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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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208 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Versagt der Katasternachweis dahingehend, dass das Liniennetz nicht zu gebrauchen<br />

oder rekonstruierbar ist, kommt neben der Beachtung der Örtlichkeit seit jeher den<br />

Grenzlängen eine besondere Bedeutung zu. Dies liegt offensichtlich daran, dass eine<br />

Grenzlänge eine unmittelbare, nachbarschaftliche Best<strong>im</strong>mung, wenn auch relativ, von<br />

Grenzpunkten bzw. einer Grenze ist.<br />

6.3.13 Eingliederungen älterer Grenzpunktfelder, Sonderungen<br />

und Blöcke<br />

Sonderung nach einem Ausführungsplan<br />

Bei größeren Bauvorhaben konnten in NRW bis 1989 63 Trennstücke <strong>im</strong> <strong>Liegenschaftskataster</strong><br />

vor der örtlichen Festlegung bzw. Abmarkung <strong>im</strong> Wege der Sonderung gebildet<br />

werden. Unter Sonderung war die Ermittlung der Koordinaten nach einem Ausführungsplan<br />

<strong>im</strong> Wege einer Vorausberechnung zu verstehen. Die technische Bedingung<br />

war das Vorhandensein einer ⇒ einwandfreien Vermessung auf der Grundlage eines<br />

koordinierten Liniennetzes für die Umringsgrenzen der aufzuteilenden Flächen. Nach<br />

Mattiseck [11] S. 13 scheiterte das Verfahren daran, dass die damals gültige Rechtslage<br />

nicht ausreichte, um die Abmarkungsverpflichtung durchzusetzen. Dies führte<br />

in vielen Fällen dazu, dass durch Sonderungen gebildete Grenzen nicht abschließend<br />

abgemarkt werden konnten.<br />

Die Schwierigkeiten, die sich bei derartigen Sonderungen vielfach <strong>im</strong> vermessungstechnischen<br />

Bereich ergaben, zeigten sich in der mangelnden Güte und Eignung der<br />

»einwandfreien« Vermessungen und vor allem der Liniennetze, die vielfach für landwirtschaftliche<br />

Aufgabenstellungen (Flurbereinigung) angelegt wurden, dann für die<br />

Hoch- und Straßenbaunahmen ausreichen mussten. Besonders zeigte sich dies in großen<br />

Baugebieten mit mangelnder Polygonierung. Die Arbeit mit damals durch die Vorausberechnung<br />

eher theoretisch gelegten Messungslinien für orthogonale, mechanische<br />

Absteckungen von teilweise erheblicher Länge waren, auch durch aktive Bauarbeiten<br />

negativ beeinflusst, mit einer entsprechenden Zuverlässigkeit nicht durchführbar.<br />

Zwar konnten die Bauwerke aufgrund des Liniennetzes noch abgesteckt und errichtet<br />

werden, aber die Linienpunkte wurden durch den Straßenausbau zerstört und die<br />

Sichten durch fortschreitende Hochbaumaßnahmen erheblich eingeschränkt. Erschwert<br />

wurde dies auch durch fehlende Abmarkungen, weitere zeitliche Verzögerungen und<br />

einsetzenden Bewuchs.<br />

Es besteht bei einer derartigen Sonderung überhaupt keine Veranlassung, an deren<br />

rechentechnische Richtigkeit zu zweifeln. Maße und geometrische Bedingungen, dies<br />

entspräche der inneren Geometrie, sind als zuverlässig anzusehen, i. d. R. in allen Lagestaten.<br />

Aus Sonderungen entstandene Grenzpunkte sind deshalb anders zu behandeln<br />

als normal aufgenommene Punkte.<br />

Bei Sonderungen nach Ausführungsplänen sind als die originären Daten eigentlich<br />

die ermittelten Punktkoordinaten anzusehen. Die dazu gehörigen Maßzahlen sind daraus<br />

berechnet oder entsprechende Messungslinien wurden konstruiert oder abgeleitet<br />

und in die Risse eingetragen.<br />

63 [86] 141; in [78] ursprünglich enthalten, dann 1989 gestrichen

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