26.12.2012 Aufrufe

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6.4 Mehrdeutigkeiten und Ermessen in der <strong>Grenzuntersuchung</strong> 223<br />

So ist und bleibt eine Prioritätsfolge unbest<strong>im</strong>mt! Wie ist zu verfahren? Was ist<br />

anzuhalten? Trotzdem – mit aller g e b o t e n e n V o r s i c h t – sei hier eine absteigende<br />

Rangfolge genannt:<br />

Prioritätenliste zur <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

1. Erstrangig ist der gewollte und rechtmäßige Grenzverlauf 78 durch die beurkundete<br />

Willensbildung der Beteiligten oder durch ein zivilrechtlich richterliches<br />

Urteil oder durch einen gerichtlichen Vergleich zustande gekommener<br />

Grenzverlauf. Treten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Grenzverlaufs auf,<br />

sind Grenzniederschriften heranzuziehen 79 . Der Katasternachweis ist ein Beweismittel.<br />

2. Als maßgebend oder best<strong>im</strong>mend gelten die Angaben zur geometrischen Form,<br />

Lage und Größe der Liegenschaften einschließlich der best<strong>im</strong>menden Koordinaten<br />

80 des <strong>Liegenschaftskataster</strong>s (schlicht: Katasternachweis). Der praktische,<br />

tägliche Umgang und die Anwendung des Katasternachweises für die Erhaltung,<br />

Fiktion und Wahrung der Rechtmäßigkeit von Grenzen bewirkt die zu<br />

1. erst- oder gleichrangige Stellung des Katasternachweises. Erst <strong>im</strong> Zweifelsfalle<br />

wird er zweitrangig.<br />

Die Erläuterungen zu 2. sind zunächst als allgemeingültig anzusehen. Sie werden in den<br />

folgenden Punkten zu spezifizieren sein.<br />

3. Die Koordinaten des Koordinatenkatasters in ihrer aktuellen Best<strong>im</strong>mung;<br />

dies dagegen nicht als absoluter Vorrang, wenn weitergehende Untersuchungen<br />

Zweifel an der Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit aufkommen lassen 81 .<br />

4. Ergebnisse aus einem neueren oder erneuerten gegenüber einem älteren Katasternachweis<br />

können nur vorrangig sein, wenn sie vermessungstechnisch<br />

höherwertig sind und mit den Beteiligten urkundlich erörtert und von ihnen<br />

anerkannt wurden. Sie setzen eine erfolgreiche Identitätsprüfung bzw.<br />

einen niedrigeren Lagestatus der vorgefundenen Punkte gegenüber der Neuaufnahme<br />

voraus. Die Gültigkeit eines neueren Katasternachweises <strong>im</strong>pliziert<br />

Bestandsschutz und Rückwirkungsverbot 82 . Dies darf in jedem, nicht anzuzweifelnden<br />

Fall unterstellt werden.<br />

5. Geometrische Bedingungen – i. d. R. die Geradlinigkeit – wenn sie viele, zusammenhängende<br />

Grundstücke aufgrund öffentlich-rechtlicher Festlegungen<br />

78 Der Begriff ‚ festgestellte Grenze‘ wurde hier bewusst nicht verwendet, weil er landesspezifisch und<br />

nicht BGB-konform ist. Andererseits beziehen sich die folgenden Punkte – wenn nicht anders<br />

angegeben – auf festgestellte Grenzen mit dem dazugehörigen Katasternachweis.<br />

79 Denkbar sind Fälle oder Fragestellungen, ob es sich bei der betreffenden Grenze um eine festgestellte<br />

oder nicht festgestellte handelt, zur Klärung geometrischer Bedingungen, Grenzverläufe<br />

an oder in Gebäuden, Grenzeinrichtungen usw.<br />

80 § 11(4) VermKatG [60]<br />

81 i. d. R. bei nachbarschaftlichen Beziehungen oder geometrischen Bedingungen;<br />

Beispiel s. Abbildung 6.50 auf Seite 254, Punkt A<br />

82 z. B. Bestandsschutz durch nachträgliche, auch länger zurück liegenden Erklärungen. Dazu gehört<br />

auch die Aufhebung einer ehemals nachgewiesenen Geradlinigkeit, beispielsweise durch<br />

Bebauung <strong>im</strong> grenznahen Bereich.<br />

Kapitel 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!