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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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120 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Um es noch einmal klar zu sagen: Bei einer <strong>Grenzuntersuchung</strong> und einer eventuellen<br />

neuen Abmarkung eines Grenzpunktes ist die Punktlage, die kontrolliert werden<br />

muss, entscheidend. Maße durch Maße zu kontrollieren ist nicht die pr<strong>im</strong>äre Aufgabenstellung,<br />

sondern kann nur e i n Teil der Untersuchung einer Punktlage sein.<br />

Kontrollen sollten möglichst wegen der unmittelbaren Anschauung und Wirkung<br />

durch direkt gemessene Maße erfolgen. Örtlich sofort überprüfbar sind einfache Kontrollen<br />

wie Spannmaße bei einer durchlaufenden Messung und die Kontrolle durch<br />

Streben. Lange Maße können kurze Maße nicht kontrollieren, weil dabei u. U. unterschiedliche<br />

Genauigkeiten beachtet werden müssen. Kurze, direkte Maße wirken<br />

positiv wegen des Prinzips der Nachbarschaft. Eine Kontrollmessung heißt auch, dass<br />

eine erneute Signalisierung oder Anmessen des Punktes erforderlich ist. Die Entnahme<br />

eines Maßes aus dem Datenbestand eines selbstregistrierenden Tachymeters einer zuvor<br />

geführten Polaraufnahme ist keine messtechnische Kontrolle! Das Letztere würde<br />

eher einem gerechneten Maß entsprechen.<br />

Bei der orthogonalen Aufnahme einer Vermessungslinie gilt als Voraussetzung die<br />

unbedingte Vermutung und das Vertrauen darauf, dass bei durchlaufender Vermessung<br />

gleichfalls örtlich die Linie auf Geradlinigkeit überprüft wird. Dies wäre in der<br />

Abbildung 5.34 be<strong>im</strong> Punkt B der Fall, ebenso be<strong>im</strong> Punkt C , weil das seitliche<br />

Maß 72,90 für eine Kontrolle wegen ihrer großen Länge bei einer mechanischen Längenmessung<br />

als ungeeignet anzusehen wäre. Nur der Punkt D ist durch die obige<br />

Vermutung wie auch durch das Maß 5,04 kontrolliert.<br />

Eine allgemein anerkannte Methode, aufgenommene Punkte zu kontrollieren, besteht<br />

in der Verwendung von Spannmaßen oder Streben. Damit kann ein Punkt bezogen<br />

auf die Aufnahme in beiden, nahezu senkrecht stehenden Richtungen kontrolliert<br />

Abbildung 5.33<br />

Wirksamkeit von Spannmaßkontrollen bei einer<br />

a) polaren Aufnahme und b) orthogonalen Aufnahme

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