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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> 195<br />

dem Verfahren nach:<br />

a1) Vergleich durch die Koordinaten oder entsprechende Umformungen aus der<br />

Aufnahme mit den Elementen des Katasternachweises<br />

Alle Aufnahmeelemente werden direkt auf Festpunkte, bekannte Grenz- oder<br />

Gebäudepunkte bezogen und damit Koordinaten berechnet. Die <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

erfolgt durch einen unmittelbaren Vergleich mit den Altkoordinaten oder<br />

direkt über Maße, orthogonale Elemente, geometrische Bedingungen usw. auf<br />

rechnerischer Basis durch Umformungen.<br />

a2) Koordinatenvergleich über Koordinatentransformation lokaler Systeme<br />

Alle Aufnahmeelemente werden – zunächst ohne weitere Prüfung mit dem alten<br />

Bestand – in einem geschlossenen, örtlichen System (lokales, temporäres<br />

Koordinatensystem; s. Abbildung 5.47 auf Seite 133) ausgewertet und durch<br />

Transformation in das übergeordnete System übertragen und dann eine Identitätsprüfung<br />

über einen Koordinatenvergleich gemacht.<br />

und der Zielvorstellung nach:<br />

b1) Richtigkeit der Abmarkung<br />

Ist die Abmarkung als Kennzeichnung für einen Grenzpunkt zutreffend?<br />

b2) Gebrauchsfähigkeit der Anschlusspunkte<br />

Sind die Lage der Ab- oder Vermarkungen als Anschlüsse für andere Aufnahmen<br />

hinreichend oder sind noch weitere Anschlusspunkte erforderlich?<br />

Auch wenn die Bedingung zu b1) erfüllt ist, muss sie für b2) nicht unbedingt zutreffen.<br />

Die ausschließliche Identitätsprüfung über Koordinaten ist praktisch die Zielvorstellung<br />

eines funktionierenden Koordinatenkatasters. Wobei dann eine einmalige Kontrollaufnahme<br />

des Punktes ausreichen würde. Die Aufnahme kann über ein polares,<br />

orthogonales oder satellitengeodätisches Verfahren erfolgen, auch Bogenschläge sind<br />

begrenzt möglich. Man darf davon ausgehen, dass für die orthogonalen Verfahren<br />

zukünftig nur <strong>im</strong> Instrument aus polaren Aufnahmen abgeleitete orthogonale Werte<br />

genommen werden.<br />

Abweichungen stochastischer, punkteigener Art werden in der VP-Liste (Abbildung<br />

6.34), die nach Rechenläufen automatisch erzeugt wird, nachgewiesen. Diese<br />

Koordinatenvergleiche sind nur dann sinnvoll und wirtschaftlich, wenn sie datenverarbeitungstechnisch<br />

erzeugt und dokumentiert werden.<br />

● Die Identitätsprüfung eines Punktes <strong>im</strong> Koordinatenkataster<br />

setzt zunächst voraus, dass die Koordinaten und<br />

die dazugehörige Abmarkung, die überprüft werden soll,<br />

u r s p r ü n g l i c h in einem direkten vermessungstechnischen<br />

und zeitlichen Zusammenhang entstanden sind.<br />

(6.16)<br />

Man kann zunächst den Eindruck haben, dass be<strong>im</strong> vorstehenden Satz Ursache und<br />

Wirkung vertauscht wurde. Tatsache ist aber, dass eine Wirkung nur erzielt werden<br />

kann, wenn in der Ursache best<strong>im</strong>mte Bedingungen eingehalten werden. In dem Satz<br />

Kapitel 6

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