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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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124 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

5.9.4 Min<strong>im</strong>alkontrollen<br />

Abbildung 5.38<br />

Hinreichende<br />

Schnittkontrollen<br />

Abbildung 5.37<br />

Möglichkeit zur vereinfachten, aber<br />

hinreichenden Gebäudeaufnahme<br />

kleinerer Objekte<br />

Vereinfachte Kontrollen können sich besonders bei Gebäudeeinmessungen<br />

ergeben, wenn geometrische Bedingungen<br />

vorausgesetzt oder unterstellt werden können.<br />

Kriterien ergeben sich insbesondere dadurch, ob geometrische<br />

Bedingungen durch Längenangaben oder umgekehrt,<br />

ob Längen- oder Koordinatenangaben durch geometrische<br />

Bedingungen kontrolliert werden können. Dies<br />

ist bei Orthogonalitäten häufig der Fall. Kleinere, nachweisbar<br />

rechtwinklige Gebäude lassen sich aufgrund ihrer<br />

Geometrie polar hinreichend mit einem Standpunkt einmessen.<br />

(Abbildungen 5.37 und 5.40 b)). Eine komplexere<br />

Gebäudeaufnahme in solchen Fällen wäre in der Sache, von<br />

der Zielvorstellung her und dem Aufwand nach unangemessen und überzogen.<br />

Bei örtlichen Schnitten zwischen koordinierten<br />

Punkten, wenn ein direktes polares Aufmaß des abgemarkten<br />

Schnittpunktes nicht erfolgt, sind ein Aufmaß<br />

nahezu senkrecht aufeinander stehender Teilstrecken<br />

ausreichend (Abbildung 5.38).<br />

Mitunter brauchen Maßketten oder durchlaufende<br />

Messungen an geschnittenen Parallelen (Abbildung<br />

5.39) auch keine weiteren messtechnischen Kontrollen,<br />

wenn Anfangs- und Endpunkte der Parallelen<br />

hinreichend gesichert sind. Vorteile ergeben sich auch<br />

dadurch, dass das Zahlenmaterial mengenmäßig reduziert<br />

und damit Risse und Katasternachweis entlastet<br />

werden.<br />

Abbildung 5.39<br />

Durchlaufende Messung an<br />

geschnittenen Parallelen

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