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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> 175<br />

Abbildung 6.14<br />

Zuverlässige Best<strong>im</strong>mung von Anfangs- und Endpunkt einer geradlinigen Verbindung<br />

nur richtungsweisend wirkt. Eine Einrechnung des Punktes B in die Gerade A –<br />

C (Fall a) wäre eine schlechte Lösung. Die Lösung b) ist besser. Ist der Punkt D ,<br />

wie <strong>im</strong> Fall b) angedeutet, in geringer Genauigkeit bekannt, muss die Entfernung C<br />

– D eine entsprechende Länge besitzen. Diese ist bei einer hierarchischen Berechnungsmethode<br />

sehr leicht, auch überschlägig festzustellen. Die opt<strong>im</strong>ale Lösung dürfte<br />

dann in c) in einer auszugleichenden Gerade zu sehen sein. Solche Lösungen setzen eine<br />

entsprechende Software voraus, die – von ausgesprochenen Ausgleichungsprogrammen<br />

abgesehen – in den handelsüblichen, vermessungstechnischen und hierarchisch aufgebauten<br />

Softwarepaketen als Modul nicht vorauszusetzen ist.<br />

Die Erhaltung oder Aufhebung der Geradlinigkeit<br />

Die Rechtsprechung ist besonders was die Geradlinigkeit betrifft sehr divergierend.<br />

Da höchstrichterliche Urteile eine Beachtung finden müssen und auch Eingang in<br />

veränderte und angepasste Vorschriften finden, bleibt trotzdem ein Richterspruch zwar<br />

die Interpretation eines Gesetzestextes, aber letztendlich die Beurteilung für einen<br />

Einzelfall. Denn nur dieser war Anlass für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die<br />

Extrapolation derartiger Entscheidungen in allgemeingültige Regeln ist fraglich und<br />

nur sinnvoll, wenn eine Vielzahl von Entscheidungen dies rechtfertigt. Diese Vielfalt<br />

ist <strong>im</strong> Vermessungs- und Katasterwesen nicht gegeben.<br />

Wie weit darf die Lage einer Abmarkung, die sich rechtmäßig auf einer älteren<br />

Grenze befinden muss, aus einer Gerade oder einem Kreisbogen abweichen? Der Vermessungspunkterlass<br />

[68] besagt, dass bis zu einer Abweichung von 4 cm der Punkt auf<br />

die Gerade (i. d. R.) eingerechnet wird. Dies gilt nur für Messungen, die nach diesem<br />

Erlass (ab 1996) durchgeführt worden sind. In der Tabelle 5.3 ›Querabweichungen aus<br />

der Geraden‹ auf Seite 68 sind Werte und abgeleitete Werte aufgeführt.<br />

Kapitel 6

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