RUD Anschlagmittel-System: Gesamtkatalog für Anschlagmittel in ICE- und VIP-Qualität
PRÜFUNG VON ANSCHLAGMITTELN. Was Sie zum Thema Prüfung wissen und beachten sollten. SICHTPRÜFUNG. Sichtprüfungen dienen der Feststellung äußerer Fehler, z. B. verbogener Kettenglieder, verdrehter oder mit Kerben versehener Kettenglieder. Außerdem werden der Zustand der Bauteile und der bestimmungsgemäße Zusammenbau sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft. Achtung! Eine Oberflächenbehandlung darf nur vom Hersteller vorgenommen werden. Auf Temperatureinflüsse achten. VIP-Ketten und VIP-Bauteile dürfen nicht mit aggressiven Chemikalien und Säuren in Verbindung gebracht werden! Nur Original RUD Ersatzteile verwenden. PRÜFUNG VON KETTENGEHÄNGEN. Kettengehänge müssen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Je nach den Einsatzbedingungen können auch Prüfungen in kürzeren Abständen erforderlich sein. Nach längstens drei Jahren müssen Ketten einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden (nach DIN 685-5). Nach besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sind Ketten ebenfalls durch einen Sachkundigen zu prüfen. Hinweis zur regelmäßigen Überprüfung: Der Betreiber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. 124
VERWENDEN SIE EINE ANSCHLAGKETTE MIT EINER HÖHEREN TRAGFÄHIGKEIT. RUD Komponenten sind entsprechend DIN EN 818 und DIN EN 1677 für eine dynamische Belastung von 20.000 Lastspielen ausgelegt. Beachten Sie, dass bei einem Hubvorgang mehrere Lastspiele auftreten können. Beachten Sie, dass durch die hohe dynamische Beanspruchung bei hohen Lastspielzahlen die Gefahr besteht, dass das Produkt beschädigt wird. Die BG/DGUV empfiehlt: Bei hoher dynamischer Belastung mit hohen Lastspielzahlen (Dauerbetrieb) muss die Tragspannung entsprechend Triebwerks gruppe 1Bm (M3 nach DIN EN 818-7) reduziert werden. Verwenden Sie ein Anschlagmittel mit einer höheren Tragfähigkeit. Verbogenes Kettenglied. Verdrücktes Kettenglied. Kettenglied mit Kerbe. Verschleiß am Kettenglied. Verschleiß innen am Kettenglied. Verschleiß innen / Längung am Kettenglied. 125
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PRÜFUNG VON<br />
ANSCHLAGMITTELN.<br />
Was Sie zum Thema Prüfung wissen <strong>und</strong> beachten sollten.<br />
SICHTPRÜFUNG.<br />
Sichtprüfungen dienen der Feststellung äußerer Fehler,<br />
z. B. verbogener Kettenglieder, verdrehter oder mit Kerben<br />
versehener Kettenglieder. Außerdem werden der Zustand<br />
der Bauteile <strong>und</strong> der bestimmungsgemäße Zusammenbau<br />
sowie die Vollständigkeit <strong>und</strong> Wirksamkeit der Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen<br />
geprüft.<br />
Achtung!<br />
E<strong>in</strong>e Oberflächenbehandlung darf nur vom Hersteller<br />
vorgenommen werden. Auf Temperature<strong>in</strong>flüsse<br />
achten. <strong>VIP</strong>-Ketten <strong>und</strong> <strong>VIP</strong>-Bauteile dürfen nicht mit<br />
aggressiven Chemikalien <strong>und</strong> Säuren <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
gebracht werden!<br />
Nur Orig<strong>in</strong>al <strong>RUD</strong> Ersatzteile verwenden.<br />
PRÜFUNG VON<br />
KETTENGEHÄNGEN.<br />
Kettengehänge müssen <strong>in</strong> Abständen von längstens e<strong>in</strong>em<br />
Jahr durch e<strong>in</strong>en Sachk<strong>und</strong>igen geprüft werden. Je nach den<br />
E<strong>in</strong>satzbed<strong>in</strong>gungen können auch Prüfungen <strong>in</strong> kürzeren<br />
Abständen erforderlich se<strong>in</strong>. Nach längstens drei Jahren<br />
müssen Ketten e<strong>in</strong>er besonderen Prüfung auf Rissfreiheit<br />
unterzogen werden (nach DIN 685-5). Nach besonderen<br />
Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit bee<strong>in</strong>flussen können,<br />
s<strong>in</strong>d Ketten ebenfalls durch e<strong>in</strong>en Sachk<strong>und</strong>igen zu prüfen.<br />
H<strong>in</strong>weis zur regelmäßigen Überprüfung:<br />
Der Betreiber hat Art <strong>und</strong> Umfang der erforderlichen<br />
Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden<br />
Prüfungen mittels e<strong>in</strong>er Gefährdungsbeurteilung zu<br />
ermitteln <strong>und</strong> festzulegen.<br />
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