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recall - Das Praxisteam-Magazin

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12 Abrechnung<br />

© adobe.stock.com<br />

Mundhygiene in der Pflege<br />

Patienten mit Pflegebedarf benötigen Hilfe für die eigene Zahn- und Mundhygiene. Der Gesetzgeber<br />

hat für Patienten mit Pflegebedarf zusätzliche Positionen geschaffen, um die Zahn- und<br />

Mundhygiene sicherzustellen. Der Vorteil dabei ist, dass ihr in der Praxis eine adäquate Unterstützung<br />

und Betreuung bieten könnt. Ein Nachteil ist jedoch, dass die Pflege der Prothese als<br />

Prothesenreinigung nicht bedacht wurde.<br />

Text Jana Brandt<br />

Um die entsprechenden BEMA-Positionen nutzen zu können, benötigt ihr<br />

den Nachweis der Pflegestufe beziehungsweise die Eingliederungshilfe. Sobald<br />

der Patient diese nachweisen kann, kann die Berechnung via BEMA<br />

altersunabhängig erfolgen:<br />

Aufgrund der Delegierbarkeit können diese Leistungen von euch übernommen<br />

werden. Mit einem Honorar von circa <strong>22</strong>,70 €, 29,80 €<br />

und 18,20 € kann dies wirtschaftlich in die Praxis integriert werden. Eine<br />

Zeitvorgabe gibt es für 174 a und b nicht.<br />

BEMA Position Inhalt Hinweis Abrechnungsmodus<br />

174a<br />

Mundgesundheitsstatus<br />

und individueller Mundgesundheitsplan<br />

· zur Anwendung empfohlene Maßnahmen und Mittel zur Förderung der Mundgesundheit<br />

einschließlich der täglichen Mund- und Prothesenhygiene, der Fluoridanwendung,<br />

der zahngesunden Ernährung, sowie der Verhinderung bzw. Linderung von Mundtrockenheit/Xerostomie;<br />

· Durchführungs- bzw. Anwendungsfrequenz dieser Maßnahmen und Mittel<br />

· Durchführung der Maßnahmen von dem Versicherten selbst, mit Unterstützung durch<br />

die Pflege- oder Unterstützungsperson oder vollständig durch diese<br />

· Notwendigkeit von Rücksprachen mit weiteren an der Behandlung Beteiligten, sowie<br />

zum vorgesehenen Ort der Behandlung<br />

1 × je Kalenderhalbjahr<br />

174b<br />

107a<br />

Mundgesundheitsaufklärung<br />

· Aufklärung über die Inhalte des Mundgesundheitsplans nach Nr. 174a<br />

Demonstration und ggf. praktische Anleitung zur:<br />

· Reinigung der Zähne und des festsitzenden Zahnersatzes, des Zahnfleischs sowie der<br />

Mundschleimhaut<br />

· Prothesenreinigung und zur Handhabung des herausnehmbaren Zahnersatzes<br />

· Erläuterung des Nutzens der vorstehenden Maßnahmen, Anregen und Ermutigen des<br />

Versicherten sowie dessen Pflege- oder Unterstützungspersonen, die jeweils empfohlenen<br />

Maßnahmen durchzuführen und in den Alltag zu integrieren<br />

Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe<br />

nach § 53 SGB XII* erhalten<br />

1 × je Kalenderhalbjahr<br />

1 × je Kalenderhalbjahr<br />

Die Erläuterungen und Instruktionen müssen verständlich und der<br />

besonderen Situation des Patienten angepasst sein. Bei Kindern und<br />

Jugendlichen bis 18 Jahren könnt ihr an einem anderen Tag zusätzlich<br />

die IP- beziehungsweise FU-Leistungen im Kalenderjahr erbringen, die<br />

BEMA 174a/b und 107a schließen dies nicht aus. Zusätzlich kann ein<br />

notwendiger Haus- oder Heimbesuch berechnet werden, wenn dies<br />

durch den Zahnarzt erfolgt. Ein Haus- oder Heimbesuch allein durch<br />

eine ZFA löst keine zusätzlichen Besuchsgebühren aus.<br />

Macht euch einen Plan, wie ihr vorgehen wollt. Wichtig ist es, sich mit<br />

dem Zahnarzt abzustimmen, welche Maßnahmen ihr bei zum Beispiel<br />

Xerostomie empfehlen wollt. Dies ist ein Problem, was viele Patien-<br />

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