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E-Paper DB 5+6-22

Dental Barometer - Fachzeitschrift für Zahnmedizin und Zahntechnik

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ZAHNZUSATZVERSICHERUNG<br />

41<br />

schutz gilt: Egal wann der Abschluss stattfand, am 01.01.<br />

des neuen Kalenderjahres gelten die Erstattungsgrenzen des<br />

zweiten Jahres. So kann ein Monatsbeitrag ausreichen, um im<br />

nächsten Monat Leistungen bezogen auf das zweite Kalenderjahr<br />

abzurufen. Hier nochmal das Beispiel von Herrn G.:<br />

Angenommen, er schließt die Versicherung zum 01.12.20<strong>22</strong><br />

ab. Im Dezember findet die Wurzelkanalbehandlung statt, im<br />

Februar wird die Krone aufgesetzt. Für beide Behandlungen<br />

werden jeweils 750 Euro erstattet, da Herr G. sich durch den<br />

Abschluss am 01.12.20<strong>22</strong> bereits ab dem 01.01.2023 im zweiten<br />

Kalenderjahr nach Abschluss der Versicherung befindet.<br />

Die Aufklärung zu Sofortschutz-Tarifen ist auch<br />

für die Zahnarztpraxis sinnvoll<br />

Die Tarife der Bayerischen, Union und SDK bieten neben<br />

den dargestellten Sofortschutz-Bausteinen zusätzlich einen<br />

umfangreichen vorsorglichen Versicherungsschutz. So werden<br />

zukünftige Zahnreinigungen, Inlays, Implantate, Wurzelbehandlungen<br />

und weitere Maßnahmen ebenfalls über<br />

die Zahnversicherung in tariflichem Umfang erstattet. Der<br />

Zahnarzt hilft seinen Patienten nicht nur im konkreten Fall,<br />

sondern sorgt auch dafür, dass für zukünftige Zahnbehandlungs-<br />

und Zahnersatzmaßnahmen ein Kostenträger zur<br />

Seite steht.<br />

Aus aktuellem Anlass:<br />

GKV-Stabilisierungsgesetz<br />

Sollte das GKV-Stabilisierungsgesetz wie geplant<br />

verabschiedet werden, so werden zukünftig etliche<br />

Kassenleistungen budgetiert. Die Umsetzung von<br />

Kostenplänen und die Nachfrage nach Privatleistungen<br />

wird für Praxen immer wichtiger. Ein qualitativ hochwertig<br />

zusatzversicherter Patientenkreis kann hier für die Zukunft<br />

zu einem essenziellen Teil für das nachhaltig erfolgreiche<br />

Wirtschaften einer Zahnarztpraxis werden.<br />

Unterstützung von Expertinnen und Experten<br />

ist empfehlenswert<br />

Die to:dent.ta GmbH berät seit 2011 unabhängig und kundenorientiert.<br />

Und das ist wichtig: Der Markt der privaten<br />

Anbieter für Zahnzusatzversicherungen hat sich für Verbraucher<br />

in einen Dschungel verwandelt, verschiedene Annahmerichtlinien<br />

und Versicherungsbedingungen, Wartezeiten<br />

und Höchstgrenzen können es schwer machen, den richtigen<br />

Anbieter zu finden, auch wenn dies auf gängigen Vergleichsplattformen<br />

zunächst einen anderen Anschein machen kann.<br />

Und auch im Bereich der Sofortschutz-Tarife muss zunächst<br />

der richtige Anbieter in Bezug auf den Zahnstatus und<br />

anschließend auf das Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden<br />

werden.<br />

Gabriele Bengel<br />

to:dent-ta GmbH<br />

—<br />

Dornierstr. 30 ∙ 73730 Esslingen<br />

Tel.: +49 711 69 306 435 ∙ www.todentta.de<br />

Alexander Mint<br />

to:dent-ta GmbH<br />

—<br />

Dornierstr. 30 ∙ 73730 Esslingen<br />

Tel.: +49 711 69 306 435 ∙ www.todentta.de<br />

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