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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.5 Soll und Ist <strong>im</strong> Koordinatenkataster (Analyse) 235<br />

Mit einem zunehmend funktionierenden Koordinatenkataster wird die Sollstellung von Koordinaten<br />

verbunden mit einer Grenzfeststellung eine größere Bedeutung erlangen, da auch Mängel,<br />

die bei früheren Sonderungen nach dem Katasternachweis durch mangelhafte Anschlüsse<br />

auftraten, in der Form nicht (oder kaum) auftreten werden. Ein vermessungstechnischer Vorteil<br />

besteht hierbei auch darin, dass nur eine Kontrollaufnahme je Punkt bei Abmarkungen<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Soweit die <strong>im</strong> Wesentlichen rein numerische und vermessungstechnische Behandlung<br />

von Sollstellungen bei Koordinaten. Neben der Erzeugung der Koordinaten ist deren<br />

Zweckbest<strong>im</strong>mung gleichrangig und bedeutend. Die rechtsbest<strong>im</strong>mende Wirkung wurde<br />

oben schon angeschnitten.<br />

c) Punktkoordinaten und Widmung<br />

Koordinaten in punktbest<strong>im</strong>mender Funktion haben eine<br />

c1) Rechtswirkung<br />

Werden <strong>im</strong> Koordinatenkataster einem Grenzpunkt Koordinaten als Sollwerte<br />

mit rechtlicher Wirkung zugeordnet 106 , so müssen die Koordinaten als rechtliche<br />

Substanz jederzeit in die Örtlichkeit übertragbar sein. Inwieweit das messtechnisch<br />

geschieht oder möglich sein kann, sei zunächst dahingestellt. Die Rechtssicherheit<br />

ist das wichtigste Merkmal.<br />

Koordinaten erzeugen abhängig von ihrer Bedeutung ein<br />

c2) Historisches Interesse<br />

Besteht die rechtliche Substanz nicht, so kann zumindest ein historisches Interesse<br />

bestehen.<br />

Koordinaten besitzen vielfach nur eine<br />

c3) Ausschließliche Aktualität<br />

Eine jederzeit wiederholbare vermessungstechnische Aufnahme eines unveränderten,<br />

gegenwärtigen also aktuellen Objektes soll hier als Realitätsnachweis<br />

oder verkürzt als ein Realnachweis 107 bezeichnet werden. Jeder Realnachweis<br />

ist offenkundig, lässt sich jederzeit am Objekt überprüfen und ist auch ein Tatsachennachweis.<br />

Umgekehrt ist nicht jeder Tatsachennachweis ein Realnachweis.<br />

Das Letztere tritt bei veränderten oder verloren gegangenen Objekten zu, beispielsweise<br />

einer Abmarkung. Ein anderes Beispiel: Eine Gebäudeeinmessung ist<br />

ein Realnachweis, solange das Gebäude unverändert besteht; wird das Gebäude<br />

abgerissen, wird aus der Einmessung ein Tatsachennachweis. Ziel <strong>im</strong> <strong>Liegenschaftskataster</strong><br />

ist es beispielsweise auch, den in der Katasterkarte nachgewiesenen<br />

Gebäudebestand möglichst nahe einem Realnachweis zuzuführen.<br />

Diese scharfe Unterscheidung der Koordinaten aufgrund ihrer Entstehung und Widmung<br />

wird in den Vorschriften verschwommen dargestellt. Koordinaten sind funktionale<br />

Größen. Ferner beschreibt die den Koordinaten zugeordnete Genauigkeit bei<br />

106 ⇔ Dedikation<br />

107 Realität ⇔ (erlebte) Wirklichkeit, tatsächliche Lage, (aktuelle) Gegebenheit [365], real ⇔ in<br />

materieller Form vorhanden; auf die Wirklichkeit bezogen (Wiktionary)<br />

Kapitel 6

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