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12 Abrechnung<br />
© adobe.stock.com<br />
Mundhygiene in der Pflege<br />
Patienten mit Pflegebedarf benötigen Hilfe für die eigene Zahn- und Mundhygiene. Der Gesetzgeber<br />
hat für Patienten mit Pflegebedarf zusätzliche Positionen geschaffen, um die Zahn- und<br />
Mundhygiene sicherzustellen. Der Vorteil dabei ist, dass ihr in der Praxis eine adäquate Unterstützung<br />
und Betreuung bieten könnt. Ein Nachteil ist jedoch, dass die Pflege der Prothese als<br />
Prothesenreinigung nicht bedacht wurde.<br />
Text Jana Brandt<br />
Um die entsprechenden BEMA-Positionen nutzen zu können, benötigt ihr<br />
den Nachweis der Pflegestufe beziehungsweise die Eingliederungshilfe. Sobald<br />
der Patient diese nachweisen kann, kann die Berechnung via BEMA<br />
altersunabhängig erfolgen:<br />
Aufgrund der Delegierbarkeit können diese Leistungen von euch übernommen<br />
werden. Mit einem Honorar von circa <strong>22</strong>,70 €, 29,80 €<br />
und 18,20 € kann dies wirtschaftlich in die Praxis integriert werden. Eine<br />
Zeitvorgabe gibt es für 174 a und b nicht.<br />
BEMA Position Inhalt Hinweis Abrechnungsmodus<br />
174a<br />
Mundgesundheitsstatus<br />
und individueller Mundgesundheitsplan<br />
· zur Anwendung empfohlene Maßnahmen und Mittel zur Förderung der Mundgesundheit<br />
einschließlich der täglichen Mund- und Prothesenhygiene, der Fluoridanwendung,<br />
der zahngesunden Ernährung, sowie der Verhinderung bzw. Linderung von Mundtrockenheit/Xerostomie;<br />
· Durchführungs- bzw. Anwendungsfrequenz dieser Maßnahmen und Mittel<br />
· Durchführung der Maßnahmen von dem Versicherten selbst, mit Unterstützung durch<br />
die Pflege- oder Unterstützungsperson oder vollständig durch diese<br />
· Notwendigkeit von Rücksprachen mit weiteren an der Behandlung Beteiligten, sowie<br />
zum vorgesehenen Ort der Behandlung<br />
1 × je Kalenderhalbjahr<br />
174b<br />
107a<br />
Mundgesundheitsaufklärung<br />
· Aufklärung über die Inhalte des Mundgesundheitsplans nach Nr. 174a<br />
Demonstration und ggf. praktische Anleitung zur:<br />
· Reinigung der Zähne und des festsitzenden Zahnersatzes, des Zahnfleischs sowie der<br />
Mundschleimhaut<br />
· Prothesenreinigung und zur Handhabung des herausnehmbaren Zahnersatzes<br />
· Erläuterung des Nutzens der vorstehenden Maßnahmen, Anregen und Ermutigen des<br />
Versicherten sowie dessen Pflege- oder Unterstützungspersonen, die jeweils empfohlenen<br />
Maßnahmen durchzuführen und in den Alltag zu integrieren<br />
Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe<br />
nach § 53 SGB XII* erhalten<br />
1 × je Kalenderhalbjahr<br />
1 × je Kalenderhalbjahr<br />
Die Erläuterungen und Instruktionen müssen verständlich und der<br />
besonderen Situation des Patienten angepasst sein. Bei Kindern und<br />
Jugendlichen bis 18 Jahren könnt ihr an einem anderen Tag zusätzlich<br />
die IP- beziehungsweise FU-Leistungen im Kalenderjahr erbringen, die<br />
BEMA 174a/b und 107a schließen dies nicht aus. Zusätzlich kann ein<br />
notwendiger Haus- oder Heimbesuch berechnet werden, wenn dies<br />
durch den Zahnarzt erfolgt. Ein Haus- oder Heimbesuch allein durch<br />
eine ZFA löst keine zusätzlichen Besuchsgebühren aus.<br />
Macht euch einen Plan, wie ihr vorgehen wollt. Wichtig ist es, sich mit<br />
dem Zahnarzt abzustimmen, welche Maßnahmen ihr bei zum Beispiel<br />
Xerostomie empfehlen wollt. Dies ist ein Problem, was viele Patien-<br />
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