26.12.2012 Aufrufe

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

174 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Abbildung 6.13<br />

Nachbarschaft und Geradlinigkeit bei einer vorgegebenen Richtung<br />

wobei y1 = 0 (Anfangspunkt) und yn = 0 (Endpunkt) sind.<br />

Ist eine direkte Verbindungslinie zwischen Anfangs- und Endpunkt nicht möglich,<br />

muss u. U. eine Parallele mit dem Abstand a als Basis genommen werden. Dann lautet<br />

die Verschiebung;<br />

a + ¯y = 1<br />

n<br />

n�<br />

(a + yi)<br />

Dieser lineare Ansatz setzt voraus, dass die Punkte auf der Geraden gleichmäßig<br />

verteilt sind; die Bedingungen aus den Sätzen (6.6) und (6.7) auf der Seite 163 müssen<br />

enthalten sein. Eine einseitige Punkteverdichtung (Clusterbildung) 30 , die praktisch<br />

kaum auftreten dürfte, würde die Linearisierung aufheben und damit die Richtung der<br />

Geraden beeinflussen. Durch die äußeren Anfangs- und Endpunkte wird die Richtung<br />

der Ausgleichsgerade best<strong>im</strong>mt. Ein einseitig überwiegender Punkt würde wie ein<br />

Hebelpunkt wirken und ebenfalls die Richtung und diese unkontrolliert beeinflussen.<br />

Zur Ausführung: Zwischen Anfangs- und Endpunkt werden alle relevanten, orthogonalen<br />

Abweichungen gemessen, das Verschiebungsmaß y berechnet und die Gerade<br />

entsprechend festgelegt. Die neu gesetzten Abmarkungen müssen in jedem Fall neu<br />

aufgemessen werden 31 . Diese Methode lässt sich <strong>im</strong> Außendienst ohne große Hilfsmittel<br />

gut durchführen, ist gut überprüfbar und kann eine sofortige Entscheidung zur<br />

Abmarkung bewirken.<br />

Ein Sonderfall ist in Abbildung 6.13 angegeben, wobei die Punkte A bis D auf<br />

einer Gerade liegend nachgewiesen sind. Ein Endpunkt ist so weit entfernt, dass er<br />

30 ⇒ Punktecluster<br />

31 Bei Schlussvermessungen besteht, wenn Grenzpunkte nach dem Katasternachweis neu abgemarkt<br />

werden, keine erneute Koordinierungspflicht. Wenn aber – örtlich bedingt – eine ausgleichende<br />

Gerade erzeugt werden muss, sollte der geschaffene Zustand auch zukünftig direkt herstellbar<br />

sein. Allein ein orthogonaler Nachweis wäre heutzutage nicht mehr geeignet. Sollten die Abmarkungen<br />

erneut verloren gehen, wäre eine wiederum erneute Abmarkung mit noch mehr<br />

Schwierigkeiten verbunden. Dies ist auch ein Beispiel dafür, dass seltene Einzelfälle sehr individuell<br />

und sorgfältig für die Zukunft behandelt werden müssen.<br />

i=1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!