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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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152 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

6.2 Im Spannungsfeld der <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

● Im Spannungsfeld der <strong>Grenzuntersuchung</strong> ist nicht die<br />

Richtigkeit einer Lösung, sondern deren Akzeptanz ausschlaggebend.<br />

(6.4)<br />

Nicht die aufwändige, richtige Lösung oder die schwer zu findende, allseits gerechte<br />

„ eine “ Lösung ist die maßgebende, sondern die, die »einig« macht. Das ergibt sich aus<br />

der Erfahrung. Immer ist hier ein Wettstreit der Interessen <strong>im</strong> Gange. Das entbindet<br />

moralisch nicht von der Pflicht, seitens einer Vermessung – zumindest <strong>im</strong> Vorfeld<br />

einer Entscheidung – bemüht <strong>im</strong> Sinne einer richtigen <strong>Grenzuntersuchung</strong> zu arbeiten.<br />

Wohlgemerkt: Im Streit- und Einzelfall entscheidet ein Gericht.<br />

In Abbildung 6.1 sind wohl die meisten und wichtigsten Komponenten berücksichtigt,<br />

die <strong>im</strong> Spannungsfeld der <strong>Grenzuntersuchung</strong> eine Rolle spielen; wobei die Interessen<br />

dabei recht unterschiedlich sein können, teilweise auch divergierend.<br />

6.2.1 Historischer Abriss der <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Die <strong>Grenzuntersuchung</strong> ist in eine Fortführungsvermessung eingebettet und eine ihrer<br />

wichtigsten Bestandteile. <strong>Grenzuntersuchung</strong> heißt heute auch: Die Einbindung des<br />

alten Bestandes in ein Koordinatenkataster ist zu realisieren.<br />

Die örtliche, auf Nachbarschaft aufbauende <strong>Grenzuntersuchung</strong> wird auch noch in<br />

weiter Zukunft (über Jahrzehnte) ihre Bedeutung und Notwendigkeit behalten, da<br />

das Kataster nie fertig ist und wird. Dazu kommt das Problem der sporadischen Wiederherstellung<br />

von Punkten mit keiner bestehenden Möglichkeit der Fehlerverteilung<br />

oder Anpassung, da die ursprüngliche Absetz- oder Aufnahmegeometrie nicht <strong>im</strong>mer<br />

wiederherstellbar ist.<br />

Bereits <strong>im</strong> preußischen Kataster wurde eine Art <strong>Grenzuntersuchung</strong> durchgeführt. Schon die<br />

als eine erste, anfänglich zu sehende Fortführungsanweisung enthielt in der ›Instruktion für<br />

das Verfahren bei den Vermessungen behufs der Fortschreibung <strong>im</strong> Grundsteuer-Kataster der<br />

westlichen Provinzen vom 24.5.1844‹ Inhalte dieser Art:<br />

»Auf vollständige und dauerhafte Grenzbezeichnung vor oder während der Vermessung ist<br />

möglichst hinzuwirken. Die vorgefundenen oder neu gesetzten Grenzmale werden vorschriftsmäßig<br />

in die Supplementkarten eingezeichnet (§ 16).<br />

Die nach dem für das Kataster vorgeschriebenen Verfahren auszuführende Vermessung m u ß<br />

v o n u n v e r ä n d e r t g e b l i e b e n e n G r e n z e n a u s g e h e n und an solche wieder<br />

anschließen. Ist der Maßstab des Auszugs zu klein, um alle Vermessungs-Elemente deutlich<br />

darin eintragen zu können, so ist ein besonderer Handriß in größerem Maßstabe zu führen,<br />

und später mit der Supplementkarte abzuliefern (§ 17).<br />

St<strong>im</strong>men die <strong>im</strong> Felde angetroffenen Parzellengrenzen mit dem Kataster nicht überein, so<br />

bleibt es den Betheiligten überlassen, ob sie den gegenwärtigen Besitzstand als Grundlage der<br />

Vermessung beibehalten oder die Eigenthumsgrenzen nach dem Kataster wieder hergestellt

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