26.12.2012 Aufrufe

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> 163<br />

Die Überprüfung der inneren Genauigkeit einer Messungslinie zum Zwecke einer<br />

<strong>Grenzuntersuchung</strong> bei orthogonalen Punkten oder eines beschränkten, also örtlichen<br />

Punktfeldes kann durch folgende Sätze beschrieben werden: 21<br />

Bei 3 Punkten auf einer Geraden gilt (Abbildung 6.3 a)):<br />

● [ 3-Punkte-Methode ]<br />

Drei auf einer geraden Verbindung liegende Punkte sind<br />

überprüft, wenn sich ein Punkt <strong>im</strong> mittleren Drittel der<br />

Strecke zwischen Anfangs- und Endpunkt befindet und eine<br />

maßliche Übereinst<strong>im</strong>mung besteht.<br />

Be<strong>im</strong> genaueren Hinsehen setzt sich diese Kontrolle <strong>im</strong> Kern hinsichtlich der Geradlinigkeit<br />

aus drei Forderungen oder Kriterien zusammen, nämlich ob<br />

1.) C auf der Verbindung von A und B liegt,<br />

2.) A auf der 1- bis 2-fachen Verlängerung von B über C liegt,<br />

3.) B auf der 1- bis 2-fachen Verlängerung von A über C liegt.<br />

Die Frage ist letztendlich, ob man bei Verlängerungen diese Kontrolle für ausreichend<br />

ansieht. Es kann gleichgesetzt werden, dass bei einer Abweichung x des Punktes<br />

C aus der Geraden A – B , die Querabweichung des Punktes A oder B das<br />

2x- bis 3x-fache bezogen auf A – C oder B – C betragen kann. Die Fehlergrenzen<br />

für Vergleiche mit älteren, sich nicht auf das Koordinatenkataster beziehende<br />

Vermessungen bestehen bei Streckenlängen aus dem 3-fachen ihrer Standardabweichung<br />

[222] S. 45, insofern wäre eine solche 3-Punkte-Überprüfung <strong>im</strong> lokalen Bereich<br />

hinreichend.<br />

Verallgemeinert lässt es sich auch für seitwärts liegende Punkte (Abbildung 6.3 b))<br />

vereinfacht formulieren:<br />

● Bei übereinst<strong>im</strong>menden orthogonalen Elementen von drei<br />

Punkten mit kurzen Ordinaten sind alle überprüft, wenn<br />

sich ein Punkt <strong>im</strong> mittleren Drittel des Streifens befindet,<br />

der sich senkrecht auf der längsten möglichen Verbindung<br />

zweier Punkte befindet.<br />

Die Abbildung 6.4 auf Seite 164 zeigt die unterschiedliche Methodik der orthogonalen<br />

Identitätsprüfung, wobei von der Aufgabenstellung her der neu aufzunehmende<br />

Punkt A zu überprüfen wäre. Im Fall b) wird die Geradlinigkeit direkt örtlich überprüft<br />

und dokumentiert. Der Punkt A , als hinreichend lagerichtig angesehen, wird<br />

polar aufgenommen. Im Fall c) werden die in die Prüfung miteinbezogenen Punkte<br />

B und C durch eine einfache Aufnahme best<strong>im</strong>mt, die die gleiche Aufgabe wie <strong>im</strong><br />

Fall b) die Überprüfung der Geradlinigkeit bewirkt, mit dem Vorteil, dass – bedingt<br />

durch die polare Aufnahme – Koordinaten der Punkte B und C berechnet werden<br />

können und die Berechnung, Kontrolle und Dokumentation ebenfalls häuslich erfolgen<br />

kann.<br />

21 Grundlagen aus [358] § 80, [50] S. 58, 59 und 68<br />

(6.6)<br />

(6.7)<br />

Kapitel 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!