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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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7.2 Die Rissführung 263<br />

Es scheint, dass die Objektivierung des Katasternachweises, also die Unabhängigkeit<br />

von historischen Unterlagen, zu den wichtigsten Aufgabenstellungen für die Zukunft<br />

<strong>im</strong> Kataster gehört. Die Schaffung eines Koordinatenkatasters gehört zweifelsfrei dazu,<br />

aber wie soll es, damit es für die tägliche Praxis geeignet ist, geschaffen sein. Dazu gehört<br />

auch die entsprechende, „ haftungsfeste“ Dokumentation. Eine wie <strong>im</strong> VermPErl<br />

[68] 6.4 genannte Methodik, Punktnummern in Rissen zu führen, ist auf Dauer nicht<br />

tragfähig. Die herkömmlichen Punktnummernübersichten sind nur dann gebrauchsfähig,<br />

wenn sie stets aktuell, frei vom historischen Ballast sind und auf jeden Fall<br />

bei Vergrößerungen Eindeutigkeiten der Punktzuordnungen gewährleisten. Bei einer<br />

vertretbaren Vergrößerung beispielsweise der Abbildung 7.1 wäre dies nicht gegeben.<br />

7.2.2 Gebäude<br />

Eine nachrichtliche Darstellung von Gebäuden ist<br />

technisch nur dann sinnvoll, wenn dadurch „angedeutet<br />

“ werden kann, ob Sichten durch Bebauung<br />

verloren gehen. Allerdings sind unmaßstäbliche<br />

Darstellungen dahingehend nur begrenzt aussagefähig.<br />

Es gibt <strong>im</strong> FortfVErl. keine explizite<br />

Vorschrift, Gebäude nachrichtlich darzustellen.<br />

Ein eventueller Hinweis auf dem FR wäre sinnvoll:<br />

»Der Gebäudebestand ist nicht vollständig dargestellt.«<br />

Gebäudeecken sind als Vermessungspunkte<br />

durchweg geeignet (s. Satz (6.26) auf Seite 215 ).<br />

Allerdings können komplexe Fassadengestaltungen<br />

bei der Punktidentifikation Schwierigkeiten bereiten.<br />

Bei der örtlichen Aufnahme ist bereits eine<br />

Generalisierung erforderlich, die in den Fortfüh-<br />

Abbildung 7.3<br />

Darstellung zur<br />

Identifizierung einer<br />

komplexeren<br />

Gebäudeecke <strong>im</strong> Riss<br />

rungsrissen derart kenntlich gemacht werden muss, dass bei einer Wiederholungsmessung<br />

eine Identität einwandfrei festgestellt werden kann (Abbildungen 7.2 und 7.3). In<br />

Zweifelsfällen sollte einer einwandfreien Identifikation wegen in den Rissen eine Höhe<br />

über Grund angegeben werden. Dies ist zwar unüblich, aber zur Klarstellung sinnvoll.<br />

Die einwandfreie Identifikation ist vor allem dann erforderlich, wenn Gebäudepunkte<br />

als nicht vermarkte Anschlüsse dienen sollen. Bei Gebäudeecken wird i. d. R. das<br />

aufgehende Mauerwerk in Brust- oder Augenhöhe angemessen.<br />

Auch generalisierte Darstellungen oder für die Koordinatenberechnung erforderliche<br />

Vereinfachungen bei Versprüngen, Nischen usw., wie sie <strong>im</strong> VermPErl ([68] 5.4(3), Anlage<br />

7) angegeben werden, sollten <strong>im</strong> Riss unmissverständlich zeichnerisch angedeutet<br />

werden. Höhere Sockel sollten kenntlich gemacht werden. Auch Pfeilermauern sind als<br />

solche darzustellen.<br />

Die Rechtwinkligkeit von Gebäuden wurde nicht ausdrücklich dokumentiert, sie erhalten<br />

keine Winkelzeichen [354]. Außer wenn schiefwinklige Gebäude erkannt wurden,<br />

wurden sie mit einem Spitz- oder Stumpfwinkelzeichen versehen.<br />

Kapitel 7

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