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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.6 <strong>Grenzuntersuchung</strong> und Wirtschaftlichkeit 245<br />

6.6 <strong>Grenzuntersuchung</strong> und Wirtschaftlichkeit<br />

ÖbVermIng BO NRW § 10(2) [69]<br />

Die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind verpflichtet, ihre Arbeiten unter<br />

Beachtung 120 der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in einer der Sachlage und<br />

Zweckbest<strong>im</strong>mung entsprechenden wirtschaftlichen Weise sorgfältig und gewissenhaft<br />

auszuführen.<br />

Die Erhebung der Geobasisdaten als operatives Vermessungsgeschäft auf der Grundlage<br />

des <strong>Liegenschaftskataster</strong>s liegt mit ca. 90 % in den Händen der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure 121 . Dies ist ein beeindruckender Anteil, der prozentual noch<br />

höher sein müsste, betrachtet man ausschließlich die <strong>Grenzuntersuchung</strong>.<br />

Bei Fortführungsvermessungen bildet die <strong>Grenzuntersuchung</strong> <strong>im</strong> Außen- wie auch<br />

<strong>im</strong> Innendienst nicht nur einen wichtigen technischen Bestandteil, sie gehört auch<br />

zu deren aufwändigsten Arbeiten überhaupt. Die Identitätsprüfung »wird aus wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten möglichst <strong>im</strong>mer direkt vor Ort erfolgen und stellt als<br />

Teil der <strong>Grenzuntersuchung</strong> meist den wesentlichen und zeitintensivsten Teil einer<br />

Liegenschaftsvermessung dar.« 122 Bei Nagel [22] S. 532 wird der zeitliche Umfang<br />

einer <strong>Grenzuntersuchung</strong> mit zwei Drittel des gesamten örtlichen Aufwandes angegeben.<br />

Diese Angabe wird wegen der heute möglichen, einfach durchzuführenden Freien<br />

Stationierung bei der anschließenden Aufnahme eher noch zu gering anzusehen sein.<br />

Eine Fortführungsvermessung vergangener Tage wurde so durchgeführt, dass örtlich<br />

das ursprüngliche Messliniennetz aufgesucht oder aber wiederhergestellt werden<br />

musste, um den notwendigen Vergleich des Katasternachweises mit den eventuell vorgefundenen<br />

Grenzzeichen durchführen zu können. Erst wenn eine <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

örtlich vollständig erledigt wurde 123 und daraufhin neue Grenzen abgemarkt und aufgemessen<br />

waren, wurde durch den Innendienst diese Untersuchung überprüft. Wenn<br />

der Außendienst sorgfältig und richtig gearbeitet hatte, war ein erneuter Einsatz in<br />

der Örtlichkeit nicht erforderlich. Dieser klare Aufbau, nämlich<br />

1) Unterlagenbeschaffung, Vorbereitung<br />

2) außendienstliche Tätigkeit<br />

3) innendienstliche Bearbeitung<br />

4) Aufnahme der Grenzniederschrift<br />

5) Einreichen der Vermessungsschriften<br />

ist heute in den wenigsten Fällen und nur bei kleineren, überschaubaren Fortführungen<br />

durchführbar. Gründe dafür liegen an folgenden Sachverhalten:<br />

120<br />

Der Begriff ›Beachtung‹ (nicht ›Befolgung‹) zeugt von der oder beinhaltet die Eigenverantwortung<br />

einer Entscheidung, sich nicht strikt oder engstirnig formal hinter Verwaltungsvorschriften<br />

zu verstecken.<br />

121<br />

Bezirk Köln; [161] S. 37<br />

122<br />

[202] S. 67<br />

123<br />

von einigen, meistens größeren Fortführungen abgesehen, z. B. Straßenschlussvermessungen<br />

Kapitel 6

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