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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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182 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

besonders auf gegebene Parallelitäten zu achten. Hinzu kommt in diesem Beispiel<br />

unter Umständen der Einfluss der bestehenden Gebäude (Baulücken). Grundstücksbreiten<br />

müssen gegebenenfalls <strong>im</strong> vorderen wie auch hinteren Bereich der Bebauung<br />

überprüft werden.<br />

Abbildung 6.23<br />

Konkretisierung zu Abbildung 6.22<br />

Auch die Abbildung 6.20 auf Seite<br />

180 zeigt die Bedeutung der Einhaltung<br />

paralleler Breiten. Für die<br />

Absteckung des Punktes A ist<br />

der Punkt C mit der Strecke s2<br />

maßgebend und nicht der Punkt B<br />

mit der Strecke s1. Bei einer strengen<br />

formalen, linearen Verteilung,<br />

beispielsweise einer Zurückführung<br />

von Maßen, würden diese Feinheiten<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Schwierigkeiten bei den Nachbarschaften<br />

bestehen <strong>im</strong>mer, wenn direkte<br />

Verbindungen i. d. R. durch<br />

eine Bebauung nicht herstellbar<br />

sind. Dies gilt insbesondere bei Blöcken<br />

mit geschlossener Bauweise.<br />

Hinzu kommen die Schwierigkeiten<br />

durch nicht eindeutig identifizierbare<br />

Mauerverhältnisse in deren<br />

Innenbereichen (s. a. Abbildung<br />

6.25 auf Seite 184); insbesondere<br />

wenn Mauern durch Kriegseinwirkung<br />

zerstört und danach durch<br />

fre<strong>im</strong>ütig gezogene, auch freistehende<br />

Mauern neu errichtet wurden.<br />

Bei späteren Gebäudeeinmessungen<br />

sind in solchen Fällen vielfach<br />

grenzmittige oder angrenzende<br />

Mauerverhältnisse unterstellt worden.<br />

Bei <strong>Grenzuntersuchung</strong>en <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit dem Koordinatenkataster<br />

führt dies häufig zu<br />

Widersprüchen. So kann mitunter<br />

eine einseitige <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

(Abbildung 6.22 auf Seite 177)<br />

ausschließlich mit den Grenzlängen<br />

A – C nicht ausreichen, sondern gleichfalls die gegenüberliegenden Blockgrenzen<br />

müssen in die Untersuchung mit einbezogen werden ( B – C ).<br />

Unklare Mauerverhältnisse <strong>im</strong> rückwärtigen Bereich eng bebauter Grundstücke lassen<br />

sich nur über die Straßenfront sauber untersuchen, wenn die abgehenden Grenzen<br />

orthogonal darauf aufstoßen und ein messtechnischer Bezug polar möglich ist (Ab-

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