26.12.2012 Aufrufe

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

190 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Vorgefundene und nicht nachgewiesene Grenzzeichen<br />

Abbildung 6.30<br />

Einfache Beachtung einer Parallelität bei<br />

orthogonalen Verhältnissen<br />

Vorgefundene Grenzzeichen, als solche wohl zu vermuten, dagegen <strong>im</strong> Katasternachweis<br />

nicht nachgewiesen, sind meistens als Grenzpunktvermarkungen für Gebäudeabsteckungen<br />

oder für den Straßen- und Wegeausbau entstanden. Teilweise sind dies<br />

auch Vermarkungen von Schlussvermessungen, bei denen es nicht zur Grenzverhandlung<br />

kam oder auch noch nicht wegen aktueller, zeitlicher Überschneidungen kommen<br />

konnte. Im letzteren Fall sollte man sich zunächst mit dem Katasteramt in Verbindung<br />

setzen, weil für das Gebiet neue Unterlagen bestellt sein müssten und anhand der bestellten<br />

Unterlagen festgestellt werden kann, welche Vermessungsstelle dort tätig ist.<br />

Dort wären gegebenenfalls weitere Unterlagen anzufordern oder auszutauschen.<br />

Vorgefundene Grenzmarken können dazu beitragen und herangezogen werden, falls<br />

das Liniennetz zerstört wurde, dieses wieder herzustellen. Dies zumindest überprüfend,<br />

weil das Netz vor der Vermarkung vollständig gewesen sein muss. Natürlich hat dieses<br />

mit der gebotenen Vorsicht zu geschehen und nur als weiteres Indiz.<br />

In der Vergangenheit sind vorgefundene Grenzzeichen, die als von den Beteiligten<br />

nicht anerkannt galten oder <strong>im</strong> Katasternachweis nicht nachgewiesen waren, in Fort-<br />

führungsrissen mit Doppelsignaturen dargestellt worden.<br />

6.3.7 Die Rekonstruktion der ursprünglichen Aufnahmesituation<br />

Die Überprüfung oder Rekonstruktion der Grenzpunkte aus der ursprünglichen Aufnahmesituation<br />

heraus bildet das klassische Verfahren der <strong>Grenzuntersuchung</strong> überhaupt.<br />

Auf dem örtlich noch vorhandenen Messliniennetz werden die Grenz- und Vermessungspunkte<br />

überprüft oder bei Nichtvorhandensein abgesteckt und abgemarkt.<br />

Der Katasternachweis, wie er in Rissen oder Beobachtungsfeldbüchern vorliegt, wird<br />

direkt in die Örtlichkeit übertragen. Es setzt voraus, dass die Anschlusspunkte örtlich<br />

noch vorhanden sind. Dies wird in der Zukunft <strong>im</strong>mer weniger der Fall sein. Als<br />

klassisch für eine Rekonstruktion sind die bereits oben behandelten orthogonalen Verfahren<br />

zu nennen. Die Identitätsprüfung erstreckt sich hierbei <strong>im</strong> direkten Vergleich<br />

der Ur- oder Grundmaße mit den neuen, örtlich ermittelten Maßen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!