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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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178 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Abbildung 6.17<br />

Berechnung von Geradenschnitten<br />

a) Geradenschnitt <strong>im</strong> Koordinatenkataster<br />

Behandlung von Messungslinien:<br />

b) <strong>im</strong> klassischen Kataster durch Mittelbildung (Kreuzungspunkt)<br />

c) bei erheblich verschiedenen Teilstrecken nach Preuß. Anweisungen<br />

d) bei erheblich verschiedenen Teilstrecken (NRW, ab 1960)<br />

Werden Geradlinigkeiten bei späteren Messungen und bei der Einführung des Koordinatenkatasters<br />

aufgehoben, sollten in den Rissen die Knickpunkte mit Stumpfwinkelzeichen<br />

versehen werden, um die Richtungsänderung zu veranschaulichen.<br />

Geradenschnitte und kreuzende Messungslinien<br />

Nach älteren Vorschriften mussten Geradenschnitte vermarkt werden 33 . Diese Vermarkungen<br />

dienen heutzutage vielfach dazu, Linien und damit Grenzpunkte zu rekonstruieren.<br />

Die Koordinaten dieser Schnittpunkte wurden nicht durch einen Schnitt<br />

berechnet, sondern einerseits aus rechentechnischen Gründen aus der Mittelbildung<br />

zweier Kleinpunktberechnungen 34 ermittelt; wobei andererseits auch Nachbarschafts-<br />

33 [358] S. 36 § 82<br />

34 Kreuzungspunkt, [84] 161

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