E-Paper DB 5+6-22
Dental Barometer - Fachzeitschrift für Zahnmedizin und Zahntechnik
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ZAHNZUSATZVERSICHERUNG<br />
ZZV mit Sofortleistungen - geplante und<br />
angeratene Behandlungen versichern<br />
Immer häufiger kann im Bereich der Zahnzusatzversicherungen das möglich gemacht werden, was<br />
in der Versicherungsbranche nie für möglich gehalten wurde: „Das brennende Haus versichern“.<br />
Gemeint ist die Versicherung von bereits angeratenen oder geplanten Behandlungen, wodurch die<br />
kurzfristige Umsetzung von Heil- und Kostenplänen gefördert wird. Das ist ein wichtiger Aspekt - denn<br />
die Umsetzung des im Raum stehenden GKV-Stabilisierungsgesetzes kann - neben den begrenzten<br />
finanziellen Möglichkeiten von Patientinnen und Patienten – Ihren Praxiserfolg beeinflussen<br />
Text Gabriele Bengel und Alexander Mint<br />
Gesetzlich versicherte Patienten<br />
ohne Zahnzusatzversicherung<br />
Sicherlich hat dies jede Zahnarztpraxis schon erlebt: Bei Vorlage<br />
des Heil- und Kostenplanes machen sich Patientinnen und<br />
Patienten ohne vorsorglich abgeschlossene Zahnzusatzversicherung<br />
Gedanken über die Finanzierung der Lücke zwischen<br />
dem ausgewiesenen Rechnungsbetrag und der GKV-Leistung<br />
– sofern es eine solche gibt. Und schon gerät die Umsetzung<br />
einer hochwertigen Versorgung ins Wanken. Lange galt in der<br />
Versicherungsbranche, speziell auch im Bereich der Zahnversicherungen:<br />
Bereits angeratene oder laufende Behandlungen<br />
sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mittlerweile<br />
haben sich mehrere Anbieter für Zahnzusatzversicherung im<br />
Bereich des Sofortschutzes positioniert. Diese bieten Ihnen<br />
und Ihren Patienten einen großen Mehrwert, welchen wir im<br />
Folgenden im Detail für Sie erläutern.<br />
Sofortschutz-Tarife: Ein Kurzportrait<br />
mit konkreten Beispielen<br />
Pascal G. ist 25 Jahre, er geht regelmäßig zum Zahnarzt, hat<br />
nun aber Schmerzen und besucht Sie in Ihrer Praxis. Sie stellen<br />
fest, dass eine Wurzelkanalbehandlung am Backenzahn durchgeführt<br />
werden muss. Diese kostet 900 Euro, das anschließende<br />
Überkronen des Zahns wird mit 1.000 Euro berechnet.<br />
Sie teilen Herrn G. mit, dass die GKV nur einen Festzuschuss<br />
für die Krone bezahlen wird.<br />
Eine Lösung für Herrn G. ist der Tarif ZAHN Sofort der Bayerischen.<br />
Ihr Patient wählt zwischen einem der Qualitätstarife der<br />
Bayerischen mit unterschiedlichen hohen Erstattungsgrenzen<br />
von 80 bis 100 Prozent. Dann wird der Tarif ZAHN Sofort hinzugefügt.<br />
Dieser leistet für bereits angeratene Maßnahmen 750<br />
Euro im ersten Kalenderjahr des Abschlusses und 750 Euro im<br />
zweiten Kalenderjahr. So kann die Eigenbeteiligung von Herrn<br />
G. in diesem Fall für die Wurzelkanalbehandlung auf 150 Euro<br />
gesenkt werden. Im nächsten Jahr kann eine Leistung der Bayerischen<br />
für die Krone die Eigenbeteiligung für Herrn G. auf 0<br />
bis 200 Euro begrenzen – je nach gewähltem Grundtarif. Der<br />
ZAHN-Sofort-Tarif kostet 29,90 Euro monatlich zusätzlich zum<br />
Beitrag des Grundtarifs.<br />
Yvonne P. ist 40 Jahre alt. Sie besucht Sie zur jährlichen Routineuntersuchung.<br />
Sie stellen fest, dass ein Zahn gezogen<br />
werden und ein Implantat eingesetzt werden muss. Frau P.<br />
ist gesetzlich versichert und staunt über die hohe Eigenbeteiligung<br />
von insgesamt 3.600 Euro. Die Union und die SDK<br />
bieten Ihren Patienten eine Lösung an: Bis zu drei fehlende<br />
beziehungsweise zu ziehende Zähne können gegen Zuschlag<br />
mitversichert werden. Dann wird auch der Ersatz durch ein<br />
Implantat bezahlt. Auch wenn dieser bereits angeraten ist.<br />
Beispielsweise leistet der Tarif der Union 90 Prozent der Eigenbeteiligung<br />
und kostet Frau P. 50,68 Euro monatlich. Dafür<br />
werden bereits im ersten Kalenderjahr maximal 900 Euro, in<br />
den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 2.700<br />
Euro erstattet.<br />
Sofortschutz-Tarife – Unterstützung für Praxen<br />
und Patienten<br />
Mit den oben dargestellten Versicherungsmöglichkeiten<br />
haben Zahnärzte die Möglichkeit, ihren Patienten auch für<br />
konkret angeratene Behandlungen einen Kostenträger zur<br />
Seite zu stellen. Dies erleichtert die Finanzierung der Behandlung<br />
und macht die Umsetzung von Heil- und Kostenplänen,<br />
auch mit Privatleistungen, deutlich wahrscheinlicher.<br />
Der Zeitpunkt des Abschlusses optimiert den<br />
Nutzen für Ihre Patienten – Stichtag: 01.12.20<strong>22</strong><br />
Wie in den Beispielen bereits ersichtlich, arbeiten Versicherer<br />
mit Höchstgrenzen für die Erstattungen in den ersten Jahren.<br />
In der Regel gibt es Höchstgrenzen für die ersten vier Kalenderjahre.<br />
Bei den Sofortschutz-Tarifen, außer ERGO Sofort-<br />
DENTAL BAROMETER AUSGABE 5 + 6 I 20<strong>22</strong>