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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> 193<br />

oder nichtörtlichen Untersuchung mit unterschiedlichen Vorzügen. Die örtliche Methode<br />

ist <strong>im</strong>mer bei kleineren, überschaubaren Fortführungen vorzuziehen, wenn Anschlusspunkte<br />

für die Fortführung selbst nicht von direkter Relevanz sind. Sie liefert<br />

den Vorteil, sofortige Entscheidungen zu treffen und reagieren zu können, ob z. B.<br />

eine <strong>Grenzuntersuchung</strong> eventuell weiter ausgedehnt werden muss. Die nichtörtliche<br />

Methode ist nur bei wirklich komplexen Situationen sinnvoll. Sie unterbricht und verschleppt<br />

damit den Fortgang der Arbeiten und belastet auch den Innendienst. Sie<br />

erzeugt viel unbrauchbares Datenmaterial, weil die Güte und Notwendigkeit während<br />

der Aufnahme nicht voll eingeschätzt werden kann und damit <strong>im</strong> Endeffekt verlustige<br />

Arbeitszeit. Die zweite Methode birgt auch den Nachteil in sich, bei nicht ausreichendem<br />

Datenmaterial eine erneute örtliche Untersuchung oder Aufnahme vornehmen zu<br />

müssen.<br />

Eine Wirtschaftlichkeit <strong>im</strong> zweiten Verfahren ist deshalb nicht <strong>im</strong>mer zu erkennen.<br />

Zum Anderen hat die erste Methode nur dann Sinn, wenn die Ergebnisse so abgesichert<br />

sind, dass sie als übernahmereif gelten können. Es ist schädlich, wenn aufgrund<br />

unsicherer Herstellungen bereits örtlich abgemarkte Punkte umvermarkt werden müssen.<br />

Diese technische Entscheidung <strong>im</strong> Außendienst gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten<br />

einer Fortführungsvermessung: Abbruch und damit eine Verzögerung oder<br />

die endgültige Fertigstellung einer Fortführungsvermessung?<br />

Inverse Rekonstruktion über Flächen<br />

Zu den inversen Rekonstruktionen gehört auch die Benutzung von Flächenangaben für<br />

die <strong>Grenzuntersuchung</strong>. Bei gut geeigneten Flurstücksgeometrien kann dies insbesondere<br />

bei nicht festgestellten Grenzen möglich sein 40 , aber <strong>im</strong>mer mit Vorsicht zu verwenden.<br />

Einerseits weil die Grundstücksflächen keinen öffentlichen Glauben besitzen,<br />

andererseits die Herkunft der Flächen, vielleicht grafisch oder halbgrafisch best<strong>im</strong>mt,<br />

nicht <strong>im</strong>mer erkennbar ist. Das Prinzip für diese Lösungsmöglichkeit lässt sich wie<br />

folgt darstellen:<br />

Die rechteckige Fläche F ergibt sich aus dem Produkt der Seiten- oder Grenzlängen<br />

a, b ; ⇒ F = a · b. Eine abzusteckende, <strong>im</strong> Verhältnis kurze Grenzlänge a lässt sich<br />

aus a = F<br />

b ermitteln. So lassen sich beispielsweise Wegebreiten bei nicht festgestellten<br />

Flurstücken (nicht dokumentierte Rezessbreiten) oder Grundstücksbreiten bei langen,<br />

schmalen Flächen ermitteln.<br />

Inverse Rekonstruktion durch CAD und Ausgleichungsverfahren<br />

Bei dem oben behandelten zweiten Verfahren zur inversen Rekonstruktion haben<br />

sich Ausgleichungsverfahren durchaus bewährt. In Ausnahmesituationen bei w e n i g<br />

brauchbaren und v e r s t r e u t liegenden Anschlusspunkten mit unglücklichen Konfigurationen<br />

können derartige Auswertestrategien mit Erfolg angewandt werden. Wobei<br />

zuvor durch örtlich aufgenommene, identische Punkte in Verbindung mit dem Zahlenmaterial<br />

des Katasternachweis durch eine Konstruktion (Bogenschläge usw.) in<br />

40 vgl. BGB § 920(2)<br />

Kapitel 6

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