26.12.2012 Aufrufe

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

232 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

6.5 Sollstellung und Istwerte <strong>im</strong> Koordinatenkataster<br />

(Analyse) und deren Konsequenzen<br />

6.5.1 Die Analyse der Grundlage<br />

Eine Analyse 100 dient zunächst <strong>im</strong>mer einer wertungsunabhängigen Klarstellung, nicht<br />

unbedingt einer Problemlösung. Sie verdeutlicht Teilaspekte und schärft Sachverhalte<br />

und Bezüge. Sie sollte die Vorstufe einer Problem- oder Verfahrenslösung sein. Behandelt<br />

werden hier Koordinaten von Vermessungspunkten <strong>im</strong> <strong>Liegenschaftskataster</strong>,<br />

speziell <strong>im</strong> Koordinatenkataster.<br />

Koordinaten entstehen numerisch bei der<br />

a) Sollstellung von Neupunkten<br />

a1) durch Fiktion<br />

Werden <strong>im</strong> Koordinatenkataster einem Punkt Koordinaten als Sollwerte zugeordnet,<br />

ist dies ein fiktiver oder feststellender Vorgang. Koordinaten sind hier<br />

punktbest<strong>im</strong>mend (best<strong>im</strong>mende Koordinaten 101 ) und Urmaßen vergleichbar.<br />

Sie sind rechtsbest<strong>im</strong>mend (⇒ konstitutiv). Diese Koordinaten einer fiktiven<br />

Grenze müssen rechtlich substanziell sein, sonst wäre eine Grenzfeststellung ohne<br />

Abmarkungen oder Kennzeichnungen nicht vorstellbar. Wie diese Koordinaten<br />

entstanden sind, ist später aus den Zahlenwerten allein nicht zu erkennen 102,103<br />

und nach der Katasterübernahme und bei einer späteren <strong>Grenzuntersuchung</strong> bei<br />

entsprechender Widmung eigentlich ohne Bedeutung. Änderungen festgestellter<br />

und festgesetzter Koordinaten wären zum einen nur durch eine gerichtliche Entscheidung<br />

möglich, falls sich zivilrechtlich falsche Eingangsvoraussetzungen oder<br />

eine andere Rechtslage ergeben würde, oder sie sind aufgrund eines Aufnahmefehlers<br />

zu berichtigen, wenn sie nicht den verbindlichen Willen des Eigentümers<br />

repräsentieren.<br />

Diese Sollkoordinaten stehen für sich allein – abgesehen von der notwendigen<br />

Kenntnis der Systemzugehörigkeit. Insofern kann ihnen keine Genauigkeitsstufe<br />

angehängt werden. Erst wenn eine Übertragung in die Örtlichkeit erfolgt, kann<br />

die Frage nach der Genauigkeit der Abmarkung durch ein erfolgtes Aufmaß beantwortet<br />

werden. Erst dann kann <strong>im</strong> Grunde nicht den Koordinaten, sondern<br />

dem Vorgang der Kennzeichnung der Grenzpunkte Genauigkeitskriterien unterstellt<br />

oder zugeordnet werden.<br />

Während bei früheren Sonderungen eher Abstände, Parallelitäten, andere geometrische<br />

Bedingungen und Festmaße als punktbest<strong>im</strong>mend angesehen wurden und i. d. R. auch<br />

100<br />

⇔ »systematische Untersuchung eines Gegenstandes oder Sachverhalts hinsichtlich aller einzelnen<br />

Komponenten oder Faktoren, die ihn best<strong>im</strong>men« [365]<br />

101<br />

VermKatG [60] § 11(4)<br />

102<br />

»Zahlen haben kein Gedächtnis.«<br />

103<br />

Eine schlechte Eigenschaft von Koordinaten gegenüber einer Rissdarstellung besteht auch darin,<br />

dass aus ihnen ohne größeren Aufwand nicht erkennbar ist, wann sie entstanden sind. Bei direkten<br />

Maßangaben in Rissen ist die Kenntnis des geometrischen oder grafischen Zusammenhangs,<br />

dem ‚Wo‘, und das ‚Wann‘ und ‚Wie‘ von großem Vorteil!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!