E-Paper DB 5+6-22
Dental Barometer - Fachzeitschrift für Zahnmedizin und Zahntechnik
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ZAHNZUSATZVERSICHERUNG<br />
41<br />
schutz gilt: Egal wann der Abschluss stattfand, am 01.01.<br />
des neuen Kalenderjahres gelten die Erstattungsgrenzen des<br />
zweiten Jahres. So kann ein Monatsbeitrag ausreichen, um im<br />
nächsten Monat Leistungen bezogen auf das zweite Kalenderjahr<br />
abzurufen. Hier nochmal das Beispiel von Herrn G.:<br />
Angenommen, er schließt die Versicherung zum 01.12.20<strong>22</strong><br />
ab. Im Dezember findet die Wurzelkanalbehandlung statt, im<br />
Februar wird die Krone aufgesetzt. Für beide Behandlungen<br />
werden jeweils 750 Euro erstattet, da Herr G. sich durch den<br />
Abschluss am 01.12.20<strong>22</strong> bereits ab dem 01.01.2023 im zweiten<br />
Kalenderjahr nach Abschluss der Versicherung befindet.<br />
Die Aufklärung zu Sofortschutz-Tarifen ist auch<br />
für die Zahnarztpraxis sinnvoll<br />
Die Tarife der Bayerischen, Union und SDK bieten neben<br />
den dargestellten Sofortschutz-Bausteinen zusätzlich einen<br />
umfangreichen vorsorglichen Versicherungsschutz. So werden<br />
zukünftige Zahnreinigungen, Inlays, Implantate, Wurzelbehandlungen<br />
und weitere Maßnahmen ebenfalls über<br />
die Zahnversicherung in tariflichem Umfang erstattet. Der<br />
Zahnarzt hilft seinen Patienten nicht nur im konkreten Fall,<br />
sondern sorgt auch dafür, dass für zukünftige Zahnbehandlungs-<br />
und Zahnersatzmaßnahmen ein Kostenträger zur<br />
Seite steht.<br />
Aus aktuellem Anlass:<br />
GKV-Stabilisierungsgesetz<br />
Sollte das GKV-Stabilisierungsgesetz wie geplant<br />
verabschiedet werden, so werden zukünftig etliche<br />
Kassenleistungen budgetiert. Die Umsetzung von<br />
Kostenplänen und die Nachfrage nach Privatleistungen<br />
wird für Praxen immer wichtiger. Ein qualitativ hochwertig<br />
zusatzversicherter Patientenkreis kann hier für die Zukunft<br />
zu einem essenziellen Teil für das nachhaltig erfolgreiche<br />
Wirtschaften einer Zahnarztpraxis werden.<br />
Unterstützung von Expertinnen und Experten<br />
ist empfehlenswert<br />
Die to:dent.ta GmbH berät seit 2011 unabhängig und kundenorientiert.<br />
Und das ist wichtig: Der Markt der privaten<br />
Anbieter für Zahnzusatzversicherungen hat sich für Verbraucher<br />
in einen Dschungel verwandelt, verschiedene Annahmerichtlinien<br />
und Versicherungsbedingungen, Wartezeiten<br />
und Höchstgrenzen können es schwer machen, den richtigen<br />
Anbieter zu finden, auch wenn dies auf gängigen Vergleichsplattformen<br />
zunächst einen anderen Anschein machen kann.<br />
Und auch im Bereich der Sofortschutz-Tarife muss zunächst<br />
der richtige Anbieter in Bezug auf den Zahnstatus und<br />
anschließend auf das Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden<br />
werden.<br />
Gabriele Bengel<br />
to:dent-ta GmbH<br />
—<br />
Dornierstr. 30 ∙ 73730 Esslingen<br />
Tel.: +49 711 69 306 435 ∙ www.todentta.de<br />
Alexander Mint<br />
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Dornierstr. 30 ∙ 73730 Esslingen<br />
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