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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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176 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Bei den Fehlergrenzen<br />

aus der Anweisung von<br />

1896 (in der Tabelle 5.1<br />

auf Seite 66) fehlen in<br />

den Fehlerformeln konstante<br />

Glieder. Daraus ist<br />

zu schließen, dass stochastische<br />

Abweichungen<br />

der Punktlage damals keine<br />

Beachtung fanden. Die<br />

Fehlergrenzen waren ausschließlich<br />

längen- aber<br />

nicht koordinatenbezogen.<br />

Eine zulässige Aussage für<br />

die Abweichung aus der<br />

Geraden lässt sich daraus<br />

nicht angeben.<br />

Aus diesen Zusammenhängen<br />

wird zunächst ersichtlich,<br />

dass eine Abweichung<br />

aus der Geradlinig-<br />

Abbildung 6.15<br />

Schnitte von Messungslinien, Beibehaltung oder<br />

Aufhebung der Geradlinigkeit<br />

keit von Grenzpunkten in Grenzen bis 1974 bzw. 1996 (vgl. Tabelle 5.5 auf Seite 71)<br />

nur einzelfallbezogen beurteilt werden kann. Die nachfolgenden Beispiele belegen dies:<br />

In [260] wird bei einer Vermessung aus dem Jahre 1926 von einem Sachverständigen<br />

eine Abweichung von höchsten 10 cm als zulässig angesehen, dagegen eindeutig nicht<br />

eine Abweichung von 15 cm ([260] S. 46, Beispiel 13). Eine Abweichung bis zu 6 cm<br />

aus der Geraden ist eine geringe Abweichung ohne Bedeutung ([260] S. 46, Beispiel<br />

14).<br />

Bei längeren Messungslinien ist zu überprüfen, ob deren Geradlinigkeit aufrecht<br />

erhalten werden kann (Unstetigkeitsstellen in Messungslinien [25], Abbildung 6.14).<br />

Werden Knickpunkte in Linien festgestellt, die nicht zugleich in geradlinigen Grenzen<br />

liegen, ist ein Aufgeben der Geradlinigkeit die beste Lösung, insbesondere bei abgehenden<br />

Blockgrenzen, Wege- oder Straßeneinmündungen oder wie in der Abbildung 6.14<br />

<strong>im</strong> Punkt C .<br />

In der Abbildung 6.15 wird eine unterschiedliche Behandlung gezeigt, wobei der Fall<br />

a) zunächst die höhere Lösungspriorität hat, weil die ursprünglich vorgegebene Geradlinigkeit<br />

eingehalten wird. Sind dagegen vom Punkt A Grenzfeststellungen oder<br />

Abmarkungen benachbarter Punkte vorgenommen wurden, ist die Dokumentation <strong>im</strong><br />

Fall b) mit Anlegemaßen vorrangig.<br />

Ein sehr häufig auftretendes, in den Abbildungen 6.16 auf Seite 177 und den Abbildungen<br />

6.21 und 6.22 auf Seite 181 angedeutetes Problem bildet die Geradlinigkeit<br />

rückwärtiger Grenzen in Ortslagen, vor allem in dicht bebauten, sicht- und zugangsmäßig<br />

schlechten Gebieten mit Mauern 32 . Die in der Abbildung 6.16 ursprünglich als<br />

32 Dies sind vor allem Mauern wie gemeinschaftliche, mehrfache, versetzte, durch Kriegseinwirkung

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