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E-Paper DB 5+6-22

Dental Barometer - Fachzeitschrift für Zahnmedizin und Zahntechnik

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ZAHNZUSATZVERSICHERUNG<br />

ZZV mit Sofortleistungen - geplante und<br />

angeratene Behandlungen versichern<br />

Immer häufiger kann im Bereich der Zahnzusatzversicherungen das möglich gemacht werden, was<br />

in der Versicherungsbranche nie für möglich gehalten wurde: „Das brennende Haus versichern“.<br />

Gemeint ist die Versicherung von bereits angeratenen oder geplanten Behandlungen, wodurch die<br />

kurzfristige Umsetzung von Heil- und Kostenplänen gefördert wird. Das ist ein wichtiger Aspekt - denn<br />

die Umsetzung des im Raum stehenden GKV-Stabilisierungsgesetzes kann - neben den begrenzten<br />

finanziellen Möglichkeiten von Patientinnen und Patienten – Ihren Praxiserfolg beeinflussen<br />

Text Gabriele Bengel und Alexander Mint<br />

Gesetzlich versicherte Patienten<br />

ohne Zahnzusatzversicherung<br />

Sicherlich hat dies jede Zahnarztpraxis schon erlebt: Bei Vorlage<br />

des Heil- und Kostenplanes machen sich Patientinnen und<br />

Patienten ohne vorsorglich abgeschlossene Zahnzusatzversicherung<br />

Gedanken über die Finanzierung der Lücke zwischen<br />

dem ausgewiesenen Rechnungsbetrag und der GKV-Leistung<br />

– sofern es eine solche gibt. Und schon gerät die Umsetzung<br />

einer hochwertigen Versorgung ins Wanken. Lange galt in der<br />

Versicherungsbranche, speziell auch im Bereich der Zahnversicherungen:<br />

Bereits angeratene oder laufende Behandlungen<br />

sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mittlerweile<br />

haben sich mehrere Anbieter für Zahnzusatzversicherung im<br />

Bereich des Sofortschutzes positioniert. Diese bieten Ihnen<br />

und Ihren Patienten einen großen Mehrwert, welchen wir im<br />

Folgenden im Detail für Sie erläutern.<br />

Sofortschutz-Tarife: Ein Kurzportrait<br />

mit konkreten Beispielen<br />

Pascal G. ist 25 Jahre, er geht regelmäßig zum Zahnarzt, hat<br />

nun aber Schmerzen und besucht Sie in Ihrer Praxis. Sie stellen<br />

fest, dass eine Wurzelkanalbehandlung am Backenzahn durchgeführt<br />

werden muss. Diese kostet 900 Euro, das anschließende<br />

Überkronen des Zahns wird mit 1.000 Euro berechnet.<br />

Sie teilen Herrn G. mit, dass die GKV nur einen Festzuschuss<br />

für die Krone bezahlen wird.<br />

Eine Lösung für Herrn G. ist der Tarif ZAHN Sofort der Bayerischen.<br />

Ihr Patient wählt zwischen einem der Qualitätstarife der<br />

Bayerischen mit unterschiedlichen hohen Erstattungsgrenzen<br />

von 80 bis 100 Prozent. Dann wird der Tarif ZAHN Sofort hinzugefügt.<br />

Dieser leistet für bereits angeratene Maßnahmen 750<br />

Euro im ersten Kalenderjahr des Abschlusses und 750 Euro im<br />

zweiten Kalenderjahr. So kann die Eigenbeteiligung von Herrn<br />

G. in diesem Fall für die Wurzelkanalbehandlung auf 150 Euro<br />

gesenkt werden. Im nächsten Jahr kann eine Leistung der Bayerischen<br />

für die Krone die Eigenbeteiligung für Herrn G. auf 0<br />

bis 200 Euro begrenzen – je nach gewähltem Grundtarif. Der<br />

ZAHN-Sofort-Tarif kostet 29,90 Euro monatlich zusätzlich zum<br />

Beitrag des Grundtarifs.<br />

Yvonne P. ist 40 Jahre alt. Sie besucht Sie zur jährlichen Routineuntersuchung.<br />

Sie stellen fest, dass ein Zahn gezogen<br />

werden und ein Implantat eingesetzt werden muss. Frau P.<br />

ist gesetzlich versichert und staunt über die hohe Eigenbeteiligung<br />

von insgesamt 3.600 Euro. Die Union und die SDK<br />

bieten Ihren Patienten eine Lösung an: Bis zu drei fehlende<br />

beziehungsweise zu ziehende Zähne können gegen Zuschlag<br />

mitversichert werden. Dann wird auch der Ersatz durch ein<br />

Implantat bezahlt. Auch wenn dieser bereits angeraten ist.<br />

Beispielsweise leistet der Tarif der Union 90 Prozent der Eigenbeteiligung<br />

und kostet Frau P. 50,68 Euro monatlich. Dafür<br />

werden bereits im ersten Kalenderjahr maximal 900 Euro, in<br />

den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 2.700<br />

Euro erstattet.<br />

Sofortschutz-Tarife – Unterstützung für Praxen<br />

und Patienten<br />

Mit den oben dargestellten Versicherungsmöglichkeiten<br />

haben Zahnärzte die Möglichkeit, ihren Patienten auch für<br />

konkret angeratene Behandlungen einen Kostenträger zur<br />

Seite zu stellen. Dies erleichtert die Finanzierung der Behandlung<br />

und macht die Umsetzung von Heil- und Kostenplänen,<br />

auch mit Privatleistungen, deutlich wahrscheinlicher.<br />

Der Zeitpunkt des Abschlusses optimiert den<br />

Nutzen für Ihre Patienten – Stichtag: 01.12.20<strong>22</strong><br />

Wie in den Beispielen bereits ersichtlich, arbeiten Versicherer<br />

mit Höchstgrenzen für die Erstattungen in den ersten Jahren.<br />

In der Regel gibt es Höchstgrenzen für die ersten vier Kalenderjahre.<br />

Bei den Sofortschutz-Tarifen, außer ERGO Sofort-<br />

DENTAL BAROMETER AUSGABE 5 + 6 I 20<strong>22</strong>

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