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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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188 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Abbildung 6.28<br />

Randzonen der <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Das führt zur Frage, wenn eine örtliche Kennzeichnung eines Punktes nur hinreichend<br />

oder schlechter ist, ob eine Umvermarkung überhaupt erforderlich ist oder nur<br />

eine andere Sollstellung aufgrund des Katasternachweises geführt wird. Die negative<br />

Auswirkung wäre dann, dass örtliche Lage und Sollstellung dann differieren mit<br />

Konsequenzen für nachfolgende Vermessungsarbeiten. Diese Thematik wird noch ausführlich<br />

zu besprechen sein 38 .<br />

Das zweite Beispiel in der Abbildung 6.29 ist in seiner Erscheinungsform vielfältig.<br />

Der Punkt B soll neu abgemarkt werden. Der Punkt A ist nach den vorgegebenen<br />

Fehlergrenzen hinreichend kontrolliert, hat jedoch die Funktion eines peripheren<br />

Punktes. Punkte dieser Art kommen häufig vor. Sie liegen am Rande des Vermessungsgebietes<br />

und dienen in Fortführungsvermessungen vielfach zur Richtungsbest<strong>im</strong>mung<br />

bei Grenzen. Die Überprüfung des Punktes A ist demnach hinreichend, aber für die<br />

eigene Koordinierung nicht ausreichend genug.<br />

Aufgrund der Situation wäre eine weitere Untersuchung des Punktes A in der<br />

entgegengesetzten Richtung nützlich; diese Überprüfung kann jedoch – wie man aus<br />

der Zeichnung vermutlich ableiten kann – sehr aufwändig sein. Die Auswirkung einer<br />

solchen Überprüfung würde keinen signifikanten Einfluss auf den Punkt B ausüben.<br />

Die Frage besteht weiter dahingehend, ob man dem kontrolliert aufgemessenen Punkt<br />

A eine Lagegenauigkeit in KKQ erteilen sollte?<br />

Zu den peripheren Punkten zählen auch Punkte, deren Identitäten örtlich nicht<br />

direkt ermittelt werden können. Be<strong>im</strong> Aufsuchen von Grenzzeichen nach Koordinaten<br />

sollten bei polaren oder GPS-Messungen diejenigen Grenzzeichen aufgenommen<br />

und <strong>im</strong> Riss dokumentiert werden, die nicht mit dem Katasternachweis übereinst<strong>im</strong>men.<br />

Auch solche Informationen sind wichtig, um den Umfang der <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

darzustellen, auch wenn diese Grenzpunkte für eine ordnungsgemäße Fortführungsvermessung<br />

vielleicht nicht erforderlich sind. Eventuell sind nur Abweichungen aus der<br />

Vermessung zur Solllage zu dokumentieren, ohne Koordinatenberechnungen durchzuführen.<br />

Wenn man solche Angaben nicht macht, wird ein intaktes Punktfeld vorgegaukelt.<br />

Auch aus der Aussage fehlerhafter Grenzzeichen können <strong>im</strong> Kontext der<br />

<strong>Grenzuntersuchung</strong> mit anderen Punkten wertvolle Aussagen <strong>im</strong> Zusammenhang ge-<br />

38 siehe ›Sollstellung und Istwerte <strong>im</strong> Koordinatenkataster‹ auf Seite 232

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