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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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164 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Abbildung 6.4<br />

Orthogonale Identitätsprüfungen<br />

Der Fall b) schafft weniger Daten und unterstellt die ordnungsgemäße Prüfung in<br />

der Örtlichkeit. Der Fall c) schafft mehr Daten und beansprucht zusätzliche häusliche<br />

Bearbeitung, verlangt dagegen für eine sinnvolle Weiterverwendung gerade für Punkte<br />

<strong>im</strong> peripheren Bereich eine doppelte Polaraufnahme, was den Aufwand weiter erhöhen<br />

würde.<br />

Die in der Abbildung 6.4 gezeigten Varianten zur orthogonalen Identitätsprüfung<br />

lassen sich analog auch für die Rekonstruktion von Messungslinien verwenden, wie in<br />

der Abbildung 6.5 gezeigt wird. Die dort unter a) angegebene Aufnahmeweise sollte<br />

nur angewendet werden, wenn eine örtliche Rekonstruktion einer Messungslinie wegen<br />

einfacher, überschaubarer Verhältnisse zweckmäßig ist. In jedem anderen Fall, bei<br />

auftretenden Unsicherheiten und Spannungen <strong>im</strong> Netz, ist die Aufnahme der örtlich<br />

vorhandenen Punkte vorrangig, wenn Rekonstruktionen innendienstlich am Computer<br />

sinnvoller erscheinen (Abbildung 6.5 unter b)).<br />

Betrachten wir dagegen diese Kriterien mit den <strong>im</strong> Koordinatenkataster zu erwarteten<br />

Genauigkeiten ist dort eine 2–3 fache Erhöhung für Abweichungen nicht hinnehmbar.<br />

Deswegen muss man hier sagen:<br />

● Die 3-Punkte-Methode ist <strong>im</strong> Koordinatenkataster für<br />

Identitätskontrollen mit aus Koordinaten ermittelten Elementen<br />

nicht hinreichend. (6.8)<br />

Die Kriterien für die Identitätsprüfung <strong>im</strong> Koordinatenkataster müssen erhöht werden:<br />

● Wenn <strong>im</strong> Koordinatenkataster eine Identitätsprüfung<br />

nicht direkt mit Koordinaten durch einen punktuellen Soll-<br />

Ist-Vergleich ausgeführt wird oder werden kann, müssen<br />

für die örtliche Überprüfung einer geradlinigen Verbindung<br />

mit aus Koordinaten ermittelten Elementen mindestens<br />

vier Punkte herangezogen werden, wenn alle hinreichend<br />

überprüft werden sollen.<br />

(6.9)

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