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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> 161<br />

6.3 Kriterien und Verfahren zur <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Von der Verfahrensweise her besteht eine <strong>Grenzuntersuchung</strong> <strong>im</strong> Wesentlichen aus<br />

folgenden Tätigkeiten und Bedingungen:<br />

– örtlicher Augenschein<br />

– einfacher Streckenvergleich (Grenzlängen und Spannmaße)<br />

– Ein wesentlicher Bestandteil der <strong>Grenzuntersuchung</strong> ist die Identitätsprüfung<br />

über orthogonale Elemente in direktem Vergleich mit dem Katasternachweis<br />

bzw. mit der ursprünglichen Aufnahmesituation oder aus Koordinatentransformationen.<br />

– Überprüfung geometrischer Bedingungen<br />

– direkte Koordinatenvergleiche über SAPOS ®<br />

– indirekte Koordinatenvergleiche in Verbindung mit Transformationen<br />

– Bei festgestellten Grenzen erstreckt sich die <strong>Grenzuntersuchung</strong> auf die Überprüfung<br />

des örtlichen Grenzverlaufs mit dem Katasternachweis und die Übertragung<br />

des Katasternachweises in die Örtlichkeit bei fehlenden oder fehlerhaften<br />

Abmarkungen.<br />

– Die Beteiligten wirken bei der <strong>Grenzuntersuchung</strong> mit, insbesondere bei nicht<br />

festgestellten Grenzen.<br />

– Widersprüche und die Grenzwerte überschreitende Abweichungen sollen behoben<br />

werden.<br />

– Wie bei der orthogonalen Aufnahme (s. Satz (5.19)) sind signifikante Abweichungen<br />

linear zu verteilen. Bei der Verteilung von Restklaffen bei Transformationen<br />

können andere Kriterien angewendet werden.<br />

– Künftig wegfallende Grenzen sind nicht zu untersuchen. FortfVErl 5.22 [65]<br />

– Neue Grenzen werden nicht behandelt.<br />

6.3.1 Streckenvergleich<br />

Als einfaches Mittel zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> dienen Streckenvergleiche von Grenzlängen<br />

oder Spannmaßen. Bei Streckenvergleichen in Abhängigkeit von gleich genauen<br />

Messmethoden oder gleichwertigen Messmitteln für verschiedene Elemente zur Punktbest<strong>im</strong>mung<br />

gilt:<br />

● Direkt gemessene Strecken – wie beispielsweise Grenzlängen<br />

– genießen eine höhere Priorität als indirekt best<strong>im</strong>mte<br />

Werte.<br />

Als Ausnahme ist anzusehen:<br />

● Eine aus der durchlaufenden Messung ermittelte Grenzlänge<br />

genießt eine höhere Priorität als eine direkt gemessene<br />

Grenzlänge, wenn sich die Grenze auf einer Messungslinie<br />

befindet.<br />

(6.5)<br />

Kapitel 6

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