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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.9 Kontrollen und Zuverlässigkeit 121<br />

Abbildung 5.34<br />

Geradlinigkeit bei<br />

durchlaufender Messung<br />

werden, wenn gewisse geometrischen Bedingungen erfüllt sind. Dies ist bei orthogonalen<br />

wie auch polaren Aufnahmen möglich (Abbildungen 5.33 und 5.35).<br />

Die Kriterien dazu lassen sich am besten an einem rechtwinkligen oder gleichseitigen<br />

Dreieck zeigen. Gemessene Maße in einem rechtwinkligen Dreieck gelten als gegenseitig<br />

kontrolliert, wenn die Dreiecksseiten folgender Bedingung genügen:<br />

oder:<br />

c > a, b > c<br />

2<br />

oder<br />

(5.29)<br />

2a, 2b > c (5.30)<br />

● In einem rechtwinkligen Dreieck ist eine<br />

Kathete maßlich durch die Hypotenuse nur<br />

kontrolliert, wenn ihre doppelte Länge größer<br />

ist als die Länge der Hypotenuse.<br />

Eine Kathete darf höchstens doppelt oder halb so lang sein wie die andere, wenn<br />

beide durch ein Spannmaß oder eine Strebe kontrolliert sein sollen. Das führt dazu,<br />

dass die Winkel der entsprechenden Katheten zur Hypotenuse in dem Bereich zwischen<br />

30° und 60° liegen müssen. Ansonsten wird jeweils nur eine Kathete kontrolliert, und<br />

zwar die, die mit der Hypotenuse den kleinsten Winkel einschließt. 88<br />

88 Grundlagen aus [358] § 80, [50] S. 58f. und 68<br />

Kapitel 5

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