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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.9 Kontrollen und Zuverlässigkeit 123<br />

Abbildung 5.36<br />

Kontrolle der orthogonalen Aufnahme<br />

a) nach Ahrens [136]<br />

b) über Streben<br />

● Eine Kontroll- oder Mehrfachmessung muss unabhängig<br />

und sollte möglichst korrelationsfrei von der ersten Messung<br />

sein. (5.31)<br />

Diese Forderung sagt aus, dass die Unabhängigkeit der Kontrollmessung möglichst<br />

so eingerichtet wird, systematische Verfälschungen aufzudecken oder bei Mehrfachmessungen<br />

auch aufzuheben. Das k a n n deshalb Forderungen beinhalten wie eine<br />

erneute Zielpunktzentrierung, andere Anschlusspunkte, zeitlich verzögerte Mehrfachmessungen<br />

(SAPOS ® ), einen Standpunktwechsel usw.<br />

● Kontrollierende Elemente müssen hinsichtlich ihrer Genauigkeit<br />

mit der zu kontrollierenden Aufnahme mindestens<br />

gleichwertig sein bzw. der geforderten Genauigkeit<br />

des Ergebnisses entsprechen.<br />

(5.32)<br />

So kann eine hochpräzise Polaraufnahme durch mit einem Messband gemessene<br />

Spannmaße nicht kontrolliert werden, wohl aber sind die Koordinaten des Ergebnisses<br />

als kontrolliert anzusehen, wenn das geringste Genauigkeitskriterium der Best<strong>im</strong>mungselemente<br />

als hinreichend für das Ergebnis gilt.<br />

Kapitel 5

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