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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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262 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

7.2.1 Punktkennung<br />

Abbildung 7.1<br />

Punktnummernübersicht ohne Freistellung<br />

Im Gegensatz zur klaren Dokumentationsform der Schreibweise der Maßzahlen hat<br />

sich die Schreibweise der Punktnummerierung auch länderübergreifend divergent entwickelt,<br />

was wegen der zukünftigen Bedeutung <strong>im</strong> Koordinatenkataster als schädlich<br />

anzusehen ist. Die Punktkennung oder Punktnummer ist das e i n z i g e Z u o r d -<br />

n u n g s m e r k m a l zwischen einer Koordinate als rechtliche Sollstellung einer Grenze<br />

und grafischer Darstellung. Punktnummernverwechslungen können reversible oder<br />

kostenträchtige Folgen haben. (vgl. das Gerichtsurteil zur Richtigkeit amtlicher Unterlagen<br />

auf Seite 312)<br />

Es wäre zweckmäßig, dass auch zukünftig so zu handhaben, wie es in den »Arbeitsabläufen<br />

bei Liegenschaftsvermessungen mit SAPOS ® (Februar 2006)« enthalten ist:<br />

Die vorläufige Nummerierung wird <strong>im</strong> Originalriss in Klammern gesetzt, um dadurch<br />

eine zusammenhängende Dokumentation <strong>im</strong> Riss zu erhalten. (siehe dort z. B. Abschnitt<br />

2, S. 6, Abb. 2.2)<br />

Es wird vielfach seitens der Katasterbehörde gefordert,<br />

die Rissausarbeitungen zu ergänzen, besonders<br />

was die Punktnummerierung begrifft. Dies steht<br />

sicherlich <strong>im</strong> Ermessen des Rissherstellers. Es kann<br />

nicht <strong>im</strong> Sinne der Katasterführung sein, übermäßig<br />

redundante Darstellungen zuzulassen, die letztendlich<br />

nur fehleranfällig sind. Andererseits besteht auch keine<br />

Veranlassung, Risse als Ersatz für Punktnummerierungsübersichten<br />

zu gestalten. Eine Gefahr besteht<br />

auch, bei Identifikationsschwierigkeiten von digitalisierten<br />

Punktlagen – gerade bei Gebäuden – und der<br />

tatsächlichen örtlichen Gegebenheit. Wegen der stärker<br />

werdenden Bedeutung der Punktidentifikationen,<br />

ferner wegen der Eindeutigkeit und zur Fehlervermeidung<br />

sollten in Fortführungsrissen an Punkten nur<br />

dort Kennungen eingetragen werden, wo wirklich Ko-<br />

Abbildung 7.2<br />

Einfaches Beispiel für<br />

Identifikationshilfen<br />

insbesondere von<br />

Gebäudeecken<br />

ordinaten <strong>im</strong> Zuge der Vermessung ermittelt oder verwendet worden sind. Dies gilt<br />

beispielsweise nicht für Anschlusspunkte, die ausschließlich für die <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

benutzt wurden, oder nachrichtlich eingetragene Gebäude.

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