26.12.2012 Aufrufe

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8.8 Strafgesetzbuch (StGB) 287<br />

§ 42 Offenbare Unrichtigkeiten <strong>im</strong> Verwaltungsakt<br />

Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt<br />

jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Die<br />

Behörde ist berechtigt, die Vorlage des Dokumentes zu verlangen, das berichtigt werden soll.<br />

Abschnitt 2<br />

Bestandskraft des Verwaltungsaktes<br />

§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes<br />

(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er best<strong>im</strong>mt ist oder der von ihm<br />

betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekanntgegeben wird. Der Verwaltungsakt<br />

wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekanntgegeben wird.<br />

(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen,<br />

anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.<br />

. . .<br />

(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.<br />

8.8 Strafgesetzbuch (StGB)<br />

. . .<br />

§ 274 Veränderung einer Grenzbezeichnung<br />

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer<br />

. . .<br />

2. einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes best<strong>im</strong>mtes<br />

Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegn<strong>im</strong>mt, vernichtet, unkenntlich<br />

macht, verrückt oder fälschlich setzt.<br />

. . .<br />

(2) Der Versuch ist strafbar.<br />

Kapitel 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!