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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> 217<br />

Abbildung 6.40<br />

Gebäude, Gebäudemaße und durchlaufende Grenzen<br />

Eine geradlinige Verbindung mit Gebäudebezug zwischen zwei äußeren Grenzpunkten<br />

ist nur dann gegeben, wenn dazwischen liegende Gebäudepunkte in Mauermitten,<br />

Fugen, die als Grenzeinrichtungen grenzbildenden Charakter gehabt haben, durch<br />

einen Gebäudeabriss nicht mehr existieren. Ansonsten bleiben die Gebäudepunkte<br />

grenzbest<strong>im</strong>mend. Hier wäre bei noch bestehenden Gebäuden neben der Örtlichkeit<br />

die an der Gebäudefront durchgeführte, fortlaufende Messung maßgebend (Abbildung<br />

6.40). Die Geradlinigkeit der Grenzen durch die Gebäude, wenn auch nachgewiesen,<br />

ist nachrangig. Wurden die Gebäude dagegen nach der Grenzbildung errichtet,<br />

hat die Geradlinigkeit zwischen den beiden äußeren Grenzpunkten Priorität.<br />

Gebäudeeinbinder als Mittel zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> sind oft die einzige Hilfestellung,<br />

zumindest zum Aufsuchen von Grenzzeichen. Einbinder, vielfach auch übermäßige<br />

Verlängerungen von Gebäudeseiten, sind wesentlich von der Qualität der Fluchtungen<br />

abhängig; hier passierten und passieren die meisten Fehler. Gerade Einbinder auf<br />

unzugänglichen, bewachsenen, mit Einfriedigungen versehenen Grenzen, die indirekt<br />

best<strong>im</strong>mt werden mussten, sind fehleranfällig. Die Zuverlässigkeit von Gebäudeeinbindern<br />

<strong>im</strong> Gegensatz zu Gebäudekanten muss deshalb erfahrungsgemäß <strong>im</strong>mer kritisch<br />

behandelt werden.<br />

Kapitel 6

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