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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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100 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Abbildung 5.21<br />

Polare Anschlüsse<br />

sind Probleme der Standpunktzentrierung unbedeutend oder bei vorliegenden Einzelfällen<br />

zweitrangig geworden.<br />

Im Gegensatz zur Abbildung 5.21 ist nach dem VPErl [68] 18.2(1) und 40.1 ein<br />

einziger Anschluss ausreichend, wenn der Zielpunkt überprüft wurde und eine Zielpunktverwechslung<br />

ausgeschlossen ist. Dies wird dadurch gegeben sein, wenn die anfangs<br />

aufgenommene Anschlussrichtung nach Aufnahme der Objektpunkte am Ende<br />

des Satzes nochmals angezielt, registriert und wie ein Kontrollpunkt behandelt wird.<br />

Dieses Verfahren ist sinnvoll auch deswegen, um Veränderungen der Orientierung bei<br />

laufender Messung aufzudecken. Eine erneute Signalisierung wird allerdings dann nicht<br />

durchgeführt. Die Verhältnisse in Abbildung 5.22 b) erfüllen diese Forderungen auf<br />

jeden Fall.<br />

Die Kontrolle der polaren Aufnahme (Abbildung 5.21) wird noch wirksamer, wenn<br />

die Punkte A , B und C den Bedingungen der Abbildung 6.7 auf Seite 167<br />

genügen; dieses wirkt wie eine zusätzliche Standpunktkontrolle. Inwieweit eine solche<br />

zwingend erforderlich ist, ist aus wirtschaftlichen Gründen fragwürdig.<br />

Abbildung 5.22<br />

Verschiedene Anschlüsse

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