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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> 171<br />

Abbildung 6.10<br />

Tatsächliche Lage der Grenzzeichen bezüglich einer Geraden innerhalb des<br />

Grenzstreifens ± d<br />

Die Geradlinigkeit von Grenzen und Messungslinien ist rechnerisch nachzuweisen 27 . Bei<br />

Messungslinien oder bei reinen Vermessungspunkten mit Abweichungen bis zu 4 cm ist<br />

die Einrechnung 28 , wie nach dem VPErl [68] gestattet, kritisch, weil sie Bestandteil des<br />

Aufnahmepunktfeldes sind. Derartig verfälschte Punkte können die Güte einer an sie<br />

anzuschließenden Aufnahme stark schädigen. Der VPErl ist hier eindeutig überholt;<br />

die fachlich dazu führenden Argumente stammen aus vergangenen Tagen und sind <strong>im</strong><br />

Hinblick auf ein Koordinatenkataster nicht haltbar. Zwar überspitzt, aber <strong>im</strong> Kern<br />

richtig, könnte man sagen, dass dies eine behördliche Anweisung zur Fälschung von<br />

Messungsergebnissen ist. Es ist zudem auch auffällig, dass in der neueren Literatur<br />

<strong>im</strong>mer nur von der Geradlinigkeit von Grenzen die Rede ist.<br />

Stellt man bei einer vorhandenen Messungslinie mit mehrfachen Vermarkungen und<br />

Sicherungen fest, dass bei durchaus geradliniger Dokumentation bei einem erneuten,<br />

eventuell polarem Aufmaß Knickpunkte auftreten und sind von diesen Punkten Grenzpunkte<br />

abgemarkt worden, muss die Geradlinigkeit der Messungslinie auch in Hinblick<br />

auf die Nachbarschaft aufgehoben werden (Beispiel: Punkt C in der Abbildung 6.14<br />

auf Seite 175), und es müssen Teilstücke der Messungslinie gebildet werden (wie in der<br />

Abbildung 6.15 b) auf Seite 176). Der Wahrheitsgehalt der vermessungstechnischen<br />

Aufnahme würde sonst zerstört. Die ursprüngliche Dokumentation gab den Wahrheitsgehalt<br />

nicht präzise genug wieder.<br />

Die Überprüfung der Geradlinigkeit<br />

Eine Überprüfung der Geradlinigkeit oder die Wiederherstellung einer Messungslinie<br />

innerhalb einer älteren orthogonalen Aufnahme wäre, abgesehen von den auf der Linie<br />

selbst liegenden, vermarkten Punkten, nur durch abgehende Messungslinien oder<br />

Grenzen durchführbar, welche wiederum längenbezogenen Abweichungen unterworfen<br />

sind (Abbildung 5.34 auf Seite 121, die Punkte F , G ). Bei auftretenden<br />

Differenzen ist dann eine Trennung der Fehleranteile kaum möglich, sodass demnach<br />

27 VPErl [68] 40.6<br />

28 Dies entspräche einer max<strong>im</strong>alen Abweichung von 8 cm!<br />

Kapitel 6

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