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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.2 Im Spannungsfeld der <strong>Grenzuntersuchung</strong> 155<br />

7. der Überbest<strong>im</strong>mung hinsichtlich geometrischer Bedingungen<br />

8. fehlenden örtlichen Ab- und Vermarkungen<br />

9. fehlenden Grenzsicherungen, obwohl vor einer Baumaßnahme zu erwarten war,<br />

dass Abmarkungen und vermarkte Netzpunkte verloren gehen würden und Grenzeinrichtungen<br />

und Gebäude entfernt werden<br />

10. den vorgefundenen, mangel- oder schadhaften Abmarkungen<br />

11. den Lageveränderungen durch Tektonik, Bergbaubetrieb, Grundwasserabsenkungen<br />

12. den veränderlichen Untergründen bei Abmarkungen wie Hangrutschungen, Bodendeponien,<br />

Baumwurzeln, unter Wärme- und Druckeinfluss fließendem Asphalt,<br />

veränderten oder schiefen Bordsteinen, verdrehten Bodenplatten, geneigten<br />

Mauern usw.<br />

13. äußeren Einflüssen, z. B. durch Überfahren der Abmarkungen mit Autos oder<br />

landwirtschaftlichen Fahrzeugen und dadurch sich verschiebende Abmarkungen<br />

in sandigen, weichen oder moorigen Untergründen<br />

14. den unrechtmäßigen Lageveränderungen der Abmarkungen bei Baumaßnahmen<br />

15. den vorgefundenen, wenn dann nicht <strong>im</strong>mer korrekt erneuerten Vermarkungen<br />

des Liniennetzes oder erneuerten Abmarkungen von Grenzpunkten 16<br />

16. den differierenden Maßen gleicher Elemente aus verschiedenen Epochen oder aus<br />

indirekten Ermittlungen in derselben Messung<br />

17. der nicht mehr möglichen Herstellung der ursprünglichen Aufnahmesituation<br />

durch fehlende Vermarkungen und ursprüngliche Sichtverhältnisse, keinen Zugangsmöglichkeiten<br />

zu den Punkten, beispielsweise durch Bewuchs und Bebauung<br />

auch über längere Zeiträume hinweg<br />

18. den Auswirkungen aus Kriegseinflüssen, sei es wegen nicht mehr vorhandener<br />

Katasterunterlagen oder zerstörter Bauwerke, insbesondere bei freistehenden<br />

Mauern, die wegen einer Neuerrichtung nicht mehr den ursprünglichen Grenzverlauf<br />

repräsentieren<br />

19. Identifikationsproblemen an Gebäudeecken bzw. -kanten (Sockel, Lisenen, gegliederte<br />

Kanten und Vorsprünge)<br />

20. den unübersichtlichen Mauerverhältnissen und kaum zugänglichen Bebauungen<br />

in engen, dichten Ortslagen<br />

21. den nachträglichen Veränderungen an Gebäuden und deren Grundrissen, insbesondere<br />

durch Putz, Verkleidung, Fassadengestaltung, Verklinkerung oder Wärmedämmung<br />

16 Wenn in der Vergangenheit wiederhergestellte und neu abgemarkte Grenz- und Vermessungspunkte<br />

– besonders AP –, die dann mit LGA 1 best<strong>im</strong>mt wurden, also vermessungstechnisch<br />

korrekt best<strong>im</strong>mt sind, sagt das noch nichts über die Güte ihrer Wiederherstellung aus. Gerade<br />

bei zukünftigen <strong>Grenzuntersuchung</strong>en können Angaben darüber, aufgrund welcher Unterlagen<br />

und Gegebenheiten Punkte wiederhergestellt wurden, sehr aufschlussreich sein, falls Differenzen<br />

auftreten.<br />

Kapitel 6

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