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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.7 Fallbeispiele 253<br />

Beispiel 2 — Abbildung 6.49<br />

Abbildung 6.49<br />

Geradlinigkeit, Mauern und Mauersignaturen<br />

Im Jahre 1900 ist der erste, brauchbare Zahlennachweis der Grenze A – E dokumentiert.<br />

Die Grenzvermessung von 1922 wertet die übereinst<strong>im</strong>menden Angaben<br />

der Beteiligten, dass die Mauerverhältnisse „<strong>im</strong>mer“ so gewesen sind, und beachtet<br />

weitgehend die Örtlichkeit. Geradlinigkeiten werden aufgehoben und ein versetzter<br />

Maueranschluss bei C wird eingefügt. Die Gebäudeeinmessung von 1964 berücksichtigt<br />

nicht alle Feinheiten dieser Vermessung von 1922. Anschließend entsteht noch<br />

ein Zeichenfehler, entweder bei der Entfernung der abgerissenen Gebäude aus der Karte<br />

oder bei der Digitalisierung. Die Darstellung von 2009 zeigt den Zustand vor einer<br />

Zerlegung einschließlich des Zeichenfehlers. Der Versprung bei C muss beibehalten<br />

werden, weil er sich über die Punkte A – B eindeutig rekonstruieren lässt.<br />

Der ehemals festgestellte Knick <strong>im</strong> Punkt D wird begradigt. Er lässt sich aus den<br />

ursprünglichen Aufnahmen nicht rekonstruieren.<br />

Kapitel 6

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