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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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222 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

kann damit nicht auf eine spätere, überall gleichmäßig aufgebrachte Dämmung, Verputzung<br />

oder Fassadengestaltung geschlossen werden. Für die Überprüfung von Parallelitäten<br />

sind Rohbaueinmessungen durchaus brauchbar.<br />

6.4.2 Die Pr<strong>im</strong>ärentscheidung<br />

● [ Pr<strong>im</strong>ärentscheidung ]<br />

Einer Erstentscheidung bei einer Problemlösung ist ein<br />

Vorrang einzuräumen. Eine andere Lösung kann eine erstere<br />

nur ersetzen, wenn sie signifikant besser ist.<br />

(6.27)<br />

Dieser Grundsatz ist aus der Erfahrung entstanden und hat eine wichtige Bedeutung.<br />

Zu vieles, zeitintensives Probieren belastet auch die Entscheidungsfindung, wenn<br />

man viele Lösungen produziert, jedoch keine besseren. Besonders bei Ausgleichungsverfahren<br />

neigt man stark dazu. »Mehr Analyse führt nicht unbedingt zu einer besseren<br />

Wahl.« 76<br />

Eine Pr<strong>im</strong>ärentscheidung ist nur dann zu verwerfen, wenn sie eindeutig falsch ist<br />

oder aufgrund maßgebender, aber unvollständiger und für eine Entscheidung nicht<br />

ausreichender Unterlagen entstanden ist oder <strong>im</strong> Streitfalle, wenn der Ermessensspielraum<br />

überschritten sein sollte. Dies <strong>im</strong>mer zu konkretisieren ist sicher nicht einfach,<br />

dahingegen unabdingbar, um rationell und gesichert arbeiten zu können.<br />

Gerade bei den Pr<strong>im</strong>ärentscheidungen der Vermessungsstellen mit gleich darauf<br />

anstehenden Aufgaben wie Gebäudeabsteckungen und anderen, nicht mehr reversiblen<br />

Baumaßnahmen wäre deren Nichtanerkennung u. U. von erheblicher Auswirkung.<br />

6.4.3 Die Prioritätenliste zur <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Es wird <strong>im</strong>mer der Versuch gemacht, den Kriterien einer <strong>Grenzuntersuchung</strong> eine<br />

Rangfolge zuordnen zu wollen, welche Lösungsmöglichkeiten maßgebender oder eher<br />

zu berücksichtigen sind als andere, sei es von einem rechtlichen oder vermessungstechnischen<br />

Standpunkt aus oder auch, sei es aus persönlichen Gründen, weil einem<br />

Bearbeiter eine Lösung besser gefällt und plausibler oder vernünftiger erscheint.<br />

Die Frage bleibt: Welche Prioritäten in ihrer Reihenfolge sind bei der <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

zu beachten? Eine allgemeingültige Klärung in vermessungstechnischen Vorschriften<br />

wäre wohl nicht möglich, weil der rechtliche Regelungsgehalt zu hoch wäre.<br />

Die Rechtsprechung vermag in dieser Frage auch keine eindeutige Regel anzubieten,<br />

was auch nicht anders zu erwarten ist. Ob man in einem Problemfall zu dieser oder<br />

einer anderen Lösung neigt, ist – wie auch ein Richter bei Gerichtsentscheidungen –<br />

dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung 77 unterworfen, der vielschichtig und lateral<br />

ist und auch persönlich sein kann, je nach Bildung, Wissen und Erfahrung des<br />

Entscheidungsträgers.<br />

76 [383] S. 73<br />

77 ⇔ Überzeugungsgrundsatz

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