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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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6.1 Grundlagen 149<br />

Wie <strong>im</strong> Begriff ›<strong>Grenzuntersuchung</strong>‹ enthalten, kann die Identitätsprüfung mit einem<br />

Suchen der Grenzmarken verbunden sein; entweder weil Anschlusspunkte fehlen<br />

oder durch Bewuchs oder Aufschüttungen die Marken nicht direkt sichtbar sind 9 oder<br />

schließlich gänzlich fehlen.<br />

Die Aufnahme und Rekonstruktion von Punkten sind durch die gleichen vermessungstechnischen<br />

Mitteln wesensverwandt, in ihrer Methode und Wirkung durch unterschiedliche<br />

Kriterien aber völlig anders und deshalb streng zu trennen.<br />

● Eine vermessungstechnische Aufnahme von Punkten geht<br />

von intakten Verhältnissen aus, eine Rekonstruktion der<br />

Punkte von teilweise fehlenden, abweichenden oder fehlerhaften<br />

Fakten!<br />

Was bedeutet eine Übereinst<strong>im</strong>mung des örtlichen Grenzverlaufs mit dem Katasternachweis?<br />

Die Vorschrift lautet »ob die durch Grenzzeichen . . . örtlich gekennzeichneten Grundstücksgrenzen<br />

(örtlicher Grenzverlauf) [Urbild] . . . »mit ihrem Nachweis <strong>im</strong> <strong>Liegenschaftskataster</strong><br />

(Katasternachweis) übereinst<strong>im</strong>men [Abbild]«. Diese Aussage ist injektiv (also A ist enthalten<br />

in B). Wenn die Aussage des Fragenkatalogs 10 richtig wäre, müsste die Vorschrift lauten:<br />

»ob der Katasternachweis mit dem örtlichen Grenzverlauf übereinst<strong>im</strong>mt«, die nicht vorschriftenkonform<br />

ist. Zum Anderen wäre sie auch nicht erfüllbar, denn der Katasternachweis kann<br />

in jedem Fall nur eine beschränkte Teilmenge des Zahlenwerkes sein. Diese formale Begründung<br />

lässt sich auch leicht materiell untermauern: Es kann durchaus vorkommen, dass bei<br />

nicht vorgefundenen Grenzmalen diese noch tatsächlich existieren, z. B. Grenzzeichen unter<br />

Beton- oder Asphaltflächen, unter Schotter, Pflaster oder Böschungen. Alles dies könnten<br />

Grenzzeichen sein, die dem Katasternachweis nicht widersprechen müssen.<br />

Wird festgestellt, dass eine Grenzänderung vorliegt, ist zu prüfen, ob sie rechtens<br />

ist, weil zwischenzeitlich eine Grenzänderung mit rechtlicher Wirkung eingetreten sein<br />

kann oder auch nicht. Dazu ein Beispiel: Eine richtige Herstellung aus Vorgaben des<br />

Katasternachweises kann nicht rechtens sein, wenn bei der Herstellung einer abgehenden<br />

Grenze bei einer Uferlinie das Wasserrecht zu berücksichtigen ist. Oder ein<br />

Gegenbeispiel: Durch Kriegseinwirkung und späterem Wiederaufbau eines Reihenhauses<br />

entsprechen die Mauerverhältnisse (Nachbarwände) <strong>im</strong> Gebäude nicht mehr<br />

dem ursprünglichen Katasternachweis.<br />

Es bleibt anzumerken, dass die Entscheidungsbefugnis, wie Widersprüche bei den<br />

Ergebnissen der <strong>Grenzuntersuchung</strong> zu behandeln sind, der Vermessungsstelle obliegt<br />

und nicht dem Katasteramt 11 , was auch kaum anders praktikabel wäre. Entscheidungsprozesse<br />

(Wie ist mit Differenzen zu verfahren?) gehören zum täglichen Umgang mit<br />

dem Kataster. Bei komplexeren Verhältnissen oder Problemen sollte oder muss das<br />

Katasteramt wohl in den Entscheidungsprozess eingebunden werden 12 .<br />

9 Be<strong>im</strong> Suchen von Grenzsteinen ist Beachtung der Bodenstruktur hilfreich, ob es sich um gewach-<br />

senes oder verändertes Erdreich handelt.<br />

10 Gemeint ist [8] 5.31. Die dort nicht begründete Aussage st<strong>im</strong>mt nicht mit der hier geschilderten<br />

Auffassung überein.<br />

11 [65] 5.56(3); diese Regelung wird bei der Übernahme der Vermessungsergebnisse durch die Ka-<br />

tasterämter nicht <strong>im</strong>mer beachtet.<br />

12 Dies ist nicht <strong>im</strong>mer zu realisieren, z. B. wenn geringe Netzspannungen erst <strong>im</strong> Zuge der Bearbeitung<br />

bekannt werden, die für eine grundsätzliche Änderung der Arbeitsweise u. U. erforderlich<br />

wären. Dies hängt auch mit der Parallelbearbeitung zwischen der außendienstlichen Aufnahme<br />

und der Auswertung <strong>im</strong> Innendienst zusammen, in Verbindung mit Zeitdruck und Terminschwierigkeiten.<br />

(6.2)<br />

Kapitel 6

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