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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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168 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Abbildung 6.8<br />

Bedingungen der Freien Stationierung zur<br />

Identitätsprüfung bei 4 Anschlusspunkten:<br />

Lage der Punkte in dem gekennzeichneten<br />

Bereich.<br />

A − B = s = max.P unktabstand<br />

A − D > 2 · s 3<br />

B − C > 2 · s 3<br />

C − D > 1 · s 3<br />

messungen mussten aus diesen Elementen wiederum Koordinaten berechnet werden,<br />

um überhaupt Flächenberechnungen durchführen zu können.<br />

Bei der <strong>Grenzuntersuchung</strong> wird eine Rekonstruktion der Aufnahmesituation aus<br />

der ursprünglichen Polaraufnahme nicht durchgeführt; diese Unterlagen sind nicht<br />

Bestandteil der Katasterunterlagen, sondern eine Überprüfung oder Absteckung wird<br />

nach Koordinaten gemacht. Des weiteren ist durch den Einzug der Freien Stationierung<br />

in das Kataster eine Benutzung der dabei entstehenden originären Polardaten<br />

für eine <strong>Grenzuntersuchung</strong> auch nicht mehr möglich und sinnvoll. Die ursprüngliche<br />

Aufnahmesituation [65] 5.42 kann signifikant nicht wieder hergestellt werden, weil die<br />

Standpunkte bei der Freien Stationierung nicht vermarkt werden.<br />

Eine polare Identitätsprüfung wird also i. d. R. nicht über originäre Polardaten<br />

durchgeführt, sondern über eine Helmerttransformation der polar aufgenommenen<br />

Anschlusspunkte, verbunden mit einer polaren Aufnahme der zu überprüfenden Punkte.<br />

Bei bereits überprüften Anschlusspunkten können 2 oder besser 3 (wie in Abbildung<br />

6.7) Punkte ausreichen. Müssen innerhalb einer Messung die Anschlusspunkte<br />

selbst überprüft werden, so ist <strong>im</strong> herkömmlichen Kataster die in der Abbildung 6.7,<br />

<strong>im</strong> Koordinatenkataster die in der Abbildung 6.8 dargestellte Konfiguration die Mindestanforderung.

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