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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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10 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

übergeordneten Netzen. Dem Grenzpunkt selbst wurde diese Beachtung eigentlich<br />

nicht zuteil, obwohl gerade ihm als Endprodukt, rechtlich wie auch vermessungstechnisch,<br />

zum größten Teil der ganze kataster- und vermessungstechnische »Apparat«<br />

dient. Nicht Messverfahren oder das AP-Feld sind für den Eigentümer und Verbraucher<br />

wichtig, sondern allein die Grenzpunkte oder die Fragestellung: »Wo ist meine<br />

Grenze?« Grenzpunkte und die <strong>Grenzuntersuchung</strong> sind wesentliche Bestandteile des<br />

Katasters und dürfen gemäß ihrer Bedeutung kein Schattendasein führen.<br />

Obwohl die <strong>Grenzuntersuchung</strong> ein tägliches Brot und ein altes Thema ist, gibt<br />

es darüber kaum Literatur. Auch die an Menge und Umfang nicht mangelnden Vorschriften<br />

geben kaum Hilfestellungen auf diesem Gebiet, da sie in der Regel von Verhältnissen<br />

ausgehen, die idealisiert sind oder von ziel- oder zukunftsorientierten Vorstellungen<br />

geprägt werden. Jede <strong>Grenzuntersuchung</strong> ist gleichermaßen ein Einzelfall,<br />

und dies ohne Ausnahme! Wie eine <strong>Grenzuntersuchung</strong> durchzuführen ist, wird in den<br />

Vorschriften sowie Fachbüchern nahezu vornehm ausgeklammert, auch verschwiegen<br />

oder nur sporadisch angedeutet, indem »Bekanntes« angesprochen wird, dass als nicht<br />

näher erläuterungsbedürftig deklariert wird. Auch der Hinweis auf die Summe aller<br />

vermessungstechnischen Maßnahmen (s. o.) gibt keine Aufklärung zur Methodik einer<br />

<strong>Grenzuntersuchung</strong> oder deren Reihenfolge bei der Ausführung.<br />

Viele mögen es als einen Vorteil ansehen, mehr nach ausschließlich eigenem Ermessen<br />

handeln zu können, wie <strong>im</strong> Einzelfall zu verfahren ist und sind deshalb auch froh<br />

über diesen Umstand. Dies setzt jedoch ein weites Wissen und lange Erfahrung <strong>im</strong><br />

alten Kataster voraus, sowie Kenntnisse in den neueren technischen Methoden. Die<br />

technische Entwicklung der letzten 150 Jahre – insbesondere der letzten 30 Jahre –<br />

mit unterschiedlichen Aufnahmearten und Dokumentationsformen, ferner die divergierende<br />

Entwicklung in den Ländern haben die Szene vielfältig werden lassen. Die<br />

Aufgabenstellung, sich mit der Vergangenheit befassen zu müssen, ist geblieben, was<br />

noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte <strong>im</strong> Kataster so bleiben wird.<br />

Durch die zunehmende Arbeit <strong>im</strong> Koordinatenkataster wird es für die nachfolgenden<br />

Berufsgenerationen indessen seltener und schwieriger, mit dem alten Kataster<br />

fachgerecht umzugehen, und es besteht daher die Gefahr, eher nachlässig damit zu<br />

arbeiten. Heutzutage besteht <strong>im</strong> – <strong>im</strong>mer noch aufzubauenden – Koordinatenkataster<br />

nicht mehr das Problem der zu erzielenden, insbesondere der inneren Genauigkeit in<br />

der Aufnahme neuer Grenzpunkte, sondern eher in der Behandlung der alten Grenzen<br />

und damit der <strong>Grenzuntersuchung</strong>. Gerade dies wurde und wird in der Diskussion<br />

über das Koordinatenkataster praktisch nicht behandelt. Vielmehr werden Systemund<br />

Netzgrundlagen, technische Entwicklungen, Genauigkeiten und nur die zunächst<br />

unbestreitbaren, nicht unbedingt auf Erfahrung aufbauenden Vorzüge des Koordinatenkatasters<br />

gelobt. Auch wenn beispielsweise die orthogonale Aufnahme in der aktuellen<br />

Vermessung bedingt durch die modernen Verfahren in den Hintergrund gedrängt<br />

wird, so sind Kenntnisse darüber – gerade in der Beurteilung alter Katasteraufnahmen<br />

– nach wie vor unentbehrlich. Dies ist fundamental für eine fachgerechte <strong>Grenzuntersuchung</strong>.<br />

Zum andern hat es den Anschein, dass das Koordinatenkataster als solches<br />

falsche Erwartungen weckt, vielfach mit Wunschdenken verbunden ist und auch messsowie<br />

verfahrenstechnisch zu übertriebenen Forderungen missbraucht wird.<br />

Eine allzu starke Reglementierung durch Vorschriften birgt zudem die Gefahr in<br />

sich, sie unbedingt und damit starr anwenden zu müssen, auch wenn andere – viel-

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