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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.13 Ausgleichungsrechnung 143<br />

Dies entspricht <strong>im</strong> Grunde einer vergleichbar modularen Arbeitsweise. Es bietet<br />

den Vorteil des schrittweisen Arbeitens mit abgeschlossenen „ Päckchen “ und endgültigen<br />

Ergebnissen. Alle Rechenoperationen über längere Zeiträume in eine Stapelverarbeitung<br />

mit der „Gefahr “ sich ändernder Koordinaten zu packen, hat sich<br />

nicht bewährt; die dabei zu beachtenden, wichtigen Umstände sind: Fehleranfälligkeit<br />

bei Personalwechsel, Missverständnisse bei multiparalleler Bearbeitung oder mögliche<br />

Widersprüche, wenn an externe Stellen Arbeitsstände – sprich: endgültige oder<br />

verlässliche Koordinaten – übergeben werden müssen. Dies trifft bei Fortführungen<br />

durchaus in größerem Maße zu, wenn Koordinaten innerhalb eines Arbeitsprozesses<br />

für Lagepläne und vor allem für Feinabsteckungen weitergegeben werden.<br />

Wer sich mit Fachaufsätzen zur Ausgleichungsrechnung beschäftigt, stellt fest: Die<br />

Diskussionen um Standardabweichungen, Verteilungen, Gewichtsansätzen usw. erhalten<br />

einen derartig hohen Stellenwert, dass damit die eigentliche Bedeutung des Ergebnisses<br />

in den Hintergrund gedrückt wird. Das sollte jedem klar vor Augen stehen: Es<br />

werden pr<strong>im</strong>är keine Koordinaten erzeugt, um Genauigkeitsbetrachtungen zu machen,<br />

sondern um Angaben für einen best<strong>im</strong>mten Zweck bereitzustellen! Die Kriterien für<br />

diese Zwecke sollten deshalb in den Vordergrund gerückt werden.<br />

● Ausgleichungsverfahren sind Hilfsmittel, keine Heilmittel!<br />

(5.35)<br />

Hierarchische Berechnungen haben bei linearer Verteilung der Widersprüche durchaus<br />

einen Ausgleichungscharakter. Sie sind – bei orthogonalen wie polaren Verfahren<br />

bei zuverlässig genauen Anschlusspunkten – den Ausgleichungsverfahren für die<br />

Punktbest<strong>im</strong>mung keinesfalls unterlegen.<br />

Kapitel 5

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