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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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184 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

dieser nicht ersichtlich, muss von einer Mittellage zwischen den beidseitigen Solllagen<br />

ausgegangen werden.<br />

Das Prinzip der Nachbarschaft<br />

<strong>im</strong> engeren Bereich von Punkten<br />

kann und darf nicht <strong>im</strong>mer streng<br />

eingehalten werden, wenn sich herausstellt,<br />

dass bei weiter führender<br />

oder ausholender <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

(höhere Metaebene) die<br />

lokale Lage dieser Punkte selber<br />

mit Abweichungen behaftet sind<br />

(punkteigene Abweichungen), die<br />

dann <strong>im</strong> Grunde zu einer Fälschung<br />

der neu zu setzenden Grenzpunkte<br />

führen würde. Das Prinzip<br />

der Nachbarschaft besteht nicht allein<br />

in der Verbindung allein zum<br />

nächsten Punkt! (s. Satz (5.15) auf<br />

Seite 82). Auch dieses sind Einzelentscheidungen.<br />

Verformungen<br />

Im Grunde führt jede <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

mit der Übertragung des<br />

Katasternachweises in die Örtlichkeit,<br />

einer eventuellen Neuabmarkung,<br />

die Wiederaufnahme und die<br />

Berechnung von Koordinaten für<br />

die Übernahme in das Koordinatenkataster<br />

zu einer Verformung des<br />

ehemals alten Bestandes. Auch bei<br />

Abbildung 6.25<br />

Beispiel einer nachgewiesenen Geradlinigkeit<br />

und tatsächlich gegebenen, vielfältigen<br />

Mauerverhältnissen<br />

der zusätzlichen Beachtung mehrfacher geometrischer Bedingungen müssen Verformungen<br />

in Kauf genommen werden. Unter Verformungen werden hier nicht<br />

⇒ Formveränderungen verstanden, die eigenständig Bestandteil von Fortführungsvermessungen<br />

sein können.<br />

Das in der Abbildung 6.26 dargestellte, häufig auftretende Beispiel für systematische<br />

Verzerrungen oder Verformungen ist schwierig zu handhaben. Die ursprünglich<br />

<strong>im</strong> Kataster durch lange, orthogonale Winkel nachgewiesenen, rechtwinklig vom Straßenverlauf<br />

abgehenden Grenzen lassen sich in der Regel so nicht herstellen. Es wäre<br />

zunächst zu klären, ob die gleichbleibende Verschiebung a aus der vorderen oder hinteren<br />

Grenze oder anteilig von beiden Grenzen herrührt. Eine strenge Beibehaltung<br />

der Orthogonalität würde zur Folge haben, dass es an den Randzonen der oberen oder<br />

unteren Grenzen zu Stauchungen oder Dehnungen führen würde, die meistens nicht<br />

aufgefangen werden können. Wegen der Lage dieser Zonen an teilweise von der eigentlichen<br />

Fortführung entfernten Stellen würde eine strenge, wenn mögliche Einhaltung

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