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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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250 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

in Frage gestellt werden oder einfache orthogonale Aufnahmen, wird der mess- und<br />

arbeitstechnische Aufwand nicht mehr tragbar 130 . Das wären dann die ebenfalls zwar<br />

theoretisch fundierten, so doch hypothetischen Fälle und praktisch nicht auftretenden<br />

Ereignisse. Das sogenannte, <strong>im</strong>mer auftretende Restrisiko, wie man es auch definiert,<br />

lässt sich nicht wegdenken.<br />

Der Begriff ›wirtschaftlich‹ wird in den katastertechnischen Vorschriften (NRW) in<br />

folgenden Zusammenhängen benutzt:<br />

– Die Vermessungsstellen haben »bei der Koordinatenbest<strong>im</strong>mung der VP mitzuwirken,<br />

wenn der Arbeitsaufwand <strong>im</strong> Verhältnis zum Umfang der Vermessung<br />

wirtschaftlich zumutbar ist.« [68] 5.4(2)<br />

– »Die Wahl des Aufnahmeverfahrens und der Meßinstrumente und -geräte richtet<br />

sich danach, wie die erforderliche Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Meßwerte<br />

und der Punktbest<strong>im</strong>mung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und<br />

der <strong>im</strong> Einzelfall gegebenen Verhältnisse am besten zu erreichen ist.« [68] 15.1(1)<br />

– Bei AP(1): »Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollen möglichst große Punktabstände<br />

angestrebt werden«. [68] 22.2(1)<br />

– »Aus wirtschaftlichen Gründen sollen bei der Polaraufnahme möglichst Vermessungspunkte<br />

aller Punktarten in einem Zuge aufgenommen werden.«. [68] 39.3<br />

Im Fortführungsvermessungserlass taucht die Vokabel nicht auf.<br />

Hinsichtlich des Inhalts der vermessungstechnischen Dauervokabel »Genauigkeit«<br />

und der Wirtschaftlichkeit sollte folgende Stellungnahme Beachtung finden: Wenn ohne<br />

zusätzlichen Aufwand etwas genau oder genauer best<strong>im</strong>mt werden kann, besteht<br />

kein Grund, warum man es nicht machen sollte. Aber viele glauben, sei es aus Unkenntnis<br />

oder aus der Befürchtung heraus, einen bearbeitungstechnischen Fehler zu<br />

begehen, nämlich weil dieses oder jenes so genau aufgemessen ist, muss alles andere<br />

auch so genau sein oder womöglich noch genauer. Aus der reinen vermessungstechnischen<br />

Möglichkeit einer Genauigkeitssteigerung entwickelt sich eine Verpflichtung, die<br />

nicht substanziell und von der Aufgabenstellung her nicht begründet ist.<br />

≺ ⋆ ≻<br />

Eine Lösung oder gefundene Entscheidung oder Einigung muss nicht <strong>im</strong>mer opt<strong>im</strong>al<br />

sein, vielleicht auch beeinflusst aus wirtschaftlichen – oder Zeitgründen: Man muss<br />

fertig werden! Es darf nichts kosten! Der Zeitdruck spielt eine nicht zu unterschätzende<br />

Rolle.<br />

»Zeitdruck bedeutet auch, dass die Informationssammlung und das Planungsverhalten<br />

nicht mit einem beliebig ›feinen Korn‹ betrieben werden können. Man muss<br />

sich . . . mit Ungefährlösungen zufrieden geben. Man muss darauf verzichten, alle Informationen,<br />

die man vielleicht bekommen könnte, auch zu sammeln 131 , da die Vollständigkeit<br />

der Informationssammlung mit dem Zwang zum Handeln unter Zeitdruck<br />

kollidiert.« 132 Daraus folgt: Wenn eine Lösungsmöglichkeit als hinreichend angesehen<br />

130 Das kann zu Forderungen oder zumindest Fragestellungen bei der Katasterübernahme führen,<br />

die das auch <strong>im</strong> Vermessungswesen notwendige Vertrauensverhältnis beschädigen. Ein skurriles<br />

Beispiel einer Frage zu einer Gebäudeeinmessung: »Steht das Gebäude wirklich?«<br />

131 und damit auch zu verarbeiten<br />

132 [384] S. 62f.

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