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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> 201<br />

7. In Extremfällen auch Bodenuntersuchungen (Bodenprofilschlitze oder Schürfgruben<br />

bei Grenzgräben, Überprüfung auf Unberührtheit des gewachsenen<br />

Bodens, Scherben als unterirdische Sicherung von Grenzsteinen)<br />

8. Hinzuziehung von Entscheidungsträgern bezüglich der Übernahme des die<br />

Vermessung betreffenden Katasteramtes<br />

9. Vergleichbare Fälle aus der Literatur oder Gerichtsentscheidungen<br />

10. Bei besonders komplizierten oder konfliktträchtigen Fällen wäre auch die Hinzuziehung<br />

der Aufsichtsbehörde sinnvoll (auch zu Kostenfragen)<br />

Grenzeinrichtungen oder -anlagen kennzeichnen den Besitzstand oder die Gebrauchsgrenze.<br />

Sie können von beiden Seiten gemeinschaftlich genutzt werden, und es kann<br />

eine gemeinsame Unterhaltspflicht bestehen. Bei festgestellten Grenzen und <strong>im</strong> Koordinatenkataster<br />

haben sie eine untergeordnete Bedeutung. Bei nicht festgestellten<br />

Grenzen sollten entlang des Grenzverlaufs Gebäude und Grenzeinrichtungen zwingend<br />

beachtet werden und die Lage der Grenzpunkte zusammen mit den Aussagen<br />

der Beteiligten ermittelt werden. Eigentumsgrenzen müssen in Grenzeinrichtungen<br />

nicht mittig verlaufen.<br />

Eine <strong>im</strong> Katasternachweis nachgewiesene Geradlinigkeit muss für eine klarere, eindeutige<br />

Grenzführung eventuell aufgehoben werden (s. Abbildung 6.35 auf Seite 202,<br />

von A nach B ), auch um nachträgliche, durch Nachlässigkeit konstruierte, künstliche<br />

Überbauten auszuschließen. Die Nachbarschaft <strong>im</strong>mobiler Einrichtungen an der<br />

Grenze muß beachtet werden. Eine Nichtbeachtung dieser Umstände könnte zu Verhältnissen<br />

führen, die man allgemein und in NRW bis 2000 als ›Ungenauigkeiten des<br />

Aufnahmeverfahrens‹ bezeichnete, die <strong>im</strong> Koordinatenkataster keinen Bestand mehr<br />

haben dürfen.<br />

[1932] »Die Handrisse der Neuvermessungen nach der Zahlenmethode dagegen werden bei<br />

der Ermittlung verdunkelter Grenzen in alten Bauquartieren <strong>im</strong> allgemeinen gute Dienste<br />

leisten. Nichtsdestoweniger empfiehlt es sich, bei Grenzstreitigkeiten auf Grund eingehenster<br />

Untersuchung der Verhältnisse in der Wirklichkeit und unter Beachtung der Angaben der<br />

Beteiligten eine Neuaufnahme des Streitgegenstandes durchzuführen. Hierbei wären alle vorgefundenen<br />

Merkmale, die geeignet sind, die Klärung der Verhältnisse zu fördern, zahlenmäßig<br />

aufzunehmen. Dergleichen Untersuchungen lassen sich in Streitfällen erfahrungsgemäß genauer<br />

und eingehender durchführen wie <strong>im</strong> Vollzug der Neuvermessung. Die Beteiligten nehmen<br />

selbst das größte Interesse an der Arbeit und fördern sie durch Beibringung alter Urkunden<br />

und durch Beseitigung von Hindernissen. Hierbei werden nun des öfteren an den Handrissen<br />

älterer Neuvermessungen wesentliche Mängel offenbar. Häufig erscheinen in ihnen die Eigentumsgrenzen<br />

<strong>im</strong> Innern von Gebäuden geradlinig durchgezogen, während sie in Wirklichkeit<br />

Brechungen aufweisen, die manchmal selbst den Beteiligten nicht bekannt sind und die auch<br />

dem Aufnahmegeometer leichtlich entgehen konnten.« [296] S. 395<br />

Die Örtlichkeit und der Wille der Beteiligten sind vorrangig; die mathematische<br />

Geradlinigkeit bei nicht festgestellten Grenzen nachrangig. Der Katasternachweis ist<br />

vorbereitend und orientierend. Er ist eine Grundlage, unterstützt je nach Verlässlichkeit<br />

und Aussagekraft 46 , zeigt Lösungen und vermeidet Willkür bei der Grenzermittlung.<br />

»Dem alten Zahlenwerk sollte nicht mehr eine Bedeutung um seiner selbst willen<br />

46 Zur Verlässlichkeit und Aussagekraft eines älteren Katasternachweises muss die heikle, subtile<br />

und mit Mutmaßungen behaftete Frage gestellt werden: Inwieweit ist ein Federstrich auf dem<br />

Papier ein Beweis dafür, was die wahre Grenze in der Örtlichkeit sein kann?<br />

Kapitel 6

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