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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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204 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Der materielle Aufnahmefehler<br />

Der materielle Aufnahmefehler ist verbunden mit der Fragestellung:<br />

Was ist rechtens?<br />

Ist der Grenzverlauf rechtmäßig oder mit dem Willen der Beteiligten entstanden<br />

ohne dass eine willkürliche Grenzänderung vorliegt?<br />

Der technische Aufnahmefehler<br />

Der technische Aufnahmefehler ist verbunden mit der Fragestellung:<br />

Was ist richtig?<br />

Liegt eine fehlerhafte Dokumentation bzw. Abmarkung oder ein vermessungstechnischer<br />

Messfehler vor?<br />

[1956] »Es ist verständlich, daß es <strong>im</strong> Grenzfeststellungsverfahren 54 unmöglich<br />

ist, die Ursachen angetroffener Abweichungen <strong>im</strong>mer mit letzter Best<strong>im</strong>mtheit<br />

zu ermitteln, und es erscheint vertretbar, um der möglichst einfachen Regelung<br />

willen, regelmäßig dort einen Aufnahmefehler zu u n t e r s t e l l e n, wo die Beteiligten<br />

übereinst<strong>im</strong>mend erklären, »daß sie den örtlichen Besitzstand und nicht<br />

den Katasternachweis als rechtmäßig anerkennen und daß die Abweichung nicht<br />

auf eine Grenzveränderung zurückzuführen ist«, wiewohl diese Aussage auch <strong>im</strong><br />

besten Falle nicht viel mehr bedeuten kann, als daß ihnen von einer Änderung<br />

n i c h t s b e k a n n t ist.« [238] S. 144<br />

Dies bedeutet hier wiederum, dass der Verhandlungsführende in einem Grenztermin<br />

darauf hinzuwirken hat, dass die Beteiligten sich einigen.<br />

Der Aufnahmefehler wird <strong>im</strong> FortfVermErl NRW verallgemeinert als Irrtum angesehen;<br />

eine Unterscheidung zwischen einem materiellen oder einen technischen Fehler<br />

wird nicht mehr gemacht. In der Tat sind die Übergänge zwischen materiellen und<br />

technischen Fehlern fließend, insbesondere wenn auch zeitliche Abhängigkeiten bzw.<br />

verschiedene, aufeinander folgende Fortführungen auftreten.<br />

Hierzu ein Beispiel: Es lag ein erklärter Wille vor, eine Straße um 5,00 m zu verbreitern<br />

(Fluchtlinienplan). Diese neu zu bildende Grenze liegt parallel zu einer längeren, geraden und<br />

festgestellten Grenze. Diese neue Grenze wurde in großen Zeitabständen unabhängig in verschiedenen,<br />

örtlich getrennt liegenden Teilstücken realisiert 55 . Wie sich viel später feststellte,<br />

kam es durch eine unregelmäßige Grenzbebauung teilweise zu Abweichungen aus der ursprünglichen<br />

Gerade bis zu 20 cm, wobei der örtliche Grenzverlauf der ursprünglichen Grenze wegen<br />

der Straßenbaumaßnahmen zerstört wurde und nur noch aus dem Katasternachweis ersichtlich<br />

ist. Im lokalen Bereich wurden diese Abweichungen messtechnisch nicht erkannt, auch wegen<br />

bereits kritischer Anschlüsse an die vorhandene Bebauung 56 . Dieses Beispiel zeigt auch den<br />

Grenzbereich zwischen Aufnahmefehler und den Ungenauigkeiten der Aufnahmeverfahren.<br />

Ein Aufnahmefehler kann auch dann vorliegen, wenn eine notariell beurkundete<br />

Willenserklärung einer Teilung beispielsweise in einem Kaufvertrag nicht der später<br />

54 <strong>im</strong> weiteren Sinne auch <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

55 Vergleichbar mit den Punkten A bis D in der Abbildung 6.16 auf Seite 177<br />

56 Dies sind Befunde in einer <strong>Grenzuntersuchung</strong>, die sich erst durch einen messtechnischen Zusammenhang<br />

in einem Koordinatenkataster erkennen lassen

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