PDF-Datei, 16.5 MByte - Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest
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<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong><br />
Planfeststellungsbehörde<br />
P-143.3/85<br />
Aurich, den 29.02.2012<br />
Planfeststellungsbeschluss<br />
für<br />
den Ausbau der B<strong>und</strong>eswasserstraßen Ems <strong>und</strong><br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal<br />
durch die bereichsweise Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals
Gliederung: Seite:<br />
A Verfügender Teil 1<br />
I. Feststellung der Pläne 1<br />
II. Nebenbestimmungen 8<br />
1. Allgemeines 8<br />
2. Baudurchführung 8<br />
3. Öffentliche <strong>und</strong> private Belange 11<br />
4. Monitoring / Beweissicherung 16<br />
5. Verminderung / Kompensation 18<br />
III. Vorbehalt weiterer Anordnungen <strong>und</strong> (ergänzender) Verfahren 19<br />
IV. Entscheidungen über die erhobenen Stellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen 20<br />
V. Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit 21<br />
VI. Kostenentscheidung 21<br />
B. Gründe 22<br />
I. Tatbestand 22<br />
1. Träger des Vorhabens 22<br />
2. Beschreibung des Vorhabens 22<br />
3. Darstellung des Planfeststellungsverfahrens 29<br />
3.1 Vorlage der Planunterlagen 29<br />
3.2 Bekanntmachung des Vorhabens 30<br />
3.3 Erörterungstermin 39<br />
3.4 Einvernehmen 40<br />
II. Formalrechtliche Würdigung 40<br />
I
II<br />
1. Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde 40<br />
2. Beachtung der Verfahrensvorschriften im Planfeststellungsverfahren 45<br />
III. Materiell-rechtliche Würdigung 46<br />
1. Planrechtfertigung 47<br />
2. Alternativenprüfung 102<br />
3. Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der öffentlichen Belange 114<br />
3.1 Umweltauswirkungen 114<br />
3.1.1 Zusammenfassende Darstellung 114<br />
3.1.1.1 Auswirkungen auf den Menschen 116<br />
3.1.1.2 Auswirkungen auf das <strong>Wasser</strong> 146<br />
3.1.1.3 Auswirkungen auf den Boden 213<br />
3.1.1.4 Auswirkungen auf das Klima <strong>und</strong> die Luft 225<br />
3.1.1.5 Auswirkungen auf die Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> die biologische Vielfalt 237<br />
3.1.1.6 Auswirkungen auf die Landschaft 324<br />
3.1.1.7 Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 330<br />
3.1.1.8 Wechselwirkungen 333<br />
3.1.2 Bewertung 334<br />
3.1.2.1 Bewertung der Auswirkungen auf den Menschen 334<br />
3.1.2.2 Bewertung der Auswirkungen auf das <strong>Wasser</strong> 356<br />
3.1.2.3 Bewertung der Auswirkungen auf den Boden 383<br />
3.1.2.4 Bewertung der Auswirkungen auf das Klima <strong>und</strong> die Luft 387<br />
3.1.2.5 Bewertung der Auswirkungen auf die Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> die<br />
biologische Vielfalt 390<br />
3.1.2.6 Bewertung der Auswirkungen auf die Landschaft 411<br />
3.1.2.7 Bewertung der Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 413<br />
3.1.2.8 Bewertung der Wechselwirkungen 414<br />
3.1.3 gesetzlich geschützte Biotope 421<br />
3.1.4 nationale Schutzgebiete 424
3.1.5 Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der Richtlinie 92/43/EWG<br />
III<br />
(FFH – Richtlinie), der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie)<br />
<strong>und</strong> der Richtlinie 2000/60/EG (<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie) sowie deren<br />
nationaler Umsetzung 426<br />
3.1.5.1 Verträglichkeitsprüfung 426<br />
3.1.5.2 Artenschutzprüfung 624<br />
3.1.5.3 <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie 654<br />
3.1.6 Ramsar Gebiete 680<br />
3.1.7 UNESCO-Weltnaturerbe 681<br />
3.1.8 Trilaterale Wattenmeerkooperation 682<br />
3.1.9 Behördliche Stellungnahmen zu den naturschutzfachlichen Vorgaben 682<br />
3.2 Darstellung <strong>und</strong> Bewertung weiterer abwägungserheblicher Belange 687<br />
3.2.1 Auswirkungen auf die Landwirtschaft / Forstwirtschaft 687<br />
3.2.2 Auswirkungen auf die Fischerei 694<br />
3.2.3 Auswirkungen auf touristische Belange 701<br />
3.2.4 Auswirkungen auf die Deichsicherheit 706<br />
3.2.5 Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>wirtschaft/<strong>Wasser</strong>versorgung 710<br />
3.2.6 Auswirkungen auf die Schifffahrt/Häfen 713<br />
3.2.7 Auswirkungen auf das Emssperrwerk 717<br />
3.2.8 Auswirkungen auf Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen 718<br />
3.2.9 Sonstige abwägungsrelevante Gesichtspunkte 720<br />
4. Begründung der Anordnungen 720<br />
5. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen 720<br />
5.1 Stellungnahmen der Naturschutzverbände 721<br />
5.2 Entscheidung <strong>und</strong> Begründung der Entscheidung über die Einwendungen 771<br />
5.2.1 Einwendungen hinsichtlich befürchteter Schäden 771<br />
5.2.1.1 Befürchtete Schäden durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke 772<br />
5.2.1.1.1 Befürchtete Schäden durch Rammungen, Sprengungen, Baustellenverkehr 772
IV<br />
5.2.1.1.2 Befürchtete Schäden durch Umleitungsverkehr 782<br />
5.2.1.2 Befürchtete Schäden durch die wasserbaulichen Maßnahmen 783<br />
5.2.1.2.1 Befürchtete Schäden an Gr<strong>und</strong>stücken, Gebäuden, Betriebseinrichtungen,<br />
Uferdeckwerken, Deichen <strong>und</strong> Straßen 784<br />
5.2.1.2.2 Befürchtete Schäden durch Verschlickung 805<br />
5.2.2 Einwendungen hinsichtlich der Immissionen 806<br />
5.2.2.1 Schallimmissionen 807<br />
5.2.2.1.1 Durch den Umbau der Brücke verursachte Schallimmissionen 809<br />
5.2.2.1.2 Durch die wasserbaulichen Maßnahmen verursachte Schallimmissionen 822<br />
5.2.2.2. Luftschadstoffe 836<br />
5.2.2.3 Vibrationen 837<br />
5.2.2.4 Lichtimmissionen 839<br />
5.2.3 Einwendungen in Bezug auf die durch die baubedingte Sperrung der<br />
Jann-Berghaus-Brücke notwendigen Verkehrsveränderungen 840<br />
5.2.3.1 Umleitungsverkehr 841<br />
5.2.3.2 Fährverkehr 845<br />
5.2.3.3 Allgemeine Einwendungen zum Verkehrskonzept 848<br />
5.2.4 Einwendungen zu Belangen der Landwirtschaft 850<br />
5.2.4.1 Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke 850<br />
5.2.4.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen 851<br />
5.2.5 Einwendungen zu Belangen der Fischerei 853<br />
5.2.6 Einwendungen hinsichtlich touristischer Belange 858<br />
5.2.6.1 Umbau Jann-Berghaus-Brücke 858<br />
5.2.6.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen 859<br />
5.2.7 Einwendungen zu Belangen der Deichsicherheit des Küstenschutzes<br />
<strong>und</strong> der <strong>Wasser</strong>wirtschaft 860
V<br />
5.2.7.1 Umbau Jann-Berghaus-Brücke 860<br />
5.2.7.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen 861<br />
5.2.8 Einwendungen zu Belangen der Schifffahrt/Häfen 867<br />
5.2.8.1 Umbau Jann-Berghaus-Brücke 867<br />
5.2.8.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen 868<br />
5.2.9 Einwendungen in Bezug auf das Emssperrwerk 878<br />
5.2.10 Einwendungen von Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsunternehmen 882<br />
5.2.11 Einwendungen zu naturschutzfachlichen Aspekten 882<br />
5.2.12 Allgemeine Einwendungen 883<br />
5.2.12.1 Planrechtfertigung, Planungsziel, Alternativen 883<br />
5.2.12.2 Verfahren, Unterlagen 886<br />
5.2.13 Sonstige Einwendungen 891<br />
5.2.14 Verfristete Einwendungen 893<br />
5.2.15 Zurückgenommene Einwendungen 894<br />
6. Gesamtabwägung <strong>und</strong> Abwägungsergebnis 895<br />
7. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit 900<br />
8. Begründung der Kostenentscheidung 903<br />
9. Rechtsbehelfsbelehrung 903
A. Verfügender Teil<br />
I. Feststellung der Pläne<br />
1<br />
Die von den Landkreisen Leer <strong>und</strong> Emsland als Träger des Vorhabens vor-<br />
gelegten Pläne zum Ausbau der B<strong>und</strong>eswasserstraßen Ems <strong>und</strong> Dortm<strong>und</strong>-<br />
Ems-Kanal (DEK) werden gem. §§ 14 ff. des B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetzes<br />
(WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S.<br />
962; 2008 I S. 1980), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Okto-<br />
ber 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist, i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
(VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des<br />
Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) geändert worden ist mit<br />
den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen<br />
im Einvernehmen mit dem Land Niedersachsen festgestellt.
Ordner Nr. der<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Plan-<br />
unterlagen<br />
2<br />
Bezeichnung des Plans/der Abbil-<br />
dung/<br />
Tabelle<br />
Stand hat ausgelegen Planfestgestellt /<br />
nicht<br />
planfestgestellt<br />
B Erläuterungsbericht 30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
C.1.1 Übersichtskarte<br />
C.1.2<br />
ersetzt<br />
durch<br />
C1.2a<br />
Maßstab 1:25.000<br />
Lageplan<br />
Maßstab 1:1000<br />
C.1.2a Lageplan<br />
Maßstab 1:1000<br />
C.1.3<br />
ersetzt<br />
durch<br />
C.1.3a<br />
Bauwerksplan<br />
Maßstab 1:250<br />
C.1.3a Bauwerksplan<br />
Maßstab 1:250<br />
C.1.4 Übersichtskarte: Lage im Straßennetz<br />
Maßstab 1:25000<br />
25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
21.03.2007 25.04. – 25.05.07 nicht planfestgestellt<br />
08.10.2007 planfestgestellt<br />
21.03.2007 25.04. – 25.05.07 nicht planfestge-<br />
stellt<br />
08.10.2007 planfestgestellt<br />
31.01.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt
Ordner Nr. der<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner ¼<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Plan-<br />
unterlagen<br />
3<br />
Bezeichnung des Plans/der Abbil-<br />
dung/<br />
Tabelle<br />
Stand hat ausgelegen Planfestgestellt /<br />
nicht<br />
planfestgestellt<br />
D.1.1 Bauwerksverzeichnis 01/2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
D.1.2 Gr<strong>und</strong>stücksverzeichnis 31.01.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
C.2.1 Übersichtslageplan<br />
Maßstab 1:80000<br />
C.2.2 Lageplan Bereich Papenburg<br />
C.2.3<br />
ersetzt<br />
durch<br />
C.2.3a<br />
Maßstab 1:4000<br />
Lageplan Bereich Weener<br />
Maßstab 1:4000<br />
C.2.3a Lageplan Bereich Weener<br />
Maßstab 1:4000<br />
C.2.4 Lageplan Bereich Leer<br />
Maßstab 1:4000<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 nicht planfestgestellt<br />
13.11.2007<br />
planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
Antragsunterlagen A-E C.2.5 Lageplan Bereich Gandersum 30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt
Ordner Nr. der<br />
Plan-<br />
unterlagen<br />
4<br />
Bezeichnung des Plans/der Abbil-<br />
dung/<br />
Tabelle<br />
Ordner 1/4 Maßstab 1:10000<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
C.2.6 Lageplan Bereich Pogum<br />
Maßstab 1:10000<br />
C.2.7 Querschnitt Bereich Papenburg<br />
Maßstab 1:500<br />
C.2.8 Querschnitt Bereich Weener<br />
Maßstab 1:500<br />
C.2.9 Querschnitt Bereich Weener<br />
Maßstab 1:500<br />
C.2.10 Querschnitt Bereich Leer<br />
Maßstab 1:500<br />
C.2.11 Querschnitt Bereich Pogum<br />
Maßstab 1:500<br />
C.2.12 Längsschnitt Bereich Oldersum-<br />
Emden<br />
Maßstab 1:200/25000<br />
C.2.13 Bohrungen <strong>und</strong> Bodenarten<br />
Maßstab 1:30000<br />
Stand hat ausgelegen Planfestgestellt /<br />
nicht<br />
planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07
Ordner Nr. der<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen A-E<br />
Ordner 1/4<br />
Antragsunterlagen G-J<br />
Ordner 3/4<br />
Antragsunterlagen G-J<br />
Ordner 3/4<br />
Antragsunterlagen G-J<br />
Ordner 3/4<br />
Antragsunterlagen G-J<br />
Ordner 3/4<br />
Plan-<br />
unterlagen<br />
5<br />
Bezeichnung des Plans/der Abbil-<br />
dung/<br />
Tabelle<br />
D.2.1 Flurstücksverzeichnis der Ausbaustre-<br />
cke <strong>Wasser</strong>bau<br />
D.2.2 Verz. der Inh. einer strom- <strong>und</strong> schiff-<br />
fahrtspolizeilichen Genehmigung in<br />
den Ausbaustrecken<br />
Stand hat ausgelegen Planfestgestellt /<br />
nicht<br />
planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07<br />
D.2.3 Bauwerksverzeichnis 30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
G Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
(LBP)<br />
G.1 Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan<br />
Maßstab 1:1000<br />
G.2 Lageplan mit Darstellung der Kompen-<br />
sations-Fläche<br />
Maßstab 1:5000<br />
J Antrag auf Befreiung nach §28 a<br />
Abs. 5 NNatG<br />
30.03.2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
01/2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
02/2007 25.04. – 25.05.07 planfestgestellt<br />
25.04. – 25.05.07 planfestgestellt
Hinweis zur vorläufigen Anordnung vom 16.11.2007:<br />
7<br />
Gemäß § 14 Abs. 2 des B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetzes wurden am<br />
16.11.2007 im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für<br />
<strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz (NLWKN) folgende Teilmaß-<br />
nahmen durch eine vorläufige Anordnung festgesetzt:<br />
1. Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
2. Fahrrinnenanpassung von Ems-km 6,2 bis 7,6<br />
(Bereich Weener – Friesenbrücke)<br />
3. Fahrrinnenanpassung von Ems-km 14,4 bis 15,9<br />
(Bereich Leer – Jann-Berghaus-Brücke)<br />
Die vorläufige Anordnung ersetzt den Planfeststellungsbeschluss nicht (§ 14<br />
Abs.2 S.6 WaStrG). Ihre Wirksamkeitsdauer ist bis zum Wirksamwerden des<br />
Planfeststellungsbeschlusses begrenzt. Infolgedessen verliert die vorläufige<br />
Anordnung ihre Wirksamkeit mit Feststellung des Planes durch den Planfeststellungsbeschluss.<br />
Das gilt auch dann, wenn der Beschluss die vorläufige<br />
Anordnung bestätigt. Die Unwirksamkeit der vorläufigen Anordnung tritt mit<br />
dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ein (vgl. Friesecke § 14 Rn.<br />
68).<br />
Die vorläufige Anordnung vom 16.11.2007 wird durch diesen Planfeststellungsbeschluss<br />
vollständig ersetzt <strong>und</strong> mit dem Zeitpunkt des Erlasses die-<br />
ses Beschlusses unwirksam. Die vorstehend genannten Teilmaßnahmen, die<br />
in der vorläufigen Anordnung festgesetzt wurden <strong>und</strong> zum Zeitpunkt des Erlasses<br />
dieses Beschlusses bereits umgesetzt sind, wurden in das Planfeststellungsverfahren<br />
vollständig integriert <strong>und</strong> demgemäß auch vollständig<br />
überprüft.<br />
Soweit in diesem Planfeststellungsbeschluss für Ausführungsplanungen eine<br />
Abstimmung mit Dritten angeordnet wird, entscheidet im Falle der Nichteinigung<br />
die Planfeststellungsbehörde. Soweit Belange der Landeskultur oder<br />
der <strong>Wasser</strong>wirtschaft betroffen sind, geschieht dies im Einvernehmen mit den<br />
zuständigen Behörden.
II. Nebenbestimmungen<br />
8<br />
Die Nebenbestimmungen beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme <strong>und</strong> daher<br />
auch auf Bereiche, die bereits auf Gr<strong>und</strong>lage der vorläufigen Anordnung<br />
umgesetzt wurden. So ist z. B. der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke inzwi-<br />
schen baulich abgeschlossen. Da die nachfolgenden Nebenbestimmungen<br />
jedoch für die Zulässigkeit einzelner Maßnahmen erforderlich waren, sind<br />
diese in dem Beschluss aufgeführt, auch wenn die betreffenden Maßnahmen<br />
inzwischen umgesetzt wurden.<br />
1. Allgemeines:<br />
1.1 Beginn <strong>und</strong> Ende der Arbeiten sowie die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme<br />
sind der Planfeststellungsbehörde vorab schriftlich anzuzeigen.<br />
Als Beginn ist die erste Einrichtung der Baustellen anzusehen,<br />
als Ende die letzte Räumung der Baustellen.<br />
Die Anordnung 1.1 ermöglicht der Planfeststellungsbehörde, die Ausführung<br />
des planfestgestellten Vorhabens zu überwachen <strong>und</strong> dient<br />
dem Wohl der Allgemeinheit.<br />
1.2 Die vorläufige Anordnung vom 16.11.2007 wird durch diesen Planfest-<br />
stellungsbeschluss vollständig ersetzt <strong>und</strong> verliert ihre Wirksamkeit.<br />
Die Anordnung 1.2 dient der Klarstellung des rechtlichen Verhältnisses<br />
von Planfeststellungsbeschluss <strong>und</strong> vorläufiger Anordnung.<br />
2. Baudurchführung:<br />
2.1 Die gesamten Baumaßnahmen sind nach den gesetzlichen Vorgaben,<br />
den geltenden technischen Bestimmungen <strong>und</strong> den anerkannten Regeln<br />
der Technik unter Einhaltung der geltenden Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzbestimmungen<br />
auszuführen. Alle Anlagen müssen jederzeit<br />
den Anforderungen der Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung genügen. Die<br />
Träger des Vorhabens haben dies durch geeignete Überwachungsmaßnahmen<br />
sicherzustellen.
9<br />
Soweit die Träger des Vorhabens sich zur Erfüllung ihrer nach diesem<br />
Beschluss obliegenden Verpflichtungen Dritter bedienen, haben sie<br />
die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen <strong>und</strong> Regelungen<br />
des Beschlusses einschließlich der Beachtung der gesetzlichen Regelungen<br />
zu gewährleisten. Sie haben die fachgemäße Überwachung<br />
<strong>und</strong> Anleitung der Dritten sicherzustellen.<br />
2.2 Die Träger des Vorhabens haben die mit den Umbaumaßnahmen an<br />
der Jann-Berghaus-Brücke beauftragten Unternehmen zu verpflichten,<br />
bei allen Arbeiten die Vorgaben der AVV Baulärm einzuhalten.<br />
Das Einbringen der Stahlsp<strong>und</strong>wandbohlen <strong>und</strong> der Stahlpfähle zur<br />
Tiefgründung sowie die Betonierarbeiten sind auf die Tageszeit von<br />
07.00 bis 20.00 Uhr zu begrenzen. Die Zeit des tatsächlichen Einbrin-<br />
gens der Sp<strong>und</strong>wandbohlen durch den Hochfrequenzrüttler ist auf 8<br />
St<strong>und</strong>en täglich zu begrenzen.<br />
Die Sp<strong>und</strong>wandbohlen sind vorrangig mittels Hochfrequenzrüttler mit<br />
resonanzfreiem An- <strong>und</strong> Auslauf einzubringen. Beim Einbringen der<br />
Stahlpfähle für die Tiefgründung mittels Hydraulikbären ist als Lärmminderungsmaßnahme<br />
ein Auspuffschalldämpfer <strong>und</strong> eine Ummante-<br />
lung des Rammbären sowie des Rammgutes zu installieren. Die Träger<br />
des Vorhabens sind berechtigt, andere Maßnahmen zur Reduzie-<br />
rung der Lärmbelastung zu ergreifen, wenn sie der Planfeststellungsbehörde<br />
rechtzeitig vor Baubeginn nachweisen, dass damit die Vorgaben<br />
der AVV Baulärm eingehalten werden können.<br />
Hinweis: Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist bei Erlass des Beschlusses<br />
bereits abgeschlossen.<br />
2.3 Die Träger des Vorhabens haben sicherzustellen, dass die ausführenden<br />
Firmen dem WSA Emden sowie der Verkehrszentrale Ems des<br />
WSA Emden den Einsatz von schwimmenden Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten<br />
unter Angabe von Einsatzort <strong>und</strong> Einsatzzeit rechtzeitig vorher an-
10<br />
zeigen sowie eine verantwortliche Person benennen. Die schwimmen-<br />
den Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte müssen bei ihrem Einsatz unter Beach-<br />
tung der geltenden Verkehrs- <strong>und</strong> Sicherheitsvorschriften in der je-<br />
weils gültigen Fassung ständig über UKW-Sprechfunk auf den be-<br />
kannt gemachten Kanälen ansprechbar sein. Die für die Durchführung<br />
im Einzelnen vom WSA Emden festzulegenden Bedingungen <strong>und</strong> Auf-<br />
lagen sind zu erfüllen.<br />
Die Träger des Vorhabens haben sicherzustellen, dass beim Bau <strong>und</strong><br />
Betrieb der Ausbaumaßnahmen keine Stoffe in die <strong>Wasser</strong>straße ge-<br />
langen, die den für die Schifffahrt erforderlichen Zustand in der Was-<br />
serstraße oder die Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Verkehrs auf der<br />
<strong>Wasser</strong>straße beeinträchtigen.<br />
Die Träger des Vorhabens haben die im Zuge der Fahrrinnenvertiefung<br />
von DEK-km 225,8 bis Ems-km 0,05 erforderliche Teilsper-<br />
rung des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals rechtzeitig vorher mit dem <strong>Wasser</strong><strong>und</strong><br />
Schifffahrtsamt Meppen abzustimmen <strong>und</strong> die erforderlichen<br />
Schifffahrtszeichen nach Absprache mit dem <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt<br />
Meppen aufzustellen. Der Beginn <strong>und</strong> die Beendigung der<br />
Arbeiten sind dem <strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Meppen jeweils 2 Wochen<br />
zuvor zu benennen. Die für die Durchführung der Arbeiten ver-<br />
antwortliche Person ist vor Beginn der Arbeiten dem <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />
Schifffahrtsamt Meppen schriftlich zu benennen.<br />
Nach Abschluss der Arbeiten zur Errichtung der Ausbaumaßnahmen<br />
sind die topographischen Veränderungen aufzumessen <strong>und</strong> an das<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Emden <strong>und</strong> soweit der Dortm<strong>und</strong>-Ems-<br />
Kanal betroffen ist an das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Meppen weiterzuleiten.<br />
Die konkrete Vorgehensweise ist mit dem <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />
Schifffahrtsamt Emden <strong>und</strong> dem <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Meppen<br />
vorab abzustimmen.
11<br />
2.4 Die Detailplanung der Umleitung der Verkehre während der Sperrung<br />
der Jann-Berghaus-Brücke ist mit der zuständigen Straßenverkehrs-<br />
behörde abzustimmen.<br />
Hinweis: Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist bei Erlass des Be-<br />
schlusses bereits abgeschlossen.<br />
2.5 Sofern bei den Arbeiten Kampfmittel gef<strong>und</strong>en werden, ist umgehend<br />
das Kampfmittelbeseitigungsdezernat der Zentralen Polizeidirektion,<br />
Marienstraße 34-36, 30171 Hannover, die zuständige Polizeidienst-<br />
stelle, das Ordnungsamt sowie die Verkehrszentrale Ems des <strong>Wasser</strong><strong>und</strong><br />
Schifffahrtsamtes Emden zu benachrichtigen. Hinsichtlich des<br />
Ausbaubereiches von Ems-km 40,0 bis 40,5 sind durch den Träger<br />
des Vorhabens oder von ihm beauftragte Dritte Gefahrerforschungsmaßnahmen<br />
hinsichtlich möglicher Kampfmittel rechtzeitig vor Beginn<br />
der Arbeiten durchzuführen. Die Einzelheiten sind mit dem Kampf-<br />
mittelbeseitigungsdezernatstimmen.<br />
der Zentralen Polizeidirektion abzu-<br />
Die Anordnungen 2.1 bis 2.5 sind zur Wahrung des Wohls der Allge-<br />
meinheit erforderlich. Die Anordnung 2.3 ergeht zur Sicherstellung der<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Die Anordnung 2.4<br />
ergeht zur Sicherstellung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Durch<br />
die Anordnung 2.5 wird die Stellungnahme der Zentralen Polizeidirektion<br />
umgesetzt.<br />
3. Öffentliche <strong>und</strong> private Belange:<br />
3.1 Die Träger des Vorhabens haben die Bauarbeiten so durchzuführen,<br />
dass an bestehenden Versorgungsanlagen /-leitungen sowie an Telekommunikationslinien<br />
keine Beschädigungen eintreten <strong>und</strong> die Versorgung<br />
gewährleistet bleibt. Maßnahmen zur Sicherung, Verlegung<br />
oder Anpassung von Versorgungsanlagen /-leitungen sind mit deren<br />
Betreibern so rechtzeitig abzustimmen, dass die Versorgung gewähr-
12<br />
leistet bleibt. Die Vorgaben der Betreiber sind zu beachten, soweit sie<br />
dem Vorhaben nicht entgegenstehen.<br />
Der TdV hat sich rechtzeitig vor Baubeginn bei den betroffenen Versorgungsunternehmen<br />
sowie bei der Deutschen Telekom AG <strong>und</strong> den<br />
von ihnen beauftragten Dienstleistungsunternehmen sowie den betroffenen<br />
Gr<strong>und</strong>stückseigentümern über eventuell noch nicht erfasste<br />
Leitungen zu erk<strong>und</strong>igen.<br />
Die Anordnungen unter 3.1 dienen dem Wohl der Allgemeinheit <strong>und</strong><br />
den Interessen der Versorgungsunternehmen. Es liegt im öffentlichen<br />
Interesse, die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten <strong>und</strong><br />
sonstige Anlagen zu berücksichtigen, um deren Funktionsfähigkeit zu<br />
erhalten. Dabei ist generell auf einen den Sicherheitsbestimmungen<br />
entsprechenden Umgang mit den Leitungen zu achten.<br />
3.2 An der Friesenbrücke bei Weener, Strecke 1575, befindet sich in der<br />
Ems ein Düker mit Kabelanlagen der DB AG. Rechtzeitig vor Durchführung<br />
der wasserbaulichen Maßnahmen im Bereich der Friesenbrücke<br />
haben die Vorhabensträger die maßgeblichen Kabellagepläne<br />
auszuwerten <strong>und</strong> mit der DB Services Immobilien GmbH die Arbeiten<br />
in diesen Bereichen abzustimmen.<br />
3.3 Hinsichtlich der Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahme im Bereich<br />
der Friesenbrücke sind zur Vermeidung von Auswirkungen auf<br />
Pfeiler IV <strong>und</strong> V die Untersuchungen der Prof. Bellmer Ingenieurgruppe<br />
vom 19.07.2006 <strong>und</strong> 05.12.2006 zu berücksichtigen. Die Details<br />
der Umsetzung sind rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahme<br />
mit der DB Services Immobilien GmbH abzustimmen. Die Ausfüh-<br />
rungspläne <strong>und</strong> zugehörige Statik für die Eisenbahnbrücke sind über<br />
die DB AG dem Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt (Sb1 <strong>und</strong> Sb2) vorzulegen. Die<br />
Träger des Vorhabens haben sicherzustellen, dass die Sicherheit des
13<br />
Eisenbahnbetriebes zu keiner Zeit durch die Baumaßnahme gefährdet<br />
wird.<br />
Hinweis: Mit Datum vom 22.01.2010 wurde von der Prof. Bellmer In-<br />
genieurgruppe der Abschlussbericht vorgelegt. Ziel war die Betrach-<br />
tung der Auswirkungen der Ausbaggerung zur Verbreiterung der Fahrrinne<br />
zwischen den Pfeilern IV <strong>und</strong> V durch Auswertung der Messergebnisse<br />
der Überwachungsmessung. Als Ergebnis der Untersuchung<br />
wurde festgestellt, dass das Bauwerk durch die Ausbaggerung nicht<br />
beeinträchtigt wurde.<br />
3.4 Die EWE Netz GmbH hat teilweise in den geplanten Ausbaubereichen<br />
Versorgungsleitungen verlegt. Rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen<br />
sind insoweit die Details mit der EWE Netz GmbH abzu-<br />
stimmen.<br />
Die Anordnungen 3.2 bis 3.4 ergehen zum Schutz der Anlagen der DB<br />
Services Immobilien GmbH <strong>und</strong> der EWE Netz GmbH.<br />
3.5 In Bezug auf den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sind für die Bauphase<br />
rechtzeitig vor Baubeginn mit der Moormerländer Deichacht<br />
einvernehmlich Regelungen hinsichtlich der Beweidung des Deiches,<br />
des Anschlusses des Teekabfuhrweges, der Wiederherrichtung der in<br />
Anspruch genommenen Deich- <strong>und</strong> Bermenflächen geeignete Regelungen<br />
zu treffen. Vorhabensbedingt eingetretene Schäden sind in<br />
Abstimmung mit der Moormerländer Deichacht zu beheben. In Abstimmung<br />
mit der Moormerländer Deichacht ist das Höhenniveau des<br />
geplanten Lagerplatzes im Deichvorland auf NN + 4,00 m anzulegen.<br />
Darüber hinaus ist während der Bauphase sicherzustellen, dass im<br />
Fall erhöhter Tidewasserstände keine Gegenstände an den Deich gespült<br />
werden können. Ansonsten sind diese unverzüglich auf Weisung<br />
der Moormerländer Deichacht zu entfernen.<br />
Hinweis: Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist bei Erlass des Beschlusses<br />
bereits abgeschlossen.
14<br />
3.6 Die Ausführungsplanung zur Gründung <strong>und</strong> Konstruktion der Behelfsbrücke<br />
für den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist vor Beginn der<br />
Baumaßnahme mit der Deich- <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>behörde des Landkreises<br />
Leer sowie der Moormerländer Deichacht abzustimmen.<br />
Vor Beginn der Baumaßnahmen an der Jann-Berghaus-Brücke ist ein<br />
mit der Deichbehörde des Landkreises Leer sowie der Moormerländer<br />
Deichacht abgestimmter Sturmflutalarmplan mit der Benennung verantwortlicher<br />
Personen <strong>und</strong> Stellen zu entwickeln. Der Bauleitung <strong>und</strong><br />
den bauausführenden Unternehmen sind die Sturmflutwarnungen der<br />
entsprechenden Institutionen unverzüglich zu übermitteln.<br />
Die Anordnungen 3.5 <strong>und</strong> 3.6 ergehen zur Sicherstellung der Belange<br />
der Deichsicherheit.<br />
Hinweis: Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist bei Erlass des Beschlusses<br />
bereits abgeschlossen.<br />
3.7 Soweit sich – verursacht durch die mit diesem Beschluss genehmigten<br />
Maßnahmen – nachweisbar Mehrkosten für die an der Ems ansässi-<br />
gen <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbände in Bezug auf ihre Anlagen ergeben,<br />
sind diese durch die Vorhabensträger zu ersetzen.<br />
3.8 Sollten sich an den von der Moormerländer Deichacht zu unter-<br />
haltenden Deichabschnitten nach Ausführung der Kompensationsmaßnahme<br />
erhöhte Mengen Teek ablagern, haben die Träger des<br />
Vorhabens ihr die Mehrkosten der Beseitigung zu erstatten. Voraussetzung<br />
einer Kostenerstattung ist, dass die Einwendungsführerin die<br />
Kosten der Beseitigung dokumentiert <strong>und</strong> nachvollziehbar belegt. Vergleichsmaßstab<br />
sind die durchschnittlichen Kosten der letzten 5 Jahre<br />
vor Umsetzung der Kompensation.
15<br />
3.9 Die Zusage der Vorhabensträger, in der Nähe der Jann-Berghaus-<br />
Brücke einen Fährverkehr für den nicht motorisierten Verkehr einzurichten,<br />
ist entsprechend zeitgerecht vor Sperrung der Brücke umzusetzen.<br />
Die Fähreinsatzzeiten haben dabei insbesondere den Be-<br />
dürfnissen der Berufspendler <strong>und</strong> Schüler Rechnung zu tragen.<br />
Die Vorhabensträger haben im Falle eines Ausfalles der über die Ems<br />
führenden Fähre zur Verminderung der Betroffenheit der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe, die auf beiden Seiten der Ems Flächen bewirtschaften,<br />
Ersatzlösungen, z. B. Beauftragung eines Spediteurs, zu<br />
organisieren. Hierfür hat der Landkreis Leer Rahmenverträge mit geeigneten<br />
Spediteuren (für Viehtransporte sowie Transporte landwirtschaftlicher<br />
Erzeugnisse, Dünger usw.) sowie Lohnunternehmen, Maschinenringen<br />
etc. zu schließen, die kurzfristig bei Transport- <strong>und</strong>/ oder<br />
Geräteanforderungen der Landwirte bereitstehen. Ansprech-<br />
partner der Landwirte ist der den Landwirten vor Sperrung der Jann-<br />
Berghaus-Brücke benannte Koordinator. Sofern eine Ersatzlösung im<br />
Einzelfall nicht in Betracht kommt, wird der Landkreis Leer eine angemessene<br />
Zahlung an den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb leis-<br />
ten.<br />
Die Vorhabensträger haben im Falle eines Ausfalles der über die Ems<br />
führenden Fähre zur Verminderung der Betroffenheit der die Ems querenden<br />
Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer Busersatzverkehr mit der Möglich-<br />
keit der Aufnahme von Fahrrädern zu organisieren. Hierfür hat der<br />
Landkreis Leer Rahmenverträge mit Busunternehmen abzuschließen,<br />
die den Busverkehr innerhalb von 30 Minuten nach Aufforderung auf-<br />
zunehmen haben.<br />
Hinweis: Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist bei Erlass des Be-<br />
schlusses bereits abgeschlossen.<br />
3.10 In Bezug auf Notfalltransporte ist rechtzeitig vor Sperrung der Brücke<br />
ein Notfallplan mit der zuständigen Rettungsleitstelle <strong>und</strong> den Trägern<br />
der umliegenden Krankenhäuser abzustimmen.
16<br />
Hinweis: Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist bei Erlass des Be-<br />
schlusses bereits abgeschlossen.<br />
Die Anordnungen 3.7 bis 3.10 beruhen auf einer Zusage der Vorha-<br />
bensträger.<br />
3.11 Die Träger des Vorhabens haben dem Niedersächsischen Landesbetrieb<br />
für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz – Betriebsstelle Aurich<br />
GB I – einen Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Baggermaßnahmen<br />
rechtzeitig vor Durchführung vorzulegen. Nutzungen der Notanlegestellen<br />
oberhalb <strong>und</strong> unterhalb des Emssperrwerkes, als auch des<br />
Großschiffsanlegers „Oldersum“ sind mit dem NLWKN – Betriebsstelle<br />
Aurich GB I – rechtzeitig abzustimmen. Schäden an den Notanlegestellen<br />
<strong>und</strong> an dem Großschiffsanleger, die auf das Vorhaben zurückzuführen<br />
sind, sind in Abstimmung mit dem NLWKN durch die Vorhabens-<br />
träger zu beseitigen. Die Kontrolle der Baggerarbeiten hat über zur Verfügung<br />
stehende digitale Werkzeuge, wie z.B. Replays <strong>und</strong> Tagesberich-<br />
te zu erfolgen.<br />
Die Anordnung 3.11 dient der Wahrung der Interessen des Betriebes<br />
<strong>und</strong> der Unterhaltung des Emssperrwerkes.<br />
4. Monitoring / Beweissicherung:<br />
4.1 Monitoring<br />
Die Vorhabensträger haben das bereits mit der Umsetzung der vorgezogenen<br />
Teilmaßnahmen begonnene Monitoring für die wasserbauli-<br />
chen Maßnahmen weiter umzusetzen. Die dazu vom WSA Emden in<br />
Abstimmung mit der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau (BAW) <strong>und</strong> der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (BfG) erarbeiteten Vorgaben (Konzept<br />
vom 01.11.2007) sind einzuhalten. Beginn der Messungen zur<br />
Aufnahme des Ist-Zustandes war im Januar 2008.<br />
Die in Absatz 1 angeordneten Maßnahmen sind, soweit nicht im Einzelnen<br />
näher bestimmt, weiterzuführen <strong>und</strong> bis zum Ende des 10. dem<br />
Jahr des spätesten Ausbaubeginns folgenden Jahr durchzuführen.
17<br />
Die Laufzeit der Messungen, Untersuchungen <strong>und</strong> Auswertungen<br />
kann entgegen der genannten Laufzeit verlängert werden, wenn sich<br />
die Notwendigkeit hierfür aus der Entwicklung der gemessenen bzw.<br />
untersuchten Bedingungen ergibt. Ebenso kann die Laufzeit verkürzt<br />
werden, wenn sich die Notwendigkeit hierfür aus der Entwicklung der<br />
gemessenen bzw. untersuchten Bedingungen ergibt. Über die Verlängerung<br />
bzw. Verkürzung der Messungen, Untersuchungen <strong>und</strong> Auswertungen<br />
entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Einvernehmen<br />
mit der Projektgruppe „Einvernehmen Jade/Ems“ des NLWKN.<br />
4.2 Beweissicherung<br />
In Bezug auf den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke haben die Vorhabensträger<br />
für die Bauzeit eine Beweissicherung an den Gebäuden<br />
aller Einwender aus dem Bereich Leerort zugesagt. Diese ist entsprechend<br />
des Konzeptes der Niedersächsischen Landesbehörde für<br />
Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr vom 07.11.2007 umzusetzen. Dabei sind<br />
Rüttel- <strong>und</strong> Rammprotokolle lückenlos zu führen sowie ein geeignetes<br />
Rissmonitoring durchzuführen.<br />
Hinweis: Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist bei Erlass des Beschlusses<br />
bereits abgeschlossen. Die Beweissicherung wurde entsprechend<br />
durchgeführt.<br />
Sofern als Ergebnis der Beweissicherung Schäden feststellbar sind,<br />
hat sich der Träger des Vorhabens für den Umbau der Brücke verpflichtet,<br />
Einigungen mit den betroffenen Einwendern aus Leerort zu<br />
erzielen. Ist in Einzelfällen keine Einigung herbeizuführen, so hat der<br />
Träger des Vorhabens für den Umbau der Brücke gutachtlich festzustellen,<br />
ob die Schäden auf das Vorhaben zurückzuführen sind. Bei<br />
einer Ursächlichkeit des Vorhabens hat der Träger des Vorhabens<br />
eine angemessene Entschädigung zur Beseitigung der Schäden zu<br />
leisten. In Zweifelsfällen entscheidet die Planfeststellungsbehörde.<br />
Diese Anordnung ergeht zum Schutz der durch den Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke betroffenen Einwender in Leerort.
18<br />
4.3 Die Träger des Vorhabens haben die Daten entsprechend auszuwerten.<br />
Sobald das Monitoring oder die Beweissicherung zu Erkenntnissen<br />
führen, die eine Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse von<br />
den dem Antrag zu Gr<strong>und</strong>e liegenden prognostizierten Wirkungen des<br />
Vorhabens erkennen lassen, ist die Planfeststellungsbehörde unverzüglich<br />
zu unterrichten.<br />
Die Anordnungen 4.1 <strong>und</strong> 4.2 beruhen auf einer Zusage der TdV.<br />
5. Verminderung / Kompensation:<br />
5.1. Zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Fauna wird das erstmali-<br />
ge Herstellen des genehmigten angepassten Fahrwassers in der Zeit<br />
zwischen dem 1. April <strong>und</strong> 15. Juni untersagt. Darüber hinaus wird für<br />
den Maßnahmebereich Emden die erstmalige Herstellung des mit diesem<br />
Beschluss genehmigten Fahrwassers auch für die Zeit vom<br />
15. September bis zum 30. November untersagt.<br />
5.2 In Bezug auf den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke wird eine Bau-<br />
ausschlusszeit zur Vermeidung von Auswirkungen auf die Fauna festgesetzt.<br />
Vom 14.04. bis zum 15.06. sind folgende Maßnahmen ausge-<br />
schlossen: Drucksondierung, Gründung, Pfahlrammung, Baugrubenherstellung<br />
(Sp<strong>und</strong>wandeinbringung, Aussteifung, Herstellung der<br />
Sohle), Versetzung der Dalben.<br />
In der Zeit vom 01.04. bis zum 13.04. sind die vorstehend ausgeschlossenen<br />
Arbeiten zulässig, sofern die <strong>Wasser</strong>temperatur 11°C<br />
nicht übersteigt. Die Träger des Vorhabens haben während dieser Arbeiten<br />
die <strong>Wasser</strong>temperatur kontinuierlich zu messen <strong>und</strong> zu doku-<br />
mentieren. Ergänzend sind die Rammarbeiten im April mit der sog.<br />
„soft-start“ Methode durchzuführen.
19<br />
Weiterhin ist die Baustelleneinrichtungsfläche für die Jann-Berghaus-<br />
Brücke außerhalb der Brut- <strong>und</strong> Setzzeiten, d. h. vor dem 01.04., an-<br />
zulegen.<br />
Hinweis: Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist bei Erlass des Be-<br />
schlusses bereits abgeschlossen.<br />
5.3 Die auf Seite 31 der gutachterlichen Stellungnahme (regionalplan &<br />
uvp / Diekmann & Mosebach) in Tabelle 1 aufgeführten Vermeidungs<strong>und</strong><br />
Verminderungsmaßnahmen sowie die in der Unterlage zur speziellen<br />
Artenschutzprüfung seitens der Gutachter vorgeschlagenen<br />
Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen (S.14 f.) sind entsprechend<br />
umzusetzen.<br />
5.4. Die Kompensationsmaßnahme ist gemäß dem Landschaftspflegeri-<br />
schen Begleitplan zeitgleich mit dem Baubeginn umzusetzen.<br />
Die Anordnungen 5.1 bis 5.4 ergehen zum Schutz der Umwelt.<br />
III. Vorbehalt weiterer Anordnungen <strong>und</strong> (ergänzender) Verfahren<br />
1. Für den Fall, dass sich die der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses<br />
zugr<strong>und</strong>e liegenden Verhältnisse wesentlich ändern sollten, bleiben<br />
weitere Anordnungen vorbehalten, die erforderlich sind, um eine Beeinträchtigung<br />
des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten oder auszugleichen.<br />
2. Sollten nicht vorhersehbare nachteilige Wirkungen des Vorhabens oder<br />
der diesem Planfeststellungsbeschluss entsprechenden Anlagen auf das<br />
Wohl der Allgemeinheit oder auf das Recht eines anderen auftreten,<br />
bleibt die Anordnung weiterer Einrichtungen <strong>und</strong> Maßnahmen, welche<br />
die nachteiligen Wirkungen verhindern oder ausgleichen, vorbehalten.<br />
Sind solche Einrichtungen oder Maßnahmen oder die Unterhaltung der<br />
Einrichtungen, mit denen die nachteiligen Wirkungen auf das Recht eines<br />
anderen verhütet oder ausgeglichen werden können, wirtschaftlich nicht
20<br />
gerechtfertigt oder mit dem Vorhaben nicht vereinbar, so wird zugunsten<br />
des Berechtigten eine angemessene Entschädigung in Geld festgesetzt.<br />
Die Entscheidung darüber obliegt in jedem Einzelfall der Planfeststellungsbehörde.<br />
Zu III. 1, 2:<br />
Die beiden Anordnungen ergehen im Interesse des Wohls der Allgemeinheit.<br />
Durch die beiden Vorbehalte weiterer Anordnungen kann nachträglich eintre-<br />
tenden, nicht erwarteten nachteiligen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse<br />
bzw. Abweichungen von ermittelten Auswirkungen des Vorhabens auf ge-<br />
schützte Positionen Dritter oder der Allgemeinheit Rechnung getragen werden.<br />
Damit sind insbesondere auch Fälle erfasst, in denen entgegen der dem Plana-<br />
ntrag sowie diesem Planfeststellungsbeschluss zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Prognosen<br />
kausal auf das Vorhaben zurückzuführende nachteilige Auswirkungen auf-<br />
treten, so dass die Träger des Vorhabens diesen nach Maßgabe geltenden<br />
Rechts entgegenzuwirken bzw. Entschädigungen zu leisten haben.<br />
IV. E ntscheidungen über die erhobenen S tellungnahmen <strong>und</strong> E inwendungen<br />
Die im Anhörungsverfahren erhobenen Stellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen<br />
<strong>und</strong> gestellten Anträge werden abgewiesen, soweit sie nicht im Laufe des<br />
Verfahrens berücksichtigt, durch Änderung oder Auflagenerteilung gegen-<br />
standslos, zurückgenommen oder für erledigt erklärt worden sind.<br />
Wegen der Entscheidungen wird im Einzelnen auf die Ausführungen unter<br />
B. III. 5 verwiesen. Die differenzierten Entscheidungen werden dort, nach<br />
Gruppen <strong>und</strong> Sachthemen geordnet, gemeinsam mit der Begründung der<br />
Entscheidung dargestellt.
21<br />
V. Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit<br />
Die sofortige Vollziehbarkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses wird ange-<br />
ordnet.<br />
VI. Kostenentscheidung<br />
Der Planfeststellungsbeschluss ergeht gebührenfrei.<br />
Von den Landkreisen Leer <strong>und</strong> Emsland als Träger des Vorhabens werden<br />
Auslagen gesondert erhoben.
B. Gründe<br />
22<br />
I. Tatbestand<br />
1. Träger des Vorhabens<br />
Die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des<br />
B<strong>und</strong>es) hat den abschnittsweisen Ausbau der B<strong>und</strong>eswasserstraße Ems<br />
zwischen km 0 <strong>und</strong> 40,5 <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>eswasserstraße Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal<br />
(DEK) zwischen km 225,80 <strong>und</strong> 225,82 gemäß § 12 Abs. 5 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz<br />
(WaStrG) <strong>und</strong> entsprechender Vereinbarung vom 24.04.2007<br />
den Landkreisen Emsland <strong>und</strong> Leer übertragen. Träger des Vorhabens sind<br />
demgemäß die Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer. Der Landkreis Emsland für<br />
den wasserbaulichen Teil <strong>und</strong> der Landkreis Leer für den Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke.<br />
2. Beschreibung des Vorhabens<br />
Gegenstand des Gesamtvorhabens ist die Optimierung der Schiffbarkeit der<br />
Ems sowie des DEK für Schiffe mit folgenden maximalen Abmessungen:<br />
− Breite in der <strong>Wasser</strong>linie: ca. 42 m<br />
− Breite über der <strong>Wasser</strong>linie: ca. 55 m<br />
− Höhe: ca. 63 m<br />
− Länge zwischen den Loten: ca. 330 m<br />
− Überführungstiefgang: max. ca. 8,50 m<br />
Zur sicheren Überführung von Schiffen der vorstehend genannten Größenordnung<br />
(„XXL-Schiffe“) sind der, auf der Gr<strong>und</strong>lage einer vorläufigen Anordnung<br />
vom 16.11.2007 bereits durchgeführte, Umbau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke im Verlauf der B<strong>und</strong>esstraße 436 bei Leer sowie zum Teil ebenfalls<br />
bereits vollzogene, wasserbauliche Maßnahmen im Verlauf der Ems <strong>und</strong> des<br />
DEK in nachfolgend dargestellten Abschnitten von Papenburg bis Emden<br />
erforderlich:<br />
− Fahrrinnenvertiefung von DEK-km 225,8 bis Ems-km 0,05 <strong>und</strong><br />
-anpassung von Ems-km 0,3 bis Ems-km 1,3
23<br />
− Fahrrinnenanpassung von Ems-km 6,2 bis 7,6 (bereits durchge-<br />
führt)<br />
− Fahrrinnenanpassung von Ems-km 14,4 bis 15,9 (bereits<br />
durchgeführt)<br />
− Fahrrinnenvertiefung von Ems-km 31,0 bis 37,0 <strong>und</strong> 40,0 bis<br />
40,5<br />
Die ursprünglich als Teil des Vorhabens in Betracht gezogene Verlegung der<br />
über die Ems führenden Hochspannungsfreileitungen der Firma E.O.N. ist<br />
zwischenzeitlich durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau<br />
<strong>und</strong> Verkehr mit Plangenehmigung vom 23.08.2007 genehmigt worden <strong>und</strong><br />
nicht mehr Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens.<br />
Bei den wasserbaulichen Maßnahmen handelt es sich, wie vorstehend dar-<br />
gestellt, in einigen Bereichen um Vertiefungen der Fahrrinne. In drei der oben<br />
dargestellten Bereiche wird hingegen keine weitere Vertiefung der Sohle<br />
durchgeführt, sondern eine Verlegung der Fahrrinne innerhalb der bereits<br />
planfestgestellten Tiefen. In dem Bereich Ems-km 6,2 bis 7,6 führt dies ins-<br />
gesamt zu einer räumlichen Erweiterung der bisherigen Fahrrinnentrasse. In<br />
den anderen Bereichen wurde bzw. wird die Fahrrinne insgesamt in Richtung<br />
Osten verlegt.<br />
Die Gr<strong>und</strong>lage für die nunmehr durchzuführenden wasserbaulichen Maßnahmen<br />
bildet der derzeitige Ausbauzustand, den die <strong>Wasser</strong>straße durch<br />
vorangegangene, bestandskräftige <strong>und</strong> inzwischen umgesetzte Planfeststel-<br />
lungsbeschlüsse, die seit dem Jahre 1983 ergangen sind, erfahren hat. Daneben<br />
bietet das Emssperrwerk die Möglichkeit eines Aufstauens des Flusses.<br />
Zuletzt wurde der Bereich von Ems-km 0,0 bis Ems-km 40,45 auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
eines Planfeststellungsbeschlusses der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong><br />
<strong>Nordwest</strong> vom 31.05.1994 (Az.: A4-143.3/50) angepasst. Hiermit wurde eine<br />
Befahrbarkeit durch das 7,30 m tiefgehende Bemessungsschiff durch Feststellung<br />
einer Basistiefe von NN - 5,20 m (Vorhafen Papenburg) bis NN -<br />
7,04 m (Emden) <strong>und</strong> einer bedarfsweise herzustellenden Tiefe für eine tideabhängige<br />
Überführung von NN - 6,30 m (Vorhafen Papenburg) bis NN -
24<br />
7,40 m (Emden) gesichert. Hinsichtlich der einzelnen Basis- <strong>und</strong> Bedarfstie-<br />
fen an den verschiedenen Standorten sei auf folgende Tabelle verwiesen, die<br />
dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1994 (S. 5) entnommen ist:<br />
Die Basistiefe ist nach dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1994<br />
die Tiefe, bis zu der die Ems aus ökologischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Gründen<br />
wieder auflanden kann <strong>und</strong> deren Einhaltung unter Beachtung der durchgehenden<br />
Schifffahrt durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen ange-<br />
strebt wird (Unterhaltungstiefe). Die Werte der jeweiligen Stationen sind jeweils<br />
geradlinig miteinander zu verbinden.<br />
Unter Bedarfstiefe wird in dem Beschluss vom 31. 05. 1994 die Ausbautiefe<br />
verstanden, die für die tideabhängige Überführung eines Bemessungsschiffes<br />
(7,30 m Tiefgang) erforderlich ist <strong>und</strong> die bedarfsweise hergestellt <strong>und</strong><br />
zeitlich befristet unterhalten wird.<br />
Daneben besteht seit der Indienstnahme des zur Verbesserung des Küstenschutzes<br />
<strong>und</strong> der Schifffahrt errichteten Emssperrwerks bei Gandersum im<br />
Jahre 2002 die Möglichkeit zur Überführung von Schiffen mit einem Tiefgang<br />
bis 8,50 m bei einer Breite von bis zu 38 m <strong>und</strong> einer Länge von bis zu 300 m<br />
im Wege eines kurzzeitigen Aufstauens der <strong>Wasser</strong>straße mit einem maximalen<br />
Stauziel von 2,70 Metern über Normalnull. In der Inbetriebnahme des<br />
Emssperrwerkes liegt auch der Gr<strong>und</strong> dafür, dass sich die Vertiefungsmaß-
25<br />
nahmen des vorliegenden Verfahrens im Wesentlichen auf den Bereich von<br />
Gandersum bis zur Nordsee beschränken, in dem sich ein Aufstau nicht<br />
auswirkt. Außerhalb dieses Bereiches, von Gandersum bis zum DEK, sind<br />
für die verkehrssichere Überführung des Bemessungsschiffes mit Ausnahme<br />
des unten näher beschriebenen Bereiches des DEK bis Ems-km 0,05 lediglich<br />
Anpassungen der Lage <strong>und</strong> Breite der Fahrrinne notwendig.<br />
Soweit die Naturschutzverbände BUND <strong>und</strong> WWF (N-007/N-008) hervorbrin-<br />
gen, das XXL-Schiff könne auch mit Zulassung des vorliegenden Antrags auf<br />
Planfeststellung auf Gr<strong>und</strong> der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses<br />
zum Emssperrwerk nur im Winterhalbjahr überführt werden, ist dies für das<br />
hiesige Verfahren unerheblich. Mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss<br />
wird die Schaffung der Infrastruktur für das Bemessungsschiff genehmigt.<br />
Die Herstellung einer ganzjährigen Überführbarkeit ist nicht Gegen-<br />
stand des Verfahrens.<br />
Darüber hinaus erließ die Planfeststellungsbehörde am 16.11.2007 eine vorläufige<br />
Anordnung zur Zulassung von Teilmaßnahmen für die bereichsweise<br />
Anpassung der B<strong>und</strong>eswasserstraßen Ems <strong>und</strong> DEK.<br />
Im Einzelnen wurden der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen im Bereich vorgenannter Brücke <strong>und</strong> der Friesen-<br />
brücke zugelassen. Das Bedürfnis hierfür ergab sich aus der bereits für<br />
Herbst 2008 terminierten Überführung eines Schiffes mit im Vergleich zum<br />
„XXL-Schiff“ geringeren Abmessungen, des so genannten „XL-Schiffes“, die<br />
ohne die vorherige Durchführung der Teilmaßnahmen nicht möglich gewesen<br />
wäre. Eine nautische Simulation führte zu dem Ergebnis, dass die Fahrwasserbreite<br />
in der Zufahrt <strong>und</strong> Durchfahrt der Jann-Berghaus-Brücke sowie die<br />
Durchfahrtsbreite der Brücke mit 40 m zu schmal waren. Auch die Zufahrt in<br />
der vorhandenen Fahrrinne zur Friesenbrücke, nach Fahrt aus der stromauf<br />
liegenden Kurve, wurde als zu schmal zum Einfädeln des „XL-Schiffes“ für<br />
eine exakt rechtwinklige Fahrt zum Brückenbauwerk bewertet.
26<br />
Die vorläufige Anordnung wurde inzwischen gerichtlich überprüft. Mit Be-<br />
schluss des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes vom 29.11.2010 (Az.: 7 B 68/10) ist<br />
die vorläufige Anordnung rechtskräftig geworden. Dieser Beschluss löst die<br />
vorläufige Anordnung ab.<br />
Auf vorstehend beschriebener Gr<strong>und</strong>lage werden nunmehr zur Verwirkli-<br />
chung des Planzieles folgende Maßnahmen von Papenburg bis zur Nordsee<br />
durchgeführt:<br />
In dem Teilabschnitt DEK-km 225,8 bis Ems-km 0,05 bei Papenburg wird ein<br />
Sohlsprung für die Bedarfstiefe um ca. 25 m nach Westen verlegt. In diesem<br />
Zusammenhang erfolgt auf einer Fläche von 1.050 m² eine Vertiefung der<br />
Fahrrinne um ca. 1,10 m auf NN -6,30 m (Sohltiefe der Ems dort).<br />
Zwischen Ems-km 0,3 <strong>und</strong> 1,3 wird das Fahrwasser um bis zu 8 m nach<br />
Osten bei einer Sohltiefe von NN - 6,30 verschoben.<br />
In dem Bereich der Eisenbahnbrücke Weener (Friesenbrücke) bei Ems-km<br />
6,2 bis 7,6 wird die bedarfsweise herzustellende Fahrrinne auf einer Länge<br />
von ca. 1,2 km um bis zu ca. 30 m räumlich nach Osten erweitert.<br />
Die bisherige Fahrrinne bedarf in dem Bereich mit Verlauf unter der westlichen<br />
Brückendurchfahrt keiner Unterhaltung auf die volle Bedarfstiefe. Für<br />
Binnenschiffe <strong>und</strong> normale Seeschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 5,60 m<br />
ist zur Durchfahrt der Brücke in diesem Bereich des Klappteils eine Unterhaltung<br />
auf Basistiefe ausreichend.<br />
In dem östlichen Bereich der Brücke wird die Fahrrinne zur Herstellung der<br />
Bedarfstiefe erweitert.<br />
Diese Teilmaßnahme wurde auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorläufigen Anordnung<br />
vom 16.11.2007 bereits durchgeführt.<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke erfolgte, ebenfalls auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der vorläufigen Anordnung, unter Beibehaltung der Brückentechnik. Auch die<br />
Gestaltungsmerkmale der Brückenanlage blieben erhalten. Lediglich die bis-<br />
herige Durchfahrtsbreite erfuhr eine Vergrößerung von 40 m auf ca. 57 m.
27<br />
Hierzu wurde der vorhandene Brückenpfeiler 6 bis ca. NN - 8,40 m abgebro-<br />
chen <strong>und</strong> durch einen neuen Pfeiler 6a, etwa 16 m näher zum Ostufer der<br />
Ems, ersetzt.<br />
In dem Bereich der Versetzung des Brückenpfeilers wurde der neue Überbau<br />
als zweites Klappteil ausgeführt. Somit besteht der bewegliche Teil der Brücke<br />
nunmehr aus zwei Flügeln, die auf der Höhe des früheren, nunmehr abgebrochenen<br />
Pfeilers 6 zusammentreffen <strong>und</strong> die westlichen <strong>und</strong> östlichen<br />
Überbaubereiche verbinden. Der Überbau von der Achse des neuen Pfeilers<br />
bis zur Koppelfuge beim Pfeiler 7 wurde durch eine Stahlkonstruktion ersetzt.<br />
In Folge des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke in Leer wurde die Fahrrinne<br />
in dem Brückennahbereich auf einer Länge von ca. 1,7 km um bis zu ca.<br />
21 m nach Osten verlegt.<br />
Im Bereich Ems-km 31,0 – 37,0 <strong>und</strong> 40,0 – 40,5 wird die Fahrrinne in den<br />
bestehenden Grenzen des Fahrwassers vertieft. Die erforderliche <strong>Wasser</strong>tiefe<br />
ergibt sich bei mittleren Bedingungen (MThW) auf der Gr<strong>und</strong>lage des Tief-<br />
gangs des Bemessungsschiffes von 8,50 m für die tideabhängige Fahrt nach<br />
Maßgabe folgender Berechnungen unter Berücksichtigung aller für den<br />
Schiffstiefgang relevanten Parameter (Erläuterungsbericht, S. 33/43, Tabelle<br />
2):
28<br />
Zusammengefasst ergeben sich folgende Ausbautiefen <strong>und</strong> Vertiefungsma-<br />
ße zwischen Papenburg <strong>und</strong> der Nordsee (Erläuterungsbericht, S. 34/43,<br />
Tabelle 3):<br />
Unter Berücksichtigung des mit diesem Beschluss genehmigten neuen Vertiefungsmaßes<br />
wird die Bedarfstiefe wie folgt definiert:<br />
Unter Bedarfstiefe wird diejenige Ausbautiefe verstanden, die für das jeweils<br />
zu überführende Schiff erforderlich ist, maximal bis zu den in Unterlage B,<br />
Pkt. 4.4.1 des Planfeststellungsantrags genannten Fahrrinnentiefen. Diese<br />
Tiefe wird bedarfsweise hergestellt <strong>und</strong> zeitlich befristet unterhalten.<br />
Bei den in vorstehender Tabelle aufgeführten Basistiefen handelt es sich um<br />
die in dem Beschluss aus dem Jahre 1994 festgestellten. Sie werden durch<br />
diesen Beschluss nicht verändert.
29<br />
Im Rahmen der baulichen Maßnahmen sind als Ausbaubaggermenge zur<br />
erstmaligen Herstellung der Bedarfstiefe insgesamt ca. 130.000 m³ Material<br />
(Schlick-/Sandgemisch) zu erwarten. Diese Menge umfasst auch die bereits<br />
im Rahmen der vorläufigen Anordnung gebaggerten Massen.<br />
Etwa ein Drittel der Gesamtausbaubaggermenge entfällt auf die Bereiche<br />
Leer, Weener <strong>und</strong> Papenburg, in denen die Flächen der verlegten bzw. verbreiterten<br />
Fahrrinne auf die neue Solltiefe gebaggert werden müssen. Diese<br />
Teilmenge wird auf bereits genehmigte Spülfelder verbracht.<br />
Ca. zwei Drittel der Gesamtbaggermenge werden zwischen Ems-km 31,0 –<br />
37,0 <strong>und</strong> Ems-km 40,0 – 40,5 entnommen. Hier sind einzelne Kuppen zu<br />
baggern. Dieses Material wird auf bereits bestehenden Klappstellen in der<br />
Außenems untergebracht.<br />
Nach erstmaliger Herstellung der Topographie wird es bei Bedarf zu weiteren<br />
Baggerungen kommen. Die tatsächlich erforderliche Fahrrinnentiefe soll je<br />
nach Bedarf in Einzelfallprüfung <strong>und</strong> unter Ausnutzung aller Optimierungs-<br />
möglichkeiten ermittelt <strong>und</strong> entsprechend gebaggert werden.<br />
Für die Unterhaltungsbaggerungen in Form der erneuten Herstellung der Be-<br />
darfstiefe wird auf der sicheren Seite liegend von einer Unterhaltungsbaggermenge<br />
in einer Größenordnung von ca. 90.000 m³ ausgegangen. Ein ge-<br />
nauer Wert lässt sich nicht bestimmen, da die Baggermenge von diversen<br />
Einflüssen abhängig ist.<br />
3. Darstellung des Planfeststellungsverfahrens<br />
3.1 Vorlage der Planunterlagen<br />
Die Träger des Vorhabens haben am 08.02.2007 einen Entwurf der Planun-<br />
terlagen bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Am 30. März 2007<br />
lagen die Planunterlagen der Planfeststellungsbehörde vollständig vor. Der<br />
Erstellung <strong>und</strong> Einreichung dieser Unterlagen war eine Erörterung über den<br />
Gegenstand, Umfang <strong>und</strong> Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) sowie sonstige für die Durchführung der UVP erhebliche Fragen vo-
30<br />
rausgegangen. Diesen sog. „Scoping-Termin“ gem. § 5 Umweltverträglich-<br />
keitsprüfungsgesetz (UVPG) hat die Planfeststellungsbehörde unter Beteili-<br />
gung zahlreicher Landesbehörden, Kommunen, Vereine, Verbände sowie<br />
von Gutachtern <strong>und</strong> Sachverständigen am 04. Oktober 2006 in der Osterst-<br />
egschule in Leer mit den Trägern des Vorhabens durchgeführt. Auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage dieser Erörterung wurden die Träger des Vorhabens über den<br />
voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der UVP sowie über Art <strong>und</strong> Umfang<br />
der nach § 6 UVPG voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet.<br />
3.2 Bekanntmachung des Vorhabens<br />
Planauslegung<br />
Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 25. April bis 25. Mai 2007 jeweils<br />
einschließlich in den nachfolgend genannten Städten <strong>und</strong> Gemeinden aus:<br />
- Gemeinde B<strong>und</strong>e, Kirchring 2, 26831 B<strong>und</strong>e<br />
- Gemeinde Rhede, Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)<br />
- Gemeinde Westoverledingen, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen<br />
- Gemeinde Jemgum, Hofstraße 2, 26844 Jemgum<br />
- Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland<br />
- Stadt Papenburg, Hauptkanal re. 68/69, 26871 Papenburg<br />
- Stadt Weener (Ems), Osterstraße 1, 26826 Weener<br />
- Stadt Leer, Rathausstraße 1, 26789 Leer<br />
- Stadt Emden, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden<br />
Die genannten Kommunen haben die Auslegung gem. § 73 Abs. 5 Verwal-<br />
tungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 17 Nr. 2 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz<br />
(WaStrG) vorher ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Möglichkeit<br />
bis zum 08. Juni 2007 Einwendungen zu erheben wurde in der Bekanntmachung<br />
hingewiesen.<br />
Beteiligung der Behörden / Sonstige<br />
Mit Schreiben vom 05. April 2007 – P -143.3/85 - wurde unter Fristsetzung<br />
bis zum 08. Juni 2007 folgenden Behörden <strong>und</strong> sonstigen Stellen Gelegenheit<br />
zur Abgabe von Stellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen gegeben:
Deutsche Telekom AG<br />
31<br />
Landesamt für Bergbau, Energie <strong>und</strong> Geologie<br />
(LBEG)<br />
NLWKN<br />
Projektgruppe Einvernehmen Jade-Ems<br />
NLWKN - Direktion<br />
NLWKN Betriebsstelle Brake - Oldenburg Geschäftsbereich IV<br />
NLWKN Betriebsstelle Brake - Oldenburg Geschäftsbereich III<br />
NLWKN Betriebsstelle Meppen Geschäftsbereich III<br />
NLWKN Betriebsstelle Norden - Norderney Geschäftsbereich III<br />
NLWKN Betriebsstelle Norden - Norderney<br />
NLWKN Betriebsstelle Aurich<br />
LAVES Institut für Fischk<strong>und</strong>e Cuxhaven<br />
Niedersächsische Landesbehörde für Straßen-<br />
bau <strong>und</strong> Verkehr<br />
Niedersächsische Landesbehörde für Straßen-<br />
bau <strong>und</strong> Verkehr<br />
Niedersächsische Landesbehörde für Straßen-<br />
bau <strong>und</strong> Verkehr<br />
Landkreis Leer<br />
Landkreis Emsland<br />
Stadt Emden<br />
Stadt Leer<br />
Landwirtschaftskammer Niedersachsen<br />
Entwässerungsverband Oldersum/Ostfriesland<br />
Leda-Jümme-Verband<br />
Moormerländer Deichacht<br />
Muhder Sielacht<br />
Overledinger Deichacht<br />
Rheider Deichacht<br />
Sielacht Moormerland<br />
Geschäftsbereich Aurich<br />
Geschäftsbereich<br />
Oldenburg<br />
Geschäftsbereich EL
Sielacht Rheiderland<br />
32<br />
<strong>Wasser</strong>versorgungsverband Moormerland-<br />
Uplengen<br />
<strong>Wasser</strong>versorgungsverband Overledingen<br />
<strong>Wasser</strong>versorgungsverband Rheiderland<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden<br />
EWE Netzregion Ostfriesland<br />
Ostfriesische Landschaft Aurich<br />
DB Netz AG<br />
DB Netz AG Regionalnetz Oldenburg<br />
DB Netz AG Regionalnetz Hannover<br />
B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz<br />
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven<br />
Entwässerungsverband Halte<br />
Entwässerungsverband Völlen<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverband Lehe<br />
<strong>Wasser</strong>verband "Hümmeling"<br />
Kreisverband WBV Aschendorf-Hümmling<br />
Stadtwerke Leer GmbH<br />
Behörde für Geoinformation, Landentwicklung<br />
<strong>und</strong> Liegenschaften Aurich<br />
Behörde für Geoinformation, Landentwicklung<br />
<strong>und</strong> Liegenschaften Meppen<br />
Niedersachsen Ports GmbH & Co KG,<br />
Niederlassung Emden<br />
B<strong>und</strong>esamt für Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpfle-<br />
ge<br />
Amt für Landentwicklung<br />
Aurich<br />
GLL Meppen<br />
Zentrale Polizeidirektion Hannover, Dezernat 23 Kampfmittelbeseitigung<br />
Niedersächsisches Landesges<strong>und</strong>heitsamt<br />
Hannover<br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer für Ostfriesland<br />
<strong>und</strong> Papenburg
Handwerkskammer für Ostfriesland<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Emden<br />
33<br />
Lotsenbrüderschaft Emden, Körperschaft des<br />
öffentlichen Rechts<br />
Stadtwerke Emden GmbH<br />
Entwässerungsverband Emden<br />
Entwässerungsverband Norden<br />
Nationalparkverwaltung Niedersächsisches<br />
Wattenmeer<br />
Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereine<br />
Mit Schreiben vom 10. April 2007 – P- 143.3/85 – wurde den nachfolgend<br />
aufgeführten anerkannten Naturschutzvereinen unter Fristsetzung bis zum<br />
08. Juni 2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben:<br />
B<strong>und</strong>esverband beruflicher Naturschutz<br />
e.V. (BBN)<br />
B<strong>und</strong> für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz<br />
Deutschland e.V. (BUND)<br />
Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst<br />
<strong>und</strong> Landschaftskultur<br />
e.V. (DGGL)<br />
Deutscher Alpenverein e. V.<br />
Konstantinstraße 110 53179 Bonn<br />
Am Köllnischen Park 10179 Berlin<br />
1<br />
Wartburgstraße 42 10823 Berlin<br />
(Schöneberg)<br />
Von-Kahr-Straße 2 -<br />
80997 München<br />
(DAV)<br />
4<br />
Deutsche Gesellschaft für Herpe- Wörmersdorfer Stra- 53351 Rheintologie<br />
<strong>und</strong> Terrarienk<strong>und</strong>e e.V. ße 46-48<br />
(DGHT)<br />
bach<br />
Deutscher Naturschutzring e.V.<br />
(DNR)<br />
Am Michaelshof 8-10 53177 Bonn<br />
Deutscher Tierschutzb<strong>und</strong> e.V. Baumschulallee 15 53115 Bonn<br />
Komitee gegen den Vogelmord Auf dem Dransdorfer 53121 Bonn<br />
e.V.<br />
Berg 98<br />
Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland Herbert-Rabius- 53225 Bonn
34<br />
e.V. (NABU) Straße 26<br />
Deutscher Falkenorden (DFO) Meißnerweg 69 64289 Darm-<br />
B<strong>und</strong> Heimat <strong>und</strong> Umwelt in<br />
Deutschland (BHU)<br />
Deutscher Jagdschutz-Verband<br />
e.V. (DJV)<br />
Verband Deutscher Gebirgs- <strong>und</strong><br />
Wandervereine e.V. (VDGW)<br />
Verband Deutscher Naturparke<br />
e.V. (VDN)<br />
Schutzgemeinschaft Deutscher<br />
Wald e.V.<br />
Schutzgemeinschaft Deutsches<br />
Wild e.V.<br />
Deutscher Rat für Vogelschutz<br />
(DRV) e.V. Vogelwarte Radolfzell<br />
B<strong>und</strong>esverband für fachgerech-<br />
ten Natur- <strong>und</strong> Artenschutz e.V.<br />
(BNA)<br />
Vereinigung Deutscher<br />
Gewässerschutz e.V. (VDG)<br />
Zoologische Gesellschaft Frank-<br />
furt von 1858 e.V.<br />
stadt<br />
Adenauerallee 68 53113 Bonn<br />
Johannes-Henry-<br />
Straße 26<br />
Wilhelmshöher Allee<br />
157-159<br />
53113 Bonn<br />
34121 Kassel<br />
Dahlmannstraße 5-7 53113 Bonn<br />
Meckenheimer Allee<br />
79<br />
Godesberger Allee<br />
108 - 112<br />
53115 Bonn<br />
53175 Bonn<br />
Am Obstberg 1 78315 Radolf-<br />
zell<br />
Postfach 11 10 76707 Hambrü-<br />
Königswinterer Stra-<br />
ße 829<br />
Alfred-Brehm-Platz<br />
16<br />
cken<br />
53227 Bonn<br />
60316 Frankfurt<br />
am Main<br />
NaturschutzForum e.V. (NaFor) Alleestraße 1 30167 Hanno-<br />
GRÜNE LIGA e.V. Greifswalder Straße<br />
Verband Deutscher Sportfischer<br />
e. V.<br />
Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland<br />
(NABU) Landesverband Nieder-<br />
sachsen e.V.<br />
4<br />
Siemensstraße 11 -<br />
13<br />
Calenberger Straße<br />
24<br />
ver<br />
10405 Berlin<br />
63071 Offen-<br />
bach<br />
30169 Hanno-<br />
ver
B<strong>und</strong> für Umwelt <strong>und</strong> Natur-<br />
schutz Deutschland (BUND)<br />
Landesverband Niedersachsen<br />
e.V.<br />
Landesjägerschaft Niedersach-<br />
sen e. V.<br />
Naturschutzverband Niedersach-<br />
sen e. V. (NVN)<br />
Biologische Schutzgemeinschaft<br />
Hunte - Weser-Ems e.V.<br />
Niedersächsischer Heimatb<strong>und</strong><br />
e. V.<br />
Schutzgemeinschaft Deutscher<br />
Wald Landesverband Nieder-<br />
sachsen e.V.<br />
Landesverband Niedersachsen<br />
Deutscher Gebirgs- <strong>und</strong> Wandervereine<br />
e. V.<br />
Aktion Fischotterschutz e. V. Otter-Zentrum<br />
Landesverband Bürgerinitiativen<br />
Umweltschutz Niedersachsen<br />
(LBU) e. V.<br />
Landessportfischerverband<br />
Niedersachsen (LSFV) e. V.<br />
Naturfre<strong>und</strong>e Niedersachsen e.V.<br />
Verein für Umweltschutz, Touristik<br />
<strong>und</strong> Kultur<br />
Verein Naturschutzpark e.V.<br />
(VNP)<br />
Sportfischerverband im Landesfischereiverband<br />
Weser-Ems e.V.<br />
(LFV-S)<br />
35<br />
Goebenstraße 3a 30161 Hanno-<br />
Schopenhauerstraße<br />
21<br />
Alleestraße 1<br />
ver<br />
30625 Hanno-<br />
ver<br />
30167 Hanno-<br />
ver<br />
Gartenweg 5 26203 Warden-<br />
Landschaftsstraße<br />
burg<br />
30159 Hanno-<br />
6a<br />
ver<br />
Prinzenstraße 17 30159<br />
verHanno-<br />
Ellerstraße 100 49088<br />
rückOsnab-<br />
Reimersstraße6<br />
26789 Leer<br />
Marker Straße 3 26810 Westoverledingen<br />
Bürgermeister-<br />
Stümpel-Weg 1<br />
Hermann-Bahlsen-<br />
Allee 8<br />
30479 Hannover<br />
30655 Hannover<br />
Niederhaverbeck 7 29646<br />
genBispin-<br />
Mars-la-Tour-Straße 26121 Olden-<br />
6<br />
burg
36<br />
Mit einem weiteren Schreiben vom 12. September 2008 – P – 143.3/85 –<br />
wurde den nachstehend genannten Behörden <strong>und</strong> anerkannten Naturschutzvereinen<br />
unter Bezugnahme auf die o. g. Schreiben vom 05. bzw.<br />
10.04.2007 folgende ergänzende Planunterlagen, nämlich<br />
• Anpassung der Umweltverträglichkeitsstudie (Unterlage F) im<br />
Hinblick auf die betriebsbedingten Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen<br />
in den einzelnen wasserbaulichen Maßnahmenbereichen<br />
• Ergänzungspapier zur Darstellung der Wirkungen der Emsanpassungsmaßnahmen<br />
hinsichtlich der Zielsetzungen der EG-<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie (WRRL)<br />
sowie Ausführungen zum Verschlechterungsverbot gemäß EG-<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />
• FFH-Verträglichkeitsstudie gemäß § 34 BNatSchG (FFH-VS)<br />
• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).<br />
zur Kenntnisnahme unter Einräumung einer Frist zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
innerhalb eines Monats übersandt:<br />
Behörden<br />
Stadt Emden<br />
Landkreis Leer<br />
Nationalparkverwaltung<br />
Niedersächsisches<br />
Wattenmeer<br />
Nieders. Landesbetrieb<br />
für <strong>Wasser</strong>wirtschaft,<br />
Küstenschutz<br />
<strong>und</strong> Natur-<br />
Fachdienst<br />
Umwelt<br />
Amt für Naturschutz<br />
Direktion<br />
Ringstraße 28b<br />
Bergmannstraße<br />
27<br />
Virchowstraße 1<br />
Ratsherr-<br />
Schulze-Straße<br />
10<br />
26721 Emden<br />
26789 Leer<br />
26382 Wilhelmshaven<br />
26122 Oldenburg
B<strong>und</strong>esamt für Natur-<br />
schutz<br />
Landkreis Emsland<br />
37<br />
Fachb. Naturschutz<br />
/Wald<br />
Karl-Liebknecht-<br />
Straße 143<br />
Orderniederung<br />
1<br />
04277 Leipzig<br />
49715 Mep-<br />
pen
Naturschutzvereine<br />
B<strong>und</strong>esverband beruflicher Na-<br />
turschutz e.V. (BBN)<br />
Deutsche Gesellschaft für Her-<br />
petologie <strong>und</strong> Terrarienk<strong>und</strong>e<br />
e.V. (DGHT)<br />
Deutscher Naturschutzring e.V.<br />
(DNR)<br />
Komitee gegen den Vogelmord<br />
e.V.<br />
38<br />
Konstantinstraße 110<br />
Wörmersdorfer Stra-<br />
ße<br />
46-48<br />
Am Michaelshof 8-10<br />
Auf dem Dransdorfer<br />
Berg 98<br />
53179 Bonn<br />
53351 Rheinbach<br />
53177 Bonn<br />
53121 Bonn<br />
Deutscher Falkenorden (DFO) Meißnerweg 69 64289 Darmstadt<br />
Schutzgemeinschaft Deutsches<br />
Wild e.V.<br />
Deutscher Rat für Vogelschutz<br />
(DRV) e.V.<br />
Vogelwarte Radolfzell<br />
B<strong>und</strong>esverband für fachgerech-<br />
ten Natur- <strong>und</strong> Artenschutz e.V.<br />
(BNA)<br />
Zoologische Gesellschaft Frankfurt<br />
von 1858 e.V.<br />
Godesberger Allee<br />
108-112<br />
Am Obstberg 1<br />
Postfach 11 10<br />
Alfred-Brehm-Platz 16<br />
53175 Bonn<br />
78315 Radolfzell<br />
76707 Hambrücken<br />
60316 Frankfurt<br />
am Main<br />
NaturschutzForum e.V. (NaFor) Alleestraße 1 30167 Hannover<br />
GRÜNE LIGA e.V. Greifswalder Straße 4 10405 Berlin<br />
Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland<br />
(NABU)<br />
Landesverband Niedersachsen<br />
e.V.<br />
B<strong>und</strong> für Umwelt <strong>und</strong> Natur-<br />
schutz Deutschland (BUND)<br />
Landesverband Niedersachsen<br />
Calenberger Straße<br />
24<br />
Goebenstraße 3a<br />
30169 Hannover<br />
30161 Hannover
e.v.<br />
Landesjägerschaft Niedersach-<br />
sen e.V.<br />
Naturschutzerband Niedersach-<br />
sen e.V. (NVN)<br />
Biologische Schutzgemeinschaft<br />
Hunte - Weser-Ems<br />
Niedersächsischer Heimatb<strong>und</strong><br />
39<br />
Schopenhauerstraße<br />
21<br />
Alleestraße 1<br />
Gartenweg 5<br />
30625 Hannover<br />
30167 Hannover<br />
26203 Warden-<br />
burg<br />
e.V. Landschaftsstraße 6a 30159 Hannover<br />
Schutzgemeinschaft<br />
Deutscher Wald<br />
Landesverband Niedersachsen<br />
e.V<br />
Landesverband Niedersachsen<br />
Deutscher Gebirgs- <strong>und</strong> Wan-<br />
dervereine e.V.<br />
Aktion Fischotterschutz e.V.<br />
Otter-Zentrum<br />
Landesverband Bürgerinitiativen<br />
Umweltschutz Niedersachsen<br />
e.V. (LBU)<br />
c/o De Dyklopers e.V<br />
Verein<br />
(VNP)<br />
Naturschutzpark e.V.<br />
Sportfischerverband im Landesfischereiverband<br />
Weser-Ems<br />
e.V. (LFV-S)<br />
3.3 Erörterungstermin<br />
Prinzenstraße 17<br />
Ellerstraße 100<br />
Reimersstraße 6<br />
Marker Straße 3<br />
Niederhaverbeck 7<br />
Mars-la-Tour-Straße 6<br />
30159 Hannover<br />
49088 Osnabrück<br />
26789 Leer<br />
26810 Westoverledingen<br />
29646 Bispingen<br />
26121 Oldenburg<br />
Auf die Durchführung eines Erörterungstermins wurde gemäß § 14a Nr. 5<br />
WaStrG verzichtet.
3.4 Einvernehmen<br />
40<br />
Der Niedersächsische Landesbetrieb für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong><br />
Naturschutz – Direktion – Projektgruppe Einvernehmen Jade/Ems hat mit<br />
Schreiben vom 20.02.2012 - Zeichen: 30470-2-7 – gemäß § 14 Abs. 3 <strong>Wasser</strong>straßengesetz<br />
(WaStrG) zu dem Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses<br />
sein Einvernehmen erklärt.<br />
II. Formalrechtliche Würdigung<br />
1. Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde<br />
Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong> in Aurich nach § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 45<br />
Abs. 1 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz (WaStrG) <strong>und</strong> den Organisationsregelungen<br />
der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es sachlich <strong>und</strong> örtlich<br />
zuständig.<br />
1.1 Sachliche Zuständigkeit<br />
Es handelt sich vorliegend um den Ausbau einer B<strong>und</strong>eswasserstraße als<br />
Verkehrsweg im Sinne des § 12 Abs. 2 WaStrG, der nach § 14 Abs. 1<br />
WaStrG der vorherigen Planfeststellung durch die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrts-<br />
direktion bedarf.<br />
Ausbau sind nach § 12 Abs. 2 WaStrG zunächst Maßnahmen zur wesentlichen<br />
Umgestaltung einer B<strong>und</strong>eswasserstraße, die über die Unterhaltung<br />
hinausgehen <strong>und</strong> die B<strong>und</strong>eswasserstraße als Verkehrsweg betreffen.<br />
Daneben sind auch Maßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung einer Kreuzung<br />
als Ausbau einer B<strong>und</strong>eswasserstraße einzuordnen.<br />
§ 12 Abs. 2 WaStrG folgt damit dem gestiegenen Erfordernis der Anpassung<br />
von Brücken, die die B<strong>und</strong>eswasserstraßen überqueren, <strong>und</strong> stellt klar, dass<br />
der Ausbaubegriff auch das Lichtraumprofil unter Brücken erfasst (vgl. Be-<br />
gründung des Gesetzentwurfs, BT-Drcks. 15/3982, B. Besonderer Teil, zu
41<br />
Artikel 1 Nr. 3, S. 13; Friesecke, Komm. zum WaStrG, 6. Auflage, 2009, § 12,<br />
Rn. 10).<br />
Der Ausbaubegriff ist vorliegend erfüllt.<br />
1.1.1 B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />
Durch den Ausbau ist eine B<strong>und</strong>eswasserstraße bzw. die Kreuzung mit einer<br />
solchen betroffen.<br />
Die wasserbaulichen Maßnahmen liegen im Wesentlichen in der Ems. Die<br />
Ems ist nach Nr. 13 der Anlage 1 des WaStrG (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> Abs.<br />
5 <strong>und</strong> § 2 Abs. 2) „Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen<br />
des B<strong>und</strong>es“ eine Binnenwasserstraße im Sinne des § 1<br />
Abs. 1 Nr. 1 WaStrG <strong>und</strong> damit eine B<strong>und</strong>eswasserstraße nach diesem Gesetz.<br />
Gleiches gilt nach Nr. 7 der Anlage 1 des WaStrG für den marginal betroffenen<br />
Teilbereich des DEK.<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke in Leer betrifft deren Kreuzung mit<br />
der Ems als B<strong>und</strong>eswasserstraße.<br />
Kreuzungen mit B<strong>und</strong>eswasserstraßen bestehen jedenfalls aus den Überschneidungen<br />
mit den in § 40 Abs. 2 WaStrG beschriebenen öffentlichen<br />
Verkehrswegen (Friesecke, Komm. zum WaStrG, 6. Auflage, 2009, § 12, Rn.<br />
10).<br />
Die vorliegend umgestaltete Brücke ist als Teil der B<strong>und</strong>esstraße 436 dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet <strong>und</strong> stellt einen öffentlichen Verkehrsweg im<br />
Sinne des § 40 Abs. 2 Nr. 2 WaStrG dar.<br />
1.1.2 Wesentliche Umgestaltung<br />
Der überplante Abschnitt im Bereich von DEK-km 225,8 bis Ems-km 0,05<br />
sowie die verschiedenen Abschnitte der Ems von Ems-km 0,3 bis Ems-km<br />
1,3, von Ems-km 6,2 bis 7,6, von Ems-km 14,4 bis 15,9, von Ems-km 31,0<br />
bis 37,0 <strong>und</strong> von Ems-km 40,0 bis 40,5 werden durch die oben unter B. I. 2.<br />
zusammengefasst dargestellten Maßnahmen wesentlich umgestaltet.
42<br />
Eine wesentliche Umgestaltung liegt vor, wenn die Maßnahme den Zustand<br />
des Gewässers in bedeutsamer Weise ändert.<br />
Dies ist vorliegend der Fall, da in verschiedenen Abschnitten der <strong>Wasser</strong>straße<br />
eine Fahrrinnenvertiefung <strong>und</strong> in weiteren Abschnitten eine –anpassung<br />
vorzunehmen ist. Daneben wird im Teilabschnitt DEK-km 225,8 bis<br />
Ems-km 0,05 ein Sohlsprung verlegt.<br />
Sowohl bei den Vertiefungen der Fahrrinne als auch den Fahrrinnenanpassungen<br />
wird die Gewässersohle nachhaltig umgestaltet.<br />
Die aufgr<strong>und</strong> der Anpassung im Bereich Papenburg zusätzlich benötigte Fläche<br />
beträgt ca. 6.750 m², während gleichzeitig aus dem Planfeststellungsbe-<br />
schluss von 1994 genehmigte Flächen von ca. 8.500 m² nicht mehr beansprucht<br />
werden.<br />
Im Bereich der Eisenbahnbrücke Weener (Ems-km 6,2 - 7,6) wird zusätzlich<br />
eine Fläche von ca. 20.700 m² in Anspruch genommen. Baggerungen zur<br />
Herstellung der Bedarfstiefe von NN - 6,20 m im Bereich der bislang in Anspruch<br />
genommenen Fahrrinnenfläche von ca. 18.500 m² entfallen. Weiter-<br />
hin können hier aber erforderlichenfalls Baggerungen zur Aufrechterhaltung<br />
der Basistiefe von NN - 5,60 m durchgeführt werden, was nach derzeitigem<br />
Erfahrungsstand aufgr<strong>und</strong> der natürlichen Strömung jedoch nicht sehr wahrscheinlich<br />
ist.<br />
Im Rahmen der Anpassung im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke (Ems-km<br />
14,4 - 15,9) werden zusätzliche Flächen von ca. 20.850 m² in Anspruch genommen,<br />
während nach dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre<br />
1994 genehmigte Flächen von etwa 27.300 m² nicht mehr als Fahrrinne benötigt<br />
werden.<br />
Insgesamt werden genehmigte Flächen von 35.800 m² nicht mehr beansprucht.<br />
Die zusätzlich benötigte Gewässerfläche für die oben genannten<br />
drei Strecken beträgt 48.291 m².<br />
Für die Erstbaggerungen auf die Bedarfstiefe sind voraussichtlich r<strong>und</strong><br />
130.000 m³ Material (Schlick- / Sandgemisch) als Ausbaumenge zu erwarten.
43<br />
Für die Unterhaltungsbaggerungen in Form der erneuten Herstellung der Be-<br />
darfstiefe wird entsprechend obiger Ausführungen auf der sicheren Seite lie-<br />
gend von einer Unterhaltungsbaggermenge in einer Größenordnung von<br />
90.000 m² ausgegangen.<br />
Insgesamt verdeutlicht ein Vergleich des früheren Zustandes mit dem zu-<br />
künftigen Zustand, dass das bisherige Gewässersystem durch Schaffung<br />
eines neuen Dauerzustandes wesentlich umgestaltet <strong>und</strong> in nicht unerhebli-<br />
cher Weise verändert wird.<br />
Auch die Umgestaltung der Brücke ist wesentlich, da die Brücke durch den<br />
Einbau eines neuen Klappteils <strong>und</strong> die Versetzung eines Pfeilers eine bedeutsame<br />
Veränderung erfährt.<br />
1.1.3 Verkehrsbezogenheit<br />
Die Maßnahme ist auch verkehrsbezogen.<br />
Dies ist der Fall, wenn mit einem Vorhaben der Zweck verfolgt wird, die ver-<br />
kehrlichen Verhältnisse der B<strong>und</strong>eswasserstraße zu verändern, insbesondere<br />
also die Schifffahrt zu ermöglichen, zu fördern oder auch nur aufrecht zu<br />
erhalten (OVG Lüneburg, Urteil vom 07. Januar 1999, Az.: 3 K 4464/94, Rn.<br />
10 f., zitiert nach juris; Urteil vom 20. März 2003, Az.: 7 KS 2667/01, Rn. 25,<br />
zitiert nach juris).<br />
Diese Anforderungen sind vorliegend erfüllt. Die Maßnahmen betreffen die<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraße in ihrer Funktion als Verkehrsweg. Die Verkehrsfunktion<br />
wird geändert, indem Schiffen mit den oben angegebenen Maßen der<br />
widmungsgemäße Gebrauch der B<strong>und</strong>eswasserstraße im Sinne des § 5<br />
WaStrG ermöglicht wird. Nach § 5 WaStrG darf jedermann die B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit <strong>Wasser</strong>fahrzeugen<br />
befahren. Indem die <strong>Wasser</strong>straße auch größeren Fahrzeugen zugänglich<br />
gemacht <strong>und</strong> die Schiffbarkeit wesentlich erweitert wird, dient das Vorhaben<br />
der Verwirklichung dieser gesetzlichen Widmung, mithin verkehrlichen Zwe-<br />
cken. Ohne die Umsetzung des Vorhabens wäre den <strong>Wasser</strong>fahrzeugen in
44<br />
den Abmessungen des Bemessungsschiffes eine Nutzung der Ems bzw. des<br />
DEK nicht möglich. Folglich werden die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse<br />
<strong>und</strong> die Leistungsfähigkeit der B<strong>und</strong>eswasserstraße wesentlich verbessert.<br />
Hierbei handelt es sich entgegen vorgebrachter Bedenken auch um die Verbesserung<br />
des allgemeinen <strong>Wasser</strong>verkehrs.<br />
Die Einwendung E-0086, es handele sich nicht um Verkehr im Sinne der Gesetze,<br />
vielmehr ausschließlich um „Überführungen“ von neuen Werftschiffen<br />
der Meyer Werft <strong>und</strong> um Sondernutzungen, welche genehmigungspflichtig<br />
seien <strong>und</strong> erheblicher Vorbereitungszeiten bedürften, ist zurückzuweisen.<br />
Für die Zuordnung zum allgemeinen <strong>Wasser</strong>verkehr kommt es nicht darauf<br />
an, ob die Nutzung der B<strong>und</strong>eswasserstraße in Form von Überführungen des<br />
Bemessungsschiffes als Sondernutzung der <strong>Wasser</strong>straße einzuordnen ist.<br />
Denn auch in diesem Fall handelte es sich um eine Nutzung der <strong>Wasser</strong>-<br />
straße als Verkehrsweg. Auch Maßnahmen zur Ermöglichung einer Sondernutzung<br />
in Gestalt einer Fortbewegung betreffen die B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />
als Verkehrsweg (OVG Lüneburg, Urteil vom 07. Januar 1999, Az.:<br />
3 K 4464/94, Rn. 11, zitiert nach juris).<br />
Auf besondere Zwecke des Verkehrs kommt es in diesem Zusammenhang<br />
nicht an. Verkehr bedeutet jede Tätigkeit, die in der Absicht der Fortbewe-<br />
gung, der Ortsveränderung oder des Transports mit Hilfe von <strong>Wasser</strong>fahrzeugen<br />
vorgenommen wird (Friesecke, Komm. zum WaStrG, 6. Auflage,<br />
2009, Einl. Rn. 7).<br />
Der Begriff der <strong>Wasser</strong>fahrzeuge ist dabei weit zu fassen. Hierzu zählt jedes<br />
Verkehrsmittel, welches sich auf dem <strong>Wasser</strong> bewegen kann, insbesondere<br />
Schiffe jeder Art (Friesecke, Komm. zum WaStrG, 6. Auflage, 2009, § 5, Rn.<br />
3).<br />
Dies folgt auch aus den im Rahmen der Einwendung E-0086 angesproche-<br />
nen schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen für Überführungen von Neubauten<br />
der Meyer Werft. Diese erfolgen auf der Gr<strong>und</strong>lage des Art. 28 der<br />
Schifffahrtsordnung Emsmündung, der solche Genehmigungen gerade für<br />
den Verkehr außergewöhnlich großer Fahrzeuge fordert. Somit folgt entge-<br />
gen der mit der Einwendung E-0086 offensichtlich vertretenen Auffassung,
45<br />
bei einer Überschreitung der in der Bekanntmachung der WSD <strong>Nordwest</strong> zur<br />
Schifffahrtsordnung Emsmündung genannten Maße liege kein Schiffsverkehr<br />
mehr vor, auch aus dieser Bestimmung eine Zuordnung der Überführungen<br />
zum allgemeinen Schiffs- <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>verkehr, für die lediglich auf Gr<strong>und</strong> der<br />
Größe der Fahrzeuge im Einzelfall eine schifffahrtspolizeiliche Genehmigung<br />
erforderlich sein kann. Diese vermag an der rechtlichen Einordnung als all-<br />
gemeiner Verkehr jedoch nichts zu ändern.<br />
1.2 Örtliche Zuständigkeit<br />
Die örtliche Zuständigkeit der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong> in<br />
Aurich ergibt sich aus den Organisationsregelungen der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schiff-<br />
fahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es. Nach diesen liegt der wesentliche Teil der<br />
Maßnahmen an der Ems im Zuständigkeitsbereich der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schiff-<br />
fahrtsdirektion <strong>Nordwest</strong>. Lediglich die Sohlsprungverlegung <strong>und</strong> die Fahrrinnenvertiefung<br />
von DEK-km 225,8 bis Ems-km 0,05 liegen im örtlich der Was-<br />
ser- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> West zugeteilten Dienstbezirk.<br />
Diesbezüglich erfolgte jedoch eine Übertragung der Zuständigkeit auf die<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong> gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 WaStrG<br />
durch das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung.<br />
2. Beachtung der Verfahrensvorschriften im Planfeststellungsverfahren<br />
Der Planfeststellungsbeschluss ergeht aufgr<strong>und</strong> eines ordnungsgemäß<br />
durchgeführten Verfahrens. Die Verfahrensförmlichkeiten der Planfeststellung<br />
sind ausweislich des vorstehend unter B. I. 3. dargelegten Verfahren-<br />
sablaufes beachtet.<br />
So wurden die Stellungnahmen der vom Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich<br />
betroffenen Behörden <strong>und</strong> Verbände eingeholt (§ 73 Abs. 2 VwVfG).<br />
Der Plan hat in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirken wird,<br />
mehr als einen Monat zur Einsicht ausgelegen. Die Auslegung erfolgte in den<br />
umliegenden Gemeinden.
46<br />
Die Auslegung wurde ordnungsgemäß ortsüblich bekannt gemacht (§ 73<br />
Abs. 5 VwVfG). Auf die Möglichkeit, bis zu zwei Wochen nach Ablauf der<br />
Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbe-<br />
hörde oder der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan zu erheben, wurde<br />
hierbei ausdrücklich hingewiesen (§ 73 Abs. 4 <strong>und</strong> Abs. 5 Nr. 2 VwVfG).<br />
Des Weiteren sind auch die Förmlichkeiten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) gewahrt.<br />
Die Träger des Vorhabens haben die entscheidungserheblichen Unterlagen<br />
über die Umweltauswirkungen des Vorhabens der Anhörungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsbehörde<br />
zu Beginn des Verfahrens vorgelegt. Die auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
eines sog. Scoping-Termines (§ 5 UVPG) erstellten Unterlagen enthalten die<br />
nach § 6 Abs. 3 <strong>und</strong> – soweit vorliegend geboten – Abs. 4 UVPG erforderlichen<br />
Angaben.<br />
Die Anhörungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsbehörde hat die Stellungnahmen der<br />
von dem Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden, der sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände<br />
eingeholt. Die Öffentlichkeit wurde zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
dadurch angehört, dass die Umweltverträglichkeitsstudie sowie der<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan zusammen mit dem Fachplan ausgelegen<br />
haben (§ 9 UVPG) <strong>und</strong> die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen<br />
bzw. Einwendungen eingeräumt wurde.<br />
III. Materiell-rechtliche Würdigung<br />
Die vorgelegten Pläne zum Ausbau konnten gemäß § 14b WaStrG i.V.m.<br />
§ 74 VwVfG nach Würdigung aller betroffenen öffentlich-rechtlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Belange festgestellt werden.<br />
Die Planrechtfertigung für das Vorhaben ist gegeben. Zugleich besteht an<br />
dessen Verwirklichung ein öffentliches Interesse, welches den durch dieses<br />
Vorhaben berührten Interessen <strong>und</strong> Rechten Dritter <strong>und</strong> den durch die Verwirklichung<br />
der Maßnahme betroffenen Belangen des Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes<br />
sowie sonstigen öffentlichen Belangen vorgeht.
47<br />
1. Planrechtfertigung<br />
Die folgenden für die Verwirklichung des Vorhabens sprechenden Erwägungen<br />
werden auch im Hinblick auf das Abwägungsgebot dargestellt. Den von<br />
der Planung nachteilig betroffenen Rechten, Interessen <strong>und</strong> Belangen sind<br />
also die nachfolgend aufgeführten, für die Verwirklichung des Vorhabens<br />
sprechenden Erwägungen gegenüber zu stellen. Die konkrete Abwägung<br />
erfolgt im Rahmen der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der jeweiligen vom Vorhaben<br />
betroffenen öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belange.<br />
Die allgemeine Planrechtfertigung für das Vorhaben ist gegeben. Das Vorha-<br />
ben ist gemäß den Zielen des Fachplanungsrechts objektiv gerechtfertigt <strong>und</strong><br />
erforderlich.<br />
Die Planrechtfertigung ist eine ungeschriebene Voraussetzung für jede<br />
Fachplanung <strong>und</strong> zugleich eine Ausprägung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit<br />
staatlichen Handelns, das mit Eingriffen in private Rechte verb<strong>und</strong>en<br />
ist. Eine öffentliche Planung trägt ihre Rechtfertigung nicht bereits in sich<br />
selbst, sondern bedarf wegen ihrer Einwirkungen auf Rechte Dritter einer an<br />
ihrer gesetzlichen Zielbestimmung gemessenen Rechtfertigung.<br />
Eine Planung ist gerechtfertigt, wenn für das beabsichtigte Vorhaben nach<br />
Maßgabe der vom Fachplanungsgesetz verfolgten Ziele einschließlich sonstiger<br />
gesetzlicher Entscheidungen ein Bedürfnis besteht, die Maßnahme unter<br />
diesem Blickwinkel also erforderlich ist.<br />
Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts<br />
(BVerwG) nicht erst bei einer Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall,<br />
sondern bereits dann, wenn das Vorhaben, gemessen an den Zielen des<br />
jeweils zugr<strong>und</strong>eliegenden Fachplanungsgesetzes aus Gründen des Wohles<br />
der Allgemeinheit „vernünftigerweise geboten“ ist, weil für dieses ein konkreter<br />
Bedarf besteht. Insbesondere kann ein Vorhaben wegen eines geänderten<br />
Verkehrsbedürfnisses erforderlich sein (BVerwG, Urteil vom 22. März<br />
1985, Az.: 4 C 15/83, Rn. 16, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 08. Juli<br />
1998, Az.: 11 A 53/97, Rn. 24, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom
48<br />
26. April 2007, Az.: 4 C 12/05, Rn. 45, zitiert nach juris; BVerwG, Beschluss<br />
vom 30. September 2008, Az.: 7 VR 1/08, Rn. 7, zitiert nach juris).<br />
Die nach Maßgabe vorstehender Ausführungen erforderlichen Voraussetzungen<br />
für eine Planrechtfertigung liegen bei dem hiermit genehmigten Ausbau<br />
der B<strong>und</strong>eswasserstraßen Ems <strong>und</strong> DEK vor.<br />
Das Vorhaben verfolgt fachplanerische Ziele des WaStrG <strong>und</strong> ist „vernünftigerweise<br />
geboten“, da aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden Nachfrage nach <strong>und</strong><br />
Produktion von Schiffen in der Größe des Bemessungsschiffes ein Verkehrsbedarf<br />
entsteht, welcher im Wege der Umsetzung des Vorhabens befriedigt<br />
werden kann. Eine geeignete Verkehrsinfrastruktur kann auf diese Weise<br />
sichergestellt werden.<br />
1.1 Fachplanerische Ziele<br />
Das WaStrG nennt seine Ziele, die als Planrechtfertigung dienen können,<br />
nicht in einer gesonderten Vorschrift.<br />
Die Planrechtfertigung steht jedoch in einem engen Zusammenhang mit der<br />
Verkehrsfunktion der B<strong>und</strong>eswasserstraße <strong>und</strong> die fachplanerischen Ziele<br />
sind daher aus den spezifisch wegerechtlichen Bestimmungen des WaStrG<br />
herzuleiten.<br />
Aus § 1 Abs. 1 WaStrG folgt, dass die B<strong>und</strong>eswasserstraßen zu Verkehrszwecken<br />
gewidmet sind. Sie sind damit Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur.<br />
§ 5 Satz 1 WaStrG gestaltet ihre Indienstnahme als Verkehrsweg für die<br />
Schifffahrt näher aus <strong>und</strong> regelt die Nutzungsgewährung für das Befahren<br />
mit <strong>Wasser</strong>fahrzeugen. Aus der Anlage 1 des WaStrG ergibt sich ein defi-<br />
niertes Netz der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen.<br />
Daneben dienen die Seewasserstraßen in ihrer gesamten Fläche dem Verkehr.<br />
Dementsprechend können als fachplanerische Ziele des B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetzes,<br />
die für eine wesentliche Umgestaltung i. S. d. § 12 Abs. 2<br />
WaStrG in Betracht kommen, insbesondere die Herstellung einer neuen oder<br />
Veränderung einer bestehenden Verkehrsverbindung, die Verbesserung der
49<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Verkehrs, die Erhaltung der Verkehrsfunktion<br />
durch bauliche Maßnahmen, die Verbesserung oder sonstige der Verkehrs-<br />
funktion dienende Veränderung einer B<strong>und</strong>eswasserstraße oder die auf den<br />
Verkehr bezogene Verbesserung oder sonstige Veränderung des Netzes von<br />
Binnenwasserstraßen oder des Fahrwassernetzes von Seewasserstraßen<br />
genannt werden (Friesecke, Komm. zum WaStrG, 6. Auflage 2009, § 14 Rn.<br />
14).<br />
Wie bereits oben unter B.II.1. dargestellt, wird größeren Schiffsgefäßen mit<br />
den Abmessungen des Bemessungsschiffes durch die Verbreiterung des<br />
Lichtraumprofils der Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> die Anpassung der Fahrrinne<br />
eine sichere Passage der Ems Richtung Nordsee ermöglicht. Hierdurch<br />
wird die vorhandene Infrastruktur für größere Schiffsgefäße ausgebaut <strong>und</strong><br />
die <strong>Wasser</strong>straße befahrbar gestaltet. Vorhandene Engstellen für die Schifffahrt<br />
werden beseitigt.<br />
Die Verkehrsverbindung erfährt auf diese Weise, entgegen der Auffassung<br />
der Einwender E-0082 <strong>und</strong> E-0086, eine Flexibilisierung des Verkehrsweges<br />
Ems sei nicht ersichtlich, eine wesentliche Verbesserung. Nach vollständiger<br />
Durchführung des Ausbaus der B<strong>und</strong>eswasserstraße kann diese auch von<br />
wesentlich größeren <strong>Wasser</strong>fahrzeugen ihrer Verkehrsfunktion entsprechend<br />
genutzt werden. Eine solche Befahrung des Verkehrsweges wäre ohne die<br />
Durchführung der Maßnahme jedenfalls für das Bemessungsschiff nicht<br />
möglich. Das Vorhaben verfolgt damit fachplanerische Ziele <strong>und</strong> dient unmittelbar<br />
dem allgemeinen Verkehr im Sinne der öffentlichen Zweckbestimmung<br />
nach Maßgabe obiger Ausführungen.<br />
Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsfunktion einer B<strong>und</strong>eswasserstraße,<br />
die eine B<strong>und</strong>eswasserstraße im Verkehrsinteresse, d. h. zur Ermöglichung,<br />
Aufrechterhaltung oder Förderung der Schifffahrt ändern sollen, betreffen die<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraße als Verkehrsweg (OVG Lüneburg, Urt. v. 07. Januar<br />
1999, Az.: 3 K 4464/94, Rn. 10, zitiert nach juris).
50<br />
Hiermit entspricht das Vorhaben auch den Vorgaben des § 1 Abs. 1 Binnen-<br />
schifffahrtsaufgabengesetz bzw. des § 1 Seeaufgabengesetz, den Binnen-<br />
<strong>und</strong> Seeschiffsverkehr als im allgemeinen deutschen Interesse liegend zu<br />
fördern <strong>und</strong> Gefahren für die Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Verkehrs abzu-<br />
wehren. Ohne die Durchführung der beantragten Maßnahmen wäre ein sicherer<br />
Verkehr des Bemessungsschiffes von Papenburg bis See nicht mög-<br />
lich <strong>und</strong> die Nutzung der B<strong>und</strong>eswasserstraßen durch einen Teil des zukünftigen<br />
Verkehrs wäre nicht sicher gestellt.<br />
1.2 Bedarf<br />
Der Bedarf für das Vorhaben ist gegeben, weil dieses einen zukunftsorientierten<br />
Schiffsverkehr erschließt, auf den die Schiffbauindustrie angewiesen<br />
ist. Das Vorhaben ermöglicht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland damit eine<br />
effektive Teilnahme an dem Weltmarkt in den betroffenen Segmenten.<br />
1.2.1 Erforderlichkeit der Einzelmaßnahmen<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorbeschriebenen Zustandes der <strong>Wasser</strong>straße vor<br />
Umsetzung der mit der vorläufigen Anordnung genehmigten Teilmaßnahmen<br />
ergibt sich eine Erforderlichkeit der Einzelmaßnahmen zur Überführung des<br />
Bemessungsschiffes mit seinen größeren Hauptabmessungen aus den nach-<br />
folgend beschriebenen Erwägungen, die auf verschiedenen nautischen Simulationen<br />
bei der Firma MARIN in Wageningen <strong>und</strong> einer schifffahrtspolizeilichen<br />
Bewertung durch das Dezernat Schifffahrt der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schiff-<br />
fahrtsdirektion <strong>Nordwest</strong> beruhen.<br />
Die Ausfahrt aus der Dockschleuse des Papenburger Hafens ist sehr eng.<br />
Die größeren Schiffsabmessungen in der Breite <strong>und</strong> der Länge beanspru-<br />
chen mehr Fläche in der <strong>Wasser</strong>linie. Hierdurch gelangt die Außenhaut des<br />
Schiffes auf beiden Seiten deutlich näher an die Sp<strong>und</strong>wände der Dock-<br />
schleuse. Das bedeutet, dass bereits kleinste Auslenkungen der Schiffslängsachse<br />
von der Ideallinie (Mittenlinie der Dockschleuse <strong>und</strong> des Vorhafens)<br />
zu einem Verkanten des Schiffes in der Schleuse führen können. Die
51<br />
schiffseigenen Antriebs- <strong>und</strong> Steuersysteme können hier nicht zum Einsatz<br />
gebracht werden, da durch die entstehenden Druckverhältnisse mit an Si-<br />
cherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowohl das Schiff als auch das<br />
Schleusenbauwerk erheblich beschädigt würden.<br />
Das Schiff kann daher erst gesteuert werden, wenn auch das hintere Fahrzeugteil<br />
komplett die Dockschleuse verlassen hat. Zu diesem Zeitpunkt be-<br />
findet sich der Bug bereits soweit auf dem Revier, dass dort mit Steuermanövern<br />
gearbeitet werden muss, um das Schiff fern von der Uferböschung zu<br />
halten. Dieses kann durch Steuermanöver des Hecks unterstützt werden,<br />
wenn dieser Teil frei drehen kann <strong>und</strong> nicht durch die Lage der Schwelle in<br />
dem Bereich DEK bis Ems-km 0,05 daran gehindert wird.<br />
Dieser Bereich, der derzeit nicht die Sohltiefe der Ems (NN - 6,30 m) erreicht,<br />
muss daher auf der hiervon betroffenen Fläche von 1.050 m² um ca. 1,10 m<br />
an die Sohltiefe der Ems angepasst werden.<br />
Die Verschiebung des Fahrwassers zwischen Ems-km 0,3 <strong>und</strong> 1,3 um etwa<br />
8 m nach Osten ist erforderlich, um den derzeitigen Verlauf der Fahrrinnentrasse<br />
in der Kurve abzuflachen <strong>und</strong> auf diese Weise die Sicherheit <strong>und</strong><br />
Leichtigkeit der Kurvenpassage zu verbessern. Die Sohltiefe entspricht der<br />
1994 erfolgten Planfeststellung.<br />
Die bedarfsweise herzustellende Fahrrinne in dem Bereich der Eisenbahn-<br />
brücke Weener (Friesenbrücke) wurde entsprechend obiger Ausführungen<br />
(B.I.2) auf einer Länge von ca. 1,2 km um bis zu ca. 30 m nach Osten verschoben,<br />
da das Schiff aus nautischer Sicht vor der Passage der Brücke mit<br />
der Längsachse frühzeitig <strong>und</strong> exakt auf der Mittellinie der östlichen Brückenöffnung,<br />
d. h. mit exaktem Kurs <strong>und</strong> ohne seitliche Versetzung, ausge-<br />
richtet sein muss. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Länge <strong>und</strong> Breite<br />
des Schiffes sowie der sonstigen Umstände bedarf es eines zeitlichen Vor-<br />
laufs <strong>und</strong> damit einer ausreichend geraden <strong>und</strong> breiten Strecke vor der Einfahrt.<br />
Für das Ausfahren aus dem Brückenbereich ist ebenfalls eine ausreichend<br />
gerade <strong>und</strong> breite Auslaufstrecke notwendig.
52<br />
Diese für eine sichere Überführung erforderlichen Bedingungen waren vor<br />
der Modifizierung des Fahrwassers durch die Vollziehung der vorläufigen<br />
Anordnung nicht gegeben. Denn die Zufahrt in der vorhandenen Fahrrinne<br />
zur Brücke nach Fahrt aus der stromauf liegenden Kurve war zu schmal zum<br />
Einfädeln für eine exakt rechtwinklige Fahrt zum Brückenbauwerk.<br />
Die Verlegung erfolgte bereits auf Gr<strong>und</strong>lage der vorläufigen Anordnung vom<br />
16.11.2007, da, wie in diesem Zusammenhang bereits erörtert, vorstehend<br />
beschriebene Problematik bereits für das „XL-Schiff“ festgestellt wurde.<br />
Gleiches gilt für den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke, die in bereits dargestellter<br />
Weise anzupassen war. Die Notwendigkeit dieser Anpassungsmaßnahme<br />
ergibt sich daraus, dass eine Überführung des Bemessungsschiffes<br />
an der mit 40 m zu schmalen Brückendurchfahrt der alten Brücke scheitern<br />
würde. Zu eben diesem Ergebnis gelangte bereits ein Modellversuch hinsichtlich<br />
des „XL-Schiffes“. Das für eine Überführung notwendige neue<br />
Lichtraumprofil der Brücke ergibt sich aus den Schiffsabmessungen unter<br />
Berücksichtigung der nach den bisherigen Erfahrungen bei Überführungen<br />
erforderlichen Sicherheitsabstände. Berücksichtigt wurden dabei auch die<br />
Abmessungen des Emssperrwerks.<br />
In Folge dieser Maßnahme <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der bereits bezüglich der Friesenbrücke<br />
beschriebenen notwendigen Ausrichtung des Schiffes vor, während<br />
<strong>und</strong> nach der Brückenpassage war auch die Fahrrinne im Bereich der Jann-<br />
Berghaus-Brücke im Wege einer Verlegung auf einer Länge von ca. 1,7 km<br />
um bis zu ca. 21 m nach Osten auf das neue Lichtraumprofil anzupassen.<br />
Auf der Tidestrecke von Ems-km 31,0 bis 40,5 bedarf es zur Überführung<br />
des Bemessungsschiffes mit einem Tiefgang von 8,50 m für die tideabhängige<br />
Fahrt einer <strong>Wasser</strong>tiefe gemäß oben angegebener Tabelle 3. Die erforderlichen<br />
<strong>Wasser</strong>tiefen der Fahrrinne zwischen Ems-km 31,0 – 37,0 <strong>und</strong> 40,0<br />
– 40,5 ergeben sich für die tideabhängige Fahrt durch Einrechnung aller für<br />
den Schiffstiefgang relevanten Parameter nach oben dargestellter Tabelle 2.
53<br />
Entgegen der Auffassung der Einwendungsführer N-0007 <strong>und</strong> N-0008 kann<br />
auf vorgenannte Vertiefungen auch nicht verzichtet werden, indem die Schif-<br />
fe in der Liegewanne Niedrigwasserereignisse abwarten <strong>und</strong> dann bei ent-<br />
sprechendem <strong>Wasser</strong>stand ihre Fahrt fortsetzen.<br />
Das Schiff kann die Liegewanne erst kurz vor Erreichen des Stauwassers<br />
verlassen <strong>und</strong> zum Sperrwerk fahren, um dort für die Durchfahrt ausgerichtet<br />
zu werden. Die Geschwindigkeit des Schiffes im Revier ist aus Sicherheitsgründen<br />
auf 1,5 bis 2 Knoten beschränkt. Dieses Maß muss voll ausgeschöpft<br />
werden, um die fast zehn Kilometer lange Strecke inklusive der<br />
Sperrwerkspassage (hier nur ca. 1 kn) bei bereits fallendem <strong>Wasser</strong>stand<br />
noch sicher zu absolvieren. Die Bruttofahrtzeit für die Strecke von der Liegewanne<br />
bis Emden beträgt bei einer Geschwindigkeit von 2 Knoten bzw. 3,7<br />
km/h rechnerisch 2,7 St<strong>und</strong>en. Nach realistischer Schätzung wird die Fahrt<br />
nur ca. 2 St<strong>und</strong>en dauern, da mit fallendem <strong>Wasser</strong>stand sich auch die<br />
Strömungsrichtung zum Ebbstrom ändert. In dieser Zeit fällt der <strong>Wasser</strong>stand<br />
um ca. 0,75 m.<br />
Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass bei einer Krängung<br />
des Schiffes der Tiefgang in Abhängigkeit von der Schiffsbreite zu-<br />
nimmt.<br />
Sämtliche vorbeschriebenen Maßnahmen sind sowohl aus nautischer Sicht<br />
als auch aus schifffahrtspolizeilicher Sicht erforderlich <strong>und</strong> geeignet, das<br />
Bemessungsschiff sicher von Papenburg nach See zu überführen. Dies wur-<br />
de von dem Dezernat Schifffahrt der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong><br />
unter Rückgriff auf die bei der Firma MARIN durchgeführten Simulationen<br />
fachlich bestätigt.<br />
Daher ist die Einwendung E-0113, Schiffe könnten nur im Winterstau überführt<br />
werden, weshalb eine Vertiefung nicht notwendig sei, als unrichtig zurückzuweisen<br />
<strong>und</strong> der Bedarf für sämtliche Maßnahmen ist entgegen der<br />
Auffassung der Naturschutzverbände BUND <strong>und</strong> WWF (N-0007 <strong>und</strong> N-0008)<br />
nachvollziehbar dargelegt.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e werden auch die unter Hinweis auf die Simulationen<br />
vom 18. - 20.01.2006 hervorgebrachten Bedenken der vorgenannten Natur-<br />
schutzverbände hinsichtlich des Erfordernisses der Maßnahmen nicht geteilt.
54<br />
Dies gilt zunächst für den Einwand, aus dem MARIN-Report 2006 folge, der<br />
Dockschleusenausgang müsse auf 9,70 m gebaggert werden, dies sei jedoch<br />
nicht beantragt.<br />
Die Empfehlung der Firma MARIN, die Dockschleuse auf 9,70 m zu baggern,<br />
bezieht sich auf die <strong>Wasser</strong>tiefe. Mit einer solchen <strong>Wasser</strong>tiefe sollen Saugeffekte<br />
um den Schiffskörper herum, die auf Gr<strong>und</strong> der besonderen Gegebenheiten<br />
in der Dockschleuse mit ihrem engen Querschnitt entstehen können,<br />
vermieden werden.<br />
Bei einer Stauhöhe von NN + 2,70 m (Winterstau) ist hiernach eine Lage der<br />
Sohle in der Dockschleuse von NN - 7,00 m erforderlich. Dies entspricht der<br />
Drempelhöhe der Dockschleuse.<br />
Somit sind keine Eingriffe erforderlich. Zu beachten ist daneben, dass sich<br />
der von den Einwendern erwähnte Wert von - 6,30 m im Bereich von Ems-<br />
km 0 bis 1 nicht, wie der von der Firma MARIN genannte Wert, auf die <strong>Wasser</strong>tiefe<br />
bezieht, sondern auf die Lage der Sohle bezogen auf NN.<br />
Der vorliegende Antrag auf Planfeststellung bezieht sich auch nicht auf den<br />
Bereich der Dockschleuse, weil die Planfeststellungsbehörde für etwaige<br />
Maßnahmen im Bereich der Dockschleuse, der keine B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />
darstellt, nicht zuständig ist.<br />
Daneben geht auch die Anmerkung fehl, die im MARIN-Report festgestellte<br />
Überführungszeit von 24 St<strong>und</strong>en korrespondiere nicht mit den Ergebnissen<br />
des im Rahmen des Emssperrwerksbeschlusses festgestellten BAW-Gutachtens<br />
für eine Staufallregelung.<br />
Das im Rahmen des Beschlusses zum Emssperrwerk festgestellte Gutachten<br />
der BAW ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Vorliegend<br />
hat die BAW ein eigenständiges Gutachten erstellt, wie auch die Firma MA-<br />
RIN auf das vorliegende Verfahren abgestimmte Simulationen durchgeführt<br />
hat. Nur diese sind von Relevanz für das hiesige Planfeststellungsverfahren,<br />
weshalb dahinstehen kann, ob die im MARIN-Report genannte Überfüh-<br />
rungszeit mit dem für ein anderes Verfahren erstellten BAW-Gutachten korrespondiert.
55<br />
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (B-0024) <strong>und</strong> der Einwendungs-<br />
führer E-0086 (hinsichtlich des Antrags auf vorläufige Anordnung) wenden<br />
zudem ein, der Bau des Emssperrwerkes sollte die geplanten Ausbaumaßnahmen<br />
eigentlich unnötig machen. Auch die Einwender E-0082 <strong>und</strong> E-0083<br />
vertreten die Auffassung, es gebe keinen Gr<strong>und</strong> für eine weitere Vertiefung<br />
der Ems. Hierzu wird ausgeführt, im Verfahren zum Emssperrwerk sei durch<br />
die Bezirksregierung eindeutig erklärt worden, weitere Baggerungen wären<br />
für die Überführung von 8,50 m tief gehenden Schiffen der Meyer Werft nicht<br />
erforderlich.<br />
Soweit hiermit zum Ausdruck gebracht werden soll, die Maßnahmen für die<br />
Überführungen des XXL-Schiffes seien nicht erforderlich, da die Überführungen<br />
mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Emssperrwerk im vorhandenen<br />
Ausbauzustand der Ems erfolgen können, teilt die Planfeststellungsbehörde<br />
dies nicht.<br />
Wie die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, sind sämtliche Maßnahmen<br />
zur Überführung des Bemessungsschiffes erforderlich. Es kann daher<br />
dahinstehen, welche Aussagen in dem Planfeststellungsverfahren zum Emssperrwerk<br />
getroffen wurden.<br />
Insofern ist auch die Behauptung, die Meyer Werft habe Vertiefungsmaßnahmen<br />
als nicht notwendig erachtet (N-007/N-008), unerheblich.<br />
1.2.2 Konkreter Bedarf: Nachfrage Bemessungsschiff<br />
Für die hiernach erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Überführung des<br />
Bemessungsschiffes besteht ein konkreter Bedarf, da unter Berücksichtigung<br />
der derzeit zu erwartenden Entwicklung des Weltmarktes <strong>und</strong> der Position<br />
der Meyer Werft in dem Segment des Baus von Kreuzfahrtschiffen bei vo-<br />
rausschauender Betrachtung mit hinreichender Sicherheit erwartet werden<br />
kann, dass bis zum Jahre 2020 Kreuzfahrtschiffe in der Größe des Bemessungsschiffes<br />
von der Meyer Werft ausgeliefert werden <strong>und</strong> von Papenburg<br />
über den DEK <strong>und</strong> die Ems in die Nordsee überführt werden.<br />
Die Meyer Werft in Papenburg zählt auf dem Segment des Baus von Kreuzfahrtschiffen<br />
zu den drei führenden Werften, die diesen speziellen Markt be-
56<br />
herrschen. Sie zeichnete sich im Jahre 2007 für 26 Prozent des gesamten<br />
globalen Auftragsbestandes verantwortlich (Institut für Seeverkehrswirtschaft<br />
<strong>und</strong> Logistik, Trends im Kreuzfahrtmarkt (ISL-Studie), S. 5-6, Abb. 5-1). Nach<br />
Angaben des Geschäftsführers der Meyer Werft, Herrn Lambert Kruse, Mitte<br />
des Jahres 2011 hatte die Werft weltweit gesehen einen Marktanteil von 50<br />
Prozent am Bau von Kreuzfahrtschiffen (Ostfriesen Zeitung vom 19.07.2011,<br />
S. 15).<br />
Die Kapazitäten der Meyer Werft sind bis zum Jahre 2015 vollständig ausgelastet.<br />
Nach Auslieferung der „Disney Dream“ für „Disney Cruise Line“, der<br />
„AIDASol“ für „AIDA Cruises“, der „Celebrity Silhouette“ für „Celebrity Cruises“<br />
sowie der „Disney Fantasy“ für „Disney Cruise Line“ befindet sich derzeit<br />
die „AIDAmar“ im Bau. Sie soll im Frühjahr 2012 fertig gestellt <strong>und</strong> übergeben<br />
werden.<br />
Für „AIDA Cruises“ folgt im Jahr 2013 ein weiteres Schiff <strong>und</strong> an „Celebrity<br />
Cruises“ wird die „Celebrity Reflection“ im Herbst 2012 ausgeliefert.<br />
Diese Schiffe überschreiten nicht die Maße des so genannten „XL-Schiffes“,<br />
für welches bereits die auf Gr<strong>und</strong>lage der vorläufigen Anordnung vorgezogenen<br />
Teilmaßnahmen erforderlich waren. Ohne diese Maßnahmen wäre je-<br />
doch auch eine Überführung des Großteils der bis zum Jahre 2013 in Bau<br />
befindlichen Schiffe nicht möglich.<br />
Darüber hinaus steht jedoch zu erwarten, dass bis zum Jahre 2020 Aufträge<br />
für den Bau von Kreuzfahrtschiffen mit den Abmessungen des „XXL-<br />
Schiffes“, auch an die Meyer Werft, die diese Schiffe nach eigenen Angaben<br />
sofort bauen könnte, vergeben werden. In Folge dessen müssten solche<br />
Schiffe nach ihrem Bau von Papenburg nach See überführt werden.<br />
Es besteht somit nicht nur ein Bedarf für die Schaffung der Überführungsmöglichkeit<br />
für „XL-Schiffe“, sondern darüber hinaus auch für Schiffsgefäße<br />
in der Größe des Bemessungsschiffes. Entgegen der Auffassung der Naturschutzverbände<br />
BUND <strong>und</strong> WWF (N-007/N-008) ist das „XXL-Schiff“ somit<br />
weltmarktfähig.
57<br />
Dieser erforderliche Ausbaubedarf wurde prognostisch bestimmt. In die<br />
Prognose, sind sämtliche Entwicklungsmöglichkeiten des Kreuzfahrtschiffsmarktes<br />
unter Berücksichtigung aller verfügbaren Erkenntnismittel <strong>und</strong> Beachtung<br />
der für sie erheblichen Umstände eingeflossen. Die mit jeder Prognose<br />
verb<strong>und</strong>ene Ungewissheit künftiger Entwicklungen wurde soweit wie<br />
möglich minimiert <strong>und</strong> angemessen berücksichtigt.<br />
1.2.2.1. Studie des Institutes für Seeverkehrswirtschaft <strong>und</strong> Logis-<br />
tik<br />
Die Planfeststellungsbehörde greift dabei in erster Linie auf ein vom Landkreis<br />
Emsland bei dem Institut für Seeverkehrswirtschaft <strong>und</strong> Logistik (ISL),<br />
Bremen, in Auftrag gegebenes Gutachten zu „Trends im Kreuzfahrtmarkt“<br />
zurück.<br />
Dieses zielt auf eine längerfristige Prognose des Kreuzfahrtmarktes <strong>und</strong> eine<br />
Abschätzung der Auswirkungen auf die Entwicklungen im Bau von Kreuzfahrtschiffen<br />
weltweit sowie in Papenburg ab.<br />
Das stark zusammengefasste Gesamtergebnis der Studie besteht in folgender<br />
Feststellung (ISL-Studie, S. 1-1):<br />
„Im Prognosezeitraum bis 2020 besteht für den Standort Papenburg (Meyer<br />
Werft) ein nachhaltiger Bedarf an der Überführbarkeit von Schiffen, die eine<br />
Länge über alles von max. 350 m, eine Breite von bis zu 42,0 m <strong>und</strong> einen<br />
“maximalen Tiefgang“ von über 7,50 m <strong>und</strong> bis zu r<strong>und</strong> 9 m haben.“<br />
Der maximale Tiefgang bezieht sich auf die Tauchtiefe am tiefsten Punkt,<br />
sollte bei Kreuzfahrtschiffen aber über die gesamte Schiffslänge gleich sein<br />
(ISL-Studie, S. 2-4).<br />
Der Tiefgang während einer Überführung ist geringer (ISL-Studie, S. 1-1, Fn.<br />
1).<br />
Dieses Ergebnis leitet das ISL aus einer Prognose der Nachfrage nach<br />
Kreuzfahrten, den Aktivitäten der am Kreuzfahrtmarkt tätigen Reedereien,<br />
den absehbaren Trends beim Design der Kreuzfahrtschiffe <strong>und</strong> einer Be-
58<br />
trachtung der Anbieterseite, der Werften, <strong>und</strong> hierbei konkret einer Analyse<br />
der strategischen Position der Meyer Werft ab (ISL-Studie, S. 1-1) .<br />
Im Einzelnen prognostiziert das ISL für Kreuzfahrtreisen, die eines der am<br />
schnellsten wachsenden Segmente des Tourismus darstellen, eine Steigerung<br />
der Nachfrage von 14,3 Mio. Reisen weltweit im Jahr 2005 auf 31,8 Mio.<br />
Reisen im Jahre 2020.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Feststellungen zur Entwicklung der Flotte zu wesentlich<br />
größeren Schiffen hin gelangt das ISL unter Berücksichtigung der Nachfrageprognose<br />
zu einer Bewertung des Neubaubedarfs. Die benötigte Bettenkapazität<br />
<strong>und</strong> der Ersatzbedarf für die ausscheidenden Schiffe führt nach<br />
dieser Bewertung zu einem Neubaubedarf von sieben bis acht Schiffen bzw.<br />
nach einer alternativen Rechnung von acht bis neun Kreuzfahrern jährlich.<br />
Dies stimmt mit der bisherigen Ordertätigkeit <strong>und</strong> der Kapazität der drei großen,<br />
am Markt tätigen Werften überein.<br />
Die Neubauten werden auf Gr<strong>und</strong> der Wünsche der Reeder <strong>und</strong> der Trends<br />
bei Kreuzfahrtschiffen insgesamt wesentlich größer <strong>und</strong> es ist, auch in Folge<br />
der notwendigen Umsetzung diverser Vorschriften, mit einer Zunahme des<br />
Tiefgangs zu rechnen. Abhängig vom jeweiligen Design wird diese mit 0,5 bis<br />
0,9 m beziffert. Die zu liefernden Kreuzfahrtschiffe werden, von Ausnahmen<br />
abgesehen, zur Größenordnung von 100.000 bis 150.000 BRZ gehören <strong>und</strong><br />
die Einzelmaße von 350 m Länge <strong>und</strong> 42 m Breite nicht überschreiten.<br />
Bei der Verteilung des oben genannten Neubaubedarfs unter Berücksichtigung<br />
der Beziehungen der Reedereien zu den Werften entfällt der Bau von<br />
mindestens zwei dieser Kreuzfahrtschiffe auf die Meyer Werft.<br />
Das ISL greift hiermit nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde auf eine<br />
Methode zurück, die geeignet ist, die mit jeder Prognose verb<strong>und</strong>enen Ungewissheiten<br />
in höchstem Maße zu minimieren.
59<br />
Die Planfeststellungsbehörde teilt die in der Studie getroffenen Feststellun-<br />
gen. Das Gutachten kommt zu einem einleuchtend begründeten Ergebnis<br />
<strong>und</strong> ist in sich schlüssig sowie nachvollziehbar. Das ISL ermittelt den zu-<br />
gr<strong>und</strong>eliegenden Sachverhalt zutreffend <strong>und</strong> beleuchtet sämtliche für die Be-<br />
stimmung des Bedarfs relevanten Parameter.<br />
Es ist der Planfeststellungsbehörde bewusst, dass es sich bei den gutachterlichen<br />
Aussagen um Prognosen handelt, deren Eintritt nicht mit Sicherheit<br />
vorhergesagt werden kann. Das hier festgestellte Ergebnis eines Ausbaubedarfs<br />
besteht jedoch unabhängig von dem exakten Eintritt der im Einzelnen<br />
prognostizierten Zahlen <strong>und</strong> Zeiten. Aussagen hinsichtlich eines zukunftsorientierten<br />
Projektes tragen regelmäßig das Risiko einer abweichenden tatsächlichen<br />
Entwicklung in sich <strong>und</strong> können lediglich vorausschauend unter<br />
Minimierung des mit jeder Prognose verb<strong>und</strong>enen Risikos erfolgen, was vorliegend<br />
beachtet wurde.<br />
Selbst eine Veränderung der prognostizierten Nachfragesituation hätte nicht<br />
zur Folge, dass der vorliegende Ausbau nutzlos wäre. In diesem Fall träte<br />
der Nutzen des Projektes lediglich kurze Zeit später ein.<br />
Die Verwirklichung des Projektes ist damit unabhängig von einzelnen Detail-<br />
aussagen geboten, um einen zukunftsorientierten Schiffsverkehr zu erschließen.<br />
Die Feststellungen des ISL beanspruchen auch zum Zeitpunkt der vorliegen-<br />
den Entscheidung unter Berücksichtigung der Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise<br />
Geltung. Dies wurde auf Nachfrage der Planfeststellungsbehörde von Seiten<br />
des ISL bestätigt. Einzelheiten diesbezüglich werden im Folgenden im jewei-<br />
ligen Zusammenhang erörtert. Das ursprünglich aus September 2007 stammende<br />
Gutachten wurde in diesem Zusammenhang nach bereits erfolgten<br />
Nachträgen bis März 2008 zum Teil erneut ergänzt. Teilweise wurden neue<br />
Daten innerhalb der Beschreibung der ursprünglichen Studie eingefügt. Die-<br />
se sind entsprechend gekennzeichnet.<br />
Entgegen der Zweifel der Naturschutzverbände BUND <strong>und</strong> WWF (N-0007<br />
<strong>und</strong> N-0008), die Maße des XXL-Schiffes ergäben sich aus emsspezifischen<br />
Restriktionen durch das Sperrwerk sowie den Größenbeschränkungen der
60<br />
Baudocks der Meyer Werft <strong>und</strong> nicht aus einem Weltmarkterfordernis, ist ein<br />
solches gegeben.<br />
Zwar bestehen Restriktionen durch externe Vorgaben, jedoch bilden die von<br />
den Naturschutzverbänden genannten Schiffsgrößen der so genannten Ultra-<br />
Voyager-Klasse, für die nach den Einwendungen eine Konkurrenzfähigkeit<br />
der Meyer Werft an den erwähnten Restriktionen scheitere, wie unten näher<br />
ausgeführt wird, ohnehin den oberen Rand des erwarteten Größenspekt-<br />
rums. Dagegen bilden die Schiffe der Genesis-Klasse mit 220.000 BRZ die<br />
Ausnahmen.<br />
Mit der ISL-Studie liegt auch eine von den vorgenannten Naturschutzverbän-<br />
den geforderte Expertise zum Nachweis des Weltmarkterfordernisses vor.<br />
Im Einzelnen folgen die vorgenannten Ergebnisse der Studie aus nachstehenden<br />
Überlegungen.<br />
1.2.2.1.1. Nachfrage nach Kreuzfahrten<br />
Die Kreuzfahrt als Urlaubsform etablierte sich in den späten sechziger Jah-<br />
ren des vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts zunächst in den USA. Auch heute noch kommt<br />
aus Nordamerika die stärkste Nachfrage. Es werden jährlich über<br />
11 Millionen Urlaubs- <strong>und</strong> Kurzreisen verkauft, wobei die Branche seit über<br />
20 Jahren ein stabiles Wachstum verzeichnen kann (ISL-Studie, S. 1-1; ISL-<br />
Nachtrag).<br />
In Europa liegen die Anfänge weit früher, die Entwicklung verlief jedoch we-<br />
sentlich langsamer. Insgesamt konnten in Europa im Jahre 2008<br />
4,4 Millionen Seereisen verkauft werden. Im Jahre 2009 waren es 4,9 Mio.<br />
Seereisen, im Jahre 2010 5,5 Mio. <strong>und</strong> im Jahre 2011 5,7 Mio. (ISL-Studie,<br />
S. 1-1f; ISL-Nachtrag; Meyer Werft, Quellen der Zahlen für 2010 sind die<br />
Passenger Shipping Organisation (PSA) <strong>und</strong> das European Cruise Council<br />
(ECC). Erfasst sind daher nur Zahlen der Mitglieder dieser Organisationen.<br />
Allerdings sind nur wenige kleinere Reedereien nicht in den Organisationen
61<br />
vertreten. Die Zahlen für das Jahr 2011 stammen aus eigenen Erhebungen<br />
des Projektbüros der Meyer Werft). Im Jahre 2001 wurden noch<br />
2,01 Millionen Reisen verzeichnet (ISL-Studie, S. 3-8). Die Zuwachsraten<br />
liegen nunmehr über denen der USA (ISL-Studie, S. 1-2).<br />
Auch auf der Südhemisphäre sind einige Regionen vom Wachstum umfasst<br />
(ISL-Studie, S. 1-2).<br />
Die Größe der Märkte in den übrigen Regionen der Welt fällt gegenüber Europa<br />
jedoch nochmals deutlich ab. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang<br />
Japan, China, Südostasien, Australien, Neuseeland <strong>und</strong> Südamerika.<br />
Insbesondere wird trotz wenig ermutigender Anfänge an einem Aufschwung<br />
in China nicht gezweifelt, zumal administrative Behinderungen zwischenzeitlich<br />
ausgeräumt wurden bzw. demnächst beseitigt werden sollen. Auch in<br />
Südostasien wächst nach der Asienkrise der Bedarf an Seereisen wieder<br />
(ISL-Studie, S. 3-9ff.). Als Märkte der Zukunft gelten daher Südostasien <strong>und</strong><br />
China. Auch Indien wird hierzu gezählt (ISL-Studie, S. 1-1f.).<br />
Kreuzfahrtreisen stellen eines der am schnellsten wachsenden Segmente<br />
des Tourismus dar. Dies verdeutlicht ein Vergleich mit den sonstigen Reise-<br />
arten. Während sich dies für Europa mangels Grenzkontrollen <strong>und</strong> entsprechender<br />
Zählungen statistisch nicht verlässlich nachweisen lässt, zeigen die<br />
Zahlen für Nordamerika deutlich einen Trend zu Kreuzfahrten hin auf. Während<br />
Überseereisen der US-Amerikaner, vermutlich in Folge der Anschläge<br />
des 11. September 2001, in der Zeit von 2000 bis 2004 zurückgingen, nahm<br />
die Zahl der Kreuzfahrten der Nordamerikaner einschließlich der kanadischer<br />
Bürger in diesem Zeitraum deutlich zu (ISL-Studie, S. 3-3f.). Dies verdeutlicht<br />
folgende Abbildung (ISL-Studie, S. 3-4, Abb. 3-3):
62<br />
Das ISL gelangt, auch unter Berücksichtigung der Vorhersagen anderer<br />
Marktbeobachter <strong>und</strong> Angaben der Reedereien, für das Jahr 2020 zu folgender<br />
Nachfrageprognose:<br />
Nordamerika wird noch längere Zeit der größte Markt bleiben. Zwar wird ein<br />
Rückgang der langjährigen Zuwachsraten von 8 % (2005) auf 6 % (2010),<br />
4 % (2015) <strong>und</strong> 3 % (2020) im Jahresdurchschnitt prognostiziert. Hieraus<br />
ergibt sich für das Jahr 2020 jedoch immer noch ein Wert von 18,25 Millionen<br />
Seereisen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der größte Markt etwa<br />
zwei Drittel des jährlichen Kapazitätszuwachses von ca. einer Mio. Reisen<br />
weltweit aufnimmt (ISL-Studie, S. 3-19f.).<br />
Für Europa wird eine Entwicklung von etwa 3,2 Millionen Seereisen im Jahre<br />
2005 zu ca. 9,9 Millionen Reisen 2020 prognostiziert, wie die folgende Tabelle<br />
aufzeigt (ISL-Studie, S. 3-21ff; S. 3-22, Tab. 3-4):
63<br />
Bisher ist in Europa Großbritannien der größte Markt mit 1,2 Mio. Seereisen<br />
im Jahre 2006. Die Passenger Shipping Association erwartete zum Zeitpunkt<br />
der Erstellung der ISL-Studie für 2008 r<strong>und</strong> 1,5 Mio. Reisen, woraus für 2010<br />
auf mindestens 1,7 Mio. Reisen geschlossen wurde.<br />
Als Wachstumsmarkt erweist sich auch Deutschland. Zwischen 1994 <strong>und</strong><br />
2006 haben sich die Reisen vervierfacht. Seit dem Jahre 2000 (379.000<br />
Passagiere) wuchs der deutsche Markt bis zum Jahre 2008 (907.000 Passagiere)<br />
um 139 Prozent an (ISL-Studie, S. 3-20; ISL-Nachtrag).<br />
Die jährliche Zuwachsrate lag seit 1995 im zweistelligen Bereich. Zum Zeitpunkt<br />
der Erstellung der Studie wurde prognostiziert, dass diese bis zum<br />
Jahre 2010 17 % betragen könnte, da mehr neue Tonnage denn je auf den<br />
Markt gelangt (ISL-Studie, S. 1-1f.).<br />
In den Folgejahren dürfte dann eine wesentliche Verlangsamung eintreten,<br />
wie die folgende Tabelle verdeutlicht (ISL-Studie, S. 3-21):
Quelle: ISL 2007<br />
64<br />
Auch das Hamburger Beratungshaus SeaConsult geht nach einem Bericht<br />
der Fachzeitschrift Schiff & Hafen davon aus, dass der deutsche Markt bis<br />
2018 auf über zwei Mio. Hochseekreuzfahrtgäste steigt (Schiff & Hafen, September<br />
2009, Nr. 9, S. 35).<br />
Der erhebliche Zuwachs der letzten Jahre wird auf eine qualitative <strong>und</strong> quan-<br />
titative Ausweitung des Angebotes zurückgeführt, insbesondere durch die<br />
neue Club-Schiff-Marke „AIDA“ mit neuen Schiffen für den deutschen Markt<br />
(ISL-Studie, S. 1-2, 3-5, 3-20).<br />
An dritter Stelle folgt Italien, wo sich die Branche ebenfalls rasch entwickelt.<br />
Das Angebot ab Italien erfährt eine Ausweitung. Die neue Angebotsvielfalt<br />
<strong>und</strong> die kurze Anreise dürfte die Seereise für Italiener attraktiv machen.<br />
Langfristig könnte die Möglichkeit, in Italien ohne großen Aufwand im war-<br />
men Klima den Urlaub zu verbringen, die Nachfrage im Gegensatz zu Großbritannien<br />
<strong>und</strong> Deutschland weniger stark ausfallen lassen. Ähnlich prognos-<br />
tiziert ISL die Lage in Portugal <strong>und</strong> Spanien, wo sich mit steigendem Angebot<br />
die Nachfrage vervielfacht hat.<br />
In Frankreich fehlt bislang ein ausreichend national geprägtes Angebot, welches<br />
die Nachfrage entwickeln könnte. Ein Aufschwung wird hier daher später<br />
erwartet (ISL-Studie, S. 3-21f .).<br />
Die Ländergruppen Skandinavien <strong>und</strong> Benelux sind mit einem Anteil der Reisenden<br />
an der Bevölkerung von 0,15 bzw. 0,25 Prozent noch stark unterentwickelt.<br />
Das ISL setzt daher lediglich ein Ziel von 1 % der Einwohner für<br />
2020 an. Gleiches gilt für Griechenland.<br />
Stärker sind bereits heute die Schweizer aktiv. Für sie gilt ein Prognoseziel<br />
für 2020 von 3 %, für Österreich 2,5 % (ISL-Studie, S. 3-22).
65<br />
Insgesamt lag im Jahre 2000 die Teilnehmerzahl bei 0,8 % der Einwohner<br />
Europas. Im Jahre 2020 wird mit etwa 2,5 Prozent gerechnet (ISL-Studie, S.<br />
3-22).<br />
Für den Rest der Welt lassen sich mit Ausnahme von Südamerika <strong>und</strong> Aust-<br />
ralien nur schwer Prognosen treffen. Insbesondere für China <strong>und</strong> Japan fehlt<br />
die Basis, auf der solche aufsetzen könnten. Die Zahlen hierfür beruhen daher<br />
auf einer groben Schätzung durch das ISL (ISL-Studie, S. 3-22).<br />
Für das Jahr 2020 prognostiziert ISL 31,8 Millionen Seereisen, bezeichnet<br />
diese Zahl jedoch als „eher konservativ“, zumal Teile des Weltmarktes, insbesondere<br />
der Markt Chinas, schwer einzuschätzen seien <strong>und</strong> die Prognose<br />
lediglich einer Erhöhung von 57 % gegenüber dem Jahre 2010 entspräche,<br />
während zwischen 2000 <strong>und</strong> 2010 mit einer Steigerung um 112 % gerechnet<br />
werden könne (ISL-Studie, S. 1-1f.).<br />
Im Einzelnen gelangt das ISL zu folgenden Zahlen (ISL-Studie, S. 3-23, Tab.<br />
3-5):<br />
Die Prognose der Entwicklung der Nachfrage ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
plausibel begründet <strong>und</strong> nachvollziehbar.<br />
Das ISL begründet die prognostizierte Nachfrageentwicklung insbesondere<br />
damit, dass die Marktentwicklung im Wesentlichen durch das Angebot ge-
66<br />
steuert wird. Dies belegen die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte. Kapazi-<br />
tätszuwächse führten in der Vergangenheit stets zu einer erhöhten Nachfra-<br />
ge. Besonders die europäische Marktentwicklung verdeutliche dies (ISL-<br />
Studie, S. 1-1, 3-8, ISL-Nachtrag).<br />
Wie später in Deutschland sei auch in Großbritannien ein sprunghafter Anstieg<br />
der Nachfrage mit einem neuen Seereiseprogramm mehrerer Pauschalreiseveranstalter<br />
erfolgt (ISL-Studie, S. 1-1f., 3-7).<br />
Aber auch in den USA sei das Wachstum des Marktes stark vom Angebot<br />
geprägt gewesen. Dieses eilte zeitweise etwas voraus, sei aber immer wieder<br />
eingeholt worden (ISL-Studie, S. 3-2).<br />
Einen Schub verzeichnete auch Ostasien, als Star Cruises große Neubauten<br />
für die asiatischen Märkte in Fahrt brachte (ISL-Studie, S. 3-10).<br />
Daneben stützt das ISL seine Prognose auf die demographische Entwicklung<br />
in Deutschland <strong>und</strong> den anderen Industrieländern. Die Altersgruppe, die bevorzugt<br />
Kreuzfahrten wähle, wachse noch an (ISL-Studie, S. 3-21). Auch das<br />
Fachinstitut Ocean Shipping Consultants (OSC) folgere ein erhebliches<br />
Wachstumspotential aus einer Steigerung des Anteils der 40 bis 60 Jahre<br />
alten Menschen. Daneben neigen Urlauber aus niedrigeren Einkommensgruppen<br />
verstärkt zu Seereisen (ISL-Studie, S. 3-16).<br />
Zudem sei etwa in Deutschland das Potential der Kreuzfahrturlauber bei Wei-<br />
tem noch nicht ausgeschöpft. Eine dies beleuchtende Studie habe ergeben,<br />
dass vier Prozent der Bevölkerung Interesse an einer Seereise haben. Dies<br />
entspräche 3,3 Mio. Fahrgäste jährlich, während der Anteil der Seereisenden<br />
derzeit weniger als ein Prozent der Bevölkerung ausmache (ISL-Studie, S. 3-<br />
20). ISL erwartet zudem, dass weltweit immer mehr Reisende von ursprünglichen<br />
Urlaubsarten zu Kreuzfahrtreisen wechseln werden. Dies sei bereits<br />
eine Folge verstärkter Werbemaßnahmen (ISL-Nachtrag).<br />
Auch die von ISL vorgestellten Prognosen anderer Marktbeobachter (ISL-<br />
Studie, S. 3-16ff.) stehen dem Ergebnis der ISL-Prognose nicht entgegen.<br />
Die bis zum Jahre 2015 reichende Prognose von Ocean Shipping Consultants<br />
(OSC) fällt insgesamt pessimistischer aus als die ISL-Studie. ISL merkt
67<br />
jedoch an, dass die von 2002 stammende Studie von OSC die Auswirkungen<br />
des Terroranschlages vom 11. September 2001 noch nicht voll abschätzen<br />
konnte. Zudem zeigt ISL auf, die Prognosen von OSC seien bereits im Jahre<br />
2003 übertroffen worden. So prognostizierte OSC für den US-Markt 8,2 Mio.<br />
Reisen im Jahre 2005, während bereits im Jahre 2003 knapp 8,0 Mio. Reisen<br />
erfasst wurden.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> erscheint es plausibel, dass die Zahlen der ISL-<br />
Studie insgesamt höher ausfallen.<br />
Die Prognose von Tony Peisley aus dem Jahre 2006 fällt dagegen nur geringfügig<br />
niedriger aus als die des ISL <strong>und</strong> kann daher als Bestätigung der<br />
von ISL genannten Zahlen verstanden werden. Peisley prognostiziert für das<br />
Prognoseziel 2015 knapp 25 Mio. Gäste weltweit.<br />
Vorstehende Prognose kann trotz der aktuellen Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise<br />
aufrechterhalten werden. Dies hat das ISL auf Nachfrage der Planfeststellungsbehörde<br />
versichert sowie nachvollziehbar <strong>und</strong> überzeugend begründet.<br />
Die Kreuzfahrt sei nicht in erster Linie ein Teil der Schifffahrt, die möglicher-<br />
weise stärker von der Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise betroffen ist, sondern ein<br />
spezieller Teil des Tourismusmarktes. Dieser sei weit weniger berührt. Zu-<br />
dem seien nur einige Bevölkerungsschichten betroffen <strong>und</strong> die Kreuzfahrt<br />
könne anders als die Schifffahrtsbranche, die bei einem etwaigen geringeren<br />
Ladungsaufkommen weniger „abzufahren“ habe <strong>und</strong> unter Überkapazitäten<br />
leide, die Nachfrage über verstärkte Werbung oder gesenkte Preise beeinflussen.<br />
Das ISL kommt daher zu dem Ergebnis, die Kreuzfahrtbranche werde von<br />
der Krise zwar tangiert, die langfristigen Wachstumstendenzen würden aber<br />
nicht gr<strong>und</strong>sätzlich verändert, allenfalls verzögert.<br />
Die aktuelle Situation wird ähnlich eingeschätzt wie die Zeit nach den Terroranschlägen<br />
in New York im Jahre 2001. Damals kamen auch neue Schiffe<br />
auf den Markt, die gefüllt wurden, wenn auch mit Preisabschlägen. Zu Beginn<br />
des Jahres 2009 war die Buchungslage ebenfalls unbefriedigend. Hie-
68<br />
rauf verstärkten die Reedereien ihre Werbung <strong>und</strong> senkten die Preise. Auf<br />
diese Weise, möglicherweise aber auch auf Gr<strong>und</strong> der leichten Entspannung<br />
in Bezug auf die Wirtschaftskrise, konnten die Schiffe ausgebucht werden.<br />
Auch nach den Anschlägen 2001 wurden Neubauten nicht bestellt, bis sich<br />
die Auswirkungen auf die Kreuzfahrtbranche klarer abzeichneten. Als sich<br />
die Buchungszahlen auf höherem Niveau normalisiert hatten, wurden auch<br />
die Preise wieder erhöht. Die derzeitige Situation ist insofern vergleichbar,<br />
als aktuell wieder Schiffe geordert werden.<br />
Laut ISL könnte sich daher eine „Delle“ in der Entwicklung, vergleichbar der<br />
nach dem Jahre 2001 ergeben, bevor das Wachstum wieder anzieht. Ein<br />
solcher Aufschwung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu verzeichnen.<br />
Die Nachfrage im Hauptmarkt USA hat zuletzt tatsächlich etwas nachgelas-<br />
sen, da sich dort auch Rentner vom Finanzmarkt abhängig gemacht haben.<br />
Im Jahre 2009 wurden dort 10,198 Mio. Reisen gebucht. Hier könnte sich<br />
eine Verschiebung der Prognose in zeitlicher Hinsicht einstellen.<br />
In Europa, dem weit schneller wachsenden Markt, sind Rentner als wichtiger<br />
K<strong>und</strong>enkreis jedoch weitgehend unabhängig von der Finanzkrise.<br />
Zudem verlagern die internationalen Reedereigruppen schon seit Jahren<br />
immer mehr Kapazitäten nach Europa, da hier die Nachfrage schneller<br />
wächst als in den USA. Mittelfristig ist daher ohnehin eine zunehmende Verlagerung<br />
der Kapazitäten nach Europa hin zu erwarten. Europa ist noch im-<br />
mer aufnahmefähig für neue Tonnage (ISL-Nachtrag).<br />
Bestätigt wird dies durch die nunmehr vorliegenden Passagierzahlen der<br />
Jahre 2009 <strong>und</strong> 2010 für Europa (die Zahlen für das Jahr 2010 folgen aus<br />
Angaben der PSA <strong>und</strong> des ECC; vgl. obige Hinweise hierzu), die die in der<br />
ISL-Prognose aus den Jahren 2007 <strong>und</strong> 2008 zugr<strong>und</strong>e gelegten Zahlen na-<br />
hezu erreichen.
69<br />
In Europa stiegen die Buchungszahlen im Jahre 2009 auf 4,945 Mio. <strong>und</strong> im<br />
Jahre 2010 auf 5,5 Mio. Hierbei haben Großbritannien (1,533 Mio. / 1,622<br />
Mio. Reisen), Italien (0,799 Mio. / 0,889 Mio.) <strong>und</strong> einige kleinere Länder die<br />
oben aufgestellte Prognose für 2010 nahezu erfüllt oder übertroffen. Skandi-<br />
navien hat die für 2010 prognostizierte Zahl bereits im Jahre 2008 mit<br />
0,123 Mio. Reisen übertroffen <strong>und</strong> lag im Jahre 2009 bereits bei 0,174 Mio.<br />
Reisen. Deutschland (2009: 1,027 Mio. / 2010: 1,219 Mio.) hat das Ziel<br />
knapp nicht erreicht.<br />
Europa hat folglich trotz der Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise das Ziel für das<br />
Jahr 2010 fast erfüllt.<br />
Langsamer erfolgt die Entwicklung weltweit. Dies ist jedoch ausschließlich<br />
auf das geringere Wachstum in Nordamerika zurückzuführen. Andere Regionen<br />
entwickeln sich dagegen bereits schneller als prognostiziert. Weltweit<br />
wurde das Ziel von 20 Mio. Passagieren im Jahre 2010 daher mit 18,3 Mio.<br />
Passagieren noch nicht überschritten. Die Prognosen 2015 <strong>und</strong> 2020 müssen<br />
jedoch aus heutiger Sicht nicht signifikant verändert werden (ISL-<br />
Nachtrag).<br />
Auch Chris Hayman, Managing Director der Seatrade Europe 2009, ging<br />
nach einem Bericht der Zeitschrift Schiff & Hafen davon aus, dass die Kreuzfahrtbranche<br />
die Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise überwinden wird. In der Ver-<br />
gangenheit habe die Kreuzfahrtindustrie bewiesen, Konjunkturschwächen<br />
abfedern zu können. 2009 werde auf Gr<strong>und</strong> der stabilen Nachfrage in Nordamerika<br />
<strong>und</strong> Europa keine Ausnahme sein (Schiff & Hafen, September 2009,<br />
Nr. 9, S. 35).<br />
Ähnlich schätzte David Dingle, Präsident des European Cruise Council <strong>und</strong><br />
Geschäftsführer von Carnival UK, die Marktlage ein. „Die Nachfrage ist ungebrochen.<br />
Der Markt wird weiter wachsen“, zitiert ihn die Deutsche Schiffahrts-Zeitung,<br />
THB („Kreuzfahrtbranche rechnet mit weiterem Wachstum“ in<br />
Deutsche Schiffahrts-Zeitung, THB vom 15. September 2009, Nr. 178, S. 1,<br />
3).
70<br />
1.2.2.1.2 Angebotsentwicklung: Flotten <strong>und</strong> Reedereien<br />
Die Entwicklung der Kreuzfahrtflotte verdeutlicht einen Trend zu immer grö-<br />
ßeren Schiffen mit mehr Betten <strong>und</strong> mehr Raum je Fahrgast.<br />
Dabei verlief die Angebotsentwicklung trotz Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzkrise wie<br />
mit den Werften vereinbart. Seit 2008 wurde lediglich ein Neubau storniert,<br />
was nicht alleine auf den Markt zurückzuführen ist. Optionen wurden zunächst<br />
jedoch nicht mehr eingelöst <strong>und</strong> Neubauprojekte verschoben. Zu der<br />
abwartenden Haltung trug bei, dass die Reeder mit fallenden Schiffbaupreisen<br />
rechneten <strong>und</strong> auch daher nicht zu früh ordern wollten (ISL-Nachtrag).<br />
Im Jahre 2010 war wieder eine Ordertätigkeit der Reeder zu verzeichnen,<br />
abhängig davon, wie viele Schiffe sich für diese noch im Bau befanden. So<br />
standen für „Norwegian Caribbean Lines Gruppe“ (NCL) keine Schiffe mehr<br />
in den Auftragsbüchern, so dass NCL im Jahre 2010 bei der Meyer Werft<br />
orderte. Die „Carnival-Gruppe“ kündigte an, auch künftig zwei bis drei Schiffe<br />
jährlich zu bestellen. Auch bei „STX“ in Frankreich befanden sich wieder zwei<br />
Schiffe im Bau. Insgesamt ist die Branche seit Anfang 2011 wieder auf dem<br />
Weg, an das Bautempo vor der Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzkrise anzuschließen<br />
(ISL-Nachtrag).<br />
Die Marktanteile der Reedereien konzentrieren sich im Wesentlichen auf vier<br />
große Firmengruppen:<br />
Die größte Gruppe ist die „Carnival-Gruppe“, die im Laufe der Jahre zahlreiche<br />
Traditionsreedereien übernahm.<br />
Ihr folgt die in Miami ansässige „Royal Caribbean International“ (RCI), welche<br />
„Celebrity Cruises“ <strong>und</strong> „Pulmantar“ übernahm.<br />
Als drittgrößte Gruppe ist die „Star / Norwegian Caribbean Lines“ (NCL)-<br />
Gruppe zu nennen.<br />
Schließlich hebt sich aus dem Rest der vielen kleinen Reedereien die „MSC<br />
Cruises“ (MSC)mit einem großen Neubauprogramm hervor.<br />
Während die drei anderen Gruppen tief im US-Markt verwurzelt, aber weltweit<br />
aktiv sind, zielt MSC Cruises schwerpunktmäßig auf Europa <strong>und</strong> Brasilien.
71<br />
Diese vier führenden Reedereien verfügen nicht nur über die finanzielle Kraft,<br />
die größten Neubauten zu ordern, sondern sind gleichzeitig fast die alleinigen<br />
Auftraggeber der Neubauwerften (ISL-Studie, S. 1-2f.).<br />
Im Jahre 1980 zählte die Statistik des ISL, die tatsächlich als solche einge-<br />
setzte Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 100 Betten <strong>und</strong> mehr als 1.000 BRZ<br />
erfasst, noch 147 Schiffe, im Jahre 2007 hingegen 277 Kreuzfahrtschiffe. Der<br />
Durchschnittswert der Tonnage betrug 2007 47.000 BRZ, der der Betten<br />
1.222 je Schiff. Zehn Jahre zuvor waren es noch 26.000 BRZ <strong>und</strong> 793 Betten<br />
pro Schiff. Auf den modernen Schiffen bleibt darüber hinaus für jeden Fahrgast<br />
mehr Raum als zuvor.<br />
Vorgenannte Durchschnittswerte täuschen indes über die Entwicklungen der<br />
Neubauten, da alte Schiffe im Rahmen dieser Statistik immer noch mit ein-<br />
bezogen werden.<br />
Galten vor etwa 40 Jahren Neubauten von 20.000 BRT mit 600 Betten als<br />
angemessene Größe (zwischenzeitlich wurde die neue Bruttoraumzahl<br />
(BRZ) obligatorisch eingeführt, BRZ <strong>und</strong> BRT sind annähernd vergleichbar<br />
(ISL-Studie, S. 2-3)), werden heute Schiffe mit 110.000 BRZ <strong>und</strong><br />
3.000 Betten als Regelschiff eingeordnet. Der Durchschnitt der Neubauten<br />
lag von 1996 bis 2000 bei 57.600 BRZ, zwischen 2001 <strong>und</strong> 2005 bei<br />
80.500 BRZ <strong>und</strong> seit 2006 bei 94.000 BRZ (ISL-Studie, S. 1-2f.).<br />
Die Entwicklung der Kreuzfahrtflotte verdeutlichen folgende Tabellen (ISL-<br />
Studie, S. 4-13f., Tab. 4-2, 4-3):
72<br />
Das ISL hat die Flottenstatistik auf Nachfrage der Planfeststellungsbehörde<br />
zwischenzeitlich ergänzt. Hiernach betrug die Zahl der Schiffe im Jahre 2008<br />
284 bei einem durchschnittlichen BRZ-Wert von 50.000 <strong>und</strong> einer Bettenzahl<br />
von 1280 im Durchschnitt. Im Jahre 2009 zählte die Statistik 286 Schiffe mit<br />
einem Durchschnittswert von 52.000 BRZ <strong>und</strong> 1.343 Betten. Im Jahre 2010<br />
waren es 291 Schiffe mit durchschnittlich 54.000 BRZ <strong>und</strong> 1.388 Betten. Die
73<br />
Steigerung der Durchschnittsgrößen im Jahre 2010 ist darauf zurückzufüh-<br />
ren, dass mehrere kleinere Schiffe wegen verschärfter IMO-Vorschriften, die<br />
im Jahre 2010 in Kraft getreten sind, aufwändig nachgerüstet oder verschrot-<br />
tet werden mussten. Zusätzlich kamen die größten Neubauten aller Zeiten<br />
wie geplant in Fahrt (ISL-Nachtrag).<br />
Bereits im Oktober 2009 wurde mit der „Oasis of the Seas“ das bislang größte<br />
Kreuzfahrtschiff der Welt mit einer Größe von gut 225.000 BRZ <strong>und</strong> einem<br />
Fassungsvermögen für maximal 6.360 Passagiere <strong>und</strong> über<br />
2.100 Besatzungsmitglieder an Royal Caribbean übergeben. Die erste<br />
Kreuzfahrt erfolgte im Dezember 2009. Das Schwesterschiff „Allure of the<br />
Seas“ wurde im Herbst 2010 fertig gestellt.<br />
1.2.2.1.3 Prognose für Neubauten<br />
Die Prognose für den gesamten Neubaubedarf ergibt sich aus dem Ersatzbedarf<br />
für die vorhandene Flotte <strong>und</strong> der notwendigen Bettenzahl für den<br />
zusätzlichen Bedarf.<br />
Kreuzfahrtschiffe erreichen etwa im Vergleich zu nicht spezialisierten Fracht-<br />
schiffen eine wesentlich längere Nutzungsdauer. So können die seit Ende<br />
der 1960er Jahre nur für Kreuzfahrten gebauten Schiffe, bei entsprechender<br />
Modernisierung, auf absehbare Zeit in Fahrt bleiben.<br />
Die führenden Reedereien trennen sich schon nach etwa 20 Jahren von ihren<br />
eigenen Neubauten, die nicht mehr den Anforderungen des Marktes ent-<br />
sprechen. Unabhängig davon, ob diese danach innerhalb der Gruppe zum<br />
Einsatz kommen oder verkauft werden, entsteht auch auf diese Weise Er-<br />
satzbedarf. Die meist kleineren Schiffe werden auf sek<strong>und</strong>äre Märkte verlegt<br />
<strong>und</strong> durch größere Neubauten ersetzt.<br />
Das durchschnittliche Alter der Außerdienststellung eines Kreuzfahrtschiffes<br />
beträgt etwa 50 Jahre. Bis zum Jahre 2020 wären somit die Baujahre bis<br />
1970 mit insgesamt 20.000 Betten zu ersetzen.
74<br />
Darüber hinaus werden Schiffe aus anderen Gründen, etwa aufgr<strong>und</strong> von<br />
Schäden oder Totalverlusten, die Flotte verlassen. Hierfür werden nochmals<br />
20.000 Betten angesetzt.<br />
Insgesamt entsteht somit ein Ersatzbedarf von etwa 40.000 Betten, der ab<br />
2010 in Neubauten umgesetzt werden konnte.<br />
Daneben könnte jedoch eine neue Vorschrift zur Entrauchung von Fluchtwegen<br />
zu unlösbaren Problemen auf alten Schiffen führen. Auch die Ablehnung<br />
von Besatzungen, auf Schiffen zu arbeiten, in denen ihre Unterbringung in<br />
4- oder 6-Bett-Kabinen erfolgt, könnte eine vorzeitige Außerdienststellung<br />
einiger Schiffe zur Folge haben. Eine alternative Prognose sieht für derartige<br />
Fälle einen Ersatzbedarf von 50.000 Betten vor (ISL-Studie, S. 4-15ff.).<br />
Für den Zusatzbedarf an Betten ist zunächst die Teilnehmerzahl je Bett zu<br />
betrachten. Im Jahre 2000 kamen 43 Gäste auf ein Bett. Im Jahre 2005 waren<br />
es bereits 47 Gäste je Bett. Da der Anteil der nur saisonal eingesetzten<br />
Schiffe weiter zurückgeht <strong>und</strong> der Massenmarkt, in dem Reisen von sieben<br />
Tagen oder weniger typisch sind, sich ausdehnt, wird die Zahl der Gäste pro<br />
Bett weiter ansteigen. Künftig werden 50 Gäste je Bett kalkuliert.<br />
Unter Berücksichtigung der Nachfrageprognose ergab sich für 2010 ein Be-<br />
darf von 404.000 Betten, für 2015 ergibt sich ein Bedarf von 520.000 Betten<br />
<strong>und</strong> für 2020 von 636.000 Betten.<br />
Werden die Neubauaufträge bis 2010 betrachtet, bestätigt sich diese Prognose:<br />
Die Flotte kommt hiernach im Jahre 2010 auf 408.000 Betten <strong>und</strong> liegt<br />
nur minimal über dem Bedarf.<br />
Unter Beachtung des Ersatzbedarfes von jeweils 20.000 Betten für die Zeit-<br />
abschnitte 2011-2015 bzw. 2016-2020 ergibt sich für diese Abschnitte ein<br />
Neubaubedarf von 132.000 bzw. 136.000 Betten wie die folgende Tabelle<br />
verdeutlicht. Die Werte der rechten Spalte ergeben sich aus der oben angesprochenen<br />
alternativen Prognose für den Fall einer zusätzlichen vorzeitigen<br />
Außerdienststellung einiger Schiffe (ISL-Studie, S. 4-17f.).
75<br />
Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der Nachfrageprognose von 31,8 Millionen Reisen im<br />
Jahre 2020, der benötigten Bettenkapazität, des Ersatzbedarfes für ältere<br />
Schiffe <strong>und</strong> eines Trends zum Bau größerer Schiffe mit höherer Bettenzahl<br />
kann auf die Zahl der Neubauten geschlossen werden. Zu berücksichtigen ist<br />
jedoch, dass ein Teil des jährlichen Neubaubedarfs für kleinere Schiffe in den<br />
Marktsegmenten Expeditions-, Luxus- <strong>und</strong> Premiumkreuzfahrten abzuspalten<br />
sein wird. Angenommen werden hierfür 2.000 Betten. Somit blieben 22.000<br />
(2010), 24.000 (2015) bzw. 25.000 (2020) Betten, die auf Großtonnage zu<br />
verteilen wären. Die acht Schiffe, die von Herbst 2006 bis Sommer 2007 gebaut<br />
wurden, wiesen durchschnittlich 2.750 Betten auf. Für das Jahr 2010<br />
wurde ein Durchschnittswert von 3.000 Betten erwartet, was der Auftragsbestand<br />
bestätigte. Da für 2015 <strong>und</strong> 2020 noch keine Trendumkehr abzusehen<br />
ist, wird die durchschnittliche Kapazität nochmals auf 3.250 <strong>und</strong> 3.500 Betten<br />
angehoben.
76<br />
Die Zugr<strong>und</strong>elegung dieser Zahlen führt zu dem Ergebnis, dass jährlich sieben<br />
bis acht Neubauten geordert werden. Der oben angesprochene höhere<br />
Ersatzbedarf würde bei gleicher Bettenanzahl zu acht bis neun Neubauten<br />
jährlich führen, was die zweite Tabelle verdeutlicht (ISL-Studie, S. 4-18f.).<br />
Diese Zahlen stimmen mit der bisherigen jährlichen Order <strong>und</strong> somit auch<br />
den Kapazitäten der Werften überein (ISL-Studie, S. 1-3f., S. 4-20).<br />
Auch bezüglich der Prognose für Neubauten gilt die allgemeine Aussage zur<br />
Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise, dass die langfristig prognostizierten Wachstumstendenzen<br />
unverändert bleiben. Dies verdeutlichen auch die neueren<br />
Aufträge der Reedereien (ISL-Nachtrag).<br />
1.2.2.1.4 Trends bei großen Neubauschiffen<br />
Neben der Frage des mengenmäßigen Umfangs der zu erwartenden Nachfrage<br />
nach Neubauten ist von Bedeutung, welche Ausmaße die zu bauenden<br />
Schiffe haben werden. ISL betont dabei im Rahmen der Studie nachvollziehbar,<br />
präzise Prognosen wären eher spekulativer Natur. Allerdings ließen sich<br />
„auf der Gr<strong>und</strong>lage der in der Vergangenheit feststellbaren Trends, der diesen<br />
zugr<strong>und</strong>e liegenden maßgeblichen Faktoren <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />
der voraussichtlich in der Zukunft wirkenden maßgeblichen Motive mit Blick<br />
auf die Schiffsgröße, ihr Design sowie ihre technische Ausstattung durchaus
77<br />
verlässliche Angaben dazu machen, wohin tendenziell die Entwicklung ge-<br />
hen wird“ (ISL-Studie, S. 4-21).<br />
1.2.2.1.4.1 Schiffsgrößen<br />
Die Schiffsgröße ist bisher jährlich angestiegen <strong>und</strong> hat im Jahre 2007 einen<br />
Durchschnittswert über alle Größenklassen von 46.000 BRZ erreicht. Dieser<br />
Größenwert schließt alle Schiffe ab 1.000 BRZ ein. Der Mittelwert der von<br />
1996-2000 gefertigten Neubauten lag bei 57.600 BRZ, der von 2001-2005<br />
bei 80.500 BRZ <strong>und</strong> 2006/2007 bereits bei 94.000 BRZ.<br />
Einer der Gründe hierfür liegt in der Steigerung des Raums pro Fahrgast.<br />
Lag der Wert BRT/BRZ pro Gast im Jahre 1990 noch bei 26,4, stieg er bis<br />
zum Jahre 2007 auf 38,5. In jüngster Zeit ist eine Abflachung der Zunahme<br />
zu verzeichnen.<br />
Ein weiterer Gr<strong>und</strong> ist die größere Auswahl an Restaurants, Bars <strong>und</strong> anderen<br />
neuen Einrichtungen.<br />
Eine Häufung der Schiffe ist bei Größen von 75.000 / 95.000 BRZ zu verzeichnen,<br />
da bei dieser Tonnage die Panamax-Breite (Breite eines Schiffes,<br />
die nicht überschritten werden darf, um den Panamakanal passieren zu können)<br />
von 32,2 m erreicht wird. Das Längenmaximum liegt bei 294 m, wird<br />
jedoch selbst von vielen Postpanamax-Schiffen nicht erreicht (ISL-Studie,<br />
S. 4-21ff.).<br />
Die Größenbeschränkungen des Panamakanals werden künftig nicht mehr<br />
relevant sein, da der Kanal breitere Schleusen erhält (ISL-Studie, S. 1-4).<br />
Selbst bei Entfallen von extern vorgegebenen Größenmaxima ist jedoch eine<br />
äußerste Grenze für die Tonnage absehbar. Denn bei einer gewissen Passagierzahl<br />
ist das Optimum erreicht. Besonders das Handling von mehr als<br />
3.000 Gästen in den Häfen <strong>und</strong> die Versorgung gestalten sich als äußerst<br />
aufwendig.<br />
Die nächsten Projekte sind daher eher in der Größe von 120.000 –<br />
145.000 BRZ anzusiedeln <strong>und</strong> die 220.000-Tonner von RCL blieben die<br />
Ausnahme. Die 158.000- <strong>und</strong> 150.000-Tonner dürften daher, von Ausnahmen<br />
abgesehen, die obere Größengrenze markieren.
78<br />
Die durchschnittliche Größe der Neubauten wird folglich wohl die 100.000<br />
BRZ-Marke noch überspringen, bis 2020 aber noch weit von 150.000 BRZ<br />
entfernt sein (ISL-Studie, S. 4-21ff.).<br />
1.2.2.1.4.2 Tiefgang<br />
Diese größere Tonnage führt nicht zu einer entsprechenden Tiefgangszunahme.<br />
Diese ist sehr gering, setzt allerdings auf einem sehr hohen Ausgangsniveau<br />
auf. Schon Mitte der 1990er Jahre lag der Durchschnittswert bei<br />
nahe 8 m. Seit 2004 wird die 8 m-Grenze um drei bis vier Dezimeter über-<br />
schritten.<br />
Nach der Auslieferung der „Oasis of the Seas“ <strong>und</strong> eines 150.000 BRZ Schif-<br />
fes von STX aus St. Nazaire beträgt der durchschnittliche Tiefgang bereits<br />
8,50 m. Im Bereich der Kreuzfahrtschiffe besteht keine wesentliche Nachfra-<br />
ge mehr nach Schiffen mit einem geringeren Tiefgang <strong>und</strong> die Tendenz ist<br />
weiter steigend.<br />
Zugleich ist jedoch erkennbar, dass im Bereich bis ca. 80.000 BRZ eine starke,<br />
nach oben abnehmende Beziehung zwischen Größe <strong>und</strong> Tiefgang be-<br />
steht. Ab ca. 80.000 BRZ überschreiten fast alle Neubauten die Schwelle von<br />
8,00 m Tiefgang. Selbst eine Verdoppelung der Schiffsgröße führt aber nicht<br />
zu einem Tiefgang von mehr als 9,00 Metern. Selbst bei der 138.000 BRZ<br />
großen Navigator of the Seas – Klasse konnte der Tiefgang auf 8,60 m beschränkt<br />
werden (ISL-Studie, S. 4-25ff.).<br />
Mit einer Steigerung der Tonnage wachsen auch die Längen <strong>und</strong> Breiten der<br />
Schiffe. Eine größere Breite kann eine Zunahme des Tiefgangs verhindern.<br />
Eine größere Länge hat eine ähnliche Wirkung (ISL-Studie, S. 4-25ff.). Der<br />
Wunsch der Reeder, möglichst viele Außen- <strong>und</strong> Balkonkabinen zu erhalten,<br />
kann jedoch nur durch eine größere Länge <strong>und</strong> mehr Aufbaudecks erfüllt<br />
werden. Stabilitätskriterien <strong>und</strong> das unangenehme Seeverhalten zu breiter<br />
Schiffe setzen ebenfalls enge Grenzen (ISL-Studie, S. 1-4). Auch die Zielvorgabe<br />
eines schlankeren Rumpfes zur Verringerung des Ölverbrauchs, der<br />
Widerstand <strong>und</strong> die Festigkeit des Rumpfes sowie Schaukelbewegungen <strong>und</strong><br />
Baukosten sind Faktoren, die beim Verhältnis Länge zu Breite nur einen ge-<br />
ringen Spielraum lassen (ISL-Studie, S. 4-27).
79<br />
Daher sind „Postpanamax-Schiffe“ nur wenige Meter breiter als „Panamax-<br />
Schiffe“. Letztendlich müssen erheblich größere Schiffe doch mehr Tiefgang<br />
haben als kleinere (ISL-Studie, S. 1-4).<br />
Von extremen Ausnahmeschiffen abgesehen, ist nicht damit zu rechnen,<br />
dass die Länge 350 m <strong>und</strong> die Breite 42 m überschreiten wird (ISL-Studie, S.<br />
4-27).<br />
1.2.2.1.4.2.1 Auswirkungen auf den Tiefgang<br />
Der Tiefgang eines Schiffes ist abhängig von dessen Gewicht <strong>und</strong> dem Völ-<br />
ligkeitskoeffizienten (ISL-Studie, S. 4-28).<br />
Letzterer beschreibt, vereinfacht ausgedrückt, den Anteil des Raumes, den<br />
ein vorne <strong>und</strong> hinten schlanker gestalteter Schiffsrumpf in dem Quader ein-<br />
nimmt, der aus Länge <strong>und</strong> Breite in der <strong>Wasser</strong>linie sowie dem Tiefgang gebildet<br />
wird. Je größer der Völligkeitskoeffizient (Völligkeitsgrad) ist, desto nä-<br />
her tendiert das Unterwasserschiff an die Form des Quaders. Schlank geschnittene<br />
Schiffe haben daher einen vergleichsweise geringen Völligkeits-<br />
grad (ISL-Studie, S. 4-28, Fn. 21).<br />
Die Bestimmung des Gewichts eines Schiffes steht in einem engen Zusammenhang<br />
mit den Wünschen der Reedereien, die ein Kreuzfahrtschiff nach<br />
ihren Vorstellungen <strong>und</strong> den Ansprüchen ihrer K<strong>und</strong>en gestalten möchten. Im<br />
Vordergr<strong>und</strong> stehen dabei die Anordnung der Kabinen, deren Mindestgröße,<br />
die Wahl der Fahrtroute, der Wunsch nach einem niedrigeren Energiever-<br />
brauch <strong>und</strong> Anforderungen an die Festigkeit, Stabilität sowie ein angenehmes<br />
Seeverhalten. Diese Wünsche der Reeder sind in Einklang zu bringen<br />
mit technischen Notwendigkeiten, navigatorischen Restriktionen, strengeren<br />
Umweltanforderungen <strong>und</strong> vielfältigen Vorschriften, z. B. hinsichtlich eines<br />
niedrigeren Energieverbrauchs.<br />
Die Umsetzung dieser Anforderungen ist vielfach mit einem höheren Gewicht<br />
der Schiffe verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> bewirkt daher, dass die künftigen Schiffe tiefer<br />
eintauchen als die gewichtsoptimierten Designs der letzten Jahre. Techni-
80<br />
sche Errungenschaften, die zu einer Reduzierung des Gewichtes führten,<br />
sind weitgehend ausgereizt (ISL-Studie, S. 4-29, S. 4-43). Auch die höheren<br />
Treibstoffkosten verlangen nach Einsparungen, die sich durch eine Veränderung<br />
der Rumpfform erzielen lassen. Diese neuen Formen laufen jedoch<br />
ebenfalls auf eine Zunahme des Tiefgangs hinaus (ISL-Studie, S. 1-4f.).<br />
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen im Kreuzfahrtschiffbau.<br />
1.2.2.1.4.2.1.1 Gewicht <strong>und</strong> Stabilität<br />
Wie bereits angedeutet, wurden bislang alle Möglichkeiten genutzt, Gewicht<br />
einzusparen <strong>und</strong> neueste technische Entwicklungen zu nutzen. Insbesondere<br />
konnte der Einsatz von Stahl im Rahmen des Möglichen minimiert werden.<br />
Hier ist jedoch das Optimum erreicht.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der immensen Höhen der Schiffe kann es erforderlich sein, die<br />
Stabilität durch Ballast (z. B. Beton) im unteren Bereich zu sichern. Der<br />
Transport „toten Materials“ ist zwar nicht erstrebenswert, angesichts des<br />
Wunsches nach mehr Balkon- oder Außenkabinen jedoch unvermeidbar.<br />
Obwohl die Beschränkungen des Panamakanals hinsichtlich der Breite der<br />
Schiffe wegfallen werden, werden die Schiffe nur eine geringe, technisch<br />
notwendige Verbreiterung, die Stabilität bieten könnte, erfahren. Denn die<br />
Schiffsbreite kann zu den gewünschten Kabinen nicht beitragen. Zu breite<br />
Schiffe liegen zudem zu steif im <strong>Wasser</strong> mit der Folge unangenehmer Bewegungen<br />
im Seegang. Auch SOLAS-Vorschriften sprechen gegen eine zu<br />
große Breite.<br />
Folglich kann bei größeren <strong>und</strong> schwereren Schiffen eine Zunahme des Tiefgangs<br />
nicht mehr verhindert werden, zumal für die Fahrt im freien Ozean ein<br />
größerer Tiefgang wegen des besseren Seegangs vorzuziehen ist (ISL-<br />
Studie, S. 4-32f.).<br />
1.2.2.1.4.2.1.2 Antriebstechnik <strong>und</strong> Brennstoffkosten<br />
Die gestiegenen Brennstoffkosten nehmen bereits seit längerer Zeit Einfluss<br />
auf die Konzeption der Antriebsanlagen. Die jüngsten Kostensteigerungen
81<br />
zwingen jedoch dazu, nunmehr nach anderweitigen Möglichkeiten zur Energieeinsparung<br />
zu suchen.<br />
Zum Teil wünschen die Reedereien dieselelektrische Antriebe mit Dieselge-<br />
neratoren, Fahrmotoren <strong>und</strong> Propellerwellen. Gegenüber dem Podantrieb<br />
entsteht auf Gr<strong>und</strong> des höheren Stahleinsatzes <strong>und</strong> der notwendigen Verwendung<br />
von Isoliermasse zur Verringerung von Vibrationen ein höheres<br />
Gewicht durch die Propellerwellen, die Ruder <strong>und</strong> eine andere Konstruktion<br />
im Hinterschiff. Zudem muss der um 6 bis 8 Prozent bessere Wirkungsgrad<br />
der Pods durch eine höhere installierte Leistung ausgeglichen werden.<br />
Schließlich müssen auch im Heck wieder Querstrahler für seitliche Bewegungen<br />
des Schiffes eingebaut werden. Das zusätzliche Gewicht beträgt inklusive<br />
aller Folgemaßnahmen etwa 500 t <strong>und</strong> kann den Tiefgang um maximal<br />
5,4 cm vergrößern (ISL-Studie, S. 4-34).<br />
Weitere Energiesparmöglichkeiten bietet eine Veränderung der Hydrodynamik<br />
des Schiffes durch den Bau eines schlankeren Schiffsrumpfes. Dies wird<br />
akzeptiert, obwohl ein schlankeres Unterwasserschiff bei gleichbleibendem<br />
Gewicht zu mehr Tiefgang führt. Bei einem optimierten Rumpf könnte dies<br />
bei einem Tiefgang von 8,0 m zu einer Zunahme von maximal 0,65 m führen<br />
(ISL-Studie, S. 4-35).<br />
Auch die gerade für Kreuzfahrtschiffe wichtigen Querstrahler, die bei den<br />
jüngsten Neubauten zum Einsatz kommen, führen zu einem effektiven Mehrgewicht<br />
von 100 Tonnen <strong>und</strong> einer Tiefgangszunahme von maximal 0,01 –<br />
0,02 m (ISL-Studie, S. 4-35).<br />
1.2.2.1.4.2.1.3 Einfluss von Vorschriften<br />
Die Konventionen der International Maritime Organisation (IMO) oder regionaler<br />
Organisationen zielen auf eine Erhöhung der Sicherheit <strong>und</strong> des Umweltschutzes<br />
ab.<br />
Die hierin enthaltenen Vorschriften bilden jedoch oft nur ein Minimum, weshalb<br />
die Reeder bestrebt sind, möglichst weit in die Zukunft zu planen <strong>und</strong>
82<br />
oftmals höhere Standards setzen. Der Gr<strong>und</strong> hierfür kann auch in lokal<br />
strengeren Vorschriften liegen.<br />
So sind bereits jetzt neue Vorschriften zu erwarten, die zur Sicherung des<br />
„safe return to port“ erfordern, dass alle Elemente zur Funktion des Antriebs<br />
doppelt vorhanden <strong>und</strong> getrennt voneinander sind. Dies könnte zu einer Tiefgangszunahme<br />
um etwa 2-3 cm führen (ISL-Studie, S. 4-36).<br />
Auch die auf Gr<strong>und</strong> von Vorschriften zur Abgasreduzierung erforderlichen<br />
technischen Maßnahmen können ein Gewicht von etwa 500 t nach sich ziehen<br />
<strong>und</strong> einen zusätzlichen Tiefgang von maximal 5 cm beitragen (ISL-<br />
Studie, S. 4-36f.).<br />
Durch die Einschränkung der Abgabe von Abwässern werden künftig bio-<br />
chemische Anlagen zum Standard, die im gefüllten Zustand ein Gesamtgewicht<br />
von etwa 500 t aufweisen.<br />
Geringer sind die Veränderungen bei festen Abfällen. Eine Gewichtszunahme<br />
ist jedoch denkbar in Bezug auf umfangreichere Filteranlagen oder größere<br />
Kühlräume, da Abfälle in vielen Häfen nicht mehr verbrannt werden dür-<br />
fen <strong>und</strong> somit zwischengelagert werden müssen.<br />
Für das Ballastwasser, welches mit dem Verbrauch von Vorräten zur Stabilisierung<br />
des Schiffes erforderlich ist, sind nach den Vorgaben der IMO Anlagen<br />
vonnöten, die verhindern, dass Lebewesen in fremde Lebensräume ver-<br />
bracht werden. Diese Anlagen sind nicht von großem Gewicht <strong>und</strong> führen<br />
lediglich zu einer Tiefgangszunahme von etwa 1 cm (ISL-Studie S. 4-38).<br />
1.2.2.1.4.2.1.4 Sonstige Entwicklungen<br />
Als weitere Trends (ISL-Studie S. 4-39f.) bei Schiffssicherheit, Energieeinsparung,<br />
Passagierkomfort <strong>und</strong> Gästeunterhaltung seien folgende genannt,<br />
die allerdings nicht bei jedem Neubau zur Ausführung kommen werden:<br />
� Doppelte Verglasung zur Energieeinsparung
83<br />
� Mehr Glaseinsatz zur besseren Anpassung an das<br />
Klima<br />
� Einsatz von Solarzellen<br />
� Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung<br />
� Einsatz zusätzlicher Filter zur besseren Reinigung<br />
der in Klimaanlagen umgewälzten Luft zur Vermeidung<br />
der Ausbreitung von Krankheiten<br />
� Einsatz weiterer Sprinkleranlagen, jedoch Einsparungen<br />
durch Einsatz dünnerer Rohrquerschnitte<br />
� Einsatz von Flossenstabilisatoren zur Erhöhung des<br />
Komforts / Minderung von Gefahren<br />
� Ausstattung der Räumlichkeiten mit stabilem<br />
Schmuck<br />
� Ausgedehnte Spaß- <strong>und</strong> Whirlpools<br />
� Aufteilung des Bordrestaurants in bis zu zehn kleine<br />
Restaurants mit eigenen Küchen<br />
� Neue Attraktionen, wie Kletterwände, Poollandschaften,<br />
Eisbahnen <strong>und</strong> „Flowrider“<br />
Die vorgenannten Trends führen grob geschätzt zu einer Tiefgangszunahme<br />
von maximal 5 cm (ISL-Studie S. 4-39f.).<br />
1.2.2.1.4.2.1.5 Vorgaben durch Einsatzgebiete<br />
Schließlich weisen die Häfen, die die hohen Fahrgastzahlen der großen<br />
Schiffe bewältigen können, ausreichende <strong>Wasser</strong>tiefen auf bzw. schaffen<br />
solche, so dass das früher genannte Argument, bei größerem Tiefgang könnten<br />
weniger Häfen angesteuert werden, zunehmend an Gewicht verliert (ISL-<br />
Studie, S. 1-4f., S. 4-31, S. 4-43).<br />
Auch die Beschränkungen durch den Panamakanal für Karibikschiffe, die im<br />
Sommer durch den Kanal in das Fahrtgebiet Alaska wechseln, fallen, wie<br />
bereits erörtert, durch die Ausstattung des Kanals mit größeren Schleusen<br />
weg (ISL-Studie S. 4-31).
84<br />
1.2.2.1.4.2.1.6 Umsetzung bei neueren Kreuzfahrtschiffen<br />
Bereits die Ausstattung der neueren Schiffe verdeutlicht die oben beschriebenen<br />
Entwicklungen.<br />
So bietet die im Oktober 2009 ausgelieferte „Oasis of the Seas“ der Reederei<br />
Royal Caribbean Cruises den Passagieren zwei Surfbecken, zwei Kletterwände,<br />
ein Theater <strong>und</strong> eine Eisshow. Darüber hinaus existiert ein 129 Meter<br />
langer <strong>und</strong> 20 Meter breiter „Central Park“ mit Naturgras <strong>und</strong> echten Bäumen.<br />
(Deutsche Schiffahrts-Zeitung, THB, vom 29.10.2009, S. 13; „Schwim-<br />
mende Stadt geht auf erste große Fahrt“ in Ostfriesen Zeitung v. 30.10.2009,<br />
S. 10).<br />
Die von der Meyer Werft für „Celebrity Cruises“ gebaute „Celebrity Equinox“,<br />
die im Sommer 2009 in Fahrt ging, zeichnet sich durch ihre hohen Umwelt<strong>und</strong><br />
Sicherheitsstandards aus. Besonders energieeffiziente Systeme, wie<br />
eine Photovoltaik-Anlage, eine optimierte Schiffsform <strong>und</strong> ein energiesparendes<br />
LED-Beleuchtungssystem führen nach Werftangaben zu einer Energie-<br />
einsparung von 30 Prozent gegenüber vergleichbaren Schiffen. Die „Celebrity<br />
Equinox“ ist daneben eines der ersten Schiffe, welches die seit 2009 gel-<br />
tenden neuen Vorschriften zur Leckstabilität erfüllt. Sie verfügt über<br />
1.426 Passagierkabinen, davon 140 Innen- <strong>und</strong> 1.286 Außenkabinen. Die<br />
Penthouse <strong>und</strong> Royal Suiten mit einer Größe von 110 m² bzw. 54 m² verfügen<br />
über Wohnzimmer, Esszimmer <strong>und</strong> ein separates Schlafzimmer sowie<br />
ein Bad, welches mit einer Whirlpool-Badewanne <strong>und</strong> einer separaten Du-<br />
sche ausgestattet ist. Daneben bietet das Schiff den Passagieren eine Vielzahl<br />
von Besonderheiten. So erstreckt sich das „Equinox-Theater“ über drei<br />
Decks <strong>und</strong> ist für 1.095 Gäste ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Ausstattung<br />
in diversen Restaurants, Clubs, Lounges, Bars, umfangreichen<br />
Shoppingmöglichkeiten, einem Casino, einem Nachtclub, einem weiteren<br />
Veranstaltungsort <strong>und</strong> dem Unterhaltungszentrum des Schiffes „Entertain-<br />
ment Court“. Bis zu 200 Personen finden Platz in einem Konferenzsaal. Auf<br />
Deck 15 des Schiffes wurde eine 2.130 m² große Rasenfläche mit diversen
85<br />
weiteren Angeboten für die Passagiere angelegt. Für Kinder bietet die „Fun<br />
Factory“ mit Teens Disco <strong>und</strong> Gaming Arcarde sowie Café Bar Unterhaltung.<br />
Zudem ist die „Celebrity Equinox“ nach den neuesten IMO-Vorschriften gestaltet.<br />
Sie besitzt sechs Tenderboote, 16 Rettungsboote <strong>und</strong> zwei Fast-<br />
Rescue-Boote. Weiterhin befinden sich auf dem Schiff vier „Marine Evacuation<br />
Systems“, die mit Hilfe von Rettungsrutschen eine sichere <strong>und</strong> schnelle<br />
Evakuierung gewährleisten.<br />
Für eine optimale Manövrierfähigkeit wurde das Kreuzfahrtschiff mit zwei<br />
Azipods <strong>und</strong> drei Bugstrahlern ausgerüstet. Die Verpflegung der Gäste erfolgt<br />
durch insgesamt zehn Küchen sowie elf Pantrys <strong>und</strong> Bars.<br />
An Bord können bis zu 2,18 Mio. Liter Trinkwasser pro Tag erzeugt werden.<br />
Das Trinkwasser wird über zwei Verdampfer <strong>und</strong> eine Umkehrosmoseanlage<br />
hergestellt. Dabei sind die Verdampfer für einen sehr niedrigen Energiever-<br />
brauch ausgelegt <strong>und</strong> werden hauptsächlich über die Abwärme der Dieselmotoren<br />
mit Energie versorgt. Die Umkehrosmoseanlage verfügt über ein<br />
Energierückgewinnungssystem, um Primärenergie zu sparen. Ein möglichst<br />
sparsamer Umgang mit <strong>Wasser</strong> wird etwa dadurch erreicht, dass das in den<br />
Klimaanlagen anfallende Kondensatwasser gesammelt <strong>und</strong> als Brauchwasser<br />
für die Wäscherei verwendet wird. Der Wärmewasserkreislauf wird mit<br />
Dampf beheizt. Trinkwasser kann zudem auch über eine Bunkerstation von<br />
Land übernommen werden.<br />
Das gesamte Schwarzwasser wird über ein Rohrsystem den vier Vakuumanlagen<br />
zugeführt <strong>und</strong> kann bei Bedarf in Speichertanks zwischengelagert werden.<br />
Das anfallende Schwarz- <strong>und</strong> Grauwasser wird in einem Bioreaktor bio-<br />
logisch-physikalisch aufbereitet <strong>und</strong> in Trinkwasserqualität wieder über Bord<br />
gegeben. Der anfallende Klärschlamm wird getrocknet <strong>und</strong> in der bordeige-<br />
nen Müllverbrennungsanlage rückstandslos beseitigt.<br />
Insgesamt wurde eine Fläche von mehr als 3.000 m² mit einem Sonnen-/<br />
Wärmeschutzglas, teilweise mit integrierter Photovoltaik, verglast (Schiff &<br />
Hafen, September 2009, Nr. 9, S. 30 ff.).<br />
Vorstehende Ausführungen enthalten nicht die gesamte Ausstattung der<br />
Schiffe. Sie bestätigen jedoch das Gutachten des ISL diesbezüglich <strong>und</strong> ver-
86<br />
deutlichen, dass die in Zukunft gebauten Schiffe über zahlreiche Neuerungen<br />
verfügen werden, die zwangsläufig mit einer Gewichtszunahme verb<strong>und</strong>en<br />
sind.
1.2.2.1.4.2.2 Tiefgangszunahme<br />
87<br />
Unter Berücksichtigung sämtlicher für die Bemessung zukünftiger Kreuzfahrtschiffe<br />
maßgeblicher Faktoren bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass der<br />
Tiefgang mit der Größe der Schiffe signifikant ansteigen wird. Abhängig vom<br />
jeweiligen Design ist mit 0,5 bis 0,9 m Zunahme zu rechnen. Schiffe von<br />
100.000 – 150.000 BRZ, die bisher einen Maximaltiefgang von 8,2 bis 8,5 m<br />
aufweisen, werden aufgr<strong>und</strong> der neueren Entwicklungen bis zum Jahre 2020<br />
mit hoher Wahrscheinlichkeit bei 8,5 m bis gut 9 m Tiefgang liegen (ISL-<br />
Studie, S. 4-41).<br />
1.2.2.1.5 Werften<br />
Auch bei den Werften herrscht hinsichtlich der Fahrgastschiffe mit einer Größe<br />
von über 32.000 BRZ eine ähnliche Konzentration wie bei den Reederei-<br />
en. Seit dem Jahre 2006 teilen drei große Werften den Markt untereinander<br />
auf.<br />
Der staatliche italienische Schiffbaukonzern Fincantieri erhielt bislang fast<br />
alle Aufträge für den Bau von Kreuzfahrtschiffen für die Carnival-Gruppe. Mit<br />
drei bis vier Neubauten für Carnival wird Fincantieri auch künftig weitgehend<br />
ausgelastet sein. Die Größenordnung der Neubauten reicht von 80.000 BRZ<br />
bis 130.000 BRZ. Gesichert wurde diese Zusammenarbeit durch einen vor<br />
einigen Jahren geschlossenen Rahmenvertrag. Gleichzeitig bedeutet dies,<br />
dass Carnival nur wenige Aufträge an andere Werften vergeben wird, wie die<br />
zum Bau der AIDA-Schiffe durch die Meyer Werft (ISL-Studie, S. 1-5).<br />
Als zweites Unternehmen bauten die Aker-Werften aus Finnland (früher<br />
Wärtsilä, Masa-Yards, Finnyards) Kreuzfahrtschiffe. Nach Ablieferung einer<br />
Serie von drei 154.000-Tonnern wurden im offenen Großdock in Turku bis<br />
zum Jahre 2010 zwei Schiffe der „Genesis-Klasse“ mit 220.000 BRZ gefertigt.<br />
K<strong>und</strong>e für insgesamt zehn sehr große Schiffe war <strong>und</strong> ist Royal Caribbean,<br />
die hiermit zum einzigen K<strong>und</strong>en geworden sind.<br />
Als dritte Werft etabliert war Chantiers de l`Atlantique in St. Nazaire. Nach<br />
einem Orderloch in Folge der Ereignisse des 11. September 2001 erhielt die<br />
Werft eine Reihe von Aufträgen der MSC Cruises. Im Jahre 2006 wurde die
88<br />
Werft zu 75 % von dem französischen Alstrom-Konzern an die Aker-Werften<br />
veräußert, womit diese ein zweites großes Dock erhielten (ISL-Studie, S. 1-5;<br />
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/uebernahme-von-<br />
hantiers-de-l-atlantique-genehmigt;1056136, Stand 02.12.2009).<br />
Die Aker-Werften wiederum wurden im Jahre 2009 von dem südkoreani-<br />
schen Werftkonzern STX-Shipbuilding, der bereits im Jahre 2007<br />
39,2 Prozent der Anteile erworben hatte, übernommen <strong>und</strong> firmieren seit No-<br />
vember 2008 unter STX Europe (http://de.wikipedia.org/wiki/STX _Europe,<br />
Stand 02.12.2009).<br />
Die letzte an diesem Markt teilnehmende Werft ist die Meyer Werft in Papenburg.<br />
Sie hat in den letzten 30 Jahren Lieferbeziehungen zu allen drei großen<br />
Gruppen <strong>und</strong> zu Disney Cruises aufgebaut. Sie baut ausschließlich in Hal-<br />
lendocks, seit dem Jahre 2002 in zwei Hallen. Die Werftanlage <strong>und</strong> die Ausrüstung<br />
befinden sich auf dem modernsten Stand (ISL-Studie, S. 1-5ff.).<br />
Insbesondere im Bereich der Schweißtechnik verfügt die Meyer Werft über<br />
die beste Technik. Das jüngst in Betrieb genommene Laserzentrum, in welches<br />
die Werft 80 Mio. Euro investierte, ist das modernste in ganz Europa<br />
<strong>und</strong> wird u. a. mit 56 Schweiß-Systemen ausgestattet, die auf einem innova-<br />
tiven Fügeverfahren basieren (Schiff & Hafen, September 2009, Nr. 9, S. 58).<br />
Nach eigenen Angaben verfügt die Werft weltweit über die modernsten<br />
Schiffbauanlagen (http://www.meyerwerft. com/page.asp?lang=d&main=2&<br />
subs=0&did=633, Stand 28.01.12). Mit der Verlängerung der zweiten Baudockhalle<br />
um weitere 120 Meter ist die Werft in der Lage, in demselben Bau-<br />
dock an zwei Schiffen größter Dimensionen gleichzeitig zu arbeiten. Auf diese<br />
Weise können pro Jahr statt zwei, nunmehr drei große Kreuzfahrtschiffe<br />
gefertigt werden. Auch 180.000 BRZ-Neubauten sind möglich („60 Jahre<br />
Schiffbau in Deutschland“ in Schiff & Hafen Spezial, April 2009, Nr. 4, S. 57).<br />
Lediglich bei den größten Dimensionen kann die Meyer Werft nicht mit STX<br />
Europe mithalten (ISL-Studie, S. 1-5ff.).<br />
Die Meyer Werft hat heute gute Beziehungen zu allen großen Reederei-<br />
Gruppen. Dies erhöht die Chance auf Folgeaufträge, erfordert aber auch ein
89<br />
besonders flexibles Reagieren auf die Wünsche der K<strong>und</strong>en (ISL-Studie, S.<br />
5-4).<br />
Die Bedarfsprognose von sieben bis acht Schiffen jährlich bedeutet keine<br />
größere Veränderung der heutigen Werftkapazitäten oder der Zuordnung zu<br />
den Werften. Von sieben Schiffen würde je eines auf die drei Standorte von<br />
Fincantieri, die beiden Hallendocks der Meyer Werft <strong>und</strong> die beiden Großdocks<br />
in Turku <strong>und</strong> St. Nazaire entfallen. Auch die bisherigen vertraglichen<br />
Beziehungen zu den Reedereien dürften einer gleichmäßigen Verteilung der<br />
Aufträge nicht entgegen stehen. Voraussetzung dabei ist selbstverständlich,<br />
dass keine gravierenden Veränderungen des Marktes sowohl hinsichtlich der<br />
Reedereien als auch bezüglich der Werften eintreten.<br />
Folglich wird die Meyer Werft in Zukunft in keinem Fall mehr Auswahl bei der<br />
Annahme von Aufträgen haben als heute <strong>und</strong> sich auf die Wünsche der Kun-<br />
den einstellen müssen.<br />
Könnte sich die Werft nicht mehr an dem Bau der vom Weltmarkt gefragten<br />
Kreuzfahrtschiffe von 100.000 bis 150.000 BRZ mit den beschriebenen Maßen<br />
beteiligen, müsste sie mit einem starken Einbruch der Aufträge rechnen.<br />
In Folge des Wegfalls der Breitenbeschränkung durch die Schleusen des<br />
Panamakanals muss damit gerechnet werden, dass weniger Panamax-<br />
Schiffe geordert werden (ISL-Studie, S. 5-20f.).<br />
Insgesamt wird sich der Wettbewerbsdruck auf die europäischen Werften<br />
weiter verstärken.<br />
Eine nachhaltige Veränderung der Werftenlandschaft <strong>und</strong> der Gesamtprog-<br />
nose in Folge der Übernahme der Aker-Werften durch die südkoreanische<br />
STX-Gruppe <strong>und</strong> eines befürchteten Einstiegs asiatischer Werften in dieses<br />
Marktsegment nach Abschöpfen des Know-how ist derzeit nicht zu erwarten.<br />
Eine Verlagerung aus Europa nach Asien ist zurzeit nicht vorstellbar.<br />
Dies begründet das ISL auf Anfrage der Planfeststellungsbehörde (ISL-<br />
Nachtrag) damit, dass nur die Werften in Europa über die notwendige Infra-<br />
struktur zum Bau der zukünftig nachgefragten Schiffe verfügen. Insbesondere<br />
die technisch anspruchsvollen Aufgaben könnten zurzeit nur in Europa<br />
vollzogen werden. Gerade die Meyer Werft sei technisch auf dem höchsten
90<br />
Niveau <strong>und</strong> biete mit einem „Eldorado der Lasertechnik“ (vgl. auch:<br />
http://www.handels blatt.com/technologie/forschung-<br />
medizin/b=2339483,_p=134,_t=ftprint,doc_ page=0;printpage, Stand<br />
03.12.09) den besten Stand bei der Stahlverarbeitung. Dies garantiere quali-<br />
tativ hochwertige Arbeit. Ferner könnten in Europa, auch bei der Meyer<br />
Werft, XXL-Schiffe sofort gebaut werden. Dies sei in Asien nicht möglich <strong>und</strong><br />
der Vorsprung, der zugunsten der Europäer bestehe, sei nicht leicht aufzuholen.<br />
Zudem sei zu beachten, dass die Nachfrage nach Kreuzfahrtschiffen bereits<br />
nachließ, als STX die mehrheitliche Übernahme gesichert hatte. Es bliebe<br />
laut ISL zunächst abzuwarten, wie sich die neuen Eigner verhalten, wenn die<br />
früheren Aker-Werften mangels Aufträgen in die Verlustzone geraten sollten.<br />
In diesem Falle sei auch ein Ausstieg der STX-Gruppe möglich.<br />
Überdies berichte die Fachzeitschrift Lloyd’s List, STX Europe beginne, die<br />
Werften neu auszurichten. Obwohl hinsichtlich des Baus von Kreuzfahrtschiffen<br />
Optimismus bestehe, nähme STX Schiffe für arktische Gewässer, Offshore-Fahrzeuge<br />
<strong>und</strong> Kriegsschiffe verstärkt ins Visier. Der Betrieb in Helsinki<br />
bemühe sich zudem um Reparaturen an Fährschiffen.<br />
Der Betrieb in Turku hatte bereits eine große Fähre in Auftrag.<br />
Auch der Auftrag der Reederei AIDA Cruises für die japanische Werft Mitsubishi<br />
hat auf die Gesamtprognose derzeit keinen Einfluss. Nach Auffassung<br />
des Vorsitzenden des Verbandes für Schiffbau <strong>und</strong> Meerestechnik, Herrn<br />
Werner L<strong>und</strong>t, ändert der Auftrag am Markt im Moment wenig. Zwar befürchtet<br />
er, dass Mitsubishi von den Erfahrungen der Reederei profitieren werde.<br />
Eine Gefahr, dass ganze Pläne aus Deutschland kopiert werden, sieht er<br />
jedoch nicht, da jedes Kreuzfahrtschiff anders sein müsse. Für die Nachfrage<br />
nach Schiffen <strong>und</strong> die Werftkapazitäten ändere sich zunächst nichts (THB,<br />
Täglicher Hafenbericht, Sonderbeilage Kreuz- <strong>und</strong> Fährschifffahrt,<br />
27.09.2011, S. 4).
91<br />
1.2.2.2 Bestätigung durch neueste Aufträge<br />
Bestätigt werden die in vorstehend behandelter Prognose wiedergegebenen<br />
Entwicklungen zudem durch die aktuellsten Aufträge der Meyer Werft.<br />
Im Oktober 2010 bestellte die Reederei Norwegian Cruise Line zwei weitere<br />
Kreuzfahrtschiffe, deren Auslieferung für die Frühjahre 2013 bzw. 2014 ge-<br />
plant ist. Die 143.500 BRZ großen Schiffe sind für über 4.000 Passagiere<br />
(http://www.meyerwerft.de/page.asp?lang=d&main= 1&subs=0&did=875,<br />
Stand 15.03.2011) ausgelegt.<br />
Die Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. unterzeichnete darüber hinaus<br />
im Februar 2011 einen Vorvertrag mit der Meyer Werft für ein neues Kreuzfahrtschiff<br />
mit dem Projektnamen „Sunshine“. Das erste Schiff soll im Herbst<br />
2014 ausgeliefert werden mit einer Option auf ein weiteres Schiff im<br />
Frühling 2015. Auf dem Schiff mit einer Vermessung von 158.000 BRZ werden<br />
bis zu 4.100 Gäste Platz finden (http://www.meyerwerft.de/page.<br />
asp?lang=d& main=3&subs=0&did=1852, Stand 14.03.2011).<br />
Obwohl die genauen Maße der Schiffe noch nicht feststehen, deuten aus<br />
Sicht der Planfeststellungsbehörde bereits die Raumzahl mit bis zu 158.000<br />
BRZ sowie die Bettenzahlen darauf hin, dass der in der Prognose des ISL<br />
beschriebene Trend sich verwirklichen wird.<br />
Nach dem Antrag der TdV auf sofortige Vollziehung dieses Planfeststellungsbeschlusses<br />
liegen zudem Aussagen der Meyer Werft vor, nach denen<br />
die Schiffe mit dem Projektnamen „Sunshine“ eine Größenordnung erreichen,<br />
die eine sichere Überführung über die <strong>Wasser</strong>straße in dem derzeit auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage der vorläufigen Anordnung bestehenden Zustand nicht zulässt.<br />
1.3 Regionalökonomische Bedeutung<br />
Ergänzend <strong>und</strong> unter Hinweis darauf, dass die Planfeststellungsbehörde die<br />
Planrechtfertigung nicht auf die folgenden Ausführungen stützt, sei ange-
92<br />
merkt, dass für die Verwirklichung des Vorhabens neben dem verkehrlichen<br />
Bedarf auch regionalökonomische Gründe sprechen. Diese sind für die Planrechtfertigung<br />
nicht maßgeblich, erlangen jedoch im Rahmen der Abwägung<br />
als Sek<strong>und</strong>äreffekte Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 26.04.2007, 4 C 12/05, Rn.<br />
51 ff., zitiert nach juris).<br />
Der Planfeststellungsbehörde liegt hierzu das von den Trägern des Vorhabens<br />
beim Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) in Auftrag<br />
gegebene Gutachten „Die regionalökonomische Bedeutung der Meyer<br />
Werft GmbH Papenburg für die Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer“ (NIW-<br />
Gutachten) aus September 2009 vor.<br />
Das NIW hat auf Basis von Daten der Meyer Werft mit einem modifizierten<br />
Input-Output-Modell die direkten, indirekten <strong>und</strong> durch die Werft induzierten<br />
Produktions-, Wertschöpfungs- <strong>und</strong> Beschäftigungseffekte für die gesamte<br />
deutsche Wirtschaft, das Land Niedersachsen sowie die Region der Landkreise<br />
Emsland <strong>und</strong> Leer geschätzt.<br />
Die gesamtwirtschaftlichen Produktionseffekte entstehen aus der Vorleis-<br />
tungsnachfrage der Meyer Werft sowie der Konsumnachfrage aus Lohn- <strong>und</strong><br />
Gehaltszahlungen der Werft. Die Wertschöpfungseffekte aus den ökonomi-<br />
schen Aktivitäten der Meyer Werft folgen aus den Produktionseffekten abzüglich<br />
der durchschnittlichen sektoralen Vorleistungsbezüge. Die Beschäfti-<br />
gungseffekte werden abgeleitet aus dem durch die Vorleistungs- <strong>und</strong> Konsumnachfrage<br />
angestoßenen gesamtwirtschaftlichen Produktionseffekt <strong>und</strong><br />
der durchschnittlichen Arbeitsproduktivität in insgesamt 71 Wirtschaftssekto-<br />
ren in Deutschland.<br />
Als fiskalische Effekte hat das NIW die Gr<strong>und</strong>steuer, die Gewerbesteuer, die<br />
Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer <strong>und</strong> die Umsatzsteuer betrach-<br />
tet <strong>und</strong> dort, wo keine konkreten Angaben gemacht werden konnten, aus einer<br />
durchschnittlichen Relation von Wertschöpfung <strong>und</strong> jeweiligen Steuereinnahmen<br />
eine Schätzung vorgenommen.
93<br />
Die Analyse wurde hinsichtlich struktureller <strong>und</strong> qualitativer Erkenntnisse ergänzt<br />
durch eine standardisierte Unternehmensbefragung sowie Expertenin-<br />
terviews bei Vorleistungsbetrieben der Meyer Werft.<br />
Das NIW greift hiermit nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde auf<br />
eine Methode zurück, die geeignet ist, die regionalökonomische Bedeutung<br />
der Werft zu analysieren.<br />
Die Planfeststellungsbehörde teilt die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen.<br />
Das Gutachten kommt zu einem einleuchtend begründeten Ergebnis<br />
<strong>und</strong> ist in sich schlüssig sowie nachvollziehbar. Das NIW ermittelt den zu-<br />
gr<strong>und</strong>eliegenden Sachverhalt zutreffend <strong>und</strong> beleuchtet sämtliche für die Bestimmung<br />
der regionalökonomischen Bedeutung relevanten Parameter.<br />
Es ist der Planfeststellungsbehörde bewusst, dass es sich bei den gutachtlichen<br />
Aussagen zum Teil um Prognosen handelt, deren Eintritt nicht mit<br />
Sicherheit vorhergesagt werden kann. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
wurden diese jeder Prognose innewohnenden Risiken jedoch in höchstem<br />
Maße minimiert.<br />
Das NIW gelangt zu dem Ergebnis, dass die Meyer Werft in Papenburg von<br />
zentraler Bedeutung für die ökonomische Entwicklung in der Region ist.<br />
Das aus dem Jahre 2009 stammende Gutachten nimmt dabei zunächst die<br />
zu diesem Zeitpunkt bestehende Situation in den Blick, betrachtet jedoch<br />
auch die Auswirkungen der Erweiterung <strong>und</strong> Modernisierung der Produktionskapazitäten<br />
in Form einer Verlängerung des Baudocks 2 sowie des Neu-<br />
baus einer modernen Schweißhalle, die im Jahre 2009 bereits geplant waren.<br />
Die Prognose erstreckt sich daher auf einen Zeitraum bis zum Jahre<br />
2012. Die Erweiterung wirkt sich zum Teil erst zu diesem Zeitpunkt aus. Zwischenzeitlich<br />
sind die Erweiterungsmaßnahmen umgesetzt worden.<br />
Die Meyer Werft besaß zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens einen<br />
Weltmarktanteil von 28 %. Die komparativen Vorteile der Werft gegenüber<br />
den Wettbewerbern sind insbesondere auf den Einsatz modernster Produkti-<br />
onstechnologien <strong>und</strong> Verfahren sowie auf die räumliche Vernetzung mit spe-
94<br />
zialisierten Zulieferern zurückzuführen, die eine Schlüsselrolle in der Sekti-<br />
onsbauweise der Schiffe einnehmen. Im Jahre 2007 verzeichnete die Werft<br />
Ausgaben von etwa 7 % ihres Umsatzes für Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
(FuE), während die deutsche Schiffbaubranche im Jahre 2005 lediglich<br />
knapp 5 % ihres Produktionswertes in FuE investierte. Wettbewerbsvorteile<br />
entstehen auch aufgr<strong>und</strong> von Produktinnovationen im Bereich umweltfre<strong>und</strong>licher<br />
Technologien an Bord.<br />
Um der oben beschriebenen Nachfrage gerecht werden zu können, hat die<br />
Meyer Werft, wie bereits angesprochen, ihre Produktionskapazitäten ausge-<br />
baut, so dass seit dem Jahre 2011 von der Werft jährlich bis zu drei Kreuzfahrtschiffe<br />
fertig gestellt werden können (NIW-Gutachten, S. 17).<br />
Die regionalökonomische Bedeutung der Werft kann auf verschiedene Effek-<br />
te zurückgeführt werden.<br />
Direkte Effekte<br />
Ende des Jahres 2008 waren etwa 2.730 Beschäftigte bei der Meyer Werft<br />
tätig. Im Jahre 2009 wurde das Laserzentrum vom Hauptbetrieb abgespalten<br />
<strong>und</strong> in eine eigene Gesellschaft überführt. In Folge dessen waren noch 2.450<br />
Mitarbeiter bei der Meyer Werft GmbH beschäftigt. Im Folgenden wird jedoch<br />
dem NIW-Gutachten entsprechend die Situation vor der Ausgliederung des<br />
Laserzentrums zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
295 Personen waren in der Berufsausbildung, was einem Anteil von etwa<br />
10 % der Gesamtbelegschaft entspricht. Die Meyer Werft trug hiermit mit einer<br />
Quote von gut 3 % zu den Ausbildungsplätzen im Landkreis Leer bei.<br />
Etwa 49 % der Beschäftigten haben ihren Wohnsitz im Landkreis Leer <strong>und</strong><br />
46 % der Angestellten im Landkreis Emsland. Seit dem Jahre 2000 hat sich<br />
die Beschäftigtenzahl um etwa 20 % erhöht.<br />
Die Meyer Werft hat im Jahre 2005 einen Umsatz von 522 Mio. € erwirtschaftet,<br />
im Jahre 2008 war ein Umsatz von 994 Mio. € zu verzeichnen. Dies entspricht<br />
einer Steigerung um etwa 90 %.
95<br />
Daneben leistet die Werft einen erheblichen Beitrag zur Bruttowertschöpfung.<br />
Im Jahr 2008 erzielte sie eine geschätzte Bruttowertschöpfung von gut<br />
130 Mio. €, wie bereits im Jahre 2006. Im Jahre 2006 entsprach dies einem<br />
Anteil von etwa 1,4 % der Wertschöpfung des Landkreises (NIW-Gutachten,<br />
S. 27ff.).<br />
Bis zum Jahre 2012 wird die Zahl der Beschäftigten auf 2.850 ansteigen.<br />
Unberücksichtigt bleibt hierbei die Ausgliederung des Laserzentrums, welche<br />
dazu führt, dass die Zahl der direkt Beschäftigten sinkt, während sich die indirekten<br />
Beschäftigungseffekte erhöhen.<br />
Die Umsätze der Werft entwickeln sich nach dem NIW-Gutachten zunächst<br />
moderat. Das NIW ging für das Jahr 2010 von einem Umsatz von unter<br />
1 Mrd. € aus. Mit dem Bau von zwei Postpanamax-Schiffen wird der Umsatz<br />
in den Jahren 2011 <strong>und</strong> 2012 jedoch um mehr als die Hälfte auf gut 1,5 Mrd.<br />
€ steigen.<br />
Die geschätzte Bruttowertschöpfung der Werft wird von 130 Mio. € im Jahre<br />
2008 jährlich um gut 2 % auf über 140 Mio. € im Jahre 2012 ansteigen (NIW-<br />
Gutachten, S. 41ff.).<br />
Indirekte Effekte<br />
Indirekte Produktions-, Beschäftigungs- <strong>und</strong> Wertschöpfungseffekte ergeben<br />
sich aus den unmittelbaren Lieferantenbeziehungen der Werft sowie bei Betrieben<br />
auf den vorgelagerten Produktionsstufen, dort hervorgerufen durch<br />
die Zulieferunternehmen der Meyer Werft.<br />
Die Werft hat im Jahre 2007 für etwa 803 Mio. € Vorleistungen bezogen.<br />
Hiervon stammten Vorleistungen für 167 Mio. € aus dem Land Niedersach-<br />
sen, für r<strong>und</strong> 76 Mio. € aus dem Landkreis Emsland <strong>und</strong> für 17 Mio. € aus<br />
dem Landkreis Leer.<br />
Gegenüber 2005 stieg der Wert der Vorleistungen im Jahre 2007 um 50 %.<br />
Das Vorleistungswachstum seit 2005 verblieb fast ausschließlich in Deutschland.<br />
Im Landkreis Emsland sind die Vorleistungsbezüge der Zulieferer um<br />
das 1,5-fache gestiegen. Vorleistungen aus dem Landkreis Leer stiegen um<br />
ein Drittel.
96<br />
Nach Angaben der befragten Unternehmen, von denen fast zwei Drittel<br />
schon vor dem Jahre 2000 Lieferbeziehungen zur Werft führten, betrug der<br />
Anteil der Umsätze mit der Werft im Jahre 2007 durchschnittlich ein Drittel<br />
der gesamten Umsätze.<br />
Aus den im Input-Output-Modell geschätzten Produktionseffekten durch Vorleistungen<br />
der Meyer Werft können Beschäftigungseffekte für die gesamte<br />
deutsche Wirtschaft abgeleitet werden: Aus der Vorleistungsnachfrage der<br />
Meyer Werft ergaben sich im Jahre 2008 gut 5.800 Vollzeitarbeitsplätze. Von<br />
den in Deutschland wirksam werdenden Vorleistungen verbleiben nach<br />
Schätzung des NIW insgesamt 25 % in Niedersachsen <strong>und</strong> 14 % in den<br />
Landkreisen Emsland <strong>und</strong> Leer. Auf die Region der Landkreise entfallen fast<br />
700 Vollzeitarbeitsplätze aus den Produktionseffekten bei Zulieferern, weitere<br />
860 Vollzeitarbeitsplätze entstehen in den übrigen Regionen Niedersachsens.<br />
Aus den Ergebnissen der NIW-Zulieferbefragung lässt sich eine Zahl von<br />
r<strong>und</strong> 1.000 Beschäftigten für die Region der Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer<br />
ableiten, die in einem direkten Zusammenhang mit den Lieferbeziehungen<br />
der Werft steht.<br />
Die Differenz zu den aus dem Input-Output-Modell gewonnenen Ergebnissen<br />
ist darauf zurückzuführen, dass in der Befragung Kopfzahlen erhoben wur-<br />
den, mithin auch Teilzeitarbeitsplätze mit einer Quote von etwa 10 % Berücksichtigung<br />
fanden, während in dem Modell auf Vollzeitarbeitsplätze ab-<br />
gestellt wurde. Zudem kann aufgr<strong>und</strong> der Berechnungsart des Modells der<br />
Beschäftigungseffekt der Input-Output-Berechnung unterschätzt sein (NIW-<br />
Gutachten, S. 19, 29ff.).<br />
Für das Jahr 2010 war nach den Planungen der Werft mit einer Reduzierung<br />
der Vorleistungen gegenüber dem Vorjahr um 20 % zu rechnen. Danach sollten<br />
die Vorleistungen um etwa drei Viertel auf fast 1,3 Mrd. € steigen, da ab<br />
2011 jährlich drei Kreuzfahrtschiffe fertig gestellt werden. In der Region Emsland-Leer<br />
zeigt sich dies in einer Steigerung der regionalen Vorleistungsbezüge<br />
um 42 % auf fast 150 Mio. €. Das NIW geht dabei davon aus, dass sich<br />
der angenommene regionale Verbleib mit einer Quote von 14 % steigern<br />
wird, da Zulieferer im Zuge steigender Auftragsvolumina verstärkt Niederlas-
97<br />
sungen in der Region gründen <strong>und</strong> regionale Arbeitskräfte rekrutieren werden,<br />
wie es bereits in der Vergangenheit geschehen ist.<br />
Deutschlandweit können bis zum Jahre 2012 aus der Vorleistungsnachfrage<br />
Produktionseffekte erwartet werden, die einem Beschäftigungsvolumen von<br />
etwa 8.200 Vollzeitarbeitsplätzen bei Zulieferunternehmen entsprechen. Auf<br />
die Region Emsland-Leer entfallen 930 Vollzeitarbeitsplätze, was eine Zunahme<br />
gegenüber 2008 um 250 Arbeitsplätze bedeutet. Nach den Befragungsergebnissen<br />
der regionalen Zulieferer ist bei einer Produktionssteigerung<br />
auf drei Schiffe im Jahr eine Zunahme der Zahl der Beschäftigten um<br />
knapp 350 zu erwarten. Hinsichtlich der Differenz gelten die Ausführungen<br />
hierzu im vorherigen Absatz.<br />
Signifikante zusätzliche Beschäftigungseffekte zeichnen sich erst ab dem<br />
Jahre 2011 mit der Steigerung der Vorleistungsnachfrage der Meyer Werft<br />
auf 1,3 Mio. € ab. Der Anteil der Region an den zusätzlichen Beschäfti-<br />
gungseffekten ist mit 10 % geringer als ihr Anteil an der zusätzlichen Vorleistungsnachfrage<br />
der Werft (NIW-Gutachten, S. 43ff.).<br />
Weitere indirekte <strong>und</strong> induzierte Effekte<br />
Neben einkommensinduzierten Effekten aus den verausgabten Löhnen <strong>und</strong><br />
Gehältern der Beschäftigten der Werft sowie der Zulieferer <strong>und</strong> ihren Vorleistungslieferanten<br />
ergeben sich weitere indirekte Effekte aus den Vorleistungsbezügen<br />
der an die Meyer Werft liefernden Unternehmen <strong>und</strong> den weiteren<br />
nachgelagerten Produktionsstufen.<br />
Die aus der Vorleistungsnachfrage der Zulieferer der Werft sowie den weiteren<br />
nachgelagerten Produktionsstufen entstehenden Produktionseffekte entsprechen<br />
deutschlandweit noch einmal gut 4.000 Vollzeitarbeitsplätzen. Aufgr<strong>und</strong><br />
der geringen regionalen Verbleibquote entfallen hiervon lediglich<br />
50 Vollzeitarbeitsplätze auf die Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer sowie 120 auf<br />
das übrige Niedersachsen.
98<br />
Die Konsumnachfrage durch Löhne <strong>und</strong> Gehälter der Vorleistungsunternehmen<br />
stößt Produktionseffekte mit einem Beschäftigungsvolumen von 2.330<br />
Vollzeitarbeitsplätzen an. Davon verbleiben 140 in der Region.<br />
Eine größere regionale Wirkung entfaltet die Konsumnachfrage der Beschäf-<br />
tigten der Werft, welche mit einem Anteil von 95 % aus der Region kommen.<br />
Von den insgesamt 920 Vollzeitarbeitsplätzen verbleiben 590 in der Region,<br />
weitere 50 in anderen Regionen Niedersachsens.<br />
Insgesamt entsprechen die weiteren indirekten <strong>und</strong> einkommensinduzierten<br />
Produktionseffekte einem Beschäftigungsvolumen von etwa 7.270 Vollzeitarbeitsplätzen<br />
deutschlandweit, von denen 780 in der Region Emsland-Leer<br />
verbleiben (NIW-Gutachten, S. 34f.).<br />
Im Jahre 2012 ergibt sich aus den weiteren indirekten Produktionseffekten<br />
aus der Vorleistungsnachfrage der Zulieferer sowie aus den einkommensin-<br />
duzierten Produktionseffekten deutschlandweit ein geschätztes Beschäftigungsvolumen<br />
von insgesamt fast 10.100 Vollzeitarbeitsplätzen, mithin gut<br />
2.800 mehr als im Jahre 2008. Auf die Region Emsland-Leer entfallen dann<br />
etwa 910 Vollzeitarbeitsplätze, 130 mehr als im Jahre 2008 (NIW-Gutachten,<br />
S. 46).<br />
Effekte durch den werftinduzierten Tourismus<br />
Regionalökonomische Effekte durch werftinduzierte touristische Ausgaben<br />
entstehen durch Gäste des Besucherzentrums der Werft (295.000 im Jahre<br />
2008), durch Tagesbesucher im Rahmen von Events der Werft, durch Besu-<br />
cher <strong>und</strong> Geschäftsreisende von Partnern <strong>und</strong> Lieferanten der Werft sowie<br />
durch Beschäftigte von Zulieferern für Montagearbeiten.<br />
Nach Schätzung des NIW beliefen sich die werftinduzierten touristischen<br />
Ausgaben im Jahre 2007 auf etwa 8,4 Mio. €. Die touristische Nachfrage<br />
führt deutschlandweit zu einem Beschäftigungsvolumen von 100 Vollzeitarbeitsplätzen,<br />
von welchen 50 in der Region verbleiben. Die Kopfzahlen<br />
dürften aufgr<strong>und</strong> der im Tourismus verbreiteten Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten<br />
höher liegen. Gesicherte Aussagen zu den Beschäftigungseffekten<br />
sind mangels empirischer Untersuchungen allerdings nicht möglich.
99<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Kapazitätserweiterungen, neuerer Aufträge <strong>und</strong> zahlreicher<br />
Kooperationsaktivitäten im Besucherwesen der Werft ist mit einer Steigerung<br />
des Tourismusgeschäftes zu rechnen (NIW-Gutachten, S. 35ff.).<br />
Auf eine Betrachtung der Veränderung der tourismusinduzierten Nachfrage<br />
hat das NIW verzichtet, da eine solide empirische Datenbasis zum Touris-<br />
mus, der durch die Meyer Werft entsteht, fehle (NIW-Gutachten, S. 36f.).<br />
Effekte durch Investitionen in die Kapazitätserweiterung<br />
Regionalökonomische Effekte entstehen auch durch die Investitionen der<br />
Meyer Werft in zusätzliche Kapazitäten. Hierbei handelt es sich jedoch um<br />
einmalige Investitionen. Diese werden mit einer Höhe von knapp 160 Mio. €<br />
veranschlagt, von denen ein Anteil von etwa 75 Mio. € in der Region ver-<br />
bleibt. Durch diese Investitionen wird ein Produktionsprozess angestoßen,<br />
der einem Beschäftigungsvolumen von 2.900 Vollzeitarbeitsplätzen ent-<br />
spricht. Von diesen entfallen etwa 830 auf die Region der Landkreise Emsland<br />
<strong>und</strong> Leer (NIW-Gutachten, S. 47).<br />
Gesamteffekte<br />
Insgesamt waren im Jahre 2008 neben den 2.730 direkt bei der Werft Be-<br />
schäftigten deutschlandweit schätzungsweise weitere 13.200 indirekte <strong>und</strong><br />
induzierte Vollzeitarbeitsplätze auf die ökonomischen Aktivitäten der Meyer<br />
Werft zurückzuführen.<br />
Gut 11 % der indirekten <strong>und</strong> induzierten Effekte entfallen auf die Landkreise<br />
Emsland <strong>und</strong> Leer. Zusammen mit den direkt Beschäftigten der Werft waren<br />
im Jahre 2008 somit 4.240 Vollzeitarbeitsplätze in der Region von der Werft<br />
abhängig. In einem erweiterten Verflechtungsraum der Werft, in den übrigen<br />
niedersächsischen Regionen, sind weitere 1.200 Vollzeitarbeitsplätze zu<br />
addieren (NIW-Gutachten, S. 38).<br />
Neben den geplanten 2.850 direkten Beschäftigten der Werft führt die Kapa-<br />
zitätserweiterung der Werft im Jahre 2012 zu Produktionseffekten (deutsch-
100<br />
landweit) aus der Vorleistungsnachfrage der Werft sowie aus der Konsum-<br />
nachfrage durch Löhne <strong>und</strong> Gehälter, die einem Beschäftigungsvolumen von<br />
schätzungsweise 18.400 Vollzeitarbeitsplätzen entsprechen. Hinzu kommen<br />
die oben angesprochenen Arbeitsplätze, die einmalig aus den Produktionseffekten<br />
der Bauinvestitionen resultieren. Gut ein Fünftel entfällt auf die Landkreise<br />
Emsland <strong>und</strong> Leer. Die Kapazitätserweiterung führt somit deutsch-<br />
landweit zu zusätzlichen 5.300 Vollzeitarbeitsplätzen. Auf die Landkreise<br />
Emsland <strong>und</strong> Leer entfallen hiervon 500, was einer Quote von gut 9 % ent-<br />
spricht (NIW-Gutachten, S. 47f.).<br />
Fiskalische Effekte<br />
Neben vorbeschriebenen regionalökonomischen Effekten führen die ökonomischen<br />
Aktivitäten der Meyer Werft zu fiskalischen Effekten auf den Gebie-<br />
ten der Gr<strong>und</strong>-, Gewerbe-, Körperschafts-, Lohn- <strong>und</strong> Einkommenssteuer<br />
sowie der Umsatzsteuer.<br />
Die fiskalischen Effekte beliefen sich im Jahre 2008 auf schätzungsweise<br />
10,1 Mio. €. Der größte Teil entfiel mit 7,9 Mio. € auf das Land Niedersach-<br />
sen. Die Städte <strong>und</strong> Gemeinden der Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer erhielten<br />
insgesamt etwa 2,2 Mio. €. Die Landkreise selbst nehmen hiervon 1,1 Mio. €<br />
ein.<br />
Mit der Kapazitätserweiterung werden die Steuereinnahmen nach der Schät-<br />
zung des NIW auf insgesamt 17,4 Mio. € ansteigen. 5,3 Mio. € hiervon entfallen<br />
auf die Landkreise sowie ihre Städte <strong>und</strong> Gemeinden.<br />
Das NIW bezeichnet diese Schätzungen als eher konservativ. Die Effekte<br />
würden eher unter- als überzeichnet. Zudem weist das NIW auf mögliche<br />
Unsicherheiten hin, die sich etwa aus Änderungen des Steuerrechts ergeben<br />
könnten (NIW-Gutachten, S. 55ff., 69).<br />
1.4 Öffentliches Interesse / Wohl der Allgemeinheit<br />
Die an dieser Stelle angeführten, für die Verwirklichung des Vorhabens sprechenden<br />
Erwägungen stellen zugleich Gründe für das Wohl der Allgemein-<br />
heit dar. Diese werden nachfolgend in die Abwägung der von der Planung
101<br />
möglicherweise nachteilig betroffenen Rechte, Interessen <strong>und</strong> Belange ein-<br />
bezogen <strong>und</strong> dort (s. B.III.3.bis B.III.7) im Rahmen der diesbezüglichen Dar-<br />
stellung <strong>und</strong> Bewertung sowie der Entscheidung darüber gegenübergestellt.<br />
Der vorliegende Ausbau dient, entgegen der Auffassung des Einwendungsführers<br />
E-0086 <strong>und</strong> von N-0005, dem öffentlichen Interesse. Er ist als gemeinnützig<br />
einzustufen.<br />
Zu beachten ist dabei zunächst, dass sich private <strong>und</strong> öffentliche Interessen<br />
nicht ausschließen müssen. Neben einen gemeinnützigen Effekt, der unmit-<br />
telbar mit der Zweckbestimmung des Vorhabens verb<strong>und</strong>en ist, kann auch<br />
die private Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmens treten. In diesem<br />
Fall treten die positiven Auswirkungen des Vorhabens für das öffentliche<br />
Verkehrsnetz unabhängig von der privaten Absicht zur Gewinnerzielung ein.<br />
Für die Einordnung eines Vorhabens kommt es demnach in erster Linie auf<br />
die objektive Zweckbestimmung des Vorhabens selbst an <strong>und</strong> darauf, ob es<br />
als solches kraft seiner Funktionalität öffentlichen Interessen dient.<br />
Die Beantwortung der Frage, ob die spezifische Zweckbestimmung eines<br />
Vorhabens eine gemeinnützige ist, lässt sich indes nicht vom Standpunkt<br />
allgemeiner Vorstellungen über die Nützlichkeit für die Allgemeinheit beurteilen.<br />
Maßgeblich kann allein sein, wie der Gesetzgeber die Gemeinnützigkeit<br />
definiert (Bonk/Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, Komm. zum VwVfG,<br />
7. Auflage 2008, § 72 Rn. 28; Ramsauer/Bieback, NVwZ 2002, 277, 278).<br />
So hat der Gesetzgeber für den Ausbau bzw. die Planfeststellung von <strong>Wasser</strong>straßen<br />
in § 1 WaStrG für Binnenwasserstraßen die Frage zum Kriterium<br />
der Gemeinnützigkeit gemacht, ob das Vorhaben dem allgemeinen Verkehr<br />
dient. Dieses Kriterium erfüllen die vorliegend betroffenen <strong>Wasser</strong>straßen.<br />
Dies folgt bereits aus ihrer Nennung in der Anlage 1 des WaStrG, welche<br />
konstitutive Wirkung besitzt.<br />
Folglich ist der Ausbau einer <strong>Wasser</strong>straße, die dem allgemeinen Verkehr<br />
dient, mithin der einer B<strong>und</strong>eswasserstraße, gemeinnützig <strong>und</strong> erfolgt im
102<br />
Sinne des Allgemeinwohls, zumal es sich bei dieser um eine öffentliche Sa-<br />
che handelt, die von jedermann genutzt werden kann.<br />
Der Ausbau einer solchen <strong>Wasser</strong>straße dient somit stets dem Wohl der All-<br />
gemeinheit (Friesecke, Komm. zum WaStrG, § 14b, Rn. 64, § 44 Rn. 2).<br />
Dabei ist nicht entscheidend, ob die <strong>Wasser</strong>straße in der Folge von nur einer<br />
Person genutzt wird, oder ob mehrere Personen sie befahren. Maßgeblich ist<br />
allein die rechtliche Möglichkeit der Nutzung durch die Allgemeinheit als<br />
Ausprägung der gesetzlichen Widmung der B<strong>und</strong>eswasserstraße <strong>und</strong> die<br />
unter B.III.1.2 beleuchtete Frage, ob ein verkehrlicher Bedarf besteht <strong>und</strong><br />
dieser durch das Vorhaben auf geeignete Weise befriedigt werden kann.<br />
Denn in diesem Falle werden fachplanungsrechtliche Ziele verfolgt <strong>und</strong> das<br />
Vorhaben ist vernünftigerweise geboten.<br />
2. Alternativenprüfung<br />
Alternativen zur Verwirklichung des Planungszieles, welche die mit der Planung<br />
angestrebten Ziele unter geringeren Opfern entgegen stehender öffent-<br />
licher <strong>und</strong> privater Belange verwirklichen, stehen zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde<br />
nach Würdigung aller Umstände nicht zur Verfügung.<br />
Die Träger des Vorhabens haben im Erläuterungsbericht anderweitige Lö-<br />
sungsmöglichkeiten sowie die Auswahlgründe dargelegt. Zusätzlich erfolgte<br />
mit Schreiben vom 22.02.2008 die Darstellung der Prüfung weiterer Alternativen<br />
mit Begründung deren Ablehnung.<br />
Ziel des Planungsvorhabens ist der Erhalt der Wirtschaftskraft der Region<br />
<strong>und</strong> – hiermit verb<strong>und</strong>en – des Werftenstandortes Papenburg durch Ertüchtigung<br />
der Unterems <strong>und</strong> des DEK zwischen Papenburg <strong>und</strong> dem Dollart für<br />
die Überführung von XXL-Schiffen.<br />
Gemessen an diesem Ziel scheidet eine Werftverlagerung an die Küste,<br />
mit der eine Überführung von Kreuzfahrtschiffen über die Ems entfiele, als
103<br />
Planungsalternative zu dem nunmehr festgestellten Vorhaben bereits aus<br />
formalen Gründen aus.<br />
Als Alternativlösungen kommen gr<strong>und</strong>sätzlich nur solche in Betracht, die die<br />
Identität des geplanten Vorhabens unberührt lassen. Die Frage nach einer<br />
Alternative ist somit stets abhängig von dem jeweiligen Planungskonzept.<br />
Zwar sind möglicherweise Abstriche am Grad der Zielerfüllung hinzunehmen,<br />
läuft eine Variante jedoch auf ein anderes Projekt hinaus, mit dem die vom<br />
TdV ursprünglich verfolgten Ziele nicht mehr zu verwirklichen sind, kann von<br />
einer Alternative nicht mehr gesprochen werden (BVerwG,<br />
Urt. v. 17.01.2007, 9 A 20/05, Rn. 143, zitiert nach juris; Friesecke, Komm.<br />
zum WaStrG, § 14, Rn. 38).<br />
Mit einer Werftverlagerung an die Küste könnten von der Verwirklichung des<br />
Vorhabens ausgehende Beeinträchtigungen zwar vermieden werden. Hiermit<br />
wäre jedoch weder die Ertüchtigung der Schifffahrtsstraße noch die Erhaltung<br />
des Werftenstandortes Papenburg verb<strong>und</strong>en. Auch könnten die wirtschaftlichen<br />
Effekte für die Region voraussichtlich nicht erhalten werden, da<br />
eine Werftverlagerung innerhalb der Region an die Küste ausgeschlossen<br />
sein dürfte. Denn bei einer Verlagerung dürften osteuropäische Regionen mit<br />
attraktiveren Standortfaktoren den Zuschlag erhalten.<br />
Eine Werftverlagerung zöge hiernach nicht nur zumutbare Abstriche am Grad<br />
der Zielerfüllung nach sich, sondern stellte sich als vollständig anderes Projekt<br />
dar, welches zudem nicht realisierbar wäre. Nach dem bereits unter<br />
B.III.1.3 erörterten Gutachten des NIW (NIW-Gutachten, S. 50) ließen die<br />
logistischen Probleme einer Verlagerung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Folgen<br />
für den laufenden Produktionsbetrieb sowie die betriebswirtschaftlichen As-<br />
pekte der Finanzierung eines Werftneubaus eine Aufgabe des Standortes<br />
Papenburg nur im Zuge einer Kapazitätserweiterung zu. Durch eine Kapazi-<br />
tätserweiterung an einem zweiten Standort würde die Werft jedoch ihre<br />
Wettbewerbsvorteile in Form eines innovativen Intra-Logistikkonzeptes, einer<br />
so genannten Kompaktwerft, einbüßen, da in der Folge doppelte Infrastrukturen<br />
vorgehalten werden müssten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre
104<br />
eine Verlagerung der Werft nur dann möglich, wenn sie an einen Standort im<br />
Ausland mit einem geringeren Kostenniveau erfolgen würde.<br />
Auch der Vorschlag einer Standortteilverlagerung entspricht nicht dem<br />
Planungsziel.<br />
Mit einer Teilverlagerung der Werft an einen Standort ohne nautische Be-<br />
grenzungen an der Küste soll die Möglichkeit eröffnet werden, Schiffe in zwei<br />
Stufen zu bauen.<br />
In einer ersten Stufe könnten größere Schiffe zunächst in der Werft in<br />
Papenburg mit einer noch nicht endgültigen Ausstattung gefertigt werden, so<br />
dass sie mit einem geringeren Gewicht <strong>und</strong> in Folge dessen mit einem geringeren<br />
Tiefgang bis zur Emsmündung überführt werden können.<br />
An einem zweiten Standort an der Küste sollen die Schiffe dann ihre Endausstattung<br />
<strong>und</strong> somit ihr endgültiges Gewicht erhalten.<br />
Eine solche Standortteilverlagerung würde dem Ziel der Erhaltung des<br />
Werftenstandortes Papenburg nicht gerecht werden, da zumindest ein Teil<br />
der Produktion verlagert würde, was eine deutliche Schwächung des Standortes<br />
Papenburg nach sich zöge. So müssten allein vier Unternehmen ihren<br />
Sitz an den zweiten Ausrüstungsstandort der Werft verlegen. Die Verringerung<br />
des regionalen Nachfrageanstoßes würde insgesamt zu geringeren indi-<br />
rekten <strong>und</strong> induzierten Beschäftigungseffekten von etwa 200 Vollzeitarbeitsplätzen<br />
in der Region Emsland-Leer führen (NIW-Gutachten, S. 53).<br />
Auch das Ziel der Ertüchtigung der Ems fiele weg.<br />
Folglich handelt es sich hierbei nicht um eine Alternative, die die Identität des<br />
Vorhabens unberührt lässt.<br />
Daneben wäre eine Standortteilverlagerung auch nicht realisierbar.<br />
Die größten Einsparpotentiale das Gewicht betreffend entfallen neben Ankern,<br />
Ketten, Füllung von Kläranlagen <strong>und</strong> Rohren sowie losen Einrichtungs-<br />
gegenständen (Stühle, Tische, gastronomisches Inventar etc.) auf die Kabinen<br />
<strong>und</strong> Nebenräume. Diese werden von einer externen Firma in Papenburg<br />
komplett vorgefertigt <strong>und</strong> im Baukastensystem von der Werft eingebaut. Die<br />
Dimension <strong>und</strong> die Anzahl der Kabinen sowie die Einbindung des Kabineneinbaus<br />
in den Produktionsprozess lassen einen Transport der Fertigkabinen
105<br />
von Papenburg an einen Küstenstandort nicht zu. Der Einbau muss vielmehr<br />
am Ort der Montage der Kabinen erfolgen. Somit bedürfte es zunächst des<br />
Aufbaus eines zweiten Standortes der externen Herstellungsfirma am Küstenstandort<br />
der Werft. Da zudem viele Produktionsprozesse, u.a. der Kabi-<br />
neneinbau, parallel sowie mit Zulieferungen „just in time“ laufen <strong>und</strong> das bestehende<br />
Konzept der Werft über Jahrzehnte optimiert wurde, verlängerte<br />
sich der Produktionsprozess bei einem erst späteren Einbau an der Küste mit<br />
einem veränderten Zeitplan um 24 Wochen. Eine Standortteilverlagerung<br />
würde im Ergebnis Mehrkosten verursachen, die sich zusammensetzen aus<br />
den Kosten für die Investition <strong>und</strong> Unterhaltung eines zweiten Ausrüstungs-<br />
standortes, aus erhöhten Finanzierungs- <strong>und</strong> Versicherungskosten durch die<br />
Bauzeitverlängerung, aus Personalmehraufwand durch einen zweiten Ausrüstungsstandort<br />
sowie aus zusätzlichen Betriebskosten des Schiffes durch<br />
längere Energieversorgung aufgr<strong>und</strong> der Bauzeitverlängerung. Die Mehrkos-<br />
ten pro Schiff würden zwischen 38 <strong>und</strong> 45 Mio. € betragen. Dies entspräche<br />
zwischen 6 <strong>und</strong> 8 % des Auftragswertes eines Postpanamax-Schiffes. Auf-<br />
gr<strong>und</strong> der Wettbewerbssituation könnte diese Kostensteigerung nicht an den<br />
jeweiligen Auftraggeber weitergegeben werden. Der erwartete Gewinn der<br />
Meyer Werft beträgt lediglich 3 % der Auftragssumme. Eine kostendeckende<br />
Fertigung wäre mit einer Standortteilverlagerung folglich nicht mehr möglich,<br />
so dass die Gefahr einer Insolvenz der Werft drohte (NIW-Gutachten, S.<br />
52f.).<br />
Ebenfalls keine Planungsalternative stellt die Anpassung der Unterems nur<br />
für das so genannte XL-Schiff dar.<br />
Formuliertes Planungsziel ist eine Anpassung der <strong>Wasser</strong>straße für das<br />
XXL-Schiff. Dieser Plan ist, wie oben unter B.III.1 ausführlich dargestellt, gerechtfertigt,<br />
da der Bedarf für eine solche Anpassung aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden<br />
Nachfrage nach Kreuzfahrtschiffen in dieser Größenordnung nachgewiesen<br />
ist.<br />
Eine Anpassung der Unterems nur für das XL-Schiff griffe daher zu kurz <strong>und</strong><br />
wäre aufgr<strong>und</strong> des erheblichen Maßes des Abweichens vom Zielerfüllungsgrad<br />
als ein anderes Projekt einzuordnen. Zudem wäre bereits zum jetzigen
106<br />
Zeitpunkt ein weiteres Planfeststellungsverfahren für eine erneute Anpassung<br />
abzusehen, was aus Gründen der Verfahrensökonomie nicht zu rechtfertigen<br />
wäre. Eine Beschränkung auf die Anpassung nur für das XL-Schiff<br />
auf Dauer führte zu erheblichen Auftragseinbrüchen (ISL-Gutachten, S. 5-21)<br />
<strong>und</strong> voraussichtlich zur Existenzvernichtung der Werft, jedenfalls in ihrer derzeitigen<br />
Ausrichtung, womit der Großteil der regionalökonomischen Effekte<br />
wegfiele.<br />
Um eine Alternative handelt es sich dagegen bei dem Vorschlag zur Überführung<br />
der Werftschiffe in so genannten „fluid mud“-Suspensionen, die mit<br />
Hilfe des „in-situ-conditioning-Verfahrens“ unter gewissen Randbedingungen<br />
für Schiffskörper durchfahrbar gemacht werden können.<br />
Bei einer Überführung im „fluid mud“ soll ein Schiff nicht in <strong>Wasser</strong>, sondern<br />
in Weichschlick (fluid mud-Suspension) fahren. Auf diese Weise sollen Baggerungen<br />
der bisherigen Art entfallen können.<br />
Definition von „fluid mud“<br />
„Fluid mud“ zählt zu den HF-Formationen (Hyperconcentrated Flows). Hier-<br />
unter sind hochkonzentrierte Feststoffsuspensionen zu verstehen, die eine<br />
nur geringe Tendenz zur Konsolidierung aufweisen. Zwischen den einzelnen<br />
Partikeln besteht ein enger räumlicher Kontakt. Die Hohlräume sind mit mikrobiellen<br />
Schleimen aufgefüllt. Der enge Kontakt, die Schleime <strong>und</strong> die daraus<br />
resultierende „Klebefähigkeit“ des organischen Feststoffmaterials stabili-<br />
sieren diese Suspensionen so stark, dass sie detektierbare Ablagerungen<br />
größeren Ausmaßes bilden.<br />
Ausgangssysteme für „fluid mud“ sind Schwebstoffformationen, die aufgr<strong>und</strong><br />
ihres hohen organischen Anteils über ein äußerst geringes spezifisches Ge-<br />
wicht verfügen. Diese Teilchen können sich folglich recht lange in der<br />
Schwebe halten. Sobald diese Teilchen zu sedimentieren beginnen, entsteht<br />
„fluid mud“. Die mikrobiellen Schleime, welche einzelne Partikel in hoch konzentrierte<br />
Suspensionen verwandeln, werden von den angelagerten Bakterien<br />
erzeugt. Eine „fluid mud“-Lage muss sich in einem aeroben Zustand be-
107<br />
finden, damit die angelagerten Bakterienkulturen die Schleime erzeugen<br />
können. Die Schleime setzen die Reibung zwischen den einzelnen Partikeln<br />
erheblich herab <strong>und</strong> sorgen für eine längere Schwebefähigkeit, da die<br />
Schleime erheblich leichter sind als klares <strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> somit für Auftrieb sorgen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Reibungskraft zwischen den Partikeln soll „fluid<br />
mud“ die Durchfahrbarkeit mit Schiffen zulassen.<br />
Wenn „fluid mud“ konsolidiert, d.h. wenn nach dem Absterben der aeroben<br />
Substanzen durch mikrobiellen Abbau eine langfristige Verfestigung entsteht,<br />
wird von der Entstehung von Schlick gesprochen (biogene Konsolidierung).<br />
Der Übergang von „fluid mud“ zu Schlick wird daher durch die Veränderung<br />
des aeroben in einen anaeroben Zustand bedingt (Rewert Wurpts:<br />
Bestimmung der nautischen Sohle durch Anwendung rheologischer Parameter<br />
– 15 Jahre Erfahrung mit fluid mud, S. 4ff.).<br />
In den von dem vorliegenden Planfeststellungsverfahren betroffenen Bereichen<br />
bestehen derzeit keine durchfahrbaren „fluid mud“-Suspensionen.<br />
Vielmehr herrscht Schlick vor, welcher, wie oben beschrieben, in Folge der<br />
Konsolidierung von „fluid mud“ entstanden ist. Dieser Schlick kann nicht von<br />
Schiffen durchfahren werden, weshalb es der auch bislang durchgeführten<br />
Baggerungen <strong>und</strong> der Verbringung des Schlicks bedarf.<br />
Konsolidierter Schlick lässt sich jedoch unter gewissen Randbedingungen<br />
(insbesondere bei nur sehr geringem Sandanteil) durch eine mechanische<br />
Behandlung mittels Baggerverfahren („in-situ-conditioning-Verfahren“) soweit<br />
wieder beleben, dass eine Resuspendierung, d.h. ein durch ein Schiff durchfahrbares<br />
Fluid („fluid mud“) entsteht.<br />
Bewertung der Überführung von Werftschiffen im „fluid mud“<br />
Eine Fahrt von Schiffen durch eine „fluid mud - Suspension“ ist nach dem<br />
derzeitigen Stand der Technik aus praktischen Gründen nicht umsetzbar <strong>und</strong><br />
scheidet, wie nachfolgend dargestellt, aus.<br />
Die physikalische Konsistenz von „fluid mud“ unterscheidet sich gr<strong>und</strong>legend<br />
von <strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> unterliegt zeitlich starken Veränderungen hinsichtlich Scher-
108<br />
kraft, Fließgrenze <strong>und</strong> Viskosität. Der Schiffskörper ist hinsichtlich Fahrdynamik<br />
<strong>und</strong> Antrieb nicht auf die Bewegung in diesen Verhältnissen hin ausgelegt<br />
Die Überführungsfahrt von Papenburg bis See ist aufgr<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
besseren Manövrierfähigkeit des Schiffes achterlich gerichtet, d. h.<br />
sie erfolgt rückwärts. Eine achterliche Fahrt durch „fluid mud“ stellt eine Situ-<br />
ation dar, für die weder der Schiffskörper <strong>und</strong> die Schiffsmaschinentechnik<br />
konstruiert noch das nautische Personal ausgebildet ist. Das Kühlwasser der<br />
Schiffsmotoren wird durch Siebe gefiltert von außenbords bezogen. Bereits<br />
bei der bisher geübten Praxis der Fahrt nach Ausbaggerung der Ems mit ge-<br />
ringer „<strong>und</strong>er keel clearance“ (UKC), d. h. mit geringer Kielfreiheit über der<br />
Schlicksohle, bestehen im Emswasser mit dem relativ hohen Gehalt an<br />
Schwebstoffen Probleme, sauberes Kühlwasser über die Seekästen anzusaugen.<br />
Bei einer Fahrt durch "fluid mud" würde das Schiff eingetaucht in die „fluid<br />
mud“-Schicht bewegt <strong>und</strong> noch mehr Sedimentpartikel würden aufgenommen<br />
werden, wodurch die Filter viel schneller verstopfen. Zudem wäre mehr<br />
Maschinenleistung abzurufen, um gegen den höheren Widerstand der „fluid<br />
mud“–Schicht die erforderliche Fahrtgeschwindigkeit zu erzielen. Als Folge<br />
stiege das Risiko von Maschinenausfällen stark an.<br />
Die Hinweise zur Möglichkeit eines solchen Vorhabens beschränken sich auf<br />
die Vorausfahrt (langsame Manövrierfahrt) in stehenden (Hafen-) Gewässern<br />
mit gut bekannten <strong>und</strong> vergleichsweise homogenen Eigenschaften des „fluid<br />
mud“. Im Gegensatz hierzu sind die physikalischen Eigenschaften des „fluid<br />
mud“ in einem freien Fließgewässer wie der Ems derzeit nicht als bekannt<br />
vorauszusetzen <strong>und</strong> unterliegen durch die regelmäßigen Tidebewegungen<br />
einem steten Wandel. Die Fahrt durch „fluid mud“ selbst unter gewöhnlichen<br />
<strong>und</strong> aus nautischer Sicht gut bekannten verkehrlichen Bedingungen ist in<br />
einem Fließgewässer nicht erprobt. Eine Fahrt durch "fluid mud" kann ferner<br />
nicht kursstabil vorgenommen werden. Es muss durch die Eigenschaften des<br />
Materials mit einem unvorhersehbaren seitlichen Ausbrechen des Schiffes<br />
gerechnet werden. Dieses ist bei den engen Fahrwasserverhältnissen der<br />
Unterems nicht beherrschbar <strong>und</strong> daher bereits aus Gründen der Sicherheit<br />
abzulehnen. Auch könnte die erforderliche Schiffsgeschwindigkeit nicht er-
109<br />
reicht bzw. gehalten werden, wodurch die Gefahr bestünde, dass das Tidefenster<br />
nicht einzuhalten ist.<br />
Zu beachten ist im Übrigen die Größe der Schiffe im Verhältnis zum Fahrwasser.<br />
Zur Vermeidung von Schäden an den Schiffen <strong>und</strong> des Gewässerbettes<br />
muss das Schiff präzise durch die Fahrrinne bewegt werden. Dabei<br />
kommt es auf ein kalkulierbares Verhalten des Fahrzeugs an. Die Berechenbarkeit<br />
des Fahrverhaltens bildet auch die elementare Basis für das Simulatortraining<br />
der Schiffsführung. Da zur Reaktion auf unerwartete Schiffsbewegungen<br />
während einer Überführung sowohl in zeitlicher als auch räumlicher<br />
Hinsicht kein Spielraum besteht, kommt eine Überführung im „fluid mud“<br />
schon aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht.<br />
Bewertung des „in-situ-conditioning Verfahrens“<br />
Darüber hinaus ist, unabhängig von der Frage der Möglichkeit der Überführbarkeit<br />
durch „fluid mud“, das „in situ-conditioning Verfahren“ nach dem der-<br />
zeitigen Stand der Technik nicht geeignet, in den betroffenen Bereichen ein<br />
durchfahrbares Fluid herzustellen.<br />
Wie oben erläutert, ist Voraussetzung für eine Überführung durch „fluid mud“<br />
die Behandlung des vorherrschenden Schlicks. Mit dem „in-situ-conditioning<br />
Verfahren“, welches auch als Sedimentkonditionierungsmethode bezeichnet<br />
wird, soll konsolidierter Schlick in ein von einem Schiff durchfahrbares Fluid<br />
umgewandelt werden.<br />
Dazu dient ein mechanisches Baggerverfahren, das dem Prinzip einer Saugbaggerung<br />
ähnelt. Hierbei wird das Material von der Gewässersohle ent-<br />
nommen <strong>und</strong> in den Laderaum gefördert, dabei belüftet <strong>und</strong> dann „in situ“<br />
(am Ursprungsort) wieder eingebaut. Durch die Belüftung reaktivieren sich<br />
die dem Schlick innewohnenden Mikroorganismen <strong>und</strong> verleihen durch ihre<br />
Stoffwechselprodukte dem Sediment eine Art Auftrieb, wodurch der so belüf-<br />
tete Schlick sich nicht sofort wieder absetzt, sondern erst nach einer für das<br />
Fließgewässer Ems allerdings unbekannten Zeitspanne.<br />
Gegen dieses Verfahren spricht zunächst die starke Inhomogenität der Ausgangssedimente.<br />
Der Oberwassereinfluss, der noch im Bereich Papenburg
110<br />
bis Leerort prägend ist, führt zu einer starken Schichtung <strong>und</strong> z.T. mächtigen<br />
Sandschichten. Für nicht kohäsive Sedimente wie Sande ist eine in-situ Be-<br />
handlung in der dargestellten Weise jedoch nicht möglich. Diese müssten<br />
verfahrenstechnisch abgetrennt werden, was einen erhöhten Zeit- <strong>und</strong> Kos-<br />
tenaufwand darstellt.<br />
Zusätzlich besteht die Schwierigkeit, dass die belüfteten Weichschlickschich-<br />
ten in unbekannter Zeit wieder konsolidieren <strong>und</strong> die anfänglich gewonnene<br />
Mobilität bei der Überführung selbst möglicherweise nicht mehr vorhanden<br />
ist. Das „in situ Verfahren“ kann nur in einem ähnlichen Zeitfenster umgesetzt<br />
werden wie die derzeitige Baggerung. In dieser Zeit kann das Sohlmaterial,<br />
wie oben beschrieben, abhängig von den Umweltbedingungen, jedoch wieder<br />
zu nautisch nicht zu durchfahrenden Horizonten degenerieren.<br />
Schließlich existieren keinerlei Erfahrungen mit diesem Verfahren im Fließgewässer.<br />
Die technische Umsetzung wurde bisher nur in Bereichen mit ge-<br />
ringen bis keinen Strömungsgeschwindigkeiten (z.B. Hafenbecken) praktiziert.<br />
Neueste Untersuchungen<br />
Vorstehend beschriebene Bedenken konnten auch durch neueste Untersu-<br />
chungen zu Unterhaltungsverfahren im Wege einer Sedimentkonditionierung<br />
bislang nicht ausgeräumt werden.<br />
Im Jahre 2009 wurde in Anlehnung an die vom damaligen Niedersächsischen<br />
Hafenamt (heute: Niedersachsen Ports – Niederlassung Emden) Ende<br />
der 1980er Jahre für die Hafenunterhaltung entwickelte <strong>und</strong> seit etwa 1994<br />
praktizierte in situ Behandlung von Sedimenten ein Pilotversuch im Emder<br />
Fahrwasser zur Erk<strong>und</strong>ung der Übertragbarkeit der Methode in ein zu unterhaltendes<br />
Fließgewässer durchgeführt.<br />
Bei diesem Verfahren nimmt ein Laderaumsaugbagger Sohlsedimente auf<br />
<strong>und</strong> verändert bei der Aufnahme durch die mechanische Einwirkung (Scherkraft)<br />
die Konsistenz. Dies gilt nur für bindige, organische Böden mit thixotro-<br />
per Eigenschaft. Durch die Verweilzeit im Laderaum <strong>und</strong> eine dadurch bedingte<br />
kurze Kontaktzeit mit Luftsauerstoff während des Vorganges verändert<br />
sich der chemisch-biologische Zustand des Baggergutes.
111<br />
Erfahrungen mit der Konditionierungsmethode erstreckten sich bislang auf<br />
den Baggererfolg <strong>und</strong> den Einfluss auf die Manövrierbarkeit in einem Hafen-<br />
becken mit weitgehend konstanten Randbedingungen. Im Rahmen des Versuches<br />
mussten daher unterschiedliche Merkmale berücksichtigt werden,<br />
welche in nachfolgender Gegenüberstellung von Merkmalen eines Hafenbeckens<br />
wie im Emder Außenhafen <strong>und</strong> Merkmalen der Tideems dargestellt<br />
sind.<br />
Emder Außenhafen Tideems<br />
Sedimentologische <strong>und</strong> baggertechnische Merkmal<br />
1 nach außen abgegrenztes,<br />
nur einseitig offenes Bewirtschaftungsgebiet<br />
2 flächig konstante Unterhal-<br />
tungstiefen<br />
3 konstantes, homogenes Se-<br />
dimentinventar mit einem<br />
vernachlässigbaren Sandan-<br />
teil<br />
4 geringe Durchströmung mit<br />
geringen Strömungsge-<br />
schwindigkeiten<br />
5 keine oder nur sehr geringe<br />
Verdriftung von Sedimenten<br />
infolge Strömung<br />
6 kein Transport von Sedimenten<br />
in unterhaltungstechnisch<br />
schwierige Bereiche<br />
7 keine bis geringe naturschutzfachliche<br />
<strong>und</strong> ökologische<br />
Randbedingungen <strong>und</strong><br />
Risiken<br />
nach außen offenes, ästuares Be-<br />
wirtschaftungsgebiet mit Interaktion<br />
hinsichtlich <strong>Wasser</strong>, Sediment, Bio-<br />
logie <strong>und</strong> Chemie<br />
differenziert nautisch notwendige<br />
Tiefen<br />
nach Ort <strong>und</strong> Zeit veränderliche Zu-<br />
sammensetzung der Sedimente mit<br />
Sandgehalten zwischen 0 <strong>und</strong> 100<br />
%<br />
ständig nach Ort <strong>und</strong> Zeit veränderliche<br />
Strömungsgeschwindigkeiten<br />
durch ständig wirkende Strömung<br />
stetiger <strong>und</strong> weiträumiger Sedimenttransport<br />
Verdriftung durch „tidal pumping“<br />
vor allem nach stromauf <strong>und</strong> in unterhaltungsintensive<br />
Bereiche (Unterems,<br />
Sielhäfen, Muden,…)<br />
direkter Kontakt zu großräumig umgebenden<br />
<strong>Wasser</strong>körper, maßgebende<br />
Randbedingungen aus FFH,<br />
WRRL, baggertechn. Richtlinien,
112<br />
etc.<br />
Merkmale der Schiffsicherheit <strong>und</strong> Manövrierbarkeit<br />
8 unmittelbare Schlepperver-<br />
fügbarkeit<br />
9 geringe Schiffsgeschwindig-<br />
keiten mit entsprechenden<br />
geringen negativen Wirkun-<br />
gen von Fluid Mud auf Steuer-<br />
<strong>und</strong> Manövrierbarkeit<br />
keine unmittelbare Schlepperver-<br />
fügbarkeit<br />
normale Fahrtgeschwindigkeit mit<br />
ggf. größeren negativen Wirkungen<br />
von Fluid Mud auf Steuer- <strong>und</strong> Ma-<br />
növrierbarkeit<br />
Als mögliche Nachteile einer Sedimentkonditionierung in der Tideems wurden<br />
folgende benannt:<br />
• Unbekannte Verdriftung des konditionierten Materials <strong>und</strong> dadurch unvorhersehbar<br />
auftretende Probleme in nautischer Hinsicht (Beeinträchtigung der<br />
Sicherheit bzw. Manövrierfähigkeit von Schiffen)<br />
• Erhöhter Baggeraufwand an anderer Stelle bei einer nennenswerten Ver-<br />
driftung<br />
• Verstärkung eines stromauf gerichteten „tidal pumping“-Effektes in die Un-<br />
terems<br />
• Probleme ökologischer Art (Sauerstoffzehrung, Trübung)<br />
• Erhöhter Monitoringaufwand durch das unvorhersehbare Verlagerungsverhalten<br />
der konditionierten Sedimente <strong>und</strong> das für die Schifffahrt existierende<br />
Gefährdungspotential<br />
Als Ergebnis konnte in Beantwortung der im Rahmen der Versuchsaufstellung<br />
aufgr<strong>und</strong> vorstehend dargestellter Erwägungen aufgeworfenen Fragen<br />
nach Durchführung des Naturversuches Folgendes festgehalten werden:<br />
Durch den Versuch konnte nachgewiesen werden, dass die Methode technisch<br />
in der Lage ist, junge <strong>und</strong> alte Sedimente aufzunehmen <strong>und</strong> der Sohle<br />
wieder zuzuführen. Der Aufwand für alte, konsolidierte Sedimente war jedoch<br />
um ein Mehrfaches höher.
113<br />
Die mit verschiedenen Frequenzen durchgeführten Echolotpeilungen sowie<br />
das parametrische Echolot (SES 2000) lieferten keine eindeutigen <strong>und</strong> wi-<br />
derspruchsfreien Ergebnisse. Eine belastbare Aussage über das Maß des<br />
mit der Konditionierung ereichten Tiefeneffektes <strong>und</strong> dessen flächenmäßiger<br />
Ausdehnung innerhalb eines Einsatzgebietes war auf der Gr<strong>und</strong>lage des Pilotversuches<br />
nicht möglich. Aus diesen Gründen konnte auch die Frage nach<br />
der Dauer des Zugewinns an nautischer Tiefe <strong>und</strong> der Rekonsolidierung des<br />
„fluid muds“ nicht eindeutig beantwortet werden.<br />
Eine abgesicherte Bewertung des Unterhaltungseffektes der Konditionie-<br />
rungsmethode ist auf Basis der Messergebnisse des Pilotversuches folglich<br />
nicht möglich.<br />
Es wurde dennoch beschlossen, die Konditionierung weiter zu erproben, um<br />
zu zuverlässigen, abschließenden Einschätzungen zu gelangen. Unter Berücksichtigung<br />
der Erfahrungen im Rahmen des Pilotversuches wurde daher<br />
Ende des Jahres 2011 ein weiterer optimierter Naturversuch in der Ems<br />
durchgeführt. Dieser wird derzeit ausgewertet. Es ist jedoch damit zu rech-<br />
nen, dass sich auch hieraus weitere Frage ergeben werden, welche möglicherweise<br />
in weiteren Versuchen geklärt werden müssen. Zu berücksichtigen<br />
ist auch, dass nautische Aspekte im Rahmen der Versuchsdurchführung bislang<br />
weitgehend unberücksichtigt blieben.<br />
Folglich ist nach dem derzeitigen Stand der Technik die Durchführung auch<br />
dieser Alternative nicht möglich.<br />
Die fehlende Umsetzbarkeit der Alternative der Überführung der Werftschiffe<br />
im so genannten „fluid mud“ bzw. mit Hilfe des „in-situ-conditioning Verfahrens“<br />
steht zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde fest aufgr<strong>und</strong><br />
der Angaben der Träger des Vorhabens sowie einer Abstimmung mit den<br />
Dezernaten „Regionales Management“ <strong>und</strong> „Schifffahrt“ der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong>.
114<br />
3. Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der öffentlichen Belange<br />
3.1 Umweltauswirkungen<br />
Der Ausbau der B<strong>und</strong>eswasserstraßen Ems <strong>und</strong> DEK ist auch aus naturschutzrechtlicher<br />
Sicht zulässig. Soweit von dem planfestgestellten Vorhaben<br />
erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG ausgehen, wird<br />
hierfür durch die im Beschluss angeordneten Kompensationsmaßnahmen<br />
Ersatz geschaffen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Gebieten, die seitens<br />
des Landes als EU-Vogelschutzgebiete erklärt bzw. als FFH Gebiete gemeldet<br />
wurden, sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Auch anderweitig<br />
gemeinschaftsrechtlich geschützte Gebiete werden nicht erheblich tangiert.<br />
Mangels Verschlechterung der Gesamtsituation der betroffenen Arten entstehen<br />
vorhabensbedingt ebenso keine unwiederbringlichen Einbußen für<br />
den Artenschutz. Weiterhin steht das Vorhaben <strong>und</strong> insbesondere dessen<br />
Auswirkungen auf das <strong>Wasser</strong> der Erreichung der Umweltziele der Richtlinie<br />
2000/60/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 23.10.2000<br />
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />
Bereich der <strong>Wasser</strong>politik (<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie (WRRL)) <strong>und</strong> der Erreichung<br />
der Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 bis 31 des <strong>Wasser</strong>haushaltsge-<br />
setzes (WHG) nicht im Wege.<br />
3.1.1 Zusammenfassende Darstellung<br />
Gr<strong>und</strong>lage der zusammenfassenden Darstellung bilden die vom Träger des<br />
Vorhabens vorgelegten Unterlagen nach § 6 UVPG, weitere Untersuchungen,<br />
die der Träger des Vorhabens im Laufe des Verfahrens vorgelegt hat,<br />
die behördlichen Stellungnahmen nach § 7 UVPG, die Stellungnahmen der<br />
Umwelt- <strong>und</strong> sonstigen Interessenverbände, die Äußerungen der Öffentlichkeit<br />
gem. § 9 UVPG sowie eigene Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde.<br />
In der zusammenfassenden Darstellung werden alle entscheidungserheblichen<br />
Informationen aufbereitet. Es werden bau-, betriebs- <strong>und</strong> anlagebeding-
115<br />
te Auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens dargestellt, soweit diese<br />
durch das Vorhaben verursacht werden. Die Reihenfolge kann aus Gründen<br />
der verständlicheren Darstellung bei den einzelnen Schutzgütern variieren.<br />
Ebenso werden Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Auswirkungen<br />
teilweise in der zusammenfassenden Darstellung erörtert, teilweise<br />
aber auch erst im Rahmen der Bewertung der Auswirkungen.<br />
Aus der Reihenfolge der Darstellung ergibt sich keine Wertung der Planfest-<br />
stellungsbehörde. Die Systematik der Darstellung leitet sich aus Gründen<br />
des besseren Verständnisses allein aus dem Verlauf der Ursachenkette ab.<br />
Die nachfolgende Darstellung der Auswirkungen beschränkt sich nicht nur<br />
auf die Auswirkungen, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, sondern<br />
umfasst alle festgestellten bzw. prognostizierten Auswirkungen. Eine Bewer-<br />
tung der Auswirkungen erfolgt anschließend unter Punkt B.III.3.1.2.<br />
Die Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen der planfestge-<br />
stellten Maßnahme erfolgt getrennt nach der Art der Maßnahmen. Zum<br />
Einen werden die Auswirkungen des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke<br />
geprüft <strong>und</strong> zum Anderen die Auswirkungen, die die wasserbaulichen Anpassungsmaßnahmen<br />
verursachen. Überlagerungswirkungen sind gr<strong>und</strong>-<br />
sätzlich nicht zu erwarten. Sofern es im Einzelfall doch zu sich überlagernden<br />
Wirkungen der Maßnahmen kommen sollte, wird dies gesondert<br />
dargestellt.<br />
In Bezug auf die Fahrrinnenverlegung von Ems-km 14,4 bis 15,9 werden<br />
von den einzelnen Gutachtern teilweise unterschiedliche Begriffe benutzt,<br />
um die Örtlichkeit dieses Maßnahmebereiches zu lokalisieren. Der Maßnahmebereich<br />
wird Leer, Leerort, Ledamündung oder auch Fahrrinne im<br />
Bereich der Jann-Berghaus-Brücke genannt. Gemeint ist bei allen Begrifflichkeiten<br />
der Maßnahmebereich Ems-km 14,4 bis 15,9.<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke, der inzwischen abgeschlossen ist,<br />
hat aus unterschiedlichen Gründen mehr Zeit in Anspruch genommen, als<br />
ursprünglich seitens der Träger des Vorhabens hierfür geplant war. In Be-
116<br />
zug auf die Schutzgüter des UVPG ergeben sich durch die verlängerte<br />
Bauzeit jedoch keine Veränderungen der maßgeblichen Aussagen der<br />
UVU, die zusammen mit den anderen Planunterlagen ausgelegen hat.<br />
Dies haben die Träger des Vorhabens durch gutachterliche Stellungnah-<br />
men überzeugend dargelegt (Stellungnahmen des Büros regionalplan &<br />
uvp, Diekmann & Mosebach vom 29.5.2009, 20.4.2009, 30.10.2008).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass Teile des Vorhabens durch eine vorläufige<br />
Anordnung bereits im November 2007 genehmigt wurden, sind bei Erlass<br />
dieses Beschlusses die entsprechenden Teilbereiche des Vorhabens bereits<br />
verwirklicht. Diese Teilbereiche wurden in diesem Beschluss nochmals<br />
vollumfänglich überprüft.<br />
3.1.1.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />
Das Schutzgut umfasst die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkun-<br />
gen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit, nicht hingegen<br />
die ökonomischen <strong>und</strong> sozialen Folgen für den Menschen <strong>und</strong> die<br />
menschliche Ges<strong>und</strong>heit (vgl. Hoppe Komm. zum UVPG, 3. Aufl. § 2 Rn.<br />
25 mwN).<br />
Betrachtet werden daher die Auswirkungen des Vorhabens auf die Wohn-<br />
<strong>und</strong> Erholungsfunktion des von dem Ausbauvorhaben betroffenen Gebietes.<br />
Als tatbestandsrelevante Auswirkungen kommen beispielsweise Körperschäden,<br />
Krankheiten, somatische Funktionsstörungen sowie Beeinträchti-<br />
gungen der körperlichen Integrität, etwa durch Lärm in Betracht (vgl. Hoppe<br />
Komm. zum UVPG, 3. Aufl. § 2 Rn. 25 mwN).<br />
In Bezug auf das Schutzgut Mensch verursacht das Vorhaben in erster Linie<br />
baubedingte Auswirkungen. Anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingt ergeben sich durch<br />
das Vorhaben weitestgehend keine relevanten Auswirkungen auf den Menschen.<br />
Nach dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke wird die Widmung der<br />
Brücke bzw. die Verkehrssituation auf der Straße nicht verändert. Die neue
117<br />
Infrastruktur der <strong>Wasser</strong>straße erlaubt zwar größeren Schiffsgefäßen, die<br />
Ems zu passieren, dies führt jedoch nicht zu Immissionen, die im Vergleich<br />
zur Istsituation relevant sein könnten (Stellungnahme des TDV Landkreis<br />
Leer vom 01.12.2008 – per E-Mail). Relevante anlagebedingte Auswirkungen<br />
werden demgemäß durch das planfestgestellte Vorhaben nicht verursacht.<br />
Betriebsbedingt sind lediglich die Unterhaltungsbaggerungen betrachtungsre-<br />
levant. Der Betrieb der Brücke wird sich aus oben angeführten Gründen im<br />
Vergleich zur Istsituation nicht verändern.<br />
Bei der Prüfung, inwieweit durch das planfestgestellte Vorhaben schädliche<br />
Immissionen hervorgerufen werden, ist zwischen den Immissionen, die durch<br />
den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verursacht wurden <strong>und</strong> den Immissionen,<br />
die durch die Herstellung der neuen Topografie der <strong>Wasser</strong>straße entstanden<br />
sind bzw. entstehen werden, zu unterscheiden. Wie bereits an ande-<br />
rer Stelle erörtert, werden die Immissionen getrennt dargestellt, da sich<br />
überwiegend keine Überlagerungswirkungen einstellen. Lediglich im Bereich<br />
der Jann-Berghaus-Brücke fielen vom 25.03. bis 26. 03.2008 sowie vom<br />
17.09. bis 18.09.2008 die wasserbaulichen Maßnahmen <strong>und</strong> die Umbau-<br />
maßnahme an der Brücke zeitlich <strong>und</strong> räumlich zusammen. Zusätzliche Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Mensch ergeben sich hieraus jedoch<br />
nicht, da die Nassbaggerarbeiten selbst zum Zeitpunkt der Rammarbeiten als<br />
geräuschintensivste Arbeit an der Jann-Berghaus-Brücke nach Aussage des<br />
Ingenieurbüros Zech lärmtechnisch nicht ins Gewicht fallen (Stellungnahme<br />
Ingenieurbüro Zech vom 28.11.2008- per E-Mail).<br />
a) Auswirkungen auf die Wohnfunktion<br />
Unter diesem Gesichtspunkt werden mögliche Auswirkungen des planfestgestellten<br />
Vorhabens durch Immissionen dargestellt.<br />
aa) Auswirkungen durch Schallimmissionen<br />
Istzustand: Auch ohne das planfestgestellte Vorhaben werden durch den bereits<br />
bestehenden Schiffsverkehr auf den B<strong>und</strong>eswasserstraßen Ems <strong>und</strong>
118<br />
DEK <strong>und</strong> den Straßenverkehr auf der B 436 (Jann-Berghaus-Brücke) Schal-<br />
lemissionen erzeugt. Schiffslärm wird dabei von Menschen generell als we-<br />
niger störend empf<strong>und</strong>en, als durch PKW verursachter Verkehrslärm. Dies<br />
hängt mit der geringeren Fahrzeugdichte auf <strong>Wasser</strong>straßen zusammen als<br />
auch - lautstärkeunabhängig - mit den unterschiedlichen Tonfrequenzen <strong>und</strong><br />
der unterschiedlichen Dynamik. Beim laufenden Schiffsverkehr wird kein Auf-<br />
<strong>und</strong> Abschwellen des Lärmpegels wie sie beim Beschleunigen von Motorrä-<br />
dern oder Autos entstehen erzeugt, was bei gleicher Lautstärke als unange-<br />
nehmer empf<strong>und</strong>en wird als gleichmäßig tieffrequente Schiffsmotoren mit<br />
geringer Dynamik (vgl. UVU Planunterlage F, S.218).<br />
In der UVU sind keine quantitativen Angaben zur derzeitigen Lärmimmissi-<br />
onssituation enthalten. Da sich durch das planfestgestellte Vorhaben wie be-<br />
reits oben dargestellt wurde, keine relevanten anlage- oder betriebsbeding-<br />
ten Änderungen der Immissionssituation ergeben, sind diese Angaben zur<br />
Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde auch nicht erforderlich. Die AVV Baulärm, die für<br />
die Beurteilung der baubedingten Schallimmissionen maßgeblich ist, enthält<br />
keine Regelung zur Berücksichtigung anderer, bereits vorhandener Geräu-<br />
sche.<br />
aaa) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Zur Ermittlung der Auswirkungen des Baulärms hat der Träger des Vorhabens<br />
durch die Ingenieurgesellschaft Zech eine schalltechnische Prognose<br />
erstellen lassen (Schalltechnischer Bericht Nr. LL3509.1/02). Diese Bau-<br />
schallimmissionsprognose ist Bestandteil der ausgelegten Planunterlagen<br />
(Planunterlage K 5). Gegenstand der Prognose sind die Geräuschimmissio-<br />
nen eines exemplarischen Bauablaufs des planfestgestellten Umbaus der<br />
Brücke. Es wurden die Schallimmissionen für das Einbringen der Sp<strong>und</strong>-<br />
wandbohlen mittels Hochfrequenzrüttler <strong>und</strong> mittels Freifallramme im Umfeld<br />
der Jann-Berghaus-Brücke - einschließlich der nächstgelegenen relevanten<br />
Immissionsorte - berechnet sowie die Schallimmissionen durch die Betonier-
119<br />
arbeiten. Dabei wurde ein Radius von ca. 1000 m um den Baustellenbereich<br />
betrachtet.<br />
Der Umbau der Brücke, der bereits Gegenstand der vorläufigen Anordnung<br />
vom 16. Nov. 2007 war, ist nunmehr abgeschlossen. Die Planfeststellungsbehörde<br />
hatte in der vorläufigen Anordnung unter A.III.2.2 angeordnet, dass<br />
das Einbringen der Stahlsp<strong>und</strong>wandbohlen <strong>und</strong> der Stahlpfähle zur Tiefgründung<br />
sowie die Betonierarbeiten auf die Tageszeit von 07.00 bis 20.00 Uhr<br />
zu begrenzen sind. Weiterhin hatte die Planfeststellungsbehörde Lärmreduzierungsmaßnahmen<br />
angeordnet.<br />
Mit Schreiben vom 10. 10. 2008 hat der Landkreis Leer als Träger des Vorhabens<br />
für den Umbau der Brücke zu den bis dahin durchgeführten Arbeiten<br />
an der Brücke Stellung genommen. Der Stellungnahme ist zu entnehmen,<br />
dass die Sp<strong>und</strong>wände mit einem Hochfrequenzrüttler eingebracht wurden.<br />
Für die Bauwerkspfähle ist ein Mischverfahren zum Einsatz gekommen. Die<br />
Pfähle sind bis zum <strong>Wasser</strong>spiegel mit einem Hochfrequenzrüttler eingebracht<br />
worden. Unter <strong>Wasser</strong> wurde mit einer Dieselramme gearbeitet. Eine<br />
Freifallramme wurde nicht eingesetzt.<br />
Die von der Ingenieurgesellschaft Zech prognostizierten Werte für das Rammen<br />
mittels Freifallramme sind demgemäß für den konkret zu beurteilenden<br />
Fall nicht von Relevanz, da dieses Bauverfahren keine Anwendung gef<strong>und</strong>en<br />
hat. Für die Beurteilung der Unterwasserrammarbeiten liegen der Planfeststellungsbehörde<br />
Messergebnisse vor.<br />
Für die Prognosen wurden die Schallimmissionen in der Nachbarschaft als<br />
Wirkpegel (unter Berücksichtigung eines kontinuierlichen Dauerbetriebes)<br />
nach DIN ISO 9613-2 E mit dem Berechnungsprogramm So<strong>und</strong>PLAN 6.4<br />
ermittelt. Zur Berechnung der Beurteilungspegel hat der Gutachter gemäß<br />
AVV – Baulärm weiterhin eine Zeitkorrektur in Ansatz gebracht. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf den Schalltechnischen Bericht Nr. LL3509.1/02<br />
(Planunterlage K) Bezug genommen.
120<br />
Die Lärmdaten wurden für die umliegende Wohnnachbarschaft erfasst, um<br />
die Einwirkungen des Baulärms auf den nächstgelegenen Wohnbereich beurteilen<br />
zu können. Der Ortsteil Leerort ist dabei von dem Baulärm am<br />
Stärksten betroffen gewesen, da er die kürzeste Entfernung zur Baumaßnahme<br />
aufweist. Die nächstgelegenen Bebauungen/Siedlungseinheiten<br />
(Stadt Leer, Kindergarten/Wohnnutzung, An der Emsbrücke) befinden sich<br />
jenseits des Deiches in einem Abstand zum betreffenden Brückenabschnitt<br />
von > 200 m.<br />
Alle anderen Bereiche sind weiter von der Baustelle entfernt <strong>und</strong> damit dem<br />
Baulärm weniger stark ausgesetzt gewesen.<br />
Die vorgelegten Untersuchungen sind aus Sicht der Planfeststellungsbehör-<br />
de geeignet, die von dem Vorhaben verursachten Schallimmissionen darzustellen<br />
<strong>und</strong> zu bewerten. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Emissions-<br />
werte nicht sachgerecht ermittelt <strong>und</strong> in die Prognose eingestellt wurden oder<br />
dass die Ausbreitungsrechnung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.<br />
Nach diesen Berechnungen ergeben sich für die Arbeiten mit einem Hoch-<br />
frequenzrüttler unter Zugr<strong>und</strong>elegung der Zeitkorrektur Beurteilungspegel<br />
zwischen 47 <strong>und</strong> 57 dB(A).
121<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf nachstehend abgedruckte Karte verwiesen.
122<br />
Im Zuge der Errichtung des neuen Stützpfeilers sind Betonierarbeiten durch-<br />
geführt worden. Beispielsweise wurde zur Abdichtung der Baugrube Unter-<br />
wasserbeton <strong>und</strong> dann die F<strong>und</strong>amentplatte des neuen Pfeilers 6a einge-<br />
bracht. Der Pfeiler 6a selbst besteht auch aus Stahlbeton. Darüber hinaus<br />
wurden Betonierarbeiten für den Überbau der Brücke notwendig.<br />
Laut Prognose des Ingenieurbüros Zech sind für die Betonierarbeiten im Be-<br />
reich der nächstgelegenen Wohnbebauung unter Zugr<strong>und</strong>elegung der Zeit-<br />
korrektur Immissionspegel von 44 dB(A) bis zu 54 dB(A) zu betrachten.
123<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf nachstehend abgedruckte Karte verwiesen.<br />
Da der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke nunmehr abgeschlossen ist, kann<br />
die Planfeststellungsbehörde neben den oben dargestellten Prognosen konkrete<br />
Erkenntnisse <strong>und</strong> Daten aus dem Bauablauf heranziehen.
124<br />
Laut Vermerk der Firma Grote – Oberbauleitung Umbau Jann-Berghaus-<br />
Brücke – vom 03.06.2009 wurde für die Pfahlgründung vom 15.02.2008 bis<br />
zum 28.03.2008 ca. 70 x für 1,5 Minuten gerüttelt. Bei 37 Arbeitstagen entspricht<br />
dies einer durchschnittlichen täglichen Einsatzdauer des Rüttlers von<br />
weniger als 3 Minuten. Für die Errichtung des Sp<strong>und</strong>wandkastens wurde<br />
zwischen dem 27.03.2008 <strong>und</strong> dem 01.04.2008 bzw. zwischen dem<br />
07.04.2008 <strong>und</strong> dem 10.04.2008 ca. 72 X 5 Minuten gerüttelt. Bei 9 Arbeits-<br />
tagen entspricht dies einer durchschnittlichen täglichen Einsatzdauer des<br />
Rüttlers von ca. 40 Minuten. Weiterhin wurde am 11.04.2008 für die Rohr-<br />
pfähle der Behelfsbrücke insgesamt 55 Minuten gerüttelt. Hieraus ergibt sich<br />
der Ansatz einer Zeitkorrektur von 10 db(A).<br />
Die Zeit des tatsächlichen Einbringens der Sp<strong>und</strong>wandbohlen durch den<br />
Hochfrequenzrüttler wurde bereits in der vorläufigen Anordnung vom<br />
16.11.2007 auf 8 St<strong>und</strong>en täglich begrenzt. Diese Vorgabe wurde, wie vor-<br />
stehend dargestellt, weit unterschritten.<br />
Laut Vermerk des Ingenieurbüros Grote zu den durchgeführten Rammarbei-<br />
ten mit Datum vom 18.02.2009 wurde eine Lärmpegelmessung für die Unterwasserrammung<br />
durchgeführt. Hierbei wurde ein Wert von 50 dB (A) er-<br />
mittelt. Dieser Wert ist gemäß der Zeitkorrektur nach Ziff. 6.7 der AVV Baulärm<br />
noch entsprechend nach unten zu korrigieren.<br />
Für die Pfahlgründung wurde laut Vermerk des Ingenieurbüros Grote vom<br />
15.02.2008 bis zum 28.03.2008 an 37 Arbeitstagen ca. 1993 Minuten<br />
gerammt. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Einsatzzeit des<br />
Rammgerätes von fast 54 Minuten, also weniger als eine St<strong>und</strong>e am Tag.<br />
Hiernach ergibt sich eine Zeitkorrektur von 10 dB (A).<br />
Die von der Ingenieurgesellschaft Zech prognostizierten Werte für das Rammen<br />
mittels Hydraulikbär bzw. Freifallramme sind wie bereits dargelegt wurde,<br />
für den konkret zu beurteilenden Fall nicht mehr von Relevanz, da dieses<br />
Bauverfahren keine Anwendung gef<strong>und</strong>en hat.
125<br />
Weiterhin konnte die Planfeststellungsbehörde die Betriebszeiten für die Be-<br />
tonierarbeiten für die Prüfung heranziehen. Eine Auswertung der vorgelegten<br />
Betriebszeiten für die Betonierarbeiten hat eine durchschnittliche tägliche<br />
Arbeitszeit von 3,08 St<strong>und</strong>en ergeben. Hiernach ist gemäß AVV Baulärm für<br />
die Betonierarbeiten eine Zeitkorrektur von 5 dB (A) anzuwenden.<br />
Umleitungsverkehr<br />
Während der insgesamt .13 Monate dauernden Sperrung der Brücke wurde<br />
der Verkehr umgeleitet. Hierdurch haben die Schallimmissionen auf den Umleitungsstraßen<br />
entsprechend zugenommen.<br />
Baustellenverkehr<br />
Während einzelner Baumaßnahmen z.B. Betonierarbeiten ergaben sich<br />
Schallimmissionen durch die Baustellenfahrzeuge.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen ergeben sich durch den Umbau der Brücke<br />
nicht. Die Brücke als Bauwerk verursacht keine nennenswerten Schallemis-<br />
sionen.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Relevante betriebsbedingte Auswirkungen sind durch das planfestgestellte<br />
Vorhaben im Zusammenhang mit dem Umbau der Brücke nicht zu erwarten,<br />
da sich die Widmung der Brücke für den Straßenverkehr durch den Umbau<br />
nicht verändert. Der nach dem Umbau auf der Brücke stattfindende Verkehr<br />
wird sich nicht von dem Verkehr unterscheiden, der vor dem Umbau auf der<br />
Brücke zugelassen war. Auch in tatsächlicher Hinsicht ist nicht von einer vorhabensbedingten<br />
Veränderung des Betriebes auf der Brücke auszugehen,<br />
da sich die Situation auf der Brücke für den Fahrzeugverkehr nicht verändert.<br />
Es findet keine Verbreiterung der Fahrbahn o.ä. statt. Die neue Klappe wird<br />
wie die alte mit einem hydraulischen Antrieb angetrieben. Dieser ist weitge-
126<br />
hend geräuschlos, weil sich die Motoren in einem festen Gebäude befinden<br />
<strong>und</strong> hierdurch die Geräusche unterhalb der Wahrnehmungsgrenze gedämmt<br />
werden.<br />
Der Belag der Brücke ist ebenfalls nicht lauter geworden. Es wurde ein Belag<br />
mit den gleichen Eigenschaften <strong>und</strong> gleicher Beschaffenheit des ursprünglichen<br />
Brückenbelages hergestellt. Das einzige Geräusch, das näher an die<br />
Anlieger gerückt ist, ist die Klingel beim Ablassen der Schranke. Da es sich<br />
hierbei um eine Warneinrichtung handelt, kann hierauf nicht verzichtet werden<br />
<strong>und</strong> auch die Lautstärke der Klingel nicht verringert werden. Die Brücke<br />
wird nicht öfter geklappt als früher, da hierfür ausschließlich der Verkehr auf<br />
der Ems maßgeblich ist. Die Zeitdauer der Öffnung hat sich um bis zu ca. 80<br />
Sek<strong>und</strong>en je Klappvorgang erhöht. Die Zeitdauer ist von der Geschwindigkeit,<br />
Größe <strong>und</strong> Anzahl der die Brücke jeweils passierenden Schiffe <strong>und</strong> dem<br />
Tidestrom abhängig (Stellungnahme des TdV vom 26.09.2011 – per E-Mail).<br />
bbb) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Auch die planfestgestellte Anpassung der B<strong>und</strong>eswasserstraßen verursacht<br />
Schallimmissionen. Diese entstehen durch die einmaligen Baggeraktivitäten<br />
zur Herstellung der beantragten Fahrrinnenanpassung sowie durch die in<br />
unregelmäßigen Abständen wiederkehrenden Unterhaltsbaggerungen (jeweils<br />
unter Einsatz von Hopperbaggern).<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die Schallemissionen entstehen durch die Baggeraktivitäten des Schiffes<br />
(Hopperbagger). Im Streckenabschnitt Ems-km 31,0 bis 37,0 <strong>und</strong> Ems-km<br />
40,0 bis 40,5 ist vorgesehen, die Hopperbagger durchgängig 24 St<strong>und</strong>en pro<br />
Tag an 7 Tagen die Woche einzusetzen.<br />
Die tägliche Betriebszeit der Baggerungen liegt in den übrigen Streckenabschnitten<br />
innerhalb von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr an 7 Tagen die Woche bei<br />
einer Dauer von im Regelfall max. 10 St<strong>und</strong>en pro Tag.
127<br />
Die effektiven Baggerzeiten betragen maximal 1/3 der vorgenannten Be-<br />
triebszeiten, da das jeweilige Schiff das aufgebaggerte Material nicht an Ort<br />
<strong>und</strong> Stelle verbringt, sondern an die einzelnen Unterbringungsstellen fährt.<br />
Die Träger des Vorhabens haben einen schalltechnischen Bericht der Ingenieurgesellschaft<br />
Zech (Bericht Nr. LL3509.1/01) vorgelegt, der Bestandteil<br />
der ausgelegten Planunterlagen ist (Planunterlage K 4). Das Untersuchungsgebiet<br />
umfasst die Strecke zwischen Papenburg <strong>und</strong> Emden <strong>und</strong> berücksichtigt<br />
die örtlichen <strong>und</strong> topografischen Gegebenheiten. Es wurden Beurteilungspegel<br />
für 24 Punkte entlang der Ems berechnet. Die Verortung der einzelnen<br />
Immissionspunkte ergibt sich aus nachfolgender Darstellung.
128<br />
Zur Ermittlung der zu erwartenden Schallemissionen wurden Schallimmissi-<br />
onsmessungen im Bereich von Nassbaggerarbeiten mittels Hopperbagger<br />
durchgeführt. Die Messungen erfolgten am Ufer während eines Betriebszyk-
129<br />
lus mit Absaugung des Baggergutes während der Fahrt <strong>und</strong> anschl. Wende-<br />
manöver des Baggerschiffes.<br />
Die Schallleistungspegel, die sich in der Nachbarschaft der Baumaßnahmen<br />
an den oben dargestellten Punkten ergeben, wurden anschließend nach DIN<br />
ISO 9613-2 E berechnet. Hierbei wurde auch die für die Schallausbreitung<br />
günstige Witterungsbedingung berücksichtigt. Bei der Schallausbreitungsberechnung<br />
wurde das Berechnungsprogramm So<strong>und</strong>PLAN 6.4 verwendet.<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den schalltechnischen Bericht Nr.<br />
LL3509.1/01 Bezug genommen.<br />
Von der Stadt Emden (B -0010) wurde die Frage aufgeworfen, ob Punkt<br />
6.6.3 der Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen<br />
Baulärm (AVV Baulärm) Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en habe. Dieses wurde sei-<br />
tens des Gutachters Herrn Gerling bestätigt. Man habe im Rahmen der<br />
schalltechnischen Untersuchung zu den Nassbaggerarbeiten Immissionsmessungen<br />
beim Betrieb des Hopperbaggers durchgeführt. Die Messungen<br />
erfolgten am Ufer während eines repräsentativen Betriebszyklusses mit Absaugung<br />
des Baggergutes während der Fahrt <strong>und</strong> anschließendem Wende-<br />
manöver des Schiffes. Nach Aussage des Gutachters traten hierbei weder<br />
subjektiv noch messtechnisch relevante Einzeltöne hervor, die gemäß 6.6.3<br />
der AVV Baulärm einen Lästigkeitszuschlag erfordern würden (Stellungnahme<br />
des TdV vom 25. Juni 2008 – per E-Mail).<br />
Für die Verklappung des Materials ergeben sich keine anderen Schallimmis-<br />
sionen. Die Verspülung an Land erfolgt auf bereits genehmigten Spülfeldern,<br />
so dass sich in diesem Zusammenhang kein Bedürfnis für die Betrachtung<br />
dieser Immissionen ergibt.<br />
Die vorgelegten Untersuchungen sind aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
geeignet, die von dem Vorhaben verursachten Schallimmissionen darzu-<br />
stellen <strong>und</strong> zu bewerten. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Immissionswerte<br />
nicht sachgerecht ermittelt <strong>und</strong> in die Prognose eingestellt wurden<br />
oder dass die Ausbreitungsrechnung nicht ordnungsgemäß durchgeführt<br />
wurde.
130<br />
An den nächstgelegenen relevanten Immissionsorten im Umfeld der wasserbaulichen<br />
Maßnahmen (IP 01 – IP 24) werden bei Ansatz einer 24-stündigen<br />
Baggeraktivität pro Tag im Dauerbetrieb Beurteilungspegel zwischen 29 <strong>und</strong><br />
51 dB(A) errechnet.<br />
Bei Ansatz einer Zeitkorrektur, die sich daraus ergibt, dass die Einsatzzeiten<br />
für die eigentlichen Baggerarbeiten in den Streckenabschnitten nur maximal<br />
ca. 1/3 der gesamten Arbeitszeit einnehmen (Das Schiff ist in der restlichen<br />
Betriebszeit zu den Spülfeldern bzw. Klappstellen unterwegs <strong>und</strong> löscht)<br />
werden im Ergebnis der Schallausbreitungsrechnung Beurteilungspegel zwi-<br />
schen 24 <strong>und</strong> 46 dB (A) tags <strong>und</strong> zwischen 24 <strong>und</strong> 43 dB (A) nachts ermittelt<br />
(vgl. nachfolgende Tabelle).
131
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
132<br />
Die neue Topografie der B<strong>und</strong>eswasserstraßen erlaubt die Passage größerer<br />
Schiffsgefäße. Hierdurch wird sich jedoch die Immissionssituation nicht rele-<br />
vant verändern, da mit der Schiffsgröße die Lautstärke der maßgeblichen<br />
Emissionsquellen nicht proportional zunimmt (Stellungnahme des TdV vom<br />
01.12.2008 – per E-Mail).<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Um die Fahrwassertiefen für das Bemessungsschiff bei Bedarf wiederherzustellen,<br />
sind Baggerungen notwendig, die sich hinsichtlich der Auswirkungen<br />
nicht von den unter dem Aspekt – baubedingte Auswirkungen – dargestellten<br />
Immissionen sowie von den bereits für die Aufrechterhaltung des Istzustandes<br />
notwendigen Unterhaltungsbaggerungen unterscheiden. Für die Unter-<br />
haltung der Fahrwassertiefen wird auch mit Hopperbaggern gearbeitet. Es ist<br />
nach gutachterlicher Aussage bzw. nach Aussage des TdVs davon auszuge-<br />
hen, dass betriebsbedingt 30 % weniger Baggerungen zu erwarten sind, als<br />
baubedingt.<br />
bb) Auswirkungen durch Luftschadstoffe<br />
Die Auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens durch Luftschadstoffe<br />
sind unter Ziffer B.III.3.1.1.4 unter dem Schutzgut Luft behandelt. Im Folgenden<br />
werden daher nur die wesentlichen Aspekte zusammenfassend aufgeführt.<br />
Im Übrigen wird auf B.III.3.1.1.4 verwiesen.<br />
Der Ist-Zustand stellt sich nach den Angaben in der UVU anhand der Mess-<br />
ergebnisse <strong>und</strong> Auswertungen der vergangenen Mittelwerte der Jahre 2001<br />
– 2005 so dar, dass alle betrachteten Luftschadstoffe deutlich unterhalb der<br />
Immissionsgrenzwerte nach der 22. BImSchV <strong>und</strong> TA Luft bleiben. Dies gilt<br />
auch für die zwischenzeitlich vorliegenden Messwerte der Jahre 2006 <strong>und</strong><br />
2007.
133<br />
aaa) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Beim Umbau der Jann-Berghaus-Brücke wurden Luftschadstoffemissionen<br />
wie Stickstoffoxide, Schwefeldioxid <strong>und</strong> Staub durch die Abgase der Bauge-<br />
räte <strong>und</strong> des Baustellenverkehrs sowie durch den Umleitungsverkehr freige-<br />
setzt. Während der Bauzeit kam es somit zu einer temporären Erhöhung der<br />
Luftschadstoffe.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagebedingt ergaben sich durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke im<br />
Vergleich zum Istzustand keine Veränderungen der lufthygienischen Situation.<br />
Es traten somit keine Auswirkungen auf.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Betriebsbedingt ergaben sich durch den Umbau der Brücke im Vergleich zum<br />
Istzustand ebenfalls keine Veränderungen der lufthygienischen Situation, da<br />
sich für den Verkehr auf der Brücke keine neue Situation einstellt. Es traten<br />
somit keine Auswirkungen auf.<br />
bbb) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Bei den wasserbaulichen Maßnahmen entstehen Luftschadstoffemissionen,<br />
die durch die Abgase beim Einsatz von Hopperbaggern <strong>und</strong> den Schiffsfahrten<br />
zum Abtransport des Baggergutes (Erstbaggerungen <strong>und</strong> Unterhaltsbaggerungen)<br />
freigesetzt werden. Anlagebedingt ergeben sich keine signifikanten<br />
Auswirkungen.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Für die Baggeraktivitäten zur Herstellung der beantragten Fahrrinnenanpassung<br />
(Erstbaggerungen) ergeben sich zusätzlich zum derzeitigen Schiffsauf-
134<br />
kommen von 10.000 – 11.000 Schiffsbewegungen pro Jahr einmalig zusätz-<br />
lich ca. 150 Schiffsbewegungen (= zusätzlich ca. 1,5 % Schiffsbewegungen).<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Durch die neue Topografie der B<strong>und</strong>eswasserstraßen Ems <strong>und</strong> DEK ergeben<br />
sich keine Veränderungen der lufthygienischen Situation. Es treten somit<br />
keine Auswirkungen auf.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Bei den Unterhaltsbaggerungen kann das zusätzliche Schiffsaufkommen mit<br />
ca. 50 Schiffen (Ansatz: 1.000 m 3 bzw. 3.000 m³/Schiff) je einmaliger Unterhaltungsbaggerung<br />
abgeschätzt werden. Die zusätzliche betriebsbedingte<br />
Schadstoffemission ist angesichts des ohnehin stattfindenen Schiffsverkehrs<br />
nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde gering. Eine deutliche Verände-<br />
rung der Immissionssituation tritt nicht auf. Es werden keine Auswirkungen<br />
erwartet, die sich isoliert auf das Vorhaben zurückführen lassen.<br />
Insgesamt ist daher festzustellen, dass aufgr<strong>und</strong> der zeitlich <strong>und</strong> mengen-<br />
mäßig begrenzten Zunahme der Schiffsbewegungen sowie der zeitlich <strong>und</strong><br />
nach Ihrem Umfang begrenzten Umbauaktivitäten der Jann-Berghaus-<br />
Brücke nicht mit einer signifikanten Erhöhung der Luftschadstoffemissionen<br />
bzw. mit einer relevanten Veränderung der Immissionssituation zu rechnen<br />
ist.<br />
cc) Auswirkungen durch Lichtimmissionen<br />
Lichtimmissionen wurden durch den Umbau der Brücke <strong>und</strong> durch die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen verursacht.
135<br />
aaa) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Die Umbauarbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke wurden überwiegend bei<br />
Tageslicht durchgeführt. Jahreszeitlich bedingt wurde jedoch auch in der<br />
Dunkelheit gearbeitet. Die Ausleuchtung der Baustelle war dabei auf den<br />
unmittelbaren <strong>und</strong> jeweils aktuellen Baustellenbereich beschränkt <strong>und</strong> auf die<br />
Baustelle ausgerichtet, damit abgewandt zur Bebauung. Daneben wurden<br />
auch die Baustelleneinrichtungs- <strong>und</strong> die Lagerflächen ausgeleuchtet, jedoch<br />
nicht mittels starker Scheinwerfer, sondern mit an Masten befindlichen Lampen.<br />
Teilweise befinden sich diese Flächen -aus Sicht der Anwohner- hinter<br />
dem Emsdeich (Mail des TDV vom 13.11.2008). Für die Anwohner kommt es<br />
somit zu einer zeitlich begrenzten, geringen Lichtbelastung durch Streulicht.<br />
Die Umleitungsverkehre erfolgen nach dem Verkehrskonzept ausschließlich<br />
über klassifizierte Straßen, ergänzend zum bereits derzeit vorhandenen Verkehrsaufkommen.<br />
bbb) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Die Baggerungen in der Staustrecke werden überwiegend bei Tageslicht<br />
durchgeführt. Im Bereich der Tidestrecke kann auch nachts gearbeitet werden.<br />
Allerdings sind auch bei Dunkelheit im Zusammenhang mit der erforderlichen<br />
Ausleuchtung des Arbeitsplatzes an Bord keine störenden Lichtimmissionen<br />
zu besorgen. Die vorhandenen Deiche wirken insofern als optische<br />
Barriere.<br />
dd) Auswirkungen durch Erschütterungen/Vibrationen<br />
aaa) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Während der Bauphase wird das Vorhaben sich erschütterungsrelevant<br />
auswirken. Bei Beschlusserlass war der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
auf Basis der vorläufigen Anordnung bereits abgeschlossen, so dass die erschütterungsrelevanten<br />
Arbeiten sehr genau beurteilt werden konnten.
136<br />
Mit Datum vom 31.03.09 haben die Vorhabensträger einen Bericht über die<br />
erschütterungstechnische Untersuchung zur Situation im Bereich der Jann-<br />
Berghaus-Brücke in Leer im Zuge der Baumaßnahmen zur „Anpassung der<br />
Unterems“ (Bericht Nr. LE3509.2/01) vorgelegt. Hierin wurden u. a. die Einwirkungen<br />
auf Menschen in Gebäuden prognostiziert.<br />
Der vorgelegte Bericht prognostiziert die Auswirkungen der durch die Bautätigkeit<br />
verursachten Erschütterungen nach Vorgabe der DIN 4150, Teil 2, Teil<br />
3 <strong>und</strong> der Erschütterungsrichtlinie des Landes Niedersachsen.<br />
Die Prognose ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde geeignet die Auswirkungen<br />
auf den Menschen darzustellen, zumal die Rammarbeiten bereits<br />
abgeschlossen sind, <strong>und</strong> die Gutachter daher die konkret verwendeten Geräte<br />
<strong>und</strong> Arbeitstechniken betrachten konnten. So wurden hinsichtlich des<br />
schlagenden Rammens die Emissionen der einer hydraulischen Schlagramme<br />
vom Typ S-30 <strong>und</strong> des ICH Hydrohammers BV beurteilt <strong>und</strong> für das vib-<br />
rierende Rammen die Emmissionen der Vibrationsrammen vom Typ PTC 12<br />
HFV <strong>und</strong> PTC 15 HFVS der ThyssenKrupp GfT Bautechnik GmbH zugr<strong>und</strong>e<br />
gelegt. Den Gutachtern lagen somit die technischen Daten der konkret verwendeten<br />
Rammgeräte vor. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den er-<br />
schütterungstechnischen Bericht Bezug genommen.<br />
tagsüber<br />
Die Rammarbeiten wurden von Februar bis April 2008 an insgesamt 22 Ar-<br />
beitstagen während der Tageszeit durchgeführt.<br />
Für den Immissionspunkt „An der Emsbrücke 36“, der als Wohngebäude die<br />
geringste Entfernung zur Baustelle aufweist <strong>und</strong> sich in einer Entfernung von<br />
ca. 240 m zum Emissionsort befindet, wurden nachfolgend dargestellte<br />
Schwingstärken für die Vibrations- <strong>und</strong> die Schlagrammung prognostiziert:
nachts<br />
137<br />
Nachts wurden vorbereitende Arbeiten durchgeführt wie z. B. das Anrütteln<br />
zur Herstellung der Standsicherheit des Rammgutes.<br />
Hier wurde ein<br />
ermittelt.<br />
KB FTr – Wert von 0,01 bis 0,03<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagebedingte Erschütterungswirkungen gehen von dem planfestgestellten<br />
Vorhaben nicht aus.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Da die Brücke nach Fertigstellung im Vergleich zum Istzustand nicht für an-<br />
dere Verkehre umgewidmet wird, sind betriebsbedingt keine Auswirkungen<br />
durch Erschütterungen zu erwarten.<br />
bbb) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Vibrationseintragungen in den Boden können auf Gr<strong>und</strong> der Baggertechnik<br />
ausgeschlossen werden. Der Einsatz eines Hopperbaggers ist mit einem<br />
überdimensional großen Staubsauger vergleichbar, der den Schlick absaugt<br />
<strong>und</strong> im Laderaum ablagert. Dabei werden keine Vibrationen erzeugt. Dies gilt<br />
auch für die Beförderung des Materials in die Spülleitungen (vgl. Stellung-
138<br />
nahme WSA Emden vom 08.10.2007). Es treten keine bau- <strong>und</strong> betriebsbe-<br />
dingten Auswirkungen auf.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Durch das Vorhaben wird zwar größeren Schiffsgefäßen ermöglich, die Ems<br />
zu befahren. Nachteilige Auswirkungen, die durch Vibrationen/Erschütterungen<br />
auf den Menschen wirken könnten, werden aus gutachterlicher Sicht<br />
hierdurch jedoch nicht verursacht.<br />
b) Auswirkungen auf die Erholungsfunktion<br />
Für die Betrachtung <strong>und</strong> Bewertung möglicher Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Mensch – Wohnen <strong>und</strong> Freizeit wurden Daten des amtlich-<br />
topografisch-kartografischen Informationssystems (ATKIS) mit Stand 2004<br />
ausgewertet. Weiterhin wurden die regionalen Raumordnungsprogramme<br />
der Landkreise Leer (Stand 2006) <strong>und</strong> Emsland (Stand 2001) sowie die Flächennutzungspläne<br />
der Stadt Emden (Stand 2000), Stadt Leer (Stand 1981),<br />
Stadt Papenburg (Stand 1977) sowie der Gemeinden Westoverledingen<br />
(Stand 2005) <strong>und</strong> Moormerland (Stand 1999) betrachtet <strong>und</strong> zusätzlich eine<br />
Internetrecherche u. a. über Wander- <strong>und</strong> Radwege im Emsbereich durchgeführt.<br />
Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde geeignet,<br />
die Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange Wohnen <strong>und</strong> Freizeit darzustellen<br />
<strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Ist-Situation Maßnahmenbereich Emden<br />
Im Maßnahmenbereich Emden befindet sich im betrachteten Untersuchungsraum<br />
um Ems-km 40 - 40,5 ein Großteil des Emder Vor- <strong>und</strong> Außenhafens<br />
sowie der Neue Binnenhafen, der im Flächennutzungsplan der Stadt Emden<br />
als Sonderbaufläche gekennzeichnet ist. In diesem Bereich ist außer den<br />
Warenumschlägen auch der Tourismus von besonderer Bedeutung. Zum<br />
einen legen hier die Fähren zur Nordseeinsel Borkum ab, zum anderen bildet
139<br />
der Hafen für Freizeitskipper den Durchlass von buten (Hochsee) nach bin-<br />
nen (Binnenwasserstraßen in Ostfriesland).<br />
Im weiteren Maßnahmen- <strong>und</strong> Untersuchungsbereich Emden werden die<br />
rechtsemsischen Orte Siedlung Hilmarsum, Jarssum, Petkum, Gandersum<br />
<strong>und</strong> Oldersum berührt. Linksemsisch befinden sich Pogum, Jemgum <strong>und</strong><br />
Ditzum. Bei diesen betroffenen besiedelten Bereichen handelt es sich um<br />
Dorfgebiete bzw. um reine Wohngebiete (Siedlung Hilmarsum). Bei Oldersum<br />
sind zusätzlich Sonderbauflächen (Yachthafen) sowie gewerbliche <strong>und</strong><br />
gemischte Bauflächen betroffen.<br />
Weiterhin sind als Hafenstandorte Oldersum, Ditzum <strong>und</strong> Jemgum im regio-<br />
nalen Raumordnungsprogramm dargestellt. Es handelt sich hierbei vorwiegend<br />
um Fischereihäfen, in denen sich vorwiegend die Fischerboote der ansässigen<br />
Fischer befinden. Von Ditzum beispielsweise verkehren zusätzlich<br />
Fähren über die Ems, die aus touristischer Sicht von hoher Bedeutung sind,<br />
da die drei Fahrradrouten "Internationale Dollard Route", die "Dortm<strong>und</strong>-<br />
Emskanal-Route" sowie der "Nordseeküsten-Radweg" im Bereich Ditzum -<br />
Petkum die Ems kreuzen <strong>und</strong> auf die Fähre als Transportmittel angewiesen<br />
sind. Darüber hinaus stellt die Emsfähre ein Bindeglied zwischen der "Inter-<br />
nationalen Dollard-Route" auf der westlichen Emsseite <strong>und</strong> der "Deutschen<br />
Fehnroute" auf der östlichen Emsseite dar.<br />
Eine weitere touristische Freizeitaktivität lässt sich in Ditzum als auch in Oldersum<br />
/ Rorichum durchführen. Die beiden Orte sind Stationen des Paddel<br />
<strong>und</strong> Pedal Netzes, welches eine Kombination aus Paddel- <strong>und</strong> Fahrradtouren<br />
durch die Fehnlandschaften darstellt.<br />
Vorbelastungen ergeben sich für diesen Maßnahmenbereich lediglich aus<br />
dem laufenden Hafenbetrieb sowie dem aktuellen Schiffsverkehr auf der<br />
Ems, der eine gewisse Geräuschkulisse bildet. Die Deiche fungieren in die-<br />
sem Rahmen allerdings als Lärmpuffer, so dass nur die direkt im Außendeichsbereich<br />
stattfindende Freizeit- <strong>und</strong> Wohnnutzung betroffen ist.<br />
Ist-Situation Maßnahmenbereich Jann-Berghaus-Brücke<br />
Der Untersuchungsraum im Maßnahmenbereich Jann-Berghaus-Brücke umfasst<br />
rechtsemsisch im Bereich der Stadt Leer Gewerbe- <strong>und</strong> Mischgebiete<br />
sowie geplante <strong>und</strong> vorhandene Sonderbauflächen. Linksemsisch befindet
140<br />
sich der Yachthafen mit umgebenden Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung<br />
Erholungsgebiet im Bereich Bingum. Hier ist neben der Marina<br />
Bingum ein Campingplatz vorhanden, der neben dem sommerlichen Zelten<br />
an sich noch zahlreiche Freizeitaktivitäten wie Minigolf, Reiten, Volleyball,<br />
sowie einen großen Spielplatz bietet. Zudem befindet sich ein Badesee im<br />
Westen des Zeltplatzes.<br />
Im Flächennutzungsplan der Stadt Leer sind für den Bereich in Bingum gemischte<br />
Bauflächen sowie Wohnbau- <strong>und</strong> Spielplatzflächen dargestellt.<br />
Im regionalen Raumordnungsprogramm stellt sich die Fläche um Bingum als<br />
Vorranggebiet für Erholung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölke-<br />
rung dar. Südlich des Maßnahmenbereiches Jann-Berghaus-Brücke befindet<br />
sich ein Vorsorgegebiet für Erholung im Bereich zwischen Esklum <strong>und</strong> Drie-<br />
ver. Auch in diesem Betrachtungsraum verlaufen vorwiegend entlang des<br />
Deiches verschiedene Radwanderwege wie die Dollartroute, die Dortm<strong>und</strong>-<br />
Emskanalroute <strong>und</strong> auch die Fehnroute.<br />
Die Erholungsfunktion ist durch den laufenden Verkehr im Bereich des<br />
Stadtgebiets Leer sowie durch die gewerbliche Nutzung vorbelastet.
141<br />
Ist-Situation Maßnahmenbereich Friesenbrücke<br />
Der Untersuchungsraum um den Maßnahmenbereich Friesenbrücke berührt<br />
neben den gemischten <strong>und</strong> gewerblichen Bauflächen der Stadt Weener auch<br />
Wohnbauflächen sowie den Bereich des Sportboothafens <strong>und</strong> des Campingplatzes.<br />
In diesem Areal können Aktivitäten wie Tennis, Minigolf sowie<br />
Schwimmen im angrenzenden Freibad durchgeführt werden. Es handelt sich<br />
hier gemäß dem regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Leer<br />
ebenfalls um ein Vorranggebiet für Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />
durch die Bevölkerung.<br />
Weener ist ferner eine Paddel- <strong>und</strong> Pedal Station wie Ditzum <strong>und</strong> Rorichum<br />
<strong>und</strong> wird von der Dollartroute durchquert. Rechtsemsisch befinden sich eben-<br />
falls Radwanderwege sowie ein Vorranggebiet für Erholung, das parallel die<br />
Ems begleitet.<br />
Die Erholungsfunktion ist durch die Auswirkungen der gewerblichen Flächen<br />
vorbelastet.<br />
Ist-Situation Maßnahmenbereich Papenburq<br />
Der Untersuchungsraum im Maßnahmenbereich Papenburg umfasst neben<br />
Teilbereichen des Stadtgebietes Papenburg auch Flächen der Orte Halte <strong>und</strong><br />
Völlen.<br />
Der Bereich der Stadt Papenburg stellt dabei Sonderbauflächen sowie gewerbliche<br />
<strong>und</strong> gemischte Bauflächen neben dem Hafenbecken dar. Der Ha-<br />
fen von Papenburg ist dabei als international anerkannter Schiffbau- <strong>und</strong><br />
Umschlagshafen eine der wichtigsten Lebensadern der Stadt. Im Bereich der<br />
Ortschaft Völlen <strong>und</strong> Halte sind vorwiegend Wohnbauflächen <strong>und</strong> gemischte<br />
Bauflächen dargestellt.<br />
Im Bereich der direkten Emsufer befindet sich nach dem regionalen Raumordnungsprogramm<br />
ein schmales Vorsorgegebiet für Erholung.<br />
Als touristische Elemente treten linksemsisch die Radwege der Dollartroute<br />
sowie rechtsemsisch ein Streckenabschnitt der Dortm<strong>und</strong>-Emskanalroute<br />
<strong>und</strong> der Emslandroute auf. Als weitere Freizeitaktivitäten sind Hafenführungen<br />
sowie Führungen durch die Meyerwerft zu nennen.
142<br />
Vorbelastungen sind für diese Bereiche durch den ausgedehnten Hafen mit<br />
internationalem Schiffsverkehr sowie angrenzende Gewerbegebiete vorhanden.
Bewertung des Ist-Zustandes<br />
143<br />
In der UVU wurde der Ist-Zustand von „Wohnen <strong>und</strong> Freizeit“ im Hinblick auf<br />
Vorbelastungen (z.B. Lärm, Immissionen, Verkehr), Art der baulichen Nutzung<br />
<strong>und</strong> der Art der Freizeitnutzung (z. B. sehr ruhige bis lebhafte Freizeit-<br />
<strong>und</strong> Erholungsnutzung) in einer 5-stufigen Werte-Skala von sehr gering<br />
(Wertstufe 1) bis sehr hoch (Wertstufe 5) bewertet.<br />
Bezüglich der Vorbelastungen <strong>und</strong> der Art der baulichen Nutzung wurde die<br />
Wertigkeit in allen Maßnahmenbereichen jeweils mit gering bzw. sehr gering<br />
eingestuft. Bei der Art der Freizeitnutzung wurden den Maßnahmenbereichen<br />
Jann-Berghaus- Brücke <strong>und</strong> Friesenbrücke die Wertigkeit mit „gering“, im<br />
Maßnahmenbereich Papenburg mit „mittel“ <strong>und</strong> im Maßnahmenbereich Emden<br />
mit „hoch“ eingestuft.<br />
Tabelle 1: Bewertung des Ist-Zustandes bezogen auf das Schutzgut Mensch<br />
– Wohnen <strong>und</strong> Freizeit<br />
Maßnahmenbereich Vorbelastungen Art der<br />
baulichen<br />
Nutzung<br />
Art der<br />
Freizeitnutzung<br />
Emden 2 2 4<br />
Jann-Berghaus-Brücke 2 1 2<br />
Friesenbrücke 2 2 2<br />
Papenburg 1 1 3<br />
Erläuterung: 1: sehr gering; 2: gering; 3: mittel; 4: hoch; 5 (nicht vergeben): sehr hoch<br />
Im Maßnahmenbereich Emden sind starke Vorbelastungen durch den direkten<br />
Hafeneinfluss vorhanden. Ebenfalls queren Fähren die Ems <strong>und</strong> Schiffe<br />
frequentieren häufig den Bereich. Bei den betrachteten Bauflächen handelt<br />
es sich vorrangig um Dorfgebiete bzw. um gemischte Bau- oder Sonderflä-<br />
chen, die für eine ruhige Wohnnutzung wenig geeignet sind. Die unmittelbare<br />
Erholungsnutzung durch Touristen <strong>und</strong> Anwohner wird dennoch als ruhig<br />
eingestuft, da es sich vorrangig um Fahrradfahrer oder Spaziergänger handelt,<br />
die in ihrem Verhalten als nicht auffällig einzustufen sind.
144<br />
Der Bereich um die Jann- Berghaus- Brücke sowie um die Friesenbrücke<br />
sind durch die unmittelbar angrenzenden Yachthäfen <strong>und</strong> Campingplätze mit<br />
diversen Freizeitmöglichkeiten mit einer starken Vorbelastung durch vor allem<br />
Lärm einzustufen. Dazu sind gemischte Bauflächen mit gewerblichen<br />
Anteilen vorhanden, die bei der Friesenbrücke aufgr<strong>und</strong> der Größe der Stadt<br />
Weener etwas geringer belastend eingestuft werden. In beiden Maßnahmen-<br />
bereichen findet eine lebhafte Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsnutzung statt, die zu<br />
einer geringen Wertigkeit führt, da sie vorwiegend saisonal begrenzt ist.<br />
Der Hafenstandort Papenburg ist für die erheblichen Vorbelastungen des<br />
Maßnahmenbereiches Papenburg ausschlaggebend. Weiterhin sind vorrangig<br />
gewerbliche <strong>und</strong> Sonder- oder Mischbauflächen vorhanden, welche die<br />
Art der baulichen Nutzung für das Schutzgut Mensch geringwertig ausfallen<br />
lassen. Eine lebhafte Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsnutzung findet durch die Mög-<br />
lichkeiten der Besichtigungstouren der Meyerwerft mit einer gewissen Frequentierung<br />
statt.<br />
Durch das geplante Vorhaben werden keine Flächen für Wohnen <strong>und</strong> Freizeit/Erholung<br />
beansprucht. Betrachtungsrelevant ist demzufolge ausschließlich,<br />
inwieweit sich indirekte Auswirkungen durch vorhabensbezogenen<br />
Emissionen auf die Belange des Wohnens sowie der Freizeit/Erholung ergeben<br />
können. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich schwerpunkt-<br />
mäßig auf die Belange der Freizeit/Erholung. Etwaige Auswirkungen auf die<br />
Wohnbelange durch die vorhabensbezogenen Emissionen wurden bereits<br />
vorstehend unter a) Auswirkungen auf die Wohnfunktion behandelt.<br />
aa) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen auf die Freizeitnutzung sind<br />
durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke von vornherein ausgeschlossen,<br />
so dass allein baubedingte Auswirkungen betrachtungsrelevant sind.<br />
Als Flächen für die Baustelleneinrichtung wurden südlich der Jann-Berghaus-<br />
Brücke gelegene Außendeichsflächen genutzt. Von dieser temporären Flä-
145<br />
cheninanspruchnahme waren keine Flächen mit besonderer anthropogener<br />
Nutzung (Wohnen/Freizeit) betroffen.<br />
Die Freizeiteinrichtungen im Umfeld des Yachthafens Bingum (u. a. Cam-<br />
pingplatz, Sporteinrichtungen, Badesee) befinden sich bei einem Abstand<br />
von mindestens ca. 350 m zum betreffenden Brückenabschnitt in größerer<br />
Entfernung vom Baustellenbereich der Jann-Berghaus-Brücke als die Wohn-<br />
/Siedlungsflächen von Leer (Abstand > 200 m). Unter Bezugnahme auf die<br />
unter dem Aspekt Lärm genannten Ausführungen sind daher keine Überschreitungen<br />
der Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm im Bereich der ge-<br />
nannten Freizeiteinrichtungen zu besorgen. Die vorgenannten Freizeiteinrichtungen<br />
<strong>und</strong> die südlich angrenzende Freifläche bis zur Jann-Berghaus-<br />
Brücke sind als „Vorranggebiet für Erholung“ im Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
dargestellt.<br />
Durch die Bautätigkeiten wird nur eine unwesentliche Erhöhung der Luft-<br />
schadstofffrachten erwartet (vgl.B.III.3.1.1.1 a) bb) aaa)).<br />
Die Belange von Wohnen <strong>und</strong> Freizeit werden durch die temporäre Sperrung<br />
der Jann-Berghaus-Brücke nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, da<br />
ein Umleitungskonzept umgesetzt sowie ein Fährbetrieb eingerichtet wurde.<br />
Hierdurch konnte dem Bedürfnis nach Mobilität ohne unzumutbare Ein-<br />
schränkungen nachgekommen werden. Zweiradfahrern sowie Fußgängern<br />
stand eine Fährverbindung in unmittelbarer Nähe der Jann-Berghaus-Brücke<br />
zur Verfügung. PKWs wurden durch den Emstunnel umgeleitet.<br />
Vorhabensbedingt wurde das Angebot an Freizeitmöglichkeiten daher nicht<br />
verändert. Aktivitäten, die typischer Weise in der Freizeit zur Erholung durchgeführt<br />
werden, wie z.B. Camping, Gehen/Laufen <strong>und</strong> Radfahren, Schiffe<br />
beobachten, Natur beobachten, Sportboot fahren etc., wurden durch das<br />
Ausbauvorhaben nicht oder nur sehr gering beeinträchtigt.
146<br />
bb) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Auch unter Betrachtung der wasserbaulichen Maßnahmen wurde durch das<br />
planfestgestellte Vorhaben das Angebot an Freizeitmöglichkeiten nicht verändert.<br />
Es gehen keine Flächen, die für Erholungszwecke genutzt werden, verloren.<br />
Nachteilige Auswirkungen auf die gemeldeten Badestellen an der Ems sind<br />
nicht zu befürchten.<br />
Im relevanten Umfeld der wasserbaulichen Maßnahmen sind Radwanderwe-<br />
ge (Dollartroute <strong>und</strong> Emslandroute) vorhanden. Die Radwanderwege werden<br />
vorhabensbedingt nicht verändert.<br />
Andere Aktivitäten, die zur Erholung dienen, werden durch das Vorhaben<br />
ebenfalls nicht behindert. So sind relevante Wirkungen auf die Freizeitschifffahrt<br />
vorhabensbedingt nicht zu erwarten. Die anlagebedingten Wirkungen<br />
auf die Ems <strong>und</strong> den DEK werden sich nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht relevant auf die Freizeitschifffahrt auswirken (vgl. ent-<br />
sprechende Ausführungen unter Ziff. B.III.3.2.6 Verweis auf Auswirkungen<br />
auf die Schifffahrt). Naturbeobachtungen werden durch die vorhabensbeding-<br />
ten Baggeraktivitäten aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ebenfalls nicht<br />
in einem relevanten Ausmaß gestört werden, da sich hierdurch der ohnehin<br />
schon vorhandene Schiffsverkehr auf der Ems nicht maßgeblich verändert.<br />
Insgesamt ist daher festzustellen, dass das planfestgestellte Vorhaben keine<br />
relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Teilaspekt Erholungs-<br />
funktion – verursacht.<br />
3.1.1.2 Auswirkungen auf das <strong>Wasser</strong><br />
Das Schutzgut <strong>Wasser</strong> umfasst das Oberflächen- <strong>und</strong> das Gr<strong>und</strong>wasser. Die<br />
Betrachtung der Auswirkungen auf das Oberflächengewässer beinhaltet<br />
auch die Auswirkungen auf das Gewässerbett, das Ufer <strong>und</strong> die physikalischen<br />
<strong>und</strong> chemischen Charakteristika des <strong>Wasser</strong>s. Das Eulitoral (Watt) ist<br />
dem Schutzgut <strong>Wasser</strong> zugehörig. Das Supralitoral (Spritzwasserzone) erfüllt
147<br />
hingegen in erster Linie Bodenfunktionen <strong>und</strong> wird demgemäß unter Punkt<br />
B.III.3.1.1.3 – Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden – betrachtet.<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> betreffen die Veränderung der<br />
<strong>Wasser</strong>menge, der natürlichen Temperatur, der Fließrichtung oder<br />
-geschwindigkeit, der stofflichen Zusammensetzung sowie der Schadstoffoder<br />
Nährstoffbelastung (vgl. Hoppe, Kommentar zum UVPG § 2 Rn. 32).<br />
Gr<strong>und</strong>lagen für die Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf das<br />
Schutzgut <strong>Wasser</strong> sind insbesondere:<br />
− Planunterlage F: Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />
− Anpassung der Umweltverträglichkeitsstudie (Unterlage F) in Hinblick auf<br />
die betriebsbedingten Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen in<br />
den einzelnen wasserbaulichen Maßnahmenbereichen“ D&M vom<br />
04.09.2008<br />
− B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau: Gutachten zur Untersuchung der Auswirkung<br />
einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-<br />
Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095, Januar 2007<br />
− B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau, Stellungnahmen vom 29.03.2007,<br />
04.04.2007 <strong>und</strong> 16.07.2007<br />
− Ing.-Büro Grote GmbH, Schreiben vom 24.10.2007<br />
BAW-Gutachten Nr. A3955 03 10095<br />
Wesentliche Erkenntnisse über die Auswirkungen des Vorhabens auf das<br />
Schutzgut <strong>Wasser</strong> hat das im ausgelegenen Materialband K 1 enthaltene<br />
„Gutachten zur Untersuchung der Auswirkung einer bereichsweisen Anpassung<br />
der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau,<br />
BAW-Nr. A3955 03 10095, Januar 2007“ geliefert. Im Rahmen die-<br />
ses Gutachtens wurden die maßnahmebedingten Änderungen<br />
• der <strong>Wasser</strong>stände<br />
• der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
• der Salzgehaltsverhältnisse<br />
• des Sedimentstransportes sowie
• der Sturmflutwasserstände<br />
prognostiziert.<br />
148<br />
Die Sturmflutscheitelwasserstände wurden dafür mit einem zweidimensionalen<br />
hydrodynamisch-numerischen (HN-) Modell untersucht. Alle anderen Untersuchungen<br />
wurden mit einem dreidimensionalen HN-Modell durchgeführt.<br />
Für die Untersuchung der Vorhabensauswirkungen sind durch die BAW im<br />
Rahmen einer wasserbaulichen Systemanalyse die hydrodynamischen Zustandsgrößen<br />
für den Vergleichszustand <strong>und</strong> den Ausbauzustand für eine<br />
gleich bleibende ausgewählte hydrologische Situation mit einem hydrodynamisch-numerischen<br />
Modell flächendeckend ermittelt worden. Der Gutachter<br />
hat als Vergleichzustand der ausbaubedingten Veränderungen den Zustand<br />
gewählt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens bedarfsweise her-<br />
gestellt werden darf. Da dieser Zustand, der die Überführung von 7,30 m<br />
tiefgehenden Schiffen von Papenburg in die Nordsee ermöglichen soll, we-<br />
gen der schnellen Veränderlichkeit der <strong>Wasser</strong>tiefen in der Unterems, nur<br />
von kurzer Dauer ist, konnte seitens der BAW kein digitales Geländemodell<br />
aus einem messtechnisch genau erfassten morphologischen Zustand entwickelt<br />
werden. Die Topografie des Vergleichzustandes musste künstlich ge-<br />
schaffen werden. Daher erfolgte die Erstellung des Vergleichzustandes auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage des Istzustandes 2005, wobei als Referenztiefe für das Fahr-<br />
wasser von der planfestgestellten Soll-Sohllage für das 7,30 m tiefgehende<br />
Bemessungsschiff ausgegangen wurde. Zusätzlich wurden in der Modellto-<br />
pografie die Sohlen in den zu baggernden Bereichen 0,3 m tiefer gelegt. Diese<br />
sogenannte Baggertoleranz beruht darauf, dass in der Natur die Soll-<br />
Sohllagen aus technischen Gründen nicht Zentimeter genau eingehalten<br />
werden können. Dies findet seine Begründung in der Baggertechnik, in der<br />
Ortungsgenauigkeit (Positionieren des Gerätes in der Fahrrinne) <strong>und</strong> der<br />
Eingabe des örtlichen aktuellen Tidewasserstandes, die auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der benachbarten Pegel vorgenommen wird. Nach Auffassung der Planfest-<br />
stellungsbehörde ist diese Vorgehensweise für die Darstellung <strong>und</strong> Beurteilung<br />
der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> als geeig-<br />
net <strong>und</strong> ausreichend anzusehen. Die BAW hat durch die gewählte Modellie-
149<br />
rung den Zustand abgebildet, der aufgr<strong>und</strong> vorhandener Genehmigungen<br />
regelmäßig hergestellt wird.<br />
Seitens des BUND (N7-N8) wurde dieses Vorgehen kritisiert. Der BUND ist<br />
der Auffassung, dass nicht die Bedarfstiefe zu Gr<strong>und</strong>e gelegt werden dürfe,<br />
sondern ein im Mittel über das Jahr vorhandener Zustand, was in etwa die<br />
Basistiefe ausmache. Vor allem aber die Tieferlegung der Sohlen um 0,30 m<br />
stelle sich als unverständlich <strong>und</strong> unzulässig dar. Die Auswirkungen des<br />
Ausbauzustandes würden modelltechnisch unterschätzt werden. Es wird seitens<br />
des BUND daher vermutet, dass wenn als Referenzzustand eine aus<br />
einer Peilung gewonnene Ist-Topografie verwendet werden würde, sich wesentliche<br />
ausbaubedingte Änderungen der <strong>Wasser</strong>stände, der Tidekennwerte<br />
<strong>und</strong> der Strömungsverhältnisse zeigen würden.<br />
Wie bereits oben dargelegt wurde, hat die BAW für den Referenzzustand den<br />
Zustand abgebildet, der regelmäßig auf Basis vorhandener Genehmigungen<br />
unterhalten wird. Der Planfeststellungsbeschluss vom 31. Mai 1994 (sog.<br />
7,30 m Beschluss) erlaubt jederzeit die Herstellung dieser Tiefenlage im Bedarfsfall.<br />
Die Auswirkungen dieser Vertiefung wurden in dem entsprechenden<br />
Beschluss dargestellt <strong>und</strong> bewertet. Damit wurde die sogenannte Bedarfstiefe<br />
genehmigt. Mittlerweile genießt diese Genehmigung Bestandsschutz, d. h.<br />
eine erneute Überprüfung dieser Tiefenveränderungen ist nicht zulässig. Die<br />
Wiederherstellung dieser Bedarfstiefen obliegt der Unterhaltung.<br />
In dem hier zu beurteilenden Sachverhalt ist daher die Bedarfstiefe als Istzustand<br />
zu Gr<strong>und</strong>e zu legen, da sie planungsrechtlichen Bestandsschutz ge-<br />
nießt <strong>und</strong> jederzeit auch den faktischen Zustand widerspiegeln kann. Ansonsten<br />
würde dieser Bestandsschutz unterlaufen <strong>und</strong> die Grenzen zwischen<br />
Ausbau <strong>und</strong> Unterhaltung aufgehoben.<br />
Darüber hinaus stellt die Bedarfstiefe auch den tatsächlichen Zustand dar, da<br />
sie regelmäßig hergestellt wird. Insofern kann der Kritik des BUND nicht<br />
Rechnung getragen werden. Einen im Mittel über das Jahr vorhandenen Zustand<br />
als Referenzzustand zu wählen, würde dem Referenzzustand im oben<br />
dargestellten Sinne nicht gerecht, da sich die Bedarfstiefe einer neuen Über-
150<br />
prüfung stellen müsste <strong>und</strong> sie regelmäßig den faktischen Zustand wider-<br />
spiegelt.<br />
Gemäß Nr. 0.5.1.2 der UVPVwV ist der Zustand zu ermitteln <strong>und</strong> zu beschreiben,<br />
der unmittelbar vor Beginn der Vorhabensverwirklichung gegeben<br />
sein wird. Dies ist aus vorstehend angeführten Erwägungen die Bedarfstiefe<br />
Sowohl im Istzustand als auch im Vergleichszustand ist die Baggertoleranz in<br />
den Modellierungen der BAW berücksichtigt worden. Selbst bei Nichtberücksichtigung<br />
der Baggertoleranz würden sich nach Auskunft der BAW die später<br />
dargelegten Ergebnisse kaum ändern, da sie aufgr<strong>und</strong> der geringen vorhabensbedingten<br />
Auswirkungen ohnehin ger<strong>und</strong>et sind. Der R<strong>und</strong>ungsbereich<br />
würde durch die Nichteinbeziehung der Baggertoleranz nicht verlassen.<br />
Konkret wurden von der BAW folgende Simulationsmodelle verwendet:<br />
• das dreidimensionale HN-Simulationsverfahren UnTrim, bei dem die<br />
wichtigsten dreidimensionalen Prozesse der Tidedynamik, sowie der<br />
Transport von Salz <strong>und</strong> fraktionierten suspendierten Sedimenten simuliert<br />
werden,<br />
• das morphodynamische Simulationsverfahren SediMorph bei dem der<br />
fraktionierte Geschiebetransport sowie die Erosions- <strong>und</strong> Depositions-<br />
ströme suspendierter Sedimente berechnet bzw. verwaltet werden <strong>und</strong><br />
• das spektrale Seegangsmodell Unk (k-Modell) bei dem die Ausbreitung<br />
<strong>und</strong> Veränderung des Seegangs simuliert wird.<br />
Die Simulationen wurden mit zeit- <strong>und</strong> ortsvariablen Wind- <strong>und</strong> Luftdruckfel-<br />
dern durchgeführt, um zusätzlich wirkende Kräfte bzw. Spannungen an der<br />
<strong>Wasser</strong>oberfläche zu berücksichtigen.<br />
Von der BAW wurde das folgende Gebiet den Untersuchungen zu Gr<strong>und</strong>e<br />
gelegt:
151<br />
Modell-Topografie des HN-Modells der Tideems mit den Nebenflüssen Leda <strong>und</strong><br />
Jümme (Ausschnitt)<br />
Gegen die Größe <strong>und</strong> räumliche Ausdehnung des Modellgebietes bestehen<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde keine Bedenken. Es ist räumlich groß<br />
genug um die vorhabensbedingten Auswirkungen auch auf die Bereiche von<br />
Leda <strong>und</strong> Jümme vollständig zu erfassen. Auch die Beschränkung der Unter-<br />
suchung hinsichtlich der tidebeeinflussten Nebenflüsse auf mögliche Änderungen<br />
lokal relevanter Parameter wie z. B. Tidenhub <strong>und</strong> Schwebstoffein-<br />
trag stellt sich als plausibel <strong>und</strong> nachvollziehbar dar.<br />
Die Methodik der BAW sowie die Interpretation der Ergebnisse der Rechenläufe<br />
ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde auf dem Stand der<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung. Das Gutachten ist geeignet alle untersuchten<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die eingangs beschriebenen Parameter<br />
darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten<br />
Die weiteren vom TdV vorgelegten Unterlagen <strong>und</strong> Untersuchungen, sind im<br />
Zusammenhang mit dem vorstehend dargestellten Gutachten der BAW für
152<br />
die Darstellung <strong>und</strong> Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf das<br />
Schutzgut <strong>Wasser</strong> als geeignet <strong>und</strong> ausreichend anzusehen.<br />
3.1.1.2.1 Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Beim Schutzgut <strong>Wasser</strong> – Teilaspekt Gr<strong>und</strong>wasser – stehen die Qualitätsanforderungen<br />
hinsichtlich seiner Bedeutung für die <strong>Wasser</strong>gewinnung im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Zur Beschreibung der Auswirkungen des geplantes Vorhabens auf das (Teil-)<br />
Schutzgut Gr<strong>und</strong>wasser wurden insbesondere die Unterlagen des regionalen<br />
gewässerk<strong>und</strong>lichen Landesdienstes herangezogen, der im Bereich der Ems<br />
ein Landesgr<strong>und</strong>wassermessnetz betreibt <strong>und</strong> die Daten der an der Ems angrenzenden<br />
<strong>Wasser</strong>gewinnungsgebiete sammelt <strong>und</strong> für überörtliche Betrachtungen<br />
zusammenfasst.<br />
Neben den hydrogeologischen Gutachten für die <strong>Wasser</strong>gewinnungsgebiete<br />
sind zudem Untersuchungen von der TU Braunschweig im Zuge des Ems-<br />
sperrwerksbaus durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind in dem Bericht<br />
„Auswirkungen des Sperrwerkbetriebes auf die Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit<br />
im Bereich der <strong>Wasser</strong>werke Tergast, Leer-Heisfelde <strong>und</strong> Weener“ im April<br />
2003 vorgelegt worden. In diesem Zusammenhang sind auch Betrachtungen<br />
zu den hydraulischen <strong>und</strong> hydrochemischen Zusammenhängen an der Unterems<br />
im Rahmen einer Dissertation an der TU Braunschweig mit dem Titel<br />
„Salz- <strong>und</strong> Süßwasserdynamik im Gr<strong>und</strong>wasser des Ems-Ästuars“ 2004 vorgenommen<br />
worden.<br />
Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde sind die Daten ausreichend, um die<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Gr<strong>und</strong>wasser darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Im Bereich der Ems sind mächtige Gr<strong>und</strong>wasserleiter bis 150 m Tiefe entwi-<br />
ckelt, die mit der Ems im hydraulischen Kontakt stehen. Das Gr<strong>und</strong>wasser<br />
fließt von der Geest über die Marschengebiete der Ems zu. Die Süßwasservorkommen<br />
werden von den <strong>Wasser</strong>werken Weener, Leer-Heisfelde <strong>und</strong><br />
Emden-Tergast zu Trinkwasserzwecken mit Fassungen unweit der Ems erfasst<br />
<strong>und</strong> aufbereitet. Durch die <strong>Wasser</strong>entnahme werden alle <strong>Wasser</strong>erfas-
153<br />
sungen der <strong>Wasser</strong>werke radialstrahlig angeströmt. Von der Ems geht ein<br />
hydraulisches Gefälle in Richtung Binnenland aus. Die Ems befindet sich im<br />
oder am Rande des Einzugsgebietes der <strong>Wasser</strong>erfassungen. Während des<br />
Tideniedrigwassers kommt es zu einer Umkehr des Gefälles, was aber nur<br />
einen schmalen Streifen entlang der Ems betrifft. Mit <strong>Wasser</strong>standsschwankungen<br />
in der Ems von –1,65 bis + 1,65 m NN <strong>und</strong> einem resultierenden Tidenhub<br />
von rd. 3,30 m gelten für alle <strong>Wasser</strong>gewinnungsanlagen in etwa die<br />
gleichen Randbedingungen. Aus der UVU ergibt sich, dass für das <strong>Wasser</strong>werk<br />
Emden-Tergast die Ems-km 25,0 – 29,0, für das <strong>Wasser</strong>werk Leer die<br />
Ems-km 16,0 – 19,0 <strong>und</strong> für den <strong>Wasser</strong>werk Weener die Ems-km 3,5 – 6,5<br />
als bedeutsame Infiltrationsstrecken anzusehen sind. Der Salzgehalt des<br />
potentiell infiltriertbaren Emswassers variiert zeitlich <strong>und</strong> räumlich, wobei als<br />
maßgebliche Einflussfaktoren das Tidehoch- <strong>und</strong> –niedrigwasser, der Oberwasserabfluss<br />
<strong>und</strong> die Windrichtung anzusehen sind.<br />
Im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke bewegt sich der Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
nur knapp unter der Geländehöhe <strong>und</strong> wird mit ca. 0,5 m unter Flur angenommen.<br />
Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet befindet sich östlich<br />
der Ems <strong>und</strong> nördlich der Stadt Leer in ausreichender Entfernung zum Vorhabensbereich.
154<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Unter diesem Punkt hat die Planfeststellungsbehörde geprüft, ob sich durch<br />
den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Gr<strong>und</strong>wasser ergeben.
- baubedingte Auswirkungen<br />
155<br />
Zu betrachten ist, inwieweit sich durch die Baustelleneinrichtung oder die<br />
Baumaßnahme selbst (Errichtung eines neuen Pfeilers 6a) Auswirkungen auf<br />
das Gr<strong>und</strong>wasser ergeben konnten.<br />
Die Flächen für die Baustelleneinrichtung (gesamt: 3.335 m²) wurden verdichtet<br />
<strong>und</strong> im Bereich der Fahrwege <strong>und</strong> Lagerflächen mit einer Schotterschicht<br />
befestigt. Für die Dauer der Bauphase wurden die Infiltrationsrate<br />
<strong>und</strong> die natürlichen Bodenfunktionen infolge der Bodenverdichtung im direkten<br />
Einwirkungsbereich beeinträchtigt. Nach Beendigung der Bauphase wurde<br />
diese Fläche wieder rückgebaut <strong>und</strong> der Boden wieder aufgelockert, so<br />
dass die Funktionen für den Gr<strong>und</strong>wasserhaushalt dann wieder umfänglich<br />
wahrgenommen werden konnten. Durch organisatorische <strong>und</strong> technische<br />
Maßnahmen wurde Vorsorge gegen Schadensfälle mit Freisetzung von was-<br />
sergefährdenden Stoffen im Baustelleneinrichtungsbereich getroffen.<br />
Die Baugrube für den neu erstellten Brückenpfeiler befand sich in der Ems.<br />
Der Aushub dieser Baugrube ist innerhalb eines Sp<strong>und</strong>wandkastens unter<br />
<strong>Wasser</strong> ohne Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung durchgeführt worden.<br />
Beim Einbringen der bis zu 22 m langen Sp<strong>und</strong>wände war mit einer Verbindung<br />
verschiedener Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte zu rechnen, die nach der Stel-<br />
lungnahme des Ing.-Büros Grote (2007) allerdings aufgr<strong>und</strong> der dort vorhandenen<br />
Bodenverhältnisse <strong>und</strong> der Einbauverfahren nur kurzzeitig stattfand.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fugen zwischen Erdreich <strong>und</strong><br />
Bauwerk unmittelbar abdichten, so dass die Setzungs- <strong>und</strong> Dichtungsprozesse<br />
die vorhandene Trennung unterschiedlicher Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte<br />
aufrechterhalten.<br />
Das Lenzen der Baugrube zur Erstellung des Pfeilerf<strong>und</strong>amentes erfolgte<br />
nach Abdichtung der Baugrube durch eine Unterwasserbetonsohle. Eine Be-<br />
einflussung der Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse durch den Aushub <strong>und</strong> das Lenzen<br />
der Baugrube war entsprechend der Stellungnahme der B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
<strong>Wasser</strong>bau vom 16.07.07 somit nicht zu erwarten.
156<br />
Für die Durchführung der Baumaßnahmen (Herstellen des Pfeilers 6a, Ab-<br />
bruch des alten Pfeilers 6 <strong>und</strong> der Vorlandbrücke bis zur Koppelfuge bei Pfeiler<br />
7) wurden schwimmende Baustellengeräte, Schwimmramme, Saugbagger<br />
<strong>und</strong> Schuten eingesetzt. Diese Arbeiten wurden so koordiniert <strong>und</strong> überwacht,<br />
dass Unfälle <strong>und</strong> Havarien mit Schiffen vermieden wurden. Für dennoch<br />
eintretende Unfallsituationen, Ölverlusten von Baumaschinen oder<br />
sonstigen Schadensfällen mit möglichen Umweltbelastungen sind organisatorische<br />
Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> Notfallketten vorbereitet worden, die je-<br />
doch nicht zum Einsatz kamen.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Gr<strong>und</strong>wasser sind laut<br />
UVU nicht prognostiziert. Schadstoffeinträge durch die Anlage selbst sind<br />
nicht gegeben, da technische Vorsorgemaßnahmen umgesetzt <strong>und</strong> beim<br />
Bau lediglich ökologisch abbaubare Schmierstoffe verwandt wurden.<br />
Die bestehende Brückenentwässerung wurde nicht verändert, so dass auch<br />
hierdurch keine Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke können nicht auftreten, da das Brückenbauwerk in seiner betrieblichen<br />
Funktion nicht verändert wurde.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Für die 4 Bereiche der Fahrrinnenverlegungen /-vertiefungen werden zur<br />
erstmaligen Herstellung Baggerungen mit Laderaumsaugbagger vorgenommen.<br />
Die direkt durch das erstmalige Ausbaggern verursachten Auswirkungen<br />
werden als baubedingt dargestellt. Die durch die Ausbaggerungen verursachten<br />
potentiellen Veränderungen der Salzgehalte <strong>und</strong> hydrologischen<br />
Veränderungen sind entgegen des Aufbaus der UVU zu den anlagenbedingten<br />
Auswirkungen zu zählen. Da die für den Bedarfsfall ausgebaggerten Flä-
157<br />
chen durch die starke Sedimentation der Ems relativ schnell wieder aufsedimentieren,<br />
müssen sie für den einzelnen Bedarfsfall wieder gebaggert wer-<br />
den, es handelt sich hierbei um Unterhaltungsbaggerungen die im Rahmen<br />
der betriebsbedingten Auswirkungen betrachtet werden.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Als potenzieller Wirkungspfad ist zu betrachten, ob infolge der erstmaligen<br />
Herstellung der Bedarfstiefe Veränderungen der Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit<br />
(insbesondere bzgl. des Salzgehaltes) unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Gr<strong>und</strong>wasserfassungen hervorgerufen werden können.<br />
Wie dargestellt befinden sich am Verlauf der Ems die drei TW-<br />
Gewinnungsanlagen Tergast (östlich des Maßnahmenbereichs Emden),<br />
Leer-Heisfelde (nördlich des Maßnahmenbereichs Leer/Friesenbrücke) <strong>und</strong><br />
Weener (östlich des Maßnahmenbereichs Weener). Die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen im Bereich Emden erfolgen außerhalb der infiltrationssensiblen<br />
Strecken im Bereich der <strong>Wasser</strong>gewinnungsanlage Tergast. Für die wasser-<br />
baulichen Maßnahmen im Bereich Leer/Jann-Berghaus-Brücke gilt dieses<br />
bezüglich der <strong>Wasser</strong>gewinnungsanlage Leer-Heisfelde. Für diese Bereiche<br />
sind Veränderungen der Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit durch Infiltration auf<br />
Gr<strong>und</strong> der Bebaggerung nicht zu befürchten. Für diese Bereiche sind Verän-<br />
derungen der Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit durch Infiltration auf Gr<strong>und</strong> der<br />
Bebaggerung nicht zu befürchten. Etwa 300 Meter der Ausbaumaßnahmen<br />
im Bereich Weener/Maßnahmenbereich Friesenbrücke liegen im Infiltrations-<br />
bereich des <strong>Wasser</strong>gewinnungsgebiets Weener, jedoch außerhalb des <strong>Wasser</strong>schutzgebietes<br />
Gemäß UVU befindet sich der Ausbauabschnitt im Be-<br />
reich der unteren Kulmination der <strong>Wasser</strong>fassung Weener, so dass dort<br />
mögliche infiltrierende <strong>Wasser</strong>mengen auftreten, die jedoch als gering zu<br />
bewerten sind.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
158<br />
Des Weiteren ist für die Beurteilung der Auswirkungen der wasserbaulichen<br />
Maßnahmen auf das Schutzgut Gr<strong>und</strong>wasser maßgeblich, inwieweit sich die<br />
Salzgehalte <strong>und</strong> die Fluss-Gr<strong>und</strong>wasser-Wechselwirkungen / Veränderungen<br />
der Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse durch die Tidenhubänderungen verändern<br />
<strong>und</strong> somit zu einer nachhaltigen Beeinflussung der Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit<br />
führen können.<br />
Nach den Prognosen der BAW (Stellungnahme vom 16.07.2007, Bericht Ja-<br />
nuar 2007) werden sich die morphologischen-hydrologischen Parameter/Gegebenheiten<br />
einschließlich der Salzgehalte in der Ems folgenderma-<br />
ßen verändern:<br />
Eine Verschiebung der Brackwasserzone findet nicht statt oder kann aufgr<strong>und</strong><br />
der Geringfügigkeit der Veränderungen nicht abgebildet werden.<br />
Im Bereich Emden liegen die ausbaubedingten Veränderungen für das Tide-<br />
hoch- <strong>und</strong> das Tideniedrigwasser auch bei Extremwerten unter 1 cm. Der<br />
Salzgehalt nimmt ausbaubedingt in diesem Abschnitt um 0,2 PSU zu.<br />
Im Bereich Leer liegen die ausbaubedingten Veränderungen für das Tide-<br />
hoch- <strong>und</strong> das Tideniedrigwasser ebenfalls unter 1 cm; für den Salzgehalt<br />
kann keine ausbaubedingte Veränderung festgestellt werden.<br />
Im Bereich Weener liegen die ausbaubedingten Veränderungen für das Ti-<br />
dehoch- <strong>und</strong> das Tideniedrigwasser ebenfalls unter 1 cm (Tidenhuberhöhung<br />
max. 1 – 2 cm); eine Veränderung des Salzgehaltes kann nicht prognostiziert<br />
werden.<br />
Für den Bereich Papenburg ist prognostiziert worden, dass die ausbaubedingten<br />
Veränderungen für das Tidehoch- <strong>und</strong> -niedrigwassser unterhalb von<br />
1 cm liegen werden (Tidenhuberhöhung max. 1-2 cm), eine Veränderung des<br />
Salzgehaltes ist durch den Ausbau nicht gegeben.
159<br />
Durch die wasserbaulichen Anpassungsmaßnahmen sind für den gesamten<br />
Ausbaubereich keine Veränderungen des Tidemittelwasserstandes zu erwarten.<br />
Anpassungsbedingt wird eine Absenkung des mittleren Tideniedrigwassers<br />
<strong>und</strong> die Anhebung des mittleren Tidehochwassers erwartet.<br />
Veränderungen der Gr<strong>und</strong>wasserstände werden sich nach der Prognose der<br />
dargestellten Veränderungen in der Tide allenfalls im unmittelbaren Uferbereich<br />
auswirken. Mit zunehmender Entfernung vom Ufer wird diese Verände-<br />
rung in Abhängigkeit der Bodenverhältnisse gegen Null gehen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
ohnehin tidebedingten Gr<strong>und</strong>wasserstandsschwankungen sind die anpassungsbedingten<br />
geringen Veränderungen messtechnisch nicht erfassbar.<br />
Der mittlere Gr<strong>und</strong>wasserstand wird sich nicht verändern, da die Anpassungsmaßnahmen<br />
den Mittelwasserstand der Ems nicht verändern. Es treten<br />
somit keine Auswirkungen auf.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Durch die starke Sedimentation der Ems, ist mit einer schnellen Verschlickung<br />
der erstmalig auf Bedarfstiefe gebaggerten Bereiche zu rechnen, was<br />
zur Folge hat, dass die Ausbaubereiche im Bedarfsfall wieder gebaggert<br />
werden müssen. In der ursprünglichen UVU von 2007 wurden diese Unterhaltungsbaggerungen<br />
nicht näher betrachtet, da nach Aussage des Gutach-<br />
ters die vorhabensbezogenen Baggermehrmengen vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />
jährlich stark differierenden Unterhaltungsbaggermengen aus ökologischer<br />
Sicht als nicht signifikant anzusehen seien. Dieser Einschätzung hat sich die<br />
Planfeststellungsbehörde in Bezug auf das Gesamtvorhaben nicht angeschlossen<br />
<strong>und</strong> den Gutachter erneut um fachgutachterliche Einschätzung der<br />
betriebsbedingten Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen gebeten.<br />
Dem ist der Gutachter mit der Studie „Anpassung der Umweltverträglichkeitsstudie<br />
(Unterlage F) in Hinblick auf die betriebsbedingten Auswirkungen<br />
der Unterhaltungsbaggerungen in den einzelnen wasserbaulichen Maßnah-<br />
menbereichen“ mit Stand vom 04.09.2008 nachgekommen. Diese Ergänzung<br />
wurde den Fachbehörden <strong>und</strong> den Umweltverbänden zur Stellungnahme<br />
übersandt. Der Gutachter ist in diesem Papier zum Ergebnis gekommen,
160<br />
dass hinsichtlich der Wirkungen der Unterhaltungsbaggerungen auf das<br />
Gr<strong>und</strong>wasser gleichartige Auswirkungen entstehen, wie sie bei den bau- <strong>und</strong><br />
anlagebedingten Auswirkungen dargestellt sind. Dieser Einschätzung<br />
schließt sich die Planfeststellungsbehörde an, so dass auf die dortigen Aus-<br />
führungen verwiesen wird.
161<br />
3.1.1.2.2 Auswirkungen auf das Oberflächenwasser<br />
Bei der Darstellung der Auswirkungen auf das Oberflächenwasser werden<br />
folgende Aspekte unterschieden:<br />
• <strong>Wasser</strong>beschaffenheit (insbesondere Schweb-/Sauerstoffgehalt, Nährstoff-/Salzgehalt)<br />
– siehe Kap. 3.1.1.2.2.1<br />
• Schadstoffe in Sedimenten (Remobilisierungspotenzial) – siehe Kap.<br />
3.1.1.2.2.2<br />
• Hydrologie <strong>und</strong> Sturmflutwasserstände (Tidecharakteristik, Strömungsverhältnisse,<br />
Schwebstoffregime, Sturmflutszenarien) – siehe Kap.<br />
3.1.1.2.2.3<br />
• Morphologie (Struktur der Gewässersohle, Sedimentations- / Verschlickungsprozesse)<br />
– siehe Kap. 3.1.1.2.2.4
162<br />
3.1.1.2.2.1 Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
Zur Beschreibung der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit wurden im Wesentlichen Daten<br />
des Niedersächsischen Landesbetriebes für <strong>Wasser</strong>wirtschaft Küsten- <strong>und</strong><br />
Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Aurich, sowie des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schiff-<br />
fahrtsamtes (WSA) Emden verwendet, die im Rahmen der regelmäßigen<br />
Gewässergüteüberwachung erhoben werden. Es handelt sich bei diesen Da-<br />
ten zum Teil um automatisierte Messungen, die als Dauermessungen an<br />
neun über die Unterems verteilte Pegelmessstellen erfasst werden.<br />
Abbildung: Lage der NLWKN- Messstellen in der Tideems für verschiedene<br />
<strong>Wasser</strong>güteparameter (Quelle: NLWKN, A. Engels 2006)<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Beginn <strong>und</strong> die Dauer der gemessenen<br />
Parameter.<br />
Ems-km Messstation Parameter/ Abk. Einheit<br />
50,856 Knock<br />
Beginn/<br />
Dauer<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 1993<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 ab 1993
163<br />
Ems-km Messstation Parameter/ Abk. Einheit<br />
41,248 Emden<br />
35,304 Pogum<br />
31,725 Gandersum<br />
24,640 Terborg<br />
14,738 Leerort<br />
Beginn/<br />
Dauer<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 1993<br />
Temperatur/T °C ab 1993<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 2001<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 nur 2001<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 2001<br />
Temperatur/T °C ab 2001<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 2001<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 ab 2001<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 1995<br />
Temperatur/T °C ab 1995<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 1986<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 ab 1996<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 1986<br />
Temperatur/T °C ab 1986<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 1988<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 ab 1990<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 1988<br />
Temperatur/T °C ab 1988<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 2001<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 ab 2001<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 1997
164<br />
Ems-km Messstation Parameter/ Abk. Einheit<br />
06,890 Weener<br />
00,391 Papenburg<br />
-12,74 Herbrum<br />
Beginn/<br />
Dauer<br />
Temperatur/T °C ab 1997<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 2000<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 ab 2000<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 1997<br />
Temperatur/T °C ab 1997<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 1999<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 ab 1999<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 1998<br />
Temperatur/T °C ab 1998<br />
Sauerstoff/O2 mg L -1 ab 1996<br />
Schwebstoff/Cs g L -1 ab 1996<br />
Leitfähigkeit/Lf mS m -1 ab 1996<br />
Temperatur/T °C ab 1996<br />
Tabelle: Messstationen in der Unterems <strong>und</strong> gemessene Parameter mit jeweiligen<br />
Messbeginn (Quelle NLWKN, A. Engels 2006)<br />
Weitere Daten wurden vom NLWKN aus monatlich durchgeführten Längsschnittbeprobungen<br />
der Ems zur Überwachung der Gewässergüte zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Die vorhandenen Daten reichen aus Sicht der Planfeststellungsbehörde für<br />
die Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten mess- <strong>und</strong> beschreibbaren<br />
Wirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser aus.<br />
Es liegt eine ausreichende zeitliche <strong>und</strong> örtliche Abdeckung vor. Hinsichtlich<br />
bestehender Datenlücken, wie fehlende Schwebstoff- <strong>und</strong> Sauerstoffdaten
165<br />
aus tieferen <strong>Wasser</strong>schichten, ist seitens des Gutachters eine worst-case-<br />
Annahme durchgeführt worden. Gegen dieses Vorgehen bestehen keine Be-<br />
denken.<br />
Die Bewertung des Ist-Zustandes des Kriteriums der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
erfolgte in der UVU nach folgendem Bewertungsrahmen:<br />
Tabelle: Bewertungsrahmen für das Schutzgut <strong>Wasser</strong> / <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
Wertstufe<br />
Sehr hoch<br />
5<br />
hoch<br />
4<br />
mittel<br />
3<br />
gering<br />
2<br />
sehr gering<br />
1<br />
Bewertungskriterien<br />
TN<br />
[mg L -1 ]<br />
TP<br />
[mg L-1]<br />
O2-<br />
Sättigung<br />
[%]<br />
1,20 >0,125 < 35 %<br />
Schwebstoffgehalte<br />
der historischenReferenzentsprechend<br />
kaum verändert<br />
mittel verändert<br />
stark verändert<br />
sehr stark<br />
verändert<br />
Salzgehalte<br />
der historischenReferenzentsprechend<br />
kaum verändert<br />
mittel verändert<br />
stark verändert<br />
sehr stark<br />
verändert<br />
Gegen diesen Bewertungsrahmen bestehen aus Sicht der Planfeststellung<br />
keinerlei Bedenken. Dies gilt auch für die vom Gutachter vorgenommene<br />
Bewertungsmethode. Es stellt sich plausibel dar, dass der Gutachter nicht<br />
eine dauerhafte <strong>und</strong> ununterbrochene Unterschreitung eines Parameters als<br />
Einstufungskriterium angenommen hat, sondern ob die Unterschreitung über<br />
einen längeren Zeitraum (Wochen, Monate) auftrat <strong>und</strong> auf diese Weise Or-<br />
ganismen geschädigt werden konnten. Diese Vorgehensweise betraf insbesondere<br />
die Einstufung der Sauerstoffsättigung. Auch gegen die vom Gut-
166<br />
achter vorgenommene Betrachtung der mittleren Jahreswerte bei den Nähr-<br />
salzen bestehen aus Sicht der Planfeststellungsbehörde keine Bedenken.<br />
Salzgehalte<br />
Die Pegelstationen von Knock bis Terborg (s. obige Abbildung) befinden sich<br />
im Brackwasserbereich der Unteren Ems. In Abhängigkeit vom Oberflächen-<br />
abfluss der Ems liegen die Messstellen Pogum <strong>und</strong> Gandersum häufig im<br />
Bereich eines steilen Salzgradienten. Die Salzgehalte folgen dabei dem<br />
Tidezyklus <strong>und</strong> zeigen eine starke Variabilität. So ist z.B. im Sommer, wo der<br />
Oberflächenwasserabfluss deutlich geringer ist als im Winter, der Salzgehalt<br />
erhöht, da in dieser Zeit mangels Gegendruck das salzhaltige Meerwasser<br />
weiter flussauf gelangen kann.<br />
Die Salzgehalte lagen im Bereich Knock im Mittel bei 20 PSU, im Bereich<br />
Emden bei 12 bis 15 PSU <strong>und</strong> nehmen stromaufwärts immer weiter ab. Bei<br />
Leerort, Papenburg <strong>und</strong> Weener näherten sich die Werte dann Minima von<br />
< 1 PSU. Von Leer stromaufwärts sind die Salzgehalte sehr niedrig <strong>und</strong> nur<br />
noch sehr eingeschränkt den tidebedingten Schwankungen unterworfen.<br />
Dauerhafte Salzgehaltsänderungen waren im Tidegewässer Ems aufgr<strong>und</strong><br />
der eingeschränkten Datenlage <strong>und</strong> der komplexen Situation im Übergangs-<br />
bereich Fluss-Meer nicht eindeutig nachzuweisen. Allerdings gehen morphologische<br />
Änderungen in Ästuaren generell mit langjährigen Veränderungen<br />
im Salzgehalt einher. Es ist aus Untersuchungen der BAW bekannt (BAW<br />
2006), dass Verlagerungen von Fahrwasserrinnen <strong>und</strong> Änderungen der Sohltiefen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich mit Änderungen der Salzgehalte verb<strong>und</strong>en sind. Die<br />
tidetypischen Salzwasserzungen schieben sich in der Regel weiter stromauf.<br />
Damit verlagert sich die Brackwasserzone ebenfalls stromauf.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurden die Salzgehalte in der UVU lediglich als „mit-<br />
tel verändert“ bewertet <strong>und</strong> der Ist-Zustand für den Parameter „Salzgehalte“<br />
in der Tideems insgesamt in die Wertstufe 3, „mittel“, eingeordnet.
<strong>Wasser</strong>temperaturen<br />
167<br />
Die Jahresmittelwerte der <strong>Wasser</strong>temperaturen bewegten sich im Zeitraum<br />
1985 bis 2006 für alle Messstationen zwischen 10 <strong>und</strong> 12 °C. Lediglich 1996<br />
wurden an allen Orten verhältnismäßig niedrige Temperaturjahresmittelwerte<br />
von deutlich unter 10 °C gemessen. Insgesamt zeigten die Temperaturen<br />
seit Ende der 1990er Jahre einen leichten jedoch statistisch nicht signifikanten<br />
Anstieg.<br />
Das Vorhaben ist nicht geeignet, die Jahresmittelwerte zu beeinflussen, so<br />
dass auf eine ausführliche Darstellung verzichtet werden kann.<br />
Schwebstoffe<br />
Die Schwebstoffgehalte an den Messstationen in der gesamten Unterems<br />
sind über die vergangenen 20 Jahre deutlich angestiegen. So erhöhten sich<br />
die mittleren Konzentrationen seit 1986 um den Faktor 2 (Gandersum) bis 16<br />
(Papenburg) auf 650 bis 800 mg L -1 im Jahre 2005, wobei Maximalwerte von<br />
1.700 bis 2300 mg L -1 erreicht wurden. Die Schwebstoffgehalte im Jahresmittel<br />
sind an den seewärtigen Stationen Knock <strong>und</strong> Gandersum seit Mitte der<br />
1990er Jahre relativ konstant geblieben, während sie an den im oberen Teil<br />
der Unterems gelegenen Stationen Leerort, Papenburg <strong>und</strong> Weener seit den<br />
2000er Jahren sehr hohe Anstiege zeigten. Es wurden teilweise extreme<br />
Jahresmittel von > 6 g L -1 (Papenburg) <strong>und</strong> > 8 g L -1 (Weener) erreicht. Dabei<br />
bewegten sich die zugr<strong>und</strong>e liegenden Tagesmittelwerte häufig zwischen 15<br />
<strong>und</strong> 20 g L -1 . Die höchsten Schwebstoffgehalte konnten in den Sommer- <strong>und</strong><br />
Herbstmonaten, wenn der Oberwasserabfluss in der Regel am niedrigsten<br />
ist, nachgewiesen werden, während die niedrigsten Werte in den Monaten<br />
Dezember bis März vorlagen.<br />
Auf der Basis der starken Zunahme der Schwebstoffe über den betrachteten<br />
20-Jahre-Zeitraum <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen negativen Auswirkungen auf<br />
den Stoff- <strong>und</strong> Sauerstoffhaushalt wurden die Schwebstoffwerte in der UVU<br />
als „sehr stark verändert“ bewertet <strong>und</strong> der Ist-Zustand für den Parameter<br />
„Schwebstoffe“ in der Tideems insgesamt in die Wertstufe 1, „sehr gering“,<br />
eingeordnet.
Nährstoffgehalte<br />
168<br />
Für die Nährstoffe liegen Daten für die Gesamtfraktionen, d. h. partikuläre<br />
<strong>und</strong> gelöste Summen, von Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor als monatliche Messwerte<br />
von Emslängsschnitten, durchgeführt durch das NLWKN, vor. Darüber hin-<br />
aus existieren Zeitreihendaten der gelösten Fraktionen Nitrat, Nitrit, Ammonium<br />
<strong>und</strong> Phosphat.<br />
Die Nährstoffgehalte in der <strong>Wasser</strong>säule werden durch verschiedene Faktoren<br />
beeinflusst:<br />
− Einträge aus kommunalen Abwasseranlagen <strong>und</strong> der Landwirtschaft,<br />
− Atmosphärische Ein- <strong>und</strong> Austräge (vorwiegend Stickstoff),<br />
− Gr<strong>und</strong>wassereinträge,<br />
− Deponierung <strong>und</strong> Remobilisierung im/ aus dem Sediment.<br />
Für alle drei Stickstoffparameter (Nitrat, Nitrit <strong>und</strong> Ammonium) waren signifi-<br />
kante Abnahmen (p < 0,001) an allen Messstationen über die Zeit zu beobachten:<br />
So sanken die Mittelwerte für Nitrat, das in Gewässern ohne dau-<br />
erhaften Sauerstoffmangel die Hauptfraktion des gelösten Stickstoffs stellt,<br />
an den Stationen Gandersum, Leerort <strong>und</strong> Papenburg von > 5 mg L -1 im Jah-<br />
re 1987 (Gandersum 1992) auf < 4 mg L -1 im Jahre 2006 ab. Gleichzeitig<br />
gingen die beobachteten Maximalwerte von > 8 mg L -1 auf unter 7 mg L -1<br />
zurück. Auch bei bei Terborg waren Reduktionen von > 4 mg L -1 auf < 4 mg<br />
L -1 im gleichen Zeitraum zu beobachten. Die Maximalwerte sanken hier von<br />
7 mg L -1 auf 6 mg L -1 . Die höchsten Werte wurden generell an der Station<br />
Papenburg beobachtet. Die Nitritwerte der Emszeitreihe waren Anfang der<br />
1990er Jahre für alle Stationen mit < 0,1 mg L -1 im Normbereich <strong>und</strong> nahmen<br />
bis 2005 auf unter 0,03 mg L -1 ab. Dabei lagen die Maximalwerte zu Beginn<br />
der Messreihen häufig deutlich über 0,1 mg L -1 , insbesondere bei Papenburg,<br />
während diese Werte in 2005 in der Regel < 0,05 mg L -1 waren. In den<br />
1980er Jahren lagen die Ammoniumkonzentrationen an allen beprobten<br />
Messstationen (ohne Gandersum) zwischen 0,60 <strong>und</strong> 0,80 mg L -1 <strong>und</strong> gingen<br />
bis 2005 auf Werte zwischen 0,3 <strong>und</strong> 0,4 mg L -1 zurück. Die Maximalwerte<br />
waren Ende der 1980er Jahre häufig > 1,3 mg L -1 , auch hier am häufigsten in<br />
Papenburg, <strong>und</strong> sanken bis 2005 auf > 0,70 mg L -1 . Die beschriebenen Reduktionen<br />
der anorganischen Stickstoffnährsalze in der <strong>Wasser</strong>säule wäh-
169<br />
rend der vergangenen 10 bis 20 Jahre sind eine Folge von reduzierten Emis-<br />
sionen aus der Landwirtschaft.<br />
Hinsichtlich des Parameters Phosphor ist folgende Situation zu beschreiben:<br />
Die Ortho-Phosphatkonzentrationen haben sich um etwa 0,07 mg L -1 an allen<br />
Orten reduziert, wobei sich hier zeigte, dass die Phosphatkonzentrationen in<br />
Papenburg niedriger lagen als in den mündungsnahen Stationen. Diese Ab-<br />
nahmen können auf die Einführung der Phosphatfällungsmethoden in den<br />
kommunalen Abwasseranlagen zurück geführt werden. Im Gegensatz zum<br />
Ortho-Phosphat kann hinsichtlich der Gesamtphosphorfraktion ein starker<br />
Anstieg der Konzentrationen über die letzten 20 Jahre registriert werden.<br />
Dieser Anstieg war höchst signifikant (p < 0,001) <strong>und</strong> betrug zwischen 0,9<br />
(Terborg) <strong>und</strong> 1,2 mg L -1 (Papenburg). Eine Ausnahme war hier die Messstelle<br />
Gandersum, an der sich die Gesamtphosphorkonzentrationen nicht<br />
signifikant änderten. Dieser Anstieg des Gesamtphosphorgehaltes an den<br />
oberen Emsstationen im Gegensatz zum gelösten Ortho-Phosphat deutete<br />
darauf hin, dass hier die Schwebstoffe einen erheblichen Anteil an partikulärem<br />
Phosphat aufwiesen. Außerdem fand <strong>und</strong> findet in diesem Emsabschnitt<br />
hier eine Akkumulation von Phosphor statt, vermutlich genau durch die parti-<br />
kuläre Fraktion.<br />
Die Gehalte von Gesamtstickstoff <strong>und</strong> Gesamtphosphor in der Unterems<br />
entsprachen in früheren Zeiten den Werten anderer größerer Ästuare, die in<br />
die Nordsee münden, namentlich Weser, Elbe <strong>und</strong> Rhein. Der dort beobach-<br />
tete leicht rückläufige Trend für Gesamtstickstoff <strong>und</strong> die gelösten Stickstoff<strong>und</strong><br />
Phosphatwerte konnte auch in der Ems bestätigt werden. Allerdings fand<br />
besonders ausgeprägt im oberen Teil der Unterems - beim partikulären<br />
Phosphat seit Mitte der 1980er Jahre eine erhebliche Steigerung statt, die<br />
Gehalte an Gesamtphosphat haben sich teilweise mehr als vervierfacht. Dies<br />
führt den Gutachter der UVU zu der Vermutung, dass eine erhebliche Änderung<br />
in der Wechselwirkung zwischen Sediment <strong>und</strong> den Phosphorverbindungen<br />
stattgef<strong>und</strong>en haben muss.<br />
Eine mögliche Ursache für die Anreicherung waren sauerstoffabhängige<br />
Konversionen in Eisenhydroxykomplexe bzw. Hydroxyapatite <strong>und</strong> temporäre<br />
Speicherung im Sediment.
170<br />
Die hieraus resultierenden sehr hohen Werte für Gesamtphosphat lagen im<br />
Mittel zwischen 1,5 <strong>und</strong> 2,0 mg L-1 <strong>und</strong> damit etwa 10- bis 15-fach über dem<br />
Schwellenwert der Wertstufe 1 des Bewertungsrahmens. Ähnliches galt für<br />
den Gesamtstickstoff: Mittlere Konzentrationen von 7 bis 10 mg L-1, die an<br />
allen beprobten Stationen, gef<strong>und</strong>en wurden, betrugen das 6- bis 8-fache<br />
des Schwellenwertes der Wertstufe 1.<br />
Der Ist-Zustand der Tideems wurde auf Basis dieser starken Schwellenwertüberschreitungen<br />
für die Nährsalze Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor <strong>und</strong> den damit<br />
verb<strong>und</strong>enen negativen Eutrophierungseffekten vom UVU-Gutachter eindeutig<br />
in die Wertstufe 1, „sehr gering“, eingeordnet.<br />
Sauerstoff<br />
In den letzten 15 Jahren wurde eine Abnahme der Sauerstoffgehalte in der<br />
Unterems beobachtet. Die vom NLWKN monatlich durchgeführten Messun-<br />
gen der Sauerstoffgehalte zeigten an allen Stationen (Papenburg, Leerort,<br />
Terborg <strong>und</strong> Gandersum) eine abnehmende Tendenz, die sich stromauf et-<br />
was verstärkte. In den 80er Jahren schwankten die Sauerstoffkonzentrationen<br />
im Jahresverlauf etwa zwischen 5 mg L -1 <strong>und</strong> 13 mg L -1 . Zu Beginn der<br />
90er Jahre wurden erstmals Gehalte < 4 mg L -1 an der Station Papenburg<br />
gemessen. Seit Mitte der 90er Jahre traten Sauerstoffkonzentrationen < 4<br />
mg L -1 insgesamt häufiger auf. In den letzten Jahren waren O2-Gehalte < 4<br />
mg L -1 für die Sommermonate eher die Regel <strong>und</strong> lagen über längere Zeit-<br />
räume auch erheblich niedriger. Damit verb<strong>und</strong>en fielen die Sauerstoffsättigungen<br />
teilweise unter 40 %.<br />
An den Dauermessstationen Papenburg (Ems-km 0,4) <strong>und</strong> Weener (Ems-km<br />
6,9) wurden in den letzten Jahren die geringsten Sauerstoffgehalte gemessen.<br />
Die Anzahl der Tage mit O2-Gehalten unter 4 mg L -1 ist in diesem Zeit-<br />
raum insgesamt gestiegen, schwankt aber im Verlauf der letzten vier Jahre<br />
durch verschiedene Einflussfaktoren wie unterschiedliche Oberwasserabflüsse,<br />
<strong>Wasser</strong>temperatur, Salzwassereinfluss <strong>und</strong> Schwebstofffracht.<br />
Eine deutliche Zunahme zeigt auch die Anzahl der Tage mit Werten unter 2<br />
mg L -1 O2. So sanken im Jahr 2006 die O2-Gehalte an der Station Weener<br />
im Mai unter 2 mg L -1 . Nach einer kurzfristigen Erholung wurden bis weit in<br />
den Oktober hinein Sauerstoffgehalte unter 4 mg L -1 , überwiegend sogar un-
171<br />
ter 2 mg L -1 gemessen. Die kurzfristige Erholung der Sauerstoffgehalte An-<br />
fang September kann auf ein Abflussereignis, also höhere Oberwasserabflüsse<br />
über mehrere Tage, zurückgeführt werden. Dabei wurde ein Anstieg<br />
auf ~ 6 mg L -1 O2 gemessen, während gleichzeitig relativ geringe Schweb-<br />
stoffgehalte um 1 g L -1 vorlagen. Fünf Tage später sanken die Sauerstoffkonzentrationen<br />
wieder unter 2 mg L -1 .<br />
Tabelle: S auerstoffgehalt als Tages mittelwert an den S tationen Papenburg <strong>und</strong> Weener<br />
Jahr<br />
Station Papenburg (km 0,4) Station Weener (km 6,9)<br />
Anzahl der Tage<br />
O2-Gehalt<br />
< 4,0 mg L -1<br />
O2-Gehalt<br />
< 2,0 mg L -1<br />
O2-Gehalt<br />
< 4,0 mg L -1<br />
O2-Gehalt<br />
< 2,0 mg L -1<br />
2002 24 0 80 4<br />
2003 105 25 117 47<br />
2004 38 0 78 8<br />
2005 78 18 122 53<br />
2006 127 59 140 90<br />
Entsprechend dieser Daten ist das Gebiet zwischen Papenburg <strong>und</strong> Weener<br />
als Sauerstoffmangelgebiet zu beschreiben. Denn hier lagen die Sauerstoff-<br />
konzentrationen im Jahr 2004 fast durchgehend von Anfang Juni bis Ende<br />
August unter 2 mg L -1 . Die Ausdehnung dieser Sauerstoffmangelzone weiter<br />
stromab war unterschiedlich stark ausgeprägt <strong>und</strong> erstreckte sich maximal<br />
bis zur Station Terborg. Die maximale Ausdehnung der Zone mit < 4 mg L -1<br />
O2 erreichte von Papenburg ausgehend sogar die Station Pogum, was einer<br />
Flussstrecke von 35 km entspricht.<br />
Im Juli 2006 durchgeführte Vertikalprofilmessungen bei Ems-km 11,1 (zwi-<br />
schen den Stationen Weener <strong>und</strong> Leerort) haben folgendes Ergebnis erbracht.<br />
In der Ebbphase bildete sich eine ausgedehnte „fluid-mud“-Schicht
172<br />
mit Schwebstoffgehalten > 50 g L -1 . Es kam zur Ausbildung starker vertikaler<br />
Gradienten für Sauerstoff <strong>und</strong> Stickstoff. In einer nahezu O2-freien Schicht<br />
fanden Denitrifikation (Umwandlung des im Nitrat geb<strong>und</strong>enen Stickstoffs zu<br />
molekularem Stickstoff durch Bakterien) <strong>und</strong> reduktive Prozesse statt. In der<br />
Flutphase kurz nach dem Kenterpunkt begann die Resuspension des „fluid<br />
mud“ <strong>und</strong> Schwebstoff- <strong>und</strong> Stickstoffkonzentrationen wurden ausgeglichen.<br />
In der Flutphase mit verstärktem advektivem Transport (Transport in horizontaler<br />
Richtung) lagen keine Stickstoffgradienten mehr vor <strong>und</strong> die Schwebstoffe<br />
wurden fast vollständig eingemischt bei gleichmäßig geringen Sauerstoffgehalten.<br />
Die Sauerstoffsättigungen nahmen wie die O2-Gehalte an allen Stationen der<br />
Unterems mit der Zeit ab <strong>und</strong> dies ebenfalls stärker stromaufwärts. So sank<br />
die Sauerstoffsättigung an der Station Papenburg stärker als an der Station<br />
Terborg. Die Station Papenburg zeigte dabei die größten Unterschiede in der<br />
Sättigung mit Werten zwischen 20 % <strong>und</strong> knapp 100 %. Bei der Trennung<br />
der Sauerstoffsättigung in Sommer- (Juni – September) <strong>und</strong> Wintermonate<br />
(Dezember – Februar) zeigte sich an der Station Papenburg ein leichter An-<br />
stieg der Werte im Winter während der letzten vier Jahre. Im Gegensatz dazu<br />
nahmen die Sommerwerte dem generellen Trend folgend ab. Die 10 %-<br />
Monatsquantile der Sauerstoffsättigung als Maß für minimale Werte ließen im<br />
Jahresverlauf deutliche Unterschiede an den ausgewählten Stationen Knock,<br />
Papenburg <strong>und</strong> Weener erkennen. An der Station Knock sanken die minimalen<br />
Sauerstoffsättigungswerte auch in den Sommermonaten nicht unter 60%.<br />
In Papenburg dagegen lagen die Sättigungswerte im Sommer unter 50%,<br />
häufig sogar unter 40 %. Die niedrigsten Sättigungswerte wies die Station<br />
Weener auf. Hier lag die minimale Sauerstoffsättigung von Mai bis September<br />
durchgängig unter 40% <strong>und</strong> wies mit Sättigungen unter 10 % extrem<br />
niedrige Werte auf. Erst im November lag die Sauerstoffsättigung wieder<br />
durchgängig über 50 %.<br />
Der Sauerstoffhaushalt im Untersuchungsraum der Unterems von Herbrum<br />
bis Knock ist nach diesen dargelegten Daten als erheblich beeinträchtigt vom<br />
UVU-Gutachter bewertet worden. Dies trifft insbesondere in den Bereichen
173<br />
um Weener <strong>und</strong> Papenburg zu. Dort waren die sommerlichen Sauerstoffsät-<br />
tigungswerte mit 20 % bis 40 % fast durchgehend sehr gering <strong>und</strong> sanken<br />
teilweise unter 10% Sättigung. Insgesamt hatte sich die Anzahl der Tage mit<br />
niedrigen Sauerstoffkonzentrationen unter 4 mg L -1 deutlich erhöht <strong>und</strong> damit<br />
die Zeitspanne mit Sauerstoffmangel weiter verlängert. Diese sehr niedrigen<br />
Sauerstoffsättigungen traten nicht durchgängig, aber über zunehmend länge-<br />
re Zeiträume (Sommerperiode) auf. Eine Verstärkung dieses Trends konnte<br />
aus den Daten der letzten 20 Jahre bestätigt werden.<br />
Die Sauerstoffsättigungen im Oberflächenwasser waren bei Papenburg <strong>und</strong><br />
Weener im Jahre 2006 für mindestens 60 bzw. 90 Tage unterhalb des kritischen<br />
35 %-Grenzwertes. Daraus folgt, dass die Sauerstoffgehalte <strong>und</strong> Sauerstoffsättigungen<br />
in der Tideems sehr stark verändert sind.<br />
Auf Basis dieser beschriebenen Sauerstoff- <strong>und</strong> Schwebstoffverhältnisse <strong>und</strong><br />
gemäß den Richtwerten aus dem Bewertungsrahmen wurde der Ist-Zustand<br />
für die Sauerstoffverhältnisse in der Tideems vom UVU-Gutachter insgesamt<br />
in die Wertstufe 1, „sehr gering“, eingeordnet.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Beim Umbau der Jann-Berghaus-Brücke wurde nur kleinräumig in die Ems<br />
(Baugrubenverbau: ca. 16 x 29 m) bzw. das östliche Emsufer eingegriffen.<br />
Der neue Pfeiler 6a, der ca. 16 m östlich des bestehende Pfeilers 6 errichtet<br />
wurde, hat nur geringfügig größere Abmessungen als der zurück gebaute<br />
alte Pfeiler 6, so dass auch über die Bauphase hinaus (anlagebedingt <strong>und</strong><br />
betriebsbedingt) keine relevanten Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
zu erwarten sind.<br />
Die Fläche bzw. das Volumen der Baugrube wird dem <strong>Wasser</strong>körper für die<br />
Dauer der Bauzeit entzogen (kleinräumiger Flächen- <strong>und</strong> Raumverlust). Veränderungen<br />
der Tidewasserstände sowie der stofflichen <strong>und</strong> physikalischen<br />
Komponenten, sind nicht zu erwarten, da diese weitgehend durch großräumige<br />
Faktoren wie, z. B. Tidegeschehen, Topographie <strong>und</strong> Morphologie des
174<br />
Emsästuars sowie Oberwasserabfluss bestimmt werden. Die Baumaßnahme<br />
ist nicht geeignet diese Faktoren nennenswert zu beeinflussen, da es sich<br />
um eine kleinräumige <strong>und</strong> kurzzeitige Maßnahme handelt. Es treten kleinräumige<br />
Strömungsveränderungen durch die Verengung des Durchflussquerschnittes<br />
im Baustellenbereich auf (siehe Kap. Hydrologie), die wiederum<br />
kleinräumige Veränderungen im Erosions- <strong>und</strong> Sedimentationsgesche-<br />
hen hervorrufen. Dadurch sind auch kleinräumige Änderungen der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit,<br />
insbesondere im Schwebstoffgehalt, möglich. Diese Ände-<br />
rungen werden jedoch als nicht relevant angesehen.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Der dargelegte Istzustand der Ems zeigt auf, dass die Ems geprägt ist durch<br />
die Ausbaumaßnahmen der letzten 50 Jahre. Dies betrifft neben der ausbau-<br />
bedingten Morphologieveränderung insbesondere die Kriterien Schwebstoff<strong>und</strong><br />
Sauerstoffgehalt. Zu überprüfen ist, wie sich die wasserbaulichen Maß-<br />
nahmen auf diese Kriterien der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit auswirken.
- baubedingte Auswirkungen:<br />
175<br />
Während der Bauphase (Nassbaggerarbeiten) ist von vorübergehenden, lo-<br />
kalen Veränderungen im Stoffhaushalt des Fließgewässers Ems auszuge-<br />
hen:<br />
Beim Baggern entsteht in Abhängigkeit der Strömung eine Sedimentfahne.<br />
Durch das Aufnehmen des feinkörnigen Substrates an der Flusssohle wird<br />
Schwebstoffmaterial aus der unmittelbaren Umgebung gelöst <strong>und</strong> in die<br />
<strong>Wasser</strong>säule eingetragen; Nährsalze <strong>und</strong> sauerstoffzehrende organische<br />
Substanzen werden freigesetzt.<br />
Lokal ist mit einem weiteren Absinken der Sauerstoffkonzentration zu rechnen,<br />
unter Umständen auch mit der Folge einer Unterschreitung von Schwellenwerten.<br />
Möglich ist auch eine räumliche Ausdehnung der Sauerstoffmangelsituation<br />
durch den Transport sauerstoffzehrenden Materials. Auswirkun-<br />
gen des erhöhten Sauerstoffverbrauchs infolge der Baggerarbeiten sind abhängig<br />
von Verdünnungsprozessen bzw. von den Strömungs- <strong>und</strong> Abfluss-<br />
verhältnissen während der Baggerungen.<br />
Zusammenfassend wird in der UVU festgestellt, dass der Stoffhaushalt, speziell<br />
der Sauerstoffhaushalt, baubedingt kurzfristig belastet werden kann.<br />
Insbesondere bei Baggeraktivitäten in den Sommermonaten kann es zu<br />
Grenzsituationen kommen, in denen lokal <strong>und</strong> temporär biogeochemische<br />
Schwellenwerte für den Sauerstoff unterschritten werden können. Aus dem<br />
Sediment freigesetzte Nährstoffe können zwar in Zeiten von starken Algenblüten<br />
weiteres Wachstum <strong>und</strong> damit zusätzliche Biomasseproduktion stimu-<br />
lieren, jedoch dürfte das Auftreten von Algenblüten in der Unterems aufgr<strong>und</strong><br />
des hohen Schwebstoffgehaltes unwahrscheinlich sein.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Dynamik des gesamten Flusssystems (Oberflächenwasserabfluss,<br />
Strömung, Turbulenz, Tide) werden sich die vorgenannten Prozesse<br />
nach den Angaben der UVU zeitlich <strong>und</strong> räumlich im Wesentlichen direkt auf<br />
die Durchführung der Baggermaßnahme beschränken. Bereits St<strong>und</strong>en nach<br />
Ende der Maßnahme werden Auswirkungen über das Gebiet der Baggerstelle<br />
hinaus im Nährstoff- Schwebstoff- <strong>und</strong> Sauerstoffregime aufgr<strong>und</strong> der ext-
176<br />
remen Hintergr<strong>und</strong>konzentration der Schwebstoffe, des hohen Eutrophie-<br />
rungsgrades <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen Gesamtzustand des Sauerstoff-<br />
gehaltes nicht mehr nachweisbar sein.<br />
Der UVU-Gutachter kommt dementsprechend zu dem Ergebnis, dass abgesehen<br />
von möglichen, dann aber schnell abklingenden Veränderungen vor<br />
Ort der Baggerungen mess- <strong>und</strong> nachweisbare baubedingte Wirkungen des<br />
Vorhabens auf Salz-, Sauerstoff-, Nährstoff- <strong>und</strong> Schwebstoffgehalt der Ems<br />
nicht zu erwarten sind.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagenbedingt können die veränderten morphologischen Strukturen zu weiteren<br />
Veränderungen im Stoffhaushalt führen.<br />
Für die einzelnen Maßnahmenbereiche sind zusammengefasst folgende<br />
Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit festzustellen:<br />
− Maßnahmenbereich Emden: Nach der Prognose der BAW 2007 ist für<br />
den Maßnahmenbereich Emden (Fahrrinnenvertiefung, Ems-km 31,0 –<br />
37 km <strong>und</strong> 40,0 bis 40,5 km, Tidestrecke) eine leichte Verringerung der<br />
Schwebstoffkonzentration (weniger als 0,2 g/l) zu erwarten.<br />
Der Salzgehalt nimmt nach der Prognose der BAW um maximal 0,2 PSU<br />
zu. Auswirkungen im seewärtigen Abschnitt der Unterems im Hinblick auf<br />
die Lage der Brackwasserzone <strong>und</strong> einer Beeinflussung der tidebedingten<br />
Schwankungen des Salzgehaltes sind nicht zu erwarten.<br />
− Obere Maßnahmenbereiche der Ems (Leer, Weener, Papenburg): Durch<br />
die anlagenbedingten Veränderungen der Morphologie (Abflachung / Verschwenkung)<br />
verändern sich Tiefenverteilung <strong>und</strong> Strömungsverteilung<br />
im Querprofil; die Strömungsgeschwindigkeiten werden sich durch die<br />
Anpassung lokal geringfügig ändern. Solche Veränderungen sind geeignet<br />
den Schwebstoffgehalt zu erhöhen.Nach der Prognose der BAW ist
177<br />
in den Maßnahmebereichen Jann-Berghaus-Brücke, Friesenbrücke <strong>und</strong><br />
Papenburg eine Erhöhung der Schwebstoffkonzentration um weniger<br />
als 1 g/l zu erwarten.<br />
Die ausbaubedingte Änderung des Salzgehaltes wird lediglich für den<br />
Bereich unterhalb von Terborg erwartet; flussaufwärts sind keine Veränderungen<br />
prognostizierbar.<br />
Weiterhin kann es durch die planfestgestellten Maßnahmen zu Auswirkungen<br />
auf die Sauerstoffgehalte kommen. Durch die zunehmende Sedimentation<br />
<strong>und</strong> den vermehrten Eintrag sauerstoffzehrenden Materials ist langfristig mit<br />
einer weiteren Abnahme der Sauerstoffgehalte zu rechnen. Durch die Fahrwasserverlagerungen<br />
können die Veränderungen in der Niveauflächenverteilung<br />
auf Bereiche einwirken, in denen noch eingeschränkt biogener Sauerstoffeintrag<br />
vorhanden ist <strong>und</strong> damit zu einer Verminderung des Sauerstoffeintrags<br />
beitragen. Die Summe aller am Sauerstoffregime beteiligten Faktoren<br />
kann ausweislich der UVU temporär zu einer Kombination führen, die den<br />
Sauerstoffhaushalt zusätzlich belastet. Die UVU geht insoweit davon aus,<br />
dass es sich hierbei um Tendenzen handelt, die aber im nicht messbaren<br />
Bereich liegen.<br />
Auswirkungen auf den Nährstoffgehalt sind insbesondere für den partikulären<br />
Phosphatgehalt zu besorgen, da dieser vorhabensbedingt tendenziell<br />
steigen könnte. Nach den Ergebnissen von Eluationsversuchen wird jedoch<br />
kein Phosphor messbar aus dem Sediment remobilisiert. Dies gilt auch für<br />
die Bereiche, die auf Gr<strong>und</strong> der Verlegung der Fahrrinne bisher noch nicht<br />
gebaggert wurden. Die Sedimentbeprobungen dieser neu zu baggernden<br />
Bereiche haben keinerlei signifikante Unterscheidungen zu den Sedimenten,<br />
die schon bisher bebaggert wurden, ergeben.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
In der Studie „Anpassung der Umweltverträglichkeitsstudie (Unterlage F) in<br />
Hinblick auf die betriebsbedingten Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen<br />
in den einzelnen wasserbaulichen Maßnahmenbereichen“ mit Stand
178<br />
vom 04.09.2008 kommt der Fachgutachter zu dem Ergebnis, dass analog zu<br />
den bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen die betriebsbedingten Auswir-<br />
kungen zu bewerten sind, auch unter Berücksichtigung des zeitlichen Faktors.<br />
Dieser Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an, so<br />
dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.<br />
3.1.1.2.2.2 Auswirkungen auf das Kriterium Schadstoffe in Sedimenten<br />
Zur Beschreibung der bestehenden Schadstoffbelastung in den Sedimenten<br />
wurden im Wesentlichen Daten des Niedersächsischen Landesbetriebes für<br />
<strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Aurich,<br />
sowie des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes (WSA) Emden im Zuge der Beweissicherungsverfahren<br />
im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsbagge-<br />
rungen in der Unterems (von Herbrum bis Knock) verwendet.<br />
Es handelt dabei zumeist um Daten aus Sedimentproben, die mit Van-Veen-<br />
Bodengreifern aus den oberflächennahen Sedimentschichten im horizontalen<br />
Abstand von etwa 500 m entnommen <strong>und</strong> dann als Mischproben aus einem<br />
2-km-Intervall analysiert wurden. Die Probenahmestationen, -zeiten <strong>und</strong> die<br />
durchgeführten Untersuchungen ergeben sich aus nachstehender Tabelle.
179<br />
Tabelle: Probenahmestationen <strong>und</strong> -zeiten für Sedimente in der Unterems im<br />
Rahmen von Unterhaltungsbaggerungsmaßnahmen<br />
Strom-km Messstation<br />
0,50 MP 1<br />
2,00 MP 2<br />
3,75 MP 3<br />
5,75 MP 4<br />
7,75 MP 5<br />
9,75 MP 6<br />
11,75 MP 7<br />
13,75 MP 8<br />
15,75 MP 9<br />
17,75 MP 10<br />
Parameter/Bemerkungen Zeitpunkte der<br />
Messungen<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006<br />
02/2002, 11/2003,<br />
02/2005, 11/2005,<br />
11/2006<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006<br />
02/2002, 11/2003,<br />
02/2005, 11/2005,<br />
11/2006<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006<br />
02/2002, 11/2003,<br />
02/2005, 11/2005,<br />
11/2006<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006
19,75 MP 11<br />
21,75 MP 12<br />
23,50 MP 13<br />
180<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
Schwermetalle, PAKs, PCBs,<br />
Organochlorverbindungen,<br />
HCHs<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006<br />
11/2003, 02/2005,<br />
11/2005, 11/2006<br />
02/2002, 11/2003,<br />
02/2005, 11/2005,<br />
11/2006
181<br />
Zusätzlich wurde im November 2006 als Beweissicherungsmaßnahme eine<br />
Beprobung der Sedimente seitlich des Fahrwassers an den drei Baggerstellen<br />
nahe den Orten Leerort, Weener <strong>und</strong> Papenburg durchgeführt, da hier<br />
nicht nur eine Vertiefung, sondern eine Verbreiterung bzw. Verlegung des<br />
Fahrwassers geplant ist.<br />
Diese Proben wurden als Bohrkerne bis zu 2,5-2,9 m unterhalb der Sedimentoberfläche<br />
gewonnen, um alle Sedimentfraktionen zu erfassen, die von<br />
der Baggerung betroffen sein können.<br />
Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde liegt eine ausreichende zeitliche <strong>und</strong><br />
örtliche Abdeckung der Unterems <strong>und</strong> damit ausreichende Datengr<strong>und</strong>lage<br />
zur Bewertung des Istzustandes vor, die eine Prognose für die vorhabensbedingten<br />
Auswirkungen ermöglicht.<br />
Schwermetallgehalte<br />
Die Schwermetallfraktionen im Sediment zeigten über die letzten 2 Dekaden<br />
relativ konstante Werte. Teilweise waren Abnahmen mit der Zeit zu beobach-<br />
ten. Die Konzentrationen sind im Vergleich zu anderen Ästuaren <strong>und</strong> zum<br />
Wattenmeer als moderat einzustufen (Wadden Sea Quality Status Report<br />
2004). Abgesehen von einigen Ausnahmen lagen die Konzentrationen unterhalb<br />
der Richtwerte RW1 der HABAK-WSV. Der UVU-Gutachter kategorisiert<br />
den Istzustand in der Tideems für den Parameter Schwermetalle in die Wertstufe<br />
2 „gering“.<br />
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs)<br />
Die PAKs waren die einzige Schadstoffgruppe mit einer eindeutig positiven<br />
Entwicklungstendenz. Seit 2005 waren die Konzentrationen fast aller Messwerte<br />
unter die Bewertungsschwelle nach HABAK-WSV <strong>und</strong> OSPAR gefallen.<br />
Auch die Sedimente neben dem Fahrwasser wiesen niedrige Konzentrationen<br />
auf.<br />
Daher konnte der Ist-Zustand der Tideems auf Basis der Schwellenwertunterschreitungen<br />
für die PAKs seit 2005 <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen äußerst
182<br />
positiven Entwicklungen mit der Zeit in die Wertstufe 3, „mittel“, eingeordnet<br />
werden.<br />
Polychlorierte Biphenyle (PCBs)<br />
Der Ist-Zustand der Tideems wurde auf Basis der moderaten Schwellenwertüberschreitungen<br />
für die PCBs im Jahre 2006 mit der Wertstufe 2, „gering“<br />
bewertet.<br />
Tributylzinn (TBT)<br />
Die Konzentrationen an TBT im Sediment entsprachen im Wesentlichen den<br />
Sedimentkonzentrationen anderer westeuropäischer Ästuare. Sie überschritten<br />
die Bezugswerte für TBT nach OSPAR um das bis zu 8-fache. Eine Tendenz<br />
zur Änderung konnte dabei nicht festgestellt werden.<br />
Daher wird der Ist-Zustand der Tideems auf Basis der nach wie vor hohen<br />
TBT-Werte <strong>und</strong> der starken Überschreitung des Bezugswertes auch im Jahre<br />
2006 in die Wertstufe 1, „sehr gering“, eingeordnet.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Während der Bauarbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke, war von vorüber-<br />
gehenden, zeitlich begrenzten <strong>und</strong> punktuellen Aufwirbelungen des Sediments<br />
auszugehen. Diese Verwirbelungen führen nach den ergänzenden<br />
Ausführungen des UVU-Gutachters (Stellungnahme vom 1.12.2008 – per<br />
E-Mail) jedoch nicht zu messbaren Resuspensionen der Sedimente. Eluationsversuche<br />
haben ergeben, dass nicht mit einer Mobilisierung <strong>und</strong> einem<br />
Wiedereintritt von im Sediment gelagerten Schadstoffen in den <strong>Wasser</strong>körper<br />
auszugehen ist.<br />
- anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen
183<br />
Durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke werden keine anlage- <strong>und</strong> be-<br />
triebsbedingten Auswirkungen auf das Kriterium Schadstoffe in Sedimenten<br />
bewirkt.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Bei den zur Herstellung der Bedarfstiefen bzw. Verlegungen der Fahrrinne<br />
erforderlichen Baggerungen wird das Sediment aufgewirbelt. Es handelt sich<br />
hierbei um eine vorübergehende <strong>und</strong> lokale Auswirkung. Zu betrachten ist,<br />
inwieweit es in diesem Zusammenhang zur Remobilisierung von Schadstoffen<br />
kommen kann.<br />
Nach den Ergebnissen von Eluationsversuchen werden weder Schwermetalle<br />
noch organische Schadstoffe messbar aus dem Sediment remobilisiert.<br />
Dies gilt auch für die Bereiche, die auf Gr<strong>und</strong> der Verlegung der Fahrrinne<br />
bisher noch nicht gebaggert wurden. Die Sedimentbeprobungen dieser neu<br />
zu baggernden Bereiche haben keinerlei signifikante Unterscheidungen zu<br />
den Sedimenten, die schon bisher bebaggert wurden, ergeben.<br />
Auch durch die Verbringung des ausgebaggerten Sediments auf die Klappstellen<br />
<strong>und</strong> Spülfelder ist keine Negativauswirkung seitens des UVU-<br />
Gutachters für diese Bereiche festgestellt worden. Die Unterbringung des<br />
Baggergutes im Bereich der Klapsstellen 5 <strong>und</strong> 7 der Außenems bzw. der<br />
Spülfläche (See) Veenhusen III erfolgt im Rahmen bestehender Genehmi-<br />
gungen. Als Auflage dieser Genehmigungen wird das Baggergut, welches<br />
dort untergebracht wird, regelmäßig beprobt.<br />
Ausweislich der UVU werden auch an den Klappstellen dort keine messba-<br />
ren Änderungen im Schadstoffgehalt der Umgebungssedimente oder des<br />
<strong>Wasser</strong>körpers durch die Unterbringung des Baggergutes erwartet. Auch<br />
durch den natürlicherweise erfolgten Rücktransport des Sediments von den<br />
Klappstellen in die Ems ist nicht mit Remobilisierungen zu rechnen. Die Planfeststellungsbehörde<br />
schließt sich dieser Ansicht an.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
184<br />
Anlagebedingte Auswirkungen sind hinsichtlich des Kriteriums Schadstoffe in<br />
Sedimenten nicht gegeben, da durch die erfolgte Herstellung der Bedarfstiefe<br />
<strong>und</strong> Verlegung der Fahrrinne keine zusätzlichen Schadstoffbelastungen entstehen<br />
werden.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Auch durch die bei den Unterhaltungsbaggerungen eintretenen vorübergehenden<br />
lokalen Aufwirbelungen des Sediments sind laut UVU keine Mobilisierungen<br />
von Schwermetallen, organischen Schadstoffen oder Phosphor zu<br />
befürchten. Da sich die Unterbringung des Unterhaltungsbaggergutes entsprechend<br />
der Unterbringung des Herstellungsbaggergutes gestaltet, kann<br />
auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden.<br />
3.1.1.2.2.3 Auswirkungen auf die Hydrologie <strong>und</strong> Sturmflutwasserstände<br />
Zur Abschätzung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Hydrologie<br />
<strong>und</strong> die Sturmflutwasserstände wurde das oben näher beschriebene „Gutachten<br />
zur Untersuchung der Auswirkung einer bereichsweisen Anpassung<br />
der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanales (BAW-Nr. A 3955 03 10095)“<br />
durch die B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau in Hamburg im Jahre 2007 erarbei-<br />
tet. Für die Darstellung des Ist-Zustandes sind die Modellaussagen begleitend<br />
mit den Tidewasserständen der im Untersuchungsgebiet liegenden Pegel<br />
Papenburg, Weener, Leerort, Terborg, Pogum, Emden, Große Seeschleuse<br />
<strong>und</strong> Knock sowie dem Oberflächenwasserzufluss am Wehr Herbrum<br />
des gewässerk<strong>und</strong>lichen Jahres Oktober 2004 bis einschließlich März<br />
2005 herangezogen worden. Zudem wurden Zeitreihen der <strong>Wasser</strong>stände<br />
von 1950 bis 2002 exemplarisch für die Pegel Borkum <strong>und</strong> Papenburg ausgewertet.
185<br />
Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ist dieses Gutachten geeignet, die<br />
vorhabensbedingten Auswirkungen auf die hydrologischen Kenngrößen <strong>und</strong><br />
die Sturmflutwasserstände darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Die BAW hat hinsichtlich der Betrachtung des vor Realisierung der mit diesem<br />
Beschluss genehmigten Maßnahmen bestehenden Zustandes an der<br />
Ems folgenden Feststellungen getroffen:<br />
1. Die Tidedynamik im Emder Fahrwasser, in der Unterems sowie im Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal<br />
ist geprägt durch die Ausbaumaßnahmen der letzten 50<br />
Jahre (Geiseleitwerk von 1958 bis 1961; Außenems - Emder Fahrwasser<br />
von 1958 bis 1972; Unterems von 1982 bis 1995).<br />
2. Ausbaubedingt ist das Tnw in der Unterems seit Beginn der 80er Jahre<br />
um ca. einen halben Meter abgesunken. Der Absunk seit 1950 beträgt<br />
etwa einen Meter.<br />
3. Von Pogum bis Papenburg hat sich die Fortschrittsgeschwindigkeit des<br />
Thw-Scheitels etwa verdoppelt.<br />
4. Die Tidekurve hat sich im Emder Fahrwasser <strong>und</strong> in der Unterems<br />
asymmetrisch verformt, so dass<br />
− die Flutdauer weiter verkürzt (folglich die Ebbedauer verlängert) wurde,<br />
− die Steiggeschwindigkeit des <strong>Wasser</strong>standes, insbesondere in der<br />
ersten Flutphase, erhöht wurde,<br />
− das Thw bei Papenburg unter besonderen Randbedingungen früher<br />
eintreten kann als in Pogum <strong>und</strong><br />
− das Tidewellenliniengefälle in der Flutphase nachhaltig erhöht wurde.<br />
5. Durch die Asymmetrie der Tideprozesse in der Flut- <strong>und</strong> Ebbephase ist in<br />
der Ems eine ausgeprägte Flutstromdominanz (bezogen auf die maxima-<br />
len Strömungen) entstanden. Diese Dominanz wird durch den Dichtegradienten<br />
in der Brackwasserzone gestärkt.<br />
6. Die Flutstromdominanz, die aus verkürzter Flutstromdauer <strong>und</strong> hohen<br />
Steiggeschwindigkeiten des <strong>Wasser</strong>standes in der ersten Flutstromphase<br />
resultiert, führt in der Feststoffbewegung zu einem noch größeren Über-
186<br />
gewicht der Transporte in der Flutstromphase gegenüber der Ebbestromphase.<br />
7. Bei großen Oberwassermengen kann es auch bei hohen Ebbestromgeschwindigkeiten<br />
(welche die Flutstromgeschwindigkeiten überwiegen),<br />
z. B. im Bereich Knock, zu einer Flutstromtransport-Dominanz kommen.<br />
Bei geringeren Oberwassermengen verlagert sich die Zone der Flutstromtransport-Dominanz<br />
weiter stromauf. Die Ems hat folglich das Bestreben,<br />
die Feststoffe unablässig tidezyklisch stromauf zu pumpen.<br />
8. Die Simulation der Tideverhältnisse in den äußeren Ästuaren in Wechselwirkung<br />
mit den Tideprozessen in der Deutschen Bucht zeigt, dass die<br />
Verhältnisse an der Ems nicht mit denen an der Jade, Weser oder Elbe<br />
vergleichbar sind.<br />
Durch diese Entwicklung der Tidedynamik in den vergangenen Jahrzehnten<br />
<strong>und</strong> den damit gekoppelten Transportprozessen hat sich das System Ems<br />
mehr <strong>und</strong> mehr mit Feststoffen "aufgeladen". Auch die Baggerstrategien sind<br />
im Emder Vorhafen <strong>und</strong> im Emder Fahrwasser verändert worden. Durch das<br />
Verklappen von Baggermaterial oberhalb von Knock wird das Material in ei-<br />
nem Kreislauf gehalten. Im Jahreszyklus scheint es an der Ems kaum Situationen<br />
zu geben, in denen die Fein- <strong>und</strong> Feinstsedimente in die Außenems<br />
oder auch in die Deutsche Bucht gelangen können. Als Folge dieser Entwicklung<br />
treten an der Gewässersohle lokal sehr hohe Schwebstoffgehalte mit<br />
Werten bis über 300 g/l auf. Dies führt zu einer erhöhten Sedimentation <strong>und</strong><br />
damit zu einer Abnahme der <strong>Wasser</strong>tiefe.<br />
Im Bereich zwischen der Ledamündung <strong>und</strong> dem Ledasperrwerk werden die<br />
Stauwasserdauern zusätzlich durch die Schließung des Ledasperrwerkes<br />
(zum Schutz des Leda-Jümmegebietes vor höher auflaufenden Tiden einschl.<br />
Sturmfluten) verlängert. Dies bewirkt eine erhöhte Sedimentation insbesondere<br />
im Leeraner Vorhafen. Die Zunahme dieser Sedimentation im Laufe<br />
der Jahre resultiert nicht nur aus der Erhöhung der Schwebstoffgehalte, sondern<br />
auch aus der Zunahme der Schließungen des Sperrwerkes, die wiederum<br />
aus der Zunahme des Tidehochwassers resultiert.
187<br />
Seitens des UVU-Gutachters wurde dieser Istzustand anhand des anliegend<br />
dargestellten Bewertungsrahmens, der sich aus Sicht der Planfeststellungs-<br />
behörde als geeignet darstellt, bewertet:
188<br />
Tabelle: Bewertungsrahmen für das Schutzgut <strong>Wasser</strong> / Hydrologie<br />
Wertstufe<br />
sehr hoch<br />
5<br />
hoch<br />
4<br />
mittel<br />
3<br />
gering<br />
2<br />
sehr gering<br />
1<br />
Bewertungskriterien<br />
Tidecharak-<br />
teristik<br />
(Tidehoch-, nied-<br />
rigwasser <strong>und</strong><br />
-mittelwasser,<br />
Tidenhub)<br />
der historischen<br />
Referenz entsprechend <br />
Strömungsver-<br />
hältnisse<br />
(mittlere <strong>und</strong> ma-<br />
ximale Flut- <strong>und</strong><br />
Ebbestromge-<br />
schwindigkeiten)<br />
der historischen<br />
Referenz entsprechend<br />
Salzgehalte <strong>und</strong><br />
-gehaltsver-<br />
teilungen<br />
(Lage <strong>und</strong> Ausmaß<br />
des Salzgradien-<br />
ten)<br />
der historischen<br />
Referenz entsprechend<br />
kaum verändert kaum verändert kaum verändert<br />
mittel verändert mittel verändert mittel verändert<br />
Sediment-<br />
transporte <br />
(Schwebstoff-<br />
verteilungen<br />
<strong>und</strong> –<br />
transporte)<br />
der historischenReferenzentsprechend<br />
kaum verändert<br />
mittel verändert<br />
stark verändert stark verändert stark verändert stark verändert<br />
sehr stark verändert<br />
sehr stark verändert<br />
sehr stark verändert<br />
sehr stark<br />
verändert<br />
Die anhand dieses Rahmens erfolgte Bewertung des oben dargelegten Ist-<br />
zustandes stellt sich folgendermaßen dar:<br />
Für die hydrologischen Kenngrößen Tidecharakteristik <strong>und</strong> Strömungsverhältnisse<br />
erfolgt eine Einordnung in die Wertstufe 1 „sehr gering“. Das Kriterium<br />
Salzgehalt, zu dessen Einzelheiten auf den Abschnitt <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
(B.III.3.1.1.2.2.1) verwiesen wird, ist mit der Wertstufe 2 „gering“ zu<br />
bewerten. Das in der Ems äußerst veränderte Schwebstoffregime, zu den<br />
Einzelheiten wird ebenfalls auf den Abschnitt <strong>Wasser</strong>beschaffenheit verwie-<br />
sen (B.III.3.1.1.2.2.1) ist mit der Wertstufe 1 „sehr gering“ zu bewerten.
189<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- bau- <strong>und</strong> anlagebedingte Auswirkungen<br />
Ausweislich der ergänzenden Stellungnahme der BAW vom 29.3.2007 ist es<br />
durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke während der Bauphase zu ei-<br />
ner Verbauung des Durchflussquerschnittes um ca. 100 m² gekommen. Dieser<br />
Verbau bewirkte eine Erhöhung der querschnittsgemittelten Strömungs-<br />
geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Tidephase um bis zu ca. 0,20 m/s.<br />
Im unmittelbaren Nahfeld der Baumaßnahme musste auf Gr<strong>und</strong> der turbulenten<br />
Umströmung der Sp<strong>und</strong>wände mit einer Verdoppelung der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
gerechnet werden. Der Pfeilerstau wird sich von ca. 4 cm<br />
auf max. 6,5 cm erhöhen.<br />
Baubedingte <strong>und</strong> anlagebedingte Auswirkungen auf Sturmflutwasserstände<br />
wurden nicht prognostiziert.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sind ebenfalls keine betriebsbedingten<br />
Auswirkungen auf die Hydrologie <strong>und</strong> die Sturmflutwasserstände<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die größten baubedingten Auswirkungen auf hydrologische Kenngrößen sind<br />
für den Endzustand zu erwarten. Die Bauphasen wurden dementsprechend<br />
nicht von der BAW modelliert. Weiter verändern sich die relevanten Parameter<br />
– gemessen am Baufortschritt – ständig <strong>und</strong> sind demgemäß nicht für ein<br />
mathematisches Modell zugänglich, das den Zustand über mehrere Tidephasen<br />
rechnet.<br />
Diese Vorgehensweise ist für die Planfeststellungsbehörde schlüssig <strong>und</strong><br />
nachvollziehbar. Zusätzliche Auswirkungen, die über die nachstehend be-
190<br />
schriebenen anlagebedingten Auswirkungen hinausgehen, sind daher auch<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen.<br />
- anlagenbedingte Auswirkungen<br />
Die Begutachtung der BAW, der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt,<br />
ist zu folgenden ausbaubedingten Veränderungen der hydrologischen<br />
Eigenschaften gekommen:<br />
− Tidecharakteristik<br />
• mThw: Die ausbaubedingten Änderungen des mittleren Tidehochwassers<br />
in der Ems treten zwischen dem Wehr Herbrum <strong>und</strong> Emden auf. Sie erreichen<br />
Werte bis zu + 0,01 m (Zunahme), die Richtung Knock abklingen.<br />
• mTnw: Die ausbaubedingten Änderungen des mittleren Tideniedrigwassers<br />
in der Ems treten zwischen dem Wehr Herbrum <strong>und</strong> Emden auf. Sie<br />
erreichen Werte bis zu - 0,01 m (Abnahme), die Richtung Knock abklin-<br />
gen.<br />
• mThb: Die ausbaubedingten Änderungen des mittleren Tidenhubes in<br />
der Ems treten zwischen dem Wehr Herbrum <strong>und</strong> Emden auf. Sie erreichen<br />
Werte bis zu + 0,02 m (Zunahme), die Richtung Knock abklingen.<br />
In den einzelnen Maßnahmebereichen stellt sich die Veränderung dieser Ti-<br />
dekennwerte folgendermaßen dar:<br />
o Maßnahmebereich Emden:<br />
Veränderungen des mThw <strong>und</strong> mTnw unter 1 cm, mThb weniger als 1 cm<br />
o Maßnahmebereich Leer:<br />
Veränderungen des mThw <strong>und</strong> mTnw unterhalb 1 cm,<br />
mThb maximal 1-2cm<br />
o Maßnahmebereich Weener:<br />
Veränderungen des mThw <strong>und</strong> mTnw unterhalb 1 cm,<br />
mThb maximal 1-2cm<br />
o Maßnahmebereich Papenburg:<br />
Veränderungen des mThw <strong>und</strong> mTnw unterhalb 1 cm,<br />
mThb maximal 1-2cm
− Strömungsverhältnisse<br />
191<br />
• Flut- <strong>und</strong> Ebbestromgeschwindigkeit: Die ausbaubedingten Änderungen<br />
der Strömungsgeschwindigkeiten in der Ems treten zwischen dem<br />
Wehr Herbrum <strong>und</strong> Emden auf. Sie liegen zumeist in der Größenordnung<br />
+ 0,05 m/s, können aber lokal insbesondere im Nahbereich des Ausbaus<br />
auch Werte von + 10-15 cm/s erreichen. Die vorhabensbedingten Änderungen<br />
der Strömungsgeschwindigkeiten klingen in Richtung Knock ab.<br />
In den einzelnen Maßnahmebereichen stellt sich die Veränderung der<br />
Stromgeschwindigkeit folgendermaßen dar:<br />
o Maßnahmebereich Emden<br />
Die maximalen Strömungsgeschwindigkeiten verändern sich in einer Größenordnung<br />
von ca. 5 cm/s, wobei die maximale Ebbestromgeschwindigkeit<br />
verringert <strong>und</strong> die maximale Flutstromgeschwindigkeit erhöht wird. Die Orte<br />
der maximalen Änderungen liegen jeweils in der Wirkungsrichtung der Strö-<br />
mung, d.h. die größten Veränderungen der Ebbestromgeschwindigkeit treten<br />
stromab der Fahrrinnenanpassung auf. Analog dazu sind die größten Verän-<br />
derungen der Flutstromgeschwindigkeit stromauf der Fahrrinnenanpassung<br />
zu sehen.<br />
o Maßnahmebereich Leer<br />
Die maximalen Strömungsgeschwindigkeiten verringern sich in einer Grö-<br />
ßenordnung von ca. 5 cm/s. Die Veränderung der maximalen Ebbestromgeschwindigkeit<br />
wird lokal im Bereich der Fahrrinnenanpassung auftreten. Auch<br />
die maximale Flutstromgeschwindigkeit wird durch diese Maßnahme lokal<br />
verringert. Zugleich ergibt sich angrenzenden westlichen Uferbereich eine<br />
leichte Erhöhung.<br />
o Maßnahmebereich Weener<br />
Die maximalen Strömungsgeschwindigkeiten verringern sich lokal im Bereich<br />
der Fahrrinnenanpassung in einer Größenordnung von bis zu 15 cm/s. Die<br />
Veränderung der maximalen Flutstromgeschwindigkeit ist etwas größer als
192<br />
die der maximalen Ebbestromgeschwindigkeit. Stromauf der Fahrrinnenanpassung<br />
ergibt sich eine leichte Erhöhung der Flutstromgeschwindigkeit.<br />
o Maßnahmebereich Papenburg<br />
Die maximalen Strömungsgeschwindigkeiten verringern sich lokal im Bereich<br />
der Fahrrinnenanpassung in einer Größenordnung von bis zu 10cm/s. Die<br />
Veränderung der maximalen Flutstromgeschwindigkeit ist etwas größer als<br />
die der maximalen Ebbestromgeschwindigkeit.<br />
− Schwebstoffregime<br />
Die ausbaubedingten Änderungen des mittleren Schwebstoffgehaltes in der<br />
Ems treten zwischen dem Wehr Herbrum <strong>und</strong> Emden auf. Sie erreichen Werte<br />
bis zu ±1 g/l, die Richtung Knock abklingen. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />
wird auf die Darstellung unter B.III.3.1.1.2.2.1 verwiesen.<br />
− Sturmflutszenarien<br />
Für die Ermittlung der anlagebedingten Auswirkungen auf die Sturmflutwas-<br />
serstände wurden seitens der BAW 2 Sturmfluten simuliert. Bei der Sturmflut<br />
SF 1 handelte es sich um eine Sturmflut. die die von der FSK Norderney vor-<br />
geschlagenen Bemessungswasserstände der Ems erreicht. Die Sturmflut<br />
SF2 erreicht in der Außenems <strong>und</strong> im Dollart die niederländischen Bemes-<br />
sungswasserstände für ein Ereignis mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von<br />
1:4.000 Jahren. Für jedes Szenario werden die ausbaubedingten Änderungen<br />
der Sturmflutscheitelwasserstände aus der Differenz Ausbauzustand<br />
minus Vergleichszustand bestimmt.<br />
Die BAW ist unter Zugr<strong>und</strong>elegung dieser Szenarien zu folgendem Ergebnis<br />
gekommen:<br />
„Durch das geschlossene Sturmflutsperrwerk wird das Emsästuar bei<br />
Gandersum geteilt. Die Außenems wird durch das Sturmflutgeschehen in der<br />
Deutschen Bucht <strong>und</strong> der Nordsee beeinflusst. Die <strong>Wasser</strong>stände in der<br />
durch das geschlossene Sperrwerk geschützten Unterems stromauf von<br />
Gandersum sind nur noch von Oberwasserzufluss <strong>und</strong> Wind abhängig. Das<br />
geschlossene Sperrwerk hebt die Wechselwirkung zwischen Tidewelle <strong>und</strong>
193<br />
Oberwasserzufluss der Ems auf. Das Abtrennen der Unterems verringert<br />
außerdem den Flutraum <strong>und</strong> den Schwingungsraum für das Flutstromvolu-<br />
men der Sturmflut.<br />
Der geplante Ausbau der Unterems führt bei beiden untersuchten Sturmflutszenarien<br />
zu einer Veränderung der Sturmflutscheitelwasserstände im Em-<br />
der Fahrwasser <strong>und</strong> in der Unterems von ± 2 cm. Die geplante Anpassung im<br />
Emder Fahrwasser <strong>und</strong> in der Unterems verändert bei hohen Sturmfluten<br />
nicht das bestehende Hochwasserschutzniveau. Sie wird daher als hochwasserneutral<br />
bewertet.“<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die Unterhaltungsbaggerungen führen dazu, dass die anlagebedingten Aus-<br />
wirkungen langfristig erhalten bleiben, bzw. in bestimmten Abständen wiederkehren.<br />
Die Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen selbst entsprechen<br />
den baubedingten Baggerungen, mit Ausnahme der Verbreiterung/Verlegung<br />
der Fahrrinne. Insoweit wird auf die Darstellung der bau- <strong>und</strong> anlagebedingten<br />
Auswirkungen verwiesen.<br />
3.1.1.2.2.4 Auswirkungen auf die Morphologie<br />
Unter dem Gesichtspunkt Morphologie werden Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Struktur der Gewässersohle sowie auf Sedimentations- <strong>und</strong> Verschlickungsprozesse<br />
dargestellt.<br />
Zur Beurteilung der Morphologie, deren Entwicklung <strong>und</strong> maßnahmenbedingte<br />
Veränderungen, ist die Auswertung verschiedener Quellen bzw. Daten erforderlich.<br />
Hierzu zählen Beobachtungen der Geländeoberfläche <strong>und</strong> Informationen<br />
aus Peilungen <strong>und</strong> Befliegungen aus denen Karten, Geländemodelle,<br />
Querprofile o. ä. erzeugt wurden.<br />
Zur Beschreibung der Morphologie im Istzustand wurden insbesondere Daten<br />
des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes (WSA) Emden, des B<strong>und</strong>esamtes für<br />
Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie (BSH), des Niedersächsisches Landesamtes
194<br />
für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, des Küsten- <strong>und</strong> Naturschutzes (NLWKN) <strong>und</strong> der<br />
Rijkswaterstaat (RWS) sowie Seekarten ausgewertet.<br />
Um Veränderungen der Gewässersohle zu erfassen, ist es auch notwendig,<br />
die Zusammensetzung der Sohle sowie die Beschaffenheit der Sedimente<br />
ergänzend zu beurteilen. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wurden zur Verdichtung der<br />
vorhandenen Datenlage in den Maßnahmenbereichen zusätzlich Bohrkerne<br />
zur Ermittlung der Sedimentzusammensetzung entnommen, deren Ergebnisse<br />
aus dem ausgelegenen Materialband K.2 <strong>und</strong> K.3 ersichtlich sind.<br />
Diese Datengr<strong>und</strong>lage ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde für die Beschreibung<br />
des Istzustandes ausreichend <strong>und</strong> als Bewertungsgr<strong>und</strong>lage geeignet.<br />
Das für dieses Verfahren von der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau (BAW) erstellte<br />
Gutachten (BAW-Nr.: A39550310095 – Januar 2007) beinhaltet auch Aus-<br />
sagen hinsichtlich der Auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens auf<br />
den Aspekt Morphologie. Die BAW hat mittels eines morphodynamischen Si-<br />
mulationsverfahrens (SediMorph) den fraktionierten Geschiebetransport berechnet<br />
<strong>und</strong> die Erosions- <strong>und</strong> Despositionsströme suspendierter Sedimente<br />
berechnet bzw. verwaltet. Das Verfahren SediMorph ist eine Eigenentwicklung<br />
der BAW zur Simulation von dreidimensionalen sedimentologischen Pro-<br />
zessen an der Gewässersohle. Hierzu werden Massenbewegungen infolge<br />
Geschiebe- <strong>und</strong> Suspensionstransport der einzelnen Kornfraktionen sowie<br />
des Porenwassers bilanziert. Aus diesen Sedimentströmen werden Sohlhö-<br />
henveränderungen bilanziert. Auch die Beschreibung des Aufbaus <strong>und</strong> der<br />
Veränderung des Bodens, d.h. die Verwaltung des Sedimentinventars, die<br />
Genese von Dünen etc. ist innerhalb des Moduls SediMorph realisiert. Ferner<br />
wird der fraktionierte Geschiebetransport berechnet. Hinsichtlich weiterer Ein-<br />
zelheiten wird auf die Beschreibung unter Abschnitt 4 des Gutachtens (BAW-<br />
Nr.: A39550310095 – Januar 2007) Bezug genommen.<br />
Die BAW hat auf Basis von Modellergebnissen <strong>und</strong> ihres wasserbaulichen<br />
Expertenwissens Aussagen über die langfristige morphologische Wirkung
195<br />
getroffen, die eine Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen<br />
ermöglichen.<br />
Diese Methodik ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde geeignet, um die<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf das Teilschutzgut Morphologie darzustellen<br />
<strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Die planfestgestellten wasserbaulichen Maßnahmen in der Unterems müssen<br />
in die bisherige Entwicklung des Ästuars eingeordnet werden. Diese ist<br />
sowohl durch eine natürliche als auch durch anthropogen verursachte Dy-<br />
namik charakterisiert.<br />
Die durch diesen Planfeststellungsbeschluss nicht überplante Außenems (die<br />
Außenems beginnt ab Ems-km 40,7) ist durch die natürlichen Kräfte infolge<br />
Tidebewegung sowie der Sturmfluten, durch großräumige Sediment- <strong>und</strong><br />
Rinnenumlagerungen sowie Platenwanderungen gekennzeichnet.<br />
Der heutige Zustand der Unterems ist geprägt durch den anthropogenen Ein-<br />
fluss bzw. die technische Nutzung als Verkehrsweg. Die Ufer sind weitgehend<br />
durch Steinschüttung gesichert. Entlang der Unterems existieren zur<br />
Regulierung des Niedrigwassers Buhnen <strong>und</strong> Leitwerke, die zum Teil bereits<br />
Ende des 19. Jh. errichtet <strong>und</strong> den sich ändernden Verhältnissen angepasst<br />
wurden, den Strom morphologisch stützen <strong>und</strong> auf diese Weise nur eine geringe<br />
Dynamik zulassen. Die Hauptdeiche besitzen eine Bestickhöhe von NN<br />
+ 8,5 m <strong>und</strong> begrenzen so den Flutraum. Die Deiche sind alte Kleideiche die<br />
nachträglich durch Sand aufgespült <strong>und</strong> mit einer Kleischicht erneut überdeckt<br />
wurden. Zusätzlich zum passiven Hochwasserschutz ist seit Herbst<br />
2002 das Emssperrwerk Gandersum in Betrieb. Im Sturmflutfall schließt das<br />
Emssperrwerk bei NN + 3,7 m <strong>und</strong> schützt somit die Oberlieger. Die Vorlän-<br />
der besitzen eine Höhe von ca. NN + 2-2,5 m <strong>und</strong> liegen damit über dem<br />
mittleren Springhochwasser (MSpHW). Die Breite der Vorländer vergrößert<br />
sich von Papenburg nach See zunehmend.
196<br />
Die Unterems wird von der Binnen- <strong>und</strong> Seeschifffahrt <strong>und</strong> zur Überführung<br />
von tiefgehenden Werftschiffen genutzt. Entsprechend gilt eine Basistiefe für<br />
die Binnen- <strong>und</strong> Seeschifffahrt unter Ausnutzung der Tide sowie eine be-<br />
darfsweise herzustellende Tiefe zur Überführung der Werftschiffe (Bedarfs-<br />
tiefe), die sich in der Tiefenlage voneinander unterscheiden. Die überwie-<br />
gende Menge an Baggergut entsteht, um diese Bedarfstiefe herzustellen.<br />
Derzeit werden pro Jahr etwa 1 -1,5 Mio. m³ Baggergut aus der Unterems<br />
entnommen <strong>und</strong> dem System u. a. durch Verbringung an Land entzogen.<br />
Der ca. 100 km² große Dollart liegt räumlich zwischen den hydrologischen<br />
Einheiten Unter- <strong>und</strong> Außenems <strong>und</strong> steht durch das große ein- <strong>und</strong> ausschwingende<br />
Tidevolumen in stärkster Wechselwirkung zur Außenems. Eine<br />
Anbindung existiert zur Unterems über die etwa 10 km lange Schnittstelle<br />
Geisetrennwerk (Pogum bis Geisesteert), welches das Emder Fahrwasser<br />
vom Dollart trennt. Die Höhe des Geisetrennwerks beträgt NN +1,5 m <strong>und</strong><br />
wird daher regelmäßig überströmt. Der Dollart wird von der Großschifffahrt<br />
nicht befahren.<br />
Der UVU-Gutachter hat seine Bewertung der einzelnen für dieses Verfahren<br />
relevanten Flussabschnitte an der Ems an Hand des folgenden 5-stufigen<br />
Bewertungsrahmens vorgenommen.<br />
Tabelle: Bewertungsrahmen für das Schutzgut <strong>Wasser</strong> / Morphologie<br />
Wertstufe<br />
sehr hoch<br />
5<br />
Bewertungskriterien<br />
Anthropogene Beeinflussung der Morphodynamik <strong>und</strong> Sedimentdynamik<br />
bzw. -zusammensetzung; Vorhandensein von<br />
Flachwasserbereichen sowie Baggermengen<br />
gewässertypische Morphodynamik, im dynamischen<br />
Gleichgewicht; sehr große Diversität der Sedimente;<br />
Transportkörper gut ausgeprägt; sehr hoher Anteil an<br />
Flachwasserbereichen, keine Baggermengen<br />
hoch geringe Veränderung der gewässertypische Morphody-
Wertstufe<br />
197<br />
Bewertungskriterien<br />
Anthropogene Beeinflussung der Morphodynamik <strong>und</strong> Sedi-<br />
mentdynamik bzw. -zusammensetzung; Vorhandensein von<br />
Flachwasserbereichen sowie Baggermengen<br />
4 namik, z. B. durch leichte Festlegung des Stromstrichs<br />
mittel<br />
3<br />
gering<br />
2<br />
sehr gering<br />
1<br />
durch Buhnen, Uferbefestigungen; große Diversität der<br />
Sedimente; Ausprägung der Transportkörper mittelmäßig;<br />
hoher Anteil an Flachwasserbereichen, sehr geringe Baggermengen<br />
starke Veränderung der gewässertypische Morphodynamik,<br />
z. B. durch Festlegung der Gewässer durch Buhnen,<br />
Verengungen oder Aufweitungen des Flussbettes; mittlere<br />
Diversität der Sedimente; Transportkörper gering ausgeprägt;<br />
mittlerer Anteil an Flachwasserbereichen, geringe<br />
Baggermengen<br />
sehr starke Veränderung der gewässertypische Morpho-<br />
dynamik, z. B. durch hohen Anteil an Baggermengen,<br />
Verengungen oder Aufweitungen des Flussbettes; geringe<br />
Diversität der Sedimente; Transportkörper nicht vorhanden;<br />
geringer Anteil an Flachwasserbereichen<br />
extreme Veränderung der gewässertypische Morphodynamik,<br />
z. B. durch teilweise oder vollständige Befestigung<br />
der Sohle <strong>und</strong> / oder befestigte Ufer, Verengungen oder<br />
Aufweitungen des Flussbettes; sehr geringe Diversität der<br />
Sedimente; Transportkörper nicht vorhanden; sehr geringer<br />
Anteil an Flachwasserbereichen<br />
Typisch für das Untersuchungsgebiet ist eine große Diversität der Sedimente,<br />
die von Schlick (Schluff, Ton) bis zu Grobsand, Schill sowie organischen<br />
Bestandteilen unterschiedlicher Größe <strong>und</strong> Zersetzungsgraden reicht.
198<br />
Sehr dicht an dem Bewertungskriterium Sedimente liegt das Kriterium<br />
„Transportkörper“. Die Kriterien „Sedimente“ <strong>und</strong> „Transportkörper“ beein-<br />
flussen sich gegenseitig. Die Sedimente reagieren träger auf starke Veränderungen<br />
innerhalb des <strong>Wasser</strong>körpers <strong>und</strong> bilden auf natürliche Art <strong>und</strong> Weise<br />
(durch Variation der Transportkörperhöhe) eine dynamische Rauigkeit,<br />
wodurch das hydrologische Gleichgewicht zusätzlich gestützt wird.<br />
Flachwasserbereiche sind von ihrer ökologischen Wertigkeit hoch anzusetzen,<br />
weil Flachwasserzonen Funktionen besitzen, die von anderen Bereichen<br />
nicht übernommen werden können (z.B. Fischlaichzonen).<br />
Letztlich lassen sich Baggermengen zur Bewertung der Auswirkungen einer<br />
Maßnahme heranziehen, da sie ein direkter Hinweis für ein Ungleichgewicht<br />
der Gewässersohle bzw. Morphologie darstellen (genau wie das Gegenteil<br />
des künstlichen Einbringens von Material, bspw. Kolkverbau).<br />
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist der Istzustand der einzelnen<br />
Flussabschnitte folgendermaßen zu charakterisieren <strong>und</strong> vom UVU-<br />
Gutachter bewertet worden:<br />
Abschnitt Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal (DEK) von Herbrum bis Papenburg<br />
Der DEK besitzt ein trapezförmiges Kanalprofil mit einer Breite von ca. 50 m.<br />
Typisch für die Kanäle ist die geringe bis nicht vorhandene Breiten- <strong>und</strong> Tiefenvarianz<br />
im Vergleich zu den meisten natürlichen Gewässersohlen. Durch<br />
den hohen Schwebstoffgehalt <strong>und</strong> der Asymmetrie der Tide kommt es vor-<br />
wiegend in den Sommermonaten bei geringem Oberwasserabfluss zu Ablagerungen<br />
von Feinstsediment (Schlick). Eine gewisse Varianz der Sedimentzusammensetzung<br />
kommt nur infolge der winterlichen Oberwasserspitzen mit<br />
entsprechendem Eintrag von Sanden zustande. Das vorherrschende Sediment<br />
ist ein schwach feinsandiger Schlick. Die Varianz ist äußerst gering.<br />
Transportkörper sind in diesem Regime nicht zu erwarten. Baggermengen<br />
sind in den letzen Jahren immer dann entstanden, wenn durch Oberwasser<br />
Sand in den DEK eingetragen worden sind. Die Feinsedimente werden im<br />
Eggenbetrieb bewegt, sodass es nicht zu dauerhaften Ablagerungen kommt.<br />
Insgesamt wird dieser Abschnitt mit der Wertstufe 2 „gering“ belegt.
Abschnitt Papenburg bis Leerort<br />
199<br />
Dieser erste Abschnitt bei Papenburg ist mit Fahrwasserbreiten 55 m <strong>und</strong> ei-<br />
ner Breite des MThw Flussbettes von ca. 120 m relativ schmal. Bis Leerort<br />
(Emskilometer 14) verbreitert sich das MThw Flussbettes auf ca. 240 m. Er-<br />
wähnenswert ist die Abflachung bei Stapelmoor 1985, der Durchstich der<br />
Weekeborger Bucht 1984 (Emskilometer 11) sowie der Bau neuer Buhnen in<br />
diesen Bereichen 1988 im Zusammenhang mit dem Ausbau der Unterems auf<br />
5,7 m (6,3 m Ausbau 1992, 7,3 m Ausbau 1994). Infolge der Kurvenströmung<br />
existiert bei Weekeborg ein tiefer Kolk. Der Verbauungsgrad der Ufer durch<br />
Steinschüttungen <strong>und</strong> Deckwerke ist fast vollständig. Unverbaute Ufer finden<br />
sich von Ems-km12,28 – 12,9. Bei Kilometer 14 mündet die Leda in die Ems.<br />
In diesem betrachteten Abschnitt ist die Zusammensetzung der Sedimente<br />
ähnlich der des DEK. Das vorherrschende Sediment ist ein schwach feinsandiger<br />
Schlick. Die longitudinale Varianz ist äußerst gering. Transportkörper<br />
sind in diesem Regime nicht zu erwarten. Die gleiche Qualität der Aussage<br />
findet sich in den übrigen Maßnahmenbereichen wieder. In der Tiefe findet<br />
jedoch ab GOK nach ca. 3 m Schlick bzw. Klei der Übergang zu sandigen<br />
Böden statt.<br />
Flachwasserbereiche beschränken sich auf die Buhnenfelder sowie den angeschlossenen<br />
Altarm in der Weekeborger Bucht. Die Baggermengen in die-<br />
sem Abschnitt sind, vor allem zwischen Emskilometer 0 <strong>und</strong> 7 in der Unterems<br />
am höchsten mit etwa 1 Mio. m³/a. Insgesamt wird dieser Abschnitt<br />
mit der Wertstufe 2 „gering“ belegt.<br />
Abschnitt Leerort bis Emden<br />
Durch den Zufluss der Leda bei Emskilometer 14 vergrößert sich das Flutvolumen<br />
<strong>und</strong> damit auch die Breite von Deich zu Deich. Charakteristisch für die-<br />
sen Abschnitt ist die Existenz von Sänden <strong>und</strong> Stromspaltungen. Zu nennen<br />
sind hier der Bingumer <strong>und</strong> Hatzumer Sand sowie die Stromspaltung bei Je-<br />
mgum. Unterhalb der Ledamündung finden sich regelmäßig erhebliche Eintiefungen<br />
der Sohle (vor allem im sog. drei Kurven Bereich zwischen Terborg<br />
<strong>und</strong> Oldersum) die bis zu NN -15 m bei Emskilometer 24,8 erreichen. Die<br />
Diversität der Sedimente nimmt durch das Anschneiden älterer geologischer<br />
Formationen erheblich zu. Es finden sich entlang der Fahrrinne Sedimente mit
200<br />
fast vollständig sandigen Anteilen (Mittelsand, feinsandig, grobsandig) die im<br />
Bereich Hatzum – Gandersum auch Transportkörper bilden. Nach dem Ems-<br />
sperrwerk schließt sich bis km 38 erneut eine Schlickstrecke an die auf den<br />
letzten drei Kilometern bis Emden tendenziell wieder zum sandigen hin wech-<br />
selt. Flachwasserbereiche finden sich in den Buhnenfeldern sowie den Nebenrinnen<br />
der Sände in erheblichen Anteilen. Ab Pogum beginnt der Dollart<br />
mit großen Flachwasserbereichen. Die Baggermengen zwischen Leerort <strong>und</strong><br />
Emden erreichen nur etwa 30% der Baggermengen des Abschnittes von Pa-<br />
penburg nach Leerort. Durch die erhöhte Variabilität der Sedimente sowie der<br />
großen Breiten- <strong>und</strong> Tiefenvarianz ist die Wertigkeit mit Wertstufe 3 bis 4<br />
„mittel“ bis „hoch“ einzusetzen.
Abschnitt Emden bis Knock<br />
201<br />
Dieser Abschnitt ist geprägt durch die Unterhaltungsarbeiten der Fahrrinne<br />
zum Emder Außen- / Binnenhafen. Die Ufer sind auf der Emder Seite verbaut<br />
durch Steinschüttungen, Deckwerke sowie Molen <strong>und</strong> Kaianlagen. Ausnahme<br />
stellt das Südufer zum Dollart hin dar, das lediglich durch Buhnen <strong>und</strong> das<br />
Geiseleitwerk verbaut ist. Die Sohle der Ems tieft sich relativ sprunghaft bei<br />
km 40,4 auf die Unterhaltungstiefe (-10,6 m) ab, die Varianz ist aber durch die<br />
ständigen Baggerungen zu vernachlässigen <strong>und</strong> eher mit der des DEK zu<br />
vergleichen. Die Strecke ist sedimentologisch gekennzeichnet durch starken<br />
Schlickanfall der zum Gatjebogen hin je nach Tidezeitpunkt mehr oder weniger<br />
mit vorwiegend Feinsand durchsetzt ist. In diesem Abschnitt entstehen<br />
jährlich die höchsten Baggermengen mit ca. 4-5 Mio. m³. Transportkörper finden<br />
sich im Übergangsbereich zwischen Emder Fahrwasser (Geisesteert)<br />
<strong>und</strong> Knock <strong>und</strong> treten von dort stromab regelmäßig auf. Die Flachwasserbe-<br />
reiche beschränken sich auf die Buhnenfelder <strong>und</strong> die angrenzenden Flächen<br />
des Dollarts. Die Wertigkeit wird durch die starke anthropogene Überprägung<br />
mit Wertstufe 1 „sehr gering“ angesetzt.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich der Bewertung der einzelnen Ab-<br />
schnitte im Istzustand an. Die Argumentation des Fachgutachters ist schlüssig<br />
<strong>und</strong> nachvollziehbar.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sind keine<br />
signifikanten bau, anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die<br />
Morphologie eingetreten. Die Veränderung der Gewässersohle durch die Errichtung<br />
des Pfeilers 6a wurde durch den Rückbau des Pfeilers 6 ausgegli-<br />
chen. Der zusätzliche Verbau während der Bauphase bewirkte kleinräumig<br />
eine Zunahme der Strömung <strong>und</strong> damit einhergehend eine Kolkbildung in<br />
dem sandig-schluffigen Untergr<strong>und</strong>. Dieses wurde bei der Baudurchführung<br />
entsprechend berücksichtigt.<br />
Die Verlegung der Fahrrinne, die durch die Veränderung des Lichtraumprofils<br />
der Brücke erforderlich wird, wird unter dem nachfolgenden Punkt behandelt.
202<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Um die mit diesem Beschluss genehmigte Bedarfstiefe herzustellen, wird die<br />
Gewässersohle der Ems <strong>und</strong> des DEK in unterschiedlichen Mächtigkeiten<br />
ausgebaggert.<br />
Die Baggerbereiche liegen im Nahfeld der bestehenden Fahrrinne. Diese Bereiche<br />
werden durch die planfestgestellten Maßnahmen in Fahrwasser umgewandelt,<br />
was eine morphologische Umstrukturierung zur Folge hat.<br />
Infolge der Baggerungen in den einzelnen Bereichen kommt es demgemäß<br />
zunächst zu einer baubedingten Veränderung der Morphologie <strong>und</strong> zu einer<br />
Störung des dort jeweils vorhandenen Sedimentes. Diese Veränderungen<br />
werden teilweise vorübergehender Natur sein, da die Herstellung der neuen<br />
Topografie nur im Bedarfsfall notwendig sein wird.<br />
Weitere baubedingte Auswirkungen auf die Morphologie können aus der Verklappung<br />
folgen.<br />
Für die einzelnen Bereiche stellen sich die Veränderungen der Gewässer-<br />
morphologie mit Flächenbilanz zusammenfassend unter Berücksichtigung der<br />
zukünftig zu nutzenden Bedarfstiefen (Antragsgegenstand) wie folgt dar:<br />
Maßnahmenbereich Papenburg:<br />
Folgende Maßnahmen sind in diesem Bereich vorgesehen:<br />
− Fahrrinnenvertiefung: Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal (DEK)-km 225,8 bis Emskm<br />
0,05 von vorhandenen NN - 5,08 m bzw. - 5,20 m auf NN - 6,30 m<br />
− Fahrrinnenverlegung von Ems-km 0,3 bis Ems-km 1,3 um ca. 8 Meter<br />
nach Osten; die herzustellende Sohltiefe entspricht der Sohltiefe nach<br />
dem PFB 1994 (NN - 6,30 m)<br />
Die durch die Ausbaumaßnahmen erstmalig zusätzlich in Anspruch genommene<br />
Fläche umfasst ca. 6.750 m². Demgegenüber entfallen zukünftig Bag-
203<br />
gerungen auf einer Fläche von ca. 8.500 m². Insgesamt verringert sich dort<br />
die zu baggernde Fläche um ca. 1.750 m².<br />
Abbildung: Lageplan Maßnahmenbereich Papenburg<br />
Maßnahmenbereich Weener / Friesenbrücke:<br />
In diesem Bereich findet eine Fahrrinnenverlegung, Ems-km 6,2 bis 7,6 um<br />
ca. 30 m nach Osten statt. Im Bereich Weener ergibt sich in soweit eine fakti-<br />
sche Fahrrinnenverbreiterung, da zwar auf einer Fläche von ca. 18.500 m²<br />
zukünftig Baggerungen zur Herstellung der Bedarfstiefe von NN -6,20 m entfallen,<br />
weiterhin aber erforderlichenfalls Baggerungen zur Aufrechterhaltung<br />
der Basistiefe von NN -5,60 m durchgeführt werden können. Nach derzeitigem<br />
Erfahrungsstand sind zur Aufrechterhaltung der Basistiefe keine Baggerungen<br />
erforderlich, da dieser Bereich durch die natürliche Strömung freigehalten<br />
wird. Die durch die Ausbaumaßnahmen erstmalig zusätzlich in Anspruch<br />
genommene Fläche umfasst ca. 20.700 m².
204<br />
Abbildung: Lageplan Maßnahmenbereich Weener/Friesenbrücke<br />
Maßnahmebereich Jann-Berghaus-Brücke<br />
In diesem Bereich findet eine Fahrrinnenverlegung um ca. 21 m nach Osten<br />
statt (Ems-km 14,4 bis 15,9). Auf die Herstellung der Basis-/ Bedarfstiefe für<br />
den nicht mehr benötigten Teil wird verzichtet. Im Bereich Jann-Berghaus-<br />
Brücke entfallen zukünftig Baggerungen auf einer Fläche von ca. 27.300 m².<br />
Demgegenüber ergeben sich durch die Fahrrinnenverlegung zukünftig ca.<br />
20.850 m² neu zu baggernde Fläche. Von den Baggerungen sind hier somit<br />
Flächen betroffen, die bisher nicht der Unterhaltungsbaggerung unterlagen.<br />
Andere Flächen werden in Zukunft nicht mehr unterhalten. Insgesamt verringert<br />
sich dort die zu baggernde Fläche um ca. 6.450 m².
205<br />
Abbildung: Lageplan Maßnahmenbereich Jann-Berghaus-Brücke<br />
Das mittels Hopperbagger geförderte Baggergut aus den wasserbaulichen<br />
Maßnahmebereichen Papenburg, Weener <strong>und</strong> Leer (der Träger des Vorha-<br />
bens geht hierbei von einer Baggermenge von r<strong>und</strong> 80.000 m³ lose Masse<br />
Sand-/Schlickgemisch bzw. r<strong>und</strong> 43.000 m³ schlickiger, sandiger Boden aus),<br />
wird landseitig untergebracht. Es wird auf bereits genehmigte Spülflächen<br />
verbracht, so dass dieses Verfahren keine weitere Genehmigung der Bagger-<br />
gutunterbringung an Land zu betrachten hat.<br />
Maßnahmebereich Emden<br />
Im Bereich Emden sind von den Ausbaubaggerungen ausschließlich Flächen<br />
betroffen, die bisher auch der Unterhaltungsbaggerung unterlagen. Hier findet<br />
eine Fahrrinnenvertiefung von Ems-km 31,0 –37 <strong>und</strong> 40,0 bis 40,5 statt.<br />
Die erforderliche <strong>Wasser</strong>tiefe der Fahrrinne zwischen Ems-km 31,0 -37 <strong>und</strong><br />
40,0 – 40,5 bei mittleren Bedingungen (MThW) wird auf der Gr<strong>und</strong>lage eines<br />
Tiefgangs des Bemessungsschiffes von 8,50 m für die tideabhängige Fahrt<br />
durch Einrechnung aller für den Schiffstiefgang relevanten Parameter nach<br />
anliegender Tabelle hergestellt.
206<br />
Es werden im Maßnahmebereich Emden ca. 503.054 m² Fläche vertieft, eine<br />
Veränderung in der schon planfestgestellten vertikalen Ausdehnung findet<br />
nicht statt. Die genannte Flächenzahl ist die der Flächenbilanz zu Gr<strong>und</strong>e gelegte<br />
Zahl, tatsächlich wird es nach den vorliegenden Peilungen zur Herstellung<br />
der genannten Tiefen nur erforderlich sein, einzelne Kuppen zu baggern,<br />
d.h. die tatsächlich zu baggernde Fläche ist in ihrer Ausdehnung kleiner. Das<br />
WSA Emden hat im Laufe des Verfahrens für den Landkreis Emsland die im<br />
Maßnahmebereich Emden (Ems-km 31 bis 40,5) betroffene Ausbaubaggerfläche<br />
konkretisiert. Statt der in den Planunterlagen eingestellten 50,3 ha sind<br />
- aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass nicht die gesamte Fläche, sondern nur einzelne<br />
Kuppen zu baggern sind - 35,2 ha durch die geplante Maßnahme betrof-<br />
fen.<br />
Das Vertiefungsmaß wird im Bereich des Schiffsliegeplatzes bei km 31,00 bei<br />
- 0,41 m, im Bereich Pogum km 35,30 bei - 0,25 m <strong>und</strong> im Bereich Emden bei<br />
- 0,38 m liegen.
207<br />
Für die Unterbringung des Baggergutes, welches im wasserbaulichen Maß-<br />
nahmebereich Emden anfällt, ist eine Unterbringung auf die Klappstellen 5<br />
<strong>und</strong> 7 in der Außenems vorgesehen. Der Träger des Vorhabens geht davon<br />
aus, dass in diesem Bereich rd. 180.000m³ lose Masse Sand- / Schlickge-<br />
misch (Feststoff / lose Masse 1/2) bzw. r<strong>und</strong> 87.000 m³ schlickiger sandiger<br />
Boden gebaggert <strong>und</strong> verbracht werden müssen.<br />
Abb.: Übersichtsplan Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7
208<br />
Auf die Klappstelle 5 bei Ems-km 69,5 kann sowohl schlick- als auch sand-<br />
haltiges Baggergut verbracht werden. Bei einer Größe von 46 ha kann die<br />
Stelle tideunabhängig genutzt werden. Der Bereich weist eine mittlere <strong>Wasser</strong>tiefe<br />
von ca. 9,00 unter SKN (LAT) auf.<br />
Die Klappstelle 7 bei Ems-km 65 weist eine Fläche von 48 ha bei einer mittle-<br />
ren <strong>Wasser</strong>tiefe von ca. 7,80 unter SKN (LAT) auf. Sowohl Schlick- als auch<br />
Sandmassen können tideunabhängig untergebracht werden.<br />
Infolge der Verklappungen sowie der anschließenden Verdriftung auf den<br />
Klappstellen <strong>und</strong> in ihrem direkten Umfeld wird es zu Auflandungen <strong>und</strong> damit<br />
einer Veränderung der Morphologie kommen. Eine deutliche Beeinflus-<br />
sung großräumigerer morphologischer <strong>und</strong> hydrologischer Vorgänge ist nicht<br />
zu erwarten. Je nach Beschaffenheit des Baggergutes verbleibt das Material<br />
dort temporär oder dauerhaft.<br />
Der Maßnahmebereich Emden ist sedimentologisch gekennzeichnet durch<br />
starken Schlickanfall der zum Gatjebogen mit Feinsand durchsetzt ist.<br />
Die auf der Durchgangsklappstelle verbrachten Sedimente werden größtenteils<br />
(unterschiedlich schnell) wieder bodennah verdriften bzw. in Suspension<br />
gelangen <strong>und</strong> am übrigen Transportgeschehen teilnehmen. Die schlickigen<br />
Anteile werden weiträumig verdriftet, während die feinsandigen Anteile in der<br />
Umgebung der Klapstelle absedimentieren.<br />
Hinsichtlich der jährlichen Unterbringungsmengen der beiden Klappstellen<br />
wird auf nachfolgend dargestellte Tabelle verwiesen.<br />
Tabelle: Verklappmengen in Mio. m³ sowie Anzahl der Umläufe in den Jahren<br />
2001 bis 2007 für die Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7<br />
Verklappmengen<br />
Kl. 5<br />
[Mio m³]<br />
Verklappmengen<br />
Kl. 7 [Mio m³]<br />
Gesamtmenge<br />
Kl. 5 u. 7<br />
[Mio m³]<br />
Umläufe<br />
Anzahl<br />
(ca.)<br />
2001 2,57 2,47 5,04 1.904
209<br />
2002 2,7 2,97 5,67 2.548<br />
2003 2,46 2,51 4,97 2.130<br />
2004 2,84 3,49 6,33 2.428<br />
2005 2,27 2,44 4,71 1.724<br />
2006 2,29 2,46 4,75 1.980<br />
2007 2,23 2,41 4,64 2.542<br />
Durchschnitt 2,48 2,68 5,16 2.179<br />
Die Kapazitäten der Klappstellen sind nach Aussage der Vorhabensträger<br />
weiterhin ausreichend, um die Baggermengen künftig aufnehmen zu können.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die unter Punkt B.III.3.1.1.2.2.3 dargestellten anlagebedingten hydrologi-<br />
schen Veränderungen werden sich auch morphologisch auswirken.<br />
Die BAW hat in ihrem Gutachten zu den Auswirkungen des Vorhabens aus<br />
dem Jahre 2007 - A39550310095 (Unterlage K.1) die anlagebedingten Aus-<br />
wirkungen auf die morphologische Entwicklung, die geprägt ist durch die<br />
Tideverhältnisse <strong>und</strong> den Oberwasserzufluss, folgendermaßen prognostiziert:<br />
„Die morphologische Entwicklung der Unterems ist geprägt durch die<br />
Tideverhältnisse <strong>und</strong> durch den Oberwasserzufluss. Die Asymmetrie<br />
der Tidekurve sorgt permanent für einen Nettotransport von Schweb-<br />
stoffen in die Unterems <strong>und</strong> nur bei einem hohen Oberwasserzufluss<br />
wird Material aus der Unterems in das Emder Fahrwasser eingetragen.<br />
Diese Entwicklung wird auch nach der Herstellung der Überführungstiefen<br />
weiter anhalten, <strong>und</strong> zwar tendenziell sogar noch etwas<br />
stärker (nicht nachweisbar), da der Tidenhub etwas größer wird <strong>und</strong><br />
sich dadurch tendenziell auch die Flut- <strong>und</strong> Ebbestromdauer <strong>und</strong> -
210<br />
volumina in eine ungünstigere Richtung verändern. In einigen Teilbereichen<br />
wird auch die bestehende Tendenz zum Flutstromtransport<br />
leicht erhöht. Die größten Veränderungen in Form von geringeren<br />
Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> erhöhten Schwebstoffkonzentratio-<br />
nen wurden direkt im Nahfeld der Ausbaumaßnahmen detektiert, so<br />
dass diese Bereiche einer verstärkten Sedimentation unterliegen wer-<br />
den. Dies entlastet zunächst die angrenzenden Bereiche, doch diese<br />
Entlastung wird nur von kurzer Dauer sein. Angesichts des extrem hohen<br />
Schwebstoffangebotes auch oberhalb von Papenburg werden die<br />
ausgebauten Bereiche wieder verschlicken. Ein Zeitraum dafür kann<br />
nicht angegeben werden, da der Oberwasserzufluss bei diesem Prozess<br />
eine entscheidende Funktion hat“ (BAW 2007 - A39550310095).<br />
Der langfristige morphologische Trend wird sich nach Einschätzung der<br />
BAW nur unwesentlich verändern. Es wird weiterhin eine starke Tendenz<br />
zur Verschlickung (Unterems, Zufahrt zu den Häfen, Freizeitanla-<br />
gen, Siel-Außentiefs) vorherrschen (BAW 2007 – A39550310095).<br />
Für den Bereich der tidebeeinflussten Nebenflüsse prognostiziert die<br />
BAW nur einen geringfügigen Schwebstoffeintrag. Die ausbaubeding-<br />
ten Änderungen im Bereich Leda/Jümme seien in ihrem Maximum auf<br />
die Größe der ausbaubedingten Änderungen an der Mündung be-<br />
schränkt (BAW 2007 – A39550310095).“<br />
Tendenziell wird demgemäß durch die errechnete Zunahme des Tidenhubs,<br />
der nach Aussage der Fachgutachter in der Natur nicht messbar sein wird,<br />
eine Zunahme der mobilisierten Feststoffe zu erwarten sein. Die BAW hat für<br />
die ausbaubedingten Änderungen des mittleren Schwebstoffgehaltes in der<br />
Ems einen Wert bis zu 1 g/l ermittelt.<br />
Weiterhin führt die vorstehend unter dem Aspekt baubedingte Auswirkungen<br />
beschriebene morphologische Umstrukturierung der <strong>Wasser</strong>straßen – bis auf<br />
den Maßnahmebereich Papenburg – nicht zu einer Veränderung der Flachwasseranteile.<br />
Die Bereiche sind vor <strong>und</strong> nach Durchführung der Maßnahme
211<br />
als Sublitoral einzustufen. Im Bereich Papenburg wird sich die Flächenbilanz<br />
zum Tiefwasser verschieben. Gleichzeitig werden jedoch auf der gegenüberliegenden<br />
Flussseite neue flachere Zonen geschaffen, da ein Teil der bisherigen<br />
Fahrrinne nicht mehr benötigt wird <strong>und</strong> zukünftig auch nicht mehr unterhalten<br />
werden muss.<br />
Durch das prognostizierte Absinken des mittleren Tideniedrigwassers von<br />
maximal 1 cm gehen die ständig mit <strong>Wasser</strong> bedeckten Flächen nicht in ei-<br />
nem messbaren Umfang zurück. Die vorhabensbedingten Veränderungen<br />
sind derart gering, dass sie sich nicht von der ohnehin großen natürlichen<br />
Variabilität herausfiltern lassen. Der Flächenanteil der Flachwasserbereiche<br />
wird durch die maßnahmebedingte Veränderung der <strong>Wasser</strong>stände nicht<br />
nachweisbar kleiner. Dennoch führt zu das Vorhaben tendenziell zu einer<br />
weiteren Vergrößerung des Tidenhubs, so dass die derzeit schlechte Situati-<br />
on der Ems auch weiter verschlechtert wird.<br />
Das Ausbauvorhaben bewirkt keine messbare Veränderung der Überflutungsdauer.<br />
Daher sind Strukturveränderungen im Uferbereich nicht zu er-<br />
warten, zumal hiervon lediglich unbefestigte Ufer betroffen wären.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die ausbaubedingte Zunahme von Unterhaltungsbaggerungen beinhaltet zum<br />
Teil eine Wiederholung der beschriebenen baubedingten Auswirkungen. Die<br />
planfestgestellte neue Topografie kann bei Bedarf wiederhergestellt werden.<br />
Durch die starke Sedimentation der Ems, ist mit einer schnellen Verschlickung<br />
der erstmalig auf Bedarfstiefe gebaggerten Bereiche zu rechnen, was<br />
zur Folge hat, dass die Ausbaubereiche im Bedarfsfall wieder gebaggert werden<br />
müssen.<br />
Die BAW hat hinsichtlich der voraussichtlichen Baggermengenentwicklung<br />
nachfolgend zitierte Aussage getroffen:
212<br />
„Diese voraussichtlichen Baggermengen werden sich von den bisheri-<br />
gen Baggermengen im Wesentlichen durch die Volumina unterscheiden,<br />
die in den neuen Ausbaustrecken zusätzlich anfallen. Auch hier<br />
gilt die [...] Aussage, dass die zukünftige hydrologische Situation ent-<br />
scheidend für Ort <strong>und</strong> Menge des anfallenden Baggergutes ist. Sicher<br />
ist eine Zunahme der Baggermenge in den Bereichen der neu ange-<br />
passten Tiefen“ (BAW 2007).<br />
Entgegen anderer Ästuarausbaumaßnahmen wird an der Ems die sogenannte<br />
Bedarfstiefe nur dann gebaggert, wenn ein sogenannter Überführungsfall<br />
ansteht. Aber auch im Falle einer Überführung ist es sowohl vom Zeitpunkt<br />
der Überführung mit dem dann zulässigen Staufall <strong>und</strong> vom Tiefgang des<br />
Schiffes als auch von dem der Baggerung vorausgehende Wetterlage mit<br />
dem davon abhängigen Oberwasserzufluss abhängig, welche Mengen letzt-<br />
endlich konkret an den Kuppen abgebaggert werden müssen. Dies führt dazu,<br />
dass eine Unterhaltungsbaggermengenprognose nur sehr grob möglich<br />
ist.<br />
Entsprechend der Erfahrungen des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes Emden,<br />
das für die Emsunterhaltungsbaggerungen zuständig ist, machen die Unter-<br />
haltungsbaggerungen ca. 70% der Menge der Erstbaggerung aus.<br />
Wird von einer Erstbaggermenge von r<strong>und</strong> 130.000 m³ schlickiger, sandiger<br />
Boden (nicht lose Masse) ausgegangen, so kann eine Unterhaltungsbaggermehrmenge<br />
von r<strong>und</strong> 90.000 m³ angenommen werden. Ausgehend von<br />
der Tatsache, dass im Maßnahmenbereich Emden bei der Erstbaggerung ca.<br />
2/3 der Baggermenge anfällt, wird dies für die Unterhaltungsbaggerungen<br />
ebenfalls angesetzt. Somit wird für den Bereich Emden für die maßnahmebedingte<br />
Unterhaltungsbaggerungen eine Menge von ca. 60.000 m³ sowie<br />
für die übrigen Maßnahmenbereiche Leer, Weener <strong>und</strong> Papenburg eine Unterhaltungsbaggermehrmenge<br />
von ca. 30.000 m³ zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Die Unterhaltungsbaggermehrmengen<br />
werden in gleicher Verteilung wie bei der<br />
Erstbaggerung dargestellt (baubedingte Wirkungen) landseitig sowie auf die<br />
Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 untergebracht. Die Kapazitäten der Klappstellen sind
213<br />
nach Aussage der Vorhabensträger ausreichend, um die Baggermengen<br />
künftig aufnehmen zu können.<br />
3.1.1.3 Auswirkungen auf den Boden<br />
Boden im Sinne des B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist die obere<br />
Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in § 2 Abs. 2 genannten Boden-<br />
funktionen (natürliche Funktionen (z.B. Lebensraumfunktion, Bestandteil des<br />
Naturhaushaltes) sowie Funktionen als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschich-<br />
te sowie Nutzungsfunktionen (z.B. Rohstofflagerstätte) ist, einschließlich der<br />
flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) <strong>und</strong> der gasförmigen Bestandteile (Bo-<br />
denluft), ohne Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> Gewässerbetten.<br />
Von den wasserbaulichen Maßnahmen, die ausschließlich im Bereich der<br />
Gewässersohle der Unterems vorgenommen werden, werden demzufolge<br />
unmittelbar keine Böden im Sinne des BBodSchG betroffen. Die Auswirkungen<br />
auf die Gewässersohle sind mittelbar durch die Auswirkungen des Vor-<br />
habens auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> (Auswirkungen auf die Morphologie) zusammengefasst.<br />
Insoweit wird auf die Darstellung unter B.III:3.1.1.2.2.4 –<br />
Auswirkungen auf die Morphologie – Bezug genommen. Die nachfolgenden<br />
Ausführungen zum Schutzgut Boden beziehen sich daher schwerpunktmäßig<br />
auf terrestrische, semiterrestrische <strong>und</strong> semisubhydrische Bereiche<br />
Datengr<strong>und</strong>lage<br />
Die Beschreibung des Schutzgutes Boden erfolgte auf Gr<strong>und</strong>lage von Daten<br />
des Landesamtes für Bergbau, Energie <strong>und</strong> Geologie (LBEG). Auf dieser<br />
Gr<strong>und</strong>lage wurden die Geologie der Bodengroßlandschaften, Bodenlandschaften<br />
<strong>und</strong> die Bodenübersichtskarte betrachtet. Daneben sind die Such-<br />
räume für schutzwürdige Böden ausgewertet worden.<br />
Die Datenauswertung erfolgte unter Berücksichtigung der Bodenk<strong>und</strong>lichen<br />
Kartieranleitung (2005).
Geologie<br />
214<br />
Auf der geologischen Übersichtskarte wird ersichtlich, dass es sich bei dem<br />
gesamten Emstal bis auf Höhe Mitling um holozäne Brackwasserablagerungen<br />
aus tonig, schluffigem Material handelt. Südlich davon schließen sich<br />
Bereiche mit holozänen fluviatilen Gezeitenablagerungen (tonig, schluffig)<br />
an.<br />
Bodengroßlandschaften<br />
Der Unterlauf der Ems wird der Bodengroßlandschaft der Küstenmarschen<br />
zugeordnet, die im Wesentlichen auf dem langsamen Meeresspiegelanstieg<br />
der letzten 10.000 Jahre beruht (NLfB 1997). Bei den Küstenmarschen<br />
überwiegen schluffig-tonige Sedimente, die von Torfresten durchsetzt sein<br />
können. Das feinkörnige Sediment des Meeres hat sich im Gezeiteneinflussbereich<br />
abgesetzt. Bei Flut wurden neue Sedimente herantransportiert, die<br />
sich entsprechend bei Ebbe ablagern konnten. Die Nähe zu Flussmündun-<br />
gen bedingt dabei Übergänge von marinen zu brackischen Sedimenten, die<br />
einen geringeren Salzgehalt aufweisen. Dadurch ergibt sich eine Differenzie-<br />
rung in marine, brackische <strong>und</strong> perimarine Bereiche.<br />
Der Oberlauf der Ems bei Papenburg ist der Bodengroßlandschaft der Tals-<br />
andniederungen <strong>und</strong> Urstromtäler zuzuordnen, die in Niedersachsen als weite<br />
Ebenen die Geest durchziehen <strong>und</strong> im Bereich der Ems nur wenige Meter<br />
über NN liegen. Die Urstromtäler entstanden überwiegend in der vorletzten<br />
Eiszeit <strong>und</strong> wurden durch abfließendes Schmelzwasser der Gletscher ange-<br />
legt (NLfB 1997). Im Emsbereich dominieren hier sandige Materialien.<br />
Bodenlandschaften<br />
Die Uferbereiche der Ems sind im Petkumer Deichvorland sowie weiter zur<br />
Nordsee gelegen den Verbreitungsgebieten der marinen Sedimente zuzuordnen.<br />
Diese gehen im direkten Emsverlauf in das Verbreitungsgebiet der<br />
brackischen Sedimente über, denen sich im Oberlauf perimarine Sedimente<br />
anschließen.<br />
Terrestrische / Semiterrestrische Bodentypen
215<br />
Der Außendeichsbereich der Ems ist noch durch eine gewisse natürliche Dy-<br />
namik geprägt, da die Böden im Uferbereich bei entsprechenden <strong>Wasser</strong>ständen<br />
überflutet werden können.<br />
Durch diesen natürlichen dynamischen Prozess haben sich Rohmarschen<br />
gebildet. Das Hinterland der Ems ist hingegen durch Klei- bzw. Knickmarschen<br />
geprägt.<br />
Die Rohmarschen sind gekennzeichnet durch eine einheitlicher Sedimentabfolge.<br />
Es handelt sich um Böden mit periodischer <strong>und</strong> episodischer Sedimentzufuhr<br />
durch Überflutung sowie Prägung durch geo-pedogene Prozesse<br />
verschiedener Art (u. a. beginnende Entkalkung, Entsalzung usw.) (AG BO-<br />
DENKUNDE 2005). Bohrprofile, die durch das LBEG u. a. im Bereich der<br />
Außendeichsflächen im Zuge der bodenk<strong>und</strong>lichen Kartierung des Küsten-<br />
raumes aufgenommen worden sind, zeigen in den oberen Zentimetern im<br />
Übergang vom oligohalinen zum limnischen Bereich entkalktes Material, wel-<br />
ches aus feinsandigem, schluffigen Ton besteht. Die <strong>Wasser</strong>durchlässigkeit<br />
dieser Böden liegt durch den hohen Tongehalt um oder sogar unter 0,5 cmIh<br />
(SCHROEDER 1992).<br />
Im Bereich der Kleimarschen, die im Bereich südlich von Leer zum Teil bis<br />
an den Emswasserbereich reichen, herrschen stark schluffige Tone vor, die<br />
stark durchwurzelt <strong>und</strong> humos sind. Kalk ist in diesen Bereichen im gesamten<br />
Profil nicht vorhanden. In den Tiefen ab ca. 0,5 m herrschen Feinsande<br />
vor, die sich mit Lagen von Ton abwechseln können. Auch die Emsinseln<br />
sind dem Bodentyp der Kleimarsch zuzuordnen.<br />
Ab dem Bereich Weener ist der Einfluss der Urstromtalregion in den vorherrschenden<br />
Bodentypen erkennbar. So kommen in diesen Bereichen Gleyböden<br />
vor, die unter Gr<strong>und</strong>wassereinfluss stehen.<br />
Im Bereich der Hafeneinfahrt Papenburg werden kleinteilig Pseudogleye unterlagert<br />
von Kleimarschen dargestellt. Es handelt sich hierbei um stauwasserbeeinflusste<br />
Zweischichtprofile, die sich zeitweilig vernässt darstellen <strong>und</strong><br />
häufig einen schroffen Wechsel zwischen Nass- <strong>und</strong> Trockenphasen aufweisen.
216<br />
Ebenfalls im Bereich der Seeschleuse Papenburg treten Lockersyroseme<br />
auf. Es handelt sich hierbei um einen Bodentyp, der letztlich eine sehr geringe<br />
Bodenentwicklung aufweist <strong>und</strong> dessen Eigenschaften dadurch vorrangig<br />
durch das, in diesem Fall, lockere Ausgangsgestein charakterisiert sind.<br />
Suchräume für schutzwürdige Böden<br />
Für den Bodenschutz von besonderer Bedeutung im Sinne der §§ 1 <strong>und</strong> 2<br />
BBodSchG sind die natürlichen Bodenfunktionen <strong>und</strong> die Funktion als Archiv<strong>und</strong><br />
Kulturgeschichte. Deren Beeinträchtigung durch Einwirken auf den Boden<br />
soll nach Bodenschutzrecht (§1 BBodSchG) vermieden werden.<br />
Als besonders schutzwürdig sind in Niedersachsen danach insbesondere die<br />
folgenden Böden ausgewiesen:<br />
• Böden mit besonderen Standorteigenschaften: Extremstandorte mit extrem<br />
trockenen oder extrem nassen Böden<br />
• naturnahe Böden (historische Waldstandorte, Böden mit besonderen<br />
Standorteigenschaften, Naturschutzgebiete <strong>und</strong> die Biotope aus der Biotopkartierung<br />
des Landes)<br />
• Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />
• Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung (z. B. Plaggenesche)<br />
• Böden mit hoher naturgeschichtlicher Bedeutung (z. B. Boden-<br />
Dauerbeobachtungsflächen)<br />
• seltene Böden<br />
Im Bereich der Ems handelt es sich bei den gesamten Außendeichsflächen<br />
um naturnahe Böden bzw. um Böden mit besonderen Standorteigenschaften<br />
(Extremstandorte). Die dort vorhandenen Rohmarschen sind aufgr<strong>und</strong> der<br />
extremen Vernässung des Materials schutzwürdig, da aufgr<strong>und</strong> der weit rei-<br />
chenden Veränderungen durch landwirtschaftliche Nutzung diese Standorte<br />
selten sind. Weiterhin gelten die Böden als naturnah, da sie zwar geringfügig<br />
anthropogen beeinflusst sein können, in ihren Bodeneigenschaften jedoch<br />
weitgehend unbeeinträchtigt sind (GUNREBEN & BOESS 2003). Bei der Er-
217<br />
mittlung von naturnahen Böden ergeben sich oft Überschneidungen mit Ext-<br />
remstandorten, da die Flächen wenig oder gar nicht genutzt werden können.<br />
Im Bereich Leer befinden sich Flächen unmittelbar an die Ems angrenzend,<br />
die neben ihrer Naturnähe auch ein hohes Filter- <strong>und</strong> Puffervermögen aufweisen.<br />
Mit dem Filter- <strong>und</strong> Pufferpotenzial wird die Fähigkeit von Böden im<br />
Sickerwasser gelöste oder suspendierte Stoffe zurück zu halten beschrieben<br />
(GUNREBEN & BOESS 2003). Dabei hängt das Filtervermögen von den Bo-<br />
deneigenschaften (Ton- <strong>und</strong> Humusgehalt, Porenvolumen, pH etc.) ab. Es<br />
handelt sich hierbei um schützenswerte seltene Böden.<br />
Die Vorbelastungen der oben aufgeführten terrestrischen <strong>und</strong> semiterrestri-<br />
schen Bodentypen entstehen durch die vorhandene anthropogene Überprägung.<br />
Durch die Anlage der emsseitigen Deiche werden die natürlichen Pro-<br />
zesse unterb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> eine Bodenentwicklung findet binnendeichs durch<br />
landwirtschaftliche Nutzung <strong>und</strong> Entwässerungsmaßnahmen in einem ande-<br />
ren Rahmen statt. Die außendeichs gelegenen Böden können durch im<br />
<strong>Wasser</strong> transportierte Stoffe ebenfalls beeinflusst werden. Bei Überflutungen<br />
sind z. B. mögliche Akkumulationseffekte bei der Ablagerung feinster Sedimente<br />
im Bereich der oberen Bodenhorizonte zu beachten.<br />
Semisubhydrische Bodentypen<br />
Unter dem Begriff der semisubhydrischen Böden sind die Bodentypen zu<br />
fassen, die ständig unter dem Einfluss der Gezeiten stehen <strong>und</strong> sich zwischen<br />
MThw <strong>und</strong> MTnw befinden. Im Bereich der Ems sind die Fluss- <strong>und</strong><br />
Brackwattflächen zu den semisubydrischen Böden zu zählen, die zugleich<br />
unter den Schutz des § 28a NNatG fallen <strong>und</strong> als Lebensraumtyp 1130 -<br />
Ästuare im Anhang I der FFH-Richtlinie vertreten sind.<br />
Die Fluss- <strong>und</strong> Brackwasserwattböden unterscheiden sich in ihrem Aufbau<br />
untereinander nicht. Sie sind lediglich durch den im Brackwasserwatt höheren<br />
Salzgehalt zu differenzieren. Weiterhin zeichnen sie sich durch eine<br />
weitgehend vegetationslose Oberfläche aus <strong>und</strong> sind vollständig wasserge-<br />
füllt. Eine Horizontierung ist in geringer Ausprägung durch die Bildung eines
218<br />
Initialoberbodenhorizontes mit einem sich anschließenden Horizont mit Oxi-<br />
dationsmerkmalen gegeben.<br />
Vorbelastungen ergeben sich bei diesen Böden ggf. durch Verunreinigungen<br />
des <strong>Wasser</strong>körpers bzw. Ablagerungen von Schadstoffen in den Sedimenten.<br />
Momentan befinden sich die Belastungen der Sedimente gemäß den<br />
Untersuchungen des Chemischen Untersuchungsamtes Emden in keinem<br />
erhöhten Bereich. Insgesamt sind die Vorbelastungen als mäßig einzustufen.<br />
Insgesamt betrachtet ist das Schutzgut Boden im Bereich der Ems durch die<br />
teilweise eingeschränkte Hydro- <strong>und</strong> Morphodynamik als gering beeinträch-<br />
tigt zu bewerten.<br />
Bewertung des Ist-Zustand:<br />
Die natürlichen Bodenentwicklungsprozesse im Bereich der Ems, die aus<br />
den natürlichen Ablagerungsprozessen, dem ungehinderten Sedimenttransport<br />
<strong>und</strong> Überflutungen bestehen, sind aktuell nicht in Gänze vorhanden.<br />
Zum einen werden Unterhaltungsbaggerungen in der Ems getätigt, die natürliche<br />
Sedimentablagerungen beeinflussen. Zum anderen wird extremen<br />
Überflutungsereignissen mit erhöhter Schwebstofffracht durch das 2002 errichtete<br />
Emssperrwerk entgegengewirkt. Eine natürliche Dynamik ist noch in<br />
geringem Maße in den Außendeichsbereichen gegeben. Diese Prozesse<br />
sind bis zum Deichfuß vorhanden, darüber hinaus unterliegt der Boden durch<br />
verschiedene Bewirtschaftungsformen (u. a. Landwirtschaft, Siedlungsstrukturen<br />
etc.) einer gewissen anthropogenen Beeinträchtigung.<br />
Insgesamt betrachtet ist das Schutzgut Boden im Bereich der Ems durch die<br />
teilweise eingeschränkte Hydro- <strong>und</strong> Morphodynamik als gering beeinträchtigt<br />
zu bewerten.<br />
Gemäß den Angaben in der UVU sind im engeren Untersuchungsraum der<br />
Jann-Berghaus-Brücke, der u.a. die Baustellenrichtungsfläche für den Um-<br />
bau der Jann-Berghaus-Brücke umfasst, Marschen vorhanden (im Außendeichsbereich:<br />
feuchte <strong>und</strong> nasse, meist salzhaltige, häufig überflutete, tonige<br />
Schluff- <strong>und</strong> schluffige Tonböden; binnenseitig/jenseits des Deichs: feuch-
219<br />
te, gr<strong>und</strong>wasserbeeinflusste, staunasse schluffige Tonböden), deren<br />
Schutzwürdigkeit in der UVU in die Kategorie „hoch / sehr hoch“ eingestuft<br />
wird (vgl. nachfolgenden Tabelle).<br />
Tabelle 1: Bewertungskriterien Schutzgut Boden<br />
Wertstufe<br />
Sehr hoch<br />
5<br />
Hoch<br />
4<br />
Mittel<br />
3<br />
Gering<br />
2<br />
Sehr gering<br />
1<br />
Bewertungskriterien Schutzgut Boden<br />
Deichvorland<br />
Natürlich gewachsener Boden<br />
Kaum verändert<br />
Mittel verändert<br />
Stark verändert<br />
Sehr stark verändert<br />
Die von den Trägern des Vorhabens vorgelegten Unterlagen zur Ist-Situation<br />
der Böden stellen nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde eine geeignete<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die nachfolgende Auswirkungsprognose dar.<br />
Auswirkungen auf den Boden im Sinne des UVPG sind alle Veränderungen<br />
seiner physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften, etwa<br />
durch Veränderung der Bodenphysik (Abtragung, Erosion, Verdichtung),<br />
durch Flächenversiegelung oder stoffliche Einträge (Hoppe, Kommentar zum<br />
UVPG, 3. Auflage 2007, § 2 Rn. 30).<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Die Gründungsmaßnahmen für den neuen Pfeiler (Bezeichnung 6a) erforder-<br />
ten tiefe F<strong>und</strong>amente (Tiefgründung), die im Fluss zu errichten waren. Der<br />
Baugrubenverbau erfolgte mit Stahlsp<strong>und</strong>bohlen, die mit Längen von 21 Me-<br />
ter in den Boden eingebracht wurden. Die Tiefgründung erfolgte mit Stahl-
220<br />
pfählen, die in Längen von bis zu 19 Meter tief in den Bodenkörper der Ems<br />
eingebracht wurden.<br />
Für die neue Gründung musste der Boden entnommen werden.<br />
Für die Durchführung der Baumaßnahmen waren darüber hinaus entsprechende<br />
Baustelleinrichtungs- <strong>und</strong> Baustellenabwicklungsbereiche an Land<br />
herzustellen.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
In Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist vorrangig<br />
die temporäre Flächeninanspruchnahme durch die Baustelleneinrichtung betrachtungsrelevant.<br />
Weiterhin musste kleinräumig Boden aus der Emssohle<br />
für die Errichtung des F<strong>und</strong>amentes für den neuen Pfeiler 6a entnommen<br />
werden.<br />
Für die Baustelleneinrichtung war eine ca. 140 m lange <strong>und</strong> 7 m breite<br />
Baustraße mit Böschungsabdichtung sowie ein ca. 900 m² Lagerplatz (Befes-<br />
tigung jeweils mit Schotter) <strong>und</strong> eine Behelfsbrücke vorgesehen. Für die<br />
Dauer der ca. 14-monatigen Bauphase wurde die Leistungsfähigkeit des Bo-<br />
dens durch die Aufschüttungen/Verdichtungen <strong>und</strong> Schotterfestigungen auf<br />
einer Fläche von insgesamt 3.335 m² in seinen natürlichen Funktionen (z.B.<br />
Filter-, Lebensraumfunktion) deutlich beeinträchtigt. Die Wertigkeit der beanspruchten<br />
Böden im engeren Untersuchungsraum (Marschen) wird in der<br />
UVU als „hoch / sehr hoch“ eingestuft (Karte F.2.2).<br />
Auswirkungen auf den Boden sind über den unmittelbaren Eingriffsbereich<br />
(Baustelleneinrichtungsflächen <strong>und</strong> Pfeilerherstellung) hinaus nicht zu erwarten.<br />
Als Kompensationsmaßnahme wird eine 3.335 m 2 große, derzeit landwirt-<br />
schaftlich genutzte Fläche, aus der Nutzung genommen <strong>und</strong> der Sukzession<br />
überlassen.
221<br />
Gemäß der „Fachgutachtlichen Stellungnahme“ zum Antrag auf vorläufige<br />
Anordnung von Teilmaßnahmen sind die Bereiche der Baustelleneinrichtung<br />
nach Beendigung der Baumaßnahme ordnungsgemäß rückgebaut <strong>und</strong> die<br />
verdichteten Böden gelockert <strong>und</strong> rekultiviert worden. Es wird davon ausge-<br />
gangen, dass nach erfolgter Rekultivierung die natürlichen Bodenfunktionen<br />
(insbesondere auch die Funktionen für den Gr<strong>und</strong>wasserhaushalt) vor Ort<br />
wieder initiiert werden können.<br />
Bodenverunreinigungen (z. B. in Folge von Schadensfällen an Maschinen<br />
<strong>und</strong> Aggregaten) sind bei ordnungsgemäßem Baustellenbetrieb weitgehend<br />
auszuschließen bzw. entsprechende Gegenmaßnahmen konnten sofort eingeleitet<br />
werden (organisatorische Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> Notfallketten).<br />
Herstellen des neuen Brückenpfeilers:<br />
Die Baugrube für den neuen Brückenpfeiler befand sich in der Ems. Der<br />
Aushub dieser Baugrube ist innerhalb eines Sp<strong>und</strong>wandkastens unter Was-<br />
ser ohne Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung durchgeführt worden. Die Aushubmengen<br />
sind im Hinblick auf etwaige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht<br />
relevant.<br />
- anlagenbedingte Auswirkungen<br />
Anlagenbedingte Auswirkungen auf den Boden treten nicht auf. Die für die<br />
Baustelleneinrichtung benötigten Flächen werden rückgebaut <strong>und</strong> rekultiviert,<br />
so dass sich die Bodenfunktionen relativ schnell wieder einstellen können<br />
<strong>und</strong> der Ist-Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Anlage selbst beansprucht<br />
keine zusätzlichen Bodenbereiche.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> dem<br />
zukünftigen Verkehr auf der umgebauten Jann-Berghaus-Brücke ergeben<br />
sich keine betriebsbedingten Auswirkungen auf den Boden. Die Verkehrssituation<br />
wird sich gegenüber dem bisherigen Ist-Zustand nicht verändern. Es
222<br />
werden demzufolge durch das Vorhaben keine zusätzlichen Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut Boden durch stoffliche Einträge wie z.B. Schadstoffeintrag<br />
oder Reifenabrieb verursacht.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Die wasserbauliche Maßnahmen sind Maßnahmen zur Fahrrinnenverlegung<br />
<strong>und</strong> -vertiefung im Bereich der Staustrecke (im Bereich der Jann-Berghaus-<br />
Brücke (Ems-km 14,4 bis 15,9), im Bereich der Friesenbrücke/Weener (Emskm<br />
6,2 bis 7,6) <strong>und</strong> im Maßnahmenbereich Papenburg (Dortm<strong>und</strong>-Ems-<br />
Kanal (DEK)-km 225,8 bis Ems-km 1,3)) sowie im Bereich der Tidestrecke<br />
(Bereich Emden (Ems-km 31,0 –37 km <strong>und</strong> 40,0 bis 40,5 km). Die Vertiefun-<br />
gen <strong>und</strong> Fahrrinnenverlegungen werden durch Baggerungen mit Laderaumsaugbagger<br />
(Hoppenbagger) hergestellt.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Zu betrachten ist, inwieweit sich infolge der wasserbaulichen Maßnahmen<br />
(Erstbaggerungen) durch veränderte morphologisch-hydrologische Rahmenbedingungen<br />
Einflüsse/Veränderungen für die Böden im Umfeld der Ems<br />
ergeben können <strong>und</strong> inwieweit sich Auswirkungen durch Verbringung des<br />
Baggergutes ergeben können.<br />
Nach den Prognosen der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau (BAW, 2007) ist davon<br />
auszugehen, dass sich in den Außendeichsbereichen keine Auswirkungen<br />
auf die vorkommenden Bodentypen ergeben (UVU). Bereits derzeit werden<br />
im Rahmen der natürlich auftretenden Hochwasserereignissen die Roh-<br />
marschböden überflutet. Veränderungen/Auswirkungen sind nach der UVU<br />
nicht zu besorgen.<br />
Auswirkungen auf die binnendeichs gelegenen Böden sind durch das Vorha-<br />
ben im <strong>Wasser</strong>körper der Ems nicht zu erwarten.<br />
Das Baggergut aus dem Maßnahmenbereich Emden (Erstbaggerung: rd.<br />
87.000 m³) wird im Bereich der Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 der Außenems unterge-
223<br />
bracht. Die Menge von rd. 87.000 m³ entspricht in etwa 1,6 % der Jahresge-<br />
samtmenge von durchschnittlich rd. 5,60 Mio. m³ der letzten sieben Jahre.<br />
Somit sind die vorhabensbedingten Klappmengen im Vergleich zur Gesamt-<br />
menge gering. Es ist davon auszugehen, dass durch die geringfügigen zu-<br />
sätzlichen Verbringungsmengen keine zusätzlichen ökologischen Auswir-<br />
kungen auf das System ausgehen. Die Kapazität der Klappstellen ist weiterhin<br />
ausreichend, um die zukünftig anfallenden Baggermengen aufnehmen zu<br />
können.<br />
Das Baggergut aus dem Bereich der Tidestrecke (rd. 43.000 m³) wird landseitig<br />
in die durch Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Leer vom<br />
31.01.2005 zugelassene Spülfläche (See) Veenhusen III eingespült. Dieses<br />
Material verbleibt dort <strong>und</strong> unterliegt den natürlichen Umwandlungsprozessen.<br />
- anlagenbedingte Auswirkungen<br />
Unter den anlagenbedingten Auswirkungen ist zu betrachten, inwieweit sich<br />
im Zeitraum nach den Baggerungen bis zum Einstellen der ursprünglichen<br />
hydro- <strong>und</strong> morphologische Verhältnisse nachteilige Auswirkungen für die<br />
Böden im Umfeld der Ems ergeben können.<br />
Bezugnehmend auf die Ausführungen in Kapitel 1.1.2.1 ist auch nach den<br />
Baggerungen nicht davon auszugehen, dass sich in den Außendeichsberei-<br />
chen Auswirkungen auf die vorkommenden Bodentypen ergeben. Bereits<br />
derzeit werden bei entsprechenden Hochwasserereignissen die Rohmarschböden<br />
überflutet, was der natürlichen Dynamik entspricht. Art <strong>und</strong> Ausmaß<br />
der künftig zu erwartenenden Hochwasserereignisse werden vorhabensbedingt<br />
nicht verändert. Veränderungen/Auswirkungen sind nach der UVU nicht<br />
zu besorgen.<br />
Auswirkungen auf die binnendeichs gelegenen Böden sind durch Vorhaben<br />
im <strong>Wasser</strong>körper der Ems nicht zu erwarten.
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
224<br />
Unter den betriebsbedingten Auswirkungen sind die Auswirkungen durch die<br />
Baggertätigkeiten zu betrachten, die bedarfsweise/wiederkehrend zur Aufrechterhaltung/Wiederherstellung<br />
der Fahrrinnentiefe für das Bemessungs-<br />
schiff notwendig sind (Unterhaltsbaggerungen).<br />
Nach Art <strong>und</strong> Weise entsprechen die Unterhaltsbaggerungen den Baggertätigkeiten<br />
zur erstmaligen Herstellung der erforderlichen Fahrrinnentiefe, so<br />
dass die Aussagen zu den Auswirkungen unter Kapitel 1.1.2.1 <strong>und</strong> 1.1.2.2.<br />
auch für die Unterhaltsbaggerungen gültig sind.<br />
Der Umfang der Baggerungen ist allerdings gegenüber den Erstbaggerungen<br />
insoweit geringer, als etwa nur 2/3 der Baggergutmenge der Erstbaggerungen<br />
pro Kampagne erwartet wird (Fachbeitrag zu Unterhaltsbaggerungen;<br />
21.08.08).<br />
Abgeleitet aus den Erstbaggerungen aus dem Jahr 1994 <strong>und</strong> den Wiederholungsbaggerungen<br />
auf die Bedarfstiefe bis zur Inbetriebnahme des Ems-<br />
sperrwerkes (2003/04) wird die Baggermenge der Unterhaltsbaggerungen<br />
infolge des geplanten Vorhabens mit rd. 90.000 m³/a abgeschätzt.<br />
Das Baggergut aus dem Maßnahmenbereich Emden (rd. 60.000 m³/a) wird<br />
im Bereich der Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 der Außenems untergebracht. Die Mengen<br />
von rd. 60.000 m³/a entsprechen in etwa 1% der Jahresgesamtmenge<br />
von durchschnittlich rd. 5,60 Mio. m³ der letzten sieben Jahre. Es ist davon<br />
auszugehen, dass durch die geringfügigen zusätzlichen Verbringungsmengen<br />
keine zusätzlichen ökologischen Auswirkungen auf das System ausgehen.<br />
Die Kapazität der Klappstellen ist weiterhin ausreichend, um die zukünftig<br />
anfallenden Baggermengen aufnehmen zu können.<br />
Das Baggergut aus dem Bereich der Tidestrecke (rd. 30.000 m³/a) wird land-<br />
seitig in die durch Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Leer vom<br />
31.01.2005 zugelassene Spülfläche (See) Veenhusen III eingespült. Dieses
225<br />
Material verbleibt dort <strong>und</strong> unterliegt den natürlichen Umwandlungsprozessen.<br />
3.1.1.4 Auswirkungen auf das Klima <strong>und</strong> die Luft<br />
3.1.1.4.1 Klima<br />
Unter Klima versteht man die Gesamtheit aller meteorologischen Erscheinungen,<br />
die für den durchschnittlichen Zustand der Erdatmosphäre an einem<br />
Ort verantwortlich sind. Hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
das Schutzgut Klima ist das regionale bzw. lokale Klima von Bedeutung. Die<br />
Auswirkungen eines Vorhabens auf das Makroklima lassen sich quantitativ<br />
kaum abschätzen (vgl. Hoppe, Kommentar zum UVPG § 2 Rn. 35).<br />
Tatbestandsrelevante Auswirkungen auf das Klima sind z.B. Veränderungen<br />
der Lufttemperatur, der Luftfeuchtigkeit, der Windgeschwindigkeit <strong>und</strong> -<br />
richtung, sowie der Häufigkeit, Dauer <strong>und</strong> Intensität von Niederschlägen (vgl.<br />
Hoppe, Kommentar zum UVPG § 2 Rn. 36).<br />
Im Zusammenhang mit den wasserbaulichen Maßnahmen (Vertiefung, Aufweitung,<br />
Verschwenkung der Fahrrinne) sowie dem Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke (Errichtung eines neuen Pfeilers, Rückbau alter Pfeiler,<br />
Vergrößerung der Durchfahrtsbreite <strong>und</strong> -höhe für Schiffe) werden u.a. Ge-<br />
länderelief (landseitig), Bodeneigenschaften <strong>und</strong> Pflanzenbewuchs (terrestrisch)<br />
sowie der Wärmehaushalt des Gewässers nicht signifikant verändert.<br />
Das geplante Vorhaben führt zu keinen Veränderungen klimawirksamer Faktoren/Landschaftsbestandteilen,<br />
so dass Veränderungen bzw. erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf das regionale/lokale Klima von vorne herein<br />
aufgr<strong>und</strong> fehlender Wirkungsbeziehungen ausgeschlossen werden können.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e waren keine vertiefenden Aussagen zum Schutzgut Klima<br />
in den Antragsunterlagen sowie keine klimabezogenen Fachbeiträge erforderlich.<br />
Dies gilt auch bzgl. der von Einwenderseite vorgetragenen Anforderung,<br />
die ökologischen Belastungen der Umwelt durch CO2-Ausstoß der<br />
Bagger <strong>und</strong> sonstiger Maschinen darzustellen.
3.1.1.4.2 Luft<br />
226<br />
Unter dem Begriff Luft wird das die Atmosphäre der Erde bildende Gasge-<br />
misch, vornehmlich die unteren Luftschichten, verstanden (vgl. Hoppe,<br />
Kommentar zum UVPG § 2 Rn. 33).<br />
Eine Auswirkung im Sinne des UVPG auf das Schutzgut Luft liegt vor, wenn<br />
sich die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Gas-<br />
gemisches Luft durch das Vorhaben verändert. Derartige Veränderungen<br />
können z.B. durch gasförmigen Schadstoffeintrag oder durch Druck- <strong>und</strong><br />
Temperaturveränderungen hervorgerufen werden (vgl. Hoppe, Kommentar<br />
zum UVPG § 2 Rn. 34).<br />
Durch das planfestgestellte Vorhaben sind ausschließlich Auswirkungen auf-<br />
gr<strong>und</strong> von Emissionen auf das Schutzgut Luft zu erwarten. Eine vorhabensbedingte<br />
Veränderung klimarelevanter Bereiche wie z.B. Flächen, die auf-<br />
gr<strong>und</strong> ihrer Vegetationsstruktur bzw. ihrer Topografie geeignet sind, negative<br />
Auswirkungen der Luft zu verringern <strong>und</strong> für Luftreinhaltung, Lufterneuerung<br />
oder Temperaturausgleich sorgen, findet durch das Vorhaben nicht statt. Das<br />
geplante Vorhaben führt zu keinen Veränderungen klimawirksamer Fakto-<br />
ren/Landschaftsbestandteilen (siehe Ausführungen unter dem Stichwort<br />
„Klima“). Insofern beschränkt sich die nachfolgende Darstellung auf die Aus-<br />
wirkungen, die durch die eingesetzten Geräte verursacht wurden bzw. werden.<br />
Datengr<strong>und</strong>lage<br />
Hinsichtlich der Betrachtung des Aspektes Luftschadstoffe wurde in der UVU<br />
der Jahresbericht 2005 des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen<br />
– LÜN des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim zur Betrachtung<br />
der Luftsituation in Niedersachsen zur Auswertung herangezogen.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage dienten weiterhin aktuelle Messdaten der Stationen Ostfriesland<br />
<strong>und</strong> Emsland.
227<br />
Die Datengr<strong>und</strong>lage wird seitens der Umweltgutachter als ausreichend ange-<br />
sehen, um die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Luft – Im-<br />
missionen – beurteilen zu können. Die Planfeststellungsbehörde schließt sich<br />
dieser Einschätzung an.<br />
Beschreibung des Ist-Zustandes<br />
Im Rahmen des lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen<br />
werden vor allem partikuläre <strong>und</strong> gasförmige Schadstoffe wie Partikel (Fein-<br />
staub), Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide sowie Schwefeldioxid gemessen.<br />
Bei den Parametern Schwefeldioxid sowie Gesamtstäube ist ab dem Jahr<br />
1988 generell eine deutliche Reduktion der Schadstoffkonzentrationen in der<br />
Luft festzustellen.<br />
In der Luftüberwachungsstation Ostfriesland werden neben den hier betrachteten<br />
Stickoxiden auch Feinstaub-Partikel gemessen. Der Luftschadstoff<br />
Schwefeldioxid wird nicht gemessen, dieser Parameter wird allerdings in der<br />
nächstgelegenen Station Emsland, die SO2 messtechnisch erfasst <strong>und</strong> eben-<br />
falls als allgemeine Station mit städtischem Hintergr<strong>und</strong> eingestuft wird, erhoben.<br />
Die Werte dieser Station werden daher für eine Beurteilung herange-<br />
zogen. Generell ist davon auszugehen, dass bei der Station Ostfriesland<br />
durch die direkte Nähe zu Emden durchschnittlich höhere Schadstoffwerte<br />
gemessen werden, als dies in den ländlicheren Regionen der unteren Ems<br />
der Fall ist. Insofern liegen die Annahmen auf der sicheren Seite <strong>und</strong> stellen<br />
eine worst case Annahme dar.<br />
Es ist aktuell davon auszugehen, dass Schiffe nicht unerheblich zu den Belastungen<br />
der Luft beitragen, da sie u. a. hoch schwefelhaltige Treibstoffe<br />
(weltweiter Durchschnitt 4,5% Schwefelanteil) verbrennen, die als Schwefeldioxidemissionen<br />
die Atmosphäre belasten. Zusätzlich zu den Schwefeldio-<br />
xiden sind Stickoxide sowie Kohlendioxid als hauptursächliche Luftschadstoffe<br />
aus den Schiffen zu benennen.<br />
Bewertung des Ist-Zustandes<br />
Als maßgebende nationale Bewertungsvorschriften stehen das B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />
<strong>und</strong> die entsprechenden Durchführungsvor-<br />
schriften (22. BImSchV) zur Verfügung. Bedeutung hat auch die Allgemeine
228<br />
Verwaltungsvorschrift die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA<br />
Luft).<br />
Im Ergebnis der Datenauswertungen in der UVU ist festzustellen, dass die<br />
Immissionswerte der TA Luft bei allen genannten Parametern unterschritten<br />
werden.<br />
Wie bereits vorstehend erwähnt, wurden folgende Luftschadstoffe betrachtet:<br />
− Schwefeldioxid (SO2)<br />
− Schwebstaub /PM10<br />
− Stickstoffdioxid (NO2)<br />
− Stickstoffoxid (NOx)<br />
Jahresmittelwerte Schwefeldioxid (SO2)<br />
Für die Station Emsland befinden sich die Jahresmittelwerte aus den Jahren<br />
2001 bis 2005 bei 3 bzw. 4 μg/m³.<br />
Jahresmittelwerte Schwebstaub /PM10<br />
Für die Partikelmessung ergab sich bei der Station Ostfriesland ein Wert in<br />
den Jahren 2001 bis 2005 von 25 – 30 μg/m³, der sich im Verlauf der Jahre<br />
relativ einheitlich zeigt.
229<br />
Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid (NO2) <strong>und</strong> Stickstoffoxid (NOx)<br />
Die Jahresmittelwerte für die Stickstoffdioxid-Konzentration bewegen sich für<br />
die Station Ostfriesland in einem Bereich zwischen 16 <strong>und</strong> 20 μg/m³. Bei den<br />
Stickstoffoxiden wurden Konzentrationen zwischen 22 <strong>und</strong> 28 μg/m³ gemessen.
230
231<br />
Die nachfolgende Tabelle fasst die Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV<br />
zusammen.<br />
Komponente Kenn-<br />
größe<br />
Schwefeldioxid<br />
Stickstoffdioxid<br />
1-h-<br />
Wert<br />
24-h-<br />
Wert<br />
Jahresmittel <br />
Wintermittel<br />
1-h-<br />
Wert<br />
Jahresmittel<br />
Stickstoffoxide Jahres-<br />
mittel<br />
PM10 2)<br />
Blei<br />
Benzol<br />
24-h-<br />
Wert<br />
Jahresmittel <br />
Jahresmittel <br />
Jahresmittel<br />
Kohlenmonoxid 8-h-<br />
Wert<br />
Einheit<br />
Grenzwert<br />
(zulässige Überschreitungshäufigkeit<br />
pro Jahr)<br />
einzuhalten<br />
ab<br />
Schutzziel<br />
µg/m³ 350 (24-mal) 01.01.2005 Mensch<br />
µg/m³ 125 (3-mal) 01.01.2005 Mensch<br />
µg/m³ 20 19.07.2001 Öko-<br />
system<br />
µg/m³ 20 19.07.2001 Öko-<br />
system<br />
µg/m³ 200 (18-mal) 01.01.2010 Mensch<br />
µg/m³ 40 01.01.2010 Mensch<br />
Bemerkungen<br />
emissions-<br />
fern 1)<br />
emissions-<br />
fern 1)<br />
µg/m³ 30 19.07.2001 Vegetation emissions-<br />
µg/m³ 50 (35-mal) 01.01.2005 Mensch<br />
µg/m³ 40 01.01.2005 Mensch<br />
µg/m³ 0,5 01.01.2005 Mensch<br />
µg/m³ 5 01.01.2010 Mensch<br />
mg/m³ 10 01.01.2005 Mensch<br />
Begriffserklärungen <strong>und</strong> Fußnoten:<br />
Stickstoffoxide: NO + NO2 (als NO2)<br />
PM10: Feinstaub (Particulate Matter) mit einem Durchmesser < 10 µm<br />
Wintermittel: Mittelwert im Zeitraum 01.10.-31.03.<br />
fern 1)<br />
1) Messung 20 km entfernt von Ballungsräumen oder 5 km von Bebauung, Industrie oder Straßen<br />
2) Ab 2010 (Stufe 2) sind strengere Grenzwerte für PM10 vorgesehen.
232<br />
Für den Zeitraum bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 sind für einen Teil der o. g.<br />
Immissionsgrenzwerte Toleranzmargen vorgesehen, d. h. in einer Über-<br />
gangszeit wird der jeweilige Grenzwert mit einer Toleranzspanne versehen,<br />
die von Jahr zu Jahr abgesenkt wird. Die folgende Tabelle zeigt die Summenwerte<br />
aus Grenzwert <strong>und</strong> jeweils erlaubter Toleranzmarge.<br />
Jahr<br />
Grenzwerte inklusive Toleranzmargen<br />
SO2 NO 2 NO 2 PM10 PM10 Benzol CO<br />
1-h-Wert 1-h-Wert Jahresmittel 24-h-Wert Jahresmittel Jahresmittel 8-h-Wert<br />
[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [mg/m³]<br />
2000 500 300 60 75 48 10 16<br />
2001 470 290 58 70 46,4 10 16<br />
2002 440 280 56 65 44,8 10 16<br />
2003 410 270 54 60 43,2 10 14<br />
2004 380 260 52 55 41,6 10 12<br />
2005 350 250 50 50 40 10 10<br />
2006 240 48 1) 1) 9<br />
2007 230 46 8<br />
2008 220 44 7<br />
2009 210 42 6<br />
2010 200 40 5<br />
1) Revision der Grenzwerte PM10 durch die EU-Kommission vorgesehen<br />
Aus der TA Luft ergeben sich in Bezug auf den Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
folgende Werte:<br />
• Grenzwert für Schwefeldioxid<br />
Der Jahresgrenzwert für den Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit beträgt<br />
50 µg/m³.<br />
• Grenzwert für Feinstaub<br />
Der Jahresgrenzwert für den Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit beträgt<br />
40 µg/m³.<br />
• Grenzwerte für Stickstoffdioxid <strong>und</strong> Stickstoffoxid
233<br />
Die Grenzwerte sind in der u.a. Tabelle dargestellt. Ab dem Jahr 2010<br />
beträgt der Grenzwert für Stickstoffdioxid <strong>und</strong> Stickstoffoxid 40 µg/m³.<br />
In den Vorjahren lagen die Grenzwerte um 2 µg/m³ höher. (2009: 42<br />
µg/m³; 2008: 44 µg/m³, usw.)<br />
Bei den Parametern Stickstoffdioxid (Anteil am Immissionswert der TA Luft<br />
<strong>und</strong> der 22. BImSchV < 50%) <strong>und</strong> Schwefeldioxid (Anteil am Immissionswert<br />
der TA Luft in Bezug auf das Schutzziel menschliche Ges<strong>und</strong>heit < 10%; in<br />
Bezug auf das Schutzziel Ökosystem bis zu 20%) ist ein geringes Belastungsniveau<br />
zu verzeichnen. Hinsichtlich Stickstoffdioxid ergibt sich aus den<br />
Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ in Bezug auf das<br />
Schutzziel menschliche Ges<strong>und</strong>heit. Gemessen wurden Werte zwischen 16<br />
<strong>und</strong> 20 µg/m³. Hinsichtlich der Schwefeldioxide enthält die TA Luft einen<br />
Grenzwert (Jahresmittelwert) von 50 µg/m³. In Bezug auf das Schutzziel Öko-<br />
system beinhalten beide Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen einen Jahresgrenzwert von<br />
20 µg/m³. Gemessen wurde ein Jahresmittelwert von 3 bis 4 µg/m³.
234<br />
Beim Schwebstaub (PM10) wird ein Anteil von bis zu 75% am Immissions-<br />
wert der TA Luft <strong>und</strong> der 22. BImSchV erreicht. Beide Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
geben für das Schutzziel Mensch einen Grenzwert von 40 µg/m³ vor. Der<br />
mittlere gemessene Jahreswert beträgt 25-30 µg/m³.<br />
Bei den Stickstoffoxiden wird ein Anteil von bis zu 93% am Immissionswert<br />
der TA Luft erreicht – abhängig vom jeweiligen Schutzziel. Die TA Luft gibt für<br />
das Schutzziel Mensch einen Grenzwert von 40 µg/m³ an. Beide Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
geben für das Schutzziel Vegetation einen Grenzwert von<br />
30 µg/m³ vor. Der mittlere gemessene Jahreswert beträgt 22-28 µg/m³.<br />
Der Vergleich der Stickstoffoxid-Messwerte der Station Ostfriesland mit den<br />
Immissionswerten gemäß Nr. 4.4.1 der TA Luft zum Schutz von Ökosystemen<br />
<strong>und</strong> der Vegetation hat nur orientierenden Charakter, da sich die Immis-<br />
sionswerte der Nr. 4.4.1 der TA Luft auf Beurteilungspunkte beziehen, die<br />
mehr als 20 km von Ballungsräumen oder 5 km von anderen bebauten Ge-<br />
bieten, Industrieanlagen oder Straßen entfernt sind. Die Lage der Station Ostfriesland<br />
entspricht nicht diesen Randbedingungen. Die Stickstoffoxid-<br />
Messwerte der Station Ostfriesland überschätzen in diesem Sinne die Immissionssituation<br />
(die Messwerte der Station Emsland weisen vergleichbar hohe<br />
Werte auf). Dennoch werden die Immissionswerte für Schwefeldioxid <strong>und</strong><br />
Stickstoffoxid zum Schutz von Ökosystemen <strong>und</strong> der Vegetation nicht über-<br />
schritten, sondern größtenteils weit unterschritten.<br />
Der Ist-Zustand stellt sich anhand der vorstehend dargestellten Messerer-<br />
gebnisse <strong>und</strong> Auswertungen der Mittelwerte der in der UVU untersuchten<br />
Zeiträume so dar, dass alle betrachteten Luftschadstoffe in Bezug auf das<br />
Schutzziel Mensch sowie das Schutzziel Ökosystem <strong>und</strong> Vegetation deutlich<br />
unterhalb der Immissionsgrenzwerte nach der 22. BImSchV <strong>und</strong> TA Luft lie-<br />
gen. Gemäß unten angefügten Bewertungsrahmen ist der Ist-Zustand des<br />
Schutzgutes Luft mit Wertstufe 4 „hoch zu bewerten:
235<br />
Tabelle 2: Bewertungskriterien Schutzgut Luft<br />
Wertstufe Bewertungskriterien Schutzgut Luft<br />
Sehr hoch<br />
5<br />
Hoch<br />
4<br />
Mittel<br />
3<br />
Gering<br />
2<br />
Sehr gering<br />
1<br />
Die Luft ist weitgehend unbelastet<br />
Die Schadstoffkonzentration liegt deutlich unter den Grenz-<br />
werten<br />
Die Schadstoffkonzentration liegt geringfügig unter den Grenzwerten<br />
Die Schadstoffkonzentration erreicht bzw. überschreitet geringfügig<br />
die Grenzwerte<br />
Die Schadstoffkonzentration überschreitet deutlich die Grenzwerte
236<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Luftschadstoffemissionen wurden durch die Abgase der Baugeräte <strong>und</strong> des<br />
Baustellenverkehrs freigesetzt.<br />
Es kamen nach Angaben des Vorhabensträgers ausschließlich bauartzuge-<br />
lassene Fahrzeuge/Geräte zum Einsatz, die den geltenden Bestimmungen an<br />
die Emissionen entsprechen (TdV, zu E73/74).<br />
Die an der Station Ostfriesland gemessenen Immissionswerte liegen für<br />
Stickstoffoxide/Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid <strong>und</strong> Staub unterhalb der Immissionswerte<br />
der TA Luft bzw. der 22. BImSchV. Durch die Bautätigkeiten<br />
wird sich die derzeitige Emissions-/Immissionssituation an Luftschadstoffen<br />
nur temporär <strong>und</strong> unwesentlich verändern.<br />
Für den Zeitraum der ca. 13 monatigen Vollsperrung der Jann-Berghaus-<br />
Brücke wurde ein Umleitungskonzept auf fachgutachtlicher Basis umgesetzt.<br />
Die Nutzung der Umleitungsstrecken erfolgte im Rahmen des zulässigen<br />
Gemeingebrauchs dieser Straßen. Eine Verkehrsverlagerung in Wohngebiete<br />
war nicht vorgesehen.<br />
- anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Neben dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verbleiben keine anlage- oder<br />
betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft. Der Fahrzeugverkehr<br />
auf der B 436 wurde unverändert wieder aufgenommen.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Luftschadstoffemissionen werden durch die Abgase beim Einsatz von Hopperbaggern<br />
<strong>und</strong> den Schiffsfahrten zur Entsorgung des Baggergutes (Erstbaggerungen<br />
<strong>und</strong> Unterhaltsbaggerungen) freigesetzt.
237<br />
Wie Forschungsergebnisse zur Emissionssituation in Ostseehäfen am Beispielhafen<br />
Lübeck-Travemünde zeigen, sind im Zusammenhang mit dem<br />
Schiffs- bzw. Hafenbetrieb erhebliche Emissionen verb<strong>und</strong>en. Für die Baggeraktivitäten<br />
zur Herstellung der beantragten Fahrrinnenanpassung (Erstbaggerungen)<br />
ergeben sich zusätzlich zum derzeitigen Schiffsaufkommen<br />
von 10.000 – 11.000 Schiffsbewegungen pro Jahr einmalig zusätzlich ca. 200<br />
Schiffsbewegungen (= zusätzlich ca. 2% Schiffsbewegungen). Bei den Unterhaltsbaggerungen<br />
kann das zusätzliche Schiffsaufkommen mit ca. 30 Schiffen<br />
(Ansatz: 3.000 m³/Schiff) je einmaliger Unterhaltsbaggerung abgeschätzt<br />
werden (Fachbeitrag zu Unterhaltsbaggerungen; 21.08.08).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der zeitlich <strong>und</strong> mengenmäßig sehr begrenzten Zunahme der<br />
Schiffsbewegungen ist nicht mit einer signifikanten Erhöhung der Luftschadstoffemissionen<br />
bzw. mit einer relevanten Veränderung der Immissionssituation<br />
zu rechnen.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Nach Durchführung des Ausbaus werden die <strong>Wasser</strong>straßen für größere<br />
Schiffsgefäße schiffbar sein. Hierdurch ist jedoch kein deutlicher Mehrausstoß<br />
an Emissionen zu erwarten, da der Schadstoffausstoß nicht linear mit<br />
der Größe des Schiffes ansteigt <strong>und</strong> die modernen Schiffe mit entsprechender<br />
Technik ausgestattet sind. Angesicht des ohnehin stattfindenden Schiffsverkehres<br />
fällt der geringfügige Mehrausstoß nicht ins Gewicht.<br />
3.1.1.5 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> biologische Vielfalt<br />
3.1.1.5.1 Tiere<br />
Unter dem Schutzgut „Tiere“ werden folgende Tiergruppen betrachtet: marine<br />
Säuger, Fische, Makrozoobenthos <strong>und</strong> die Avifauna.<br />
Auswirkungen auf sonstige Tiergruppen sind bei den vorhabensspezifischen<br />
Projektwirkungen nicht betrachtungsrelevant.
3.1.1.5.1.1 Marine Säuger<br />
238<br />
Unter den marinen Säugern werden der Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) <strong>und</strong> der<br />
Schweinswal (Phocoaena phocoaena) betrachtet. Die in jüngster Zeit im<br />
Wattenmeer häufiger auftretende Kegelrobbe (Halichoerus grypus) wird nicht<br />
berücksichtigt, da diese Art kein relevantes Vorkommen im Emsästuar aufweist.<br />
Der Schweinswal wurde in den ursprünglichen Antragsunterlagen nicht betrachtet,<br />
weil zum Zeitpunkt der Erstellung kaum Schweinswalnachweise in<br />
der Ems bekannt waren. Neuere Ergebnisse zeigen jedoch, dass der<br />
Schweinswal sehr wohl in der Ems auftritt. Daher erschien der Planfeststellungsbehörde<br />
die Einbeziehung dieser Art in das Verfahren notwendig.<br />
- Seeh<strong>und</strong>e<br />
Beschreibung der Ist-Situation<br />
Datenbasis<br />
Für die Art liegt umfangreiches Datenmaterial aus Zählungen des Landesamtes<br />
für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit (LAVES) vor, das seit<br />
der Verwaltungsreform im Rahmen eines Seeh<strong>und</strong>monitorings im Niedersächsischen<br />
<strong>und</strong> Hamburgischen Wattenmeer die Seeh<strong>und</strong>populationen<br />
durch jährliche Zählflüge erfasst. Die Erfassungen werden auf Basis des trilateral<br />
geschlossenen “Seal Agreements“ durchgeführt <strong>und</strong> liegen von 1991 bis<br />
2010 durchgängig vor.<br />
Bestand<br />
Der größte Liege-/Wurfplatz im Emsästuar befindet sich im nördlichen Teil<br />
des H<strong>und</strong>-/Paapsandes mit bis zu 200 Tieren. Weitere kleinere Liegeplätze<br />
(
239<br />
h<strong>und</strong>bestände auf den Liegeplätzen im Frühjahr/Sommer am höchsten, weil<br />
dann die empfindliche Jungeraufzuchts- <strong>und</strong> Haarwechselzeit ansteht. Im<br />
Winter halten sich die Tiere vermehrt im Meer auf.<br />
Eine Betrachtung des Seeh<strong>und</strong>bestandes im Maßnahmenbereich Emden,<br />
konzentriert sich auf die Vorkommen der Sandplate Geisesteert. Dort befin-<br />
den sich regelmäßige Seeh<strong>und</strong>vorkommen. Seit 1998 sind hier regelmäßig<br />
zwischen einem <strong>und</strong> zwölf Seeh<strong>und</strong>e, vorwiegend Alttiere, zu beobachten.<br />
Diese befanden sich jedoch pro Zählflug an maximal zwei Liegeplätzen. Bei<br />
den insgesamt 63 Zählflügen in dieser Zeit ergaben sich an 45 Tagen Be-<br />
obachtungen von Seeh<strong>und</strong>en.<br />
Innerhalb des Betrachtungsraumes (1998 – 2006) betrug die Anzahl der Liegeplätze<br />
in dem jeweiligen Jahr zwischen 3 (2004) <strong>und</strong> 10 (2000). Die nach-<br />
gewiesene Anzahl an Seeh<strong>und</strong>en während eines Jahres lag im Jahr 2000 bei<br />
maximal 72 Tieren. Die beobachteten Jungtiere waren dabei mit einem<br />
(2001) bzw. zwei (2000) Jungtieren deutlich unterrepräsentiert. Durch die<br />
Daten ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl Tiere pro Liegeplatz von min-<br />
destens vier (1999, 2003, 2004) bzw. maximal zehn (2000).<br />
Die Ergebnisse der Befliegung machen deutlich, dass der betrachtete Bereich<br />
des Geisesteerts erst seit 1998 von Seeh<strong>und</strong>en regelmäßig frequentiert<br />
wird, wobei das Jahr 2000 sowohl von der Anzahl der Liegeplätze als auch<br />
von der Gesamtindividuen- <strong>und</strong> Jungtieranzahl die Maximalwerte aufweist.<br />
Durch die Seeh<strong>und</strong>staupe im Jahr 2002 sind die Zahlen in diesem <strong>und</strong> im<br />
darauf folgenden Jahr im gesamten Wattenmeer deutlich zurückgegangen.<br />
Anschließend stiegen die Seeh<strong>und</strong>zahlen wieder deutlich an <strong>und</strong> erreichten<br />
im Jahr 2010 einen neuen Höchstwert (6.623 Seeh<strong>und</strong>e im niedersächs.<br />
Wattenmeer) (LAVES 2011: http://www.rp-online.de/wissen/umwelt/<br />
Hoechster-Seeh<strong>und</strong>bestand-im-Wattenmeer-seit-1958_aid_897308.html).<br />
Vorbelastungen der Seeh<strong>und</strong>e bestehen im gesamten Wattenmeerbereich<br />
durch den zunehmenden Tourismus- <strong>und</strong> Schiffsverkehr. Dieser führt in häufigen<br />
Fällen dazu, dass die Seeh<strong>und</strong>e bei Unterschreitung der Fluchtdistanz
240<br />
aufgeschreckt werden <strong>und</strong> damit wertvolle Regenerations- <strong>und</strong> Säugezeit<br />
verloren geht. Weiterhin ist die Belastung des <strong>Wasser</strong>s durch Schadstoffe<br />
aus Haushalt, Industrie <strong>und</strong> Schifffahrt für die Seeh<strong>und</strong>populationen gegeben<br />
(Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer 2005a).<br />
Bewertung<br />
Die Bewertung des Ist-Zustandes der Seeh<strong>und</strong>e erfolgte in der UVU differenziert<br />
in 5 Wertestufen anhand der Kriterien „Natürlichkeit des Bestandes“ <strong>und</strong><br />
„Ökologische Funktion des Gebietes“. Das Kriterium „Natürlichkeit des Bestandes“<br />
berücksichtigt die Quantität, d. h. die Anzahl der vorkommenden<br />
Seeh<strong>und</strong>e sowie die Liegeplatzdichte, d. h. die maximale Anzahl an Seeh<strong>und</strong>en<br />
während eines Zählfluges. Weiterhin werden die Anzahl der Liegeplätze<br />
sowie die Anzahl der Seeh<strong>und</strong>e an Einzelliegeplätzen berücksichtigt.<br />
Das Kriterium „Ökologische Funktion des Gebietes“ betrachtet das Gebiet im<br />
Hinblick auf die Bedeutung als Wurf- <strong>und</strong> Säugeplatz sowie als Jagd- <strong>und</strong><br />
Nahrungshabitat ebenso wie die Frequentierung von Sommerliege- <strong>und</strong> Ruheplätzen.<br />
Über die Definition der Kriterien innerhalb der einzelnen Wertstufen fließt der<br />
angenommene Referenzzustand für den Seeh<strong>und</strong>bestand für den Bereich<br />
des Emsästuars mit ein.<br />
Die „Natürlichkeit des Bestandes“ im Bereich Geisesteert wird mit einer mitt-<br />
leren Wertigkeit (Wertstufe 3) eingestuft. Es sind nur in vereinzelten Fällen<br />
Einzeltiere gesichtet worden. Meistens handelte es sich um mehrere Tiere,<br />
die auf verschiedenen Liegeplätzen im Laufe der Zählungen angetroffen<br />
worden sind. Die durchschnittliche Liegeplatzzahl ist mit 3 – 10 Tieren als<br />
mittelgering einzustufen. Die regelmäßige Frequentierung zeigt, dass die Bedeutung<br />
des Geisesteerts seit 1998 für die Seeh<strong>und</strong>e zumindest als Liegeplatz<br />
Bestand hat.<br />
Die „ökologische Funktion des Gebietes“ für Seeh<strong>und</strong>e wird ebenfalls mit<br />
Wertstufe „mittel“ bewertet. Es handelt sich bei dem betrachteten Gebiet<br />
um einen genutzten Sommerliegeplatz.
241<br />
Tabelle 1: Bewertung Ist-Zustand Schutzgut Tiere – Meeressäuger (Seeh<strong>und</strong>e)<br />
Bereich<br />
Natürlichkeit<br />
des Bestan-<br />
des<br />
Ökologische Funk-<br />
tionen des Gebie-<br />
tes für Seeh<strong>und</strong>e<br />
Geisesteert 3 3 3<br />
Gesamt Bemerkungen<br />
Regelmäßige Frequentierung<br />
als Sommerliegeplatz,<br />
mittelgeringe Seeh<strong>und</strong>liegeplatzdichte,<br />
lediglich Einzeljungtiernachweise<br />
Die von den Trägern des Vorhabens gewählte Datengr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> die Vorgehens-weise<br />
zur Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Ist-Situation ist nach<br />
Auffassung der Planfeststellungsbehörde als Gr<strong>und</strong>lage für die Auswir-<br />
kungsbetrachtung geeignet. Die Planfeststellungsbehörde schließt sich der<br />
Einschätzung der Gutachter an.<br />
- Schweinswal<br />
Datenbasis <strong>und</strong> Bestand<br />
Der Schweinswalbestand in der Nordsee beläuft sich derzeit auf ca. 335.000<br />
Schweinswale (SCANS II 2006). Der maximale Bestand für den deutschen<br />
Teil der Nordsee wurde im April / Mai 2005 mit 51.600 Schweinswalen ermit-<br />
telt (Gilles et al. 2008). Systematische Zählungen liegen aus dem Wattenmeer<br />
<strong>und</strong> den Küstengewässern (Gilles et al. 2008, 2010), aber nicht aus der<br />
Ems vor. Jedoch läuft derzeit eine Erfassung mittels Klickdetektoren in der<br />
Ems (Walter et al 2010b). Mehr oder weniger zufällige Sichtbeobachtungen<br />
werden von der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer gesammelt.<br />
Danach dringen die Schweinswale aus der Nordsee etwa bis zum Emder<br />
Hafen vor. Dies wird auch durch die aktuellen Untersuchungen mittels Klick-<br />
Detektoren bestätigt (Walter et al. 2010b). In Ausnahmefällen gelangen sie<br />
bis Höhe Gandersum, ein einzelnes Tier konnte sogar bei Papenburg gesich-<br />
tet werden (siehe Abb.). In früheren Zeiten drang der Schweinswal bis nach
242<br />
Weener vor (Poppe 1882, zit. in IBL 1997). Im Vergleich zum Wattenmeer<br />
<strong>und</strong> der offenen Nordsee sind die Schweinswalnachweise eher gering <strong>und</strong><br />
nur im Frühjahr häufiger. Wahrscheinlich folgt der Schweinswal den aufsteigenden,<br />
anadromen Fischarten, die in der Unterems laichen.
243<br />
Abbildung: Schweinswalsichtungen zwischen Ems <strong>und</strong> Elbe zwischen 2001 <strong>und</strong> 2008<br />
Quelle: http://www.wattenmeer-nationalpark.de/sites/default/files/media/pdf/<br />
S chweins wale%20K arte%202001-2008_0.pdf<br />
Bewertung<br />
Die Bewertung erfolgt analog zu der der Seeh<strong>und</strong>e.<br />
Die „Natürlichkeit des Bestandes“ im Bereich der Ems zwischen Sperrwerk<br />
<strong>und</strong> Knock wird mit einer mittleren Wertigkeit (Wertstufe 3) eingestuft. Es<br />
sind zwar in Regel Einzeltiere gesichtet worden, jedoch zeigt das wiederholte<br />
Auftreten in mehreren Frühjahren eine gewisse Regelmäßigkeit im Vorkom-<br />
men an.<br />
Die „ökologische Funktion des Gebietes“ für Seeh<strong>und</strong>e wird ebenfalls mit<br />
Wertstufe „mittel“ bewertet. Es handelt sich bei dem betrachteten Gebiet<br />
um einen Nahrungshabitat, insbesondere im Frühjahr, wenn die anadromen<br />
Fischarten Stint <strong>und</strong> Finte in die Ems aufsteigen, <strong>und</strong> die Schweinswale den<br />
Fischen folgen.
244<br />
Tabelle 2: Bewertung Ist-Zustand Schutzgut Tiere – Meeressäuger (Schweinswale)<br />
Bereich<br />
Ems<br />
zwischen<br />
Sperrwerk<br />
<strong>und</strong> Knock<br />
Natürlichkeit<br />
des<br />
Bestandes<br />
Ökologische Funk-<br />
tionen des Gebietes<br />
für Schweinswale<br />
3 3 3<br />
Gesamt Bemerkungen<br />
Nahrungshabitat zur<br />
Zeit des Fischaufstiegs<br />
(Frühjahr)<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sind keine<br />
Auswirkungen auf marine Säuger zu erwarten.<br />
Nach den vorgelegten Antragsunterlagen befinden sich im Bereich der planfestgestellten<br />
Maßnahmen Seeh<strong>und</strong>bestände ausschließlich im Umfeld des<br />
Emder Hafens (ca. 21 km stromabwärts der Jann-Berghaus-Brücke) im Bereich<br />
des Geisesteerts. Ein Auftreten des Schweinswals im Baustellenbe-<br />
reich ist selbst in den Frühlingsmonaten äußerst unwahrscheinlich.<br />
Bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen auf Seeh<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />
Schweinswale durch die Umbaumaßnahmen an der Jann-Berghaus-Brücke<br />
sind daher bereits aufgr<strong>und</strong> der Entfernung zwischen den Aufenthaltsbereichen<br />
von Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong> Schweinswal <strong>und</strong> Maßnahmebereich Jann-<br />
Berghaus-Brücke auszuschließen.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Als potenzielle baubedingte Auswirkungen sind hier die zusätzlichen Bagge-<br />
rungen im Maßnahmebereich Emden mit den damit verb<strong>und</strong>enen Schiffsverkehren<br />
(Erstbaggerungen) sowie mögliche Veränderungen der <strong>Wasser</strong>be-<br />
schaffenheit im Zuge der Erstbaggerungen zu betrachten.
245<br />
Die Baggerungen in den übrigen Bereichen, die mit diesem Beschluss planfestgestellt<br />
werden, sind als Auswirkungen auf Seeh<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Schweinwale<br />
nicht relevant, da die Baggerstrecken sich in zu weiter Entfernung zu den<br />
Bereichen befinden, in denen Seeh<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Schweinswale regelmäßig auf-<br />
treten <strong>und</strong> das Baggergut nicht verklappt, sondern an Land untergebracht<br />
wird.<br />
• Auswirkungen auf Seeh<strong>und</strong>e<br />
Der Maßnahmebereich Emden umfasst den Bereich von Ems-km 31,0 bis<br />
37,0 sowie 40,0 bis 40,5. Hier werden Baggerarbeiten zur Vertiefung der<br />
Fahrrinne stattfinden Das Material wird anschließend auf die bereits vorhandenen<br />
Klappstellen 5 (bei Ems-km 69,5) <strong>und</strong> 7 (bei Ems-km 65) verbracht.<br />
Die Liegeplätze befinden sich auf dem Geisesteert, der im Dollartm<strong>und</strong> liegt<br />
<strong>und</strong> bis etwa km 49 reicht. Die Baggerarbeiten finden demzufolge im Umfeld<br />
der Liegeplätze statt. Darüber hinaus fahren die Baggerschiffe auf dem Weg<br />
zu den Klappstellen an den Liegeplätzen vorbei. Hierdurch können Störungen<br />
entstehen. Die Seeh<strong>und</strong>liegeplätze im Dollart <strong>und</strong> Wurfplätze auf dem<br />
H<strong>und</strong>-/Paapsand sind dagegen so weit von den Baggerstrecken entfernt,<br />
dass Störungen ausgeschlossen werden können (s.u.).<br />
Im <strong>Wasser</strong> sind Seeh<strong>und</strong>e weniger scheu als an Land, da sie dort sehr mobil<br />
sind. Sie zeigen bei Schiffen auch in geringer Entfernung kaum Reaktionen.<br />
Teilweise nähern sie sich langsam fahrenden Schiffen auf wenige Meter.<br />
An Land dagegen sind sie schwerfällig <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen Fluchtgeschwindigkeit<br />
deutlich aufmerksamer <strong>und</strong> vorsichtiger. Auswirkungen sind<br />
somit im Wesentlichen auf die Liege- bzw. Wurfplätze zu erwarten, wobei<br />
das Ausmaß der Störungen von der Entfernung zwischen Bagger- bzw. Verklappflächen<br />
<strong>und</strong> den Liege- <strong>und</strong> Wurfbänken abhängig ist. In der Literatur<br />
werden dabei verschiedene Stör- <strong>und</strong> Fluchtdistanzen angegeben.<br />
Direkte Fluchtreaktionen werden bei Seeh<strong>und</strong>en bei Annäherung mit hoher<br />
Geschwindigkeit <strong>und</strong> bei Unterschreiten der Toleranzgrenzen der Tiere ausgelöst.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wird bei einer Annäherung an Seeh<strong>und</strong>liegeplät-
246<br />
ze die Einhaltung eines Mindestabstandes von 500 m empfohlen (Nationalpark<br />
Niedersächsisches Wattenmeer 2005b). Jedoch gibt es Gewöhnungseffekte<br />
bei offenbar bekannten langsam fahrenden Schiffen, die dazu führen,<br />
dass Seeh<strong>und</strong>e bei einer Distanz von 200 m nicht oder nur sehr gering reagieren<br />
(z. B. bei Touristenfahrten zu den Seeh<strong>und</strong>sbänken).<br />
Da die Liegeplätze der Seeh<strong>und</strong>e hier bis maximal 270 m an die Fahrrinne<br />
heranreichen, sind Fluchtreaktionen nach Auffassung der Fachgutachter na-<br />
hezu auszuschließen, da in dem betroffenen Bereich die geschilderten Gewöhnungseffekte<br />
vorhanden sind. Bereits im Istzustand frequentieren regelmäßig<br />
Baggerschiffe die entsprechenden Bereiche. Die Planfeststellungsbehörde<br />
schließt sich der Auffassung der Fachgutachter an, da die Seeh<strong>und</strong>e<br />
trotz des regelmäßigen Schiffsverkehrs die Liegeplätze besiedeln, was als<br />
Indiz für das Vorhandensein entsprechender Gewöhnungseffekte anzusehen<br />
ist.<br />
Besonders empfindlich könnten die Seeh<strong>und</strong>e auf Störungen während der<br />
Wurf- <strong>und</strong> Säugezeit reagieren, da Muttertier <strong>und</strong> Nachwuchs bei fluchtarti-<br />
gem Verlassen der Sandbänke getrennt werden könnten. Jungtiere wurden<br />
während der jährlichen Zählflüge nur extrem selten gesichtet, so dass davon<br />
auszugehen ist, dass die Seeh<strong>und</strong>liegeplätze keine Bedeutung für die Reproduktion<br />
aufweisen (FFH-VS, 21.08.08). Die Jungtiere stammen sehr<br />
wahrscheinlich vom H<strong>und</strong>-/Paapsand, wo sich ein größerer Wurfplatz befindet.<br />
Darüber hinaus ist auch für diese sensiblen Phasen festzustellen, dass<br />
schon im Ist-Zustand die Stör- <strong>und</strong> Fluchtdistanzen zwischen Fahrrinne <strong>und</strong><br />
genutzten Liegeplätzen unterschritten werden. Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass<br />
die Seeh<strong>und</strong>e diese Plätze trotzdem nutzen, <strong>und</strong> die Seeh<strong>und</strong>bestände sich<br />
aktuell auf einem Höchststand befinden, schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
der Auffassung der Fachgutachter an, die davon ausgehen, dass<br />
unter den vorstehend geschilderten Bedingungen auch bei der vorhandenen<br />
Unterschreitung der Stör- <strong>und</strong> Fluchtdistanzen nicht mit signifikanten Auswirkungen<br />
auf die Seeh<strong>und</strong>e zu rechnen ist.
247<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass die zusätzlichen vorhabensbedingten<br />
Schiffsverkehre aufgr<strong>und</strong> der geringen Anzahl (ca. 150 Schiffsbewegungen<br />
für alle Maßnahmen, davon ca. 30 Schiffsbewegungen zur Klappstelle <strong>und</strong><br />
30 Fahrten von der Klappstelle zum hier relevanten Maßnahmebereich Emden)<br />
bei den Erstbaggerungen im Vergleich zum derzeitigen Schiffsverkehr<br />
(ca. 10.000 – 11.000 Schiffsbewegungen pro Jahr) von untergeordneter Bedeutung<br />
sind.<br />
Daher vertritt die Planfeststellungsbehörde die Auffassung, dass diese Erhö-<br />
hung angesichts des ohnehin sehr hohen Schiffsverkehrs nicht zu einer Verlagerung<br />
der Seeh<strong>und</strong>liegeplätze führen wird.<br />
Auch durch die vorhabensbedingten Verklappaktivitäten sind keine nachteili-<br />
gen Auswirkungen zu erwarten. Die Klappstelle 7 befindet sich in einer Entfernung<br />
von mehr als 1,5 km von den Liege-/ Wurfplätzen <strong>und</strong> liegt somit au-<br />
ßerhalb der Stördistanz. Zwischen der Klappstelle <strong>und</strong> den Liegeplätzen befindet<br />
sich zudem das Emsfahrwasser, so dass die dort liegenden Seeh<strong>und</strong>e<br />
ohnehin an Schiffsverkehr gewöhnt sind. Auswirkungen durch Trübungswolken<br />
sind ebenfalls auszuschließen, da Seeh<strong>und</strong>e ihre Beute nicht optisch<br />
suchen sondern mit ihren Tasthaaren wahrnehmen.Die Liegeplätze auf dem<br />
Geisesteert befinden sich in einem Abstand von mindestens 16 km von der<br />
nächstgelegenen Klappstelle. Die Bereiche der Klappstellen liegen weit außerhalb<br />
der Stördistanz.<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde kann demzufolge eine Beeinträchtigung<br />
des Erhaltungszustandes für die Seeh<strong>und</strong>e durch die baubedingte<br />
Verklappung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />
Weiterhin führen die wasserbaulichen Maßnahmen nicht zu deutlichen baubedingten<br />
Veränderungen der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit z.B. durch Remobilisierung<br />
von Schadstoffen o.ä. (vgl. entsprechende Ausführungen unter<br />
B.III.3.1.1.2). Auch eine deutliche Beeinträchtigung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage<br />
(Fische) lässt sich durch das Vorhaben nicht ableiten. Zwar kann es durch
248<br />
die Baggertätigkeiten zu Fischvergrämungen kommen, so dass sich das Auf-<br />
enthaltsmuster der Fische ändert. Dies findet jedoch nur kleinräumig im unmittelbaren<br />
Baggerbereich statt. Da Seeh<strong>und</strong>e ihre Nahrung sehr großräumig<br />
suchen (bis zu 100 km von den Liegeplätzen entfernt), wird die Nahrungssu-<br />
che nicht beeinträchtigt. Es ist demzufolge davon auszugehen, dass sich<br />
durch das geplante Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf die Seeh<strong>und</strong>liegeplätze<br />
<strong>und</strong> das Seeh<strong>und</strong>vorkommen im Bereich der Sandplate Geisesteert<br />
ergeben werden.<br />
• Auswirkungen auf Schweinswale<br />
Auswirkungen der Baggerarbeiten können sich im Frühjahr ergeben, da nur<br />
zu dieser Zeit Schweinswale in der Ems aufhalten. Dann kann es zu Vergrämungseffekten<br />
kommen, so dass die Schweinswale die Orte der Baggerung<br />
meiden <strong>und</strong> ausweichen werden. Eine Kollision mit den relativ langsam fahrenden<br />
Baggerschiffen wird als unwahrscheinlich erachtet.<br />
Da die Schweinswale den Fischen folgen, werden sich Vergrämungen der<br />
Fische auch auf die Verteilung der Schweinswale auswirken. Jedoch werden<br />
nur relativ kleinräumigen Vergrämungseffekte auftreten, da die Ems auch<br />
ohne Baggerschiffe stark befahren ist <strong>und</strong> Schweinswale trotzdem in die Ems<br />
schwimmen.<br />
Vergrämungseffekte können auch bei der Verklappung von Sediment im Be-<br />
reich der Klappstellen auftreten. Auch hier kann die Verklappungstätigkeit<br />
dazu führen, dass die Schweinswale den Klappstellenbereich meiden. Die<br />
dabei entstehenden Trübungswolken werden jedoch nicht den Nahrungserwerb<br />
beeinflussen, da Schweinswale nicht optisch, sondern durch Echoloka-<br />
tion ihre Beute jagen.<br />
Zusammenfassend erwartet die Planfeststellungsbehörde nicht, dass sich<br />
der Schweinswalbestand durch die baubedingten Auswirkungen verändert.<br />
Mit Ausnahme von örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenztem Ausweichweichverhalten<br />
sind keine Auswirkungen zu erwarten.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
249<br />
Es ist nicht ersichtlich, dass sich durch die anlagebedingten Änderungen wie<br />
z.B. Veränderungen der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit <strong>und</strong> der Hydrologie relevante<br />
Auswirkungen auf das Vorkommen der Meeressäuger einstellen können.<br />
Selbst unmittelbar nach Abschluss der Baggerungen (also zum Zeitpunkt der<br />
relativ größten Veränderungen) sind die Auswirkungen gering.<br />
Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde sind keine relevanten anlagebedingten<br />
Auswirkungen durch Zunahme des Tidenhubs <strong>und</strong> der Veränderung<br />
weiterer hydrologischer Parameter (vgl. entsprechende Ausführungen unter<br />
B.III.3.1.1.2) auf die Seeh<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Schweinswale erkennbar, da die Veränderung<br />
dieser Parameter im Verhältnis zu der hohen Variabilität des Lebensraumes<br />
als sehr schwach angesehen wird. Das Auftreten von Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Schweinswal wird von anderen Faktoren (z.B. Nahrungsangebot) beeinflusst<br />
als durch die Hydromechanik. Da die Fischfauna allenfalls gering beeinträchtigt<br />
wird (siehe Kap. Fische) ist auch keine deutliche Veränderung der Nah-<br />
rungsgr<strong>und</strong>lage für die beiden Säugerarten zu erwarten. Ein verändertes<br />
Verhalten der Meeressäuger oder eine Veränderung der Bestände wird be-<br />
züglich der anlagebedingten Auswirkungen nicht erwartet.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Hinsichtlich der Unterhaltungsbaggerungen gelten gr<strong>und</strong>sätzlich die oben<br />
genannten Ausführungen zu den baubedingten Auswirkungen (Erstbaggerungen),<br />
da die Auswirkungen durch die Baggerfahrzeuge auf die Mee-<br />
ressäuger identisch sind. Zu unterscheiden sind die betriebsbedingten Auswirkungen<br />
von den baubedingten Auswirkungen dadurch, dass sie vom Um-<br />
fang her geringer sind, jedoch regelmäßig bei Bedarf wieder auftreten.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass der Umfang der Schiffsbewegungen für die Un-<br />
terhaltungsbaggerungen mit ca. 40 Schiffsbewegungen pro Baggerkampagne<br />
bei den Unterhaltungsbaggerungen im Maßnahmenbereich Emden, der in<br />
diesem Zusammenhang relevant ist, deutlich geringer ist als bei den Erstbaggerungen<br />
(hier sind es 60).
250<br />
Insofern können auch die Unterhaltungsbaggerungen bzw. -verklappungen<br />
zu räumlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzten Ausweichreaktionen der Meeressäuger<br />
führen, wenn auch in geringerem Maße als bei der Erstbaggerung. Be-<br />
standsveränderungen <strong>und</strong> Funktionsverluste in den Aufenthaltsräumen sind<br />
nicht zu besorgen. Es sind allenfalls Einzeltiere betroffen.
3.1.1.5.1.2 Fische<br />
Datenbasis<br />
251<br />
Zur Beschreibung der Fischfauna wurden aus mehreren Jahrzehnten vorhandene<br />
Daten zum Artenbestand ausgewertet.<br />
Ergänzend wurde im Frühjahr/Mai 2006 die Fischfauna an drei Messstellen<br />
(Rysum, Wybelsum <strong>und</strong> Terborg) <strong>und</strong> im Herbst/September 2006 an 10<br />
Messstellen zwischen Papenburg <strong>und</strong> Rysum durch Befischung erfasst (Bioconsult,<br />
November 2006 (2006b)). Im Frühjahr 2007 wurden die 10 Messstellen,<br />
z.T. etwas versetzt, erneut beprobt (Bioconsult 2007a) Hierdurch konnten<br />
auch saisonale Veränderungen berücksichtigt werden. Zusätzlich liegt<br />
eine Untersuchung zur Laichaktivität der Finte in der Unterems von Bioconsult<br />
(2007b) vor.<br />
Abbildung 0-1: Messstellen Fischfauna 2006/07 (aus Bioconsult 2007a)
252<br />
Für die Beschreibung der Ist-Situation der Fischfauna in der UVU wurden<br />
folgende Daten (ab dem Jahr 1995) ausgewertet.<br />
Maßnahmenbereich Relevante Ausbaumaßnahmen<br />
DEK-km 225,8 <strong>und</strong><br />
Ems-km 1,3<br />
Ems-km 6,2 bis 7,6<br />
Ems-km 14,4 bis 15,9<br />
Ems-km 31,0 – 37<br />
<strong>und</strong> 40,0 – 40,5<br />
Punktuell an DEK-km 225,6:<br />
Sohlsprung für die Bedarfstiefe<br />
um ca. 25 m nach Westen.<br />
Verschiebung des Fahrwassers<br />
um bis zu 8 m nach Osten<br />
Ems-km 0 – 1,3)<br />
Fahrrinnenverschiebung auf<br />
einer Länge von 1,2 km um bis<br />
zu 30 m<br />
Fahrrinnenverschiebung um bis<br />
zu 21 m auf einer Länge von<br />
1,7 km sowie Umbau der Jann-<br />
Berghaus- Brücke<br />
Absenkung der Bedarfstiefe um<br />
bis zu 0,4m<br />
zugeordnete aktuelle<br />
Quellen mit Ems-km<br />
Bioconsult (2006a,<br />
2007a; Ems-km 3),<br />
Bioconsult (2006b,<br />
2007a; Ems-km 0,5)<br />
Bioconsult (2006a, b,<br />
2007a) (Ems-km 8,4-<br />
8,5)<br />
LFV (2003) (ca. Emskm<br />
18-19)<br />
Bioconsult (2006b,<br />
2007a; Ems-km 14,5)<br />
Meldebogen NLÖ<br />
(aus 1996-1997) (ca.<br />
Ems-km 32)<br />
Bioconsult (2006b ,<br />
2007a; Ems-km 30,5<br />
u. 41)<br />
Die vorgelegten Untersuchungen sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
geeignet <strong>und</strong> ausreichend, die Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Fischfauna darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten. Sie decken das gesamte in<br />
dem zu betrachtenden Raum vorkommende Artenspektrum ab <strong>und</strong> berücksichtigen<br />
saisonale Unterschiede. Aussagen über Laichaktivitäten der Finte<br />
in der Unterems (Bioconsult 2007b) wurden aus der FFH-VS (September<br />
2008) übernommen <strong>und</strong> von der Planfeststellungsbehörde auf Aktualität<br />
überprüft (D&M, gutachterliche Stellungnahme vom 03.02.2011). Die Aktualität<br />
der in den Quellen genannten Daten ist somit gesichert.
Bestand<br />
253<br />
Nach Bioconsult (2006b, 2007a) stellt sich die Ist-Situation wie folgt dar:<br />
Insgesamt wurden während der Untersuchung im Frühjahr <strong>und</strong> im Herbst<br />
2006 41 Fischarten festgestellt. Mit unterschiedlichen saisonalen <strong>und</strong> räumli-<br />
chen Schwerpunkten sind Fl<strong>und</strong>er, Stint, Hering <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eln als häufige<br />
Arten im Emsästuar zu nennen. 10 Arten sind als Arten der Roten Liste<br />
(Bless et al. 1998) geführt. Mit der Finte, dem Flussneunauge <strong>und</strong> dem<br />
Meerneunauge sind insgesamt drei der nach der Roten Liste stark gefährdeten<br />
Arten als maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebiets „Unterems <strong>und</strong><br />
Außenems“ bzw. „Ems“ (nur Flussneunauge) gemäß Anhang II der FFH-<br />
Richtlinie gelistet.<br />
Hinsichtlich der einzelnen, jeweils nachgewiesenen Arten wird auf die nachstehende<br />
Tabelle verwiesen.
254
255<br />
Entlang des ästuarinen Salinitätsgradienten konnten deutliche Artenwechsel<br />
innerhalb <strong>und</strong> zwischen den verschiedenen ökologischen Gilden wie limnische,<br />
ästuarine, diadrome Wanderarten sowie rein marine bzw. saisonal ma-<br />
rine oder juvenil-marine Arten dokumentiert werden. Dem Untersuchungsgebiet<br />
kommt auch eine Funktion als Transitgebiet für Arten wie Flussneunau-<br />
ge, Dreistacheliger Stichling <strong>und</strong> Aal sowie als Nahrungs- <strong>und</strong> Aufwuchsgebiet<br />
für Arten wie juvenile Scheibenbäuche, Schollen, Seezungen <strong>und</strong> Herin-<br />
ge zu.<br />
Die Ergebnisse zeigen für den unteren Abschnitt der Unterems bis Rysum<br />
ein Artenspektrum <strong>und</strong> auch Ab<strong>und</strong>anzen, wie sie hier für einen mäßig bis<br />
stark genutzten ästuarinen Lebensraum auch zu erwarten sind. Für den obe-<br />
ren Abschnitt der Unterems zeigen die Ergebnisse jedoch eine sehr stark<br />
degradierte Fischgemeinschaft, die auch über das Artenspektrum, vor allem<br />
aber über die Ab<strong>und</strong>anzen <strong>und</strong> die Biomasse als stark verarmt zu bezeich-
256<br />
nen ist. Als wesentliche Schlüsselfaktoren sind die ausgeprägten Sauerstoff-<br />
defizite <strong>und</strong> die sehr stark erhöhten Schwebstoffkonzentrationen plausibel.<br />
Die Ergebnisse der ergänzend im Frühjahr 2007 durchgeführten Befischung<br />
haben die Ergebnisse der Befischungen aus dem Jahr 2006 insgesamt bestätigt,<br />
jedoch unterschieden sich die die Häufigkeiten z.T. deutlich. So traten<br />
zwischen Leer <strong>und</strong> Herbrum im Herbst 2006 Fl<strong>und</strong>er <strong>und</strong> Flussbarsch als<br />
dominante Arten <strong>und</strong> der Güster als eudominante Art auf. Im Frühjahr 2007<br />
waren Brassen, Fl<strong>und</strong>er <strong>und</strong> Güster die dominanten Arten. Vom Brassen, der<br />
häufigsten Art im Frühjahr 2007, wurden im Herbst 2006 keine Individuen<br />
nachgewiesen. Auch Flussneunauge, Finte, Großer Scheibenbauch zeigten<br />
deutliche saisonale Unterschiede im Auftreten zwischen den Beprobungszeiten<br />
im Frühjahr <strong>und</strong> Herbst. Insgesamt wurden für den Herbst deutlich höhe-<br />
re Fangzahlen <strong>und</strong> eine höhere Biomasse als im Frühjahr dokumentiert, auch<br />
wenn im Frühjahr die Artenzahl geringfügig höher lag.<br />
Die Untersuchung zur Laichaktivität der Finte von Bioconsult (2007b) stellt<br />
sich die Situation der Finte als sehr kritisch dar. Genaue Zahlen hinsichtlich<br />
der Populationsgröße der Finte in der Ems fehlen bisher. Nach aktuellen Er-<br />
kenntnissen (Bioconsult 2007b, bzw. gutachterliche Stellungnahme D&M<br />
2011) kommt es derzeit nicht zu einer erfolgreichen Reproduktion der Finte in<br />
der Ems. Die Anzahl laichbereiter Finten, die in die Unterems einwanderten,<br />
ist verhältnismäßig gering. Die Eiablage findet nur in sehr geringem Umfang<br />
statt. Da von Bioconsult (2007b) keine Larvennachweise festgestellt werden<br />
konnten, ist davon auszugehen, dass sich die Eier in der Unterems aufgr<strong>und</strong><br />
der pessimalen Rahmenbedingungen bezüglich Sauerstoff <strong>und</strong> Schwebstoff-<br />
gehalt nicht entwickeln. Als Laichgebiete wird von den o.g. Untersuchungen<br />
der Bereich zwischen Leer <strong>und</strong> Weener <strong>und</strong> eventuell der Unterlauf der Leda<br />
genannt. Nach Bioconsult (2010) ist derzeit noch nicht abzuschätzen (unter<br />
Voraussetzung nicht wesentlicher Änderungen der abiotischen Rahmenbedingungen),<br />
ob die Finte auf niedrigem Niveau im Emsästuar erhalten bleibt<br />
oder in den nächsten Jahren ganz verschwindet. Eine Subventionierung aus<br />
anderen Ästuaren ist möglich.
Bewertung<br />
257<br />
Der Bewertung der Ist-Situation erfolgte anhand folgender Kriterien:<br />
• Natürlichkeit des Arteninventars unter Bezug auf den historischen<br />
Referenzzustand;<br />
• Quantitative Zusammensetzung der Fischfauna unter Bezug auf den<br />
historischen Referenzzustand;<br />
• Grad der anthropogenen Beeinträchtigung des Lebensraums;<br />
• wesentliche ökologische Funktionen (Wanderkorridor, Reproduktion,<br />
Kinderstube, Nahrungsgebiet).<br />
Das Untersuchungsgebiet ist bereits stark vorbelastet. Schon durch die Ausbaumaßnahmen<br />
der vorangegangenen 20 Jahre hat sich die Tidedynamik<br />
der Ems stark verändert. Die veränderte Tidensituation hat die Brackwassergrenze<br />
<strong>und</strong> damit auch Schwebstofffrachten weiter nach stromauf verlagert.<br />
Durch die mit den Ausbaumaßnahmen einhergehende Nivellierung von Gewässerstrukturen<br />
hat sich die Vielfalt an Lebensstätten im Vergleich zu früheren<br />
Zuständen inzwischen deutlich verringert, so dass auch die Fischbestände<br />
durch diese Maßnahmen als beeinträchtigt gelten müssen (vgl. u.a. IBL<br />
1994). Hinzu kommt seit Mitte der 1990er Jahre <strong>und</strong> extrem seit Beginn des<br />
21. Jahrh<strong>und</strong>erts die verstärkte Problematik zeitweise extrem geringer Sauerstoffwerte<br />
im Emswasser.<br />
Aktuell ist der Sauerstoffhaushalt in der Ems stark beeinträchtigt. So lagen<br />
während der Herbstbefischungen (2. September-Hälfte 2006) die Sauerstoffwerte<br />
im Bereich Papenburg-Weener zeitweise um 10 % bei gleichzeitig<br />
extrem hohen Trübungswerten (um 1000 NTU) (Bioconsult 2006b). Stromauf<br />
nahm zwischen Emden <strong>und</strong> Papenburg die Sauerstoffkonzentration m.o.w.<br />
kontinuierlich ab, während die Trübung (Schwebstoffkonzentration) zunahm.<br />
Insgesamt bestanden sowohl im Frühjahr als auch im Herbst 2006 deutliche<br />
Sauerstoffdefizite im Bereich der Unterems (Bioconsult 2006b). Je nach<br />
Größe des Sauerstoffdefizites sind bei der hier zu betrachtenden Fischfauna<br />
mehr oder weniger ausgedehnte Ausweichreaktionen, u.U. Fischsterben <strong>und</strong><br />
Barrierewirkungen die Folge.
258<br />
Hinsichtlich der Sedimente ist in der Unterems oberhalb von Emden seit An-<br />
fang der 1980er Jahre außerdem eine deutliche Zunahme des Feinkornan-<br />
teils festgestellt worden, so dass heute der Schlickanteil 70-75% beträgt (IBL<br />
1997, Bioconsult 2006c). Erhebungen im Rahmen vorliegender Planungen<br />
bestätigen dies (vgl. Materialband).<br />
Gemäß der UVU wird das Fazit der Bewertung der Fischfauna der Unterems<br />
daher wie folgt zusammengefasst:<br />
Aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen Artenbestände, die dem potentiell natürlichem<br />
Fischbestand nach wie vor fast vollständig entsprechen (vgl. schon Nöthlich<br />
1998, IBL 1999), kann die ichthyologische Bedeutung der Unterems auch<br />
heute noch kaum weniger als landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit „hoch“ bis „sehr hoch“<br />
eingestuft werden. Auch IBL (2005) ordnet der Fischfauna der Unterems ab<br />
Leer die höchste Wertstufe zu (Wertstufe a).<br />
Hinsichtlich des Artenspektrums inkl. des Vorkommens von zahlreichen<br />
Rote Liste Arten kann die Wertigkeit der gesamten Unterems mit Wertstufe<br />
5 („sehr hoch“) eingestuft werden. Der Parameter „Häufigkeit“ bzw. „Domi-<br />
nanz“ weist allerdings Verschiebungen auf, d. h. erwartete Häufigkeiten werden<br />
heute nicht mehr erreicht. Insbesondere in dem stromauf von Leer gele-<br />
genem Abschnitt, der in den letzten Jahren während des Sommers gelegentlich<br />
Sauerstoffmangelsituationen aufwies, sind die Quantitäten zeitweise in<br />
ihrer Wertigkeit verändert (Wertstufe 3). Der mittlere Grad der anthropogenen<br />
Beeinträchtigung, der einen (deutlichen) Einfluss auf die (quantitative)<br />
Zusammensetzung der Fischfauna ausmacht, bringt hinsichtlich des Parame-<br />
ters „Grad der anthropogenen Beeinträchtigung“ eine Bewertung in der mittleren<br />
(3) Wertstufe mit sich. Die funktionale Bedeutung der Unterems mit<br />
Wertstufe 4 („hoch“) ergibt sich aus der wichtigen Funktion als Wanderkorridor<br />
ebenso wie aus der Funktion als Laich- <strong>und</strong> Aufwuchshabitat z. T. für<br />
gefährdete Arten. Die Qualität als Nahrungshabitat muss allerdings aufgr<strong>und</strong><br />
der Substratbeschaffenheit, aus der geringe Dichten des streckenweise artenarmen<br />
Makrozoobenthos resultieren, sowie der wenigen vorhandenen<br />
produktiven Flachwasserbereiche als eingeschränkt beurteilt werden. Rein
259<br />
rechnerisch ergibt sich somit eine durchschnittliche Bewertung von 3,8<br />
(3,75) Wertepunkten („hoch“).<br />
Tabelle 3: Bewertung des Ist-Zustandes für das Schutzgut Fischfauna<br />
Bereich /<br />
Wertstufe<br />
Gesamt Bewertungskriterien<br />
Natürlichkeit<br />
des Artenin-<br />
ventars<br />
Quantitative<br />
Zusammen-<br />
setzung der<br />
Fischfauna<br />
Grad der<br />
anthropoge-<br />
nenBeein- trächtigung <br />
wesentli-<br />
che <br />
ökologi-<br />
sche <br />
Funktio-<br />
Emden 4 4 3-4 4 5<br />
JB Brücke 4 5 3-4 3 4<br />
Friesenbrücke <br />
nen<br />
3 4 3 3 3<br />
Papenburg 3 4 3 3 3<br />
Unterems<br />
gesamt<br />
4 5 3 3 4<br />
Erläuterung der Wertstufen: 1: sehr gering (nicht vergeben), 2: gering (nicht vergeben), 3:<br />
mittel, 4: hoch, 5: sehr hoch<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde stellen die von den Trägern<br />
des Vorhabens gewählten Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die Vorgehensweise zur<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Ist-Situation geeignete Gr<strong>und</strong>lagen für die<br />
Auswirkungs-betrachtung dar. Die gutachterliche Stellungnahme auf Nachfrage<br />
der Planfeststellungsbehörde (D&M, schriftliche Mitteilung vom<br />
03.02.2011) bestätigt die Aktualität der verwendeten Daten bzw. der beschriebenen<br />
Zustände in der Ems.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke hat nach Aussage der Fachgutachter<br />
aufgr<strong>und</strong> seiner zeitlichen Begrenzung <strong>und</strong> seiner Kleinräumigkeit keine
260<br />
Auswirkungen auf die Fischfauna verursacht. Bei dieser Einschätzung war<br />
auch die Bauzeitenregelung relevant, die bereits als Vermeidungsmaßnahme<br />
in der vorläufigen Anordnung vom 16.11.2007 Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en<br />
hat.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Als Auswirkungen auf die Fischfauna waren insbesondere die wasserseitigen<br />
Baumaßnahmen an der Brücke relevant. Deshalb wurden zur Vermeidung<br />
etwaiger Beeinträchtigungen der Fischfauna (insbesondere der Finte) wasserseitige<br />
Umbaumaßnahmen (Drucksondierung, Gründung, Pfahlrammung,<br />
Baugrubenherstellung (Sp<strong>und</strong>wandeinbringung, Aussteifung, Herstellung der<br />
Sohle), Versetzung der Dalben) in der Zeit vom 14.04. bis zum 15.06. ausgeschlossen.<br />
Dieses Zeitfenster umfasst die Zeit der Aufwärtsbewegungen so-<br />
wie die Laichzeit der Finte.<br />
In der Zeit vom 01.04. bis zum 13.04. waren die vorstehend ausgeschlossenen<br />
Arbeiten zulässig, sofern die <strong>Wasser</strong>temperatur 12° C nicht erreichte.<br />
Die Träger des Vorhabens hatten während dieser Arbeiten die <strong>Wasser</strong>temperatur<br />
kontinuierlich zu messen <strong>und</strong> zu dokumentieren. Ergänzend waren<br />
die Rammarbeiten im April mit der sog. „soft-start“ Methode durchzuführen.<br />
Sämtliche Bauarbeiten fanden daher außerhalb der Einwanderungs- <strong>und</strong><br />
Laichphase der Finte statt, da diese erst ab 12° C <strong>Wasser</strong>temperatur einwandert<br />
<strong>und</strong> bei ca. 15° C <strong>Wasser</strong>temperaturen laicht.<br />
Anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen auf die Fischfauna sind<br />
ebenfalls nicht gegeben.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Im Rahmen der UVU wurden bau- <strong>und</strong> anlagenbedingt folgende potenzielle<br />
Auswirkungen der wasserbaulichen Maßnahmen auf die Fischfauna betrachtet:
- baubedingt<br />
261<br />
• Vergrämung durch Lärm <strong>und</strong> Schwebstoffe; physiologische Schädigungen<br />
durch Sauerstoffdefizite <strong>und</strong> Trübstoffe; Beeinträchtigung des Aufstiegs<br />
diadromer Arten<br />
• Erhöhte Mortalität durch Baggereinwirkung<br />
• Beeinträchtigung des Fraßerfolgs von Individuen (Makrozoobenthos)<br />
• Habitatveränderungen (Sediment)<br />
• Zusätzliche Schiffverkehre (Baggerfahrten)<br />
• Auswirkungen auf die Fischfauna der Nebenflüsse <strong>und</strong> den Fortbestand<br />
mariner Fischarten<br />
- anlagebedingt<br />
• Verluste von Flachwasserlebensräumen <strong>und</strong> Unterwasserböschungen<br />
• Zunahme der jährlich auftretenden Sauerstoffdefizite<br />
• Auswirkungen auf die Fischfauna der Nebenflüsse <strong>und</strong> den Fortbestand<br />
mariner Fischarten<br />
• Veränderung von Tidenhub, Brackwassergrenze <strong>und</strong> Strömungsge-<br />
schwindigkeit<br />
Die betriebsbedingten Auswirkungen werden sich gr<strong>und</strong>sätzlich mit den<br />
vorstehend beschriebenen baubedingten Auswirkungen des Vorhabens decken,<br />
in der Intensität jedoch geringer sein. Im Unterschied zu den baubedingten<br />
Auswirkungen sind betriebsbedingten Auswirkungen jedoch wieder-<br />
kehrend.<br />
Diese Vorgehensweise ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
geeignet, alle in Betracht kommenden Auswirkungen des planfestgestellen<br />
Vorhabens auf die Fischfauna darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten.
262<br />
Unter Berücksichtigung der Bauzeitenfenster, die als Verminderungsmaßnahme<br />
seitens der Träger des Vorhabens in das Verfahren eingebracht wurden,<br />
stellen sich die möglichen vorhabensbedingten Auswirkungen nach den<br />
Angaben der UVU wie folgt dar:<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Nach Aussage der Fachgutachter sind kleinräumige Vergrämungen durch<br />
Lärm <strong>und</strong> Schwebstoffe sowie physiologische Schädigungen durch Sauerstoffdefizite<br />
<strong>und</strong> Trübstoffe im Bereich der Baggertätigkeiten bis hin zur Be-<br />
einträchtigung des Aufstieges des überwiegenden Teils der diadromen Arten<br />
(Aal, Lachs, Meerforelle, Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge, Stint, Fl<strong>und</strong>er) während<br />
der Baggerung nicht gr<strong>und</strong>sätzlich auszuschließen gewesen.<br />
Ein lokaler Funktionsverlust in den Maßnahmenbereichen durch Vergrämung<br />
der Fische während der Bauphase bis hin zu Beeinträchtigungen (Verzöge-<br />
rungen) der im Frühjahr (z. B. Finte, Meerneunauge) oder Herbst (z. B.<br />
Flussneunauge, Lachs, Meerforelle) stattfindenden Aufwärtswanderungen<br />
konnte gemäß der Angaben der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Unterlage<br />
F S. 310 f. mwN) auftreten. Es ist nachgewiesen, dass sehr starke Trü-<br />
bungszonen von anadromen Fischarten u. U. nicht durchquert werden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sei im Bereich von starken Trübungsfahnen mit einer Verringe-<br />
rung der Ab<strong>und</strong>anzen <strong>und</strong> mit einer Veränderung der Artenzusammensetzung<br />
zu rechnen, da die durch Baggerungen kleinräumig verstärkten Trübungsfahnen<br />
<strong>und</strong> Sauerstoffzehrungen zu Vermeidungs- <strong>und</strong> Fluchtverhalten<br />
bei den Fische führen. Zusätzlich kann Vergrämung durch den durch die<br />
Bagger verursachten Lärm entstehen.<br />
In den einzelnen Maßnahmenbereichen war von vorübergehenden bis kurz-<br />
zeitigen starken <strong>und</strong> kleinräumigen Trübungsfahnen während der Baggerungen<br />
auszugehen, da das zu baggernde Substrat überwiegend schluffig war.<br />
Allerdings waren die Vorbelastungen infolge der Schwebstoffgehalte insgesamt<br />
hoch bis sehr hoch, vor allem in den Abschnitten Papenburg <strong>und</strong> Friesenbrücke.<br />
An diesen beiden Strecken <strong>und</strong> im Bereich der Jann- Berghaus-
263<br />
Brücke fielen durch die planfestgestellten Maßnahmen relativ geringe Mengen<br />
an Baggergut an. Eine zu den Vorbelastungen additiv wirkende, weitreichende<br />
maßnahmenbedingte Vergrämung der Tiere war an diesen Strecken<br />
daher nach Ansicht der Fachgutachter nicht anzunehmen.<br />
Hingegen waren insbesondere im Bereich Emden aufgr<strong>und</strong> des zeitlichen<br />
Umfanges <strong>und</strong> der Ausdehnung der Maßnahmen kurzzeitige bis mittelfristige<br />
Auswirkungen auf das Wandergeschehen möglich. Dies ergab sich daraus,<br />
dass die Finte als eine anadrom-aestuarine Art empfindlich auf schlechte<br />
<strong>Wasser</strong>qualitäten reagiert. Trübungszonen <strong>und</strong> durch deren Abbau ausgelöste<br />
umfangreichere Sauerstoffdefizite hätten zu einer erhöhten Mortalität bei<br />
Finten führen (UVU S. 311 mwN) können. Es wird für jedoch wahrscheinlich<br />
gehalten, dass, wie die anderen Fischarten auch die Finten dem unmittelbaren<br />
Bereich der Baggertätigkeiten ausgewichen sind.<br />
Weiterhin sind nach Einschätzung der Fachgutachter auch unmittelbare<br />
Auswirkungen durch Baggereinwirkungen möglich. Fische können ggf. unmittelbar<br />
am Saugrohr der eingesetzten Hopperbagger aufgr<strong>und</strong> der hohen Ein-<br />
sauggeschwindigkeiten nicht mehr entkommen. Angesaugte Fische haben<br />
faktisch keine Überlebenschance (UVU S. 311 mwN). Ob ein Fisch ange-<br />
saugt wird, hängt wesentlich von der Fähigkeit ab, den Bagger frühzeitig<br />
wahrzunehmen <strong>und</strong> zu flüchten. Erhöhte Mortalitäten betreffen vorwiegend<br />
Laich <strong>und</strong> Fischlarven, da adulte Tiere sich aus dem Einflussbereich des sich<br />
langsam bewegenden Baggers aktiv entziehen können (UVU S. 311 mwN).<br />
Darüber hinaus können Fischeier durch aufgewirbeltes Sediment überdeckt<br />
werden oder durch anhaftendes Substrat vermehrt der Verpilzung oder einem<br />
Bakterienbefall ausgesetzt werden. Die Folge wäre ein in Abhängigkeit<br />
des Umfanges der Baggermaßnahmen mehr oder weniger stark verringerter<br />
Rekrutierungserfolg im Jahr der Baggerung (UVU S. 311f. mwN). Somit sind<br />
die Auswirkungen des Vorhabens am größten, wenn sie während der Laich<strong>und</strong><br />
Entwicklungsphase stattfinden. Die von den Trägern des Vorhabens ins<br />
Verfahren eingebrachten <strong>und</strong> umgesetzten Bauzeitenregelungen (s.o.) ließen<br />
die Auswirkungen der Baggertätigkeiten auf die Finte deutlich vermindern.
264<br />
Erhöhte Mortalitäten hätten jedoch nicht nur bei der Finte, sondern auch bei<br />
anderen in der Ems laichenden Arten (Stint, Dreistacheliger Stichling) bzw.<br />
einwandernden Jungfischen (Aal, Scheibenbauch, Plattfische) auftreten können.<br />
Der Aufstieg von Glasaalen im Ästuar erfolgt etwa Mitte April bis Anfang<br />
Mai bei Temperaturen zwischen 9 bis 11° C <strong>und</strong> erstreckt sich u. U. bis in<br />
den Juni. Der Aufstieg erfolgt dabei unter Ausnutzung des Flutstromes, insbesondere<br />
auch von Springtiden, besonders in Ufernähe. Adulte Tiere dürften<br />
die Baggergeräte überwiegend mit ihrem Seitenlinienorgan wahrnehmen<br />
<strong>und</strong> sich dem langsam bewegenden Bagger aktiv entziehen können. Anders<br />
ist die Situation beim Abstieg der Blankaale in der Ems: Der Blankaalabstieg<br />
erfolgt zwischen September <strong>und</strong> November, eher mittig im Gewässer, tief in<br />
der Stromrinne <strong>und</strong> v.a. nachts (UVU S. 312 mwN). Der Baggerbetrieb erfolgte<br />
in den Bereichen Papenburg, Friesenbrücke <strong>und</strong> Jann- Berghaus- Brücke<br />
zwischen 6:00 Uhr <strong>und</strong> 22:00, so dass in diesen Maßnahmenbereichen<br />
in Bezug auf die Aale keine Konflikte entstanden sind.<br />
Im Maßnahmebereich Emden wurde jedoch ein 24 h Betrieb durchgeführt.<br />
Ein Ausweichen absteigender Blankaale entlang tieferer <strong>Wasser</strong>schichten<br />
wäre aufgr<strong>und</strong> bestehender Vorbelastungen (Hamenfischerei) kaum möglich<br />
gewesen bzw. die Fische wären durch Ausweichreaktionen in die Netze ge-<br />
trieben. Auch der in diesem Bereich im Spätsommer begonnende Aufstieg<br />
der Flussneunaugen hätte negativ beeinträchtigt werden können (UVU S.<br />
312 mwN). Dies wurde durch die Umsetzung der zweiten Bauzeitenregelung<br />
verhindert, da im Bereich Emden zum Zeitpunkt des Abstiegs keine Erstbaggerung<br />
durchgeführt wurden.<br />
Die Baggerungen können nach Aussage der Fachgutachter weiterhin negati-<br />
ve Auswirkungen auf das Makrozoobenthos haben <strong>und</strong> damit zu einer Beeinträchtigung<br />
des Fraßerfolges der Fische führen. Wie bereits dargestellt wur-<br />
de, ist die derzeitige Ist-Situation des Makrozoobenthos durch degradierte<br />
Artenspektren mit geringen Ab<strong>und</strong>anzen <strong>und</strong> Biomassen gekennzeichnet.<br />
Unter Berücksichtigung der lokal begrenzten wasserbaulichen Maßnahmen<br />
werden nur schwach ausgeprägte Auswirkungen auf die Fischfauna betreffend<br />
den Fraßerfolg erwartet. Die vorhandenen Substrateigenschaften lassen
265<br />
darüber hinaus keine besondere Wertigkeit als Nahrungsrefugium für Fische<br />
erkennen (UVU S.313). Daher sind auch die baubedingten Veränderungen<br />
der Sedimentstruktur (Habitatveränderungen) nicht relevant, da in den Maß-<br />
nahmenbereiche keine höherwertigen Substrate vorkommen (UVU S.314).<br />
Außer durch die Baggerarbeiten waren auch Auswirkungen durch die Verklappungs-<br />
bzw. Umlagerungstätigkeiten möglich. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich,<br />
dass die ausbaubedingte zusätzliche Unterbringung von Baggergut<br />
auf den Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 aufgr<strong>und</strong> der Geringfügigkeit (ca. 1 % der<br />
Jahresgesamtmenge) zusätzliche ökologische Auswirkungen auf das System<br />
verursachen hat. Die zusätzliche Schiffsverkehre durch die Baggerungen <strong>und</strong><br />
Verklappungen sind aufgr<strong>und</strong> der geringen Anzahl (ca. 60 Schiffsbewegungen<br />
für die Erstbaggerungen <strong>und</strong> ca. 40 Schiffsbewegungen für die wiederkehrenden<br />
Unterhaltungsbaggerungen – für den Maßnahmebereich Emden,<br />
in Bezug auf die übrigen Bereiche findet keine Verklappung statt) im Vergleich<br />
zum derzeitigen Schiffsverkehr (ca. 10.000 – 11.000 Schiffsbewegungen<br />
pro Jahr) von untergeordneter Bedeutung.<br />
Auswirkungen auf die Fischfauna der Nebenflüsse <strong>und</strong> den Fortbestand mariner<br />
Fischarten sind nicht zu besorgen (vgl. UVU S.315).<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind nach den Angaben der Fachgutachter dauerhafte Verluste<br />
von Flachwasserlebensräumen (Randbereiche) <strong>und</strong> Unterwasserbö-<br />
schungen als potentiell produktive <strong>und</strong> bedeutende Fischhabitate <strong>und</strong> Laichplätze<br />
– Einschränkung der ökologischen Funktionen der betroffenen Bereiche;<br />
Verkleinerung sublitoraler Laich-, Aufwuchs- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete (bei<br />
gleichzeitiger Vergrößerung eulitoralen Nahrungsraums) möglich. Solche<br />
produktiven Bereiche sind in der Unterems nur noch begrenzt vorhanden <strong>und</strong><br />
eine deutliche weitere Flächenreduktion wäre u. a. wegen der genannten<br />
Funktionen problematisch.
266<br />
Im Saldo der wasserbaulichen Maßnahmen erweitern sich die zukünftig zu<br />
baggernden Flächen um ca. 12.491 m², betreffend den Maßnahmenbereich<br />
Weener (zur Flächenbilanzierung vgl. Kapitel B.III.3.1.1.2). Flachwasserbereiche,<br />
als potenziell produktive <strong>und</strong> bedeutende Fischhabitate <strong>und</strong> Laichplätze,<br />
sind von einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme nur in einem<br />
Umfang von 55 m² betroffen (Flächen zwischen 0 <strong>und</strong> - 2m unter MTnw).<br />
Anhand der aktuellen Sedimentproben lässt sich allerdings keine besondere<br />
Wertigkeit der betroffenen Habitate als sublitorale Laich-, Aufwuchs- <strong>und</strong><br />
Nahrungsgebiete der Fische erkennen, da der Gewässerboden in den Eingriffsbereichen<br />
nahezu ausschließlich aus Schlick/Schluff ohne nennenswerte<br />
Sandanteile besteht <strong>und</strong> die Dichten des artenarmen Makrozoobenthos<br />
ein insgesamt geringes Niveau aufweisen.<br />
Eine messbare Zunahme der jährlich auftretenden Sauerstoffdefizite vor dem<br />
Hintergr<strong>und</strong> der starken Vorbelastungen ist nicht zu erwarten, da die vorhabensbedingten<br />
Auswirkungen im Verhältnis zu den bestehenden Verhältnis-<br />
sen zu gering sind, um den Sauerstoffgehalt nachweisbar zu beeinflussen.<br />
Auch die Veränderungen von Tidenhub, Brackwassergrenze <strong>und</strong> Strömungsgeschwindigkeit<br />
sind gering. Die BAW prognostizierte für die hiermit<br />
planfestgestellten Maßnahmen eine schwache (bis 2 cm) Veränderung des<br />
Tidenhubs sowie die schwachen Änderungen der Strömungsgeschwindigkei-<br />
ten (lokal bis zu ± 10/15 cm/s) <strong>und</strong> der unveränderten Lage der Brackwassergrenze.<br />
Diese Veränderungen sind für R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong> Fische von untergeordneter<br />
Bedeutung. Eine Beeinträchtigung ist über diesen Wirkpfad nicht<br />
zu erwarten, eine signifikante Abnahme der Wertigkeit ebenso nicht.<br />
Darüber hinaus sind mit den wasserbaulichen Maßnahmen keine Auswirkungen<br />
auf die Fischfauna der Nebenflüsse <strong>und</strong> den Fortbestand mariner Fisch-<br />
arten verb<strong>und</strong>en, da die vorhabensdingten Wirkungen in diesen Bereichen<br />
nicht bzw. kaum mehr auftreten.
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
267<br />
In der UVU wurde zunächst dargelegt, dass sich die zukünftigen Unterhaltungsbaggermengen<br />
gegenüber den derzeitigen mittleren jährlichen Unterhaltungsbaggermengen<br />
nicht signifikant verändern werden. Die tatsächlich<br />
erforderliche Fahrrinnentiefe würde je nach Tiefgang des zu überführenden<br />
Schiffes in Einzelfallprüfung <strong>und</strong> unter Ausnutzung aller Optimierungsmöglichkeiten<br />
ermittelt <strong>und</strong> entsprechend gebaggert. Hieraus wurde geschlossen,<br />
dass sich in Bezug auf diesen Aspekt vorhabensbedingt keine Auswirkung<br />
ergebe.<br />
Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde wurde die UVU im Hinblick<br />
auf die betriebsbedingten Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen in<br />
den einzelnen wasserbaulichen Maßnahmebereichen ergänzt. Die Auswirkungsbetrachtung<br />
erfolgte unter dem Ansatz, dass mehrmals pro Jahr Unter-<br />
haltsbaggerungen durchzuführen sind. Die ausbaubedingten Unterhaltungsbaggermehrmengen<br />
<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Baggertätigkeiten gehen<br />
nach Auffassung der Fachgutachter im Gesamtgefüge der Vorbelastung des<br />
Systems auf, so dass keine signifikanten Änderungen zwischen dem Ist- <strong>und</strong><br />
dem Prognosezustand zu erwarten sind.<br />
Die im Bedarfsfall zur Herstellung der beantragten Fahrrinnenbreiten <strong>und</strong> –<br />
tiefen erforderlichen Unterhaltungsbaggerungen sind nach Art <strong>und</strong> Weise<br />
vergleichbar mit der unter dem Aspekt „baubedingte Auswirkungen“ dargestellten<br />
Erstbaggerung.<br />
Unterschiede zu der Erstbaggerung ergeben sich insoweit, als davon ausgegangen<br />
wird, dass bei den Unterhaltungsbaggerungen nur 2/3 der Baggermenge<br />
der Erstbaggerung anfällt. Weiterhin ist zu beachten, dass die Unterhaltungsbaggerungen<br />
zwar nicht permanent, aber bei Bedarf auch mehrmals<br />
im Jahr durchgeführt werden können. Sie können also auch zu Wander- <strong>und</strong><br />
Laichzeiten bestimmter Fischarten stattfinden, deren Beeinträchtigung während<br />
des Ausbaus durch Bauzeitenregelungen vermieden bzw. vermindert<br />
wurden.
268<br />
Dennoch sind aus gutachterlicher Sicht trotz Unterhaltungsbaggerungen in<br />
den wasserbaulichen Maßnahmenbereichen auch in den Hauptwander- <strong>und</strong><br />
Laichzeiten keine deutlichen Veränderungen zu erwarten (Unterlage F, S.<br />
12). Hauptgr<strong>und</strong> dafür sind die bereits bestehenden Unterhaltungsbaggerungen<br />
in der Unterems, die eine entsprechend starke Vorbelastung darstellen.<br />
Die durch die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen verursachten Unterhaltungsbaggermengen<br />
<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Baggertätigkeiten gehen<br />
im Gesamtgefüge dieser Vorbelastungen auf, so dass keine signifikanten<br />
Änderungen zwischen dem Ist- <strong>und</strong> dem Prognosezustand erwartet werden.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Auffassung an, da die Unterhaltungsbaggerungen<br />
wesentlich geringe Baggergutmengen als der Ausbau<br />
verursachen <strong>und</strong> eine zeitliche Restriktion für die Unterhaltungsbagge-<br />
rungen nicht angemessen erscheint.
3.1.1.5.1.3 Avifauna<br />
Beschreibung der Ist-Situation<br />
Datengr<strong>und</strong>lage<br />
269<br />
Zur Beschreibung der Ist-Situation wurden in der UVU die Daten der Staatlichen<br />
Vogelschutzwarte Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesbetrieb<br />
für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz (NLWKN), Daten zur den<br />
EU-Vogelschutzgebieten <strong>und</strong> ornithologische Gutachten zu anderen Maßnahmen<br />
(u. a. Emssperrwerks) ausgewertet.<br />
Ergänzend wurden vorhabensbezogen folgende Erhebungen durchgeführt:<br />
• Maßnahmenbereich Jann-Berghaus-Brücke (Juni 2006 – Januar 2007):<br />
- Erfassung der Brutvögel von Anfang Juni bis Anfang August 2006;<br />
- Erfassung der Gastvögel von August 2006 bis Ende Januar 2007 (regionalplan<br />
& uvp 2007)<br />
• <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmenbereiche (November 2006 – Juni 2007):<br />
o Erfassung der Brutvögel von Mitte April bis Ende Juni 2007; im Bereich<br />
der Maßnahmen Jann-Berghaus-Brücke, Friesenbrücke <strong>und</strong> Pa-<br />
penburg (Diekmann & Mosebach 2007a)<br />
o Kartierung der Gastvögel von Mitte November 2006 bis Anfang April<br />
2007 (Diekmann & Mosebach 2007b)<br />
Die folgende Beschreibung des Ist-Zustandes für den Maßnahmenbereich<br />
Emden wurde aus den ursprünglichen Antragsunterlagen (UVU) übernommen,<br />
weil für diesen Bereich bereits eine umfassende Datenlage vorlag. Der<br />
Bestand für die übrigen drei Maßnahmenbereiche (Jann-Berghaus-Brücke,<br />
Friesenbrücke, Papenburg) erfolgt zusammenfassend <strong>und</strong> mit den im Nachgang<br />
zur UVU im November 2006 bis Juni 2007 durchgeführten Erhebungen.<br />
Ist-Zustand – Brutvögel<br />
• Maßnahmenbereich Emden<br />
Innerhalb dieses Maßnahmenbereiches sind die Vorländer bei Petkum <strong>und</strong><br />
Nendorp als Brutgebiete relevant. Stromab Ems-km 37 befinden sich keine<br />
adäquaten Bruthabitate mehr.
270<br />
Innerhalb eines Fünfjahreszeitraumes (1999-2003) wurden (siehe nachfol-<br />
gend dargestellte Tabelle) 41 Brutvogelarten in den einzelnen Teilbereichen<br />
der Vorländer nachgewiesen. Dies entspricht 20,8 % der rezenten niedersächsischen<br />
Brutvogelfauna (N = 197; vgl. Südbeck & Wendt 2002). Wichtigste<br />
Brutvögel im Petkumer Vorland sind die Koloniebrüter (Lachmöwe, Säbelschnäbler)<br />
sowie Wiesenvögel wie Rotschenkel, Kiebitz, Uferschnepfe<br />
<strong>und</strong> Austernfischer. Dieser Avizönose ist eine Brutvogelgemeinschaft beigestellt,<br />
die sich aus Brandgans, Süßwasserenten, Regenpfeifern <strong>und</strong> Rallen<br />
zusammensetzt. Für eine Reihe von Brutvögeln (u. a. Rotschenkel, Säbelschnäbler,<br />
Uferschnepfe) ergeben sich besonders hohe Siedlungsdichten.<br />
Mit Ausnahme eines westlich von Petkumersiel unmittelbar an den Emsdeich<br />
grenzenden Wattbereichs ohne Vegetation höherer Pflanzen weisen alle übrigen<br />
Bereiche einen bestimmten Besatz mit Brutvögeln auf. Darunter ist ein<br />
hoher Anteil an Arten, die auf landesweiten Roten Liste der gefährdeten<br />
Brutvogelarten geführt werden <strong>und</strong> mit einem Gehährdungsstatus versehen<br />
sind.<br />
Angesichts einer ähnlichen Strukturierung der Vorlandflächen im Raum<br />
Nendorp treten dort im Wesentlichen dieselben Brutvogelgemeinschaften wie<br />
auf der gegenüberliegenden Emsseite auf. Zwar kommt die Lachmöwe im<br />
Raum Nendorp nicht vor, jedoch erweist sich der Säbelschnäbler mit 41 bis<br />
65 Paaren auch in diesem Korridor als einer der dort häufigen Brutvögel.<br />
Austernfischer, Kiebitz, Rotschenkel <strong>und</strong> Uferschnepfe brüten ebenfalls im<br />
Nendorper Raum, sind jedoch insgesamt weniger häufig als zwischen Pet-<br />
kum <strong>und</strong> Gandersum (Quelle UVU, S. 334-337.).
271<br />
Liste der im Maßnahmenbereich Emden nachgewiesenen Brutvögel<br />
Erläuterung: Angegeben sind die für 5 Teilbereiche (Petkum I <strong>und</strong> II, Nendorp I bis III, Ab-<br />
grenzung gemäß NLWKN) im Zeitraum von 1999 bis 2003 ermittelten Revierzahlen (Brutpaare)<br />
der in den jeweiligen Teilbereichen vorkommenden Brutvögel sowie deren Gefährdungseinstufung<br />
(es bedeuten: RL W/M: Rote Liste der in der naturräumlichen Region Watten<br />
<strong>und</strong> Marschen gefährdeten Brutvögel, RL Nds.: Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong><br />
Bremen gefährdeten Brutvögel, RL D: Rote Liste der in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
gefährdeten Brutvögel, Stand: 2002; Gefährdungsgrade: 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 =
272<br />
stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, N = Neozoen, / = nicht gefährdet,<br />
Angaben nach Südbeck & Wendt 2002), s. Text<br />
• Maßnahmenbereiche Jann-Berghaus-Brücke, Friesenbrücke <strong>und</strong> Papenburg<br />
Im Bereich der drei untersuchten wasserbaulichen Maßnahmen wurden insgesamt<br />
74 Brutvogelspezies erfasst (s. nachfolgende Tabelle). Damit wurden<br />
53,6% der im Kreis Leer sicher belegten rezenten Brutvogelarten erfasst.<br />
Die höchste Artenzahl wurde an der Jann-Berghaus-Brücke ermittelt (63 Arten).<br />
Tabelle 7: Liste der im Jahr 2007 in den drei Maßnahmenbereichen Jann-Berghaus-<br />
Brücke, Friesenbrücke <strong>und</strong> Papenburg erfassten Brutvögel<br />
Brutvögel alle 3 Status Bestand Status Bestand<br />
Maßnahmenbereiche Lk Leer Lk Leer Maßn.ber. Maßn.ber.<br />
Haubentaucher (Podiceps cristatus) rB 25-30 rB 1<br />
Höckerschwan (Cygnus olor) rB 30 rB 2<br />
Graugans (Anser anser) rB 70 rB 1<br />
Nilgans (Alopochen aegyptiacus) rB 10 bis 15 rB 5<br />
Brandgans (Tadorna tadorna) rB 300 rB 5<br />
Stockente (Anas platyrhynchos)<br />
rB<br />
800 bis<br />
1.000<br />
Löffelente (Anas clypeata) rB 50 bis 100 rB 4<br />
Reiherente (Aythya fuligula) rB 50 bis 100 rB 8<br />
Rohrweihe (Circus aeruginosus) rB 30 bis 40 rB 2<br />
Mäusebussard (Buteo buteo) rB 150 bis 170 rB 2<br />
Turmfalke (Falco tinnunculus) rB 30 bis 160 rB 2<br />
Rebhuhn (Perdix perdix) rB 5 rB (?) 1<br />
Wachtel (Coturnix coturnix) rB ~5 rB 2<br />
Fasan (Phasianus colchicus)<br />
rB<br />
151 bis<br />
1.000<br />
Teichhuhn (Gallinula chloropus) rB 151 bis rB 8<br />
rB<br />
rB<br />
>150<br />
~45
273<br />
Brutvögel alle 3 Status Bestand Status Bestand<br />
Maßnahmenbereiche Lk Leer Lk Leer Maßn.ber. Maßn.ber.<br />
Blässhuhn (Fulica atra)<br />
Austernfischer<br />
(Haematopus ostralegus)<br />
Säbelschnäbler<br />
(Recurvirostra avosetta)<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
1.000<br />
151 bis<br />
1.000<br />
~5.000<br />
151 bis<br />
1.000<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus) rB 1000 rB 15<br />
Uferschnepfe (Limosa limosa) rB 500 bis 800 rB 2<br />
Rotschenkel (Tringa totanus) rB 700 bis 800 rB 4<br />
Haustaube (Columba f. domestica)<br />
rB<br />
151 bis<br />
1.000<br />
Hohltaube (Columba oenas) rB 20 bis 30 rB 1<br />
Ringeltaube (Columba palumbus) rB >2.000 rB >50<br />
Türkentaube (Streptopelia decaocto)<br />
rB<br />
151 bis<br />
1.000<br />
Kuckuck (Cuculus canorus) rB k. A. rB 8<br />
Waldohreule (Asio otus) rB 100 bis 150 rB 4<br />
Buntspecht (Dendrocopos major) rB 100 rB ~15<br />
Rauchschwalbe (Hir<strong>und</strong>o rustica) rB k. A. rB ~50<br />
Mehlschwalbe (Delichon urbica)<br />
rB<br />
151 bis<br />
1000<br />
Schafstelze (Motacilla flava) rB 200 rB 1<br />
Bachstelze (Motacilla alba)<br />
Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)<br />
Heckenbraunelle<br />
(Prunella modularis)<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
151 bis<br />
1.000<br />
151 bis<br />
1.000<br />
151 bis<br />
1.000<br />
Rotkehlchen (Erithacus rubecula) rB 151 bis rB ~45<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
9<br />
9<br />
1<br />
15<br />
~15<br />
~65<br />
>50<br />
>50<br />
>50
274<br />
Brutvögel alle 3 Status Bestand Status Bestand<br />
Maßnahmenbereiche Lk Leer Lk Leer Maßn.ber. Maßn.ber.<br />
Blaukehlchen<br />
(Luscinia svecica)<br />
Hausrotschwanz<br />
(Phoenicurus ochruros)<br />
Gartenrotschwanz (Phoenicurus<br />
phoenicurus)<br />
rB<br />
rB<br />
1.000<br />
150<br />
80 bis 100<br />
Amsel (Turdus merula) rB 10.000 rB >50<br />
Singdrossel (Turdus philomelos) rB >1000 rB >50<br />
Misteldrossel (Turdus viscivorus) rB 100 bis 200 rB 8<br />
Feldschwirl (Locustella naevia) rB 100 rB 6<br />
Schilfrohrsänger (Acrocephalus<br />
schoenobaenus)<br />
Sumpfrohrsänger<br />
(Acrocephalus palustris)<br />
Teichrohrsänger<br />
(Acrocephalus scirpaceus)<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
150<br />
150 bis 200<br />
500<br />
1.000 bis<br />
1500<br />
Gelbspötter (Hippolais icterina) rB 150 bis 200 rB 8<br />
Klappergrasmücke (Sylvia curruca)<br />
rB<br />
151 bis<br />
1.000<br />
Dorngrasmücke (Sylvia communis) rB 1.000 rB 29<br />
Gartengrasmücke (Sylvia borin)<br />
Mönchsgrasmücke<br />
(Sylvia atricapilla)<br />
rB<br />
rB<br />
151 bis<br />
1.000<br />
151 bis<br />
1000<br />
Zilpzalp (Phylloscopus collybita) rB 1000 rB >50<br />
Fitis (Phylloscopus trochilus) rB >3000 rB >50<br />
Grauschnäpper (Muscicapa striata) rB 200 rB 11<br />
Trauerschnäpper<br />
(Ficedula hypoleuca)<br />
rB<br />
50 bis 100<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
rB<br />
6<br />
20<br />
4<br />
8<br />
71<br />
147<br />
>50<br />
>50<br />
>50<br />
6
275<br />
Brutvögel alle 3 Status Bestand Status Bestand<br />
Maßnahmenbereiche Lk Leer Lk Leer Maßn.ber. Maßn.ber.<br />
Bartmeise (Panurus biarmicus) rB 100 rB 2<br />
Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) rB 30 rB 9<br />
Sumpfmeise (Parus palustris) rB 20 rB 5<br />
Blaumeise (Parus caeruleus) rB ~5000 rB >50<br />
Kohlmeise (Parus major) rB ~5000 rB >50<br />
Elster (Pica pica) rB 1000 rB 13<br />
Eichelhäher (Garrulus glandarius) rB 21 bis 150 rB 5<br />
Dohle (Corvus monedula) rB >1000 rB ~55<br />
Saatkrähe (Corvus frugilegus) rB 800 rB 325<br />
Rabenkrähe (Corvus c. corone)<br />
rB<br />
1000 bis<br />
2000<br />
Star (Sturnus vulgaris) rB ~5000 rB >50<br />
Haussperling (Passer domesticus)<br />
rB<br />
151 bis<br />
1000<br />
Feldsperling (Passer montanus) rB 21 bis 150 rB 48<br />
Buchfink (Fringilla coelebs) rB >2000 rB >50<br />
Grünling (Carduelis chloris) rB 1000 rB >50<br />
Stieglitz (Carduelis carduelis) rB 150 rB ~50<br />
Bluthänfling (Carduelis cannabina) rB ~150 rB 5<br />
Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) rB 21 bis 150 rB 6<br />
Goldammer (Emberiza citrinella) rB 200 bis 300 rB 1<br />
Rohrammer (Emberiza schoeniclus) rB 1000 rB 46<br />
Erläuterung: Aufgelistet sind sämtliche nachgewiesenen Arten mit Angaben zu deren Status<br />
<strong>und</strong> Bestand in den drei Maßnahmenbereichen sowie deren Status <strong>und</strong> Bestand im Landkreis<br />
Leer (nach Gerdes et al. 1998). Es bedeuten: Status <strong>und</strong> Bestand im Landkreis Leer:<br />
rB = regelmäßiger (alljährlicher) Brutvogel, Bestandsgrößen (absolute Revierzahlen bzw.<br />
Brutpaare) nach Gerdes (2000), k. A. = keine Angabe. Status <strong>und</strong> Bestand in den Maßnahmenbereichen:<br />
rB = regelmäßiger (alljährlicher) Brutvogel, ? = unsicher (nach Daten des<br />
NLWKN für 1997 bis 2004 sowie Gerdes et al. 1998, Gerdes 2000), Bestandsgrößen (absolute<br />
Revierzahlen bzw. Brutpaare) nach Erhebungen des Planverfassers, s. Text.<br />
rB<br />
rB<br />
>50<br />
>50
276<br />
61 % (N = 45) der 74 Arten sind in allen drei Maßnahmenbereichen, 18 Arten<br />
(24 %) in zwei Bereichen vertreten. 11 Arten (15 %) wurden hier als exklusi-<br />
ve Brutvögel eingestuft, da sie in nur einem Maßnahmengebiet vorkommen.<br />
Dies sind Haubentaucher, Höckerschwan, Graugans, Löffelente, Rebhuhn,<br />
Säbelschnäbler, Hohltaube, Schafstelze, Bartmeise, Bluthänfling <strong>und</strong> Goldammer;<br />
sie sind mit zusammen 20 Brutpaaren repräsentiert.<br />
In den drei Maßnahmenbereichen finden sich Vogelarten mit den unterschiedlichsten<br />
ökologischen Ansprüchen. Erwähnenswert sind eine Reihe<br />
von Küstenvögeln, die schwerpunktartig die in Flussnähe gelegenen Habitate<br />
besiedeln. Mit zunehmender Entfernung von der Ems wird die Brutvogelfauna<br />
der Vorländer von Gehölzbrütern <strong>und</strong> Brutvögel der Siedlungsbiotope ab-<br />
gelöst. Somit treffen im Untersuchungsraum einerseits stenotope, auf naturnahe<br />
Habitate angewiesene, Arten (z. B. Bartmeise, Rotschenkel), anderer-<br />
seits kulturfolgende Arten (u. a. Amsel, Buchfink) <strong>und</strong> selbst Gebäudebrüter<br />
wie Hausrotschwanz <strong>und</strong> Türkentaube aufeinander.<br />
Bei genauerer Betrachtung der vorliegenden Artenliste scheinen einige im<br />
Kreis Leer bodenständige Arten, wie z. B. Braunkehlchen (Saxicola rubetra),<br />
Feldlerche (Alauda arvensis) <strong>und</strong> / oder Wiesenpieper (Anthus pratensis), die<br />
angesichts der Strukturierung des Untersuchungsraumes hier zu erwarten<br />
gewesen sind, zu fehlen. Dass diese Arten, die sich in der Brutzeit durch<br />
charakteristische Revierverhaltensweisen auszeichnen, übersehen wurden,<br />
kann ausgeschlossen werden. Vielmehr dürften diese Spezies derzeit nicht<br />
zum Inventar des Untersuchungsraumes gehören. Von diesen ist der Wie-<br />
senpieper auf dem Bingumer Sand <strong>und</strong> in anderen Unteremsbereichen regelmäßiger<br />
Brutvogel. Wachtelkönig (Crex crex) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana<br />
porzana), zwei Arten die in der Vergangenheit im Emsästuar des Öfteren<br />
registriert wurden, konnten 2007 nicht nachgewiesen werden.<br />
Bewertung Ist-Zustand - Brutvögel<br />
Die Bewertung der Vogelbrutgebiete erfolgte nach dem von der Staatlichen<br />
Vogelschutzwarte/NLWKN entwickelten Verfahren (Wilms et al. 1997). Als<br />
Bewertungskriterien werden der regionale Gefährdungsgrad, die Brutpaar-
277<br />
zahlen, die Artenzahl <strong>und</strong> die Größe des Untersuchungsgebietes berücksich-<br />
tigt.<br />
Im Ergebnis der Bewertung ist die Bedeutung des Brutvogelvorkommens in<br />
den drei Maßnahmenbereichen Jann-Berghaus-Brücke, Friesenbrücke <strong>und</strong><br />
Papenburg als „mittel“ einzustufen. Der Bingumer Sand sowie die Vorländer<br />
in Petkum <strong>und</strong> Nendorp sind aufgr<strong>und</strong> seiner nationalen Bedeutung mit „sehr<br />
hoch“ (Wertstufe 5) zu bewerten.
278<br />
Tabelle 8: Zusammenfassende Darstellung der Bewertung für die vier Maßnahmenbe-<br />
reiche als Vogelbrutgebiete.<br />
Maßnahmenbereiche<br />
Emden<br />
(Binnenhafen)<br />
Emden (Petkumer<br />
<strong>und</strong> Nendorper<br />
Vorland)<br />
Jann-Berghaus-<br />
Brücke<br />
Weener Friesenbrücke<br />
Papenburg<br />
Bewertung /<br />
Wertstufe<br />
sehr geringe<br />
Bedeutung<br />
1<br />
sehr hohe<br />
Bedeutung<br />
5<br />
mittlere<br />
Bedeutung<br />
3;<br />
Bingumer Sand<br />
sehr hohe<br />
Bedeutung<br />
5<br />
mittlere<br />
Bedeutung<br />
3<br />
mittlere<br />
Bedeutung<br />
3<br />
Bemerkungen<br />
Landschaft größtenteils naturfern überbaut,<br />
keine geeigneten Brutbiotope<br />
Vogelbrutgebiete von nationaler Bedeutung,<br />
sehr hohe Artenvielfalt, Siedlungsdichte <strong>und</strong><br />
Repräsentanz, große Naturnähe<br />
im Nahbereich 2; Vogelbrutgebiete von lokaler<br />
Bedeutung, in größerer Entfernung weitere<br />
Vogelbrutgebiete von lokaler u. höherer Bedeutung,<br />
Bingumer Sand mit nationaler Bedeutung<br />
keine zusammenhängenden Vogelbrutgebiete<br />
von lokaler u. höherer Bedeutung, im Gebiet<br />
5 Saatkrähenkolonien u. eine stellenweise<br />
hohe Brutpaardichte von nicht gefährdeten<br />
Brutvögeln<br />
im Raum Nesseburg ein Vogelbrutgebiet von<br />
lokaler Bedeutung, im Süden des Maßnahmenbereichs<br />
keine relevanten Vogelbrutgebiete,<br />
in manchen Bereichen eine hohe Brutpaardichte<br />
von nicht gefährdeten Brutvögeln<br />
Die von den Trägern des Vorhabens gewählte Datengr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> die Vorgehensweise<br />
zur Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung Bewertung nicht der Ist-<br />
Situation ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde als Gr<strong>und</strong>lage für<br />
die Auswirkungsbetrachtung geeignet.
Ist-Zustand - Gastvögel<br />
279<br />
Für die Bestandsbeschreibung der Gastvogelbestände im Petkumer <strong>und</strong><br />
Nendorper Vorland wurde auf vorhandenes Datenmaterial (ursprünglichen<br />
Antragsunterlagen, UVU) zurückgegriffen, welches umfangreich <strong>und</strong> aktuell<br />
vorhanden war. Der Ist-Zustandes der übrigen von den Maßnahmen betroffenen<br />
vier Bereiche (Emden-Binnenhafen, Jann-Berghaus-Brücke, Friesenbrücke<br />
sowie Bereich Seeschleuse vor Papenburg) wurde dagegen neu<br />
erfasst (Diekmann & Mosebach 2007, a, b).<br />
• Maßnahmenbereich Emden (Nendorper <strong>und</strong> Petkumer Vorland)<br />
In nachfolgend dargestellter Tabelle sind 47 Gastvogelarten mit 62.725 Individuen<br />
aufgeführt. Mit 39 Spezies erweist sich der Bereich Pogum / Knockster<br />
Muhde als am artenreichsten. Dagegen weist das Petkumer Vorland, das<br />
sich von Jarßum bis Gandersum erstreckt, die meisten Individuen (N =<br />
24.995) auf. Im Bereich Knockster Muhde / Pogum wurden nach Angaben<br />
des NLWKN Tagesspitzen von 10.899 Vögeln <strong>und</strong> im Petkumer Vorland so-<br />
gar von 13.290 <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Watvögeln registriert. Im Gebiet häufigster<br />
Gastvogel ist die Nonnengans, die 45,8 % (N = 28.732) des gesamten Indivi-<br />
duenbestandes von 62.725 Vögeln stellt. Auf dem zweiten Platz folgt der Alpenstrandläufer<br />
mit 18,34 % (N = 11.514) am Bestand aller nachgewiesenen<br />
Vögel. Alle übrigen Arten sind mit < 10 % am Gesamt-Individuenbestand vertreten.<br />
Für den im Raum Petkum–Nendorp ebenfalls sehr häufigen Alpenstrandläu-<br />
fer spielen die schlick- <strong>und</strong> nahrungsreichen Wattflächen des Dollart <strong>und</strong> der<br />
angrenzenden Bereiche eine große Rolle. Das Petkumer Vorland stellt für<br />
diese Art seit jeher einen traditionellen Rastplatz dar. Gerdes (2000) nennt<br />
Tagesspitzen von 2.000 Vögeln. Bei Flut hält sich dieser Strandläufer vorzugsweise<br />
im Bereich der Vorländer auf, während bei überdurchschnittlich<br />
hohen Tiden große Teile der Schwärme auf die binnendeichs gelegenen<br />
Grünländer ausweichen. Somit fungieren diese Gebiete als Hochwasserfluchtplätze.
280<br />
Gastvögel im Petkumer <strong>und</strong> Nendorper Vorland
281<br />
• Maßnahmenbereiche Emden-Binnenhafen, Jann-Berghaus-Brücke, Frie-<br />
senbrücke sowie Bereich Seeschleuse vor Papenburg<br />
Durch die aktuellen Erfassungen im Bereich der vier wasserbaulichen Maßnahmen<br />
wurden insgesamt 8.923 <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Watvögel von 17 Arten er-<br />
fasst. Das Artenspektrum setzt sich vornehmlich aus Schwimmenten <strong>und</strong><br />
Möwen zusammen. Tauchende Arten (Lappentaucher, Säger) sowie Watvö-<br />
gel sind unterrepräsentiert.<br />
Die nachfolgende Tabelle 4 bildet die Dominanzverhältnisse der Winterbef<strong>und</strong>e<br />
für 2006/07 ab. Mit insgesamt 4.044 Individuen ist die Pfeifente die<br />
eudominante Gastvogelart, gefolgt von 3 dominanten Arten (Stockente,<br />
Lach- <strong>und</strong> Sturmmöwe), die zusammen 50,9 % aller nachgewiesenen Indivi-<br />
duen (N = 8923) stellen. Unter den rezedenten Vertretern wurden hier Gastvögel<br />
zusammengefasst, die mit weniger als 5 % am Gesamt-<br />
Individuenbestand vertreten sind. Insgesamt 11 der 17 Arten kommen mit<br />
einem Individuenanteil von zusammen 1 % vor. Unter diesen finden sich<br />
Gänse, Schwäne, Watvögel <strong>und</strong> andere (siehe Tabelle 4).<br />
Einige der in den Maßnahmenbereichen häufigen Arten, wie z.B. Pfeif- <strong>und</strong><br />
Stockente, überwintern alljährlich mit großen Beständen an der Unterems.<br />
Legt man zugr<strong>und</strong>e, dass angesichts der Gesamtlänge der Ems von Papen-<br />
burg bis Emden die darin eingelagerten Maßnahmengebiete lediglich sehr<br />
kleine Raumausschnitte darstellen, dürften sich im gesamten Unteremsraum<br />
zu bestimmten Zeiten mitunter mehr als 5.000 Pfeifenten <strong>und</strong> bis zu 3.000<br />
Stockenten aufhalten.
282<br />
Tabelle 4: Rangfolge der vom 10.11.2006 bis 02.04.2007 in den vier Maßnahmen-<br />
bereichen nachgewiesenen Gastvögel<br />
Gastvogelart ∑ Individuen<br />
Pfeifente (Anas penelope) 4044 1<br />
Stockente (Anas platyrhynchos) 2393 2<br />
Lachmöwe (Larus ridib<strong>und</strong>us) 1133 3<br />
Sturmmöwe (Larus canus) 1015 4<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus) 200 5<br />
Silbermöwe (Larus argentatus) 51 6<br />
Brandgans (Tadorna tadorna) 17 7<br />
Höckerschwan (Cygnus olor) 16 8<br />
Austernfischer (Haematopus ostralegus) 15 9<br />
Reiherente (Aythya fuligula) 10 10<br />
Nilgans (Alopochen aegyptiacus) 6 11<br />
Bekassine (Gallinago gallinago) 5 12<br />
Gänsesäger (Mergus merganser) 5 13<br />
Graugans (Anser anser) 4 14<br />
Kormoran (Phalacrocorax carbo) 4 15<br />
Heringsmöwe (Larus fuscus) 3 16<br />
Graureiher (Ardea cinerea) 2 17<br />
∑ 17 Arten 8.923<br />
Erläuterung:<br />
1 sp. = eudominante Art (45,3%)<br />
3 spp. = dominante Arten (50,9%)<br />
2 spp. = rezedente Arten (2,8%)<br />
11 spp. = subrezedente Arten (1,0<br />
In der nachfolgenden Tabelle 5 werden Hinweise auf die räumliche Verteilung<br />
der in den vier Maßnahmenbereichen erfassten Gastvögel gegeben.<br />
Das Maximum mit 3.059 Vögeln wird an der Friesenbrücke erreicht. Die An-<br />
zahl der Vögel liegen mit 2.609 1 bzw. 2.578 für die Jann-Berghaus-Brücke<br />
<strong>und</strong> den Papenburger Raum auf demselben Niveau. Dagegen wurde mit 677<br />
1 In den für die Jann-Berghaus-Brücke ausgewiesenen Gesamt-Individuenbestand (N = 2.609) sind die Ergebnisse<br />
von zwei exemplarischen Zählungen eingeflossen, in deren Verlauf Teile des am Bingumer Sand verlaufenden<br />
Ems-Seitenarmes zusätzlich berücksichtigt wurden.<br />
%)
283<br />
Individuen (entsprechend 7,6 % des gesamten Individuenbestandes) der ge-<br />
ringste Anteil im Bereich des Hafens Emden verzeichnet.<br />
Die Verteilung der 17 <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Watvogelarten auf die vier Untersu-<br />
chungsbereiche stellt sich folgendermaßen dar:<br />
Sechs Arten wurden ausschließlich an einem Standort <strong>und</strong> jeweils 3 Arten in<br />
2 bzw. 3 Gebieten nachgewiesen. Fünf der 17 Arten entfallen auf alle 4 Untersuchungsbereiche,<br />
<strong>und</strong> zwar Pfeif- <strong>und</strong> Stockente sowie Lach-, Silber- <strong>und</strong><br />
Sturmmöwe. Mit insgesamt 14 Spezies erweist sich die Friesenbrücke als am<br />
artenreichsten, gefolgt von dem an der Jann-Berghaus-Brücke gelegenen<br />
Gebiet mit 12 Arten. Im Raum Emden <strong>und</strong> Papenburg wurden 7 bzw. 8 Gastvogelarten<br />
festgestellt.<br />
Tabelle 5: Aufkommen an Gastvögeln in den vier Maßnahmenbereichen im Zeitraum<br />
vom 10.11.2006 bis 02.04.2007 (TG 1 = Teilgebiet Emden Hafen, TG 2 = Teilgebiet<br />
Jann-Berghaus-Brücke, TG 3 = Teilgebiet Friesenbrücke, TG 4 = Teilgebiet Seeschleuse<br />
vor Papenburg)<br />
Gastvögel / Teilgebiete 1 bis 4<br />
TG 1 TG 2 TG 3 TG 4<br />
Kormoran (Phalacrocorax carbo) 3 1 0 4 4<br />
Graureiher (Ardea cinerea) 0 1 1 0 2<br />
Höckerschwan (Cygnus olor) 0 0 16 0 16<br />
Graugans (Anser anser) 0 4 0 0 4<br />
Nilgans (Alopochen aegyptiacus) 0 6 0 0 6<br />
Brandgans (Tadorna tadorna) 0 5 8 0 17<br />
Pfeifente (Anas penelope) 279 1.546 854 1.365 4.044<br />
Stockente (Anas platyrhynchos) 289 740 683 681 2.393<br />
Reiherente (Aythya fuligula) 0 0 10 0 10<br />
Gänsesäger (Mergus merganser) 2 0 1 2 5<br />
Austernfischer (Haematopus ostralegus) 0 3 8 4 15<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus) 0 0 200 0 200<br />
Bekassine (Gallinago gallinago) 0 0 5 0 5<br />
Heringsmöwe (Larus fuscus) 0 1 2 0 3<br />
Silbermöwe (Larus argentatus) 24 16 3 8 51<br />
Sturmmöwe (Larus canus) 46 145 332 492 1.015<br />
∑
284<br />
Lachmöwe (Larus ridib<strong>und</strong>us) 34 141 936 22 1.133<br />
∑ 17 spp. / Ind. 677 2.609 3.059 2.578 8.923<br />
Bewertung Ist-Zustand - Gastvögel<br />
Die Gastvogelaufkommen wurden anhand der quantitativen Kriterien zur Be-<br />
wertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen nach Burdorf et al.<br />
(1997) bewertet. Das Bewertungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Watvögel. Die Übertragung der Bewertung nach Burdorf et al.<br />
(1997) in einen 5-stufige Bewertungsrahmen wird wie folgt durchgeführt (vgl.<br />
Unterlage F, S. 332):<br />
− Internationale, nationale oder landesweite Bedeutung (nach Burdorf et<br />
al. 1997): Wertstufe 5 (sehr hohe Bedeutung)<br />
− Regionale oder lokale Bedeutung (nach Burdorf et al. 1997): Wertstufe<br />
4 (hohe Bedeutung)<br />
− Vogelbestände, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Anzahl die lokale Bedeutung nicht<br />
erreichen: Wertstufe 3 (mittlere Bedeutung)<br />
− Geringe Vogelbestände: Wertstufe 2 (geringe Bedeutung)<br />
− keine oder nur einzelne rastende Tiere: Wertstufe 1 (sehr geringe Be-<br />
deutung)<br />
Die Bewertungsergebnisse sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt.<br />
Tabelle 6: Zusammenfassende Darstellung der Bewertung der vier Maßnahmenbereiche<br />
als Gastvogellebensräume<br />
Maßnahmenbereiche<br />
Emden<br />
(Binnenhafen)<br />
Emden<br />
(Petkumer <strong>und</strong><br />
Nendorper Vorland)<br />
Bewertung /<br />
Wertstufe Bemerkungen<br />
sehr geringe<br />
Bedeutung<br />
1<br />
Gastvogellebensraum mit weniger als lokale<br />
Bedeutung, keine geeigneten Rastplätze<br />
vorhanden, durch direkte Hafennähe stark<br />
anthropogen überformtes Gebiet<br />
sehr hohe Bedeutung International bedeutendes Gastvogelgebiet,<br />
5 sehr hohe Arten- <strong>und</strong> Individuenzahlen, sehr<br />
gute Strukturvielfalt
Jann-Berghaus-<br />
Brücke<br />
Friesenbrücke<br />
Seeschleuse vor<br />
Papenburg<br />
mittlere Bedeutung<br />
3<br />
(Bingumer Sand mit<br />
hoher Bedeutung<br />
4)<br />
Nördlicher Bereich:<br />
mittlere Bedeutung<br />
3<br />
Südlicher Bereich:<br />
geringe Bedeutung<br />
2<br />
hohe Bedeutung<br />
4<br />
285<br />
Gastvogellebensraum mit weniger als lokale<br />
Bedeutung daher Wertstufe III, nur der au-<br />
ßerhalb des Untersuchungsgebietes gelege-<br />
ne Bingumer Sand mit regionaler Bedeutung<br />
(Wertstufe IV)<br />
Nördl. der Brücke ein Gastvogellebensraum<br />
von lokaler Bedeutung, südl. der Brücke weniger<br />
als lokal bedeutend, naturnahe Strukturen<br />
nur sporadisch vorhanden<br />
Gastvogellebensraum von regionaler (Sturmmöwe)<br />
u. lokaler (Pfeifente) Bedeutung, naturnahe<br />
Strukturen nur ganz vereinzelt ausgebildet<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Im Zusammenhang mit dem Brückenumbau sind potenzielle Auswirkungen<br />
auf die Avifauna durch Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtung)<br />
sowie durch Lärm <strong>und</strong> Bewegungsunruhe (Bautätigkeit, Baustellenverkehr)<br />
zu betrachten.<br />
Für die Baustelleneinrichtung war eine ca. 140 m lange <strong>und</strong> 7 m breite<br />
Baustraße mit Böschungsabdichtung sowie ein ca. 900 m² Lagerplatz (Befes-<br />
tigung jeweils mit Schotter) <strong>und</strong> eine Behelfsbrücke vorgesehen. Die Herrichtung<br />
der Baustelleneinrichtungsflächen erfolgte außerhalb der Brutzeiten, so<br />
dass sich hierdurch keine Beeinträchtigungen auf das Brutgeschäft ergeben<br />
konnten.<br />
Im Bereich der Baustelleneinrichtung wurden bei der Kartierung aus dem<br />
Jahr 2006 drei Vogelarten mit je einem Brutpaar Brutvögel vorgef<strong>und</strong>en. Die<br />
Flächen nördlich der Baustelleneinrichtung sind jenseits der Jann-Berghaus-<br />
Brücke als avifaunistisch wertvoller Bereich (nationale Bedeutung für Brutvögel)<br />
eingestuft. Die etwa 300 m südöstlich gelegenen Flächen sind ebenfalls<br />
als avifaunistisch wertvoller Bereich (hier: landesweite Bedeutung für Brutvö-
286<br />
gel) bewertet. Nach dem avifaunistischen Gutachten wurden im Nahbereich<br />
von mindestens 150 m um die Brücke 2006 keine gefährdeten oder besonders<br />
störungsempfindlichen Brutvögel kartiert.<br />
Für Gastvögel sind Meidungsreaktionen durch die Baumaßnahmen möglich.<br />
Jedoch sind die Lebensräume im Umfeld der Jann-Berghaus-Brücke langjährig<br />
durch den Fahrzeugverkehr auf der B 436 (Jann-Berghaus-Brücke) durch<br />
optische <strong>und</strong> akustische Reize vorbelastet. Die Freiflächen um das Umfeld<br />
der Jann-Berghaus-Brücke bieten während der Bauzeit Ausweichmöglichkei-<br />
ten auf weniger beeinflusste Flächenbereiche. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> werden<br />
keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Avifauna infolge von<br />
baubedingtem Lärm <strong>und</strong> Bewegungen erwartet. Nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
wird sich der ursprüngliche Bestand wieder einstellen.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die für die Baustelleneinrichtung genutzten Flächen werden rückgebaut <strong>und</strong><br />
rekultiviert. Durch die baulichen Veränderungen des Brückenbauwerkes ergeben<br />
sich keine Auswirkungen auf die Avifauna, da die Wahrnehmung des<br />
Bauwerkes nach den Umbauarbeiten für die Vögel nicht verändert ist.
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
287<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke erfolgt als Anpassungsmaßnahme für<br />
den zukünftigen Schiffsverkehr auf der Unterems. Auswirkungen auf den<br />
Fahrzeugverkehr auf der B 436 (Jann-Berghaus-Brücke) sind mit dem Um-<br />
bau der Brücke nicht verb<strong>und</strong>en. Demzufolge ergeben sich keine betriebsbedingten<br />
Auswirkungen auf brütende <strong>und</strong> rastende Vögel.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die wasserbaulichen Maßnahmen betreffen die Brutvögel nur indirekt, da die<br />
Neststandorte außerhalb des direkten Maßnahmenbereichs liegen. Betrach-<br />
tungsrelevant ist, inwieweit diese Maßnahmen Brutgeschäft, Nahrungssuche<br />
oder Rastverhalten der Vögel stören <strong>und</strong> eine Vergrämung durch Lärm,<br />
nächtlichen Lichteinfall <strong>und</strong> Schiffsbewegungen bewirken können.<br />
Auswirkungen auf das Brutgeschehen können sich nach gutachterlicher Aussage<br />
im Bereich Petkum ergeben, wo die ca. 6 km lange Baggerstrecke. Dort<br />
verläuft die Fahrrinne bzw. Baggerstrecke dicht unter Land. Die kürzeste Entfernung<br />
von Baggerstecke zu Bruthabitaten von Kiebitz <strong>und</strong> Rotschenkel am<br />
Ufer beträgt dort 50 bzw 70 m. Gemäß Schalltechnischen Gutachtens (Zech<br />
2006) treten durch das Baggern Immissionswerte von max. 45 dB(A) auf, die<br />
im Bereich der Bruthabitate auf 35 dB(A) abnehmen. Derart geringe Schallpegel<br />
sind selbst für schallempfindliche Brutvogelarten (vgl. Garniel et al.<br />
2007) ohne Belang. Optische Störungen durch die Silhouetten <strong>und</strong> Bewegungen<br />
<strong>und</strong> Lichtemission der Baggerschiffe werden von der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht erwartet, da die Brutvögel an den Schiffsverkehr gewöhnt<br />
sind. (Andernfalls würden sie ihre Brutplätze nicht in Nähe des Emsfahrwassers<br />
wählen.)<br />
Relevante negative Auswirkungen auf die Nahrungssuche der Vögel (erhöhte<br />
Mortalität durch die Baggerungen, Beeinträchtigung des Jagderfolges im<br />
<strong>Wasser</strong> durch erhöhte Trübung <strong>und</strong> veränderte Lichtverhältnisse) sind aufgr<strong>und</strong><br />
der örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzten Ausbaumaßnahmen, der hohen<br />
Mobilität der Vögel <strong>und</strong> vorhandener großräumiger Ausweichmöglichkeiten
288<br />
nach den Angaben in der UVU nicht zu befürchten. Die Planfeststellungsbehörde<br />
schließt sich dieser Auffassung an.<br />
Deutliche Auswirkungen auf die Gastvogelbestände sind ebenfalls nicht zu<br />
besorgen. Vergrämungseffekte durch zusätzliche Schiffsverkehre (Erst-<br />
Baggerungen, ca. 150 Schiffsbewegungen) sind angesichts des derzeitigen<br />
hohen Schiffsaufkommens (ca. 10.000 – 11.000 Schiffsbewegungen pro<br />
Jahr) kaum relevant. Selbst wenn es zu Vergrämungs- bzw. Ausweichreaktionen<br />
käme, wären diese räumlich <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzt. Die Vögel können<br />
stromauf bzw. stromab sowie an das gegenüberliegende Ufer ausweichen<br />
<strong>und</strong> nach Abschluss der Baggerarbeiten wieder in die ursprünglichen<br />
Gebiete zurückkehren. Eine Wertstufenänderung der Gastvogellebensräume<br />
tritt nicht auf.<br />
- anlagenbedingte Auswirkungen<br />
Im Zusammenhang mit den Baggerarbeiten wurden Veränderungen der Ti-<br />
dewasserstände <strong>und</strong> des Tidenhubs von bis zu +/- 2 cm prognostiziert. Dies<br />
könnte eine Vergrößerung der Wattflächen durch Absinken des MTnw <strong>und</strong><br />
einen Anstieg des MThw zur Folge haben. Demgegenüber ist eine Verkleinerung<br />
der sublitoralen Nahrungsgebiete durch Absinken des MTnw <strong>und</strong> eine<br />
Erhöhung der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflächen durch einen<br />
Anstieg des MThw nicht ausgeschlossen.<br />
Die den Brutgebieten der Außendeichsbereiche vorgelagerten Wattflächen<br />
haben als Nahrungshabitate für die in den Vorländern nistenden Küstenvogelarten<br />
eine große Bedeutung. Die Vergrößerung der vorhandenen Wattflä-<br />
chen kann zu einer Vergrößerung potenzieller Nahrungsflächen führen.<br />
Die sublitoralen Flachwasserzonen stellen Entwicklungshabitate für Fische<br />
dar. Damit haben sie auch eine gewisse Bedeutung für solche Brutvögel, die<br />
sich von Fischen ernähren (Möwen, Seeschwalben). Infolge der Vertie-<br />
fungsmaßnahmen können Teile dieser Gebiete in ihrer Ausdehnung entsprechend<br />
des Ausmaßes des Absinkens während jeder Tnw-Phase verloren<br />
gehen.<br />
Die Erhöhung der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflächen kann sich<br />
auf die Habitate von Wiesenbrütern auswirken. Wie dies für in der Brutzeit
289<br />
auftretende ungewöhnlich hohe Tiden (Sommerüberflutungen) bekannt ist,<br />
sind Gelegeverluste unter Bodenbrütern gr<strong>und</strong>sätzlich nicht ausgeschlossen.<br />
Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung kann nur für Brutvögel eintreten,<br />
die in unmittelbarer Nähe der Ufer brüten <strong>und</strong> deren Nester nicht von höhe-<br />
ren Bereichen umgeben sind. Der unmittelbare Uferbereich wird jedoch kaum<br />
von Bodenbrütern zur Brut genutzt. So siedeln die Wiesenbrüter der Küstenmarschen<br />
bevorzugt in den deichfernen gerade ausreichend hoch gelegenen<br />
Teilen von extensiv genutzten Grünland- <strong>und</strong> Salzwiesenbereichen<br />
mit weitgehend kurzer Vegetation. Nistplätze sind auch nach Durchführung<br />
der Vorhaben aufgr<strong>und</strong> der geringfügigen Zunahme der Überflutungshäufigkeit<br />
<strong>und</strong> ausreichender Geländehöhen weiterhin vorhanden, zumal der vorhabensbedingte<br />
Anstieg des Tidehochwassers von 1 cm als sehr geringer<br />
Wert anzusehen ist, der sich in der anhand von Messungen aus der natürlichen<br />
Variabilität kaum herausfiltern lassen wird. Auch sind die Vögel, die im<br />
Uferbereich nisten, in der Lage, Gelegeverluste durch Nachgelege zu kompensieren.<br />
Es wird von der Planfeststellungsbehörde daher nicht erwartet,<br />
dass sich auftretende Gelegeverluste bzw. Bestandsveränderungen überhaupt<br />
auf das Vorhaben zurückführen lassen.<br />
Eine Erhöhung der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflächen kann<br />
sich auch auf die Hochwasserrastplätze <strong>und</strong> Nahrungsgebiete von Gastvö-<br />
geln in den Vorländern <strong>und</strong> weniger auf die Wattflächen auswirken. Hochwasserrastplätze<br />
sind in der Regel höhere Vorlandbereiche, die von den bei<br />
Ebbe auf den Wattflächen nach Nahrung suchenden Vögeln zu Hochwasserzeiten<br />
als Ruheplatz aufgesucht werden. Durch eine Erhöhung der Überflutungshäufigkeit<br />
kann es zu zeitweiligen Nutzungseinschränkungen von derar-<br />
tigen Rastplätzen kommen. Allerdings kommt es auch hier nur in einem sehr<br />
eng begrenzten Bereich zu den genannten Nutzungseinschränkungen, da<br />
sich die Auswirkungen, wenn überhaupt, nur in einem sehr schmalen Uferbereich<br />
abzeichnen werden.<br />
An der Unterems spielen außendeichs gelegene Hochwasserrastplätze nur<br />
im Raum Petkum–Nendorp eine besondere Rolle. Die mit einer Überflu-<br />
tungshäufigkeit verb<strong>und</strong>ene Nutzungseinschränkung von Hochwasser-<br />
Rastplätzen wird in diesem Teilgebiet dadurch ausgeglichen, dass sich bin-<br />
nendeichs traditionelle Rastplätze befinden, die regelmäßig frequentiert wer-
290<br />
den. Insbesondere im Raum Petkum sind Vernetzung <strong>und</strong> Funktion der ein-<br />
zelnen Teilbereiche besonders gut ausgeprägt. Dies zeigt sich an einer sehr<br />
hohen Fluktuationsrate der außen- <strong>und</strong> binnendeichs rastenden Vögel.<br />
Die anlagebedingten Auswirkungen betreffen einen schmalen Ufersaum im<br />
Gebiet Petkum-Nendorp; die Auswirkungen sind großräumig andauernd. Potenzielle<br />
Nahrungsflächenverluste durch Reduzierung des Sublitorals werden<br />
durch das entstehende Eulitoral kompensiert. Für Gastvögel bleibt in der Bilanz<br />
die Wertstufe als Nahrungsraum aufgr<strong>und</strong> der ausgleichenden Wirkung<br />
bzw. leichter Gewinne bzw. Verluste erhalten.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Bei den bedarfsweise wiederkehrenden Unterhaltsbaggerungen wird davon<br />
ausgegangen, dass jeweils nur etwa 2/3 der Baggermenge der Erstbagge-<br />
rungen anfällt. Demzufolge ist mit einer verringerten Baggertätigkeit zu rechnen.<br />
Die obigen Aussagen zu den baubedingten Auswirkungen sind demzufolge<br />
auch für die Unterhaltsbaggerungen gültig. Die Planfeststellungsbehörde<br />
geht davon aus, dass die Unterhaltungsbaggerungen keinen Einfluss auf das<br />
Brutgeschehen ausüben. Kurzfristige Änderungen im Nutzungsmuster der<br />
Vögel (z.B. Nahrungssuche, Rast), die durch die Unterhaltungsbaggerungen<br />
hervorgerufen werden, sind nicht relevant, da ausreichend Ausweichmöglichkeiten<br />
vorhanden sind.<br />
3.1.1.5.1.4 Makrozoobenthos<br />
Beschreibung der Ist-Situation<br />
Benthos ist der wissenschaftliche Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebewesen<br />
am <strong>und</strong> im Gewässerboden. Das Makrozoobenthos bezieht sich<br />
vorliegenden Kapitel auf die Wirbellosen, da den Fischen, Mikroorganismen<br />
<strong>und</strong> Pflanzen eigenen Kapitel gewidmet sind. Die benthischen Arten beschränken<br />
ihre Aktivitäten weitgehend auf den in der Vertikalen meist nur<br />
wenige Dezimeter umfassenden Grenzbereich zwischen dem freien <strong>Wasser</strong>
291<br />
<strong>und</strong> der oberen Bodenschicht. Sie sind damit den intensiven Wechselbezie-<br />
hungen zwischen <strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> Sediment stark ausgesetzt (Tardent 1979).<br />
Die weitgehend ortsbeständige Bodenfauna kann natürlichen <strong>und</strong> anthropogenen<br />
Veränderungen <strong>und</strong> Belastungen in der Regel kaum ausweichen <strong>und</strong><br />
ist somit in vielen Fällen Indikator für veränderte Umweltverhältnisse.<br />
Die Zusammensetzung des Makrozoobenthos im Gewässer ist von Faktoren<br />
wie z.B. Salzgehalt, Bodenbeschaffenheit, <strong>Wasser</strong>bedeckungszeit im Gezeitenbereich,<br />
Sauerstoffverhältnisse, <strong>Wasser</strong>temperatur, Strömung, Eutrophierung<br />
(Verunreinigung mit abbaubarer organischer Substanz), Gehalt suspendierter<br />
Feststoffe, <strong>Wasser</strong>tiefe <strong>und</strong> Schadstoffgehalt des <strong>Wasser</strong>s <strong>und</strong> der<br />
Sedimente abhängig.<br />
In extrem veränderlichen Lebensräumen kommen gewöhnlich wenige ubiquitäre<br />
Arten in hohen Bestandsdichten, in alten oder strukturreichen Lebensräumen<br />
dagegen viele Arten mit geringen Dichten vor.<br />
Datengr<strong>und</strong>lage<br />
Für die Beschreibung des Makrozoobenthos wurden Daten zum Referenzzustand<br />
(Leitbilder, Charakter- <strong>und</strong> Begleitarten für den potenziell natürlichen<br />
Zustand) <strong>und</strong> Erhebungsdaten aus mehreren Untersuchungsprogrammen<br />
aus dem Zeitraum 1990 bis 2006 ausgewertet. Die Untersuchungen aus dem<br />
Herbst 2006 umfassten Probennahmen mit Greifer, Dredgen <strong>und</strong> Schottersäcken<br />
im Abschnitt der Unterems von Papenburg bis Emden. Der Ergebnisbericht<br />
(IBL 2007) ist als Material K.10 Bestandteil der Antragsunterlagen.<br />
Zur genaueren Darstellung eines jahreszeitlichen Einflusses auf die Makrozoobenthosbesiedlung<br />
wurde im Frühjahr 2007 eine Wiederholungs-<br />
untersuchung an den selben Stationen <strong>und</strong> mit den selben Untersuchungsmethoden<br />
wie im Herbst 2006 durchgeführt (Bericht: Diekmann & Mosebach,<br />
Stand: 07.11.2007).<br />
Anthropogen bedingte Veränderungen <strong>und</strong> Vorbelastung<br />
Die morphologischen Profile von naturbelassenen Ästuaren zeichnen sich<br />
durch ein Nebeneinander von Wattflächen <strong>und</strong> breiten Flachwasserzonen
292<br />
aus, die eine Folgeerscheinung der stets wechselnden Strömungsrichtung<br />
darstellen. Sie sind wichtige Entwicklungsgebiete für Bodentiere. Der heutige<br />
Zustand der Unterems ist jedoch durch monotone trapezförmige Querschnittsprofile<br />
gekennzeichnet. Gemäß Leitbild (Claus 2003) müsste die Ems<br />
28,2 km Seitengewässer haben, verfügt aber nur über 14,5 km (-49%). Zu<br />
den ästuartypischen Lebensräumen gehören Flachwasserbereiche (mit un-<br />
terschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten, Süß- <strong>und</strong> Brackwasserwatt mit<br />
unterschiedlichen Substrateigenschaften (Sand-, Misch- <strong>und</strong> Schlickwatt),<br />
Sand- <strong>und</strong> Kiesbänke sowie dünenartige Strukturen (Claus 2003).<br />
Als Folge der Ausbauarbeiten an der Unterems hat der Tidenhub deutlich<br />
zugenommen. Im unverbauten Ästuar nimmt der Tidenhub der einlaufenden<br />
Tidewelle in Abhängigkeit von der Gewässermorphologie stromauf ab. In der<br />
Ems bleibt der Tidenhub im gesamten schiffbaren Bereich von Emden bis<br />
Papenburg etwa gleich (3,2 bzw. 3,1 m). Erst am Wehr Herbrum sinkt er auf<br />
2,8 m ab (Vgl. Kapitel XIV. 2. „Schutzgut Fauna – Fische“). Ehemalige<br />
Flachwasserbereiche fallen daher jetzt bei Niedrigwasser trocken.<br />
Um das Jahr 1900 wiesen Karten in der Unterems noch 733 ha Wattflächen<br />
<strong>und</strong> 635 ha Flachwasserzone aus. Dagegen waren 1993/94 nur noch 474 ha<br />
Wattfläche <strong>und</strong> 371 ha Flachwasserzone zu finden. Dies bedeutet einen Flächenverlust<br />
für die Benthosfauna. Im inneren Ästuar (Ems- km 12,5 – 35)<br />
beträgt die Siedlungsfläche für das Makrozoobenthos mit 900 ha (IBL 2005)<br />
nur 3,8 % Anteil am Fluss. Bis 1928 war die Ems zwischen Herbrum <strong>und</strong><br />
Leer um 5 km verkürzt worden. 1950 setzten erhöhte Baggeraktivitäten (Verlagerung<br />
<strong>und</strong> Entfernung von Sedimenten) ein.<br />
Fahrwasservertiefungen <strong>und</strong> –begradigungen haben den mittleren Tidenhub<br />
bei Papenburg seit 1960 um ca. 1 m erhöht. Dies ist durch Abnahme des<br />
mittleren Tideniedrigwassers (MTnw) zustande gekommen, während das<br />
mittlere Tidehochwasser (MThw) fast gleich geblieben ist. Seitenräume laufen<br />
zunehmend trocken <strong>und</strong> verlieren an ökologischer Bedeutung (s.o.). Darüber<br />
hinaus beeinträchtigen Unterhaltungsbaggerungen das Makrozoobenthos,<br />
indem regelmäßige benthische Organismen entnommen werden.<br />
Durch die mit den Baggerungen einhergehende hohe <strong>Wasser</strong>trübung<br />
<strong>und</strong> Sauerstoffmangelereignisse in Bodennähe werden auch die Bodenbewohner<br />
im weiteren Umkreis um die Baggerstellen geschädigt.
Ist-Situation<br />
293<br />
Die Gesamtab<strong>und</strong>anzwerte der Makrozoobenthosuntersuchungen (BfG-<br />
Monitoring) aus den Jahren 1992 bis 2006 (Herbstsituation) an den Stationen<br />
Emden <strong>und</strong> Friesenbrücke variieren stark. Die Ab<strong>und</strong>anzen liegen zwischen 0<br />
<strong>und</strong> 53 Ind./m² (Friesenbrücke) <strong>und</strong> zwischen 43 <strong>und</strong> 5.830 Ind./m² (Emden).<br />
Der für die aquatische Fauna besiedelbare Bereich liegt im Querprofil zwischen<br />
der mittleren Tidehochwasserlinie (MThw) <strong>und</strong> der Flusssohle. Im<br />
Querprofil der Unterems müssen die Bereiche Gezeitenbereich, Fahrrinnenrand,<br />
Fahrrinne, Fahrrinnenrand <strong>und</strong> Gezeitenbereich unterschieden werden.<br />
Die Gesamtab<strong>und</strong>anzwerte der aktuellen Bestandserhebung (IBL 2006)<br />
spiegeln die Lebensraumunterschiede von Längs- <strong>und</strong> Querprofil wieder.<br />
Abbildung 1-2 zeigt, dass die Ab<strong>und</strong>anz (Ind./m²) des Makrozoobenthos im<br />
limnischen Bereich von Papenburg bis Leerort/ Leda-Mündung sehr gering<br />
ist. Im oligohalinen Übergangsbereich, in dem sich die Jann - Berghaus -<br />
Brücke befindet, ist die Individuendichte mit Ausnahme des rechten Gezeitenbereichs<br />
in dem sich eine etwas größere Anzahl des sedimentären Poly-<br />
chaeta Polydora (Boccardiella) ligerica befindet, ebenfalls sehr gering.<br />
Die Gesamtab<strong>und</strong>anz steigt im mesohalinen Bereich (entspricht Bereich Emden)<br />
deutlich an, bleibt aber dennoch bis auf eine Ausnahme auf geringem<br />
bis mittleren Niveau. Die sehr hohe Ab<strong>und</strong>anz im linken Gezeitenbereich bei<br />
Ems-km 31 ist auf ein sehr großes Vorkommen des Polychaeten Polydora<br />
(Boccardiella) ligerica zurückzuführen.
Ind/m²<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
Gezeitenber. rechts<br />
Rand rechts<br />
Fahrwassermitte<br />
294<br />
Rand links<br />
Gezeitenber. links<br />
16.920<br />
km 1<br />
km 7<br />
km 41<br />
km 36<br />
km 34<br />
km 33<br />
km 31<br />
km 20,5<br />
km 18,5<br />
km 15<br />
Abbildung 2: Gesamtab<strong>und</strong>anzen (Ind./m²) des Makrozoobenthos im Längsverlauf<br />
<strong>und</strong> Querschnitt der Ems zwischen km 1 <strong>und</strong> 41 (Daten aus IBL 2006).<br />
(Die unterschiedlichen Farben geben die Fluss-km an.)<br />
Die Gesamtindividuenzahlen sind im Gewässerquerprofil (x-Achse) im limni-<br />
schen bis oligohalinen Bereich in der Fahrrinnenmitte am geringsten <strong>und</strong><br />
nehmen in Richtung auf die Ufer auf niedrigem Niveau zu. Im mesohalinen<br />
Bereich (mit dem Maßnahmenbereich Emden) setzt sich dieser Trend auf<br />
höherem Niveau fort.<br />
Bei den im Herbst 2006 durchgeführten Erhebungen wurden überwiegend<br />
geringe Individuenzahlen <strong>und</strong> Biomassen festgestellt. Drei der erfassten Arten<br />
werden auf der Roten Liste geführt. Vierzehn Arten können als charakteristisch<br />
für den Lebensraum „Ästuarien“ eingestuft werden.<br />
Bei der im Frühjahr 2007 - im Nachgang der UVU - durchgeführten Wiederholungsuntersuchung<br />
konnten 33 Makrozoobenthosarten <strong>und</strong> Artengruppen<br />
gef<strong>und</strong>en werden. Von 23 im Herbst 2003 erfassten Benthosarten konnten<br />
17 Arten im Frühjahr 2007 erneut beobachtet werden. Die Artenzusammensetzung<br />
von Herbst- <strong>und</strong> Frühjahrerhebungen sind damit sehr ähnlich.<br />
Bewertung der Ist-Situation<br />
Die Bewertung der Ist-Situation erfolgte in der UVU nach 5 Wertstufen unter<br />
Berücksichtigung folgender Bewertungskriterien:<br />
• Natürlichkeit des Arteninventars
• Ökologische Gruppen /Indikatoren<br />
295<br />
• Grad der anthropogenen Beeinträchtigung<br />
• Wiederherstellbarkeit, Regenerationsdauer<br />
• Ästuare Funktionen der Biotop-/Benthosgemeinschaft<br />
In den Maßnahmenbereichen Papenburg <strong>und</strong> Friesenbrücke (limnischer Be-<br />
reich) sowie im Maßnahmenbereich Jann-Berghaus-Brücke (Oligohalinikum)<br />
ist dem Bestand nahezu durchgängig die Wertestufe 2 „gering“ zuzuordnen.<br />
Im Maßnahmenbereich Emden (Mesohalinikum) wurde überwiegend die<br />
Wertstufe 3 “mittel“ <strong>und</strong> im Einzelfall die Wertstufen 2 “gering“ <strong>und</strong> 4 „hoch“<br />
ermittelt.<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde stellen die von den Trägern<br />
des Vorhabens gewählten Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die Vorgehensweise zur<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Ist-Situation geeignete Gr<strong>und</strong>lagen für die<br />
Auswirkungsbetrachtung dar. Jedoch hat die Planfeststellungsbehörde eine<br />
genauere Darstellung der Besiedlung im Bereich der Friesenbrücke gefordert,<br />
um die Auswirkungsprognose in diesem Bereich besser nachvollziehen<br />
zu können. Die Gutachter sind diesem Anliegen nachgekommen (Diekmann<br />
& Mosebach 2011). Deren Ausführungen sind in der Auswirkungsprognose<br />
der wasserbaulichen Maßnahmen (s.u.) dargestellt.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Durch die Baumaßnahme kommt es zu einer kleinflächigen Zerstörung benthischen<br />
Lebensraums <strong>und</strong> zur Zerstörung benthischer Organismen durch<br />
Flächenbeanspruchung beim Einbau des Pfeilers 6a bzw. Entfernung des<br />
Pfeilers 6. Der Gewässerboden <strong>und</strong> das dort siedelnde Makrozoobenthos<br />
werden temporär in Anspruch genommen, bis sich nach Entfernen des Pfeilers<br />
6 die Gewässersohle wieder regeneriert hat. Nach der UVU wird die<br />
Wertigkeit der benthischen Fauna im Maßnahmenbereiche Jann-Berghaus-<br />
Brücke als „gering“ eingestuft.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
296<br />
Anlagenbedingt treten keine Beeinträchtigungen des Makrozoobenthos auf.<br />
Der neue Pfeiler 6a beansprucht flächenmäßig nur eine geringfügig größere<br />
Fläche als der alte Pfeiler 6. Auswirkungen auf das Makrozoobenthos lassen<br />
sich dadurch nicht ableiten, zumal der Pfeiler selbst als Lebensstätte für verschiedene<br />
sessile Organismen fungiert.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Es treten keine betriebsbedingten Auswirkungen auf, da sich der Betrieb der<br />
Brücke nicht ändert <strong>und</strong> die Gewässersohle durch das Öffnen <strong>und</strong> Schließen<br />
der Brücke nicht beeinträchtigt wird.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die Baggerungen führen zu umfangreichen Flächenbeanspruchungen <strong>und</strong><br />
zur Entnahme von Organismen in bisher unbebaggerten Bereichen. Die be-<br />
baggerte Fläche nimmt um 12.491 m² , also ca. 1,25 ha zu (Der Flächenverlust<br />
im Bereich der Friesenbrücke beträgt genau genommen 20.691 m². Da<br />
jedoch in den Maßnahmenbereichen Leer <strong>und</strong> Papenburg eine positive Flächenbilanz<br />
von 8.200 m² entsteht, wird der Verlust makrobenthischen Le-<br />
bensraumes auf 12.491 m² bilanziert), die im Wesentlichen aus der Verbreiterung<br />
der Fahrrinne im Maßnahmenbereich Friesenbrücke resultiert. Dabei<br />
werden zukünftig Teile der besiedelten linken Randbereiche als Fahrrinne<br />
genutzt. Dies bedeutet einen Qualitätsverlust der Flächen für das Makrozoobenthos,<br />
da die Fahrrinne nur für wenige Arten als Lebensraum dienen<br />
kann.<br />
Nach den Ergebnissen der im Jahr 2006/07 durchgeführten Bestanderfassungen<br />
des Makrozoobenthos liegt zwischen Jemgum (Terborg) <strong>und</strong> Papenburg<br />
ein degradiertes Artenspektrum mit geringen Ab<strong>und</strong>anzen <strong>und</strong> Biomassen<br />
vor (IBL 2006/07). Dies ist vor allem durch den bestehenden Ausbauzu-<br />
stand der Ems (Fahrwasser) <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen regelmäßigen Wie-
297<br />
derherstellung der Tiefe in den Fahrrinnen (Unterhaltsbaggerungen) bedingt.<br />
Die Makrozoobenthosgemeinschaften in den Maßnahmenbereichen sind<br />
vergleichsweise arten- <strong>und</strong> individuenarm. Die Unterschiede zwischen Fahrrinnenrand<br />
<strong>und</strong> Fahrrinne bezüglich der Artengemeinschaften sind sehr gering<br />
<strong>und</strong> nicht durch eine Wertstufe zu differenzieren.<br />
Nach (Diekmann & Mosebach 2011) wird für den Emsabschnitt Friesenbrücke<br />
ein stark schwankendes Arteninventar von 25 Arten <strong>und</strong> Artengruppen<br />
angegeben. 19 Arten sind Einmalbeobachtungen. Es dominieren Krebstiere<br />
<strong>und</strong> Schlammröhrenwürmer (Tubificidae, Oligochaeta). Der Flohkrebs<br />
Gammarus zaddachi ist die einzige relativ stetige Art (60% Präsenz) <strong>und</strong> ist<br />
durch jahreszeitliche Wanderungen (Meurs & Zauke 1996) <strong>und</strong> hohe Repro-<br />
duktionsraten gekennzeichnet. Für die Hunte geben Meurs & Zauke (1996)<br />
an, dass ein Verhindern der Aufwanderung juveniler Tiere aus dem oligohali-<br />
nen in den limnischen Bereich durch veränderte Strömungsverhältnisse deutlichere<br />
Auswirkungen haben wird, als eine zeitlich begrenzte Zerstörung von<br />
Besiedlungssubstraten durch Baggermaßnahmen.<br />
Die Gruppe der Tubificidae mit der Hauptart Limnodrilus hoffmeisteri wurden<br />
in 50 % der Untersuchungsjahre genannt. Die Limnodrilus-Arten sind weit<br />
verbreitet <strong>und</strong> haben keine besonderen Habitatansprüche. Ortega et al.<br />
(1994) geben mögliche Bestandsdichten von 200.000 Ind./m² (Hamburger<br />
Hafen) an. Im Bereich Friesenbrücke wurden die Tubificiden während der in<br />
der UVU herangezogenen Bestandsaufnahmen (1990 – 2007) über den gesamten<br />
Gewässerquerschnitt gef<strong>und</strong>en. Mit einem Höchstwert von ca. 700<br />
Ind./m² ist das Niveau generell sehr gering. Die höchsten Gesamtab<strong>und</strong>anzen<br />
zeigen sich im Bereich der Fahrwasserränder. Bereiche mit durchgängig<br />
sehr geringer Dichte sind die Fahrwassermitte <strong>und</strong> der linke Gezeitenbereich.<br />
Auf Höhe der Friesenbrücke werden Teile des linken Fahrwasserrandes mit<br />
großer Schnitttiefe ausgeräumt. Die Makrozoobenthosbesiedlung verschwin-<br />
det, die beanspruchten Flächen werden beträchtlich tiefer. Nach der Maßnahme<br />
werden die ehemaligen Randbereiche durch die im Durchschnitt ar-
298<br />
ten- <strong>und</strong> individuenärmere Benthosgemeinschaft der Fahrrinne wiederbesie-<br />
delt.<br />
Da die Unterschiede zwischen Fahrrinne <strong>und</strong> linkem Fahrwasserrand aber<br />
nicht ausreichend sind, um sich in unterschiedlichen Wertstufen widerzuspiegeln,<br />
behalten die Sublitoralflächen des linken Fahrrinnenbereichs ihre<br />
geringe Wertigkeit (Wertstufe 2) auch nach Durchführung der Baumaßnahme.<br />
Der dauerhafte <strong>und</strong> ersatzlose Verlust ist aus gutachterlicher Sicht daher<br />
für das Makrozoobenthos als geringe Beeinträchtigung zu bewerten. Die<br />
Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Auffassung an.<br />
In den Maßnahmenbereichen in denen die Fahrrinne lediglich vertieft wird<br />
(Papenburg, DEK-km 225,8 - Ems-km 0,5 sowie Emden Ems 31,0 – 37,0<br />
bzw. Ems-km 40,0 – 40,5) geht die Planfeststellungsbehörde von einer<br />
schnellen Wiederbesiedlung durch eine Opportunistengemeinschaft aus. In<br />
den Maßnahmenbereichen, in denen die Fahrrinne verlagert wird (Papen-<br />
burg, Ems-km 0,3 – 1,3 sowie Leer Ems- km 14,4 – 15,9), findet zwar ein<br />
Flächenverlust bisher unbebaggerter Bereiche statt, jedoch wird sich mittel-<br />
fristig im ehemaligen, zukünftig nicht mehr unterhaltenen Fahrrinnenbereich<br />
eine neue Gemeinschaft etablieren. Daher sieht es die Planfeststellungsbe-<br />
hörde als sehr unwahrscheinlich an, dass sich durch die Vertiefung <strong>und</strong> Verlagerung<br />
der Fahrrinne, auch wegen der vorhandenen degenerierten Makro-<br />
zobenthosgemeinschaften, die bestehenden Verhältnisse deutlich verändern.<br />
Neben dem beschrieben Verlust der Biozönosen (Ausräumen) als direkte<br />
Folge der Baggerungen, treten indirekte Auswirkungen auf die verbleibenden<br />
Biozönosen infolge erhöhter Schwebstoffgehalte/Sedimentationen durch die<br />
Trübungsfahne der Baggerungen auf. Angesichts des ohnehin hohen<br />
Schwebstoffgehaltes in der Unterems wird die vorhabensbedingte, zeitlich<br />
befristete erhöhte Trübung nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde nicht<br />
zu deutlichen Veränderungen in der Besiedlung führen, da einerseits keine<br />
Arten in der Tideems vorkommen, die auf erhöhte Trübungen empfindlich<br />
reagieren <strong>und</strong> andererseits die vorhabensbedingten Trübungen in Bezug zur<br />
bereits vorhandenen Schwebstofffracht kaum ins Gewicht fallen. Maßgeben-
299<br />
de negative Auswirkungen auf das Makrozoobenthos infolge erhöhter<br />
Schwebstoffgehalte/Sedimentationen durch die Trübungsfahne der Bagge-<br />
rungen sind auch unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Maßnahmen<br />
nicht zu erwarten.<br />
Außer durch die Baggerarbeiten waren auch Auswirkungen durch die Verklappungs-<br />
bzw. Umlagerungstätigkeiten möglich. Generell verursachen Verklappung<br />
höhere Trübungen, die filtrierende Organismen beeinträchtigen<br />
können. Für sessile <strong>und</strong> wenig mobile Arten besteht außerdem die Gefahr<br />
einer Überdeckung, aus der sich die Tiere nicht befreien können. Es ist je-<br />
doch sehr unwahrscheinlich, dass die ausbaubedingte zusätzliche Unterbringung<br />
von Baggergut auf den Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 aufgr<strong>und</strong> der Geringfügig-<br />
keit (ca. 1 % der Jahresgesamtmenge) zusätzliche ökologische Auswirkungen<br />
auf das System verursachen hat. Angesichts einer durchschnittlich jähr-<br />
lich anfallenden Gesamtmenge von über 5 Mio m³, die auf die beiden Klappstellen<br />
verbracht wurde, fallen die vorhabensbedingt anfallenden Verklappmengen<br />
von 0,09 Mio m³ kaum ins Gewicht. Die Planfeststellungsbehörde<br />
rechnet nicht mit zusätzlichen Auswirkungen, die sich isoliert auf das bean-<br />
tragte Vorhaben ergeben. Die zusätzliche Schiffsverkehre durch die Baggerungen<br />
<strong>und</strong> Verklappungen im Maßnahmebereich Emden, der hier relevant<br />
ist, sind aufgr<strong>und</strong> der geringen Anzahl (ca. 60 Schiffsbewegungen für die<br />
Erstbaggerungen <strong>und</strong> ca. 40 Schiffsbewegungen für die wiederkehrenden<br />
Unterhaltungsbaggerungen) im Vergleich zum derzeitigen Schiffsverkehr (ca.<br />
10.000 – 11.000 Schiffsbewegungen pro Jahr) von untergeordneter Bedeutung.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Nach Durchführung der Baggerungen (Herstellung der jeweils benötigten<br />
Fahrrinnentiefe) stellen sich - analog den bereits bisher durchgeführten Baggerungen<br />
- nach <strong>und</strong> nach die ursprünglichen hydro- <strong>und</strong> morphologischen<br />
Verhältnisse insbesondere infolge der dynamischen Vorgänge des Schwebstoffe<br />
<strong>und</strong> Sedimenteintrages wieder ein. Durch die veränderten Tidewasserstände<br />
<strong>und</strong> dem veränderten Stofftransport kann zu räumlichen <strong>und</strong> zeitli-
300<br />
chen Änderungen des Verteilungsmusters der benthischen Arten kommen.<br />
Diese sind jedoch, wenn überhaupt nur lokal zu erwarten, da die von der<br />
BAW prognostizierten ausbaubedingten Veränderungen relativ gering <strong>und</strong> in<br />
der Natur nur schwer nachzuweisen sind. Zusätzliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Makrozoobenthos werden dadurch nicht erwartet, jedoch werden<br />
die negativen Folgen früherer Ausbauvorhaben durch die beantragte Maß-<br />
nahme weiter fortgesetzt.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die Unterhaltungsbaggerungen verhindern die Etablierung stabiler Zönosen<br />
in den betroffenen Bereichen. Die baubedingten Auswirkungen bleiben prin-<br />
zipiell über einen langen Zeitraum erhalten. Auch wenn die Unterhaltungsbaggermengen<br />
nur 2/3 der Ausbaubaggermenge betragen, <strong>und</strong> die erforderlichen<br />
Tiefen nicht ständig vorgehalten werden, wird die Ausbildung einer<br />
langlebiger Lebensgemeinschaften unterb<strong>und</strong>en. Im Maßnahmenbereich<br />
Friesenbrücke (Ems-km 6,2 – 7,6) führt die Unterhaltungsbaggerung somit<br />
zu einem dauerhaften Flächenverlust unbebaggerter Bereiche von 12.491 m²<br />
Größe. Da jedoch in diesem Bereich bereits im Ist-Zustand keine etablierte<br />
Zönose, sondern nur eine Opportunistengemeinschaft vorhanden ist, die sich<br />
kurzfristig nach der Baggerung wieder einstellt, wird dieser Flächenverlust<br />
nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde nicht zu Besiedlungsänderungen<br />
führen. Dies gilt ebenfalls für die übrigen Maßnahmenbereiche (siehe baubedingte<br />
Auswirkungen.) Auch in Bezugnahme auf die vorgenannten Ausführungen<br />
zu den baubedingten Auswirkungen bei den Verklappungstätigkeiten<br />
sind bei den Unterhaltsbaggerungen keine relevanten negativen Auswirkungen<br />
auf das Makrozoobenthos zu erwarten, da die Verklappungsmengen im<br />
Vergleich zu den jährlich verbrachten Klappmengen sehr gering sind.<br />
3.1.1.5.2 Pflanzen<br />
Beschreibung der Ist-Situation<br />
Datengr<strong>und</strong>lage
301<br />
Die Bestandsaufnahme der Naturausstattung (Biotoptypen-/Nutzungs-<br />
kartierung) erfolgte durch Geländebegehungen im September/Oktober 2006.<br />
Ergänzend wurden Daten der Biotopkartierung des Niedersächsischen Um-<br />
weltministeriums mit Stand September 2006 ausgewertet. Zum Bestand an<br />
geschützten Biotopen im Untersuchungsraum erfolgte eine Abfrage bei den<br />
Unteren Naturschutzbehörden. Eine Bezugsgr<strong>und</strong>lage bildeten außerdem die<br />
Biotoptypenkartierungen der Bereiche um die Jann-Berghaus-Brücke (regionalplan<br />
& uvp 2006) <strong>und</strong> der Außendeichsflächen an der Ems von IBL (1994,<br />
1997).<br />
Für die Verbreitung gefährdeter <strong>und</strong>/oder besonders geschützter Pflanzenarten<br />
in den Untersuchungsbereichen erfolgte eine Erfassung während der Biotoptypenkartierung<br />
im September/Oktober 2006. Die Artenerfassungen erfolgten<br />
gemäß den Erfassungsvorgaben des Niedersächsischen Pflanzenar-<br />
ten-Erfassungsprogramms (Schacherer 2001). Darüber hinaus wurden Meldebögen<br />
zur Erfassung von Arten der Roten Liste Gefäßpflanzen in Niedersachsen<br />
vom NLÖ bzw. NLWKN aus den Jahren 1993 bis 2004 ausgewertet.<br />
Mit den Planfeststellungsunterlagen K 6 <strong>und</strong> K 7 wurden vegetationsk<strong>und</strong>li-<br />
che Bestandserfassungen <strong>und</strong> pflanzensoziologische Untersuchungen nach<br />
Braun-Blanquet (1964) für den Maßnahmenbereich Jann-Berghaus-Brücke<br />
vorgelegt.<br />
Ist-Zustand<br />
Die nachfolgende Beschreibung des Ist-Zustandes erfolgt mit dem Schwerpunkt<br />
besonders geschützter Lebensräume, Biotope <strong>und</strong> Arten. Zu weiterge-<br />
henden Beschreibungen des Ist-Zustandes wird auf die UVU verwiesen.
Maßnahmenbereich Papenburg<br />
302<br />
Im Bereich Papenburg sind Biotoptypen aus sieben Obergruppen vorhanden,<br />
die sich jeweils in verschiedene Haupt- <strong>und</strong> Untereinheiten aufgliedern. Den<br />
größten Flächenanteil nehmen gehölzfreie Biotope der Ufer <strong>und</strong> Grünlandbiotope<br />
ein, daneben finden sich Biotope aus den Gruppen Gebüsche <strong>und</strong><br />
Kleingehölze, Meer <strong>und</strong> Meeresküsten, Gewässer, Ruderalfluren sowie Siedlungsbiotope.<br />
Die Biotoptypen sind oftmals mosaikartig miteinander verzahnt.<br />
Bei kleinräumigem Vorkommen lassen sie sich teilweise nicht sinnvoll voneinander<br />
abgrenzen. Die Ufer der Ems sind im untersuchten Bereich durchgehend<br />
mit Steinschüttungen befestigt.<br />
Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG<br />
(früher § 28a / 28b NNatG)<br />
Es sind verschiedene geschützte Biotoptypen vorhanden. Dabei handelt es<br />
sich einerseits um Röhrichte <strong>und</strong> Großseggenrieder <strong>und</strong> andererseits um<br />
Grünlandbiotope. Röhrichte liegen in unterschiedlicher Ausprägung vor:<br />
Schilf-Landröhricht (NRS), <strong>Wasser</strong>schwaden-Landröhricht (NRW) <strong>und</strong> Kalmus-Landröhricht<br />
(NRZ). Die Schilfröhrichte finden sich insbesondere im<br />
Norden des Westufers in Vergesellschaftung mit Uferstaudenfluren, die im<br />
Komplex mit den Röhrichten ebenfalls in den Schutz nach § 30 BNatSchG<br />
<strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG einbezogen werden. <strong>Wasser</strong>schwadenröhrichte<br />
treten an beiden Ufern vorwiegend auf Flächen mit Grünlandnutzung<br />
auf <strong>und</strong> bilden aus diesem Gr<strong>und</strong> nur zeitweilig eine Röhrichtstruktur aus. Am<br />
Ostufer kommen kleinflächig Röhrichte aus Kalmus vor. Stellenweise finden<br />
sich innerhalb der Grünlandbiotope Dominanzbestände von Seggen, die als<br />
Großseggenrieder (NSG) ebenfalls unter den Schutz nach § 30 BNatSchG<br />
<strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG fallen. Die Grünländer sind oftmals als Flutrasen<br />
(GFF) ausgebildet, häufig mit einem hohen <strong>Wasser</strong>schwaden-Anteil.<br />
Teilweise sind sie zudem seggen- <strong>und</strong> binsenreich (GNF). Flutrasen können<br />
nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG den Naturnahen re-<br />
gelmäßig überschwemmten Bereichen zugeordnet werden, die ebenfalls zu<br />
den gesetzlich geschützten Biotopen zählen.
FFH-Lebensraumtypen<br />
303<br />
Der untersuchte Bereich liegt außerhalb von FFH-Gebieten. Die Uferstau-<br />
denfluren der Stromtäler (NUT) sind, sofern sie nicht von Nitrophyten wie der<br />
Großen Brennnessel (Urtica dioica) oder Neophyten dominiert werden, dem<br />
FFH-Lebensraumtyp 6430 „Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis<br />
alpinen Stufe“ zuzuordnen. Im Bereich Papenburg sind diese kleinräumig mit<br />
Röhrichten vergesellschaftet, die keinem LRT-Typ zugeordnet werden. Wei-<br />
tere FFH-Lebensraumtypen sind im Außendeichsbereich nicht vorhanden.<br />
Gefährdete <strong>und</strong> besonders geschützte Pflanzenarten<br />
Im Bereich Papenburg konnten zwei gemäß der Roten Liste (Garve 2004)<br />
gefährdete <strong>und</strong> eine nach § 7 Nr. 13 BNatSchG BNatSchG besonders geschützte<br />
Pflanzenart nachgewiesen werden. Alle Arten wurden ausschließlich<br />
auf der Ostseite der Ems nachgewiesen. Die am häufigsten anzutreffen-<br />
de gefährdete Art ist die Sumpfdotterblume (Caltha palustris), die im Bereich<br />
der Feucht- bzw. Nasswiesen <strong>und</strong> teilweise in unmittelbarer Ufernähe vor-<br />
kommt. Die Individuendichte ist mit insgesamt weniger als 50 Exemplaren als<br />
gering einzustufen. Als weitere gefährdete Art kommt die Geflügelte Braun-<br />
wurz (Scrophularia umbrosa ssp. umbrosa) mit zwei Exemplaren am Ufer<br />
nahe der Hafeneinfahrt vor. Die besonders geschützte Sumpf-Schwertlilie<br />
(Iris pseudacorus) tritt an zwei Standorten auf. Im Süden ist sie in unmittelbarer<br />
Ufernähe mit wenigen Trieben vorhanden, im nördlichen Untersuchungs-<br />
gebiet kommt sie in einem von <strong>Wasser</strong>schwaden dominierten Bereich auf ca.<br />
2 m² vor.<br />
Als Vorbelastungen treten starke anthropogene Überformungen wie der Ausbau<br />
der <strong>Wasser</strong>straße <strong>und</strong> weit reichende Uferbefestigungen auf, die die<br />
Entwicklung einer natürlichen Abfolge der ufertypischen Biotoptypen unterbinden.<br />
Maßnahmenbereich Friesenbrücke<br />
Der Bereich Friesenbrücke wird von Biotoptypen aus sieben Obergruppen<br />
eingenommen, die sich jeweils in verschiedene Haupt- <strong>und</strong> Untereinheiten<br />
aufgliedern. Den größten Flächenanteil nehmen wiederum gehölzfreie Biotope<br />
der Ufer <strong>und</strong> Grünlandbiotope ein, daneben finden sich Biotope aus den
304<br />
Gruppen Wälder, Gebüsche <strong>und</strong> Kleingehölze, Meer <strong>und</strong> Meeresküsten,<br />
Gewässer sowie Siedlungsbiotope. Am Westufer ist nur eine geringe Bio-<br />
topvielfalt vorhanden, während am Ostufer zahlreiche Biotopstrukturen in<br />
kleinräumigem Wechsel vorkommen. Ähnlich wie im Bereich Papenburg sind<br />
die Biotoptypen hier oftmals mosaikartig miteinander verzahnt <strong>und</strong> lassen<br />
sich bei kleinräumigem Vorkommen teilweise nicht sinnvoll voneinander ab-<br />
grenzen. Die Ufer der Ems sind im Westen vollständig <strong>und</strong> im Osten überwiegend<br />
mit Steinschüttungen befestigt.
305<br />
Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG<br />
(früher § 28a / 28b NNatG)<br />
Die Ostseite der Ems wird zum überwiegenden Anteil von verschiedenen<br />
geschützten Biotopen eingenommen, während auf der Westseite nur ein<br />
kleiner Bereich unter den gesetzlichen Schutz fällt. Dabei handelt es sich um<br />
ein Schilfröhricht (NRS), das von Uferstaudenfluren durchsetzt ist <strong>und</strong> an<br />
dessen Rand Gehölzpflanzungen vorgenommen wurden. Auf der Ostseite<br />
besteht ein Mosaik aus geschützten Biotopen aus verschiedenen Röhrichten,<br />
Großseggenriedern, Grünlandbiotopen <strong>und</strong> Weiden-Auwald bzw. -<br />
Auengebüsch. Am stärksten verbreitet sind Röhrichte <strong>und</strong> unter diesen die<br />
Schilf-Landröhrichte (NRS). Außerdem finden sich <strong>Wasser</strong>schwaden-<br />
Landröhricht (NRW), Rohrglanzgras-Landröhricht (NRG) <strong>und</strong> Rohrkolben-<br />
Landröhricht (NRR). Letztere treten nur kleinflächig im Süden auf, die übrigen<br />
sind zerstreut entlang der gesamten Uferlinie zu finden. Innerhalb der<br />
Röhrichte gelegene Uferstaudenfluren werden im Komplex ebenfalls in den<br />
Schutz nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG einbezogen.<br />
Stellenweise bilden Seggen Dominanzbestände, die als Großseggenrieder<br />
(NSG) ebenfalls unter den Schutz nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2<br />
NAGBNatSchG fallen. Beidseitig der Friesenbrücke finden sich darüber hinaus<br />
gesetzlich geschützte seggen- <strong>und</strong> binsenreiche Flutrasen (GNF) in grö-<br />
ßerer Ausdehnung, im Norden befindet sich ein Flutrasen (GFF) mit einem<br />
hohen <strong>Wasser</strong>schwaden-Anteil. Die vorkommenden Weiden-Auengebüsche<br />
(BAT) <strong>und</strong> die fragmentarischen Ausprägungen von Weiden-Auenwald<br />
(WWT) sind auch bei Unterschreiten der Mindestgröße aufgr<strong>und</strong> der Lage<br />
innerhalb eines geschützten Biotopkomplexes in den Schutz nach § 30<br />
BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG einbezogen. Des Weiteren sind<br />
auf der Ostseite zwischen den Buhnen teilweise Flächen mit Flusswatt ohne<br />
Vegetation höherer Pflanzen (FWO) vorhanden, die die für die Einstufung als<br />
geschütztes Biotop erforderliche Mindestbreite <strong>und</strong> -größe des regelmäßig<br />
trockenfallenden Bereichs überschreiten.
FFH-Lebensraumtypen<br />
306<br />
Der untersuchte Bereich liegt außerhalb von FFH-Gebieten. Die Uferstau-<br />
denfluren der Stromtäler (NUT) sind, sofern sie nicht von Nitrophyten wie der<br />
Großen Brennnessel (Urtica dioica) oder Neophyten dominiert werden, dem<br />
FFH-Lebensraumtyp 6430 „Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis<br />
alpinen Stufe“ zuzuordnen. Im Bereich der Friesenbrücke sind diese kleinräumig<br />
mit Röhrichten vergesellschaftet, die keinem LRT-Typ zugeordnet<br />
werden. Die übrigen Röhrichte im Süßwasser-Tidebereich sowie auch die<br />
Flächen mit Flusswatt gehören zwar fakultativ zum LRT 1130 „Ästuarien“,<br />
d. h. sie sind für sich betrachtet nicht Bestandteil des LRT 1130, können aber<br />
einbezogen werden. Dies ist nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen<br />
aber nur dann der Fall, wenn ein Süßwasser-Tidebereich Teil eines im voll-<br />
ständigen Zusammenhang aus Süßwasser- <strong>und</strong> Brackwasserabschnitten<br />
gemeldeten Ästuars ist (s. DRACHENFELS: www.nlwkn.niedersachsen.de/<br />
master/C6382722_N14045586_L20_DO_I5231158.html, Änderung des Kartierschlüssels<br />
vom 05.11.2004) Da diese Voraussetzung im Bereich Friesen-<br />
brücke nicht erfüllt ist, werden die Röhrichte nicht dem LRT 1130 zugeordnet<br />
(vgl. aber Röhrichte im Bereich der Jann- Berghaus- Brücke).<br />
Weiden-Auenwälder (WW) können - auch ohne Beimischung von Erle<br />
<strong>und</strong>/oder Esche - dem prioritären Lebensraumtyp 91E0 „Erlen-/Eschenwald<br />
<strong>und</strong> Weichholzauenwald an Fließgewässern“ zugeordnet werden. Da diese<br />
Auenwälder jedoch täglich mit der Tide überflutet werden <strong>und</strong> nicht periodisch<br />
innerhalb eines Jahres, zählen sie nicht zu diesem prioritären Lebensraumtyp.<br />
So hat die Europäische Kommission das Vorkommen dieses Le-<br />
bensraumtyps an dieser Stelle verneint (Schreiben der Kommission an die<br />
B<strong>und</strong>esregierung vom 06. Mai 1999, zitiert nach Emssperrwerk-Urteil des<br />
Nds. OVG vom 02.12.2004). Weiden-Auengebüsch (BAT) wird als Pionierstadium<br />
wie auch als Degradationsstadium von SSYMANK et al. (1998)<br />
ebenfalls dem prioritären LRT 91EO „Erlen-/Eschenwald <strong>und</strong> Weichholzauenwald<br />
an Fließgewässern“ zugeordnet. In Niedersachsen werden Wei-<br />
den-Auengebüsche indes nicht dem oben genannten LRT zugeordnet (vgl.<br />
DRACHENFELS 2004). Die Überflutung erfolgt in den meisten Fällen ent-<br />
sprechend der Lage im Ästuar mit der Tide. Nach dem „Interpretation Manual
307<br />
of European Habitats“ sind Weichholzbestände, die tiderhytmisch täglich<br />
überflutet werden nicht dem prioritären LRT 91E0 zuzuordnen. Kriterium für<br />
die Abgrenzung von Weichholzauenwäldern sind periodische Überschwemmungen,<br />
d. h. eine vom Wechsel der Jahreszeiten abhängige Überflutungs-<br />
dynamik.<br />
Gefährdete <strong>und</strong> besonders geschützte Pflanzenarten<br />
Im Bereich Friesenbrücke konnten eine gemäß der Roten Liste (GARVE<br />
2004) gefährdete <strong>und</strong> eine nach § 7 Nr. 13 BNatSchG BNatSchG besonders<br />
geschützte Pflanzenart nachgewiesen werden. Beide Arten wurden ausschließlich<br />
auf der Ostseite der Ems festgestellt. Verbreitet anzutreffen ist<br />
hier die gefährdete Sumpfdotterblume (Caltha palustris), die im Bereich der<br />
Feucht- bzw. Nasswiesen <strong>und</strong> teilweise innerhalb der Röhrichte beidseitig der<br />
Friesenbrücke mit jeweils mehreren h<strong>und</strong>ert Exemplaren vorkommt. Insge-<br />
samt sind mehr als eintausend Exemplare dieser Art im betrachteten Bereich<br />
vorhanden. Die besonders geschützte Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus)<br />
tritt an zwei Standorten nördlich der Friesenbrücke auf. Innerhalb eines <strong>Wasser</strong>schwaden-Röhrichtes<br />
kommt sie mit ca. 4 m² vor, an einem weiter nörd-<br />
lich gelegenen Standort mit weniger als 1 m².<br />
Auch hier wirken als Vorbelastung die starke anthropogene Überformung <strong>und</strong><br />
der Ausbau der <strong>Wasser</strong>straße mit weitreichenden Uferbefestigungen, die die<br />
Entwicklung einer natürlichen Abfolge der ufertypischen Biotoptypen unterbinden.<br />
Es sind nur in sehr geringem Umfang Wattflächen ausgebildet.<br />
Maßnahmenbereich Jann- Berghaus- Brücke<br />
Der Bereich Jann-Berghaus-Brücke wird von Biotoptypen aus sechs Obergruppen<br />
eingenommen, die sich jeweils in verschiedene Haupt- <strong>und</strong> Untereinheiten<br />
aufgliedern. Den größten Flächenanteil nehmen gehölzfreie Biotope<br />
der Ufer <strong>und</strong> Grünlandbiotope ein, daneben finden sich Biotope aus den<br />
Gruppen Wälder, Gebüsche <strong>und</strong> Kleingehölze, Meer <strong>und</strong> Meeresküsten,<br />
Gewässer sowie Siedlungsbiotope.<br />
Die Biotopvielfalt <strong>und</strong> Naturnähe ist am Ostufer stärker ausgeprägt, hier<br />
kommen die Bestände häufig in kleinräumig verzahnten Mosaikstrukturen
308<br />
vor. Die Ufer der Ems sind auf beiden Seiten, auch bis in die Leda-Mündung<br />
hinein, mit Steinschüttungen befestigt.<br />
Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG<br />
(früher § 28a / 28b NNatG)<br />
Die Ostseite der Ems wird zum überwiegenden Anteil von verschiedenen<br />
geschützten Biotopen eingenommen. Auf der Westseite sind die Flächen, die<br />
unter den gesetzlichen Schutz fallen, kleiner. Dabei handelt es sich um die<br />
vorkommenden Weiden-Auengebüsche (BAT) im nördlichen Bereich sowie<br />
die beiden Stillgewässer (SEZ) im südlichen Teil.<br />
Auf der Ostseite gibt es ein Mosaik aus geschützten Biotopen aus verschiedenen<br />
Röhrichten, Großseggenriedern, <strong>und</strong> Nassgrünlandbiotopen. Am<br />
stärksten verbreitet sind Schilf-Landröhrichte (NRS). Außerdem finden sich<br />
<strong>Wasser</strong>schwaden-Landröhricht (NRW) <strong>und</strong> Rohrglanzgras-Landröhricht<br />
(NRG).<br />
Stellenweise bilden Seggen Dominanzbestände, die als Großseggenrieder<br />
(NSG) ebenfalls unter den Schutz nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2<br />
NAGBNatSchG fallen. Beidseitig der Jann-Berghaus-Brücke finden sich darüber<br />
hinaus geschützte seggen- <strong>und</strong> binsenreiche Flutrasen (GNF) auf mehreren<br />
kleinen Flächen.<br />
Auf beiden Uferstreifen sind Flächen mit Flusswatt ohne Vegetation höherer<br />
Pflanzen (FWO) vorhanden, die durchgehend die für die Einstufung als ge-<br />
schütztes Biotop erforderliche Mindestbreite <strong>und</strong> -größe des regelmäßig trockenfallenden<br />
Bereichs überschreiten.<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
Da der Bereich der Jann-Berghaus-Brücke zum FFH-Gebiet Unterems <strong>und</strong><br />
Außenems gehört, also in engem Zusammenhang zu sehen ist mit dem Gesamtbereich<br />
des Unterems-Ästuars, sind die hier vorkommenden Schilfröh-<br />
richte dem Lebensraumtyp 1130 „Ästuarien“ zuzuordnen. Gr<strong>und</strong>sätzlich gehören<br />
hierzu auch der Biotoptyp Flusswatt <strong>und</strong> Flusswatt-Röhricht.
309<br />
Gefährdete <strong>und</strong> besonders geschützte Pflanzenarten<br />
Im Bereich Jann-Berghaus-Brücke konnte gemäß der Roten Liste (Garve<br />
2004) keine gefährdete sondern lediglich eine Art der Vorwarnliste nachge-<br />
wiesen werden. Es handelt sich um ausgedehnte Bestände der Roggen-<br />
Gerste (Hordeum secalinum) am Deichfuß <strong>und</strong> auf dem Deich.<br />
Maßnahmenbereich Emden<br />
Petkumer <strong>und</strong> Nendorper Deichvorland sowie Vorland bei Pogum/Ditzum<br />
<strong>und</strong> Hafenbereich Emden<br />
Zum Untersuchungsbereich Emden gehören im terrestrischen Bereich die<br />
Naturschutzgebiete (NSG) „Petkumer Deichvorland“ <strong>und</strong> „Nendorper Deichvorland“.<br />
Diese Schutzgebiete sind großflächig geprägt von naturnahen<br />
Salzwiesen- <strong>und</strong> Ästuar-Salzwiesenbiotopen. Hinzu kommen in ungenutzten<br />
Bereichen ausgedehnte Röhrichte, die großenteils von Schilf (Phragmites<br />
australis) dominiert werden, teilweise aber auch von der Strandsimse (Bolboschoenus<br />
maritimus) geprägt sind. Nur stellenweise treten in deichnahen,<br />
höher gelegenen Flächen Biotoptypen des Intensivgrünlandes auf.<br />
Im Uferbereich der Ems kommen ausgedehnte Brackwasser-Wattflächen<br />
vor, deren Breite unterschiedlich ist <strong>und</strong> von der Ausdehnung <strong>und</strong> Nähe des<br />
Fahrwassers abhängt.<br />
Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG<br />
(früher § 28a / 28b NNatG)<br />
Das gesamte Spektrum der Salzwiesen- <strong>und</strong> Brackwasser-Biotoptypen ge-<br />
hört zu den nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG besonders<br />
geschützten Biotopen. Hierzu gehören auch die Bereiche des Brackwasser-<br />
watts.
FFH-Lebensraumtypen<br />
310<br />
Die im Gebiet vorhandenen Biotoptypen sind den Lebensraumtypen 1130<br />
„Ästuarien“ <strong>und</strong> 1330 „Atlantische Salzwiesen“ (Glauco-Puccinellietalia maritimae)<br />
zuzuordnen. Lediglich die Teil-Flächen mit Intensivgrünland sind davon<br />
ausgenommen.<br />
Gefährdete <strong>und</strong> besonders geschützte Pflanzenarten<br />
Im Bereich Emden (Nendorper <strong>und</strong> Petkumer Deichvorland) konnten 4 Arten<br />
der Roten Liste (GARVE 2004) nachgewiesen werden, die alle in die Kategorie<br />
„gefährdet“ eingestuft sind: Laugenblume (Cotula coronopifolia), Sardischer<br />
Hahnenfuß (Ranunculus sardous), Sumpf-Dreizack (Triglochin palustre)<br />
<strong>und</strong> Niederliegender Krähenfuß (Coronopus squamatus). Darüber hinaus<br />
kommt mit der Roggen-Gerste (Hordeum secalinum) eine Art der Vorwarnliste<br />
vor.<br />
Auch in diesen Bereichen sind als Vorbelastungen die über weite Strecken<br />
vorhandenen Steinschüttungen am Ufer zu nennen, die einer natürlichen Zo-<br />
nierung der ufernahen Biotope entgegenstehen.<br />
In der folgenden Tabellen geben eine Übersicht der gemäߧ 30 BNatSchG<br />
<strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG besonders geschützten Biotope / besonders<br />
geschützten Feuchtgrünländer, der FFH-Lebensraumtypen sowie der gefährdeten<br />
<strong>und</strong> besonders geschützten Pflanzenarten.<br />
Übersicht der besonders geschützten Biotope / Feuchtgrünländer nach § 30<br />
BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG (bzw. § 28a / 28b NNatG (aF)) in den<br />
einzelnen Maßnahmenbereichen<br />
Biotoptypkürzel<br />
KBO<br />
Biotoptyp<br />
Brackwasserwatt<br />
ohne Vegetation<br />
höherer Pflanzen<br />
Papenburg <br />
Friesenbrücke<br />
Jann-<br />
Berghaus-<br />
Brücke<br />
Emden<br />
KBR Röhricht des Brackwas- X<br />
X
Bio-<br />
toptyp-<br />
kürzel<br />
KPB<br />
KHU<br />
KHO<br />
KHQ<br />
serwatts<br />
Biotoptyp<br />
Brackwasser-<br />
Marschpriel<br />
Untere Salzwiese,<br />
strukturreich<br />
Obere Salzwiese, struk-<br />
turreich<br />
Quecken- <strong>und</strong> Distelflur<br />
der oberen Salzwiese<br />
311<br />
Papen-<br />
burg <br />
Friesen-<br />
brücke<br />
Jann-<br />
Berg-<br />
haus-<br />
Brücke<br />
Emden<br />
KHF Salzwiese der Ästuare X<br />
KRP<br />
KRS<br />
KRH<br />
FWO<br />
Schilfröhricht der<br />
Brackmarsch<br />
Strandsimsen-Röhricht<br />
der Brackmarsch<br />
Hochstaudenröhricht<br />
der Brackmarsch<br />
Flusswatt ohne Vegeta-<br />
tion höherer Pflanzen<br />
X X X<br />
FWR Flusswatt-Röhricht X<br />
NRS Schilf-Landröhricht X X X<br />
NRW<br />
<strong>Wasser</strong>schwaden-<br />
Landröhricht<br />
NRZ Sonstiges Landröhricht X<br />
NRG<br />
NRR<br />
NSG<br />
GNF<br />
Rohrglanzgras-<br />
Landröhricht<br />
Rohrkolben-<br />
Landröhricht<br />
Nährstoffreiches Groß-<br />
seggenried<br />
Seggen- <strong>und</strong> binsenrei-<br />
che Flutrasen<br />
X X X<br />
X X<br />
X<br />
X X X<br />
X X X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X
Bio-<br />
toptyp-<br />
kürzel<br />
Biotoptyp<br />
312<br />
Papen-<br />
burg <br />
Friesen-<br />
brücke<br />
GFF Flutrasen X X<br />
BAT<br />
Typisches Weiden-<br />
Auengebüsch<br />
WWT Tide-Weiden-Auenwald X<br />
X<br />
Jann-<br />
Berg-<br />
haus-<br />
Brücke<br />
Übersicht der FFH-Lebensraumtypen in den einzelnen Maßnahmenbereichen<br />
FFH-Lebensraumtyp Papenburg<br />
Uferstaudenfluren der Stromtäler<br />
(NUT)<br />
= LRT 6430 „Feuchte Hochstaudensäume<br />
der planaren bis alpinen Stufe“<br />
Schilf-Landröhricht (NRS)<br />
= LRT 1130 „Ästuarien“<br />
Flusswatt ohne Vegetation höherer<br />
Pflanzen (FWO)<br />
= LRT 1130 „Ästuarien“<br />
Flusswatt-Röhricht (FWR)<br />
= LRT 1130 „Ästuarien“<br />
Brackwasserwatt ohne Vegetation<br />
höherer Pflanzen (KBO)<br />
= LRT 1130 „Ästuarien“<br />
Röhricht des Brackwasserwatts (KBR)<br />
= LRT 1130 „Ästuarien“<br />
Brackwasser-Marschpriel (KPB)<br />
= LRT 1130 „Ästuarien“<br />
Friesenbrücke<br />
Jann-<br />
Berghaus- <br />
Brücke<br />
X X X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Emden<br />
Emden<br />
X<br />
X<br />
X
313<br />
FFH-Lebensraumtyp Papen-<br />
Untere Salzwiese, strukturreich<br />
(KHU)<br />
= LRT 1330 „Atlantische Salzwiesen“<br />
Obere Salzwiese, strukturreich (KHO)<br />
= LRT 1330 „Atlantische Salzwiesen“<br />
Quecken- <strong>und</strong> Distelflur der oberen<br />
Salzwiese (KHQ)<br />
= LRT 1330 „Atlantische Salzwiesen“<br />
Salzwiese der Ästuare (KHF)<br />
= LRT 1330 „Atlantische Salzwiesen“<br />
Schilfröhricht der Brackmarsch (KRP)<br />
= LRT 1130 „Ästuarien“<br />
Strandsimsen-Röhricht der Brackmarsch<br />
(KRS) = LRT 1130 „Ästuarien“<br />
Hochstaudenröhricht der Brackmarsch<br />
(KRH) = LRT 1130 „Ästuarien“<br />
burg <br />
Friesen-<br />
brücke<br />
Jann-<br />
Berg-<br />
haus- <br />
Brücke<br />
Emden<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X
314<br />
Übersicht der gefährdeten/ besonders geschützten Pflanzenarten in den einzelnen<br />
Maßnahmenbereichen<br />
Pflanzenart<br />
Sumpfdotterblume<br />
(Caltha palustris)<br />
Sumpf-Schwertlilie<br />
(Iris pseudacorus)<br />
Geflügelte Braunwurz<br />
(Scrophularia<br />
umbrosa ssp.<br />
umbrosa)<br />
Laugenblume<br />
(Cotula<br />
coronopifolia)<br />
Roggen-Gerste<br />
(Hordeum<br />
secalinum)<br />
Sardischer Hahnenfuß<br />
(Ranunculus<br />
sardous)<br />
Sumpf-Dreizack<br />
(Triglochin palustre)<br />
Niederliegender<br />
Krähenfuß<br />
(Coronopus<br />
squamatus)<br />
Gefährdungs -<br />
kategorie /<br />
S chutzs tatus<br />
Papenburg <br />
Friesenbrücke<br />
RL 3 X X<br />
§ X X<br />
RL 3 X<br />
J ann-<br />
B erghaus- <br />
Brücke<br />
E mden<br />
RL 3 X<br />
V X X<br />
RL 3 X<br />
RL 3 X<br />
RL 3 X<br />
Erläuterung: Gefährdungs-Kategorien gemäß der Roten Liste in der Rote-<br />
Liste-Region Küste:<br />
RL 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste<br />
§ = gesetzlich besonders geschützte Art gemäß § 7 Nr. 13 BNatSchG
Bewertung des Ist-Zustandes<br />
315<br />
Für die Einstufung der Bedeutung der Biotoptypen wurden auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
des B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung (Leitfaden<br />
zur Umweltverträglichkeitsstudie an B<strong>und</strong>eswasserstraßen, Stand 1996), der<br />
„Leitlinie Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“<br />
(Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirt-<br />
schaft <strong>und</strong> Forsten 2002) <strong>und</strong> der „Wertstufen <strong>und</strong> Regenerationsfähigkeit<br />
der Biotoptypen in Niedersachsen“ (vgl. Bierhals et al. 2004) folgende Krite-<br />
rien herangezogen:<br />
• Natürlichkeit des Biotoptyps<br />
• Zeitliche <strong>und</strong> räumliche Wiederherstellbarkeit nach Verlust oder Beein-<br />
trächtigung<br />
• Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung des Biotoptyps (z. B. Schutzkategorie nach §<br />
30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG), Lebensraumtyp nach<br />
FFH-Richtlinie<br />
• Repräsentanz des Biotoptyps<br />
Jann-Berghaus-Brücke<br />
Im Bereich der Baumaßnahme sind sowohl Biotope mit geringer (Intensiv-<br />
grünland feuchter Ausprägung), mittlerer, hoher <strong>und</strong> sehr hoher Bedeutung<br />
(Schilf-Landröhricht) vorhanden. Der letztgenannte Biotoptyp ist sehr nahe<br />
am historischen Referenzzustand. Daneben dominieren Grünlandbereiche<br />
mit unterschiedlicher Wertigkeit.<br />
Das Teilgebiet hat insgesamt für die Biotoptypen eine geringe bis kleinräumig<br />
sehr hohe Bedeutung (Wertstufe 2-5).<br />
Maßnahmenbereich Papenburg<br />
Es sind beidseitig der Ems sowohl Biotoptypen mit mittlerer Bedeutung als<br />
auch solche mit hoher <strong>und</strong> sehr hoher Bedeutung vorhanden. Typische natürliche<br />
<strong>und</strong> naturnahe Biotoptypen, zu denen Röhrichtflächen sowie extensiv<br />
landwirtschaftlich genutzte, artenreichere Feucht- bzw. Nassgrünlandflächen<br />
zählen, treten insbesondere im Norden beidseitig der Ems auf. Diese Biotoptypen<br />
sind sehr nahe am historischen Referenzzustand. Im Übrigen domi-
316<br />
nieren vorwiegend bedingt naturnahe artenarme Grünlandflächen. Die beid-<br />
seitig auf gesamter Länge vorhandenen Uferbefestigungen unterbinden eine<br />
natürliche Vegetationsabfolge.<br />
Das Teilgebiet hat insgesamt für die Biotoptypen eine mittlere bis hohe Bedeutung<br />
(Wertstufe 3-4).<br />
Maßnahmenbereich Friesenbrücke<br />
Das Westufer dieses Teilraumes dominieren Biotoptypen mit mittlerer Bedeutung.<br />
Am Ostufer sind vornehmlich Biotoptypen mit sehr hoher Bedeutung<br />
vorhanden. Die Biotoptypen sind am Westufer dieses Teilgebietes überwie-<br />
gend nur bedingt naturnah <strong>und</strong> zeigen deutliche Abweichungen vom historischen<br />
Referenzzustand. Auf weiten Flächen am Ostufer befindet sich eine<br />
naturnahe bzw. natürliche Vegetationsentwicklung, die sehr nahe am historischen<br />
Referenzzustand ist, die weitreichenden Uferbefestigungen unterbin-<br />
den jedoch eine natürliche Vegetationsabfolge.<br />
Das Teilgebiet hat am Westufer insgesamt eine mittlere Bedeutung (Wertstu-<br />
fe 3) <strong>und</strong> am Ostufer insgesamt eine hohe Bedeutung (Wertstufe 4) für die<br />
Biotoptypen.<br />
Maßnahmenbereich Jann- Berghaus- Brücke<br />
Auf der Westseite dieses Teilraumes dominieren Biotoptypen mit mittlerer<br />
Bedeutung. Am Ostufer sind großflächig Biotoptypen mit hoher bis sehr hoher<br />
Bedeutung vorhanden. Die Biotoptypen sind am Westufer dieses Teilgebietes<br />
teilweise nur bedingt naturnah <strong>und</strong> zeigen deutliche Abweichungen<br />
vom historischen Referenzzustand. Auf weiten Flächen am Ostufer gibt es<br />
eine naturnahe bzw. natürliche Vegetationsentwicklung, die dem Leitbild angenähert<br />
ist. Die weitreichenden Uferbefestigungen unterbinden jedoch im<br />
Uferbereich eine natürliche Vegetationsabfolge.<br />
Das Teilgebiet hat am Westufer insgesamt eine mittlere Bedeutung (Wertstufe<br />
3) <strong>und</strong> am Ostufer insgesamt eine hohe Bedeutung (Wertstufe 4) für die<br />
Biotoptypen.
Bereich Emden<br />
317<br />
In allen drei Teilgebieten des Bereichs Emden (Petkumer Deichvorland,<br />
Nendorper Deichvorland, <strong>und</strong> Vorland bei Ditzum/Pogum) überwiegen Biotoptypen<br />
mit hoher <strong>und</strong> sehr hoher Bedeutung. Insbesondere alle Biotoptypen<br />
des Brackwasserbereichs haben innerhalb des Ems-Ästuars hier ihren<br />
Verbreitungsschwerpunkt. Zu den typischen natürlichen <strong>und</strong> naturnahen Biotoptypen<br />
gehören vor allem die beiderseits der Ems vorkommenden ausgedehnten<br />
Brackwasserröhrichte, die an einigen Stellen auch wattseitig die natürliche<br />
Primärbesiedlung bilden. In den genutzten Bereichen überwiegen<br />
Ästuar-Salzwiesen <strong>und</strong> mit typischen Elementen der unteren <strong>und</strong> oberen<br />
Salzwiesen des Küstenbereichs.<br />
Besonders hervorzuheben ist für den gesamten Bereich die großflächigen<br />
<strong>und</strong> zahlreichen Vorkommen von seltenen Arten.<br />
Das Teilgebiet hat insgesamt für die Biotoptypen eine hohe bis sehr hohe<br />
Bedeutung (Wertstufe 4-5).<br />
Die Ergebnisse der Bewertung der einzelnen Teilgebiete nach der 5-stufigen<br />
Werteskala auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorkommenden Biotoptypen sind nachfol-<br />
gend zusammenfassend dargestellt.
318<br />
Tabelle 12: Zusammenfassende Bewertung der Biotoptypen in den Teilgebieten<br />
Maßnahmen-<br />
bereiche<br />
Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke<br />
Bewertung/Wertstufe Bemerkungen<br />
Geringe bis sehr<br />
hohe Bedeutung<br />
2-5<br />
Papenburg mittlere bis hohe<br />
Bedeutung<br />
Friesenbrücke<br />
Westufer<br />
Ostufer<br />
Jann- Berghaus-<br />
Brücke<br />
Westufer<br />
Ostufer<br />
3-4<br />
mittlere Bedeutung<br />
3<br />
hohe Bedeutung<br />
4<br />
mittlere Bedeutung<br />
3<br />
hohe Bedeutung<br />
4-(5)<br />
Es werden zum Teil § 28 a<br />
(aF) Biotope für den Zeitraum<br />
der Baumaßnahme in<br />
Anspruch genommen.<br />
Vollständige Befestigung des<br />
Uferbereichs, naturnah entwickelte<br />
<strong>und</strong> bedingt naturnahe<br />
Biotoptypen im Wech-<br />
sel<br />
Vollständige Befestigung des<br />
Uferbereichs, bedingt naturnah<br />
ausgebildete Biotoptypen<br />
überwiegen<br />
Weitreichende Befestigungen<br />
im Uferbereich, vornehmlich<br />
naturnahe Vegetationsent-<br />
wicklung<br />
Vollständige Befestigung des<br />
Uferbereichs, bedingt naturnah<br />
ausgebildete Biotoptypen<br />
überwiegen<br />
Vollständige Befestigung des<br />
Uferbereichs, vornehmlich<br />
naturnahe Vegetationsentwicklung<br />
Emden hohe bis sehr hohe Befestigungen im Uferbe-
Bedeutung<br />
4-5<br />
319<br />
reich in großen Teilberei-<br />
chen, vornehmlich naturnahe<br />
Vegetationsentwicklung<br />
Die Ist-Situation wurde von den Trägern des Vorhabens aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
in den vorgelegten Antragsunterlagen in geeigneter <strong>und</strong><br />
ausreichend umfänglicher Weise beschrieben <strong>und</strong> bewertet.
320<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Betrachtungsrelevanter Wirkungspfad ist die temporäre Inanspruchnahme<br />
von Flächen für die Baustelleneinrichtung.<br />
Gemäß den Angaben im Landschaftspflegerischen Begleitplan wird für die<br />
bauzeitliche Flächeninanspruchnahme eine Fläche von insgesamt 4.395 m²<br />
in Ansatz gebracht.<br />
Es handelt sich dabei überwiegend um Flächen mit einer hohen flori-<br />
tisch/vegetationsk<strong>und</strong>lichen Wertigkeit (UVU), darunter auch 1.466 m² von<br />
nach § 30 BNatSchG <strong>und</strong> § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG geschützten Biotopen:<br />
• GN - Seggen-, binsen- oder staudenreiche Nasswiese: 795 m²<br />
• NRS – Schilf-Landröhricht: 671 m²<br />
Als Kompensationsmaßnahme wird eine 4.395 m² große, derzeit landwirt-<br />
schaftlich genutzte Fläche, aus der Nutzung herausgenommen <strong>und</strong> der Sukzession<br />
überlassen.<br />
Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die für die Baustellenrichtung<br />
genutzten Flächen rückgebaut <strong>und</strong> rekultiviert. Es können sich dann kurz- bis
321<br />
mittelfristig vergleichbare/gleichwertige Biotopstrukturen wie vor dem Eingriff<br />
neu entwickeln.<br />
Die Lage der Kompensationsfläche ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.<br />
Die Flächengröße von 8.270 m² ergibt sich aus der Überbauung von<br />
Biotopflächen (4.395 m²) <strong>und</strong> der Bodeninanspruchnahme (3.335 m²).<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verbleiben keine anlagebedingten<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen. Nach Beendigung der Baumaßnahme<br />
werden die für die Baustellenrichtung genutzten Flächen rückgebaut<br />
<strong>und</strong> rekultiviert (s.o. baubedingte Auswirkungen).<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke hat keine betriebsbedingten Auswirkungen<br />
zur Folge.
322<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Zu betrachten ist, inwieweit sich unmittelbare Auswirkungen auf aquatische<br />
Biotoptypen im direkten Eingriffsbereich der Baggerungen bzw. mittelbare<br />
Auswirkungen auf angrenzende aquatische sowie terrestrische Biotoptypen<br />
ergeben können.<br />
Nach der Bewertungssystematik der UVU sind mit den Baggerungen keine<br />
Veränderungen des Biotoptyps „mäßig bis stark ausgebauter Flußlauf mit<br />
Tideeinfluss“ verb<strong>und</strong>en, da auf Biotopebene nicht zwischen bebaggerten<br />
<strong>und</strong> unbebaggerten Abschnitten unterscheiden wird. Ein Eingriff in den Biotoptyp<br />
„Flusswatt ohne Vegetation höherer Pflanzen“ erfolgt nicht. Daher<br />
werden keine gesetzlich geschützten bzw. gefährdeten Biotoptypen oder<br />
Pflanzenarten beeinträchtigt.<br />
Zur Herstellung der beantragten Fahrrinnenanpassung sind insgesamt ein-<br />
malig ca. 150 zusätzliche Schiffsbewegungen erforderlich bei einem vorhandenen<br />
Schiffsaufkommen von 10.000 – 11.000 Schiffsbewegungen erforder-<br />
lich. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des derzeitigen Schiffsaufkommen <strong>und</strong> unter Berücksichtigung,<br />
dass die Baggerschiffe vorwiegend mit einer geringen Ge-<br />
schwindigkeiten fahren <strong>und</strong> die Uferbereiche größtenteils befestigt sind, liegen<br />
keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Uferabbrüche mit entsprechendem<br />
Verlust von Biotopen/Lebensräumen infolge erhöhten Wellenschlages auftreten<br />
könnten.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Durch die wasserbaulichen Maßnahmen können sich potenziell mittelbare<br />
Auswirkungen durch die zusätzlichen Schiffsbewegungen (erhöhter Wellen-<br />
schlag, Uferabbrüche) sowie durch Veränderungen der morphologischenhydrologischen<br />
Gegebenheiten (Tidenhub, Strömungsgeschwindigkeiten)<br />
ergeben.<br />
Nach der Prognose der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau (BAW 2007) werden<br />
sich die morphologischen-hydrologischen Parameter/Gegebenheiten nur unwesentlich<br />
verändern, so dass vorhabensbedingt mit keinen wesentlichen
323<br />
Auswirkungen auf Biotope durch veränderte Überflutungshäufigkeiten oder<br />
verstärkte Auflandungsprozesse zu rechnen ist. Dies gilt auch für den Be-<br />
reich des Petkumer Vorlandes, in dem sich die geplante Lage des Fahrwassers<br />
bis auf etwa 100 m der Uferlinie nähert. Hier wurde geprüft, ob möglich-<br />
erweise Wattflächen des geschützten Brackwasserwatts (KBO) von den<br />
Maßnahmen betroffen oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden könnten.<br />
Im Ergebnis dieser Prüfung war festzustellen, dass die geplanten Maßnahmen<br />
sich ausschließlich auf die Bereiche beziehen, die deutlich unterhalb der<br />
MTnw-Linie, also in der Zone liegen, die ständig von <strong>Wasser</strong> bedeckt ist. Eine<br />
Beeinflussung der Wattbereiche durch die geplanten Maßnahmen kann<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Strömungsbedingte Veränderungen des Sublitorals innerhalb des Flusses<br />
sind nicht auszuschließen, werden sich jedoch als temporäre Auswirkungen<br />
nach den Angaben in der UVU nicht negativ auf die Biotoptypen auswirken.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Bezugnehmend auf die Ausführungen zu den baubedingten Auswirkungen<br />
(Erstbaggerungen) liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass von den be-<br />
darfsweise wiederkehrenden Unterhaltsbaggerungen Uferabbrüche mit entsprechendem<br />
Verlust von Biotopen/Lebensräumen auftreten könnten.<br />
3.1.1.5.3 Biologische Vielfalt<br />
Eine Verringerung der Artenvielfalt wird durch den weitest gehenden Erhalt<br />
der bestehenden Populationen vermieden, wobei einzelne Exemplare verschiedener<br />
Arten im Rahmen baubedingter Auswirkungen für den Genpool<br />
verloren gehen. Die Auswirkungen führen jedoch nicht zu Veränderungen der<br />
Vielfalt, da stabile, sich reproduzierende, Populationen im Sinne der biologi-<br />
schen Vielfalt erhalten bleiben. Die im Untersuchungsraum vorhandenen<br />
Ökosysteme erfahren im terrestrischen Bereich keine deutlichen Beeinträch-<br />
tigungen. Die kleinflächigen baubedingten Beeinträchtigungen in den<br />
Baustellenbereichen der Jann- Berghaus- Brücke beschränken sich lediglich<br />
auf den Zeitraum der Baumaßnahme. Nach erfolgter Rekultivierung wird sich
324<br />
der Ist-Bestand wieder einstellen. Im aquatischen Bereich werden sich Ver-<br />
änderungen ergeben, die jedoch weitgehend nur temporäre Auswirkungen<br />
haben <strong>und</strong> den Lebensraum als solchen in seiner Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart be-<br />
stehen lassen. Dies gilt auch für das Makrozoobenthos. Das im Maßnahmengebiet<br />
Friesenbrücke vorkommende Artenspektrum ist nicht auf den betroffenen<br />
Bereich beschränkt, sondern weiträumig im Untersuchungsgebiet<br />
verbreitet. Es kann daher aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen<br />
werden, dass der Erhalt der reproduzierenden Populationen benthischer<br />
Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften durch den Eingriff gefährdet ist.<br />
Demzufolge ist nicht zu erwarten, dass sich relevante Auswirkungen auf die<br />
biologische Vielfalt (Artenvielfalt, Ökosystemschutz) ergeben.<br />
3.1.1.6 Auswirkungen auf die Landschaft<br />
Der Begriff Landschaft wird im Sinne des UVPG als ein durch bestimmte<br />
strukturelle <strong>und</strong> funktionelle Merkmale <strong>und</strong> eine charakteristische Nutzungsweise<br />
individuell geprägter <strong>und</strong> als Einheit in dieser Merkmalsvielfalt abgrenzbarer<br />
Teilraum der Erdoberfläche verstanden. Hauptmerkmale der verschiedenen<br />
Landschaftstypen sind die Bodengestaltung, die Bodenart, der<br />
Pflanzenbewuchs <strong>und</strong> die Gewässer. Landschaft ist zum einen Landschaftsbild<br />
<strong>und</strong> zum anderen Landschafts-/Naturhaushalt als Lebensraum für Tiere<br />
<strong>und</strong> Pflanzen (vgl. Hope, Kommentar zum UVPG § 2 Rn. 37 <strong>und</strong> 38).<br />
Eine tatbestandrelevante Auswirkung im Sinne des UVPG liegt vor, wenn<br />
sich die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit der Landschaft<br />
verändert. Diese ist in ihrer ökologischen Bedeutung betroffen, wenn<br />
Lebensräume für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen durch Flächenversiegelung minimiert<br />
oder zerstört werden. Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind Veränderungen<br />
seiner Elemente, die die Wahrnehmbarkeit der Landschaft durch den<br />
Menschen modifizieren (vgl. Hope, Kommentar zum UVPG § 2 Rn. 39).<br />
Datengr<strong>und</strong>lage<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage für die Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
auf das Landschaftsbild wurden in der UVU die Strukturen im Planungs-
325<br />
raum aufgenommen, die durch ihre Form, Gestalt, Anzahl <strong>und</strong> Größe die<br />
Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart des Untersuchungsraumes bestimmen.<br />
Zusätzlich erfolgte eine Aufnahme vorhandener visueller Beeinträchtigungen<br />
/ Vorbelastungen des Landschaftsbildes.<br />
Einzelkriterien der landschaftlichen Vielfalt:<br />
• Vegetationsvielfalt:<br />
Ausstattung der Landschaft an verschiedenen Vegetationselementen, z. B.<br />
Wald, Feldgehölze, Alleen, Obstwiesen, Einzelbäume<br />
• Reliefvielfalt:<br />
geomorphologische Elemente, z. B. Wölbungen, Mulden, Senken, Hangneigungen<br />
• Gewässervielfalt:<br />
verschiedene Gewässertypen, z. B. periodisch oder ständig wasserführende<br />
Gräben, Bäche, Quellen, Tümpel, Seen<br />
• Perspektivvielfalt:<br />
Prägung der Aussicht in der Landschaft durch vorhandene Raumbildung,<br />
z. B. Raumbegrenzung, Raumgliederung <strong>und</strong> durch Raumwahrnehmung,<br />
z. B. Sichtbezüge, Sichtbarrieren, Raumgestalt<br />
• Nutzungsvielfalt:<br />
menschliche Nutzungen, z. B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bebauung,<br />
Verkehr<br />
Beschreibung des Ist-Zustandes<br />
Die landschaftlichen Gegebenheiten des Untersuchungsgebietes werden<br />
durch die tidebeeinflusste, eingedeichte Ems in Verbindung mit den bauli-<br />
chen Anlagen <strong>und</strong> Siedlungsbereichen bestimmt. Zwischen diesen deutlich<br />
anthropogen gestalteten Bereichen vermitteln großflächige Grünlandareale,<br />
die durch einzelne Gehölzstrukturen <strong>und</strong> kleineren Baumgruppen eine gewisse<br />
Strukturierung erhalten.<br />
Die Abhängigkeit <strong>und</strong> Gefährdung der Landschaft vom <strong>Wasser</strong>stand wird<br />
deutlich, nicht nur durch den enormen Tidenhub der Ems, sondern auch<br />
durch die Vielzahl an Entwässerungsgräben, Sielen, Schöpfwerken <strong>und</strong>
326<br />
sonstigen Einrichtung im Innendeichbereich, die eine wirtschaftliche anthro-<br />
pogene landschaftliche Nutzung erst ermöglichen.<br />
Im Emsbereich Leer dominiert die bauliche Anlage der Jann-Berghaus-<br />
Brücke, die als imposante Klappbrücke die ca. 150 m breite Ems überbrückt.<br />
Zahlreiche Schiffe passieren den klappbaren Brückenabschnitt <strong>und</strong> das hohe<br />
Schiffverkehrsaufkommen verdeutlicht dem Betrachter die Bedeutung der<br />
Ems als B<strong>und</strong>eswasserstraße. Natürliche Strukturen, die es in Form von<br />
Schilfröhrichten entlang der Ems gibt, treten in diesem Bereich in den Hintergr<strong>und</strong>.<br />
Die Deichanlagen <strong>und</strong> die stark ausgebaute, großdimensionierte Ems dominieren<br />
das Landschaftsbild. Bei Ebbe treten in den Uferbereichen der Ems<br />
deutlich schlammige Bereiche hervor, die an Wattflächen der Nordsee erinnern.<br />
Bewertung des Ist-Zustandes<br />
Im Rahmen der UVU wurde der Ist-Zustand der Landschaft in den Maßnahmen-/Außendeichsbereichen<br />
gesamthaft im Vergleich zu einer charakteristi-<br />
schen Ausprägung der Landschaft im Naturraum (Leitbild) anhand der Kriterien<br />
Vegetationsvielfalt, Relief, Gewässer, Perspektivvielfalt <strong>und</strong> Nutzungs-<br />
vielfalt (s. o.) bewertet.<br />
Im Ergebnis wurde zusammenfassend eine hohe Wertigkeit des Land-<br />
schaftsbildes ermittelt.
327<br />
Tabelle 1: Bewertungskriterien <strong>und</strong> Bewertung Schutzgut Landschaftsbild<br />
Wertstufe<br />
Bewertung des Landschaftsbildes<br />
Vegeta-<br />
tions-<br />
vielfalt<br />
Relief<br />
Ge-<br />
wässer <br />
Perspektiv-<br />
vielfalt<br />
Sehr hoch (5) X<br />
Nut-<br />
zungs-<br />
vielfalt<br />
Hoch (4) X X X<br />
Mittel (3)<br />
Gering (2) X<br />
Sehr gering (1)<br />
Mittlerer<br />
Hoch<br />
Wert<br />
(ca. 4)<br />
Nach Auffassung der Panfeststellungsbehörde ist die von den Trägern des<br />
Vorhabens gewählte Datengr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Vorgehensweise zur Beschreibung<br />
<strong>und</strong> Bewertung der Ist-Situation als Gr<strong>und</strong>lage für die Auswirkungsprognose<br />
geeignet.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Mögliche Auswirkungen auf die Landschaft <strong>und</strong> das Landschaftsbild konnten<br />
sich potenziell durch die Bautätigkeit (Baustelleneinrichtung, Behelfsbrücke,<br />
Baumaßnahmen) <strong>und</strong> im Hinblick das zukünftige Erscheinungsbild der<br />
Brücke ergeben.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die Bauphase, in der die Baustelleneinrichtungen <strong>und</strong> die Bautätigkeit unvermeidbar<br />
visuell wahrgenommen werden konnten, beschränkte sich auf<br />
einen Zeitraum von etwa einem Jahr. Die temporären Bautätigkeiten im anth-<br />
ropogen überprägten Umfeld (Jann-Berghaus-Brücke, eingedeichte Ems,<br />
Maschineneinsatz zur Emsunterhaltung) haben sich dem Gesamterschei-<br />
nungsbild der Brücke untergeordnet.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
328<br />
Das zukünftig Erscheinungsbild der umgebauten Brücke wurde dem vorheri-<br />
gen Erscheinungsbild (Verklinkerung) angepasst, so dass sich das Erscheinungsbild<br />
der Brücke trotz baulicher Veränderungen (zukünftig zwei Klapp-<br />
bereiche, statt derzeit einem höheren Klappbereich, zukünftig kleineres Brückenleitstandgebäude)<br />
insgesamt nicht nachteilig verändert.
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
329<br />
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Berücke ergeben<br />
sich keine betriebsbedingten Auswirkungen auf die Landschaft.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die wasserbaulichen Maßnahmen (Fahrrinnenverlegung/-vertiefung) erfolgen<br />
im Sohlbereich der Ems <strong>und</strong> führen zu keinen visuell wahrnehmbaren Veränderungen<br />
des Flussverlaufes oder des <strong>Wasser</strong>körpers der Ems.<br />
Die zusätzliche Schiffsverkehre (Erstbaggerungen, ca. 150 Schiffsbewegungen)<br />
werden bei dem derzeitigen Schiffsaufkommen von ca. 10.000 – 11.000<br />
Schiffsbewegungen pro Jahr das Erscheinungsbild der Ems bzw. der Flusslandschaft<br />
Ems nicht merklich verändern.<br />
Als Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahme sollten die Baustellenabläufe <strong>und</strong><br />
Maschineneinsatzzeiten aufeinander abgestimmt <strong>und</strong> so koordiniert werden,<br />
dass eine schnellstmögliche Abwicklung der Baumaßnahme (Umbau Jann-<br />
Berghaus-Brücke) gewährleistet ist.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die Änderungen des mittleren Tidenhubes von modell-rechnerisch bis zu 2<br />
cm (vgl. entsprechende Ausführungen unter B.III.3.1.1.2) können optisch<br />
nicht wahrgenommen werden.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die zusätzliche Schiffsverkehre durch die Unterhaltsbaggerungen (je Baggerung:<br />
100 Schiffsbewegungen) werden bei dem derzeitigen Schiffsaufkom-<br />
men von ca. 10.000 – 11.000 Schiffsbewegungen pro Jahr das Erscheinungsbild<br />
der Ems bzw. der Flusslandschaft Ems nicht merklich verändern.<br />
Dies gilt auch in Bezug auf die Befahrbarkeit der Ems mit zukünftig größeren<br />
Schiffsgefäßen
330<br />
3.1.1.7 Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Unter Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sind im Sinne des UVPG u.a. Denkmä-<br />
ler, historische Gebäude, architektonisch oder ingenieurtechnisch wertvolle<br />
Bauten, archäologische Schätze <strong>und</strong> kulturhistorisch bedeutsame Gegenstände<br />
zu verstehen (vgl. Hoppe, Kommentar zum UVPG § 2 Rn. 40). Sachgüter<br />
mit anthropogen bezogenen Funktionen wie Wohnen, Erholung, Land<strong>und</strong><br />
Forstwirtschaft werden - soweit betroffen - unter dem Schutzgut<br />
„Mensch“ betrachtet.<br />
Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter im Sinne des UVPG sind<br />
Änderungen ihrer physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit<br />
etwa durch Beschädigung oder Zerstörung (vgl. Hoppe, Kommentar<br />
zum UVPG § 2 Rn. 41).<br />
Datengr<strong>und</strong>lage<br />
Der Bestand an Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmälern wurde von den Trägern des<br />
Vorhabens abgefragt. Zudem wurden textliche Erläuterungen zu den vorhandenen<br />
Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmälern aus dem Internet herangezogen <strong>und</strong><br />
ausgewertet.<br />
Beschreibung des Ist-Zustandes<br />
Gemäß den Angaben der Ostfriesischen Landschaft sowie der unteren<br />
Denkmalschutzbehörden befinden sich in den Maßnahmenbereichen keine<br />
subhydrischen Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler (z. B. Schiffswracks).<br />
Im terrestrischen Bereich befindet sich mit der Festung Leeort ein archäologisches<br />
Denkmal. Der nördliche Teilbereich der ehemaligen Festung ist heute<br />
mit der Siedlung Leerort einschließlich Außendeich bebaut.
331<br />
Maßnahmenbereich<br />
Festung Leerort<br />
Abbildung 3: Festung Leerort im Deichvorland
Bewertung des Ist-Zustandes<br />
332<br />
Leerort hat eine herausragende Bedeutung für die ostfriesische Geschichte.<br />
Die kulturhistorische <strong>und</strong> denkmalpflegerische Bedeutung von Leerort wird<br />
durch die Ausweisung als archäologisches Denkmal dokumentiert.<br />
Die von den Trägern des Vorhabens vorgelegten Angaben/Unterlagen zur<br />
Ist-Situation sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde als Gr<strong>und</strong>-<br />
lage für die Auswirkungsbetrachtung geeignet.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die Jann-Berghaus-Brücke befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m<br />
zu den nicht überbauten Arealen der Festung Leerort.<br />
Nachteilige Auswirkungen auf die Festung Leerort z.B. durch Erschütterungen/Vibrationen<br />
im Zuge der Umbaumaßnahmen sind auszuschließen.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Das Erscheinungsbild der umgebauten Brücke wird sich nicht wesentlich<br />
vom derzeitigen Erscheinungsbild der Brücke unterscheiden. Demzufolge<br />
ergeben sich keine anlagebedingten Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Es ergeben sich keine betriebsbedingten Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter. Die Brücke wird wie bisher für den Fahrzeugverkehr zu Land<br />
<strong>und</strong> zu <strong>Wasser</strong> (Durchfahrt) genutzt.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Im Zusammenhang mit den wasserbaulichen Maßnahmen im Bereich der<br />
Jann-Berghaus-Brücke, die einen Abstand zum östlichen Emsufer von ca. 50
333<br />
m nicht unterschreiten, sind keine Auswirkungen auf die Festung Leerort<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
Nachteilige Auswirkungen durch die zusätzlichen Schiffsverkehre (Erstbaggerungen)<br />
sind auszuschließen.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die morphologisch-hydrologischen Veränderungen der Ems (vgl.<br />
B.III.3.1.1.2) sind so gering, dass keine nachteiligen Auswirkungen (z.B.<br />
durch veränderte Strömungs- <strong>und</strong> Tidenhubverhältnisse, Versackungen) auf<br />
die denkmalgeschützte Festung Leerort zu besorgen sind. Nach der Auswirkungsanalyse<br />
der BAW werden im Uferbereich Leerort die Strömungsge-<br />
schwindigkeiten nicht bzw. nur sehr geringfügig verändert. Die Ufer sind in<br />
den betreffenden Bereichen mit einem durchlässigen Schüttsteindeckwerk<br />
auf Filter befestigt.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Nachteilige Auswirkungen durch die vorhabensbedingten Unterhaltungsbaggerungen<br />
sind auszuschließen.<br />
3.1.1.8 Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen wurden zwischen den einzelnen Schutzgütern bei den<br />
schutzgutbezogenen Betrachtungen berücksichtigt (z.B. Auswirkungen morphologisch-hydrologischer<br />
Veränderungen auf die Fischfauna, Auswirkungen<br />
der Benthosgemeinschaften auf die Fischfauna).<br />
Belastungsverschiebungen aufgr<strong>und</strong> von Schutzmaßnahmen sind nicht zu<br />
besorgen.
334<br />
3.1.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
Die unter Punkt B.II.3.1.1 zusammengefasste Darstellung der Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter des § 2 Abs.1 UVPG wird nachfolgend gem. § 12 UVPG<br />
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Eingriffsregelung <strong>und</strong> der sonstigen<br />
Schutztatbestände bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung<br />
der unter A.II dieses Planfeststellungsbeschlusses formulierten Anordnungen<br />
zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung der Auswirkungen sowie der im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan (LBP) Planunterlage G beschriebenen<br />
Maßnahmen, welche ebenfalls planfestgestellt <strong>und</strong> zu beachten sind.<br />
3.1.2.1 Bewertung der Auswirkungen auf den Menschen<br />
Das planfestgestellte Vorhaben ist auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Auswirkun-<br />
gen auf den Menschen rechtmäßig <strong>und</strong> bei abwägender Betrachtung aller<br />
hier relevanten Nachteile sowie der für das Vorhaben sprechenden Erwä-<br />
gungen genehmigungsfähig.<br />
a) Auswirkungen auf die Wohnfunktion<br />
Wie unter Punkt 3.1.1.1 detailliert dargestellt, sind durch die planfestgestellten<br />
Maßnahmen Immissionen aufgetreten bzw. werden Immissionen auftreten,<br />
die Auswirkungen auf den Menschen erwarten lassen.
335<br />
aa) Auswirkungen durch Lärmimmissionen<br />
Lärmemissionen sind im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben durch<br />
die Bautätigkeiten (inkl. Bauverkehre) zum Umbau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke entstanden sowie durch die Baggertätigkeiten (Erstbaggerungen <strong>und</strong><br />
wiederkehrende Unterhaltungsbaggerungen) im Zuge der wasserbaulichen<br />
Maßnahmen.<br />
aaa) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Beurteilungsmaßstab für die Zulässigkeit der oben unter B.3.1.1.1 a) dargestellten<br />
Lärmimmissionen ist § 22 BImSchG. Danach sind nicht genehmigungsbedürftige<br />
Anlagen so zu errichten <strong>und</strong> zu betreiben, dass<br />
1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand<br />
der Technik vermeidbar sind,<br />
2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwir-<br />
kungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.<br />
Baustellen sind mit den auf ihnen betriebenen Baumaschinen nicht genehmigungsbedürftige<br />
Anlagen im Sinne der §§ 3 Abs.5, 22 Abs.1 BImSchG (OVG<br />
Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2001 – Az.: 2Bs 370/00, NVwZ 2001,<br />
1173 – 1178; OVG Berlin, Beschluss vom 27. März 1996 – Az.: 2 S 5/96,<br />
NVwZ 1996, 236 – 928), so dass der Baulärm an der Regelung des § 22<br />
BImSchG zu messen ist.<br />
Die Grenze der Zulässigkeit <strong>und</strong> Zumutbarkeit der Schallimmission durch<br />
Baulärm ist überschritten, sofern hierdurch Ges<strong>und</strong>heitsschäden oder Ge-<br />
s<strong>und</strong>heitsgefahren für die angrenzende Wohnbebauung entstehen.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage für die Bewertung der mit dem Vorhaben verb<strong>und</strong>enen Schallimmissionen<br />
wurden mit dem Genehmigungsantrag schalltechnische Berich-<br />
te (Antragsunterlagen K4 <strong>und</strong> K5) vorgelegt, die Angaben zu den vorhabensbedingten<br />
Schallimmissionen (Berechnung der Schallimmissionen) enthalten.
336<br />
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden zudem weitere ergänzen-<br />
de Angaben zu den Schallemissionen/-immissionen insbesondere zu dem<br />
inzwischen abgeschlossenen Umbau der Jann-Berghaus-Brücke vorgelegt.<br />
Gegen die Richtigkeit der Prognosewerte bestehen seitens der Planfeststellungsbehörde<br />
keine Bedenken. Den einzelnen Bauverfahren bzw. Bauma-<br />
schinen wurden typische Schallimmissionspegel zugeordnet, die sich im Verlauf<br />
des Umbaus der Brücke weiter konkretisieren ließen. Diese Vorgehens-<br />
weise wird von der Planfeststellungsbehörde als zulässig erachtet.<br />
Baulärm führt gemäß § 3 Abs. 1 BImSchG zu schädlichen Umwelteinwirkungen,<br />
wenn er nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, Gefahren, erhebli-<br />
che Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für<br />
die Nachbarschaft herbeizuführen. Die Frage, wann der Baulärm die Schwel-<br />
le schädlicher Umwelteinwirkungen überschreitet, ist anhand der diesen unbestimmten<br />
Rechtsbegriff konkretisierenden Allgemeinen Verwaltungsvor-<br />
schrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen - (AVV Baulärm)<br />
vom 19. August 1970 zu beurteilen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom<br />
08.12.2009 – Az.: 8 B 11243/09 Rn. 10 zitiert nach juris; VGH Mannheim,<br />
Urteil vom 07.06.1989 – Az.: 5 S 3040/87, NVwZ-RR 1990, S. 227; Hambur-<br />
gisches OVG, Beschluss vom 19. Februar 2001 – Az: 2 Bs 370/00, NVwZ<br />
2001, 1173), die gemäß § 66 Abs. 2 3. Spiegelstrich BImSchG im Rahmen<br />
ihres Anwendungsbereichs weiterhin maßgebend ist.<br />
Maßgebende Bewertungsgr<strong>und</strong>lage für die von den Trägern des Vorhabens<br />
ermittelten baubedingten Schallimmissionen ist somit die Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - (AVV-<br />
Baulärm). Unter Nr. 3.-1.1 der AVV-Baulärm sind Immissionsrichtwerte für<br />
Siedlungsbereiche nach der Art der baulichen Nutzung für die Tagzeit (7.00 –<br />
20.00 Uhr) <strong>und</strong> die Nachtzeit (20.00 – 07.00 Uhr) festgelegt.<br />
Die Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm betragen für „Gebiete, in denen<br />
ausschließlich Wohnungen untergebracht sind“ tags 50 dB(A), nachts 35<br />
dB(A); „Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind“ tags
337<br />
55 dB(A), nachts 40 dB(A) <strong>und</strong> für „Gebiete mit gewerblichen Anlagen <strong>und</strong><br />
Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwie-<br />
gend Wohnungen untergebracht sind“ tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A). Die<br />
weiteren in der AVV-Baulärm ausgewiesenen Gebietseinstufungen sind im<br />
vorliegend zu beurteilenden Fall nicht relevant.<br />
Die Träger des Vorhabens haben durch die vorgelegten Gutachten zu den<br />
Schallimmissionen der Bauphase aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
überzeugend dargelegt, dass die oben genannten Werte der AVV Baulärm<br />
eingehalten werden.<br />
Rammarbeiten<br />
Um die oben genannten Immissionsrichtwerte bei den Arbeiten im Zusammenhang<br />
mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke an den maßgebenden<br />
Immissionsorten (nächstgelegene Bebauungen im Umfeld der Jann-<br />
Berghaus-Brücke) einhalten zu können <strong>und</strong> damit das Maß der Belastung auf<br />
ein zumutbares Maß zu begrenzen, war es erforderlich, das Einbringen der<br />
Sp<strong>und</strong>wandbohlen, der Stahlpfähle <strong>und</strong> die Betonierarbeiten auf die Tageszeit<br />
von 07.00 bis 20.00 Uhr zu begrenzen. Diese Einschränkung wurde bereits<br />
für die vorläufige Anordnung notwendig <strong>und</strong> entsprechend angeordnet.<br />
Die Anordnung wird auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum<br />
Schutz der Anwohner der Baustelle für erforderlich gehalten. Der Umbau der<br />
Brücke ist inzwischen abgeschlossen, so dass die Planfeststellungsbehörde<br />
das Bauverfahren auch anhand konkreterer Informationen über den Bauablauf<br />
bewerten kann.<br />
Die Sp<strong>und</strong>wände wurden nach Auskunft der TDV mit einem Hochfrequenz-<br />
rüttler eingebracht. In Bezug auf die Pfähle ist ein Mischverfahren zum Einsatz<br />
gekommen. Bis zum <strong>Wasser</strong>spiegel wurden die Pfähle mit einem Hoch-<br />
frequenzrüttler eingebracht. Unter <strong>Wasser</strong> wurde mit einer Dieselramme gearbeitet<br />
(Stellungnahme der TdV vom 10.10.2008). Mit diesem Verfahren<br />
wurde an 37 Arbeitstagen durchschnittlich effektiv weniger als eine St<strong>und</strong>e<br />
am Tag gerammt.
338<br />
Die von der Ingenieurgesellschaft Zech prognostizierten Werte für das Ram-<br />
men mittels Hydraulikbär bzw. Freifallramme sind – wie bereits unter Ab-<br />
schnitt B.3.1.1.1 erläutert wurde - für den konkret zu beurteilenden Fall nicht<br />
mehr von Relevanz, da dieses Bauverfahren keine Anwendung gef<strong>und</strong>en<br />
hat.<br />
Für die Bewertung sind daher die Werte für das Arbeiten mit einem Hochfrequenzrüttler<br />
sowie die Werte der Unterwasserrammung maßgeblich. Für die<br />
Beurteilung der Zulässigkeit der Unterwasserrammung zieht die Planfeststellungsbehörde<br />
die Werte einer Lärmpegelmessung heran. Hierbei wurde ein<br />
Wert von 50 dB (A) ermittelt (Vermerk des Ingenieurbüros Grote zu den<br />
durchgeführten Rammarbeiten mit Datum vom 18.02.2009). Hinsichtlich des<br />
Arbeitens mit dem Hochfrequenzrüttler sind durch das Ingenierbüro Zech<br />
Werte zwischen 47 <strong>und</strong> 57 dB (A) prognostiziert worden Hinsichtlich der Einzelheiten<br />
wird auf die Ausführungen unter Punkt B.3.1.1.1 Bezug genommen.<br />
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Planfeststellungsbehörde<br />
in der vorläufigen Anordnung festgelegt hat, dass die Zeit des tatsächli-<br />
chen Einbringens der Sp<strong>und</strong>wandbohlen durch den Hochfrequenzrüttler auf<br />
8 St<strong>und</strong>en täglich zu begrenzen ist. Tatsächlich wurde effektiv durchschnitt-<br />
lich weniger gerüttelt. Nach dem oben genannten Vermerk des Ingenieurbüros<br />
Grote wurde für die Pfahlgründung vom 15.02.2008 bis zum 28.03.2008<br />
ca. 70 x für 1,5 Minuten gerüttelt. Bei 37 Arbeitstagen entspricht dies einer<br />
durchschnittlichen täglichen Einsatzdauer des Rüttlers von weniger als 3 Minuten.<br />
Für die Errichtung des Sp<strong>und</strong>wandkastens wurde zwischen dem<br />
27.03.2008 <strong>und</strong> dem 01.04.2008 bzw. zwischen dem 07.04.2008 <strong>und</strong> dem<br />
10.04.2008 ca. 72 x 5 Minuten gerüttelt. Bei 9 Arbeitstagen entspricht dies<br />
einer durchschnittlichen täglichen Einsatzdauer des Rüttlers von ca. 40 Minuten.<br />
Weiterhin wurde am 11.04.2008 für die Rohrpfähle der Behelfsbrücke<br />
insgesamt 55 Minuten gerüttelt. Hieraus ergibt sich der Ansatz einer Zeitkorrektur<br />
von 10 db(A).<br />
Insgesamt ist demzufolge für die Rüttelarbeiten ein Wert von max. 47 dB (A)<br />
heranzuziehen.
339<br />
Für die Rammarbeiten ist aus nachfolgend dargestellten Erwägungen eben-<br />
falls eine Zeitkorrektur von 10 dB (A) zu berücksichtigen:<br />
Für die Pfahlgründung wurde laut Vermerk des Ingenieurbüros Grote vom<br />
15.02.2008 bis zum 28.03.2008 an 37 Arbeitstagen ca. 1993 Minuten<br />
gerammt. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Einsatzzeit des<br />
Rammgerätes von fast 54 Minuten, also weniger als eine St<strong>und</strong>e am Tag.<br />
Hiernach ergibt sich eine Zeitkorrektur von 10 dB (A).<br />
Die Betonierarbeiten werden im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung<br />
Immissionspegel von 44 dB(A) bis zu 54 dB(A) verursachen. Eine Aus-<br />
wertung der vorgelegten Betriebszeiten für die Betonierarbeiten hat eine<br />
durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 3,08 St<strong>und</strong>en ergeben. Hiernach ist<br />
gemäß AVV Baulärm für die Betonierarbeiten eine Zeitkorrektur von 5 dB (A)<br />
anzuwenden.<br />
- Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen durch Baulärm<br />
Die Rechtsprechung zieht die Grenze zur Ges<strong>und</strong>heitsgefahr bei einem<br />
Dauerschallpegel von 70 bis 75 dB (A) tags <strong>und</strong> 60 bis 65 dB (A) nachts<br />
(BGHZ 179, 24, 127; BGH, Urteil vom 25. 03. 1993 – Az.: III ZR 60/91, BGHZ
340<br />
122, 76, 81). Nach der Einschätzung des Rates von Sachverständigen für<br />
Umweltfragen soll allerdings aus Gründen des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heits-<br />
schutzes als Nahziel ein Immissionswert von 65 dB (A) tags <strong>und</strong> 55 dB (A)<br />
nachts (jeweils außen) nicht überschritten werden. Im Zusammenhang mit<br />
den Auswirkungen von Fluglärm wurden auf einer Tagung der Ärzte für vorbeugende<br />
Umweltmedizin in Neufahrn bei München im Juni 2001 von Lärm-<br />
wirkungsforschern Korrekturen dieser Werte beschlossen. Hiernach sind bei<br />
Fluglärmbelastungen von 60 dB (A) tags <strong>und</strong> 50 dB (A) nachts aus präventivmedizinischer<br />
Sicht Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen zu erwarten (rheinmain-institut;<br />
„Aktueller Stand der Lärmforschung“ 12.10.2001). Hierbei wird<br />
jedoch dem Umstand Rechnung getragen, dass gerade Fluglärm sehr große<br />
Stör- <strong>und</strong> Belästigungswirkung entfaltet, da er von oben <strong>und</strong> somit von allen<br />
Seiten kommt. Der durch die Bautätigkeiten zu Herstellung des planfestgestellten<br />
Vorhabens verursachte Lärm ist hingegen als aus einer bestimmten<br />
Richtung kommend zu lokalisieren, so dass die reduzierten Werte aus der<br />
Fluglärmwirkungsforschung in diesem Zusammenhang aus Sicht der Plan-<br />
feststellungsbehörde keine Anwendung finden.<br />
Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der vorstehend angeführten Maßstäbe ist festzustel-<br />
len, dass die unter Punkt B.III.3.1.1.1 für einen exemplarischen Bauablauf<br />
dargestellten Beurteilungspegel keine Ges<strong>und</strong>heitsgefahren befürchten las-<br />
sen.<br />
Für die Unterwasserrammarbeiten ist ein Wert von 50 dB (A) gemessen worden,<br />
für das Arbeiten mit dem Hochfrequenzrüttler wurde ein Wert bis zu<br />
57 dB (A) <strong>und</strong> für die Betonierarbeiten ein Wert bis zu 54 dB (A) prognosti-<br />
ziert. Nach Abzug der entsprechenden Zeitkorrekturen ergeben sich für die<br />
Bewertung folgende Beurteilungspegel:<br />
− Rammarbeiten: 40 dB (A)<br />
− Rüttelarbeiten: 47 dB (A)<br />
− Betonierarbeiten: 49 dB (A)<br />
Die Beurteilungspegel befinden sich im Bereich der nächstgelegenen Wohnhäuser.<br />
Das bedeutet, dass in vielen Bereichen, die sich in der Nachbarschaft<br />
zur Baustelle befinden, geringere Schallimmissionen zu erwarten sind<br />
bzw. angekommen sind. Für die Nachtzeit sind das Einbringen der Stahl-
341<br />
sp<strong>und</strong>wandbohlen <strong>und</strong> der Stahlpfähle zur Tiefgründung sowie die Betonierarbeiten<br />
nicht erlaubt.<br />
In Bezug auf den Ges<strong>und</strong>heitsschutz ist daher festzustellen, dass die nach<br />
Einschätzung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen aus Gründen<br />
des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes als Nahziel festgelegten Werte<br />
von 65 dB (A) tags <strong>und</strong> 55 dB (A) nachts (jeweils außen) nicht überschritten<br />
werden.<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren für die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten<br />
sind durch die baubedingten Schallimmissionen demgemäß auszuschließen.<br />
- Erhebliche Belästigung durch Baulärm<br />
Darüber hinaus hat die Planfeststellungsbehörde geprüft, ob die dargestellte<br />
Lärmimmission als schädlich im Sinne des § 22 BImSchG zu bewerten ist.<br />
Dies ist zu verneinen, da sie keine erhebliche Belästigung im Sinne des § 3<br />
BImSchG darstellt.<br />
Baulärm führt gemäß § 3 Abs. 1 BImSchG zu schädlichen Umwelteinwirkungen,<br />
wenn er nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, Gefahren, erhebli-<br />
che Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für<br />
die Nachbarschaft herbeizuführen. Wie bereits vorstehend erläutert, ist die<br />
Frage, wann der Baulärm die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen<br />
überschreitet, anhand der diesen unbestimmten Rechtsbegriff konkretisie-<br />
renden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen<br />
- (AVV Baulärm) zu beurteilen.<br />
Maßgebende Bewertungsgr<strong>und</strong>lage für die von den Trägern des Vorhabens<br />
ermittelten baubedingten Schallimmissionen ist somit die Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - (AVV-<br />
Baulärm). Unter Nr. 3.-1.1 der AVV-Baulärm sind Immissionsrichtwerte für<br />
Siedlungsbereiche nach der Art der baulichen Nutzung für die Tagzeit (7.00 –<br />
20.00 Uhr) <strong>und</strong> die Nachtzeit (20.00 – 07.00 Uhr) festgelegt.
342<br />
Die Ermittlung der im vorliegenden Fall maßgeblichen Immissionsrichtwerte<br />
für die zu beurteilende Nachbarschaft der Baustelle hat folgende Gebiete<br />
ergeben:<br />
„Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind“ Immissionsrichtwert<br />
gemäß AVV Baulärm: tags 50 dB(A), nachts 35 dB(A);<br />
„Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind“ Immissionsrichtwert<br />
gemäß AVV Baulärm: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A) <strong>und</strong><br />
„Gebiete mit gewerblichen Anlagen <strong>und</strong> Wohnungen, in denen weder vorwiegend<br />
gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht<br />
sind“ Immissionsrichtwert gemäß AVV Baulärm: tags 60 dB(A), nachts 45<br />
dB(A). Die weiteren in der AVV-Baulärm ausgewiesenen Gebietseinstufungen<br />
sind im vorliegenden Fall nicht relevant.<br />
Nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm sollen Maßnahmen zur Minderung der von<br />
Baumaschinen hervorgerufenen Geräusche angeordnet werden, wenn der<br />
betreffende Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB(A) überschritten wird.<br />
Aus Vorsorgegründen beurteilt die Planfeststellungsbehörde die Zumutbarkeit<br />
der baubedingten Schallimmissionen anhand der Vorgaben für das<br />
schutzwürdigste Gebiet. Dementsprechend wird der niedrigste vorliegend<br />
relevante Wert der AVV Baulärm, der für den Tageszeitraum 50 dB (A) zu-<br />
lässt, herangezogen. Es ist festzustellen, dass der Wert durch die Bauarbeiten<br />
unterschritten wird.<br />
In allen anderen Wohnbereichen wird der Wert der AVV Baulärm demzufolge<br />
ebenfalls unterschritten.<br />
Lärmminderungsmaßnahmen sind nach den Vorgaben der AVV Baulärm erst<br />
zu ergreifen, wenn der zulässige Wert um mehr als 5 dB (A) überschritten<br />
wird, so dass die Träger des Vorhabens aufgr<strong>und</strong> der Umstellung des Bauverfahrens<br />
keine Lärmminderungsmaßnahmen an den zum Einsatz gekommenen<br />
Rammgeräten selbst vornehmen mussten. Die Begrenzung der<br />
schallintensiven Arbeiten auf den Tageszeitraum <strong>und</strong> hierin auf 8 St<strong>und</strong>en für<br />
das Arbeiten mit dem Hochfrequenzrüttler ist nach Maßgabe der AVV Bau-<br />
lärm als ausreichend anzusehen. Die Vermerke, die durch die Firma Grote
343<br />
als Oberbauleitung während des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke erstellt<br />
wurden, dokumentieren, dass die Begrenzung auf 8 St<strong>und</strong>en für die schallintensiven<br />
Arbeiten weit unterschritten wurde.<br />
Weitere Maßnahmen zur Minderung von Geräuschen waren nicht erforderlich,<br />
da nach Nr. 4.1 der AVV Baulärm Maßnahmen erst vorgesehen sind,<br />
wenn der Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB (A) überschritten wird.<br />
Dementsprechend wäre selbst eine Überschreitung der Richtwerte um<br />
5 dB(A) noch hinzunehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar<br />
2001 - Az.: 2 Bs 370/00, NVw Z 2001, 1173).<br />
Demzufolge ist festzustellen, dass die Vorgaben der AVV Baulärm während<br />
der Tageszeit eingehalten wurden. Erhebliche Beeinträchtigungen wurden<br />
nicht verursacht.<br />
In der Nacht durften die schallintensiven Arbeiten nicht durchgeführt werden.<br />
So wurde das Einbringen der Stahlsp<strong>und</strong>wandbohlen <strong>und</strong> der Stahlpfähle zur<br />
Tiefgründung sowie die Betonierarbeiten durch die Planfeststellungsbehörde<br />
auf den Tageszeitraum begrenzt. (vgl Anordnung A.II.2.2). Diese Beschränkung<br />
der Bautätigkeit war aus Sicht der Planfeststellungsbehörde insbeson-<br />
dere erforderlich, um eine Beeinträchtigung des Schlafes der Anwohner auszuschließen.<br />
In diesem Zusammenhang überwiegen die Interessen der An-<br />
wohner an einer Nachtruhe den Interessen der Träger des Vorhabens an<br />
einem unbeschränkten Bauablauf. Die Beschränkung wird durch die Auflage<br />
Nr 2.2 abgesichert. Die Planfeststellungsbehörde sieht die Einhaltung des für<br />
den Nachtzeitraum zulässigen Wertes von 35 dB (A) für das schutzwürdigste<br />
Gebiet ebenfalls als gegeben an.<br />
Laut Stellungnahme des Landkreises Leer vom 10.10.2008 wurde die mit<br />
den Bauarbeiten beauftragte Firma verpflichtet, alle Nebenbestimmungen der<br />
vorläufigen Anordnung zu beachten, insbesondere die Regelungen zur Begrenzung<br />
des Baulärms.
344<br />
Die Träger des Vorhabens haben durch die vorgelegten Gutachten zu den<br />
durch die Bauphase verursachten Schallimmissionen sowie durch die wäh-<br />
rend der Bauphase gefertigten Vermerke <strong>und</strong> Protokolle aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
überzeugend dargelegt, dass die oben genannten Wer-<br />
te der AVV Baulärm eingehalten wurden. Die Lärmminderungsmaßnahmen,<br />
die die Planfeststellungsbehörde im Rahmen der vorläufigen Anordnung hin-<br />
sichtlich der Rammarbeiten getroffen hatte, erfolgten auf der Basis eines Arbeitens<br />
mittels Hydraulikbär bzw. Freifallramme. Diese Arbeiten wurden als<br />
besonders schallintensiv beurteilt <strong>und</strong> beduften daher der Lärmminderung.<br />
Wie bereits oben erwähnt wurde, ist diese schallintensive Arbeitstechnik<br />
nach Auskunft des Vorhabensträgers nicht zur Anwendung gekommen, so<br />
dass die Träger des Vorhabens auch keine entsprechenden Maßnahmen zur<br />
Lärmminderung treffen mussten. Die Umstellung der Rammarbeiten auf das<br />
oben beschriebene Mischsystem hatte bereits eine ausreichende Schallmin-<br />
derung bewirkt.<br />
Baustellenverkehr<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus dem angesprochenen<br />
Baustellenverkehr im Gesamtergebnis keine bedeutsame zusätzliche<br />
Lärmbelastung, da sie im Verhältnis zum durchschnittlichen tägli-<br />
chen Verkehrsaufkommen im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke nicht erheblich<br />
ins Gewicht fällt. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen,<br />
dass der übliche Verkehrslärm an der Brücke während der Brückensperrzeit<br />
entfällt.<br />
Die Umleitungsverkehre erfolgen nach dem vorgelegten Verkehrskonzept<br />
ausschließlich über klassifizierte Straßen, ergänzend zum bereits derzeit<br />
vorhandenen Verkehrsaufkommen. Hierdurch ergibt sich keine Nutzungsänderung<br />
der von den Umleitungsverkehren betroffenen Straßen, die einer Ge-<br />
nehmigung bedürfte.<br />
Ergebnis<br />
Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die durch die Bautätigkeit<br />
verursachten Schallimmissionen weder geeignet sind, Ges<strong>und</strong>heitsbeein-
345<br />
trächtigungen hervorzurufen, noch sind die Schallimmissionen als erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehör-<br />
de sind sie als zumutbar zu bewerten.<br />
Die Planfeststellungsbehörde übersieht dabei nicht, dass auch die Zunahme<br />
des Lärms innerhalb der durch die AVV Baulärm vorgegebenen Werte insbe-<br />
sondere für die Bevölkerung in Leerort eine Belästigung darstellt. Dieses<br />
wurde durch zahlreiche Einwendungen seitens der Betroffenen dokumentiert.<br />
Angesichts der oben angeführten Erwägungen sind die Belästigungen jedoch<br />
nicht als erheblich im Sinne des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes einzustu-<br />
fen. Die Planfeststellungsbehörde räumt den Erwägungen, die für die Verwirklichung<br />
des Vorhabens sprechen aus den unter B.III.1 dargelegten Grün-<br />
den den Vorrang ein.<br />
Ergebnis der Bewertung des Baulärms<br />
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass durch den Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke nicht mit Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen oder erheblichen<br />
Belästigungen zu rechnen ist. Das Maß des Zumutbaren ist daher nicht<br />
überschritten. Der Umbau entspricht somit der Regelung des § 22 BImSchG.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Wie unter Punkt B.3.1.1.1 ausgeführt, verursacht der Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke keine anlagebedingten Wirkungen auf den Menschen.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Auch sind im Vergleich zur Istsituation durch den Umbau der Brücke keine<br />
betriebsbedingten Wirkungen zu erwarten (vgl. B.3.1.1.1).
346<br />
bbb) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Die wasserbaulichen Maßnahmen verursachen ebenfalls Schallimmissionen.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Wie bereits unter dem Aspekt Umbau der Jann-Berghaus-Brücke dargelegt<br />
wurde, ist die Grenze der Zulässigkeit <strong>und</strong> Zumutbarkeit der Schallimmission<br />
durch Baulärm überschritten, sofern hierdurch Ges<strong>und</strong>heitsschäden oder -<br />
gefahren für die Bewohner der angrenzenden Wohnbebauung entstehen.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage für die Bewertung der mit dem Vorhaben verb<strong>und</strong>enen Schallimmissinen<br />
haben die Träger des Vorhabens mit dem Genehmigungsantrag<br />
einen schalltechnischen Bericht über die zu erwartende Geräuschsituation in<br />
der Nachbarschaft der geplanten Nassbaggerarbeiten im Zuge der Baumaßnahme<br />
(Antragsunterlagen K 4) vorgelegt.<br />
Gegen die Richtigkeit der Prognosewerte bestehen seitens der Planfeststellungsbehörde<br />
keine Bedenken.<br />
- Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen<br />
Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke ausgeführten Maßstäbe, die auch auf die Bewertung der<br />
wasserbaulichen Maßnahmen Anwendung finden, ist festzustellen, dass die<br />
unter Punkt B.III.3.1.1.1 dargestellten Beurteilungspegel keine Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
befürchten lassen. Im Ergebnis werden für die Baggerarbeiten Beurteilungspegel<br />
zwischen 24 <strong>und</strong> 46 dB (A) tags <strong>und</strong> zwischen 24 <strong>und</strong> 43 dB<br />
(A) nachts prognostiziert. In Bezug auf den Ges<strong>und</strong>heitsschutz ist daher festzustellen,<br />
dass die nach Einschätzung des Rates von Sachverständigen für<br />
Umweltfragen aus Gründen des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes als<br />
Nahziel festgelegten Werte von 65 dB (A) tags <strong>und</strong> 55 dB (A) nachts (jeweils<br />
außen) deutlich unterschritten werden.<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren für die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten<br />
sind durch die baubedingten Schallimmissionen demgemäß auszuschließen.
- Erhebliche Belästigungen<br />
347<br />
Darüber hinaus hat die Planfeststellungsbehörde geprüft, ob die unter Punkt<br />
B.III.3.1.1.1 dargestellten Schallimmissionen als schädlich im Sinne des § 22<br />
BImSchG zu bewerten sind. Dies ist zu verneinen, da sie keine erhebliche<br />
Belästigung im Sinne des § 3 BImSchG darstellen.<br />
Baulärm führt gemäß § 3 Abs. 1 BImSchG zu schädlichen Umwelteinwirkungen,<br />
wenn er nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für<br />
die Nachbarschaft herbeizuführen. Die Frage, wann der Baulärm die Schwelle<br />
schädlicher Umwelteinwirkungen überschreitet, ist anhand der diesen unbestimmten<br />
Rechtsbegriff konkretisierenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />
zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen - (AVV Baulärm)<br />
vom 19. August 1970 zu beurteilen (VGH Mannheim, Urteil vom 07.06.1989<br />
– Az.: 5 S 3040/87, NVwZ-RR 1990, S. 227; Hamburgisches OVG, Beschluss<br />
vom 19. Februar 2001 – Az: 2 Bs 370/00, NVwZ 2001, 1173), die<br />
gemäß § 66 Abs. 2 3. Spiegelstrich BImSchG im Rahmen ihres Anwendungsbereichs<br />
weiterhin maßgebend ist. Die AVV Baulärm besitzt Rang <strong>und</strong><br />
Wirkung einer Verwaltungsvorschrift, nicht eines Gesetzes (Jarass; § 66,<br />
Rn. 2).<br />
Maßgebende Bewertungsgr<strong>und</strong>lage für die von den Trägern des Vorhabens<br />
ermittelten baubedingten Schallimmissionen ist somit die Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - (AVV-<br />
Baulärm). Unter Nr. 3.-1.1 der AVV-Baulärm sind Immissionsrichtwerte für<br />
Siedlungsbereiche nach der Art der baulichen Nutzung für die Tagzeit (7.00 –<br />
20.00 Uhr) <strong>und</strong> die Nachtzeit (20.00 – 07.00 Uhr) festgelegt.<br />
Die Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm betragen für „Gebiete, in denen<br />
vorwiegend Wohnungen untergebracht sind“ tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)<br />
<strong>und</strong> für „Gebiete mit gewerblichen Anlagen <strong>und</strong> Wohnungen, in denen weder<br />
vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht<br />
sind“ tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A). Die weiteren in der AVV-
348<br />
Baulärm ausgewiesenen Gebietseinstufungen sind im vorliegenden Fall nicht<br />
relevant.<br />
Als Ergebnis der Schallimmissionsprognose ist festzustellen, dass selbst bei<br />
einer kontinuierlichen Baggeraktivität zur Tagzeit die errechneten Beurteilungspegel<br />
an den nächstgelegenen Bebauungen die Immissionsrichtwerte<br />
der AVV-Baulärm für „Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht<br />
sind“ (tags 55 dB(A)) bzw. „Gebiete mit gewerblichen Anlagen <strong>und</strong><br />
Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend<br />
Wohnungen untergebracht sind“ (tags 60 dB(A)) unterschritten werden.<br />
Der höchste für den Tageszeitraum ermittelte Wert liegt bei 46 dB (A) .<br />
Im Bereich der wasserbaulichen Maßnahmen der Staustrecke (Streckenabschnitte<br />
bis Ems-km 15,9) sind bzgl. der Baggerungen während der Nacht-<br />
zeit nur die Zeiten von 6.00 – 7.00 Uhr <strong>und</strong> von 20.00 – 22.00 Uhr betrachtungsrelevant.<br />
Unter Ansatz von einer effektiven Betriebsdauer der Baggerungen von max.<br />
2 St<strong>und</strong>en während der Nachtzeit gemäß AVV-Baulärm werden an den<br />
nächstgelegenen Bebauungen (IP 01 – IP 14) die Immissionsrichtwerte der<br />
AVV-Baulärm mit Ausnahme eines Immissionsortes unterschritten. Am IP 12<br />
in Leer ergibt sich eine geringfügige rechnerische Überschreitung des für die<br />
Nachtzeit geltenden Immissionsrichtwertes der AVV-Baulärm für „Gebiete, in<br />
denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind“ um 1 dB (A), die kein<br />
Erfordernis für die Umsetzung weiterer Schutzmaßnahmen begründet.<br />
Nach Nr. 4.1 der AVV Baulärm – Geräuschimmissionen – sollen Maßnahmen<br />
zur Minderung der Geräusche angeordnet werden, wenn der Beurteilungspegel<br />
den maßgeblichen Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB(A) überschreitet.<br />
Dementsprechend wäre selbst eine Überschreitung der Richtwerte<br />
um 5 dB(A) noch hinzunehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar<br />
2001 - Az.: 2 Bs 370/00, NVw Z 2001, 1173). Eine Überschreitung um 1<br />
dB (A) ist daher jedenfalls zumutbar.
349<br />
Im Bereich der wasserbaulichen Maßnahmen der Tidestrecke (Streckenab-<br />
schnitte ab Ems-km 31,0) sind Baggermaßnahmen während der gesamten<br />
Nachtzeit beantragt. Mit dem vorgelegten Schallgutachten (Antragsunterlage<br />
K 4) ist dokumentiert, dass bei einer effektiven Betriebsdauer der Baggerun-<br />
gen von < 6 h pro Nacht die Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm an allen<br />
Immissionsorten unterschritten werden.<br />
Der Träger des Vorhabens hat damit durch die vorgelegten Gutachten nach-<br />
gewiesen, dass die Vorgaben der AVV Baulärm während der Tages- <strong>und</strong> der<br />
Nachtzeit eingehalten werden. Der Anordnung von schallmindernden Maßnahmen,<br />
die die Bautätigkeit einschränken würden, bedarf es daher im Zusammenhang<br />
mit den wasserbaulichen Maßnahmen nicht.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass der maßgebliche Richtwert während der Ta-<br />
geszeit in sämtlichen untersuchten Streckenabschnitten eingehalten wird <strong>und</strong><br />
sich während der Nachtzeit nur eine geringfügige Überschreitung um 1 dB<br />
(A) an einem der 24 untersuchten Immissionensorte ergibt , erachtet die<br />
Planfeststellungsbehörde die durch die Bauphase verursachten Schallimmis-<br />
sionen insgesamt als zumutbar im Sinne des Immissionsschutzrechtes.<br />
Die Planfeststellungsbehörde übersieht dabei nicht, dass auch die Zunahme<br />
des durch die Nassbaggerarbeiten verursachten Lärms, der innerhalb der<br />
durch die AVV Baulärm vorgegebenen Werte liegt, für die betroffenen Anwohner<br />
eine Belästigung darstellt. Dieses wurde durch zahlreiche Einwendungen<br />
seitens der Betroffenen dokumentiert. Angesichts der oben angeführ-<br />
ten Erwägungen sind die Belästigungen jedoch nicht als erheblich im Sinne<br />
des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes einzustufen. Die Planfeststellungsbehörde<br />
räumt den Erwägungen, die für die Verwirklichung des Vorhabens<br />
sprechen aus den unter B.III.1 dargelegten Gründen den Vorrang ein.
350<br />
Ergebnis der Bewertung des Baulärms – baubedingte Auswirkungen<br />
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass durch den Bau des planfestgestell-<br />
ten Vorhabens nicht mit Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen oder erheblichen<br />
Belästigungen zu rechnen ist. Das Maß des Zumutbaren ist daher nicht<br />
überschritten. Der Bau der planfestgestellten Anlage entspricht somit der<br />
Regelung des § 22 BImSchG.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die Ems als Schifffahrtsstraße wird zukünftig für größere Schiffsgefäße nutzbar<br />
sein. Dies wird sich nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde<br />
jedoch nicht relevant auf die bestehende Immissionssituation auswirken.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die Unterhaltungsbaggerungen werden geringere Auswirkungen verursachen,<br />
als die durch die erstmalige Herstellung der neuen Topografie verursachten<br />
Immissionen (hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Punkt<br />
B.III.3.1.1.1 Bezug genommen). Für die bedarfgerechte Herstellung der mit<br />
diesem Beschluss planfestgestellten Tiefen ist von einem Umfang von ca. 70<br />
% der Erstbaggerarbeiten auszugehen. Die bei diesen Arbeiten entstehenden<br />
Immissionen sind daher ebenso wenig als schädlich im Sinne des Im-<br />
missionsschutzgesetzes zu bewerten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung<br />
der bedarfgerechten Wiederholungen der Baggerungen.<br />
Bewertung der Schallimmissionen insgesamt:<br />
Vom geplanten Vorhaben (Brückenumbau <strong>und</strong> wasserbauliche Maßnahmen)<br />
werden somit insgesamt keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen<br />
für den Menschen an den maßgebenden Immissionsorten<br />
(schutzbedürftige Nutzungen = nächstgelegene Bebauungen) hervorgerufen.<br />
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass durch das planfestgestellte Vorhaben<br />
nicht mit Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen oder erheblichen Belästigun-
351<br />
gen zu rechnen ist. Das Maß des Zumutbaren ist daher nicht überschritten.<br />
Das Vorhaben entspricht somit der Regelung des § 22 BImSchG.<br />
bb) Auswirkungen durch Luftschadstoffe<br />
Luftschadstoffemissionen wie Stickstoffoxide, Schwefeldioxid <strong>und</strong> Staub sind<br />
im Rahmen des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke durch die Abgase der<br />
Baugeräte <strong>und</strong> des Baustellen- <strong>und</strong> Umleitungsverkehrs sowie bei den wasserbaulichen<br />
Maßnahmen durch die Abgase beim Einsatz von Hopperbaggern<br />
<strong>und</strong> den Schiffsfahrten zum Abtransport des Baggergutes (Erstbagge-<br />
rungen <strong>und</strong> Unterhaltsbaggerungen) entstanden.<br />
Mit den vorgelegten Antragsunterlagen wurde die Immissionssituation an<br />
Luftschadstoffen auf Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Messdaten beschrieben <strong>und</strong><br />
die Relevanz der vorhabensbezogene Luftschadstoffemissionen beurteilt.<br />
Relevante Bewertungsmaßstäbe im Hinblick auf den Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sind die Immissionswerte<br />
der TA Luft bzw. der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in<br />
der Luft - 22. BImSchV.<br />
Nach Nr. 4.2.1 der TA Luft ist der Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
durch die in Tabelle 1 der TA Luft bezeichneten luftverunreinigenden Stoffen<br />
sichergestellt, wenn in der Gesamtbelastung die Immissionswerte der Tabel-<br />
le 1 der TA Luft an keinem Beurteilungspunkt überschritten werden.<br />
Nach den vorliegenden Immissionsmessungen der Station Ostfriesland werden<br />
die Immissionswerte der TA Luft bzw. der 22. BImSchV in der Ist-<br />
Situation überwiegend deutlich unterschritten. Es gibt keine Hinweise darauf,<br />
dass es infolge der in ihrem Umfang begrenzten Luftschadstoffemissionen in<br />
Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke bzw. den wasserbaulichen<br />
Maßnahmen zu Überschreitungen der Immissionswerte der TA<br />
Luft kommen könnte.
352<br />
Der Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit vor schädlichen Umwelteinwirkun-<br />
gen durch Luftverunreinigungen ist nach den Maßgaben der TA Luft bzw. der<br />
22. BImSchV sichergestellt.<br />
cc) Auswirkungen durch Lichtimmissionen<br />
Auch hinsichtlich der Lichtimmissionen hat die Planfeststellungsbehörde geprüft,<br />
ob die durch das Vorhaben verursachten Immissionen nach Maßgabe<br />
des § 3 BImSchG schädlich <strong>und</strong> damit als belästigend zu bewerten sind.<br />
Unzulässige, erheblich belästigende Lichtimmissionen sind durch das ge-<br />
plante Vorhaben nicht zu erwarten, da überwiegend bei Tageslicht gearbeitet<br />
wird bzw. wurde <strong>und</strong> die vorhandenen Deiche als optische Barriere wirken.<br />
Die Baustelle Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> die einzelnen Baggerbereiche befinden<br />
sich ausserhalb der direkten Bebauung.<br />
Auch durch den baubedingten Umleitungsverkehr ergab sich keine unzumutbare<br />
Beeinträchtigung der Anwohner, da die Verkehrsteilnehmer großräumig<br />
umgeleitet wurden (Westseite ab B 436/Abzweig L 15; Ostseite B<br />
436/Abzeweig Straße "An der Seeschleuse).<br />
dd) Auswirkungen durch Erschütterungen/Vibrationen<br />
Weiterhin gibt es in der vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudie sowie in<br />
dem erschütterungstechnischen Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech (Bericht<br />
Nr. LE3509.2/01 vom 31.03.2009) keine Anhaltspunkte für unzulässige<br />
Beeinträchtigungen durch baubedingte Vibrationen bzw. Erschütterungen.<br />
aaa) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Zur Beurteilung der durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verursach-<br />
ten Erschütterungen bzw. Vibrationen wird die DIN 4150, Teil 2 <strong>und</strong> die Erschütterungsrichtlinie<br />
des Landes Niedersachsen herangezogen. Hierin wer-
353<br />
den Anforderungen <strong>und</strong> Anhaltswerte genannt, bei deren Einhaltung erwartet<br />
werden kann, dass in der Regel erhebliche Belästigungen von Menschen in<br />
Wohnungen <strong>und</strong> vergleichbar genutzten Räumen vermieden werden. Die<br />
Beurteilung von zeitlich begrenzten Erschütterungswirkungen erfolgt hiernach<br />
in 3 Stufen:<br />
Stufe I: Eine untere Stufe I, bei deren Unterschreitung auch ohne besondere<br />
Vorinformation nicht mit erheblichen Belästigungen zu rechnen ist.<br />
Stufe II: Eine mittlere Stufe II, bei deren Unterschreitung ebenfalls noch nicht<br />
mit erheblichen Belästigungen zu rechnen ist. In diesem Fall sollten die Betroffenen<br />
aber z. B. umfassend über die Baumaßnahmen informiert <strong>und</strong> über<br />
die Unvermeidbarkeit der zu erwartenden Erschütterungen aufgeklärt werden.<br />
Bei zunehmender Überschreitung auch dieser Stufe werden mit wachsender<br />
Wahrscheinlichkeit erhebliche Belästigungen auftreten. Ist zu erwar-<br />
ten, dass Erschütterungseinwirkungen auftreten, die oberhalb der Anhaltswerte<br />
der Stufe II liegen, so ist zu prüfen, ob der Einsatz weniger erschütterungsintensiver<br />
Verfahren möglich ist.<br />
Stufe III: Eine obere Stufe III, bei deren Überschreitungen die Einwirkungen<br />
unzumutbar sind. In diesem Fall wird die Vereinbarung besonderer Maßnahmen<br />
notwendig.<br />
tagsüber<br />
Für tagsüber auftretende Erschütterungseinwirkungen durch Baustellen gelten<br />
nachfolgend abgedruckte Anhaltswerte:
354<br />
Die im Rahmen der durchgeführten Untersuchung ermittelten Werte liegen<br />
selbst bei Annahme ungünstiger Randparameter unterhalb der Anhaltswerte<br />
für Stufe I. Erhebliche Belästigungen durch die Rammarbeiten, die 22 Tage<br />
in Anspruch genommen haben, konnten daher für die Tageszeit ausge-<br />
schlossen werden.<br />
nachts<br />
Für Erschütterungseinwirkungen während der Nacht können nachfolgend<br />
abgedruckte Anhaltswerte für die Beurteilung der Zumutbarkeit herangezogen<br />
werden.<br />
Die für den Nachtzeitraum ermittelten Werte von KBFTr = 0,01 – 0,03 unter-<br />
schreiten demzufolgen die für den Nachtzeitraum vorgegebenen Anhaltswerte.<br />
Erhebliche Belästigungen konnten daher auch für den Nachtzeitraum<br />
ausgeschlossen werden.
355<br />
- anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Erschütterungswirkungen sind nicht zu erwarten.<br />
bbb) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Durch die <strong>Wasser</strong>bauarbeiten entstehen weder bau-, noch betriebs- oder<br />
anlagenbedingte signifikante Erschütterungswirkungen.<br />
Erhebliche Belästigungen oder schädliche Auswirkungen der planfestgestellten<br />
Maßnahme durch das Einwirken von Erschütterungen können daher für<br />
die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen werden. Die möglichen<br />
Belästigungen während des Umbaus der Brücke werden von der Planfeststellungsbehörde<br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> der kurzen Bauzeit als zumutbar bewertet.<br />
Den unter B.III.1 dargestellten Erwägungen, die für die Verwirklichung<br />
des Vorhabens sprechen, ist insoweit der Vorzug einzuräumen.<br />
b) Auswirkungen auf die Erholungsfunktion<br />
Unter Punkt B.III.3.1.1.1 b) wurde festgestellt, dass das planfestgestellte<br />
Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Teil-<br />
aspekt Erholungsfunktion – verursacht.<br />
Durch das planfestgestellte Vorhaben (Brückenumbau <strong>und</strong> wasserbauliche<br />
Maßnahmen) werden demgemäß keine als erheblich zu bewertende nachteilige<br />
Auswirkungen auf Erholungs-/Freizeiteinrichtungen hervorgerufen.<br />
Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Funktionen Wohnen <strong>und</strong> Freizeit<br />
als nicht erheblich bewertet. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben<br />
werden unter Berücksichtigung der angeordneten Minimierungsmaßnahmen<br />
eingehalten. Schädliche Umwelteinwirkungen sind nicht zu erwarten. Darüber<br />
hinaus wird das Angebot an Freizeitnutzung durch die planfestgestellten<br />
Maßnahmen nicht minimiert. Durch die seitens des Landkreises Leer als<br />
Träger des Vorhabens für den Umbau der Brücke eingerichtete Fährverbin-<br />
dung war auch den Verkehrsteilnehmern, die die Autobahn nicht nutzen durf-
356<br />
ten, eine Querung der Ems ermöglicht. So konnten insbesondere auch Fahrradfahrer<br />
<strong>und</strong> Fußgänger die Ems in unmittelbarer Nähe der Jann-Berghaus-<br />
Brücke queren. Auswirkungen auf die Freizeitnutzung wurden dadurch vermieden.<br />
Das Vorhaben beschränkt nicht die Möglichkeiten zur wohnortgeb<strong>und</strong>enen<br />
Erholung, so dass es vorhabensbedingt nicht zu Beeinträchtigungen des ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Wohlbefindens der Menschen kommen kann.<br />
Ergebnis der Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen:<br />
Nach alledem ist festzustellen, dass die Immissionsbelastung vorhabensbedingt<br />
zunimmt. Die Immissionsbelastung im untersuchten Bereich überschrei-<br />
tet jedoch keine maßgeblichen rechtlichen Vorgaben. In Bezug auf die Schallimmissionen<br />
ist auszuführen, dass während der Nachtst<strong>und</strong>en vorhabens-<br />
bedingt keine Immissionen zu erwarten sind, die geeignet wären die Nachtruhe<br />
zu stören. Während der Tagst<strong>und</strong>en ist der Schutz der gebäudebezo-<br />
genen Wohnnutzung gewährleistet. Kommunikationsstörungen sind nicht zu<br />
erwarten. Auch ist eine Nutzung der Außenbereiche weiterhin möglich.<br />
Die Planfeststellungsbehörde bewertet allerdings auch die Zunahme der Im-<br />
missionen innerhalb des als zumutbar bewerteten Bereiches als negativ,<br />
räumt jedoch den für das Vorhaben sprechenden Belangen den Vorrang ein.<br />
Die Auswirkungen auf die Erholungsfunktion werden als nicht erheblich bewertet.<br />
Auch insoweit räumt die Planfeststellungsbehörde den unter B.III.1<br />
dargestellten Erwägungen, die für das Vorhaben sprechen, den Vorrang ein.<br />
3.1.2.2 Bewertung der Auswirkungen auf das <strong>Wasser</strong>
357<br />
3.1.2.2.1 Bewertung der Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Aus der Darstellung der bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkungen des<br />
Vorhabens ergibt sich, dass weder der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
noch die vier hier zu überprüfenden wasserbaulichen Maßnahmen an der<br />
Unterems erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser haben.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Maßgebende negative Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser lassen sich aus<br />
den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung nicht ab-<br />
leiten, da die Maßnahmen zeitlich begrenzt sind <strong>und</strong> nicht im direkten Eingriffsbereich<br />
versickerndes Niederschlagswasser über die angrenzenden<br />
Böschungen abfließt <strong>und</strong> in den dortigen Freiflächen versickern konnte.<br />
Durch organisatorische <strong>und</strong> technische Maßnahmen wird Vorsorge gegen<br />
Schadensfälle mit Freisetzung von wassergefährdenden Stoffen getroffen.<br />
Da im Zusammenhang mit dem Einbringen der Sp<strong>und</strong>wände – wie oben dargestellt<br />
– die verschiedenen Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte aufrecht erhalten werden,<br />
ergeben sich auch daraus keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die<br />
Tatsache, dass verschiedene Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte kurzzeitig während der<br />
Erstellung der F<strong>und</strong>amente miteinander in Verbindung getreten sind, wird<br />
aufgr<strong>und</strong> des temporären Charakters nicht als erheblich bewertet.<br />
Anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte erhebliche Auswirkungen sind ebenfalls nicht<br />
erkennbar.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Durch die erstmalige Herstellung der Bedarfstiefe werden keine Veränderungen<br />
der Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit hervorgerufen. Die wasserbaulichen<br />
Maßnahmebereiche Emden <strong>und</strong> Leer befinden sich außerhalb der infiltrati-<br />
onssensiblen Strecken der nahegelegenen <strong>Wasser</strong>werke, der Maßnahmebereich<br />
Papenburg liegt nicht in der Nähe eines <strong>Wasser</strong>werkes oder eines<br />
<strong>Wasser</strong>schutzgebietes. Auch bezüglich des Maßnahmebereiches Weener ist
358<br />
nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser zu rechnen. Die<br />
Planfeststellungsbehörde folgt der Einschätzung der UVU, dass die Gefahr<br />
von infiltrierender <strong>Wasser</strong>menge in die <strong>Wasser</strong>erfassung als gering abzuschätzen<br />
ist.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Auch eine erhebliche nachteilige Beeinflussung der Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit<br />
durch anlagebedingte Auswirkungen der wasserbaulichen Maßnahmen<br />
ist nicht zu befürchten. Die Veränderung der Salzgehalte ist auf den Bereich<br />
Emden beschränkt. Die Veränderung von 0,2 PSU ist im Vergleich zum<br />
bestehenden Salzgehalt von 12-15 PSU als so gering zu bewerten, dass eine<br />
erhebliche Veränderung nicht zu befürchten ist. Eine Verschiebung der<br />
Brackwasserzone findet nicht statt. Auch die dargestellten Veränderungen<br />
der Tidekennwerte, die sich korrespondierend auf das emsnahe Gr<strong>und</strong>wasser<br />
auswirken, stellen keine erhebliche Veränderung dar. Aufgr<strong>und</strong> der oh-<br />
nehin tidebeeinflussten Gr<strong>und</strong>wasserstandsschwankungen sind die anpassungsbedingten<br />
geringen Veränderungen messtechnisch nicht eindeutig er-<br />
fassbar. Des Weiteren wird sich der mittlere Gr<strong>und</strong>wasserstand nicht verändern,<br />
da die Anpassungsmaßnahmen den Mittelwasserstand der Ems nicht<br />
verändern werden.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die betriebsbedingten Auswirkungen werden keine erheblichen Beeinträchti-<br />
gungen des Gr<strong>und</strong>wassers nach sich ziehen. Es wird auf die Ausführungen<br />
zu den bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Wirkungen verwiesen.<br />
Insgesamt sind die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser<br />
daher als nicht erheblich zu bewerten.<br />
3.1.2.2.2 Bewertung der Auswirkungen auf das Oberflächenwasser
359<br />
Die unter Punkt B.III.3.1.1.2.2 dargestellten Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf das Oberflächenwasser werden insgesamt als nicht erheblich bewertet.<br />
Im Einzelnen ergibt sich dies aus nachfolgend dargestellten Gründen.<br />
3.1.2.2.2.1 Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
Die unter Punkt B.III.3.1.1.2.2.1 beschriebenen Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
werden wie folgt als nicht erheblich bewertet.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Beim Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sind aufgr<strong>und</strong> der Kleinräumigkeit<br />
des Eingriffs keine maßgeblichen Beeinflussungen der <strong>Wasser</strong>beschaffen-<br />
heit durch bau-, anlage- oder betriebsbedingte Wirkungen <strong>und</strong> kein Retentions-<br />
<strong>und</strong> Lebensraumverlust entstanden.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Auch hinsichtlich der vier wasserbaulichen Maßnahmebereiche sind keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit zu befürchten.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Bau- <strong>und</strong> herstellungsbedingt kommt es im Zusammenhang mit den wasserbaulichen<br />
Maßnahmen zu den unter B.III.3.1.1.2.2.1 dargestellten negativen<br />
Auswirkungen, insbesondere auf den Schweb- <strong>und</strong> Sauerstoffgehalt. Die dort<br />
dargestellten Prozesse werden sich aber zeitlich <strong>und</strong> räumlich im Wesentlichen<br />
direkt auf die Durchführung der Baggermaßnahme beschränken. Be-<br />
reits St<strong>und</strong>en nach Ende der Maßnahme werden die Auswirkungen über das<br />
Gebiet der Baggerstelle hinaus im Nährstoff-, Schwebstoff- <strong>und</strong> Sauerstoff-<br />
regime aufgr<strong>und</strong> der extremen Hintergr<strong>und</strong>konzentration der Schwebstoffe,<br />
des hohen Eutrophierungsgrades <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen Gesamtzu-<br />
stand des Sauerstoffgehaltes nicht nachweisbar sein.
360<br />
Abgesehen von möglichen, dann aber schnell abklingenden Veränderungen<br />
vor Ort der Baggerungen sind mess- <strong>und</strong> nachweisbare baubedingte Wir-<br />
kungen des Vorhabens auf Salz-, Sauerstoff-, Nährstoff- <strong>und</strong> Schwebstoffgehalt<br />
der Ems demzufolge nicht zu erwarten. Unterstützt wird dies durch eine<br />
fachliche Stellungnahmen der BfG (2006), die zu dem Ergebnis kommt, dass<br />
durch Baggermaßnahmen die Sauerstoffverhältnisse, geprägt durch das natürliche<br />
Tidegeschehen <strong>und</strong> den vorhandenen Schwebstoffgehalten der Ems,<br />
nicht weiter beeinflusst werden.<br />
Weiterhin wird sich die Verbringung des Baggergutes nicht erheblich auswir-<br />
ken. Das Material wird auf bereits genehmigte Unterbringungsflächen an<br />
Land oder auf bereits bestehende Klappstellen verbracht. Der Klappstellen-<br />
betrieb wird sich durch diese Maßnahme nicht wesentlich ändern.<br />
Die Planfeststellungsbehörde bewertet die Veränderungen daher als nicht<br />
erheblich.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagebedingt ist festzustellen, dass insbesondere aufgr<strong>und</strong> der Verände-<br />
rungen in der Morphologie mit geringfügigen tendenziell negativen Auswirkungen<br />
bzgl. der Schwebstoffgehalte <strong>und</strong> Sauerstoffgehalte zu rechnen ist.<br />
Die Summe aller am Sauerstoffregime beteiligten Faktoren kann ausweislich<br />
der UVU temporär zu einer Kombination führen, die den Sauerstoffhaushalt<br />
zusätzlich belastet. Allerdings werden diese Auswirkungen vor dem Hinter-<br />
gr<strong>und</strong> der vorhandenen Tidedynamik der durch vorangegangene Ausbaumaßnahmen<br />
geprägten Ems voraussichtlich nicht messbar sein <strong>und</strong> deshalb<br />
als unerheblich bewertet. So kommt die BAW in ihrem Gutachten zu dem<br />
Ergebnis, dass hinsichtlich der Salzgehalte unterhalb von Terborg eine aus-<br />
baubedingte veränderung von 0,2 PSU zu erwarten ist <strong>und</strong> hinsichtlich des<br />
Schwebstoffgehaltes die ausbaubedingte Veränderung des mittleren<br />
Schwebstoffgehaltes zwischen dem Wehr Herbrum <strong>und</strong> Emden mit einem<br />
Wert bis zu 1 g/l auftreten wird, der Richtung Knock abklingt. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
Einbettung der anlagebedingten Prozesse in das hochdynamische System
361<br />
aus Oberflächenabflussraten, Strömung, Tide, Turbulenz etc. seien diese<br />
Belastungen jedoch nicht messbar bzw. prognostisch nicht zu quantifizieren.<br />
Salz<br />
Da die ausbaubedingte Zunahme der Salzgehalte von maximal 0,2 PSU nur<br />
unterhalb von Terborg wirkt <strong>und</strong> diese Zunahme im Vergleich zu den dort<br />
bestehenden Verhältnissen als geringfügige Veränderung zu bewerten ist,<br />
liegt für dieses Kriterium der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde keine erhebliche Beeinträchtigung vor. Insbesondere<br />
da sich die obere Grenze der Brackwasserzone durch die planfestge-<br />
stellten Maßnahmen nicht verschieben wird.<br />
In Bezug auf die vorhabensbedingten Änderungen der Salzgehalte ist festzustellen,<br />
dass die BAW lediglich für den Maßnahmebereich seewärts des<br />
Sperrwerkes zu einer Zunahme in diesem Abschnitt von maximal 0,2 PSU<br />
kommt. Für alle anderen Maßnahmebereiche wird in Bezug auf den Salz-<br />
gehalt keine ausbaubedingte Änderung prognostiziert. Für die Messstation<br />
Gandersum, wurden in der UVU Daten ausgewertet, die sich in einem Be-<br />
reich von
362<br />
Abbildung: 30-Minuten, Monats <strong>und</strong> Jahresmittelwerte für den Salzgehalt von 1986 bis<br />
2006 in der Ems bei Gandersum (Messtation)<br />
Schwebstoffe<br />
Wie bereits unter Punkt B.III.3.1.1.2.2.1 dargestellt wurde, hat die BAW aus-<br />
baubedingte Änderungen des mittleren Schwebstoffgehaltes in der Ems bis<br />
zu 1 g/l zwischen Herbrum <strong>und</strong> Emden prognostiziert. Diese Änderung wird<br />
von der Planfeststellungsbehörde vor dem Hintergr<strong>und</strong> der in nachfolgender<br />
Abbildung dargestellten hohen Varianz des Schwebstoffgehaltes in der Ems<br />
als nicht erheblich bewertet.
363<br />
Abb.: Schwebstobstoffkonzentration an den Messorten Gandersum, Terborg, Leerort<br />
<strong>und</strong> Papenburg, monatliche Messwerte NLWKN<br />
Eine Veränderung der für den Ist-Zustand für den Parameter „Schwebstoffe“<br />
in der Tideems insgesamt mit der Wertstufe 1, „sehr gering“ getroffenen<br />
Einordnung wird durch die planfestgestellte Maßnahme nicht bewirkt.<br />
Sauerstoff<br />
Die Veränderung der Sauerstoffgehalte durch die Erhöhung der Schwebstoffgehalte<br />
wird ebenfalls als nicht erheblich bewertet. Die maßgeblichen<br />
Faktoren, die sich ungünstig auf die Sauerstoffsituation auswirken, werden<br />
nicht durch das planfestgestellte Vorhaben bewirkt.<br />
Nährstoffgehalt<br />
Auswirkungen auf den Nährstoffgehalt sind für den partikulären Phosphatgehalt<br />
zu besorgen, da dieser vorhabensbedingt tendenziell steigen könnte.<br />
Jedoch gehen die Gutachter von keiner Steigerung des Phosphatgehaltes<br />
aus, da nach den Ergebnissen von Eluationsversuchen kein Phosphor<br />
messbar aus dem Sediment remobilisiert wird. Dies gilt auch für die Bereiche,<br />
die auf Gr<strong>und</strong> der Verlegung der Fahrrinne bisher noch nicht gebaggert<br />
wurden. Aufgr<strong>und</strong> dieser Ergebnisse schließt sich die Planfeststellungsbe-
364<br />
hörde der Sicht der Gutachter an. Dauerhafte Auswirkungen sind aufgr<strong>und</strong><br />
der planfestgestellten Maßnahme nicht zu erwarten. Die Auswirkungen auf<br />
den Nährstoffgehalt, die durch die Maßnahmen verursacht werden, sind nicht<br />
als erheblich zu bewerten.<br />
3.1.2.2.2.2 Aus wirkungen auf das K riterium S chads toffe in S edimenten<br />
Weder durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke, noch durch die hier an-<br />
stehenden wasserbaulichen Maßnahmen werden erhebliche Beeinträchtigungen<br />
auf Gr<strong>und</strong> von Lösung von Schadstoffen in den <strong>Wasser</strong>körper bewirkt.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Da durch den Brückenumbau entsprechend der vorliegenden Untersuchun-<br />
gen keine Remobilisierung von Schadstoffen aus Sedimenten verursacht<br />
wurden, ist nicht mit relevanten nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Mit-<br />
hin ist keine erhebliche Beeinträchtigung zu prognostizieren. Anlage- <strong>und</strong><br />
betriebsbedingte Auswirkungen auf das Kriterium Schadstoffe in Sedimenten<br />
werden nicht bewirkt (siehe nachfolgende Tabelle).<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Da nach den Ergebnissen der vorliegenden Eluationsversuchen bei den<br />
Baggerarbeiten weder Schwermetalle noch organische Schadstoffe <strong>und</strong><br />
Phosphor messbar aus dem Sediment remobilisiert werden <strong>und</strong> dies auch für<br />
die Bereiche, die auf Gr<strong>und</strong> der Verlegung der Fahrrinne bisher noch nicht<br />
gebaggert wurden, gilt, ist von keinerlei erheblichen baubedingten Beeinträchtigung<br />
auszugehen.<br />
Auch die ausbaubedingte Verbringung des ausgebaggerten Sediments auf<br />
die Klappstellen <strong>und</strong> Spülfelder verursacht keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Das Baggergut wird auf bereits genehmigte Unterbringungsflächen an
365<br />
Land oder auf bereits bestehende Klappstellen verbracht. Der Klappstellen-<br />
betrieb wird sich durch diese Maßnahme nicht wesentlich verändern.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Da keine anlagebedingte Auswirkungen hinsichtlich des Kriteriums Schadstoffe<br />
in Sedimenten gegeben sind, erübrigt sich eine Bewertung.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Auch hinsichtlich der Unterhaltungsbaggerungen ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
durch freiwerdende Schadstoffbelastungen zu rechnen. Die<br />
Unterhaltungsbaggerungen bleiben im Umfang hinter den ausbaubedingten<br />
Baggerungen zurück. Daher wird auf das oben unter dem Stichwort „baube-<br />
dingte Auswirkungen“ Aufgeführte verwiesen. Aus der Tatsache, dass die Unterhaltungsbaggerungen<br />
bei Bedarf wiederholt werden, ergibt sich keine an-<br />
dere Bewertung.
366<br />
Summarische Bewertung der Erheblichkeit der Maßnahmen für das Schutzgut<br />
<strong>Wasser</strong>/ Schadstoffe in Sedimenten
367<br />
3.1.2.2.3 Aus wirkungen auf die Hydrologie <strong>und</strong> S turmflutwas s ers tände<br />
Die unter Punkt B.III.3.1.1.2.2.3 dargestellten Auswirkungen der planfestge-<br />
stellten Maßnahmen auf die Hydrologie <strong>und</strong> die Sturmflutwasserstände werden<br />
als nicht erheblich bewertet.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Hydrologie sowie der Sturmflutwasserstände<br />
durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ist auf Gr<strong>und</strong> der Klein-<br />
räumigkeit der Veränderungen nicht gegeben.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Die Auswirkungen der wasserbaulichen Maßnahmen auf die Hydrologie <strong>und</strong><br />
die Sturmflutwasserstände werden als nicht erheblich bewertet.<br />
Diese Bewertung begründet sich im Wesentlichen auf dem Gutachten der<br />
BAW zur Untersuchung der Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung<br />
der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals (BAW – Nr. A3955 03 10095).<br />
Hierin kommt die BAW zu der Einschätzung, dass die festgestellten Änderungswerte<br />
hinsichtlich der Tidekennwerte aufgr<strong>und</strong> der verhältnismäßig<br />
kleinen topografischen Veränderungen <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen kleinen<br />
ausbaubedingten Änderungen, bei allen Tidekennwerten als so gering erwei-<br />
sen, dass sie nicht eindeutig durch Messungen bewiesen werden können.<br />
Im Einzelnen:<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Wie bereits in der zusammenfassenden Darstellung erläutert wurde, werden<br />
die baubedingten Auswirkungen auf die Hydologie <strong>und</strong> die Sturmflutwasserstände<br />
nicht über die anlagebedingten, die nachfolgend bewertet werden,<br />
hinausgehen. Insofern wird auf die nachfolgende Bewertung verwiesen.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
368<br />
Die anlagebedingten Auswirkungen der planfestgestellten Maßnahme auf die<br />
Parameter Hydrologie <strong>und</strong> Sturmflutwasserstände werden als nicht erheblich<br />
bewertet.<br />
- Tidecharakteristik<br />
Die unter Punkt B.III.3.1.1.2.2.3 dargestellten Änderungen der Tidewasserstände<br />
werden von der Planfeststellungsbehörde als nicht erheblich bewer-<br />
tet. Sie bewegen sich im Bereich von Pegelungenauigkeiten. Für das mittlere<br />
Tidehochwasser wurde eine Zunahme von bis zu 0,01 m <strong>und</strong> für das mittlere<br />
Tideniedrigwasser eine Abnahme von bis zu 0,01 m prognostiziert, wobei die<br />
Gutachter darauf hingewiesen haben, dass die Werte pauschal aufger<strong>und</strong>et<br />
wurden. Der mittlere Tidenhub wird durch die planfestgestellte Maßnahme<br />
eine Zunahme von bis zu 0,02 m erfahren. Diese Werte sind aufger<strong>und</strong>ete<br />
Rechenergebnisse. Nach Aussage der Gutachter sind die durch diese Maßnahme<br />
zu erwartenden Änderungen so klein, dass sie nicht eindeutig durch<br />
Messungen bewiesen werden können.
369<br />
Nachfolgende Abbildung stellt die Monatsmittelwerte des Tidehochwassers<br />
an den Pegeln Papenburg <strong>und</strong> Borkum Südstrand bezogen auf Pegelnull<br />
dar.<br />
Diese Abbildung stellt die Monatsmittelwerte der gemessenen Tideniedrigwasser<br />
von 1950 bis 2002 an den Pegeln Papenburg in Rot <strong>und</strong> Borkum –<br />
Südstrand in schwarz dar:
370<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der in den beiden Abbildungen erkennbaren natürlichen<br />
Schwankungsbreite der <strong>Wasser</strong>stände ist die sehr geringfügige ausbaubedingte<br />
Veränderung als nicht erheblich zu bewerten.<br />
Neuere, für das Jahr 2007 <strong>und</strong> 2008 durch das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt<br />
Emden gemessen <strong>und</strong> ausgewertete, <strong>Wasser</strong>stände (Übersendung per mail<br />
am 13. Oktober 2008) ergeben keine andere Bewertung.<br />
- Strömungsverhältnisse<br />
Die unter Punkt B.III.3.1.1.2.2.3 dargestellten ausbaubedingten Veränderun-<br />
gen der Strömungsverhältnisse, die zumeist in einer Größenordnung von 5<br />
cm/s anzusiedeln sind, lokal aber auch Werte von bis zu 10-15 cm/s erreichen<br />
können, werden von der Planfeststellungsbehörde als nicht erheblich<br />
bewertet.<br />
Für die einzelnen Maßnahmebereiche ergibt sich im Istzustand folgendes<br />
aktuelles Bild:<br />
Emden 2004 bis 2007 (maximale Flut- über maximalen Ebbstromgeschwin-<br />
digkeiten)
371<br />
Maximale Strömungsgeschwindigkeit schwankt zwischen ca. 8 cm/s <strong>und</strong><br />
231 cm/s<br />
Das Mittel liegt bei ca. 138 cm/s (Ebbe) bzw. 149 cm/s (Flut)<br />
Die im Mittel eines repräsentativen Spring-Nipp Zeitraumes (13.07.07 –<br />
09.08.07) zu erwartenden Strömungsgeschwindigkeiten bewegen sich in die-<br />
sem Maßnahmebereich in einer Größenordnung von bis zu 156 cm/s bei<br />
Flutstrom sowie 134 cm/s bei Ebbestrom.<br />
Die für diesen Bereich prognostizierte ausbaubedingte Veränderung der<br />
maximalen Strömungsgeschwindigkeiten von ca. 5 cm/s ist im Vergleich zu<br />
den mittleren Werten <strong>und</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong> der hohen natürlichen<br />
Schwankungsbreite, die sich aus obiger Darstellung ablesen lässt, als nicht<br />
erheblich zu bewerten.
372<br />
Leerort 2004 bis 2007 (maximale Flut- über maximalen Ebbstromgeschwin-<br />
digkeiten)<br />
Maximale Strömungsgeschwindigkeit schwankt zwischen<br />
ca. 5 cm/s <strong>und</strong> 194 cm/s.<br />
Das Mittel liegt bei ca. 101 cm/s (Ebbe) bzw. 130 cm/s (Flut)<br />
Die im Mittel eines repräsentativen Spring-Nipp Zeitraumes (13.07.07 –<br />
09.08.07) zu erwartenden Strömungsgeschwindigkeiten bewegen sich in die-<br />
sem Maßnahmebereich in einer Größenordnung von bis zu 102 cm/s bei<br />
Flutstrom sowie 89 cm/s bei Ebbestrom.<br />
Die für diesen Bereich prognostizierte ausbaubedingte Veränderung der maxi-<br />
malen Strömungsgeschwindigkeiten von ca. 5 cm/s ist im Vergleich zu den mitt-<br />
leren Werten <strong>und</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong> der starken natürlichen Schwankungs-<br />
breite (vgl. oben abgedruckte Darstellung) als nicht erheblich zu bewerten.<br />
Weener 2004 bis 2007 (maximale Flut- über maximalen Ebbstromgeschwin-<br />
digkeiten)
373<br />
Maximale Strömungsgeschwindigkeit schwankt zwischen<br />
ca.6 cm/s bis 171 cm/s.<br />
Das Mittel liegt bei ca. 97 cm/s (Ebbe) 98 cm/s (Flut)<br />
Die im Mittel eines repräsentativen Spring-Nipp Zeitraumes (13.07.07 –<br />
09.08.07) zu erwartenden Strömungsgeschwindigkeiten bewegen sich in diesem<br />
Maßnahmebereich in einer Größenordnung von bis zu 103 cm/s bei<br />
Flutstrom sowie 99 cm/s bei Ebbestrom.<br />
Für diesen Bereich wurde eine ausbaubedingte Veränderung der maximalen<br />
Strömungsgeschwindigkeiten von bis zu 15 cm/s prognostiziert. Auch diese<br />
Veränderung wird von der Planfeststellungsbehörde vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />
hohen Schwankungsbreite <strong>und</strong> in Relation zu den mittleren Werten als nicht<br />
erheblich bewertet.
374<br />
Papenburg 2004 bis 2007 (maximale Flut- über maximalen Ebbstromge-<br />
schwindigkeiten)<br />
Die Maximale Strömungsgeschwindigkeit schwankt zwischen ca. 2 cm/s bis<br />
193 cm/s. Im Falle des mittleren Oberwassers Schwankungen von 70 cm/s<br />
bis 0,95 m/s. Das Mittel liegt bei ca. 80 cm/s (Ebbe) <strong>und</strong> ca. 76 cm/s (Flut)<br />
Die im Mittel eines repräsentativen Spring-Nipp Zeitraumes (13.07.07 –<br />
09.08.07) zu erwartenden Strömungsgeschwindigkeiten bewegen sich in diesem<br />
Maßnahmebereich in einer Größenordnung von bis zu 90 cm/s bei Flut-<br />
strom sowie 85 cm/s bei Ebbestrom.<br />
Für den Bereich Papenburg wurde eine ausbaubedingte Veränderung der<br />
maximalen Strömungsgeschwindigkeiten in einer Größenordnung von bis zu<br />
10 cm/s prognostiziert. Auch diese Veränderung wird von der Planfeststellungsbehörde<br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> der hohen natürlichen Schwankungsbrei-<br />
te <strong>und</strong> in Relation zu den mittleren Werten als nicht erheblich bewertet.<br />
Angesichts dieser Werte, die die Strömungsverhältnisse in den einzelnen<br />
Maßnahmebereichen vor Beginn der Ausbaumaßnahme darstellen, ist die<br />
durch die Ausbaumaßnahme eintretene Veränderung als nicht erheblich zu
375<br />
bewerten. In diesem Zusammenhang wird ergänzend darauf hingewiesen,<br />
dass sich die prognostizierten Strömungsgeschwindigkeitsveränderungen<br />
lediglich im Bereich der einzelnen Baggerabschnitte manifestieren.<br />
- Schwebstoffregime<br />
Die ausbaubedingten Veränderungen des Schwebstoffregimes werden als<br />
nicht erheblich bewertet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen<br />
unter B.III.3.1.2.2.2.1 Bezug genommen.<br />
Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich der Prognose – Zustand aus<br />
hydrologischer Sicht nach Durchführung der planfestgestellten Maßnahme<br />
nicht signifikant vom Istzustand unterscheiden wird. Dies gilt neben den<br />
Kenngrößen Tidecharakteristik <strong>und</strong> Strömungsverhältnisse auch für den Aspekt<br />
der Sedimenttransporte.
376<br />
Tabelle 39: Summarische Bewertung der Erheblichkeit der Maßnahmen für das<br />
Schutzgut <strong>Wasser</strong>/Hydrologie
- Sturmflutszenarien<br />
377<br />
Die dargestellten (rechnerischen) Änderungen der Sturmflutscheitelwasser-<br />
stände verändern nach Einschätzung der BAW, der sich die Planfeststellungsbehörde<br />
anschließt, nicht das bestehende Hochwasserschutzniveau.<br />
Die planfestgestellten Anpassungen werden daher als hochwasserneutral<br />
bewertet.<br />
3.1.2.2.2.4 Auswirkungen auf die Morphologie<br />
Es sind durch den Ausbau keine erheblichen Beeinträchtigungen der Morphologie<br />
bewirkt.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verursacht im Vergleich zum Istz-<br />
stand keine signifikanten bau, anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen<br />
auf die Morphologie. Der Veränderung der Gewässersohle durch den Pfeiler<br />
6a wurde durch den Rückbau des alten Pfeilers 6 ausgeglichen. Der zusätzliche<br />
Verbau während der Bauphase führte nur kleinräumig <strong>und</strong> temporär zu<br />
Morphlogieänderungen.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die baubedingten Wirkungen des Vorhabens auf die Morphologie werden als<br />
nicht erheblich bewertet. Nennenswerte morphologische Umstrukturierungen<br />
werden durch die Maßnahme nicht verursacht. Im Bereich Emden handelt es<br />
sich um Arbeiten in der bereits vorhandenen Fahrrinne. Bei den übrigen Be-<br />
reichen, die durch die Maßnahme betroffen sind ist insgesamt gesehen festzustellen,<br />
dass zwar im Nahfeld der Fahrrinne nunmehr Bereiche gebaggert<br />
werden können, die bislang nicht durch Baggerungen betroffen waren, auf<br />
der anderen Seite jedoch auch Flächen aus der bisherigen Unterhaltung herausgenommen<br />
werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die detaillierte<br />
Darstellung unter Punkt B.III.3.1.1.2.2.4 verwiesen. Generell kommt es bau-
378<br />
bedingt zwar örtlich zu einer Änderung der Morphologie. Eine Veränderung<br />
der Wertigkeit ergibt sich daraus nicht, da der Anteil gebaggerte <strong>und</strong> unge-<br />
baggerte Bereiche weitgehend erhalten bleibt <strong>und</strong> lediglich räumliche Verschiebungen<br />
der entsprechenden Bereiche auftreten. Die Planfeststellungs-<br />
behörde bewertet die maßnahmebedingten Umstrukturierungen im Ergebnis<br />
als nicht erheblich.<br />
Die durch das Baggern verursachte Aufwirbelung von Sedimenten ist nur<br />
vorübergehend <strong>und</strong> lokal auf die Baggerbereiche beschränkt. Sie wird daher<br />
als nicht erheblich bewertet.<br />
Die Unterbringung des Baggergutes aus den Bereichen Papenburg, Weener<br />
<strong>und</strong> Leerort erfolgt auf bereits bestehende Spülfelder an Land im Rahmen<br />
der hierfür geltenden Randbedingungen, so dass die Landunterbringung in<br />
diesem Verfahren nicht bewertet werden muss. Die Unterbringung an Land<br />
wurde bereits in den entsprechenden landesrechtlichen Verfahren bewertet.<br />
Für das bei der Erstbaggerung anfallende Baggergut aus dem Bereich Em-<br />
den ist eine Unterbringung auf den bereits bestehenden Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7<br />
in der Außenems vorgesehen. Bei der Erstbaggerung werden hier ca. 87.000<br />
m 3 anfallen. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer durchschnittlichen jährlichen Beaufschlagung<br />
der beiden Klappstellen von ca. 5,16 Mio m 3 ist die Menge der<br />
Erstbaggerung als im Rahmen des durchschnittlichen Betriebs der Klappstelle<br />
anzusehen. Erhebliche Auswirkungen sind hierdurch nicht zu erwarten.<br />
Ergänzend ist in diesem Zusammenhang anzuführen, dass die Klappstellen<br />
5 <strong>und</strong> 7 bereits in der Vergangenheit durch die B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
untersucht wurden. Als Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt,<br />
dass das Ems-Ästuar durch Das Baggern <strong>und</strong> verklappen nicht gravierend<br />
beeinträchtigt wird, da sich u.a. das gesamte System natürlicherweise dynamisch<br />
darstellt (D&M „Unterhaltungsbaggerungen“ S.7 mwN)
- anlagenbedingte Auswirkungen<br />
379<br />
Unter Punkt 3.1.1.2.2.4 wurden die morphologischen Verhältnisse der be-<br />
troffenen Ausbauabschnitte im Istzustand ausführlich dargestellt. Es wurden<br />
starke antrophogene Einflüsse dargestellt, insbesondere die bereits beste-<br />
hende Asymmetrie der Tidekurve. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind die dargestellten<br />
zu erwartenden Auswirkungen der planfestgestellten Maßnahme als<br />
nicht erheblich zu bewerten.<br />
Durch die in Abschnitt 3.1.1.2.2 beschriebenen Entwicklungen infolge der<br />
Baumaßnahmen wird sich der langfristige morphologische Trend nur unwesentlich<br />
verändern. Es wird nach Aussage der BAW weiterhin (ausbauunabhängig)<br />
eine starke Tendenz zur Verschlickung (Unterems, Zufahrt zu den<br />
Häfen, Freizeitanlagen) vorherrschen (BAW, 2007).<br />
Nach den Prognosen der BAW, denen sich die Planfeststellungsbehörde anschließt,<br />
werden im Vergleich zur derzeitigen Situation keine mess-<br />
/nachweisbaren Veränderungen für die Morpho- <strong>und</strong> Sedimentdynamik erwartet,<br />
so dass keine Anhaltspunkte für etwaige diesbezüglich erhebliche<br />
Auswirkungen vorliegen.<br />
So hat die BAW für die ausbaubedingten Änderungen des mittleren Schweb-<br />
stoffgehaltes in der Ems einen Wert bis zu 1 g/l ermittelt. Vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der großen Bandbreite der Schwebstoffführung des Emsästuars, das<br />
an der Gewässersohle lokal Schwebstoffgehalte mit Werten bis über 300 g/l<br />
aufweist (BAW A39550310095 S.6), ist eine Änderung in der vorstehend ge-<br />
nannten Größenordnung nicht als signifikant anzusehen. Die Änderungen<br />
werden nach Aussage der Fachgutachter nicht messbar sein. Sie werden im<br />
Hintergr<strong>und</strong>rauschen der natürlichen Variabilität untergehen. Die Auswirkun-<br />
gen werden daher als nicht erheblich bewertet. Die Planfeststellungsbehörde<br />
schließt sich dieser Auffassung an.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die betriebsbedingten Auswirkungen bleiben hinter den vorstehend bewerteten<br />
bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Wirkungen zurück <strong>und</strong> werden daher ebenfalls<br />
als nicht erheblich bewertet. Dies gilt auch unter Berücksichtigung ihrer Wiederholung<br />
im Bedarfsfall.
380<br />
Für die vorhabensbedingten Unterhaltungsbaggerungen wird, wie unter<br />
Punkt 3.1.1.2.2.4 dargestellt, eine Unterhaltungsbaggermehrmenge von r<strong>und</strong><br />
90.000 m³ pro Baggerkampagne als worst case angenommen. Hiervon werden<br />
ca. 30.000 m 3 , die für die Überführung eines Bemessungsschiffes notwendig<br />
wird, landseitig auf bereits genehmigte Spülfelder untergebracht.<br />
Weitere ca. 60.000 m 3 aus dem Maßnahmebereich Emden werden auf die<br />
bereits bestehenden Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 untergebracht. Angesichts der<br />
durchschnittlichen Jahresgesamtmenge von ca. 5,16 Mio m 3 auf beide<br />
Klappstellen, ist die vorhabensbedingte Baggermehrmenge von maximal<br />
0,06 Mio m 3 als nicht signifikant anzusehen. Diese Menge stellt ca. 1 % der<br />
Gesamtunterbringungsmenge dar. Zusätzliche ökologische Auswirkungen<br />
auf das System sind hierdurch nach Auffassung der Fachgutachter nicht zu<br />
erwarten. Dieser Meinung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an, zumal<br />
die Unterhaltungsbaggerungen in dieser Größenordnung nur im Bedarfsfall<br />
notwendig sein wird. Die <strong>Wasser</strong>straßen werden nicht permanent auf die-<br />
ser Tiefe gehalten.<br />
Fazit Morphologie:<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass sich durch das planfestgestellte Vorhaben<br />
die Bewertung des Istzustandes für die einzelnen Bereiche nicht verändert.<br />
Die Bereiche DEK, Herbrum bis Papenburg sowie Papenburg bis Leerort<br />
werden auch nach Verwirklichung der Maßnahme hinsichtlich des Aspektes<br />
Morphologie mit der Wertigkeit 2 zu bewerten sein. Der Bereich Leerort bis<br />
Emden mit der Wertigkeit 3 bis 4 <strong>und</strong> der Bereich Emden bis Knock mit der<br />
Wertstufe 1. Das planfestgestellte Vorhaben bewirkt insofern keine Veränderung<br />
der Wertstufen. Baubedingt treten örtlich begrenzte Veränderungen der<br />
Morphologie auf, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingt bewegen sich die prognostizierten<br />
Auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens, die räumlich auf<br />
wenige Ausbaukilometer begrenzt sind, in einem Bereich, der angesichts der<br />
vorhandenen Vorbelastung des Gebietes selbst mit modernsten Messmethoden<br />
nicht nachweisbar sein wird.
381<br />
Zusammenfassung Schutzgut „<strong>Wasser</strong>“<br />
Mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> den wasserbaulichen Maßnahmen<br />
zur Anpassung der Unterems sind keine erheblichen nachteiligen<br />
Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser (Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit, Gr<strong>und</strong>wasserstände,<br />
Wechselwirkungen Fluss-/Gr<strong>und</strong>wasser) verb<strong>und</strong>en.<br />
Beim Oberflächenwasser wurden folgende Aspekte unterschieden:<br />
• <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
(insbesondere Schweb-/Sauerstoffgehalt, Nährstoff-/Salzgehalt<br />
• Schadstoffe in Sedimenten (Remobilisierungspotenzial)<br />
• Hydrologie <strong>und</strong> Sturmflutwasserstände
382<br />
(Tidecharakteristik, Strömungsverhältnisse, Schwebstoffregime, Sturm-<br />
flutszenarien)<br />
• Morphologie<br />
(Struktur der Gewässersohle, Sedimentations-/Verschlickungsprozesse)<br />
Die Aufgliederung diente lediglich der Strukturierung von Sachverhalten/aspekten.<br />
Die Einzelaspekte stehen in vielfältigen, komplexen bzw. sich ge-<br />
genseitig bedingenden Wechselbeziehungen/-wirkungen <strong>und</strong> bestimmen in<br />
ihrem Zusammenwirken die Wertigkeit des Schutzgutes <strong>Wasser</strong>. Zusammen-<br />
fassend ist festzustellen, dass weder bei den Einzelaspekten noch in der Gesamtheit<br />
des Schutzgutes <strong>Wasser</strong> erhebliche nachteilige Auswirkungen erwartet<br />
werden. Die als unerheblich bewerteten Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> sind zulässig. Die mit den Ausbauvorhaben ver-<br />
folgten Ziele der bedarfsgemäßen Entwicklung der Unterems <strong>und</strong> des DEK<br />
<strong>und</strong> die damit einhergehende Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der am Standort<br />
Papenburg geb<strong>und</strong>enen Arbeitsplätze sowie die Arbeitsplätze der Zulieferer<br />
werden von der Planfeststellungsbehörde als vorzügswürdig erachtet.<br />
Auch nach Einschätzung des NLWKN werden durch die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen erwartet, da die<br />
Maßnahmen eher als gering eingeschätzt <strong>und</strong> nur temporär umgesetzt wer-<br />
den Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Auswirkungen in Kumulation<br />
mit anderen Vorhaben anders darstellen könnten (Stellungnahme<br />
vom 07.06.2007). Der Gesichtspunkt der Kumulation wird von der Planfeststellungsbehörde<br />
unter dem Aspekt der FFH-Verträglichkeit des planfestgestellten<br />
Vorhabens geprüft, auf die insoweit Bezug genommen wird.<br />
Seitens des BfN wird die Bewertung der Planfeststellungsbehörde ebenfalls<br />
unterstützt (Stellungnahme vom 07.06.2007). Begründet wird dies mit der<br />
zeitlichen <strong>und</strong> räumlichen Begrenzung der Baggerungen.<br />
Zur Bewertung des Vorhabens in Zusammenhang mit der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />
wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.3.3 verwiesen.
383<br />
3.1.2.3 Bewertung der Auswirkungen auf den Boden<br />
Fachgesetzlicher Bewertungsmaßstab zum Schutz des Bodens ist das Bun-<br />
desbodenschutzgesetz (BBodSchG). Zweck des BBodSchG ist es, nachhaltig<br />
die Funktionen des Bodens zu sichern <strong>und</strong> wieder herzustellen. Hierzu<br />
sind u.a. schädliche Bodenveränderungen abzuwehren <strong>und</strong> Vorsorge gegen<br />
nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.<br />
Gewässerbetten gehören nicht zu den Böden im Sinne des BBodSchG.<br />
Die Böden in den Maßnahmenbereichen wurden in der UVU auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
vorhandener Daten beschrieben <strong>und</strong> bewertet. Die Wertigkeit der Böden des<br />
Deichvorlandes ist demnach als „hoch“ bis „sehr hoch“ einzustufen.<br />
Betrachtungsrelevant ist insbesondere, inwieweit im Rahmen der Umbaumaßnahmen<br />
der Jann-Berghaus-Brücke Böden durch die temporäre Baustelleneinrichtung<br />
beansprucht werden bzw. inwieweit sich infolge der wasser-<br />
baulichen Maßnahmen durch veränderte morphologisch-hydrologische Rahmenbedingungen<br />
Einflüsse/Veränderungen für die Böden im Umfeld der Ems<br />
ergeben können.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Für die Dauer der ca. 14-monatigen Bauphase wurden hochwertige Marsch-<br />
Böden durch Aufschüttungen/Verdichtungen <strong>und</strong> Schotterfestigungen auf<br />
einer Flächen von insgesamt 3.335 m² in ihren natürlichen Funktionen temporär<br />
erheblich in Anspruch genommen. Zwar sind die verdichteten Böden<br />
nach Beendigung der Baumaßnahme zur Minderung der negativen Wirkungen<br />
zu lockern. Es ist dennoch von einer erheblichen Beeinträchtigung des<br />
Schutzguts Boden <strong>und</strong> damit der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts auszugehen.<br />
Zur Kompensation sämtlicher festgestellter erheblicher Eingriffe wird entsprechend<br />
der Darstellung im Landespflegerischen Begleitplan eine Fläche<br />
in der Gemarkung Bingum von insgesamt 8.270 m² der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung entzogen <strong>und</strong> der Sukzession überlassen. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />
wird auf die Darstellung im LBP Bezug genommen.
384<br />
Diese Maßnahme ist als Ersatzmaßnahme zu werten, da mit ihr die beein-<br />
trächtigten Funktionen <strong>und</strong> Werte des Naturhaushalts an anderer Stelle des<br />
vom Eingriff betroffenen Raums in ähnlicher Art <strong>und</strong> Weise wiederhergestellt<br />
werden. Eine Kompensation in Form des Ausgleichs ist nicht möglich, da im<br />
Umfeld des Eingriffsbereichs bereits hochwertige Lebensräume bestehen,<br />
die nicht sinnvoll weiter aufzuwerten sind <strong>und</strong> eine kurzfristige Flächenverfügbarkeit<br />
nicht erreichbar ist. Der Eingriff ist nicht deshalb unzulässig, weil<br />
die Beeinträchtigung nicht durch vorrangige Ausgleichsmaßnahmen kom-<br />
pensiert werden kann.<br />
Mit der Ersatzmaßnahme wird die festgestellte erhebliche (temporäre) Beein-<br />
trächtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts bezogen auf das<br />
Schutzgut Boden sachgerecht <strong>und</strong> in ihrem Umfang hinreichend kompensiert;<br />
sie ist zugleich erforderlich (vgl. auch Schutzgut Pflanzen).<br />
Schließlich ist festzustellen, dass die Träger des Vorhabens überzeugend<br />
dargelegt haben, dass sich die als erheblich bewerteten Beeinträchtigungen<br />
nicht vermeiden ließen. Der Eingriff ergibt sich aus dem Erfordernis der Umbaumaßnahme.<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus- Brücke ist Bestandteil der<br />
Anpassungsmaßnahmen an der Unterems zur Überführung großer Werftschiffe.<br />
Die Notwendigkeit der Anpassungsmaßnahmen ist durch die Vergrö-<br />
ßerung der Abmessungen der vom Werftstandort Papenburg aus zu überführenden<br />
Schiffe begründet. Die geplante lichte Durchfahrtsbreite der Jann-<br />
Berghaus- Brücke von rd. 57 m ergibt sich aus den Schiffsabmessungen unter<br />
Berücksichtigung der nach bisherigen Erfahrungen mit Überführungen<br />
erforderlichen Sicherheitsabstände, abgestimmt auf die Abmessungen des<br />
Sperrwerks. Für die Durchführung der Baumaßnahme war es notwendig,<br />
Flächen für den Baubetrieb zu beanspruchen. Ansonsten wäre der Umbau<br />
der Jann- Berghaus- Brücke nicht möglich gewesen (Stellungnahme regionalplan<br />
& uvp planungsbüro peter stelzer GmbH per E-Mail vom 14.04.2011).<br />
Dieser Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
Die Kompensationsmaßnahme wurde bereits umgesetzt, da sie für die Genehmigung<br />
der vorläufigen Anordnung von Teilmaßnahmen, die durch diesen<br />
Beschluss ersetzt wird, erforderlich war.
385<br />
Der Ist-Zustand wird nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder weitge-<br />
hend hergestellt; den Anforderungen des B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetzes wird<br />
entsprochen.<br />
- anlagenbedingte Auswirkungen<br />
Wir unter Punkt B.III 3.1.1.3 erläutert, verbleiben nach dem Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke keine anlagebedingten Auswirkungen auf den Boden.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> dem<br />
zukünftigen Verkehr auf der umgebauten Jann-Berghaus-Brücke ergeben<br />
sich durch das Ausbauvorhaben keine betriebsbedingten Auswirkungen auf<br />
den Boden. Die Verkehrssituation wird sich gegenüber dem bisherigen Ist-<br />
Zustand nicht verändern. Es werden demzufolge durch das Vorhaben keine<br />
zusätzlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Schadstoffein-<br />
trag oder Reifenabrieb verursacht.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Nach den Prognosen der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau (BAW, 2007) ist davon<br />
auszugehen, dass sich in den Außendeichsbereichen keine Auswirkungen<br />
auf die vorkommenden Bodentypen ergeben (UVU). Bereits derzeit werden<br />
bei entsprechenden Hochwasserereignissen die Rohmarschböden im<br />
Rahmen der natürlichen Dynamik überflutet. Veränderungen/Auswirkungen<br />
sind nach der UVU nicht zu besorgen. Wie in Zusammenhang mit dem<br />
Schutzgut <strong>Wasser</strong> erläutert, werden nur sehr geringe, nicht messbare Veränderungen<br />
des Gr<strong>und</strong>wasserstandes erwartet.<br />
Die binnnendeichs gelegenen Böden werden durch das Vorhaben im Was-<br />
serkörper der Ems nicht beeinträchtigt.
386<br />
Auswirkungen/Beeinträchtigung der Böden in den Außen- <strong>und</strong> Innendeichs-<br />
bereichen durch die wasserbaulichen Maßnahmen sind nicht zu besorgen.<br />
- anlagenbedingte Auswirkungen<br />
Auch im Zeitraum nach den Baggerungen bis zum Einstellen der ursprünglichen<br />
hydro- <strong>und</strong> morphologische Verhältnisse werden keine nachteilige<br />
Auswirkungen für die Böden im Umfeld der Ems erwartet.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Nach Art <strong>und</strong> Weise entsprechen die Auswirkungen der Unterhaltsbaggerungen<br />
den Baggertätigkeiten zur erstmaligen Herstellung der erforderlichen<br />
Fahrrinnentiefe. Jedoch treten die Auswirkungen der Untehaltungsbaggerrun-<br />
gen periodisch wiederkehrend auf. Prinzipell decken die Aussagen unter dem<br />
Aspekt baubedingte Auswirkungen jedoch auch die Unterhaltsbaggerungen,<br />
da keine zusätzlichen Wirkpfade hinzukommen.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Vorhaben mit den Zielvorgaben<br />
<strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>sätzen des B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetz (BBodSchG) in<br />
Einklang steht.<br />
Die Träger des Vorhabens haben geeignete Kompensationsmaßnahmen für<br />
die erhebliche Beeinträchtigung während der temporären Baustelleneinrichtung<br />
sowie Rückbau- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen im Baustellenbereich<br />
durchgeführt.<br />
Im Ergebnis verbleiben daher keine schädlichen Bodenveränderungen oder<br />
unzulässige Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen. Der Schutz des Bo-<br />
dens ist nach den Maßgaben des BBodSchG sichergestellt.
387<br />
3.1.2.4 Bewertung der Auswirkungen auf Klima <strong>und</strong> Luft<br />
Klima<br />
Das geplante Vorhaben führt zu keinen Veränderungen klimawirksamer Faktoren/Landschaftsbestandteilen,<br />
so dass Veränderungen bzw. erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf das Mikroklima bzw. das regionale/lokale Klima<br />
von vorne herein aufgr<strong>und</strong> fehlender Wirkungsbeziehungen ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Ein Verlust oder eine erhebliche Minderung von Klimaschutzfunktionen im<br />
Sinne der Nr. 1.1.1.4 des Anhangs 1 der UVPVwV oder Beeinträchtigungen<br />
des Klimas im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 4 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />
liegen demzufolge nicht vor.<br />
Luft<br />
Um die Belastung der Luft durch Schadstoffe bewerten zu können, stehen<br />
mehrere Bewertungsmaßstäbe zur Verfügung. Diese haben unterschiedliche<br />
Verbindlichkeit sowie zum Teil verschiedene Schutzausrichtungen. Als<br />
Rechtsvorschriften stehen das B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz <strong>und</strong> die entsprechenden<br />
Durchführungsvorschriften (22. BImSchV) zur Verfügung. Be-<br />
deutung hat auch als Allgemeine Verwaltungsvorschrift die Technische Anleitung<br />
zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die TA Luft gilt vorrangig für nach<br />
dem B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie<br />
enthält Anforderungen zum Schutz vor <strong>und</strong> zur Vorsorge gegen schädliche<br />
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, ausgenommen zum<br />
Schutz gegen Gerüche. Das planfestgestellte Vorhaben ist keine genehmi-<br />
gungsbedürftige Anlage im Sinne des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes. Die<br />
Planfeststellungsbehörde zieht die Werte der TA Luft dennoch als Orientie-<br />
rung heran, da z.B. der Schutz vor Gefahren für die menschliche Ges<strong>und</strong>heit<br />
sichergestellt ist, sofern die Gesamtbelastung die vorgegebenen Immissi-<br />
onswerte der TA Luft nicht überschreitet. Die gilt auch für den Schutz vor<br />
schädlichen Umwelteinflüssen. Die Planfeststellungsbehörde zieht daher die<br />
Vorgaben der TA Luft als Orientierungshilfe für die Frage der Erheblichkeit<br />
der vorhabensbedingten Auswirkungen heran.
388<br />
Die Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 96/62/EG von 1996) <strong>und</strong> deren<br />
Tochterrichtlinien bilden die Gr<strong>und</strong>lage der europäischen Luftreinhaltestrate-<br />
gie. In den schadstoffspezifischen Tochterrichtlinien sind Durchführungsbe-<br />
stimmungen <strong>und</strong> Grenzwerte für die einheitliche Erfassung, Beurteilung <strong>und</strong><br />
Kontrolle der Luftqualität festgelegt. Dieses Regelwerk wurde durch die Novellierung<br />
der Verordnung über Immissionswerte (22. BImSchV) im Jahr<br />
2002 in nationales Recht umgesetzt.<br />
In Bezug auf die Immissionsgrenzwerte unterscheiden die Vorschriften nach<br />
verschiedenen Schutzgütern (Schutzziel menschliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />
Schutzziel Ökosysteme <strong>und</strong> Vegetation). Die Bewertung der Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut Luft im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
erfolgt daher im Zusammenhang mit der Bewertung der Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut Mensch (Punkt 3.1.2.1) auf die insoweit verwiesen<br />
wird.<br />
In Bezug auf die Schutzziele Ökosystem <strong>und</strong> Vegetation ist festzustellen,<br />
dass eine Beeinflussung der angrenzenden Flora <strong>und</strong> Fauna nicht zu erwar-<br />
ten ist.<br />
- bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Es gibt keine Hinweise darauf, dass es infolge der Luftschadstoffemissionen<br />
in Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke bzw. den<br />
wasserbaulichen Maßnahmen zu Überschreitungen der Immissionswerte der<br />
22. BImSchV bzw. TA Luft kommen könnte.<br />
Durch die Bautätigkeiten sowie die vorhabensbedingten zusätzlichen Unterhaltungsbaggerungen<br />
wird sich die derzeitige Emissions-/Immissionssituation<br />
an Luftschadstoffen nur unwesentlich verändern. Wie unter Punkt<br />
B.III.3.1.1.4 umfangreich dargestellt, ist der Istzustand im Bereich des plan-<br />
festgestellten Vorhabens so zu beschreiben, dass die betrachteten Stoffklassen<br />
alle unterhalb der nach TA Luft <strong>und</strong> der 22. BImSchV einzuhaltenden<br />
Grenzwerte liegen. So beträgt beispielsweise bei der Stoffgruppe Schwefel-
389<br />
dioxid der Anteil im Istzustand weniger als 10% der zulässigen Belastung.<br />
Eine Überschreitung ist durch den geringfügigen <strong>und</strong> nur temporären Einsatz<br />
weiterer emissionsverursachender Maschinen nicht zu erwarten. So erhöht<br />
sich der Schiffsverkehr temporär bei Herstellung der Erstbaggerung um ca.<br />
2% im Vergleich zu dem jährlichen Schiffsaufkommen. In Hinblick auf die<br />
Unterhaltungsbaggerungen liegt der Wert pro Maßnahme bei ca. 1/3%.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
390<br />
Es sind keine relevanten anlagebedingten Auswirkungen zu besorgen.<br />
Insgesamt ist daher festzustellen, dass die Planfeststellungsbehörde die<br />
ausbaubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft als nicht erheblich<br />
bewertet. In Bezug auf die als nicht erheblich eingestuften, geringfügigen<br />
Auswirkungen sieht die Planfeststellungsbehörde das Interesse an der Verwirklichung<br />
des Vorhabens als vorrangig an.<br />
3.1.2.5 Bewertung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> die bio-<br />
logischen Vielfalt<br />
3.1.2.5.1 Bewertung der Auswirkungen auf Tiere<br />
3.1.2.5.1.1 Marine Säuger<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Schweinswale treten nicht bzw. nur in in sehr seltenen Ausnahmefällen im<br />
Bereich der Jann-Berghaus-Brücke auf. Auswirkungen auf diese Tiere sind<br />
durch die Maßnahme nicht zu besorgen<br />
Die nächstgelegenen Seeh<strong>und</strong>bestände befinden sich ca. 21 km stromabwärts<br />
der Jann-Berghaus-Brücke im Umfeld des Emder Hafens. Bau-, anla-<br />
ge- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen auf Seeh<strong>und</strong>e durch die Umbaumaßnahmen<br />
der Jann-Berghaus-Brücke sind bereits aufgr<strong>und</strong> der Entfer-<br />
nung auszuschließen.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Schweinswale treten im Bereich der wasserbaulichen Maßnahmen nicht regelmäßig<br />
auf, dennoch ist besonders im Frühjahr eine Frequentierung des<br />
Emder Fahrwassers nicht auszuschließen.<br />
Der Seeh<strong>und</strong> frequentiert regelmäßig die in der Nähe zu den wasserbaulichen<br />
Maßnahmenbereichen Emden Ems-km 40,0 – 40,5 sowie Ems-km<br />
31,0-37,0 befindliche Sandplate Geisesteert.
391<br />
Die Wertigkeit der Schweinswal- <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>bestände wurde nach den Kri-<br />
terien „Natürlichkeit des Bestandes“ <strong>und</strong> „Ökologische Funktionen des Ge-<br />
bietes als „mittel“ eingestuft.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Nach den Ausführungen unter B.III.3.1.1.5 sind keine erheblichen nachteiligen<br />
Auswirkungen auf die Schweinswal- <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>vorkommen ein-<br />
schließlich der Seeh<strong>und</strong>liegeplätze durch die in geringem Umfang erforderlichen<br />
zusätzliche Schiffsverkehre <strong>und</strong> Bagger- bzw. Verklapptätigkeiten<br />
(Erstbaggerung) zu erwarten. Schweinswale können den langsam operierenden<br />
Schiffen ausweichen. Eine Störung der Seeh<strong>und</strong>e auf den Liegeplätzen<br />
ist durch die vorhabensbedingte Zunahme der Baggeraktivitäten gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
möglich, doch zeigt der Seeh<strong>und</strong>bestand <strong>und</strong> die –verteilung im Istzu-<br />
stand, dass sich die Seeh<strong>und</strong>e von den derzeitigen Schiffsbewegungen offensichtlich<br />
nicht signifikant stören lassen bzw. vertrieben werden. Eine vor-<br />
habensbedingte Zunahme des Schiffsverkehrs <strong>und</strong> damit der Störungen erscheint<br />
angesichts der bereits vorhandenen starken Schiffsbewegungen für<br />
die Seeh<strong>und</strong>e als nicht relevant. Eine Aufgabe der Liegeplätze wird nicht erwartet.<br />
Auch eine mögliche temporäre <strong>und</strong> örtlich begrenzte Beeinträchtigung der<br />
Nahrungsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> der Nahrungsbereiche werden für Schweinswal <strong>und</strong><br />
Seeh<strong>und</strong> nicht auftreten, da sich der Fischbestand nicht nennenswert ändert.<br />
Beide Säugerarten können außerdem ohne weiteres in andere Bereiche<br />
ausweichen. Die baubedingten Auswirkungen werden daher als nicht erheblich<br />
bewertet.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde sind keine relevanten anlagebedingten<br />
Auswirkungen durch Zunahme des Tidenhubs <strong>und</strong> der Veränderung<br />
weiterer hydrologischer Parameter auf Schweinswale <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>e<br />
erkennbar, da die Veränderung dieser Parameter im Verhältnis zu der hohen
392<br />
Variabilität des Lebensraumes als sehr schwach angesehen wird. Ein verändertes<br />
Verhalten der Tiere oder eine Veränderung der Bestände wird bezüg-<br />
lich der anlagebedingten Auswirkungen nicht erwartet.<br />
Erhebliche anlagebedingte Auswirkungen sind nach Auffassung der Plan-<br />
feststellungsbehörde auszuschließen.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Hinsichtlich der Unterhaltungsbaggerungen sind die oben genannten Ausführungen<br />
zu den baubedingten Auswirkungen heranzuziehen. Auch die Unterhaltungsbaggerungen,<br />
die vom Umfang her geringer sein werden, als die<br />
Erstbaggerung, werden von der Planfeststellungsbehörde als unerheblich<br />
bewertet. Dies gilt auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der regelmäßig bei Bedarf wiederkehrenden<br />
Baggerarbeiten. Störungen durch die Arbeiten können zwar<br />
eintreten, doch werden diese maximal zu Verhaltensänderungen (z.B. Ausweichen)<br />
führen Eine vorhabensbedingte Bestandsveränderung ist nicht für<br />
die marinen Säuger zu erwarten.<br />
Insgesamt ist daher festzustellen, dass sich für das Schutzgut Tiere – marine<br />
Säuger – durch die planfestgestellten Maßnahmen die Wertstufe nicht ver-<br />
ändert. Auch nach Verwirklichung des Vorhabens ist die Wertigkeit sowohl<br />
der Schweinswalvorkommen als auch der Seeh<strong>und</strong>bestände als „mittel“<br />
einzustufen. Eine vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung ist aus<br />
Sicht der Planfeststellungsbehörde auszuschließen.<br />
Die dennoch verbleibenden sehr geringfügigen Auswirkungen (Störungen)<br />
auf das Schutzgut Tiere – marine Säuger – treten nach Bewertung der Plan-<br />
feststellungsbehörde hinter den Vorteilen, die mit der Verwirklichung des<br />
Vorhabens verb<strong>und</strong>en sind, zurück.
3.1.2.5.1.2 Fische / R<strong>und</strong>mäuler<br />
393<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Auswirkungen auf die Fischfauna 2 wurden aus den unter Ziff. 3.1.1.5.1.2 ge-<br />
nannten Erwägungen für den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke nicht prog-<br />
nostiziert. Die Planfeststellungsbehörde schließt sich der Auffassung der<br />
Fachgutachter an. Maßgeblich ist dabei, dass es sich um eine kleinräumige,<br />
zeitlich begrenzte Maßnahme handelt, für die Vermeidungsmaßnahmen angeordnet<br />
wurden (vgl. A.II 5) die insbesondere die Aufwärtsbewegungen <strong>und</strong><br />
die Laichzeit der Finte umfassen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen ausschließen.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
In der UVU wurde die Ist-Situation der Fischfauna auf Gr<strong>und</strong>lage vorhandener<br />
Daten <strong>und</strong> ergänzender Datenerhebungen beschrieben. Die Wertigkeit<br />
des Ist-Zustandes der Fischfauna wurde für die Unterms insgesamt als<br />
„hoch“ eingestuft. Die Planfeststellungsbehörde erachtet das zur Auswertung<br />
herangezogene Datenmaterial als ausreichend <strong>und</strong> schließt sich der Einstufung<br />
des Ist-Zustandes an. Es gibt keine Anhaltspunkte, die eine andere Be-<br />
wertung erfordern würden.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Im Rahmen der UVU wurden baubedingt folgende potenzielle Auswirkungen<br />
der wasserbaulichen Maßnahmen auf die Fischfauna betrachtet:<br />
• Vergrämung durch Lärm <strong>und</strong> Schwebstoffe; physiologische Schädigun-<br />
gen durch Sauerstoffdefizite <strong>und</strong> Trübstoffe; Beeinträchtigung des Auf-<br />
stiegs diadromer Arten<br />
• Erhöhte Mortalität durch Baggereinwirkung<br />
• Beeinträchtigung des Fraßerfolgs von Individuen (Makrozoobenthos)<br />
• Habitatveränderungen (Sediment)<br />
• Zusätzliche Schiffverkehre (Baggerfahrten)<br />
2 Der Begriff „Fischfauna“ schließt die R<strong>und</strong>mäuler im vorliegenden Text mit ein.
394<br />
• Auswirkungen auf die Fischfauna der Nebenflüsse <strong>und</strong> den Fortbestand<br />
mariner Fischarten<br />
Während der Bauphase kommt es zu (sehr) gering bis mäßig negativen, vo-<br />
rübergehenden, örtlich begrenzt in den jeweiligen Maßnahmenbereichen auftretenden<br />
Auswirkungen. Diese sind unter Berücksichtigung der angeordneten<br />
Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelungen) als nicht erheblich zu<br />
bewerten <strong>und</strong> führen nicht zu einer Veränderung der Wertigkeit des Istzustandes.<br />
Eine Reduzierung der jeweiligen Wertstufen um mindestens eine Wertstufe<br />
sowie insbesondere ein Verlust der Funktionen als Wanderkorridor (u.a. Aal)<br />
<strong>und</strong> möglicher Reproduktionsraum (u.a. Finte) lassen sich durch die beiden<br />
projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen verhindern. Das planfestgestellte<br />
Vorhaben ist baubedingt unerheblich negativ für die Fischfauna.<br />
Dies ergibt sich insbesondere aus nachfolgenden Erwägungen:<br />
In Bezug auf die durch die Baggerungen verursachte Trübung ist die bereits<br />
im Istzustand bestehende hohe bis sehr hohe Vorbelastung an Schwebstof-<br />
fen zu beachten. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ergibt sich keine signifkante Erhöhung,<br />
die sich erheblich negativ auf die Fischfauna auswirken würde.<br />
Eine zu den Vorbelastungen additiv wirkende, weiterreichende maßnahmen-<br />
bedingte Vergrämung der Tiere einschließlich etwaiger physiologischer<br />
Schäden oder Beeinträchtigungen von Wanderbewegungen sind aufgr<strong>und</strong><br />
der angeordneten Bauzeitenbeschränkung weitestgehend minimiert, so dass<br />
es auch unter diesem Aspekt nicht zu erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Fischfauna kommt.<br />
Es ist wahrscheinlich, dass die Finte, wie die anderen Fischarten auch, dem<br />
unmittelbaren Bereich der Baggertätigkeiten ausweichen. Zur Vermeidung<br />
erhöhter Mortalitäten bei Laich <strong>und</strong> Fischlarven wurden die oben genannten<br />
Ausschlusszeiten festgesetzt. Der Grad der Beeinträchtigung wird in der<br />
UVU als „mäßig negativ“ (Maßnahmenbereich Emden) bzw. als „gering ne-
395<br />
gativ“ (übrige Maßnahmenbereiche eingestuft. Dieser Bewertung schließt<br />
sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
Die Wirkungen auf die Reproduktion der Finte sind vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />
sehr hohen natürlichen Mortalität sowie der starken Schwankungen der täglichen<br />
Mortalitätsraten bzw. der sehr hohen Variabilität der jährlichen Larvenaufkommen<br />
der Finte zu sehen (vgl. UVU, S. 312 mwN).<br />
Das Makrozoobenthos ist durch ein degradiertes Artenspektrum mit geringen<br />
Ab<strong>und</strong>anzen <strong>und</strong> Biomassen gekennzeichnet, so das nur schwach ausge-<br />
prägte Auswirkungen auf den Fraßerfolg von Fischen erwartet werden. Insgesamt<br />
ist von gering negativen, kurzzeitigen Auswirkungen auf die Fisch-<br />
fauna auzugehen.<br />
Relevante Habitatveränderungen sind nicht zu besorgen. Die Maßnahmenbereiche<br />
stellen keine höherwertigen Lebens- bzw. Funktionsräume für Fi-<br />
sche / Neunaugen dar.<br />
Die zusätzliche Schiffsverkehre für die Erstbaggerungen sind vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der übrigen Schiffsverkehre von untergeordneter Bedeutung, so<br />
dass diese Auswirkungen auf die Fischfauna als vorübergehend, sehr gering<br />
negativ zu bewerten sind.<br />
Erheblich negative ausbaubedingte Auswirkungen auf die Fischfauna der<br />
Nebenflüsse <strong>und</strong> den Fortbestand mariner Fischarten sind nicht zu besorgen.<br />
Insgesamt ist daher festzustellen, dass die baubedingten Wirkungen des<br />
Vorhabens auf die Fischfauna unter Berücksichtigung der angeordneten<br />
Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich zu bewerten sind. Die baubedingten<br />
Auswirkungen traten räumlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt auf. Durch die<br />
Bauzeitenregelung konnten erhebliche Auswirkungen (deutliche Verluste von<br />
Fischen <strong>und</strong> Neunaugen verschiedener Entwicklungsstufen) vermindert bzw.<br />
vermieden werden.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
396<br />
Die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens auf die Fischfauna werden<br />
aus nachfolgend dargestellten Gründen als nicht erheblich bewertet.<br />
Im Rahmen der UVU wurden anlagebedingt folgende potenzielle Auswirkungen<br />
der wasserbaulichen Maßnahmen auf die Fischfauna betrachtet:<br />
• Verluste von Flachwasserlebensräumen <strong>und</strong> Unterwasserböschungen<br />
• Zunahme der jährlich auftretenden Sauerstoffdefizite<br />
• Auswirkungen auf die Fischfauna der Nebenflüsse <strong>und</strong> den Fortbestand<br />
mariner Fischarten<br />
• Veränderung von Tidenhub, Brackwassergrenze <strong>und</strong> Strömungsge-<br />
schwindigkeit<br />
Von der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme sind Flachwasserbereiche<br />
nur in einem Umfang von 55 m² betroffen (Flächen zwischen 0 <strong>und</strong> - 2m un-<br />
ter MTnw). Eine besondere Wertigkeit der betroffenen Habitate als sublitorale<br />
Laich-, Aufwuchs- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete der Fische / Neunaugen ist nicht zu<br />
erkennen. Aufgr<strong>und</strong> des geringen Umfangs <strong>und</strong> der geringen Wertigkeit der<br />
betroffenen Flachwasserbereiche werden die Auswirkungen als nicht erheblich<br />
bewertet.<br />
Weiterhin ist eine messbare Zunahme der jährlich auftretenden Sauerstoffdefizite<br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> der starken Vorbelastungen nicht zu erwarten.<br />
Ebenso sind mit den wasserbaulichen Maßnahmen keine Auswirkungen auf<br />
die Fischfauna der Nebenflüsse <strong>und</strong> auf den Fortbestand mariner Fischarten<br />
verb<strong>und</strong>en. Die Veränderungen von Tidenhub, Brackwassergrenze <strong>und</strong><br />
Strömungsgeschwindigkeit sind darüber hinaus so gering, dass nur sehr geringe<br />
negative Auswirkungen auf die Fischfauna erwartet werden. Die BAW<br />
prognostizierte für die hiermit planfestgestellten Maßnahmen eine schwache<br />
(bis 2 cm) Veränderung des Tidenhubs sowie die schwachen Änderungen<br />
der Strömungsgeschwindigkeiten (bis zu ± 10/15 cm/s) <strong>und</strong> der unveränderten<br />
Lage der Brackwassergrenze. Diese Veränderungen sind für R<strong>und</strong>mäuler<br />
<strong>und</strong> Fische von untergeordneter Bedeutung. Eine Beeinträchtigung ist über
397<br />
diesen Wirkpfad nicht zu erwarten, eine signifikante Abnahme der Wertigkeit<br />
ebenso nicht.<br />
Insgesamt sind die anlagenbedingten Auswirkungen des planfestgestellten<br />
Vorhabens aufgr<strong>und</strong> des nur minimalen Verlustes von Flachwaserbereichen<br />
<strong>und</strong> die geringfügigen Veränderungen der Tidekennwerte, die für R<strong>und</strong>mäuler<br />
<strong>und</strong> Fische von untergeordneter Bedeutung ist, als nicht erheblich zu bewerten.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Bereits in der ursprünglichen UVU wurde seitens der Fachgutachter festgestellt,<br />
dass vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass für die planfestgestellten Maßnahmen<br />
nicht die Unterhaltungsbaggerungen insgesamt, sondern nur der Anteil der<br />
Folgebaggerungen der hier behandelten Einzelmaßnahmen zu beurteilen<br />
sind, sich die zukünftigen Unterhaltungsbaggermengen gegenüber den der-<br />
zeitigen mittleren jährlichen Unterhaltungsbaggermengen nicht signifikant<br />
verändern werden. Die tatsächlich erforderliche Fahrrinnentiefe wird je nach<br />
Tiefgang des zu überführenden Schiffes in Einzelfallprüfung <strong>und</strong> unter Ausnutzung<br />
aller Optimierungsmöglichkeiten ermittelt <strong>und</strong> entsprechend gebag-<br />
gert.<br />
Auch die ergänzende Betrachtung der Auswirkungen der vorhabensbedingten<br />
Unterhaltungsbaggerungen, die im September 2008 <strong>und</strong> Mai 2011 vorgelegt<br />
wurde, beschreibt, dass die mit diesem Beschluss genehmigten Maßnahmen<br />
verursachten Unterhaltungsbaggerungen im Gesamtgefüge der vorhandenen<br />
Vorbelastung aufgehen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Fisch-<br />
fauna werden somit durch die betriebsbedingten Auswirkungen nicht bewirkt.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Auffassung an. Als maxi-<br />
male Größenordnung werden durch die vorhabensbedingten Unterhaltungsbaggerungen<br />
0,09 Mio m 3 bewegt werden. Im Vergleich zu den bereits durch<br />
vorhergehende Beschlüsse genehmigten Unterhaltungsbaggerungen von<br />
durchschnittlich fast 1 Mio m 3 (auch nach Inbetriebnahme des Sperrwerkes)<br />
erscheint die Zunahme als nicht erheblich.
398<br />
Die zusätzliche Schiffsverkehre für die bedarfsweise wiederkehrenden Un-<br />
terhaltsbaggerungen sind vor dem Hintergr<strong>und</strong> der übrigen Schiffsverkehre<br />
von untergeordneter Bedeutung. Erhebliche Beeinträchtigungen der Fisch-<br />
fauna sind auch hierdurch nicht zu erwarten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der im Bedarfsfall zusätzlich zu baggernden Flächen im Maßnahmenbereich<br />
Weener wird die Beurteilung der Auswirkungen auf die Fischfauna<br />
in der UVU für diesem Bereich von „sehr gering negativ“ auf „“gering negativ“<br />
angepasst. Unverändert sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten, insbesondere auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der starken<br />
Vorbelastungen durch bereits laufende Unterhaltungsbaggerungen.<br />
Die Auswirkungsbetrachtung erfolgte unter dem Ansatz, dass mehrmals pro<br />
Jahr Unterhaltsbaggerungen durchzuführen sind. Die durch dieses Vorhaben<br />
verursachten Unterhaltungsbaggermehrmengen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Baggertätigkeiten gehen nach Auffassung der Fachgutachter im Gesamtgefüge<br />
der Vorbelastung des Systems auf, so dass keine signifikanten Ände-<br />
rungen zwischen dem Ist- <strong>und</strong> dem Prognosezustand zu erwarten sind. Die<br />
Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Einschätzung an.<br />
Stellungnahmen:<br />
Vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />
(Abteilung Binnenfischerei – Fischereik<strong>und</strong>licher Dienst; Sachreiben<br />
vom 04.06.2007), dem Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven<br />
(Schreiben vom 21.05.2007) <strong>und</strong> dem Landesfischereiverband Weser-Ems<br />
e.V. (Schreiben vom 31.05.2007) werden Bedenken geäußert, dass sich die<br />
geplanten Ausbauvorhaben insbesondere durch Beeinträchtigungen diadromer<br />
Arten, Zunahme sauerstofflimitierter Bereiche, verstärkte Trübung <strong>und</strong><br />
Eingriffe in die Gewässermorphologie nachteilig auf die Fischfauna <strong>und</strong> die<br />
Fischerei auswirken könnten. Die Bedenken werden aus den oben angeführten<br />
Gründen/Sachverhalten von der Planfeststellungsbehörde nicht geteilt. In<br />
Bezug auf diadrome Arten ist ergänzend festzustellen, dass durch die geplanten<br />
Maßnahmen keine langfristigen Wanderhindernisse entstehen. Der
399<br />
Pfeiler 6 der Jann-Berghaus-Brücke wird nach Errichtung des neuen Pfeilers<br />
zurückgebaut.<br />
Auch unter Würdigung, dass sich die Fahrrinnenverbreitung im Bereich<br />
Weener die zukünftig zu baggernden Flächen um rechnerisch insgesamt ca.<br />
12.491 m² erweitern, werden unter Berücksichtigung der Mobilität der Fische<br />
<strong>und</strong> der weiterhin verbleibenden nicht zu baggernden Flächen nach den vorgelegten<br />
Antragsunterlagen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf<br />
die Fischfauna erwartet. Dieser Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
an.<br />
Einwendungen, nach denen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Fischfauna befürchtet werden, sind unter Bezugnahme auf die für die Antragstellung<br />
durchgeführten Untersuchungen nach Auffassung der Planfest-<br />
stellungsbehörde nicht begründet.<br />
Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde wurde mit den durchgeführten Unter-<br />
suchungen <strong>und</strong> den vorgelegten Unterlagen sowie unter Berücksichtigung<br />
der vorgesehenen Verminderungsmaßnahmen (Ausschlusszeiten) nachvoll-<br />
ziehbar dargelegt, dass mit den Maßnahmen kein Eingriff in das Schutzgut<br />
Fauna (hier Fische) verb<strong>und</strong>en ist, so dass kein Erfordernis für die Durchfüh-<br />
rung von Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen oder begleitende Messprogramme<br />
besteht.<br />
Zusammenfassend ist nach der UVU nicht mit erheblichen, sondern mit sehr<br />
geringen bis geringen negativen Auswirkungen auf die Fischfauna, die vo-<br />
rübergehend <strong>und</strong> örtlich begrenzt sind, zu rechnen. Dieser Einschätzung<br />
schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Die Wertigkeit des Ist-<br />
Zustandes der Fischfauna, der für die Unterems insgesamt als „hoch“ eingestuft<br />
wurde, wird sich durch die planfestgestellte Maßnahme nicht verändern.<br />
Die verbleibenden als gering bewerteten Auswirkungen treten nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde hinter den Erwägungen, die für die Verwirklichung<br />
des Vorhabens sprechen, zurück.
3.1.2.5.1.3 Avifauna<br />
400<br />
Nach den Datenauswertungen in der UVU <strong>und</strong> den ergänzenden Datenerhebungen<br />
des Jahres 2006/2007 kommt der Gastvogelfauna in den einzelnen<br />
Maßnahmenbereichen eine „sehr geringe“ bzw. eine „geringe Bedeutung“ zu.<br />
Die Brutvogelfauna wird durchgängig in die Kategorie „mittlere Bedeutung“<br />
eingestuft. Dieser Einstufung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke waren mögliche<br />
Auswirkungen auf die Avifauna durch Flächeninanspruchnahme<br />
(Baustelleneinrichtung) sowie Lärm <strong>und</strong> Bewegungsunruhe (Bautätigkeit,<br />
Baustellenverkehr) zu betrachten.<br />
Die Herrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgte außerhalb der<br />
Brutzeiten, so dass die Vögel auf benachbarte Flächen ausweichen können.<br />
Lärm <strong>und</strong> Bewegungsunruhe kennzeichnen den Fahrverkehr auf der Jann-<br />
Berghaus-Brücke, so dass hier eine langjährige Vorbelastung vorhanden ist.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> werden insgesamt keine wesentlichen negativen<br />
baubedingten Auswirkungen auf die Avifauna erwartet.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die für die Baustelleneinrichtung genutzten Flächen werden rückgebaut <strong>und</strong><br />
rekultiviert, so dass keine anlagebedingten Auswirkungen verbleiben.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Der Fahrverkehr auf der B 436 (Jann-Berghaus-Brücke) wird nach dem Brückenumbau<br />
unverändert wieder aufgenommen. Es verbleiben durch das<br />
Vorhaben keine betriebsbedingten Auswirkungen.
401<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Hinsichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen wurde untersucht, inwieweit<br />
sich nachteilige Auswirkungen auf die Nahrungssuche der Vögel <strong>und</strong> durch<br />
Vergrämung durch Lärm, nächtlichen Lichteinfall <strong>und</strong> Schiffsbewegungen<br />
(bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen) sowie durch Veränderungen hydrologischer<br />
Kenngrößen/Gegebenheiten (anlagenbedingte Auswirkungen)<br />
ergeben können.<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Relevante negative Auswirkungen auf die Nahrungssuche der Vögel sind<br />
aufgr<strong>und</strong> der örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzten Ausbaumaßnahmen, der hohen<br />
Mobilität der Vögel <strong>und</strong> vorhandener großräumiger Ausweichmöglichkeiten<br />
nach den Angaben in der UVU nicht zu befürchten.<br />
Vergrämungseffekte durch zusätzliche Schiffsverkehre sind vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der übrigen Schiffsverkehre nicht zu besorgen.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung kann nur für Brutvögel eintreten,<br />
die in unmittelbarer Nähe der Ufer brüten <strong>und</strong> deren Nester nicht von höhe-<br />
ren Bereichen umgeben sind. Der unmittelbare Uferbereich wird jedoch kaum<br />
von Bodenbrütern zur Brut genutzt. Nistplätze sind auch nach Durchführung<br />
der Vorhaben aufgr<strong>und</strong> der geringfügigen Zunahme der Überflutungshäufigkeit<br />
<strong>und</strong> ausreichender Geländehöhen weiterhin vorhanden. Die Veränderungen<br />
hydrologischer Kenngrößen/Gegebenheiten sind nach den vorgelegten<br />
Modellberechnungen nur gering <strong>und</strong> führen nicht dazu, dass sich erhebli-<br />
che nachteilige Auswirkungen auf die Avifauna (z.B. hinsichtlich der Habitatfunktionen<br />
oder der Nahrungssuche) ergeben können. Selbst wenn es zu<br />
vorhabensbedingten Gelegeverluste käme, sind die Vögel in der Lage, diese<br />
Verluste durch Nachgelege teilweise zu kompensieren.<br />
Es wird von der Planfeststellungsbehörde daher nicht erwartet, dass sich<br />
auftretende Gelegeverluste bzw. Bestandsveränderungen überhaupt auf das<br />
Vorhaben zurückführen lassen.
402<br />
Eine Erhöhung der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflächen kann<br />
sich auch auf die Hochwasserrastplätze <strong>und</strong> Nahrungsgebiete von Gastvögeln<br />
in den Vorländern <strong>und</strong> weniger auf die Wattflächen auswirken. Hochwasserrastplätze<br />
sind in der Regel höhere Vorlandbereiche, die von den bei<br />
Ebbe auf den Wattflächen nach Nahrung suchenden Vögeln zu Hochwasserzeiten<br />
als Ruheplatz aufgesucht werden. Durch eine Erhöhung der Überflutungshäufigkeit<br />
kann es zu zeitweiligen Nutzungseinschränkungen von derartigen<br />
Rastplätzen kommen. Allerdings kommt es auch hier nur in einem sehr<br />
eng begrenzten Bereich zu den genannten Nutzungseinschränkungen, da<br />
sich die Auswirkungen, wenn überhaupt, nur in einem sehr schmalen Uferbereich<br />
abzeichnen werden.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die Baggertätigkeit für die Unterhaltsbaggerungen sind in ihrem Umfang ge-<br />
ringer als die Erstbaggerungen, so dass die obigen Aussagen zu den baubedingten<br />
Auswirkungen auch für die betriebsbedingten Auswirkungen durch<br />
die Unterhaltsbaggerungen abdeckend sind. Ohnehin sind die Maßnahmen<br />
im aquatischen Bereich für die Gastvögel nur wenig relevant. Maximal kommt<br />
es zu kurzfristigen Änderungen im Verteilungsmuster oder im Verhalten der<br />
Tiere. Das gilt auch für die im Gegensatz zur Erstbaggerung wiederholt auf-<br />
tretenden Auswirkungen der Bagger- <strong>und</strong> Verklappungsarbeiten.<br />
Im Ergebnis wird seitens der Planfeststellungsbehörde den Angaben/<br />
Schlussfolgerungen in der UVU gefolgt, dass mit den Maßnahmen (Brückenumbau<br />
<strong>und</strong> wasserbauliche Maßnahmen) keine erheblichen nachteiligen<br />
Auswirkungen auf die Avifauna verb<strong>und</strong>en sind.
3.1.2.5.1.4 Makrozoobenthos<br />
403<br />
Im Ergebnis der Datenauswertungen in der UVU werden in den Maßnahmenbereichen<br />
Papenburg, Friesenbrücke sowie Jann-Berghaus-Brücke wurde<br />
das Makrozoobenthos in die Wertstufe „geringe Wertigkeit“ eingestuft. Im<br />
Maßnahmenbereich Emden wurde die Wertigkeit des Makrozoobenthos<br />
überwiegend als „mittel“ (bei Einzelkriterien zum Teil auch „gering“ bzw.<br />
„hoch“ eingestuft). Die im Frühjahr 2007 durchgeführte Wiederholungsuntersuchung<br />
bestätigt im Wesentlichen die im Herbst 2006 durchgeführte Erhe-<br />
bung <strong>und</strong> führt zu keiner Neuwertung.<br />
Als potenzielle Auswirkungen waren direkte Flächeninanspruchnahmen so-<br />
wie indirekte Auswirkungen infolge erhöhter Schwebstoffgehalte/Sedimentation<br />
durch Trübungsfahnen der Baggerungen zu betrachten.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Der Gewässerboden <strong>und</strong> das dort siedelnde, geringwertige Makrozoobenthos<br />
werden nur temporär in Anspruch genommen, bis sich nach Entfernen<br />
des Pfeilers 6 die Gewässersohle wieder regeneriert hat.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die Gr<strong>und</strong>fläche des neuen Pfeilers 6a wird flächenmäßig nur geringfügig<br />
größer werden als die Flächen des alten Pfeilers 6, so dass keine anlagenbedingten<br />
Beeinträchtigungen des Makozoobenthos verbleiben.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Es sind keine betriebsbedingten Auswirkungen erkennbar.<br />
Insgesamt bestehen unter Berücksichtigung der in diesem Bereich vorhan-<br />
denen Artenarmut <strong>und</strong> der kurzfristigen geringen Auswirkungen während der<br />
Bauphase sehr geringe negative Auswirkungen, die jedoch im Gesamtsys-
404<br />
tem keine Relevanz besitzen (Fachgutachterliche Stellungnahme, Stand:<br />
28.09.07). Dieser Wertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
nicht zu erwarten, da keine arten- <strong>und</strong> individuenreiche Biozönose<br />
beansprucht wird <strong>und</strong> keine schutzwürdigen Makrozoen (Rote-Liste-Arten) in<br />
ihrem Bestand gefährdet werden (UVU). Dies gilt auch unter Berücksichtigung,<br />
dass durch die Fahrrinnenerweiterung im Bereich Weener/Friesen-<br />
brücke im Saldo der wasserbaulichen Maßnahmen zukünftig bedarfsweise<br />
ca. 12.491 m² zusätzlich von Baggerungen betroffen sein können.<br />
Im Umfeld der wasserbaulichen Maßnahmen befinden sich jeweils genügend<br />
große Areale für eine Wiederbesiedlung.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Nach Durchführung der Baggerungen (Herstellung der jeweils benötigten<br />
Fahrrinnentiefe) stellen sich - analog den bereits bisher durchgeführten Bag-<br />
gerungen - nach <strong>und</strong> nach die ursprünglichen hydro- <strong>und</strong> morphologischen<br />
Verhältnisse insbesondere infolge der dynamischen Vorgänge des Schweb-<br />
stoff- <strong>und</strong> Sedimenteintrages wieder ein.<br />
Es ist nicht erkennbar, dass sich hieraus zusätzliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Makrozoobenthos ergeben.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Unter Bezugnahme auf die vorgenannten Ausführungen zu den baubedingten<br />
Auswirkungen sind bei den Unterhaltsbaggerungen keine relevanten ne-<br />
gativen Auswirkungen auf das Makrozoobenthos zu erwarten. Dort, wo es zu<br />
einem dauerhaften Flächenverlust kommt (Maßnahmenbereich Friesenbrü-<br />
cke, 12.491 m² Größe) ist bereits im Ist-Zustand keine etablierte Zönose,
405<br />
sondern nur eine Opportunistengemeinschaft vorhanden ist, die sich kurzfris-<br />
tig nach der Baggerung wieder einstellt. Sowohl die Besiedlung als auch die<br />
Wertstufe wird sich vorhabensbedingt nicht ändern. Daher wird dieser Flächenverlust<br />
von der Planfeststellungsbehörde als unerhebliche Auswirkung<br />
bewertet. Umsomehr gilt dies für die anderen Maßnahmenbereiche, in denen<br />
kein Flächenverlust stattfindet. Auch in Bezugnahme auf die vorgenannten<br />
Ausführungen zu den baubedingten Auswirkungen bei den Verklappungstätigkeiten<br />
sind bei den Unterhaltsbaggerungen keine relevanten negativen<br />
Auswirkungen auf das Makrozoobenthos zu erwarten, da die Verklappungsmengen<br />
im Vergleich zu den jährlich verbrachten Klappmengen sehr gering<br />
sind.<br />
Zusammenfassend ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde festzustellen,<br />
dass mit den von den Trägern des Vorhabens durchgeführten Untersuchun-<br />
gen <strong>und</strong> den vorgelegten Antragsunterlagen nachvollziehbar dargelegt wurde,<br />
dass durch die Maßnahmen (Brückenumbau <strong>und</strong> wasserbauliche Maß-<br />
nahmen) keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Einwendungen, nach denen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Benthosfauna befürchtet werden, sind unbegründet.<br />
3.1.2.5.2 Bewertung der Auswirkungen auf Pflanzen<br />
In der UVU wurde die Wertigkeit der im Ist-Zustand vorhanden Biotoptypen<br />
bewertet. In den Maßnahmenbereichen Papenburg, Friesenbrücke <strong>und</strong> Jann-<br />
Berghaus-Brücke wurden überwiegend Biotoptypen mit einer „mittleren“ bzw.<br />
„hohen“ Bedeutung festgestellt. Hoch- bis sehr hochwertige Biotoptypen sind<br />
im Bereich Emden zu finden, sowie kleinräumig im Umfeld der Jann-<br />
Berghaus-Brücke.<br />
Betrachtungsrelevant ist hinsichtlich des Umbaus der Jann-Berghaus-<br />
Brücke, inwieweit Biotope durch die temporäre Flächeninanspruchnahme für<br />
die Baustelleneinrichtung betroffen sind.<br />
Hinsichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen war zu untersuchen, inwieweit<br />
sich unmittelbare Auswirkungen im direkten Eingriffsbereich auf aquatische
406<br />
Biotoptypen bzw. mittelbare Auswirkungen auf angrenzende aquatische so-<br />
wie terrestrische Biotoptypen (z.B. durch Uferabbrüche) ergeben können.<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Für die Baustelleneinrichtung wurden im Umfeld der Jann-Berghaus-Brücke<br />
temporär 4.395 m² beansprucht, darunter 1.466 m² von nach § 30 BNatSchG<br />
<strong>und</strong> § 24 Abs.2 NAGBNatSchG geschützten Biotopen. Zwar erfolgt zur Eingriffsminimierung<br />
nach Fertigstellung des Bauwerks eine fach- <strong>und</strong> sachgerechte<br />
Rekultivierung der betroffenen Bereiche. Die Maßnahme ist dennoch<br />
als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Pflanzen <strong>und</strong> damit der Leis-<br />
tungsfähigkeit des Naturhaushalts zu werten.<br />
Zur Kompensation sämtlicher festgestellter erheblicher Eingriffe wird entsprechend<br />
der Darstellung im Landespflegerischen Begleitplans (LBP) eine<br />
Fläche von insgesamt 8.270 m² der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen<br />
<strong>und</strong> der Sukzession überlassen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die<br />
Darstellung im LBP Bezug genommen.<br />
Diese Maßnahme ist als Ersatzmaßnahme zu werten, da mit ihr die beeinträchtigten<br />
Funktionen <strong>und</strong> Werte des Naturhaushalts an anderer Stelle des<br />
vom Eingriff betroffenen Raums in ähnlicher Art <strong>und</strong> Weise wiederhergestellt<br />
werden. Eine Kompensation in Form des Ausgleichs ist nicht möglich, da im<br />
Umfeld des Eingriffsbereichs bereits hochwertige Biotoplebensräume beste-<br />
hen, die kaum sinnvoll weiter aufzuwerten sind <strong>und</strong> eine kurzfristige Flächenverfügbarkeit<br />
nicht erreichbar ist. Die Belange von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht höher<br />
als die mit dem Eingriff verfolgten Interessen einzustufen. Letzteren ist aus<br />
den unter B.II.2.1 dargestellten Gründen der Vorrang einzuräumen.<br />
Mit der Ersatzmaßnahme wird die festgestellte erhebliche Beeinträchtigung<br />
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts bezogen auf das Schutzgut Pflan-
407<br />
zen sachgerecht <strong>und</strong> in ihrem Umfang hinreichend kompensiert; sie ist zu-<br />
gleich erforderlich.<br />
Das Vorhaben entspricht auch den Anforderungen des § 15 Abs.1 Satz 3<br />
BNatSchG. Die im LBP herausgestellten erheblichen Beeinträchtigungen<br />
ließen sich nicht vermeiden. Entsprechend wurde ein Eingriff herausgestellt,<br />
welcher bereits kompensiert wurde. Der Eingriff ergibt sich aus dem Erfordernis<br />
der Umbaumaßnahme. Der Umbau der Jann- Berghaus- Brücke ist<br />
Bestandteil der Anpassungsmaßnahmen an der Unterems zur Überführung<br />
großer Werftschiffe. Die Notwendigkeit der Anpassungsmaßnahmen ist<br />
durch die Vergrößerung der Abmessungen der vom Werftstandort Papenburg<br />
aus zu überführenden Schiffe begründet. Die geplante lichte Durchfahrtsbreite<br />
der Jann- Berghaus- Brücke von rd. 57 m ergibt sich aus den<br />
Schiffsabmessungen unter Berücksichtigung der nach bisherigen Erfahrungen<br />
mit Überführungen erforderlichen Sicherheitsabstände, abgestimmt auf<br />
die Abmessungen des Sperrwerks.<br />
Für die Durchführung der Baumaßnahme war es notwendig, Flächen für den<br />
Baubetrieb zu beanspruchen. Ansonsten wäre der Umbau der Jann- Berg-<br />
haus- Brücke nicht möglich gewesen.<br />
Die Vorhabensträger haben mit den Antragsunterlagen im Einvernehmen mit<br />
den Naturschutzbehörden einen landschaftspflegerischen Begleitplan vorgelegt.<br />
Die gutachtlichen Stellungnahmen der Naturschutzbehörden gemäß § 3<br />
Abs.5 BNatSchG liegen vor (LK Leer, Amt für Naturschutz, Schreiben vom<br />
14.02.2007 <strong>und</strong> LK Emsland, Fachbereich Naturschutz / Wald, Schreiben<br />
vom 01.03.2007). Demnach sind die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen<br />
geeignet, die im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke zu erwartenden erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />
zu kompensieren. Die Benehmensherstellung gemäß § 3 Abs.5<br />
BNatSchG liegt vor.
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
408<br />
Mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verbleiben keine anlagebeding-<br />
ten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen. Nach Beendigung der Bau-<br />
maßnahme wurden die für die Baustellenrichtung genutzten Flächen rückge-<br />
baut <strong>und</strong> rekultiviert.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke hat keine betriebsbedingten Auswirkungen<br />
zur Folge.<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Im Zusammenhang mit den wasserbaulichen Maßnahmen werden keine gesetzlich<br />
geschützten bzw. gefährdeten Biotoptypen oder Pflanzenarten beeinträchtigt.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Beeinträchtigungen/Verluste von Biotopen <strong>und</strong> Lebensräumen sind aufgr<strong>und</strong><br />
der nur unwesentlichen hydrologischen Veränderungen <strong>und</strong> der vorhande-<br />
nen Buhnen <strong>und</strong> sonstigen Uferbefestigungen nicht zu besorgen.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Bezugnehmend auf die Ausführungen zu den baubedingten Auswirkungen<br />
(Erstbaggerungen) liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass von den bedarfsweise<br />
wiederkehrenden Unterhaltsbaggerungen als erheblich zu bewertende<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen auftreten könnten.<br />
Insgesamt liegen unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen<br />
keine Anhaltspunkte dafür vor, dass infolge des geplanten Vorhabens erheb-
409<br />
liche nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen durch Flächeninanspruchnahme<br />
hervorgerufen werden könnten. Einwendungen, die entsprechende Auswir-<br />
kungen befürchten, sind unbegründet.
410<br />
3.1.2.5.3 Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt<br />
Das Vorhaben ist mit den Zielen der Artenvielfalt <strong>und</strong> des Ökosystemschutzes<br />
der Rio-Konvention von 1992 vereinbar <strong>und</strong> widerspricht nicht der Erhaltung<br />
der biologischen Vielfalt bzw. beeinflusst diese nicht in negativem Sinne<br />
(UVU).<br />
Demnach sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die biologische<br />
Vielfalt zu besorgen.<br />
Zusammenfassend ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde festzustellen,<br />
dass mit dem geplanten Vorhaben nach Auswertung der von den Trägern<br />
des Vorhabens vorgelegten Angaben/Unterlagen <strong>und</strong> Würdigung der im<br />
Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgelegten Stellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen<br />
keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut „Tiere <strong>und</strong><br />
Pflanzen, biologische Vielfalt“ zu erwarten sind.<br />
Wie vorstehend beschrieben, sind mit den Maßnahmen (Umbau Jan-<br />
Berghaus-Brücke <strong>und</strong> wasserbauliche Maßnahmen) für die verschiedenen<br />
Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften der Tiere keine erheblichen nachteiligen<br />
Auswirkungen verb<strong>und</strong>en. In Bezug auf die während der Bauphase verursachten,<br />
als erheblich negativ bewerteten temporären Auswirkungen auf<br />
Pflanzen ist mit dieser Genehmigung eine Kompensation verb<strong>und</strong>en, die die<br />
temporären Funktionsverluste an anderer Stelle wieder herstellt. Demzufolge<br />
ist nicht zu erwarten, dass sich relevante Auswirkungen auf die biologische<br />
Vielfalt (Artenvielfalt, Ökosystemschutz) ergeben. Das Vorhaben widerspricht<br />
nicht der Erhaltung der biologischen Vielfalt bzw. beeinflusst diese nicht in<br />
negativem Sinne.<br />
Es ist nicht erkennbar, dass durch das geplante Vorhaben die Leistungs- <strong>und</strong><br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. von Biotopen <strong>und</strong> Lebensräumen<br />
(einschließlich der Ems) in erheblicher oder nachhaltiger Weise beeinflusst<br />
werden.<br />
Das Flusssystem der Ems ist ein tidebeeinflusster Lebensraum der durch<br />
dynamische/wechselnde Standort- <strong>und</strong> Lebensbedingungen geprägt wird. Es<br />
ist nicht zu erwarten, dass die geplanten Maßnahmen die bereits derzeit vor-
411<br />
belasteten Standort- <strong>und</strong> Lebensbedingungen in der Weise verändern, dass<br />
erhebliche <strong>und</strong> nachhaltige Auswirkungen auf Tiere <strong>und</strong> Pflanzen bzw. die<br />
biologische Vielfalt zu besorgen wären.<br />
Im Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist festzustellen, dass keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen der zu betrachtenden Lebensraumtypen <strong>und</strong><br />
Arten zu besorgen sind <strong>und</strong> sich Wiederherstellungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung<br />
der Vorbelastungen (betreffend das FFH-Gebiet „Unterems<br />
<strong>und</strong> Außenems“) durch die geplanten Maßnahmen nicht verschlechtern (vgl.<br />
B.III.3.1.3.1).<br />
Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde steht das Vorhaben in Einklang mit<br />
den Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Zielen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landespflege, wie<br />
sie im B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz <strong>und</strong> dem Niedersächsischen Naturschutz-<br />
gesetz verankert sind.<br />
3.1.2.6 Bewertung der Auswirkungen auf die Landschaft<br />
Nach § 1 Abs. 1 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft auf Gr<strong>und</strong> ihres eigenen Wertes <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für Leben<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Ge-<br />
nerationen im besiedelten <strong>und</strong> unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass<br />
die biologische Vielfalt, die Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Natur-<br />
haushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit <strong>und</strong> nachhaltigen Nutzungsfähigkeit<br />
der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sowie<br />
der Erholungswert von Natur <strong>und</strong> Landschaft auf Dauer gesichert sind;<br />
der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung <strong>und</strong>, soweit erforderlich,<br />
die Wiederherstellung von Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die<br />
Landschaft verb<strong>und</strong>en:
- baubedingte Auswirkungen<br />
412<br />
Die temporären Baustellentätigkeiten im anthropogen überprägten Umfeld<br />
werden sich dem Gesamterscheinungsbild der Brücke unterordnen.<br />
Die zusätzliche Schiffsverkehre (Erstbaggerungen, ca. 150 Schiffsbewegun-<br />
gen) werden bei dem derzeitigen Schiffsaufkommen von ca. 10.000 – 11.000<br />
Schiffsbewegungen pro Jahr das Erscheinungsbild der Ems bzw. der Fluss-<br />
landschaft Ems nicht merklich verändern.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die umgebaute Brücke wird dem derzeitigen Erscheinungsbild (Verklinkerung)<br />
angepasst, so dass sich das Erscheinungsbild der Brücke trotz baulicher<br />
Veränderungen (zukünftig zwei Klappbereiche, statt derzeit einem höhe-<br />
ren Klappbereich, zukünftig kleineres Brückenleitstandgebäude) insgesamt<br />
nicht nachteilig verändert.
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
413<br />
Das Erscheinungsbild der Ems bzw. der Flußlandschaft Ems wird sich durch<br />
die untergeordneten Schiffsverkehre der Unterhaltsbaggerungen nicht merk-<br />
lich verändern. Dies gilt auch in Bezug auf die Befahrbarkeit der Ems mit zukünftig<br />
größeren Schiffsgefäßen.<br />
Das Vorhaben steht in Übereinstimmung mit den Anforderungen des<br />
BNatSchG zum Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
3.1.2.7 Bewertung der Auswirkungen <strong>und</strong> Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sach-<br />
güter<br />
a) Auswirkungen durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Nachteilige Auswirkungen auf die Festung Leerort z.B. durch Erschütterun-<br />
gen/Vibrationen im Zuge der Umbaumaßnahmen sind aufgr<strong>und</strong> der Entfernung<br />
von ca. 250 m (zu den nicht überbauten Arealen der Festung Leerort)<br />
auszuschließen.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Es verbleiben keine anlagenbedingte Auswirkungen, da sich das Erschei-<br />
nungsbild der umgebauten Brücke nicht wesentlich vom derzeitigen Erscheinungsbild<br />
der Brücke unterscheiden wird.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Es ergeben sich keine betriebsbedingten Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter. Die Brücke wird wie bisher für den Fahrzeugverkehr genutzt.
414<br />
b) Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Nachteilige Auswirkungen durch die zusätzlichen Schiffsverkehre <strong>und</strong> die<br />
Baggertätigkeiten (Erstbaggerungen) sind bei Abständen zum östlichen<br />
Emsufer von ca. 50 m auszuschließen.<br />
- anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die morphologisch-hydrologischen Veränderungen der Ems (vgl.B.III.3.1.2.2)<br />
sind so gering, dass keine nachteiligen Auswirkungen (z. B. durch veränderte<br />
Strömungs- <strong>und</strong> Tidenhubverhältnisse, Versackungen) auf die denkmalgeschützte<br />
Festung Leerort zu besorgen sind. Nach der Auswirkungsanalyse<br />
des BAW werden im Uferbereich Leerort die Strömungsgeschwindigkeiten<br />
nicht bzw. nur sehr geringfügig verändert. Die Ufer sind in den betreffenden<br />
Bereichen mit einem durchlässigen Schüttsteindeckwerk auf Filter befestigt.<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Nachteilige Auswirkungen durch die zusätzlichen Schiffsverkehre <strong>und</strong> die<br />
Baggertätigkeiten (Unterhaltsbaggerungen) sind auszuschließen.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen<br />
nachteiligen Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter verb<strong>und</strong>en.<br />
3.1.2.8 Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen wurden zwischen den einzelnen Schutzgütern bei den<br />
schutzgutbezogenen Betrachtungen berücksichtigt (z. B. Auswirkungen morphologisch-hydrologischer<br />
Veränderungen auf die Fischfauna, Auswirkungen<br />
der Benthosgemeinschaften auf die Fischfauna).<br />
Belastungsverschiebungen aufgr<strong>und</strong> von Schutzmaßnahmen sind nicht zu<br />
besorgen.
415<br />
Zusammenfassung: Umweltverträglichkeit<br />
Unter Berücksichtigung der von der Planfeststellungsbehörde angeordneten<br />
Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen bewirkt das planfestgestellte<br />
Vorhaben keine erheblichen oder nachhaltig negativen Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter Menschen, Tiere, biologische Vielfalt, <strong>Wasser</strong>, Luft, Klima,<br />
Landschaft, Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen.<br />
Durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sind jedoch als erheblich negativ<br />
zu bewertende Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen <strong>und</strong> Boden<br />
festgestellt worden. Die Leistungsfähigkeit des Bodens wurde für den Zeitraum<br />
der Baumaßnahmen insbesondere im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche<br />
im Deichvorland sowie im Bereich der befestigten Baustellenerschließungsstraßen<br />
erheblich beeinträchtigt. Der Boden hatte in diesen Be-<br />
reichen temporär Bodenfunktionen verloren. Die als erheblich negativ zu bewertende<br />
Beeinträchtigung des Bodens beschränkte sich auf die Bauphase,<br />
da die betroffenen Flächen nach Abschluss der Bautätigkeiten wieder gelockert<br />
<strong>und</strong> rekultiviert wurden.<br />
Diese Inanspruchnahme bewirkte gleichzeitig temporär die Überbauung dort<br />
vorhandener Vegetationsstrukturen, die zum Teil den Status eines geschütz-<br />
ten Biotops besitzen. Zu den Auswirkungen des Vorhabens auf gesetzlich<br />
geschützte Biotope wird auf den nachfolgenden Abschnitt (B.III.3.1.3) Bezug<br />
genommen.<br />
Kompensation:<br />
Die Kompensationsverpflichtung ergab sich bereits aus der Umsetzung der<br />
vorgezogenen Teilmaßnahmen. Die weiteren Maßnahmen, die erst durch<br />
den Planfeststellungsbeschluss genehmigt werden, entfalten keinen darüber<br />
hinausgehenden Kompensationsbedarf.<br />
Mit Datum vom 14. Februar 2007 hat die Untere Naturschutzbehörde des<br />
Landkreises Leer (B-0015) das Benehmen gem. § 14 NNatG (aF) zu den<br />
Antragsunterlagen hergestellt. Gegenstand der Prüfung war der komplette<br />
Satz Antragsunterlagen, also auch die Ausarbeitung zu den Themenbereichen<br />
FFH, WRRL <strong>und</strong> Artenschutz. Insofern bezieht sich die Benehmens-
416<br />
herstellung vom 14. Februar 2007 auch auf diese Unterlagen (Schreiben des<br />
Landkreises Leer vom 19. Februar 2008)<br />
Seitens des Landkreises Leer wird mit Stellungnahme vom 14. Februar 2007<br />
dargelegt, dass der landschaftspflegerische Begleitplan in örtlicher Abstimmung<br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet wurde. Die dargestellten<br />
Kompensationsmaßnahmen entsprächen den Gesprächsergebnissen.<br />
Die aufgezeigten Maßnahmen sind nach Aussage des Landkreises Leer ge-<br />
eignet, die im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts zu kom-<br />
pensieren. Weiterhin sind nach Aussage des Landkreises Leer die den Kompensationsmaßnahmen<br />
vorgeschalteten Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungs-<br />
maßnahmen geeignet weitere als erheblich zu bewertende Beeinträchtigungen<br />
zu vermeiden (vgl. Stellungnahme vom 14. Februar 2007).<br />
Die Themenbereiche FFH, WRRL <strong>und</strong> Artenschutz, für die die Untere Naturschutzbehörde<br />
des Landkreises Leer das Benehmen hergestellt hat, werden<br />
nachfolgend unter Punkt B.III.3.1.5 von der Planfeststellungsbehörde geprüft.<br />
Der Landkreis Emsland (B-0029) hat als Untere Naturschutzbehörde mit<br />
Stellungnahme vom 01.03.2007 <strong>und</strong> 25.02.2008 festgestellt, dass im Zuständigkeitsbereich<br />
des Landkreises Emsland durch die geplanten Baumaß-<br />
nahmen keine Eingriffe im Sinne des § 7 ff NNatG (aF) erfolgen, <strong>und</strong> somit<br />
keine Ausgleichs- <strong>und</strong>/oder Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. In der gutachterlichen<br />
Stellungnahme gem. § 14 NNatG (aF) vom 01.03.2007 wird sei-<br />
tens der Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland festgestellt, dass<br />
gegen die Anpassung der Unterems für den Teilbereich des Landkreises<br />
Emsland keine Bedenken bestehen.<br />
Von der Stadt Emden (B-0010) wurde das Benehmen gem. § 14 NNatG<br />
(aF) im Schreiben vom 19.04.2007 mit folgender Maßgabe hergestellt:<br />
Mögliche Auswirkungen durch die Veränderung der Hydrologie, des Tidenhubs<br />
<strong>und</strong> der Erhöhung der Stromgeschwindigkeit sollten im Hinblick auf das
417<br />
Petkumer Deichland weitergehend untersucht <strong>und</strong> dokumentiert werden.<br />
Dies wurde näher beschrieben.<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde besteht hierfür keine Notwendigkeit.<br />
Die Bereiche werden durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
nicht direkt berührt. Das Petkumer Deichvorland ist im Bereich nördlich des<br />
Petkumer Hafens am Ufer nicht mit einer Steinschüttung befestigt. Hier findet<br />
eine natürliche Dynamik, teils mit Anlandungsvorgängen <strong>und</strong> Sedimentablagerungen<br />
bis in die Gräben hinein statt, teils hat sich eine leichte Abbruchkante<br />
gebildet, die in der unteren Ästuar-Salzwiese zur Ausbildung eines differenzierten<br />
Vegetationsmosaiks führt. Der Salzwiese vorgelagert sind stellenweise<br />
Brackwasserröhrichte sowie ein Streifen von Brackwasserwatt, der<br />
bei Ebbe regelmäßig trocken fällt.<br />
Die Modelle der BAW zu den Veränderungen des mittleren Hochwassers,<br />
des Tidenhubs <strong>und</strong> der Strömungsgeschwindigkeiten prognostizieren für diesen<br />
Bereich nur sehr geringe Veränderungen aufgr<strong>und</strong> der Vertiefung des<br />
Fahrwassers, so dass hieraus keine zusätzliche Belastung der Uferkante <strong>und</strong><br />
für die Vegetation der unteren Salzwiese zu erwarten ist.<br />
Die Vorhabensträger haben in ihrer Erwiderung dargelegt, dass nach Rück-<br />
sprache mit Herrn Wegmann (Stadt Emden) beim Sommerstau 2007 durch<br />
das Ing.-Büro IBL eine Biotoptypenkartierung mit Einmessung der Brackwas-<br />
serwattflächen erstellt werde. Darüber hinaus wurde zugesagt, dass dies<br />
wiederholt werden könnte. Insofern sind die Träger des Vorhabens der For-<br />
derung der Stadt Emden auf freiwilliger Basis nachgekommen.<br />
Zudem wurde seitens der Stadt Emden eine nähere Begründung gefordert,<br />
warum sich die Veränderung der Tidenhubs weder positiv noch negativ auf<br />
die Brutvögel im Petkumer Deichvorland auswirkt. Nach den vorliegenden<br />
Prognosen wird sich bei Umsetzung der bedarfsbezogenen Baggerarbeiten<br />
der mittlere Tidewasserstand um ca. 1 cm, der Tidenhub bis zu ± 2 cm ver-<br />
ändern. Eine Erhöhung der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflächen<br />
durch einen Anstieg des mittleren Tidehochwassers ist daher nicht ausge-<br />
schlossen. Auswirkungen auf adulte Vögel sind angesichts deren Mobilität<br />
<strong>und</strong> der langsam eintretenden Veränderung nicht zu erwarten. Jedoch kann<br />
sich prinzipiell die Erhöhung der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflä-
418<br />
chen auf die Habitate von Wiesenbrütern auswirken. Der Gutachter der Trä-<br />
ger des Vorhabens kommt daher zu dem Ergebnis, dass Gelegeverluste /<br />
Verluste einzelner Eier als Entwicklungsform der Vögel nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden können. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung kann<br />
jedoch nur für Brutvögel eintreten, die in unmittelbarer Nähe der Ufer brüten<br />
<strong>und</strong> deren Nester nicht von höheren Bereichen umgeben sind. Der unmittelbare<br />
Uferbereich ist jedoch mit Steinschüttungen befestigt, so dass sich die<br />
<strong>Wasser</strong>standsänderungen lediglich im Schüttsteinbereich abzeichnen werden.<br />
Dort wird jedoch nicht gebrütet. Auch der unbefestigte unmittelbare<br />
Uferbereich wird kaum von Bodenbrütern zur Brut genutzt. So siedeln die<br />
Wiesenbrüter der Küstenmarschen bevorzugt in den deichfernen gerade ausreichend<br />
hoch gelegenen Teilen von extensiv genutzten Grünland- <strong>und</strong><br />
Salzwiesenbereichen mit weitgehend kurzer Vegetation. Nistplätze sind auch<br />
nach Durchführung der Vorhaben aufgr<strong>und</strong> der geringfügigen Zunahme der<br />
Überflutungshäufigkeit <strong>und</strong> ausreichender Geländehöhen weiterhin vorhanden,<br />
zumal der vorhabensbedingte Anstieg des Tidehochwassers von 1 cm<br />
als sehr geringer Wert anzusehen ist, der sich in der anhand von Messungen<br />
aus der natürlichen Variabilität kaum herausfiltern lassen wird. Der <strong>Wasser</strong>-<br />
stand schwankt durch Windeinflüsse <strong>und</strong> Wellenschlag von Schiffen ohnehin<br />
um mehrere Zentimeter, so dass die Vögel auf diese Einflüsse beim Bau ih-<br />
rer Nester eingerichtet sind. Auch sind die Vögel, die im Uferbereich nisten,<br />
in der Lage, Gelegeverluste durch Nachgelege zu kompensieren. Es wird<br />
von der Planfeststellungsbehörde daher nicht erwartet, dass sich auftretende<br />
Gelegeverluste bzw. Bestandsveränderungen überhaupt auf das Vorhaben<br />
zurückführen lassen.<br />
Darüber hinaus wird von der Stadt Emden eine nähere Begründung gefordert,<br />
warum sich die Veränderung des Tidenhubs weder positiv noch negativ<br />
auf die Gastvögel im Petkumer Deichvorland auswirkt. Im Zusammenhang<br />
mit den Baggerarbeiten wurden Veränderungen des Tidenhubes von bis zu ±<br />
2cm prognostiziert. Dies führt zu einer tendenziellen Vergrößerung der Wattflächen<br />
durch Absinken des mittleren Tideniedrigwassers <strong>und</strong> durch Anstieg<br />
des mittleren Tidehochwassers in einem schmalen Streifen entlang der <strong>Wasser</strong>kante.<br />
Demgegenüber ist eine Verkleinerung der sublitoralen Nahrungs-
419<br />
gebiete durch Absinken des mittleren Tideniedrigwassers <strong>und</strong> eine Erhöhung<br />
der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflächen durch einen Anstieg des<br />
mittleren Tidehochwassers wahrscheinlich. Da die Ufer der Ems weitgehend<br />
durch Steinschüttungen befestigt sind, wird sich die Änderung der <strong>Wasser</strong>stände<br />
im Wesentlichen auf diesen Bereich beschränken. Die Steinschüttungen<br />
stellen jedoch keine adäquaten Hochwasserrastplätze für Gastvögel dar.<br />
Insofern bleiben die wertvollen Rastgebiete vom Vorhaben weitgehend unbeeinflusst.<br />
Selbst in Bereichen ohne Steinschüttungen werden sich die vorhabensbedingten<br />
<strong>Wasser</strong>standsänderungen nicht auf die Gastvogellebensräume<br />
auswirken. Die <strong>Wasser</strong>standsänderungen betreffen nur einen relativ<br />
schmalen Streifen entlang der <strong>Wasser</strong>kante, dem die mobilen Vögel ohne<br />
weiteres ausweichen können. Generell sind <strong>Wasser</strong>standsschwankungen um<br />
mehrere Zentimeter durch Windeinflüsse <strong>und</strong> Wellenschlag von Schiffen ohnehin<br />
an den Uferkanten vorhanden, so dass das Ausweichen kein unge-<br />
wöhnliches Phänomen für die Vögel darstellt. Ein flächiger Verlust von<br />
Hochwasserrastplätzen ist daher nicht zu besorgen.<br />
Weiter führt die Stadt Emden in der Stellungnahme vom 25.05.2007 aus,<br />
dass eine ges<strong>und</strong>heitliche Gefährdung der Bevölkerung durch verminderten<br />
Hochwasserschutz, durch Gefährdung der Standsicherheit von Gebäuden<br />
<strong>und</strong> Aufbauten, durch Gefährdungen der Sicherheit in der Schifffahrt sowie<br />
negative Auswirkungen auf die Trinkwasserförderung ausgeschlossen werden<br />
muss. Die Sicherheit der Deiche <strong>und</strong> Deichfußsicherungen seien in vol-<br />
lem Umfang zu gewährleisten. Zudem müsse sichergestellt werden, dass<br />
durch die Maßnahme eine Gefährdung der Bevölkerung der Stadt Emden<br />
durch Emissionen nicht zu befürchten sei. Das planfestgestellte Vorhaben<br />
verursacht keine relevanten Auswirkungen auf die von der Stadt Emden dargelegten<br />
Bereiche. Negative nachhaltige Auswirkungen auf die Trinkwasserförderung<br />
können aufgr<strong>und</strong> der prognostizierten sehr geringen Änderungen<br />
der <strong>Wasser</strong>stände <strong>und</strong> der Salzgehalte in der Ems ausgeschlossen werden<br />
(vgl. Kap. 1.4.1.2 UVU).<br />
Auswirkungen auf die Trinkwasserförderung sind nicht zu besorgen; die<br />
Maßnahmen liegen außerhalb des <strong>Wasser</strong>schutzgebietes für die <strong>Wasser</strong>ver-<br />
sorgungsanlagen der Stadtwerke Emden GmbH. Der Hochwasserschutz
420<br />
bleibt durch die geplante Maßnahme weiterhin gewährleistet. Die Sicherheit<br />
der Deiche <strong>und</strong> der Deichfußsicherungen bleibt weiterhin gewährleistet. Laut<br />
BAW-Gutachten gibt es lediglich eine Tidenhubveränderung von 2 cm. Nega-<br />
tive Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch Emissionen (Licht, Luft-<br />
schadstoffe, Lärm) ebenso wie erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
<strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> Boden sind nach Aussage des TdV nicht zu zeitigen. (Erwide-<br />
rung TdV). Die Planfeststellungsbehörde teilt diese Bewertung. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Ausführungen unter B.III.3.1.2<br />
Bezug genommen.<br />
In der Stellungnahme vom 06.06.207 wird ausgeführt, dass die Stadt Emden<br />
es für dringend erforderlich hält, die Erkenntnisse aus dem durch den<br />
NLWKN in Auftrag gegebenen Gutachten zur Sturmflut im November 2006 in<br />
die Betrachtung einzubeziehen. Mit Stellungnahme vom 27.09.2011 hat die<br />
BAW erklärt, dass sich daraus keine Auswirkungen auf die dem Verfahren<br />
zugr<strong>und</strong>e liegende Prognose ergeben. Die in dem Bericht zur Durchführung<br />
einer wasserbaulichen Systemanalyse der Sturmflut „5.Allerheiligenflut“ vom<br />
1.11.2006 – BAW Nr. A3955 03 10161 dargestellten gr<strong>und</strong>legenden Er-<br />
kenntnisse sind in dem Gutachten, das diesem Verfahren zugr<strong>und</strong>e liegt<br />
(BAW-Nr.: A39550310095 – Januar 2007) berücksichtigt.<br />
Darüber hinaus hat die Stadt Emden in der Stellungnahme vom 06.06.2007<br />
angeregt, die Betriebszeiten der Bagger aus Gründen des Schutzes der<br />
flussnah lebenden Bevölkerung vor zusätzlichen Lärmbelästigungen einheitlich<br />
zu regeln. Die Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />
menschliche Ges<strong>und</strong>heit hat gezeigt, dass es durch die vorhabensbedingten<br />
Immissionen weder zu Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen noch zu erheblichen<br />
Belästigungen der Bevölkerung kommen wird. Eine Regelung im Sinne des<br />
Vorschlags der Stadt Emden ist daher nicht erforderlich.
421<br />
3.1.3 gesetzlich geschützte Biotope<br />
Das planfestgestellte Vorhaben führt aus nachfolgend dargestellten Erwä-<br />
gungen nicht zu einer Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope im<br />
Sinne von § 30 BNatSchG bzw. erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung<br />
einer Befreiung gem. § 67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG.<br />
a) Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke kam es zu einer temporären<br />
Flächeninanspruchnahme einschließlich einer Überbauung dort vorhandener<br />
Vegetationsstrukturen, die zum Teil den Status eines geschützten Biotops<br />
besitzen <strong>und</strong> gemäß § 30 BNatSchG geschützt sind (insgesamt ca.<br />
1.466 m 2 ). Es handelte sich auf einer Fläche von ca. 795 m 2 um Seggen-,<br />
Binsen- oder hochstaudige Nasswiesen <strong>und</strong> bei einer weiteren Fläche von<br />
ca. 671 m 2 um Schilf-Land-Röhricht.<br />
Die Planfeststellungsbehörde erachtet die Ausnahmetatbestände entgegen<br />
der Auffassung des BUND <strong>und</strong> des WWF als erfüllt <strong>und</strong> erteilte für das plan-<br />
festgestellte Vorhaben in Bezug auf die Beeinträchtigung der vorstehend beschriebenen<br />
geschützten Biotope in der vorläufigen Anordnung Ausnahme-<br />
genehmigungen damals noch nach § 28a Abs. 5 Nr.2 NNatG. Die Notwendigkeit<br />
der Ausnahmegenehmigungen ergab sich aus überwiegenden Grün-<br />
den des Allgemeinwohls (vgl. dazu auch unter B.II.2 <strong>und</strong> B.II.2.4.1.4). Die<br />
überbauten Biotope sind von sehr großer Bedeutung für die Natur. Es ist je-<br />
doch zu beachten, dass die Beeinträchtigung nur temporär erfolgte <strong>und</strong> sich<br />
die Biotope nach Abschluss der Bauarbeiten <strong>und</strong> einer Regenerationsphase<br />
wieder eingestellt haben, so dass es nicht zu einem dauerhaften Verlust<br />
kam.<br />
Außerdem war die temporäre Überbauung der Biotope aus bautechnischen<br />
Gründen nicht zu vermeiden. Alternativen, die nicht zu einer Beanspruchung<br />
ähnlich wertvoller Biotopstrukturen hätten führen können, kamen nicht in Be-<br />
tracht, da eine bereits vorhandene Brücke umgebaut wurde, deren Standort<br />
nicht veränderlich war.<br />
Die temporäre Überbauung der Biotope (Baustelleneinrichtung) war daher<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zur Verwirklichung des Vorhabens<br />
erforderlich. Das Vorhaben entfaltet regional fördernde Wirkungen, die sich in
422<br />
der Stärkung des Werftenstandortes manifestieren. In der konkreten Wertung<br />
überwiegen die Gründe, die für die Verwirklichung des Vorhabens sprechen,<br />
den Belangen des Naturschutzes, insbesondere wegen des temporären Charakters<br />
der Beeinträchtigung. Nach Bauende erfolgte eine Rekultivierung der<br />
Flächen.<br />
Die Beeinträchtigungen sind aus Sicht der Planfeststellungsbehörde in geeigneter<br />
Weise kompensiert worden. Hinsichtlich der Einzelheiten der Kompensationsmaßnahme<br />
wird auf den LBP Bezug genommen.<br />
Die vorläufige Anordnung, die den Umbau der Brücke vorab genehmigte,<br />
wird nunmehr durch diesen Planfeststellungsbeschluss ersetzt. Die oben<br />
dargestellten Gründe, die seinerzeit eine Ausnahmegenehmigung nach §<br />
28a Abs. 5 Nr.2 NNatG rechtfertigten, erlauben nunmehr die Erteilung einer<br />
Befreiung gem. § 67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG.<br />
b) <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Naturnahe fließende Binnengewässer (Bach – <strong>und</strong> Flussabschnitte)<br />
zählen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG, wo-<br />
runter nach NLWKN (NLWKN: Gesetzlich geschützte Biotope <strong>und</strong> Landschaftsbestandteile<br />
in Niedersachen. Inform. Naturschutz Niedersachs.<br />
3/2010, 30. Jhrg., Hannover: 161-208, S. 167) auch der von Ebbe <strong>und</strong> Flut<br />
beeinflusste Flussunterlauf der Ems, einschließlich Priele <strong>und</strong> Wattflächen,<br />
fällt. Jedoch können nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde die durch<br />
diese Planfeststellung betroffenen Maßnahmenbereiche nicht als „naturnah“<br />
bezeichnet werden, da sie sich innerhalb einer Schifffahrtsstraße befinden<br />
<strong>und</strong> bereits durch Baggerungen vorbelastet sind. Auch der sehr hohe<br />
Schwebstoffgehalt in der Unterems spricht gegen einen naturnahen Zustand.<br />
Insofern geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass die Baggerungen<br />
nicht zu einer Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops im<br />
oben genannten Sinne führt.<br />
Als Folge der Baggerungen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen geänderten Gewässermorphologie<br />
treten Änderungen der Tidewasserstände <strong>und</strong> der Strömungsgeschwindigkeit<br />
<strong>und</strong> des Salzgehaltes auf, die nach den Berechnungen<br />
der BAW aus gutachterlicher Sicht als gering einzuschätzen sind. Fol-
423<br />
gende nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope sind im Einflussbereich des<br />
Tidegeschehens in der Unterems zu erwarten bzw. kommen dort vor:<br />
− Uferbegleitende naturnahe Vegetation<br />
− Naturnahe Verlandungsbereiche<br />
− Naturnahe überschwemmte Bereiche<br />
− Röhrichte<br />
− Großseggenrieder<br />
− Seggen, Binsen oder hochstaudenreiche Nasswiesen<br />
− Auenwälder (im Betrachtungsgebiet sind lediglich Fragmente oder<br />
gebüschartige Stadien vorhanden)<br />
− Salzwiesen <strong>und</strong> Wattflächen im Küstenbereich<br />
Sämtliche genannten Biotope werden durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
nicht direkt berührt. Die geringfügigen Änderungen der Tidewasserstände<br />
können zu kleinräumigen Veränderungen in der Ausdehnung <strong>und</strong> Größe<br />
der genannten Biotope führen. Da diese Biotope amphibisch sind <strong>und</strong> durch<br />
hohe Feuchtigkeiten gekennzeichnet sind, geht die Planfeststellungsbehörde<br />
nicht von einer Verkleinerung der Flächen aus, sondern schätzt die Auswirkungen<br />
eher positiv ein, da der Tidenhub <strong>und</strong> damit der amphibische Bereich<br />
tendenziell eher vergrößert wird. Jedoch ist der Planfeststellungsbehörde<br />
bewusst, dass die Änderungen der Tidewasserstände so gering sind, dass<br />
sich Veränderungen, die isoliert auf das Vorhaben zurückzuführen sind, nicht<br />
messbar in der Natur widerspiegeln werden, da die natürliche Variabilität im<br />
Tidegeschehen sehr groß ist <strong>und</strong> quasi bei jeder Tide andere Verhältnisse<br />
herrschen. Auch sind die Ufer größtenteils durch Steinschüttungen gesichert,<br />
so dass sich die <strong>Wasser</strong>standsänderungen größtenteils dort auswirken. Aufgr<strong>und</strong><br />
dieser hohen Variabilität werden sich nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde<br />
bei den gesetzlich geschützen Biotoptypen auch keine Änderungen<br />
durch die geringfügigen Veränderungen der Strömungsgeschwindkeiten<br />
oder des Salzgehaltes nachweisen lassen.<br />
Eine Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope ist nach Ansicht der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht zu erwarten.
424<br />
Entgegen der Einschätzung des Naturschutzverbandes Niedersächsischer<br />
Heimatb<strong>und</strong> ist die Planfeststellungsbehörde nicht der Auffassung, dass es<br />
durch die Anpassung der Fahrrinne bei Ems-km 7,2 zu Uferabbrüchen oder -<br />
ausbauten <strong>und</strong> dadurch bedingten Verlusten entsprechend wertvoller Biotope<br />
kommen wird.<br />
Das Ufer ist in diesem Bereich bereits mit Steinschüttungen <strong>und</strong> Buhnen ge-<br />
sichert. Die Steinschüttungen <strong>und</strong> die Buhnen schützen die betreffenden Biotope.<br />
Die neu angepasste Fahrrinne verläuft vor dem Buhnenstrich. Eine Be-<br />
schädigung der Böschung durch die Anpassungsmaßnahmen kann daher<br />
ausgeschlossen werden. Ein Verlust angrenzender Röhrichtbestände ist da-<br />
her auch angesichts der von der BAW prognostizierten geringen Änderung<br />
der Strömungsgeschwindigkeiten (s. o.) nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu erwarten.<br />
3.1.4 Nationale Schutzgebiete<br />
Unter den Nationalen Schutzgebieten sind der „Nationalpark Niedersächsisches<br />
Wattenmeer“ <strong>und</strong> das Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“<br />
zu betrachten.<br />
Der „Nationalpark Wattenmeer“ umfasst eine Fläche von 345.000 ha <strong>und</strong><br />
beinhaltet die Lebensräume Watt, Priele <strong>und</strong> Rinnen, Meeresgebiete, Sandbänke,<br />
Strände, Salzwiesen <strong>und</strong> Dünen vor der Niedersächsischen Küste<br />
bzw. auf den Ostfriesischen Inseln (außerhalb der besiedelten Bereiche),<br />
zwischen der Grenze zu den Niederlanden am Dollart <strong>und</strong> der Elbmündung<br />
bei Cuxhaven (http://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/nationalpark/<br />
steckbrief).<br />
Sowohl der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke als auch die Baggerungen<br />
finden außerhalb der Grenzen des Nationalparks statt, so dass direkte Auswirkungen<br />
nicht auftreten. Die Klappstellen befinden sich dagegen an den<br />
Nationalparkgrenzen. Auswirkungen in Form von Trübungsfahnen sind insofern<br />
möglich, als dass Wattflächen <strong>und</strong> Sublitoralbereiche nahe den Klapp-<br />
stellen zeitweise höheren Schwebstoffgehalten ausgesetzt sind. Jedoch treten<br />
diese höheren Gehalte zeitlich eng begrenzt auf <strong>und</strong> sind auch ange-<br />
sichts der ohnehin stattfindenden Unterhaltungsbaggerungen bzw. –
425<br />
verklappungen mengenmäßig kaum relevant, so dass es zu keiner messba-<br />
ren Veränderung dieser Bereiche kommen wird, die isoliert auf das Vorhaben<br />
zurückzuführen sind (vgl. B.III.3.1.5.1). Auch die Änderungen des Tidege-<br />
schehens, des Stofftransportes <strong>und</strong> der Strömungsmechanik, die sich durch<br />
die modifizierte Fahrrinne ergeben, sind derart gering, dass sie zu keinen<br />
messbaren Auswirkungen auf das Gebiet des Nationalparks führen werden.<br />
Das Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“ erstreckt sich von<br />
der Außenems bis zur Elbmündung. Das Kerngebiet des Biosphärenreservates<br />
ist der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Im Kerngebiet des<br />
Biosphärenreservats steht der Schutz der Natur im Vordergr<strong>und</strong>. Die Auswirkungen<br />
der wasserbaulichen Maßnahmen sind mit denen identisch, die bereits<br />
vorstehend in Zusammenhang mit dem Nationalpark Wattenmeer genannt<br />
wurden.<br />
Zu dem Biosphärenreservat gehört jedoch auch die Entwicklungszone, die<br />
die terrestrischen Bereiche der Küstenlandkreise bzw. -gemeinden umfasst.<br />
Diese Zone ist Modellregion für nachhaltiges Leben <strong>und</strong> Wirtschaften im Küstenraum<br />
für die von der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Watten-<br />
meer ein Handlungsprogramm aufgestellt wurde:<br />
1. Es soll eine nachhaltige touristische Entwicklung, die sowohl den umweltals<br />
auch den wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Ansprüchen gerecht wird, in<br />
der Region etabliert werden.<br />
2. Eine nachhaltige Land- <strong>und</strong> Ressourcennutzung soll durch die Inwertset-<br />
zung <strong>und</strong> Vermarktung regionaler Produkte auch in Verbindung mit einer<br />
umweltverträglichen <strong>und</strong> natur- <strong>und</strong> kulturbezogenen touristischen Ent-<br />
wicklung unterstützt werden.<br />
3. Es soll der Anspruch eines UNESCO- Biosphärenreservates als Modell-<br />
region für 'Klimaschutz <strong>und</strong> Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien'<br />
erfüllt werden<br />
4. Der Aufbau 'Juniorranger-Netzwerkes' dient dem Auftrag des Biosphären-<br />
reservates als Bildungsort für Nachhaltige Entwicklung.<br />
(http://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/biosphaerenreservat/handlungsprogramm).
426<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke beansprucht während des Umbaus<br />
terrestrische Flächen, die in der Entwicklungszone des Biosphärenreservates<br />
liegen.<br />
Abgesehen davon, dass der Brückenumbau eine lokale <strong>und</strong> zeitlich beschränkte<br />
Maßnahme ist bzw. war, ist für die Planfeststellungsbehörde nicht<br />
ersichtlich, dass die Umsetzung des o.a. Handlungsprogrammes durch die<br />
Maßnahme in irgendeiner Form behindert oder beeinträchtigt wird. Die bauzeitliche<br />
Flächenbeanspruchung ist inzwischen wieder ausgeglichen. Die<br />
umgebaute Brücke unterscheidet sich hinsichtlich ihrer Auswirkungen nicht<br />
von der ursprünglichen Version. Die Entwicklungszone ist vorhabensbedingt<br />
nicht verändert.<br />
3.1.5 Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der Richtlinie<br />
92/43/EWG (FFH–Richtlinie), der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie)<br />
<strong>und</strong> der Richtlinie 2000/60/EG (<strong>Wasser</strong>rahmen-<br />
richtlinie) sowie deren nationaler Umsetzung<br />
3.1.5.1 Verträglichkeitsprüfung<br />
Das Vorhaben ist zulässig im Sinne des § 34 B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG), Art. 6 Abs. 3 FFH-RL.<br />
Nach Art 6 Abs.3 der FFH – Richtlinie erfordern Pläne oder Projekte, die<br />
nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder<br />
hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in<br />
Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen<br />
könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet<br />
festgelegten Erhaltungszielen. Gemäß § 34 Abs.1 B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz,<br />
der die vorstehende Regelung national umsetzt, sind Projekte, die nicht un-<br />
mittelbar der Verwaltung eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes dienen, soweit sie einzeln<br />
oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind,<br />
ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogel-<br />
schutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, vor ihrer Zulassung oder Durch-
427<br />
führung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebie-<br />
tes zu überprüfen.<br />
Der FFH-Verträglichkeitsprüfung geht eine FFH-Vorprüfung voraus, das sog.<br />
Screening, in dem geprüft wird, ob es einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf.<br />
Nach dem Beschluss des BVerwG vom 26.11.2007 (4 BN 46/07) sind<br />
die bei der Vorprüfung nach Art.6 Abs.3 Satz 1 der FFH – Richtlinie anzule-<br />
genden Maßstäbe nicht identisch mit den Maßstäben für die Verträglichkeitsprüfung<br />
selbst. Bei der Vorprüfung ist nur zu untersuchen, ob erhebliche Be-<br />
einträchtigungen des Schutzgebietes ernstlich zu besorgen sind. Erst wenn<br />
das zu bejahen ist, schließt sich die Verträglichkeitsprüfung mit ihren Anfor-<br />
derungen an den diese Besorgnis ausräumenden naturschutzfachlichen Gegenbeweis<br />
an (BVerwG 26.11.2007- 4 BN 46/07).<br />
Das Vorhaben erfüllt unzweifelhaft den Projektbegriff. Die Planfeststellungs-<br />
behörde prüft daher gebietsbezogen das Erfordernis zur Durchführung einer<br />
Verträglichkeitsprüfung im Wege der Vorprüfung.<br />
Im voraussichtlichen Wirkraum des planfestgestellten Vorhabens liegen Ge-<br />
biete, die durch die Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur<br />
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong><br />
Pflanzen (FFH-Richtlinie, ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7) in der derzeit geltenden<br />
Fassung bereits unter Schutz gestellt sind (gelistete Gebiete) sowie<br />
ein Gebiet („Unterems <strong>und</strong> Außenems“), das von dem B<strong>und</strong>esland Nieder-<br />
sachsen an die B<strong>und</strong>esregierung zur Weiterleitung an die EU-Kommission<br />
gemeldet wurde. Aufgr<strong>und</strong> verschiedener kommunaler Klagen gegen die Listung<br />
dieses Gebietes befindet es sich nicht auf der Liste der Gebiete von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung.<br />
Ist ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung noch nicht gelistet, ist dessen<br />
Schutzstatus gegenüber einem gelisteten Gebiet geringer. Die in Art. 6<br />
Abs.2 bis 4 FFH – RL vorgesehenen Schutzmaßnahmen müssen noch nicht<br />
getroffen werden. Die Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, Schutzmaßnahmen<br />
zu ergreifen die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhal-
428<br />
tungsziel geeignet sind, die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen<br />
Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren (EuGH Urteil vom<br />
13.01.2005, Az.: C-117/03). Für solche Gebiete stellt die Anlegung der materiell-rechtlichen<br />
Maßstäbe des Art. 6 Abs.3 <strong>und</strong> 4 FFH-RL in aller Regel einen<br />
„angemessenen Schutz“ im Sinne des EuGH dar (BVerwG Beschluss<br />
vom 7.9.2005, Az.: 4 B 49.05; EuGH Urteil vom 13.01.2005, Az.: C-117/03).<br />
Die Planfeststellungsbehörde behandelt dieses Gebiet daher aus Vorsorgegründen<br />
wie ein gelistetes Gebiet.<br />
Die EU-Kommission hat im Dezember 2004 offizielle Gebietslisten für die<br />
atlantische <strong>und</strong> kontinentale Region veröffentlicht (Entscheidung der Kommission<br />
vom 07. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Ra-<br />
tes zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
in der atlantischen biogeographischen Region, bekannt gegeben<br />
unter Aktenzeichen K (2004) 4032, ABl. EU 2004, L 387, 1).<br />
Durch Entscheidung der Kommission vom 12./13. November 2007 wurde<br />
gemäß der Richtlinie 92/43/EWG eine erste aktualisierte Liste von Gebieten<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region<br />
(bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5396, ABl. EU 2008, L<br />
12/1), durch Entscheidung der Kommission vom 12. Dezember 2008 eine<br />
zweite aktualisierte Liste (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2008)<br />
8119, ABl. EU 2009, L 43/466) <strong>und</strong> durch Beschluss der Kommission vom<br />
22. Dezember 2009 eine dritte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (bekannt<br />
gegeben unter Aktenzeichen K (2009) 10405, Amtsblatt EU 2010, L 30/43)<br />
verabschiedet.<br />
Darüber hinaus liegen im Wirkraum der Vorhaben Gebiete, die aufgr<strong>und</strong> der<br />
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom<br />
30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie,<br />
Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 20/7 vom<br />
26.01.2010) zu Schutzgebieten erklärt worden sind. Die Liste der Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete wurde zuletzt gemäß § 10 Abs.6 B<strong>und</strong>esnatur-<br />
schutzgesetz (alte Fassung) mit Bekanntmachung vom 26. Juli 2007 aktuali-
429<br />
siert <strong>und</strong> im B<strong>und</strong>esanzeiger veröffentlicht (B<strong>und</strong>esanzeiger Nr. 196 vom<br />
19.10.2007).<br />
Diese Gebiete werden nach Art.7 der FFH Richtlinie an den Anforderungen<br />
der FFH Richtlinie gemessen.<br />
Ferner findet die Vogelschutzrichtlinie in solchen Gebieten unmittelbar Anwendung,<br />
die der Mitgliedstaat nicht nach Art. 4 Abs. 1 S. 4 Vogelschutzrichtlinie<br />
zum Schutzgebiet erklärt hat, die jedoch die besonderen Anforderungen<br />
an ein Schutzgebiet im Sinne von Art. 4 Abs. 1 S. 4 Vogelschutzrichtlinie erfüllen<br />
(EUGH, Urteil vom 02.08.1993 – Rs. C-355/90, NuR 1994, 521,522;<br />
BVerwG, Urteil vom 01.04.2004, BVerwGE 120, 276, Az.: 4 C 2/03). Nicht<br />
erklärte Gebiete dieser Art besitzen daher den Rechtsstatus eines „faktischen“<br />
Vogelschutzgebietes <strong>und</strong> unterliegen dem Rechtsregime des Art. 4<br />
Abs. 4 Vogelschutzrichtlinie. Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2009/147/EG<br />
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verpflichtet die Mitgliedstaa-<br />
ten, wenn in ihrem Gebiet in Anhang I genannte Arten vorkommen, diejenigen<br />
Gebiete zu besonderen Schutzgebieten zu erklären, die für die Erhaltung<br />
dieser Arten zahlen- <strong>und</strong> flächenmäßig am geeignetsten sind. Diese Gebiete<br />
werden teilweise als sog. IBAs (Important Bird Areas) gelistet.<br />
Nach der Rechtsprechung des EUGH (Urteile vom 19.05.1998, Az.: C 3/96<br />
sowie vom 07.12.2000, Az.: C 374/98) <strong>und</strong> auch des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes<br />
ist das unter der Abkürzung IBA bekannte Verzeichnis zwar nicht<br />
rechtlich verbindlich, stellt allerdings ein gewichtiges Indiz bei der nach Art. 4<br />
Abs. 1 S. 4 Vogelschutzrichtlinie gebotenen Eignungsbeurteilung dar<br />
(BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, Az.: 9 A 3/06, zitiert nach juris Rn. 53). Es<br />
ist insoweit ein wissenschaftliches Beweismittel für die Frage, ob ein Mitgliedstaat<br />
seiner Verpflichtung nachgekommen ist, die Gebiete zu besonderen<br />
Schutzgebieten zu erklären, die zahlen- <strong>und</strong> flächenmäßig für die Erhaltung<br />
der geschützten Arten am geeignetsten sind. Die Europäische Kommission<br />
hat nunmehr (im Oktober 2009) allerdings das Verfahren gegen<br />
Deutschland im Zusammenhang mit der unzureichenden Ausweisung besonderer<br />
Vogelschutzgebiete eingestellt, nachdem von der B<strong>und</strong>esrepublik
430<br />
zusätzliche Vogelschutzgebiete ausgewiesen worden sind. Da die EU-<br />
Kommission unter dem Blickwinkel des Vogelschutzes nunmehr keinen wei-<br />
teren Nachmeldebedarf sieht, kann man davon ausgehen, dass der Auswei-<br />
sungsvorgang als abgeschlossen zu bewerten ist <strong>und</strong> Deutschland bereits<br />
die zahlen- <strong>und</strong> flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten erklärt<br />
hat.<br />
Inzwischen hat das Melde- <strong>und</strong> Gebietsausweisungsverfahren auch einen<br />
fortgeschrittenen Stand erreicht, so dass zwischenzeitlich in Deutschland das<br />
von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vo-<br />
gelschutzgebiete entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008,<br />
Az.: 9 VR 9/07, zitiert nach juris Rn. 16). Die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland hat<br />
zusätzliche Vogelschutzgebiete ausgewiesen <strong>und</strong> gemeldet, um dadurch die<br />
von der EU-Kommission festgestellten Meldedefizite zu beseitigen. Deshalb<br />
hat die Kommission ein sich über mehrere Jahre hinziehendes Verfahren<br />
eingestellt, das wegen der Nichtbeachtung von Naturschutzgesetzen einge-<br />
leitet worden ist. Deshalb kann man nun davon ausgehen, dass die B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland ihre Pflicht erfüllt hat, die flächen- <strong>und</strong> zahlenmäßig<br />
geeignetsten Gebiete zu melden (Art. 4 Abs. 1 VSRL).<br />
Da das Verfahren gegen die B<strong>und</strong>esrepublik eingestellt ist, geht die Planfeststellungsbehörde<br />
davon aus, dass es keine weiteren faktischen Vogel-<br />
schutzgebiete gibt, die eine Lücke im Netz schließen sollen. Insofern ergibt<br />
sich für das Planfeststellungsverfahren kein Bedürfnis der Prüfung etwaiger<br />
IBAs. Geprüft werden FFH-Gebiete <strong>und</strong> EU-Vogelschutzgebiete sowie das<br />
Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“, das von der Planfeststellungsbehörde<br />
aus vorstehend angeführten Erwägungen wie ein FFH Gebiet behandelt wird
431<br />
Innerhalb des voraussichtlichen Wirkraums liegen folgende Gebiete:<br />
EU-Kennzeichen Name des Gebietes Bemerkung<br />
FFH-Gebiete<br />
DE 2809-331 Ems<br />
DE 2306-301 Nationalpark Niedersächsi-<br />
sches Wattenmeer<br />
NL 1000001 Waddenzee<br />
Betrifft ausschließlich den<br />
Teilbereich der Ruhezone<br />
I/1 Dollart<br />
DE 2507-331 Unterems <strong>und</strong> Außenems Inbegriffen ist ebenfalls der<br />
Nachmeldevorschlag, der<br />
mit Stand 12/2006 des Nds.<br />
MU vorliegt<br />
EU-Vogelschutzgebiete<br />
DE 2609-401 Emsmarsch von Leer bis<br />
Emden (V10 <strong>und</strong> V10a)<br />
DE 2909-401 Emstal von Lathen bis Papenburg<br />
(V16)<br />
DE 2709-401 Rheiderland (V06)<br />
DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer<br />
(V01)<br />
NL 9801001 Waddenzee
432<br />
Die räumliche Lage der Gebiete lässt sich den nachfolgend abgedruckten<br />
Karten entnehmen.
433<br />
Ob ein Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung im o.g. Sinne führen<br />
kann, erfordert eine Einzelfallbeurteilung, die wesentlich von naturschutz-<br />
fachlichen Fragestellungen <strong>und</strong> Bewertungen abhängt. Um die projektbedingten<br />
Einwirkungen zutreffend auf ihre Erheblichkeit hin beurteilen zu kön-<br />
nen, hat die Verträglichkeitsprüfung in einem ersten Schritt eine sorgfältige<br />
Bestandserfassung <strong>und</strong> –bewertung der von dem Projekt betroffenen maß-<br />
geblichen Gebietsbestandteile zu leisten. Auf dieser Basis sind sodann die<br />
Einwirkungen zu ermitteln <strong>und</strong> naturschutzfachlich zu bewerten (vgl. BVerwG
434<br />
vom 12.03.2008, Rz.68, zitiert nach juris). Die vorgelegte Verträglichkeitsstu-<br />
die (Unterlage „H“ der Planfeststellungsunterlagen, FFH-Verträglichkeits-<br />
studie vom 21.08.2008) sowie die weiteren in diesem Zusammenhang erar-<br />
beiteten fachgutachtlichen Stellungnahmen <strong>und</strong> Untersuchungen bzw. Erfassungen<br />
erfüllen diese Voraussetzungen.<br />
- Prüfungsgr<strong>und</strong>lage<br />
Die Fachgutachter haben für die oben dargestellten Gebiete, die im potentiellen<br />
Wirkbereich des Vorhabens liegen, Bestandserfassungen <strong>und</strong> Bestands-<br />
bewertungen durchgeführt, bzw. vorhandenes Datenmaterial entsprechend<br />
ausgewertet, nachdem eine Wirkung (unmittelbar oder mittelbar) des Vorhabens<br />
auf das jeweilige Gebiet ausgemacht werden konnte. Dazu waren die<br />
einzelnen Wirkfaktoren des Vorhabens zu ermitteln.<br />
- - projektbedingte Einwirkungen / Auswirkungen<br />
Gutachterlich wurden die potenziellen Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen des<br />
Vorhabens ermittelt. Hierbei wurde unterschieden zwischen „Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke“ <strong>und</strong> „wasserbauliche Maßnahmen“, da hier unterschiedliche<br />
Wirkbereiche <strong>und</strong> -faktoren zugr<strong>und</strong>e liegen. Die Planfeststellungsbehörde<br />
unterstellt jedoch im Sinne einer Worst-case Betrachtung, dass diese potenziellen<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen tatsächlich vorhanden sind, selbst wenn<br />
sie nur zu geringen bzw. kaum messbaren Veränderungen führen. Diese Vorgehensweise<br />
ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde angemessener, um<br />
die Reichweite der Wirkungen des Vorhabens zu ermitteln.
„Umbau der Jann-Berghaus-Brücke“<br />
435<br />
Wirkfaktor Auswirkungen bezogen auf einzelne Schutzgüter<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Überbauung von Gr<strong>und</strong>flä-<br />
che, Teilversiegelung<br />
Direkte Veränderung von<br />
Vegetations- <strong>und</strong> Biotopstrukturen<br />
Veränderung der hydrodynamischen<br />
Verhältnisse<br />
durch Bauabläufe innerhalb<br />
des Gewässers<br />
Akustische Reize (Luftschall)<br />
durch Baustellenbetrieb<br />
LRT: Kleinräumiger Flächenverlust von LRT im direk-<br />
ten Einwirkungsbereich.<br />
Sonstige charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten:<br />
Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Mögliche vorübergehende Ein-<br />
schränkung der ökologischen Funktion der Maßnahmenbereiche.<br />
LRT: Kleinräumiger Flächenverlust von LRT im direkten<br />
Einwirkungsbereich.<br />
Sonstige charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten:<br />
Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Fische: Vorübergehende Einschränkung der sublitoralen<br />
Laich-, Aufwuchs- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Vorübergehende Einschränkung<br />
der Nutzung der Maßnahmenbereiche als Habitat.<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten: Es werden<br />
keine Auswirkungen erwartet.<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Sonstige charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten:<br />
Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Geringfügige zusätzliche Störungen<br />
im direkten Umfeld möglich.
436<br />
Wirkfaktor Auswirkungen bezogen auf einzelne Schutzgüter<br />
Erschütterungen <strong>und</strong> Schallemission<br />
(<strong>Wasser</strong>schall)<br />
hervorgerufen durch die<br />
Schwimmramme<br />
Mechanische Einwirkungen<br />
durch Trittbelastungen, Befahren<br />
während der Bauzeit<br />
Wellenschlag hervorgerufen<br />
durch Bauarbeiten<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Überbauung von Gr<strong>und</strong>fläche,<br />
Versiegelung<br />
Veränderung der hydrodynamischen<br />
Verhältnisse<br />
durch den neuen Pfeiler 6a<br />
<strong>und</strong> Wegfall des Pfeilers 6<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Fische: Mögliche vorübergehende Nutzungseinschränkung<br />
der sublitoralen Laich-, Aufwuchs- <strong>und</strong><br />
Nahrungsgebiete.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Geringfügige zusätzliche Störungen<br />
von schwimmenden <strong>und</strong> tauchenden Vögeln.<br />
Sonstige charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten:<br />
Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten: Es werden<br />
keine Auswirkungen erwartet.<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten: Es werden<br />
keine Auswirkungen erwartet.<br />
LRT: Kleinräumiger Flächenverlust von LRT im direkten<br />
Einwirkungsbereich.<br />
Charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten: Es werden<br />
keine Auswirkungen erwartet.<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten: Es werden<br />
keine Auswirkungen erwartet.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen werden für den Umbau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke ausgeschlossen.
„wasserbauliche Maßnahmen“<br />
437<br />
Wirkfaktor Auswirkungen bezogen auf einzelne Schutzgüter<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Ausbaubaggerung mit<br />
Hopperbagger<br />
Erhöhung/Reduktion der<br />
Schwebstoffgehalte/Trübung<br />
in den Maßnahmenbereichen<br />
<strong>und</strong> auf den Umlagerungsstellen:<br />
LRT: Kleinräumiger Flächenverlust von LRT im direkten<br />
Einwirkungsbereich.<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten: Vorübergehende<br />
Entsiedelung von Baggerstrecken durch<br />
Entnahme von Sedimenten.<br />
Fische: Vorübergehende Einschränkung der ökologischen<br />
Funktion der Maßnahmenbereiche.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Vorübergehende Einschränkung<br />
der ökologischen Funktion der Maßnahmenbereiche.<br />
Meeressäuger: Vorübergehende Einschränkung der<br />
ökologischen Funktion der Maßnahmenbereiche.<br />
LRT: Kleinräumige, erhöhte Sedimentationsraten.<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten: Kurzfristig<br />
verschlechterte Lebensbedingungen durch Erhöhung<br />
der Schwebstoffgehalte<br />
Fische: Vorübergehende Einschränkung der Nutzung<br />
der Maßnahmenbereiche.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Vorübergehende Einschränkung<br />
der Nutzung der Maßnahmenbereiche als Nahrungshabitat<br />
für fischfressende Arten.<br />
Meeressäuger: Vorübergehende Einschränkung der<br />
Nutzung der Maßnahmenbereiche als Nahrungshabitat.
438<br />
Wirkfaktor Auswirkungen bezogen auf einzelne Schutzgüter<br />
Erhöhte Nähr-<br />
/Schadstofffreisetzung <strong>und</strong><br />
Sauerstoffzehrung in den<br />
Maßnahmenbereichen <strong>und</strong><br />
auf den Umlagerungsstellen::<br />
Erhöhung der schiffserzeugten<br />
Belastungen u.a. auch<br />
durch die Verbringungsfahrten<br />
(Wellen usw.)<br />
Zunahme von Lärm-, Luftschadstoff-<br />
<strong>und</strong> Lichtemissionen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten <strong>und</strong> Fische:<br />
Kurzfristig <strong>und</strong> kleinräumig verschlechterte<br />
Lebensbedingungen durch Erhöhung der Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstofffreisetzung sowie der Sauerstoffzehrung.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Es werden keine Auswirkungen<br />
erwartet.<br />
Meeressäuger: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten: Es werden<br />
keine Auswirkungen erwartet.<br />
Fische: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Geringfügige Erhöhung des<br />
Störungsausmaßes durch Wellenbewegungen <strong>und</strong><br />
optische <strong>und</strong> akustische Reize<br />
Meeressäuger: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten: Es werden<br />
keine Auswirkungen erwartet.<br />
Fische: Geringfügige Erhöhung des Störungsausmaßes<br />
im direkten Umfeld<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Geringfügige Erhöhung des<br />
Störungsausmaßes im direkten Umfeld<br />
Meeressäuger: Geringfügige Erhöhung des Störungsausmaßes<br />
im direkten Umfeld
439<br />
Wirkfaktor Auswirkungen bezogen auf einzelne Schutzgüter<br />
Veränderung der Tidewasserstände<br />
(Veränderung<br />
MTnw, MThb):<br />
Die BAW prognostiziert eine<br />
Veränderung des Tidehochbzw.<br />
-niedrigwassers von<br />
+/-1 cm <strong>und</strong> eine Erhöhung<br />
des Tidenhubs um 2 cm<br />
(vgl. Materialband K.1)<br />
Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
(mittlere <strong>und</strong> maximale<br />
Emsstromgeschwindigkeiten):<br />
Die BAW prognostiziert Veränderungen<br />
der Ebbe- <strong>und</strong><br />
Flutströmungen um +/-<br />
5 cm/s global <strong>und</strong> bis<br />
10 cm/s lokal im Bereich der<br />
angepassten Ausbautopografie<br />
(vgl. Materialband<br />
K.1)<br />
LRT: Veränderung von tidebeeinflussten Lebensraumtypen<br />
bei +/- 1 cm ist nicht gegeben.<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten: Es werden<br />
keine Auswirkungen erwartet.<br />
Fische: tendenzielle Verkleinerung sublitoraler Laich-<br />
, Aufwuchs- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete (bei gleichzeitiger<br />
Vergrößerung des eulitoralen Nahrungsraums).<br />
(Auswirkungen vermutlich nicht im Freiland messbar)<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: tendenzielle Verkleinerung von<br />
Wiesenbruthabitaten. Tendenzielle Vergrößerung<br />
von Nahrungshabitaten von Arten , die im Watt nach<br />
Nahrung suchen. (Auswirkungen vermutlich nicht im<br />
Freiland messbar)<br />
Meeressäuger: Es werden keine Auswirkungen auf<br />
die Ruheplätze erwartet.<br />
LRT: Möglicher Verlust von Lebensraumtypen an<br />
nicht befestigten Uferbereichen.<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten: Möglicherweise<br />
geringfügige Änderungen im Verteilungsmuster<br />
Fische: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Es werden keine Auswirkungen<br />
erwartet.<br />
Meeressäuger: Es werden keine Auswirkungen erwartet.
440<br />
Wirkfaktor Auswirkungen bezogen auf einzelne Schutzgüter<br />
- Verschiebung der Brack-<br />
wassergrenze Richtung<br />
stromaufwärts<br />
- Zunahme der Salinität<br />
innerhalb der Brackwasserzone<br />
- Veränderung der<br />
Salinitätsamplitude<br />
Die BAW prognostiziert Veränderungen<br />
+/- 0,2 PSU<br />
(Bezugsgröße zur Angabe<br />
der Salinität) unterhalb des<br />
3-Kurven-Bereichs, die<br />
Brackwasserzone bleibt<br />
unverändert (vgl. Materialband<br />
K.1)<br />
Veränderung des Sauerstoff-<br />
<strong>und</strong> Nährstoffhaushaltes:<br />
Es werden keine messbaren<br />
Änderungen prognostiziert<br />
(vgl. UVU (Unterlage F),<br />
Kapitel: <strong>Wasser</strong>)<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
LRT: Geringfügige Veränderungen in der Zusammensetzung<br />
der Flora im Bereich der Brackwasserzone<br />
(Auswirkungen vermutlich nicht im Freiland<br />
messbar)<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten: Tendenzielles<br />
Vordringen von halophioler Arten stromauf.<br />
(Auswirkungen vermutlich nicht im Freiland messbar)<br />
Fische: Möglicherweise geringfügige Änderungen<br />
im Verteilungsmuster.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Möglicherweise bestehen geringfügige<br />
Auswirkungen durch Wechselbeziehungen<br />
zu obigen Schutzgütern<br />
Meeressäuger: Es werden keine Auswirkungen<br />
erwartet.<br />
LRT: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Charakteristische Makrozoobenthosarten: Es<br />
werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Fische: Es werden keine Auswirkungen erwartet.<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvögel: Es werden keine Auswirkungen<br />
erwartet.<br />
Meeressäuger: Es werden keine Auswirkungen<br />
erwartet.
441<br />
Wirkfaktor Auswirkungen bezogen auf einzelne Schutzgüter<br />
Unterhaltungsbaggerungen<br />
(Folgebaggerungen)<br />
Die Wirkungen der Unterhal-<br />
tungsbaggerungenunter- scheiden sich nicht gr<strong>und</strong>-<br />
sätzlich von den baubedingten,<br />
wasserbaulichen Auswirkungen.<br />
Der Unterschied<br />
besteht darin, dass die Unterhaltungsbaggerungen<br />
im<br />
Gegensatz zur Erstausbaggerung<br />
periodisch wieder-kehren<br />
<strong>und</strong> dass die<br />
Baggermenge deutlich<br />
(r<strong>und</strong> 1/3) geringer ist.<br />
LRT, charakteristische Makrozoobenthosarten,<br />
Fische, Brut- <strong>und</strong> Gastvögel, Meeressäuger:<br />
Siehe baubedingte Auswirkungen. Jedoch sind<br />
die Auswirkungen in ihrer Intensität geringer, weil<br />
weniger Material gebaggert bzw. umgelagert wird<br />
<strong>und</strong> die Einsatzdauer kürzer ist. Die Auswirkungen<br />
sind kurzfristig, treten jedoch periodisch wiederkehrend<br />
auf.
- Unterbringung Baggergut<br />
442<br />
Die Unterbringung des Baggergutes aus der Erstbaggerung <strong>und</strong> den Folge-<br />
baggerungen erfolgt auf bereits durch andere Verfahren planfestgestellte<br />
Spülfelder bzw. auf bereits vorhandene, nach HABAK-WSV festgesetzte<br />
Klappstellen (vgl. Erläuterungsbericht).<br />
Das Baggergut, welches im wasserbaulichen Maßnahmenbereich Emden bei<br />
der Erstbaggerung sowie bei den Unterhaltungsbaggerungen gebaggert wird,<br />
ist eine Unterbringung auf die Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 der Außenems vorgesehen.<br />
Das übrige Material wird an Land verbracht.<br />
Die Klappstellen werden auch aktuell regelmäßig – in unterschiedlicher In-<br />
tensität – mit Baggergut aus Unterhaltungsmaßnahmen beschickt. Bereits<br />
heute dauerhaft beanspruchte Klappstellen sind in ihrer Entwicklung stark<br />
gestörte <strong>und</strong> damit vorbelastete Bereiche. Auf den Klappstellen wird es vorhabensbedingt<br />
nicht zu einer starken Erhöhung der Klappmenge im Ver-<br />
gleich zur mittleren jährlichen Klappmenge der Vorjahre kommen. Angesichts<br />
der Gesamtmenge von durchschnittlich ca. 5,16 Mio. m³, die auf beide<br />
Klappstellen in den letzten sieben Jahre jährlich verbracht worden sind, ist<br />
davon auszugehen, dass durch die zusätzliche Unterbringung von ca. 0,09<br />
Mio. m³ für die Erstbaggerung <strong>und</strong> 0,06 Mio. m³ für die Unterhaltungsbaggerung<br />
(ca. 1 bis 1,5 % der Jahresgesamtmenge) keine zusätzlichen ökologi-<br />
schen Auswirkungen auf das System entstehen werden. Auch die Fahrten zu<br />
den Klappstellen, die bei ca. 60 Schiffsbewegungen für die Erstbaggerung<br />
<strong>und</strong> ca. 40 pro Unterhaltungskampagneliegen bei einem angenommenen<br />
Hopperladeraum von 3.000 m³ liegen, gehen im Gesamtverkehr der Ems (ca.<br />
11.000 Schiffsbewegungen zwischen Emden <strong>und</strong> Leer) auf <strong>und</strong> stellen keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Kapazitäten der Klappstellen sind weiterhin<br />
ausreichend, um die Baggermengen zukünftig aufnehmen zu können<br />
(FFH-VS S.24).<br />
Erhebliche Auswirkungen durch die vorhabensbedingte Unterbringung von<br />
Baggergut auf maßgebliche Bestandteile der geschützten Gebiete können<br />
daher von vornherein ausgeschlossen werden. Eine Betrachtung der Wir-<br />
kungen der Unterbringung erfolgt in der nachfolgenden Prüfung der einzel-
443<br />
nen Gebiete ergänzend, soweit die Gebiete durch andere Auswirkungen be-<br />
troffen sein könnten.<br />
- - Kumulative Projekte / Vorbelastung<br />
Darüber hinaus wurde der Wirkraum des Projektes seitens der Fachgutachter<br />
auf kumulative Projekte überprüft.<br />
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind alle Pläne <strong>und</strong> Pro-<br />
jekte relevant, die zu Lasten des Schutzgebietes mit dem zu prüfenden Vorhaben<br />
zusammenwirken können, sei es innerhalb oder außerhalb des<br />
Schutzgebiets (BMVBS 2008).<br />
Von den Fachgutachtern wurde demgemäß untersucht, inwieweit das Vorhaben<br />
im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten gemäß Artikel<br />
6 Absatz 3 der FFH-Richtlinie bzw. nach § 34 BNatSchG möglicherweise zu<br />
erheblichen Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele eines Natura-<br />
2000-Gebietes maßgeblichen Bestandteile führen kann. Hierbei wurden neben<br />
direkten Beeinträchtigungen der für das Gebiet relevanten Arten <strong>und</strong><br />
Lebensräume auch indirekte Beeinträchtigungen beachtet, die für die Erhaltung<br />
bzw. Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustandes maßgeb-<br />
lich sind (vgl. FFH-VS S.58)<br />
Um kumulativ wirken zu können, müssen folgende Bedingungen für ein Projekt<br />
erfüllt sein: Es muss<br />
• zeitlich zu Überschneidungen kommen,<br />
• ein räumlicher Zusammenhang bestehen <strong>und</strong><br />
ein gewisser Konkretisierungsgrad eines Projektes gegeben sein.<br />
Als Ergebnis wurde seitens der Fachgutachter festgestellt, dass folgende<br />
Vorhaben in Bezug auf kumulierende Wirkungen bei den einzelnen Gebiets-<br />
prüfungen zu berücksichtigen sind:<br />
• Antrag auf gehobene Erlaubnis von zwei Probestaus,<br />
• Antrag auf Soleeinleitung,<br />
• Planungen zur Wiedereinrichtung eines Fährbetriebs.
444<br />
Alle weiteren untersuchten Projekte, die im Betrachtungsraum des Vorha-<br />
bens liegen, erfüllen nach Aussage der Fachgutachter die oben dargestellten<br />
Voraussetzungen nicht. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Prüfung<br />
unter Ziff. VI S.57ff. Bezug genommen, dessen Ergebnis von der Planfeststellungsbehörde<br />
geteilt wird<br />
Mit Datum vom 11.06.2009 wurde eine weitere Untersuchung zur Kumulation<br />
vorgelegt, da während des Verfahrens andere Projekte einen Konkretisie-<br />
rungsgrad erreicht hatten, der eine entsprechende Überprüfung erforderte.
445<br />
Hierbei handelt es sich um nachfolgend dargestellte Projekte:<br />
− Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Emssperrwerk zur<br />
zweimaligen Anhebung des Stauziels auf NN +2,20 m (Antragsteller:<br />
Landkreis Emsland),<br />
− Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gem.<br />
§ 11 Niedersächsisches <strong>Wasser</strong>gesetz (NWG) für die Einleitung von Sole<br />
in die Ems bei Rysum (Antragsteller: WINGAS GmbH & Co KG <strong>und</strong> EWE<br />
Aktiengesellschaft),<br />
− Erweiterung <strong>und</strong> Vertiefung des Eemshavens (Antragsteller: Groningen<br />
Seaports), Verbesserung des Fahrwassers Eemshaven-Nordsee (Antrag-<br />
steller: Rijkswaterstaat Noord-Nederland). Die Genehmigung des nieder-<br />
ländischen Projektes „Verbesserung des Fahrwassers Eemshaven-<br />
Nordsee“ wurde vom Raad van State am 24. August 2011 für ungültig er-<br />
klärt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass das Projekt aufgege-<br />
ben wird. Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass die Entscheidung<br />
des niederländischen Gerichtes dazu führt, das Projekt – oder<br />
ein Projekt mit ähnlichen Wirkungen – neu zu betrachten. Insofern hat die<br />
Planfeststellungsbehörden aus Vorsorgegründen die Wirkungen kumula-<br />
tiv betrachtet.<br />
Die ergänzende kumulative Betrachtung vom 11.06.2009 wurde seitens der<br />
Fachgutachter nur im Zusammenhang mit den wasserbaulichen Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> hierbei insbesondere im Zusammenhang mit dem wasserbaulichen<br />
Maßnahmenbereich Emden erarbeitet. Der Umbau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke, der inzwischen abgeschlossen ist, war zum Zeitpunkt der Untersuchung<br />
bereits soweit fortgeschritten, dass keine wasserseitigen Bauarbeiten<br />
mehr vorgesehen waren <strong>und</strong> kumulative Wirkungen daher im Vorfeld aufgr<strong>und</strong><br />
der zeitlichen Eigenschaften schon ausgeschlossen werden konnten.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Einschätzung an.<br />
Die in diesem Zusammenhang ermittelten kumulativen Wirkungen werden<br />
bei der weiteren Prüfung der FFH - Verträglichkeit des Vorhabens gebietsbezogen<br />
berücksichtigt werden.
- Vorbelastung<br />
446<br />
Weiterhin wird seitens der Planfeststellungsbehörde im Rahmen dieser Be-<br />
wertung berücksichtigt, dass das Planungsgebiet bereits insbesondere durch<br />
Baggerungen (aufgr<strong>und</strong> vergangener Planfeststellungen) in der B<strong>und</strong>eswas-<br />
serstraße Ems vorbelastet ist.<br />
Für eine am Erhaltungsziel orientierte Beurteilung der projektbedingten Zu-<br />
satzbelastung ist die Berücksichtigung von Vorbelastungen unverzichtbar<br />
(BVerwG, Urteil vom 14.04.2010, Az: 9 A 5 /08, zitiert nach juris Rn. 88).<br />
Nach den Ausführungen im Leitfaden FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau<br />
sind Vorbelastungen (durch verbindlich genehmigte bzw. ausgeführte Projekte)<br />
im Rahmen der Ermittlung <strong>und</strong> gebietsspezifischen Bewertung von Beeinträchtigungen<br />
als Bestandteile des Ist-Zustandes des Schutzgebietes zu be-<br />
rücksichtigen (vgl. S. 37 des Leitfadens FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau).<br />
Obwohl bereits abgeschlossene Pläne <strong>und</strong> Projekte von den in Art. 6 Abs. 3<br />
FFH-RL formulierten Prüfungsanforderungen ausgenommen sind, ist es<br />
dennoch wichtig, diese bis zu einem gewissen Grade in die Verträglichkeits-<br />
prüfung einzubeziehen, wenn sie das Gebiet dauerhaft beeinflussen <strong>und</strong> Anzeichen<br />
für eine fortschreitende Beeinträchtigung des Gebietes bestehen<br />
(EU-Kommission, Natura 2000 - Gebietsmanagement, S. 37). Ein aufgr<strong>und</strong><br />
von Vorbelastungen aktuell ungünstiger Erhaltungszustand rechtfertigt da-<br />
nach keine zusätzliche Beeinträchtigung, die eine weitergehende Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustandes nach sich ziehen würde (Leitfaden<br />
FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, S. 37). Nachhaltige Folgen von abgeschlossenen<br />
Vorhaben können prinzipiell auch zu Kumulationseffekten führen,<br />
die im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung als bestehende (irreversible)<br />
Vorbelastungen des Gebietes in die Bewertung einzustellen sind (vgl. Merk-<br />
blatt 32.2, zum Leitfaden FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau).<br />
Nach dem Leitfaden FFH-VP an B<strong>und</strong>eswasserstraßen (S. 44) können abgeschlossene<br />
Projekte, deren Auswirkungen sich im Ist-Zustand des Schutzgebietes<br />
widerspiegeln, als Vorbelastung behandelt werden. Auch wenn zum<br />
Erhalt der planfestgestellten Fahrrinnentiefe immer wieder gebaggert werden
447<br />
muss, wird dadurch lediglich der rechtlich genehmigte Ausbauzustand perpe-<br />
tuiert. Die Wirkungen der Ausbauten inklusive der schon seit vielen Jahren<br />
regelmäßig immer wieder stattfindenden Unterhaltungsbaggerungen spiegeln<br />
sich deshalb schon im Ist-Zustand der FFH-Gebiete wider. Dementspre-<br />
chend werden auch die Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen als<br />
(irreversible) Vorbelastungen im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.<br />
- - Bestandserfassung <strong>und</strong> -bewertung<br />
Für die Studien, mit denen vorstehend dargestellte Wirkungen ermittelt wurden,<br />
sind gemäß den Festsetzungen des Untersuchungsrahmens vom<br />
14.12.2006 u.a. Geländekartierungen durchgeführt worden. Der Untersuchungsraum<br />
deckt den vorstehend beschriebenen Wirkraum des Vorhabens<br />
ab.<br />
Zudem wurden Nacherfassungen aus den Jahren 2006 <strong>und</strong> 2007 vorgelegt,<br />
sowie andere für diesen Naturraum erstellte Studien <strong>und</strong> Gutachten ausgewertet.<br />
Die seitens der Fachgutachter angewandte Bestandserfassung <strong>und</strong> –<br />
bewertung ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde geeignet, den betroffenen<br />
Naturraum zu beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Mit Schreiben vom 12.12.2008 bestätigt auch der Niedersächsische Landesbetrieb<br />
für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten <strong>und</strong> Naturschutz (NLWKN) die Eignung<br />
der vorgelegten Daten. „Die generelle Methodik <strong>und</strong> Herangehensweise sowie<br />
die Gr<strong>und</strong>lagenerhebung werde nicht kritisiert“ (Schreiben vom<br />
12.12.2008).<br />
3.1.5.1.1 Vorprüfung / Screening<br />
Anhand der vorstehend beschriebenen Ermittlung der projektbedingten Einwirkungen<br />
auf den betroffenen Naturraum lässt sich der Wirkraum des Vorhabens<br />
darstellen.<br />
Als Wirkraum des Vorhabens wurde seitens der Fachgutachter der Raum<br />
definiert, in dem die in der UVU beschriebenen potenziellen Wirkfaktoren, die<br />
als die maßgeblichen ökologisch wirksamen Faktoren der Fahrrinnenanpas-<br />
sung <strong>und</strong> ihrer Nebenmaßnahmen bestimmt wurden, beobachtet werden
448<br />
können. Er umfasst im Wesentlichen den Raum der vorgesehenen Baggerarbeiten<br />
<strong>und</strong> Baumaßnahmen <strong>und</strong> den Bereich, in dem Auswirkungen der<br />
Baumaßnahmen wie z.B. Störungen durch Lärm wirken können (D & M FFH<br />
VS S. 25). Dieser Definition schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
Wie bereits oben dargestellt wurde, ist bei der Vorprüfung zu untersuchen,<br />
ob erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes ernstlich zu besorgen<br />
sind.<br />
Für Gebiete, die außerhalb des Wirkraums des Vorhabens liegen, können<br />
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele naturgemäß von vornherein ausgeschlossen<br />
werden. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgebiete sind<br />
daher ernstlich nicht zu besorgen.<br />
EU-<br />
KENNZEICHEN<br />
NAME DES<br />
GEBIETES<br />
NL 1000001 FFH-GEBIET<br />
WADDENZEE<br />
NL 9801001 EU-<br />
VOGELSCHUTZ-<br />
GEBIET<br />
WADDENZEE<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Trotz des Vorkommens von potenziell beeinträchtigten<br />
NATURA 2000-Schutzgütern wie<br />
Wanderfischarten <strong>und</strong> Meeressäuger können<br />
aufgr<strong>und</strong> des Mindestabstandes von 2000 m<br />
zum nächstgelegenen Maßnahmenbereich<br />
negative Auswirkungen auf die in Tabelle 6<br />
dargestellten Erhaltungsziele ausgeschlossen<br />
werden<br />
Die einzig weitreichendere Störungsquelle<br />
sind die zusätzlichen Lärmemissionen des<br />
Baggers. Bei einem Mindestabstand von<br />
2000 m zum nächstgelegenen Maßnahmenbereich<br />
können negative Auswirkungen auf<br />
die in Tabelle 6 dargestellten Erhaltungsziele<br />
ausgeschlossen werden
EU-<br />
KENNZEICHEN<br />
V06 / DE 2709-<br />
401<br />
NAME DES<br />
GEBIETES<br />
EU-<br />
VOGELSCHUTZ-<br />
GEBIET<br />
RHEIDERLAND<br />
449<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Die einzig weitreichendere Störungsquelle<br />
sind die zusätzlichen Lärmemissionen des<br />
Baggers. Aufgr<strong>und</strong> der Lage hinter dem als<br />
Schallschutz dienenden Deich <strong>und</strong> der großen<br />
Entfernung können negative Auswirkungen<br />
auf die in Tabelle 6 dargestellten maßgeblichen<br />
Bestandteile ausgeschlossen werden<br />
Nach Einschätzung der Fachgutachter kann aus der gesamten NATURA<br />
2000-Gebietskulisse für die in vorstehend abgedruckter Tabelle benannten<br />
Gebiete von einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung abgesehen werden, da<br />
die Wirkfaktoren nicht bis in das Gebiet hineinreichen bzw. maßgebliche Be-<br />
standteile auch nicht potenziell in ihren Erhaltungszielen betroffen sind.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich im Ergebnis der gutachterlichen<br />
Einschätzung an, dass aufgr<strong>und</strong> der Art <strong>und</strong>/oder der Lage der zuvor aufge-<br />
listeten Gebiete <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren der Vorhaben<br />
einschließlich der Intensität der Wirkungen, erhebliche Beeinträchtigungen<br />
für diese Gebiete im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG offensichtlich ausgeschlossen<br />
werden können (vgl. zu den Anforderungen der Vorprüfung<br />
BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, Az.: 9 A 20/05, NuR 2007,336, zitiert nach<br />
juris: Rn. 60). Im Rahmen der Bewertung wurde auch berücksichtigt, dass<br />
erhebliche Beeinträchtigungen möglicherweise erst im Zusammenwirken mit<br />
anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen eintreten können. Weil eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG für diese Gebiete schon offensichtlich<br />
ausgeschlossen werden kann, kann eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
nach § 34 BNatSchG für das FFH Gebiet Waddenzee <strong>und</strong> die<br />
oben genannten Vogelschutzgebiete unterbleiben. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />
Bestandteilen sind offensichtlich ausgeschlossen (vgl. zu den Anforderungen<br />
der Vorprüfung BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, Az.: 9 A 20/05, NuR<br />
2007,336, zitiert nach juris: Rn. 60):
450<br />
So wurden von den Vorhabensträgern FFH-Verträglichkeitsstudien zu fol-<br />
genden Natura 2000-Gebieten erarbeitet, die sich jeweils im Bereich bzw.<br />
Umfeld der Maßnahmen befinden bzw. bei denen Beeinträchtigungen der<br />
Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele bzw. eine Verschlechterung des derzeitigen Erhaltungszustandes<br />
nicht von vornherein ausgeschlossen werden können.<br />
EU-Kennzeichen Name des Gebietes Bemerkung<br />
FFH-Gebiete<br />
DE 2809-331 Ems<br />
DE 2306-301 Nationalpark Niedersächsisches<br />
Wattenmeer<br />
Betrifft ausschließlich<br />
den Teilbereich der<br />
Ruhezone I/1 Dollart<br />
DE 2507-331 Unterems <strong>und</strong> Außenems Inbegriffen ist ebenfalls<br />
der Nachmeldevorschlag,<br />
der mit Stand<br />
12/2006 des Nds. MU<br />
vorliegt.<br />
EU-Vogelschutzgebiete<br />
DE 2609-401 Emsmarsch von Leer<br />
bis Emden (V10)<br />
DE 2909-401 Emstal von Lathen<br />
bis Papenburg (V16)<br />
DE 2210-401 Niedersächsisches<br />
Wattenmeer (V01)
451<br />
3.1.5.1.2 Prüfung der einzelnen Gebiete<br />
- Allgemeine Anforderungen an die Verträglichkeitsprüfung (VP)<br />
Maßstab für die Verträglichkeitsprüfung der FFH-Gebiete sind die Anforde-<br />
rungen des Art. 6 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 FFH-Richtlinie, § 34 BNatSchG <strong>und</strong> § 26<br />
NAGBNatSchG. Im Folgenden werden aus Vereinfachungsgründen lediglich<br />
die Vorschriften des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes genannt, inhaltlich werden<br />
allerdings alle Normen dieser Normenkette berücksichtigt.<br />
Wie bereits oben dargelegt wurde, ist ein Vorhaben nach § 34 Abs. 2<br />
BNatSchG unzulässig, wenn die Verträglichkeitsprüfung ergibt, dass es zu er-<br />
heblichen Beeinträchtigungen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes in seinen für die Erhal-<br />
tungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann.<br />
Beeinträchtigung im Sinne der Verträglichkeitsprüfung bedeutet eine negative<br />
Veränderung des Gebietes gemessen an seinen Erhaltungszielen bzw.<br />
seinem Schutzzweck. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG bedeutet Erhaltungsziel<br />
die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan-<br />
des der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) aufgeführten natürlichen<br />
Lebensräume <strong>und</strong> der in Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier<strong>und</strong><br />
Pflanzenarten, die in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
vorkommen, sowie der in Anhang I der Richtlinie (VSchRL) aufgeführten <strong>und</strong><br />
der in Art. 4 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Vogelarten <strong>und</strong> ihrer Lebensräume,<br />
die in einem Europäischen Vogelschutzgebiet vorkommen. Soweit<br />
die Gebiete zu Schutzgebieten im Sinne des § 20 Abs. 1 BNatSchG (Natio-<br />
nalpark, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) erklärt worden sind,<br />
ergeben sich deren Erhaltungsziele aus dem Schutzzweck <strong>und</strong> den dazu<br />
erlassenen Vorschriften.<br />
Solange ein FFH-Gebiet noch nicht unter Festlegung des Schutzzwecks zu<br />
einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele<br />
durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten<br />
Standard-Datenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets be-<br />
schrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeu-
452<br />
tung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume <strong>und</strong> Arten haben.<br />
Maßgebliche – den Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung bildende –<br />
Gebietsbestandteile sind hiernach in der Regel die Lebensraumtypen des<br />
Anhangs I der Richtlinie, nach denen das Gebiet ausgewählt worden ist, ein-<br />
schließlich der „darin vorkommenden charakteristischen Arten“ (vgl. Art.1<br />
Buchst. e FFH-RL) sowie die Arten des Anhangs II der Richtlinie, die für die<br />
Gebietsauswahl bestimmend waren. Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten, die im<br />
Standart – Datenbogen nicht genannt sind, können dagegen kein Erhal-<br />
tungsziel des Gebiets darstellen (vgl. BVerwG vom 12.03.2008, Rz.72, zitiert<br />
nach juris).<br />
Für Vogelschutzgebiete, die bereits nach Art. 4 Abs. 1 S. 4 VSchRL zum<br />
Schutzgebiet erklärt worden sind, richtet sich der Schutz gemäß Art. 7 FFH-<br />
RL ebenfalls nach Art. 6 Abs. 2-4 der FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG (<strong>und</strong> der<br />
entsprechenden Landesnorm).<br />
Pläne oder Projekte können ein Gebiet erheblich im Sinne von Art. 6 Abs. 3<br />
Satz 1 FFH-RL beeinträchtigen, wenn sie drohen, die für dieses Gebiet fest-<br />
gelegten Erhaltungsziele zu gefährden (vgl. Urteil des EUGH vom<br />
07.09.2004, Az.: C 127/02 sowie Urteil des BVerwG vom 17. Januar 2007<br />
Az.: 9 A 20.05, NuR 2007, 336, zitiert nach juris Rn. 41). Nach den weiteren<br />
Ausführungen im vg. Urteil des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes dürfen die zu-<br />
ständigen Stellen die Pläne oder Projekte nach Art. 6 Abs. 3 S. 2 FFH-RL nur<br />
dann zulassen, wenn sie Gewissheit darüber erlangt haben, dass sich diese<br />
nicht nachteilig auf das Gebiet als solches auswirken. Gr<strong>und</strong>sätzlich sei so-<br />
mit jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich <strong>und</strong> müsse als Beeinträchtigung<br />
des Gebietes als solchen gewertet werden. Unerheblich dürf-<br />
ten im Rahmen des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL nur Beeinträchtigungen sein, die<br />
kein Erhaltungsziel nachteilig berühren.<br />
Mit Blick auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes stelle nach den weiteren<br />
Ausführungen in diesem Urteil des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes allein der<br />
günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten ein<br />
geeignetes Bewertungskriterium dar. Es sei deshalb jeweils zu fragen, ob
453<br />
sicher ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand trotz Durchführung des Vorhabens<br />
stabil bleiben wird (Urteil des BVerwG vom 17. Januar 2007 Az.: 9 A<br />
20.05, NuR 2007, 336, juris Rn. 42; Leitfaden zur FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung an B<strong>und</strong>eswasserstraßen, April 2008, S. 25). Stabilität<br />
bezeichnet nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes<br />
(Urteil des BVerwG vom 17. Januar 2007 (a. a. O.)) die Fähigkeit nach einer<br />
Störung wieder zum ursprünglichen Gleichgewicht zurückzukehren. Wie eine<br />
Art kann auch ein natürlicher Lebensraum trotz einer vorübergehenden Stö-<br />
rung zumindest dann stabil bleiben, wenn nach kurzer Frist eine Regeneration<br />
einsetzt (BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, 9 A 20/05, Rn. 48 zitiert nach<br />
juris). Stabilität ist gegeben, wenn die maßgeblichen Rahmenbedingungen<br />
(z. B. Standortparameter) für die Funktion des Gebietes in Bezug auf den<br />
Schutzzweck in vollem Umfang erhalten bleiben (Leitfaden, FFH-VP an B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
S. 25, Fn. 46).<br />
Wenn der Erhaltungszustand eines Gebietes noch nicht günstig ist (d.h. noch<br />
nicht mit A oder B eingestuft worden ist), ist mit Blick auf die Erhaltungsziele<br />
zusätzlich zu prüfen, ob auch die Wiederherstellungsmöglichkeiten eines<br />
günstigen Erhaltungszustandes (entsprechend der Zielsetzung der FFH-RL)<br />
stabil bleiben werden. Wenn dies der Fall ist, so ist davon auszugehen, dass<br />
die Aussichten, ihn in Zukunft zu verbessern, nicht beeinträchtigt werden<br />
(Leitfaden FFH-VP an B<strong>und</strong>eswasserstraßen, S. 25).<br />
In Art. 1 e FFH-RL sind konkrete Parameter benannt, anhand derer bestimmt<br />
werden kann, ob der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes güns-<br />
tig ist (Strukturen, Funktionen, charakteristische Arten, Populationsgrößen, Bestandstrend<br />
usw.). Art. 1 i FFH-RL enthält eine Definition für den günstigen Erhaltungszustand<br />
einer Art. Diese in Art. 1 e <strong>und</strong> i FFH-RL genannten Merkmale<br />
sind gleichzeitig geeignete Hilfskriterien für eine Prüfung, ob der Erhaltungszustand<br />
trotz Durchführung eines Vorhabens stabil bleiben wird (BVerwG, Urteil<br />
vom 17.01.2007, a. a. O, zitiert nach juris: Rn. 45 <strong>und</strong> 48).<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG müssen<br />
nicht nachgewiesen werden, es reicht aus, wenn sie hinreichend wahrschein-
454<br />
lich sind. Für die Annahme einer Beeinträchtigung genügt es, wenn sich auf-<br />
gr<strong>und</strong> objektiver Umstände nicht ausschließen lässt, dass es zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen kommen wird (EuGH, Urteil vom 07.09.2004 – C 127/02,<br />
NuR 2004, 788; EuGH, Urteil vom 20.10.2005 C -6/04, NuR 2006, 494; Ja-<br />
rass, NuR 2007, 371, 374). Die Behörde darf ein Vorhaben ohne Rückgriff<br />
auf § 34 Abs. 3 BNatSchG nur zulassen, wenn sie Gewissheit darüber erlangt<br />
hat, dass sich das Vorhaben nicht nachteilig auf das Gebiet als solches<br />
auswirken wird (EuGH, Urteil vom 07.09.2004, Az.: C-127/02, zitiert nach<br />
juris Nr. 59; BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 a. a. O, Rn. 41, 62). Die zu fordernde<br />
Gewissheit liegt nur dann vor, wenn aus wissenschaftlicher Sicht kein<br />
vernünftiger Zweifel daran besteht, dass solche Auswirkungen nicht auftreten<br />
werden (EuGH, Urteil vom 07.09.2004, Az.: C-127/02, Nr. 59; BVerwG, Urteil<br />
vom 17.01.2007, a. a. O., zitiert nach juris: Rn. 62).<br />
Erfasst <strong>und</strong> bewertet werden müssen die für die Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Gebietsbestandteile. Hierbei handelt es sich um das gesamte ökologi-<br />
sche Arten-, Strukturen-, Standortfaktoren- <strong>und</strong> Beziehungsgefüge, das für<br />
die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes<br />
der Lebensräume <strong>und</strong> Arten von Bedeutung ist (Leitfaden FFH-VP an B<strong>und</strong>eswasserstraßen,<br />
S. 23). Maßgebliche Bestandteile sind neben den Le-<br />
bensräumen des Anhangs I der FFH-RL, die Arten des Anhangs II der FFH-<br />
RL sowie als Bestandteile der geschützten Lebensraumtypen die darin vorkommenden<br />
charakteristischen Arten (BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, Az.:<br />
9 A 3/06, zitiert nach juris Rn. 72; BVerwG Urteil vom 17.01.2007, Az.: 9 A<br />
20/05, Rn. 77).<br />
Mit Urteil vom 14.04.2010 macht das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht jedoch auch<br />
deutlich, dass es im Hinblick auf die Beurteilung der Auswirkungen auch Bagatellschwellen<br />
gibt. Dies ergäbe sich aus dem gemeinschaftsrechtlichen<br />
Verhältnismäßigkeitsgr<strong>und</strong>satz (vgl. BVerwG Urteil vom 14.4.2010, Rz. 93<br />
zitiert nach juris). Wann eine Einwirkung Bagatellcharakter habe, sei eine<br />
zuvörderst naturschutzfachliche Frage (vgl. BVerwG Urteil vom 14.4.2010,<br />
Rz. 93 zitiert nach juris).
455<br />
Unter Berücksichtigung der vorstehend dargestellten allgemeinen Bewertungskriterien<br />
für die Verträglichkeitsprüfung wird im Folgenden für die ein-<br />
zelnen Gebiete geprüft, ob das planfestgestellte Vorhaben zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der jeweiligen Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele<br />
oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen im Sinne von § 34 Abs.<br />
2 BNatSchG führen könnte.<br />
3.1.5.1.2.1 FFH–Gebiet „Ems“ (DE 2809-331)<br />
Das FFH – Gebiet „Ems“ beginnt auf der Höhe von Papenburg <strong>und</strong> zieht sich<br />
entlang des gesamten Flussverlaufes der Ems bis zur Landesgrenze von<br />
Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen Flusslauf der u. a. aus naturnahen<br />
<strong>und</strong> stärker ausgebauten Abschnitten, Auenbereichen mit Grünland,<br />
Sandmagerrasen, Auenwäldern, Altwässern, Ackerflächen besteht. Im unteren<br />
Abschnitt befinden sich u. a. tidebeeinflusste Bereiche, kleinflächige<br />
Moore <strong>und</strong> Dünenheiden. Das FFH-Gebiet umfasst gemäß Standartdatenbogen<br />
eine Fläche von ca. 8.217 ha.<br />
Der nördliche Rand des Gebietes befindet sich in einer Entfernung von ca.<br />
700 m zum nächstgelegenen Maßnahmebereich. Direkte Auswirkungen auf<br />
das Gebiet sind daher auszuschließen. Zu prüfen bleiben indirekte Auswir-<br />
kungen, durch die Wirkungen des Vorhabens. Aufgr<strong>und</strong> der großen Fläche<br />
des Gebietes <strong>und</strong> der relativ geringen Fläche, die sich im Wirkungsbereich<br />
des Vorhabens befindet, hat der Fachgutachter bezüglich der FFH-<br />
Lebensraumtypen eine Vorauswahl getroffen, so dass lediglich die emsnahen<br />
Lebensraumtypen weiter betrachtet wurden. Diese Vorgehensweise ist<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht zu beanstanden, da Wirkungen<br />
auf emsferne Lebensraumtypen wie z.B. Moorwälder oder Sandheiden von<br />
vornherein ausgeschlossen werden können.
- maßgebliche Bestandteile<br />
456<br />
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes sind in nachfolgend abgedruck-<br />
ter Tabelle dargestellt, wobei die emsnahen Lebensraumtypen, die im Weite-<br />
ren geprüft werden, in Fettdruck abgebildet sind:<br />
Lebensraumtyp Fläche (ha/%)<br />
*Artenreiche <strong>und</strong> montane Borstgras-<br />
rasen (<strong>und</strong> submontan auf dem euro-<br />
päischen Festland) auf Silikatböden<br />
(6230)<br />
Repräsen-<br />
tativität<br />
Erhaltungszustand<br />
7 (0,09) C C<br />
*Moorwälder (91D0) 55 (0,67) B B<br />
*Auenwälder mit Alnus glutinosa<br />
<strong>und</strong> Fraxinus excelsior (Alno-<br />
Padion, Alnion incanae, Salicion<br />
albae) (91E0)<br />
Trockene Sandheiden mit Calluna<br />
<strong>und</strong> Genista auf Dünen im Binnenland<br />
(2310)<br />
Trockene Sandheiden mit Calluna<br />
<strong>und</strong> Empetrum nigrum auf Dünen im<br />
Binnenland (2320)<br />
Dünen mit offenen Grasflächen mit<br />
Corynephorus <strong>und</strong> Agrostis auf Dünen<br />
im Binnenland (2330)<br />
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer<br />
mit Vegetation der Littorelletalia<br />
uniflorae <strong>und</strong>/oder der Isoeto-<br />
Nanojuncetea (3130)<br />
Natürliche eutrophe Seen mit einer<br />
Vegetation des Magnopotamions oder<br />
Hydrocharitrions (3150)<br />
Flüsse der planaren bis montanen<br />
Stufe mit Vegetation des Ranunculion<br />
fluitantis <strong>und</strong> des Callitricho-<br />
Batrachion (3260)<br />
Formationen von Juniperus communis<br />
auf Kalkheiden Kalkheiden <strong>und</strong> –<br />
rasen (5130)<br />
17 (0,21) C B<br />
10,0 (0,12) A B<br />
4,0 (0,05) C B<br />
130,0 (1,58) A B<br />
1,0 (0,1) B B<br />
165,0 (2,01) A C<br />
800,0 (9,74) A C<br />
20,0 (0,24) A B<br />
Feuchte Hochstaudenfluren der 30,0 (0,37) A B
457<br />
Lebensraumtyp Fläche (ha/%)<br />
planaren <strong>und</strong> montanen bis alpinen<br />
Stufe (6430)<br />
Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus<br />
pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />
(6510)<br />
Übergangs- <strong>und</strong> Schwingrasenmoore<br />
(7140)<br />
Hainsimsen- Buchenwald (Luzulo-<br />
Fagetum) (9110)<br />
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-<br />
Fagetum) (9130)<br />
Subatlantischer oder mitteleuropäischer<br />
Stieleichenwald oder Eichen-<br />
Hainbuchenwald (Carpinion betuli)<br />
(9160)<br />
Alte bodensaure Eichenwälder auf<br />
Sandebenen mit Quercus robur<br />
(9190)<br />
Hartholzauewälder mit Quercus robur,<br />
Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus<br />
excelsior oder Fraxinus angustifolia<br />
(Ulmenion minoris) (91F0)<br />
Repräsen-<br />
tativität<br />
Erhaltungszustand<br />
10,0 (0,12) C C<br />
2,0 (0,02) C B<br />
60,0 (0,73) B B<br />
50,0 (0,61) A B<br />
20,0 (0,24) C B<br />
40,0 (0,49) A B<br />
110,0 (1,34) A C<br />
Der LRT 3260 ist in Zusammenhang mit der Prüfung dieses Vorhabens nicht<br />
zu betrachten, da er hier in dieser Ausprägung nicht vorhanden ist. Die Vegetation<br />
(Flutender Hahnenfuß oder <strong>Wasser</strong>stern) ist nicht präsent.<br />
Art Populationsgröße Erhaltungszustand<br />
Biber Castor fiber 6-10 B<br />
Fischotter Lutra lutra sehr selten B<br />
Kammmolch Triturus cristatus sehr selten B<br />
Rapfen Aspius aspius sehr selten /<br />
Steinbeißer Cobitis taenia selten C<br />
Groppe Cottus gobio 101-250 C<br />
Flussneunauge Lampetra fluviatilis 251-500 C
458<br />
Art Populationsgröße Erhaltungszustand<br />
Schlammpeitzger Misgurnus fossilis potenziell C<br />
Bitterling Rhodeus sericeus<br />
amarus<br />
sehr selten /<br />
Hirschkäfer Lucanus cervus potenziell B<br />
Froschkraut Luronium natans >250 B<br />
Eine gesonderte Betrachtung der übrigen Arten nach Anhang II der FFH –<br />
RL ist nicht erforderlich, da Auswirkungen des Vorhabens – auch indirekte –<br />
auf diese Arten von vornherein auszuschließen sind. In Bezug auf die Arten<br />
Rapfen, Steinbeißer, Groppe, Schlammpeitzger <strong>und</strong> Bitterling ergibt sich dies<br />
bereits daraus, dass diese Arten sich im tideunbeeinflussten Bereich der<br />
Ems ansiedeln, wobei die Wehranlage bei Herbrum eine Grenze der Verbreitung<br />
dieser Arten darstellt.
459<br />
Eine Ausnahme bildet das Flussneunauge als anadrome Wanderfischart. Sie<br />
beginnt bereits im Frühherbst (September bis November) mit dem Laichauf-<br />
stieg in das Ems-Ästuar <strong>und</strong> erreicht nach der Überwinterung in den Flüssen<br />
im April ihre stromauf gelegenen Laichplätze. Indirekte Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf die Wanderung dieser Art sind nicht von vornherein auszu-<br />
schließen.<br />
Insofern schließt sich die Planfeststellungsbehörde der Vorauswahl des<br />
Fachgutachters in Bezug auf die Arten nach Anhang II der FFH – RL ebenfalls<br />
an. Hinsichtlich der Einzelheiten der Vorauswahl wird auf die entsprechenden<br />
Ausführungen in der FFH – VS (S: 173ff.) Bezug genommen.<br />
- Erhaltungsziele <strong>und</strong> Schutzzweck<br />
Wie bereits oben ausgeführt wurde, bilden die Erhaltungsziele eines Natura<br />
2000-Gebietes die Maßstäbe für die Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 FFH-<br />
RL, § 34 BNatSchG, § 34c NNatG. Laut § 10 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG bedeu-<br />
tet Erhaltungsziel die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes<br />
der in Anhang I FFH-RL aufgeführten natürlichen Lebens-<br />
räume <strong>und</strong> in Anhang II FFH-RL aufgeführten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />
Gr<strong>und</strong>lage der vorgelegten FFH – Verträglichkeitsstudie war die Entwurfsfassung<br />
der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele mit Stand September 2006.<br />
Erhaltungsziele für das Gebiet liegen inzwischen zum Teil durch die Verordnung<br />
zum Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Herbrum <strong>und</strong> Vellage“ vor.<br />
Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Emstal<br />
von Lathen bis Papenburg“, das unter der Ziffer 3.1.2.1.2.5 geprüft wird, sowie<br />
des hier zu prüfenden FFH – Gebietes „Ems“. Es deckt das FFH – Gebiet<br />
„Ems“ zum Teil ab. Das Naturschutzgebiet liegt im Bereich der Tideems<br />
<strong>und</strong> erstreckt sich von der nördlichen Gebietsgrenze bis zum Stauwehr in<br />
Herbrum. Es ist ca. 867 ha groß.<br />
Ein Teilbereich des Gebietes unterliegt einem gesteuerten Tideeinfluss. Dort<br />
wird die Tide durch Verwallungen ausgeschlossen <strong>und</strong> somit eine extensive
460<br />
Grünlandbewirtschaftung ermöglicht. Einige Flächen sind jedoch aus der<br />
Nutzung gefallen <strong>und</strong> wurden der freien Sukzession überlassen. Mit Hoch-<br />
staudenfluren, Röhrichten <strong>und</strong> Weidegebüschen sind verschiedene Sukzessionsstadien<br />
anzutreffen, die ergänzt werden um Auwaldreste, Aufforstungen<br />
mit standortgerechten Gehölzen <strong>und</strong> Kleingewässern.<br />
Der übrige Teil des Naturschutzgebietes unterliegt dem Einfluss der Tide <strong>und</strong><br />
ist damit nur sehr eingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar. Dieser Teil ist<br />
daher weitgehend geprägt durch freie Sukzession <strong>und</strong> die durch sie hervorgebrachten<br />
vielfältigen Vegetationsstrukturen.<br />
Da die vorhabensbedingten Wirkungen maximal bis zum Wehr Herbrum wir-<br />
ken, ist auch nur dieser Teil des FFH- Gebietes, der durch das vorstehend<br />
beschriebene Naturschutzgebiet geschützt ist, betrachtungsrelevant. Für den<br />
weiter südlichen, oberhalb des Wehres liegenden Bereich des Gebietes, der<br />
sich an dieses Naturschutzgebiet anschließt, sind aus oben angeführten Erwägungen<br />
von vornherein Auswirkungen auszuschließen, so dass allein das<br />
Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Herbrum <strong>und</strong> Vellage“ für die Prüfung<br />
relevant ist.<br />
Gr<strong>und</strong>lage der FFH – VS, die 2008 erstellt wurde, war wie vorstehend bereits<br />
erwähnt wurde, die Entwurfsfassung der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele mit<br />
Stand September 2006, die sich jedoch inhaltlich mit den Ausführungen der<br />
NSG deckt, so dass eine neue Verträglichkeitsstudie nicht erforderlich wurde.<br />
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Herbrum<br />
<strong>und</strong> Vellage“ vom 03.06.2008 greift die Formulierungen der Entwurfsfassung<br />
der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Ems“ (Stand September<br />
2006) auf.<br />
„Da das FFH-Gebiet „Ems“ in seinen Abgrenzungen über das Naturschutzgebiet<br />
„Emsauen zwischen Herbrum <strong>und</strong> Vellage“ hinausragt, werden<br />
inhaltliche die für das Naturschutzgebiet relevanten Aspekte (Allgemeine<br />
Erhaltungsziele, spezielle Erhaltungsziele für prioritäre Lebensraumtypen,<br />
übrige Lebensraumtypen, Prioritäre Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten
461<br />
sowie übrige Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten) wörtlich oder sinngemäß aufge-<br />
nommen. Es wurden keine weiteren Erhaltungsziele, prioritäre Lebensraumtypen,<br />
übrige Lebensraumtypen, prioritäre Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />
sowie übrige Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten als Schutzgegenstand für das Naturschutzgebiet<br />
hinzugefügt.<br />
Somit ergeben sich keine Änderungen in den Aussagen der Fachgutachter<br />
bezüglich der prognostizierten maßnahmenbedingten Auswirkungen<br />
sowohl für den Bereich des Naturschutzgebietes als auch insgesamt für<br />
das FFH-Gebiet „Ems“.“<br />
(Stellungnahme Diekmann & Mosebach – per E-Mail vom 18.3.2011).<br />
Für die in diesem Verfahren zu prüfenden Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen ergeben<br />
sich aus der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Emsauen zwi-<br />
schen Herbrum <strong>und</strong> Vellage“ in der Gemeinde Rhede <strong>und</strong> der Stadt Papenburg,<br />
Landkreis Emsland sowie der Stadt Weener, Landkreis Leer folgende<br />
allgemeine <strong>und</strong> besondere Erhaltungsziele.<br />
Allgemeiner Schutzzweck:<br />
Als allgemeiner Schutzzweck nach § 2 Abs.2 der Verordnung wird „… die<br />
Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> naturnahe Entwicklung der Deichvorländer zwischen<br />
Herbrum <strong>und</strong> Papenburg sowie der Ems als Lebensstätte schutzbedürftiger<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> deren Lebensgemeinschaften sowie als Landschaft<br />
von Seltenheit, besonderer Eigenart, Vielfalt <strong>und</strong> herausragender<br />
Schönheit.“ genannt<br />
Gemäß § 2 Abs.3 der Verordnung bezweckt die Erklärung zum NSG die Erhaltung<br />
<strong>und</strong> Förderung insbesondere<br />
1. eines ökologisch durchgängigen Flusslaufs als (Teil-) Lebensraum wandernder<br />
Fischarten <strong>und</strong> mit Eignung für die Wiederansiedlung von Fischotter<br />
<strong>und</strong> Biber.<br />
2. von eutrophen Altwässern <strong>und</strong> sonstigen Stillgewässern.<br />
3. von Feuchtgrünland, Übergänge zu mesophilem Grünland, Röhrichten<br />
<strong>und</strong> Seggenriedern.
462<br />
4. naturnaher Waldkomplexe wie Weiden-, Erlen-, Eschen- <strong>und</strong> Eichen-<br />
Auwälder<br />
Besonderer Schutzzweck:<br />
Besonderer Schutzzweck für das NSG im FFH-Gebiet ist gemäß § 2 Abs.6<br />
die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes<br />
des FFH – Gebietes durch<br />
1. den Schutz <strong>und</strong> die Entwicklung insbesondere von<br />
a) einem ökologisch durchgängigen Flusslauf <strong>und</strong> Süßwasserwatt als<br />
(Teil-)Lebensraum wandernder Fischarten <strong>und</strong> mit Eignung für die<br />
Wiederansiedlung von Fischotter <strong>und</strong> Biber.<br />
b) Feuchtgrünland, Röhrichten <strong>und</strong> Seggenriedern.<br />
c) eutrophen Altwässern <strong>und</strong> sonstigen Stillgewässern mit Verlandungs-<br />
röhrichten <strong>und</strong> Unterwasservegetation.<br />
d) naturnahen Waldkomplexen, insbesondere Weiden-, Erlen-, Eschen<strong>und</strong><br />
Eichen – Auwäldern.<br />
2. die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung insbesondere<br />
a) des prioritären Lebensraumtyps (Anhang I FFH-Richtlinie)<br />
aa) 91EO Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus exelsior<br />
(Alno-Padion, Salicion albae)<br />
Erhaltung/Förderung naturnaher, feuchter bis nasser Erlen,<br />
Eschen- <strong>und</strong> Weidenwälder aller Altersstufen an Flüssen mit einem<br />
naturnahen <strong>Wasser</strong>haushalt, standortgerechten, autochthonen<br />
Baumarten, einem hohen Anteil an Alt- <strong>und</strong> Totholz,<br />
Höhlenbäumen sowie spezifischen Habitatstrukturen (Flutrinnen<br />
Tümpel, Verlichtungen) einschließlich ihrer typischen Tier- <strong>und</strong><br />
Pflanzenarten.<br />
b) der übrigen Lebensraumtypen (Anhang I FFH-Richtlinie)<br />
…<br />
bb) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren <strong>und</strong> montanen<br />
bis alpinen Stufe
…<br />
…<br />
463<br />
Erhaltung/Förderung artenreicher Hochstaudenfluren (ein-<br />
schließlich ihrer Vergesellschaftung mit Röhrichten) an Gewässerufern<br />
<strong>und</strong> feuchten Waldrändern mit ihren typischen Tier<strong>und</strong><br />
Pflanzenarten.<br />
c) der übrigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (Anhang II FFH-Richtlinie)<br />
…<br />
cc) Flussneunauge<br />
Erhalt <strong>und</strong> Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen<br />
Population in bis zu den Laichgewässern durchgängigen,<br />
unverbauten <strong>und</strong> unbelasteten, teilweise von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägten,<br />
vielfältig strukturierten Flusslauf mit Flachwasserzonen,<br />
Neben- <strong>und</strong> Altarmen als Wander- <strong>und</strong> Aufenthaltsgebiet.<br />
Die Formulierungen der Entwurfsfassung waren wie folgt:<br />
Allgemeine Erhaltungsziele<br />
• ERHALTUNG UND ENTWICKLUNG EINES ÖKOLOGISCH DURCHGÄNGI-<br />
GEN FLUSSLAUFS MIT GUT ENTWICKELTER WASSERVEGETATION UND<br />
NATURNAHEN UFERN, U.A. MIT FEUCHTEN HOCHSTAUDENFLUREN, IM<br />
UNTERLAUF MIT SÜßWASSERWATT, U.A. ALS (TEIL-) LEBENSRAUM<br />
WANDERNDER FISCHARTEN UND MIT EIGNUNG FÜR DIE WIEDERAN-<br />
SIEDLUNG VON FISCHOTTER UND BIBER,<br />
• SCHUTZ UND ENTWICKLUNG VON MESOTROPHEN BIS EUTROPHEN<br />
ALTWÄSSERN UND SONSTIGEN STILLGEWÄSSERN SOWIE GRÄBEN, U.A.<br />
ALS LEBENSRAUM VON FROSCHKRAUT UND KAMMMOLCH,<br />
• SCHUTZ UND ENTWICKLUNG VON FEUCHTGRÜNLAND, RÖHRICHTEN<br />
UND SEGGENRIEDERN SOWIE QUELLBEREICHEN UND KLEINFLÄCHIGEN<br />
TALRANDMOOREN MIT BIRKENMOORWALD,
464<br />
• SCHUTZ UND ENTWICKLUNG NATURNAHER WALDKOMPLEXE, INSBE-<br />
SONDERE WEIDEN-, ERLEN-, ESCHEN- UND EICHENAUWÄLDERN SOWIE<br />
EICHEN- UND BUCHENWÄLDER IN DEN HÖHER GELEGENEN TEILEN DER<br />
FLUSSAUE UND AN DEN TALRÄNDERN,<br />
• SCHUTZ UND ENTWICKLUNG VON EICHEN- UND BUCHENALTHOLZ SO-<br />
WIE -TOTHOLZ IN WÄLDERN UND FELDGEHÖLZEN, U.A. ALS LEBENS-<br />
RAUM DES HIRSCHKÄFERS,<br />
• SCHUTZ UND ENTWICKLUNG VON BINNENDÜNEN IN DER EMSAUE UND<br />
AM TALRAND MIT ZWERGSTRAUCHHEIDEN, WACHOLDERHEIDEN,<br />
BORSTGRAS- UND SANDMAGERRASEN SOWIE VON MAGEREN WIESEN<br />
UND WEIDEN.<br />
Spezielle Erhaltungsziele<br />
• *AUENWÄLDER MIT ALNUS GLUTINOSA UND FRAXINUS EXCELSIOR<br />
(ALNO-PADION, ALNION INCANAE, SALICION ALBAE) (91E0) (PRIORITÄ-<br />
RER LEBENSRAUMTYP).<br />
Erhalt/Förderung naturnaher, feuchter bis nasser Erlen-, Eschen- <strong>und</strong> Weidenwälder<br />
aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen <strong>und</strong> Flüssen mit<br />
einem naturnahen <strong>Wasser</strong>haushalt, standortgerechten, autochthonen Baumarten,<br />
einem hohen Anteil an Alt- <strong>und</strong> Totholz, Höhlenbäumen sowie spezifischen<br />
Habitatstrukturen (Flutrinnen, Tümpel, Verlichtungen) einschließlich<br />
ihrer typischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />
• FEUCHTE HOCHSTAUDENFLUREN DER PLANAREN UND MONTANEN BIS<br />
ALPINEN STUFE (6430).<br />
Erhaltung/Förderung artenreicher Hochstaudenfluren (einschließlich ihrer<br />
Vergesellschaftungen mit Röhrichten) an Gewässerufern <strong>und</strong> feuchten Waldrändern<br />
mit ihren typischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />
• FLUSSNEUNAUGE (LAMPETRA FLUVIATILIS).<br />
Erhalt/Förderung einer vitalen, langfristig überlebenden Population in bis zu<br />
den Laichgewässern durchgängigen, unverbauten <strong>und</strong> unbelasteten, teilweise<br />
von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägten, vielfältig strukturierten Flusslauf mit Flachwasserzonen,<br />
Neben- <strong>und</strong> Altarmen als Wander- <strong>und</strong> Aufenthaltsgebiet.
465<br />
Nach Vergleich der durch die Verordnung umgesetzten Erhaltungsziele mit<br />
den im Entwurfsstadium für die Verträglichkeitsstudie herangezogenen Erhal-<br />
tungszielen ergibt sich auch nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
eine Übereinstimmung, die keine erneute Überprüfung erfordert.<br />
Nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde führt das Vorhaben, das<br />
sich in diesem Zusammenhang lediglich mittelbar auf das Schutzgebiet auswirkt,<br />
nicht zu Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der maßgeblichen Be-<br />
standteile des Gebietes. Der für die überprüften Lebensraumtypen mit B<br />
festgelegte Erhaltungszustand wird durch das Vorhaben nicht verschlechtert,<br />
sondern bleibt stabil. Für die überprüfte Art des Flussneunauges, dessen<br />
Erhaltungszustand im Standartdatenbogen mit C angegeben ist, ergibt sich<br />
ebenso eine Stabilität des Erhaltungszustandes, d.h. der Erhaltungszustand<br />
wird durch das Vorhaben nicht dauerhaft verschlechtert. Darüber hinaus ist<br />
festzustellen, dass für das Flussneunauge auch die Wiederherstellungsmöglichkeiten<br />
stabil bleiben, da das Vorhaben hierauf keinen relevanten Einfluss<br />
ausübt. Dies ergibt sich im Einzelnen aus nachstehend dargelegten Erwägungen<br />
der Fachgutachter, die die Planfeststellungsbehörde als schlüssig<br />
<strong>und</strong> nachvollziehbar bewertet.<br />
a) Lebensraumtypen<br />
Das Vorkommen der Lebensraumtypen 91E0 <strong>und</strong> 6430 konnte dem Standarddatenbogen<br />
sowie der NSG - VO für das FFH-Gebiet „Ems“ entnommen<br />
werden.<br />
- 91E0 „Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus excelsior (Alno-<br />
Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“<br />
Dieser Lebensraumtyp ist ein sog. prioritärer Lebensraumtyp <strong>und</strong> stellt sich<br />
nach der Definition des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz (BFN 2006) wie folgt<br />
dar:<br />
„Hartholzauenwälder am Ufer großer Flüsse mit natürlicher Überflutungsdynamik.<br />
Dominierende Baumarten sind in Abhängigkeit vom <strong>Wasser</strong>regime<br />
Esche (Fraxinus excelsior), Ulmen (Ulmus laevis, Ulmus minor) <strong>und</strong> Eiche
466<br />
(Quercus robur); Wälder stickstoffreicher Standorte mit meist üppiger Kraut-<br />
schicht <strong>und</strong> gut ausgebildeter Strauchschicht, reich an Lianen.“<br />
- 6430 „Feuchte Hochstaudenfluren der planaren <strong>und</strong> montanen bis alpinen<br />
Stufe“<br />
Dieser Lebensraumtyp stellt sich nach der Definition des B<strong>und</strong>esamtes für<br />
Naturschutz (BFN 2006) wie folgt dar:<br />
„Feuchte Hochstaudenfluren <strong>und</strong> Hochgrasfluren an eutrophen Standorten<br />
der Gewässerufer, Waldränder <strong>und</strong> im Bereich der subalpinen Waldgrenze:<br />
1) Uferbegleitende Hochstaudenvegetation der Fließgewässer der Convolvuletalia<br />
sepium <strong>und</strong> der Glechometalia hederaceae sowie des Filipendulion,<br />
2) Feuchte Staudensäume der Wälder,<br />
3) Subalpine <strong>und</strong> hochmontane Hochstaudenvegetation an Fließgewässern,<br />
aber auch an Wald- <strong>und</strong> Wegrändern <strong>und</strong> auf Schlägen (Betulo-<br />
Adenostyletea) mit Ausnahme der Alpenampfer-Gesellschaften (Rumicion<br />
alpini).“<br />
aa) Auswirkungen des Vorhabens auf LRT<br />
Für den prioritären Lebensraumtyp 91E0 sind aufgr<strong>und</strong> der Entfernung zum<br />
nächstgelegenen Maßnahmebereich von ca. 700 m keine bau- oder be-<br />
triebsbedingten Auswirkungen zu erwarten. Gleiches gilt für den Lebensraumtyp<br />
(6430) Ebenso wird das Vorhaben durch anlagebedingte Veränderungen<br />
nicht zu Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Lebensraumty-<br />
pen führen. Gemäß Auswirkungsprognose der BAW (BAW 2007, s. Materialband<br />
K.1) ist mit einer Veränderung des Tidehoch- bzw. -niedrigwassers von<br />
+/- 1 cm zu rechnen, so dass keinerlei messbare anlagebedingten Auswirkungen<br />
auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes „Ems“ zu erwarten sind.<br />
Das gilt auch für die anlagebedingte Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten.<br />
Laut BAW (BAW 2007, s. Materialband K.1) ist mit einer Veränderung<br />
der Ebbe- <strong>und</strong> Flutströmungen um +/- 5 cm/s global <strong>und</strong> bis 10 cm/s<br />
lokal im Bereich der angepassten Ausbautopografie zu rechnen, so dass<br />
auch durch diesen Wirkfaktor keine messbaren anlagebedingten Auswirkun-
467<br />
gen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes „Ems“ zu erwarten sind<br />
(vgl. Materialband K.1).<br />
bb) Bewertung der Auswirkungen<br />
Die Stabilität des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen wird daher<br />
nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde vorhabensbedingt nicht<br />
berührt.<br />
b) Arten nach Anhang II<br />
Im Bereich der Arten wird das Flussneunauge aus oben dargestellten Erwägungen<br />
einer Prüfung unterzogen.<br />
Adulte Flussneunaugen (Lampetra fluviatilis) gehören zu den anadromen<br />
Wanderfischarten. Sie beginnen bereits im Frühherbst (September bis No-<br />
vember) mit dem Laichaufstieg in das Ems-Ästuar <strong>und</strong> erreichen nach der<br />
Überwinterung in den Flüssen im April ihre stromauf gelegenen Laichplätze.<br />
Der Aufstieg wird dabei durch verschiedene Faktoren ausgelöst (z. B.<br />
Springtiden, mondhelle Nächte). Nach dem Ablaichen sterben die Tiere. Die<br />
Larven führen nach 3 bis 5 Jahren eine Metamorphose durch <strong>und</strong> wandern<br />
als Jungtiere ins Meer zurück. Die Jungtiere wandern v.a. in den Monaten<br />
Oktober-November <strong>und</strong> März bis Juni flussabwärts( vgl. FFH-VS S.176<br />
mwN).<br />
aa) Auswirkungen des Vorhabens auf Arten des Anhangs II<br />
Direkte bau- oder betriebsbedingte Auswirkungen sind für die Flussneunaugen<br />
im FFH-Gebiet „Ems“ bei einem Abstand von 700 m zur nächstgelege-<br />
nen Maßnahme nicht zu erwarten. Baggerungen finden in diesem FFH-<br />
Gebiet nicht statt.<br />
In Bezug auf mittelbare Wirkungen des Vorhabens sind die Auswirkungen<br />
auf die Durchgängigkeit zu betrachten. Hinsichtlich der oben dargestellten
468<br />
Lebensgewohnheiten ist insbesondere die Durchgängigkeit des gesamten<br />
Flussverlaufs von Bedeutung.<br />
Durch die Baggerungen außerhalb des FFH – Gebietes Ems können Ver-<br />
grämungseffekte in den Bereichen entstehen, die die Flussneunaugen in bestimmten<br />
Monaten als Durchgangsgebiet nutzen.<br />
Vorhabensbedingt könnten negative Auswirkungen auf das Flussneunauge<br />
daher nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, sofern<br />
ausgehend von Vergrämungseffekten der Baggerarbeiten der Durchzug zum<br />
FFH-Gebiet „Ems“ <strong>und</strong> somit den Laichgebieten verhindert würde. Eine<br />
Durchzugsbarriere entsteht nach Aussage der Fachgutachter unter der bestehenden<br />
Vorbelastung der Hamennetze, die im Maßnahmenbereich Emden<br />
den ausweichenden Flussneunaugen kaum Ausweichbereiche lassen<br />
(vgl. FFH-VS S.179).<br />
Unter Berücksichtigung der angeordneten Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen,<br />
die in Bezug auf die Erstbaggerung u.a. eine Bauzeitenregelung<br />
für die für das Flussneunauge sensiblen Zeiten vorsieht, entsteht baubedingt<br />
kein zusätzliches Durchzugshindernis. Damit führen die baubeding-<br />
ten Vorhabenswirkungen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands<br />
des Flussneunauges im FFH-Gebiet „Ems“. Der Erhaltungs-<br />
zustand bleibt stabil.<br />
Durch die bedarfsweisen Folgebaggerungen (betriebsbedingte Auswirkungen),<br />
bei denen für die Durchführung keine Zeitfenster angeordnet sind,<br />
können erhebliche Beeinträchtigungen u.a. im Hinblick auf die Durchwander-<br />
barkeit von Flussneunaugen ausgeschlossen werden. Die bereits durch bestandkräftige<br />
Genehmigungen erlaubten Unterhaltungsbaggerungen in der<br />
Unterems stellen eine starke Vorbelastung dar. Die durch diesen Beschluss<br />
genehmigten zusätzlichen Unterhaltungsbaggerungen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Baggertätigkeiten gehen im Gesamtgefüge dieser Vorbelastungen<br />
auf, so dass nach Aussage der Fachgutachter keine signifikanten Änderun-<br />
gen zwischen dem Ist- <strong>und</strong> dem Prognosezustand erwartet werden, die eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung bewirken (vgl. FFH-VS S.180). Die Planfeststel-<br />
lungsbehörde schließt sich der Auffassung der Fachgutachter an. Vor dem
469<br />
Hintergr<strong>und</strong> der fachlichen Aussagen ist die vorhabensbedingte Unterhaltungsbaggermehrmenge<br />
als irrelevant zu bewerten. Hierbei ist nach Meinung<br />
der Planfeststellungsbehörde auch zu berücksichtigen, dass die planfestgestellten<br />
wasserbaulichen Maßnahmen nur im Bedarfsfall unterhalten werden,<br />
d.h. in dem Fall, in dem ein Schiff in den Abmessungen des Bemessungsschiffes<br />
die B<strong>und</strong>eswasserstraße Ems nutzt. Die <strong>Wasser</strong>straße wird nicht<br />
dauerhaft in diesem Abmessungen unterhalten.<br />
In Bezug auf die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens ist zu<br />
beachten, dass mittelfristige Änderungen bzw. Verschlechterungen der <strong>Wasser</strong>qualität<br />
beispielsweise der Parameter Sauerstoff <strong>und</strong> Schwebstoffe sich<br />
auf die Qualität <strong>und</strong> die Durchwanderbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Lebensraumes<br />
direkt <strong>und</strong> großräumig auswirken. Laut Auswirkungsprognose der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau (BAW 2007 s. Materialband K.1) wird es aller-<br />
dings keine messbare anlagebedingte Auswirkungen bzgl. der o. g. Parameter<br />
geben, so dass der Lebensraum der Flussneunaugen als maßgeblicher<br />
Bestandteil des FFH-Gebietes „Ems“ keinerlei Beeinträchtigungen erfährt.<br />
bb) Bewertung der Auswirkungen<br />
Hinsichtlich der Art Flussneunauge ist demzufolge festzustellen, dass sich<br />
der Erhaltungszustand dieser Art durch das Vorhaben nicht verschlechtert,<br />
sondern vielmehr stabil bleibt. Dies gilt auch für mögliche Wiederherstellungsmöglichkeiten.<br />
Das Vorhaben hat hierauf keinen relevanten Einfluss.<br />
c) charakteristische Arten<br />
Zu den maßgeblichen Bestandteilen eines FFH-Gebietes gehören ferner die<br />
charakteristischen Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften des jeweiligen Lebensraumtyps<br />
nach Anhang I FFH-RL; hierzu gehören neben Arten, die aus Artenschutzsicht<br />
besonders wertvoll sind (z. B. Arten des Anhangs IV der FFH-<br />
RL oder Arten der Roten Liste) auch Arten, die für eine naturraumtypische<br />
Ausprägung des Lebensraums in einem günstigen Erhaltungszustand bezeichnend<br />
sind.
470<br />
Relevante Auswirkungen auf weitere Bestandteile des FFH – Gebietes sind<br />
nicht zu erwarten.<br />
d) Ergebnis FFH – Gebiet „Ems“<br />
Insgesamt steht nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde fest, dass<br />
das Vorhaben keine maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes „Ems“ in<br />
ihren Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungszielen beeinträchtigt bzw. sich der Erhaltungszustand<br />
nicht verschlechtert. Der für die geprüften Lebensraumtypen <strong>und</strong><br />
Arten festgelegte Erhaltungszustand bleibt stabil. In Bezug auf die Art Flussneunauge<br />
ist darüber hinaus festzustellen, dass potentielle Entwicklungsmöglichkeiten<br />
durch das Vorhaben nicht berührt werden.<br />
Es besteht eine FFH-Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf das FFH-<br />
Gebiet „Ems“.<br />
- Summation mit anderen Projekten oder Plänen<br />
Gem. Art 6 Abs. 3 der FFH Richtlinie sind auch andere Pläne <strong>und</strong> Projekte in<br />
die Untersuchung mit einzubeziehen, die das Gebiet im Zusammenwirken<br />
mit dem Vorhaben erheblich beeinträchtigen könnten.<br />
2x 2,20<br />
Für das FFH-Gebiet Ems werden im Rahmen der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses<br />
für das Emssperrwerk für die FFH-Art Flussneunauge un-<br />
erhebliche Auswirkungen durch Fallenwirkung aufgeführt.<br />
Im Rahmen dieses Vorhabens wird für die Art von unerheblichen Auswirkungen<br />
durch Trübungen, die bei Baggerungen im Maßnahmenbereich Papenburg<br />
entstehen, ausgegangen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Art <strong>und</strong> Dauer der beiden Wirkfaktoren kann eine kumulative<br />
<strong>und</strong> additive Wirkung auf das Flussneunauge ausgeschlossen werden.<br />
Weitere Auswirkungen anderer Verfahren sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu betrachten.
471<br />
3.1.5.1.2.2 FFH Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer<br />
(DE 2306-301)<br />
Das FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ (Gebietsnummer<br />
DE 2306-301) ist durch das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches<br />
Wattenmeer“ (Nationalparkgesetz) national geschützt.<br />
Das Gebiet erstreckt sich entlang der Küste im niedersächsischen Watten-<br />
meerbereich von Cuxhaven bis zur Emsmündung mit einem Teilbereich im<br />
Dollart. Insgesamt umfasst das Gebiet eine Fläche von 2.777 km².<br />
Aus nachstehend abgedruckter Abbildung, die Bestandteil der vorgelegten<br />
FFH – Verträglichkeitsstudie vom 04.09.2008 ist, ist erkennbar, dass sich der<br />
Teilbereich Dollart (Ruhezone I/1 Dollart), der mit einem Pfeil gekennzeichnet<br />
ist, im potenziellen Wirkraum des Vorhabens befindet.<br />
Seitens der Fachgutachter wurde in der vorgelegten FFH – Verträglichkeitsstudie<br />
vom 04.09.2008 für die Beurteilung der Auswirkungen dieses Projektes<br />
eine Konkretisierung hinsichtlich der maßgeblichen Bestandteile des Ge-<br />
bietes vor dem Hintergr<strong>und</strong> durchgeführt, dass lediglich der Bereich des Dol-
472<br />
larts sich im potentiellen Wirkraum des Vorhabens befindet. Diese Vorge-<br />
hensweise ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nachvollziehbar, da<br />
Beeinträchtigungen der übrigen Bestandteile des Gebietes aufgr<strong>und</strong> der Entfernung<br />
zum Vorhaben von vornherein ausgeschlossen werden können.<br />
Die für dieses Vorhaben prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des<br />
Gebietes ergeben sich, in Fettdruck, aus nachfolgend abgedruckten Tabellen,<br />
getrennt nach Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten<br />
Lebensraumtyp Fläche (%) Repräsentativität<br />
*Entkalkte Dünen mit Krähenbeere (Bra<strong>und</strong>ünen)<br />
(2140)<br />
*Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation<br />
(Graudünen) (2130)<br />
0,09<br />
0,90<br />
*Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) (1150) 0,00<br />
Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung<br />
durch Meerwasser (1110)<br />
Vegetationsfreies Schlick-, Sand- <strong>und</strong> Mischwatt<br />
(1140)<br />
Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen<br />
<strong>und</strong> Seegraswiesen) (1160)<br />
14,62<br />
47,47<br />
29,24<br />
Riffe (1170) 0,46<br />
Einjährige Vegetation mit Queller <strong>und</strong> anderen<br />
einjährigen Arten auf Schlamm <strong>und</strong> Sand (Quellerwatt)<br />
(1310)<br />
1,15<br />
Schlickgrasbestände (1320) 0,04<br />
Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia<br />
maritimae) (1330)<br />
2,77<br />
Primärdünen (2110) 0,05<br />
Weißdünen mit Strandhafer (2120) 0,19<br />
Dünen mit Sanddorn (2160) 0,04<br />
Dünen mit Kriechweide (2170) 0,00<br />
Bewaldete Dünen der atlantischen Region (2180) 0,00<br />
Feuchte Dünentäler (2190) 0,08<br />
Erhaltungszustand<br />
k. A. k. A.
473<br />
Lebensraumtyp Fläche (%) Repräsen-<br />
Ästuarien (1130) 0,86<br />
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer (3110) 0,00<br />
tativität <br />
Erhaltungszu-<br />
stand<br />
Art Populationsgröße Erhaltungszustand<br />
Seeh<strong>und</strong> Phoca vitulina ca. 4300 A<br />
Schweinswal Phocoena phocoena potenziell B<br />
Meerneunauge Petromyzon marinus potenziell k. A.<br />
Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2541 A<br />
Zu berücksichtigen sind demzufolge die Lebensraumtypen „Vegetationsfreies<br />
Schlick-, Sand- <strong>und</strong> Mischwatt“ (1140), „Einjährige Vegetation mit Queller<br />
<strong>und</strong> anderen einjährigen Arten auf Schlamm <strong>und</strong> Sand (Quellerwatt)“ (1310),<br />
„Schlickgrasbestände“ (1320), „Atlantische Salzwiesen (Glauco-<br />
Puccinellietalia maritimae)“ (1330) <strong>und</strong> „Feuchte Dünentäler“ (2190).<br />
Zu allen anderen Lebensraumtypen, die lediglich im Bereich der Küste vor-<br />
kommen, besteht nach Auffassung der Fachgutachter, der sich die Planfeststellungsbehörde<br />
anschließt, keinerlei Wirkzusammenhang. Vorhabensbe-<br />
dingte Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands dieser Lebensraumtypen<br />
können von vornherein ausgeschlossen werden.<br />
Hinsichtlich der Arten werden Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong> Meerneunauge einer weiteren<br />
Prüfung unterzogen.
474<br />
Der hier zu betrachtende Teilbereich Dollart hat nach Aussage der Fachgut-<br />
achter für den Schweinswal keine Bedeutung. Die Population des<br />
Schweinswals kommt im Bereich des Nationalparks allenfalls sporadisch vor.<br />
Die nächstgelegenen Hauptlebensräume des Schweinswals befinden sich<br />
vor der Sylter Küste. Aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernung zum Vorhabensbe-<br />
reich sind Auswirkungen auf die Hauptlebensräume dieser Population auszuschließen.<br />
Eine weitere Betrachtung ist daher nicht erforderlich. Vorhabensbedingte<br />
Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands dieser Art können<br />
von vornherein ausgeschlossen werden.<br />
Dies gilt auch für das Sumpf-Glanzkraut, die außerhalb des potentiellen<br />
Wirkraums des Vorhabens eine Population bildet. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />
wird auf die FFH – VS S. 185f. Bezug genommen.<br />
− Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
Die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes bilden die Maßstäbe für die<br />
Verträglichkeitsprüfung. Erhaltungsziel bedeutet die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes der in Anhang I FFH-RL<br />
aufgeführten natürlichen Lebensräume <strong>und</strong> in Anhang II FFH-RL aufgeführten<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten. Soweit die Gebiete zu Schutzgebieten erklärt<br />
worden sind, ergeben sich deren Erhaltungsziele aus dem Schutzzweck <strong>und</strong><br />
den dazu erlassenen Vorschriften.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage für die Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele dient das Gesetz über den<br />
Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. Der allgemeine Schutzzweck<br />
ist demzufolge § 2 NWattNPG, der besondere Schutzzweck ist der jeweiligen<br />
Ruhezone im Anhang des Gesetzes zu entnehmen.<br />
Aus § 2 des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Watten-<br />
meer“ ergibt sich folgender Schutzzweck:<br />
„In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristischen<br />
Landschaftsbildes erhalten bleiben <strong>und</strong> vor Beeinträchtigungen<br />
geschützt werden. Die natürlichen Abläufe in diesen Lebensräumen sollen
475<br />
fortbestehen. Die biologische Vielfalt der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten im Gebiet<br />
des Nationalparks soll erhalten werden. Der besondere Schutzzweck der<br />
einzelnen Gebiete der Ruhezone ergibt sich aus der Anlage 1“ (§ 2 Abs.1).<br />
„Die Flächen des Nationalparks sind Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung,<br />
soweit sich aus Anlage 4 nichts anderes ergibt. Die in Satz 1 bezeich-<br />
neten Flächen dienen auch der Bewahrung oder Wiederherstellung eines<br />
günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage 5 genannten wertbestim-<br />
menden Lebensraumtypen sowie Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten; die Erhaltungsziele<br />
ergeben sich aus der Anlage 5.“ (§ 2 Abs.3)<br />
Besonderer Schutzzweck<br />
Der Nationalpark ist in drei Zonen gegliedert:<br />
1. Ruhezone<br />
2. Zwischenzone<br />
3. Erholungszone<br />
Der besondere Schutzzweck der einzelnen Gebiete der Ruhezone ergibt sich<br />
aus der Anlage 1 zum Gesetz über den Nationalpark. „Niedersächsisches<br />
Wattenmeer“. Für das hier relevante Gebiet I/1 Dollart ist ein typisches Ökosystem<br />
eines Brackwasserbuchtenwatts <strong>und</strong> angrenzende Außendeichflä-<br />
chen mit charakteristischer Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt <strong>und</strong> besonderer Bedeutung<br />
als Rast-, Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet für See-, Wat- <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>vögel<br />
sowie besonderer Vielfalt an erdgeschichtlichen <strong>und</strong> landesk<strong>und</strong>lichen Erscheinungen<br />
beschrieben.<br />
Der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ befindet sich außerhalb<br />
des Gebietes des planfestgestellten Vorhabens. Das FFH-Gebiet „Nationalpark<br />
Niedersächsisches Wattenmeer“ befindet sich in einem Abstand von<br />
mind. 850 m zum Maßnahmenbereich bei Emden, so dass Auswirkungen<br />
lediglich über eine Fernwirkung einzelner Wirkfaktoren eintreten könnten.<br />
Unmittelbare Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes von Lebensraum-<br />
typen <strong>und</strong> Arten sind daher auszuschließen. Zu prüfen bleiben mittelbare
476<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die hier relevanten Lebensraumtypen <strong>und</strong><br />
Arten.<br />
a) Lebensraumtypen<br />
Für die in diesem Zusammenhang relevanten FFH-Lebensraumtypen „Vegetationsfreies<br />
Schlick-, Sand- <strong>und</strong> Mischwatt“ (1140), „Einjährige Vegetation<br />
mit Queller <strong>und</strong> anderen einjährigen Arten auf Schlamm <strong>und</strong> Sand (Quellerwatt)“<br />
(1310), „Schlickgrasbestände“ (1320), „Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia<br />
maritimae)“ (1330) <strong>und</strong> „Feuchte Dünentäler“ (2190) sind<br />
von bau- oder betriebsbedingten Wirkungen nicht betroffen, da in diesen<br />
Lebensraumtypen weder gebaggert noch umgelagert wird. Auswirkungen<br />
von Trübungsfahnen auf diese Lebensraumtypen sind denkbar, jedoch werden<br />
sie sich aufgr<strong>und</strong> der Entfernung bzw. aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung nicht<br />
auf das Vorhaben zurückführen lassen, da die Variabilität in dem System<br />
natürlich sehr hoch ist. Es sind somit keine Beeinträchtigungen des Schutz-<br />
zwecks bzw. keine Verschlechterung des Erhaltungszustands ersichtlich.<br />
Indirekte erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten Lebensraumtypen<br />
sind auszuschließen, da keine Überlagerung von Wirkräumen gegeben ist.<br />
Anlagebedingte Beeinträchtigungen sind aufgr<strong>und</strong> der Auswirkungsprognose<br />
der BAW (BAW 2007, s. Materialband K.1) als geringfügig einzuschätzen,<br />
sodass auch über diesen Wirkpfad nach Ansicht der Fachgutachter, der sich<br />
die Planfeststellungsbehörde anschließt, keinerlei Beeinträchtigungen auf die<br />
FFH-Lebensraumtypen durch Veränderung der <strong>Wasser</strong>qualität oder Verän-<br />
derung der Tidewasserstände entstehen (vgl. FFH – VS S.188).<br />
b) Arten<br />
Der Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) nutzt den Teilbereich Dollart nicht als Repro-<br />
duktionsgebiet, Sichtungen gab es nicht. Es kann dennoch nicht ausge-<br />
schlossen werden, dass der Teilbereich Dollart als Jagdrevier bzw. Durchzugsgebiet<br />
dient (vgl. FFH – VS S. 185 ff. mwN). Die durch den Baggerbe-<br />
trieb entstehenden Lärmemissionen könnten eine Störwirkung auslösen, die
477<br />
allerdings nach Auffassung der Fachgutachter aufgr<strong>und</strong> der großen Entfer-<br />
nung keine Beeinträchtigung des Schutzzwecks bzw. keine Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustands durch bau- oder betriebsbedingte Auswirkungen<br />
darstellt (vgl. FFH-VS S.185). Eine anlagebedingte Beeinträchtigung des<br />
Seeh<strong>und</strong>es durch eine Veränderung der <strong>Wasser</strong>qualität ist vorhabensbedingt<br />
ausgeschlossen. Laut Auswirkungsprognose der BAW (BAW 2007, s. Materialband<br />
K.1), die dieser FFH-Verträglichkeitsprüfung zu Gr<strong>und</strong>e liegt, sind<br />
die anlagebedingten Veränderungen der relevanten Parameter wie z.B. erhöhte<br />
Schwermetallgehalte sowie Reduzierung des Sauerstoffgehalts <strong>und</strong><br />
erhöhte Trübung so geringfügig, dass die Auswirkungen auf die Schutz- <strong>und</strong><br />
Erhaltungsziele bzw. auf den Erhaltungszustand zu vernachlässigen sind.<br />
Auch das Meerneunauge (Petromyzon marinus) nutzt das Gebiet nicht zur<br />
Reproduktion, sondern lediglich als Durchzugsgebiet vom Meer in die Ems.<br />
Als mögliche Fernwirkungen käme die durch die Baggerarbeiten entstehende<br />
Trübungsfahne in Frage. Diese entsteht allerdings nur kleinräumig. Aufgr<strong>und</strong><br />
der großen Entfernung zu dem Maßnahmenbereich Emden entstehen so<br />
nach Aussage der Fachgutachter keinerlei bau- oder betriebsbedingte ne-<br />
gative Auswirkungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele sowie keine Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustands. Ebenso sind anlagebedingte Ver-<br />
schlechterungen der Gewässergüte, die bei der Art Seeh<strong>und</strong> bereits genannt<br />
wurden, vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Auswirkungsprognose der BAW (BAW<br />
2007, s. Materialband K.1 <strong>und</strong> vgl. Tabelle 2) sicher auszuschließen.<br />
c) charakteristische Arten<br />
Zu den maßgeblichen Bestandteilen eines FFH-Gebiets gehören ferner die<br />
charakteristischen Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften des jeweiligen Lebensraumtyps<br />
nach Anhang I FFH-RL; hierzu gehören neben Arten, die aus Ar-<br />
tenschutzsicht besonders wertvoll sind (z.B. Arten des Anhangs IV der FFH-<br />
RL oder Arten der Roten Liste) auch Arten, die für eine naturraumtypische<br />
Ausprägung des Lebensraums in einem günstigen Erhaltungszustand bezeichnend<br />
sind.
478<br />
Relevante Auswirkungen auf weitere Bestandteile des FFH – Gebietes sind<br />
nicht zu erwarten.<br />
d) Ergebnis<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass keine maßgeblichen Bestandteile<br />
des FFH-Gebietes „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ in ihren<br />
Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungszielen beeinträchtigt werden bzw. sich der Erhaltungszustand<br />
verschlechtert. Da das Vorhaben außerhalb des Nationalparks<br />
liegt, sind Auswirkungen auf maßgebliche Bestandteile des Gebietes schon<br />
wegen der räumlichen Distanzen, die eine Überlagerung ausschließen, nicht<br />
zu erwarten<br />
Auswirkungen auf die Teilgebiete, die besondere Schutzzwecke erfüllen (hier<br />
Teilgebiet I/1 Dollart) sind aufgr<strong>und</strong> der oben angeführten Erwägungen nicht<br />
geeignet, die Erhaltungsziele des FFH–Gebietes Nationalpark „Niedersäch-<br />
sisches Wattenmeer“ erheblich zu beeinträchtigen.<br />
Es besteht eine FFH-Verträglichkeit in Bezug auf das FFH-Gebiet „Nationalpark<br />
Niedersächsisches Wattenmeer“. Die Bewertung wird von der National-<br />
parkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer gr<strong>und</strong>sätzlich geteilt (Stellungnahme<br />
vom 06.06.2007). Der von der Nationalparkverwaltung themati-<br />
sierte Seeh<strong>und</strong>liegeplatz nördlich der Ruhezone I/1 wurde in der Prüfung<br />
berücksichtigt.
479<br />
Dieses Ergebnis hat nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde auch<br />
unter dem Gesichtspunkt der Neuregelung des Nationalparkgesetztes im<br />
Jahre 2010 Bestand. Die Erhaltungsziele für den Nationalpark Niedersächsi-<br />
sches Wattenmeer ergeben sich seit der Neuregelung des Nationalparkge-<br />
setzes im Zuge des Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechtes vom<br />
19.02.2010 aus § 2 Abs. 3 S. 2 in Verbindung mit Anlage 5 des Gesetzes<br />
über den Nationalpark Nds. Wattenmeer (Nationalparkgesetz).<br />
Hierdurch wurden zwei weitere Lebensraumtypen (2150 <strong>und</strong> 3150) sowie<br />
drei weitere Arten (Kegelrobbe, Finte <strong>und</strong> Flussneunauge) in den Kreis der<br />
wertbestimmenden Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten aufgenommen.<br />
Wie bereits oben dargelegt wurde, befindet sich lediglich der Teilbereich Dollart<br />
im potenziellen Wirkraum des Vorhabens. Bei der Prognose der Auswirkungen<br />
des Vorhabens wurden daher nur die im Teilbereich Dollart vorkommenden<br />
FFH-Lebensraumtypen berücksichtigt. In der aktualisierten Fassung<br />
des Nationalparkgesetzes sind keine FFH-Lebensraumtypen hinzugefügt<br />
worden, die dem Bereich Dollart zugeordnet werden könnten. Die speziellen<br />
Erhaltungsziele für das Gebiet Nr. I/1 Dollart haben sich nicht verändert.<br />
Demzufolge ergeben sich keine Änderungen der Aussagen der Fachgutachter<br />
bezüglich der prognostizierten maßnahmenbedingten Auswirkungen auf<br />
die Lebensraumtypen dieses FFH-Gebietes (Stellungnahme Diekmann &<br />
Mosebach – per E-Mail vom 18.3.2011).<br />
Die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten wurden gemäß Anhang II der Richtlinie<br />
92/43/EWG um folgende Tierarten ergänzt:<br />
o Kegelrobbe (Halichoerus grypus),<br />
o Finte (Alosa fallax),<br />
o Flussneunauge (Lampetra fluviatilis).<br />
Nach Aussage der Fachgutachter nutzen Kegelrobben ausschließlich Gebiete<br />
außerhalb des Dollarts im Bereich der dem Festland vorgelagerten Inseln.<br />
Maßnahmenbedingte Auswirkungen auf diese Art sind demzufolge auszuschließen.<br />
(Stellungnahme Diekmann & Mosebach – per E-Mail vom<br />
18.3.2011). Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an,
480<br />
da die potentielle Reichweite der Wirkungen des Vorhabens die von den Ke-<br />
gelrobben genutzten Bereiche nicht berührt.<br />
Flussneunauge nutzen das FFH-Gebiet (Bereich Dollart) als Durchzugsge-<br />
biet vom Meer in die Ems (Stellungnahme Diekmann & Mosebach – per<br />
E-Mail vom 18.3.2011). In Bezug auf das Flussneunauge kann zur Darstel-<br />
lung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbezogenen Auswirkungen auf die Ausführungen<br />
zum Meerneunauge verwiesen werden. Aus den dort ausgeführten<br />
Erwägungen können auch für das Flussneunauge erhebliche Beeinträchtigungen<br />
des Erhaltungszustandes ausgeschlossen werden.<br />
Für die Finte hat der Dollart eine Bedeutung als Aufwuchs- <strong>und</strong> Durchzugs-<br />
gebiet. Subadulte <strong>und</strong> adulte Finten sind zu erwarten <strong>und</strong> wurden regelmäßig<br />
nachgewiesen. (Stellungnahme Diekmann & Mosebach – per E-Mail vom<br />
18.3.2011 mwN) Als maßnahmenbedingte Auswirkung käme lediglich eine<br />
mögliche Fernwirkung der durch die Bagger- <strong>und</strong> Umlagerungsarbeiten ent-<br />
stehenden Trübungsfahne in Frage. Diese entsteht allerdings nur kurzzeitig.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernung zu dem Maßnahmenbereich Emden <strong>und</strong><br />
den Umlagerungsstellen entstehen keinerlei bau- oder betriebsbedingte<br />
negative Auswirkungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele sowie keine Ver-<br />
schlechterung des Erhaltungszustandes.<br />
Eine relevante Veränderung bzw. Verschlechterung der Gewässergüte durch<br />
anlagebedingte Auswirkungen kann angesichts der Auswirkungsprognose<br />
der BAW (BAW 2007, s. Materialband K.1 <strong>und</strong> vgl. Tabelle 2) für den hier zu<br />
prüfenden Bereich mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />
- Summation mit anderen Projekten oder Plänen<br />
Gem. Art 6 Abs. 3 der FFH Richtlinie sind auch andere Pläne <strong>und</strong> Projekte in<br />
die Untersuchung mit einzubeziehen, die das Gebiet im Zusammenwirken<br />
mit dem Vorhaben erheblich beeinträchtigen könnten.<br />
Die Planfeststellungsbehörde prüft daher im Folgenden die Möglichkeit ku-<br />
mulierender Wirkungen mit anderen Vorhaben.
481<br />
Die Hafenbehörde Delfzijl/Eemshaven (Groningen Seaports) beabsichtigt die<br />
Erweiterung <strong>und</strong> Vertiefung des Eemshavens. Ziel der beabsichtigten Aktivität<br />
von Groningen Seaports ist die Schaffung der erforderlichen infrastrukturellen<br />
Randbedingungen zur Ansiedlung diverser Unternehmen im Eemshaven.<br />
Mögliche kumulierende Wirkungen durch Lärm <strong>und</strong> Trübungen bewirken<br />
nach Aussage der Fachgutachter keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
der Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten. Eine Betroffenheit könnte sich le-<br />
diglich für die Art Seeh<strong>und</strong> ergeben. Es ist mit ausreichender Sicherheit davon<br />
auszugehen, dass die Auswirkungen beider Projekte kumulativ aufgr<strong>und</strong><br />
der Reichweite der jeweiligen Auswirkungen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Erhaltungszustandes des Seeh<strong>und</strong>es führen (vgl. S.9 Stel-<br />
lungnahme Diekmann & Mosebach 11.06.2009). Dieser Auffassung schließt<br />
sich die Planfeststellungsbehörde aufgr<strong>und</strong> der jeweiligen Entfernung der<br />
Maßnahmebereiche zu den nächstgelegenen Fortpflanzungsstätten des<br />
Seeh<strong>und</strong>es aus.<br />
Dies gilt auch für das niederländische Projekt „Verbesserung des Fahr-<br />
wassers Eemshaven – Nordsee“. Das niederländische Projekt verursacht<br />
wie bei dem vorstehend geprüften Projekt der Vertiefung des Eemshavens<br />
für den Seeh<strong>und</strong> im Bereich der Klappstellen bzw. der nahegelegenen Fortpflanzungsstätten<br />
sowie in den direkten Baggerbereichen Auswirkungen<br />
durch Lärm <strong>und</strong> Trübungen. Durch das beantragte Projekt der Emsanpas-<br />
sung können geringe Fernwirkungen durch Lärm auf die FFH-Art Seeh<strong>und</strong><br />
für den Bereich des Dollarts innerhalb des FFH-GebietesNationalpark Nie-<br />
dersächsisches Wattenmeer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese<br />
bewirken jedoch keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes dieser<br />
Art. Es ist mit ausreichender Sicherheit auch kumulativ betrachtet davon<br />
auszugehen, dass die Auswirkungen beider Projekte aufgr<strong>und</strong> der Reichweite<br />
der jeweiligen Auswirkungen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Erhaltungszustandes der FFH-Art Seeh<strong>und</strong>es führen (vgl. S.11f Stellungnahme<br />
Diekmann & Mosebach 11.06.2009).
482<br />
Weitere Auswirkungen anderer Verfahren sind nach Auffassung der Plan-<br />
feststellungsbehörde nicht zu betrachten.<br />
3.1.5.1.2.3 Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ (DE 2507-331) mit Nachmeldevorschlag<br />
aus 12/2006<br />
Durch das planfestgestellte Vorhaben werden keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Gebietes „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ DE 2507-331 (landesinterne<br />
Kennzeichnung 002) in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteilen verursacht.<br />
Das Gebiet DE 2507-331 wurde an die EU-Kommission gemeldet, jedoch<br />
wegen eines Rechtsstreits bislang nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommen.<br />
Aus oben angeführten Gründen hat die Planfeststellungsbehörde<br />
auch für dieses Gebiet eine Verträglichkeitsprüfung gem. Art. 6 der FFH-<br />
Richtlinie bzw. deren nationaler Umsetzung durchgeführt.
483<br />
Das an die EU-Kommission mit der Ziffer DE 2507-331 gemeldete Gebiet<br />
„Unterems <strong>und</strong> Außenems“ erstreckt sich von Kirchborgum (ca. 2 km südlich<br />
der Jann-Berghaus-Brücke) bis in den Mündungsbereich der Ems <strong>und</strong> bein-<br />
haltet Teilflächen des Ems-Ästuars mit Flachwasserbereichen, der künstlich<br />
vertieften Fahrrinne, Brackwasserwatten, Salzwiesen, Brachröhrichten <strong>und</strong><br />
schwächer salzbeeinflusstem Grünland. Es findet eine Nutzung als Schiff-<br />
fahrtsstraße statt. Der Gesamtanteil des Ästuars beträgt ca. 7.377 ha. Es<br />
handelt sich laut Angabe im Standarddatenbogen um einen repräsentativen<br />
Ästuarbereich mit gut ausgeprägten Salzwiesen, bedeutsam als Teillebensraum<br />
von Meerneunauge, Flussneunauge <strong>und</strong> Finte. Im Aktionsradius einer<br />
bedeutenden Teichfledermaus – Population – (potentielles Jagdgebiet). Dies<br />
ergibt sich aus dem Standarddatenbogen für das Gebiet.<br />
In Erweiterung des vorstehend beschriebenen FFH-Gebietsvorschlags hat<br />
das Land Niedersachsen einen weiteren Vorschlag für die FFH-<br />
Gebietskulisse erarbeitet, der die landesinterne Kennzeichnung „002 E“ trägt.<br />
Der Gebietsvorschlag erweitert den bestehenden FFH-Gebietsvorschlag<br />
„002“ <strong>und</strong> ist im Zusammenhang mit „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ sowie dem<br />
FFH-Gebiet 173 „H<strong>und</strong> <strong>und</strong> Paapsand“ zu betrachten. Das Land Niedersachsen<br />
strebt an, alle drei Gebiete zu einem zusammenhängenden FFH-Gebiet<br />
„Ems-Ästuar“ zu arrondieren. Die „Erweiterung Unterems <strong>und</strong> Außenems“<br />
deckt in der Emsmündung den Bereich des Ems-Ästuars ab, der bisher noch<br />
nicht als FFH-Gebiet gemeldet war <strong>und</strong> soll an die niederländischen Flächen<br />
des Habitatrichtliniengebietes „Waddenzee“ direkt anschließen. Mit der<br />
Nachmeldung wird das gesamte Ems-Ästuar flächendeckend unter das<br />
Schutzregime der FFH-Richtlinie gestellt (NLWKN Entwurf – Stand:<br />
11.12.2006). Im potenziellen Wirkraum um die wasserbaulichen Maßnah-<br />
menbereiche befindet sich allerdings lediglich ein schmaler Streifen mit einer<br />
Breite von max. 200 m, der zur Schließung einer Lücke zwischen dem hier<br />
geprüften Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ im Norden sowie dem FFH-<br />
Gebiet „Waddenzee“ dient.
- maßgebliche Bestandteile<br />
484<br />
Im Einzelnen sind als Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie für<br />
das Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ DE 2507-331“ Ästuarien (1130), At-<br />
lantische Salzwiesen (1330), Magere Flachland-Mähwiesen (6510) sowie<br />
Auenwälder (91E0) im Standarddatenbogen gemeldet. Die Lebensraumtypen<br />
sind im Standarddatenbogen mit dem Erhaltungszustand B (=guter Erhal-<br />
tungsgrad) <strong>und</strong> C (=durchschnittlicher oder eingeschränkter Erhaltungsgrad)<br />
bewertet.<br />
Lebensraumtyp Fläche in<br />
ha (%)<br />
Repräsentativität<br />
Ästuarien (1130) 6465 (87,64) A C<br />
Atlantische Salzwiesen<br />
(Glauco-Puccenellietalia<br />
maritimae) (1330)<br />
Magere<br />
Flachland-Mähwiesen<br />
(Alopecurus pratensis,<br />
Sanguisorba officinalis)<br />
(6510)<br />
Auenwälder mit<br />
Alnus glutinosa <strong>und</strong><br />
Fraxinus excelsior<br />
(Alno-Pasion, - Alnion incanae,<br />
Salicion albae)<br />
(91E0)<br />
Repräsentativität A:<br />
Repräsentativität B:<br />
Repräsentativität C:<br />
Repräsentativität D:<br />
Erhaltungszustand A:<br />
Erhaltungszustand B:<br />
Erhaltungszustand C:<br />
-: keine Angabe<br />
238 (3,23) A B<br />
25 (0,34) C C<br />
0,7 (0,01) D -<br />
hervorragende Repräsentativität<br />
gute Repräsentativität<br />
signifikante Repräsentativität<br />
nichtsignifikante Repräsentativität<br />
hervorragender Erhaltungsgrad<br />
guter Erhaltungsgrad<br />
Erhaltungszustand<br />
durchschnittlicher oder eingeschränkter Erhaltungsgrad<br />
Der Nachmeldevorschlag enthält lediglich den LRT „Ästuarien“.
485<br />
Der LRT 91E0 „Auenwälder“ wurde im Standarddatenbogen unter der<br />
Rubrik Repräsentativität mit D eingestuft (=nicht signifikante Repräsentativi-<br />
tät). Dieser Lebensraumtyp wird daher entsprechend der Vorgaben der EU-<br />
Kommission als nicht zu den Erhaltungszielen des Gebietes gehörig einge-<br />
stuft (vgl. EU-Kommission, Natura 2000, S. 41; Leitfaden FFH-VP im Bun-<br />
desfernstraßenbau, S. 27). Eine Verträglichkeitsprüfung für den LRT Auenwälder<br />
ist somit nicht erforderlich.<br />
Die noch zu prüfenden Lebensraumtypen sind keine prioritären Lebensraumtypen.<br />
Der Lebensraumtyp „Magere Flachland-Mähwiesen“ kommt im Wirkraum<br />
des Vorhabens nicht vor.<br />
Im Rahmen der durchgeführten Bestandsaufnahmen in den Jahren<br />
2006/2007, die in den Uferbereichen der wasserbaulichen Maßnahmenbereiche<br />
durchgeführt wurden, wurde der LRT "Magere Flachland Mähwiesen"<br />
nach Angabe der Fachgutachter nicht festgestellt. Zudem besteht kein<br />
Nachweis über ein Vorkommen des LRT in den weiteren verwendeten vegetationsk<strong>und</strong>lichen<br />
Datenquellen innerhalb des FFH-Gebietes "Unterems <strong>und</strong><br />
Außenems". IBL hat zudem in der Zwischenzeit im Rahmen des Antrags zur<br />
zweimaligen Anhebung des Stauziels auf NN + 2,20 im Jahr 2008 eine Bio-<br />
toptypen- <strong>und</strong> Lebensraumtypenkartierung durchgeführt, die auch das FFH-<br />
Gebiet "Unterems <strong>und</strong> Außenems" vollständig abdeckt.Der LRT "Magere<br />
Flachland-Mähwiesen" konnte dabei nicht nachgewiesen werden ( Stellung-<br />
nahme Diekmann <strong>und</strong> Mosebach vom 03.02.2009 – per E-Mail).<br />
Potenzielle Standorte des LRT "Magere Flachland-Mähwiesen" im FFH-<br />
Gebiet "Unterems <strong>und</strong> Außenems" liegen außerhalb der durch die Emsanpassungsmaßnahmen<br />
berührten Bereiche. Eine Beeinflussung von potenziell<br />
vorkommenden LRT "Magere Flachland-Mähwiesen" durch die Auswirkun-<br />
gen der Emsanpassungsmaßnahmen kann daher ausgeschlossen werden.<br />
Die Auswirkungen durch die Emsanpassungsmaßnahmen beziehen sich fast<br />
ausschließlich auf Bereiche, die unterhalb der MTnw-Linie, also in einer Zone
486<br />
liegen, die ständig von <strong>Wasser</strong> bedeckt sind. Die durch die Veränderung des<br />
Tidenhubs, der Veränderung der Flut- <strong>und</strong> Ebbstromgeschwindigkeiten sowie<br />
die Zunahme des Schiffsverkehrs bedingten Auswirkungen beziehen sich<br />
aufgr<strong>und</strong> der prognostizierten Geringfügigkeit nur auf Biotoptypen der Uferbereiche,<br />
die sich in den Übergangszonen zu den Wattflächen befinden. Zudem<br />
kommt es durch die vielerorts vorhandenen Uferbefestigungen zu einem<br />
Entgegenwirken möglicher Auswirkungen, wie z.B. Uferabbrüche <strong>und</strong> Verschiebung<br />
der Vegetationszonen (Stellungnahme Diekmann <strong>und</strong> Mosebach<br />
vom 03.02.2009 – per E-Mail).<br />
Eine Beeinträchtigung dieses Lebensraumtyps kann daher bereits im Vorfeld<br />
ausgeschlossen werden. Der LRT „Magere Flachlandmähwiesen“ ist als terrestrisch<br />
bzw. ufernah zu bezeichnen <strong>und</strong> befindet sich somit außerhalb der<br />
Wirkräume des Vorhabens. Direkte Auswirkungen sowie Fernwirkungen auf<br />
den vorgenannten LRT können aufgr<strong>und</strong> der Gestalt der wasserbaulichen<br />
Maßnahmen bzw. der Entfernung im Bereich Jann-Berghaus-Brücke ausge-<br />
schlossen werden. Indirekte Wirkungen, die z.B. durch veränderte Strömungsverhältnisse<br />
oder Veränderungen der Salinität verursacht werden<br />
könnten, werden nach dem vorgelegten BAW-Gutachten ebenfalls ausgeschlossen<br />
(Fachgutachterliche Stellungnahme, Stand: 28.09.07).<br />
Das Vorhaben hat somit keine Auswirkungen auf die Stabilität des Erhal-<br />
tungszustandes dieses LRT. Auf eine weitergehende Prüfung dieses LRT<br />
kann demgemäß verzichtet werden.<br />
Folglich werden die LRT Ästuarien (1130) <strong>und</strong> Atlantische Salzwiesen<br />
(1330) einer weiteren Prüfung unterzogen.<br />
Nach Auffassung des BfN sind noch weitere Lebensraumtypen aufzuführen,<br />
die im Ästuarkomplex der Ems vorkommen wie z.B. LRT 1140 „Vegetationsfreies<br />
Schlick-, Sand- <strong>und</strong> Mischwatt“ <strong>und</strong> LRT 1310 „Schlickgrasbestände“.<br />
Gemäß gutachterlicher Stellungnahme werden diese LRT zum einen in diesem<br />
Falle dem LRT Ästuar zugeschrieben (<strong>und</strong> sind somit bei der Nennung -<br />
wie auch dem speziellen Erhaltungsziel zu entnehmen ist - impliziert) bzw.
487<br />
würden zum anderen in der weiteren Betrachtung herausfallen, da sie sich –<br />
ebenso wie die Atlantischen Salzwiesen (LRT 1330) - in den Uferbereichen<br />
befinden <strong>und</strong> so direkte <strong>und</strong> indirekte Auswirkungen der wasserbaulichen<br />
Maßnahmen nach der Vorprüfung ausgeschlossen werden können.<br />
Die Auflistung der o. g. Lebensraumtypen ist somit nicht entscheidungsrelevant.<br />
Zudem würde die Prüfung der Auswirkungen entsprechend der Auflistung<br />
bezüglich der Umbaumaßnahme an der Jann-Berghaus-Brücke zu keinem<br />
anderen Ergebnis kommen.<br />
Neben den Lebensraumtypen treten in dem Gebiet folgende Arten nach Anhang<br />
II der FFH-Richtlinie auf:<br />
− Seeh<strong>und</strong><br />
− Teichfledermaus<br />
− Meerneunauge<br />
− Flussneunauge<br />
− Finte<br />
Prioritäre Arten treten in dem Gebiet nicht auf. Die Arten Finte, Flussneunauge,<br />
Meerneunauge <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong> wurden im Standarddatenbogen mit einem Erhaltungszustand<br />
C (=durchschnittlicher oder eingeschränkter Erhaltungsgrad) ein-<br />
gestuft. Die Teichfledermaus wurde mit B (=guter Erhaltungsgrad) eingestuft.<br />
Art Populationsgröße Erhaltungszustand<br />
Seeh<strong>und</strong> Phoca vitulina resident C<br />
Teichfledermaus Myotis dasycneme resident B<br />
Finte Alosa fallax potenziell C<br />
Flussneunauge Lampetra fluviatilis 1001-100.000 C<br />
Meerneunauge Petromyzon marinus 101-250 C<br />
Im Nachmeldevorschlag ist die Art Teichfledermaus nicht genannt. Die übrigen<br />
für die Nachmeldung gelisteten Arten stimmen mit der vorstehenden<br />
Tabelle überein.
488<br />
Zu den maßgeblichen Bestandteilen eines FFH-Gebietes gehören ferner als<br />
Bestandteile der geschützten Lebensraumtypen die darin vorkommenden<br />
charakteristischen Arten (BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O, Rn. 77).<br />
Charakteristische Arten für den Lebensraumtyp Ästuarien sind seitens der<br />
Fachbehörden in dem Meldebogen nicht bestimmt worden.<br />
In der von den Vorhabensträgern eingereichten Verträglichkeitsstudie wurden<br />
die Artengruppen des Makrozoobenthos als charakteristisch für den Lebensraumtyp<br />
Ästuar bezeichnet <strong>und</strong> mögliche Beeinträchtigungen dieser Artengruppe<br />
durch die Vorhaben beschrieben. Das Makrozoobenthos wird entsprechend<br />
von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen dieser Verträglichkeitsprüfung<br />
ebenfalls als charakteristische Art des Lebensraumtyps „Ästuar“<br />
behandelt.<br />
Untersuchungen aus dem Herbst 2006 <strong>und</strong> dem Frühjahr 2007 zeigen folgende<br />
21 charakteristischen Benthos Arten für das Ems Ästuar.<br />
Charakteristische B enthos -Art im LR T „überformte Ästuarien<br />
2006/2007 anges prochene<br />
Arten<br />
BALANUS CRENATUS X<br />
BALANUS IMPROVISUS (N) X<br />
BATHYPOREIA ELEGANS -<br />
BATHYPOREIA PILOSA -<br />
COROPHIUM LACUSTRE -<br />
COROPHIUM VOLUTATOR X<br />
CRANGON CRANGON X<br />
ELECTRA CRUSTULENTA X<br />
ERIOCHEOR SINENSIS (N) X<br />
ETEONE LONGA X<br />
HETEROMASTUS FILIFORMIS X<br />
MACOMA BALTICA X<br />
MARENZELLERIA CF. VIRIDIS (N) X<br />
MARENZELLERIA CF.WIRENI (N) -<br />
MESOPODOPSIS SLABBERI X<br />
MYTILUS EDULIS -
489<br />
Charakteristische B enthos -Art im LR T „überformte Ästuarien<br />
2006/2007 anges pro-<br />
chene Arten<br />
NEANTHES SUCCINEA -<br />
NEOMYSIS INTEGER -<br />
NEREIS DIVERSICOLOR X<br />
POLYDORA (BOCCARDIELLA) LIGERICA X<br />
RHITHROPANOPEUS HARRISII (N) -<br />
X ART IM UNTERSUCHUNGSGEBIET NACHGEWIESEN<br />
- ART IM UNTERSUCHUNGSRAUM NICHT NACHGEWIESEN<br />
Von 21 charakteristischen Arten für den Lebensraumtyp „überformte Ästuarien“<br />
wurden im Untersuchungszeitraum 2006/2007 im Maßnahmenbereich<br />
der Emsanpassung 13 Arten (62 %) gef<strong>und</strong>en.<br />
- Erhaltungsziele <strong>und</strong> Schutzzweck<br />
Wie bereits oben ausgeführt wurde, bilden die Erhaltungsziele eines Natura<br />
2000-Gebietes die Maßstäbe für die Verträglichkeitsprüfung. Laut § 7 Abs. 1<br />
Nr. 9 BNatSchG bedeutet Erhaltungsziel die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes der in Anhang I FFH-RL aufgeführten<br />
natürlichen Lebensräume <strong>und</strong> in Anhang II FFH-RL aufgeführten<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />
Mangels verbindlich festgelegter Erhaltungsziele für das Gebiet „Unterems<br />
<strong>und</strong> Außenems“, sind die Erhaltungsziele zunächst aus dem Standarddatenbogen<br />
<strong>und</strong> den Vorgaben der FFH-RL hergeleitet.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass sich die in diesem Gebiet geschützten Arten <strong>und</strong><br />
Lebensraumtypen überwiegend in einem schlechten Erhaltungszustand befinden,<br />
wird darüber hinaus geprüft, ob die Möglichkeit besteht, mittels entsprechender<br />
Entwicklungsmaßnahmen die geschützten Arten <strong>und</strong> Lebensräume<br />
in einen günstigen Erhaltungszustand zu überführen (Art.1 a) FFH-<br />
RL) <strong>und</strong> ob dieses Vorhaben möglichen Entwicklungsmaßnahmen entgegenstünde<br />
bzw. diese behindern würde. Die in der entsprechenden Studie dargestellten<br />
potentiellen Entwicklungsziele bzw. Entwicklungsmaßnahmen sind<br />
der zuständigen Naturschutzbehörde bekannt <strong>und</strong> werden naturschutzfach-
490<br />
lich gr<strong>und</strong>sätzlich mitgetragen (Stellungnahme des Landkreises Leer vom 11.<br />
10. 2007 – per E-Mail).<br />
Ergänzend werden die vorläufig formulierten Erhaltungsziele herangezogen.<br />
Die Erhaltungsziele für das gemäß der FFH-Richtlinie gemeldete Gebiet 002<br />
„Unterems <strong>und</strong> Außenems EU-Kennziffer DE 2507-331“ (Stand: Dezember<br />
2006, NLWKN) liegen bislang lediglich im Entwurf vor <strong>und</strong> sind nachfolgend<br />
abgedruckt.<br />
Unterems <strong>und</strong> Außenems<br />
Landesinterne Nr. 002 EU-Kennziffer DE 2507-331<br />
1. Allgemeine Erhaltungsziele<br />
- Schutz <strong>und</strong> Entwicklung des unter Tideeinfluss stehenden Ems-<br />
Unterlaufs mit teils vegetationslosem, teils von Röhrichten, Queller<br />
<strong>und</strong> Schlickgras bewachsenem Brackwasserwatt<br />
- Schutz <strong>und</strong> Entwicklung von mageren Flachland-Mähwiesen im<br />
Komplex mit feuchten Weiden, nährstoffreichen Stillgewässern <strong>und</strong><br />
Röhrichten<br />
- Schutz <strong>und</strong> Entwicklung der teilweise mit Röhricht durchsetzten <strong>und</strong><br />
von kleineren Gräben <strong>und</strong> Prielen durchzogenen Salzwiesen<br />
2. Spezielle Erhaltungsziele für die im Gebiet vorhandenen Lebens-<br />
raumtypen des Anhangs I <strong>und</strong> Arten des Anhangs II der FFH -<br />
Richtlinie<br />
2.1 Prioritäre Lebensraumtypen:<br />
keine Vorkommen bekannt
2.2 Übrige Lebensraumtypen:<br />
1130 Ästuarien<br />
491<br />
- Erhaltung / Förderung eines von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägten, vielfältig strukturierten<br />
Flussunterlaufs <strong>und</strong> –mündungsbereichs mit Brackwassereinfluss;<br />
mit Tief- <strong>und</strong> Flachwasserzonen, Wattflächen, Röhrichten, Weidengebüschen,<br />
Sandbänken, Inseln, Prielen, Neben- <strong>und</strong> Altarmen sowie naturnaher<br />
Ufervegetation, meist im Komplex mit extensiv genutztem Marschengrünland,<br />
einschließlich ihrer typischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten sowie<br />
Standortbedingungen (<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Sedimentqualität, Tidegeschehen,<br />
Strömungsverhältnisse). Eingeschlossen sind die Übergänge zu den<br />
Lebensraumtypen 1310 Quellerwatt <strong>und</strong> 1320 Schlickgrasbestände.<br />
1330 Atlantis che S alzwies en (Glauco-Puccinellietalia maritimae)<br />
- Erhaltung vielfältig strukturierter Salzwiesen mit standortbedingten natürlichen<br />
sowie von extensiven Nutzungsformen abhängigen Ausprägungen<br />
einschließlich ihrer typischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, in artenreichen Biotopkomplexen<br />
<strong>und</strong> mit einer Dynamik aus Erosion <strong>und</strong> Akkumulation.<br />
2.3 Übrige Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten:<br />
Säugetiere<br />
Seeh<strong>und</strong> (Poca vitulina) 3<br />
- Erhaltung / Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Teilpopulation<br />
in den tidenbeeinflussten Wattbereichen. Erhalt <strong>und</strong> Förderung<br />
der Nahrungsressourcen sowie beruhigter Sonn- <strong>und</strong> Ruheplätze.<br />
Teichfledermaus (Myotis dasycneme) 4<br />
- Erhaltung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Teilpopulation der<br />
Art. Erhalt strukturreicher Ufer- <strong>und</strong> Gewässerbereichen als Nahrungsha-<br />
bitat.<br />
3<br />
Die Erhaltungsziele sind im Zusammenhang mit den angrenzenden Gebieten (Nationalpark, Hond-<br />
Paapsand) zu sehen.<br />
4<br />
Genaue Kenntnisse liegen nicht vor. Die Basiserfassung 2007 bleibt abzuwarten. Aller Wahrscheinlichkeit<br />
nach ist das Gebiet nur Nahrungshabitat.
Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
492<br />
Finte (Alosa fallax)5<br />
- Erhaltung / Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Laich-<br />
population sowie ungehinderter Aufstiegsmöglichkeiten aus dem marinen<br />
Bereich in den Flussunterlauf in enger Verzahnung mit geeigneten Laich-<br />
<strong>und</strong> Aufwuchsgebieten.<br />
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) 6<br />
- Erhaltung / Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Popula-<br />
tion in einem bis zu den Laichgewässern durchgängigen, unverbautem<br />
<strong>und</strong> unbelasteten, von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägtem, vielfältig strukturierten<br />
Flussunterlauf <strong>und</strong> -mündungsbereich.<br />
Meerneunauge (Petromyzon marinus) 7<br />
- Erhaltung / Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Popula-<br />
tion in einem bis zu den Laichgewässern durchgängigen, unverbautem<br />
<strong>und</strong> unbelasteten, von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägtem, vielfältig strukturierten<br />
Flussunterlauf <strong>und</strong> -mündungsbereich.<br />
5 Die Erhaltungsziele für die Finte stehen unter dem Vorbehalt des (noch ausstehenden) Nachweises<br />
einer im Emsästuar vorhandenen Laichpopulation. Geplant sind diesbezügliche Erfassungen in 2007.<br />
6 Das Gebiet hat nur eine Durchzugsfunktion.<br />
7 Das Gebiert hat nur eine Durchzugsfunktion.
493<br />
Für den Nachmeldevorschlag ergeben sich die nachfolgend dargestellten<br />
Erhaltungsziele:
494
495<br />
- Erfassung <strong>und</strong> Bewertung von Beeinträchtigungen :<br />
Ob ein Projekt das betreffende Schutzgebiet in seinen für die Erhaltungsziele<br />
bedeutsamen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen kann, ist anhand seiner<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Gebietsbestandteile zu<br />
beurteilen. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand<br />
der geschützten Lebensräume <strong>und</strong> Arten im Sinne der Legaldefinition<br />
des Art. Buchst. e <strong>und</strong> i FFH-RL; ein günstiger Erhaltungszustand muss<br />
trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben. Das gemeinschaftsrechtliche<br />
Vorsorgeprinzip, das in Art. 6 Abs.3 FFH-RL seinen Niederschlag gef<strong>und</strong>en<br />
hat, verlangt allerdings nicht, die Verträglichkeitsprüfung auf ein „Nullrisiko“<br />
auszurichten. Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss<br />
der Verträglichkeitsprüfung kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass<br />
erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Um zu einer verlässlichen<br />
Beurteilung zu gelangen, muss die Verträglichkeitsprüfung die „besten ein-<br />
schlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ berücksichtigen <strong>und</strong> setzt somit<br />
die „Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel <strong>und</strong> Quellen“ voraus. Un-<br />
sicherheiten über Wirkungszusammenhänge, die sich auch bei Ausschöpfung<br />
dieser Erkenntnismittel derzeit nicht ausräumen lassen, müssen freilich<br />
kein unüberwindbares Zulassungshindernis darstellen. Insoweit ist es zulässig,<br />
mit Prognosewahrscheinlichkeiten <strong>und</strong> Schätzungen zu arbeiten, die<br />
kenntlich gemacht <strong>und</strong> begründet werden müssen (vgl. BVerwG vom<br />
12.03.2008, Rz.94 mwN, zitiert nach juris).<br />
a) Lebensraumtypen<br />
- LRT Ästuar<br />
Nach der Definition des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz (2006) gehören zu<br />
dem FFH-Lebensraumtyp Ästuarien (1130):<br />
„Flussmündungen ins Meer, solange noch regelmäßig Brackwassereinfluss<br />
(mit erkennbaren Anpassungen der Pflanzen <strong>und</strong> Tiere) <strong>und</strong> Tideneinfluss<br />
(nur Nordsee) besteht, mit Lebensgemeinschaften des Gewässerkörpers,<br />
des Gewässergr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Ufer. Im Gegensatz zu den "flachen Meeresbuchten"<br />
besteht ein deutlicher süßwasserbeeinflusster <strong>Wasser</strong>durchstrom.<br />
Die Ufervegetation (Uferhochstauden, Einjährigen-Bestände, Salzgrünland,
496<br />
Tidenauenwald etc.) ist mit eingeschlossen. Der Lebensraumtyp stellt einen<br />
Landschaftskomplex dar, der aus zahlreichen Biotoptypen bestehen kann.<br />
Der FFH-Lebensraumtyp „Ästuarien“ umfasst den überwiegenden Teil der<br />
Gesamtfläche des FFH-Gebietes „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ (ca. 88 %). Im<br />
Wirkraum gehören neben dem <strong>Wasser</strong>körper der Ems u.a. auch die Schilf-<br />
Röhrichte <strong>und</strong> Brackwasser- <strong>und</strong> Flusswattflächen zum Lebensraumkomplex<br />
Ästuar. An den Ufern sind auf beiden Seiten regelmäßig bei Ebbe trocken<br />
fallende Flusswattbereiche ohne Vegetation höherer Pflanzen mit unterschiedlicher<br />
Ausdehnung.<br />
aa) Bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkungen des Vorhabens im<br />
Lebensraumtyp Ästuar<br />
Durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> die Fahrrinnenanpassungen<br />
wird unmittelbar in die aquatischen Bereiche des Lebensraumtyps Ästu-<br />
ar eingegriffen.<br />
Die Wirkungen dieser Eingriffe können getrennt voneinander dargestellt werden,<br />
da sie nicht miteinander interagieren.<br />
− Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
- Anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkungen auf den LRT „Ästuar“ werden<br />
durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke nicht entstehen. Das Bauwerk<br />
wird in seiner Widmung nicht verändert. Es kommt zu kleinflächigen Retentionsraumverlusten<br />
durch den Neubau des Pfeilers 6a, die allerdings durch<br />
den Rückbau von Pfeiler 6 minimiert werden <strong>und</strong> somit als nicht erheblich<br />
angesehen werden.<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung des von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägten, vielfältig<br />
strukturierten Flussunterlaufs sowie der charakteristischen Makrozoobenthosarten<br />
wird nach Aussage der Fachgutachter ausgeschlossen (vgl.<br />
FFH-VS S.102). Die Brücke besteht bereits als Vorbelastung. Die Planfeststellungsbehörde<br />
schließt sich dieser Einschätzung an.
- Baubedingte Wirkungen<br />
497<br />
Durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke kommt es – verursacht durch<br />
die Baustelleneinrichtungsfläche – zu einer temporären Inanspruchnahme<br />
von ca. 5.000 m 2 Schilfröhricht <strong>und</strong> Grünland. Die Baustelleneinrichtungen<br />
(Baustraße, Behelfsbrücke, Lager- <strong>und</strong> Wendeplatz) werden nach Fertigstel-<br />
lung der Baumaßnahme komplett zurückgebaut <strong>und</strong> die temporär überbauten<br />
Biotoptypen können sich neu entwickeln, so dass sich der Erhaltungszustand<br />
des LRT „Ästuar“ auch nach Durchführung der Maßnahmen nicht dauerhaft<br />
verschlechtern wird. Er wird stabil bleiben. Aufgr<strong>und</strong> des temporären Charakters<br />
der Maßnahmen wird sich langfristig das natürliche Verbreitungsgebiet<br />
des LRT durch den Umbau der Brücke nicht verändern, auch die für seinen<br />
langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen <strong>und</strong> spezifischen Funktio-<br />
nen werden durch den Umbau der Brücke nicht tangiert. Inzwischen sind die<br />
Röhricht- <strong>und</strong> Grünlandstandorte vollständig wiederhergestellt.<br />
Weiterhin werden die Benthoslebensgemeinschaften als charakteristische<br />
Arten des Lebensraumtyps (LRT) „Ästuar“ in die Betrachtung einbezogen.<br />
Durch den Bau des neuen Brückenpfeilers 6a wird Lebensraum des Makro-<br />
zoobenthos beansprucht. Im Gegenzug wird der bisherige Pfeiler 6 zurückgebaut,<br />
so dass hier eine Neubesiedlung erfolgen kann. Unter Berücksichti-<br />
gung der in diesem Bereich bestehenden Artenarmut <strong>und</strong> der kurzfristigen<br />
geringen Auswirkungen während der Bauphase bestehen insgesamt sehr<br />
geringe negative Auswirkungen, die jedoch im Gesamtsystem keine Relevanz<br />
besitzen (Fachgutachterliche Stellungnahme, Stand: 28.09.07).<br />
Insgesamt wurde daher durch die Fachgutachter festgestellt, dass durch die<br />
Umbaumaßnahme Jann-Berghaus-Brücke keine erheblichen Beeinträchti-<br />
gungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele des Lebensraumtyps 1130 „Ästuarien“<br />
einschließlich der typischen Arten zu erwarten sind. Die genannten Er-<br />
haltungszustände der LRT werden durch die Baumaßnahme nicht verschlechtert.<br />
Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
aufgr<strong>und</strong> des temporären Charakters der kleinräumigen Wirkungen des Umbaus<br />
an.
− <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
498<br />
Die Maßnahmenbereiche Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> Emden liegen direkt in<br />
dem LRT „Ästuar“, so dass es hier zu direkten Auswirkungen kommt. Die<br />
beiden anderen Baggerbereiche befinden sich außerhalb des Gebietes, hier<br />
sind indirekte Wirkungen zu betrachten.<br />
- Bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkungen<br />
Auswirkungen ergeben sich durch Baggern der neuen Topografie sowie<br />
durch das Verbringen des Baggergutes. Hierbei ist lediglich das Material aus<br />
dem Emder Maßnahmebereich relevant, da das Material aus den übrigen<br />
Bereichen an Land verbracht wird <strong>und</strong> somit keine Auswirkungen auf den<br />
LRT „Ästuar“ hat.<br />
Die Herstellung <strong>und</strong> Unterhaltung der neuen Tiefen erfolgt mit Hopperbaggern.<br />
Das Material wird dann zu den Verspülstellen bzw. zu den Klappstellen<br />
gefahren <strong>und</strong> dort verbracht.<br />
- Baggern<br />
Durch die Baggerung verlieren die Flächen ihre natürliche Struktur. Das Gefüge<br />
der Sedimente, das die Vorraussetzung für eine zoogene Besiedlung<br />
ist, wird gestört. Die Auswirkungen der Ausbaubaggerung betreffen daher im<br />
Wesentlichen die aquatische Zoozönose, die durch das Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> die Fische repräsentiert wird (zu den Auswirkungen im Einzelnen siehe<br />
auch oben unter B.III.3.1.1.5).<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann es nach Darstellung des Gutachters (FFH – VS S.103)<br />
durch Baggern zu Verlusten des Lebensraumtyps Ästuarien <strong>und</strong> seinen cha-<br />
rakteristischen Makrozoobenthosarten kommen, denn anders als für die mobile,<br />
epibenthische Makrofauna (Arntz 1992) haben Baggermaßnahmen am<br />
Ort der Durchführung für die endobenthische Makrofauna gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
schwerwiegende Auswirkungen. Bei einer Siedlungstiefe von maximal 20 cm<br />
wird die gesamte inbenthische Fauna zerstört. Besonders für streng stenohaline<br />
Arten, deren Siedlungsraum sich auf den mesohalinen Bereich der Ästuare<br />
beschränkt, können Baggermaßnahmen zum völligen Verschwinden der<br />
Arten führen.
499<br />
Im Maßnahmebereich Jann-Berghaus-Brücke ist überwiegend toniger, fein-<br />
sandiger Schluff <strong>und</strong> schluffiger, toniger Sand anzutreffen. Im Maßnahmebereich<br />
Emden überwiegt der Feinsand- <strong>und</strong> Schluffanteil mit der Fraktion<br />
500<br />
<strong>und</strong> verändertes Strömungsregime haben dort bereits zu einer defizitären<br />
inbenthischen Besiedlung geführt.<br />
Im Gegenzug werden durch die Fahrrinnenverlegung im Bereich der Jann-<br />
Berghaus-Brücke ca. 27.300 m² Fläche zukünftig nicht mehr gebaggert<br />
werden, so dass hier wieder eine Neubesiedlung erfolgen kann. Auf diesen<br />
Flächen werden sich nach etwa einem Jahr die Lebensraumbedingungen für<br />
den Fahrrinnenrand eingestellt haben. Im Zuge der Fahrrinnenverlegung verkleinert<br />
sich die Baggerfläche um ca. 6.450 m² (ca. 27.300 m² - ca. 20.850<br />
m²), so dass sich im gleichen Umfang der Lebensraum für das Makrozoobenthos<br />
vergrößert.<br />
Im Maßnahmebereich Emden wird von Ems-km 31,0 bis 37,0 sowie Ems-km<br />
40,0 bis 40,5 im Bereich der bereits bestehenden Fahrrinne vorhabensbedingt<br />
tiefer gebaggert werden. Dieser Bereich wird sich im Vergleich zum<br />
Istzustand in der horizontalen Flächenausdehnung nicht vergrößern. Die<br />
Baggerungen finden in der bereits bestehenden Fahrrinne statt. Diese geplanten<br />
Vertiefungen unterscheiden sich von den regelmäßig durchgeführten<br />
Unterhaltungsbaggerungen lediglich durch die höhere Schnitttiefe. Für die<br />
Makrozoobenthosbesiedlung der Stromsole bedeutet eine Erhöhung der<br />
Schnitttiefe über die Siedlungstiefe von 20 cm hinaus nach Aussage der<br />
Fachgutachter (FFH-VS S.104) jedoch keine weitere Verschlechterung.<br />
Erhebliche vorhabensbedingte Auswirkungen auf die charakteristische Makrofauna<br />
sind nach Aussage der Fachgutacher ebenso nicht zu erwarten, da<br />
durch die geplante Baumaßnahme weder eine arten- <strong>und</strong> individuenreiche<br />
Biozönose vernichtet, noch schutzwürdige Makrozoen (Rote-Liste-Arten) in<br />
ihrem Bestand gefährdet werden. Da sich in unmittelbarer Umgebung der<br />
Maßnahmenbereiche genügend große nicht betroffene Areale befinden, ist<br />
ausreichendes Wiederbesiedlungspotenzial vorhanden (FFH – VS S.105).<br />
Die Auswirkungen der Folgebaggerungen im Rahmen der Unterhaltung<br />
werden schwächer sein als bei der eigentlichen Anpassung, da bei den wiederkehrenden<br />
Baggerungen voraussichtlich weniger Sediment anfallen wird
501<br />
als bei der Erstbaggerung (vgl. Ergänzungspapier zur Unterlage F). Die in-<br />
benthische Fauna in der Unterems ist bereits stark geschädigt. Dies ist vor<br />
allem durch die gegebene Vorbelastung durch den bestehenden Ausbauzustand<br />
der Ems (Fahrwasser) <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen regelmäßigen Wiederherstellung<br />
dieser Tiefen in der Fahrrinne bedingt. Faktoren wie zunehmende<br />
Sauerstoffmangelsituationen, Trübungsfahnen, erhöhter Tidenhub,<br />
Verschlickung, Salinitätsverschiebung <strong>und</strong> verändertes Strömungsregime<br />
haben dort bereits zu einer defizitären inbenthischen Besiedlung geführt.<br />
- verklappen<br />
Wie bereits oben dargestellt wurde, ist für das Baggergut, welches im wasserbaulichen<br />
Maßnahmenbereich Emden bei der Erstbaggerung sowie bei<br />
den Unterhaltungsbaggerungen gebaggert wird, eine Unterbringung auf die<br />
Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 der Außenems vorgesehen (BFG 2001). Das übrige<br />
Material wird an Land verbracht.<br />
Eine direkte Inanspruchnahme des hier zu prüfenden Gebietes durch Ver-<br />
klappung ist nicht gegeben, da nicht in dem Gebiet verklappt wird. Möglich<br />
sind indirekte Wirkungen z. B. durch Trübungsfahnen.<br />
Die Folgen der Verklappung können neben der Beeinträchtigung durch<br />
Überdeckung <strong>und</strong> Trübung (hier insbesondere Betroffenheit von Filtrieren)<br />
auch die Veränderung der abiotischen Bedingungen für die Besiedlung durch<br />
Makrozoobenthos durch Veränderung der Morphologie sein (zu den detaillierteren<br />
Auswirkungen der Verklappung auf das Makrozoobenthos wird auf<br />
die Darstellung der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere- Makrozoobenthos<br />
verwiesen).<br />
Die Klappstellen werden auch aktuell regelmäßig – in unterschiedlicher Intensität<br />
– mit Baggergut aus Unterhaltungsmaßnahmen beschickt. Bereits<br />
heute dauerhaft beanspruchte Klappstellen sind in ihrer Entwicklung stark<br />
gestörte <strong>und</strong> damit vorbelastete Bereiche. Auf den Klappstellen wird es vorhabensbedingt<br />
nicht zu einer starken Erhöhung der Klappmenge im Vergleich<br />
zur mittleren jährlichen Klappmenge der Vorjahre kommen. Angesichts
502<br />
der Gesamtmenge von durchschnittlich ca. 5,16 Mio. m³, die auf beide<br />
Klappstellen in den letzten sieben Jahre jährlich verbracht worden sind, ist<br />
davon auszugehen, dass durch die zusätzliche Unterbringung von ca. 0,09<br />
Mio. m³ für die Erstbaggerung <strong>und</strong> 0,06 Mio. m³ für die Unterhaltungsbaggerung<br />
(ca. 1 bis 1,5 % der Jahresgesamtmenge) keine zusätzlichen ökologischen<br />
Auswirkungen auf das System entstehen werden. Auch die Fahrten zu<br />
den Klappstellen, die bei ca. 60 Schiffsbewegungen für die Erstbaggerung<br />
<strong>und</strong> ca. 40 pro Unterhaltungskampagne liegen (bei einem angenommenen<br />
Hopperladeraum von 3.000 m³ ), gehen im Gesamtverkehr der Ems (ca.<br />
11.000 Schiffsbewegungen zwischen Emden <strong>und</strong> Leer) auf <strong>und</strong> stellen keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Kapazitäten der Klappstellen sind weiterhin<br />
ausreichend, um die Baggermengen zukünftig aufnehmen zu können<br />
(vgl. FFH-VS S.24).<br />
- schiffserzeugte Belastungen<br />
Im Zuge der Ausbaubaggerungen <strong>und</strong> der Fahrten zu den Klappstellen wird<br />
nicht mit einer messbaren Zunahme von Wellenschlag oder Sog <strong>und</strong><br />
Schwell gerechnet, insbesondere, da die Schiffe in der Ausbauphase vorwiegend<br />
mit geringer Geschwindigkeit fahren.<br />
Die wasserbaulichen Maßnahmenbereiche Friesenbrücke <strong>und</strong> Papenburg<br />
befinden sich entlang der Ems in einer Entfernung von 5 km bzw. 10 km von<br />
dem FFH-Gebiet entfernt. Direkte Auswirkungen in Form von Lebensraum-<br />
zerstörungen oder mechanische Schädigungen durch den Baggereinsatz<br />
sind auszuschließen.<br />
Trübungsfahnen oder Lärmemissionen wirken sich jedoch auch außerhalb<br />
der eigentlichen Maßnahmenbereiche aus. Da die Wirkfaktoren Trübung <strong>und</strong><br />
Schall mit zunehmender Entfernung vom Maßnahmenbereich allerdings abklingen,<br />
geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass in 5km Entfernung<br />
keine Auswirkungen mehr durch die genannten Wirkfaktoren zum Tragen<br />
kommen, zumal sie zeitlich begrenzt auftreten
- anlagebedingte Wirkungen<br />
503<br />
- Veränderung der Tidekennwerte <strong>und</strong> der Morphologie<br />
Nach Aussage des Fachgutachters könnten mittelfristig Auswirkungen auf<br />
die Ästuarien entstehen, falls es zu einer Änderung des Strömungsregimes,<br />
der Sedimentationsrate sowie möglicherweise den Tidewasserständen oder<br />
der <strong>Wasser</strong>qualität (z.B. Sauerstoff) kommt (vgl. FFH – VS S.112).<br />
Nach Prognose der BAW sind die ausbaubedingten Veränderungen bei allen<br />
Tidekennwerten so klein, dass sie nicht eindeutig durch Messungen bewie-<br />
sen werden können (vgl. hierzu die ausführlichen Darstellungen unter<br />
B.III.3.1.1.2 - Schutzgut <strong>Wasser</strong>). Die Prognose der BAW wird durch ein Mo-<br />
nitoring dokumentiert (vg. Anordnung unter A.II.4.1). Anlagebedingte Auswirkungen<br />
können daher weitgehend ausgeschlossen werden. Tendenzielle,<br />
aber wohl nicht messbare Auswirkungen können sich durch die Tidenhub-<br />
vergrößerungen ergeben, da hierdurch Eulitoralbereiche zunehmen, während<br />
Sublitoralbereiche abnehmen. Jedoch werden sich die Auswirkungen, wenn<br />
überhaupt, nur an einem sehr schmalen Streifen nahe der <strong>Wasser</strong>kante abzeichnen.<br />
Dort liegen in der Regel Steinschüttungen vor, so dass es nicht zu<br />
einer Verschiebung von Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen kommen wird.<br />
Das natürliche Verbreitungsgebiet des LRT-Ästuars wird sich durch die oben<br />
beschriebenen wasserbaulichen Maßnahmen nicht verändern. Relevante<br />
Funktionsverluste oder Beeinträchtigungen notwendiger Strukturen für den<br />
LRT sind nicht zu erwarten.<br />
bb) Bewertung der bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkungen<br />
des Vorhabens im Lebensraumtyp Ästuar<br />
- Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
Durch die Umbaumaßnahme Jann-Berghaus-Brücke sind keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele des Lebensraumtyps<br />
1130 „Ästuarien“ einschließlich der charakteristischen Arten zu erwarten. Der<br />
Erhaltungszustand des LRT wird durch die Baumaßnahme nicht verschlechtert.<br />
Er wird nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde stabil bleiben.
504<br />
Dies ergibt sich aus dem temporären Charakter sowie der Kleinräumigkeit<br />
der Wirkungen. Die kleinflächigen Retentionsraumverluste durch den Neubau<br />
des Pfeilers 6a werden durch den Rückbau von Pfeiler 6 minimiert <strong>und</strong> somit<br />
als nicht erheblich angesehen. Die zeitweise kleinflächigen (knapp 5.000 m²)<br />
Beeinträchtigungen der Schilfröhrichtbestände <strong>und</strong> dem mesophilen Grünland<br />
werden ebenfalls als nicht erheblich bewertet, da die Baustelleneinrich-<br />
tungen (Baustraße, Behelfsbrücke, Lager- <strong>und</strong> Wendeplatz) nach Fertigstellung<br />
der Baumaßnahme komplett zurückgebaut werden <strong>und</strong> die temporär<br />
überbauten Biotoptypen sich neu entwickeln können. Anlagebedingte Wirkungen<br />
ergeben sich durch den Umbau der Brücke auf den Lebensraumtyp<br />
„Ästuar“ nicht.<br />
- <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
- - bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkungen<br />
Die vorhabensbedingten Ausbau- <strong>und</strong> Unterhaltungsbaggerungen stellen<br />
nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf den Le-<br />
bensraumtyp Ästuar keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 34<br />
Abs. 2 BNatSchG dar.<br />
Ziel der FFH-RL ist es nach Art. 2 Abs. 1, 2 FFH-RL, zur Sicherung der Ar-<br />
tenvielfalt einen günstigen Erhaltungszustand der wildlebenden Arten <strong>und</strong><br />
natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren<br />
oder wiederherzustellen. Wie bereits oben dargestellt, ist die Bewertung der<br />
Erheblichkeit von Beeinträchtigungen am Kernbegriff der Stabilität des Erhaltungszustandes<br />
zu orientieren (so auch BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, Az.:<br />
9 A 20 /05; NuR 2007, 336, zitiert nach juris, Rn. 43 <strong>und</strong> Leitfaden FFH-VP<br />
an B<strong>und</strong>eswasserstraßen, April 2008 S. 25). Stabilität ist gegeben, wenn die<br />
maßgeblichen Rahmenbedingungen (Standortparameter) für die Funktion<br />
des Gebiets in Bezug auf den Schutzzweck in vollem Umfang erhalten bleiben<br />
(Leitfaden FFH-VP an B<strong>und</strong>eswasserstraßen, S. 25, Fußnote 46; vgl.<br />
diesbezüglich auch die vorstehend dargestellten allgemeinen Anforderungen<br />
an die Verträglichkeitsprüfung).
505<br />
Ob die Stabilität des Erhaltungszustandes eines Lebensraumes gewahrt ist,<br />
kann im Einzelfall anhand der Kriterien des Art. 1 lit. e FFH-RL bestimmt<br />
werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O, Rn. 48). In den Begriffsbestimmungen<br />
des Art. 1 lit. e FFH-RL werden konkrete Merkmale be-<br />
nannt, anhand derer bestimmt werden kann, ob der Erhaltungszustand eines<br />
Lebensraums günstig ist (z. B. für den Fortbestand notwendige Strukturele-<br />
mente <strong>und</strong> spezifische Funktionen, charakteristische Arten usw.). Da nach<br />
der Zielsetzung der FFH-Richtlinie auch die Wiederherstellungsmöglichkeiten<br />
eines Lebensraumtyps gewahrt werden müssen, ist darüber hinaus entscheidend,<br />
ob auch das in den Erhaltungszielen konkretisierte Entwicklungs-<br />
potential des Lebensraumes gewahrt bleibt (Thematische Merkblätter zum<br />
Leitfaden FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, Entwicklung von Methodiken<br />
<strong>und</strong> Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Sinne der EU-<br />
Richtlinie zu Vogelschutz- <strong>und</strong> FFH-Gebieten, im Auftrag des BMV, Merkblatt<br />
35.3).<br />
In den Begriffsbestimmungen des Art. 1 e FFH-RL zum günstigen Erhaltungszustand<br />
eines Lebensraumes werden konkrete Merkmale benannt, an-<br />
hand derer beurteilt werden kann, ob der Erhaltungszustand eines Lebensraumes<br />
günstig ist (Strukturen, Funktionen, charakteristische Arten, Popula-<br />
tionsgrößen, Bestandstrends usw.). Zu den Strukturen eines Lebensraums<br />
gehören beschreibende Kriterien des Lebensraums im Gebiet einschließlich<br />
Flächengröße, Ausprägungsvielfalt <strong>und</strong> charakteristische Arten (Leitfaden<br />
FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, S. 40).<br />
Wie bereits oben dargestellt wurde, ergeben sich Auswirkungen durch das<br />
Baggern der neuen Topografie <strong>und</strong> deren bedarfsgerechter Unterhaltung<br />
sowie durch das Verbringen des Baggergutes.<br />
Für den Maßnahmebereich Jann-Berghaus-Brücke werden unter Berück-<br />
sichtigung des temporären Charakters der Maßnahme <strong>und</strong> der positiven Flächenbilanz<br />
(+ ca. 6.450 m²) mit dauerhaften Entwicklungsmöglichkeiten ins-<br />
gesamt sehr geringe negative Auswirkungen gesehen, die jedoch im Gesamtsystem<br />
keine Relevanz besitzen (Fachgutachterliche Stellungnahme,<br />
Stand: 28.09.07). Es werden keine arten- <strong>und</strong> individuenreichen Biozönosen
506<br />
in Anspruch genommen, noch schutzwürdige Makrozoen (Rote-Liste-Arten)<br />
in Ihrem Bestand gefährdet. Ausreichendes Wiederbesiedlungspotenzial für<br />
die zukünftig nicht mehr zu baggernden Flächen ist nach Aussage der Fach-<br />
gutachter (FFH-VS S.105) vorhanden.<br />
Im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke handelt es sich um eine Verlegung<br />
der Fahrrinne. So geht aus dem Erläuterungsbericht zum Vorhaben hervor,<br />
dass gleichzeitig genehmigte Flächen aus dem Planfeststellungsbeschluss<br />
1994 nicht mehr beansprucht werden <strong>und</strong> sich regenerieren können. Diese<br />
Areale haben als Siedlungsfläche für das Makrozoobenthos so lange eine<br />
geringere Qualität, bis sich die Lebensraumbedingungen für den Fahrrinnenrand<br />
eingestellt haben. Auf Dauer bedeutet dies einen Zuwachs an qualitativ<br />
höherwertigem Gr<strong>und</strong> auf einer Fläche von 6.450 m².<br />
Die vorübergehende Herabsetzung der Qualität in diesem Bereich ist nach<br />
Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht als erheblich zu bewerten, da<br />
der Zustand insgesamt stabil bleibt,. Es wird nach kurzer Frist eine Regeneration<br />
einsetzen (vgl. zur Bewertung von vorübergehenden Beeinträchtigun-<br />
gen auch die Ausführungen im Urteil des BVerwG vom 17.01.2007, Az.: 9 A<br />
20/05, NuR 2007, 336, zitiert nach juris Rn. 48).<br />
Sobald sich die Lebensraumbedingungen für den Fahrrinnenrand eingestellt<br />
haben, ergibt sich insgesamt in diesem Bereich vorhabensbedingt eine Vergrößerung<br />
der Fläche, die nicht von Baggerungen betroffen ist. Angesichts<br />
dieser Tatsache sind die bedarfsgemäß stattfindenden Unterhaltungsbagge-<br />
rungen aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht geeignet, den Zustand<br />
des LRT zu verschlechtern. Der Zustand wird nach Auffassung der Planfest-<br />
stellungsbehörde stabil bleiben.<br />
Im Maßnahmenbereich Emden sind einzelne Kuppen zu baggern <strong>und</strong> um<br />
0,25 m bis 0,41 m zu vertiefen. Die Baggerungen finden in der bereits bestehenden<br />
Fahrrinne statt. Diese geplanten Vertiefungen unterscheiden sich<br />
von den regelmäßig durchgeführten Unterhaltungsbaggerungen lediglich<br />
durch die höhere Schnitttiefe. Für die Makrozoobenthosbesiedlung der
507<br />
Stromsole bedeutet eine Erhöhung der Schnitttiefe über die Siedlungstiefe<br />
von 20 cm hinaus jedoch keine weitere Verschlechterung (vg. FFH-VS<br />
S.104).<br />
Die betroffenen Arten sind auf die vorhabensbedingt durch Baggerung <strong>und</strong><br />
Verklappung beeinträchtigten Flächen nicht essentiell angewiesen. Ihr Besiedlungsschwerpunkt<br />
liegt nicht in, sondern außerhalb der Fahrrinne. Sie<br />
rekolonisieren die Fahrrinne regelmäßig von den Seitenräumen aus. Das<br />
natürliche Verbreitungsgebiet der charakteristischen Arten verändert sich<br />
durch die Vorhaben nicht. Es muss auch nicht damit gerechnet werden, dass<br />
eine Art ausgelöscht wird oder so stark beeinträchtigt wird, dass ihr Vorkommen<br />
gefährdet wird.<br />
Für die charakteristischen Arten ergibt sich demnach keine Verschlechterung<br />
durch das Vorhaben. Dies gilt auch für die bedarfsgerechten Unterhaltungsmaßnahmen,<br />
zumal das Vorhaben keine dauerhafte Vertiefung der Sohle<br />
zum Gegenstand hat <strong>und</strong> es sich demgemäß jeweils um temporäre Wirkungen<br />
handelt. Der Erhaltungszustand für die charakteristischen Arten wird daher<br />
nicht verändert.<br />
Die Planfeststellungsbehörde ist demzufolge der Überzeugung, dass durch<br />
das Baggern der neuen Topografie <strong>und</strong> durch das bedarfsgerechte Unterhal-<br />
ten der neuen Fahrwassertiefen keine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />
verursacht wird. Der Status Quo des Gebietes wird sich durch die Baggerungen<br />
nicht verändern. Der Zustand bleibt stabil. Insbesondere wird sich das<br />
natürliche Verbreitungsgebiet des LRT „Ästuar“ vorhabensbedingt nicht verändern,<br />
da mit dem Vorhaben kein direkter Flächenverlust bzw. keine flä-<br />
chenmäßige Inanspruchnahme für den Lebensraumtyp Ästuar entsteht. Die<br />
Baggerflächen sind Bestandteil des Ästuars. Alle durch Baggerung unmittel-<br />
bar betroffenen Flächen stehen direkt nach dem Geräteeinsatz wieder als<br />
Lebensraum zur Verfügung, so dass die Wiederbesiedelung umgehend beginnen<br />
kann <strong>und</strong> die Flächen als Nahrungsraum sofort wieder zur Verfügung<br />
stehen. Gleiches gilt für den über den betroffenen Flächen liegenden <strong>Wasser</strong>körper.
508<br />
Durch die vorhabensbedingten Unterhaltungsbaggerungen werden dem Le-<br />
bensraumtyp Ästuar nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde genau<br />
so wenig Flächen wie durch die Ausbaubaggerung entzogen, da keine<br />
Gr<strong>und</strong>flächen überbaut oder versiegelt werden.<br />
Für die Unterhaltungsbaggerungen ist in diesem Zusammenhang weiter zu<br />
beachten, dass sich der Baggerbereich im Maßnahmebereich Jann-<br />
Berghaus-Brücke vorhabensbedingt im Vergleich zum Istzustand verkleinert.<br />
Im Bereich Emden wird in der vorhandenen Fahrrinne gebaggert. Hier wird<br />
bei Bedarf – nicht permanent – die Schnitttiefe erhöht.<br />
Neben der Bewertung der Flächengröße sind entsprechend der Kriterien des<br />
Art. 1 e, 2. <strong>und</strong> 3. Spiegelstrich der FFH RL für die Bewertung der direkten<br />
Beeinträchtigung des Lebensraumtyps Ästuar durch die Baggerungen auch<br />
alle (weiteren) für einen langfristigen Fortbestand des Lebensraumtyps erfor-<br />
derlichen Strukturen <strong>und</strong> spezifischen Funktionen einschließlich der charakteristischen<br />
Arten des Lebensraumtyps zu betrachten. Die wesentliche Funk-<br />
tion des von den Vorhaben unmittelbar betroffenen Teilbereichs des Ästuars<br />
(Fahrrinne) ist in erster Linie in der Bewahrung der Durchgängigkeit des Gewässers<br />
zu sehen. Diese Funktion ist in der Unterems durch die bestehende<br />
Vorbelastung bereits im Istzustand beeinträchtigt.<br />
Die inbenthische Fauna in der Unterems ist bereits stark geschädigt. Dies ist<br />
vor allem durch die gegebene Vorbelastung durch den bestehenden Aus-<br />
bauzustand der Ems (Fahrwasser) <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen regelmäßigen<br />
Wiederherstellung dieser Tiefen in der Fahrrinne bedingt. Faktoren wie zu-<br />
nehmende Sauerstoffmangelsituationen, Trübungsfahnen, erhöhter Tidenhub,<br />
Verschlickung, Salinitätsverschiebung <strong>und</strong> verändertes Strömungsre-<br />
gime haben dort bereits zu einer defizitären inbenthischen Besiedlung geführt.<br />
Die Unterschiede hinsichtlich der Artenzusammensetzung <strong>und</strong> A-<br />
b<strong>und</strong>anzen zwischen Fahrrinnenrand <strong>und</strong> Fahrrinne sind sehr gering <strong>und</strong><br />
nicht durch eine Wertstufe zu differenzieren. Die wenigen stetig vorkommen-<br />
den Arten sind entweder sehr mobil (z.B. Gammerus zaddachi) oder weisen
509<br />
geringe ökologische Empfindlichkeiten auf (z.B. Tubificiden Arten wie<br />
Limnodrilus hoffmeisteri). Im direkten Umfeld der geplanten Eingriffe stehen<br />
genügend Flächen zur Verfügung, aus denen eine Neubesiedlung der Baggerbereiche<br />
erfolgen kann.<br />
Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung weiterer für den langfristigen Fort-<br />
bestand des Lebensraumtyps erforderlichen Funktionen ist nicht ersichtlich.<br />
- verklappen<br />
Auf den Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 ist keine starke Erhöhung der Beaufschlagung<br />
mit Baggergut vorgesehen, so dass die Planfeststellungsbehörde in diesem<br />
Bereich in Übereinstimmung mit der fachgutachterlichen Einschätzung von<br />
keiner Verschlechterung der Situation ausgeht. Die zusätzlichen, vorhabensbedingten<br />
Klappmengen sind angesichts der ohnehin stattfindenden Ver-<br />
klappungen gering zu werten (siehe Ausführungen zur WRRL, Kap.<br />
B.III.3.1.5.3).<br />
- schiffserzeugte Belastungen<br />
Hinsichtlich der bau- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkungen sind vorhabensbezogene<br />
schiffserzeugte Belastungen durch die Baggerschiffe zu erwarten.<br />
Die Veränderungen der schiffserzeugten Belastungen gegenüber dem Ist-<br />
Zustand sind relativ gering <strong>und</strong> temporär zu erwarten. Eine Auswirkung auf<br />
Uferbereiche <strong>und</strong> ihre Struktur <strong>und</strong> Vegetation ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht abzusehen, da die arbeitenden bzw. beladenen<br />
Schiffe aufgr<strong>und</strong> ihrer Ladung <strong>und</strong> des relativ schmalen Unterlaufs der Ems<br />
zwangsläufig langsam fahren müssen <strong>und</strong> somit nicht zu einer deutlichen<br />
Wellenmehrbelastung führen.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat im Ergebnis daher keinen Zweifel, dass der<br />
Erhaltungszustand des Ästuars trotz der unmittelbaren Auswirkungen stabil<br />
bleiben wird. Die maßgeblichen Rahmenbedingungen (z. B. Standortparameter)<br />
für die Funktion des Gebietes, auch soweit sie durch die Erhaltungsziele<br />
bzw. den Schutzzweck konkretisiert worden sind, bleiben trotz der unmittel-
510<br />
baren Auswirkungen der Baggerung in vollem Umfang erhalten. Die beste-<br />
henden Verhältnisse ändern sich vorhabensbedingt nicht signifikant. Bau-<br />
<strong>und</strong> betriebsbedingt kommt es allenfalls zu räumlich <strong>und</strong> zeitlich eng be-<br />
grenzten Auswirkungen, die die Funktionen <strong>und</strong> Eigenschaften des Ästuars,<br />
wenn überhaupt nur kurzzeitig <strong>und</strong> kleinräumig beeinflussen. Das Erhaltungsziel<br />
wird nicht beeinträchtigt. Die für das Ästuar vorläufig formulierten<br />
Erhaltungsziele (Erhaltung / Förderung eines von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägten,<br />
vielfältig strukturierten Flussunterlaufs <strong>und</strong> –mündungsbereichs mit Brack-<br />
wassereinfluss; mit Tief- <strong>und</strong> Flachwasserzonen, Wattflächen, Röhrichten,<br />
Weidengebüschen, Sandbänken, Inseln, Prielen, Neben- <strong>und</strong> Altarmen sowie<br />
naturnaher Ufervegetation, meist im Komplex mit extensiv genutztem Marschengrünland,<br />
einschließlich ihrer typischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten sowie<br />
Standortbedingungen (<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Sedimentqualität, Tidegeschehen, Strömungsverhältnisse).<br />
Eingeschlossen sind die Übergänge zu den Lebens-<br />
raumtypen 1310 Quellerwatt <strong>und</strong> 1320 Schlickgrasbestände) werden nicht<br />
beeinträchtigt. Der Erhaltungszustand des Ästuars wird stabil bleiben.
511<br />
-- Berücksichtigung von Vorbelastungen<br />
Nach den Ausführungen im Leitfaden FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau<br />
sind Vorbelastungen (durch verbindlich genehmigte bzw. ausgeführte Projekte)<br />
im Rahmen der Ermittlung <strong>und</strong> gebietsspezifischen Bewertung von Beein-<br />
trächtigungen als Bestandteile des Ist-Zustandes des Schutzgebietes zu berücksichtigen<br />
(vgl. S. 37 des Leitfadens FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau).<br />
Obwohl bereits abgeschlossene Pläne <strong>und</strong> Projekte von den in Art. 6 Abs. 3<br />
FFH-RL formulierten Prüfungsanforderungen ausgenommen sind, ist es<br />
dennoch wichtig, diese bis zu einem gewissen Grade in die Verträglichkeitsprüfung<br />
einzubeziehen, wenn sie das Gebiet dauerhaft beeinflussen <strong>und</strong> An-<br />
zeichen für eine fortschreitende Beeinträchtigung des Gebietes bestehen<br />
(EU-Kommission, Natura 2000 - Gebietsmanagement, S. 37). Ein aufgr<strong>und</strong><br />
von Vorbelastungen aktuell ungünstiger Erhaltungszustand rechtfertigt danach<br />
keine zusätzliche Beeinträchtigung, die eine weitergehende Ver-<br />
schlechterung des Erhaltungszustandes nach sich ziehen würde (Leitfaden<br />
FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, S. 37). Nachhaltige Folgen von abge-<br />
schlossenen Vorhaben können prinzipiell auch zu Kumulationseffekten führen,<br />
die im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung als bestehende (irreversible)<br />
Vorbelastungen des Gebietes in die Bewertung einzustellen sind (vgl. Merkblatt<br />
32.2, zum Leitfaden FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau).<br />
Bei der Einzelfallbewertung der Beeinträchtigung des Lebensraumtyps Ästu-<br />
ar war deshalb zu berücksichtigen, dass im Ems Ästuar aufgr<strong>und</strong> vorangegangener<br />
Planfeststellungsverfahren (zuletzt durch Beschluss vom 31.Mai<br />
1994 genehmigt) bereits Unterhaltungsbaggerungen durchgeführt werden,<br />
die als irreversible Vorbelastung des Gebietes anzusehen sind.<br />
Ein aufgr<strong>und</strong> von Vorbelastungen aktuell ungünstiger Erhaltungszustand<br />
rechtfertigt keine zusätzlichen Beeinträchtigungen, die eine weitergehende<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes nach sich ziehen würden. Dies<br />
kann die Planfeststellungsbehörde aufgr<strong>und</strong> der oben dargestellten Erwä-<br />
gungen mit hinreichender Sicherheit ausschließen. In diesem Zusammenhang<br />
ist auch die Rechtsprechung des 9. Senats des B<strong>und</strong>esverwaltungsge-<br />
richtes heranzuziehen. In seiner Entscheidung vom 14.04.2010 (Az.: 9 A
512<br />
5/08) werden u.a. Irrelevanzschwellen diskutiert. Es wird deutlich, dass es<br />
solche Schwellen gibt <strong>und</strong> dass sie ihre Rechtfertigung in dem Bagatellvor-<br />
behalt findet, unter dem jede Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines<br />
FFH-Gebietes steht. Als allgemeiner, im gemeinschaftsrechtlichen Ver-<br />
hältnismäßigkeitsgr<strong>und</strong>satz wurzelnden Gedanke kann dieser Vorbehalt<br />
nach Aussage des Senates nicht nut bei direkten Flächenverlusten, sondern<br />
auch bei mittelbaren Einwirkungen auf einen Lebensraum zum tragen kommen.<br />
Wann eine Einwirkung Bagatellcharakter habe, sei eine zuvörderst naturschutzfachliche<br />
Frage (vgl. BVerwG Entscheidung vom 14.04.2010 – 9 A<br />
5/08 – Rn. 93 zutiert nach juris). Die Fachgutachter haben sich mit der Vorbelastung<br />
des Regimes auseinandergesetzt <strong>und</strong> sind nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde überzeugend zu dem Ergebnis gekommen, dass<br />
sich die vorhabensbedingten Zusatzbelastungen nicht signifikant auswirken.<br />
Die vorhabensbedingten Zusatzbelastungen werden keine signifikanten Veränderungen<br />
des Istzustandes auslösen oder die Wiederherstellungsmöglichkeiten<br />
signifikant einschränken. Die Auswirkungen des Vorhabens sind nach<br />
Einschätzung der BAW im Bereich der Nachweisgrenze.<br />
-- Beeinträchtigung der Wiederherstellungsmöglichkeiten<br />
Darüber hinaus werden durch das Vorhaben die in den Erhaltungszielen<br />
festgelegten Entwicklungsmöglichkeiten (d. h. die Aussichten den Zustand in<br />
Zukunft zu verbessern) nicht beeinträchtigt. Da der Erhaltungszustand des<br />
Ästuars im Standarddatenbogen mit C eingestuft worden ist, ist entsprechend<br />
der Zielsetzung der FFH-RL (vgl. Art. 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 der FFH-RL)<br />
für das Ästuar in diesen Gebieten nicht nur der Erhalt sondern auch die Wie-<br />
derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes anzustreben. Entsprechend<br />
wurden neben dem Schutz bzw. dem Erhalt auch die Entwicklungs-<br />
möglichkeit <strong>und</strong> die Förderung des Ästuars teilweise als vorläufiges Erhaltungsziel<br />
formuliert.<br />
Die schifffahrtsbedingten Vorbelastungen schränken (auch ohne die Realisierung<br />
der hier planfestgestellten Fahrrinnenanpassung) insbesondere in den<br />
Fahrrinnen die Entwicklungsmöglichkeiten des Lebensraumtyps Ästuarien<br />
ein. Auch vorhabensunabhängig würden in der Fahrrinne Unterhaltungsbag-
513<br />
gerungen stattfinden <strong>und</strong> das Entwicklungspotenzial aufgr<strong>und</strong> der insoweit<br />
irreversiblen Vorbelastung im Bereich der Fahrrinne eingeschränkt sein<br />
(Thematische Merkblätter zum Leitfaden FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau,<br />
Merkblatt 36.1 zur irreversiblen Vorbelastung). Deshalb ist die Annahme einer<br />
vollständigen Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes für<br />
den Bereich der Fahrrinne (auch ohne die Realisierung der Fahrrinnenanpassungen)<br />
unrealistisch, da die Fahrrinne weiterhin als Schifffahrtsweg genutzt<br />
werden soll <strong>und</strong> die Unterhaltungsbaggerungen für die bereits genehmigten<br />
Ausbauvorhaben insoweit auch bestandsgeschützt sind.<br />
Hierzu hat der Fachgutachter eine Untersuchung erarbeitet, die zu dem Ergebnis<br />
kommt, dass sich die Entwicklungsmöglichkeiten des LRT durch das<br />
Vorhaben nicht behindert werden. Die Planfeststellungsbehörde schließt sich<br />
dieser Auffassung an. Hinsichtlich der Einzelheiten der Untersuchung wird<br />
auf die FFH – VS S. 114 ff. Bezug genommen.<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG kann<br />
daher ausgeschlossen werden.<br />
Ergebnis Bewertung bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Nach alledem ist festzustellen, dass durch die bau- <strong>und</strong> betriebsbedingten<br />
Wirkungen des Vorhabens keine erhebliche Beeinträchtigung des LRT<br />
“Ästuar“ bewirkt wird. Der Erhaltungszustand des LRT bleibt nach Überzeugung<br />
der Planfeststellungsbehörde stabil. Mögliche Entwicklungsmaßnahmen<br />
werden durch die bau- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkungen nicht beein-<br />
trächtigt.<br />
- anlagebedingte Wirkungen<br />
- Veränderung der Tidekennwerte <strong>und</strong> der Morphologie<br />
Nach Prognose der BAW sind die ausbaubedingten Veränderungen bei allen<br />
Tidekennwerten so klein, dass sie nicht eindeutig durch Messungen bewie-<br />
sen werden können (vgl. hierzu die ausführlichen Darstellungen unter<br />
B.III.3.1.1.2). Die Prognose der BAW wird durch ein Beweissicherungspro-
514<br />
gramm dokumentiert. Relevante anlagebedingte Auswirkungen können da-<br />
her ausgeschlossen werden.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind auch keine Beeinträchtigungen von Erhaltungs-<br />
zielen durch die anlagebedingten Wirkungen zu erwarten. Das natürliche<br />
Verbreitungsgebiet des LRT-Ästuars wird sich durch die oben beschriebenen<br />
wasserbaulichen Maßnahmen nicht verändern. Es ist keine Veränderung der<br />
Brackwasserzone zu erwarten. Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> Erosions-<br />
bzw. Sedimentationsgeschehen verändern sich lediglich in einem nicht relevanten<br />
Bereich (hierzu wird auf die Ausführungen unter SG <strong>Wasser</strong> Morphologie<br />
Bezug genommen). Durch die Tidenhubveränderungen kommt es zu<br />
einer geringfügigen Verkleinerung des Sublitoralbereiches bei gleichzeitiger<br />
Vergrößerung des Eulitorals. Die Verschiebungen werden sich jedoch nur<br />
entlang eines sehr schmalen Streifens entlang der <strong>Wasser</strong>kante ergeben,<br />
sofern sie sich überhaupt nachweisen lassen. Da die Uferbereiche jedoch<br />
überwiegend von Steinschüttungen gesichert sind, werden sich die Ver-<br />
schiebungen hauptsächlich dort zeigen <strong>und</strong> nicht zu einer Veränderung von<br />
Lebensraumtypen führen.<br />
Mit Datum vom 22.07.2009 hat die BAW ergänzend zu den ausbaubedingten<br />
Änderungen des <strong>Wasser</strong>standes bezogen auf den Maßnahmebereich Emden<br />
Stellung genommen. Zur besseren Einschätzung der gutachterlichen<br />
Aussagen wurden folgende Hinweise gegeben:<br />
1. Die Tieferlegung der Sollsohle im Bereich unterhalb des Emssperrwerkes<br />
soll nur bedarfsweise für die Überführung eines Werftschiffes mit einem<br />
Tiefgang von 8,50m erfolgen.<br />
2. Für diesen Zustand werden im Vergleich mit dem Ist-Zustand ausbaube-<br />
dingte Änderungen mit einem Simulationsmodell zuverlässig ermittelt.<br />
Diese Änderungen sind so klein, dass sie messtechnisch nicht erfasst<br />
werden können.<br />
3. Da aber bedingt durch Sedimentation die bedarfsweise hergestellte Überführungswassertiefe<br />
für ein 8,50m tiefgehendes Schiff nur vorübergehend<br />
vorhanden sein wird, werden auch die ausbaubedingten Änderungen mit<br />
zunehmender Sedimentation noch kleiner werden.
515<br />
Die ergänzende Stellungnahme der BAW vom 22.07.2009 untermauert aus<br />
Sicht der Planfeststellungsbehörde die oben dargestellte Bewertung der anlagebedingten<br />
Wirkungen des planfestgestellten Vorhabens.<br />
- schiffserzeugte Belastungen<br />
Hinsichtlich der anlagebedingten Wirkungen sind vorhabensbezogene<br />
schiffserzeugte Belastungen durch die Zulassung größerer Schiffsgefäße zu<br />
erwarten.<br />
Die Veränderungen der schiffserzeugten Belastungen gegenüber dem Ist-<br />
Zustand sind relativ gering <strong>und</strong> temporär zu erwarten. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass Schiffsgefäße in der Größenordnung des Bemessungsschiffes<br />
allenfalls 2 bis 3 mal pro Jahr das Ästuar passieren werden. Eine Auswir-<br />
kung auf Uferbereiche <strong>und</strong> ihre Struktur <strong>und</strong> Vegetation ist nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde nicht abzusehen.<br />
Auch durch die anlagebedingten Wirkungen des Vorhabens wird nach Auf-<br />
fassung der Planfeststellungsbehörde keine erhebliche Beeinträchtigung des<br />
LRT “Ästuar“ bewirkt. Der Erhaltungszustand des LRT bleibt nach Überzeu-<br />
gung der Planfeststellungsbehörde stabil. Mögliche Entwicklungsmaßnahmen<br />
werden durch die anlagebedingten Wirkungen nicht beeinträchtigt.<br />
Die Planfeststellungsbehörde ist daher der Überzeugung, dass durch die<br />
Umbaumaßnahme Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> durch die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
des Lebensraumtyps 1130 „Ästuarien““ einschließlich der typischen<br />
Arten zu erwarten sind. Der Erhaltungszustand des LRT wird vorhabensbedingt<br />
nicht verschlechtert. Er bleibt stabil. Mögliche Entwicklungsmaßnahmen<br />
werden durch die Maßnahmen nicht beeinträchtigt.<br />
- LRT Atlantische Salzwiesen<br />
Die Definition des FFH-Lebensraumtyps „Atlantische Salzwiesen (Glauco-<br />
Puccinellietalia maritimae)“ lautet nach BfN (2006) folgendermaßen:
516<br />
„Salzgrünland des Atlantiks, der Ost- <strong>und</strong> Nordsee in seiner gesamten typischen<br />
Zonation vom Andelrasen (natürlich oder beweidet bzw. halbnatürlich),<br />
über die höher gelegenen Rotschwingel-, Bottenbinsenrasen <strong>und</strong> Strandwermutgestrüpp<br />
bis zu den Hochflutspülsäumen mit Agropyron pycnanthum.<br />
Eingeschlossen sind auch Bestände mit den Seggen Carex distans <strong>und</strong><br />
Carex extensa oder von Eleocharis uniglumis <strong>und</strong> Eleocharis palustris. Wich-<br />
tiges Kennzeichen des Salzgrünlandes ist die natürliche Überflutungsdynamik<br />
durch das Meerwasser (Nordsee). An der Ostsee tritt Salzgrünland u.a.<br />
auch auf Torfsubstraten ("Küstenüberflutungsmoore") auf <strong>und</strong> ist hier sek<strong>und</strong>är<br />
durch Beweidung aus Brackwasserröhricht etc. entstanden.“<br />
Der Lebensraumtyp 1330 „Atlantische Salzwiesen“ ist durch die Umbau-<br />
maßnahme Jann-Berghaus-Brücke nicht beeinflusst.<br />
Ebenso ist eine Beeinträchtigung durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
auszuschließen, da sich der FFH-Lebensraumtyp „Atlantische Salzwiesen“<br />
außerhalb der Maßnahmenbereiche befindet <strong>und</strong> daher keine direkten Aus-<br />
wirkungen statt finden. Auch Fernwirkungen auf die sich in den Uferbereichen<br />
befindlichen Atlantischen Salzwiesen können ausgeschlossen werden,<br />
da sich die Lage der Brackwasserzone nicht ändert <strong>und</strong> Tidenhubveränderungen,<br />
insbesondere die damit verb<strong>und</strong>ene tendenzielle Vergrößerung der<br />
Eulitoralbereiche, keine negativen Auswirkungen auf die Salzwiesen erwarten<br />
lässt.<br />
Die Planfeststellungsbehörde ist daher der Überzeugung, dass durch die<br />
Umbaumaßnahme Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> durch die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhal-<br />
tungsziele des Lebensraumtyps 1330 „Atlantische Salzwiesen“ einschließlich<br />
der typischen Arten zu erwarten sind. Der Erhaltungszustand des LRT wird<br />
vorhabensbedingt nicht verschlechtert. Er bleibt stabil.
) Arten<br />
517<br />
In Bezug auf die Arten, die als maßgebliche Bestandteile des Gebietes zu<br />
überprüfen waren, ist festzustellen, dass das Vorhaben nicht zu Beeinträchtigungen<br />
der Erhaltungsziele der einzelnen Arten führt.<br />
Während die Definition eines günstigen Erhaltungszustandes in Art.1 FFH-<br />
RL für den natürlichen Lebensraum u.a. darauf abstellt, ob die Flächen, die<br />
er im natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, mindestens beständig sind<br />
(Buchst. e), kommt es für den günstigen Erhaltungszustand einer Art nicht<br />
auf die Beständigkeit der Habitatfläche, sondern auf die Beständigkeit der Art<br />
an (Buchst. i). Entscheidendes Beurteilungskriterium ist das der Stabilität,<br />
das die Fähigkeit umschreibt, nach einer Störung wieder zum ursprünglichen<br />
Gleichgewicht zurückzukehren. Ist eine Population dazu in der Lage, sei es,<br />
dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität <strong>und</strong> Quanti-<br />
tät auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf<br />
andere Flächen ohne Qualitäts- <strong>und</strong> Quantitätseinbußen ausweichen kann,<br />
so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten <strong>und</strong> ist demgemäß eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (vgl. BVerwG vom 12.03.2008,<br />
Rz.132 mwN, zitiert nach juris).<br />
- Seeh<strong>und</strong><br />
Nach Angaben der FFH – VS bewohnt der Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) felsige<br />
<strong>und</strong> sandige Meeresküsten, vorzugsweise auch ästuarine Habitate (Abt<br />
2001). In den Sommermonaten hält sich der Seeh<strong>und</strong> während der Wurf<strong>und</strong><br />
Setzzeit vorzugsweise auf den Sandbänken der Nationalparks wie z.B.<br />
der Kachelotplate <strong>und</strong> Memmert im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer<br />
auf. Gemäß Standarddatenbogen wird der Seeh<strong>und</strong>bestand im<br />
FFH-Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ als resident (beheimatet) beschrieben,<br />
zudem wird er allerdings in diesem Gebiet als „sehr selten“ bezeichnet.<br />
Die Karte F.5 (Unterlage F) zeigt das Seeh<strong>und</strong>vorkommen der Jahre 1998<br />
bis 2006 im Bereich des Dollarts. Innerhalb eines Jahres befinden sich zwi-<br />
schen 12 bis 72 Tiere an bis zu 10 Liegeplätzen.<br />
Nach der Einstellung der Bejagung in den 1970er Jahren begann der Seeh<strong>und</strong>bestand<br />
des Wattenmeeres sich aus einem bedrohlichen Tief zu erho-
518<br />
len. Weniger als 5000 Tiere waren damals noch übrig. Das durch eine Virus-<br />
erkrankung verursachte Seeh<strong>und</strong>sterben 1988 <strong>und</strong> 2002 betraf allerdings<br />
mehr als die Hälfte der Population. Die Krankheit wirkte auch deshalb so<br />
stark, weil das Immunsystem der Tiere durch die hohe Schadstoffbelastung<br />
der Küstengewässer geschwächt war. Nichtsdestotrotz ist der Seeh<strong>und</strong> die<br />
am häufigsten vorkommende Robbe im Wattenmeer (FFH – VS S.96f.)<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verursacht keine Beeinträchtigun-<br />
gen von Seeh<strong>und</strong>en. Seeh<strong>und</strong>e nutzen großräumige Habitate des Meeres<br />
<strong>und</strong> des Küstenbereiches. Diese Habitate werden nach Aussage der Fach-<br />
gutachter durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt (FFH-VS S.102). Die<br />
Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Bewertung vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der großen Entfernung der Brücke zu den Liegeplätzen an. Nach den<br />
vorgelegten Antragsunterlagen befinden sich im Bereich der planfestgestell-<br />
ten Maßnahmen Seeh<strong>und</strong>bestände ausschließlich im Umfeld des Emder Hafens<br />
(ca. 21 km stromabwärts der Jann-Berghaus-Brücke) im Bereich des<br />
Geisesteerts. Die Baumaßnahme steht der Erhaltung bzw. Förderung einer<br />
vitalen, langfristig überlebensfähigen Teilpopulation nach Überzeugung der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht entgegen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernung zu den Seeh<strong>und</strong>liegeplätzen sind in Zusammenhang<br />
mit den wasserbauliche Maßnahmen Auswirkungen auf<br />
Seeh<strong>und</strong>e ebenfalls auszuschließen.<br />
Während der Bauphase <strong>und</strong> der Unterhaltung können sich nach Aussage der<br />
Fachgutachter (FFH-VS S.105f.) durch die zusätzlichen Baggerungen <strong>und</strong><br />
die damit verb<strong>und</strong>enen Schiffsbewegungen zur Herstellung der entsprechenden<br />
Tiefen im Bereich Emden Auswirkungen auf den Seeh<strong>und</strong> im FFH-<br />
Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ ergeben, insbesondere wenn die Tiere<br />
zum Zeitpunkt des Haarwechsels gestört werden. Als potenzielle bau- <strong>und</strong><br />
betriebsbedingte Auswirkungen sind hier die zusätzlichen Baggerungen im<br />
Maßnahmebereich Emden mit den damit verb<strong>und</strong>enen Schiffsverkehren<br />
(Erstbaggerungen) sowie mögliche Veränderungen der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
<strong>und</strong> der Hydrologie im Zuge der Baggerungen zu betrachten.
519<br />
Die Baggerungen in den übrigen Bereichen, die mit diesem Beschluss plan-<br />
festgestellt werden, sind als Auswirkungen auf Seeh<strong>und</strong>e nicht relevant, da<br />
die Baggerstrecken sich in zu weiter Entfernung zu den Bereichen befinden,<br />
in denen Seeh<strong>und</strong>e regelmäßig auftreten <strong>und</strong> das Baggergut nicht verklappt,<br />
sondern an Land untergebracht wird.<br />
Bei langsam fahrenden Schiffen (z. B. Fährschiffe) werden Fluchtreaktionen<br />
oftmals erst ausgelöst, wenn sich diese bis auf weniger als 200 m den Tieren<br />
nähern. So ergaben Untersuchungen zu Verklappungsstellen <strong>und</strong> deren<br />
Auswirkungen auf Seeh<strong>und</strong>e, dass es offensichtlich Gewöhnungseffekte der<br />
Seeh<strong>und</strong>e in Bezug auf bekannte langsamfahrende Schiffe zu geben scheint.<br />
Selbst bei einer Annäherung von Baggern <strong>und</strong> Kuttern bis auf eine Distanz<br />
von 200 m reagierten die Seeh<strong>und</strong>e nicht oder nur sehr geringfügig (FFH-VS<br />
S. 106 mwN). Der Bagger wird sich während der Aufnahme des Baggerguts<br />
<strong>und</strong> der Fahrt zu den Klappstellen langsam (ca. 1 km/h) bzw. zeitweise nicht<br />
fortbewegen. Die Liegeplätze reichen bis max. 270 m an die Maßnahmenbereiche<br />
heran (vgl. Karte F.5 der Unterlage F), so dass die Fluchtdistanzen<br />
eingehalten werden. Dabei ist zusätzlich zu betrachten, dass die Seeh<strong>und</strong>e<br />
trotz des bestehenden regelmäßigen Schiffsverkehrs die Liegeplätze besie-<br />
deln, wobei Gewöhnungseffekte auf diese Vorbelastung durchaus denkbar<br />
sind. Von einer Fluchtreaktion konkret auf diese Schiffe ist nicht auszugehen<br />
(FFH-VS S.106). Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
an. Bereits im Istzustand frequentieren regelmäßig Baggerschiffe die entsprechenden<br />
Bereiche. Die Tatsache, dass die Seeh<strong>und</strong>e trotz des regelmä-<br />
ßigen Schiffsverkehrs die Liegeplätze besiedeln, ist als Indiz für das Vorhandensein<br />
entsprechender Gewöhnungseffekte anzusehen.<br />
Besonders empfindlich könnten die Seeh<strong>und</strong>e auf Störungen während der<br />
Wurf- <strong>und</strong> Säugezeit reagieren, da Muttertier <strong>und</strong> Nachwuchs bei fluchtartigem<br />
Verlassen der Sandbänke getrennt werden können. Jungtiere wurden<br />
während der jährlichen Zählflüge nur extrem selten gesichtet, so dass davon<br />
auszugehen ist, dass diese Seeh<strong>und</strong>liegeplätze keine Bedeutung für die Re-<br />
produktion aufweisen (vgl. FFH-VS S.106).
520<br />
Durch das Vorhaben werden sich nach Aussage der Fachgutachter durch<br />
anlagebedingte Änderungen wie z. B. Strömungs- oder Schwebstoffänderungen<br />
sowie der Änderung des Tidenhubs um durchschnittlich 2 cm voraussichtlich<br />
keine Auswirkungen auf die Nutzung der Liegeplätze durch Seeh<strong>und</strong>e<br />
einstellen (vgl. FFH-VS S.112).<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass sich durch das planfestgestellte Vorhaben<br />
lediglich durch den Maßnahmebereich Emden Auswirkungen auf Seeh<strong>und</strong>e<br />
ergeben können. Aus oben dargestellten Gründen führen diese Auswirkungen<br />
aufgr<strong>und</strong> ihrer Geringfügigkeit nicht zu Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />
für die Population Seeh<strong>und</strong>. Die vorläufig formulierten Erhaltungs-<br />
ziele für das Gebiet sehen für den Seeh<strong>und</strong> die Erhaltung/Förderung einer<br />
vitalen, langfristig überlebensfähigen Teilpopulation in den tidebeeinflussten<br />
Wattenbereichen vor. Sowie den Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Nahrungsressourcen<br />
sowie beruhigter Sonn- <strong>und</strong> Ruheplätze.<br />
Unter Berücksichtigung der o. g. Vorbelastung des bestehenden Schiffsver-<br />
kehrs inklusive der entstehenden Lärmemissionen <strong>und</strong> der damit entstandenen<br />
Gewöhnungseffekte sind durch das Vorhaben keine erheblichen Beein-<br />
trächtigungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele zu erwarten, die den Erhaltungszustand<br />
verschlechtern könnten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass<br />
der in diesem Zusammenhang relevante Maßnahmebereich Emden für 8,50<br />
m tiefgehende Schiffe gebaggert werden muss <strong>und</strong> daher nicht permanent<br />
auf Tiefe gehalten wird, sondern nur für diese Sonderfälle.<br />
Ebenso wird eine zukünftige Förderung der Art mit dem Ziel einer vitalen,<br />
langfristig überlebensfähigen Teilpopulation nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
auch nach Verwirklichung des Vorhabens weiterhin möglich<br />
sein. Die mit diesem Beschluss genehmigten Maßnahmen werden einer<br />
Förderung nicht entgegen stehen.<br />
- Teichfledermaus
521<br />
Die Teichfledermaus (Myotis dasycneme) gehört laut FFH-VS (S.97) zu den<br />
mittelgroßen Fledermausarten. Die Teichfledermaus ist eine Gebäudefle-<br />
dermaus, die große stehende oder langsam fließende Gewässer mit einer<br />
freien <strong>Wasser</strong>oberfläche als Jagdgebiete bevorzugt, seltener werden auch<br />
Waldränder oder Offenlandbereiche aufgesucht. Die Jagdgebiete werden<br />
über traditionelle Flugrouten, z.B. entlang von Hecken oder kleineren Fließgewässern,<br />
erreicht <strong>und</strong> liegen innerhalb eines Radius von 10-15 km (max.<br />
22 km) um die Quartiere. Bei ihrem Jagdflug fliegen die Tiere in schnellem,<br />
geradlinigem Flug in 10-60 cm Höhe über der <strong>Wasser</strong>oberfläche. Die Hauptnahrung<br />
besteht aus Zuckmücken <strong>und</strong> deren Larven sowie aus Köcherfliegen,<br />
bisweilen werden auch Schmetterlinge <strong>und</strong> Käfer gefressen. Als Wochenstuben<br />
suchen die Weibchen Quartiere in <strong>und</strong> an alten Gebäuden auf,<br />
wo sich Wochenstubenkolonien der Weibchen von 50-300 Tiere bilden können.<br />
Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen,<br />
Brunnenschächten oder Eiskellern bezogen. Bevorzugt werden frostfreie<br />
Standorte mit einer hohen Luftfeuchte <strong>und</strong> Temperaturen zwischen 0,5 - 7<br />
°C. Die Tiere hängen einzeln oder in kleinen Clustern (max. 20 Tiere) frei an<br />
Decken <strong>und</strong> Wänden oder verstecken sich in Spalten <strong>und</strong> Löchern. Die<br />
nordwestdeutschen Überwinterungsgebiete liegen v.a. im Bereich der westfälischen<br />
Mittelgebirge <strong>und</strong> dem vorgelagerten Flachland. Eine südliche<br />
Grenze stellt die Mittelgebirgsschwelle zwischen Westbelgien <strong>und</strong> dem Harz<br />
dar. Die Winterquartiere werden zwischen September <strong>und</strong> Dezember bezo-<br />
gen <strong>und</strong> ab Mitte März/Mitte April wieder verlassen. Als Mittelstreckenwanderer<br />
legen die Tiere bei ihren saisonalen Wanderungen zwischen Reproduktions-<br />
<strong>und</strong> Überwinterungsgebieten größere Entfernungen von 100-330 km<br />
zurück. Die Teichfledermaus kommt in Deutschland mit einem Schwerpunkt<br />
im <strong>Nordwest</strong>en vor. Sie gilt als sehr selten (vgl. http://www.naturschutz-<br />
fachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/content/de/index.html)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der hier dargestellten Lebensgewohnheiten sowie der im Folgenden<br />
benannten Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele kann davon ausgegangen werden,<br />
dass die Unterems der Teichfledermaus als Jagdrevier <strong>und</strong> somit als<br />
Nahrungshabitat dient.
522<br />
Durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke werden Beeinträchtigungen<br />
der Erhaltungsziele der Teichfledermaus seitens der Fachgutachter ausge-<br />
schlossen. Der günstige Erhaltungszustand der Population wird durch die<br />
Baumaßnahme nach Aussage der Fachgutachter (vgl. FFH-VS S.102) nicht<br />
beeinträchtigt. Es wird ein neuer Pfeiler gebaut, im Gegenzug wird der alte<br />
Pfeiler zurückgebaut, so dass die Ems als Flugstraße unbeeinträchtigt ge-<br />
nutzt werden kann. Quartiere im alten abzubrechenden Pfeiler werden ausgeschlossen,<br />
da der Pfeiler keine Strukturen, die auf ein Winterquartier hin-<br />
deuten, aufweist (eigene Erhebungen des Fachgutachters). Vergrämungseffekte<br />
für die Teichfledermaus durch baubedingte Lärmemissionen sind unter<br />
Berücksichtigung der Mobilität <strong>und</strong> großer Ausweichmöglichkeiten zu vernachlässigen.<br />
Andere vorhabensbedingte Auswirkungen auf Teichfleder-<br />
mäuse sind nicht ersichtlich.<br />
Die Baumaßnahme steht der Erhaltung einer vitalen, langfristig überlebens-<br />
fähigen Teilpopulation nicht entgegen.<br />
Betriebs- <strong>und</strong> anlagebedingte Auswirkungen des Umbaus der Brücke auf die<br />
Teichfledermaus sind nicht ersichtlich.<br />
Durch die wasserbaulichen Maßnahmen könnte nach Aussage der Fach-<br />
gutachter möglicherweise die Nutzung der Maßnahmenbereiche als Jagdrevier<br />
<strong>und</strong> Nahrungshabitat während der Bau- <strong>und</strong> Unterhaltungszeiten einge-<br />
schränkt werden. Zudem könnte es zu Vergrämungseffekten durch den vom<br />
Hopperbagger verursachten Lärmpegel kommen (FFH-VS S.106). Bei ihrem<br />
Jagdflug fliegen die Tiere in schnellem, geradlinigem Flug in 10-60 cm Höhe<br />
über der <strong>Wasser</strong>oberfläche. Die Hauptnahrung besteht, wie bereits oben erwähnt,<br />
aus Zuckmücken <strong>und</strong> deren Larven sowie aus Köcherfliegen, bisweilen<br />
werden auch Schmetterlinge <strong>und</strong> Käfer gefressen. Die Jagdreviere bzw.<br />
Nahrungshabitate befinden sich vor allem im Uferbereich, die nicht Bestand-<br />
teil der bereichsweisen Fahrrinnenanpassung sind. Vergrämungseffekte, die<br />
durch zusätzliche durch den Hopperbagger ausgelöste Lärmpegel entstehen,<br />
sind nach Ansicht der Fachgutachter zu vernachlässigen, zumal großräumige<br />
Ausweichmöglichkeiten für die mobilen Fledermäuse bestehen (vgl. FFH-VS
523<br />
S.106). Die Planfeststellungsbehörde hält die fachlichen Ausführungen für<br />
schlüssig <strong>und</strong> nachvollziehbar.<br />
Auch durch die anlagebedingten Wirkungen des Vorhabens ergeben sich<br />
keine relevanten Auswirkungen auf die Teichfledermaus. Durch das Vorhaben<br />
werden sich nach Aussage der Fachgutachter (vgl. FFH-VS S.112)<br />
durch anlagebedingte Änderungen wie z.B. Strömungs- oder Schwebstoffänderungen<br />
sowie der Änderung des Tidenhubs um durchschnittlich 2 cm keine<br />
erkennbaren Auswirkungen auf die Nahrungshabitate der Teichfledermäuse<br />
ergeben.<br />
Insgesamt lässt sich feststellen, dass unter Berücksichtigung der in dem Ge-<br />
biet bereits bestehenden Vorbelastung in Bezug auf den bestehenden<br />
Schiffsverkehr inklusive der Lärmemissionen sowie der Geringfügigkeit der<br />
anlagebedingten Wirkungen auf die Nahrungshabitate der Teichfledermaus<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele zu<br />
erwarten sind, die den Erhaltungszustand verschlechtern könnten. Der Erhaltungszustand<br />
bleibt nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde auch<br />
nach Durchführung der Maßnahmen stabil.<br />
Für die Teichfeldermaus sieht der Entwurf der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
als spezielles Erhaltungsziel die Erhaltung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen<br />
Teilpopulation der Art sowie den Erhalt strukturreicher Ufer- <strong>und</strong><br />
Gewässerbereiche als Nahrungshabitat vor. Dieses wird aus oben angeführten<br />
Erwägungen durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.<br />
- Finte<br />
Die Finte (Alosa fallax) zählt zur Gruppe der anadromen Wanderfische. Adul-<br />
te Finten besiedeln die Küstenregionen <strong>und</strong> steigen zum Laichen im Frühjahr<br />
bei einer <strong>Wasser</strong>temperatur > 10° C, also etwa Mitte April bis Mitte Mai in die<br />
Flüsse auf. Die Finte bleibt zur Reproduktion überwiegend in den Unterläufen<br />
der Flüsse. Die nicht haftenden Eier werden ins freie <strong>Wasser</strong> abgegeben <strong>und</strong><br />
flottieren mit der Gezeitenströmung während der Entwicklung hin <strong>und</strong> her.<br />
Finten gehören zur Gilde der pelagophilen (Freiwasser-) Laicher. Junge Fin-
524<br />
ten (Altersgruppe 0+) wandern im Herbst ähnlich wie die adulten Finten in<br />
küstennahe Meeresbereiche, um im nächsten Frühjahr wieder in die Ästuare<br />
einzuwandern, sich aber dann v.a. in den äußeren Ästuaren aufzuhalten. Die<br />
Tiere haben ein breites Nahrungsspektrum von zooplanktischen Organismen<br />
zu benthischen Wirbellosen <strong>und</strong> kleineren Fischen <strong>und</strong> sind damit als Nahrungsgeneralisten<br />
einzustufen (vgl. FFH-VS S.97).<br />
Die Finte zeigte in den durchgeführten Untersuchungen deutliche saisonale<br />
Unterschiede im Auftreten zwischen den Beprobungszeiten im Frühjahr <strong>und</strong><br />
Herbst. Insgesamt wurden für den Herbst deutlich höhere Fangzahlen <strong>und</strong><br />
eine höhere Biomasse als im Frühjahr dokumentiert, auch wenn im Frühjahr<br />
die Artenzahl geringfügig höher lag.<br />
In der Untersuchung zur Laichaktivität der Finte von Bioconsult (2007b) stellt<br />
sich die Situation der Finte als sehr kritisch dar. Genaue Zahlen hinsichtlich<br />
der Populationsgröße der Finte in der Ems fehlen bisher. Nach aktuellen Er-<br />
kenntnissen (Bioconsult 2007b, bzw. gutachterliche Stellungnahme D&M<br />
2011) kommt es derzeit nicht zu einer erfolgreichen Reproduktion der Finte in<br />
der Ems. Die Anzahl laichbereiter Finten, die in die Unterems einwanderten,<br />
ist verhältnismäßig gering. Die Eiablage findet nur in sehr geringem Umfang<br />
statt. Da von Bioconsult (2007b) keine Larvennachweise festgestellt werden<br />
konnten, ist davon auszugehen, dass sich die Eier in der Unterems aufgr<strong>und</strong><br />
der pessimalen Rahmenbedingungen bezüglich Sauerstoff <strong>und</strong> Schwebstoffgehalt<br />
nicht entwickeln. Als Laichgebiete wird von den o.g. Untersuchungen<br />
der Bereich zwischen Leer <strong>und</strong> Weener <strong>und</strong> eventuell der Unterlauf der Leda<br />
genannt. Nach Bioconsult (2010) ist derzeit noch nicht abzuschätzen (unter<br />
Voraussetzung nicht wesentlicher Änderungen der abiotischen Rahmenbe-<br />
dingungen), ob die Finte auf niedrigem Niveau im Ems Ästuar erhalten bleibt<br />
oder in den nächsten Jahren ganz verschwindet. Eine Subventionierung aus<br />
anderen Ästuaren ist möglich.<br />
Nach Aussage der Naturschutzbehörde (Stellungnahme NLWKN vom<br />
04.01.2011 – per E-Mail) besteht jedoch kein Zweifel, dass die Ems ein großes<br />
Potential zur Wiederbesiedlung aufweist (Fintennachweise in der Ems).
525<br />
Nach Auffassung der Fachbehörde könne ein Projekt nur dann als verträglich<br />
angesehen werden, wenn dieses Potential nicht noch weiter herabgesetzt<br />
würde (z.B. durch Vergrößerung der Schwebstoffbelastung, durch Verschieben<br />
der Salinitätsgrenzen, durch weitere Reduzierung der Sauerstoffmengen)<br />
bzw. die Verbesserung der jetzigen Situation nicht behindert wird.<br />
Diese Aspekte werden in der nachfolgenden Prüfung unter dem Stichwort<br />
Wiederherstellungsmöglichkeiten von der Planfeststellungsbehörde berücksichtigt.<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verursachte keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Finte als maßgeblichen Bestandteil des Gebietes.<br />
Um Auswirkungen auf potenzielle Laichplätze zu minimieren, wurden die<br />
Bauarbeiten im Gewässer aus Vorsorgegesichtspunkten außerhalb der<br />
Laichphase durchgeführt (siehe A.II.5.2). Die Baumaßnahme steht unter Be-<br />
rücksichtigung dieser Minimierungsmaßnahme der Erhaltung bzw. Förderung<br />
einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Laichpopulation nicht entgegen.<br />
Es ist nicht zu erwarten, dass das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art<br />
aufgr<strong>und</strong> des Umbaus der Brücke abnehmen wird. Die Größe des Lebens-<br />
raums der Finte ist ebenso nicht in einem relevanten Maß betroffen. Die für<br />
das Gebiet im Entwurf vorliegenden Erhaltungsziele wurden durch den Um-<br />
bau der Jann-Berghaus-Brücke nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
Auch durch die wasserbaulichen Maßnahmen, die weitere Wirkfaktoren<br />
auslösen, ist nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde keine Gefähr-<br />
dung der Erhaltungsziele für die Finte zu erwarten. Die Stabilität des derzeitigen<br />
Erhaltungszustandes der Finte sowie die Widerherstellungsmöglichkeiten<br />
werden durch die wasserbaulichen Maßnahmen nicht beeinträchtigt.<br />
Dies ergibt sich aus nachfolgenden Erwägungen:<br />
Die Fachgutachter haben in der FFH-VS (FFH-VS S.107ff) alle Wirkfaktoren<br />
untersucht, die Auswirkungen auf die Finte haben könnten, <strong>und</strong> diese hinsichtlich<br />
der Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Erhaltungszielen für die<br />
Finte in diesem Gebiet überprüft.
526<br />
- erhöhte Mortalität durch Baggereinwirkung<br />
Nach Aussage der Fachgutachter sind Auswirkungen auf das Populationsniveau<br />
der Finte durch Baggereinwirkungen nicht zu erwarten, auch wenn es<br />
vereinzelt durch das Ansaugen des Baggers zu Individuen- <strong>und</strong> Laichverlusten<br />
kommen könnte.<br />
Fische könnten unmittelbar am Saugrohr der eingesetzten Hopperbagger<br />
aufgr<strong>und</strong> der hohen Einsauggeschwindigkeiten nicht mehr entkommen. Angesaugte<br />
Fische haben faktisch keine Überlebenschance. Ob ein Fisch angesaugt<br />
wird, hängt wesentlich von der Fähigkeit ab, den Bagger frühzeitig<br />
wahrzunehmen <strong>und</strong> zu flüchten (vgl. FFH-VS S.107ff). Hierbei sind Laich <strong>und</strong><br />
Fischlarven nach Darstellung des Gutachters allgemein stärker betroffen als<br />
Adulte, da sie keine (gezielte) Ausweichbewegung vollziehen können. Benthischer<br />
<strong>und</strong> bodennah treibender pelagischer Fischlaich (wie z. B. der der<br />
Finte) <strong>und</strong> Fischlarven könnten eingesaugt <strong>und</strong> damit zerstört werden. Adulte<br />
Tiere können die Baggergeräte mit ihrem Seitenlinienorgan wahrnehmen <strong>und</strong><br />
sich dem langsam bewegenden Bagger aktiv entziehen, so dass einzelne<br />
Individuenverluste von Adulttieren zwar nicht ausgeschlossen werden können,<br />
diese aber nach Einschätzung des Fachgutachters recht unwahrschein-<br />
lich sind (vgl. FFH-VS S.107ff).<br />
Juvenile Finten sind weniger mobil, die Fähigkeit dem Bagger aktiv auszuweichen<br />
ist noch nicht entsprechend ausgeprägt wie bei den Adulten. Außerhalb<br />
der Laichzeit der Finte sind die geschlüpften Jungtiere aufgr<strong>und</strong> der<br />
Strömung weiträumig verteilt, so dass auch bei den Juvenilen einzelne Individuenverluste<br />
nicht ausgeschlossen werden können, diese aber nach Ein-<br />
schätzung des Fachgutachters aufgr<strong>und</strong> der vergleichsweise geringen Baggerfläche<br />
recht unwahrscheinlich ist. (vgl. FFH-VS S.107ff).<br />
Auswirkungen auf das Populationsniveau sind dadurch nach Aussage des<br />
Gutachters, der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt, jedenfalls nicht<br />
zu erwarten. Die Wirkungen auf die Reproduktion der Finte sind vor dem Hin-<br />
tergr<strong>und</strong> der sehr hohen natürlichen Mortalität sowie der starken Schwan-
527<br />
kungen der täglichen Mortalitätsraten bzw. der sehr hohen Variabilität (Varia-<br />
bilitätskoeffizient >100%) der jährlichen Larvenaufkommen der Finte zu se-<br />
hen (vgl. FFH-VS S.107ff mwN), so dass der Verlust einzelner Individuen,<br />
der vorhabensbedingt nicht sicher ausgeschlossen werden kann, in diesem<br />
Zusammenhang nicht relevant ist. Die durch dieses Vorhaben hinzukommenden<br />
Baggeraktivitäten werden sich nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde<br />
auf die vorstehend beschriebene ohnehin vorhandene hohe<br />
Variabilität <strong>und</strong> damit auf die natürliche Population nicht relevant auswirken.<br />
Der Status des Erhaltungszustandes der Finte wird nach Überzeugung der<br />
Planfeststellungsbehörde durch die direkten maßnahmebedingten Baggerwirkungen<br />
nicht verändert, sondern bleibt stabil. Hierbei ist neben den durch<br />
den Fachgutachter vorgetragenen Argumenten, denen sich die Planfeststellungsbehörde<br />
anschließt, zu beachten, dass die Bereiche, die als Laichge-<br />
biete vermutet werden (der Bereich zwischen Leer <strong>und</strong> Weener <strong>und</strong> eventuell<br />
der Unterlauf der Leda) von den wasserbaulichen Maßnahmen, die in dem<br />
hier zu prüfenden Gebiet durchgeführt werden, nicht berührt sind. Fintenlaich<br />
<strong>und</strong> –larven, die auf Baggerungen aus oben angeführten Gründen besonders<br />
sensibel reagieren, sind daher in diesem Gebiet maßnahmebedingt nicht relevant<br />
betroffen.
528<br />
Für die juvenilen <strong>und</strong> adulten Finten gibt es nach Überzeugung der Planfest-<br />
stellungsbehörde in diesem Zusammenhang maßnahmebedingt ebenfalls<br />
keine relevante Veränderung der Situation. Hierbei ist auch zu berücksichtigen,<br />
dass die Baggerbereiche im Saldo nur geringfügig verändert werden<br />
<strong>und</strong> die Bereiche, in denen die Sohle vertieft wird, nicht dauerhaft auf diese<br />
Tiefe gehalten werden, sondern nur wenn hierzu ein Bedarf besteht. Dieses<br />
werden seltene Einzelereignisse sein.<br />
- möglicher Verlust der ökologischen Funktion der Maßnahmebereiche<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass die mit diesem Beschluss genehmigten wasserbaulichen<br />
Maßnahmebereiche nach Aussage des Fachgutachters keine<br />
besondere Wertigkeit als sublitorale Laich-, Aufwuchs- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete<br />
der Fische darstellen, sind vorhabensbedingt in diesem Zusammenhang keine<br />
erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Dass die Maßnahmenbereiche<br />
durch die Baggerungen während der Baggertätigkeiten nicht als Laich- <strong>und</strong><br />
Nahrungshabitat genutzt werden können, ist insofern für den hier zu beurteilenden<br />
Sachverhalt nicht relevant. Das Populationsniveau der Finte in der<br />
Ems wird sich hierdurch nicht relevant verändern.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich können die Maßnahmen nach Aussage des Fachgutachters<br />
(vgl. FFH-VS S.107ff) während der Baggerungen negative Auswirkungen auf<br />
das Makrozoobenthos haben <strong>und</strong> damit zu einer Beeinträchtigung des<br />
Fraßerfolges in den Maßnahmenbereichen führen. Diese Wirkung kann einige<br />
Monate bis zur vollständigen Wiederbesiedlung der bebaggerten Bereiche<br />
durch das Makrozoobenthos anhalten. Bestehende, insgesamt geringe Dich-<br />
ten des artenarmen Makrozoobenthos <strong>und</strong> lokal begrenzte Maßnahmen lassen<br />
nach Aussage des Gutachters nur eine schwach ausgeprägte Wirkung<br />
auf die Fischfauna erwarten. Auch die derzeit in den Maßnahmenbereichen<br />
vorhandenen Substrateigenschaften lassen nach Einschätzung des Fach-<br />
gutachters (vgl. FFH-VS S.107ff) keine besondere Wertigkeit als Nahrungsrefugium<br />
für Fische erkennen, so dass keine erheblichen Auswirkungen er-<br />
wartet werden (hinsichtlich der Einzelheiten wird auch auf die entsprechenden<br />
Ausführungen unter dem Aspekt – Schutzgut Fische – verwiesen). Die-<br />
ser Wertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.
529<br />
Im Bereich der Baggerung als auch im direkten Umfeld kann es darüber hin-<br />
aus zu einer Veränderung der Sedimentstruktur kommen. Insbesondere<br />
Mangelsubstrate wie Kies- oder Sandbänke sowie Hartsubstratstrukturen<br />
würden in ihrer Wertigkeit für die Fischfauna beeinträchtigt. Nach derzeitiger<br />
Kenntnis existieren in keinem der Maßnahmenbereiche höherwertige Substrate<br />
(vgl. FFH-VS S.107ff). Bis in mindestens 1 m Bodentiefe handelt es<br />
sich vorwiegend um schluffiges Substrat, welches ohne spezifische Bedeutung<br />
für die Finte <strong>und</strong> weit verbreitet im Bereich der Unterems ist (vgl. FFH-<br />
VS S.107ff). Es entstehen nach Wertung des Fachgutachters keine erheblichen<br />
Auswirkungen. Dieser Wertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
an.<br />
Zudem könnte es maßnahmebedingt zu dauerhaften Verlusten von Flach-<br />
wasserlebensräumen (Randbereiche) <strong>und</strong> Unterwasserböschungen als potenziell<br />
produktive <strong>und</strong> bedeutende Fischhabitate <strong>und</strong> Laichplätze kommen.<br />
Insgesamt verringert sich durch die Maßnahmen in den Abschnitten Papenburg,<br />
Friesenbrücke <strong>und</strong> Jann-Berghaus-Brücke der Anteil ungebaggerter<br />
Sublitoralbereiche. Flachwasserbereiche zwischen 0 <strong>und</strong> -2 m unter MTnw<br />
werden in dem als gering einzuschätzenden Umfang von nur ca. 55 m² be-<br />
seitigt (schriftl. Mitt. WSA, 18.01.07). Auswertungen auf Basis eines lasergescannten<br />
Höhenmodells haben jedoch ergeben, dass sich diese Bereiche im<br />
direkten Umfeld von Buhnen befinden <strong>und</strong> somit ohnehin als wenig geeignet<br />
für die Nutzung als Laichplatz gelten (vgl. FFH-VS S.107ff). Wie bereits vorstehend<br />
dargelegt wurde, werden als Laichgebiete in den aktuellen Untersu-<br />
chungen (hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Ausführungen<br />
zum Schutzgut Fische verwiesen) der Bereich zwischen Leer <strong>und</strong><br />
Weener <strong>und</strong> eventuell der Unterlauf der Leda genannt, so dass der Abschnitt<br />
Papenburg in diesem Zusammenhang nicht relevant ist. Der Maßnahmebereich<br />
Emden beinhaltet vorhabensbedingt eine Vergrößerung der Schnitttiefe.<br />
Flachwasserlebensräume werden hier nicht tangiert. Im Bereich der Jann-<br />
Berghaus-Brücke werden nach Verwirklichung des Vorhabens insgesamt<br />
weniger Flächen durch Baggerungen in Anspruch genommen, so dass es<br />
hier vorhabensbedingt nicht zu Beeinträchtigungen kommen kann. Im Be-
530<br />
reich Friesenbrücke werden zukünftig mehr Flächen bebaggert werden. Die-<br />
ser Bereich befindet sich außerhalb des Schutzgebietes. Beeinträchtigungen<br />
der Finte als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes sind daher auch vor<br />
diesem Hintergr<strong>und</strong> auszuschließen.<br />
Vorhabensbedingt kommt es daher nicht zu einem relevanten Verlust von<br />
ökologischen Funktionen, der geeignet wäre, die für dieses Gebiet im Entwurf<br />
vorliegenden Erhaltungsziele zu beeinträchtigen.
531<br />
- Vergrämung durch indirekte Auswirkungen wie Schwebstoffe <strong>und</strong> Lärm<br />
Unter Berücksichtigung der angeordneten Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungs-<br />
maßnahmen der wasserbaulichen Maßnahmen (Erstbaggerung) verbleiben<br />
auch unter dem hier betrachteten Aspekt der Vergrämung durch indirekte<br />
Auswirkungen wie Schwebstoffe <strong>und</strong> Lärm nach Aussage des Fachgutachters<br />
(FFH-VS S.110f.) keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- <strong>und</strong><br />
Erhaltungsziele der Finte. Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
an.<br />
Eine Vergrämung durch Lärm <strong>und</strong> Schwebstoffe sowie physiologische Schä-<br />
digungen könnten im Bereich der Baggertätigkeiten bis hin zur Beeinträchtigung<br />
des Aufstieges entstehen (FFH-VS S.108ff). Ein Funktionsverlust der<br />
Maßnahmenbereiche durch Vergrämung der Finte während der Baggerzeiten<br />
bis hin zu Beeinträchtigungen (Verzögerungen) der im Frühjahr stattfinden-<br />
den Aufwärtswanderungen kann gr<strong>und</strong>sätzlich auftreten. Ursächlich hierfür<br />
können bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Trübungsfahnen sein, auf die die Finte mit<br />
Vermeidungs- <strong>und</strong> Fluchtverhalten reagiert. Diese wirken additiv zur Vergrämung<br />
durch den durch die Bagger verursachten Lärm. Trübstoffe können<br />
nach Aussage des Gutachters die Kiemenfunktion beeinträchtigen <strong>und</strong> die<br />
Nahrungskette durch ihre Wirkung auf die Primärproduktion (verringerte Pho-<br />
tosynthese) negativ beeinflussen (vgl. FFH-VS S.109ff.). In allen Maßnahmenbereichen<br />
ist von starken Trübungsfahnen während der Baggerungen<br />
auszugehen, da das zu baggernde Substrat überwiegend schluffig ist.<br />
Eine sehr weitreichende Vergrämung der Tiere durch Baggertätigkeiten ist<br />
nicht anzunehmen, eine Barrierewirkung für wandernde Arten durch die u.U.<br />
durch die Baggerungen verursachten Trübungsfahnen ist aber vorstellbar<br />
(vgl. FFH-VS S.110 mwN). So ist nachgewiesen, dass sehr starke Trübungszonen<br />
von anadromen Fischarten u.U. nicht durchquert werden. Gr<strong>und</strong>sätz-<br />
lich ist im Bereich von starken Trübungsfahnen mit einer Verringerung der<br />
Ab<strong>und</strong>anzen <strong>und</strong> mit einer Veränderung der Artenzusammensetzung zu<br />
rechnen. Insbesondere im Bereich Emden sind aufgr<strong>und</strong> des zeitlichen Umfanges<br />
<strong>und</strong> der Ausdehnung der Maßnahmen Auswirkungen auf das Wandergeschehen<br />
nach Auffassung des Fachgutachters möglich (vgl. FFH-VS
532<br />
S.110 mwN). Im Ganzen ist nach Aussage des Fachgutachters festzustellen,<br />
dass die Finten dem unmittelbaren Bereich der Baggertätigkeiten ausweichen,<br />
sofern dies möglich ist. Im Zusammenwirken mit der Hamenfischerei,<br />
insbesondere im Maßnahmenbereich Emden, würden allerdings verbleibende<br />
Durchzugskorridore versperrt, womit eine Wanderung zu potenziellen<br />
Laichhabitaten verhindert wird bzw. einzelne Individuen direkt in die Hamennetze<br />
getrieben werden.<br />
-- baubedingte Wirkungen / Erstbaggerung<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde ein Bauzeitenfenster für die Erstbaggerung angeordnet.<br />
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Finte sind für dieses<br />
Vorhaben keine Ausbaumaßnahmen zwischen dem 1. April <strong>und</strong> 15. Juni,<br />
also zur Zeit der Aufwärtsbewegungen <strong>und</strong> zur Laichzeit dieser Fischart<br />
(April bis Mitte Juni), durchzuführen. Die Störungen des Laichgeschehens<br />
<strong>und</strong> die maßnahmenbedingte Erhöhung der Mortalität der Finteneier <strong>und</strong><br />
-larven werden durch diese Vermeidungsmaßnahme insgesamt minimiert<br />
(vgl. FFH-VS S.56 mwN).<br />
-- betriebsbedingte Wirkungen / Folgebaggerungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der geringeren Sedimentmengen bei den Folgebaggerungen werden<br />
die Auswirkungen dieser schwächer ausfallen. Allerdings sind die Vorbelastungen<br />
durch die ästuarine Trübungszone <strong>und</strong> Unterhaltungsbaggerungen<br />
insgesamt bereits hoch. Die Unterhaltungsbaggermehrmengen werden, bezogen<br />
auf den gesamten Unterhaltungsaufwandes in der Fahrrinne, nach<br />
Wertung des Fachgutachters sich nicht relevant ändern (vgl. Unterlage F).<br />
Trotz möglicher Unterhaltungsbaggerungen in den wasserbaulichen Maßnahmenbereichen<br />
auch in den Hauptwanderzeiten der Fische sind dennoch<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Dies ist zum einen durch<br />
die bei den Folgebaggerungen geringeren anfallenden Sedimentmengen <strong>und</strong><br />
den damit einhergehenden verminderten Auswirkungen <strong>und</strong> zum anderen<br />
durch die bereits bestehenden Unterhaltungsbaggerungen in der Unterems,<br />
die eine entsprechend starke Vorbelastung darstellen, begründet. Die durch<br />
die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen verursachten Unterhaltungsbaggermengen<br />
<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Baggertätigkeiten gehen im Ge-
533<br />
samtgefüge dieser Vorbelastungen auf, so dass keine relevanten Änderun-<br />
gen zwischen dem Ist- <strong>und</strong> dem Prognosezustand erwartet werden, die eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung auf die Fintenpopulation bewirken. Eine Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustands ist nicht gegeben. Zukünftige Förderpotenziale<br />
der Fintenpopulation bleiben unangetastet.<br />
Bei den Unterhaltungsbaggerungen in den Maßnahmenbereichen sind, abgesehen<br />
von möglichen, dann aber schnell abklingenden Veränderungen am<br />
Ort der Baggerungen mess- <strong>und</strong> nachweisbare Wirkungen der Unterhaltung<br />
auf Salz, Sauerstoff <strong>und</strong> Schwebstoffgehalt der Ems insgesamt nicht zu erwarten<br />
(vgl. UVU bzw. BAW Gutachten). Eine Berechnung der durch die Unterhaltungsbaggerungen<br />
(im Optimalfall separat in den Maßnahmenbereichen)<br />
ausgelösten Unterschiede z. B. der Trübung <strong>und</strong> des Sauerstoffgehaltes<br />
(als maßgebliche Faktoren für die Fischfauna) im Vergleich zum Status<br />
Quo oder zum unbeeinflussten Referenzzustand ist nach derzeitigem Kenntnisstand<br />
aus gutachterlicher Sicht nicht verlässlich möglich. Auch im Ver-<br />
gleich zu den bestehenden Unterhaltungsbaggerungen ausgelöste, zusätzliche<br />
Vergrämungen lassen sich nicht sicher herleiten. Im Rahmen der aktuel-<br />
len Untersuchungen (seit 2007; u.a. BIOCONSULT 2007, 2008) konnte festgestellt<br />
werden, dass in der Ems mit großer Wahrscheinlichkeit keine autoch-<br />
thone Population der Finte besteht, sondern sich die Fische aus Zuwanderern<br />
(u.a. aus Elbe <strong>und</strong> Weser) rekrutieren. Nach gutachterlicher Einschätzung<br />
(Diekmann & Mosebach 2011) ist mit hinreichender Sicherheit davon<br />
auszugehen, dass diese Zuwanderung aus benachbarten Ästuarien auch<br />
weiterhin stattfinden wird <strong>und</strong> es durch die im Vergleich zur Erstbaggerung<br />
geringeren Unterhaltungsbaggerungen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
dieses Phänomens kommen wird.<br />
Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass die Auswirkungen der<br />
zusätzlich verursachten Unterhaltungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen in dem Maßnahmenbereichen<br />
auf die Entwicklung der Gesamtpopulation sind nicht anzunehmen.<br />
Insgesamt lässt sich daher feststellen, dass unter Berücksichtigung der Um-<br />
setzung der Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen der wasserbauli-
534<br />
chen Maßnahmen (Erstbaggerung) auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Vergrä-<br />
mung durch indirekte Auswirkungen wie Schwebstoffe <strong>und</strong> Lärm keine er-<br />
heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele der Finte be-<br />
wirkt werden.<br />
Die anlagebedingten Wirkungen des Vorhabens bewirken ebenfalls keine<br />
Beeinträchtigung von Erhaltungszielen. Eine vorhabensbedingte Zunahme<br />
der jährlich auftretenden Sauerstoffdefizite, die zu einer Beeinträchtigung der<br />
Finte führen würde, ist nach Aussage des Fachgutachters vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der starken Vorbelastungen durch die Unterhaltungsbaggerungen in<br />
einem messbaren Umfang nicht zu erwarten. Daher sind durch die Maßnahmen<br />
ausgelöste jährlich wiederkehrende Barrierewirkungen <strong>und</strong> insgesamt<br />
lebensfeindliche Situationen für die Fischfauna in den betroffenen Bereichen<br />
auch nicht zu erwarten. Weiterhin ergeben sich keine messbaren anlagebe-<br />
dingten Veränderungen bzw. Verschlechterungen auf andere Parameter, die<br />
die <strong>Wasser</strong>qualität beschreiben. Somit ergeben sich keinerlei Auswirkungen<br />
der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele der Finte.
- Ergebnis Finte<br />
535<br />
Als spezielles Erhaltungsziel für die Finte ist die Erhaltung/Förderung einer<br />
vitalen, langfristig überlebensfähigen Laichpopulation sowie ungehinderter<br />
Aufstiegsmöglichkeiten aus dem marinen Bereich in den Flussunterlauf in<br />
enger Verzahnung mit geeigneten Laich- <strong>und</strong> Aufwuchsgebieten genannt.<br />
Unabhängig davon, ob es in der Ems derzeit eine fortpflanzungsfähige Fintenpopulation<br />
gibt, wirkt sich das Vorhaben aufgr<strong>und</strong> der Geringfügigkeit der<br />
Wirkungen auf den Lebensraum der Finte <strong>und</strong> auf eine Laichpopulation nicht<br />
aus. Darüber hinaus gibt es aus oben dargestellten Gesichtspunkten keine<br />
relevanten Auswirkungen auf potentielle Laich- <strong>und</strong> Aufwuchsgebiete.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der seitens der Planfeststellungsbehörde angeordneten Bauausschlusszeit<br />
für die Erstbaggerung werden mögliche Laichverluste weitestgehend<br />
vermindert. Der Lebensraum der Finte wird durch die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen nicht verkleinert. Die anlagebedingten Wirkungen des Vorhabens<br />
sind so gering, dass sie sich innerhalb von Nachweisgrenzen bewegen<br />
werden. Dies kann die Stabilität des Erhaltungszustandes der Finte in dem<br />
Ems Ästuar nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde nicht nachteilig<br />
berühren.<br />
- Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />
Adulte Flussneunaugen (Lampetra fluviatilis) gehören wie die Finte zu den<br />
anadromen Wanderfischarten. Sie beginnen jedoch bereits im Frühherbst<br />
(September bis November) mit dem Laichaufstieg in die Flüsse <strong>und</strong> erreichen<br />
nach der Überwinterung in den Flüssen im April ihre stromauf gelegenen<br />
Laichplätze. Nach dem Ablaichen sterben die Tiere. Die Larven führen<br />
nach 3 bis 5 Jahren eine Metamorphose durch <strong>und</strong> wandern als Jungtiere ins<br />
Meer zurück (Muus & Nielsen 1999). Die Jungtiere wandern v.a. in den Monaten<br />
Oktober-November <strong>und</strong> März bis Juni flussabwärts (BioConsult<br />
2006b).<br />
Den Erhebungen von BioConsult (2006b) folgend ist davon auszugehen,<br />
dass das Flussneunauge ab etwa Mitte September den Laichaufstieg im<br />
Ems-Ästuar beginnt. Ende September wurden vermehrt adulte Tiere im me-
536<br />
so- bis polyhalinen Abschnitt der Ems (entspricht in etwa dem Bereich Dol-<br />
lart) nachgewiesen (s. Materialband K.8).<br />
Anders als bei den Flussneunaugen erfolgt die Laichwanderung der insgesamt<br />
größeren Meerneunaugen (Petromyzon marinus) erst im späten Früh-<br />
jahr, sie gehören aber wie die Flussneunaugen zur Gilde der lithophilen (auf<br />
Gestein als Untergr<strong>und</strong> angewiesen) Laicher. Die Larven der Meerneunaugen<br />
leben etwa 6-8 Jahre im Gewässerboden, bevor sie sich mit einer Länge<br />
von 15 cm wieder ins Meer zurückziehen. Dort werden sie nach 3 - 4 Jahren<br />
laichreif. Hinsichtlich ihrer Ernährung sind sie wie die Flussneunaugen Generalisten.<br />
Beide Neunaugenarten nehmen während ihres Laichaufstieges in<br />
die Flüsse allerdings keine Nahrung mehr auf. Das Meerneunauge scheint<br />
deutlich seltener als das Flussneunauge im Gebiet aufzutreten.<br />
Sowohl Fluss- als auch Meerneunauge nutzen die Unterems als Wanderkorridor.<br />
Laichtätigkeiten finden nach derzeitiger Kenntnis stromauf oberhalb<br />
von Papenburg statt. Die Laich- <strong>und</strong> Aufwuchsplätze werden insofern durch<br />
den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke nicht beeinträchtigt (vgl. FFH-VS<br />
S.99 ff.). Durch die Errichtung eines neuen Pfeilers bei Rückbau des alten<br />
Pfeilers ergeben sich keine zusätzlichen Hindernisse für die anadromen<br />
Wanderfische wie Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge. Ihre Wanderwege werden nicht<br />
versperrt.<br />
Die Baumaßnahme steht demgemäß auch der Erhaltung bzw. Förderung<br />
einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population der Arten Flussneun-<br />
auge <strong>und</strong> Meerneunauge nicht entgegen. In Bezug auf diese Arten ergeben<br />
sich ebenfalls keine relevanten Veränderungen des natürlichen Verbreitungsgebietes<br />
oder der Größe des Lebensraums der Arten.<br />
Die Erhaltungszustände der Neunaugen werden durch die Auswirkungen des<br />
Umbaus der Brücke nach der Bewertung des Fachgutachters nicht verschlechtert.<br />
Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde aus<br />
vorgenannten Erwägungen an.
537<br />
Auch durch die wasserbaulichen Maßnahmen werden unter Berücksichti-<br />
gung der angeordneten Bauzeitenfenster keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele der Neunaugen verursacht.<br />
Laichaktivitäten dieser Arten finden nach derzeitiger Kenntnis auch nicht in<br />
den von den wasserbaulichen Maßnahmen berührten Bereichen statt.<br />
Da die Neunaugen während ihres Laichaufstiegs keine Nahrung mehr auf-<br />
nehmen, können sich durch die Baggerungen auch keine Auswirkungen auf<br />
das Gebiet als Nahrungshabitat ergeben.<br />
Das Populationsniveau der Neunaugen in der Ems wird sich durch direkte<br />
Auswirkungen der Baggeraktivitäten daher nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht relevant verändern.<br />
Neben den vorstehend genannten direkten Wirkungen der Baggerungen sind<br />
auch hier die indirekten Wirkungen durch Vergrämungseffekte, Trübungsfahnen<br />
<strong>und</strong> Lärm (vgl. Ausführungen zur Finte) zu prüfen. Vom zeitlichen Aspekt<br />
gesehen findet der Aufstieg der Flussneunaugen im Herbst statt, wohingegen<br />
die Meerneunaugen im Frühjahr zur gleichen Zeit wie die Finte aus dem<br />
Meer in die Flüsse wandern. Für beide Arten stellt der Maßnahmenbereich<br />
Emden jetzt schon aufgr<strong>und</strong> der sich in den Uferbereichen befindlichen<br />
Hamennetze eine besondere „Hürde“ dar (Vorbelastung). Finden zusätzlich<br />
Baggerarbeiten in diesem Bereich statt, verbleiben nach Aussage der Fachgutachter<br />
keinerlei Durchzugskorridore (vgl. FFH-VS S. 111). Die Neunaugen<br />
werden regelrecht in die Netze getrieben, was mit hohen Individuenverlusten<br />
verb<strong>und</strong>en sein kann (vgl. FFH-VS S. 111). Für die anderen Maßnahmenbe-<br />
reiche gilt dies nicht. Hier können die Neunaugen folglich den Vergrämungseffekten<br />
aufgr<strong>und</strong> fehlender Hamennetze in die Randbereiche ausweichen.<br />
Insgesamt ist nach Aussage der Fachgutachter (vgl. FFH-VS S. 111) festzustellen,<br />
dass die Neunaugen dem unmittelbaren Bereich der Baggertätigkei-<br />
ten aufgr<strong>und</strong> der o.g. Auswirkungen ausweichen, sofern dies möglich ist. Im<br />
Zusammenwirken mit der Hamenfischerei insbesondere im Maßnahmenbe-<br />
reich Emden würden allerdings verbleibende Durchzugskorridore versperrt,
538<br />
womit eine Wanderung verhindert wird bzw. einzelne Individuen direkt in die<br />
Hamennetze getrieben werden.<br />
-- baubedingte Wirkungen / Erstbaggerung<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde ein Bauzeitenfenster für die Erstbaggerung ange-<br />
ordnet. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Meerneunauges sind<br />
für dieses Vorhaben keine Ausbaumaßnahmen zwischen dem 1. April <strong>und</strong><br />
15. Juni durchzuführen.<br />
Für das Meerneunauge sind baubedingte Wirkungen, die die Transitfunktion<br />
des Gebietes einschränken, nicht gänzlich auszuschließen. Vorhabensbedingte<br />
Auswirkungen bei den wandernden Fischen können durch diese Vermeidungsmaßnahme<br />
minimiert werden, auch wenn der Effekt vor dem Hin-<br />
tergr<strong>und</strong> der erheblichen Vorbelastungen im Gebiet (Unterhaltungsbaggerungen)<br />
gering sein dürfte. Darüber hinaus ist vorhabensbedingt aus oben<br />
dargestellten Erwägungen von nur schwach ausgeprägten Auswirkungen<br />
auszugehen. Diese Maßnahme ist von größerer Relevanz für die zuvor ge-<br />
prüfte Art Finte. Im Zusammenhang mit den Neunaugen spielt diese Maßnahme<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde eher eine untergeordnete<br />
Rolle, da das Gebiet keine Laich- <strong>und</strong> Nahrungshabiate für die Neunaugen<br />
aufweist.<br />
Als zweite projektimmanente Vermeidungsmaßnahme werden zusätzlich im<br />
Maßnahmenbereich Emden (bis zum Einmündungsbereich in den Dollart)<br />
keine Baggerungen in der Zeit zwischen 15. September <strong>und</strong> 30. November<br />
betrieben werden. Dadurch wird in dem für Wanderfischarten sensiblen Einstiegsbereich<br />
Emden eine mögliche Barrierewirkung durch die dort umfangreichen<br />
Baggerungen vermindert. So beginnt beispielsweise die FFH-Art<br />
Flussneunauge im Herbst (verstärkt ab Anfang Oktober) mit dem Aufstieg in<br />
die Ems.<br />
- - betriebsbedingte Wirkungen / Folgebaggerungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der geringeren Sedimentmengen bei den Folgebaggerungen werden<br />
die Auswirkungen dieser schwächer ausfallen. Allerdings sind die Vorbe-
539<br />
lastungen durch die ästuarine Trübungszone <strong>und</strong> Unterhaltungsbaggerungen<br />
insgesamt bereits hoch. Die Unterhaltungsbaggermehrmengen werden, be-<br />
zogen auf den gesamten Unterhaltungsaufwandes in der Fahrrinne, nach<br />
Wertung des Fachgutachters sich nicht relevant ändern (vgl. Unterlage F).<br />
Trotz möglicher Unterhaltungsbaggerungen in den wasserbaulichen Maßnahmenbereichen<br />
auch in den Hauptwanderzeiten der Fische sind dennoch<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Dies ist zum einen durch<br />
die bei den Folgebaggerungen geringeren anfallenden Sedimentmengen <strong>und</strong><br />
den damit einhergehenden verminderten Auswirkungen <strong>und</strong> zum anderen<br />
durch die bereits bestehenden Unterhaltungsbaggerungen in der Unterems,<br />
die eine entsprechend starke Vorbelastung darstellen, begründet. Die durch<br />
die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen verursachten Unterhaltungsbaggermengen<br />
<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Baggertätigkeiten gehen im Gesamtgefüge<br />
dieser Vorbelastungen auf, so dass keine relevanten Änderun-<br />
gen zwischen dem Ist- <strong>und</strong> dem Prognosezustand erwartet werden, die eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung auf die Fintenpopulation bewirken. Eine Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustands ist nicht gegeben. Zukünftige Förderpotenziale<br />
der Fintenpopulation bleiben unangetastet.<br />
Insgesamt ist nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung<br />
der angeordneten Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnah-<br />
men auch durch die wasserbaulichen Maßnahmen keine Beeinträchtigung<br />
der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele der Neunaugen zu erwarten. Eine Ver-<br />
schlechterung des Erhaltungszustands ist aus oben dargestellten Erwägungen<br />
nicht gegeben. Das Vorhaben hat des Weiteren keine Auswirkungen auf<br />
zukünftige Entwicklungsmaßnahmen.<br />
In Bezug auf die durch das Vorhaben verursachten anlagebedingten Auswirkungen<br />
ist die Zunahme von Sauerstoffdefiziten betrachtungsrelevant.<br />
Eine Zunahme der jährlich auftretenden Sauerstoffdefizite durch das Vorhaben<br />
ist nach Aussage der Fachgutachter (vgl. FFH VS S.111) vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der starken Vorbelastungen durch die Unterhaltungsbaggerungen in<br />
einem messbaren Umfang nicht zu erwarten. Daher sind durch die Maßnahmen<br />
ausgelöste jährlich wiederkehrende Barrierewirkungen <strong>und</strong> insgesamt
540<br />
lebensfeindliche Situationen für die Fischfauna in den betroffenen Bereichen<br />
auch nicht zu erwarten. Abgesehen davon finden die Wanderungen im Win-<br />
terhalbjahr statt, wenn die kalten <strong>Wasser</strong>temperaturen nicht zu Sauerstoffmangelsituationen<br />
führen.<br />
Weiterhin ergeben sich keine messbaren anlagebedingten Veränderungen<br />
bzw. Verschlechterungen auf andere Parameter, die die <strong>Wasser</strong>qualität beschreiben.<br />
Somit ergeben sich keinerlei Auswirkungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
der FFH-Fischarten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge.<br />
Als spezielles Erhaltungsziel ist für Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge die Erhaltung/Förderung<br />
einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population in einem<br />
bis zu den Laichgewässern durchgängigen unverbauten <strong>und</strong> unbelasteten,<br />
von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägten, vielfältig strukturierten Flussunterlauf <strong>und</strong> -<br />
mündungsbereich formuliert. Dieses spezielle Erhaltungsziel wird durch die<br />
wasserbaulichen Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Aus oben dargestellten<br />
Erwägungen ergeben sich unter Berücksichtigung der angeordneten Vermeidungs-<br />
<strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen keine relevanten Auswirkungen auf<br />
die Population der Neunaugen. Darüber hinaus lassen die Prognosen der<br />
BAW keine vorhabensbedingten Auswirkungen erkennen, die sich relevant<br />
auf den von Ebbe <strong>und</strong> Flut geprägten Flussunterlauf <strong>und</strong>- mündungsbereich<br />
der Ems auswirken.<br />
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes dieser Arten ist durch das<br />
Vorhaben nicht zu erwarten. Auch werden sich maßnahmebedingt keine re-<br />
levanten Auswirkungen auf mögliche Entwicklungspotentiale des Gebietes in<br />
Hinblick auf die Neunaugen ergeben.<br />
Ergebnis für das Gebiet:<br />
Insgesamt ist damit festzuhalten, dass sich der derzeitige Erhaltungszustand<br />
der geschützten Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen durch die bereichsweise An-<br />
passung der Unterems <strong>und</strong> des DEK nicht verschlechtern wird. Die Erhaltungszustände<br />
der einzelnen untersuchten Arten <strong>und</strong> LRT bleiben trotz<br />
Durchführung der Maßnahmen stabil.
541<br />
Auch wird sich das Vorhaben nicht auf die Wiederherstellungsmöglichkeiten<br />
des Gebietes für die Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten, deren Erhaltungszustand<br />
nicht mit günstig eingestuft worden ist, auswirken. Die Wiederherstellungs-<br />
möglichkeiten eines günstigen Erhaltungszustandes bleiben stabil. Die Aussichten,<br />
den Erhaltungszustand der Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen, deren Er-<br />
haltungszustand nicht mit günstig eingestuft worden ist, in Zukunft zu verbessern,<br />
wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die ergibt sich aus<br />
nachfolgend dargestellten Erwägungen.<br />
− potentielle Entwicklungsmöglichkeiten:<br />
In der ergänzenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden insgesamt<br />
fünfzehn potenzielle Entwicklungsmaßnahmen mit ihren positiven Effekten<br />
auf die betreffenden Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen betrachtet <strong>und</strong> in ihrer<br />
Wirksamkeit unter Berücksichtigung der Vorbelastungssituation bewertet.<br />
Anschließend wurde seitens der Fachgutachter geprüft, inwieweit sich die<br />
Maßnahmen (Umbau Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> wasserbauliche Maßnah-<br />
men) nachteilig auf die potenziellen Entwicklungsmaßnahmen auswirken<br />
können. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Kapitel 1.4 der Studie vom<br />
04.09.2008 Bezug genommen.<br />
• Im Ergebnis der Untersuchung ist festzustellen, dass alle überprüften potentiellen<br />
Entwicklungsmaßnahmen durch die bereichsweise Anpassung<br />
der Unterems <strong>und</strong> des DEK nicht beeinträchtigt werden.<br />
Da sich insgesamt durch das Vorhaben keine Veränderungen der positiven<br />
Effekte der potentiellen Entwicklungsmaßnahmen auf die maßgeblichen<br />
Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen des FFH-Gebietes ergeben, können<br />
entsprechend Verschlechterungen der Wiederherstellungsmöglichkeit <strong>und</strong><br />
damit Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden.<br />
Zusammenfassend ergibt sich damit Folgendes:<br />
1. Die Maßnahmen verursachen keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
der jeweiligen Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen des Gebietes. Die<br />
Planfeststellungsbehörde ist überzeugt, dass sie auch nach Durchfüh-
542<br />
rung der planfestgestellten Maßnahmen stabil bleiben. Damit ergibt sich<br />
bereits eine Verträglichkeit der Maßnahmen für die mit B eingestuften Ar-<br />
ten <strong>und</strong> Lebensraumtypen (Teichfledermaus, Atlantische Salzwiesen)<br />
des Gebietes, für die es auf die Erhaltung eines günstigen Erhaltungszu-<br />
standes ankommt. Insoweit wird das Erhaltungsziel durch die vorgezogenen<br />
Teilmaßnahmen nicht nachteilig berührt.<br />
2. Darüber hinaus ergibt sich durch die bereichsweise Anpassung der Un-<br />
terems <strong>und</strong> des DEK keine Verschlechterung der Wirkungen potentieller<br />
Entwicklungsmaßnahmen. Demzufolge werden auch die aus den Vorga-<br />
ben des Standarddatenbogens <strong>und</strong> der FFH-RL für die mit C eingestuften<br />
Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen entwickelten Erhaltungsziele – Wieder-<br />
herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes – nicht nachteilig berührt.<br />
Die planfestgestellten Maßnahmen wirken sich damit nicht nachteilig auf das<br />
Gebiet als solches aus.<br />
Eine Verträglichkeit der bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des<br />
DEK mit den seitens der Fachgutachter aus den Vorgaben des Standarddatenbogens<br />
<strong>und</strong> der FFH-RL erarbeiteten Erhaltungszielen des Gebietes ist<br />
nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde gegeben.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Weiterhin sind im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung alle Pläne<br />
<strong>und</strong> Projekte relevant, die zu Lasten des Schutzgebietes mit dem zu prüfenden<br />
Vorhaben zusammenwirken können, sei es innerhalb oder außerhalb<br />
des Schutzgebiets (BMVBS 2008).<br />
Wie bereits oben dargestellt, wurde von den Fachgutachtern untersucht, inwieweit<br />
das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten<br />
gemäß Artikel 6 Absatz 3 der FFH-Richtlinie bzw. nach § 34 BNatSchG<br />
möglicherweise zu erheblichen Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele<br />
eines Natura-2000-Gebietes maßgeblichen Bestandteile führen kann.<br />
Hierbei wurden neben direkten Beeinträchtigungen der für das Gebiet rele-
543<br />
vanten Arten <strong>und</strong> Lebensräume auch indirekte Beeinträchtigungen beachtet,<br />
die für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszu-<br />
standes maßgeblich sind (vgl. FFH-VS S.58)<br />
Begrifflich setzt ein „Zusammenwirken“ ein Wechselspiel zwischen zwei oder<br />
mehreren Planungen voraus, deren Auswirkungen gemeinsam zur Folge haben,<br />
dass ein Schutzgebiet beeinträchtigt werden kann. Stellt sich eine mögliche<br />
Schutzgebietsbeeinträchtigung ausschließlich als Folge nur eines von<br />
mehreren Plänen oder Projekten dar, so beruht sie nicht auf einem „Zusammenwirken“<br />
(OVG Saarlouis, Urteil vom 20.07.2005 – 1 M 2/04).<br />
Um kumulativ wirken zu können, müssen folgende Bedingungen für ein Pro-<br />
jekt erfüllt sein: Es muss<br />
• zeitlich zu Überschneidungen kommen,<br />
• ein räumlicher Zusammenhang bestehen <strong>und</strong><br />
ein gewisser Konkretisierungsgrad eines Projektes gegeben sein.<br />
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass folgende Vorhaben in Bezug auf kumu-<br />
lierende Wirkungen bei den einzelnen Gebietsprüfungen zu berücksichtigen<br />
sind:<br />
• Antrag auf gehobene Erlaubnis von zwei Probestaus,<br />
• Antrag auf Soleeinleitung,<br />
• Planungen zur Wiedereinrichtung eines Fährbetriebs.<br />
Die WINGAS GmbH & Co KG <strong>und</strong> die EWE Aktiengesellschaft haben am<br />
04.11.2008 einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis gem. § 11 Niedersächsisches <strong>Wasser</strong>gesetz (NWG) für die Einleitung<br />
von Sole in die Ems bei Rysum gestellt.<br />
Mit Datum vom 11.06.2009 wurden noch weitere Projekte, die während des<br />
Verfahrens einen Konkretisierungsgrad erreicht hatten, der eine entsprechende<br />
Überprüfung erforderte, berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um<br />
nachfolgend dargestellte Projekte:
544<br />
− Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Emssperrwerk zur<br />
zweimaligen Anhebung des Stauziels auf NN +2,20 m (Antragsteller:<br />
Landkreis Emsland),<br />
− Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis<br />
gem. § 11 Niedersächsisches <strong>Wasser</strong>gesetz (NWG) für die Einlei-<br />
tung von Sole in die Ems bei Rysum (Antragsteller: WINGAS GmbH<br />
& Co KG <strong>und</strong> EWE Aktiengesellschaft),<br />
− Erweiterung <strong>und</strong> Vertiefung des Eemshavens (Antragsteller: Gronin-<br />
gen Seaports),<br />
− Verbesserung des Fahrwassers Eemshaven-Nordsee (Antragsteller:<br />
Rijkswaterstaat Noord-Nederland).<br />
In Bezug auf die seitens der Fachgutachter auf kumulatives Zusammenwir-<br />
ken mit dem hier geprüften Vorhaben untersuchten anderen Projekten, ist<br />
festzustellen, dass einige Projekte inzwischen verwirklicht wurden. So wurde<br />
der Fährbetrieb mit Fertigstellung der Jann-Berghaus-Brücke eingestellt. Abgeschlossene<br />
Projekte, deren Auswirkungen sich im Ist-Zustand des Schutz-<br />
gebietes widerspiegeln, werden als Vorbelastungen behandelt.<br />
Dies gilt auch für die Änderungen im Stauregime des Emssperrwerkes in<br />
Form von zusätzlichen Einzelstauereignissen, die ebenfalls bereits durchgeführt<br />
worden sind<br />
In Bezug auf die Baggerungen für die Fähranleger im Bereich der Jann-<br />
Berghaus-Brücke wurde hinsichtlich eines Zusammenwirkens der Vorhaben<br />
(Emsanpassungsmaßnahmen <strong>und</strong> Baggerungen für die Fähranleger) seitens<br />
der Fachgutachter keine erhebliche Beeinträchtigung attestiert. Die zusätzlichen<br />
Belastungen für den Lebensraumtyp Ästuar mit seinen charakteristischen<br />
Bestandteilen durch die Fähranleger wurden als minimal <strong>und</strong> zeitlich<br />
begrenzt bewertet. Es wurde prognostiziert, dass sich der Ist-Zustand im Bereich<br />
der Fähranleger nach der Einsatzzeit wieder einstellt (vgl. FFH-VS<br />
S.170 f.).<br />
Der Betrieb der Fähre verursachte nach Einschätzung der Fachgutachter<br />
(vgl. FFH – VS S.171f.), der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt,<br />
ebenso keine erheblichen kumulativen Effekte.
545<br />
Das Projekt „Fähranleger“ ist, wie oben bereits dargestellt wurde, inzwischen<br />
abgeschlossen, es gab jedoch im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke inso-<br />
fern kumulative Auswirkungen, als der Umbau der Brücke <strong>und</strong> die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen im Bereich der Brücke durch die vorläufige Anord-<br />
nung vom 16.11.2007 genehmigt <strong>und</strong> entsprechend durchgeführt wurden.<br />
Dies war nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde zulässig. Für den<br />
Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sowie den wasserbaulichen Maßnahmen<br />
wurden im Zusammenwirken mit den Baggerungen für die Fähranleger bei<br />
einer kumulativen Betrachtung beider Projekte keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
prognostiziert. Signifikante Auswirkungen auf die Erhaltungsziele<br />
<strong>und</strong> maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes Unterems <strong>und</strong> Außenems<br />
wurden durch die Projekte (bereichsweise Anpassung der Unterems <strong>und</strong> die<br />
Baggerungen für die Fähranleger) langfristig <strong>und</strong> großflächig ebenso nicht<br />
prognostiziert. Weiterhin wird eine zukünftige Förderung der maßgeblichen<br />
Bestandteile weiterhin möglich sein.<br />
Insgesamt konnte durch die Fachgutachter für alle im Rahmen der FFH-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung relevanten vorhabensbezogenen NATURA<br />
2000-Gebiete eine FFH-Verträglichkeit auch bei kumulativer Betrachtung<br />
attestiert werden. Die Ausführungen der Fachgutachter sind nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde schlüssig <strong>und</strong> nachvollziehbar. Die bereits auf<br />
Basis der vorläufigen Anordnung durchgeführten Arbeiten sind demgemäß<br />
auch vor diesem Hintergr<strong>und</strong> als zulässig zu bewerten. Für die Berücksichtigung<br />
der Auswirkungen des Projektes „Fähranleger“ als Vorbelastung ergibt<br />
sich nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde keine andere Bewer-<br />
tung, zumal die temporären Wirkungen des Projektes „Fähranleger“ mit fortschreitender<br />
Zeit immer geringer werden.
546<br />
Die Fachgutachter haben in den Betrachtungen der kumulativen Wirkungen<br />
der Probestaus mit dem Vorhaben folgende Aussagen getroffen:<br />
„…Es lässt sich bei der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung insgesamt<br />
feststellen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz-<br />
<strong>und</strong> Erhaltungsziele oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile<br />
auch bei einer kumulativen Betrachtung beider Projekte zu<br />
erwarten sind. Ebenso wird eine zukünftige Förderung der maßgeblichen<br />
Bestandteile weiterhin möglich sein.<br />
Insgesamt konnte für alle im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
relevanten vorhabensbezogenen NATURA 2000-<br />
Gebiete eine FFH-Verträglichkeit auch bei kumulativer Betrachtung attestiert<br />
werden….“ (S. 154 FFH –VS).<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten der Untersuchung der kumulativen Wirkungen<br />
durch die Fachgutachter, die aus Sicht der Planfeststellungsbehörde schlüs-<br />
sig <strong>und</strong> nachvollziehbar sind, wird auf S. 140 ff. der FFH – VS Bezug genommen.<br />
Nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde ergibt sich hinsichtlich der<br />
Bewertung der Erheblichkeit des Vorhabens keine andere Beurteilung<br />
dadurch, dass sich das Vorhaben „Probestau“ inzwischen im Istzustand rea-<br />
lisiert hat <strong>und</strong> damit als „Vorbelastung“ zu berücksichtigen ist.<br />
Die Auswirkungen waren kurzfristig <strong>und</strong> sind abgeklungen. Eine summative<br />
Wirkung kann daher ausgeschlossen werden.<br />
Die Einschätzung der Gutachter ist inzwischen durch das biologische Monito-<br />
ring der Probestaus (Bioconsult November 2008) sowie die Auswertung der<br />
physikalisch-chemischen Messdaten (NLWKN 03. 09. 2008 <strong>und</strong> 29.10.2008)<br />
bestätigt<br />
Weiterhin hatte der Landkreis Emsland einen Antrag zur Anhebung des<br />
Stauziels auf zweimalig NN +2,20 m für die Termine 19.06.2009 <strong>und</strong><br />
02.07.2011 jeweils +/- 3 Tage für ca. 25 Std. gestellt. Der Antrag wurde am<br />
03.04.2009 vom NLWKN festgestellt.
547<br />
Ein Zusammenwirken des Projektes „zweimaligen Anhebung des Stauziels<br />
auf NN +2,20 im Juni 2009 <strong>und</strong> Juli 2011“ sowie der geplanten Emsanpas-<br />
sungsmaßnahmen konnte aufgr<strong>und</strong> der zeitlichen <strong>und</strong> räumlichen Eigen-<br />
schaften dieser beiden Projekte nach Auffassung der Fachgutachter nicht<br />
vollständig ausgeschlossen werden <strong>und</strong> wurde demgemäß entsprechend<br />
untersucht (vgl. Ausführungen in der Unterlage „Ausführungen zum Flächen-<br />
bedarf im Maßnahmenbereich Emden sowie kumulative Betrachtung neu zu<br />
berücksichtigender Projekte im Rahmen der FFH-Verträglichkeits-<br />
untersuchung“ vom 11.06.2009 S.3).<br />
Das Projekt „zweimaligen Anhebung des Stauziels auf NN +2,20“ ist inzwischen<br />
zum Teil umgesetzt worden, so dass sich diese Wirkungen im Istzustand<br />
realisiert haben.<br />
Für den Lebensraumtyp Ästuarien <strong>und</strong> die Arten Finte <strong>und</strong> Flussneunauge<br />
wurden seitens der Fachgutachter in der vorstehend genannten Unterlage<br />
folgende Aussagen getroffen:<br />
„In Bezug auf den Lebensraumtyp Ästuarien werden im Planfeststel-<br />
lungsbeschluss zur zweimaligen Anhebung des Stauziels unerhebliche<br />
Beeinträchtigungen in Folge der Fallenwirkungen durch den Pumpenbetrieb<br />
beim Staufall auf die charakteristischen Arten Fische <strong>und</strong><br />
Makrozoobenthos herausgestellt. Zudem kann es betriebsbedingt zu<br />
Barrierewirkungen auf Fische kommen. Es handelt sich dabei um<br />
temporäre Auswirkungen, die ausschließlich auf der Individuenebene<br />
anzunehmen sind. Veränderungen auf Populations- oder Bestands-<br />
ebene werden nicht erwartet. Die vorkommenden Populationen bleiben<br />
stabil, so dass auch im Umkehrschluss das Wiederbesiedlungspotenzial<br />
in den wasserbaulichen Maßnahmenbereichen im Rahmen des<br />
Emsanpassungsvorhabens nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die<br />
durch die Herstellung oder Unterhaltung beeinträchtigten Bereiche<br />
können darum wieder durch charakteristische Arten des Lebensraumtyps<br />
besiedelt werden. Kumulativ betrachtet können Auswirkungen<br />
auf den Lebensraumtyp Ästuarien ausgeschlossen werden.
548<br />
Die beiden beantragten Stautermine liegen außerhalb der Hauptwan-<br />
derzeiten der Finte <strong>und</strong> der Flussneunaugen. Eine direkte Schädigung<br />
von Finteneiern durch den Pumpenbetrieb kann aufgr<strong>und</strong> der räumli-<br />
chen Entfernung zu den potenziellen Laichgebieten ausgeschlossen<br />
werden. Eine Gefährdung juveniler Finten bzw. von Individuen des<br />
Flussneunauges im Stadium der Fressphase durch den Pumpbetrieb<br />
kann nicht ausgeschlossen werden. Es werden jedoch keine dauerhaft<br />
negativen Auswirkungen auf den Bestand der Arten im Gebiet erwar-<br />
tet. Die temporäre Fallenwirkung führt zu keiner Verschlechterung des<br />
jeweiligen Erhaltungszustandes.<br />
Der durch die Emsanpassungsmaßnahmen relevante Wirkfaktor ist,<br />
da während des Staufalls nicht gebaggert wird, die durch die Bagge-<br />
rung verursachte kleinräumige Trübung, die als unerhebliche Beeinträchtigung<br />
eingestuft worden ist. Auswirkungen auf das Populations-<br />
niveau werden jedoch aufgr<strong>und</strong> der Art <strong>und</strong> Dauer der Wirkungen<br />
auch in dem Fall eines Zusammenwirkens der beiden Projekte nicht<br />
erwartet. Beeinträchtigungen der beiden FFH-Arten werden demzufolge<br />
ausgeschlossen.“<br />
In Bezug auf die Art Seeh<strong>und</strong> sind keine verstärkenden Effekte der beiden<br />
Projekte erkennbar. Die Auswirkungen der beiden Vorhaben sind voneinander<br />
unabhängig. Ein „Zusammenwirken“ im Sinne der FFH-Richtlinie ist aus-<br />
zuschließen.<br />
In der Gesamtbetrachtung der beiden Vorhaben auf das Gebiet „Unterems<br />
<strong>und</strong> Außenems“ bleibt es daher für das Projekt der bereichsweisen Anpassung<br />
der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>- Ems-Kanals bei den prognostizierten<br />
unerheblichen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele.<br />
Die darüber hinaus durchgeführten Probebetriebe des Emssperrwerkes<br />
(sog. Phase 1 2009 <strong>und</strong> Phase 2 2010), in denen jeweils für 4 Wochen von<br />
einzelnen Bestimmungen des durch den Planfeststellungsbeschluss zum<br />
Emssperrwerk genehmigten Betriebsplans abgewichen wurde, haben aus
549<br />
Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht zu einer relevanten Veränderung<br />
des Istzustandes geführt, der im Rahmen der FFH – Verträglichkeitsstudie<br />
berücksichtigt werden müsste.<br />
Darüber hinaus wurde seitens der Fachgutachter die Einleitung von Sole in<br />
die Ems bei Ditzum hinsichtlich kumulativer Wirkungen betrachtet. Als Ergebnis<br />
wurde festgestellt, dass für den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke in<br />
Leer sowie die wasserbaulichen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der<br />
geplanten Soleeinleitung bei Ditzum bei einer kumulativen Betrachtung beider<br />
Projekte keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet werden. (FFH-<br />
VS S.154 ff.)<br />
Zwischenzeitlich hat sich der Sachverhalt verändert. Für die Einleitung von<br />
Sole ist als Einleitungsort nunmehr Rysum anstelle von Ditzum vorgesehen.<br />
Nach Auskunft des Landsamtes für Bergbau, Energie <strong>und</strong> Geologie vom<br />
01.06.2011 wurde die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung<br />
von Sole in die Außenems am 14.07.2009 erteilt. Die Einleitung von Sole in<br />
die Außenems wurde am 15.02.2010 laut LBEG planmäßig aufgenommen.<br />
Laut Presse (THB vom 10. 02. 2010) soll ab Mitte Feb. stündlich bis zu 4200<br />
Kubikmeter salzhaltiges <strong>Wasser</strong> bei Rysum eingespült werden.<br />
Das Gutachten der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau zur Untersuchung der<br />
Auswirkungen einer Soleeinleitung in die Ems bei Rysum (BAW-Nr. A3955<br />
03 10096) hat in seiner Modelltopographie das Verfahren zur Anpassung der<br />
Unterems <strong>und</strong> des DEK berücksichtigt, so dass bereits in dem Verfahren zur<br />
Genehmigung der Einleitung von Sole bei Rysum die kumulativen Wirkungen<br />
beider Vorhaben berücksichtigt wurden.<br />
Auch in diesem Verfahren wird die Frage des Zusammenwirkens mit anderen<br />
Projekten überprüft. Für das Projekt „Einleitung von Sole bei Rysum“ werden<br />
die Auswirkungen der Einleitung von Sole in die Außenems <strong>und</strong> das dazu<br />
benötigte Einleitbauwerk betrachtet. Die Bauzeit des Einleitbauwerks beträgt<br />
ca. 6 Monate, wobei zunächst Sp<strong>und</strong>wände eingerüttelt werden (Dauer ca. 2<br />
Monate) <strong>und</strong> eine Bohrung der Zuleitung von binnendeichs erfolgt. Das Bauwerk<br />
als solches besteht aus einer Unterwasserbetonsohle, auf der sich ein
550<br />
Beruhigungsbecken befindet, in das die Sole über ein Vortriebsrohr eingelei-<br />
tet wird. Aus diesem Becken fließt die Sole aus den Austrittsöffnungen unter<br />
<strong>Wasser</strong> auf einen Kolkschutz aus <strong>Wasser</strong>bausteinen. Nach Errichtung des<br />
Einleitbauwerkes erfolgen der Rückbau der Sp<strong>und</strong>wände <strong>und</strong> die Schüttung<br />
des Kolkschutzes. Als Einleitungsmengen werden maximal 1.500 m³/h von<br />
der EWE <strong>und</strong> 2.700 m³/h von der WINGAS eingeleitet werden. Die geplanten<br />
maximalen Sole-Einleitungsmengen betragen demzufolge 4.200 m³/h.<br />
Für die zunächst betrachtete Einleitung von Sole bei Ditzum wurde festgestellt,<br />
dass keine summatorisch bedingten erheblichen Auswirkungen beider<br />
Projekte zu prognostizieren sind. Das Projekt der Einleitung der Sole bei Rysum<br />
anstelle von Ditzum bedingt nach Aussage der Fachgutachter annähernd<br />
dieselben Wirkfaktoren. Der Unterschied liegt allein darin, dass für das<br />
Einleitbauwerk bei Rysum eine geringere Fläche versiegelt wird (ca. 140 m²<br />
gegenüber ca. 200 m² bei Ditzum) <strong>und</strong> dass die indirekte Beeinträchtigung<br />
von Fischen, Benthos, Sediment <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>beschaffenheit durch die Re-<br />
suspension von Sedimenten/Trübung baubedingt als mittelfristig statt als<br />
kurzfristig eingestuft wurde. (vgl. Ausführungen in der Unterlage „Ausführun-<br />
gen zum Flächenbedarf im Maßnahmenbereich Emden sowie kumulative<br />
Betrachtung neu zu berücksichtigender Projekte im Rahmen der FFH-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung“ vom 11.06.2009 S. 6).<br />
Durch die Tatsache, dass die Einleitstelle nunmehr nicht mehr unmittelbar<br />
gegenüber dem wasserbaulichen Maßnahmenbereich Emden liegt, sondern<br />
ca. 18 km entfernt, wird prinzipiell eine geringere kumulative Wirkung der<br />
beiden Projekte verursacht. Dies ist bereits bei den prognostizierten Änderungen<br />
der Salzgehalte im Bereich des Unterems festzustellen, die geringer<br />
ausfallen als bei einer Einleitung im Bereich Ditzum. Ebenfalls wird in diesem<br />
Zusammenhang von IBL-Umweltplanung konstatiert, dass keine Barrieren-<br />
oder Fallenwirkung durch die Soleeinleitung bei Rysum bedingt wird, die erhebliche<br />
Beeinträchtigungen erwarten lässt. Auswirkungen im Rahmen der<br />
Betrachtung der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele werden für das FFH-Gebiet<br />
Unter- <strong>und</strong> Außenems für den Lebensraumtyp Ästuarien sowie für den See-<br />
h<strong>und</strong>, die Finte sowie das Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge erwartet. Diese Auswir-
551<br />
kungen werden durch IBL Umweltplanung jedoch als unerheblich eingestuft.<br />
Das Wiederherstellungspotenzial, was gleichzeitig für die einzelnen Kompo-<br />
nenten abgeprüft wurde, wird wenn dann nur lokal verändert. Beeinträchti-<br />
gungen durch andere Wirkfaktoren (z.B. „Akustische Reize“) werden im Wei-<br />
teren ausgeschlossen. Weitere Natura 2000-Gebiete werden nicht beein-<br />
trächtigt (vgl. Ausführungen in der Unterlage „Ausführungen zum Flächenbe-<br />
darf im Maßnahmenbereich Emden sowie kumulative Betrachtung neu zu<br />
berücksichtigender Projekte im Rahmen der FFH-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung“ vom 11.06.2009 S.6 f.).<br />
Auswirkungen auf den Lebensraumtyp Ästuarien werden wie folgt prognosti-<br />
ziert:<br />
Im Rahmen des Projektes der Soleeinleitung bei Rysum prognostiziert IBL-<br />
Umweltplanung in Bezug auf den Lebensraumtyp Ästuarien vorhabensbedingte<br />
Auswirkungen, da bei Vorhabensrealisierung eine Fläche von ca. 1 ha<br />
über eine Dauer von 30 Jahren veränderte Lebensraumqualitäten aufweist.<br />
Dennoch kommt es zu keinen großräumigen negativen Folgewirkungen für<br />
die charakteristischen Arten innerhalb dieses Lebensraumtyps, da die vagilen<br />
Arten in der Lage sind, den veränderten Bereich zu umschwimmen. Eine<br />
Barrierewirkung ist nicht zu prognostizieren. Lediglich sessile Arten wie Makrozoobenthos<br />
werden u. a. von der Veränderung der Ionenverhältnisse der<br />
Soleeinleitung betroffen sein. IBL schließt hierbei jedoch Folgewirkungen auf<br />
Bestandsebene mit der erforderlichen Sicherheit aus (vgl. Ausführungen in<br />
der Unterlage „Ausführungen zum Flächenbedarf im Maßnahmenbereich<br />
Emden sowie kumulative Betrachtung neu zu berücksichtigender Projekte im<br />
Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“ vom 11.06.2009 S.7.).<br />
Die Veränderung des Lebensraumes durch die Soleeinleitung bewirkt nach<br />
Auffassung der Fachgutachter, der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt,<br />
auch kumulativ mit den unerheblichen Auswirkungen der Anpassung<br />
der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals betrachtet keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps Ästuarien. Kumulative Veränderungen<br />
auf Populations- oder Bestandsebene werden nicht erwartet. Die<br />
vorkommenden Populationen bleiben auch unter Berücksichtigung summati-
552<br />
onsbedingter Auswirkungen stabil, so dass auch das Wiederbesiedlungspo-<br />
tenzial in den wasserbaulichen Maßnahmenbereichen erhalten bleibt. Die<br />
durch die Herstellung oder Unterhaltung beeinträchtigten Bereiche können<br />
darum wieder durch charakteristische Arten des Lebensraumtyps besiedelt<br />
werden (vgl. Ausführungen in der Unterlage „Ausführungen zum Flächenbe-<br />
darf im Maßnahmenbereich Emden sowie kumulative Betrachtung neu zu<br />
berücksichtigender Projekte im Rahmen der FFH-Verträglichkeits-<br />
untersuchung“ vom 11.06.2009 S.7.).<br />
In Bezug auf die FFH-Arten Seeh<strong>und</strong>, Finte, Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge werden<br />
darüber hinaus folgende Aussagen getroffen:<br />
Durch das Vorhaben der Soleeinleitung kommt es bei Vorhabensrealisierung<br />
mittelräumig (ca. 1 ha) <strong>und</strong> andauernd (30 Jahre – Einleitungszeitraum) zu<br />
Veränderungen der Lebensraumqualitäten für die oben aufgeführten Arten.<br />
Es werden jedoch keine negativen Folgewirkungen auf die Bestandsentwicklung<br />
der Arten erwartet. Es ergibt sich ebenfalls keine Barrierewirkung (keine<br />
Behinderung oder Abriegelung des Wanderungsgebietes). Der Störbereich<br />
kann von vagilen Arten umschwommen werden. Demzufolge findet keine<br />
Schädigung der Bestände statt, so dass es im Zusammenwirken mit den<br />
Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen im Maßnahmenbereich Em-<br />
den zu keinem erhöhten Umweltrisiko, bspw. Mortalitätsrate kommt. Eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele kann demzufol-<br />
ge ausgeschlossen werden (vgl. Ausführungen in der Unterlage „Ausführungen<br />
zum Flächenbedarf im Maßnahmenbereich Emden sowie kumulative<br />
Betrachtung neu zu berücksichtigender Projekte im Rahmen der FFH-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung“ vom 11.06.2009 S.7.).<br />
Die Ausführungen der Fachgutachter sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
schlüssig <strong>und</strong> nachvollziehbar. Die Planfeststellungsbehörde<br />
schließt sich daher der Einschätzung der Fachgutachter an.<br />
Als weiteres Projekt wurde die Erweiterung <strong>und</strong> Vertiefung des Eemshavens<br />
untersucht. Bei der Betrachtung möglicher Auswirkungen wurde seitens<br />
der Fachgutachter ein realistischer Worst-Case-Ansatz zugr<strong>und</strong>e gelegt
553<br />
um die maximalen Umweltwirkungen nachvollziehbar darstellen zu können.<br />
Während der Bauphase werden Arbeiten wie die Verlegung der Kaie im Wil-<br />
helminahafen, Anpassung der Hafenmündung, Bagger- <strong>und</strong> Aushubarbeiten,<br />
Abtransport <strong>und</strong> anschließende Verklappung <strong>und</strong>/oder Entsorgung des ange-<br />
fallenen Baggerguts verrichtet. Insgesamt werden bei den Bagger- <strong>und</strong> Aus-<br />
hubarbeiten 13,6 Mio. m³ Aushub gelöst, wobei 3,9 Mio. m³ als Baggermen-<br />
ge im Rahmen der schon lange anstehenden Unterhaltungsarbeiten anfallen.<br />
Als Sedimente fallen Sand, Sand <strong>und</strong> Klei, Schlamm <strong>und</strong> weicher Klei an.<br />
4,1 Mio. m³ Sand werden zur Erhöhung des östlichen Lappens benutzt. Der<br />
restliche Aushub soll verklappt werden, da der Aushub nahezu frei von Ver-<br />
unreinigungen ist. Es werden vor allem Auswirkungen auf <strong>Wasser</strong>, Boden<br />
<strong>und</strong> das Sediment durch das geplante Vorhaben erwartet. Hierzu gehören<br />
insbesondere:<br />
− Änderung der Austauschwassermenge im Eemshaven,<br />
− Änderung der maximalen Strömungsgeschwindigkeit,<br />
− Änderung der Sedimentationsgeschwindigkeit,<br />
− Auswirkungen durch Lösung <strong>und</strong> Verklappung der Aushubmenge<br />
(Herstellungs- <strong>und</strong> Unterhaltungsmenge).<br />
Weiterhin werden bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Lärmimmissionen durch u. a.<br />
Ramm- <strong>und</strong> Vibratrions-/Rüttelarbeiten erwartet. Dieses Vorhaben führt zu<br />
Auswirkungen auf Seeh<strong>und</strong>e sowie auf Vögel. Zudem kommt es zu Beein-<br />
trächtigungen aquatischer Flora <strong>und</strong> Fauna (Phyto- <strong>und</strong> Zooplankton) während<br />
der Verklappung des Baggergutes (vgl. Ausführungen in der Unterlage<br />
„Ausführungen zum Flächenbedarf im Maßnahmenbereich Emden sowie<br />
kumulative Betrachtung neu zu berücksichtigender Projekte im Rahmen der<br />
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“ vom 11.06.2009).<br />
In der Gesamtbetrachtung der beiden Vorhaben bleibt es nach Auffassung<br />
der Fachgutachter für das Projekt der bereichsweisen Anpassung der Un-<br />
terems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>- Ems-Kanals bei den prognostizierten unerheblichen<br />
Beeinträchtigungen auf die jeweiligen Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele.<br />
Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Im Wesentlichen<br />
sind hierfür nachfolgend aufgeführte Erwägungen maßgeblich.
554<br />
Aufgr<strong>und</strong> der geringen prognostizierten Auswirkungen des niederländischen<br />
Projektes auf den Lebensraumtyp Ästuarien <strong>und</strong> der räumlichen Eigenschaft<br />
(Minimalentfernung zum FFH Gebiet Unterems <strong>und</strong> Außenems: 5 km, Ent-<br />
fernung zum Maßnahmenbereich Emden: 26 km) ist von keinen sich verstär-<br />
kenden Auswirkungen dieser beiden Projekte auszugehen. Es wird ausge-<br />
schlossen, dass die durch das Projekt der Emsanpassungsmaßnahmen verursachte<br />
Trübung <strong>und</strong> die Trübung der Baumaßnahmen der Niederlande eine<br />
erhebliche Auswirkung auf den Lebensraumtyp Ästuarien haben werden.<br />
Erhebliche Veränderungen der Qualitätskomponenten wie u. a. Makrozoobenthos<br />
sind daher kumulativ nicht zu erwarten.
555<br />
Für die Anhang II Art: Seeh<strong>und</strong> gilt Folgendes:<br />
Hinsichtlich einer möglichen kumulativen Wirkung kann nach Aussage der<br />
Fachgutachter zum aktuellen Zeitpunkt prognostiziert werden, dass es summatorisch<br />
betrachtet keine erheblichen sich verstärkenden Umweltauswirkungen<br />
gibt. Das Vorhaben der Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-<br />
Ems-Kanals kann zu einer Störung auf Seeh<strong>und</strong>e während der Bauphase<br />
<strong>und</strong> der Unterhaltung durch die zusätzlichen Baggerschiffe im Maßnahmenbereich<br />
Emden führen, die jedoch als nicht erheblich zu bewerten<br />
sind. Seeh<strong>und</strong>e scheinen gewisse Gewöhnungseffekte auf langsam fahrende<br />
Schiffe aufzuweisen, so dass Fluchtreaktionen oftmals erst ausgelöst werden,<br />
wenn sich die Schiffe den Tieren auf weniger als 200 m nähern. Die<br />
Liegeplätze der Seeh<strong>und</strong>e liegen mindestens 270 m vom Maßnahmenbereich<br />
Emden entfernt. Kumulativ betrachtet kommt es zu keinen verstärkten<br />
Effekten, die Auswirkungen auf Populationsniveau mit sich bringen können.<br />
Sollten Beeinträchtigungen von Seeh<strong>und</strong>en durch das Vorhaben der Vertiefung<br />
des Eemshavens auftreten, sind diese allein diesem Projekt zuzuordnen.<br />
Kumulative Wirkungen in Bezug auf weitere Lebensraumtypen oder Arten<br />
sind nicht ersichtlich.<br />
Neben der vorstehend hinsichtlich kumulativer Wirkungen überprüften Anpassung<br />
des Hafens ist seitens der Niederländer auch eine Verbesserung<br />
des Fahrwassers zwischen dem Eemshaven <strong>und</strong> der Nordsee geplant.<br />
Das niederländische Vorhaben umfasst eine in Längs- <strong>und</strong> Querrichtung differenzierte<br />
Vertiefung des Fahrwassers vom Eemshaven (querab Ems-km<br />
75,0) zur Nordsee (Ems-km 113,0). Die jetzige Solltiefe von i.M. NAP1 -<br />
14,25 m soll in Höhe des Eemshaven auf NAP -14,5 m bzw. bei Ems-km<br />
113,0 auf NAP - 16,1 m erhöht werden. Für LNG- <strong>und</strong> Kohleverkehre ist in<br />
den geraden Abschnitten eine Verbreiterung des Fahrwassers auf 300 m <strong>und</strong><br />
in den Kurvenbereichen auf 400 m geplant.<br />
Die Genehmigung des niederländischen Projektes wurde vom Raad van Sta-<br />
te am 24. August 2011 für ungültig erklärt. Dies bedeutet jedoch nicht
556<br />
zwangsläufig, dass das Projekt aufgegeben wird. Die Planfeststellungsbehörde<br />
geht davon aus, dass die Entscheidung des niederländischen Gerich-<br />
tes dazu führt, das Projekt – oder ein Projekt mit ähnlichen Wirkungen – neu<br />
zu betrachten. Insofern hat die Planfeststellungsbehörden aus Vorsorge-<br />
gründen die Wirkungen kumulativ betrachtet.<br />
Die Auswirkungen des Projektes wurden zusammen mit den Auswirkungen<br />
der oben betrachteten Vertiefung des Eemshavens in der Ecologischen<br />
Effectenstudie betrachtet.<br />
Auswirkungen der Vertiefung der Zufahrt Eemshavens entstehen bau-, betriebs-<br />
<strong>und</strong> anlagenbedingt durch den Einsatz von Baggerschiffen <strong>und</strong> den<br />
damit verb<strong>und</strong>enen Fahrbewegungen von <strong>und</strong> zu den Klappstellen, die genutzt<br />
werden. Weiterhin sind Effekte durch den Verklappungsvorgang an sich<br />
zu erwarten. Durch die Veränderung der Morphologie werden Änderungen<br />
der Hydrologie bedingt. Es wird davon ausgegangen, dass sich das mittlere<br />
Tidehochwasser um maximal 1 mm lokal erhöht, während das mittlere Tideniedrigwasser<br />
maximal um 2 mm lokal geringer wird. Eine maximale Erhö-<br />
hung der <strong>Wasser</strong>stände von 6 mm bei Sturmflut wird prognostiziert. Die<br />
Strömungsgeschwindigkeiten werden sich sehr gering <strong>und</strong> nur lokal um max.<br />
0,15 m/s erhöhen, während die Veränderung der Flut- bzw. Ebbedauer unter<br />
einer Minute bleibt. Die Isohaline verschiebt sich landwärts um 125 m bei<br />
einer lokalen maximalen Erhöhung um 0,1 PSU. Die sehr geringe Erhöhung<br />
des Schwebstoffgehaltes hat kaum bzw. keine Folgen für die Trübung im<br />
Emder Fahrwasser <strong>und</strong> in der Unterems. Es wird prognostiziert, dass die<br />
Baggermengen dort kaum bzw. nicht zunehmen (vgl. Ausführungen in der<br />
Unterlage „Ausführungen zum Flächenbedarf im Maßnahmenbereich Emden<br />
sowie kumulative Betrachtung neu zu berücksichtigender Projekte im Rahmen<br />
der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“ vom 11.06.2009 S.11).<br />
Die Veränderung des Lebensraumtyps Ästuarien durch die Vertiefung des<br />
Fahrwassers nach Eemshaven in Summation mit den Auswirkungen durch<br />
das Vorhaben der Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals<br />
wird nach Bewertung der Fachgutachter als unerheblich betrachtet. Nicht
557<br />
auszuschließende, jedoch durch die genannten Vermeidungsmaßnahmen<br />
minimierte Verringerungen der Primärproduktion haben aufgr<strong>und</strong> der Gering-<br />
fügigkeit auch auf andere Bereiche in der Nahrungskette wie z. B. auf das<br />
Makrozoobenthos keine erheblichen Auswirkungen. Aufgr<strong>und</strong> dessen kann<br />
ausgeschlossen werden, dass bspw. Das Wiederbesiedlungspotenzial für<br />
den Maßnahmenbereich Emden im Rahmen des Projektes der Emsanpas-<br />
sung erheblich beeinträchtigt wird.<br />
Für Meeressäuger werden nach Aussage des Fachgutachters vorhabensbedingt<br />
durch die Anwesenheit von Baggerschiffen bzw. die durch diese verursachten<br />
Lärmimmissionen negative Auswirkungen auf 0,5 % der Population<br />
erwartet. Um an der Klappstelle P1 Beeinträchtigungen auf neugeborene<br />
Seeh<strong>und</strong>e zu verringern, wird als Vermeidungsmaßnahme diese Klappstelle<br />
zwischen Juli <strong>und</strong> August nicht beschickt werden. Sonstige signifikante Aus-<br />
wirkungen auf die Meeressäuger durch den Ausbau oder die Unterhaltung<br />
der Fahrrinne werden nicht prognostiziert (vgl. Ausführungen in der Unterla-<br />
ge „Ausführungen zum Flächenbedarf im Maßnahmenbereich Emden sowie<br />
kumulative Betrachtung neu zu berücksichtigender Projekte im Rahmen der<br />
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“ vom 11.06.2009 S.12).<br />
Kumulative Effekte, die eine Aufgabe der Nutzung im Bereich des Dollartraumes<br />
von Seiten der Seeh<strong>und</strong>e bedingen, werden von Seiten der Nie-<br />
derlande jedoch nicht ausgeschlossen, so dass ein Kompensations- <strong>und</strong><br />
Aufsichtsplan entwickelt werden soll (vgl. Kap. 4). Das hier beantragte Projekt<br />
der Emsanpassung prognostiziert für den Maßnahmenbereich Emden<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen. Kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
in Bezug auf die Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele der maßgeblichen<br />
Bestandteile dieses Natura 2000- Gebietes sind diese eindeutig dem anderen<br />
Projekt zuzurechnen. Somit wäre auch entsprechend die Folgenbewälti-<br />
gungs-Verantwortung dem Projekt bzw. dem damit verb<strong>und</strong>enen Verursacher<br />
zuzuordnen (vgl. Ausführungen in der Unterlage „Ausführungen zum<br />
Flächenbedarf im Maßnahmenbereich Emden sowie kumulative Betrachtung<br />
neu zu berücksichtigender Projekte im Rahmen der FFH-Verträglichkeits-<br />
untersuchung“ vom 11.06.2009 S.12).
558<br />
Dieser Auffassung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Es stellt<br />
sich bereits die Frage, ob überhaupt kumulative Wirkungen im Sinne der<br />
FFH-Richtlinie zu erwarten sind. Begrifflich setzt ein „Zusammenwirken“ ein<br />
Wechselspiel zwischen zwei oder mehreren Planungen voraus, deren Auswirkungen<br />
gemeinsam zur Folge haben, dass ein Schutzgebiet beeinträchtigt<br />
werden kann. Stellt sich eine mögliche Schutzgebietsbeeinträchtigung ausschließlich<br />
als Folge nur eines von mehreren Plänen oder Projekten dar, so<br />
beruht sie nicht auf einem Zusammenwirken (so OVG Saarlouis, Urteil vom<br />
20.7 2005 – 1 M 2/04).<br />
Auswirkungen durch die Vertiefung <strong>und</strong> Verbreiterung des Fahrwassers von<br />
Eemshaven in die Nordsee auf die Fische werden durch Trübungen durch<br />
die Baggeraktivitäten <strong>und</strong> bei der Verklappung verursacht. Dadurch bedingt<br />
kommt es zu Sedimentveränderungen, was zu Auswirkungen auf die<br />
Benthoszusammensetzung sowie auf die Laich- <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete von<br />
Benthos <strong>und</strong> den Fischen selbst führen kann. Diese Auswirkungen werden<br />
als lokal eingestuft <strong>und</strong> unter Voraussetzung der Vermeidungs-<br />
/Minimierungsmaßnahmen, relativiert über das Gesamtgebiet, von Seiten<br />
des Vorhabensträgers als nicht signifikant angesehen. Im Rahmen der<br />
Emsanpassungsmaßnahmen werden für die betrachteten FFH-Arten als unerhebliche<br />
eingestufte Beeinträchtigungen durch Trübungen prognostiziert.<br />
Diese bewirken keine Erheblichkeit für das jeweilige Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungs-<br />
ziel (vgl. Ausführungen in der Unterlage „Ausführungen zum Flächenbedarf<br />
im Maßnahmenbereich Emden sowie kumulative Betrachtung neu zu berücksichtigender<br />
Projekte im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“<br />
vom 11.06.2009 S.12).<br />
In Kumulation mit dem hier betrachteten Projekt, welches jeweils keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Fischarten bedingt, werden aufgr<strong>und</strong> der<br />
räumlichen Eigenschaften nach Ansicht der Fachgutachter keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf die FFH-Arten erwartet (vgl. Ausführungen in der Unterlage<br />
„Ausführungen zum Flächenbedarf im Maßnahmenbereich Emden sowie<br />
kumulative Betrachtung neu zu berücksichtigender Projekte im Rahmen der<br />
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“ vom 11.06.2009 S.12).
559<br />
In der Gesamtbetrachtung der beiden Vorhaben auf die oben genannten Na-<br />
tura 2000-Gebiete bleibt es nach Aussage der Fachgutachter für das Projekt<br />
der bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>- Ems-<br />
Kanals bei den prognostizierten unerheblichen Beeinträchtigungen auf die<br />
jeweiligen Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele. Dieser Auffassung schließt sich die<br />
Planfeststellungsbehörde an. Zumal bereits fraglich erscheint, ob bei diesen<br />
beiden Projekten ein „Zusammenwirken“ gegeben ist (s.o.).<br />
- Ergebnis Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />
Insgesamt kann daher festgestellt werden, dass auch unter Berücksichtigung<br />
der anderen Projekte, die im voraussichtlichen Wirkraum des Vorhabens<br />
verwirklicht wurden bzw. werden, der Erhaltungszustand der einzelnen Lebensraumtypen<br />
<strong>und</strong> Arten, die als maßgebliche Bestandteile des Gebietes<br />
„Unterems <strong>und</strong> Außenems“ geprüft wurden, stabil bleibt. Darüber hinaus<br />
wurden durch das Zusammenwirken mit anderen Projekten keine Behinderungswirkungen<br />
auf die Entwicklungsmaßnahmen herausgestellt, so dass<br />
das Wiederherstellungspotenzial ebenfalls stabil bleibt. Die FFH-<br />
Verträglichkeit des Projektes ist demzufolge auch bei der kumulativen Be-<br />
trachtung anderer Projekte gegeben.<br />
Mit Stellungnahme vom 08.10.2009 wird auch seitens des NLWKN, der für<br />
einen Teil des Ems Ästuars (gemeindefreies Gebiet) zuständige Untere Naturschutzbehörde<br />
ist, festgestellt, dass nicht von erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des FFH – Gebietes 002 „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ bezogen auf die<br />
wertbestimmenden Lebensräume <strong>und</strong> Arten auszugehen ist. Ebenso folgt<br />
das BfN in der Stellungnahme vom 07.06.2007 der Einschätzung der Gutachter,<br />
dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne von § 34<br />
BNatSchG kommt.
560<br />
3.1.5.1.2.4 EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“<br />
(DE2609-401) national (V10)<br />
Für Vogelschutzgebiete, die bereits nach Art. 4 Abs. 1 S. 4 VSchRL zum<br />
Schutzgebiet erklärt worden sind, richtet sich der Schutz gemäß Art. 7 FFH-<br />
RL wie bei den FFH-Gebieten nach Art. 6 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 der FFH-RL bzw.<br />
§ 34 BNatSchG (insoweit wird auf die Ausführungen zu den Allgemeinen An-<br />
forderungen an die Verträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Prüfung<br />
der FFH-Gebiete Bezug genommen).<br />
Das als EU-Vogelschutzgebiet erklärte Gebiet „Emsmarsch von Leer bis<br />
Emden“ befindet sich im tidebeeinflussten Bereich der Ems <strong>und</strong> beinhaltet<br />
Flusswatten, Priele, Salzwiesen, Brackwasserröhrichte, Sände sowie<br />
Feuchtgrünland (teilweise mit Sommerdeichen) <strong>und</strong> auch zwei binnendeichs<br />
gelegene Grünlandbereiche. Das Gesamtgebiet umfasst eine Fläche von<br />
3.223 ha. Naturräumlich gehört es zu der Region Watten <strong>und</strong> Marschen. Es<br />
ist aufgr<strong>und</strong> der herausragenden Bedeutung als Überwinterungs- <strong>und</strong> Rastgebiet<br />
für nordische Gänse (Blässgans, Graugans, Nonnengans) <strong>und</strong> Säbelschnäbler<br />
schutzwürdig. Daneben ist es ein bedeutendes Brutgebiet für Sä-<br />
belschnäbler, Wachtelkönig <strong>und</strong> Blaukehlchen sowie für diverse Wiesenvogelarten<br />
(Angaben laut Standarddatenbogen).<br />
Die Maßnahmenbereiche Friesenbrücke (Ems-km 6,2 bis 7,6) <strong>und</strong> Papen-<br />
burg (DEK-km 225,8 bis Ems-km 0,05 <strong>und</strong> Ems-km 0,3 bis 1,3) liegen mindestens<br />
5 bzw. 10 km vom EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis<br />
Emden“ entfernt <strong>und</strong> müssen nach Aussage der Fachgutachter aufgr<strong>und</strong> der<br />
Entfernung bei der Prüfung nicht berücksichtigt werden (vg. FFH-VS S.189).<br />
Dieser Auffassung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Auswirkungen<br />
auf maßgebliche Bestandteile des Gebietes sind durch die Umsetzung<br />
des Vorhabens in diesen beiden Maßnahmebereichen von vornherein ausgeschlossen.<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“ DE2609-401<br />
ist auch durch die übrigen Maßnahmen nicht unmittelbar berührt. Die Maßnahmenbereiche<br />
Emden (Ems-km 31,0 bis 37,0 <strong>und</strong> 40,0 bis 40,5) <strong>und</strong> Jann-
561<br />
Berghaus-Brücke (Ems-km 14,4 bis 15,9) befinden sich jedoch in der Nähe<br />
des EU-Vogelschutzgebietes „Emsmarsch von Leer bis Emden“, so dass<br />
mittelbare Auswirkungen nicht von vornherein auszuschließen sind.<br />
Die Arbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke wurden in einem Abstand von ca.<br />
300 m zum Schutzgebiet durchgeführt. Der Abstand zu der wasserbaulichen<br />
Maßnahme im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke beträgt in der kürzesten<br />
Entfernung ca. 100 m. Der Mindestabstand zwischen dem Maßnahmenbereich<br />
Emden <strong>und</strong> dem EU-Vogelschutzgebiet beträgt ca. 50 m.<br />
Hierdurch sind mittelbare Auswirkungen durch visuelle oder akustische Störungen<br />
nicht von vornherein auszuschließen.<br />
− Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
Wie bereits im Zusammenhang mit der Prüfung der FFH – Gebiete erläutert<br />
wurde, stellt allein der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen<br />
<strong>und</strong> Arten ein geeignetes Bewertungskriterium dar. Nach der<br />
Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes sei deshalb jeweils zu fra-<br />
gen, ob sicher ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand trotz Durchführung<br />
des Vorhabens stabil bleiben wird (Urteil des BVerwG vom 17. Januar 2007<br />
Az.: 9 A 20.05, NuR 2007, 336, juris Rn. 42; Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
an B<strong>und</strong>eswasserstraßen, April 2008, S. 25). Stabilität bezeich-<br />
net nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes (Urteil des<br />
BVerwG vom 17. Januar 2007 (a. a. O.)) die Fähigkeit nach einer Störung<br />
wieder zum ursprünglichen Gleichgewicht zurückzukehren. Stabilität ist gegeben,<br />
wenn die maßgeblichen Rahmenbedingungen (z. B. Standortparame-<br />
ter) für die Funktion des Gebietes in Bezug auf den Schutzzweck in vollem<br />
Umfang erhalten bleiben (Leitfaden, FFH-VP an B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
S. 25, Fn. 46). ).<br />
Das Vogelschutzgebiet ist national nicht einheitlich geschützt, so dass die<br />
Planfeststellungsbehörde alle Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele, die für dieses<br />
Gebiet erarbeitet wurden <strong>und</strong> für Teile des Gebietes im Wege einer Verordnung<br />
umgesetzt sind, überprüft.
Standarddatenbogen<br />
562<br />
Aus nachstehend abgedruckten Tabellen ergeben sich die im Nds. MBl. Nr.<br />
35/2002 S. 717 ff. für das EU-Vogelschutzgebiet DE 2609-401 aufgelisteten<br />
wertbestimmenden Arten.
563<br />
Die wertgebenden Arten des EU-Vogelschutzgebietes „Emsmarsch von Leer<br />
bis Emden“ sind hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes ausnahmslos mit B<br />
(= günstig) bewertet. Das für die FFH-Verträglichkeitsprüfung maßgebliche<br />
Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziel ist insoweit die Erhaltung dieses Zustandes. Da-<br />
her ist zu prüfen, ob sicher ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand trotz<br />
Durchführung des Vorhabens stabil bleiben wird.<br />
NSG<br />
Für einen Teil des Gebietes gibt es inzwischen eine Schutzverordnung (Ver-<br />
ordnung über das Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Ledamündung <strong>und</strong><br />
Oldersum“ in den Gemeinden Westoverledingen, Jemgum, Moormerland <strong>und</strong>
564<br />
der Stadt Leer, Landkreis Leer vom 28. Januar 2009). Hiernach ist das Ge-<br />
biet folgendermaßen beschrieben:<br />
„Das r<strong>und</strong> 600 ha große Schutzgebiet liegt in den Gemeinden Westo-<br />
verledingen, Jemgum, Moormerland <strong>und</strong> in der Stadt Leer. Es ist in<br />
Verbindung mit dem Rheiderland, dem Dollart <strong>und</strong> den rechtsemsischen<br />
Marschen ein wichtiges Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiet für nordische<br />
Gänse <strong>und</strong> Säbelschnäbler, darüber hinaus hat es besondere Bedeu-<br />
tung als Brutgebiet für zahlreiche Watvogelarten <strong>und</strong> Röhrichtbrüter.<br />
Große Teile des Schutzgebietes werden von Deichvorländern gebildet,<br />
die mehrheitlich unter Tideeinfluss stehen. Teilbereiche werden als<br />
Grünland genutzt, während andere Bereiche der natürlichen Sukzession<br />
unterliegen. Feuchtgrünlandflächen wechseln sich ab mit Fluss- bzw.<br />
Teichröhrichten <strong>und</strong> Flutrasen. Im nördlichen Bereich des Rorichumer<br />
Deichvorlandes treten Salzwiesen auf.<br />
Von zwei im Schutzgebiet gelegenen Emsinseln ist die eine mit Röhricht<br />
bewachsen, während die andere in einem ehemaligen Sommerpolder<br />
der freien Sukzession unterliegende <strong>Wasser</strong>flächen enthält.<br />
Das Schutzgebiet dient im Laufe des Jahres zahllosen Vogelarten als<br />
Brut-, Rast-, Nahrungs- <strong>und</strong> Überwinterungsraum. Besonders hervorzuheben<br />
sind hier die Arten Rohrdommel, Zwergschwan, Kampfläufer <strong>und</strong><br />
Goldregenpfeifer.<br />
Das Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiete 002 "Unterems <strong>und</strong><br />
Außenems" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V 10 "Emsmarsch von<br />
Leer bis Emden" <strong>und</strong> somit Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes<br />
Natura 2000.“<br />
Mit Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Emsauen zwischen<br />
Ledamündung <strong>und</strong> Oldersum“ in den Gemeinden Westoverledigen, Jemgum,<br />
Moormerland <strong>und</strong> der Stadt Leer, Landkreis Leer vom 28. Januar 2009 sind<br />
somit ca. 600 ha des Gebietes als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Fläche<br />
ist in nachfolgender Karte dargestellt.
565
566<br />
Der Schutzzweck für das NSG ergibt sich aus § 4 der Verordnung.<br />
„…§ 4<br />
Schutzzweck<br />
(1) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des Gebietes als Euro-<br />
päisches Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)<br />
des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der<br />
wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1, zuletzt geändert<br />
durch Richtlinie 97/49/EG der Kommission vom 29. Juli 1997, ABl. EG<br />
Nr. L 223 vom 13. August 1997, S.9).<br />
(2) Schutzzweck für das NSG ist die Erhaltung der besonderen Bedeutung<br />
des Deichvorlandes als Brutgebiet für Vögel des Grünlandes, der<br />
Röhrichte, der Sukzessionsstrukturen <strong>und</strong> als Rastgebiet für Limikolen,<br />
Schwäne, Gänse <strong>und</strong> Enten. Voraussetzung sind der Erhalt, die Pflege<br />
<strong>und</strong> Entwicklung von strukturreichen, vielfältigen, grünlandgeprägten<br />
Flächen mit eingestreuten Flachwasser-, <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Röhrichtflächen<br />
als Brut-, Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiet für<br />
1. die in Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten wertbe-<br />
stimmenden Arten:<br />
− Wachtelkönig (Crex crex) – als Brutvogel wertbestimmend,<br />
− Säbelschnäbler (Recurvirostra avosetta) – als Brut- <strong>und</strong> Gastvogel<br />
− wertbestimmend,<br />
− Weißstern-Blaukehlchen (Luscinia svecica cyanecula) – als Brutvogel<br />
wertbestimmend,<br />
− Nonnengans (Branta leucopsis) – als Gastvogel wertbestimmend,<br />
− Rohrweihe (Circus aeruginosus) – als Brutvogel wertbestimmend,<br />
2. die nach Artikel 4 (2) der Richtlinie 79/409/EWG wertbestimmenden<br />
Arten:<br />
� Kiebitz (Vanellus vanellus) - als Brut- <strong>und</strong> Gastvogel wertbestimmend,
567<br />
� Uferschnepfe (Limosa limosa) - als Brut- <strong>und</strong> Gastvogel wertbe-<br />
stimmend,<br />
− Rotschenkel (Tringa totanus) - als Brutvogel wertbestimmend,<br />
− Bläßgans (Anser albifrons) - als Gastvogel wertbestimmend,<br />
− Graugans (Anser anser) - als Gastvogel wertbestimmend,<br />
− Pfeifente (Anas penelope) - als Gastvogel wertbestimmend,<br />
� Regenbrachvogel (Numenius phaeopus) - als Gastvogel wertbe-<br />
stimmend<br />
3. die nachfolgend bezeichneten weiteren Vogelarten des Anhangs I<br />
Vogelarten<br />
nach Anh. I<br />
(Art. 4 Abs. 1)<br />
Zugvogelarten<br />
(Art. 4 Abs.2)<br />
der Richtlinie 79/409/EWG sowie weiterer Zugvogelarten nach Art. 4<br />
Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG<br />
Sumpfohreule<br />
Rohrdommel<br />
Kornweihe<br />
Wiesenweihe<br />
Zwergschwan<br />
Singschwan<br />
Schwarzkopfmöwe<br />
Zwergsäger<br />
Kampfläufer<br />
Goldregenpfeifer<br />
Tüpfelsumpfhuhn<br />
Schilfrohrsänger<br />
Flussuferläufer<br />
Feldlerche<br />
Spießente<br />
Löffelente<br />
Krickente<br />
Stockente<br />
Knäkente<br />
Asio flammeus<br />
Botaurus stellaris<br />
Circus cyaneus<br />
Circus pygargus<br />
Cygnus bewickii<br />
Cygnus cygnus<br />
Larus melanocephalus<br />
Mergus albellus<br />
Philomachus pugnax<br />
Pluvialis apricaria<br />
Porzana porzan<br />
Acrocephalusschoenobaenus<br />
Acitis hypoleucos<br />
Alauda arvensis<br />
Anas acuta<br />
Anas clypeata<br />
Anas crecca<br />
Anas platyrhynchos<br />
Anas querquedula
Schnatterente<br />
Kurzschnabelgans<br />
Saatgans<br />
Graureiher<br />
Tafelente<br />
Ringelgans<br />
Kanadagans<br />
Schellente<br />
Seeregenpfeiffer<br />
Sandregenpfeiffer<br />
Wachtel<br />
Höckerschwan<br />
Bläßhuhn<br />
Bekassine<br />
Austernfischer<br />
Sturmmöwe<br />
Silbermöwe<br />
Heringsmöwe<br />
Mantelmöwe<br />
Lachmöwe<br />
Rohrschwirl<br />
Gänsesäger<br />
Großer Brachvogel<br />
Bartmeise<br />
Haubentaucher<br />
Braunkehlchen<br />
Brandgans<br />
568<br />
Dunkelwasserläufer<br />
Grünschenkel<br />
Waldwasserläufer<br />
Anas strepera<br />
Anser brachyrhynchus<br />
Anser fabalis<br />
Ardea cinerea<br />
Aythya ferina<br />
Branta bernicla<br />
Branta canadensis<br />
Bucephala clangula<br />
Charadrius alexandrinus<br />
Charadrius hiaticula<br />
Coturnix coturnix<br />
Cygnus olor<br />
Fulica atra<br />
Gallinago gallinago<br />
Haematopus ostralegus<br />
Larus argentatus<br />
Larus canus<br />
Larus fuscus<br />
Larus marinus<br />
Larus ridib<strong>und</strong>us<br />
Locustella luscinioides<br />
Mergus merganser<br />
Numenius arquata<br />
Panurus biarmicus<br />
Podiceps cristatus<br />
Saxicola rubreta<br />
Tadorna tadorna<br />
Tringa erythropus<br />
Tringa nebularia<br />
Tringa ochropus
569<br />
(3) Zur Sicherung des Überlebens <strong>und</strong> der Vermehrung der in Absatz<br />
2 genannten Vogelarten <strong>und</strong> zur Gewährleistung eines den Habitatan-<br />
sprüchen der in Absatz 2 genannten Vogelarten entsprechenden<br />
Landschaftsraums ist im Gesamtgebiet insbesondere erforderlich:<br />
1. der Erhalt des offenen Deichvorlandes mit freien Sichtverhältnissen,<br />
2. der Erhalt des Grünlandes<br />
3. die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung,<br />
4. der Erhalt <strong>und</strong> die Förderung beruhigter Brut-, Rast- <strong>und</strong> Nahrungsräume,<br />
sowie der Schlafplätze,<br />
5. der Erhalt <strong>und</strong> die Förderung von Flachwasserbereichen <strong>und</strong><br />
Schlammflächen<br />
6. der Erhalt <strong>und</strong> die Entwicklung strukturreicher halboffener Grünland-<br />
<strong>und</strong> Brachekomplexe im Deichvorland mit breiten Säumen<br />
<strong>und</strong> begleitenden Hochstaudenfluren<br />
7. Erhalt von Flugkorridoren zwischen Nahrungsflächen <strong>und</strong> Schlafgewässern<br />
<strong>und</strong> zu benachbarten Vogelschutzgebieten<br />
8. Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung strukturreicher Grabensysteme mit<br />
Röhrichtanteilen<br />
9. Erhalt bzw. Wiederherstellung von großflächigen Röhrichten, Ver-<br />
landungszonen, aber auch kleinflächigeren Feuchtbiotopen mit<br />
Röhrichtbeständen<br />
10. Jagdruhe sowie Schutz vor Vergrämungsmaßnahmen<br />
11. der Erhalt <strong>und</strong> die Förderung einer natürlichen Gewässerdynamik<br />
in Teilbereichen des Deichvorlandes,<br />
12. Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung natürlicher Strukturen <strong>und</strong> Förderung der<br />
Eigendynamik in Teilbereichen des Deichvorlandes,<br />
(4) Die Umsetzung der im Absatz 3 aufgeführten Erhaltungsziele dient<br />
auch der Erhaltung <strong>und</strong> Förderung weiterer im Gebiet vorkommender<br />
Brut- <strong>und</strong> Gastvogelarten <strong>und</strong> soll insbesondere durch die Verbesse-<br />
rung der derzeitigen Situation im Rahmen von Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
erfolgen.“
570<br />
Gemäß § 6 Abs. 2 der oben genannten Verordnung besteht eine Freistellung<br />
von den naturchutzrechtlichen Verboten für Projekte, die einer behördlichen<br />
Entscheidung bedürfen <strong>und</strong> sich im Rahmen einer Prüfung nach § 34 Abs.1<br />
BNatSchG als mit den Schutzzwecken dieser Verordnung vereinbar erweisen.<br />
Diese Voraussetzungen erfüllt das planfestgestellte Vorhaben aus nach-<br />
folgend dargestellten Erwägungen.<br />
a)Auswirkungen des Vorhabens<br />
- baubedingte Auswirkungen<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens, die bis in das Schutzgebiet hineinwirken<br />
könnten, bestehen während der Bauphase in der optischen Wahrnehmbarkeit<br />
bzw. in stofflichen <strong>und</strong> akustischen Immissionen durch den Betrieb von<br />
Maschinen <strong>und</strong> technischen Geräten.<br />
<strong>Wasser</strong>bauarbeiten:<br />
Der Lärmpegel, der durch die Baggerschiffe verursacht wird, beträgt im<br />
Maßnahmebereich Jann-Berghaus-Brücke ausweislich des schalltechni-<br />
schen Gutachtens der Ingenieurgesellschaft ZECH vom 14.12.2006 an der<br />
Uferkante des Deichvorlandes maximal 55 dB(A). Für den Maßnahmebereich<br />
Emden wurden maximal 45 dB (A) prognostiziert.<br />
Die Arbeiten zur erstmaligen Herstellung der angepassten Fahrwasserbereiche<br />
sind in der Zeit vom 1. April bis 15. Juni untersagt (Anordnung A.II.5.1).<br />
Unter Berücksichtigung dieser Anordnung werden die Auswirkungen vermin-<br />
dert.<br />
Umbau der Jann-Berghaus-Brücke:<br />
Mit Schreiben vom 10.10.2008 hat der Landkreis Leer als Träger des Vorhabens<br />
für den Umbau der Brücke zu den bis dahin durchgeführten Arbeiten an<br />
der Brücke Stellung genommen. Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass<br />
die Sp<strong>und</strong>wände mit einem Hochfrequenzrüttler eingebracht wurden. Für die<br />
Bauwerkspfähle ist ein Mischverfahren zum Einsatz gekommen. Die Pfähle<br />
sind bis zum <strong>Wasser</strong>spiegel mit einem Hochfrequenzrüttler eingebracht wor-
571<br />
den. Unter <strong>Wasser</strong> wurde mit einer Dieselramme gearbeitet. Eine Freifall-<br />
ramme wurde nicht eingesetzt.<br />
Die Arbeiten mit einem Hochfrequenzrüttler, die zum Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke erforderlich waren <strong>und</strong> inzwischen abgeschlossen sind,<br />
verursachten in einer Entfernung von ca. 300 m von dem zu errichtenden<br />
Pfeiler maximale Schallpegel von 64 dB(A), in einer Entfernung von etwa<br />
500 m noch 55 dB(A) (Gutachten der Ingenieurgesellschaft ZECH vom<br />
20.12.2006).<br />
Zur Verminderung von Auswirkungen auf die Fauna ist seitens der Planfeststellungsbehörde<br />
festgesetzt, dass vom 14.04. bis 15.06. folgende Maßnahmen<br />
ausgeschlossen sind: Drucksondierung, Gründung, Pfahlrammung,<br />
Baugrubenherstellung, Versetzen der Dalben. Weiterhin ist festgelegt, dass<br />
die Baustelleneinrichtungsfläche für die Jann-Berghaus-Brücke außerhalb<br />
der Brut- <strong>und</strong> Setzzeiten, vor dem 01.04. anzulegen ist.<br />
Die vorstehend genannten Arbeiten waren gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet, Störungen<br />
<strong>und</strong> Fluchtreaktionen auszulösen. Unter Berücksichtigung der oben dargestellten<br />
Anordnung A.II. 5.2 wurden die Auswirkungen jedoch vermindert.<br />
Der weitere baubedingte Verkehrslärm unterschied sich nicht wesentlich von<br />
den bestehenden Lärmvorbelastungen durch den Straßen- <strong>und</strong> Schiffsverkehr.<br />
Da die Brücke zu Zeiten der Hauptbautätigkeiten an der Brücke für den<br />
Durchgangsverkehr gesperrt war, kam es nicht zu wesentlichen Zusatzbelas-<br />
tungen durch den Baustellenverkehr. Vielmehr ersetzte der Baustellenverkehr<br />
den Durchgangsverkehr auf der Brücke.<br />
- anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingt wird es durch die umgebaute Brücke zu keinen<br />
relevanten Auswirkungen auf das Gebiet kommen. Die konstruktiven<br />
Veränderungen der Brücke werden für die Avifauna nicht relevant sein, da<br />
sich die optische Wirkung der Brücke nur geringfügig verändert. Die Wid-<br />
mung der Brücke für den Verkehr wurde durch den Umbau nicht verändert,
572<br />
da der Gr<strong>und</strong> für den Umbau nicht in geänderten Anforderungen des Stra-<br />
ßenverkehrs liegt.<br />
Durch die wasserbaulichen Maßnahmen sind ebenso keine relevanten anlagebedingten<br />
Auswirkungen auf das Schutzgebiet zu erwarten. Die<br />
Schiffsgefäße, die durch die Umsetzung der Maßnahmen auf der Ems verkehren<br />
können, werden größer. Sie rücken jedoch im Bereich Leerort durch<br />
die Verlegung der Fahrrinne in Richtung des östlichen Ufers in weitere Entfernung<br />
von dem auf der westlichen Emsseite gelegenen hier betrachtungsrelevanten<br />
Teilstücks des Schutzgebietes. Störwirkungen sind daher nicht zu<br />
erwarten. Im Maßnahmebereich Emden werden die größeren Schiffe in der<br />
bereits vorhandenen Fahrrinne verkehren.<br />
Weiterhin können aufgr<strong>und</strong> der durch die BAW prognostizierten sehr gering-<br />
fügigen Veränderungen des Tidenhubs von bis zu 2 cm Auswirkungen auf<br />
Brut- <strong>und</strong> Nahrungshabitate der wertgebenden Vogelarten seitens der Fach-<br />
gutachter ausgeschlossen werden (vgl. FFH – VS S.201). Das Vorhaben<br />
bewirkt keine Veränderung des Überflutungsrisikos der Flächen des EU-<br />
Vogelschutzgebietes „Emsmarsch von Leer bis Emden“. Die kleinflächige<br />
Veränderung von Eulitoral- <strong>und</strong> Sublitoralbereichen in der <strong>Wasser</strong>wechsel-<br />
zone bewirken keine deutlich Veränderung von Brut- , Nehrungs- <strong>und</strong> Rastbereichen,<br />
so dass nennenswerte Auswirkungen nicht zu prognostizieren<br />
sind, zumal sich die Tidenhubveränderungen hauptsächlich an der Steinschützung<br />
abzeichnen werden, die für die wertgebenden Arten nicht relevant<br />
ist.<br />
In Bezug auf die betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens, die<br />
sich hinsichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen in der Unterhaltung der<br />
durch diesen Beschluss genehmigten neuen Topografie darstellen, kann auf<br />
die baubedingten Auswirkungen verwiesen werden.<br />
b)Bewertung der Verträglichkeit<br />
Nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den für<br />
dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu prüfen. Gemäß nationaler
573<br />
Umsetzung (§ 34 Abs. 2 BNatSchG) ist zu untersuchen, ob die planfestge-<br />
stellten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebietes von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebie-<br />
tes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />
Bestandteilen führen können. Beeinträchtigung bedeutet in diesem Zusammenhang<br />
eine negative Veränderung des Gebietes, gemessen an den Erhaltungszielen<br />
bzw. dem Schutzzweck. Bei Vogelschutzgebieten ist Maßstab ihr<br />
Schutzzweck, d. h. die Erhaltung der jeweiligen Vogelarten <strong>und</strong> ihrer Lebensräume<br />
entsprechend den ökologischen Ansprüchen, so dass ihr Überleben<br />
<strong>und</strong> ihre Vermehrung sichergestellt sind (Lorz/Müller/Stöckel, Komm. zum<br />
B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz § 34 Rn. 7, 9 <strong>und</strong> 10, teilw. mwN).<br />
Hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung in Bezug auf den Bewertungs-<br />
maßstab wird auf die entsprechenden Ausführungen zu Beginn des Kapitels<br />
FFH – Verträglichkeitsprüfung verwiesen.<br />
In Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“<br />
kann eine Beeinträchtigung der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele nach Überzeugung<br />
der Planfeststellungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />
Die in dem Standarddatenbogen verzeichneten Brut- <strong>und</strong> Gastvogelarten<br />
(siehe vorstehend abgedruckte Tabellen) bzw. deren Habitate <strong>und</strong> Standorte<br />
sind als maßgebliche Bestandteile des Vogelschutzgebietes „Emsmarsch<br />
von Leer bis Emden“ anzusehen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das<br />
Avifaunistische Gutachten (Januar 2007) sowie auf die Pläne F.6.3 <strong>und</strong> F.6.1<br />
der Planunterlage verwiesen.<br />
In den Gebietsdaten zum Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“<br />
ist der Erhaltungszustand der einzelnen Arten bewertet. Die wertgebenden<br />
Arten des Gebietes sind dabei mit B = günstig bewertet.<br />
Für den Teil des EU-Vogelschutzgebietes, das als Naturschutzgebiet ausgewiesen<br />
wurde, ergeben sich die maßgeblichen Bestandteile aus dem oben<br />
abgedruckten Schutzzweck der Verordnung (§ 4 der Verordnung).
574<br />
aa) Bewertung der baubedingten Auswirkungen<br />
Die Arbeiten, die zum Umbau der Jann-Berghaus-Brücke erforderlich wa-<br />
ren, verursachten in einer Entfernung von ca. 300 m von dem zu errichten-<br />
den Pfeiler maximale Schallpegel von 64 dB(A), in einer Entfernung von etwa<br />
500 m noch 55 dB(A) (Gutachten der Ingenieurgesellschaft ZECH vom<br />
20.12.2006).<br />
Der Lärmpegel, der durch die Baggerschiffe verursacht wird, beträgt im<br />
Maßnahmebereich Jann-Berghaus-Brücke ausweislich des schalltechnischen<br />
Gutachtens der Ingenieurgesellschaft ZECH an der Uferkante des<br />
Deichvorlandes maximal 55 dB(A). Dies ist der Bereich mit der maximalen<br />
Schalleinwirkung.<br />
Dieser Bereich ist in der nachfolgenden Abbildung als roter Kreis dargestellt.
575<br />
Für den Maßnahmebereich Emden stellt sich die Situation folgendermaßen<br />
dar:<br />
Der Lärmpegel, der durch die Baggerschiffe verursacht wird, beträgt im<br />
Maßnahmebereich Emden ausweislich des schalltechnischen Gutachtens<br />
der Ingenieurgesellschaft ZECH an der Uferkante des Deichvorlandes maximal<br />
45 dB(A). Dies ist der Bereich mit der maximalen Schalleinwirkung.
576<br />
Dieser Bereich ist in der nachfolgenden Abbildung als roter Kreis dargestellt.<br />
Abb. 1: Übersicht der durch die Baggerarbeiten ausgelösten Lärmauswirkungen im<br />
Maßnahmenbereich Emden (unmaßstäblich, vgl. Materialband K.4, Zech,<br />
2006a), der rote Kreis kennzeichnet den Bereich mit dem geringsten Abstand<br />
zum EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“ im Petkumer<br />
Deichvorland.<br />
aaa) Brutvögel<br />
In den wasserbaulichen Maßnahmenbereichen <strong>und</strong> deren jeweiligen Einzugsbereichen<br />
(so genannte 500 m-Untersuchungskorridore) wurden Brutvogelbestandserhebungen<br />
durchgeführt (vgl. FFH – VS S.190 mN). Hierbei<br />
wurden auch wertbestimmende Vogelarten in unterschiedlicher Individuenanzahl<br />
nachgewiesen, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt werden.<br />
Die 500 m-Untersuchungskorridore für die Maßnahmenbereiche Emden <strong>und</strong><br />
Jann-Berghaus-Brücke umfassen Teilbereiche von Vorlandflächen, die zum<br />
EU-Vogelschutzgebiet gehören. Für den Maßnahmenbereich Emden sind<br />
dies Teilflächen der Naturschutzgebiete Petkumer <strong>und</strong> Nendorper Deichvorland.
577<br />
Brutvögel Bestand 2007 Bestand 2006<br />
Maßnahmenbereiche Jann-Berghaus-Brücke Emden<br />
Graugans, Anser anser 1 4<br />
Säbelschnäbler, Recurvirostra<br />
avosetta 1 5<br />
Kiebitz, Vanellus vanellus 10 14<br />
Uferschnepfe, Limosa limosa 1 8<br />
Rotschenkel, Tringa totanus 3 23<br />
Blaukehlchen, Luscinia svecica 1 4<br />
Schwellenwerte, die eine langfristige Schädigung des Gehörs der Vögel bewirken<br />
könnten, werden nach Aussage des Fachgutachters nicht erreicht. In<br />
Bezug auf die Bewertung der unterhalb dieser Schwelle zu erwartenden Störungen<br />
ist zu berücksichtigen, dass die Vögel der Deichvorländer durch den<br />
bestehenden Schiffsverkehr an diese Art der Störung gewöhnt sind. Dies gilt<br />
für die visuellen Effekte ebenso wir für die akustischen.<br />
In dem Bereich der Jann-Berghaus-Brücke rückt die Baggerstrecke im Ver-<br />
gleich zum genehmigten Zustand sogar um bis zu ca. 21 m Richtung Osten,<br />
also in weitere Entfernung des genannten Uferbereiches (westliches Ufer).<br />
Darüber hinaus verhindert die als Vermeidungsmaßnahme angeordnete<br />
Bauausschlusszeit (1. April bis 15. Juni) negative Effekte während der stö-<br />
rungssensiblen Brutzeit, so dass allenfalls unter Vorsorgegesichtspunkten<br />
von einer zeitlich sehr begrenzten Minderung der Lebensraumeignung bzw.<br />
einer sehr geringen Reduzierung der Brutvogeldichte auszugehen ist.<br />
Im Maßnahmebereich Emden wird in der bereits vorhandenen Fahrrinne gebaggert.<br />
Die hierdurch verursachten Störungen werden durch die angeordnete<br />
Bauausschlusszeit vermindert. Darüber hinaus ist, wie bereits oben darge-<br />
stellt wurde, von einer Gewöhnung der Vögel an Schiffe <strong>und</strong> deren Immissionen<br />
auszugehen.
578<br />
Aufgr<strong>und</strong> dieser Bauausschlusszeit, die ebenso für den Umbau der Brücke<br />
vom 14. April bis zum 15. Juni hinsichtlich der schallintensiven Arbeiten fest-<br />
gelegt wurde, sind die Störungen der Brutvögel durch den Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke ebenfalls als sehr gering anzusehen. In diesem Zusam-<br />
menhang ist auch zu beachten, dass die Baustelleneinrichtungsfläche vor<br />
Beginn der Brutzeit angelegt wird, so dass sich im Nahbereich der Brücke<br />
keine Vögel zum Brüten niederlassen werden.<br />
Durch diese geringfügigen temporären Störungen (baubedingte Auswirkungen)<br />
ist nicht davon auszugehen, dass die Arten im Vergleich zur Ausgangs-<br />
situation auf Dauer kein lebensfähiges Element des Lebensraumes mehr<br />
bilden können. Aufgr<strong>und</strong> der Gewöhnung der Arten an die von dem Schiffs-<br />
verkehr ausgehenden Immissionen <strong>und</strong> die Verminderungsmaßnahmen, die<br />
in diesem Zusammenhang als schadensbegrenzende Maßnahmen qualifi-<br />
ziert werden können, ist vielmehr zu erwarten, dass der günstige Erhaltungszustand<br />
der Brutvogelarten trotz Durchführung Maßnahmen stabil bleibt, da<br />
das Überleben <strong>und</strong> die Vermehrung der wertgebenden Vogelarten sichergestellt<br />
ist.<br />
bbb) Rast- <strong>und</strong> Gastvögel<br />
Auch in Bezug auf die Gastvögel ist durch die baubedingten Auswirkungen<br />
keine Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes zu erwarten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung des Gebietes <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Gewöhnung<br />
ist nach gutachtlicher Aussage davon auszugehen, dass Fluchtbzw.<br />
Stressreaktionen durch die wasserbaulichen Maßnahmen ausbleiben<br />
werden. Die Gastvögel der Deichvorländer sind an den Schiffsverkehr gewöhnt.<br />
Eine für die Ems aus dem Jahr 2005 von den Fachgutachtern für die<br />
Erstellung der Unterlagen ausgewertete Schiffsverkehrsstatistik weist für die<br />
Strecke von Emden bis Leer 11.184 Schiffe <strong>und</strong> für den Streckenabschnitt<br />
von Leer bis Papenburg 9.904 jährlich aus, so dass nach Einschätzung der<br />
Fachgutachter von einer Gewöhnung gesprochen werden kann. Dieser Einschätzung<br />
schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.
579<br />
Für die Bewertung der durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verur-<br />
sachten Störungen ist zu beachten, dass nach dem Avifaunistischen Gutach-<br />
ten „Maßnahmebereich der Jann-Berghaus-Brücke“ in einer Entfernung von<br />
etwa 450 m zwei kleinere Rasttrupps von Pfeifenten erfasst wurden. Dieser<br />
Bereich hat für Gastvögel jedoch keine hohe Wertigkeit. Ergänzende Rastvogelerfassungen<br />
im Frühjahr <strong>und</strong> Sommer 2007 bestätigen die geringe Bedeutung<br />
der Bereiche in einer Entfernung bis zu 900 m um die Brücke. In<br />
diesem Bereich konnten zudem zu keinem Zeitpunkt der Erfassungen 2006<br />
<strong>und</strong> 2007 Rastbestände wertgebender Arten des Anhangs I der EU-<br />
Vogelschutzricht-linie wie nordische Gänse, Schwäne oder Goldregenpfeifer<br />
beobachtet werden.<br />
Regelmäßige, größere Rastansammlungen wurden erst in Entfernungen von<br />
etwa 900 m von der Baumaßnahme registriert. In dieser Entfernung kann von<br />
Lärmpegeln deutlich unter 45 dB(A) ausgegangen werden. Die Fachgutachter<br />
führen in einer ergänzenden Stellungnahme aus, dass nach KOLLAR,<br />
H.P. & G. BIERINGER (Auswirkungen von Straßenlärm auf Vögel, Ergebnisse<br />
eines Sachverständigen-Workshops 23./24.10. 2006, Wien) selbst die 47<br />
dB-Isophone als Grenzwert für alle Arten nicht haltbar sei, vielmehr sei nur<br />
bei wenigen, sehr lärmempfindlichen Arten wie z. B. Wachtelkönig von die-<br />
sem Wert auszugehen (vgl. auch Ganiel et al. 2009). Der Wachtelkönig gehört<br />
zu den wertgebenden Brutvogelarten des Vogelschutzgebietes. Hinsicht-<br />
lich der Auswirkungen der Maßnahmen auf Brutvögel wird auf die oben dargestellten<br />
Erwägungen Bezug genommen. Störungen der wertgebenden<br />
Rast- <strong>und</strong> Gastvögel sind nach den Ausführungen der Fachgutachter, die<br />
sich auf die aktuelle Fachliteratur stützen, allenfalls als sehr gering einzuschätzen.<br />
Weiterhin wird seitens der Fachgutachter darauf hingewiesen, dass gemäß<br />
MIERWALD et al. (Auswirkungen von Straßenlärm auf Vögel, Ergebnisse<br />
eines Sachverständigen-Workshops 23./24.10.2006, Wien) dem Einfluss von<br />
Lärm für die Arten des Offenlandes wie rastenden Gänsen eine sehr viel geringere<br />
Bedeutung als anderen Störfaktoren zugemessen werden müsse.
580<br />
Unabhängig von der konkreten Störwirkung (Lärm <strong>und</strong> visuelle Effekte) auf<br />
die einzelnen Arten, die die Planfeststellungsbehörde insgesamt wegen des<br />
Abstandes als sehr gering einschätzt, kann bereits aufgr<strong>und</strong> des temporären<br />
Charakters der oben beschriebenen Wirkungen des Vorhabens auf die Rast-<br />
<strong>und</strong> Gastvogelpopulation nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde<br />
davon ausgegangen werden, dass diese Arten auch nach Umsetzung der<br />
Maßnahmen noch ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums,<br />
dem sie angehören, bilden <strong>und</strong> langfristig bilden werden. Ihr als günstig bewerteter<br />
Erhaltungszustand wird sich durch das Vorhaben nicht verschlechtern,<br />
sondern stabil bleiben.<br />
bb) Bewertung der anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Auswirkungen<br />
Durch die oben beschriebenen anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Auswirkungen<br />
des Vorhabens sind keine relevanten Auswirkungen <strong>und</strong> damit keine Beeinträchtigungen<br />
des Schutzzwecks <strong>und</strong> des Erhaltungszustandes des Gebietes<br />
zu erwarten.<br />
Hinsichtlich der betriebsbedingten Wirkungen der wasserbaulichen Maßnahmen<br />
ist hierzu folgendes auszuführen:<br />
Während der Bauphase würde der vom Baggerschiff im Maßnahmenbereich<br />
Emden entstehende Lärmpegel max. 45 dB (A) betragen. Insbesondere der<br />
Bereich des Naturschutzgebietes „Petkumer Deichvorland“, zu dem dieser<br />
Bereich zählt, ist aus avifaunistischer Sicht von besonderer Bedeutung. Der<br />
Lärmpegel ausgehend vom Baggerschiff im Maßnahmenbereich Jann-<br />
Berghaus-Brücke beträgt voraussichtlich max. 55 dB (A) an der Uferkante<br />
des Deichvorlandes. Für die Unterhaltungsbaggerungen, die die betriebsbedingten<br />
Wirkungen darstellen, gelten diese Pegel als maximale Belastung, da<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich weniger <strong>und</strong> kürzer gebaggert wird, als bei der Erstbaggerung.<br />
Durch das Vorhaben werden keine direkten Störungen der Brutvögel bewirkt,<br />
die dazu führen könnten, dass der jährliche Bruterfolg nicht eintritt bzw.<br />
die artinterne Kommunikation bei Singvögeln nicht stattfinden kann (vgl.<br />
FFH-VS S.200). Schwellenwerte, die eine langfristige Schädigung des Ge-
581<br />
hörs bewirken könnten, werden nach Aussage der Fachgutachter (vgl. FFH-<br />
VS S.200) nicht erreicht.<br />
Als einziger wertgebender Singvögel in diesem Gebiet, dessen Kommunika-<br />
tion durch den Lärmpegel des Baggerschiffes gestört werden könnte, ist das<br />
Blaukehlchen zu nennen. In Anbetracht des nur geringen zusätzlichen<br />
Schiffverkehrs sowie der überwiegenden Einhaltung des Grenzwertes, können<br />
negative Auswirkungen ausgeschlossen werden (vgl. FFH-VS S. 200).<br />
Aufgr<strong>und</strong> bekannter Labordaten zur Wahrnehmung von Signalen in Störschall<br />
ist zu erwarten, dass bereits bei Störungsschallpegeln von 47 dB(A)<br />
bei vielen Vogelarten eine Maskierung relevanter Information in Kommunikationssignale<br />
möglich ist (vgl. FFH-VS S.200mwN). PKW-Verkehr wird als ein<br />
für Vögel kalkulierbares Risiko eingeschätzt. Vögel nehmen Straßenverkehrslärm<br />
überwiegend als einen einheitlichen Reiz wahr, dessen Konse-<br />
quenz harmlos <strong>und</strong> die Störwirkung gering ist. So konnte man bei äsenden<br />
Gänsen nur eine geringe Störwirkung nachweisen (vgl. FFH-VS S.200mwN).<br />
An Schiffsbewegungen sind die Vögel der Vorländer durch den bestehenden<br />
Schiffsverkehr gewöhnt. Eine für die Ems aus dem Jahr 2005 vorliegende<br />
Schiffsverkehrsstatistik der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong> weist<br />
für die Strecke von Emden bis Leer 11.184 Schiffe (sämtliche Schiffstypen)<br />
<strong>und</strong> für den Streckenabschnitt von Leer bis Papenburg 9.904 Schiffe (ebenfalls<br />
alle Typen) aus, so dass nach Aussage der Fachgutachter hier von einer<br />
Gewöhnung („Habituation“) gesprochen werden kann (vgl. FFH-VS S.200).<br />
Im „Petkumer Deichvorland“ tritt in Ufernähe ein Lärmpegel von etwa<br />
45 dB (A) auf, der landeinwärts stark abnimmt (s.o.). Die kürzeste Entfernung<br />
zwischen der Baggerstrecke <strong>und</strong> den nächst gelegenen terrestrischen Habitaten<br />
betragen an einer Stelle ca. 150 m. In mäßiger Entfernung vom Ufer<br />
finden sich Einzelpaare für Kiebitz <strong>und</strong> Rotschenkel. Gemäß dem Schalltechnischen<br />
Gutachten von Zech (2006a) (vgl. Materialband K.4) treten im<br />
direkten Uferbereich Immissionswerte von maximal 45 dB(A) auf, die im Bereich<br />
der erwähnten Brutplätze bis auf 35 dB(A) abnehmen. Derartig geringe<br />
Lärmimmissionen haben auf die dort brütenden Vögel nach Aussage der<br />
Fachgutachter keine Auswirkungen (vgl. FFH-VS S. 200). Dieser Auffassung<br />
schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Die Baggerschiffe, die durch
582<br />
die vorhabensbedingte Mehrbaggerung arbeiten werden, sind die Schiffe, die<br />
bereits im Rahmen der bestehenden Genehmigungen Unterhaltungsbagge-<br />
rungen durchführen. Die Vögel sind an diese Schiffe gewöhnt.<br />
Im Deichvorlandsbereich gegenüber von Leerort liegt der Lärmpegel in direk-<br />
ter Ufernähe im Grenzbereich des Schwellenwertes (s.o.). In den übrigen<br />
Deichvorlandbereichen kann ein Lärmpegel in Höhe des Schwellenwertes<br />
prognostiziert werden.<br />
Insbesondere geht aus Karte (F.6.3, Unterlage F) hervor, dass in diesem<br />
Grenzbereich ein Brutpaar des Kiebitzes erfasst wurde. Der Kiebitz ist bei<br />
der Wahl des Neststandortes flexibel, so dass er in den nächsten Jahren<br />
nicht zwingend an derselben Stelle wieder brüten muss.<br />
Es entstehen keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen der Schutz-<br />
<strong>und</strong> Erhaltungsziele bzw. es kommt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands<br />
der wertgebenden Brutvogelarten des EU-Vogelschutz-<br />
gebietes „Emsmarsch von Leer bis Emden“ während der betriebsbedingten<br />
Baggertätigkeiten.<br />
Der Lärmpegel dürfte nicht zu einer direkten Störung von Gastvögeln an<br />
ihren Rastplätzen führen. Es wird davon ausgegangen, dass Flucht- bzw.<br />
Stressreaktionen ausbleiben. Sollten kurzfristig auftretende Ortsverlagerungen<br />
eintreten, sind derartige Verhaltensmuster als natürlich <strong>und</strong> nicht als<br />
Meidungseffekt zu betrachten. In Anbetracht der o. g. Schallpegel von maximal<br />
45 dB (A) bzw. 55dB (A) sind Fluchtreaktionen auch unter dem Aspekt<br />
der Gewöhnung nicht zu erwarten. Darüber hinaus haben sich die Vögel an<br />
den permanenten Schiffsverkehr gewöhnt.<br />
Negative Auswirkungen auf die Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele sowie eine Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustands der wertgebenden Gastvogelarten<br />
des EU-Vogelschutzgebietes „Emsmarsch von Leer bis Emden“ während der<br />
Baggertätigkeiten (bau- <strong>und</strong> betriebsbedingt) können ausgeschlossen werden.<br />
Zudem ergeben sich durch das Bauausschlussfenster während der<br />
Bauphase zwischen dem 15. September <strong>und</strong> 30. November im Maßnahmen-<br />
bereich Emden positive Synergieeffekte für die Gastvögel.
583<br />
Wie bereits unter dem Punkt „Auswirkungen des Vorhabens“ dargestellt wurde,<br />
verursacht das Vorhaben weder unter dem Aspekt Umbau der Jann<br />
Berghaus Brücke noch unter dem Aspekt der wasserbaulichen Maßnahmen<br />
relevante anlagebedingte Wirkungen. Die Brücke wird in ihrer Gestalt <strong>und</strong><br />
Funktion nicht verändert. Die durch die BAW prognostizierten hydrologischen<br />
<strong>und</strong> morphologischen Veränderungen sind so gering, dass negative anlagebedingte<br />
Auswirkungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele des Gebietes für die<br />
wertgebenden Brut- <strong>und</strong> Gastvogelarten ausgeschlossen werden können<br />
(vgl. FFH VS S.201).<br />
Diese Bewertung gilt auch für den Umstand, dass durch dieses Vorhaben<br />
größere Schiffsgefäße die Ems passieren können, da die Vögel – wie bereits<br />
dargestellt wurde – an Schifffahrt gewöhnt sind.<br />
Das Ziel der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes für die wertge-<br />
benden Rast- <strong>und</strong> Gastvögel sowie für die Brutvögel wird daher nach Überzeugung<br />
der Planfeststellungsbehörde durch das Vorhaben nicht nachteilig<br />
berührt.<br />
Durch die Ausweisung eines Teils des EU Vogelschutzgebietes als NSG<br />
„Emsauen zwischen Ledamündung <strong>und</strong> Oldersum“ verändert sich das Ergebnis<br />
der Verträglichkeitsprüfung nach Aussage der Fachgutachter nicht.<br />
Dies ergibt sich aus nachfolgenden Erwägungen:<br />
Die wertbestimmenden Arten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />
werden um die Vogelart Rohrweihe (Circus aeruginosus) als Brut-<br />
vogel ergänzt.<br />
Auch unter Berücksichtigung der neu hinzugekommenen wertbestimmenden<br />
Vogelart, lassen sich keine maßnahmenbedingten erheblichen<br />
Beeinträchtigungen bzw. auf die Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele erkennen.<br />
Die in der FFH-Verträglichkeitsstudie z. T. für mehrere Vogelarten<br />
dargelegten Aussagen zu den maßnahmenbedingten Auswirkungen<br />
gelten auch für die Rohrweihe. Insgesamt werden keine maßgeblichen<br />
Bestandteile des EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von
584<br />
Leer bis Emden“ in ihren Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungszielen beeinträchtigt<br />
bzw. der Erhaltungszustand von Vogelarten wird sich nicht verschlech-<br />
tern. (Stellungnahme Diekmann & Mosebach – per E-Mail vom<br />
18.3.2011).<br />
Dieser Auffassung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Aus oben<br />
angeführten Erwägungen ist auszuschließen, dass die Auswirkungen des<br />
Vorhabens den in § 4 der NSG formulierten Schutzzweck tangieren. Die Erhaltung<br />
der besonderen Bedeutung des Deichvorlandes als Brutgebiet für<br />
Vögel des Grünlandes, der Röhrichte, der Sukzessionsstrukturen <strong>und</strong> als<br />
Rastgebiet für Limikolen, Schwäne, Gänse <strong>und</strong> Enten wird durch das Vorha-<br />
ben nicht beeinträchtigt. Der in § 4 Abs.2 S.2 als Voraussetzung formulierte<br />
Erhalt, die Pflege <strong>und</strong> Entwicklung von strukturreichen, vielfältigen, grünlandgeprägten<br />
Flächen mit eingestreuten Flachwasser- <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Röhrichtflächen<br />
werden vorhabensbedingt ebenso nicht relevant verändert. Die anlage-<br />
bedingten Auswirkungen der wasserbaulichen Maßnahmen werden aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Geringfügigkeit nicht zu Beeinträchtigungen der vorhandenen Struktu-<br />
ren führen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden auch die in Abs.3 des § 4 der NSG<br />
formulierten Voraussetzungen an den Landschaftsraum nicht relevant verändert.<br />
Gemessen an dem in § 4 formulierten Schutzzweck des Gebietes<br />
kommt es insofern vorhabensbedingt nicht zu einer negativen Veränderung<br />
des Gebietes. Die planfestgestellten Maßnahmen führen nicht zu einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung des Gebietes in seinem für den Schutzzweck<br />
maßgeblichen Bestandteilen.<br />
Für die Bereiche, die außerhalb des Naturschutzgebietes „Emsauen zwi-<br />
schen Ledamündung <strong>und</strong> Oldersum“ liegen, hat die Planfeststellungsbehörde<br />
zusätzlich ergänzend die im Entwurf vorliegenden Erhaltungsziele für das<br />
gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldete Gebiet V 10 „Emsmarsch von<br />
Leer bis Emden“ EU-Kennziffer DE 2609-401 vom 24.07.2006 überprüft. Un-<br />
ter dieser Berücksichtigung ergibt sich – wie nachfolgend dargestellt - keine<br />
andere Bewertung.
585
586
587<br />
Die als Entwurf vorliegenden allgemeinen <strong>und</strong> speziellen Erhaltungsziele<br />
werden durch das Vorhaben nicht unzulässig beeinträchtigt. Die Vorhabensbereiche<br />
befinden sich jeweils außerhalb des Schutzgebietes. Die betrachtungsrelevanten<br />
vorhabensbezogen Wirkfaktoren (Lärm, visuelle Scheucheffekte,<br />
Auswirkungen auf Brut- <strong>und</strong> Nahrungshabitate) führen aufgr<strong>und</strong> der<br />
schadensbegrenzenden Maßnahmen (vgl. A. II. 5.1<strong>und</strong> 5.2) nicht zu erheblichen<br />
Auswirkungen auf die wertgebenden Arten. Relevante Veränderungen<br />
des Lebensraums der geschützten Arten werden durch die Maßnahmen nicht<br />
bewirkt. Der Landschaftscharakter wird ebenso vorhabensbedingt nicht verändert.<br />
Außerdem können Beeinträchtigungen von Flugbewegungen zwi-<br />
schen bedeutenden Rast- <strong>und</strong> Nahrungsflächen sowie Schlafgewässern der<br />
wertbestimmenden Arten durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Die-<br />
se Aussagen werden durch das Avifaunistische Gutachten „Maßnahmenbereich<br />
der Jann- Berghaus-Brücke“ (siehe Unterlage K.9) gestützt. Der<br />
Schutzzweck des Vogelschutzgebietes, d. h. die Erhaltung der jeweiligen<br />
Vogelarten <strong>und</strong> ihrer Lebensräume entsprechend den ökologischen Ansprü-<br />
chen, so dass ihr Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung sichergestellt sind, wird<br />
durch das Vorhaben nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde nicht<br />
nachteilig berührt. Im Übrigen wird auf die oben dargestellten Erwägungen<br />
Bezug genommen.<br />
Insgesamt ist daher durch das planfestgestellte Vorhaben nicht von einer<br />
unzulässigen Beeinträchtigung des Gebietes im Sinne des § 34 BNatSchG<br />
auszugehen. Diese Bewertung wird auch von der zuständigen Naturschutzbehörde<br />
<strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (BfN) geteilt (Stellungnahme<br />
vom 07.06.2007).<br />
Die Entscheidung hinsichtlich der Verträglichkeit des Vorhabens gilt auch für<br />
die übrigen Teilbereiche des EU-Vogelschutzgebietes „Emsmarsch von Leer<br />
bis Emden“ DE 2609-401, die jeweils in größerer Entfernung zu den von den<br />
hiermit planfestgestellten Maßnahmen betroffenen Bereichen gelegen sind<br />
<strong>und</strong> daher erst recht nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
Kumulation<br />
588<br />
Es liegen keine weiteren Pläne <strong>und</strong> Projekte im Wirkraum dieses Gebietes,<br />
die erst im Zusammenwirken mit dem genehmigten Vorhaben zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungs-<br />
ziele maßgeblichen Bestandteilen führen werden.
589<br />
3.1.2.1.2.5 EU-Vogelschutzgebiet „Emstal von Lathen bis Papenburg“<br />
(DE2909-401) national (V16)<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet „Emstal von Lathen bis Papenburg“ ist charakte-<br />
risiert als ein Flusstal mit naturnahen <strong>und</strong> ausgebauten Abschnitten sowie<br />
Altwässern <strong>und</strong> Auenbereichen <strong>und</strong> angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />
Das Gebiet umfasst eine Fläche von 4.574 ha.<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet „Emstal von Lathen bis Papenburg“ befindet sich<br />
in einem Abstand von mind. 700 m zum Maßnahmenbereich bei Papenburg.<br />
Die übrigen Maßnahmenbereiche werden aufgr<strong>und</strong> der sehr großen Entfernungen<br />
in der FFH-VS seitens der Fachgutachter nicht weiter berücksichtigt.<br />
Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde schlüssig<br />
<strong>und</strong> nachvollziehbar, da aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernung vorhabensbedingte<br />
Beeinträchtigungen des Gebietes durch die übrigen Baggerbereiche bzw.<br />
den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke von vornherein auszuschließen sind.<br />
Insofern unterliegt lediglich der Maßnahmebereich Papenburg (Fahrrinnenvertiefung<br />
von DEK-km 225,8 bis Ems-km 0,05 <strong>und</strong> -verlegung von Ems-km<br />
0,3 bis Ems-km 1,3) einer weitergehenden Überprüfung.<br />
• Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
Wie bereits oben erläutert wurde, stellt allein der günstige Erhaltungszustand<br />
der geschützten Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten ein geeignetes Bewertungskriterium<br />
dar. Nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes sei<br />
deshalb jeweils zu fragen, ob sicher ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand<br />
trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben wird (Urteil des<br />
BVerwG vom 17. Januar 2007 Az.: 9 A 20.05, NuR 2007, 336, juris Rn. 42;<br />
Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an B<strong>und</strong>eswasserstraßen, April<br />
2008, S. 25). Stabilität bezeichnet nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes<br />
(Urteil des BVerwG vom 17. Januar 2007 (a. a. O.)) die<br />
Fähigkeit nach einer Störung wieder zum ursprünglichen Gleichgewicht zurückzukehren.<br />
Stabilität ist gegeben, wenn die maßgeblichen Rahmenbedingungen<br />
(z. B. Standortparameter) für die Funktion des Gebietes in Bezug auf<br />
den Schutzzweck in vollem Umfang erhalten bleiben (Leitfaden, FFH-VP an<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraßen S. 25, Fn. 46).
590<br />
Das Vogelschutzgebiet ist national nicht einheitlich geschützt, so dass die<br />
Planfeststellungsbehörde alle Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele, die für dieses<br />
Gebiet erarbeitet wurden <strong>und</strong> für Teile des Gebietes im Wege einer Verordnung<br />
umgesetzt wurden, überprüft.<br />
Standarddatenbogen<br />
Aus nachstehend abgedruckten Tabellen ergeben sich die im Nds. MBl. Nr.<br />
35/2002 S. 717 ff. für das EU-Vogelschutzgebiet DE 2609-401 aufgelisteten<br />
wertbestimmenden Arten.<br />
Brutvögel<br />
Tab. 1: Maßgebliche Bestandteile (hier Brutvögel) des EU-Vogelschutzgebietes<br />
„Emstal von Lathen bis Papenburg“ gem. Anhang I <strong>und</strong> VSchRL Art. 4<br />
Abs. 1 (Anhang I) <strong>und</strong> Abs. 2 der VSchRL<br />
Art Anzahl Brutpaare Erhaltungszustand<br />
Blaukehlchen Luscinia svecica 38 B<br />
Braunkehlchen Saxicola rubetra 72 B<br />
Großer Brachvogel Numenius arquata 25 B<br />
Kiebitz Vanellus vanellus 67 B<br />
Rotschenkel Tringa totanus 37 B<br />
Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 3 B<br />
Uferschnepfe Limosa limosa 30 B<br />
Wachtelkönig Crex crex 45 B<br />
<strong>Wasser</strong>ralle Rallus aquaticus 17 B<br />
Gastvögel<br />
Tab. 2: Maßgebliche Bestandteile (hier Gastvögel) des EU-<br />
Vogelschutzgebietes „Emstal von Lathen bis Papenburg“ gem. Anhang<br />
I <strong>und</strong> VSchRL Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) <strong>und</strong> Abs. 2 der VSchRL<br />
Art Max. Individuenzahlen Erhaltungszustand
591<br />
Art Max. Individuenzahlen Erhaltungszustand<br />
Blässgans Anser albifrons 26.020 B<br />
Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria 3.408 B<br />
Kampfläufer Philomachus pugnax 151 B<br />
Kiebitz Vanellus vanellus 10.620 B<br />
Krickente Anas crecca 518 B<br />
Pfeifente Anas penelope 3720 B<br />
Regenbrachvogel Numenius phaeopus 102 B<br />
Saatgans Anser fabalis 6300 B<br />
Singschwan Cygnus cygnus 370 B<br />
Zwergschwan Cygnus columbianus 2240 B<br />
Die wertgebenden Arten des EU-Vogelschutzgebietes „Emstal von Lathen<br />
bis Papenburg“ sind hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes ausnahmslos mit<br />
B (= günstig) bewertet. Das für die FFH-Verträglichkeitsprüfung maßgebliche<br />
Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziel ist insoweit die Erhaltung dieses Zustandes. Da-<br />
her ist zu prüfen, ob sicher ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand trotz<br />
Durchführung des Vorhabens stabil bleiben wird.<br />
NSG<br />
Mit Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Emsauen zwischen Her-<br />
brum <strong>und</strong> Vellage“ in den Gemeinden Westoverledigen, Jemgum, Moormerland<br />
<strong>und</strong> der Stadt Leer, Landkreis Leer vom 03.06.2008 sind ca. 867 ha des<br />
Gebietes als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dieses Naturschutzgebiet<br />
(NSG) liegt in der naturräumlichen Einheit „Aschendorfer Emstal“.<br />
Die Fläche ist in nachfolgender Karte dargestellt.
592<br />
Der Schutzzweck für das NSG ergibt sich aus § 2 der Verordnung.<br />
„…§ 2 Schutzgegenstand <strong>und</strong> Schutzzweck<br />
(1) Das Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Herbrum <strong>und</strong> Vellage“<br />
umfasst einen Ausschnitt des Niederungsgebietes der Ems.<br />
Das Gebiet ist gegliedert in<br />
- einen Bereich mit gesteuertem Tideeinfluss<br />
die vorhandenen Verwallungen schließen die Tide aus <strong>und</strong> ermöglichen<br />
eine extensive Grünlandbewirtschaftung. Weitere Flächen bleiben<br />
nach Aufgabe der Nutzung ihrer eigenen Dynamik überlassen. Mit<br />
Hochstaudenbeständen <strong>und</strong> Röhrichten sowie größeren Weidengebüschen<br />
sind unterschiedliche Sukzessionsstadien vorhanden. Kleinflä-
593<br />
chig sind Auwaldreste, Aufforstungen mit standortgerechten heimi-<br />
schen Gehölzen sowie Kleingewässer enthalten.<br />
- einen Bereich mit freiem Tideeinfluss<br />
unter dem Einfluss der Tide ist eine landwirtschaftliche Nutzung nur<br />
eingeschränkt möglich. Bis auf kleine Teilflächen unterliegen die tidebeeinflussten<br />
Bereiche der Sukzession <strong>und</strong> sind in ihrer Dynamik<br />
durch vielfältige Vegetationsstrukturen gekennzeichnet.<br />
Die Ems ist als B<strong>und</strong>eswasserstraße ausgebaut <strong>und</strong> verläuft in gleichförmigem<br />
Profil. Eingeschlossen ist auch das keiner Nutzung mehr unterliegende<br />
<strong>und</strong> durch den Einfluss der Tide geprägte ehemalige NSG<br />
„Emsaltwasser Vellage“.<br />
(2) Allgemeiner Schutzzweck für das NSG ist die Erhaltung, Pflege<br />
<strong>und</strong> naturnahe Entwicklung der Deichvorländer zwischen Herbrum <strong>und</strong><br />
Papenburg sowie der Ems als Lebensstätte schutzbedürftiger Tier<strong>und</strong><br />
Pflanzenarten <strong>und</strong> deren Lebensgemeinschaften sowie als Land-<br />
schaft von Seltenheit, besonderer Eigenart, Vielfalt <strong>und</strong> herausragender<br />
Schönheit.<br />
(3) Die Erklärung zum NSG bezweckt die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung<br />
insbesondere<br />
1. eines ökologisch durchgängigen Flusslaufs als (Teil-) Lebensraum<br />
wandernder Fischarten <strong>und</strong> mit Eignung für die Wiederansiedlung<br />
von Fischotter <strong>und</strong> Biber.<br />
2. von eutrophen Altwässern <strong>und</strong> sonstigen Stillgewässern.<br />
3. von Feuchtgrünland, Übergänge zu mesophilem Grünland, Röhrichten<br />
<strong>und</strong> Seggenriedern.<br />
4. naturnaher Waldkomplexe wie Weiden-, Erlen-, Eschen-<strong>und</strong> Eichen-Auwälder.<br />
(4) Die Teile des NSG gemäß § 1 Abs. 4 gehören zum Europäischen<br />
Ökologischen Netz „Natura 2000“; die Unterschutzstellung dient der
594<br />
Erhaltung des Gebietes als Europäisches Vogelschutzgebiet nach der<br />
Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) des Rates vom 2.4.1979<br />
über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S.<br />
1) <strong>und</strong> der Erhaltung des Gebietes als Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung nach der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) des Rates<br />
vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der<br />
wild lebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7).<br />
(5) Besonderer Schutzzweck (Erhaltungsziele) für das NSG im Europäischen<br />
Vogelschutzgebiet ist die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
eines günstigen Zustandes des Europäischen Vogelschutzgebietes<br />
durch<br />
1. den Schutz <strong>und</strong> die Entwicklung insbesondere der Lebensräume<br />
der wertbestimmenden Vogelarten durch<br />
a) den Erhalt der offenen Landschaft mit freien Sichtverhältnissen,<br />
b) die Sicherung <strong>und</strong> den Erhalt großräumig beruhigter Brut-,<br />
Rast- <strong>und</strong> Nahrungsräume,<br />
c) den Erhalt <strong>und</strong> die Förderung einer natürlichen Fließgewässerdynamik<br />
mit Hochwässern <strong>und</strong> Überschwemmungen,<br />
d) Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung von Feuchtgrünland, in denen Bodenbrüter<br />
gefördert werden sollen,<br />
e) die Entwicklung <strong>und</strong> Förderung einer halboffenen, naturnahen<br />
Niederung mit Feuchtgebüschen, Auwald <strong>und</strong> Röhrichten,<br />
2. die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung eines langfristig überlebensfähigen<br />
Bestandes insbesondere der wertbestimmenden Anhang I-Arten<br />
(Art. 4 Abs. 1 Vogelschutzrichtlinie)<br />
[*Arten, die in den Bereichen mit gesteuertem Tideeinfluss beson-<br />
ders geschützt werden]<br />
a) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -als Brutvogel wertbe-<br />
stimmend
595<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherrichtung von Feuchtgebieten mit ober-<br />
flächennahem <strong>Wasser</strong>stand <strong>und</strong> lockerer bis dichter Vege-<br />
tation (Röhrichte <strong>und</strong> Großseggenrieder)<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung von Feuchtwiesen <strong>und</strong> Naßbrachen<br />
- Erhalt von ungestörten Brut-<strong>und</strong> Rufplätzen an geeigneten<br />
Gewässern<br />
- Gewährleistung stabiler, hoher <strong>Wasser</strong>stände während der<br />
gesamten Brutzeit<br />
b) Wachtelkönig (Crex crex)* -als Brutvogel wertbestimmend<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung ausreichend großer, strukturreicher<br />
halboffener Grünland-<strong>und</strong> Brachekomplexe in der Kulturlandschaft<br />
mit breiten Säumen, Gehölzstrukturen <strong>und</strong> be-<br />
gleitenden Hochstaudenfluren<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung eines oberflächennahen <strong>Wasser</strong>standes<br />
bis ins späte Frühjahr<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung ausreichend hoher Vegetation<br />
lichter Ausprägung, die ausreichend Deckung bereits bei<br />
der Ankunft als auch noch bei der späten Mauser bietet<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung eines Nutzungsmosaiks aus aneinandergrenzenden<br />
deckungsreichen Strukturen <strong>und</strong> ex-<br />
tensiv genutzten Mähwiesen mit zeitlich versetzter Mahd<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung spät gemähter Bereiche um die<br />
Brut-/Rufplätze; dort langsame Mahd nicht vor August von<br />
innen nach außen<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung beruhigter Bruthabitate<br />
c) Blaukehlchen (Luscinia svecica) -als Brutvogel wertbestimmend<br />
- Erhaltung bzw. Neuschaffung primärer, natürlicher Lebensräume<br />
an Gewässern <strong>und</strong> in strukturreichen Grünland-<br />
Grabenkomplexen<br />
- Unterhaltungsmaßnahmen an den Grabensystemen unter<br />
Berücksichtigung der Habitatansprüche der Art<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung beruhigter Bruthabitate
596<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung strukturreicher Grabensyste-<br />
me mit Röhrichtanteilen<br />
d) Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii) -als Gastvogel<br />
wertbestimmend<br />
- Erhalt von geeigneten naturnahen <strong>und</strong> störungsarmen Nah-<br />
rungsflächen für rastende <strong>und</strong> überwinternde Vögel; insbe-<br />
sondere feuchtes Grünland <strong>und</strong> Überschwemmungsflächen<br />
- Sicherung von beruhigten Schlafgewässern im Umfeld der<br />
Nahrungsgebiete<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung offener Flugkorridore zwischen Nahrungsflächen<br />
<strong>und</strong> Schlafgewässern sowie zu benachbarten<br />
Vogelschutzgebieten<br />
e) Singschwan (Cygnus cygnus) -als Gastvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt großräumiger, offener Landschaften mit freien Sichtverhältnissen<br />
- Erhalt von geeigneten naturnahen, beruhigten Nahrungsflächen<br />
für rastende <strong>und</strong> überwinternde Vögel insbesondere<br />
feuchtes Grünland <strong>und</strong> Überschwemmungsflächen<br />
- Sicherung von störungsfreien Schlafgewässern im Umfeld<br />
der Nahrungsgebiete<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung offener Flugkorridore zwischen Nahrungsflächen<br />
<strong>und</strong> Schlafgewässern sowie zu benachbarten<br />
Vogelschutzgebieten<br />
f) Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) – als Gastvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt von feuchten Grünlandflächen<br />
- Erhalt der offenen Kulturlandschaften<br />
- Erhalt der unzerschnittenen, großräumig offenen Grünlandkomplexe<br />
mit freien Sichtverhältnissen<br />
g) Kampfläufer (Philomachus pugnax) -als Gastvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt von feuchten Grünlandflächen
597<br />
- Erhalt von offenen Grünlandlräumen mit freien Sichtverhält-<br />
nissen <strong>und</strong> Überschwemmungsbereichen<br />
- Erhalt von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen<br />
3. die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung eines langfristig überlebensfähigen<br />
Bestandes insbesondere der wertbestimmenden Zugvogelarten<br />
(Art. 4 Abs. 2 Vogelschutzrichtlinie)<br />
[*Arten, die in den Bereichen mit gesteuertem Tideeinfluß besonders<br />
geschützt werden]<br />
a) <strong>Wasser</strong>ralle (Rallus aquaticus) – als Brutvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherrichtung von großflächigen Röhrichten<br />
<strong>und</strong> Großseggenriedern in Feuchtgebieten mit oberflächennahem<br />
<strong>Wasser</strong>stand<br />
- Erhalt auch von kleineren Röhrichten an Fließgewässern<br />
<strong>und</strong> in Erlen-/ Weidenbruchwäldern (mindestens 200 m²)<br />
<strong>und</strong> Feuchtwiesen<br />
- Erhalt von ungestörten Brut-<strong>und</strong> Rufplätzen an geeigneten<br />
Gewässern<br />
- Gewährleistung stabiler, hoher <strong>Wasser</strong>stände während der<br />
gesamten Brutzeit<br />
b) Kiebitz (Vanellus vanellus)*– als Brut-<strong>und</strong> Gastvogel wertbe-<br />
stimmend<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von feuchten Grünlandflächen<br />
- Erhalt des weiten, offenen Landschaftscharakters mit freien<br />
Sichtverhältnissen<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von kleinen offenen <strong>Wasser</strong>flächen<br />
(Blänken, Mulden etc.)<br />
- Entwicklung eines Nutzungskonzeptes (Mosaik aus Wiesen<strong>und</strong><br />
Weidenutzung)<br />
- Schaffung nahrungsreicher Flächen; Förderung von Maßnahmen<br />
zur Erhöhung des Nahrungsangebotes
598<br />
- Sicherung <strong>und</strong> Beruhigung der Bruten (ggf. Gelegeschutz)<br />
c) Uferschnepfe (Limosa limosa)*– als Brutvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von feuchten Grünlandflä-<br />
chen <strong>und</strong> Flußniederungen<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von kleinen offenen <strong>Wasser</strong>flächen<br />
(Blänken, Mulden, flache Grabenufer etc.) im Grünland<br />
- Sicherung extensiver Flächenbewirtschaftung (Grünlandnutzung)<br />
- Sicherung von beruhigten Bruthabitaten<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung nahrungsreicher Habitate<br />
- Sicherung der Brutvorkommen (ggf. Gelegeschutz)<br />
d) Großer Brachvogel (Numenius arquata)*– als Brutvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von feuchten Grünlandflächen<br />
(extensive Bewirtschaftung) <strong>und</strong> Flußniederungen<br />
- Sicherung von beruhigten Bruthabitaten <strong>und</strong> Schlafplätzen<br />
- Sicherung der Brutvorkommen in von der Art besiedelten<br />
Gebieten (ggf. Gelegeschutz)<br />
e) Rotschenkel (Tringa totanus)*– als Brutvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von feuchten Grünlandflächen<br />
- Wiedervernässung von Feuchtgebieten<br />
- Extensive Flächenbewirtschaftung (extensive Grünlandnutzung)<br />
- Sicherung von beruhigten Bruthabitaten<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung nahrungsreicher Habitate<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung von kleinen offnen <strong>Wasser</strong>flächen<br />
(Blänken, Mulden)<br />
f) Braunkehlchen (Saxicola rubetra)*– als Brutvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt extensiv genutzten Grünlandes
599<br />
- Erhöhung der <strong>Wasser</strong>stände in Grünlandgebieten<br />
- Erhalt bzw. Entwicklung von saumartigen Ruderal-<strong>und</strong><br />
Brachstrukturen in Auen<br />
- Strukturanreicherung im Grünland u. a. durch blüten-<strong>und</strong> in-<br />
sektenreiche Randstreifen<br />
- Schaffung von Grünland-Brachflächen mit reichhaltigem<br />
Nahrungsangebot<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Förderung nahrungsreicher Habitate mit vielfälti-<br />
gem Blüh-Horizont<br />
- Entwicklung spät gemähter Säume <strong>und</strong> Wegränder<br />
g) Saatgans (Anser fabalis) – als Gastvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt großräumiger, offener Landschaften mit freien Sichtverhältnissen<br />
- Erhalt der geeigneten beruhigten Nahrungsflächen für rastende<br />
<strong>und</strong> überwinternde Vögel<br />
- Sicherung von beruhigten Schlafgewässern im Umfeld der<br />
Nahrungsgebiete, auch außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten<br />
h) Blässgans (Anser albifrons) – als Gastvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt von geeigneten naturnahen Nahrungsflächen für ras-<br />
tende <strong>und</strong> überwinternde Vögel; insbesondere feuchtes<br />
Grünland mit hohen <strong>Wasser</strong>ständen während der Rastzeit<br />
<strong>und</strong> Überschwemmungsflächen außendeichs<br />
- Erhalt unzerschnittener, großräumiger, offener Landschaften<br />
mit freien Sichtverhältnissen<br />
- Sicherung von beruhigten Schlafgewässern im Umfeld der<br />
Nahrungsgebiete<br />
i) Pfeifente (Anas penelope) – als Gastvogel wertbestimmend<br />
- Erhalt von großflächig beruhigten Rast-<strong>und</strong> Nahrungsflächen<br />
- Erhalt der Nahrungshabitate in den Flussästuaren, Niede-<br />
rungen (v.a. Feuchtgrünland) <strong>und</strong> an Seen
600<br />
- Freihaltung der Lebensräume einschließlich der Verbin-<br />
dungskorridore zwischen Rast-<strong>und</strong> Nahrungshabitaten<br />
j) Krickente (Anas crecca) – als Brutvogel wertbestimmend<br />
- Renaturierung der Flussaue<br />
- Erhalt von flachen, eutrophen Stillgewässern <strong>und</strong> Feucht-<br />
wiesen<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung beruhigter Bereiche als Rast-<strong>und</strong><br />
Nahrungsraum<br />
k) Regenbrachvogel (Numenius phaeopus) – als Gastvogel wert-<br />
bestimmend<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung von beruhigten nahrungsreichen<br />
Flächen<br />
- Erhalt von ungestörten Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplätzen, außen<strong>und</strong><br />
binnendeichs<br />
- Erhalt freier Sichtverhältnisse im Bereich der Rast- <strong>und</strong><br />
Nahrungsflächen<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung von Feuchtgrünland<br />
4. Die Umsetzung dieser Ziele dient auch der Erhaltung <strong>und</strong> Förde-<br />
rung weiterer im Gebiet vorkommender Brut-<strong>und</strong> Gastvogelarten.<br />
…“<br />
• Auswirkungen des Vorhabens<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens, die aus oben dargelegten Erwägungen<br />
nur hinsichtlich des Maßnahmebereichs Papenburg zu prüfen sind, werden<br />
durch die Baggerarbeiten zur erstmaligen Herstellung der planfestgestellten<br />
Tiefe, sowie für deren bedarfsgerechte Unterhaltung entstehen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Entfernung von mindestens 700 m zum Maßnahmebereich <strong>und</strong><br />
damit zum Baggerschiff als Lärmquelle werden im Bereich des Vogelschutzgebietes<br />
nur noch geringe Schallimmissionen auftreten. Fluchtreaktionen o.ä.<br />
sind hierdurch nicht zu erwarten.
- Bewertung der Verträglichkeit<br />
601<br />
Die Wirkung durch die Lärmimmissionen wird daher keinerlei Auswirkungen<br />
auf die Brut- <strong>und</strong> Gastvogelfauna haben (vgl. FFH – VS S.211). Relevante<br />
baubedingte Auswirkungen sind demzufolge auszuschließen.<br />
Die Auswirkungen durch die Folgebaggerungen, die als betriebsbedingte<br />
Auswirkungen zu qualifizieren sind, sind aufgr<strong>und</strong> der geringeren Baggermenge<br />
<strong>und</strong> der damit einhergehenden verminderten Baggerschiffbewegungen<br />
als schwächer anzusehen. Eine Beeinträchtigung der maßgeblichen Bestandteile<br />
(wertbestimmende Brut- <strong>und</strong> Gastvogelarten) wird daher auch für<br />
die betriebsbedingten Auswirkungen ausgeschlossen.<br />
Wie bereits dargestellt wurde, verursacht das Vorhaben keine relevanten<br />
anlagebedingte Wirkungen. Die durch die BAW prognostizierten hydrologi-<br />
schen <strong>und</strong> morphologischen Veränderungen sind so gering, dass negative<br />
anlagebedingte Auswirkungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele des Gebietes<br />
für die wertgebenden Brut- <strong>und</strong> Gastvogelarten ausgeschlossen werden<br />
können (vgl. FFH VS S.211f.).<br />
Demzufolge ist nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde als sicher<br />
anzusehen, dass die wertgebenden Arten auch nach Umsetzung der Maßnahmen<br />
noch ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem<br />
sie angehören, bilden <strong>und</strong> langfristig bilden werden. Ihr als günstig bewerteter<br />
Erhaltungszustand wird sich durch das Vorhaben nicht verschlechtern,<br />
sondern stabil bleiben.<br />
Negative anlagebedingte Auswirkungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
bzw. dem Erhaltungszustand können daher für die wertgebenden Brut- <strong>und</strong><br />
Gastvogelarten ausgeschlossen werden.<br />
Diese Bewertung gilt auch für den Umstand, dass durch dieses Vorhaben<br />
größere Schiffsgefäße die Ems passieren können, da die Vögel – wie bereits<br />
dargestellt wurde – an Schifffahrt gewöhnt sind.
602<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch das Vorhaben keine maß-<br />
geblichen Bestandteile des EU-Vogelschutzgebietes „Emstal von Lathen bis<br />
Papenburg“ in ihren Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungszielen beeinträchtigt werden bzw.<br />
sich der Erhaltungszustand keiner der einzelnen maßgeblichen Bestandteile<br />
verschlechtert.<br />
Das für dieses Gebiet maßgebliche Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziel, die Erhaltung<br />
des günstigen Zustandes der einzelnen wertgebenden Arten – wird vorhabensbedingt<br />
aus oben angeführten Erwägungen nicht berührt. Nach Überzeugung<br />
der Planfeststellungsbehörde ist sicher, dass der günstige Erhal-<br />
tungszustand trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben wird.<br />
Damit besteht eine FFH-Verträglichkeit in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet<br />
„Emstal von Lathen bis Papenburg“.<br />
NSG „Emsauen zwischen Herbrum <strong>und</strong> Vellage“<br />
Nach Aussage der Fachgutachter ergibt sich durch die Ausweisung eines<br />
Teiles des EU Vogelschutzgebietes als NSG keine andere Bewertung (Stel-<br />
lungnahme Diekmann & Mosebach – per E-Mail vom 18.03.2011). Dieser<br />
Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an:<br />
Aus oben angeführten Erwägungen ist auszuschließen, dass die Auswirkun-<br />
gen des Vorhabens den in § 2 der NSG formulierten Allgemeinen <strong>und</strong> Besonderen<br />
Schutzzweck tangieren.<br />
Die Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> naturnahe Entwicklung der Deichvorländer<br />
zwischen Herbrum <strong>und</strong> Papenburg sowie der Ems als Lebensstätte<br />
schutzbedürftiger Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> deren Lebensgemein-<br />
schaften sowie als Landschaft von Seltenheit, besonderer Eigenart,<br />
Vielfalt <strong>und</strong> herausragender Schönheit werden durch das das Vorha-<br />
ben nicht beeinträchtigt. Dies gilt auch für den für die einzelnen Vogelarten<br />
festgelegten besonderen Schutzzweck des Gebietes.<br />
Die bau- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkungen des Vorhabens werden sich auf-<br />
gr<strong>und</strong> des Abstandes zum Schutzgebiet nicht relevant auf die Avifauna aus-
603<br />
wirken. Die anlagebedingten Auswirkungen der wasserbaulichen Maßnahmen<br />
werden aufgr<strong>und</strong> ihrer Geringfügigkeit nicht zu Beeinträchtigungen der<br />
vorhandenen Strukturen führen. Gemessen an dem in § 2 formulierten<br />
Schutzzweck des Gebietes kommt es insofern vorhabensbedingt nicht zu<br />
einer negativen Veränderung des Gebietes. Die planfestgestellten Maßnahmen<br />
führen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinem<br />
für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen.<br />
Für die Bereiche, die außerhalb des Naturschutzgebietes „Emsauen zwischen<br />
Herbrum <strong>und</strong> Vellage“ liegen, hat die Planfeststellungsbehörde zusätzlich<br />
ergänzend die im Entwurf vorliegenden Erhaltungsziele für das gemäß<br />
der EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldete Gebiet V 16 „Emstal von Lathen bis<br />
Papenburg“ EU-Kennziffer DE 2909-401 überprüft. Unter dieser Berücksichtigung<br />
ergibt sich – wie nachfolgend dargestellt - keine andere Bewertung.
Allgemeine Erhaltungsziele<br />
604<br />
• ERHALT DER GROßRÄUMIG OFFENEN LANDSCHAFT MIT FREIEN<br />
SICHTVERHÄLTNISSEN.<br />
• SICHERUNG UND ERHALT GROßRÄUMIG BERUHIGTER BRUT-,<br />
RAST- UND NAHRUNGSRÄUME.<br />
• ERHALT UND FÖRDERUNG EINER NATÜRLICHEN FLIEßGEWÄS-<br />
SERDYNAMIK MIT REGELMÄßIGEN HOCHWÄSSERN UND ÜBER-<br />
SCHWEMMUNGEN.<br />
• ERHALT UND ENTWICKLUNG VON FEUCHTGRÜNLAND (IN TEILBE-<br />
REICHEN).<br />
• ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG EINER HALBOFFENEN NATUR-<br />
NAHEN NIEDERUNG MIT FEUCHTGEBÜSCHEN, RÖHRICHTEN ETC.<br />
UNTER BEIBEHALTUNG DES DERZEITIGEN RELIEFS.<br />
Spezielle Erhaltungsziele<br />
• TÜPFELSUMPFHUHN (PORZANA PORZANA) ALS WERTBESTIM-<br />
MENDE BRUTVOGELART<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherrichtung von Feuchtgebieten mit oberflächenna-<br />
hem <strong>Wasser</strong>stand <strong>und</strong> lockerer bis dichter Vegetation (Röhrichte <strong>und</strong><br />
Großseggenrieder).<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung von Feuchtwiesen, feuchten Flussniede-<br />
rungen <strong>und</strong> Nassbrachen.<br />
- Erhalt von ungestörten Brut- <strong>und</strong> Rufplätzen an geeigneten Gewäs-<br />
sern.<br />
- Gewährleistung stabiler, hoher <strong>Wasser</strong>stände während der gesamten<br />
Brutzeit.<br />
• WACHTELKÖNIG (CREX CREX) ALS WERTBESTIMMENDE BRUT-<br />
VOGELART<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung ausreichend großer, strukturreicher halboffener<br />
Grünland- <strong>und</strong> Brachekomplexe in der Kulturlandschaft mit brei-<br />
ten Säumen, Gehölzstrukturen <strong>und</strong> begleitenden Hochstaudenfluren.
605<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung eines oberflächennahen <strong>Wasser</strong>standes<br />
bis ins späte Frühjahr.<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung ausreichend hoher Vegetation lichter Ausprägung,<br />
die ausreichend Deckung bereits bei der Ankunft als auch<br />
noch bei der späten Mauser bietet.<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung eines Nutzungsmosaiks aus aneinandergrenzenden<br />
deckungsreichen Strukturen <strong>und</strong> extensiv genutzten<br />
Mähwiesen mit zeitlich versetzter Mahd.<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung spät gemähter Bereiche um die Brut-<br />
/Rufplätze; dort langsame Mahd nicht vor August von innen nach außen.<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung beruhigter Bruthabitate.<br />
• BLAUKEHLCHEN (LUSCINIA SVECICA) ALS WERTBESTIMMENDE<br />
BRUTVOGELART<br />
- Erhaltung bzw. Neuschaffung primärer, natürlicher Lebensräume des<br />
Blaukehlchens im Emsvorland, an sonstigen Gewässern <strong>und</strong> in struk-<br />
turreichen Acker- Grünland- Grabenkomplexen.<br />
- Unterhaltungsmaßnahmen an den Grabensystemen unter Berücksich-<br />
tigung der Habitatansprüche der Art.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung strukturreicher Grabensysteme mit Röh-<br />
richtanteilen.<br />
• ZWERGSCHWAN (CYGNUS COLUMBIANUS BEWICKII) ALS WERT-<br />
BESTIMMENDE GASTVOGELART<br />
- Erhalt von geeigneten naturnahen <strong>und</strong> störungsarmen Nahrungsflächen<br />
für rastende <strong>und</strong> überwinternde Vögel, insbesondere feuchtes<br />
Grünland <strong>und</strong> Überschwemmungsflächen.<br />
- Sicherung von beruhigten Schlafgewässern im Umfeld der Nahrungs-<br />
gebiete.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung offener Flugkorridore zwischen Nahrungsflächen<br />
<strong>und</strong> Schlafgewässern sowie zu benachbarten Vogelschutzgebieten.
606<br />
• SINGSCHWAN (CYGNUS CYGNUS) ALS WERTBESTIMMENDE<br />
GASTVOGELART<br />
- Erhalt großräumiger, offener Landschaften mit freien Sichtverhältnis-<br />
sen.<br />
- Erhalt von geeigneten naturnahen, beruhigten Nahrungsflächen für<br />
rastende <strong>und</strong> überwinternde Vögel, insbesondere feuchtes Grünland<br />
<strong>und</strong> Überschwemmungsflächen.<br />
- Sicherung von störungsfreien Schlafgewässern im Umfeld der Nah-<br />
rungsgebiete.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung offener Flugkorridore zwischen Nahrungsflächen<br />
<strong>und</strong> Schlafgewässern sowie zu benachbarten Vogelschutzgebie-<br />
ten.<br />
• GOLDREGENPFEIFER (PLUVIALIS APRICARIA) ALS WERTBESTIM-<br />
MENDE GASTVOGELART<br />
- Erhalt von feuchten Grünlandflächen.<br />
- Erhalt der offenen Kulturlandschaften.<br />
- Erhalt der unzerschnittenen, großräumig offenen Acker-Grünland-<br />
komplexe mit freien Sichtverhältnissen.<br />
• KAMPFLÄUFER (PHILOMACHUS PUGNAX) ALS WERTBESTIMMEN-<br />
DE GASTVOGELART<br />
- Erhalt von feuchten Grünlandflächen.<br />
- Erhalt von offenen Grünlandräumen mit freien Sichtverhältnissen <strong>und</strong><br />
Überschwemmungsbereichen.<br />
- Erhalt von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen.<br />
• WASSERRALLE (RALLUS AQUATICUS) ALS WERTBESTIMMENDE<br />
BRUTVOGELART<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherrichtung von großflächigen Röhrichten <strong>und</strong><br />
Großseggenriedern in Feuchtgebieten mit oberflächennahem <strong>Wasser</strong>stand.<br />
- Erhalt auch von kleineren Röhrichten an Fließgewässern <strong>und</strong> in Erlen-<br />
/ Weidenbruchwäldern (mindestens 200 m²), Feuchtwiesen <strong>und</strong> feuchten<br />
Flussniederungen.
607<br />
- Erhalt von ungestörten Brut- <strong>und</strong> Rufplätzen an geeigneten Gewäs-<br />
sern.<br />
- Gewährleistung stabiler, hoher <strong>Wasser</strong>stände während der gesamten<br />
Brutzeit.<br />
• KIEBITZ (VANELLUS VANELLUS) ALS WERTBESTIMMENDE BRUT-<br />
VOGELART<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von feuchten Grünlandflächen.<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von kleinen offenen <strong>Wasser</strong>flächen<br />
(Blänken, Mulden etc.).<br />
- Entwicklung eines Nutzungskonzeptes (Mosaik aus Wiesen- <strong>und</strong> Wei-<br />
denutzung).<br />
- Schaffung nahrungsreicher Flächen; Förderung von Maßnahmen zur<br />
Erhöhung des Nahrungsangebots.<br />
- Sicherung <strong>und</strong> Beruhigung der Bruten (ggf. Gelegeschutz).<br />
- Schutz vor anthropogen verursachten erhöhten Verlustraten von Ge-<br />
legen <strong>und</strong> Küken (Schutz vor Beutegreifern).<br />
• UFERSCHNEPFE (LIMOSA LIMOSA) ALS WERTBESTIMMENDE<br />
BRUTVOGELART<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von feuchten Grünlandflächen <strong>und</strong><br />
Flussniederungen.<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von kleinen offenen <strong>Wasser</strong>flächen<br />
(Blänken, Mulden, flache Grabenufer etc.) im Grünland.<br />
- Sicherung extensiver Flächenbewirtschaftung (Grünlandnutzung).<br />
- Sicherung von beruhigten Bruthabitaten.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung nahrungsreicher Habitate.<br />
- Sicherung der Brutvorkommen (ggf. Nestschutz).<br />
• GROßER BRACHVOGEL (NUMENIUS ARQUATA) ALS WERTBE-<br />
STIMMENDE BRUTVOGELART<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von feuchten Grünlandflächen (extensi-<br />
ve Flächenbewirtschaftung) <strong>und</strong> Flussniederungen.<br />
- Sicherung von beruhigten Bruthabitaten <strong>und</strong> Schlafplätzen.
608<br />
- Sicherung der Brutvorkommen in von der Art besiedelten Gebieten<br />
(ggf. Nestschutz).<br />
• ROTSCHENKEL (TRINGA TOTANUS) ALS WERTBESTIMMENDER<br />
BRUTVOGEL<br />
- Erhalt bzw. Wiederherstellung von feuchten Grünlandflächen <strong>und</strong><br />
Flußniederungen (Flussrenaturierung, Ausdeichungen).<br />
- Wiedervernässung von Feuchtgebieten.<br />
- Extensive Flächenbewirtschaftung (extensive Grünlandnutzung).<br />
- Sicherung von beruhigten Bruthabitaten.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung nahrungsreicher Habitate.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung von kleinen offnen <strong>Wasser</strong>flächen<br />
(Blänken, Mulden).<br />
• BRAUNKEHLCHEN (SAXICOLA RUBETRA) ALS WERTBESTIMMEN-<br />
DER BRUTVOGEL<br />
- Erhalt bzw. Wiederausdehnung extensiv genutzten Grünlandes.<br />
- Erhöhung der <strong>Wasser</strong>stände in Grünlandgebieten.<br />
- Erhalt bzw. Entwicklung von saumartigen Ruderal- <strong>und</strong> Brachstruktu-<br />
ren in Auen.<br />
- Strukturanreicherung im Grünland u.a. durch blüten- <strong>und</strong> insektenrei-<br />
che Randstreifen.<br />
- Schaffung von Grünland-Brachflächen mit reichhaltigem Nahrungsan-<br />
gebot.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Förderung nahrungsreicher Habitate mit vielfältigem Blüh-<br />
Horizont.<br />
- Entwicklung spät gemähter Säume <strong>und</strong> Wegränder.<br />
• SAATGANS (ANSER FABALIS) ALS WERTBESTIMMENDE GASTVO-<br />
GELART<br />
- Erhalt großräumiger, offener Landschaften mit freien Sichtverhältnis-<br />
sen.<br />
- Erhalt der geeigneten beruhigten Nahrungsflächen für rastende <strong>und</strong><br />
überwinternde Vögel.
609<br />
- Sicherung von störungsfreien Schlafgewässern im Umfeld der Nah-<br />
rungsgebiete, auch außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten.<br />
• BLÄSSGANS (ANSER ALBIFRONS) ALS WERTBESTIMMENDE<br />
GASTVOGELART<br />
- Erhalt von geeigneten naturnahen Nahrungsflächen für rastende <strong>und</strong><br />
überwinternde Vögel, insbesondere feuchtes Grünland mit hohen<br />
<strong>Wasser</strong>ständen während der Rastzeit <strong>und</strong> Überschwemmungsflächen<br />
außendeichs.<br />
- Erhalt unzerschnittener, großräumiger, offener Landschaften mit freien<br />
Sichtverhältnissen.<br />
- Sicherung von beruhigten Schlafgewässern im Umfeld der Nahrungs-<br />
gebiete, auch außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten.<br />
- Erhalt von unverbauten Flugkorridoren zu benachbarten Vogelschutz-<br />
gebieten.<br />
• PFEIFENTE (ANAS PENELOPE) ALS WERTBESTIMMENDE GAST-<br />
VOGELART<br />
- Erhalt von großflächig beruhigten Rast- <strong>und</strong> Nahrungsflächen.<br />
- Erhalt der Nahrungshabitate in den Flussästuaren, Niederungen (v.a.<br />
Feuchtgrünland) <strong>und</strong> an Seen.<br />
- Freihaltung der Lebensräume einschließlich der Verbindungskorridore<br />
zwischen Rast- <strong>und</strong> Nahrungshabitaten.<br />
- Jagdruhe sowie Schutz vor Vergrämungsmaßnahmen.<br />
• KRICKENTE (ANAS CRECCA) ALS WERTBESTIMMENDE BRUTVO-<br />
GELART<br />
- Renaturierung der Flussaue.<br />
- Erhalt von flachen, eutrophen Stillgewässern <strong>und</strong> Feuchtwiesen.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung beruhigter Bereiche als Rast- <strong>und</strong> Nahrungs-<br />
raum.<br />
- Reduzierung der Bleischrotbelastung der Gewässer.<br />
- Jagdruhe.
610<br />
• KIEBITZ (VANELLUS VANELLUS) ALS WERTBESTIMMENDE GAST-<br />
VOGELART<br />
- Erhalt des weiten, offenen Landschaftscharakters mit freien Sichtver-<br />
hältnissen.<br />
• REGENBRACHVOGEL (NUMENIUS PHAEOPUS) ALS WERTBE-<br />
STIMMENDE GASTVOGELART<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung von beruhigten nahrungsreichen Flächen.<br />
- Erhalt von ungestörten Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplätzen, außen- <strong>und</strong> binnen-<br />
deichs.<br />
- Erhalt freier Sichtverhältnisse im Bereich der Rast- <strong>und</strong> Nahrungsflächen.<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung von Feuchtgrünland.<br />
Die als Entwurf vorliegenden allgemeinen <strong>und</strong> speziellen Erhaltungsziele<br />
werden durch das Vorhaben nicht unzulässig beeinträchtigt. Die Vorhabens-<br />
bereiche befinden sich jeweils außerhalb des Schutzgebietes. Die betrachtungsrelevanten<br />
vorhabensbezogen Wirkfaktoren (Lärm, visuelle Scheuchef-<br />
fekte, Auswirkungen auf Brut- <strong>und</strong> Nahrungshabitate) führen nicht zu erheblichen<br />
Auswirkungen auf die wertgebenden Arten. Relevante Veränderungen<br />
des Lebensraums der geschützten Arten werden durch die Maßnahmen nicht<br />
bewirkt. Der Landschaftscharakter wird ebenso vorhabensbedingt nicht ver-<br />
ändert. Außerdem können Beeinträchtigungen von Flugbewegungen zwischen<br />
bedeutenden Rast- <strong>und</strong> Nahrungsflächen sowie Schlafgewässern der<br />
wertbestimmenden Arten durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.<br />
Der Schutzzweck des Vogelschutzgebietes, d. h. die Erhaltung der jeweiligen<br />
Vogelarten <strong>und</strong> ihrer Lebensräume entsprechend den ökologischen Ansprüchen,<br />
so dass ihr Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung sichergestellt sind, wird<br />
durch das Vorhaben nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde nicht<br />
nachteilig berührt. Im Übrigen wird auf die oben dargestellten Erwägungen<br />
Bezug genommen.<br />
Insgesamt ist daher durch das planfestgestellte Vorhaben nicht von einer<br />
unzulässigen Beeinträchtigung des Gebietes im Sinne des § 34 BNatSchG<br />
auszugehen.
Kumulation<br />
611<br />
Es liegen keine weiteren Pläne <strong>und</strong> Projekte im Wirkraum dieses Gebietes,<br />
die erst im Zusammenwirken mit dem genehmigten Vorhaben zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungs-<br />
ziele maßgeblichen Bestandteilen führen werden.<br />
3.1.5.1.2.6 EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer<br />
<strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“ (DE2210-401)<br />
Eine vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes<br />
„Niedersächsisches Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“ in seinen<br />
für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile ist nach Überzeugung<br />
der Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen.<br />
In der von den Gutachtern der TdV im Rahmen der Antragsstellung eingereichten<br />
FFH-Verträglichkeitsstudie wurde die Vereinbarkeit des Vorhabens<br />
mit dem Vogelschutzgebiet „Nationalpark Nds. Wattenmeer“ dargestellt. Zwischenzeitlich<br />
wurden nun zusätzlich die Naturschutzgebiete „Küstenmeer vor<br />
den Ostfriesischen Inseln“ (Verordnung vom 31.10.2007) <strong>und</strong> „Roter Sand“<br />
(Verordnung vom 31.10.2007) ausgewiesen.<br />
Dementsprechend wurde die Vereinbarkeit der Vorhaben mit den neu ausgewiesenen<br />
Naturschutzgebieten durch die Gutachter der TdVs überprüft<br />
<strong>und</strong> dargestellt. Beide Naturschutzgebiete sind nach den jeweiligen Verord-<br />
nungstexten zugleich Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Nds. Wattenmeer<br />
<strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“ <strong>und</strong> damit Teil des Europäischen<br />
Netzes „Natura 2000“.<br />
Wie bereits im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie dargelegt, befindet<br />
sich lediglich ein kleiner Teilbereich des EU-Vogelschutzgebietes „Nationalpark<br />
Niedersächsisches Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“ im<br />
potenziellen Wirkbereich des Vorhabens (Entfernung ca. 850 m zum Maßnahmenbereich<br />
Emden).
612<br />
Zudem können aufgr<strong>und</strong> der relativ großen Entfernung des Dollarts zum<br />
Maßnahmenbereich Emden, wie schon in der FFH-Verträglichkeitsstudie<br />
ausführlich dargestellt, maßnahmenbedingte Auswirkungen auf die maßgeblichen<br />
Bestandteile (wertbestimmende Brut- <strong>und</strong> Gastvogelarten) ausge-<br />
schlossen werden. Dieses gilt auch bei Berücksichtigung der durch die vorstehend<br />
dargestellte Änderung neu hinzugekommenen Vogelarten. Insge-<br />
samt ergeben sich somit keine Änderungen der Aussagen der Gutachter (vgl.<br />
Stellungnahme der Fachgutachter der TdV vom 18. 03. 2011 – per E-Mail).<br />
Es befindet sich ein kleiner Teilbereich des Gebietes – die Ruhezone I/1<br />
„Dollart“ - mit einer Entfernung von ca. 850 m vom Maßnahmenbereich Emden<br />
im potenziellen Wirkbereich des Vorhabens. Darüber hinaus wird das<br />
Gebiet I/2 „Rysumer Nacken“ als bedeutendes Brut-, Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet<br />
für Wat- <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>vögel, bedeutender Lebensraum charakteristischer<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> -gesellschaften <strong>und</strong> typisches Ökosystem mit<br />
u. a. Watt, Sand- <strong>und</strong> Schilfbänken, Deichvorland in die Prüfung einbezogen.<br />
In der der Prüfung zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Gebietsbeschreibung zum EU-<br />
Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“ werden 49 wertgebende<br />
Vogelarten nach der VSchRL genannt.<br />
Die aktuelle Fassung des Nationalparkgesetzes ergänzt die Liste der Vogel-<br />
arten gemäß Anhang I sowie um Zugvogelarten im Sinne des Artikels 4 Abs.<br />
2 der Vogelschutzrichtlinie um einige Vogelarten, die für das Teilgebiet Dollart<br />
nicht relevant sind, da sie hier nicht oder nur sehr sporadisch vorkommen<br />
(vgl. Stellungnahme der Fachgutachter der TdV vom 18. 03. 2011 – per<br />
E-Mail).<br />
Im Nationalpark kommen nach Aussage der Fachgutachter allerdings eine<br />
Reihe an wertbestimmenden Vogelarten vor, die an der Ems angesichts des<br />
Mangels an geeigneten Nisthabitaten <strong>und</strong>/oder Rastbiotopen keine oder eine<br />
nur untergeordnete Rolle spielen. Hierzu gehören Brutvögel wie Brandseeschwalbe<br />
<strong>und</strong> Steinschmätzer ebenso wie diverse Gastvogelarten (Sichelstrandläufer,<br />
Sterntaucher <strong>und</strong> andere). Für die übrigen 26 Vogelarten kann
613<br />
ausgeschlossen werden, dass sie im Teilbereich Dollart vorkommen. Sie<br />
werden an dieser Stelle nur aus formalen Gründen benannt.<br />
Für den Teilbereich Dollart haben die Fachgutachter auf eigene Erhebungen<br />
verzichtet <strong>und</strong> vorhandenes Datenmaterial verwendet. Dies ist aus Sicht der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht zu beanstanden, da angesichts der zu erwartenden<br />
Auswirkungen das vorhandene Datenmaterial ausreichen ist.<br />
Brutvögel<br />
Tab. 3: Maßgebliche Bestandteile, hier: Brutvögel des EU-Vogelschutzgebietes<br />
„Niedersächsisches Wattenmeer“ - Teilgebiet Dollart -<br />
gem. Anhang I <strong>und</strong> VSchRL Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) <strong>und</strong> Abs. 2 der<br />
VSchRL. Angabe der Bestandsdaten seit 1990 bzw. in Klammern<br />
bis 1990 (aus MELTER & SCHREIBER 2000), k. A. = keine Angaben,<br />
der Erhaltungszustand ist EUNIS (2007) entnommen<br />
Art Anzahl Brutpaare Erhaltungszustand<br />
Bekassine Gallinago gallinago 2 (1) B<br />
Blaukehlchen Luscinia svevica 3 (8) k. A.<br />
Kampfläufer Philomachus pugnax k. A. (2) A<br />
Kiebitz Vanellus vanellus 102 (40) A<br />
Löffelente Anas clypeata 5 (k. A.) A<br />
Rohrweihe Circus aeruginosus 1 (1) A<br />
Rotschenkel Tringa totanus 300 (420) A<br />
Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta 69 (36) A<br />
Schafstelze Motacilla flava 13 (20) A<br />
Seeregenpfeifer Charadrius alexandrinus<br />
1 (k. A.) A<br />
Uferschnepfe Limosa limosa 42 (31) A<br />
Wiesenpieper Anthus pratensis 30 (58) k. A.<br />
Zwergseeschwalbe Sterna albifrons 8 (k. A.) A
Gastvögel<br />
614<br />
Tab. 4: Maßgebliche Bestandteile, hier: Gastvögel des EU-Vogelschutz-<br />
gebietes „Niedersächsisches Wattenmeer“ - Teilgebiet Dollart -<br />
gem. Anhang I <strong>und</strong> VSchRL Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) <strong>und</strong> Abs. 2<br />
der VSchRL<br />
Art Max. Individuenzahlen Erhaltungszustand<br />
Alpenstrandläufer Calidris alpina 56000 (14000) A<br />
Blässgans Anser albifrons 8000 (k. A.) B<br />
Dunkler <strong>Wasser</strong>läufer<br />
Tringa erythropus 1700 (4270) A<br />
Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria 1.200 (k. A.) A<br />
Graugans Anser anser 600 (1800) A<br />
Großer Brachvogel Numenius arquata 1900 (k. A.) A<br />
Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squatarola 3425 (1150) A<br />
Krickente Anas crecca 5.000 (1.900) A<br />
Nonnengans Branta leucopsis 5.700 (29.900) A<br />
Pfuhlschnepfe Limosa lapponica 9000 (6000) A<br />
Rotschenkel Tringa totanus 2000 (k. A.) A<br />
Saatgans Anser fabalis 1.800 (10) C<br />
Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta 20.000 (7.700) A<br />
Uferschnepfe Limosa limosa 4600 (k. A.) A<br />
Angabe der Bestandsdaten:<br />
seit 1990 bzw. in Klammern bis 1990 (aus MELTER & SCHREIBER 2000)<br />
k. A. = keine Angaben, der Erhaltungszustand ist EUNIS (2007) entnommen<br />
- Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
Für den für diese Prüfung relevanten Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Niedersächsisches<br />
Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“ ergeben sich<br />
die Erhaltungsziele seit der Neuregelung des Nationalparkgesetzes im Zuge<br />
des Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechtes vom 19.02.2010 aus<br />
§ 2 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit Anlage 5 des Gesetzes über den Nationalpark<br />
Nds. Wattenmeer (Nationalparkgesetz).
615<br />
Nach § 2 Abs. 2 S. 1 <strong>und</strong> 2 NWattNPG (n. F.) wird für die Flächen des Natio-<br />
nalparks, die Europäisches Vogelschutzgebiet sind (mit Ausnahme der Erho-<br />
lungszone oberhalb der mittleren Tidehochwasser-Linie, des Ruhezonenteils<br />
I/50 sowie der Geestrandflächen zwischen Sahlenburg <strong>und</strong> Berensch), folgendes<br />
Schutzziel genannt:<br />
„die Flächen dienen auch dem Ziel, das Überleben <strong>und</strong> die Vermehrung<br />
der dort vorkommenden in Anhang 1 <strong>und</strong> Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie<br />
des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden<br />
Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung<br />
genannten Vogelarten sicherzustellen.“<br />
Die wertbestimmenden Vogelarten ergeben sich aus der Anlage 5 des Natio-<br />
nalparkgesetzes „Nds. Wattenmeer“.<br />
Laut Anlage 5 Abs. III Nr. 1 zum Nationalparkgesetz „Nds. Wattenmeer“ sind<br />
die folgenden Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie im Natio-<br />
nalpark Nds. Wattenmeer wertbestimmend: (B – Brutvogel, G – Gastvogel)<br />
Seeregenpfeifer B<br />
Wanderfalke B Zwergmöwe G<br />
Sterntaucher G Goldregenpfeifer G<br />
Rohrdommel B Pfuhlschnepfe G<br />
Löffler B; G Brandseeschwalbe B; G<br />
Nonnengans G Flussseeschwalbe B; G<br />
Rohrweihe B Küstenseeschwalbe B; G<br />
Kornweihe B Zwergseeschwalbe B; G<br />
Säbelschnäbler B; G Sumpfohreule B
616<br />
Die folgenden Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie<br />
sind nach Anlage 5 Abs. III Nr. 2 zum Nationalparkgesetz „Nds. Wattenmeer“<br />
wertbestimmend: (B – Brutvogel, G – Gastvogel)<br />
Trottellumme G<br />
Ohrenlerche G Tordalk G<br />
Berghänfling G Dreizehenmöwe G<br />
Kormoran B; G Sichelstrandläufer G<br />
Graugans G Alpenstrandläufer G<br />
Ringelgans G Uferschnepfe B; G<br />
Brandgans G Regenbrachvogel G<br />
Pfeifente G Großer Brachvogel B; G<br />
Krickente G Dunkler <strong>Wasser</strong>läufer G<br />
Stockente G Rotschenkel B; G<br />
Spießente G Grünschenkel G<br />
Löffelente B; G Steinwälzer G<br />
Eiderente B; G Lachmöwe G<br />
Trauerente G Sturmmöwe G<br />
Austernfischer G Heringsmöwe G<br />
Sandregenpfeifer G Silbermöwe G<br />
Seeregenpfeifer B Mantelmöwe G<br />
Kiebitzregenpfeifer G Feldlerche B<br />
Kiebitz B; G Schafstelze B<br />
Knutt G Steinschmätzer B<br />
Sanderling G
617<br />
Der Schutzzweck für den Teilbereich Naturschutzgebiet „Küstenmeer vor<br />
den Ostfriesischen Inseln“ (Ruhezonengebiet I/51 nach Anlage 1 National-<br />
parkgesetz Nds. Wattenmeer) ergibt sich aus § 2 Abs. 3 der Naturschutzge-<br />
bietsverordnung vom 31.10.2007 (vgl. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Nationalparkgesetz<br />
Nds. Wattenmeer).<br />
§ 2 Schutzgegenstand <strong>und</strong> Schutzzweck<br />
(…)<br />
(3) Schutzzweck (Erhaltungsziel) für das NSG ist die Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume der in<br />
den nachfolgenden Nummern bezeichneten Vogelarten innerhalb des Europäischen<br />
Vogelschutzgebietes durch<br />
1. den Schutz des Meeresgebietes in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-,<br />
Durchzugs- <strong>und</strong> Rastgebiet insbesondere für die Wert be-<br />
stimmenden Vogelarten durch die Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
a) störungsfreier Rast- <strong>und</strong> Nahrungsräume<br />
b) der wesentlichen direkten <strong>und</strong> indirekten Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen der<br />
Vogelarten, insbesondere natürlicher Bestandsdichten, Altersklassenverteilungen<br />
<strong>und</strong> Verbreitungsmuster der den Vogelarten als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage<br />
dienenden Organismen,<br />
c) der für das Gebiet charakteristischen Merkmale insbesondere der erhöhten<br />
biologischen Produktivität an den Frontenbildungen <strong>und</strong> er<br />
geo- <strong>und</strong> hydromorphologischen Beschaffenheit mit ihren artspezifischen<br />
ökologischen Funktionen <strong>und</strong> Wirkungen,<br />
d) unzerschnittener Lebensräume im Naturschutzgebiet, sowie der ungehinderten<br />
räumlichen Wechselbeziehungen zum angrenzenden Nationalpark<br />
„Nds. Wattenmeer“ sowie zum anliegenden Küstenmeer,<br />
e) der natürlichen Qualität des Lebensraumes, insbesondere durch<br />
Schutz gegen Verschmutzungen, wie z. B. Einträgen von organischen<br />
Stoffen <strong>und</strong> Schwermetallen<br />
2. die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung eines langfristig überlebensfähigen Bestandes<br />
insbesondere der Wert bestimmenden Anhang I-Arten (Art. 4 Abs. 1<br />
Vogelschutzrichtlinie)
a) Sterntaucher (Gavia stellata),<br />
618<br />
b) Brandseeschwalbe (Sterna sandvicensis),<br />
c) Zwergmöwe (Hydrocoloeus minutus),<br />
3. die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung eines langfristig überlebensfähigen Bestandes<br />
insbesondere der Wert bestimmenden Zugvogelart (Art. 4 Abs. 2 der<br />
Vogelschutzrichtlinie) Heringsmöwe (Larus fuscus).<br />
4. Die Umsetzung dieser Ziele dient auch der Erhaltung <strong>und</strong> Förderung weiterer<br />
im Gebiet vorkommender Nahrungsgäste, welche im direkten räum-<br />
lichen Zusammenhang mit dem NSG brüten <strong>und</strong> der Gastvogelarten …<br />
(…)<br />
Das NWattNPG formuliert in § 2 Abs.1 den Schutzzweck.<br />
„In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich<br />
des charakteristischen Landschaftsbildes erhalten bleiben<br />
<strong>und</strong> vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die natürlichen Abläufe<br />
in diesen Lebensräumen sollen fortbestehen. Die biologische Vielfalt<br />
der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten im Gebiet des Nationalparks soll erhalten<br />
werden. Der besondere Schutzzweck der einzelnen Gebiete der Ruhezone<br />
ergibt sich aus der Anlage 1“.<br />
Für die hier aus oben dargestellten Erwägungen relevante Schutzzone I/1<br />
Dollart ergibt sich darüber hinaus folgender besonderer Schutzzweck:<br />
„Typisches Ökosystem eines Brackwasserbuchtenwatts <strong>und</strong> angrenzende<br />
Außendeichflächen mit charakteristischer Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />
<strong>und</strong> besonderer Bedeutung als Rast-, Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet<br />
für See-, Wat- <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>vögel sowie besonderer Vielfalt an erdgeschichtlichen<br />
<strong>und</strong> landesk<strong>und</strong>lichen Erscheinungen.“
- Auswirkungen des Vorhabens<br />
619<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzen-<br />
des Küstenmeer“ befindet sich in einem Abstand von mind. 800 m zum Maßnahmenbereich<br />
Emden, sodass Auswirkungen lediglich über eine Fernwir-<br />
kung einzelner Wirkfaktoren eintreten könnten. Die Klappstellen liegen außerhalb<br />
des Vogelschutzgebietes. Dennoch sind Auswirkungen nicht von<br />
vornherein auszuschließen. Beide Klappstellen sind an ihrer dichtesten Stelle<br />
ca. 200 m vom Vogelschutzgebiet entfernt. Es sind Verdriftungen von Bag-<br />
gergut (Trübungsfahnen) in das Vogelschutzgebiet wahrscheinlich. Im Vergleich<br />
zu den ohnehin dort untergebrachten Baggermengen aus der Emsunterhaltung,<br />
sind die vorhabensbedingten Baggermengen jedoch gering.<br />
Selbst wenn es vorhabensbedingt zu einem Eintrag <strong>und</strong> zu einer geringen,<br />
kleinräumigen Aufsedimentierung der Schutzgebietsflächen käme, ergäben<br />
sich keine Beeinträchtigungen, da die Flächen auch weiterhin zur Rast oder<br />
Nahrungssuche zu Verfügung stünden.<br />
Auswirkungen durch die Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahmen in<br />
den anderen planfestgestellten Bereichen sowie durch den Umbau der Brü-<br />
cke sind aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernung zum Schutzgebiet von vornherein<br />
auszuschließen.<br />
a) bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Durch die Baggerungen kommt es zu einem erhöhten Lärmpegel, der mög-<br />
licherweise Störungen in Form von z.B. Fluchtreaktionen nach sich zieht<br />
(vgl.FFH-VS S.216). Die Geräuschimmissionsprognose des Schallgutachters<br />
ZECH zur baubedingten Lärmsituation ergab, dass die Lärmsituation mit einem<br />
Abstand von mind. 850 m zur Lärmquelle nur noch eine geringe Schal-<br />
limmission aufweist (vgl. Materialband K.4).<br />
Die Auswirkungen durch die Folgebaggerungen sind aufgr<strong>und</strong> der geringeren<br />
Baggermenge <strong>und</strong> der damit einhergehenden verminderten Baggerschiffbewegungen<br />
als schwächer anzusehen.<br />
Die Klappstellen befinden sich außerhalb des Gebietes <strong>und</strong> werden als Nahrungsraum<br />
nicht genutzt. Beide Klappstellen sind an ihrer dichtesten Stelle
620<br />
ca. 200 m vom Vogelschutzgebiet entfernt. Vertreibung bzw. ein Ausweichen<br />
der Vögel ist in einem Umkreis von 500 m um die Baggerschiffe möglich.<br />
Verdriftungen von Baggergut (Trübungsfahnen) in das Vogelschutzgebiet<br />
sind möglich. Im Vergleich zu den ohnehin dort untergebrachten Baggermengen<br />
aus der bereits im Istzustand bestehenden Unterhaltung, sind die<br />
vorhabensbedingten Baggermengen jedoch gering. Selbst wenn es vorhabensbedingt<br />
zu einem Eintrag <strong>und</strong> zu einer geringen, kleinräumigen Aufsedimentierung<br />
der Schutzgebietsflächen käme, ergäben sich keine Beeinträchtigungen,<br />
da die Flächen auch weiterhin zur Rast oder Nahrungssuche<br />
zu Verfügung stünden.<br />
b) anlagebedingte Auswirkungen:<br />
Die vorhabensbedingten Wirkfaktoren geben gr<strong>und</strong>sätzlich keine potenziellen<br />
anlagebedingten Auswirkungsmöglichkeiten für Brutvögel <strong>und</strong> Gastvögel an,<br />
weil die vorhabensbedingten hydromechanischen Veränderungen nach un-<br />
terstrom immer weiter abklingen <strong>und</strong> nicht zu messbaren Änderungen im Vogelschutzgebiet<br />
führen können.<br />
- Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen<br />
Nach Art. 7 der FFH-RL findet für Vogelschutzgebiete das Schutzregime der<br />
FFH-Richtlinie in dem Moment Anwendung, in dem das betreffende Gebiet<br />
von den Mitgliedstaaten zum besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist.<br />
Das gesamte Vogelschutzgebiet „Nds. Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzendes<br />
Küstenmeer“ wurde zum Schutzgebiet in diesem Sinne erklärt, so dass nach<br />
§ 34 Abs. 2 BNatSchG zu prüfen ist, ob das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Vogelschutzgebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder<br />
den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Der Schutzzweck<br />
ergibt sich für die hier zu prüfenden Bereiche aus dem Nationalparkgesetz<br />
(vgl. die vorhergehenden Ausführungen zum Schutzzweck).<br />
Aufgr<strong>und</strong> des oben dargestellten Abstandes des Vorhabens zur Gebietsgrenze<br />
können Auswirkungen allenfalls über Fernwirkungen einzelner Wirkfaktoren<br />
in Form von indirekten Lebensraumverlusten <strong>und</strong> Veränderungen
621<br />
der Habitatqualität sowie Störungen durch akustische <strong>und</strong> optische Einflüsse<br />
eintreten.<br />
a) bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Die Geräuschimmissionsprognose des Schallgutachters Zech (2006a) zur<br />
baubedingten Lärmsituation ergab, dass die Lärmsituation mit einem Ab-<br />
stand von mind. 850 m zur Lärmquelle nur noch eine geringe Schallimmission<br />
aufweist (vgl. Materialband K.4). Die Wirkung durch die Lärmimmissionen<br />
wird darum zu keinerlei Auswirkungen auf die Brut- <strong>und</strong> Gastvogelfauna haben.<br />
Die Auswirkungen durch die Folgebaggerungen sind aufgr<strong>und</strong> der geringeren<br />
Baggermenge <strong>und</strong> der damit einhergehenden verminderten Baggerschiffbewegungen<br />
als schwächer anzusehen. Eine Beeinträchtigung der<br />
maßgeblichen Bestandteile (wertbestimmende Brut- <strong>und</strong> Gastvogelarten)<br />
wird nach Einschätzung der Gutachter vgl. Diekmann & Mosebach S.216),<br />
der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt, ausgeschlossen.<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes wird auch wegen<br />
der großen Mobilität der Vögel nicht eintreten.<br />
Die mit den vorhabensbedingten Verklappungstätigkeiten verb<strong>und</strong>enen<br />
Lärmwirkungen <strong>und</strong> optischen Störreize werden aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
möglicherweise zu geringfügigen Störungseffekten in einem<br />
Umkreis von 500 m um die Klappstellen führen, so dass auch Teile des Vo-<br />
gelschutzgebietes betroffen sind bzw. sein können. Da die Klappstellen ohnehin<br />
regelmäßig zur Verbringung von Baggergut genutzt werden, sind optische<br />
<strong>und</strong> akustische Störreize nicht ungewöhnlich. Dennoch führt das Vor-<br />
haben durch eine höhere Umlagerungsfrequenz zu einer Erhöhung des Störungseinflusses,<br />
die zu zusätzlichen Meidungs- <strong>und</strong> Vergrämungsreaktionen<br />
unter den Vögeln führen können. Generell stehen den Vögeln jedoch großflächige<br />
Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Nach den Verklappungstä-<br />
tigkeiten können die betroffenen Bereiche wieder im vollen Umfang genutzt<br />
werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung entsteht durch die vorhabensbedingten<br />
Verklappungstätigkeiten nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht.
) anlagebedingte Auswirkungen:<br />
622<br />
Negative anlagebedingte Auswirkungen der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
bzw. dem Erhaltungszustand können für die wertgebenden Brut- <strong>und</strong> Gast-<br />
vogelarten ausgeschlossen werden (vgl. Diekmann & Mosebach S.216).<br />
Das Überleben <strong>und</strong> die Vermehrung der in dem Vogelschutzgebiet besonders<br />
geschützten Vogelarten bzw. der Bestand der Wert bestimmenden Arten<br />
werden vorhabensbedingt nicht beeinträchtigt.<br />
Als besonderer Schutzzweck nach Anlage 1 zum Nationalparkgesetz ist das<br />
Teilgebiet I/1 (Dollart) als Rast-, Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet für See-, Wat- <strong>und</strong><br />
<strong>Wasser</strong>vögel aufgeführt. Auswirkungen auf diesem Bereich sind nach Auf-<br />
fassung der Planfeststellungsbehörde wegen der Distanzen nicht zu erwarten,<br />
da die prognostizierten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter je-<br />
weils nur sehr lokal wirken. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die einzelnen<br />
Gutachten verwiesen, die Bestandteil der Planunterlagen sind, sowie auf<br />
die Bewertung der Planfeststellungsbehörde unter B.III.3.1.2. Für den Teilbereich<br />
I/2 sind geringfügige Auswirkungen in Form von kleinräumigen <strong>und</strong><br />
kurzzeitigen Vergrämungen durch die Verklappungstätigkeiten nicht auszuschließen.<br />
Gemessen an dem Schutzzweck der Gebiete ist nicht von einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung auszugehen, da sich die Bedingungen für die Vögel <strong>und</strong><br />
ihrer Lebensräume durch das planfestgestellte Vorhaben nicht erheblich verändern<br />
werden. . Eine vorhabensbedingte erhebliche Veränderung der Nah-<br />
rungsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> der Habitatbedingungen ist auszuschließen.<br />
Das planfestgestellte Vorhaben ist weder allein, noch im Zusammenwirken<br />
mit anderen Projekten geeignet, den Schutzzweck des EU Vogelschutzge-<br />
bietes „Niedersächsisches Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“ erheblich<br />
zu beeinträchtigen.<br />
Durch die Distanz des planfestgestellten Vorhabens zum EU-Vogel-<br />
schutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzendes Küsten-
623<br />
meer“ <strong>und</strong> die nur lokal wirkenden Auswirkungen des Vorhabens auf das<br />
<strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> die Luft als Transportmedien, ist auszuschließen, das die maß-<br />
geblichen Bestandteile des Nationalparks als EU Vogelschutzgebiet vom<br />
Auswirkungsraum des Vorhabens überlagert werden. Eine Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustandes ist daher durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
Der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes steht das Vorhaben<br />
aus oben angeführten Erwägungen ebenso nicht entgegen.<br />
Im Ergebnis kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass<br />
die Schutzzwecke des Vogelschutzgebietes, die im Nationalparkgesetz for-<br />
muliert worden sind, vorhabensbedingt beeinträchtigt werden. Eine vorhabensbedingte<br />
erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes in seinen<br />
für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen kann ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Darüber hinaus wird auch die Qualität der Ruhezone als „bedeutende Rast-<br />
Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet für Wat- <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>vögel“ vorhabensbedingt<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
- Kumulation mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten<br />
Es kann auch mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass<br />
das Vorhaben erst im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten<br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes „Nds. Wattenmeer<br />
<strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteilen führen werden (§ 34 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 BNatSchG).<br />
3.1.5.1.3 Ergebnis der Prüfung der einzelnen Gebiete<br />
Als Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass das planfestgestellte Vorhaben<br />
nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der oben geprüften Gebiete in<br />
ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestand-<br />
teile führt. Dies gilt für das FFH-Gebiet „Ems“ <strong>und</strong> das Gebiet „Unterems <strong>und</strong><br />
Außenems“ unter Berücksichtigung der angeordneten Vermeidungs- <strong>und</strong><br />
Verminderungsmaßnahmen. Eine Abweichungsprüfung gem. § 34 Abs.3
624<br />
BNatSchG ist für die Zulassung des planfestgestellten Vorhabens daher nicht<br />
erforderlich.<br />
Diese Bewertung wird von den zuständigen Fachbehörden geteilt. (NLWKN<br />
mit Stellungnahme vom 08.10.2009, LK Leer mit Stellungnahme vom<br />
14.02.2007 <strong>und</strong> 19.02.2008, LK Emsland mit Stellungnahme vom 01.03.2007<br />
<strong>und</strong> 25.02.2008).<br />
3.1.5.2 Artenschutzprüfung<br />
Das Vorhaben ist auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> des besonderen Artenschutzes<br />
gem. §§ 44, 45 BNatSchG zulässig, da artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />
vorhabensbedingt nicht erfüllt werden.<br />
Die Träger des Vorhabens haben mit Datum vom 4.9.2008 eine überarbeite-<br />
te Fassung der „Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ vorgelegt.<br />
Diese Fassung wurde den Naturschutzbehörden <strong>und</strong> den Umweltverbänden<br />
mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Bedenken gegen die saP wurden<br />
nicht vorgetragen.<br />
Gegenstand dieses Gutachtens war, ob durch den Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke <strong>und</strong> die wasserbaulichen Maßnahmen in den Bereichen<br />
Papenburg, Weener, Leer <strong>und</strong> Emden artenschutzrechtliche Verbotstatbe-<br />
stände nach §§ 39, 44 BNatSchG für die gemeinschaftsrechtlich geschützten<br />
Arten (alle europäischen Vogelarten entsprechend Art 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />
(VRL), Arten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie<br />
(FFH-Richtlinie)) <strong>und</strong> gemäß nationalem Naturschutzrecht streng geschützte<br />
Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt<br />
sind. Nicht zum Gegenstand der saP wurden die Arten gemacht, die nach<br />
nationalem Recht „besonders geschützt“ sind. Diese Einschränkung ist mit<br />
der Rechtslage vereinbar. Für national besonders geschützte Arten (§ 7<br />
Abs.2 Nr. 13 BNatSchG) gelten nach § 44 Abs. 5 BNatSchG die Verbote des<br />
§ 44 Abs. 1 BNatSchG nicht, wenn die Zugriffshandlung bei Durchführung<br />
eines Eingriffs nach § 15 BNatSchG durchgeführt wird. Dies ist vorliegend<br />
gegeben. Die nach nationalem Recht „besonders geschützten“ Arten werden
625<br />
im Rahmen der Bewertung des Vorhabens nach den §§ 14 ff. BNatSchG<br />
überprüft. Wenn im Rahmen der vorliegenden Artenschutzprüfung von den<br />
Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gesprochen wird, dann ist dies in Übereinstimmung<br />
mit der Rechtslage nur auf die gemeinschaftsrechtlich ge-<br />
schützten Arten <strong>und</strong> die national streng geschützten Arten bezogen.<br />
Naturschutzfachliche Datengr<strong>und</strong>lage für die saP waren die für die UVU<br />
durchgeführten Auswertungen von vorhandenen Datenmaterial <strong>und</strong> behördlichen<br />
Katastern, sowie eigene faunistische <strong>und</strong> floristische Bestandserhebungen<br />
des UVU-Gutachters. Es wird des weiteren auf die Unterlagen der<br />
Vorhabensträger K.6, K.7., K.8., <strong>und</strong> K.9. verwiesen. Im Übrigen sind die<br />
Träger des Vorhabens zu punktuellen Ergänzungen aufgefordert worden, der<br />
sie mit Stellungnahme vom 12.02.2009 <strong>und</strong> 24.02.2009 (per E-Mail) nachgekommen<br />
sind. Diese Datengr<strong>und</strong>lage ist aus Sicht der Planfeststellungsbe-<br />
hörde geeignet <strong>und</strong> ausreichend, um das Vorhaben hinsichtlich der artenschutzrechtlichen<br />
Belange zu überprüfen.<br />
3.1.5.2.1 Relevante Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren des Vorhabens – unterteilt nach Umbau<br />
der Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> wasserbauliche Maßnahmen – <strong>und</strong> ihre<br />
möglichen Auswirkungen auf Pflanzen <strong>und</strong> Tiere tabellarisch dargestellt. Die<br />
Tabellen entstammen größtenteils der saP, der die Planfeststellungsbehörde<br />
in der hier wiedergegeben Form folgt. Hinsichtlich der aufgeführten Wirkungen<br />
<strong>und</strong> Auswirkungsprognosen wird auf die Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />
(Unterlage F) <strong>und</strong> die in diesem Beschluss enthaltenen Ausführungen<br />
zu den Schutzgütern <strong>Wasser</strong>, Flora <strong>und</strong> Fauna verwiesen (Vgl. B.III.3.1.1<br />
<strong>und</strong> B.III.3.1.2)
- Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
626<br />
Baubedingte Wirkfaktoren<br />
Wirkfaktor Mögliche Auswirkungen auf die einzelnen Arten<br />
Überbauung von Gr<strong>und</strong>fläche, Teil-<br />
versiegelung<br />
Direkte Veränderung von Vegetations-<br />
<strong>und</strong> Biotopstrukturen<br />
Veränderung der hydrodynamischen<br />
Verhältnisse durch Bauabläufe<br />
innerhalb des Gewässers<br />
Akustische Reize (Schall) durch<br />
Baustellenbetrieb<br />
Erschütterungen hervorgerufen<br />
durch die Schwimmramme<br />
Pflanzen: Unmittelbare Beeinträchtigung durch Lebens-<br />
raumverlust im Bereich der überbauten <strong>und</strong> teilversiegelten<br />
Flächen.<br />
Tiere: Unmittelbare Beeinträchtigung durch Lebensraumverlust<br />
im Bereich der überbauten <strong>und</strong> teilversiegelten<br />
Flächen.<br />
Pflanzen: Unmittelbare Beeinträchtigung durch Entfernung<br />
von Vegetations- <strong>und</strong> Biotopstrukturen, auch Unterwasservegetation.<br />
Tiere: Lebensraumverlust durch Entfernung von Vegetations-<br />
<strong>und</strong> Biotopstrukturen.<br />
Pflanzen: mögliche Veränderung der Unterwasser- <strong>und</strong><br />
Ufervegetation durch potenzielle Veränderungen der Fließrichtung,<br />
Strömungsverhältnisse <strong>und</strong> -geschwindigkeiten.<br />
Tiere: mögliche Lebensraumveränderung durch potenzielle<br />
Veränderungen der Fließrichtung, Strömungsverhältnisse<br />
<strong>und</strong> –geschwindigkeiten.<br />
Pflanzen: Es werden keine Auswirkungen auf Pflanzenarten<br />
erwartet.<br />
Tiere: in Abhängigkeit ihrer Empfindlichkeit gegenüber<br />
Lärm können Beeinträchtigungen (Vertreibung, Stress,<br />
Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit) auftreten.<br />
Pflanzen: Es werden keine Auswirkungen auf Pflanzenarten<br />
erwartet.<br />
Tiere: Die Erschütterungen können Fluchtverhalten auslösen<br />
bzw. Störungen verursachen <strong>und</strong> ggf. physiologische<br />
Schädigungen verursachen.
Mechanische Einwirkungen durch<br />
Trittbelastungen, Befahren während<br />
der Bauzeit<br />
Wellenschlag hervorgerufen durch<br />
Bauarbeiten<br />
627<br />
Pflanzen: Veränderung der Vegetation durch Bodenverdichtung.<br />
Tiere: geringfügige Lebensraumveränderung.<br />
Pflanzen: Beeinträchtigung der Ufervegetation durch<br />
anthropogene Ufererosion.<br />
Tiere: Lebensraumveränderung durch Ufererosion.
628<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Wirkfaktor Mögliche Auswirkungen auf die einzelnen Arten<br />
Überbauung von Gr<strong>und</strong>fläche,<br />
Versiegelung<br />
Veränderung der hydrodynamischen<br />
Verhältnisse durch den neuen<br />
Pfeiler 6a <strong>und</strong> Wegfall des Pfeilers<br />
6<br />
Pflanzen: Es werden keine Auswirkungen auf Pflanzenarten<br />
erwartet.<br />
Tiere: Unmittelbare Beeinträchtigung durch Lebensraumverlust<br />
im Bereich der überbauten Fläche.<br />
Pflanzen: mögliche Veränderungen der Fließrichtung,<br />
Strömungsverhältnisse <strong>und</strong> -geschwindigkeiten können<br />
sich auf Unterwasser- <strong>und</strong> Ufervegetation auswirken.<br />
Tiere: Lebensraumveränderung durch mögliche Veränderungen<br />
der Fließrichtung, Strömungsverhältnisse <strong>und</strong><br />
–geschwindigkeiten.<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
können ausgeschlossen werden, da an dem Betrieb der Brücke keine durch<br />
den Umbau verursachten Änderungen eintreten werden. Der über die Brücke<br />
fließende Verkehr wird, da der Umbau nicht zu einer Verkehrsänderung des<br />
zugelassenen Verkehrs führt, gleichbleiben. Auch am sonstigen Betriebsgeschehen<br />
sind keinerlei Veränderungen geplant.<br />
- <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Baubedingte Wirkfaktoren<br />
Wirkfaktoren Mögliche Auswirkungen auf die einzelnen Arten<br />
Ausbaubaggerungen mit Hopperbagger<br />
Erhöhung/Reduktion der<br />
Schwebstoffgehalte/Trübung<br />
durch Baggeraktivitäten.<br />
Pflanzen: Es werden keine Auswirkungen auf Pflanzenarten<br />
erwartet.<br />
Tiere: mögliche vorübergehende Einschränkung der<br />
ökologischen Funktion der Maßnahmenbereiche. Ansaugwirkung<br />
(Fallenwirkung) durch Baggerverfahren.<br />
Pflanzen: Es werden keine Auswirkungen auf Pflanzenarten<br />
erwartet.<br />
Tiere: mögliche vorübergehende Einschränkung der<br />
Nutzung der Maßnahmenbereiche.
629<br />
Wirkfaktoren Mögliche Auswirkungen auf die einzelnen Arten<br />
Erhöhte Nähr-/ Schadstofffreiset-<br />
zung <strong>und</strong> Sauerstoffzehrung durch<br />
Baggeraktivitäten.<br />
Geringfügige Erhöhung der schiffserzeugten<br />
Belastungen u. a. auch<br />
durch die Baggergutverbringungsfahrten<br />
(Wellen usw.).<br />
Zunahme von Lärm-, Luftschadstoff-<br />
<strong>und</strong> Lichtimmissionen durch<br />
Hopperbagger.<br />
Da keine messbaren Änderungen prognostiziert werden,<br />
werden keine Auswirkungen auf Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten<br />
erwartet.<br />
Es werden keine Auswirkungen auf Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten<br />
erwartet.<br />
Tiere: in Abhängigkeit ihrer Empfindlichkeit gegenüber Lärm<br />
<strong>und</strong> Licht können Beeinträchtigungen (Vertreibung, Stress,<br />
Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit)<br />
auftreten.<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Wirkfaktoren Mögliche Auswirkungen auf die einzelnen Arten<br />
Veränderung der Tidewasserstände<br />
(Veränderung MTnw, MThb).<br />
Veränderung Strömungsgeschwindigkeiten<br />
(mittlere <strong>und</strong> maximale<br />
Emsstromgeschwindigkeiten)<br />
Die BAW prognostiziert eine Veränderung des Tidehochbzw.<br />
-niedrigwassers von +/-1 cm <strong>und</strong> eine Erhöhung<br />
des Tidenhubs um 2 cm.<br />
Pflanzen: mögliche Veränderung von tidebeeinflussten Biotopen<br />
– Verschiebung der Vegetationszonen.<br />
Tiere: für Fische mögliche Verkleinerung sublitoraler<br />
Laich-, Aufwuchs- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete (bei gleichzeitiger<br />
Vergrößerung des eulitoralen Nahrungsraums); sowie für<br />
Brutvögel Verlust von Bruthabitaten durch Veränderung<br />
von tidebeeinflussten Lebensraumtypen<br />
Die BAW prognostiziert Veränderungen der Ebbe- <strong>und</strong> Flutströmungen<br />
um +/- 5 cm/s global <strong>und</strong> bis 10/15 cm/s lokal im<br />
Bereich der angepassten Ausbautopografie.<br />
Pflanzen: möglicher Verlust von Biotopen an nicht<br />
befestigten Uferbereichen.<br />
Tiere: die Veränderungen der Strömungsgeschwindigkeit
630<br />
Wirkfaktoren Mögliche Auswirkungen auf die einzelnen Arten<br />
Verschiebung der Brackwassergrenze<br />
Richtung stromaufwärts;<br />
Zunahme der Salinität innerhalb der<br />
Brackwasserzone;<br />
Veränderung der Salinitätsamplitude.<br />
Veränderung des Sauerstoff- <strong>und</strong><br />
Nährstoffhaushaltes<br />
sind für die hier artenschutzrechtlich relevanten Tierarten (z.<br />
B. Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler) von untergeordneter Bedeutung;<br />
Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden.<br />
Die BAW prognostiziert Veränderungen +/- 0,2 PSU<br />
unterhalb des 3 Kurven-Systems, die Brackwasserzone bleibt<br />
unverändert.<br />
Pflanzen: mögliche Veränderungen in der Zusammensetzung<br />
der Flora im Bereich der Brackwasserzone.<br />
Tiere: die geringe Veränderung der Salinität ist für die<br />
hier artenschutzrechtlich relevanten Tierarten (z. B.<br />
Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler) von untergeordneter Bedeutung;<br />
Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden.<br />
Da keine messbaren Änderungen prognostiziert werden,<br />
werden keine Auswirkungen auf Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten<br />
erwartet.
631<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Wirkfaktoren Mögliche Auswirkungen auf die einzelnen Arten<br />
Unterhaltungsbaggerungen Durch die in unregelmäßigen Abständen wiederkehrenden<br />
Unterhaltungsbaggerungen in den Abschnitten der wasserbaulichen<br />
Maßnahmenbereiche ergeben sich betriebsbedingte<br />
Auswirkungen, die in ihrer Intensität analog zu<br />
den bau- <strong>und</strong> anlagenbedingten Auswirkungen zu sehen<br />
sind. Diese Wirkfaktoren werden sich auch bei der Durchführung<br />
der Unterhaltungsbaggerungen in den wasserbaulichen<br />
Maßnahmenbereichen ergeben.<br />
Da bei den Unterhaltungsbaggerungen r<strong>und</strong> 1/3 weniger<br />
Baggermengen vom WASSER- UND SCHIFFFAHRTS-<br />
AMT EMDEN (2007) prognostiziert worden sind, werden<br />
bei den Effekten wie Verlärmung sowie den Einsatz von<br />
Hopperbaggern geringere Effekte durch eine geringere<br />
Einsatzdauer angenommen.<br />
Ein wesentlicher Unterschied der Unterhaltungsbaggerungen<br />
zur Erstbaggerung ist die wiederholte Beanspruchung<br />
der zu bebaggernden Flächen, d. h. eine zeitliche Komponente,<br />
die berücksichtigt werden muss. Durch die jeweils<br />
bedarfsweise Unterhaltungsbaggerung ist im Voraus nicht<br />
festzuhalten, wie häufig der Ausbauzustand durch die Unterhaltung<br />
pro Jahr hergestellt wird.<br />
Naturschutzfachliche Vorkehrungen zur Vermeidung<br />
Im Rahmen der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter des UVPG (B.III. 3.1.1 <strong>und</strong> B.III.3.1.2) wurden sei-<br />
tens der Planfeststellungsbehörde Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung<br />
von Beeinträchtigungen von Tieren <strong>und</strong> Pflanzen festgelegt. Im Zuge<br />
der Alternativenbetrachtung (B.III. 2) wurden Alternativen, wie die Standortverlagerung<br />
<strong>und</strong> technische andere Varianten auch im Hinblick auf die Um-<br />
weltauswirkungen berücksichtigt. Die planfestgestellte technische Planung<br />
berücksichtigt die Kriterien eines minimalen Flächenverbrauchs sowie der<br />
Schonung wertvoller Biotope <strong>und</strong> Habitate. Weiterhin gelten für die Durchführung<br />
des planfestgestellten Vorhabens die Vorgaben der RAS-LP 4 (Richtli-<br />
nien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz<br />
von Bäumen, Vegetationsbeständen <strong>und</strong> Tieren bei Baumaßnahmen) sowie
632<br />
die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen <strong>und</strong> Vegetationsflä-<br />
chen bei Baumaßnahmen).<br />
Um das Arteninventar nicht vermeidbar erheblich zu beeinträchtigen sind<br />
unter A.II.5. die folgenden Vermeidungsmaßnahmen festgelegt worden.
Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
633<br />
• Einbringen der Stahlsp<strong>und</strong>wandbohlen <strong>und</strong> Stahlpfähle zur Tiefgründung<br />
sowie Betonierarbeiten in der Tageszeit von 7.00 – 20.00 Uhr begrenzt<br />
auf 8 St<strong>und</strong>en beim Einbringen der Bohlen mittels Hochfrequenzrüttler<br />
<strong>und</strong> sonstige Lärmminderungsmaßnahmen.<br />
- Bauausschlusszeit vom 14.04 bis 15.06 für Drucksondierungen, Pfahlrammungen,<br />
Baugrubenherstellung, Versetzen der Dalben. In der Zeit<br />
vom 01.04. bis zum 13.04. waren die vorstehend ausgeschlossenen<br />
Arbeiten zulässig, sofern die <strong>Wasser</strong>temperatur 12° C nicht erreichte.<br />
Die Träger des Vorhabens hatten während dieser Arbeiten die <strong>Wasser</strong>temperatur<br />
kontinuierlich zu messen <strong>und</strong> zu dokumentieren. Er-<br />
gänzend waren die Rammarbeiten im April mit der sog. „soft-start“ Methode<br />
durchzuführen.<br />
Sämtliche Bauarbeiten fanden daher außerhalb der Einwanderungs<strong>und</strong><br />
Laichphase der Finte statt, da diese erst ab 12° C <strong>Wasser</strong>temperatur<br />
einwandert <strong>und</strong> bei ca. 15° C <strong>Wasser</strong>temperaturen laicht.<br />
• Anlegung der Baustelleneinrichtungsfläche vor dem 01.04.<br />
• Festsetzung der folgenden in der SaP auf S. 15 von den Trägern des<br />
Vorhabens vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen :<br />
o Reduzierung des Bodenauf- <strong>und</strong> -abtrag auf ein Mindestmaß<br />
o Einsatz biologisch abbaubarer Betriebs- <strong>und</strong> Schmierstoffe beim<br />
Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />
o Reduzierung der Versiegelung auf ein Mindestmaß. Nach Fertigstellung<br />
der Baumaßnahme fach- <strong>und</strong> sachgerechte Rekultivierung<br />
o Entfernung aller bauzeitlichen Einrichtungen usw. nach Beendigung<br />
der Baumaßnahme<br />
o Lockerung der verdichteten Böden nach Beendigung der Baumaßnahme<br />
o Ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfallstoffe<br />
<strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
• Ausschluss der herstellungsbedingten wasserbaulichen Ausbaumaßnahmen<br />
in der Zeit vom 1. April bis 15.Juni
634<br />
• Ausschluss der herstellungsbedingten wasserbaulichen Ausbaumaßnah-<br />
men für den Maßnahmebereich Emden (bis zum Einmündungsbereich<br />
Dollart) in der Zeit vom 15.09 bis 30.11.<br />
3.1.5.2.2 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />
Das Vorhaben verstößt gegen keinerlei artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />
gemäß § 44 Abs.1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG.<br />
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass innerhalb dieser Überprüfung<br />
der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nur überprüft wird, ob durch<br />
die Vorhaben gemeinschaftsrechtlich geschützte oder national streng geschützte<br />
Arten berührt <strong>und</strong> bezüglich dieser Arten Verbotstatbestände erfüllt<br />
werden.<br />
Nach der vorliegenden saP sind im Untersuchungsgebiet keine nur nach nationalem<br />
Recht streng geschützten Tierarten vorhanden. Dieser Einschät-<br />
zung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an, zumal seitens der Fachbehörden<br />
oder Verbände keine anderslautenden Hinweise eingegangen<br />
sind. Daher werden hier nur die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände in<br />
Bezug auf die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten geprüft.<br />
Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie<br />
- Pflanzen<br />
Die Gutachter der saP konnten Im Untersuchungsraum keine gemäß Anhang<br />
IV der FFH-Richtlinie geschützten Pflanzenarten nachweisen. Die Planfest-<br />
stellungsbehörde schließt sich dieser Einschätzung an. Auch in diesem Zusammenhang<br />
wurden seitens der beteiligten Naturschutzverbände <strong>und</strong> Na-<br />
turschutzbehörden keine anderslautenden Erkenntnisse vorgetragen.<br />
- Säugetiere<br />
Im Untersuchungsraum kommen nachgewiesen nur die Teichfledermaus<br />
(Myotis dasycneme) <strong>und</strong> der Schweinswal (Phocoena phocoena) als nach<br />
Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Säugetierarten vor:
635<br />
Biber <strong>und</strong> Fischotter sind nur potentiell vorkommende Säugetierarten an<br />
der Ems. Nachweise, auch von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten, konnten für<br />
diese Arten in den letzten Jahren im Untersuchungsraum nicht erbracht werden.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs.1 BNatSchG können daher nicht<br />
erfüllt werden.<br />
Hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten der Fledermäuse<br />
ist der Untersuchungsraum für mehrere gemeinschaftsrechtlich geschützten<br />
Arten potentiell geeignet. Aus den Verbreitungskarten der atlantischen Region<br />
zu den FFH-Arten des Nationalen Berichtes des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz<br />
(BfN) ergeben sich aber lediglich Hinweise auf ein Vorkommen der<br />
Teichfledermaus im Untersuchungsraum. Die nachfolgenden Ausführungen,<br />
die auf die Teichfledermaus bezogen sind, können auf die anderen potentiell<br />
vorkommenden Fledermausarten übertragen werden.<br />
Die als sehr selten geltende Teichfledermaus ist eine Gebäudefledermaus,<br />
die die Unterems als Jagdgebiet benutzt. Bei ihrem Jagdflug fliegen die Tiere<br />
in einem schnellen geradlinigen Flug in 10-60 cm Höhe über der <strong>Wasser</strong>oberfläche.<br />
Die Weibchen suchen als Wochenstuben Quartiere in <strong>und</strong> an<br />
alten Gebäuden auf. Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in<br />
Höhlen, Stollen, Brunnenschächten oder Eiskellern bezogen. Die Winterquar-<br />
tiere werden zwischen September <strong>und</strong> Dezember bezogen <strong>und</strong> ab Mitte<br />
März/Mittel April wieder verlassen.<br />
Eine genaue Kontrolle des Brückenbauwerks der Jann-Berghaus-Brücke<br />
ergab, dass dieses keine geeigneten Strukturen für mögliche Fledermausquartiere<br />
bietet. F<strong>und</strong>e von Fledermäusen konnten sich daher dort auch nicht<br />
ergeben.<br />
Das Vorhaben verstößt in Bezug auf die Teichfledermaus nicht gegen das<br />
Verbot des § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG.<br />
Zwar stellt das baubedingte Kollisionsrisiko mit den Baggerschiffen, speziell<br />
während des Jagdfluges der Fledermäuse ein potentielles Gefährdungspo-<br />
tential dar, es wird aber davon ausgegangen, dass die Fledermäuse das<br />
langsam fahrende Baggerschiff – es wird pro Maßnahmebereich jeweils nur
636<br />
ein Hopperbagger eingesetzt – mit ihrem Ortungssystem genau lokalisieren<br />
können <strong>und</strong> daher ein Ausweichen möglich ist.<br />
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Exemplare in<br />
Kollisionen mit den Baggerschiffen geraten können. In Übereinstimmung mit<br />
dem Urteil des BVerwG vom 09.07.2008 (9 A 14/07) ist dieses potentielle<br />
Risiko aber noch nicht ausreichend, um dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />
BNatSchG zu unterfallen. Der Tötungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr.1<br />
BNatSchG ist nur dann erfüllt, wenn sich das Kollissionsrisiko für die betroffene<br />
Tierart in signifikanter Weise durch das Vorhaben erhöht. Dies ist<br />
dann gegeben, wenn die vorhabensbedingten Verluste unterhalb der Gefahrenschwelle<br />
in einem Risikobereich bleiben, der mit einem Verkehrsweg im<br />
Naturraum immer verb<strong>und</strong>en ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegeben<br />
Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Na-<br />
turgeschehens Opfer einer anderen Art werden (vgl. BVerwG aaO Rdnr. 91).<br />
Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ist durch die Baggerungen kein erhöhtes,<br />
über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehendes Kollisionsrisiko<br />
mit Schiffen an der Ems für die Teichfledermaus gegeben. Eine für die Ems<br />
aus dem Jahr 2005 vorliegende Schiffsverkehrsstatistik der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong> weist für die Strecke von Emden bis Leer<br />
11.184 Schiffe <strong>und</strong> für den Bereich Leer bis Papenburg 9.904 Schiffe auf.<br />
Der Einsatz der Hopperbagger erhöht das Kollisionsrisiko nicht maßgeblich.<br />
Diese Bewertung trägt auch unter Berücksichtigung einer Beleuchtung der<br />
Schiffe. Die Hauptaktivitätszeit der Baggerschiffe erfolgt während des Tageslichtes.<br />
Sofern in der Dämmerung oder im Dunkeln gebaggert wird, ist lediglich<br />
eine normale Decksbeleuchtung an. Auch wenn die Beleuchtung zur Anlockung<br />
von Insekten (Beutetiere) führt, wird das Ortungssystem der Fledermäuse<br />
durch Licht nicht beeinträchtigt. Das Kollisionsrisiko erhöht sich<br />
dadurch nicht.<br />
Auch ist nicht davon auszugehen, dass die Fledermäuse im Bereich der<br />
Jann-Berghaus-Brücke mit Baumaschinen <strong>und</strong> Baustelleneinrichtungen kolli-
637<br />
dieren werden <strong>und</strong> dadurch zu Schaden kommen. Zum einen da die Bauar-<br />
beiten an der Brücke aus Gründen des Lärmschutzes ohnehin am Tag statt-<br />
finden, zum anderen da Fledermäuse stehende bzw. sich langsam bewe-<br />
gende Baukörper <strong>und</strong> Baumaschinen rechtzeitig <strong>und</strong> lagegenau orten kön-<br />
nen.<br />
Das Vorhaben verstößt in Bezug auf die Teichfledermaus auch nicht gegen<br />
das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.<br />
Eine Störung der Fledermäuse während der Fortpflanzungs-, Aufzucht.,<br />
Mauser-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderungszeiten (d.h. während besonders<br />
sensibler Lebensphasen) kann ausgeschlossen werden, da der Untersuchungsraum<br />
den Fledermäusen nur als Jagdhabitat dient <strong>und</strong> nicht davon<br />
auszugehen ist, dass sowohl die Arbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke (die<br />
tagsüber stattfinden) noch die wasserbaulichen Maßnahmen, die nur teilwei-<br />
se in der Dämmerung <strong>und</strong> nachts stattfinden, die Teichfledermaus in ihrem<br />
Jagderfolg behindern werden.<br />
Da keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Teichfledermaus betroffen<br />
sind – diese sind nicht im Untersuchungsraum angesiedelt – kann ein Verstoß<br />
gegen das Verbot des § 44Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht prognostiziert<br />
werden.<br />
Das Vorhaben verstößt auch hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlich geschützten<br />
Schweinswales nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG.
638<br />
Der Schweinswal lebt in den Küstengewässern vor Europa, wobei er im<br />
Frühjahr in die Küstengewässer wandert <strong>und</strong> im Herbst in die küstenfernen<br />
Gebiete zieht. Schweinswale ernähren sich fast ausschließlich von Fischen,<br />
daneben aber auch von Krebstieren <strong>und</strong> Tintenfischen. Aus der „Karte der<br />
Sichtungen von Schweinswalen“ des Nationalparks Wattenmeer“ – Stand<br />
13.08.2008 wurden im Maßnahmebereich Emden 3 bis 6 Exemplare gesichtet.<br />
Die Unterems zählt nicht zu den regelmäßig aufgesuchten Gebieten. Sie<br />
dient nicht als Hauptnahrungs-, Ruhe <strong>und</strong> Reproduktionsstätten der<br />
Schweinswale. Eine höhere Nachweishäufigkeit im Frühjahr ist durch das<br />
Aufsteigen anadromer Fischarten begründet, denen die Schweinswale zum<br />
Nahrungserwerb folgen.<br />
Das Vorhaben verstößt in Bezug auf den Schweinswals nicht gegen das<br />
Verbot des § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG.<br />
Sollte sich während der Durchführung der wasserbaulichen Maßnahmen ein<br />
Schweinswals im oder in der Nähe der Maßnahmebereiche aufhalten, wird<br />
davon ausgegangen, dass das Tier den langsam bewegenden, bauausführenden<br />
Baggern ausweichen <strong>und</strong> es somit nicht zu Verletzungen oder gar<br />
Tötungen von Exemplaren kommen wird. Dies ist darin begründet, dass<br />
Schweinswale sich unter <strong>Wasser</strong> mit Hilfe von hochfrequenten Klicklauten<br />
(Ultraschall) orientieren, die sie aussenden, um u. a. anhand des zurückgeworfenen<br />
Echos ein Bild von ihrer Umgebung zu bekommen. Potentielle Kollisionsrisiken<br />
bestehen zwar noch, aber es ist nicht davon auszugehen, dass<br />
diese vorhabensbedingt signifikant im Vergleich zum allgemeinen Schiffskollisionsrisiko<br />
erhöht sind.<br />
Auch ein Verstoß gegen das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2<br />
BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Das Ausweichen der Baggerschiffe<br />
kann hinsichtlich der Schweinswale noch nicht als Störung verstanden<br />
werden.<br />
Der Einsatz der Hopperbagger, die die durch diesen Beschluss genehmigten<br />
Maßnahmen umsetzen, stellt nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
keine merkliche Mehrbelastung dar. Im Übrigen ist die Unterems für die
639<br />
Schweinswale auch kein Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- oder<br />
Wandergewässer.<br />
Da der Schweinswal in der Unterems keine Fortpflanzungs- oder Ruhestät-<br />
ten hat, ist eine Verbotsverwirklichung des § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG ausgeschlossen.<br />
Eine Verbotsüberprüfung hinsichtlich des Umbaus der Jann-Berghaus-<br />
Brücke in Bezug auf den Schweinswal erübrigt sich, da dieser Bereich nur<br />
sehr selten aufgesucht wird, so dass dort befindliche Tiere als Irrgäste be-<br />
trachtet werden können.<br />
- Fische<br />
Das Vorhaben verstößt auch nicht gegen die Verbotstatbestände des § 44<br />
Abs. 1 BNatSchG in Bezug auf gemeinschaftsrechtlich geschützte Fischarten.<br />
Zwar wurde der Schnäpel, als FFH Anhang IV-Art, vereinzelt von Emsfi-<br />
schern, die Nachweise aus Beifängen anführen, gemeldet, jedoch gilt er offiziell<br />
als an der Ems verschollen. Die für die Begutachtungen erforderlichen<br />
Befischungen (vgl. Unterlage K.8 <strong>und</strong> Ergänzungsgutachten vom<br />
14.09.2007) konnten keinen Nachweis von Schnäpeln im Untersuchungs-<br />
raum erbringen. Die Rote-Liste kategorisiert ihn in die Gruppe 0 ein. Etablierte<br />
Vorkommen an der Ems sind nicht bekannt. Dies mag vor allem darin begründet<br />
sein, dass die Ems in ihrer heutigen Ausprägung kein geeignetes<br />
Laichgebiet für den Schnäpel darstellt. Dieser benötigt Kies oder Sand zur<br />
Eiablage <strong>und</strong> es müssen gute Sauerstoffverhältnisse existieren. Auf Gr<strong>und</strong><br />
der Verschlickung <strong>und</strong> der negativen Sauerstofflage an der Ems sind diese<br />
Bedingungen nicht erfüllt. Es wird daher davon ausgegangen, dass der<br />
Schnäpel im Untersuchungsgebiet nicht vorkommt <strong>und</strong> vereinzelt vorkommende<br />
Tiere als Irrgäste einzustufen sind. Daher kann durch das Vorhaben<br />
nicht gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Bezug auf den Schnäpel<br />
verstoßen werden.
640<br />
Entsprechendes gilt hinsichtlich der FFH-Anhang IV-Art des Störs. Zwar gibt<br />
es vereinzelte Nachweise des Störs in der Unterems, es wird aber davon<br />
ausgegangen, dass es sich wiederholt um nichteinheimische Störarten <strong>und</strong><br />
Hybriden gehandelt hat. Die für die Begutachtungen erforderlichen Befischungen<br />
(vgl. Unterlage K.8 <strong>und</strong> Ergänzungsgutachten vom 14.09.2007)<br />
konnten keinen Nachweis von Stören im Untersuchungsraum erbringen.<br />
Auch der Stör gilt an der Ems als verschollen, der Rote-Liste–Status ist 0.<br />
Ebenso ist auch bei dieser Fischart nicht von einem etablierten Vorhaben<br />
auszugehen, da die Ems in ihrer heutigen Ausprägung kein geeignetes<br />
Laichhabitat aufweist. Auch der Stör benötigt Kiesbetten zum Laichen. Diese<br />
sind an der Ems nicht vorhanden. Daher kann durch das Vorhaben nicht gegen<br />
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Bezug auf den Stör verstoßen<br />
werden.<br />
- Reptilien, Amphibien <strong>und</strong> Insekten<br />
Im gesamten Untersuchungsgebiet gibt es laut saP, der sich die Planfeststel-<br />
lungsbehörde anschließt, keine vom Anhang IV der FFH-Richtlinie gemeinschaftsrechtlich<br />
geschützten Reptilien, Amphibien <strong>und</strong> Insekten. Dies gilt<br />
auch für den Bereich der Jann-Berghaus-Brücke. Weder von den Naturschutzbehörden<br />
noch von den Naturschutzverbänden wurden anderslautende<br />
Informationen mitgeteilt. Im Ergebnis kann hinsichtlich dieser Artengruppen<br />
nicht gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände in Ermange-<br />
lung gemeinschaftsrechtlich geschützter Tierarten verstoßen werden.<br />
Arten der Vogelschutzrichtlinie<br />
Im Untersuchungsraum kommen zahlreiche Vogelarten, die von Art 1 der<br />
VRL erfasst sind, tatsächlich vor, insoweit wird auf die Tabellen 8 <strong>und</strong> 9 der<br />
saP verwiesen. Gr<strong>und</strong>lage dieser Tabelle waren insbesondere die folgenden<br />
Untersuchungen der Träger des Vorhabens<br />
• Avifaunistisches Gutachten „Maßnahmebereich der Jann-Berghaus-<br />
Brücke“ Stand Januar 2007“<br />
• „Ergebnisse der Gastvogelzählungen aus dem Winter 2006/07 Stand<br />
10.10.2007“
641<br />
• „Ergebnisse der Brutvogelkartierung aus dem Jahr 2007 – Stand<br />
07.11.2007“<br />
Des Weiteren wurden Daten des NLWKN <strong>und</strong> weiterer Untersuchungen zu<br />
anderen Vorhaben im Planungsraum ausgewertet.<br />
Im Untersuchungsraum kommen nachgewiesen 93 Brutvogelarten (vgl. Tabelle<br />
8 der saP) vor, von denen die folgenden 17 streng geschützt sind:<br />
• Rohrweihe<br />
• Mäusebussard<br />
• Tüpfelsumpfhuhn<br />
• Wachtelkönig<br />
• Säbelschnäbler<br />
• Flussregenpfeifer<br />
• Sandregenpfeifer<br />
• Seeregenpfeifer<br />
• Kiebitz<br />
• Bekassine<br />
• Uferschnepfe<br />
• Großer Brachvogel<br />
• Rotschenkel<br />
• Blaukelchen<br />
• Schilfrohrsänger<br />
• Ortolan<br />
• Grauammer<br />
Die markierten Arten sollen als Beispiele für die unterschiedlichen Bedürfnis-<br />
se an die Umgebung näher charakterisiert werden, um danach überprüfen zu<br />
können, ob das Vorhaben gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG verstößt. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
sinnvoll, da bestimmte Vogelgruppen ähnliche Bedürfnisse<br />
haben bzw. ähnlich auf äußere Einflüsse reagieren.
642<br />
Der Kiebitz ist in Deutschland ein weit verbreiteter Brutvogel, deren Bestand<br />
deutliche Rückgangstendenzen aufweist. Die Vogelart brütet hauptsächlich in<br />
offenen, flachen Landschaften mit kurzem Gras, auf Wiesen <strong>und</strong> Weiden, u<br />
.a. an Gewässerrändern <strong>und</strong> auf Feuchtwiesen. Auch auf Feldern <strong>und</strong><br />
Äckern sind brütende Kiebitze anzutreffen. Kiebitze sind standorttreue Brüter.<br />
Sie sind relativ früh – bereits im März - am Brutort anzutreffen. Die Brutperiode<br />
endet spätestens ca. Mitte bis Ende Juni. Die Jungvögel sind Nestflüchter,<br />
die nach dem Schlupf mit den Elterntieren in der näheren <strong>und</strong> weiteren Um-<br />
gebung der Nester umherstreifen.<br />
Die Bestandserhebungen im Jahre 2007 zeigten, dass zwischen den Brutstellen<br />
der Kiebitze <strong>und</strong> den Maßnahmenbereichen mindestens ein Abstand<br />
von 150 m eingehalten wird.<br />
Der Schilfrohrsänger besiedelt den Rand von Gewässern, das mit Schilf, ho-<br />
hen Gräsern, Brennnesseln <strong>und</strong> einzelnen Büschen bestanden ist. Die Nester<br />
der Schilfrohrsänger stehen zumeist auf feuchtem Boden oder dicht dar-<br />
über in altem Gras oder Schilf. Stängel <strong>und</strong> Zweige in unmittelbarer Nestnähe<br />
werden in ihre Wände eingewoben. Insgesamt gelten Schilfrohrsänger als<br />
wenig scheu <strong>und</strong> sehr lebhaft.<br />
Die Bestandserhebungen im Jahre 2007 zeigten, dass zwischen den Brut-<br />
stellen der Schilfrohrsänger <strong>und</strong> den Maßnahmenbereichen mindestens ein<br />
Abstand von 150 m eingehalten wird.<br />
Der Rotschenkel lebt an Küsten <strong>und</strong> flachen Gewässern, wie z. B. Feuchtwiesen<br />
in ganz Europa. Die Vögel brüten bevorzugt auf Weiden <strong>und</strong> auch<br />
unbeweideten Wiesen, am liebsten aber dort, wo Salzwiesen naturbelassen<br />
wachsen. Die Jungvögel sind Nestflüchter.<br />
Die Bestandserhebungen im Jahre 2007 zeigten, dass zwischen den Brutstellen<br />
der Rotschenkel <strong>und</strong> den Maßnahmenbereichen mindestens ein Ab-<br />
stand von 200 m eingehalten wird.<br />
Die Rohrweihe wählt als Neststandort oft dichte <strong>und</strong> weite Röhrichtbestände<br />
an Seen <strong>und</strong> Flüssen. Die Nester werden zumeist im dichten Röhricht über<br />
dem <strong>Wasser</strong> erbaut. Die Vögel kehren Ende März / Anfang April aus dem
643<br />
Winterquartier zurück. Die geschlüpften Jungtiere verlassen im Alter von 26-<br />
30 Tagen das Nest <strong>und</strong> bleiben dann in Nestnähe im Schilf.<br />
Die Bestandserhebungen im Jahre 2007 zeigten, dass zwischen den Brutstellen<br />
der Rohrweihe <strong>und</strong> den Maßnahmenbereichen mindestens ein Ab-<br />
stand von 200 m eingehalten wird.<br />
Im Untersuchungsraum kommen nachgewiesen 66 Gastvogelarten (vgl.<br />
Tabelle 9 der saP) vor, von denen die folgenden 15 streng geschützt sind:<br />
• Eissturmvogel<br />
• Singschwan<br />
• Kornweihe<br />
• Sperber<br />
• Mäusebussard<br />
• Säbelschnäbler<br />
• Sandregenpfeifer<br />
• Goldregenpfeifer<br />
• Kiebitz<br />
• Alpenstrandläufer<br />
• Kampfläufer<br />
• Bekassine<br />
• Uferschnepfe<br />
• Großer Brachvogel<br />
• Rotschenkel<br />
Die markierten Arten sollen als Beispiele für die unterschiedlichen Bedürfnis-<br />
se an die Umgebung näher charakterisiert werden, um danach überprüfen zu<br />
können, ob das Vorhaben gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG verstößt. Aus oben dargelegten Gründen wird diese Vorgehensweise<br />
von der Planfeststellungsbehörde als sinnvoll erachtet.<br />
Der Alpenstrandläufer lebt während der Brutzeit hauptsächlich in vielen arktischen<br />
T<strong>und</strong>ren. Die Unterems mit ihren angrenzenden weitläufigen Wiesen<br />
<strong>und</strong> Weiden gilt als bedeutender Rastort für diese Vogelart auf dem Weg zu<br />
ihren Überwinterungsplätzen an der Atlantikküste von Irland über Frankreich
644<br />
bis Mauretanien. Auch wenn Einzelvögel ganzjährig zu erwarten sind, ist<br />
Hauptdurchzugszeit März bis Mai <strong>und</strong> August bis Oktober.<br />
Der Goldregenpfeifer nutzt als Brutgebiete nasse Heiden, moorige Grasflä-<br />
chen <strong>und</strong> Hochmoore. Zur Nahrungssuche begibt er sich auch auf angrenzende<br />
Weiden, Wiesen <strong>und</strong> Äcker. Die Nahrung dieser Vogelart besteht<br />
überwiegend aus Insekten <strong>und</strong> deren Larven, aus Larven, Würmern <strong>und</strong> kleinen<br />
Schnecken. Die emsnahen Grünlandbereiche werden vom Goldregenpfeifer<br />
als Durchzugs-, Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiet genutzt. Auch wenn<br />
Einzelvögel ganzjährig zu erwarten sind, treten größere Rastvögelansammlungen<br />
von Juli bis Dezember <strong>und</strong> von Februar bis Mai an der Ems auf.<br />
Durch das Vorhaben wird hinsichtlich der Vögel nicht gegen die Verbote des<br />
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Eventuell können die Baggereinsätze zu<br />
einer zeitlich befristeten, kleinräumigen Änderung des Verteilungsmusters<br />
führen.<br />
Es liegt kein Verstoß gegen das Beeinträchtigungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr.<br />
1 BNatSchG vor. Die wasserbaulichen Maßnahmen bewirken keine Entnahme,<br />
Tötung oder Verletzung von Vögeln oder Eiern.<br />
Die Baggerungen zur Herstellung <strong>und</strong> Unterhaltung finden ausschließlich im<br />
aquatischen Bereich statt <strong>und</strong> es ist davon auszugehen, dass die Vögel den<br />
Baggerschiffen – in jedem Maßnahmebereich wird nur ein Hopperbagger<br />
eingesetzt - ausweichen werden. Ein über das allgemeine Lebensrisiko signi-<br />
fikant gesteigertes Kollisionsrisiko ist durch die wasserbaulichen Baumaßnahmen<br />
nicht gegeben.<br />
Auch die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens bewirken keinerlei<br />
Verletzungen oder Tötungen von Vögeln oder ihren Eiern. Nach den vorliegenden<br />
Prognosen wird sich bei Umsetzung der bedarfsbezogenen Baggerarbeiten<br />
der mittlere Tidewasserstand um ca. 1 cm verändern. Eine Erhöhung<br />
der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflächen durch einen An-<br />
stieg des mittleren Tidehochwassers ist daher nicht ausgeschlossen. Auswir-
645<br />
kungen auf adulte Vögel sind angesichts deren Mobilität <strong>und</strong> der langsam<br />
eintretenden Veränderung nicht zu erwarten.<br />
Jedoch kann sich grds. die Erhöhung der Überflutungshäufigkeit von Außen-<br />
deichsflächen auf die Habitate von Wiesenbrütern auswirken. Der Gutachter<br />
der Träger des Vorhabens kommt daher zu dem Ergebnis, dass Gelegeverluste<br />
/ Verluste einzelner Eier als Entwicklungsform der Vögel nicht gänzlich<br />
ausgeschlossen werden können. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung<br />
kann nur für Brutvögel eintreten, die in unmittelbarer Nähe der Ufer brüten<br />
<strong>und</strong> deren Nester nicht von höheren Bereichen umgeben sind. Der unmittelbare<br />
Uferbereich wird jedoch kaum von Bodenbrütern zur Brut genutzt. So<br />
siedeln die Wiesenbrüter der Küstenmarschen bevorzugt in den deichfernen<br />
gerade ausreichend hoch gelegenen Teilen von extensiv genutzten Grünland-<br />
<strong>und</strong> Salzwiesenbereichen mit weitgehend kurzer Vegetation. Nistplätze<br />
sind auch nach Durchführung der Vorhaben aufgr<strong>und</strong> der geringfügigen Zunahme<br />
der Überflutungshäufigkeit <strong>und</strong> ausreichender Geländehöhen weiterhin<br />
vorhanden, zumal der vorhabensbedingte Anstieg des Tidehochwassers<br />
von 1 cm als sehr geringer Wert anzusehen ist, der sich in der anhand von<br />
Messungen aus der natürlichen Variabilität kaum herausfiltern lassen wird.<br />
Auch sind die Vögel, die im Uferbereich nisten, in der Lage, Gelegeverluste<br />
durch Nachgelege zu kompensieren. Es wird von der Planfeststellungsbehörde<br />
daher nicht erwartet, dass sich auftretende Gelegeverluste bzw. Be-<br />
standsveränderungen überhaupt auf das Vorhaben zurückführen lassen.<br />
Eine Verbotsverwirklichung wird vom Fachgutachter daher abgelehnt.<br />
Dieser Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Die oben<br />
genannte Rechtsprechung des BVerwG zum verbotserfüllenden Kollisionsrisiko<br />
kann auf die vorliegende Konstellation übertragen werden. Dass einzelne<br />
Exemplare von Vogeleiern durch Überflutungen zu Schaden kommen<br />
können ist für die an der Ems brütenden Vögel keine unbekannte Gefahr.<br />
Gelegeverluste durch Sommerüberflutungen kommen immer wieder vor. Jede<br />
vorhabensbedingte Tötung von Gelegen durch Anstieg des Tidehochwassers<br />
unter das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG subsumieren
646<br />
zu müssen, würde dazu führen, dass die nach dem artenschutzrechtlichen<br />
Regelungsgefüge als Ausnahmen konzipierten Vorschriften zum Regelfall<br />
werden würden. Daher muss das Tötungsverbot sachgerecht ausgelegt werden.<br />
Es muss auch hier überprüft werden, ob sich das vorhabensbedingte<br />
Risiko der Tötung von Gelegen im Vergleich zum Naturzustand signifikant<br />
erhöht. Wie dargelegt ist es ein übliches Risiko für an <strong>Wasser</strong> brütende Vö-<br />
gel durch Sommerüberflutungen ihre Gelege zu verlieren. Auch schwankt der<br />
<strong>Wasser</strong>stand durch Windeinflüsse <strong>und</strong> Wellenschlag von Schiffen ohnehin<br />
um mehrere Zentimeter, auf diese natürlichen Einflüsse sind die Vögel beim<br />
Bau ihrer Nester eingerichtet. Im Vergleich zu diesem Risiko ist die vorhabensbedingte<br />
Erhöhung des mittleren Tidehochwassers um bis zu 1 cm als<br />
gering einzuschätzen. Im Übrigen ist in den meisten Bereichen der Ems das<br />
Ufer ohnehin mit Steinschüttungen befestigt, auf denen nicht gebrütet wird.<br />
Im Ergebnis wird daher auch eine Tatbestandserfüllung des § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />
BNatSchG in Bezug auf den vorhabensbedingten Tidehochwasseranstieg<br />
ausgeschlossen.<br />
Auch durch den Umbau Jann-Berghaus-Brücke werden Tötungen oder<br />
Verletzungen von Vögeln oder Eiern nicht bewirkt. Die Anlegung der Baustel-<br />
leneinrichtungsfläche erfolgte vor dem 1.4.<br />
Ein Verstoß gegen das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG liegt<br />
aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor. Eine Störung ist immer dann ge-<br />
geben, wenn es sich um äußere Einwirkungen handelt, die sich negativ auf<br />
das Energie- <strong>und</strong> / oder Zeitbudget eines Tieres auswirken können. Tiere<br />
können durch Kompensation auf einen Störreiz mit der Änderung ihres Raum<br />
– <strong>und</strong> / oder Zeitbudgets reagieren. Durch Anpassung oder Gewöhnung kön-<br />
nen Reaktionen nicht so heftig oder gar nicht ausfallen. Ein Störreiz ist in<br />
seiner Wirkung gravierend, wenn die Anpassung des Individuums überfordert<br />
<strong>und</strong> seine Fitness gemindert ist. Nach der Neufassung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />
muss diese Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,<br />
Mauser-, Überwinterungs- oder Wanderzeiten erfolgen. Des Weiteren muss<br />
der Grad der Störung erheblich sein, wobei die Erheblichkeit im Gesetz durch<br />
eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer Art definiert wird.
647<br />
Zur Herstellung <strong>und</strong> Unterhaltung der wasserbauliche Maßnahmebereiche<br />
sind Baggerungen notwendig. Diese Baggerungen haben folgende in Bezug<br />
auf das Störungsverbot relevante bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkungen:<br />
• Trübungsfahnen <strong>und</strong> dadurch Vergrämung der Fische<br />
• Scheuchwirkung durch Bewegungen, Silhouettenwirkung <strong>und</strong> nächtliche<br />
Beleuchtung der Baggerschiffe<br />
• Lärmimmissionen<br />
Keine dieser vorhabensbedingten Auswirkungen zieht eine erhebliche Störung<br />
im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nach sich. Durch die von den<br />
Baggerungen bewirkten Trübungsfahnen verändern sich die Lichtverhältnisse,<br />
wodurch potentielle Beute für Vögel schwerer zu lokalisieren <strong>und</strong> zu er-<br />
greifen ist. Des Weiteren wird durch die Trübungsfahnen auch die Fischfauna<br />
örtlich vergrämt, andererseits werden jedoch auch in einem gewissen Um-<br />
fang Fische <strong>und</strong> andere <strong>Wasser</strong>tiere durch die Baggeraktivität an die Oberfläche<br />
befördert <strong>und</strong> stehen dann als potentielle Beuteobjekte zur Verfügung.<br />
Da die Trübungsfahnen aber zeitlich <strong>und</strong> örtlich durch die Baggerungen be-<br />
grenzt sind, können sich die Vögel darauf einstellen <strong>und</strong> auf andere Bereiche<br />
ausweichen. Eine Negativauswirkung im oben genannten Sinne ist nicht ge-<br />
geben. So dass eine Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG in<br />
dieser Vorhabensauswirkung nicht gesehen werden kann.<br />
Auch durch die Bewegungen auf den Baggerschiffen, Silhouettenwirkung<br />
<strong>und</strong> nächtliche Beleuchtung der Baggerschiffe können zwar Scheuchwirkungen<br />
entstehen, diese können aber für das Vorhabensgebiet als gering bewertet<br />
werden, da es auf Gr<strong>und</strong> des ohnehin auf der Ems verkehrenden Schiffsverkehrs,<br />
dazu zählen auch die Baggerschiffe, davon auszugehen ist, dass<br />
die Vögel an diese Störquellen gewöhnt sind. Die Silhouette der Schiffe oder<br />
Saugbagger inkl. derer nächtlicher Beleuchtung wird von den Vögeln als einheitlicher<br />
Reiz wahrgenommen, dessen Konsequenz jedoch als harmlos von<br />
den Vögeln bewertet wird. Eine Störwirkung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2<br />
BNatSchG ist nicht anzunehmen.
648<br />
Auch durch die von den Baggerschiffen <strong>und</strong> die Baggerung selber ausge-<br />
henden Lärmimmissionen werden keine erheblichen Störungen im Sinne des<br />
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG auf die Vogelwelt bewirkt.<br />
Lärmimmissionen können zum einen direkte Auswirkungen haben, die mög-<br />
licherweise zu Flucht- <strong>und</strong> / oder Angriffsreaktionen führen können. Zum an-<br />
deren können Lärmimmissionen aber auch zu einer Störung der Kommunika-<br />
tion von Singvögeln führen, die u.a. bei der Abgrenzung eines Reviers, bei<br />
der Arterkennung <strong>und</strong> Identifikation des Individuums <strong>und</strong> bei der Partnerfin-<br />
dung eine große Rolle spielt. Auf Gr<strong>und</strong> bekannter Labordaten zur Wahrnehmung<br />
von Signalen bei Störschall ist zu erwarten, dass bei Störungs-<br />
schallpegeln unter 47 dB(A) eine Beeinträchtigung der Avifauna ausgeschlossen<br />
werden kann <strong>und</strong> oberhalb dieses Wertes nach der Stressanfällig-<br />
keit der betroffenen Arten im jeweiligen Gebiet unterschieden werden muss.<br />
Laut Darstellungen des Gutachters der Träger des Vorhabens, der sich die<br />
Planfeststellungsbehörde anschließt, ist nach neueren Untersuchungen über<br />
Vögel <strong>und</strong> Verkehrslärm die Maskierungsanfälligkeit artspezifisch <strong>und</strong> hängt<br />
von den artspezifischen Strategien der akustischen <strong>und</strong> nicht-akustischen<br />
Kommunikation der jeweiligen Vogelart ab.<br />
Nach den Begutachtungen der Träger des Vorhabens in der saP <strong>und</strong> einer<br />
nachfolgenden Stellungnahme vom 12.02.2009 ist für den gesamten Maßnahmebereich<br />
Emden, hier liegt am nächsten das Petkumer Deichvorland,<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich mit einem Lärmpegel von 45 dB(A) im Deichvorlandsbereich<br />
durch die Baggerarbeiten zu rechnen, die im Bereich der Bruthabitate auf 35<br />
dB(A) abnehmen. Derart geringe Schallpegel sind selbst für schallempfindli-<br />
che Brutvogelarten (vgl. Garniel et al. 2007) ohne Belang. Eine immissionsbedingte<br />
Beeinträchtigung der Avifauna für den Maßnahmebereich Emden<br />
kann daher ausgeschlossen werden.<br />
In den anderen wasserbaulichen Maßnahmebereichen muss an der Uferkante<br />
mit baggerbedingten Immissionswerten von 55 dB(A) gerechnet werden,<br />
die sich je weiter in das Deichvorlandsgebiet hineingegangen wird, auf Werte<br />
bis 45 dB(A) reduzieren. Der Gutachter der Träger des Vorhabens hat in der<br />
saP <strong>und</strong> der ergänzenden Stellungnahme vom 12.2. 2009 ausgeführt, dass
649<br />
seiner Ansicht nach die im Wirkraum vorkommenden Arten nicht zu den besonders<br />
störempfindlichen Arten gegenüber Verkehrslärm gehören. Die<br />
Kommunikationsbedürfnisse könnten bei maskierungsanfälligen Rufen bei<br />
den Limikolen ggfs. auch durch optische Signale ausgeglichen werden. Je-<br />
doch geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass die Schallimmissionen<br />
der Baggerschiffe aufgr<strong>und</strong> ihrer Andersartigkeit die Laute der Vögel<br />
nicht vollständig maskieren. Der Planfeststellungsbehörde liegen weder von<br />
den Naturschutzbehörden oder Naturschutzverbänden Informationen vor, die<br />
einer solchen Einschätzung widersprechen.<br />
Im Übrigen finden die Baggerarbeiten in einer B<strong>und</strong>eswasserstraße statt, d.h.<br />
einem Verkehrsweg der von der Schifffahrt genutzt wird. Eine für die Ems<br />
aus dem Jahr 2005 vorliegende Schiffsverkehrsstatistik der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nordwest</strong> weist für die Strecke von Emden bis Leer<br />
11.184 Schiffe <strong>und</strong> für den Bereich Leer bis Papenburg 9.904 Schiffe auf.<br />
Mithin kann für die an der Ems ansässigen Brut- <strong>und</strong> Rastvögel von einer<br />
Habituation an den Schiffsverkehr ausgegangen werden, d.h. der Reiz der<br />
vom Schiffsverkehr ausgehenden Immissionen wird nicht mehr so hoch oder<br />
vollständig abgeschwächt wahrgenommen <strong>und</strong> wirken. Zwar wird nicht verkannt,<br />
dass der von einem im Betrieb laufenden Baggerschiff ausgehende<br />
Lärm unter Umständen lauter sein kann als von einem normalen Schiff. Dennoch<br />
ist auch dieser Lärm der Baggerschiffe kein für die an der Unterems<br />
sich befindlichen Vögel unbekannter Laut. Auf Gr<strong>und</strong> der ständig notwendigen<br />
Unterhaltungsarbeiten an der Unterems verkehren Bagger mehrmals im<br />
Jahr, so dass dieser Reiz nicht vollständig neu ist.<br />
Zwar könnten insbesondere die Watvögel aufgr<strong>und</strong> ihrer größeren Empfindlichkeit<br />
gegenüber potenziellen lärmbedingten Störreizen gewisse Distanzen<br />
durch Verlagerung ihrer Brutreviere während der Ausbauzeit in die hinteren<br />
Deichgebiete eingehen. Im Ergebnis kann aber ausgeschlossen werden,<br />
dass Brutvögel besetzte emsnahe Bruthabitate vollständig aufgeben werden.<br />
Die Verlagerung der Bruthabitate mag zwar eine Störung sein, eine Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustandes der einzelnen Arten ist vor dem Hin-
650<br />
tergr<strong>und</strong> der o. a. Habituation jedoch nicht zu erwarten, so dass die Erheb-<br />
lichkeitsschwelle nicht überschritten wird.<br />
Der Lärmpegel der Baggerschiffe dürfte zudem nicht zu einer direkten Stö-<br />
rung von Gastvögeln an ihren Rastplätzen führen. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass Flucht- bzw. Stressreaktionen angesichts der Habituation an Bag-<br />
gerschiffe ausbleiben.<br />
Der Planfeststellungsbehörde liegen hinsichtlich der Beurteilung der<br />
Lärmauswirkungen auf Vögel keine anderslautenden Einschätzungen seitens<br />
der Naturschutzbehörden <strong>und</strong> Naturschutzverbänden vor<br />
Eine Verwirklichung des Störungsverbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG<br />
durch die anlagenbedingte Veränderung der Tidewasserstände <strong>und</strong> des Ti-<br />
denhubes in Bezug auf die Avifauna kann aus den folgenden Gründen ausgeschlossen<br />
werden. Im Zusammenhang mit den Baggerarbeiten wurden<br />
Veränderungen der Tidewasserstände <strong>und</strong> des Tidenhubes von bis zu ± 2cm<br />
prognostiziert. Dies könnte eine Vergrößerung der Wattflächen durch Absin-<br />
ken des mittleren Tideniedrigwassers <strong>und</strong> einen Anstieg des mittleren Tidehochwassers<br />
zur Folge haben. Demgegenüber ist eine Verkleinerung der<br />
sublitoralen Nahrungsgebiete durch Absinken des mittleren Tideniedrigwassers<br />
<strong>und</strong> eine Erhöhung der Überflutungshäufigkeit von Außendeichsflächen<br />
durch einen Anstieg des mittleren Tidehochwassers nicht ausgeschlossen.<br />
Die den Bruthabitaten der Außendeichsbereichen vorgelagerten Wattflächen<br />
haben als Nahrungshabitate für die in den Vorländern nistenden Küstenvo-<br />
gelarten eine große Bedeutung. Die Vergrößerung der vorhandenen Wattflächen<br />
kann zu einer Vergrößerung potentieller Nahrungsflächen führen. Die<br />
sublitoralen Flachwasserzonen haben als Entwicklungshabitate für Fische<br />
auch eine gewisse Bedeutung für solche Brutvögel, die sich von Fischen ernähren.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der bereits vorhandenen sehr starken Trübung sind fischfressende<br />
Arten jedoch kaum in der Unterems anzutreffen, weil die Fische für<br />
die Vögel nicht auffindbar sind. Infolge der Vertiefungsmaßnahmen können<br />
Teile dieser Gebiete in ihrer Ausdehnung entsprechend des Ausmaßes des<br />
Absinkens während jeder Tideniedrigwasser-Phase verloren gehen. Dies hat
651<br />
auch gr<strong>und</strong>sätzliche Auswirkungen auf Gastvogelrastplätze. Da diese Verän-<br />
derungen aber nicht plötzlich, sondern langsam eintreten <strong>und</strong> des Weiteren<br />
ein Ausgleich zwischen dem Flächenverlust <strong>und</strong> dem Flächengewinn besteht,<br />
ist nicht von einer Störung im Sinne der genannten Definition auszuge-<br />
hen. Des Weiteren sind die Ufer der Ems weitgehend durch Steinschüttungen<br />
befestigt, die auch von Rastvögeln nicht als Rastgebiet genutzt werden.<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verursacht als Störreize vor allem<br />
Lärmimmissionen. Da die in der Umgebung der Brücke sich aufhaltenden<br />
Vögel an den Straßenlärm gewöhnt sind, sind vorhabensbezogen nur solche<br />
Immissionen zu bewerten, die über die bestehende Vorbelastung hinausgehen.<br />
Diese sind vor allem durch das Einbringen der Sp<strong>und</strong>wandbohlen zu<br />
erwarten. Auswirkungen auf das Brutgeschehen von Brutvögeln können aber<br />
ausgeschlossen werden, da laut Anordnung … diese Arbeiten in der Zeit<br />
vom 14.04 bis 15.06 nicht durchgeführt werden dürfen. Darüber hinaus wur-<br />
de festgelegt, dass die Baustelleneinrichtungsfläche vor dem 01.04 einzurichten<br />
sei, so dass im unmittelbaren Umfeld des Brückenumbaus nicht mit<br />
Gelegen zu rechnen war.<br />
Auswirkungen auf rastende Gastvögel sind aber möglich. Ab einer Entfernung<br />
von gut 400 Metern von der Eingriffsfläche liegen die Maximalwerte laut<br />
Schalltechnische Bericht je nach Wahl des Rammverfahrens bei maximal 65<br />
– 70 dB(A). Das nächste bedeutende Rastvogelgebiet ist 700 m von der<br />
Lärmquelle (300 m von der Brücke) entfernt, so dass sich die Lärmimmission<br />
noch weiter reduzieren wird. Der Gutachter der Träger des Vorhabens hat in<br />
seiner E-Mail vom 12.02.2009 dargelegt, dass er von einer Reduzierung bis<br />
auf deutlich unter 50 dB(A) ausgehe. Dennoch könne eine Störung bzw.<br />
kurzfristige Schreckreaktion einzelnen Rastvogelindividuen nicht ausge-<br />
schlossen werden. Es könne aber nicht von einer erheblichen Störung im<br />
Sinne der Norm ausgegangen werden. Gerade auf Gr<strong>und</strong> der Kurzfristigkeit<br />
der störenden Rammarbeiten sei nicht von Störungen auszugehen, die den<br />
Erhaltungszustand der lokalen Population der sich in diesem Gebiet aufhaltenden<br />
verschiedenen Rastvogelarten verschlechtere. Besonders lärmempfindliche<br />
Arten seien aber nicht bekannt. Die Planfeststellungsbehörde<br />
schließt sich dieser Bewertung an. Weder von den Naturschutzverbänden
652<br />
noch von den Naturschutzbehörden wurden Zweifel an dieser Einschätzung<br />
vorgetragen. So das im Ergebnis zwar ein Störungsreiz vorliegen kann, die-<br />
ser aber sich nicht erheblich im Sinne der Norm auswirkt.<br />
Weitere potentielle Störungsreize können durch visuelle Störungen durch<br />
den Baustellenbetrieb kommen. Da der Raum bereits durch den laufenden<br />
Verkehr auf der B<strong>und</strong>estrasse B 436 <strong>und</strong> somit auf der Brücke hinsichtlich<br />
Bewegungsunruhe <strong>und</strong> optischen Reizen stark vorbelastet ist, ist nicht davon<br />
auszugehen, dass diese potentiellen Störreize bei den Vögeln auch Störreaktionen<br />
hervorrufen. Insgesamt ist auch bzgl. des Umbaus der Jann-<br />
Berghaus-Brücke nicht von einer Verbotsverwirklichung des Störungsverbotes<br />
des § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG auszugehen.<br />
Auch ist kein Verstoß durch das Vorhaben gegen das Verbot des § 44 Abs.<br />
1 Nr. 3 BNatSchG gegeben. Es werden sowohl durch die wasserbaulichen<br />
Maßnahmebereiche, als auch durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
bewirkt, keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört.<br />
Die wasserbaulichen Maßnahmen werden im aquatischen Bereich vorge-<br />
nommen <strong>und</strong> können daher keine tatbestandswirksamen Handlungen in Bezug<br />
auf Vögel nach sich ziehen. Die anlagenbedingte Wirkung des Vorha-<br />
bens Veränderung der Tidewasserstände wird nach den vorliegenden Prognosen<br />
der BAW, der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt, nur in einer<br />
Größenordnung von bis zu ± 2 cm (Tidenhubveränderung) eintreten.<br />
Dadurch kann es zu einer geringen Erhöhung des Risikos von Sommerüberflutungen<br />
kommen. Gelegeverluste als Verlust von Fortpflanzungsstätten<br />
können nicht ausgeschlossen werden. Wie oben schon dargelegt stellt diese<br />
vorhabensbedingte Erhöhung des Risikos eines Gelegeverlustes keine signifikante<br />
Steigerung im Vergleich zum allgemeinen Risiko des Gelegeverlustes<br />
durch Sommerüberflutungen oder Überflutungen durch Windeinflüsse oder<br />
Wellenschlag dar. Eine Verbotsverwirklichung kann daher ausgeschlossen<br />
werden.
653<br />
Auch durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke wird keine Zerstörung<br />
oder Beschädigung von Fortpflanzungsstätten bewirkt. Die Baustelleneinrich-<br />
tungsfläche für die Jann-Berghaus-Brücke ist außerhalb der Brutzeiten, d.h.<br />
vor dem 1.4. anzulegen (vgl. Anordnung A.II.5.2.). Nach den Informationen<br />
des Gutachters der Träger des Vorhabens befinden sich in diesem Bereich<br />
keine standorttreuen Brüter. In Ermangelung anderweitiger Erkenntnisse<br />
schließt sich die Planfeststellungsbehörde dieser Einschätzung an. Es ist<br />
keine Verbotsverwirklichung des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG gegeben. Es<br />
werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln zerstört oder<br />
beschädigt. Im Übrigen sind ausreichend Ausweichlebensräume in unmittelbarer<br />
Nähe an der Ems vorhanden.<br />
3.1.5.2.3 Ausnahmeprüfung<br />
Da im Untersuchungsraum keine national streng geschützten Tierarten vorkommen<br />
<strong>und</strong> hinsichtlich gemeinschaftsrechtlich geschützter Tierarten kein<br />
Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt ist, erübrigt sich eine<br />
Ausnahmeprüfung im Sinne des § 45 BNatSchG.
654<br />
3.1.5.3 Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der WRRL<br />
Die Zulässigkeit der Ausbauvorhaben ist weiterhin an den Vorgaben der<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie (WRRL) <strong>und</strong> den entsprechenden Normen des nationalen<br />
<strong>Wasser</strong>rechts zu beurteilen. Nach § 12 Abs. 7 WaStrG müssen Ausbaumaßnahmen<br />
die nach §§ 27 bis 31 des <strong>Wasser</strong>haushaltsgesetzes<br />
(WHG) maßgebenden Bewirtschaftungsziele berücksichtigen.<br />
Oberflächengewässer<br />
Nach § 27 WHG sind oberirdische Gewässer, die nicht nach § 28 WHG als<br />
künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften,<br />
dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen <strong>und</strong> ihres chemischen Zustands<br />
vermieden wird <strong>und</strong> 2. ein guter ökologischer <strong>und</strong> ein guter chemischer<br />
Zustand erhalten oder erreicht werden. Oberirdische Gewässer, die<br />
nach § 28 WHG als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden,<br />
sind so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen<br />
Potenzials <strong>und</strong> ihres chemischen Zustands vermieden wird <strong>und</strong> 2. ein gutes<br />
ökologisches Potenzial <strong>und</strong> ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht<br />
werden.<br />
Bei der Ems handelt es sich um ein oberirdisches Gewässer, das im hier<br />
maßgeblichen Abschnitt in die Kategorie Fluss (Fließgewässer) <strong>und</strong> ab Leer<br />
seewärts als Übergangsgewässer eingeordnet ist. Bei der Bestandsaufnahme<br />
im Rahmen der Umsetzung der WRRL wurde die Ems vorläufig als erheblich<br />
verändertes Gewässer eingestuft. Lediglich das nördlich angrenzende,<br />
polyhaline, offene Küstengewässer ist als natürlicher <strong>Wasser</strong>körper ein-<br />
gestuft. Die Zielerreichung im Hinblick auf das gute ökologische Potenzial<br />
(bei den künstlichen <strong>und</strong> erheblich veränderten <strong>Wasser</strong>körpern) bzw. den<br />
guten ökologischen Zustand wurde als unwahrscheinlich bzw. unklar eingeschätzt,<br />
sofern die Ems weiter als Schifffahrtsstraße für tiefgehende Schiffe<br />
genutzt wird. Der durch dieses Vorhaben nur marginal betroffene Dortm<strong>und</strong>-<br />
Ems-Kanal ist als künstliches Gewässer eingestuft (siehe Tab. 1).
655<br />
Tab. 1: Vorhabensbedingte, betroffene <strong>Wasser</strong>körper<br />
<strong>Wasser</strong>körper Typ Lage Einstufung<br />
Polyhalines offenes<br />
Küstengewässer<br />
(WK 07002)<br />
Übergangsgewässer<br />
Dollart / Ems<br />
(WK 07001)<br />
Übergangsgewässer<br />
Ems<br />
(WK 06038)<br />
Fluss der Marschen<br />
(WK 06037)<br />
Dortm<strong>und</strong> – Ems –<br />
Kanal<br />
N3 Von einer Linie Eems-<br />
haven - Pilsum bis zu<br />
einer Linie südlich von<br />
Rottumeroog <strong>und</strong><br />
Borkum<br />
T1 Einmündung Ems in<br />
den Dollart bis zu<br />
einer Linie Eemshaven<br />
- Pilsum<br />
T1 Ems vom Dollart bis<br />
Leer<br />
22.2 Ems von Leer bis Papenburg<br />
Quelle: NLWKN 2009a, NLWKN et al. 2009<br />
natürlicher <strong>Wasser</strong>körper;<br />
Zielerreichung:<br />
unwahrscheinlich<br />
Erheblich veränderter<br />
<strong>Wasser</strong>körper; Zielerreichung:unwahrscheinlich<br />
Erheblich veränderter<br />
<strong>Wasser</strong>körper; Zielerreichung:<br />
unklar<br />
Erheblich veränderter<br />
<strong>Wasser</strong>körper; Zielerreichung:unwahrscheinlich<br />
- Ab Papenburg Künstlicher <strong>Wasser</strong>körper;<br />
Zielerreichung: unklar<br />
Der ökologische Zustand/das ökologische Potenzial der <strong>Wasser</strong>körper wird<br />
in erster Linie anhand ihrer Biozönose bewertet, jedoch liegen die einzelnen<br />
Bewertungen für die Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten,<br />
benthische Wirbellosenfauna <strong>und</strong> Fische erst teilweise vor. Die Bewertung<br />
des ökologischen Zustandes der <strong>Wasser</strong>körper erfolgt mittels der fünfstufi-<br />
gen Skala: sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend <strong>und</strong> schlecht; die des ökologischen<br />
Potenzials nach einer vierstufigen Skala (gut <strong>und</strong> besser, mäßig,<br />
unbefriedigend, schlecht). Die Bewertung erfolgt in beiden Fällen nach dem<br />
Ergebnis der schlechtesten Komponenten (Worst Case Prinzip).
656<br />
Als weitere Bewertung wird die des chemischen Zustandes vorgenommen.<br />
Ein guter chemischer Zustand liegt vor, wenn kein prioritär oder sonstiger<br />
gefährlicher Schadstoff in einer höheren Konzentration vorkommt als in den<br />
entsprechenden Umweltqualitätsnormen festgelegt ist. Der chemische Zu-<br />
stand wird zweistufig als gut oder schlecht bewertet. Insgesamt erreicht ein<br />
<strong>Wasser</strong>körper den guten Zustand nach EG-WRRL, wenn sowohl der gute<br />
chemische als auch der gute ökologische Zustand vorliegen.<br />
Die Bewertung der <strong>Wasser</strong>körper gemäß Internationalem Bewirtschaftungs-<br />
plan (NLWLN 2009a, NLWKN et al. 2009) ist in Tabelle 2 dargestellt.<br />
Tab. 2: Bewertung der <strong>Wasser</strong>körper <strong>und</strong> Betroffenheit durch das Vorhaben<br />
<strong>Wasser</strong>körper Ökol. Pot./Zust. Chem.<br />
Zustand<br />
Polyhalines offenes<br />
Küstengewässer<br />
(WK 07002)<br />
Übergangsgewässer<br />
Dollart / Ems<br />
(WK 07001)<br />
Übergangsgewässer<br />
Ems (WK 06038)<br />
Fluss der Marschen<br />
(WK 06037)<br />
Dortm<strong>und</strong> – Ems –<br />
Kanal<br />
Betroffenheit<br />
mäßig (3) schlecht <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
(Verklappung)<br />
mäßig (3) schlecht <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
(Baggerungen, Verklappung)<br />
schlecht (5) schlecht <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
(Baggerungen), Umbau<br />
Jann – Berghaus -<br />
Brücke<br />
schlecht (5) gut <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
(Baggerungen)<br />
unbefriedigend (4) gut <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
(Baggerungen)
657<br />
Hinsichtlich des Dortm<strong>und</strong> – Ems – Kanals ist folgendes anzumerken:<br />
Der betroffene Abschnitt des Dortm<strong>und</strong>-Emskanal wird sowohl im C-Bericht<br />
(NLWKN 2005) als auch im Internationalen Bewirtschaftungsplan (NLWKN et<br />
al. 2009) nicht explizit bewertet. Die Bewertung wurde von benachbarten<br />
Gewässern bzw. von anschließenden Abschnitten des Dortm<strong>und</strong>-Ems-<br />
Kanals abgeleitet.<br />
Da aufgr<strong>und</strong> teilweise fehlender Datengr<strong>und</strong>lagen eine abschließende Bewertung<br />
des Ist-Zustands noch nicht möglich ist, <strong>und</strong> die Bewirtschaftungsziele<br />
für die hier maßgeblichen <strong>Wasser</strong>körper im Rahmen der Umsetzung<br />
der WRRL durch entsprechende Maßnahmenprogramme noch nicht konkretisiert<br />
wurden, bedarf es einer einzelfallbezogenen Betrachtung nach sachgemäßem<br />
Ermessen auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Daten.<br />
Der Planfeststellungsbehörde lagen zur Darstellung <strong>und</strong> Bewertung die nach-<br />
folgend aufgeführten Unterlagen vor.<br />
- Diekmann & Mosebach; Regionalplan & UVP 2008a: Anpassung der<br />
Umweltverträglichkeitsstudie (Unterlage F) im Hinblick auf die betriebsbe-<br />
dingten Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen in einzelnen wasserbaulichen<br />
Maßnahmenbereichen. Gutachten im Auftrag der Landkrei-<br />
se Leer <strong>und</strong> Emsland. Rastede: 17 pp.<br />
- Diekmann & Mosebach; Regionalplan & UVP 2008b: Ergänzungspapier<br />
zur Darstellung der Wirkungen der Emsanpassungsmaßnahmen hinsichtlich<br />
der Zielsetzung der EG-<strong>Wasser</strong>rahmenrichtline (WRRL) sowie Ausführungen<br />
zum Verschlechterungsverbot gemäß EG-<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie. Planfeststellungs-verfahren für die geplante bereichsweise<br />
Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals.<br />
Gutachten im Auftrag der Landkreise Leer <strong>und</strong> Emsland. Rastede: 47 pp.<br />
- Diekmann & Mosebach; Regionalplan & UVP 2011: Textliche Ergänzungen<br />
bzw. Klarstellungen zum Themenbereichen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Fauna / Makrozoobenthos <strong>und</strong> Fauna / Fische u.a. im Hinblick<br />
auf die zukünftigen Unterhaltungsbaggerungen in den Maßnahmenberei-
658<br />
chen, Stand 11.05.2011. Planfeststellungsverfahren für die geplante bereichsweise<br />
Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals.<br />
Gutachten im Auftrag der Landkreise Leer <strong>und</strong> Emsland. Rastede: 8 pp.<br />
- NLWKN, Ministerie van Verkeer en Waterstaat & Bezirksregierung Müns-<br />
ter (2009): Internationaler Bewirtschaftungsplan nach Artikel 13 EG-<br />
WRRL bzw. 36b WHG für die Flussgebietseinheit Ems Bewirtschaftungs-<br />
zeitraum 2010 bis 2015.http://www.ems-eems.de/uploads/media/22_<br />
12_2009_BWP_Ems_DE.pdf<br />
- NLWKN (2005): Bestandsaufnahme zur Umsetzung der EG-<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie Oberflächengewässer - Bearbeitungsgebiet Unte-<br />
re Ems -http://www.wrrl-kommunal.de/bilder/web/downloads/c-berichte_<br />
ow/06_untere_ems/C_Bericht_Untere_Ems_20041222.pdf<br />
- NLWKN (2009a): Niedersächsischer Beitrag für den Bewirtschaftungsplan<br />
für die Flussgebietseinheit Ems nach Art. 13 der EG-<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie bzw. nach § 184a des Niedersächsischen <strong>Wasser</strong>gesetzes.<br />
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=8207&arti<br />
cle_id=45605&_psmand=26<br />
- NLWKN (2009b): Maßnahmenprogramm in der Flussgebietseinheit Ems<br />
nach Art. 11 der EG-<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie bzw. nach § 181 des Nie-<br />
dersächsischen<strong>Wasser</strong>gesetzes.http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=82 07& article_id=45605&_psmand=26<br />
- WSA Emden (2010): Schriftliche Mitteilung.<br />
Diese Datengr<strong>und</strong>lage ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde geeignet<br />
<strong>und</strong> ausreichend, um das Vorhaben hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den<br />
Vorgaben der WRRL zu überprüfen. Auf die dortigen Ausführungen wird Bezug<br />
genommen.<br />
Im Folgenden werden die einzelnen <strong>Wasser</strong>körper abgehandelt. Die vorhabensbedingten<br />
Maßnahmen werden kurz erläutert <strong>und</strong> die Auswirkungen<br />
dargestellt. Anschließend erfolgt eine Gesamtbewertung.
659<br />
Polyhalines offenes Küstengewässer (WK 07002)<br />
Hierbei handelt es sich um einen natürlichen <strong>Wasser</strong>körper, der von einer<br />
Linie Eemshaven – Pilsum bis zu einer Linie Rottumeroog <strong>und</strong> Borkum reicht<br />
<strong>und</strong> eine Größe von 110 km² besitzt. Der ökologische Zustand ist mäßig,<br />
der chemische Zustand ist schlecht, da vor allem TBT, PCB 028 <strong>und</strong> Tributylzinn<br />
die Qualitätsnorm überschreiten. Gegenüber den Hintergr<strong>und</strong>werten<br />
für die Sedimente bestehen für Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen <strong>und</strong><br />
Zink auch im Ems-Dollart-Ästuar deutliche Anreicherungsfaktoren. Belastun-<br />
gen der Sedimente in Wattgebieten des Untersuchungsgebietes durch Organika<br />
(z.B. HCH, PAK, HCB) sind ebenfalls festzustellen. Unter den Nährstof-<br />
fen ist der Phosphatgehalt erhöht (NLWKN 2005).<br />
Die Zielerreichung eines guten ökologischen Zustandes wird für alle bewerte-<br />
ten Qualitätskomponenten, die über eine entsprechende Datenlage verfügen<br />
als unwahrscheinlich erachtet. (NLWKN 2009a, NLWKN et al. 2009).<br />
Der <strong>Wasser</strong>körper wird durch die Verklappung von Baggergut auf Klappstelle<br />
5 berührt.<br />
Nach gutachterlicher Aussage werden die Ausbauklappmengen 0,09 Mio m³<br />
betragen, die auf den Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 umgelagert werden. Die zu ver-<br />
bringende Menge aus den Unterhaltungsbaggerungen wird mit 0,06 Mio m³<br />
für beide Klappstellen angegeben (Diekmann & Mosebach 2008a). In Anbe-<br />
tracht der ohnehin anfallenden durchschnittlichen Jahresklappmenge von<br />
2,48 Mio m³ auf der Klappstelle 5 (Zeitraum 2001-2007; WSA Emden 2010)<br />
fallen die zusätzlichen vorhabensbedingte Klappmengen kaum ins Gewicht.<br />
In der UVU wurden für das Gesamtvorhaben nur geringfügig negative Wirkungen<br />
des Vorhabens für die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit mit den Qualitätskom-<br />
ponenten Salzgehalt, Temperatur, Nährstoffe, Schwebstoffe <strong>und</strong> Sauerstoff<br />
prognostiziert. Da es zudem eine punktuelle <strong>und</strong> zeitlich befristete Maßnahme<br />
ist, rechnet die Planfeststellungsbehörde nicht damit, dass sich vorhabensbedingt<br />
sämtliche Qualitätskomponenten im <strong>Wasser</strong>körper nachweisbar<br />
verändern. Durch die Unterhaltung der Fahrrinne fallen, periodisch wiederkehrend,<br />
zusätzliche Klappmengen an, die aber verglichen mit den derzeiti-<br />
gen Klappmengen sehr gering sind. Für die Baggergutunterbringung wird<br />
eine bereits bestehende Klappstelle genutzt, die nach HABAK- bzw. HABAB-<br />
WSV bzw. der gültigen Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Bag-
660<br />
gergut untersucht wurde bzw. wird. Damit wird den Anforderungen der<br />
WRRL Genüge getan. Eine messbare Verschlechterung des ökologischen<br />
<strong>und</strong> des chemischen Zustandes im Sinne des § 27 Abs. 1 Nr.1 WHG ist daher<br />
nicht zu erwarten. Die Zielerreichung eines guten ökologischen <strong>und</strong> che-<br />
mischen Zustandes nach Maßgabe des § 27 Abs.1 Nr.2 WHG wird durch das<br />
Vorhaben nicht verschlechtert.<br />
Übergangsgewässer Dollart / Ems (WK 07001)<br />
Der <strong>Wasser</strong>körper hat eine Größe von 289 km² <strong>und</strong> erstreckt sich von der<br />
Emseinmündung in den Dollart bis zu einer Linie Eemshaven – Pilsum. Der<br />
Dollart ist Bestandteil dieses <strong>Wasser</strong>körpers. Das ökologische Potenzial ist<br />
mit „mäßig“ bewertet, der chemische Zustand ist „schlecht“. Die Gründe<br />
wurden bereits im vorherigen <strong>Wasser</strong>körper genannt. Zusätzlich überschreitet<br />
Kupfer in gelöster Form die Qualitätsnorm. Der <strong>Wasser</strong>körper ist als er-<br />
heblich verändert eingestuft. Die Zielerreichung eines guten ökologischen<br />
Zustandes wird für alle Qualitätskomponenten, die über eine entsprechende<br />
Datenlage verfügen, als unwahrscheinlich eingestuft. (NLWKN 2005,<br />
NLWKN et al. 2009). Für die Qualitätskomponenten Phytoplankton <strong>und</strong> Mak-<br />
rophyten liegen nur aus Teilbereichen Daten vor, so dass aufgr<strong>und</strong> der nicht<br />
abgesicherten Bewertungsmaßstäbe keine Einstufung erfolgt ist.<br />
Vorhabensbedingt wird der <strong>Wasser</strong>körper durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
berührt. Hierunter fallen die Ausbaubaggerungen im Maßnahmebereich<br />
Emden (ca. Ems-km 36,0 – 37,0 bzw. 40,0 – 40,5), die Unterhaltungsbaggerungen<br />
<strong>und</strong> die Verklappungen auf der Klappstelle 7. Für die Herstellung<br />
der mit diesem Beschluss genehmigten Tiefen im vorstehend genannten<br />
Streckenabschnitt ist mit einer Dauer von ca. 10 bis 13 Tagen zu rechnen.<br />
Die Ausbaubaggerungen in den o.g. Abschnitten finden in bereits regelmäßig<br />
unterhaltenen Bereichen statt. Makrophyten kommen dort nicht vor, die<br />
benthischen Zönosen sind stark vorbelastet. Der Ausbau selbst findet relativ<br />
kleinräumig <strong>und</strong> zeitlich befristet statt. Durch die zusätzliche Trübung kommt<br />
es in den bebaggerten Abschnitten zu einer verminderten Photosyntheseleistung<br />
des Phytoplanktons bzw. Phytobenthos, da die Lichtdurchlässigkeit des<br />
<strong>Wasser</strong>körpers vermindert <strong>und</strong> somit die euphotische Schicht (nur in der eu-
661<br />
photischen Schicht herrschen Lichtverhältnisse, in der Photosynthese mög-<br />
lich ist) verkleinert wird. Die erhöhte Trübung wirkt sich auch auf die Filtrie-<br />
rungsleitung benthischer Organismen <strong>und</strong> auf die Atmung der Fische aus. Da<br />
die Baggerungen kontinuierlich andauern, tritt eine graduelle Verschlechte-<br />
rung der Qualitätskomponenten während des gesamten Baggerzeitraumes<br />
von 10 bis 13 Tagen auf. Die Trübungsfahnen werden die eigentlich Bagger-<br />
bereiche überschreiten, so dass es auch außerhalb der Maßnahmenbereiche<br />
zu Auswirkungen auf die biologischen <strong>und</strong> chemischen Qualitätskomponen-<br />
ten kommen wird, die jedoch immer weiter abklingen, je weiter die Fahnen<br />
von den Baggerbereichen entfernt sind. In der UVU wurden für das Gesamt-<br />
vorhaben nur geringfügig negative Wirkungen des Vorhabens für die Was-<br />
serbeschaffenheit mit den Qualitätskomponenten Salzgehalt, Temperatur,<br />
Nährstoffe, Schwebstoffe <strong>und</strong> Sauerstoff prognostiziert. Nach Abschluss der<br />
Baggerarbeiten werden sich die ehemaligen Verhältnisse nach Aussage der<br />
Gutachter wieder einstellen.<br />
Auch die Auswirkungen auf die chemischen Qualitätskomponenten sind<br />
kleinräumig <strong>und</strong> treten nur in einem bestimmten Zeitraum auf. Mit dem Vor-<br />
haben sind keine neuen Einträge prioritärer Schadstoffe <strong>und</strong> Nährstoffe in<br />
den <strong>Wasser</strong>körper verb<strong>und</strong>en. Allerdings kann es örtlich durch die Bagge-<br />
rung von älteren Sedimenten zu einer zeitlich begrenzten Remobilisierung,<br />
insbesondere von Schwermetallen, TBT <strong>und</strong> Nährstoffen kommen. Nach<br />
gutachterlicher Einschätzung sind die freigesetzten Mengen statistisch nicht<br />
relevant, da die Baggerstrecke in diesem <strong>Wasser</strong>körper insgesamt lediglich<br />
ca. 1,5 km beträgt, was bezogen auf die Größe des <strong>Wasser</strong>körpers von<br />
289 km² nicht ins Gewicht fällt.<br />
Die Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen entsprechen weitgehend<br />
denen der Erstausbaggerungen sind aber deutlich schwächer, da weniger<br />
Material gebaggert wird. Somit kommt es auch durch die Unterhaltungsbaggerungen<br />
zu periodisch wiederkehrenden, aber stets kurzfristigen, Beeinträchtigungen<br />
der biologischen <strong>und</strong> chemischen Qualitätskomponenten.<br />
Die Ausbauklappmengen werden, wie oben bereits erwähnt, 0,09 Mio m³<br />
betragen, die auf den Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 umgelagert werden. Die zu verbringende<br />
Menge aus den Unterhaltungsbaggerungen wird mit 0,06 Mio m³
662<br />
für beide Klappstellen angegeben (vgl. Diekmann & Mosebach 2008a). Die<br />
durchschnittliche Jahresklappmenge auf der Klappstelle 7 beträgt 2,68 Mi-<br />
o m³ (Zeitraum 2001-2007; WSA Emden 2010). Somit fallen die zusätzlichen<br />
vorhabensbedingte Klappmengen kaum ins Gewicht. Da es zudem eine<br />
punktuelle <strong>und</strong> zeitlich befristete Maßnahme ist, rechnet die Planfeststellungsbehörde<br />
nicht damit, dass sich vorhabensbedingt sämtliche Qualitäts-<br />
komponenten im <strong>Wasser</strong>körper durch die Verklappung nachweisbar verändern.<br />
Durch die Unterhaltung der Fahrrinne fallen, periodisch wiederkehrend,<br />
zusätzliche Klappmengen an, die aber verglichen mit den derzeitigen Klappmengen<br />
sehr gering sind. Da für die Baggergutunterbringung eine bereits<br />
bestehende Klappstelle genutzt wird, die nach HABAK- bzw. HABAB-WSV<br />
bzw. der gültigen Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Baggergut<br />
untersucht wurde, wird hiermit den Anforderungen der WRRL Genüge getan.<br />
Eine messbare Verschlechterung des ökologischen Potenzials <strong>und</strong> des che-<br />
mischen Zustandes im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr.1 WHG ist daher nicht zu<br />
erwarten. Die Zielerreichung eines guten ökologischen Potenzials <strong>und</strong> che-<br />
mischen Zustandes nach Maßgabe des § 27 Abs.2 Nr.2 WHG wird durch das<br />
Vorhaben nicht verschlechtert.<br />
Übergangsgewässer Ems (WK 06038)<br />
Dieser <strong>Wasser</strong>körper hat eine Länge von 24,17 km <strong>und</strong> erstreckt sich von<br />
Leer bis zur Emseinmündung in den Dollart. Das ökologische Potenzial ist<br />
schlecht, da aufgr<strong>und</strong> des hohen Schwebstoffanteils <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
geringen Sauerstoffgehalte nur wenige Arten in diesem <strong>Wasser</strong>körper<br />
überlebensfähig sind. Auch der chemische Zustand ist „schlecht“. Die<br />
Gründe wurden bereits in den vorherigen <strong>Wasser</strong>körpern genannt. Der <strong>Wasser</strong>körper<br />
ist als erheblich verändert eingestuft. Die Zielerreichung eines gu-<br />
ten ökologischen Potenzials wird für alle Qualitätskomponenten als unwahrscheinlich<br />
eingestuft. Gleiches gilt für die Zielerreichung des chemischen Zu-<br />
standes. (NLWKN 2005, NLWKN et al. 2009).<br />
Vorhabensbedingt ist dieser <strong>Wasser</strong>körper vom Umbau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Baggerungen von Ems-km 14,4 bis 15,9<br />
betroffen. Mit dem Umbau der Brücke findet eine Verlegung der Fahrrinne
663<br />
um 21 m nach Osten statt. Dadurch werden ca. 6.450 m² Fahrrinne aus der<br />
Unterhaltung rausgenommen. Weitere Baggerungen sind zwischen Ems-km<br />
31 <strong>und</strong> 36 vorgesehen.<br />
Durch die Baggerungen sind Auswirkungen auf die biologischen Qualitätskomponenten<br />
Fische, Makrozoobenthos <strong>und</strong> Gewässerflora in Form von<br />
Sauerstoffmangelsituationen, Vergrämungen, Schädigungen <strong>und</strong> Überdeckungen<br />
wahrscheinlich.<br />
Mögliche negative Auswirkungen auf die Fischfauna (Vergrämung durch<br />
Lärm <strong>und</strong> Schwebstoffe sowie physiologische Schädigungen durch Sauerstoffdefizite<br />
<strong>und</strong> Trübstoffe im Bereich der Baggertätigkeit) wurden durch die<br />
Bauausschlusszeit für die Erstbaggerung sowie für die Baumaßnahme an<br />
der Jann-Berghaus-Brücke minimiert. Die verbleibenden Beeinträchtigungen<br />
stellen nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde insbesondere wegen<br />
der lokalen Begrenztheit der Maßnahmen in einem vorbelasteten Bereich<br />
keine signifikante Beeinträchtigung im Sinne einer auf den gesamten Was-<br />
serkörper bezogenen Verschlechterung dar.<br />
Die festgestellten Auswirkungen auf das Makrozoobenthos wurden in der<br />
UVU (siehe Kap. B.II.4.1.1.2) als unerheblich negativ bewertet. Auswirkun-<br />
gen – insbesondere durch die wasserbaulichen Maßnahmen – auf das Makrozoobenthos<br />
bewirken ebenfalls keine signifikanten Beeinträchtigungen im<br />
Sinne einer Verschlechterung des hier maßgeblichen <strong>Wasser</strong>körpers. Im Bereich<br />
der Jann-Berghaus-Brücke werden ca. 6.450 m² Fahrrinne aus der Unterhaltung<br />
genommen, was zu einer Vergrößerung der benthischen Sied-<br />
lungsfläche führt. Damit sind die Auswirkungen in diesem Maßnahmenbereich<br />
als gr<strong>und</strong>sätzlich positiv zu bewerten. Nach gutachterlicher Einschätzung<br />
liegt jedoch in diesem Bereich eine arten- <strong>und</strong> individuenarme Lebensgemeinschaft<br />
mit einer geringen Wertigkeit vor, so dass der Zuwachs an<br />
Siedlungsfläche nur zu einer sehr geringen graduellen Verbesserung führt.<br />
Eine Ansiedlung bzw. Etablierung wertvollerer Zönosen ist angesichts der<br />
schlechten Rahmenbedingungen in der Ems nicht zu erwarten.
664<br />
Auswirkungen auf die Gewässerflora mit den Teilkomponenten Makrophyten,<br />
Phytoplankton <strong>und</strong> Phytobenthos sind nach gutachterlicher Ansicht auszu-<br />
schließen. Makrophyten kommen in diesem <strong>Wasser</strong>körper so gut wie nicht<br />
vor. Die für das Phytoplankton maßgeblichen Lichtverhältnisse sind beson-<br />
ders abhängig von den Schwebstoffkonzentrationen, die zwar kurzfristig<br />
durch die Entstehung von Trübungswolken erhöht werden, jedoch St<strong>und</strong>en<br />
nach Beendigung der Baggerarbeiten wieder auf das ursprüngliche Maß zurückgehen.<br />
Damit wird das Phytoplankton durch die geplanten Maßnahmen<br />
nicht in einem wirksamen Ausmaß beeinflusst. Gleiches gilt für das Phytobenthos.<br />
Die Auswirkungen der Baggerungen von Ems-km 31 bis 36 sind bereits im<br />
vorherigen <strong>Wasser</strong>körper beschrieben worden. Sie gelten entsprechend<br />
auch für diesen <strong>Wasser</strong>körper, da sich die gesamte Baggerstrecke über zwei<br />
<strong>Wasser</strong>körper erstreckt (Ems-km 31 bis 37).<br />
Auch bei diesem <strong>Wasser</strong>körper sind die Auswirkungen auf die chemischen<br />
Qualitätskomponenten kleinräumig <strong>und</strong> treten nur in einem bestimmten Zeit-<br />
raum auf. Mit dem Vorhaben sind auch hier keine neuen Einträge prioritärer<br />
<strong>und</strong> sonstiger Schadstoffe <strong>und</strong> Nährstoffe in den <strong>Wasser</strong>körper verb<strong>und</strong>en.<br />
Durch die Baggerungen im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke wird sogar<br />
möglicherweise schadstoffbelastetes Sediment entfernt, da die Unterbringung<br />
an Land geschieht. Allerdings kann es auch hier örtlich durch die Baggerung<br />
von älteren Sedimenten zu einer zeitlich begrenzten Remobilisierung,<br />
insbesondere von Schwermetallen, TBT <strong>und</strong> Nährstoffen kommen, so dass<br />
die Konzentrationen während der Baggerungen u.U. erhöht sein können. Auf<br />
die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit mit den Qualitätskomponenten Salzgehalt, Tem-<br />
peratur, Nährstoffe, Schwebstoffe <strong>und</strong> Sauerstoff sind in der UVU für das<br />
Gesamtvorhaben nur geringfügig negative, vorhabensbedingte Wirkungen<br />
prognostiziert worden. Nach Beendigung der Baggerarbeiten stellen sich die<br />
ursprünglichen Verhältnisse wieder ein.<br />
Die Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen entsprechen weitgehend<br />
denen der Erstausbaggerungen sind aber deutlich schwächer, da weniger
665<br />
Material gebaggert wird. Somit kommt es auch durch die Unterhaltungsbaggerungen<br />
zu periodisch wiederkehrenden, aber stets kurzfristigen, Beein-<br />
trächtigungen der biologischen <strong>und</strong> chemischen Qualitätskomponenten.<br />
Eine messbare Verschlechterung des ökologischen Potenzials <strong>und</strong> des chemischen<br />
Zustandes im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr.1 WHG ist daher nicht zu<br />
erwarten. Die Zielerreichung eines guten ökologischen Potenzials <strong>und</strong> chemischen<br />
Zustandes nach Maßgabe des § 27 Abs.2 Nr.2 WHG wird durch das<br />
Vorhaben nicht verschlechtert.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich den Aussagen der Gutachter an.<br />
Es gibt keinen ersichtlichen Gr<strong>und</strong> an deren Aussagen zu zweifeln.<br />
Fluss der Marschen (WK 06037)<br />
Der <strong>Wasser</strong>körper erstreckt sich von Leer bis Papenburg <strong>und</strong> hat eine Länge<br />
von 13,56 km. Das ökologische Potenzial ist schlecht. Auch hier bewirken<br />
der hohe Schwebstoffanteil <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen geringen Sauerstoffgehalte<br />
ein geringes Artenspektrum. Der chemische Zustand ist dagegen<br />
„gut“. Der <strong>Wasser</strong>körper ist als erheblich verändert eingestuft. Die Zielerreichung<br />
eines guten ökologischen Potenzials wird für alle Qualitätskomponen-<br />
ten als unwahrscheinlich eingestuft. (NLWKN 2005, NLWKN 2009a, NLWKN<br />
et al. 2009).<br />
Dieser <strong>Wasser</strong>körper wird vorhabensbedingt durch die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen berührt, als da die Baggerungen im Bereich der „Friesenbrücke“<br />
(Ems-km 6,2 bis 7,6) <strong>und</strong> bei „Papenburg“ (Ems-km 0,3 bis 1,3) zu nennen<br />
sind. Auf Höhe der „Friesenbrücke“ werden Teile des linken Fahrwasserrandes<br />
mit großer Schnitttiefe ausgeräumt, da die Fahrrinne um 30 m nach Osten<br />
verlegt wird. Da jedoch auf eine Unterhaltung in den westlichen Bereichen<br />
nicht verzichtet werden kann, wird die Fahrrinne quasi verbreitert. Somit<br />
müssen 20.691 m² Fahrwasserrand zukünftig zusätzlich bedarfsweise unterhalten<br />
werden. Im Bereich „Papenburg“ findet eine Verlegung des Fahrwassers<br />
bis ca. 8 m nach Osten statt. Da die verlegte Fahrrinne weniger Fläche
666<br />
als die ursprüngliche Rinne beansprucht, werden 1,750 m² aus der Unterhal-<br />
tung genommen.<br />
Wie auch im vorher besprochenen <strong>Wasser</strong>körper sind mit den Baggerungen<br />
Auswirkungen auf die biologischen Qualitätskomponenten Fische, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> Gewässerflora in Form von Sauerstoffmangelsituationen,<br />
Vergrämungen, Schädigungen <strong>und</strong> Überdeckungen wahrscheinlich.<br />
Bezüglich der Fische ist mit zeitlich beschränkten Auswirkungen durch Lärm<br />
<strong>und</strong> Trübungswolken zu rechnen, die sich durch Meidungs- <strong>und</strong> Ausweichreaktionen<br />
der Fische zeigen. Generell ist nach gutachterlicher Sicht dieser<br />
<strong>Wasser</strong>körper durch wenige Fischarten in schwacher Individuenzahl gekennzeichnet.<br />
Nach Beendigung der Baggerarbeiten wird sich der ursprüngliche<br />
Bestand wieder einstellen.<br />
Die Baggerungen in diesem <strong>Wasser</strong>körper führen zur Entnahme makrozoobenthischer<br />
Organismen. Durch die Verbreiterung der Fahrrinne im Be-<br />
reich der „Friesenbrücke“ kommt es außerdem zu einem Verlust an Siedlungsfläche<br />
benthischer Organismen, die am Fahrwasserrand siedeln, da die<br />
beanspruchten Flächen beträchtlich tiefer werden. Nach gutachterlicher Aussage<br />
sind die Unterschiede zwischen Fahrrinne <strong>und</strong> linkem Fahrwasserrand<br />
aber nicht ausreichend, um sich in unterschiedlichen Wertstufen widerzuspiegeln.<br />
Im gesamten Querschnitt ist die Artzusammensetzung defizitär <strong>und</strong><br />
die wenigen Arten, die für Gewässer dieses Typs charakteristisch sind, treten<br />
nur in geringer Ab<strong>und</strong>anz auf. Somit werden die Sublitoralflächen des linken<br />
Fahrrinnenbereichs in ihrer Wertigkeit auch nach Durchführung der Baumaß-<br />
nahme (Diekmann & Mosebach 2011) nicht verändert. Es ist eine rasche<br />
Wiederbesiedlung der ausgeräumten Bereiche auf bisherigem Niveau zu erwarten,<br />
da das Artenspektrum eine sehr hohe Dynamik <strong>und</strong> Variabilität aufweist.<br />
Für den Maßnahmenbereich Papenburg ist dagegen mit positiven Auswirkungen<br />
zu rechnen, da die verlegte Fahrrinne weniger Fläche beansprucht<br />
<strong>und</strong> somit weniger Unterhaltungsaufwand anfällt. Dadurch tritt eine Beruhigung<br />
der benthischen Siedlungsfläche ein, die eine Etablierung ökologisch<br />
anspruchsvolleren Arten erlauben könnte. Jedoch ist auch hier eine Ansied-
667<br />
lung bzw. Etablierung wertvollerer Zönosen angesichts der schlechten Rahmenbedingungen<br />
nicht zu erwarten.<br />
Die Auswirkungen auf die Gewässerflora mit den Teilkomponenten Makro-<br />
phyten, Phytoplankton <strong>und</strong> Phytobenthos entsprechen denen des vorherigen<br />
<strong>Wasser</strong>körpers. Auch hier findet sich kein nennenswerter Makrophytenbestand.<br />
Die für das Phytoplankton maßgeblichen Lichtverhältnisse sind abhängig<br />
von den Schwebstoffkonzentrationen, die zwar kurzfristig durch die<br />
Entstehung von Trübungswolken erhöht werden, jedoch St<strong>und</strong>en nach Beendigung<br />
der Baggerarbeiten wieder auf das ursprüngliche Maß zurückgehen.<br />
Somit sind deutliche Beeinträchtigungen nach gutachterlicher Ansicht<br />
auszuschließen. Gleiches gilt für das Phytobenthos.<br />
Die chemischen Qualitätskomponenten werden durch das Vorhaben nur un-<br />
wesentlich berührt. Mit dem Vorhaben sind keine Einträge prioritärer <strong>und</strong><br />
sonstiger Schadstoffe <strong>und</strong> Nährstoffe in den <strong>Wasser</strong>körper verb<strong>und</strong>en. Aller-<br />
dings kann es örtlich durch die Baggerung von älteren Sedimenten zu einer<br />
zeitlich begrenzten Remobilisierung von Gesamtphosphat kommen, so dass<br />
die Konzentration während der Baggerungen u.U. erhöht sein kann. Auf die<br />
<strong>Wasser</strong>beschaffenheit mit den Qualitätskomponenten Salzgehalt, Tempera-<br />
tur, Nährstoffe, Schwebstoffe <strong>und</strong> Sauerstoff sind in der UVU für das Gesamtvorhaben<br />
nur geringfügig negative, vorhabensbedingte Wirkungen<br />
prognostiziert worden. Nach Beendigung der Baggerarbeiten stellen sich die<br />
ursprünglichen Verhältnisse wieder ein.<br />
Die Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen entsprechen weitgehend<br />
denen der Erstausbaggerungen sind aber deutlich schwächer, da weniger<br />
Material gebaggert wird. Die zusätzliche Flächenbeanspruchung durch die<br />
Erstausbaggerung im Bereich der Friesenbrücke bleibt durch die Unterhal-<br />
tungsbaggerungen dauerhaft bestehen, auch wenn davon ausgegangen<br />
werden, dass die westlichen Fahrrinnenbereiche nur sehr selten unterhalten<br />
werden. Somit kommt es auch durch die Unterhaltungsbaggerungen zu periodisch<br />
wiederkehrenden, aber stets kurzfristigen, Beeinträchtigungen der<br />
biologischen <strong>und</strong> chemischen Qualitätskomponenten.
668<br />
Eine messbare Verschlechterung des ökologischen Potenzials <strong>und</strong> des che-<br />
mischen Zustandes im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr.1 WHG ist daher nicht zu<br />
erwarten. Die Zielerreichung eines guten ökologischen Potenzials <strong>und</strong> che-<br />
mischen Zustandes nach Maßgabe des § 27 Abs.2 Nr.2 WHG wird durch das<br />
Vorhaben nicht verschlechtert.<br />
Die Planfeststellungsbehörde folgt den gutachterlichen Aussagen.<br />
Dortm<strong>und</strong> – Ems – Kanal (DEK)<br />
Der Dortm<strong>und</strong> Emskanal ist als künstliches Gewässer eingestuft. Das ökologische<br />
Potenzial ist mit „unbefriedigend“, der chemische Zustand mit „gut“<br />
bewertet. Vorhabensbedingt wird der DEK an der Einmündung in die Ems bei<br />
Papenburg (DEK-km 225,5 bis Ems-km 0,05) vertieft. Die Vertiefung resul-<br />
tiert aus einer Verlegung des dortigen Sohlsprungs um 25 m nach Westen.<br />
Da es sich lediglich um eine punktuelle Maßnahme handelt, geht die Planfeststellungsbehörde<br />
nicht davon aus, dass die Verlegung der Sohlsprung zu<br />
einer signifikanten Veränderung des ökologischen Potenzials <strong>und</strong> chemi-<br />
schen Zustandes einschließlich aller Qualitätskomponenten im gesamten<br />
<strong>Wasser</strong>körpers führen wird. Allenfalls sind kleinräumige Veränderungen im<br />
Verteilungsmuster einzelner Qualitätskomponenten möglich. Die Aussichten<br />
für die Zielerreichung eines guten ökologischen Potenzials sowie eines guten<br />
chemischen Zustandes <strong>und</strong> die dafür notwendigen Maßnahmen werden<br />
durch die Maßnahme nicht verändert. Dies gilt auch für den unmittelbar, vorher<br />
besprochenen <strong>Wasser</strong>körper WK 06037.<br />
Eine messbare Verschlechterung des ökologischen Potenzials <strong>und</strong> des che-<br />
mischen Zustandes im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr.1 WHG ist daher nicht zu<br />
erwarten. Die Zielerreichung eines guten ökologischen Potenzials <strong>und</strong> che-<br />
mischen Zustandes nach Maßgabe des § 27 Abs.2 Nr.2 WHG wird durch das<br />
Vorhaben nicht verschlechtert.
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
669<br />
Die EU-Mitgliedsstaaten werden in der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie verpflichtet,<br />
spätestens bis zum Jahr 2015 einen "guten mengenmäßigen <strong>und</strong> chemi-<br />
schen Zustand" für das Gr<strong>und</strong>wasser zu erreichen. Gemäß dem "guten<br />
mengenmäßigen Zustand" des Gr<strong>und</strong>wassers dürfen <strong>Wasser</strong>entnahmen die<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate nicht überschreiten. Der "gute chemische Zu-<br />
stand" des Gr<strong>und</strong>wassers ist gegeben, wenn die Schadstoffkonzentrationen<br />
die geltenden Qualitätsnormen nicht überschreiten <strong>und</strong> die anthropogene<br />
stoffliche Belastung nicht zur signifikanten Schädigung von Oberflächengewässern<br />
oder Feuchtgebieten führt (Diekmann & Mosebach 2008).<br />
Die Ems bildet die Grenze zu verschiedenen Gr<strong>und</strong>wasserkörpern. Drei<br />
Gr<strong>und</strong>wasserkörper grenzen an die Maßnahmengebiete unmittelbar an. Die<br />
betroffenen Gr<strong>und</strong>wasserkörper, deren Bewertung <strong>und</strong> Betroffenheit durch<br />
das Vorhaben sind in Kapitel 3 dargestellt.<br />
Tab. 3: Bewertung der Gr<strong>und</strong>wasserkörper <strong>und</strong> Betroffenheit durch das Vorhaben<br />
<strong>Wasser</strong>körper Mengenmäßiger<br />
Zustand.<br />
Untere Ems rechts<br />
(WK 39_09)<br />
Untere Ems<br />
Lockergestein links<br />
(WK 39_10)<br />
Leda-Jümme<br />
Lockergestein links<br />
(WK 38_01)<br />
Quelle: NLWKN et al. 2009a<br />
Chem.<br />
Zustand<br />
Betroffenheit<br />
gut gut <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
(Baggerungen)<br />
gut gut <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
(Baggerungen),<br />
Umbau Jann-Berghaus-<br />
Brücke<br />
gut schlecht <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
(Baggerungen)<br />
Durch die Baumaßnahme kam es nach gutachterlicher Aussage zur Versie-<br />
gelung bzw. Teilversiegelung, so dass temporär die Infiltrationsrate beeinträchtigt<br />
wurde. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgte eine ordnungs-<br />
gemäße Rekultivierung. Der ursprüngliche Zustand wurde wieder hergestellt,
670<br />
so dass die Funktionen für das Schutzgut Gr<strong>und</strong>wasser wieder vollständig<br />
reaktiviert wurden.<br />
Somit fand nur eine kurzfristige Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wasserkörpers<br />
WK 39_ 10 statt, wobei die Qualitätskomponenten „Mengenmäßiger“ <strong>und</strong><br />
„Chemischer“ Zustand so gut wie nicht verändert wurden. Die Zielerreichung<br />
eines guten Zustandes wird von der Maßnahme nicht verschlechtert.<br />
Auswirkungen der wasserbauliche Maßnahmen auf die <strong>Wasser</strong>körper<br />
„Untere Ems rechts (WK 39_09)“, „Untere Ems Lockergestein links<br />
(WK 39_10)“ <strong>und</strong> „Leda-Jümme Lockergestein links (WK 38_01)“<br />
Die hydraulischen Wechselwirkungen zwischen einem Fluss <strong>und</strong> dem ufernahen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserleiter werden durch die wechselnden <strong>Wasser</strong>stände im<br />
erheblichen Maße gesteuert. Störungen des hydrodynamischen Gleichgewichtes<br />
sind durch Flussausbaumaßnahmen nach gutachterlicher Einschät-<br />
zung prinzipiell möglich, da Salzwasserintrusionen in den ufernahen Porengr<strong>und</strong>wasserleitern<br />
eine nachhaltige Beeinflussung der Gr<strong>und</strong>wasserbe-<br />
schaffenheit verursachen können.<br />
Nach Aussage der UVU (Diekmann & Mosebach 2007) bleibt die Brackwasserzone<br />
unverändert <strong>und</strong> der Salzgehalt ändert sich lediglich um +/- 0,2<br />
PSU. Auch die <strong>Wasser</strong>stände ändern sich nur geringfügig. So wird sich das<br />
Tideniedrigwasser maximal um ca. 1 cm absinken <strong>und</strong> das Tidehochwasser<br />
maximal um ca. 1 cm erhöhen; somit erhöht sich der Tidenhub um maximal<br />
2 cm.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der prognostizierten sehr geringen Änderungen der<br />
<strong>Wasser</strong>stände <strong>und</strong> der Salzgehalte in der Ems, sind nachhaltige Auswirkungen<br />
auf die hydraulischen <strong>und</strong> hydrochemischen Verhältnisse nicht zu erwarten.<br />
Die geplanten Ausbaumaßnahmen erfolgen zudem nicht in den infiltrati-<br />
onssensiblen Strecken für die <strong>Wasser</strong>gewinnungsgebiete Emden-Tergast<br />
<strong>und</strong> Leer-Heisfelde. Für das <strong>Wasser</strong>gewinnungsgebiet Weener sind entspre-<br />
chend etwa 300 m von den Ausbaumaßnahmen betroffen. Dieser Abschnitt<br />
befindet sich im Bereich der unteren Kulmination der <strong>Wasser</strong>fassung Wee-<br />
ner, so dass dort mögliche infiltrierende Mengen als gering einzustufen sind.
671<br />
Die Planfeststellungsbehörde folgt den Aussagen der Gutachter. Eine signifi-<br />
kante Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserkörper <strong>und</strong> eine Beeinträchtigung der<br />
Qualitätskomponenten „Mengenmäßiger“ <strong>und</strong> „Chemischer“ Zustand wird als<br />
unwahrscheinlich erachtet. Die Zielerreichung eines guten Zustandes wird<br />
nicht von der Maßnahme nicht verschlechtert.<br />
Auswirkungen des Umbaus der Jann-Berghaus Brücke auf den <strong>Wasser</strong>körper<br />
„Untere Ems Lockergestein links (WK 39_10)“<br />
Durch den Umbau der Jann-Berghausbrücke war der Gr<strong>und</strong>wasserkörper<br />
Untere Ems Lockergestein links (WK 39_10) von der Maßnahme betroffen.<br />
Nach gutachterlicher Aussage kam es durch die Erstellung der Gründungen<br />
für den neuen Pfeiler 6a zur Verbindung verschiedener Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte,<br />
da bis zu ca. 9,30 m lange Stahlprofile in den Bodenkörper der Ems verbaut<br />
wurden. Aufgr<strong>und</strong> der Bodenverhältnisse <strong>und</strong> der Einbauverfahren fand<br />
diese Verbindung nur kurzfristig statt, weil sich die Fugen zwischen Erdreich<br />
<strong>und</strong> Bauwerk unmittelbar abdichteten. Somit werden Setzungs- <strong>und</strong> Dich-<br />
tungsprozesse die vorhandene Trennung unterschiedlicher Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte<br />
aufrechterhalten. Kleinflächig wurde bauzeitlich die Versickerung<br />
durch die Teilverdichtungsmaßnahmen in den Baustellenbereichen gesenkt.<br />
Gesamtbewertung<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorstehenden Darstellung der Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter der WRRL gelangt die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis,<br />
dass für die oben genannten <strong>Wasser</strong>körper keine Verschlechterung im<br />
Sinne der WRRL zu erwarten ist.<br />
Für die Bewertung des vorliegenden Sachverhalts kommt es nicht auf die<br />
noch strittige Rechtsfrage an, ob das Verschlechterungsverbot des § 27 Abs.<br />
1 Nr. 1 WHG bzw. des § 27 Abs.2 Nr.1 WHG nur dann verwirklicht ist, wenn<br />
es durch die Maßnahmen zu einer Änderung der Zustandsklassen kommt (so<br />
z. B. Elgeti, Hurck, Fries: Das Verschlechterungsgebot nach der Europäischen<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie, KA, 2006, 134; siehe auch das von den <strong>Wasser</strong>direktoren<br />
der EU bestätigte Positionspapier zu Art 4 Abs 7 WRRL<br />
„Exemptions To The Environmental Objektives Under The Water Framework
672<br />
Direktive“, Kap. 2.2) oder ob dies bereits unterhalb dieser Schwelle bei nur<br />
graduellen (signifikanten) negativen Veränderungen hinsichtlich des ökologi-<br />
schen Potenzials <strong>und</strong> chemischen Zustands möglich ist (so z. B.<br />
Czychowski/ Reinhardt, WHG, 9.Aufl. § 25a WHG, Rz. 8). Nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde kann hier auch bei Anlegung des strengeren<br />
Maßstabs eine Verschlechterung im o. g. Sinn im Hinblick auf die Qualitäts-<br />
komponenten der hier betroffenen <strong>Wasser</strong>körper gemäß Anhang V der<br />
WRRL ausgeschlossen werden. Das wird wie folgt begründet:<br />
In der UVU für das Gesamtvorhaben wurden nur geringfügig negative Wir-<br />
kungen des Vorhabens für die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit mit den Qualitätskomponenten<br />
Salzgehalt, Temperatur, Nährstoffe, Schwebstoffe <strong>und</strong> Sauerstoff<br />
prognostiziert. Der Grad der Veränderung wurde mit „0“ („keine Veränderung“)<br />
bewertet. Auch für die biologischen <strong>und</strong> chemischen Qualitätskompo-<br />
nenten sind keine deutlichen Auswirkungen prognostiziert. Sämtliche Auswirkungen<br />
sind kurzzeitig <strong>und</strong> örtlich begrenzt. Lediglich die Fahrrinnenverbrei-<br />
terung im Maßnahmenbereich „Friesenbrücke“ führt zu einem dauerhaften<br />
Flächenverlust für makrozoobenthische Arten, die am Fahrwasserrand sie-<br />
deln (Qualitätskomponente: Makrozoobenthos). Jedoch werden nach der<br />
Maßnahme die ehemaligen Randbereiche durch die Benthosgemeinschaft<br />
der Fahrrinne wiederbesiedelt. Nach der fachgutachterlichen Stellungnahme<br />
wird aber weder eine arten- <strong>und</strong> individuenreiche Biozönose entnommen<br />
noch werden schutzwürdige Makrozooen in ihrem Bestand gefährdet. Nach<br />
Abschluss der Maßnahmen entsteht eine – allerdings im Durchschnitt arten<strong>und</strong><br />
individuenärmere – Benthosgemeinschaft. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass die Wirkungen nur Bereiche mit einer geringen Wertigkeit betroffen<br />
sind. Bei sämtlichen anderen Qualitätskomponenten lässt sich in Überein-<br />
stimmung mit der Bewertung in der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme<br />
der Schluss ziehen, dass die Wirkungen der Maßnahmen zum ge-<br />
planten Ausbauvorhaben, auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der bestehenden Belastungen,<br />
prognostisch kaum zu quantifizieren sind.<br />
Insgesamt kann damit eine nachteilige Veränderung des ökologischen Zu-<br />
standes/Potenzials <strong>und</strong> chemischen Zustands des Gewässers durch die vor-
673<br />
gesehenen Maßnahmen ausgeschlossen werden, da die prognostizierten<br />
Auswirkungen insgesamt in der natürlichen Variabilität des Ökosystems un-<br />
tergehen bzw. keine messbare weitere Verschlechterung der vorbelasteten<br />
Situation bedeuten. Die beabsichtigten Maßnahmen können auch der Erreichung<br />
des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials <strong>und</strong> des guten<br />
chemischen Zustands gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WHG, § 27 Abs.2 Nr. 2 WHG<br />
wegen der dargestellten Geringfügigkeit der Auswirkungen auf die betroffenen<br />
<strong>Wasser</strong>körper nicht im Wege stehen. Dabei fällt ins Gewicht, dass die<br />
Zielerreichung ohnehin - unabhängig von dem hier in Rede stehenden Vorhaben<br />
- derzeit als unwahrscheinlich gilt. Eine Änderung hinsichtlich des<br />
Wahrscheinlichkeitsgrads der Zielerreichung kann jedenfalls nicht festgestellt<br />
werden.<br />
Eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftungsziele gemäß des niedersächsi-<br />
schen Beitrags zum Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 EG-WRRL <strong>und</strong> nach<br />
§ 184 Niedersächsisches <strong>Wasser</strong>gesetz (NWG) (NLWKN 2009a) sieht die<br />
Planfeststellungsbehörde nicht. Auch die Maßnahmen nach Art. 11 der EG-<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie bzw. nach § 181 des Niedersächsischen <strong>Wasser</strong>ge-<br />
setzes, die für die Flussgebietseinheit Ems erstellt wurden (NLWKN 2009b),<br />
werden nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde nicht erkennbar beein-<br />
trächtigt.<br />
Im Ergebnis kommt es hierauf jedoch nicht entscheidend an. Selbst wenn<br />
man entgegen der Überzeugung der Planfeststellungsbehörde davon ausginge,<br />
dass die planfestgestellten Maßnahmen eine Verschlechterung des<br />
ökologischen Zustands / Potenzials bzw. des chemischen Zustands bewirken<br />
oder die Erreichung eines guten ökologischen Zustands / Potenzials <strong>und</strong><br />
chemischen Zustands des Gewässers verhindern, wären die planfestgestellten<br />
Maßnahmen zulässig, da die Voraussetzungen für eine Ausnahme von<br />
den Bewirtschaftungszielen gemäß § 31 Abs.2 WHG vorliegen.<br />
Die Veränderungen sind auf einen Ausbau <strong>und</strong> damit auf eine neue Veränderung<br />
der physischen Gewässereigenschaften zurückzuführen. Die Gründe für<br />
das planfestgestellte Vorhaben sind von übergeordnetem öffentlichem Inte-
674<br />
resse. Wie unter B.II.2 dargestellt, dient das Vorhaben der Sicherung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit des Werftenstandortes Papenburg <strong>und</strong> damit der Er-<br />
haltung der Wirtschaftskraft der Region durch Schaffung einer geeigneten<br />
Infrastruktur für die Überführung großer Kreuzfahrtschiffe. Dieses Interesse<br />
hat einen derart hohen Stellenwert, dass es dem Interesse an der vollständigen<br />
Erreichung der Bewirtschaftungsziele übergeordnet wäre, zumal allen-<br />
falls sehr geringfügige negative Veränderungen der physischen Eigenschaften<br />
des Gewässers zu befürchten wären. Die Ziele, die mit den Veränderungen<br />
des Gewässers verfolgt werden, können nicht mit anderen geeigneten<br />
Maßnahmen erreicht werden, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Umwelt haben, technisch durchführbar sind <strong>und</strong> nicht mit unverhältnismäßigem<br />
Aufwand verb<strong>und</strong>en sind. Wie bereits dargelegt, verlangt<br />
der Markt im Bereich der Kreuzschifffahrt Schiffe der hier in Rede stehenden<br />
Größenordnung. Um Schiffe dieser Größenordnung vom Werftstandort in<br />
Richtung Nordsee überführen zu können, bedarf es alternativlos der geplanten<br />
Ausbaumaßnahmen der B<strong>und</strong>eswasserwasserstraße Ems. Schließlich<br />
werden im Zusammenhang mit dem Vorhaben alle praktisch geeigneten<br />
Maßnahmen ergriffen, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Zustand<br />
des Gewässers zu verringern. Hierzu wird auf die unter A.III. 5.1 – 5.3 i.V.m.<br />
der in Tabelle 1 (Spalte „Schutzgut <strong>Wasser</strong>“) der fachgutachterlichen Stel-<br />
lungnahme (regionalplan & uvp/ Diekmann & Mosebach) getroffenen Anordnungen<br />
zur Vermeidung bzw. Verminderung negativer Umweltauswirkungen<br />
verwiesen.<br />
Fazit: Das Vorhaben <strong>und</strong> insbesondere dessen Auswirkungen auf das Was-<br />
ser stehen der Erreichung der Umweltziele der Richtlinie 2000/60/EG des<br />
Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines<br />
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der<br />
<strong>Wasser</strong>politik (<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie (WRRL)) <strong>und</strong> der Erreichung der Bewirtschaftungsziele<br />
des § 27 WHG nicht im Wege. Dies gilt sowohl für die<br />
<strong>Wasser</strong>körper der Obenflächengewässer als auch für die Gr<strong>und</strong>wasserwasserkörper.<br />
Auch nach Auffassung des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz (B-<br />
0023) (Stellungnahme vom 07.06.2007) steht das Vorhaben in Einklang mit<br />
der EU-WRRL. Seitens des NLWKN (B-0022) wird eine Verschlechterung
675<br />
der betroffenen <strong>Wasser</strong>körper der Ems im Sinne der WRRL durch das Vorhaben<br />
ebenso nicht angenommen (Stellungnahme vom 03.09.2007)<br />
Nach Auffassung des NLWKN (B-0022) ist eine weitere Verschlechterung<br />
des Gewässers Ems (Trendverstärkung) aufgr<strong>und</strong> der Vorgeschichte zu erwarten<br />
<strong>und</strong> wird in dem Gutachten der BAW tendenziell bestätigt (Flutstrom-<br />
verstärkung, erhöhte Schwebstoffkonzentrationen, stärkere lokale Sedimentation).<br />
Damit sei eine Verschlechterung der bereits ungünstigen Situation<br />
der Ems nicht ausgeschlossen, sondern sehr wahrscheinlich. Kann eine Verschlechterung<br />
nicht ausgeschlossen <strong>und</strong> nicht vermieden werden, ist die ge-<br />
plante Maßnahme nach WRRL <strong>und</strong> NWG nicht zulässig. Die Planfeststellungsbehörde<br />
ist aus oben dargelegten Gründen der Überzeugung, dass es<br />
vorhabensbedingt nicht zu einer Verschlechterung im Sinne der Vorgaben<br />
der WRRL kommt. In der UVU wird für keine der zur Beurteilung nach WRRL<br />
relevanten Qualitätskomponenten eine Erheblichkeit bei Durchführung der<br />
Maßnahme festgestellt. Wenn überhaupt, wird lediglich von kurzfristigen <strong>und</strong><br />
lokal begrenzten Beeinträchtigungen bezüglich einzelner Messgrößen ausgegangen,<br />
die sich nach einiger Zeit wieder „normalisieren“.<br />
Die Bewertung des Gewässerzustands nach WRRL erfolgt jedoch über ungleich<br />
längere Zeiträume <strong>und</strong> jeweils für einen gesamten <strong>Wasser</strong>körper.<br />
Weiterhin wird seitens des NLWKN dargelegt, dass der durch die Maßnah-<br />
men verstärkte Trend in Richtung Verschlechterung problematisch sei, da er<br />
möglicherweise maßgebliche Aufwertungsmaßnahmen, wie sie von der<br />
WRRL gefordert sind <strong>und</strong> zurzeit im NLWKN erarbeitet werden, in ihrer Wir-<br />
kung begrenzt bzw. unterläuft. Die Wirksamkeit von Aufwertungsmaßnahmen<br />
nach WRRL darf nicht durch die Emsanpassung <strong>und</strong> deren Folgen in Frage<br />
gestellt werden. Die WRRL fordert explizit einen derartigen Trend zu stoppen<br />
<strong>und</strong> umzukehren, dies würde durch das Vorhaben sehr erschwert bzw. un-<br />
möglich gemacht. Die Planfeststellungsbehörde teilt diese Befürchtungen<br />
nicht. Da die Gutachter keine nachhaltige Verschlechterung des Zustands<br />
durch die Maßnahmen prognostizieren, werden generelle Aufwertungsmaßnahmen<br />
im Rahmen von Bewirtschaftungsplänen nicht in Frage gestellt.
676<br />
Eine Verschlechterung des Übergangsgewässers Ems im Sinne der WRRL<br />
durch die planfestgestellte Anpassung im Bereich Ems-km 31 bis 40,5 wird<br />
seitens des NLWKN nicht angenommen. Damit wird die Bewertung der Planfeststellungsbehörde<br />
durch den NLWKN bestätigt. Es wird jedoch kritisiert,<br />
dass nach Einschätzung des NLWKN keine nachvollziehbare Ableitung der<br />
Konsequenzen für die lokale Sauerstoffsituation sowie für die Herleitung der<br />
Bewertung vorhanden sei. Die Kritikpunkte wurden aufgegriffen. Die Träger<br />
des Vorhabens haben hierzu durch das Büro Diekmann & Mosebach mit Da-<br />
tum vom 17.07.2007 ergänzend Stellung genommen:<br />
„In der UVU wurde im Rahmen des Schutzgutes <strong>Wasser</strong> eine gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
Darstellung der Schwebstoff- <strong>und</strong> Sauerstoffsituation in der<br />
Tideems erarbeitet <strong>und</strong> gleichzeitig – soweit es die verfügbare Datenbasis<br />
zuließ – die Entwicklung über letzten 20 Jahre beschrieben. Zu-<br />
sammengefasst konnte festgestellt werden, dass die Schwebstoffgehalte<br />
über diesen Zeitraum insbesondere im oberen Abschnitt der<br />
Tideems stark zugenommen haben. Parallel dazu haben sich die Zeiträume<br />
mit sehr niedrigen Sauerstoffkonzentrationen in der <strong>Wasser</strong>-<br />
säule der Tideems vergrößert. In diesem Zusammenhang wurden in<br />
verschiedenenStellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen wiederholt zwei<br />
Fragestellungen aufgeworfen, deren Beantwortung für eine gutachterliche<br />
Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Ausbaumaßnah-<br />
men wichtig ist: Zum einen wurde thematisiert –teilweise allerdings<br />
auch als bereits positiv abgesicherteTatsache unterstellt –, inwieweit<br />
die Anpassungsmaßnahmender letzten 20 Jahre <strong>und</strong> die damit ver-<br />
b<strong>und</strong>enen Sedimentverlagerungen, hydromorphologischen Änderungen<strong>und</strong><br />
die veränderten Strömungsgeschwindigkeiten des <strong>Wasser</strong>körpers<br />
ursächlich für die bisher beobachteten <strong>und</strong> beschriebenen<br />
Veränderungen waren. Zum anderen stand dieFrage im Raum, welche<br />
Auswirkungen die unmittelbar geplanten Anpassungsmaßnahmen auf<br />
das Schutzgut <strong>Wasser</strong> haben werden.<br />
Zum ersten Punkt kann Folgendes festgestellt werden:Es konnten auf<br />
Basis der vorhandenen Daten in der UVU keine eindeutigen Aussagen<br />
darüber gemacht werden, welche Ursachen für die beschriebenen
677<br />
Veränderungen von Schwebstoffregime <strong>und</strong> Sauerstoffsituation verantwortlich<br />
sind <strong>und</strong> waren. Ein Einfluss der über zwei Jahrzehnte<br />
durchgeführten Anpassungsmaßnahmen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
regelmäßigen Ausbaggerungen muss als einer der möglichen Wirkfaktoren<br />
in Betracht gezogen werden (BAW,2006). Hierbei haben aber<br />
nach Aussage der Fachgutachter die Baggeraktivitäten als solche offensichtlich<br />
keinen direkten Anteil. So konnte die BfG in einerMonitoringstudie<br />
(BfG-Bericht 1488, 2006) während eines baggerungsfreien<br />
Zeitraums von über einem Jahr keine Veränderungen in der Schwebstoffdynamik<br />
der Tideemsfeststellen. Auch für den Gesamtzeitraum<br />
von 2001 bis 2005 konnte ein direkter Einfluss der Unterhaltungsbaggerkampagnen<br />
auf die Schwebstoffsituation in der Unterems nicht beobachtet<br />
werden. Gleichzeitig wurden aber seit den 2000er Jahren<br />
auch Veränderungen anderer Parameter registriert, die Auswirkungen<br />
auf die Schwebstoffverteilungen <strong>und</strong> Sauerstoffkonzentrationen haben.<br />
So sanken die Jahresmittelwerte der Abflussraten bei Papenburg<br />
von etwa 150 m3s-1 im Jahre 1999 fast kontinuierlichauf unter 60<br />
m3s-1 im Jahr 2006. Gleichzeitig konnten Erhöhungen der Jahresmit-<br />
telwerte der <strong>Wasser</strong>temperaturen vonbis zu 0,5 °C beobachtet werden<br />
(UVU 2006, Kapitel „Schutzgut<strong>Wasser</strong>“). Ob es sich bei dieser Tempe-<br />
raturerhöhung um einen dauerhaften Anstieg handelte oder um klimatologischeSchwankungen<br />
im Dekadenbereich, konnte in diesem<br />
Rahmen nicht diskutiert werden.In der Konsequenz tragen aber niedrigere<br />
Abflussraten zu erhöhten Schwebstofffrachten bei. Höhere<br />
Schwebstofffrachten,die wie im Fall der Ems einen relativ hohen orga-<br />
nischen Anteil aufweisen, führen ihrerseits zu Sauerstoffzehrung <strong>und</strong><br />
damit einer Verminderung der verfügbaren Sauerstoffkonzentration im<br />
<strong>Wasser</strong>. Hinzu kommen die erhöhten Temperaturen, die zum einen<br />
die Löslichkeit des Sauerstoffs im <strong>Wasser</strong> vermindern <strong>und</strong> zum anderen<br />
eine verstärkte bakterielle <strong>und</strong> damit Sauerstoffzehrende Aktivität<br />
im Gewässer zur Folge haben.Eine Quantifizierung, welchen Anteil<br />
diese einzelnen beschriebenen Wirkfaktoren an der Veränderung<br />
vonSchwebstofffrachten <strong>und</strong> Sauerstoffgehalten hatten <strong>und</strong> haben,war<br />
auf Basis der verfügbaren Daten nicht möglich. Hierzu müssten um-
678<br />
fangreiche Untersuchungen gestützt von Modellrechnungen durchge-<br />
führt werden <strong>und</strong> auf diese Weise die Datenbasis stark erweitert wer-<br />
den.Aus den bisherigen Darstellungen dieses Kommentars sowie aus<br />
der UVU lässt sich bezüglich der Ursachen für die Veränderungen<br />
beim Schutzgut <strong>Wasser</strong> in der Tideems während der letzten zwei De-<br />
kaden nur eine Schlussfolgerung als gesichert ziehen: Die These,<br />
dass die seit den achtzigerJahren durchführten Ausbaumaßnahmen<br />
der Unterems zum Hauptanteil ursächlich für die beobachteten Verän-<br />
derungen beiSchwebstofffrachten <strong>und</strong> Sauerstoffgehalten waren <strong>und</strong><br />
sind, ist nach derzeitigem Kenntnis- <strong>und</strong> Datenstand wissenschaftlich<br />
nicht beweisbar. Es lassen sich lediglich Indizienketten aufstellen, die<br />
auf solche Zusammenhänge hinweisen. Darüberhinaus dürfen die me-<br />
teorologischen <strong>und</strong> klimatologischen Einflüsse bei diesen Veränderungen<br />
nicht unterschätzt werden.Zur Klärung der oben genannten<br />
zweiten Frage der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen mussten<br />
im Rahmender UVU zwei Unterscheidungen vorgenommen werden.<br />
Zum einen mussten die baubedingten Auswirkungen derAnpassungsmaßnahmen<br />
beurteilt werden – hierzu gehört insbesondere die<br />
lokale <strong>und</strong> temporäre Beeinträchtigung desSchutzgutes <strong>Wasser</strong> während<br />
der Baggermaßnahmen –, zum anderen sollte eine Einschätzung<br />
der betriebsbedingten Auswirkungen vorgenommen werden. Diese<br />
betriebsbedingten Auswirkungen beziehen sich auf längerfristige Ef-<br />
fekte, die etwa durch permanente morphologische <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en<br />
durchhydrodynamische Veränderungen des Ästuars bedingt werden.Die<br />
baubedingten Auswirkungen der Maßnahmen wurden in der<br />
UVU als gering eingestuft. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der teilweise extrem<br />
hohen Schwebstoffgehalten, die in der Ems bodennah <strong>und</strong> sogar bis<br />
zu 2 Meter über der Sedimentsohle vorhanden sind <strong>und</strong> die in der<br />
Fahrrinne großenteils die Charakteristika von„Fluid Mud“ zeigen<br />
(BAW, 2006), haben die durch Baggerungsmaßnahmen zusätzlich<br />
aufgewirbelten <strong>und</strong> resuspendierten Sedimente lokal <strong>und</strong> temporär nur<br />
sehr geringeAuswirkungen <strong>und</strong> sind im Vergleich zur natürlichen<br />
Schwebstoffdynamik zu vernachlässigen. Das wird in einerStudie der<br />
BfG (Bericht 1488, 2006) bestätigt. Eine analoge Einschätzung lässt
679<br />
sich für die zeitlich <strong>und</strong> örtlich begrenzte Beeinträchtigung des Sauer-<br />
stoffhaushaltes vornehmen: In Abhängigkeit von der horizontalen <strong>und</strong><br />
vertikalen Ausdehnung der „Fluid Mud“-Schicht sind bereits große<br />
anoxische Zonen nahe der Sedimentsohle vorhanden. Eine durch<br />
Baggerung mit modernem Gerät induzierte Aufwirbelung von Sedi-<br />
menten <strong>und</strong> damit die Resuspension weiteren anoxischen Materials<br />
sind von der Größenordnung her vernachlässigbar (Lüschow, Ham-<br />
burgPort Authority, 2006) <strong>und</strong> können darüber hinaus die bestehen-<br />
den lokalen anoxischen Zonen nicht nennenswert vergrößern. Inso-<br />
fern ist ein messbarer Einfluss der Baggermaßnahmen auf die Sohlen<br />
nahe Schwebstoff- <strong>und</strong> Sauerstoffsituation nahezu auszuschließen.<br />
Diese Annahme wird auch in einer Studie von Zauke <strong>und</strong> Jung (2003)<br />
bestätigt:<br />
Bei der Überführung eines Werftschiffes kam es zu einer kurzzeitigen<br />
Aufwirbelung von Schwebstoffen. Bereits nach einer St<strong>und</strong>e waren<br />
90 % dieser Schwebstoffe wieder sedimentiert, so dass aufgr<strong>und</strong> die-<br />
ses sehr kurzen Resuspensionszeitraumes keine messbare Sauerstoffzehrung<br />
in der Ems auftrat. Ähnliche Beobachtungen wurden in<br />
einer umfangreichen Untersuchung von Lewis et al. (2001) für<br />
Baggerungen in einem vergleichbaren tidebeeinflussten Flachwasser-<br />
Ästuar im Golf von Mexiko dokumentiert.Neben physiko-chemischen<br />
Parametern wurde eine Reihe vonbiologischen Parametern vor <strong>und</strong><br />
nach Baggerkampagnen analysiert. Die beobachteten Effekte der<br />
Maßnahmen auf pH,Sauerstoff <strong>und</strong> Temperatur waren lokal stark begrenzt<br />
<strong>und</strong> wurden deutlich durch den Tidezyklus <strong>und</strong> die Abflussrate<br />
beeinflusst. Im Vergleich zu einem Referenzgebiet, in dem nicht gebaggert<br />
wurden, waren die Auswirkungen zu vernachlässigen.Die an-<br />
lagen- <strong>und</strong> betriebsbedingten <strong>und</strong> damit längerfristigenAuswirkungen<br />
der Anpassungsmaßnahmen sind eine direkte Funktion des Ausma-<br />
ßes dieser Maßnahmen. Für die geplante Vertiefung sollen Baggerungen<br />
an lediglich vier Stellen der Tideems durchgeführt werden. Die<br />
von der BAW (2006) prognostizierten, aus diesen Maßnahmen resultierenden<br />
Änderungen in den Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> im<br />
Salzgehalt liegen nahe der Nachweisgrenze <strong>und</strong> sind vermutlich vor
680<br />
dem Hintergr<strong>und</strong> des äußerst dynamischen Ästuarsystems nicht zu<br />
detektieren. Daher sind messbare Auswirkungen auf das Schwebstoff-<br />
regime oder den Sauerstoffhaushalt der Tideems ebenfalls nicht zu<br />
erwarten.Prinzipiell gilt dies auch für sommerliche Stauphasen der-<br />
Tideems. Zauke (2003) <strong>und</strong> Zauke <strong>und</strong> Jung (2003) zeigten exemplarisch<br />
die Änderung der Sauerstoffverhältnisse während eines sommerlichen<br />
12-St<strong>und</strong>en-Staufalls. In dieser Phase sorgte die Überführung<br />
eines Werftschiffes für eine Aufwirbelung der Sedimente in einem Maße,<br />
das durchaus mit Baggeraktivitäten vergleichbar war. Alle Sauerstoffänderungen,die<br />
die Autoren messen konnten, konnten nicht auf<br />
Zehrungsprozesse innerhalb des <strong>Wasser</strong>körpers zurückgeführt werden,<br />
sondern wurden durch horizontale bzw. vertikaleTransporte von<br />
angrenzenden <strong>Wasser</strong>körpern verursacht. Die vermuteten Sauerstoffzehrungen<br />
durch Sedimentaufwirbelungenwurden zunächst in einem<br />
Labor mit angereicherten Schwebstoffen simuliert. Es ließ sich lediglich<br />
eine geringe Zehrung messen. In weiteren Freilandversuchen<br />
zeigten die Autoren, dass die tatsächliche Zehrung in der <strong>Wasser</strong>säule<br />
noch deutlich darunter lag <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> von Turbulenzen <strong>und</strong> aktiver<br />
Primärproduktion teilweise sogar negativ war. Sie kamen zu dem<br />
Schluss, dass aus den erhobenen Daten für einen sommerlichen<br />
Staufall keine Hinweise auf signifikante Sauerstoffzehrungen entnommenwerden<br />
konnten.“<br />
Durch die ergänzenden Ausführungen der Gutachter der TdVs sind die seitens<br />
des NLWKN kritisierten Punkte aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
ausreichend aufgearbeitet.<br />
3.1.6 Ramsar-Gebiete<br />
Das Niedersächsische Wattenmeer ist als Feuchtgebiet von internationaler<br />
Bedeutung nach dem Ramsar-Übereinkommen ausgewiesen. Das Ramsar<br />
Gebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“ ist deckungsgleich mit dem EU-<br />
Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“<br />
<strong>und</strong> dem FFH – Gebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“. Mögliche<br />
indirekte vorhabensbedingte Beeinträchtigungen des Ramsar-Gebietes wer-
681<br />
den unter B.III:3.1.5.1 der FFH - Verträglichkeitsstudie geprüft. Die Ziele <strong>und</strong><br />
Schutzgedanken der Ramsar Konvention sind daher im vorliegenden Fall<br />
berücksichtigt worden.<br />
3.1.7 UNESCO-Weltnaturerbe<br />
Das Wattenmeer als UNESCO – Weltnaturerbe ist durch das planfestgestellte<br />
Vorhaben nicht gefährdet. Am 26. Juni 2009 hat die UNESCO das<br />
Deutsch-Niederländische Wattenmeer als Weltnaturerbestätte anerkannt.<br />
Das Wattenmeer ist eines der größten gezeitenabhängigen Feuchtgebiete<br />
der Welt <strong>und</strong> besitzt als Rastplatz für Zugvögel globale Bedeutung. Es weist<br />
zudem eine außergewöhnliche große Artenvielfalt <strong>und</strong> eine ökologische <strong>und</strong><br />
geomorphologische Bedeutung auf. Neben den Wattflächen gehören zahlreiche<br />
andere Lebensräume wie z.B. Salzwiesen, Marschflächen, Dünen <strong>und</strong><br />
Sandbänke zu der eingerichteten Schutzzone.<br />
Der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ ist zentraler Teil dieser<br />
Weltnaturerbestätte. Die Planfeststellungsbehörde hat die Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf das EU-Vogelschutzgebiet „Nds. Wattenmeer <strong>und</strong> angren-<br />
zendes Küstenmeer“ sowie auf das FFH-Gebiet „Nationalpark Nds. Wattenmeer<br />
geprüft (vgl. B.III.3.1.5.1) <strong>und</strong> keine erhebliche Beeinträchtigung fest-<br />
gestellt.<br />
Nach Art. 4 der Welterbekonvention verpflichtet sich die B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland durch die Aufnahme in die Welterbeliste, das Wattenmeer zu<br />
schützen <strong>und</strong> in seinem Bestand <strong>und</strong> seiner Wertigkeit zu erhalten. Ein eige-<br />
nes Schutzregime enthält die Welterbekonvention allerdings nicht. Im Ergebnis<br />
kann jedenfalls sicher festgestellt werden, dass die vorhabensbedingten<br />
Wirkungen das Wattenmeer weder in seinem Bestand noch in seiner Wertigkeit<br />
beeinträchtigen (vgl. diesbezüglich auch die Ausführungen zum Vogelschutzgebiet<br />
„Nds. Wattenmeer <strong>und</strong> angrenzendes Küstenmeer“ sowie<br />
zum FFH-Gebiet „Nationalpark Nds. Wattenmeer“).
682<br />
3.1.8 Trilaterale Wattenmeerkooperation<br />
Der Wattenmeerplan 2010 (WMP) sowie die ihm zugr<strong>und</strong>e liegende Gemein-<br />
same Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres (GE WM)der trilateralen<br />
Wattenmeerkooperation zwischen Dänemark, Deutschland <strong>und</strong> den Niederlanden<br />
hat die Planfeststellungsbehörde berücksichtigt. WMP <strong>und</strong> GE WM<br />
beinhalten völkerrechtliche Absichtserklärungen zum Schutz des Watten-<br />
meeres als Ökosystem sowie seines landschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Erbes,<br />
die insbesondere verschiedene umweltpolitische EU-Rechtsakte, VS-<br />
Richtlinie, FFH-Richtlinie <strong>und</strong> WRRL, mitgliedstaatliche Naturschutzgebiete<br />
sowie sonstige völkerrechtliche Verträge (z.B. die Ramsar Konvention) in<br />
einer integrierten Verwaltung erfassen sollen. Auf Basis dieser Rechtsakte<br />
beinhaltet der WMP diverse Zielsetzungen. Die Ziele des WMP bewirken<br />
ausweislich der Nr. 3 der Einleitung des WMP keine rechtliche Verbindlichkeit.<br />
Das Erreichen der daraus resultierenden unverbindlichen völkerrechtli-<br />
chen Zielsetzungen wird durch das planfestgestellte Vorhaben nicht berührt.<br />
Dies ergibt sich daraus, dass die prognostizierten Auswirkungen des Vorha-<br />
bens entweder temporärer Art sind (direkte Auswirkungen durch Baggeraktivitäten)<br />
oder als marginal zu bezeichnen sind (geringfügige Veränderungen<br />
der Morphologie, verb<strong>und</strong>en mit nicht messbaren Änderungen im Schwebstoffregime<br />
<strong>und</strong> im Sauerstoffhaushalt).<br />
3.1.9 Behördliche Stellungnahmen zu den naturschutzfachlichen<br />
Vorgaben<br />
Nachfolgend wird über die eingegangenen behördlichen Stellungnahmen zu<br />
naturschutzfachlichen Fragestellungen entschieden, soweit sie noch nicht in<br />
der vorstehenden Prüfung B.III.3.1 - Umweltauswirkungen - Berücksichtigung<br />
gef<strong>und</strong>en haben (vgl. B.III.3).<br />
Nach Ansicht des Niedersächsischen Landesamtes Verbraucherschutz &<br />
Lebensmittelsicherheit, fischereik<strong>und</strong>l. Dienst, (B-0014) stehen die zu<br />
erwartenden Beeinträchtigungen der Fischbiozönose durch das planfestge-<br />
stellte Vorhaben dem Verschlechterungsverbot gem. EU-WRRL als auch den
683<br />
Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungszielen gemäß FFH-RL entgegen. Begründet<br />
wird dies im Wesentlichen mit der Vorbelastung des Gebietes.<br />
Diese Ansicht wird von der Planfeststellungsbehörde nicht geteilt. Die vorha-<br />
bensbedingten Auswirkungen auf die Fischfauna wurden vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der FFH Verträglichkeit überprüft. Die Entwicklungsziele waren hierbei<br />
ein Aspekt der Prüfung. Insoweit wird auf die entsprechenden Ausführungen<br />
in der FFH - Verträglichkeitsprüfung Bezug genommen (B.III.3.1.5.1).<br />
Weiter hat die Planfeststellungsbehörde die Vereinbarkeit des Vorhabens mit<br />
den Vorgaben der WRRL überprüft <strong>und</strong> einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot<br />
nicht festgestellt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf<br />
die entsprechende Prüfung unter B.III.3.1.5.3 verwiesen.<br />
Darüber hinaus ist entgegen der Bewertung des Niedersächsischen Landesamtes<br />
für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit vorhabensbedingt<br />
nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Fischfauna auszugehen,<br />
der zu kompensieren wäre. Insgesamt wird seitens der Planfeststellungsbe-<br />
hörde davon ausgegangen, dass durch die projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen<br />
in Bezug auf den derzeitigen Ist-Zustand kein erheblicher<br />
- wenn auch ein für die Fischfauna gering negativer - Eingriff verursacht wird,<br />
so dass keine Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Zu den<br />
Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.2.5 Bezug genommen.<br />
Das B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (B-0023), BfN, hat die Forderung aufge-<br />
stellt, dass Bezug nehmend auf das Entwicklungsgebot der EU-WRRL <strong>und</strong><br />
der FFH-RL unabhängig von der Frage der Zulässigkeit des Vorhabens Sa-<br />
nierungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen auf Gr<strong>und</strong>lage eines Ästuarkonzeptes<br />
für die Ems aktiv anzugehen seien. Die Forderung wird abgelehnt. Die<br />
Aufstellung eines Ästuarkonzeptes ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.<br />
Im Übrigen ist die Zulässigkeit dieses Vorhabens nicht an<br />
die Umsetzung eines Ästuarkonzeptes geknüpft. Im Rahmen der FFH Verträglichkeitsprüfung<br />
wurde betrachtet, ob das planfestgestellte Vorhaben<br />
möglichen Entwicklungsmaßnahmen entgegenstünde. Dies wurde verneint.<br />
Insoweit wird auf die entsprechenden Ausführungen in der FFH - Verträglichkeitsprüfung<br />
Bezug genommen (B.III.3.1.5.1).
684<br />
Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Fische wurde seitens des BfN als<br />
zusätzliche Vermeidungsmaßnahme vorgeschlagen, den Baggerbetrieb ab<br />
einer <strong>Wasser</strong>temperatur von 13 °C <strong>und</strong> höher einzustellen, da der Beginn<br />
der Laichaktivitäten temperaturgesteuert ist. Durch die Ausführung der Baumaßnahmen<br />
außerhalb der sensiblen Phasen des Ab- <strong>und</strong> Aufstieges <strong>und</strong><br />
das Laichgeschäftes verschiedener Fischarten könnten Beeinträchtigungen<br />
von Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften vermindert werden. Nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde sind die angeordneten Bauausschlussfenster<br />
als Vermeidungsmaßnahme ausreichend. Die Gutachter der Vorhabensträ-<br />
ger haben bestätigt, dass davon auszugehen ist, dass das Bauzeitenfenster<br />
vom 1.4. bis 15.6. so weit gefasst ist, dass die für das Laichgeschehen der<br />
Finte kritischen <strong>Wasser</strong>temperaturen bei jedem Witterungsverlauf eingeschlossen<br />
sind. Zusätzliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich, zumal<br />
eine Steuerung der Baggeraktivitäten nicht nach Termin, sondern nach <strong>Wasser</strong>temperatur<br />
vor praktischen Hintergründen (Umsetzbarkeit, regelmäßige<br />
Messungen an verschiedenen Stationen etc.) nur schwer realisierbar ist.<br />
Die Hinweise des BfN zur Notwendigkeit der Berücksichtigung von Wieder-<br />
herstellungsmöglichkeiten für das Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ wurden<br />
seitens der Planfeststellungsbehörde aufgegriffen. Die Fachgutachter haben<br />
diesen Aspekt für die FFH Verträglichkeitsuntersuchung entsprechend nachgearbeitet.<br />
Darüber hinaus hat die Planfeststellungsbehörde die Ausführungen des BfN<br />
zu dem Gesichtspunkt der Vorbelastung des Gebietes berücksichtigt. Es wird<br />
auf die entsprechenden Ausführungen in der FFH - Verträglichkeitsprüfung<br />
Bezug genommen (B.III.3.1.5.1).<br />
Seitens der Ostfriesischen Landschaft (B-001) wird darauf hingewiesen,<br />
dass bezüglich der außendeichs gelegenen Überreste der Festung Leerort<br />
geprüft werden muss, ob Veränderungen des Strömungsverhaltens der Ems<br />
diesem Denkmal Schaden zufügen wird. Hierzu ist festzustellen, dass die<br />
morphologisch-hydrologischen Veränderungen der Ems (vgl.B.III.3.1.2.2) so<br />
gering sind, dass keine nachteiligen Auswirkungen (z.B. durch veränderte
685<br />
Strömungs- <strong>und</strong> Tidenhubverhältnisse, Versackungen) auf die denkmalge-<br />
schützte Festung Leerort zu besorgen sind. Nach der Auswirkungsanalyse<br />
des BAW werden im Uferbereich Leerort die Strömungsgeschwindigkeiten<br />
nicht bzw. nur sehr geringfügig verändert. Die Ufer sind in den betreffenden<br />
Bereichen mit einem durchlässigen Schüttsteindeckwerk auf Filter befestigt.<br />
Im Übrigen werden die Träger des Vorhabens durch diesen Beschluss verpflichtet,<br />
ein Monitoring durchzuführen, um die von der BAW erarbeiteten<br />
Prognosen zu dokumentieren. Insoweit wird den Belangen der Ostfriesischen<br />
Landschaft aus Sicht der Planfeststellungsbehörde hinreichend Rechnung<br />
getragen.<br />
In Bezug auf die wasserbaulichen Anpassungsmaßnahmen fordert die Gemeinde<br />
Jemgum (B-0016), das Baggergut nicht zu verklappen, sondern an<br />
Land zu verbringen <strong>und</strong> dort zu lagern. Aus drei der 4 Maßnahmebereiche<br />
wird das Baggergut an Land auf bereits bestehende Spülflächen verbracht.<br />
In Bezug auf das Baggergut aus dem Maßnahmebereich Emden ist eine<br />
Verklappung auf bereits vorhandenen Klappstellen vorgesehen. Diese Unterbringungsmöglichkeit<br />
ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zulässig.<br />
Die Forderung der Gemeinde Jemgum wird daher zurückgewiesen.<br />
Zudem legt die Gemeinde Jemgum dar, dass Auswirkungen der Baggerarbeiten<br />
keine nachteiligen Auswirkungen auf die Ortschaften der Gemeinde<br />
Jemgum haben (Lärm-, Luft-, Geruchs-. Vibrations- <strong>und</strong> Verkehrsbelastungen)<br />
dürfen. Die Planfeststellungsbehörde hat die von der Gemeinde angesprochenen<br />
Aspekte überprüft <strong>und</strong> ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die<br />
vorhabensbedingten Auswirkungen zulässig sind <strong>und</strong> die Gemeinde nicht<br />
durch die Immissionen des Vorhabens unzumutbar belästigt wird. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.2.1 verwiesen.<br />
Darüber hinaus sind nach dem Vortrag der Gemeinde Jemgum (B-0016)<br />
auf Gr<strong>und</strong> der Erfahrungen der bisherigen Emsvertiefungen <strong>und</strong> Verlegung<br />
des Fahrwassers jegliche Versackungen im Deichvorland durch die zu erwartenden<br />
morphologischen <strong>und</strong> hydrodynamischen Versackungen des Ems<br />
Ästuars auszuschließen. Versackungen können nach Erwiderung der Vorhabensträger<br />
auf Gr<strong>und</strong> der prognostizierten Tidenhubveränderung von 2 cm
686<br />
ausgeschlossen werden. Dieser Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
an.
687<br />
3.2 Darstellung <strong>und</strong> Bewertung weiterer abwägungserheblicher<br />
Belange<br />
3.2.1 Auswirkungen auf die Landwirtschaft / Forstwirtschaft<br />
Unzumutbare Beeinträchtigungen der Ausübung der Landwirtschaft werden<br />
durch die Ausbaumaßnahmen nicht bewirkt. Die Forstwirtschaft ist durch das<br />
Vorhaben nicht betroffen.<br />
3.2.1.1 Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke<br />
Während der 13 Monate dauernden Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke<br />
war eine Betroffenheit der landwirtschaftlichen Belange gegeben. Die veränderte<br />
Verkehrsführung während der Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke<br />
stellte für die anliegenden Landwirte, die zur Bewirtschaftung ihrer Flächen<br />
die Ems kreuzen mussten, einen Nachteil dar. Die Nachteile wurden auch<br />
von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (B-0024) mit Schreiben<br />
vom 05.06.2007 dargelegt.<br />
Der Landkreis Leer, als Träger des Vorhabens für den Umbau der Brücke,<br />
hat zur Minimierung der Betroffenheit eine Fährverbindung für die Zeit der<br />
Sperrung errichtet, die auch landwirtschaftliche Verkehre beförderte.<br />
Abweichend von der der vorläufigen Anordnung zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Konzeption,<br />
die für die Landwirte, die auf beiden Seiten der Ems Flächen bewirt-<br />
schaften, Ersatzverkehre in Form von Speditionen oder landwirtschaftlichen<br />
Lohnunternehmern vorsah, hat der Träger des Vorhabens für die Sperrung<br />
der Jann-Berghaus-Brücke ein Konzept zu Gr<strong>und</strong>e gelegt <strong>und</strong> umgesetzt, mit<br />
dem die Betroffenheiten für den landwirtschaftlichen Verkehr erheblich minimiert<br />
wurden.<br />
Es wurde eine Fähre betrieben, die auch landwirtschaftliche Fahrzeuge befördern<br />
konnte, so dass den Landwirten eine Querung der Ems in unmittelbarer<br />
Nähe zu der gesperrten Brücke möglich war. Die Überquerung der Ems<br />
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wurde seitens des Landkreises Leer<br />
kostenlos angeboten. Die Fähre war in der Regel im 30-Minuten-Takt ab 5.00
688<br />
Uhr morgens bis 23.00 Uhr täglich in Betrieb. In der Zeit von 7.00 Uhr bis<br />
8.30 Uhr konnte die Fähre landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht befördern.<br />
Diese Zeit war ausschließlich für Fußgänger <strong>und</strong> Zweiradfahrer vorgesehen,<br />
die auf dem Weg zur Schule bzw. Arbeit eine Kreuzung der Ems an dieser<br />
Stelle benötigten. Dass der Fährverkehr während der 1 ½ St<strong>und</strong>en am Morgen<br />
von den landwirtschaftlichen Geräten nicht in Anspruch genommen werden<br />
konnte, stellt keine erhebliche Auswirkung dar, da ausreichend anderweitige<br />
Zeit zum Übersetzen vorhanden war. Im Falle eines witterungsbedingten<br />
Ausfalls der Fähre (z.B. Nebel) wurde eine Transportlösung über ein<br />
Speditionsunternehmen getroffen bzw. eine angemessene Ersatzzahlung<br />
durch die Vorhabensträger gezahlt. Diese Lösung wurde durch die Anordnung<br />
3.9 festgesetzt.<br />
In diesem Zusammenhang ist ergänzend zu erwähnen, dass sich die betroffe-<br />
nen Landwirte überwiegend mit der Einrichtung eines Fährverkehrs in den genannten<br />
Zeit- <strong>und</strong> Taktfrequenzen schriftlich einverstanden erklärt haben. Ledig-<br />
lich von einem Landwirt, der auf beiden Seiten der Ems Flächen zu bewirtschaften<br />
hatte, lag das schriftliche Einverständnis nicht vor. Von ihm wurden jedoch<br />
auch keine über den Fährverkehr hinausgehenden Forderungen erhoben.<br />
Im Ergebnis ist den öffentlichen landwirtschaftlichen Belangen in Bezug auf<br />
die durch die Sperrung bedingten Erschwernisse hinreichend Rechnung ge-<br />
tragen worden. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Verlängerung<br />
der Sperrzeit von vier auf dreizehn Monate. Der Landkreis Leer<br />
hat dargelegt, dass sich seiner Auffassung nach der landwirtschaftliche Ver-<br />
kehr in den Wintermonaten erheblich reduzieren werde. Die Planfeststellungsbehörde<br />
teilt die Auffassung des Landkreises Leer insoweit, dass eine<br />
Reduzierung der Verkehre, die auf die Fährverbindung angewiesen sind,<br />
wahrscheinlich ist. Von einer erheblichen Reduzierung geht die Planfeststel-<br />
lungsbehörde jedoch nicht aus, da die Landwirte während der Wintermonate<br />
die Flächen für die kommende Saison vorbereiten etc. Da der Landkreis Leer<br />
jedoch zugesichert hat, das gesamte technische Gerät während der weiteren<br />
Sperrzeit der JBB weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, geht<br />
die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass die Verlängerung der Sperr-
689<br />
zeit der Brücke keine neuen oder zusätzlichen Betroffenheiten ausgelöst hat.<br />
Auch sind während dieser Zeit keine Beschwerden von betroffenen Landwir-<br />
ten bei der Planfeststellungsbehörde eingegangen. Dies ist aus Sicht der<br />
Planfeststellungsbehörde ein Indiz für einen reibungslosen Ablauf Im Übrigen<br />
wird auf die Anordnung 3.9 verwiesen.<br />
Die Umsetzung des LBP erfordert eine Fläche von ca. 0,8 ha. Der Kompensationsflächenbedarf,<br />
auf dem die heutige landwirtschaftliche Nutzung zu-<br />
rückgenommen wird, ist aufgr<strong>und</strong> seiner geringen Größe nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde nicht geeignet, relevante Auswirkungen auf<br />
den öffentlichen Belang Landwirtschaft zu entfalten.<br />
Die trotz der vorstehend beschriebenen Maßnahmen vorhandenen geringfügigen<br />
Beeinträchtigungen treten hinter den positiven Wirkungen, die das Gesamtvorhaben<br />
für die Regionen Emsland <strong>und</strong> Leer hat (vgl. B.III.1), zurück.
690<br />
3.2.1.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Die wasserbaulichen Maßnahmen verursachen aus nachfolgend dargestell-<br />
ten Erwägungen ebenfalls keine relevante Betroffenheit landwirtschaftlicher<br />
Belange.<br />
Die seitens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (B-0024) befürch-<br />
tete Verschlechterung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Deichvorlandes<br />
wird nach den vorliegenden Untersuchungen durch die hier zu überprüfenden<br />
Ausbaumaßnahmen nicht eintreten. Aus nachfolgend dargelegten Gründen<br />
besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beweissicherung oder Ausgleich,<br />
wie von der Landwirtschaftskammer gefordert wurde. Die Forderungen werden<br />
demgemäß zurückgewiesen.<br />
Die Modellierungen der BAW (Gutachten zur Untersuchung der Auswirkun-<br />
gen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-<br />
Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) haben ergeben, dass durch die hier rele-<br />
vanten Ausbaumaßnahmen lediglich sehr geringfügige Veränderungen des<br />
mittleren Tidehochwassers <strong>und</strong> des mittleren Tideniedrigwassers eintreten<br />
werden.<br />
Konkret werden durch den Ausbau folgende Veränderungen bedingt, wobei<br />
darauf hingewiesen wird, dass es sich hierbei um Werte handelt, die errech-<br />
net <strong>und</strong> aufger<strong>und</strong>et wurden <strong>und</strong> sich nicht im messbaren Bereich befinden.<br />
- Zunahme des mittleren Tidehochwassers (MThw) von bis zu +0,01 m<br />
- Abnahme des mittleren Tideniedrigwassers (MTnw) von bis zu -0,01 m<br />
- Zunahme des mittleren Tidenhubes (MThb) von bis zu +0,02 m<br />
► Alle Veränderungen klingen Richtung Knock ab.<br />
In den einzelnen Bereichen gestalten sich die Veränderungen wie folgt:<br />
- Emden:<br />
Veränderungen des MThw, MTnw <strong>und</strong> MThb < 1 cm,
- Ledamündung:<br />
691<br />
Veränderungen des MThw <strong>und</strong> MTnw < 1 cm,<br />
MThb maximal 1-2cm<br />
- Weener:<br />
Veränderungen des MThw <strong>und</strong> MTnw < 1 cm,<br />
MThb maximal 1-2cm<br />
- Papenburg:<br />
Veränderungen des MThw <strong>und</strong> MTnw < 1 cm,<br />
MThb maximal 1-2cm<br />
Diese Werte müssen in Vergleich gesetzt werden zu den in den einzelnen<br />
Bereichen im Istzustand bestehenden Tidenhub. Hierzu dienen die nachstehend<br />
abgedruckten Abbildungen.<br />
Nachfolgende Abbildung stellt die Monatsmittelwerte des Tidehochwassers<br />
an den Pegeln Papenburg <strong>und</strong> Borkum Südstrand bezogen auf Pegelnull dar<br />
(Pegelnull liegt etwa bei NN – 5,00 m).
692<br />
Diese Abbildung stellt die Monatsmittelwerte der gemessenen Tideniedrig-<br />
wasser von 1950 bis 2002 an den Pegeln Papenburg in Rot <strong>und</strong> Borkum –<br />
Südstrand in schwarz bezogen auf Pegelnull dar:<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der in den beiden Abbildungen erkennbaren natürlichen<br />
Schwankungsbreite der <strong>Wasser</strong>stände ist die sehr geringfügige ausbaubedingte<br />
Veränderung als nicht erheblich zu bewerten.<br />
Es wird deutlich, dass es sich bei den durch die Ausbaumaßnahmen verur-<br />
sachten Änderungen um äußerst geringfügige Veränderungen handelt. Nach<br />
Ansicht der Planfeststellungsbehörde ist daher nicht mit einer relevanten<br />
vorhabensbedingten zusätzlichen Überflutung des Deichvorlandes zu rechnen.<br />
Eine messbare vorhabensbedingte Verschlickung der Gräben <strong>und</strong> Siele<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Auch eine die landwirtschaftlichen Flächen gefährdende Zunahme der Strö-<br />
mungsgeschwindigkeiten wird durch die Ausbaumaßnahmen nicht bewirkt.<br />
Nach den Modellierungen der BAW treten ausbaubedingten Änderungen der<br />
Strömungsgeschwindigkeiten in der Ems zwischen dem Wehr Hebrum <strong>und</strong><br />
Emden auf <strong>und</strong> liegen meist in einer Größenordnung von ± 5 cm/s, können<br />
aber lokal insbesondere im Nahbereich des Ausbaus auch Werte von ± 10-<br />
15 cm/s erreichen. Richtung Knock klingt dieser Einfluss ab. In den einzelnen
693<br />
Bereichen ist mit folgenden Veränderungen zu rechnen, wobei darauf hingewie-<br />
sen wird, dass die Veränderungen selber nur für die Ausbaubereiche gelten.<br />
- Emden:<br />
Veränderung der maximalen Strömungsgeschwindigkeit in einer<br />
Größenordnung von ca. 5 cm/s, wobei die maximale Ebbestromgeschwindigkeit<br />
verringert <strong>und</strong> die maximale Flutstromgeschwindigkeit<br />
erhöht wird.<br />
- Ledamündung:<br />
Verringerung der maximalen Strömungsgeschwindigkeit in einer<br />
Größenordnung um ca. 5 cm/s<br />
- Weener:<br />
Verringerung der maximalen Strömungsgeschwindigkeit lokal im<br />
Bereich der Fahrrinnenanpassung in einer Größenordnung von<br />
bis zu 15 cm/s.<br />
- Papenburg:<br />
Verringerung der maximalen Strömungsgeschwindigkeit lokal im<br />
Bereich der Fahrrinnenanpassung in einer Größenordnung von<br />
bis zu 10 cm/s.<br />
Diese Veränderungen sind vor dem Hintergr<strong>und</strong> der im Istzustand bestehen-<br />
den hohen natürlichen Schwankungen der Strömungsgeschwindigkeiten als<br />
nicht erheblich zu bewerten. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen<br />
unter B.III.3.1.2.2.2.3 verwiesen.<br />
Uferabbrüche, die zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen gingen <strong>und</strong><br />
diese verringern würden, sind durch die vorstehend dargestellten vorhabensbedingten<br />
Veränderungen nicht zu erwarten.
694<br />
Auch die Nutzung des Emswassers zur Zuwässerung <strong>und</strong> als Tränkewasser<br />
wird durch die Ausbaumaßnahmen nicht wesentlich verändert. Die Progno-<br />
sen der BAW haben ergeben, dass nur unterhalb von Terborg zu einer ausbaubedingten<br />
Änderung des Salzgehaltes von ±0,2 PSU kommen wird. Ausgehend<br />
vom Jahr 2003 lag an der Messstation Terborg die Schwankungsbreite<br />
des Salzgehaltes zwischen 0,2 <strong>und</strong> 18 PSU (ger<strong>und</strong>et). Damit werden<br />
die ausbaubedingten Veränderungen 1,2 % der natürlichen Schwankungsbreite<br />
betragen. Oberhalb von Terborg, zur Tidegrenze hin gerichtet, werden<br />
keine Veränderungen des Salzgehaltes seitens der BAW festgestellt. Eine<br />
Verschiebung der Brackwassergrenze findet durch die Ausbaumaßnahmen<br />
nicht statt.<br />
Durch die wasserbaulichen Maßnahmen sind demnach keine Auswirkungen<br />
auf die Landwirtschaft zu erwarten.<br />
Gesamtbetrachtung:<br />
Insgesamt stuft die Planfeststellungsbehörde die Betroffenheit der Landwirtschaft<br />
durch die planfestgestellten Maßnahmen als gering ein. Die Landwirt-<br />
schaft der Region wird in ihrer Gesamtheit durch das Ausbauvorhaben nur<br />
mäßig belastet. Die Betroffenheit der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft als öffentlicher<br />
Belang durch die vorgesehenen Maßnahmen ist damit insgesamt gering.<br />
Die auftretenden Beeinträchtigungen sind nach Bewertung der Planfest-<br />
stellungsbehörde vor dem Hintergr<strong>und</strong> der positiven Wirkungen des Vorhabens<br />
(s. B. III. 1) <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen öffentlichen Interesse an dessen<br />
Verwirklichung hinzunehmen <strong>und</strong> haben dahinter zurückzutreten.<br />
3.2.2 Auswirkungen auf die Fischerei<br />
Die Fischereibelange werden durch das planfestgestellte Vorhaben nicht unzulässig<br />
berührt.<br />
Während der Bauphase ist mit Auswirkungen auf die Fischfauna zu rechnen,<br />
die aufgr<strong>und</strong> der angeordneten Vermeidungsmaßnahmen jedoch als nicht<br />
erheblich bewertet werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Bewertung<br />
der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere – Fische –
695<br />
Bezug genommen. Relevante Auswirkungen auf die Schifffahrt, die sich negativ<br />
auf die Fischerei auswirken könnten, werden durch die Maßnahmen<br />
ebenfalls nicht verursacht (vgl. Ausführungen unter B.III.3.2.6).<br />
Den mit dem Vorhaben verb<strong>und</strong>enen Vorteilen für die Regionen Emsland<br />
<strong>und</strong> Leer wird der Vorrang gegenüber den als nicht erheblich bewerteten<br />
Auswirkungen der Maßnahmen auf die Fischerei eingeräumt. Dies gilt auch<br />
deshalb, weil in materielle Rechte der Fischer nicht eingegriffen wird. An der<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraße Ems bestehen keine Fischereirechte der betroffenen<br />
Fischer. Die Fischerei ist hier nach den Regelungen des Niedersächsischen<br />
Fischereigesetzes „frei“, d. h. jedermann ohne besondere Erlaubnis oder<br />
Genehmigung gestattet. Mit der Ausübung der Fischerei wird somit lediglich<br />
eine für jeden bestehende Chance wahrgenommen. Derartige Chancen <strong>und</strong><br />
Möglichkeiten sind jedoch von der Rechtsordnung nicht geschützt (vgl.<br />
BGHZ, Band 45, S.150, 154).<br />
Auch ein Eingriff in den eingerichteten <strong>und</strong> ausgeübten Gewerbebetrieb ist<br />
mit den vorgezogenen Teilmaßnahmen nicht verb<strong>und</strong>en. Ein Eingriff in den<br />
Fischereibetrieb selbst (z. B. in Hafenanlagen oder an Geräten) kommt von<br />
vornherein nicht in Betracht, da der Ausbau den unmittelbaren Betrieb bzw.<br />
dessen Bestandteile nicht unmittelbar berührt (s. o.).<br />
Denkbar wäre daher allein ein mittelbarer Eingriff in den Fischereibetrieb<br />
durch Beeinträchtigung der Fangplätze. Der Fischbestand <strong>und</strong> seine unbeeinträchtigte<br />
Fängigkeit ist allerdings nicht Bestandteil des eingerichteten <strong>und</strong><br />
ausgeübten Gewerbebetriebes. Er zählt vielmehr zu den Rahmenbedingungen<br />
des Gewerbebetriebes. Derartige Rahmenbedingungen werden nach<br />
ständiger Rechtsprechung nur dann geschützt, wenn der Gewerbebetreiber<br />
auf ihre Dauer vertrauen durfte (vgl. BGHZ 45, 150, 155). Dies ist bei natürli-<br />
chen Fischbeständen nicht der Fall. Sie unterliegen naturgemäß Schwankungen.<br />
Der Fortbestand eines natürlich gegebenen, diversen Unwägbarkeiten<br />
unterliegenden Zustandes ist nicht schutzwürdiger Bestandteil eines Gewerbebetriebes.<br />
Eine Existenzgefährdung einzelner Fischereibetriebe ist<br />
nicht erkennbar.
696<br />
Auch hinsichtlich der Hamen- <strong>und</strong> Reusenfischerei, die in der Ems betrieben<br />
wird, ist zu berücksichtigen, dass das Fischen in der Ems frei ist <strong>und</strong> deshalb<br />
ohnehin kein Anspruch auf Fortsetzung des Fischens an angestammten<br />
Fangplätzen besteht.<br />
In rechtlicher Hinsicht sei ergänzend darauf hingewiesen, dass nach der<br />
Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschluss vom 30. September 2004,<br />
Az.: 1 Bf 162/04, NUR 2005, 50) eine Existenzgefährdung für einen Fischereibetrieb<br />
erst dann angenommen werden kann, wenn die Erträge als Folge<br />
der Maßnahme in einem die Fortführung des Fischereibetriebes gefährdenden<br />
Umfang zurückgehen <strong>und</strong> die Fischer auch nicht auf andere Fischgründe<br />
ausweichen könnten. Stets ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, an anderer<br />
Stelle <strong>und</strong> mit guten Ergebnissen dem Fischfang nachgehen zu können,<br />
ein Fischer mithin die zumutbare - auch die eventuelle Notwendigkeit<br />
einer Anpassung an die veränderten Verhältnisse einschließende - Möglichkeit<br />
hätte, seine Existenzgefährdung zu vermeiden (BVerwG, Urteil vom 01.<br />
Dezember 1982, Az.: 7 C 111/81, BVerwGE 66, 307).<br />
Sofern durch das Vorhaben tatsächlich einzelne Hamenstellen durch die<br />
Veränderung der Strömungsverhältnisse verloren gingen, was nicht zweifels-<br />
frei feststeht, dann sind die Fischer zunächst auf die Suche anderer Plätze<br />
zu verweisen. Auf die Aufrechterhaltung oder gar Herstellung eines natürli-<br />
chen oder bestimmten – für die Fischerei günstigen - Gewässerzustandes<br />
besteht ebenso wenig wie auf das Fortsetzen des Fischens an angestammten<br />
Fangplätzen ein Rechtsanspruch (BVerwG, Urt. Vom 25.09.1996, Az.: 11<br />
A 20.96, DVBl. 1997, 706 ff; OVG Lüneburg, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 7<br />
KS 174/06, Gliederungspunkt 3.3.4).<br />
Einen Vorrang der frei ausübbaren Fischerei in der Ems (§ 16 Abs. 1 Nds.<br />
FischG) zu Lasten der Durchführbarkeit des Vorhabens vermag die Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu erkennen. Eine Versagung der Planfeststellung<br />
gemäß § 14 b Nr. 11 WaStrG als Folge der Betroffenheiten für die Fischerei<br />
scheidet somit aus.
697<br />
Insgesamt gelangt die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis, dass die<br />
Belange <strong>und</strong> Interessen der Fischerei aufgr<strong>und</strong> der nur sehr geringfügigen<br />
Beeinträchtigungen hinter den positiven Wirkungen des Vorhabens zurückzutreten<br />
haben.<br />
Vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven (B-007) wurde vorgetragen,<br />
dass das Vorhaben aus fischereilicher Sicht abzulehnen sei. Diese Einschätzung<br />
wird von der Planfeststellungsbehörde nicht geteilt. Wie vorstehend<br />
dargelegt, haben die Belange der Fischereiwirtschaft hinter den Vorteilen, die<br />
mit der Verwirklichung dieses Vorhabens verb<strong>und</strong>en sind, zurückzutreten.<br />
Die Interessen der fischereiwirtschaftlichen Betriebe sind nur marginal beeinträchtigt,<br />
da die Fischfauna durch die Maßnahmen nur unerheblich beein-<br />
trächtigt wird.<br />
Zur Begründung wurde vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven auf die<br />
bestehende Vorbelastung des Gebietes durch andere Projekte hingewiesen.<br />
Nach Ansicht des Stellungnehmers sei im oberen Abschnitt der Unterems<br />
bereits eine stark degradierte Fischgemeinschaft vorhanden. Dem Gutach-<br />
ten, dass für die Fische nur sehr geringe Auswirkungen zu erwarten seien,<br />
könne nicht gefolgt werden. Die Kritik des Staatlichen Fischereiamtes ist aus<br />
Sicht der Planfeststellungsbehörde unbegründet. Die Fischfauna der Unterems<br />
unterliegt nach Aussage des Gutachters im oberen Bereich derzeit<br />
einer starken Dynamik. Zeitweise bricht der Fischbestand lokal fast vollständig<br />
ein. So ergaben die Erhebungen im Herbst 2006 (<strong>und</strong> auch im Frühjahr<br />
2007) tatsächlich, dass zumindest zu diesen Zeitpunkten eine sehr stark de-<br />
gradierte Fischfauna vorlag. Erhebungen im Frühjahr 2004 ergaben allerdings<br />
für den Bereich Weener einen insgesamt günstigeren Zustand (wenn<br />
auch keinen guten oder gar historisch guten), so dass der Zustand der Fischfauna<br />
zwischen den Jahren <strong>und</strong> Jahreszeiten offenbar stark schwankt (korreliert<br />
zum Sauerstoff- <strong>und</strong> Trübstoffwert). Ausgehend von der Tatsache, dass<br />
die Fischfauna vermutlich durch vorhergehende Maßnahmen zumindest<br />
zeitweise sehr stark beeinträchtigt ist, wurde durch die jetzt veranschlagten<br />
projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenfenster) erreicht,<br />
dass die geplanten Maßnahmen sich nicht zusätzlich erheblich auf die Fisch-
698<br />
fauna auswirken – also das Vorhaben für die Fischfauna gering negativ <strong>und</strong><br />
damit unerheblich ist (Stellungnahme des Gutachters der Vorhabensträger<br />
vom 25.07.2007). Die Planfeststellungsbehörde schließt sich der Aussage<br />
des Fachgutachters an.<br />
Aus fischereilicher Sicht bestehen nach Auffassung der Landwirtschafts-<br />
kammer Niedersachsen erhebliche Bedenken durch die starke Betroffenheit<br />
der Fischereibetriebe: Seitens der Landwirtschaftskammer wird folgendes<br />
dargelegt:<br />
„Der fortschreitende Ausbau der unteren Ems hat bereits heute das<br />
Ökosystem stark beeinträchtigt. Gerade in den Sommermonaten mehren<br />
sich die Berichte, dass es in der Unterems zu „Sauerstofflöchern“<br />
kommt. Die im Rahmen des Gutachtens zur Fischfauna durchgeführten<br />
Untersuchungen belegen dies.<br />
Der Bau des Emssperrwerkes sollte die geplanten Ausbaumaßnahmen<br />
eigentlich unnötig machen. Für die in der Ems tätigen Fischereibetriebe<br />
kann somit nicht von der langfristigen Planungssicherheit<br />
ausgegangen werden, wie sie für die Meyer Werft gefordert wird.<br />
Im Vergleich zu den benachbarten Flusssystemen (Elbe <strong>und</strong> Weser)<br />
sind die Erträge für die Fischereibetreibenden an der Ems deutlich<br />
stärker rückläufig. Dies schwächt die ortsansässigen Fischereibetriebe<br />
gegenüber ihren Mitbewerbern. Mobile Betriebe werden gezwungen<br />
auf weiter entfernte Fanggebiete auszuweichen. Dies gilt insbesondere<br />
für die Betriebe der gemischten Küstenfischerei aus Ditzum <strong>und</strong><br />
Greetsiel. Hierdurch entstehen den Betrieben zusätzliche Kosten <strong>und</strong><br />
die Attraktivität der Heimathäfen für den Tourismus nimmt ab.<br />
Die in der Ems noch durchgeführte Pfahlhamenfischerei erlaubt das<br />
Ausweichen auf andere Fanggebiete nicht. Nach unserem Kenntnisstand<br />
wird diese Fischerei zurzeit noch von 3 Fischern (1 x Haupt- <strong>und</strong><br />
2 x Nebenerwerb) betrieben. Die Netzstandorte dieser Betreibe sind
699<br />
an das Abflussverhalten der Ems genau angepasst, so dass Änderungen<br />
der Morphologie <strong>und</strong> Hydrographie die Qualität der Fangplätze direkt<br />
beeinflussen. Eine Beeinflussung ist auch dann nicht auszuschließen,<br />
wenn der Fangplatz sich nicht innerhalb einer Maßnahmenstrecke<br />
befindet. Selbst wenn sich die Fischfauna von dieser erneuten<br />
Störung erholen sollte, so kommen auf die Betriebe zumindest<br />
mittelfristig spürbare Belastungen zu, da einige Fangplätze verlegt<br />
werden müssen. Das Auffinden neuer Fangplätze ist extrem aufwen-<br />
dig, da es sich um ortsfeste Fischereianlagen handelt.<br />
Die Verklappung der gebaggerten Sedimente in der Außenems wird<br />
sich negativ auf die Fangbedingungen in diesem Gebiet auswirken.<br />
Die Fischereibetriebe aus der Emsmündung beklagen schon heute,<br />
dass ihre traditionellen Fangplätze in unmittelbarer Nähe der Heimat-<br />
häfen keine zufrieden stellenden Fangergebnisse mehr liefern. Dabei<br />
ist zu berücksichtigen, dass Greetsiel den mit Abstand größten Stand-<br />
ort für Fahrzeuge der gemischten Küstenfischerei in Niedersachsen<br />
darstellt. Zusammen mit dem Hafenstandort Ditzum sind daher etwa<br />
25 % der niedersächsischen Küstenfischereiflotte von dieser Maßnahme<br />
betroffen.“<br />
Wie bereits oben dargestellt wurde, überwiegt nach Auffassung der Planfest-<br />
stellungsbehörde das öffentliche Interesse am Ausbau der Unterems <strong>und</strong> des<br />
DEK die geltend gemachten Belange der Fischereibetriebe im Haupt- <strong>und</strong><br />
Nebengewerbe, da diese – entgegen der Stellungnahme der Landwirt-<br />
schaftskammer allenfalls nur sehr gering beeinträchtigt werden. Die Auswirkungen<br />
der Maßnahmen auf die Fischfauna sind gering. Es kann zwar nicht<br />
mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Anpassung der Standorte<br />
der Pfahlhamen erforderlich ist, die Wahrscheinlichkeit hierfür ist jedoch sehr<br />
gering, die Notwendigkeit der Umsetzung von Netzen aufgr<strong>und</strong> von morphologischen<br />
Veränderungen der Ems liegt im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos<br />
von Fischereibetreiben <strong>und</strong> ist dem einzelnen Betrieb in jedem<br />
Fall zumutbar. Hinsichtlich der Rechtsposition der Fischer wird auf die obigen<br />
Ausführungen verwiesen.
Im Einzelnen:<br />
700<br />
Die baubedingten Auswirkungen durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
werden durch die UVU weit überwiegend als (sehr) gering negativ, vorüber-<br />
gehend <strong>und</strong> damit im Ergebnis als „unerheblich negativ“ bewertet (UVU, S.<br />
322). Gleiches gilt für die anlagenbedingten Auswirkungen der wasserbauli-<br />
chen Maßnahmen, die ebenfalls als (sehr) gering, langzeitig <strong>und</strong> im Ergebnis<br />
als „unerheblich negativ“ bewertet werden (UVU, S. 322). Mit der Festset-<br />
zung von Bauzeitenfenster hat der Vorhabensträger außerdem dafür gesorgt,<br />
dass die Erstbaggerungen nur in den weniger sensiblen Phasen <strong>und</strong> nicht<br />
während des Auf- <strong>und</strong> Abstiegs <strong>und</strong> während der Laichzeiten der meisten<br />
Fischarten in der Unterems stattfinden werden.<br />
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung kommt weiter auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />
durch die B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau (BAW) durchgeführten 3D-HN-<br />
Modellberechnung zu dem Ergebnis, dass die bau- <strong>und</strong> anlagenbedingten<br />
Auswirkungen insbesondere der wasserbaulichen Maßnahmen sich in einem<br />
- vor dem Hintergr<strong>und</strong> der insgesamt schlechten hydrologischen / morphologischen<br />
Situation der Ems - nicht messbaren Bereich befinden. Die Beeinträchtigung<br />
wird daher als „unerheblich negativ“ eingestuft (vgl. UVU, S. 140<br />
f.). Es ist daher unwahrscheinlich, dass die hydrologischen/morphologischen<br />
Änderungen der Ems zu einer notwendigen Umsetzung der Pfahlhamen füh-<br />
ren.<br />
Die erforderliche Umsetzung von Pfahlhamen im Sinne einer Anpassung an<br />
veränderte örtliche Gegebenheiten entspricht außerdem dem allgemeinen<br />
Risiko beim Betreiben von Pfahlhamen. Die Morphologie der Ems ist ständigen<br />
geringen Veränderungen unterworfen.<br />
Die demgemäß gegebenenfalls eintretenden geringen Nachteile für die<br />
Hamenfischerei sind aber den mit dem Vorhaben verb<strong>und</strong>enen positiven<br />
Auswirkungen gegenüberzustellen. Die möglicherweise eintretenden Erschwernisse<br />
durch Verlegung von einzelnen Hamenstellen <strong>und</strong> der damit<br />
einhergehenden vorhabensbedingten herabgesetzten Nutzungsfähigkeit der
701<br />
Ems haben bei objektiver Betrachtung vor dem Hintergr<strong>und</strong> der dem Vorha-<br />
ben immanenten positiven Wirkungen der regionalwirtschaftlichen Förderung<br />
einschließlich der Erhaltung von Arbeitsplätzen (siehe im einzelnen B. III. 1)<br />
zurückzutreten.<br />
Seitens des Landesfischereiverbandes Weser-Ems e. V.(N-0003) wird<br />
vorgetragen, dass die Krabbenfischerei erschwert werde, weiter entfernte<br />
Fanggebiete müssten aufgesucht werden, die Betriebskosten steigen <strong>und</strong> die<br />
Betriebe seien gefährdet. Die an das Gewässer geb<strong>und</strong>ene Flussfischerei<br />
hat nach Darlegung des Verbandes keine Ausweichmöglichkeit. Die Fänge<br />
unterhalb von Baggertätigkeiten seien üblicherweise stark mit Gras, Müll <strong>und</strong><br />
Rollholz verschmutzt. Dies sollte vermieden oder nötigenfalls entschädigt<br />
werden; Verklappung beeinträchtigt nach Auffassung des Verbandes zusätzlich<br />
die Fischerei (Außenems)<br />
Auf die Versorgung der Bevölkerung mit Frischfischprodukten wird sich die<br />
Durchführung der Baumaßnahme nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht relevant auswirken.<br />
Nach alledem gelangt die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis, dass<br />
die Belange <strong>und</strong> Interessen der Fischerei hinter den positiven Auswirkungen<br />
des Projektes <strong>und</strong> das an dessen Verwirklichung bestehende öffentliche Inte-<br />
resse zurückzutreten haben.<br />
3.2.3. Auswirkungen auf touristische Belange<br />
Der Tourismus hat eine sehr hohe Bedeutung für die Umlandgemeinden.<br />
Dies hat der Vortrag der entsprechenden Vereine <strong>und</strong> Gesellschaften, wie<br />
beispielsweise des Verkehrsvereins Bingum e.V. (I-0002), der Hafen <strong>und</strong><br />
Tourismus GmbH Weener (I-0003) oder der Stadt Leer (E-0101) ergeben.<br />
Die Region ist insbesondere Ausgangspunkt für Radwandertouristen <strong>und</strong><br />
bietet diverse Freizeitmöglichkeiten im Bereich des <strong>Wasser</strong>sports (Bootstourismus).
702<br />
Unzumutbare Beeinträchtigungen touristischer Belange werden nach Auffas-<br />
sung der Planfeststellungsbehörde durch das Vorhaben nicht bewirkt.<br />
3.2.3.1 Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
Eine Beeinträchtigung des Bootstourismus durch den Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke ist nicht bzw. nicht in einem relevanten Rahmen eingetre-<br />
ten. Die Erreichbarkeit des Hafens Leer war gr<strong>und</strong>sätzlich auch während der<br />
Durchführung des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke gegeben. Während<br />
der Erstellung des Pfeilers 6a erfolgte keine wesentliche Beeinträchtigung<br />
der Schifffahrt, da sich die Baustelle außerhalb des Fahrwassers befand.<br />
Lediglich durch das Heranbringen <strong>und</strong> das Einrichten der schwimmenden<br />
Baustellengeräte, Schwimmramme, Saugbagger <strong>und</strong> Schuten wurde die<br />
Schifffahrt im geringen Maße beeinträchtigt. Anders verhielt es sich insbesondere<br />
bei den Abbrucharbeiten für den Pfeiler 6, da hier die Schifffahrts-<br />
rinne direkt berührt wurde. Diese Arbeiten wurden so koordiniert <strong>und</strong> organisiert,<br />
dass der durchgehenden Schifffahrt stets Vorrang eingeräumt wurde.<br />
Darüber hinaus kam es zu Berührungen mit der durchgehenden Schifffahrt<br />
während der Einschwimm- <strong>und</strong> Montagevorgänge der vorgefertigten Brü-<br />
ckenteile <strong>und</strong> während des Umbaus der Leit- <strong>und</strong> Schutzdalben. Die Details<br />
der Durchführung dieser Arbeiten waren vorab mit der zuständigen Verkehrsverwaltung,<br />
dem <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Emden, abzustimmen<br />
(vgl. Anordnung 2.3). Somit war sichergestellt, dass die Beeinträchtigungen<br />
der Schifffahrt auf das unvermeidbar notwendige Maß beschränkt wurden. Im<br />
Ergebnis sind die dargestellten temporären Beeinträchtigungen als zumutbar<br />
zu bewerten. Jedenfalls treten sie hinter den positiven Wirkungen, die der<br />
Ausbau auf den Werftenstandort Papenburg <strong>und</strong> den hier bestehenden Arbeitsplätzen<br />
hat, zurück.<br />
Der Sport- <strong>und</strong> Freizeithafen in Bingum sowie der Anleger Leer-Nord waren<br />
durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke nicht betroffen.<br />
Darüber hinaus konnten trotz Sperrung der Brücke alle touristisch relevanten<br />
Bereiche erreicht werden. Die Vorhabensträger haben für den Zeitraum der<br />
13- monatigen Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke ein Verkehrskonzept
703<br />
vorgelegt <strong>und</strong> umgesetzt, welches die negativen Vorhabenswirkungen auf<br />
den Tourismus wesentlich minimiert, wenn nicht sogar ausschließt. Der<br />
PKW-Verkehr wurde mittels Umleitungsbeschilderung im Wesentlichen durch<br />
den Emstunnel umgeleitet, was auch auf den öffentlichen Personennahverkehr<br />
zutrifft. Die in der Stadt Leer durch die Sperrung eingetretenen Verkehrsstromveränderungen<br />
wurden durch ein System von besonders gesteuerten<br />
Lichtsignalanlagen <strong>und</strong> baulichen Veränderungen insbesondere im Bereich<br />
des Knotenpunktes Ubbo-Emmius-Straße /Pastorenkamp /Blinke gelenkt.<br />
Für die Erreichbarkeit Bingums durch den öffentlichen Personennahverkehr<br />
wurde ein zusätzlicher Bus eingesetzt, um den bestehenden Takt der<br />
An- <strong>und</strong> Abfahrtszeiten beizubehalten. Eine Erreichbarkeit der in der Ortschaft<br />
Bingum vorhandenen Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingquartiere<br />
<strong>und</strong> sonstiger Unterkünfte war damit gewährleistet. Insofern wurde dem<br />
Vortrag des Verkehrsvereins Bingum e.V. (I.0002) Rechung getragen.<br />
Auch der Fahrradtourismus war während des Umbaus der Brücke nicht un-<br />
zumutbar betroffen. Die Überquerung der Ems für den nichtmotorisierten<br />
Verkehr (Fahrradfahrer <strong>und</strong> Fußgänger), sowie für motorisierte Zweiräder<br />
erfolgte kostenlos über die für die Dauer der Sperrung eingerichtete Emsfähre<br />
von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr im 30-Minuten-Takt, was nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde sogar eine Steigerung der touristischen Wertigkeit<br />
der Emsquerung darstellt. Des Weiteren wurde seitens der Vorhabensträger<br />
im Falle eines Ausfalles der Fähre ein Busersatzverkehr für den Fuß- <strong>und</strong><br />
Radverkehr zur Verfügung gestellt. Hierzu ist seitens des Landkreises Leer<br />
mit Busunternehmen ein Rahmenvertrag abgeschlossen worden, nachdem<br />
diese innerhalb von 30 Minuten nach Aufforderung den Busersatzverkehr<br />
aufzunehmen hatten. Diese Lösung wurde durch die Anordnung 3.9 noch-<br />
mals festgesetzt.<br />
Mit dem Einsatz der Fähre wurde auch der Forderung des Verkehrsvereins<br />
Bingum e.V. (I-0002) zum Teil entsprochen. Die Gäste der Bingumer Ver-<br />
mieter konnten durch den Einsatz der Fähre per Fahrrad auch Abendveranstaltungen<br />
auf der anderen Emsseite besuchen. Die Fähre war bis 23.00 Uhr<br />
im Betrieb. Ein Fähreinsatz „r<strong>und</strong> um die Uhr“ war nach Auffassung der Plan-
704<br />
feststellungsbehörde ebenso wenig nötig, wie der Einsatz einer 2. Fähre.<br />
Hierfür gab es nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde kein Bedürfnis.<br />
Insofern werden die Forderungen des Verkehrsvereins Bingum e.V.<br />
(I-0002) zurückgewiesen.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> dieses Konzeptes werden die Auswirkungen der Sperrung der<br />
Jann-Berghaus-Brücke auf den Tourismus als nicht erheblich bewertet. Ein<br />
Ausbleiben der Gäste ist nicht zu befürchten gewesen. Nach Überzeugung<br />
der Planfeststellungsbehörde ist ein wirtschaftlicher Schaden für die Tourismusbranche<br />
nicht zu erwarten gewesen <strong>und</strong>, soweit der Planfeststellungsbehörde<br />
bekannt, auch nicht eingetreten. Jedenfalls treten die Auswirkungen<br />
durch die Sperrung der Brücke hinter den positiven Wirkungen, die die Maßnahmen<br />
auf die Regionen Emsland <strong>und</strong> Leer entfalten, zurück.<br />
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht dadurch, dass sich die Sperrzeit<br />
von 4 auf 13 Monate verlängerte. Nach Auffassung des Landkreises Leer<br />
ist von einer erheblichen Reduzierung der Anzahl der Fuß- <strong>und</strong> Radfahrer,<br />
sowie Mopedfahrer in den Wintermonaten auszugehen. Die Planfeststellungsbehörde<br />
teilt die Auffassung des Landkreises Leer insoweit, dass eine<br />
Reduzierung der Verkehre, die auf die Fährverbindung angewiesen sind,<br />
wahrscheinlich ist. Von einer erheblichen Reduzierung geht die Planfeststellungsbehörde<br />
jedoch nicht aus, da es auch im Winter noch eine nicht uner-<br />
hebliche Menge Zweiradfahrer geben wird, die die Verbindung über die Ems<br />
nutzen werden. Da der Landkreis Leer jedoch zugesichert hat, die Organisation<br />
des Fähr- <strong>und</strong> Buseinsatzes während der weiteren Sperrzeit der JBB<br />
weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, geht die Planfeststellungsbehörde<br />
davon aus, dass die Verlängerung der Sperrzeit der Brücke<br />
keine neuen oder zusätzlichen Betroffenheiten auslöst, die zusätzlichen Regelungsbedarf<br />
verursachen.<br />
Weiter verursachte der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke keine Immissio-<br />
nen, die im Sinne des Immissionsschutzgesetzes als erhebliche Belästigung<br />
zu werten wären. Nachteile Auswirkungen auf den Tourismus können daher<br />
ausgeschlossen werden.
705<br />
3.2.3.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Auch durch die wasserbaulichen Maßnahmen wird eine Beeinträchtigung des<br />
Bootstourismusses nicht eintreten. Die für die Herstellung der wasserbauli-<br />
chen Bereiche notwendigen Baggerungen werden so durchgeführt, dass eine<br />
Beeinträchtigung der Schifffahrt <strong>und</strong> damit des Bootstourismus nicht eintre-<br />
ten wird.<br />
Die Veränderungen der Tidekennwerte, Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong><br />
der Sedimentation bewirken keine den Bootstourismus beeinträchtigende<br />
Wirkung. Hinsichtlich der vorgetragenen Befürchtungen zu den Themen Verschlickung<br />
der Häfen, Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong><br />
weiterer Ausführungen in Bezug auf die Schifffahrt <strong>und</strong> die Häfen wird auf die<br />
Ausführungen unter B.III.3.2.6 Bezug genommen.<br />
Weiter verursachen die wasserbaulichen Maßnahmen keine Immissionen,<br />
die im Sinne des Immissionsschutzgesetzes als erhebliche Belästigung zu<br />
werten wären. Nachteile Auswirkungen auf den Tourismus können daher<br />
ausgeschlossen werden.
706<br />
3.2.4 Auswirkungen auf die Deichsicherheit<br />
Beeinträchtigungen der Deichsicherheit der Hauptdeiche der Ems sind durch<br />
die hier planfestgestellten Ausbaumaßnahmen nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu erwarten. Dies ergibt sich auch aus der Stellungnahme<br />
der Deichbehörde des Landkreises Leer vom 10.09.2007 <strong>und</strong><br />
des Landkreises Emsland vom 16.10.2008. Die Stadt Emden sieht ihre Belange<br />
nicht berührt (vgl. Stellungnahme vom 17.2.2009 per E-Mail)<br />
3.2.4.1 Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
Die hinsichtlich des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke vorgetragenen Hinweise<br />
der Moormerländer Deichacht <strong>und</strong> der Unteren Deichbehörde des<br />
Landkreises Leer haben in den Anordnungen der Vorläufigen Anordnung<br />
unter Ziffer A.III.3.7 Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en. In diesem Beschluss tragen<br />
sie die Ziffer A.II. 3.5 <strong>und</strong> 3.6. Die dort genannten Abstimmungen vor Beginn<br />
der Baumaßnahmen an der Jann-Berghaus-Brücke sind erfolgt. Im Ergebnis<br />
ist die Planfeststellungsbehörde der Auffassung, dass auch durch die<br />
Baustelleneinrichtungsfläche bzw. durch die Baustellenzufahrt keine Gefährdung<br />
der Deichsicherheit zu befürchten ist.<br />
3.2.4.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Eine Gefährdung der Deiche durch die Ausbaumaßnahmen <strong>und</strong> eine damit<br />
einhergehende Gefährdung des Sturmflut-/Hochwasserschutzes kann aus<br />
den folgenden Gründen ausgeschlossen werden:<br />
Die BAW hat als Ergebnis ihrer Untersuchung (Gutachten zur Untersuchung<br />
der Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) festgehalten, dass es<br />
maximal zu einer ausbaubedingten Veränderung des Tidenhubes von 1-2 cm<br />
kommen wird. Eine solche Tidenhubveränderung hat keine für die Deichsi-<br />
cherheit relevante Negativauswirkung. In der ergänzenden Stellungnahme<br />
der BAW vom 16.07.2007 ist ausgesagt worden, dass aufgr<strong>und</strong> der prognos-<br />
tizierten Änderung des mittleren Tideniedrigwassers <strong>und</strong> des mittleren Tidehochwassers<br />
um 1 cm die daraus bedingten Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen
707<br />
nur im unmittelbaren Uferbereich maximal ebenfalls 1 cm betragen können.<br />
Mit zunehmender Entfernung zum Flussufer werden diese minimalen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen nach Aussage der BAW in Abhängigkeit von<br />
den Bodenverhältnissen schnell auf Null auslaufen (Stellungnahme der BAW<br />
vom 16.07.2007 S.4). Die vorhabensbedingten Änderungen der Gr<strong>und</strong>wasserstände<br />
sind nach Aussage der BAW derart gering, dass weder flussnah<br />
noch in größerer Entfernung vom Ufer Setzungen des Baugr<strong>und</strong>s zu erwarten<br />
sind. Folglich werden die geplanten Anpassungsmaßnahmen keine Auswirkungen<br />
auf die Bauwerksstabilität <strong>und</strong> damit auch auf die Deichsicherheit<br />
haben (Stellungnahme der BAW vom 16.07.2007 S.6). Unter Zugr<strong>und</strong>ele-<br />
gung dieser Prognose der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt, ist<br />
eine Gefährdung der Deiche auszuschließen. Auch ist mit einer vorhabensbedingten<br />
zusätzlichen Überflutung von Vordeichsflächen angesichts der<br />
prognostizierten Tideveränderungen im 1 cm-Bereich nicht zu rechnen.<br />
Weiter hat die Untersuchung der BAW (Gutachten zur Untersuchung der<br />
Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) ergeben, dass die vorha-<br />
bensbedingte Veränderung der Fließgeschwindigkeiten in einer Größenordnung<br />
± 5 cm/s gegeben ist, die aber lokal insbesondere im Nahbereich des<br />
Ausbaus auch Werte von ± 10-15 cm/s erreichen kann. Diese Veränderungen<br />
ziehen aber keine negativen Auswirkungen auf Deiche <strong>und</strong> Uferdeck-<br />
werke nach sich, zumal diese überwiegend durch Steinschüttungen gesichert<br />
sind.<br />
Eine zusätzliche Verschlickung der Deichaußen- <strong>und</strong> innenbermegräben sowie<br />
der Bewässerungsdurchlässe kann ausgeschlossen werden. Seitens der<br />
BAW ist in der Planunterlage K (Gutachten zur Untersuchung der Auswirkungen<br />
einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-<br />
Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) zur Frage der morphologischen<br />
Entwicklung des Gesamtausbaugebietes ausgeführt worden, dass die starke<br />
Verschlickungstendenz der Ems auch nach der Herstellung der Überführungstiefen<br />
weiter anhalten wird. Tendenziell werde sie durch die hier zu prü-<br />
fenden Ausbaumaßnahmen sogar vergrößert, da sich der Tidenhub <strong>und</strong> die
708<br />
Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> das Flut- <strong>und</strong> Ebbevolumina in eine un-<br />
günstigere Richtung verändere. Da die Zunahme der genannten Werte sich<br />
allerdings in einem nicht messbaren Bereich bewege, sei auch die Zunahme<br />
der Sedimentation nicht nachweisbar. Konkret werde die nicht messbare Zunahme<br />
der Sedimentation in den einzelnen Ausbaubereichen eintreten, was<br />
zunächst zu einer Entlastung der angrenzenden Bereiche führe. Dieser Effekt<br />
wird aber nur kurzfristig sein, da die ausgebauten Bereiche wieder aufsedimentieren<br />
werden. Aus dieser Prognose der BAW schließt die Planfeststellungsbehörde,<br />
dass es durch den Gesamtausbau nicht zu einer messbaren<br />
oder gar wesentlichen Zunahme der Verschlickung kommen wird. Für die<br />
Anlagen <strong>und</strong> Gräben der Deichachten wird nicht mit weiteren relevanten Verschlickungen<br />
durch die Ausbaumaßnahmen gerechnet.<br />
Auch ist die Hochwasserneutralität der Ausbaumaßnahmen gegeben. Für die<br />
Ermittlung der anlagebedingten Auswirkungen auf die Sturmflutwasserstände<br />
wurden seitens der BAW 2 Sturmfluten simuliert. Bei der Sturmflut SF 1 han-<br />
delte es sich um eine Sturmflut, die die von der FSK Norderney vorgeschlagenen<br />
Bemessungswasserstände der Ems erreicht. Die Sturmflut SF2 er-<br />
reicht in der Außenems <strong>und</strong> im Dollart die niederländischen Bemessungswasserstände<br />
für ein Ereignis mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von<br />
1:4.000 Jahren. Für jedes Szenario werden die ausbaubedingten Änderungen<br />
der Sturmflutscheitelwasserstände aus der Differenz Ausbauzustand<br />
minus Vergleichszustand bestimmt.<br />
Die BAW ist unter Zugr<strong>und</strong>elegung dieser Szenarien zu folgendem Ergebnis<br />
gekommen:<br />
„Durch das geschlossene Sturmflutsperrwerk wird das Emsästuar bei<br />
Gandersum geteilt. Die Außenems wird durch das Sturmflutgeschehen<br />
in der Deutschen Bucht <strong>und</strong> der Nordsee beeinflusst. Die <strong>Wasser</strong>stände<br />
in der durch das geschlossene Sperrwerk geschützten Unterems<br />
stromauf von Gandersum sind nur noch von Oberwasserzufluss <strong>und</strong><br />
Wind abhängig. Das geschlossene Sperrwerk hebt die Wechselwir-<br />
kung zwischen Tidewelle <strong>und</strong> Oberwasserzufluss der Ems auf. Das Abtrennen<br />
der Unterems verringert außerdem den Flutraum <strong>und</strong> den<br />
Schwingungsraum für das Flutstromvolumen der Sturmflut.
709<br />
Der geplante Ausbau der Unterems führt bei beiden untersuchten<br />
Sturmflutszenarien zu einer Veränderung der Sturmflutscheitelwasserstände<br />
im Emder Fahrwasser <strong>und</strong> in der Unterems von ± 2 cm. Die geplante<br />
Anpassung im Emder Fahrwasser <strong>und</strong> in der Unterems verändert<br />
bei hohen Sturmfluten nicht das bestehende Hochwasserschutzniveau.<br />
Sie wird daher als hochwasserneutral bewertet.“<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Einschätzung der Hochwasserneutralität<br />
an.<br />
Die Prognosen der BAW werden durch ein umfangreiches Monitoringpro-<br />
gramm dokumentiert (vgl. Anordnung A.II.4.1).
710<br />
3.2.5. Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>wirtschaft / <strong>Wasser</strong>versorgung<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde sind durch die Ausbaumaß-<br />
nahmen keine Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>versorgung zu erwarten. Auch<br />
nach Einschätzung der Unteren <strong>Wasser</strong>behörde des Landkreises Leer (Stellungnahme<br />
vom 10.09.2007) <strong>und</strong> des Landkreises Emsland (Stellungnahme<br />
vom 16.10.2008) sind die Belange der <strong>Wasser</strong>versorgung nicht beeinträch-<br />
tigt. Die Stadt Emden hat durch E-Mail vom 17.2.2009 erklärt, das Emder<br />
Belange nicht berührt seien.<br />
3.2.5.1 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Durch die erstmalige Herstellung der Bedarfstiefe <strong>und</strong> die erforderlichen<br />
Maßnahmen zur Unterhaltung dieser Tiefe werden keine Veränderungen der<br />
Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit hervorgerufen. Die wasserbaulichen Maßnahmebereiche<br />
Emden <strong>und</strong> Leer befinden sich außerhalb der infiltrationssensib-<br />
len Strecken der nahegelegenen <strong>Wasser</strong>werke, der Maßnahmebereich Papenburg<br />
liegt nicht in der Nähe eines <strong>Wasser</strong>werkes oder eines <strong>Wasser</strong>-<br />
schutzgebietes. Aber auch bezüglich des Maßnahmebereiches Weener ist<br />
nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser zu rechnen. Die<br />
Planfeststellungsbehörde folgt der Einschätzung der UVU, dass die Gefahr<br />
von infiltrierenden <strong>Wasser</strong>menge in die <strong>Wasser</strong>erfassung als gering abzu-<br />
schätzen ist.<br />
Eine wesentliche Steigerung der Salinität wird durch die Ausbaumaßnahmen<br />
nicht eintreten. Die Prognosen der BAW haben ergeben, dass es nur unterhalb<br />
von Terborg zu einer ausbaubedingten Änderung des Salzgehaltes von<br />
±0,2 PSU kommen wird. Ausgehend vom Jahr 2003 lag an der Messstation<br />
Terborg die Schwankungsbreite des Salzgehaltes zwischen 0,2 <strong>und</strong> 18 PSU<br />
(ger<strong>und</strong>et). Damit werden die ausbaubedingten Veränderungen 1,2 % der<br />
natürlichen Schwankungsbreite betragen. Oberhalb von Terborg, zur Tidegrenze<br />
hin gerichtet, werden keine Veränderungen des Salzgehaltes seitens<br />
der BAW festgestellt. Eine Verschiebung der Brackwassergrenze findet<br />
durch die Ausbaumaßnahmen nicht statt.
711<br />
Negativauswirkungen auf wasserwirtschaftliche Anlagen können ebenso<br />
ausgeschlossen werden. Die Ausbaumaßnahmen haben nach den Prognosen<br />
der BAW, der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt, maximal eine<br />
Änderung des mittleren Tideniedrigwassers <strong>und</strong> des mittleren Tidehochwassers<br />
um 1 cm zur Folge. Für das Gr<strong>und</strong>wasser bedeutet dies ebenfalls<br />
eine Veränderung um maximal 1 cm. Dies aber nur im unmittelbaren Uferbereich.<br />
Mit zunehmender Entfernung zum Flussufer werden diese Veränderung<br />
auf Null auslaufen. Jedenfalls sind keine Setzungen des Baugr<strong>und</strong>es<br />
mit der Tide- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserveränderung verb<strong>und</strong>en (vgl. Stellungnahme<br />
der BAW vom 16.07.2007), so dass keine Auswirkungen auf die Bauwerksstabilität<br />
der Bauwerke der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbände gegeben ist.<br />
Eine Auswaschung <strong>und</strong> Verlagerung von Fließsanden wird nicht stattfinden,<br />
so dass auch hierdurch keine Gefährdung der Anlagen der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bo-<br />
denverbände eintreten wird. Fließsande oder Schwemmsande sind wasserübersättigte,<br />
bewegliche, feinsandige Schichten, die sich durch eine spezifi-<br />
sche Kornverteilung <strong>und</strong> fehlende Kohäsion auszeichnen. Bei Eintrag von<br />
Energie, z. B. Erschütterung fangen sie an zu fließen. Setzungsschäden in-<br />
folge Fließsande sind an der Unterems nicht bekannt. Keinesfalls ist ein<br />
schluffiger Sand automatisch ein Fließsand.<br />
Auch die ausbaubedingte Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
wird keine Negativauswirkungen auf die Anlagen der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbände<br />
nach sich ziehen. Die Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
wird in den Ausbaubereichen Emden <strong>und</strong> Leerort in einer Größenord-<br />
nung von ± 5 cm/s <strong>und</strong> für die Bereiche Weener <strong>und</strong> Papenburg in einer<br />
Größenordnung von ± 10-15 cm/s prognostiziert. Eine Gefährdung der Ufer-<br />
bereiche wird dadurch nicht eintreten.<br />
Die seitens der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbände sowie der Sielachten befürchtete<br />
Zunahme der Verschlickung ihrer Anlagen <strong>und</strong> Gräben kann aus folgenden<br />
Gründen ausgeschlossen werden:<br />
Seitens der BAW ist in der Planunterlage K (Gutachten zur Untersuchung der<br />
Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des
712<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) zur Frage der morpholo-<br />
gischen Entwicklung des Gesamtausbaugebietes ausgeführt worden, dass<br />
die starke Verschlickungstendenz der Ems auch nach der Herstellung der<br />
Überführungstiefen weiter anhalten wird. Tendenziell werde sie durch die hier<br />
zu prüfenden Ausbaumaßnahmen sogar vergrößert, da sich der Tidenhub<br />
<strong>und</strong> die Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> das Flut- <strong>und</strong> Ebbevolumina in<br />
eine ungünstigere Richtung verändere. Da sich die Zunahme der genannten<br />
Werte aber in einem nicht messbaren Bereich bewege, sei auch die Zunahme<br />
der Sedimentation nicht nachweisbar. Konkret werde eine nicht messbare<br />
Zunahme der Sedimentation in den einzelnen Ausbaubereichen eintreten,<br />
was zunächst zu einer Entlastung der angrenzenden Bereiche führe. Dieser<br />
Effekt werde aber nur kurzfristig sein, da die ausgebauten Bereiche wieder<br />
aufsedimentieren werden. Aus dieser Prognose der BAW schließt die Planfeststellungsbehörde,<br />
dass es durch den Gesamtausbau nicht zu einer<br />
messbaren oder gar wesentlichen Zunahme der Verschlickung kommen wird.<br />
Für die Anlagen <strong>und</strong> Gräben der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbände <strong>und</strong> Sielach-<br />
ten wird nicht mit weiteren relevanten Verschlickungen durch die Ausbaumaßnahmen<br />
gerechnet. Im Übrigen werden die Prognosen der BAW durch<br />
ein umfangreiches Monitoringprogramm dokumentiert (vgl. Anordnung<br />
A.II.4.1).<br />
3.2.5.2 Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke hatte keine Beeinträchtigungen der<br />
<strong>Wasser</strong>versorgung zur Folge. Eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnungsgebiete<br />
der genannten <strong>Wasser</strong>werke ist ausgeschlossen, da die ge-<br />
planten Maßnahmen jeweils im Abstrombereich der Gr<strong>und</strong>wasserfassungen<br />
<strong>und</strong> somit außerhalb der <strong>Wasser</strong>schutzgebiete liegen.<br />
Eine Beweissicherung, wie sie durch das Landesamt für Bergbau, Energie<br />
<strong>und</strong> Geologie (B-0028) gefordert wurde, ist daher nicht erforderlich.<br />
Durch die Gründungsmaßnahmen wird mit einer kurzzeitigen Verbindung von<br />
verschiedenen Gr<strong>und</strong>wasserhorizonten gerechnet, die allerdings aufgr<strong>und</strong><br />
der Bodenverhältnisse <strong>und</strong> der Einbauverfahren nur kurzfristig stattfindet.
713<br />
Setzungs- <strong>und</strong> Dichtungsprozesse sorgen dafür, dass die Funktion der tren-<br />
nenden Zwischenschichten erhalten bleibt.<br />
3.2.6. Auswirkungen auf die Schifffahrt / Häfen<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schifffahrt ist durch die Verwirklichung<br />
der mit diesem Beschluss genehmigten Maßnahmen nicht verb<strong>und</strong>en.<br />
3.2.6.1 Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
Durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke war die Erreichbarkeit des Hafens<br />
Leer nicht ausgeschlossen. Während der Erstellung des Pfeilers 6a erfolgte<br />
keine wesentliche Beeinträchtigung der Schifffahrt, da sich die Baustelle<br />
außerhalb des Fahrwassers befand. Lediglich durch das Heranbringen <strong>und</strong><br />
das Einrichten der schwimmenden Baustellengeräte <strong>und</strong> Schiffe wurde die<br />
Schifffahrt im geringen Maße beeinträchtigt. Die Abbrucharbeiten für den zu-<br />
rück gebauten Pfeiler berührten jedoch die Schifffahrtsrinne. Diese Arbeiten<br />
wurden so koordiniert <strong>und</strong> organisiert, dass der durchgehenden Schifffahrt<br />
stets Vorrang eingeräumt wurde. Darüber hinaus kam es zu Berührungen mit<br />
der durchgehenden Schifffahrt während der Einschwimm- <strong>und</strong> Montagevor-<br />
gänge der vorgefertigten Brückenteile <strong>und</strong> während des Umbaus der Leit<strong>und</strong><br />
Schutzdalben. Die Details der Durchführung dieser Arbeiten waren vorab<br />
mit der zuständigen Verkehrsverwaltung, dem <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt<br />
Emden, abgestimmt worden (vgl. A.II.2.3).<br />
Darüber hinaus war die Jann-Berghaus-Brücke in der Zeit vom 20. bis<br />
26.04.2009 wegen Konservierungsarbeiten geschlossen. Die Schifffahrt, die<br />
auf die Öffnung der Brücke angewiesen ist (also nicht die Binnenschifffahrt)<br />
wurde durch die Arbeiten beeinträchtigt. Sie wurde mit der "Bekanntmachung<br />
für Seefahrer (T) 29/09" informiert. Die Beeinträchtigungen sind jedoch eher<br />
als gering einzuschätzen, da zur gleichen Zeit die Seeschleuse Papenburg<br />
für dringende Reparaturarbeiten gesperrt war. Die auf Leer zufahrende oder<br />
von Leer abfahrende Schifffahrt war rechtzeitig informiert <strong>und</strong> konnte sich<br />
somit auf die Situation einstellen.
714<br />
Auch der zeitweilige „Einklappenbetrieb“ der Brücke, der sich aufgr<strong>und</strong> eines<br />
defekten Hydraulikzylinders ergeben hatte, stellte sich nicht als erhebliche<br />
Beeinträchtigung der Schifffahrt dar. Die Sicherung der Klappe erfolgte in<br />
Abstimmung mit dem zuständigen <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Emden durch<br />
das Setzen entsprechender Dalben.<br />
Dementsprechend wurde sichergestellt, dass die Beeinträchtigungen der<br />
Schifffahrt auf das unvermeidbar notwendige Maß beschränkt wurde.<br />
Der Sport- <strong>und</strong> Freizeithafen in Bingum sowie der Anleger Leer – Nord waren<br />
durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke nicht betroffen.<br />
Die oben dargestellten Beeinträchtigungen während der Umbaumaßnahmen<br />
sind aus Sicht der Planfeststellungsbehörde als gering zu bewerten, da der<br />
durchgehenden Schifffahrt, wenn möglich, stets der Vorrang eingeräumt<br />
wurde. Die Beeinträchtigungen waren zumutbar <strong>und</strong> treten hinter den positi-<br />
ven Wirkungen, die der Ausbau auf den Werftenstandort Papenburg <strong>und</strong> den<br />
hier bestehenden Arbeitsplätzen entfalten, zurück.<br />
3.2.6.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Die wasserbaulichen Maßnahmen werden keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
für die Schifffahrt <strong>und</strong> Häfen nach sich ziehen.<br />
Die Befürchtungen, dass es durch den Ausbau zu einer relevanten vorhabensbedingten<br />
Erhöhung des Schlickeintrages in Schleusen, Häfen bzw. deren<br />
Zufahrten kommen wird, sind unbegründet. Seitens der BAW ist in der<br />
Planunterlage K (Gutachten zur Untersuchung der Auswirkungen einer bereichsweisen<br />
Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals,<br />
BAW-Nr. A3955 03 10095) zur Frage der morphologischen Entwicklung des<br />
Gesamtausbaugebietes ausgeführt worden, dass die starke Verschlickungstendenz<br />
der Ems auch nach der Herstellung der Überführungstiefen weiter<br />
anhalten wird. Tendenziell werde sie durch die hier zu prüfenden Ausbaumaßnahmen<br />
sogar vergrößert, da sich der Tidenhub <strong>und</strong> die Strömungsgeschwindigkeiten<br />
<strong>und</strong> das Flut- <strong>und</strong> Ebbevolumina in eine ungünstigere Rich-
715<br />
tung verändere. Da sich die Zunahme der genannten Werte aber in einem<br />
nicht messbaren Bereich bewege, sei auch die Zunahme der Sedimentation<br />
nicht nachweisbar. Konkret werde die nicht messbare Zunahme der Sedimentation<br />
in den einzelnen Ausbaubereichen eintreten, was zunächst zu einer<br />
Entlastung der angrenzenden Bereiche führe. Dieser Effekt wird aber nur<br />
kurzfristig sein, da die ausgebauten Bereiche wieder aufsedimentieren werden.<br />
Aus dieser Prognose der BAW schließt die Planfeststellungsbehörde,<br />
dass es durch den Gesamtausbau nicht zu einer messbaren oder gar wesentlichen<br />
Zunahme der Verschlickung kommen wird. Dies gilt auch hinsichtlich<br />
einer vorhabensbedingten Erhöhung des Schlickeintrages in Schleusen,<br />
Häfen bzw. deren Zufahrten. Die BAW hat für den Bereich der Unterems einschließlich<br />
des Emder Fahrwassers, der Zufahrten zu den Häfen, der Hafen<strong>und</strong><br />
Freizeitanlagen sowie der Siel- <strong>und</strong> Außentiefs prognostiziert, dass aufgr<strong>und</strong><br />
dieser Maßnahme sich ausbaubedingt der langfristige morphologische<br />
Trend nur unwesentlich verändern wird. In allen Bereichen wird auch nach<br />
der Realisierung eine starke Tendenz zur Verschlickung vorherrschen. Die<br />
Prognosen der BAW werden durch ein entsprechendes Monitoring dokumentiert.<br />
Hierbei wird auch der Schwebstoffgehalt untersucht. Die langfristige<br />
Entwicklung der Morphologie wird durch Peilungen erfasst.<br />
Darüber hinaus wurden keine durch die Ausbaumaßnahmen verursachten<br />
Veränderungen der Tidekennwerte prognostiziert, die relevante Auswirkun-<br />
gen für die Schifffahrt erwarten ließen. Das mittlere Tideniedrigwasser in der<br />
Ems wird laut Prognose der BAW bis zu 1 cm abnehmen. Das mittlere Tidehochwasser<br />
wird maximal bis zu 1 cm zunehmen. Hieraus ist keine relevante<br />
Einschränkung der Schifffahrt erkennbar. Auch in der vorhabensbedingten<br />
Veränderung der Fließgeschwindigkeit von 5 cm/s (im Nahfeld der Maßnah-<br />
men auch bis zu 15 cm/s) ist keine relevante Auswirkung auf die derzeitige<br />
Situation der Schifffahrt zu erwarten. Die Schiffsführer können solche gerin-<br />
gen lokalen Veränderungen gar nicht wahrnehmen.<br />
Weiter ist eine Beeinträchtigung der Schifffahrt durch Unrat nicht zu erwarten.<br />
Nach den vorliegenden Bodenuntersuchungen ist das Auftreten von<br />
Rollholz nicht wahrscheinlich. Sollten wider Erwarten größere Holzhindernis-
716<br />
se während der Erstbaggerungen auftreten, werden diese bereits aus Gründen<br />
der Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Schiffsverkehres mittels Greiferbag-<br />
ger aus dem Gewässer zu entfernen sein.<br />
Von der Lotsenbrüderschaft Emden (B-004) wurde vorgetragen, dass die<br />
Solltiefe im Maßnahmebereich Friesenbrücke nach der Verlegung des Fahrwassers<br />
über die gesamte Trassenbreite vorgehalten werden muss. Diesem<br />
Hinweis wurde Rechnung getragen. Insgesamt handelt es sich im Maßnahmebereich<br />
Friesenbrücke daher um eine Verbreiterung der Fahrrinne.<br />
Durch die Herstellung der beantragten Bedarfstiefe am östlichen Trassenrand<br />
der Friesenbrücke sind negative Auswirkungen auf die allgemein verkehrende<br />
Schifffahrt nicht zu erwarten, da die Basistiefe im gesamten Fahrrinnenbereich<br />
(d.h. auch westlich des zukünftigen Fahrrinnenkastens) vorge-<br />
halten wird.<br />
Seitens des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes Meppen (B-0030), das für einen<br />
Teil der Ausbaustrecke zuständig ist, wurde mitgeteilt, dass gegen das<br />
Vorhaben keine Bedenken bestehen, sofern die nachfolgend dargestellten<br />
Aspekte umgesetzt werden:<br />
• Der Träger des Vorhabens (TdV) hat die im Zuge der Fahrrinnenvertiefung<br />
von DEK-km 225,8 bis Ems-km 0,05 erforderliche Teilsperrung<br />
des DEK rechtzeitig vorher mit dem WSA Meppen abzustimmen <strong>und</strong><br />
die erforderlichen Schifffahrtszeichen nach Weisung des WSA Mep-<br />
pen aufzustellen. Dies haben die Vorhabensträger zugesagt. Entsprechende<br />
Passagen zur Abstimmung werden in der Ausschreibung der<br />
Baggerei aufgenommen. Die erforderlichen Schifffahrtszeichen werden<br />
aufgestellt.<br />
• Der TdV hat nach Abschluss der Arbeiten eine auf NN bezogene Peilung<br />
mit einem Linienabstand von 5,00 m <strong>und</strong> einer Tiefenpunktdichte<br />
von mind. 5,00 m vom Übergangsbereich des Gewässerbettes des<br />
DEK <strong>und</strong> der Ems anzufertigen <strong>und</strong> als Punktplan mit Tiefenlinien dem<br />
WSA Meppen in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Der Forderung
717<br />
wird nachgekommen. Die entsprechenden Peilungen werden durchge-<br />
führt <strong>und</strong> dem WSA Meppen vorgelegt.<br />
• Der TdV hat die Auflagen auf seine Kosten zu erfüllen. Dies haben die<br />
Vorhabensträger in ihrer Erwiderung zugesagt. Die Arbeiten zur Erfül-<br />
lung der vorgenannten Auflagen gehen zu Lasten des Trägers des<br />
Vorhabens.<br />
• Der Beginn <strong>und</strong> die Beendigung der Arbeiten sind dem WSA Meppen<br />
jeweils 2 Wochen zuvor schriftlich mitzuteilen. Die für die Durchfüh-<br />
rung der Arbeiten verantwortliche Person ist vor Beginn der Arbeiten<br />
dem WSA schriftlich zu benennen. Der Forderung wird Rechnung getragen.<br />
Entsprechende Passagen zur Abstimmung werden in der Ausschreibung<br />
der Baggerei aufgenommen.<br />
3.2.7 Auswirkungen auf das Emssperrwerk<br />
Das Vorhaben hat keine negativen Auswirkungen auf das Emssperrwerk.<br />
Weder durch die Herstellungsbaggerungen, als durch die Unterhaltungsbaggerungen,<br />
sowie durch die anlagebedingten Veränderungen kommt es zu<br />
vorhabensbedingten Belastungen der Unterhaltung <strong>und</strong> des Betriebes des<br />
Emssperrwerkes. Vorhabensbedingt verändert sich die Sedimentsituation<br />
nicht in einem Maße, der die seitens des NLWKN befürchteten Verschlickungen<br />
von Bestandteilen des Emssperrwerkes <strong>und</strong> seiner Anlagen hervorrufen<br />
kann. Seitens der BAW ist in der Planunterlage K (Gutachten zur Untersu-<br />
chung der Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong><br />
des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) zur Frage der mor-<br />
phologischen Entwicklung des Gesamtausbaugebietes ausgeführt worden,<br />
dass die starke Verschlickungstendenz der Ems auch nach der Herstellung<br />
der Überführungstiefen weiter anhalten wird. Tendenziell werde sie durch die<br />
hier zu prüfenden Ausbaumaßnahmen sogar vergrößert, da sich der Tiden-<br />
hub <strong>und</strong> die Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> das Flut- <strong>und</strong> Ebbevolumina in<br />
eine ungünstigere Richtung verändere. Da die Zunahme der genannten Werte<br />
sich aber in einem nicht messbaren Bereich bewege, sei auch die Zunahme<br />
der Sedimentation nicht nachweisbar. Konkret werde die nicht messbare<br />
Zunahme der Sedimentation in den einzelnen Ausbaubereichen eintreten,
718<br />
was zunächst zu einer Entlastung der angrenzenden Bereiche führe. Dieser<br />
Effekt wird aber nur kurzfristig sein, da die ausgebauten Bereiche wieder<br />
aufsedimentieren werden. Aus dieser Prognose der BAW schließt die Plan-<br />
feststellungsbehörde, dass es durch den Gesamtausbau nicht zu einer<br />
messbaren oder gar wesentlichen Zunahme der Verschlickung kommen wird.<br />
Der seitens des NLWKN geforderte Ausgleich für Beeinträchtigungen im Be-<br />
trieb oder Mehraufwand in der Unterhaltung des Emssperrwerkes wird daher<br />
zurückgewiesen. Die Prognosen der BAW werden durch ein entsprechendes<br />
Monitoring dokumentiert. Hierbei wird auch der Schwebstoffgehalt untersucht.<br />
Den Trägern des Vorhabens wurde durch Anordnung 3.11 alle Abstimmun-<br />
gen zum Schutz des Emssperrwerkes aufgegeben, die nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde erforderlich sind.<br />
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die konkrete Überführung eines<br />
Schiffes eine strom- <strong>und</strong> schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) der<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung erfordert, hierbei müssen die in der Stel-<br />
lungnahme des NLWKN genannten Beschlüsse zum Emssperrwerk berücksichtigt<br />
werden.<br />
3.2.8 Auswirkungen auf Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />
Vom Vorhaben sind Versorgungsleitungen betroffen, die im Bereich der<br />
Baumaßnahmen gesichert oder den künftigen Verhältnissen angepasst werden<br />
müssen, um die Versorgung mit Gas, Elektroenergie <strong>und</strong> Telekommunikationsdienstleistungen<br />
in der Bau- <strong>und</strong> Unterhaltungsphase zu gewährleisten.<br />
Dazu wurden die Anordnungen unter A.II.3.1. getroffen.<br />
Die von B-0033 befürchteten Auswirkungen auf die Soleeeinleitungsstelle bei<br />
Nüttermoor können ausgeschlossen werden, da weder die Salinität in diesem<br />
Bereich durch das hier zu genehmigende Vorhaben beeinträchtigt wird noch<br />
von einer die Einleitung oder <strong>Wasser</strong>entnahme in diesem Bereich gefährdende<br />
Zunahme der Verschlickung nach den vorliegenden Prognosen der<br />
BAW auszugehen ist.
719<br />
Gemäß den vorliegenden Gutachten der BAW (Unterlage K) ändert sich<br />
durch das hier zu beurteilende Vorhaben der Salzgehalt flussaufwärts von<br />
Terborg nicht, eine Verschiebung der Brackwasserzone ist vorhabensbedingt<br />
nicht gegeben. Auch eine die <strong>Wasser</strong>entnahme in diesem Bereich gefähr-<br />
dende Verschlechterung des Schwebstoffgehaltes des Emswassers kann<br />
ausgeschlossen werden. Nach dem vorliegenden Gutachten werden die<br />
Schwebstoffkonzentrationen nur lokal aufgr<strong>und</strong> einer verstärkten Akkumulation<br />
um weniger als 1 g/l erhöht. Für die Schwebstoffkonzentration im Emder<br />
Fahrwasser wird sogar eine leichte Verringerung (weniger als 0,2 g/l) prognostiziert.<br />
Dies alles stellt noch keine die <strong>Wasser</strong>entnahme in Nüttermoor<br />
gefährdende Zunahme dar.
720<br />
3.2.9 Sonstige abwägungsrelevante Gesichtspunkte<br />
Die Auswertung vorhandener Luftbilddaten hat bis auf den Bereich von Ems-<br />
km 40,0 bis 40,4 keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmit-<br />
teln aufgezeigt. Für den genannten Bereich besteht der Verdacht auf Bombenblindgänger.<br />
Es wird auf die Anordnung A.II.2.5. verwiesen.<br />
Eine Beeinflussung für die Badestellen in Jemgum <strong>und</strong> bei der Ems-Marina<br />
Bingum durch die Baumaßnahmen ist nicht zu befürchten.<br />
Entgegen der zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorläufigen Anordnung beste-<br />
henden Annahmen sind nach neueren Untersuchungen negative Auswirkungen<br />
auf Standsicherheit <strong>und</strong> Gebrauchstauglichkeit der Stützpfeiler der Frie-<br />
senbrücke durch die dort durchzuführenden wasserbaulichen Maßnahmen<br />
ausgeschlossen. Dieser Einschätzung hat sich die DB Services Immobilien<br />
GmbH mit Schreiben vom 10.12.2008 angeschlossen.<br />
4. Begründung der Anordnungen<br />
Die unter Abschnitt A. II. getroffenen Anordnungen sind durch das Vorhaben<br />
bedingt <strong>und</strong> im öffentlichen Interesse erforderlich (§ 74 Abs. 2 VwVfG). Sie<br />
dienen der Verhütung oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen der Einwender<br />
<strong>und</strong> dem Schutz des Wohls der Allgemeinheit.<br />
Die konkrete Begründung der einzelnen Anordnungen ist in kursiver Schrift in<br />
direktem Kontext zu diesen erfolgt.<br />
5. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen <strong>und</strong> Ein-<br />
wendungen<br />
Nachfolgend wird über die eingegangenen Stellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen<br />
entschieden, soweit sie noch nicht in der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der<br />
öffentlichen Belange Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en haben (vgl. B.III.3).
721<br />
5.1. Stellungnahmen der Naturschutzverbände<br />
Die anerkannten Naturschutzverbände haben in ihren Stellungnahmen über<br />
Fragestellungen zu den Belangen der Umwelt hinausgehend auch Einwände,<br />
wie etwa im Hinblick auf die Planrechtfertigung, Verfahrens- <strong>und</strong> Rechtsfra-<br />
gen, die Finanzierbarkeit des Vorhabens <strong>und</strong> zu nautischen Fragestellungen<br />
vorgebracht.<br />
Dabei ist fraglich, ob es sich bei diesen Einwänden um zulässiges Vorbrin-<br />
gen handelt, da die anerkannten Naturschutzverbände vom Sinn <strong>und</strong> Zweck<br />
des ihre Beteiligung normierenden Naturschutzrechtes auf den Vortrag von<br />
Belangen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege beschränkt sind<br />
(OVG Lüneburg, Urteil vom 02.12.2004, Az.: 7 LB 44/02; 1 A 3558/98, Nr.<br />
118 ff (zitiert nach juris)).<br />
„Anerkannte Naturschutzvereine i.S.v. § 60 BNatSchG können nach<br />
näherer Maßgabe von § 61 BNatSchG gegen Planfeststellungsbeschlüsse<br />
über Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
verb<strong>und</strong>en sind, Klage erheben mit der Rüge, der Erlass des Planfest-<br />
stellungsbeschlusses widerspreche dort näher bezeichneten naturschutzrechtlichen<br />
Vorschriften. Schon aus dem Wortlaut der Norm,<br />
namentlich aus der letzten Alternative des § 61 Abs. 2 Nr. 1<br />
BNatSchG, wird deutlich, dass das damit beschriebene Verbandskla-<br />
gerecht nur dazu dient, ganz bestimmten Rechtsvorschriften zur Beachtung<br />
<strong>und</strong> Durchsetzung zu verhelfen, nämlich solchen, "die zumindest<br />
auch den Belangen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />
zu dienen bestimmt sind". Die Rüge, die Finanzierung eines Vorhabens<br />
sei nicht gesichert, steht in keinem Zusammenhang mit<br />
Rechtsvorschriften mit naturschutzbezogener Zweckbestimmung. Ob,<br />
wann, in welcher zeitlichen Reihenfolge <strong>und</strong> in welchem Umfang Mittel<br />
aus dem (B<strong>und</strong>es-)Haushalt für ein Straßenbauvorhaben bereit gestellt<br />
werden, ist eine ausschließlich haushaltspolitische <strong>und</strong> haushaltsrechtliche<br />
Entscheidung. Dem Naturschutz dienende Rechtsvorschriften,<br />
zu deren Durchsetzung den anerkannten Naturschutzverbänden<br />
das eingeschränkte Klagerecht nach den Maßgaben des § 61
722<br />
BNatSchG verliehen ist, sind davon nicht berührt.“ (BVerwG Be-<br />
schluss vom 28.12.2009 Az.: 9 B 26/09)<br />
Unabhängig davon behandelt die Planfeststellungsbehörde den Vortrag der<br />
Verbände umfassend <strong>und</strong> bewertet die nachfolgenden Ausführungen zu-<br />
gleich als Ergänzung der Bescheidungen der durch die Einwender/-innen<br />
erhobenen Einwendungen, soweit diese thematisch gleichartig sind.<br />
Soweit die Naturschutzverbände zu Aspekten der Planrechtfertigung oder zu<br />
Alternativen vorgetragen haben wird auf Ziffer B.III.5.2.12.1 bzw. auf B.III.1<br />
verwiesen.<br />
Wegen des bestehenden Sachzusammenhangs wurden diese überwiegend<br />
unter diesem Gliederungspunkt behandelt.
723<br />
5.1.1 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (N-0001)<br />
Seitens der Schutzgemeinschaft werden gegen das Vorhabens selbst keine<br />
Bedenken erhoben. Kritisiert werden die Kompensationsmaßnahmen. Die<br />
Kritik ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde unberechtigt. Die<br />
vorgesehene Kompensationsmaßnahme stellt eine Nutzungsaufgabe dar.<br />
Die Fläche wird der Sukzession überlassen. Sie entspricht im vollen Umfang<br />
den Anforderungen einer Ersatzmaßnahme, die durch den Eingriff zerstörten<br />
Funktionen bzw. Werte des Naturhaushalts in ähnlicher Art <strong>und</strong> Weise wie-<br />
derherzustellen.<br />
Die Kompensationsmaßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des<br />
Landkreises Leer abgestimmt worden.<br />
Hinsichtlich des Einwandes in Bezug auf die Spülfelder ist auszuführen, dass<br />
diese bereits genehmigt <strong>und</strong> somit nicht Bestandteil dieses Verfahrens sind.<br />
5.1.2 Naturschutzverband Niedersachsen e.V. (N-0002)<br />
Nach Auffassung des Naturschutzverbandes Niedersachsen e.V. stellt das<br />
Projekt einen erneuten schwerwiegenden Eingriff in das Fließgewässer Ems<br />
<strong>und</strong> eine Gefahr für die Deichsicherheit dar. Der Verband ist der Meinung,<br />
das Vorhaben erhöhe vorhandene „Schlick-Entsorgungsprobleme“ <strong>und</strong> bilde<br />
dadurch eine massive Gefahr für Flora <strong>und</strong> Fauna binnendeichs. Die Planfeststellungsbehörde<br />
teilt diese Einschätzung nicht. Durch die wasserbauli-<br />
chen Maßnahmen ergeben sich keine erheblichen negativen Auswirkungen<br />
auf die Umwelt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter<br />
B.III.3.1 verwiesen. Die Sicherheit der Deiche <strong>und</strong> der Deichfußsicherungen<br />
wird vorhabensbedingt nicht beeinträchtigt. Insoweit wird auf die Ausführun-<br />
gen unter B.III.3.2.4 Bezug genommen.<br />
Die Ausführungen der Verbandes zur Höherlegung der Hochspannungsleitung<br />
bei Diele sind hier nicht relevant, da dieser Aspekt nicht mehr Bestand-<br />
teil des Vorhabens ist.<br />
Im Weiteren wird seitens des Verbandes mit Schreiben vom 17.10.2008 zu<br />
den betriebsbedingten Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen vorge-
724<br />
tragen. Es wird bemängelt, dass das Mikrozoobenthos bislang nie berück-<br />
sichtigt wurde.<br />
Dazu ist festzustellen, dass dies nicht zutrifft. Der Begriff „Mikrozoobenthos“<br />
ist in der Biologie <strong>und</strong> im Naturschutz unüblich. Stattdessen wird der Begriff<br />
„Zooplankton“ verwendet. Diese Artengruppe ist auch bei früheren Verfahren<br />
sehr wohl betrachtet worden. Im Gegensatz zu anderen Tiergruppen wird<br />
jedoch weniger auf die einzelnen Arten eingegangen, da es beispielsweise<br />
keine Aufstellungen von seltenen oder geschützten Arten (Rote Listen) gibt.<br />
Alle Arten bezüglich des Artenschutzes sind in etwa gleichrangig. Außerdem<br />
ist im Zooplankton ein hoher Teil an Embryonal <strong>und</strong> Larvalstadien des Makrozoobenthos<br />
vorhanden, die in planktischer Form nicht bestimmbar sind.<br />
Die Bedeutung des Zooplanktons liegt in der Funktion als elementarer Teil<br />
der Nahrungskette. Daher ist es gut geeignet, um verschiedene Gewässerbereiche<br />
zu bewerten. Generell sind Bereiche mit geringer Strömung, in de-<br />
nen das Zooplankton mehr Zeit zur Reproduktion <strong>und</strong> Nahrungsaufnahme<br />
besitzt, höherwertiger einzuschätzen als in stark strömenden Zonen, da das<br />
(limnische <strong>und</strong> brackwassertolerante) Plankton in starker Strömung schnell<br />
ins Meer transportiert wird <strong>und</strong> abstirbt. Demzufolge sind strömungsberuhigte<br />
Flachwasserzonen <strong>und</strong> Nebenrinnen deutlich höher einzustufen, als die<br />
Fahrrinne bzw. der Hauptstrom. In der Regel fallen Bereiche mit hoher<br />
zooplanktischer Dichte mit Bereichen hoher phytoplanktischer <strong>und</strong> phytobenthischer<br />
Produktivität zusammen, da die diese Organismen die wichtigste<br />
Nahrungsquelle der Zooplankter darstellen.<br />
All diese Sachverhalte wurden im vorliegenden Verfahren berücksichtigt.<br />
Weiter wird seitens des Verbandes bestritten, dass die Auswirkungen der<br />
Verklappungstätigkeiten lokal <strong>und</strong> kurzzeitig begrenzt sind. Als Gr<strong>und</strong> werden<br />
eigene Beobachtungen and der Klappstelle Osterems (vermutlich Klappstelle<br />
7) angeführt.<br />
Hierzu weist die Planfeststellungsbehörde zunächst darauf hin, dass die<br />
Auswirkungen der Verklappungstätigkeiten nur für das beantragte Verfahren<br />
bewertet werden. Nach gutachterlicher Aussage werden die Ausbauklappmengen<br />
0,09 Mio m³ betragen, die auf den Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 umgelagert<br />
werden. Die zu verbringende Menge aus den Unterhaltungsbaggerungen
725<br />
wird mit 0,06 Mio m³ für beide Klappstellen angegeben (Diekmann & Mose-<br />
bach 2008a). In Anbetracht der ohnehin anfallenden durchschnittlichen Jah-<br />
resklappmenge von 2,48 Mio m³ auf der Klappstelle 5 (Zeitraum 2001-2007;<br />
WSA Emden 2010) fallen die zusätzlichen vorhabensbedingte Klappmengen<br />
kaum ins Gewicht.<br />
Abgesehen davon, ist das Auftreten wolkigen <strong>Wasser</strong>s im Bereich des Wattenmeers<br />
(<strong>und</strong> der Klappstellen) ein natürliches Geschehen. Erosion, Sedimentation<br />
<strong>und</strong> Stofftransport sind Teile der natürlichen Dynamik, die tidebeeinflusste<br />
Lebensräume prägt. Die Trübung ist daher nicht zwangsläufig auf<br />
eine Verklappungstätigkeit zurückzuführen, zumal von der Stellungnehmerin<br />
kein Schiff bei einer Verklappungstätigkeit beobachtet wurde. Messungen<br />
über Trübungsverhältnisse <strong>und</strong> zur Ausbreitung einer verklappbedingten<br />
Schwebstoffwolke an der Klappstelle 5 führte zu der Schlussfolgerung, dass<br />
eine Erhöhung der Schwebstoffkonzentration in einer Entfernung von<br />
2.300 m unterhalb der Klappstelle nicht mehr nachweisbar ist <strong>und</strong> der Verdünnungs-<br />
<strong>und</strong> Verdriftungsvorgang nach 120 Minuten abgeschlossen ist<br />
(BfG – B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (2001): Bagger- <strong>und</strong> Klappstellenuntersuchungen<br />
im Ems-Ästuar, Klappstellen 1-7. Bericht -1329, Koblenz:<br />
111 S. + 28 Anlagen - BfG 2001, S. 56). Selbst wenn die Angaben bei<br />
Klappstelle 7 abweichen würden, ist die Einschätzung einer lokalen <strong>und</strong> zeit-<br />
lich begrenzten Auswirkung gerechtfertigt.<br />
5.1.3 Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. – Verband der Kleinen<br />
Hochsee- <strong>und</strong> Küstenfischerei (N-0003)<br />
Nach Darlegung des Landesfischereiverbandes Weser-Ems e.V. stellt der<br />
schlechte Zustand der Ems bereits heute eine große Belastung für die ortsansässigen<br />
Fischereibetriebe dar. Dies wird in der Stellungnahme vom<br />
31.05.2007 näher ausgeführt. Der Verband behauptet, der schlechte Zustand<br />
der Ems werde von den Antragstellern dazu herangezogen, die Auswirkungen<br />
der neuerlichen Maßnahmen zu verharmlosen. Als Beispiel wird von<br />
dem verband das Schutzgut „Benthos“ genannt.<br />
Diese Kritik ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde unberechtigt.<br />
Die gutachterliche Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen dieses Vor-
726<br />
haben ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht zu beanstanden.<br />
Im „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an B<strong>und</strong>eswasserstra-<br />
ßen (B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung 2006) wird<br />
eine „Schutzgutbezogene Ermittlung <strong>und</strong> Beschreibung der Ist-Zustände“<br />
gefordert. „Die Ermittlung <strong>und</strong> Beschreibung der Ist-Zustände wird für das<br />
festgelegte Untersuchungsgebiet auf der Basis aktueller sachdienlicher Da-<br />
ten vorgenommen. (…) Ist damit zu rechnen, dass sich der Zustand der Umwelt<br />
… bis zum Beginn der Vorhabensentwicklung gegenüber dem aktuellen<br />
Zustand erheblich verändert, ist der Zustand zu berücksichtigen, der voraussichtlich<br />
unmittelbar vor der Vorhabensentwicklung vorliegen wird“.<br />
Damit ist der schlechte aktuelle Zustand der Ems als Gr<strong>und</strong>lage für die Be-<br />
wertung der Auswirkungen der neuerlichen Maßnahme heranzuziehen. Die<br />
Bewertung des Schutzgutes Benthos erfolgte wie gefordert anhand eines<br />
zuvor ermittelten Bewertungsrahmens, der in der UVU vorgestellt wurde. Die<br />
funktionelle Bedeutung des Makrozoobenthos <strong>und</strong> damit die Funktion als<br />
Fischnährtiere fand im Bewertungsrahmen Berücksichtigung.<br />
Die Bestandserhebungen unterschiedlicher Bearbeiter in unterschiedlichen<br />
Untersuchungszeiträumen belegen durchweg, dass sich die Gesamtab<strong>und</strong>anz<br />
der Benthosbewohner der Unterems bereits seit 1990 (BfG 1990,<br />
1995-1999, 2001, 2002, 2004, IBL1992, 2006, NLWKN 1999, 2000, 2002)<br />
auf geringem (Emden) bis sehr geringem (Papenburg bis Jann-Berghaus-<br />
Brücke) Niveau bewegt. Eine geringe Anzahl bedingt eine niedrige funktionelle<br />
Bedeutung als Fischnahrung.<br />
Eine direkte Veränderung der Ab<strong>und</strong>anz des Makrozoobenthos durch die<br />
Ausbaumaßnahmen der letzten Jahre lässt sich nicht belegen. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Ausführungen unter<br />
B.III.3.1.1.5 <strong>und</strong> B.III.3.1.2.5 Bezug genommen.<br />
Weiter sieht der Verband die Ziele <strong>und</strong> Vorgaben der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />
als verletzt an. In diesem Zusammenhang kommt die Planfeststellungsbehörde<br />
zu einer anderen Einschätzung. In der UVU wird für keine der zur Beurteilung<br />
nach WRRL relevanten Qualitätskomponenten eine Erheblichkeit<br />
bei Durchführung der Maßnahme festgestellt. Eine vorhabensbedingte Ver-
727<br />
schlechterung des Gewässerzustandes wird von der Planfeststellungsbehörde<br />
demgemäß nicht erwartet. Zu den Einzelheiten der Prüfung wird auf Ziffer<br />
B.III.3.1.5.3 verwiesen.<br />
Darüber hinaus macht der Verband Ausführungen zu vorhabensbedingten<br />
Betroffenheiten der Fischerei <strong>und</strong> fordert Entschädigungen bzw. Beschränkungen<br />
in der Baggerausführung. Die Forderungen werden mangels Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
zurückgewiesen. Das Vorhaben verursacht keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Fischerei. Die Interessen der fischereiwirtschaftlichen<br />
Betriebe sind nur marginal beeinträchtigt, da die Fischfauna durch die Maßnahmen<br />
nur unerheblich beeinträchtigt wird. Hinsichtlich der Einzelheiten der<br />
Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Fischerei wird auf die<br />
Ausführungen unter B.III.3.2.2 Bezug genommen.<br />
5.1.4 Landesfischereiverband Weser-Ems e.V – Sportfischereiverband<br />
(N-0004)<br />
Vom Sportfischereiverband wird vorgetragen, dass das Verschlechterungsverbot<br />
der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie nicht erst bei der Abwertung um eine<br />
Klasse greife. Auch wenn in den Unterlagen festgestellt werde, dass die erneute<br />
Vertiefung keine Verschlechterung des Status Quo im Sinne der Was-<br />
serrahmenrichtlinie darstellt, so wird diese Maßnahme nach Auffassung des<br />
Sportfischereiverbandes das Erreichen des guten Zustands bzw. des guten<br />
Potentials nicht fördern <strong>und</strong> läuft damit gegen die Bestimmungen der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie.<br />
Die Planfeststellungsbehörde kommt zu einer anderen<br />
Bewertung. Die Planfeststellungsbehörde gelangt zu dem Ergebnis, dass für<br />
die von der Maßnahme betroffenen <strong>Wasser</strong>körper keine Verschlechterung im<br />
Sinne der WRRL zu erwarten ist. Für die Bewertung kommt es in diesem Fall<br />
nicht auf die noch strittige Rechtsfrage an, ob das Verschlechterungsverbot<br />
des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG bzw. des § 27 Abs.2 Nr.1 WHG nur dann verwirklicht<br />
ist, wenn es durch die Maßnahmen zu einer Änderung der Zu-<br />
standsklassen kommt (so z. B. Elgeti, Hurck, Fries: Das Verschlechterungsgebot<br />
nach der Europäischen <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie, KA, 2006, 134; siehe<br />
auch das von den <strong>Wasser</strong>direktoren der EU bestätigte Positionspapier zu Art
728<br />
4 Abs 7 WRRL „Exemptions To The Environmental Objektives Under The<br />
Water Framework Direktive“, Kap. 2.2) oder ob dies bereits unterhalb dieser<br />
Schwelle bei nur graduellen (signifikanten) negativen Veränderungen hinsichtlich<br />
des ökologischen Potenzials <strong>und</strong> chemischen Zustands möglich ist<br />
(so z. B. Czychowski/ Reinhardt, WHG, 9.Aufl. § 25a WHG, Rz. 8). Nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde kann hier auch bei Anlegung des<br />
strengeren Maßstabs eine Verschlechterung im o. g. Sinn im Hinblick auf die<br />
Qualitätskomponenten der hier betroffenen <strong>Wasser</strong>körper gemäß Anhang V<br />
der WRRL ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die<br />
entsprechenden Ausführungen unter Ziffer B.III.3.1.5.3 Bezug genommen.<br />
Weiter wird seitens des Verbandes auf den schlechten Zustand der Ems<br />
verwiesen <strong>und</strong> baubegleitend eine Beweissicherung gefordert. Die Forderung<br />
einer Beweissicherung hinsichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen ist<br />
mangels Rechtsgr<strong>und</strong>lage zurückzuweisen. Die Träger des Vorhabens haben<br />
jedoch die Verpflichtung ein sogen. Monitoring durchzuführen. Die dazu<br />
vom WSA Emden in Abstimmung mit der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau<br />
(BAW) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (BfG) erarbeiteten Vorga-<br />
ben (Konzept vom 01.11.2007) sind einzuhalten. Beginn der Messungen zur<br />
Aufnahme des Ist-Zustandes war im Januar 2008 (vgl. Anordnung Nr. 4.1).<br />
In Bezug auf die Aussagen des Verbandes zu Verschlickung <strong>und</strong> Verschär-<br />
fung der Sauerstoffproblematik wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.1.2<br />
sowie B.III.3.1.2.2 Bezug genommen. Im Übrigen ist auszuführen, dass die<br />
von der BAW für dieses Vorhaben prognostizierten Änderungen in den Strö-<br />
mungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> im Salzgehalt nahe der Nachweisgrenze liegen.<br />
Da die Schwebstoffverhältnisse eng an die morphologischen <strong>und</strong> hyd-<br />
rodynamischen Gegebenheiten gekoppelt sind, sind messbare negative<br />
Auswirkungen auf das Schwebstoffregime oder den Sauerstoffhaushalt der<br />
Tideems nicht zu erwarten.<br />
Im Zusammenhang mit der FFH-VS wird seitens des Verbandes kritisiert,<br />
dass bei der Betrachtung der Auswirkungen auf Fischarten des Anhangs II<br />
der Lachs (Salmo salar) als anadrome Art nicht berücksichtigt wurde, obwohl
729<br />
sie für den Bereich nachgewiesen ist. Von den Vorhabensträgern wurde hie-<br />
rauf folgendes erwidert:<br />
„Der Lachs wird nicht in den Schutz <strong>und</strong> Erhaltungszielen der niedersächsi-<br />
schen FFH-Gebiete 002 bzw. 013 genannt. Dies ist im Wesentlichen darauf<br />
zurückzuführen, dass der Lachs zwar im Einzugsgebiet der Ems auftritt, sein<br />
Bestand aber auf Besatzmaßnahmen zurückzuführen <strong>und</strong> die Etablierung<br />
einer sich selbständig reproduzierenden Population nicht erwiesen ist.“<br />
Auch im Standarddatenbogen für das Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ ist<br />
die Art Salmo salar nicht erfasst. Eine Berücksichtigung dieser Art im Rahmen<br />
der FFH - Verträglichkeitsprüfung war daher auch nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht erforderlich.<br />
Darüber hinaus fordert der Verband, dass im Rahmen der geplanten Maßnahmen<br />
sichergestellt bleiben muss, dass die Zunahme der Schwebe-<br />
stofffracht sowie die Beeinträchtigung der Sauerstoffkonzentration nicht einen<br />
kritischen Schwellenwert übersteigen, so dass eine Barrierewirkung ent-<br />
steht. Die erheblichen Aufwendungen im FFH-Gebiet Ems zur Verbesserung<br />
der Durchgängigkeit sowie die hohen finanziellen <strong>und</strong> personellen Aufwendungen<br />
durch die organisierte Sportfischerei in Hinblick auf Fisch- <strong>und</strong> Gewässerschutz<br />
bedrohte Arten z. B. Lachs, Aal, Gewässerrevitalisierung) wür-<br />
de sonst konterkariert.<br />
Hierzu ist seitens der Planfeststellungsbehörde darzulegen, dass bei der Prüfung<br />
der FFH - Verträglichkeit des Vorhabens festgestellt wurde, dass mögliche<br />
Entwicklungsmaßnahmen für das Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“<br />
durch das planfestgestellte Vorhaben nicht erschwert werden. Insofern sind<br />
die Befürchtungen des Verbandes unberechtigt. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />
wird auf die entsprechende Darstellung unter B.III.3.1.5.1 Bezug genommen.<br />
Die Forderung auf Sicherstellung bestimmter Schwellenwerte wird daher zurückgewiesen.<br />
5.1.5 NABU (N-0005)
730<br />
Die im Scopingtermin vorgebrachten Anregungen <strong>und</strong> Bedenken sind nach<br />
Ansicht des Stellungnehmers N-0005 mit den Antragsunterlagen nicht ent-<br />
kräftet bzw. beantwortet. Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist nicht die<br />
Beantwortung der Fragen aus dem Scoping, sondern die Prüfung der Zulässigkeit<br />
der beantragten Maßnahme. Der Scoping Termin diente der Erarbeitung<br />
des Untersuchungsrahmens für die Erstellung der Planunterlagen. Nach<br />
Auffassung der Planfeststellungsbehörde sind insoweit keine Untersuchungsdefizite<br />
erkennbar.<br />
Hinsichtlich des Vortrages des NABU zu Fragen der Planrechtfertigung <strong>und</strong><br />
Alternativenprüfung ist nach oben angeführter Rechtsprechung fraglich, ob<br />
es sich bei diesen Einwänden um zulässiges Vorbringen handelt, da die anerkannten<br />
Naturschutzverbände vom Sinn <strong>und</strong> Zweck des ihre Beteiligung<br />
normierenden Naturschutzrechtes auf den Vortrag von Belangen des Naturschutzes<br />
<strong>und</strong> der Landschaftspflege beschränkt sind (vgl. OVG Lüneburg,<br />
Urteil vom 02.12.2004, Az.: 7 LB 44/02; 1 A 3558/98, Nr. 118ff. (zitiert nach<br />
juris)). Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter B.III.1. <strong>und</strong> B.III.2. verwiesen.<br />
Zum Vortrag des NABU, ein weiterer Ausbau der Ems vor Bereitstellung ei-<br />
ner durch ein vorheriges Ausbauvorhaben zugesagten Summe kann im<br />
Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit dieses Vorhabens nicht<br />
berücksichtigt werden. In diesem Planfeststellungsverfahren werden die<br />
Auswirkungen des beantragten Vorhabens überprüft.<br />
Weiter wird seitens des NABU dargelegt, dass der Zustand der Ems vor Beginn<br />
der Ausbaumaßnahmen als ökologisches Potential angesehen werden<br />
müsse, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen in vollen Umfang<br />
beurteilen zu können. Es wird auf vergangene Ausbauvorhaben verwiesen<br />
<strong>und</strong> gefordert zu überprüfen, inwiefern die in den Verfahren von 1994 <strong>und</strong><br />
1998 berechneten anfallenden Baggergutmengen mit den zur Zeit anfallenden<br />
Mengen übereinstimmt. Die Forderung wird zurückgewiesen. Dieses<br />
Verfahren bietet rechtlich keine Möglichkeit, Prognosen zu überprüfen, die in<br />
anderen Planfeststellungsverfahren erarbeitet wurden. Auch ist für die Ge-
731<br />
nehmigungsfähigkeit dieses Vorhabens nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
kein Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Unterhaltungs-<br />
baggerungen notwendig. Im Rahmen der Prüfung dieses Vorhabens ist die<br />
Auswirkung der beantragten baulichen Maßnahmen darzustellen <strong>und</strong> zu be-<br />
werten. Bezugspunkt ist dabei der derzeitige Ist-Zustand der Umwelt. Gegenstand<br />
des Verfahrens ist es nicht, frühere Ausbauvorhaben bezüglich<br />
ihrer Umweltauswirkungen zu bewerten. Dies gilt auch für die seitens des<br />
NABU besonders hervorgehobenen Aspekte der Gewässergüte, der FFH-<br />
Verträglichkeit <strong>und</strong> des Artenschutzes. Die Gewässergüteklasse ergibt sich<br />
aus dem Zustand der Ems zum Bewertungszeitpunkt. Im Rahmen der FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung ist die Auswirkung der beantragten baulichen Maßnahmen<br />
auf die maßgeblichen Bestandteile der jeweiligen Gebiete darzustel-<br />
len. Bezugspunkt ist der derzeitige Ist-Zustand der Ems. Die zu bewertenden<br />
Auswirkungen beschränken sich auf das konkrete Vorhaben. Die Forderung<br />
des NABU, eine Gesamtbetrachtung der Ausbauarbeiten in der Ems vorzulegen<br />
wird daher abgewiesen. Die Planfeststellungsbehörde hat jedoch die<br />
bestehenden Vorbelastungen durch die vorangegangenen Ausbauten im<br />
Rahmen der FFH Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt. Für eine am Erhal-<br />
tungsziel orientierte Beurteilung der projektbedingten Zusatzbelastung ist die<br />
Berücksichtigung von Vorbelastungen unverzichtbar (BVerwG, Urteil vom<br />
14.04.2010, Az: 9 A 5 /08, zitiert nach juris Rn. 88). Zudem wurden kumulierende<br />
Projekte in Prüfung einbezogen. Von den Fachgutachtern wurde untersucht,<br />
inwieweit das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen<br />
<strong>und</strong> Projekten gemäß Artikel 6 Absatz 3 der FFH-Richtlinie bzw. nach § 34<br />
BNatSchG möglicherweise zu erheblichen Beeinträchtigungen der für die<br />
Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebietes maßgeblichen Bestandteile führen<br />
kann. Hierbei wurden neben direkten Beeinträchtigungen der für das Gebiet<br />
relevanten Arten <strong>und</strong> Lebensräume auch indirekte Beeinträchtigungen<br />
beachtet, die für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustandes<br />
maßgeblich sind (vgl. FFH-VS S.58).Um kumulativ wirken zu<br />
können, müssen folgende Bedingungen für ein Projekt erfüllt sein: Es muss<br />
• zeitlich zu Überschneidungen kommen,<br />
• ein räumlicher Zusammenhang bestehen <strong>und</strong><br />
ein gewisser Konkretisierungsgrad eines Projektes gegeben sein.
732<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Ausführungen unter<br />
Ziffer B.III.3.1.5.1 verwiesen.<br />
Darüber hinaus wird seitens des NABU der Hinweis gegeben, ein Monitoring<br />
in Bezug auf veränderte Strömungseigenschaften durchzuführen. Dieses<br />
wurde umgesetzt. Gemäß Anordnung Nr. 4.1 haben die Vorhabensträger das<br />
bereits mit der Umsetzung der vorgezogenen Teilmaßnahmen begonnene<br />
Monitoring für die wasserbauliche Maßnahmen weiter umzusetzen. Die dazu<br />
vom WSA Emden in Abstimmung mit der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau<br />
(BAW) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (BfG) erarbeiteten Vorga-<br />
ben (Konzept vom 01.11.2007) sind einzuhalten. Beginn der Messungen zur<br />
Aufnahme des Ist-Zustandes war im Januar 2008. Im Übrigen werden die<br />
zusätzlichen Forderungen des NABU in Bezug auf den Hatzumer <strong>und</strong><br />
Bingumer Sand zurückgewiesen. Eine erhebliche Erhöhung der Strömungs-<br />
geschwindigkeiten im Bereich der Emsinseln konnte aus den Modellberechnungen<br />
der BAW nicht abgeleitet werden.<br />
Nach Auffassung des NABU widerspricht die gezielte Verschlechterung der<br />
Gewässerstruktur durch den erneuten Ausbau; die wissentliche Verhinderung<br />
des Erreichens der Zielsetzung des Erhalts bzw. der Verbesserung des<br />
ökologischen Potenzials dem landes-, b<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> europäischen Recht. Die<br />
Planfeststellungsbehörde ist anderer Ansicht <strong>und</strong> weist den Widerspruch zurück.<br />
Insgesamt kann nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde eine<br />
nachteilige Veränderung des ökologischen Zustandes/Potenzials <strong>und</strong> chemischen<br />
Zustands des Gewässers durch die vorgesehenen Maßnahmen aus-<br />
geschlossen werden, da die prognostizierten Auswirkungen insgesamt in der<br />
natürlichen Variabilität des Ökosystems untergehen bzw. keine messbare<br />
weitere Verschlechterung der vorbelasteten Situation bedeuten. Die beabsichtigten<br />
Maßnahmen können auch der Erreichung des guten ökologischen<br />
Zustands bzw. Potenzials <strong>und</strong> des guten chemischen Zustands gemäß § 27<br />
Abs. 1 Nr. 2 WHG, § 27 Abs.2 Nr. 2 WHG wegen der Geringfügigkeit der<br />
Auswirkungen auf die betroffenen <strong>Wasser</strong>körper nicht im Wege stehen. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.5.3 Bezug<br />
genommen.
733<br />
Mit Schreiben vom 17.10.2008 bemängelt der NABU, dass das Vorhaben<br />
nicht durch den Zweck des Allgemeinwohls begründet werden kann. Dies<br />
bewertet die Planfeststellungsbehörde anders. Die Gründe, die für die Verwirklichung<br />
des Vorhabens sprechen, dienen nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
auch dem Allgemeinwohl. Zu beachten ist dabei zunächst,<br />
dass sich private <strong>und</strong> öffentliche Interessen nicht ausschließen müssen. Neben<br />
einem gemeinnützigen Effekt, der unmittelbar mit der Zweckbestimmung<br />
des Vorhabens verb<strong>und</strong>en ist, kann auch die private Gewinnerzielungsabsicht<br />
eines Unternehmens treten.<br />
Bei den seitens des NABU angesprochenen möglichen „Ausgleichs- <strong>und</strong> Er-<br />
satzmaßnahmen“ handelt es sich nicht um Kompensationsmaßnahmen für<br />
die mit diesem Vorhabens verb<strong>und</strong>enen Eingriffe, sondern um sogenannte<br />
potentielle Entwicklungsmaßnahmen für das Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“.<br />
Dies sind fiktive Maßnahmen, die gr<strong>und</strong>sätzlich aus Sicht der<br />
Fachgutachter <strong>und</strong> der zuständigen Naturschutzbehörde geeignet sind, den<br />
Erhaltungszustand einzelner Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten des Gebietes zu<br />
verbessern. Im Rahmen dieses Verfahren waren die Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf das Wiederherstellungspotenzial <strong>und</strong> somit auf potenzielle Ent-<br />
wicklungsmaßnahmen zu überprüfen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf<br />
die entsprechenden Ausführungen <strong>und</strong> Prüfungen unter B.III.3.1.5.1 verwie-<br />
sen.<br />
Die Aussage des NABU, dass kein konkreter <strong>und</strong> zeitnah ausgeführter Ausgleich<br />
für die bereits vorzeitig durchgeführten Maßnahmen dargestellt wurde,<br />
ist unrichtig. Für die durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verursachten<br />
erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden <strong>und</strong> Pflanzen wurde<br />
bereits mit Umsetzung der vorgezogenen Teilmaßnahmen eine Kompensation<br />
durchgeführt, die auch Bestandteil dieses Planfeststellungsbeschlusses<br />
ist. Andere Eingriffe werden nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht bewirkt. Die seitens des NABU thematisierten Unterhaltungsbaggerungen<br />
werden von der Planfeststellungsbehörde nicht als Eingriff bewertet.<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.1.2 –<br />
betriebsbedingte Auswirkungen – <strong>und</strong> B.III.3.1.2.2 – betriebsbedingte Aus-
734<br />
wirkungen – Bezug genommen. Darüber hinaus ist das Vorhaben nach Auf-<br />
fassung der Planfeststellungsbehörde mit den Vorgaben der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />
zu vereinbaren. Insoweit wird auf B.III.3.1.5.3 verwiesen.<br />
Weiter wird seitens des NABU im Schreiben vom 17.10.2008 zu FFHrelevanten<br />
Aspekten vorgetragen. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass im<br />
Rahmen der Prüfung des Antrages auf Planfeststellung alle gelisteten FFH-<br />
Gebiete <strong>und</strong> alle EU Vogelschutzgebiete, die im Wirkraum des Vorhabens<br />
liegen sowie das Gebiet „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ geprüft wurden. Hierbei<br />
wurden die Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele aus den nationalen Schutzgebiets-<br />
verordnungen – soweit vorhanden – geprüft. Sofern für Gebiete oder Teile<br />
von Gebieten keine nationale Schutzgebietsverordnung vorhanden ist, wurde<br />
auf den Standarddatenbogen <strong>und</strong> ergänzend auf die vorläufig formulierten<br />
Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele reflektiert. Sämtliche in diesen Papieren aufge-<br />
listeten Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen wurden bei der Beurteilung der Auswirkungen<br />
betrachtet. Die Kritik des NABU, dass Arten, deren Schutz <strong>und</strong> Ent-<br />
wicklung offensichtlich zur Erreichung des Erhaltungszieles eines zukünftigen<br />
FFH Gebietes als auch des bestehenden FFH Gebietes „Ems“ von entschei-<br />
dender Bedeutung sind, nicht hinreichend berücksichtigt wurden, ist daher<br />
unberechtigt. Hinsichtlich der Einzelheiten der FFH Verträglichkeitsprüfung<br />
wird auf B.III.3.1.5.1 verwiesen. Hier werden auch die Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf die vom NABU aufgeführten Arten Finte <strong>und</strong> Meer- <strong>und</strong><br />
Flussneunaugen geprüft.<br />
Darüber hinaus fordert der NABU die Betrachtung kumulativer Wirkungen mit<br />
anderen Projekten <strong>und</strong> die Betrachtung der Unterhaltungsmaßnahmen. Diesen<br />
Forderungen wurde entsprochen. Die Planfeststellungsbehörde hat die<br />
vorhabensbedingten Unterhaltungsbaggerungen vollumfänglich geprüft, sowohl<br />
in der Eingriffsregelung, als auch im Zusammenhang mit FFH, Artenschutz<br />
<strong>und</strong> WRRL. Insoweit wird auf die entsprechende Darstellung unter<br />
B.III.3.1 verwiesen. Zudem wurden kumulierende Projekte in die FFH Ver-<br />
träglichkeitsprüfung einbezogen. Von den Fachgutachtern wurde untersucht,<br />
inwieweit das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Pro-<br />
jekten gemäß Artikel 6 Absatz 3 der FFH-Richtlinie bzw. nach § 34
735<br />
BNatSchG möglicherweise zu erheblichen Beeinträchtigungen der für die<br />
Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebietes maßgeblichen Bestandteile füh-<br />
ren kann (s.o.). Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden<br />
Ausführungen unter Ziffer B.III.3.1.5.1 verwiesen.<br />
Zu den Ausführungen des NABU im Hinblick auf den rechtlichen Status des<br />
Gebietes „Unterems <strong>und</strong> Außenems“ ist Folgendes festzustellen:<br />
Im voraussichtlichen Wirkraum des planfestgestellten Vorhabens liegt ein<br />
Gebiet („Unterems <strong>und</strong> Außenems“), das von dem B<strong>und</strong>esland Niedersachsen<br />
an die B<strong>und</strong>esregierung zur Weiterleitung an die EU-Kommission gemeldet<br />
wurde. Aufgr<strong>und</strong> verschiedener kommunaler Klagen gegen die Listung<br />
dieses Gebietes befindet es sich nicht auf der Liste der Gebiete von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung. Ist ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
noch nicht gelistet, ist dessen Schutzstatus gegenüber einem gelisteten<br />
Gebiet geringer. Die in Art. 6 Abs.2 bis 4 FFH – RL vorgesehenen Schutzmaßnahmen<br />
müssen noch nicht getroffen werden. Die Mitgliedstaaten sind<br />
jedoch verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen die im Hinblick auf das<br />
mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind, die erhebliche öko-<br />
logische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu<br />
wahren (EuGH Urteil vom 13.01.2005, Az.: C-117/03). Für solche Gebiete<br />
stellt die Anlegung der materiell-rechtlichen Maßstäbe des Art. 6 Abs.3 <strong>und</strong> 4<br />
FFH-RL in aller Regel einen „angemessenen Schutz“ im Sinne des EuGH<br />
dar (BVerwG Beschluss vom 7.9.2005, Az.: 4 B 49.05; EuGH Urteil vom<br />
13.01.2005, Az.: C-117/03). Die Planfeststellungsbehörde behandelt dieses<br />
Gebiet daher aus Vorsorgegründen wie ein gelistetes Gebiet.<br />
Die Befürchtung des NABU, dass eine unbelastete Abwägung wegen der<br />
Einbeziehung der Vorhabensträger in die oben beschriebenen gerichtlichen<br />
Verfahren kaum mehr möglich sei, ist unberechtigt, da die Abwägung nicht<br />
durch die Vorhabensträger sondern durch die Planfeststellungsbehörde, die<br />
in den Rechtsstreit nicht involviert ist, durchgeführt wird.<br />
Auch wurde der Aspekt des Verschlechterungsverbotes im Zusammenhang<br />
mit den Vorgaben der WRRL aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ausrei-
736<br />
chend abgearbeitet. Das planfestgestellte Vorhaben ist nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde mit den Vorgaben der WRRL vereinbar. Hinsicht-<br />
lich der Einzelheiten wird auf die entsprechende Prüfung unter B.III.3.1.5.3<br />
verwiesen.<br />
Das seitens des NABU angeführte Urteil des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes<br />
vom 17. Januar 2007 bildet in seinen Aussagen eine wesentliche Bewer-<br />
tungsgr<strong>und</strong>lage im Rahmen der FFH Verträglichkeitsprüfung <strong>und</strong> wurde somit<br />
berücksichtigt.<br />
Darüber hinaus kann von der Planfeststellungsbehörde kein Verstoß gegen<br />
das vom NABU zitierte „Gesetz zu dem ergänzenden Protokoll vom 22. August<br />
1996 zum Ems-Dollart-Vertrag zur Regelung der Zusammenarbeit zum<br />
Gewässer- <strong>und</strong> Naturschutz in der Emsmündung (Ems-Dollart-Umweltprotokoll)“<br />
gesehen werden. In diesem Planfeststellungsverfahren sind die<br />
Auswirkungen dieses Vorhabens zu prüfen. Bezugspunkt ist der derzeitige<br />
Istzustand der Ems. Gegenstand dieses Verfahrens ist es hingegen nicht,<br />
frühere – bereits durch vorangegangene Verfahren genehmigte – Ausbauvorhaben<br />
bezüglich ihrer Umweltauswirkungen zu bewerten. Wie bereits<br />
dargelegt wurde, werden durch dieses Vorhaben nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
keine unzulässigen Auswirkungen auf die Vorgaben der<br />
WRRL <strong>und</strong> FFH – RL bewirkt.<br />
Die Kritik an der vorläufigen Anordnung ist gegenstandslos, da die vorläufige<br />
Anordnung durch diesen Planfeststellungsbeschluss ersetzt wird.<br />
Zum Vortrag des NABU, es fehle eine Alternativenprüfung wird auf die Ausführungen<br />
unter B.III.2 – Alternativenprüfung – verwiesen.<br />
Weiter trägt der NABU zur Finanzierung des planfestgestellten Vorhabens<br />
vor <strong>und</strong> thematisiert den Aspekt Wirtschaftsförderung. Hierbei ist fraglich, ob<br />
es sich bei diesen Einwänden um zulässiges Vorbringen handelt, da die anerkannten<br />
Naturschutzverbände vom Sinn <strong>und</strong> Zweck des ihre Beteiligung<br />
normierenden Naturschutzrechtes auf den Vortrag von Belangen des Natur-<br />
schutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege beschränkt sind (vgl. OVG Lüneburg,
737<br />
Urteil vom 02.12.2004, Az.: 7 LB 44/02; 1 A 3558/98, Nr. 118 ff (zitiert nach<br />
juris)). Darüber hinaus ist festzustellen, dass diese Themenbereiche die Fra-<br />
ge der Genehmigungsfähigkeit des planfestgestellten Vorhabens nicht berühren.<br />
Ein seitens des NABU vorgetragener zusätzlicher CO2 Ausstoß durch den<br />
Umleitungsverkehr im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke führt nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht zu einer<br />
zusätzlichen Kompensationsverpflichtung. Die durch den Umbau der Brücke<br />
verursachten Immissionen wurden unter Ziffer B.III.3.1 betrachtet. Durch die<br />
Sperrung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Umleitungen des Verkehrs sind nach<br />
Ansicht der Planfeststellungsbehörde keine erheblichen negativen Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten. Hierbei ist zu beachten, dass die Umleitungsverkehre<br />
über Straßen geführt wurden, die für die diese Art von Verkehr zuge-<br />
lassen sind.<br />
Weiter wird vom NABU zu verschiedenen Aspekten hinsichtlich der Emsvereinbarung,<br />
der der NABU 1994 mit dem Land Niedersachsen zugestimmt<br />
habe, vorgetragen. Der Vortrag kann im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens<br />
keine Berücksichtigung finden, da hier die Bewertung der mit die-<br />
sem Vorhaben verb<strong>und</strong>enen Wirkungen relevant ist <strong>und</strong> nicht vorangegangene<br />
Verfahren. Aus diesem Gr<strong>und</strong> kann auch nicht der Zustand der Ems<br />
vor Beginn der Ausbaumaßnahmen als Istzustand herangezogen werden.<br />
Die entsprechende Forderung des NABU ist zurückzuweisen. Im Rahmen<br />
des Verfahrens waren die Auswirkungen der beantragten Maßnahmen auf<br />
die Umwelt darzustellen. Bezugspunkt ist dabei der derzeitige Istzustand der<br />
Umwelt. Gegenstand des Verfahrens ist nicht, frühere Vorhaben bezüglich<br />
ihrer Umweltauswirkungen zu bewerten.<br />
Der Verband trägt vor, dass Aufspülungen oder Abtragung von Sedimenten<br />
sowie Abtrag von Uferbereichen Auswirkungen auf Lebensräume, Laichbe-<br />
reiche <strong>und</strong> „Kinderstuben“ der aquatischen Flora <strong>und</strong> Fauna haben. In dem<br />
ohnehin schon bedrängten Ökosystem Unterems könnten bereits geringe<br />
Veränderungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Population führen.
738<br />
Hierzu ist aus Sicht der Gutachter folgendes festzustellen: Von den in den<br />
Maßnahmebereichen vorhandenen Flachwasserzonen zwischen 0 <strong>und</strong> -2 m<br />
unter MTnw werden lediglich ca. 55 m 2 beseitigt. Aufgr<strong>und</strong> der bereits vorhandenen<br />
Einflüsse auf das Regime wird davon ausgegangen, dass diesen<br />
55 m 2 keine besondere Bedeutung als Laichbereich oder Kinderstube zukommt.<br />
Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
Zudem wird dargelegt, dass Bereiche, die außerhalb der Fahrrinne liegen,<br />
durch die Verschwenkung der Fahrrinne Veränderungen unterworfen seien,<br />
die im Vorfeld auf ihr mögliches ökologisches Potenzial untersucht werden<br />
müssen. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde konnte das ökologische<br />
Potenzial aufgr<strong>und</strong> der durchgeführten Untersuchungen ausreichend<br />
abgeschätzt werden. Die Bereiche, die durch das Vorhaben erstmalig gebaggert<br />
werden, wurden zur Abschätzung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
konkret untersucht. Im Rahmen der Makrozoobenthosuntersuchungen wurden<br />
so beispielsweise Quertransekten vom Gezeitenrand über den Fahrwas-<br />
serrand zur Fahrrinnenmitte beprobt.<br />
Hinsichtlich des Vortrags zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben<br />
der WRRL wird auf die Prüfung unter B.III.3.1.5.3 Bezug genommen. Nach<br />
Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist das Vorhaben mit den Vorgaben<br />
der WRRL <strong>und</strong> deren nationaler Umsetzung zu vereinbaren.<br />
In Bezug auf die Emsinseln (Hatzumer Sand <strong>und</strong> Bingumer Sand) werden<br />
seitens des Verbandes erhebliche Uferabbrüche durch erhöhte Strömungs-<br />
geschwindigkeiten befürchtet <strong>und</strong> Maßnahmen zur Überprüfung thematisiert.<br />
Eine erhebliche Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeiten im Wirkungsbereich<br />
der Emsinseln konnte aus den Modellberechnungen der BAW jedoch<br />
nicht abgeleitet werden. Aufgr<strong>und</strong> dessen wird von Seiten der Gutachter keine<br />
Notwendigkeit von Überprüfungsmaßnahmen gesehen. Dieser Bewertung<br />
schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass nicht die Landkreise die Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die Natura 2000 Gebiete bewerten, sondern
739<br />
die Planfeststellungsbehörde. Insofern ist die Tatsache, dass die Vorhabensträger<br />
in das Klageverfahren gegen die Listung des Gebietes „Unterems <strong>und</strong><br />
Außenems“ einbezogen sind, für die Prüfung nicht von Relevanz.<br />
Das geplante Vorhaben zur Änderung des Stauregimes des Emssperrwerkes,<br />
für das nach Kenntnis der Planfeststellungsbehörde noch nicht einmal<br />
ein Antrag gestellt wurde, kann mangels entsprechender Planungsreife in<br />
diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden. Umgekehrt wird jedoch ein<br />
etwaiges Verfahren zur Änderung des Stauregimes die Auswirkungen dieses<br />
Vorhabens als Vorbelastung des Gebietes berücksichtigen müssen.<br />
5.1.6 Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (N-0006)<br />
Seitens der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. werden in der Stellungnahme<br />
vom 5. Juni 2007 Hinweise zu den Kompensationsmaßnahmen ge-<br />
geben. Es wird angeregt, das bisherige Nutzungskonzept zu überdenken.<br />
Gleichzeitig wird jedoch auch klargestellt, dass die in den Antragsunterlagen<br />
beschriebenen Kompensationsmaßnahmen als ausreichend angesehen<br />
werden. Die Kompensationsmaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutz-<br />
behörde des Landkreises Leer abgestimmt worden. Im Rahmen dieses Verfahrens<br />
besteht daher aus Sicht der Planfeststellungsbehörde kein Erforder-<br />
nis, das bisherige Nutzungskonzept zu überdenken. Eine Begleitung der<br />
Maßnahmen durch die Landesjägerschaft wird nicht als notwendig angese-<br />
hen.<br />
5.1.7 BUND (N-0007) <strong>und</strong> WWF (N-0008)<br />
Die seitens der Verbände im Schreiben vom 07. Juni 2007 aufgeworfenen<br />
Fragestellungen wurden am 30.Juli 2007 von den Trägern des Vorhabens<br />
direkt beantwortet. Die entsprechende Bitte der Verbände wurde damit erfüllt.<br />
Der scheinbare Widerspruch in den Antragsunterlagen hinsichtlich der Fahrrinnenbreiten<br />
ist dadurch zu erklären, dass es vorhabensbedingt zu Aufweitungen<br />
in den Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtsbereichen der Brückendurchfahrten kommt.<br />
Ansonsten bleiben die Fahrrinnenbreiten erhalten.
740<br />
Richtig ist, dass es vorhabensbedingt – wie von den Verbänden dargelegt<br />
wurde – im Bereich Weener zu einer Fahrrinnenverbreiterung kommt. Dies<br />
hat die Planfeststellungsbehörde bei der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der<br />
Auswirkungen des Vorhabens entsprechend berücksichtigt.<br />
Der BUND <strong>und</strong> WWF zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Vorhabensträgerschaft<br />
der Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer. Diese Zweifel sind unbegründet.<br />
Die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des<br />
B<strong>und</strong>es) hat den abschnittsweisen Ausbau der B<strong>und</strong>eswasserstraße Ems<br />
zwischen km 0 <strong>und</strong> 40,5 <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>eswasserstraße Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal<br />
(DEK) zwischen km 225,80 <strong>und</strong> 225,82 gemäß § 12 Abs. 5 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz<br />
(WaStrG) <strong>und</strong> entsprechender Vereinbarung vom 24.04.2007<br />
den Landkreisen Emsland <strong>und</strong> Leer übertragen. Rechtmäßige Träger des<br />
Vorhabens sind demgemäß die Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer. Hiergegen<br />
spricht auch nicht der Umstand, dass sich die Vorhabensträger den Kenntnissen<br />
des für die durch das Vorhaben hauptsächlich betroffene B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />
zuständigen <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes bedienen.<br />
Die Kritik an der vorläufigen Anordnung ist gegenstandslos, da die vorläufige<br />
Anordnung durch diesen Planfeststellungsbeschluss ersetzt wird.<br />
In Bezug auf die Vorträge des BUND <strong>und</strong> WWF zu den Aspekten „Planrechtfertigung<br />
für das XXL-Bemessungsschiff“ <strong>und</strong> „Alternativenprüfung“ wird auf<br />
die Ausführungen unter B.III.1 – Planrechtfertigung – <strong>und</strong> B.III.2 – Alterna-<br />
tivenprüfung – verwiesen. Unter diesen Ziffern wurden auch die entsprechenden<br />
Vorträge der Verbände behandelt.<br />
Weiter wird seitens der Verbände kritisiert, der Antrag enthalte kein schlüssi-<br />
ges Konzept zur Verbringung der vorhabensbedingten wiederkehrend anfallenden<br />
Baggervolumina. Darüber hinaus wird die Aussage bezweifelt, der<br />
zukünftige Unterhaltungsaufwand der Fahrrinne werde sich gegenüber den<br />
derzeitigen mittleren jährlichen Unterhaltungsbaggermengen nicht verändern.<br />
Die Träger des Vorhabens haben diese Aspekte entsprechend nachgearbei-
741<br />
tet. Es wurde eine grobe Abschätzung vorgenommen, wie sich die Unterhal-<br />
tungssituation vorhabensbedingt darstellen wird.<br />
Für die vorhabensbedingten Unterhaltungsbaggerungen wird, wie unter<br />
Punkt B.III.3.1.1.2.2.4 dargestellt, eine Unterhaltungsbaggermehrmenge von<br />
r<strong>und</strong> 90.000 m³ als worst case angenommen. Hiervon werden ca. 30.000 m 3<br />
pro Baggerkampagne, die für die Überführung eines Bemessungsschiffes<br />
notwendig wird, landseitig auf bereits genehmigte Spülfelder untergebracht.<br />
Weitere ca. 60.000 m 3 aus dem Maßnahmebereich Emden werden auf die<br />
bereits bestehenden Klappstellen 5 <strong>und</strong> 7 untergebracht. Angesichts der<br />
durchschnittlichen Jahresgesamtmenge von ca. 5,16 Mio m 3 auf beide<br />
Klappstellen, ist die vorhabensbedingte Baggermehrmenge von maximal<br />
0,06 Mio m 3 als nicht signifikant anzusehen. Diese Menge stellt ca. 1 % der<br />
Jahresgesamtmenge dar. Zusätzliche ökologische Auswirkungen auf das<br />
System sind hierdurch nach Auffassung der Fachgutachter nicht zu erwarten.<br />
Dieser Meinung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an, zumal die Unterhaltungsbaggerungen<br />
in dieser Größenordnung nur im Bedarfsfall not-<br />
wendig sein wird. Die <strong>Wasser</strong>straßen werden nicht permanent auf dieser Tiefe<br />
gehalten.<br />
Die Kritik der Verbände, die Antragsteller setzen sich mit einer Abweichung<br />
der im Antrag benannten Menge von nach Peilung berechneten ausbaubedingt<br />
anfallenden 130.000m 3 Boden <strong>und</strong> der vom Modell der BAW berechne-<br />
ten Menge von 252.000m 3 Boden nicht auseinander, ist unberechtigt. Das<br />
Modell der BAW arbeitet mit im Mittel der doppelten geplanten Ausbautiefe<br />
<strong>und</strong> liegt damit weit auf der sicheren Seite. Die Ermittlung der Baggermassen<br />
des WSA gehen von vorhandenen Querschnitten <strong>und</strong> Peilungen aus <strong>und</strong><br />
beziehen sich genau auf den Ausbaubereich.<br />
Darüber hinaus legen die Verbände dar, dass das Gutachten der BAW nach<br />
ihrer Auffassung nicht den umweltrechtlich relevanten Istzustand der Unterems<br />
abbilde. Hierzu wird im Einzelnen Folgendes vorgetragen:<br />
„Das Gutachten verfehlt allerdings die planerischen Eingangsvoraussetzungen,<br />
die für eine Umweltverträglichkeitsprüfung <strong>und</strong> eine FFH-<br />
VP notwendig sind. F<strong>und</strong>ament für die Bewertung von Umweltauswir-
742<br />
kungen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist der<br />
Ist-Zustand.<br />
An der Ems liegt gegenüber anderen Revieren (z. B. Elbe, Weser)<br />
eine Besonderheit vor, da der rechtlich maximal zulässige Ausbauzustand<br />
nur bedarfsweise zur Überführung von Schiffen der Meyer-Werft<br />
hergestellt <strong>und</strong> nicht stetig für die allgemeine Schifffahrt vorgehalten<br />
wird. In der Unterems ist als Ist-Zustand in Hinblick auf die Topogra-<br />
phie daher ein im Mittel über das Jahr vorhandener Zustand zu betrachten,<br />
in Hinblick auf den rechtlich zugelassenen Ausbauzustand<br />
entspricht dies in etwa der für die allgemeine Schifffahrt aufrecht zu<br />
erhaltenden Basistiefe des Planfeststellungsbeschlusses von 1994 für<br />
6,30m tiefgehende Schiffe. Um Baggerkosten zu minimieren hat das<br />
WSA Emden allerdings in letzter Zeit sogar diesen Zustand nicht re-<br />
gelmäßig aufrechterhalten. So gesehen stellt selbst die planfestgestellte<br />
Basistiefe eine Überschätzung dar, die nicht dem realen Ist-<br />
Zustand der Ems entspricht. Das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Emden<br />
hat nämlich festgesetzt, dass bei Mindertiefen von bis zu 70cm die<br />
Basistiefe nicht hergestellt wird (siehe Antrag, UVU, S. 37). Dies gibt<br />
auch Sinn, da z. B. die Hafenzufahrt zum Hafen Papenburg nur Seeschiffe<br />
mit einem Tiefgang von maximal 5,60m zulässt (siehe Pfad:<br />
http://www.seaports.de/, Papenburg, Hafeninformationen).<br />
Das Gutachten der BAW basiert allerdings nicht auf der Modelltopographie<br />
eines Ist-Zustandes, sondern stellt zur Berechnung der Um-<br />
weltauswirkungen des Ausbauzustandes einen so genannten Vergleichszustand<br />
künstlich her (siehe BAW-Gutachten S. 34). Dieser von<br />
der BAW berücksichtigte Vergleichszustand basiert auf der maximalen<br />
Bedarfstiefe für die staugeregelte Überführung. Die BAW führt selber<br />
aus, dass dieser morphologische Zustand, der die Überführung von<br />
Werftschiffen von Papenburg in die Nordsee ermöglicht, nur von kurzer<br />
Dauer sei <strong>und</strong> ergänzt: „Der kurze Zeitraum reicht nicht aus, um<br />
diesen morphologischen Zustand messtechnisch so zu erfassen, dass<br />
hieraus ein digitales Geländemodell erstellt werden kann. Hieraus
743<br />
folgt, dass für die Untersuchungen die Topographie des Vergleichszu-<br />
standes künstlich erstellt werden muss“ (BAW-Gutachten, S. 34).<br />
Dieser nur kurz bei der Herstellung der derzeit zugelassenen maxima-<br />
len Bedarfstiefe auftretende morphologische Zustand der Unterems ist<br />
als derzeitiger „worst case“ Zustand, nicht jedoch als umweltplanerisch<br />
zu betrachtender Ist-Zustand aufzufassen.<br />
Das Gutachten der BAW ist daher nicht in der Lage, die umweltrecht-<br />
lich zu betrachtenden ausbaubedingten Umweltauswirkungen aufzuzeigen.<br />
Verschärfend kommt hinzu, dass in den künstlich hergestellten Vergleichszustand<br />
nicht nur die gemäß Planfeststellungsbeschluss zugelassenen<br />
maximalen Bedarfstiefen eingeflossen sind, sondern die<br />
BAW unter der Bezeichnung „Baggertoleranz“ die Modelltopographie<br />
der Sohlen in den zu baggernden Bereichen 0,3 m tiefer gelegt hat,<br />
als es die Soll-Sohllage planungsrechtlich zulässt (siehe BAW-<br />
Gutachten, S. 34). So trifft es zwar zu, dass in der Natur aus techni-<br />
schen Gründen die Soll-Sohllagen nicht auf den Zentimeter genau<br />
eingehalten werden können <strong>und</strong> es daher Baggertoleranzen in dem<br />
Sinne gibt, dass Übertiefenbaggerungen von bis zu 30cm z. B. noch<br />
nicht als Ordnungswidrigkeit gelten mögen. Diese Baggertoleranz aber<br />
so zu verstehen, dass sie in die Topographie des Vergleichszustandes<br />
als eine gr<strong>und</strong>sätzliche <strong>und</strong> flächendeckende Übertiefenbaggerung<br />
von 30cm unter Soll-Sohltiefe eingeht, ist im Sinne der Erfassung des<br />
Ist-Zustandes absolut unverständlich <strong>und</strong> unzulässig. Die von der<br />
BAW getroffene Annahme einer flächendeckenden Übertiefenbaggerung<br />
von 30cm unter Bedarfs-Soll-Sohllage führt zu einer erheblichen<br />
Verzerrung der Ergebnisse der Umweltauswirkungen des Ausbauzustandes.<br />
Dass die Modelltopographie des Vergleichszustands einem<br />
in der Realität nicht anzutreffenden um 30cm überschätzten Zustand<br />
entspricht, führt dazu, dass die Auswirkungen des Ausbauzustandes<br />
modelltechnisch unterschätzt werden.
744<br />
Würde als Referenzzustand eine aus einer Peilung gewonnene Ist-<br />
Topographie verwendet, so ist zu vermuten, dass der modellierte Ausbauzustand<br />
wesentliche Änderungen der <strong>Wasser</strong>stände, der Tidekennwerte<br />
<strong>und</strong> der Strömungsverhältnisse aufzeigen würde.<br />
Die Vorhabensträger sind aufzufordern, die Auswirkungen des Vorha-<br />
bens auf die Hydrodynamik mit Hilfe des HN-Modells neu zu berechnen.<br />
Als Vergleichszustand ist dabei die Modelltopographie des Ist-<br />
Zustandes aus einer Peilung vor Beginn der Herstellung der Bedarfstiefe<br />
oder die modellierte Basistiefe (6,30m Bemessungsschiff) einzu-<br />
stellen. Dass eine derart gestaltete Auswirkungsermittlung insbesondere<br />
auch als Gr<strong>und</strong>lage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das<br />
Natura 2000-Gebiet Unterems <strong>und</strong> Außenems notwendig ist, wird im<br />
Kapitel 7.1.2 dieser Stellungnahme vertieft erläutert.“<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist die Vorgehensweise der<br />
BAW nicht zu beanstanden. Das Konzept, dass dem BAW-Gutachten zu-<br />
gr<strong>und</strong>e liegt, ergibt sich u.a. daraus, dass für die UVU der „planfestgestellte<br />
gegenwärtige Zustand“ mit dem „geplanten beantragten Zustand“ zu vergleichen<br />
ist. In dem Konzept stellt die BAW die ausbaubedingten Veränderungen<br />
durch Vergleich mit dem Zustand fest, der gegenwärtig aufgr<strong>und</strong> bereits vor-<br />
handener Genehmigungen hergestellt werden darf <strong>und</strong> bei entsprechendem<br />
Bedarf auch hergestellt wird.<br />
Die Betrachtung einer gleichmäßig um 30 cm tieferen Sohle im Modell bildet<br />
nach Aussage der Gutachter einen tendenziell schlechteren Zustand ab, als<br />
er in der Realität (Baggertoleranz weicht in beide Richtungen ab - d. h. auch<br />
nach oben) vorzufinden ist. Insofern liegen die Aussagen der BAW auf der<br />
sicheren Seite.<br />
In Bezug auf den Vortrag des BUND <strong>und</strong> WWF zu summarisch zu betrachtenden<br />
Plänen <strong>und</strong> Projekten ist auszuführen, dass die Planfeststellungsbehörde<br />
im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung mehrere Projekte berücksichtigt<br />
hat. Insofern ist auf die entsprechenden Ausführungen unter Ziffer<br />
B.III.3.1.5.1 zu verweisen.
745<br />
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass andere Vorhaben nur insoweit zu berücksichtigen<br />
sind, als dass sie sich mit dem hier geprüften Vorhaben räum-<br />
lich <strong>und</strong> zeitlich überschneiden <strong>und</strong> bereits eine gefestigte Planreife erreicht<br />
haben. In Bezug auf das angesprochene Vorhaben der Aussolung der Salz-<br />
kavernen bei Jemgum hat das modifizierte Vorhaben mit der Soleeinleitung<br />
bei Rysum Eingang in die Prüfung gef<strong>und</strong>en. Die in diesem Zusammenhang<br />
thematisierte Baggerung aufgr<strong>und</strong> vorangegangener Beschlüsse ist hingegen<br />
als Vorbelastung des Systems berücksichtigt worden, da es nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde kein eigenständiges Projekt darstellt.<br />
Die Kritik des BUND <strong>und</strong> WWF, die Nichtberücksichtigung der Folgebaggerungen<br />
in der FFH-VS entspräche nicht den Vorgaben des UVPG <strong>und</strong> des §<br />
34 BNatSchG (wiederkehrende Wirkfaktoren) (Kap.7.3, Abs.1) ist aus Sicht<br />
der Planfeststellungsbehörde berechtigt. Dieser Aspekt wurde entsprechend<br />
nachgearbeitet <strong>und</strong> von der Planfeststellungsbehörde überprüft. Die vorhabensbedingten<br />
Folgebaggerungen sind Bestandteil des Vorhabens. Dies gilt<br />
nicht für die bereits aufgr<strong>und</strong> vorangegangener Verfahren genehmigter Unterhaltungsbaggerungen.<br />
Diese wurden als Vorbelastung berücksichtigt<br />
(s. o.).<br />
Die Kritik des BUND <strong>und</strong> WWF, dass in der FFH – Verträglichkeitsprüfung<br />
nicht nur darauf abzustellen sei, dass sich der bestehende Erhaltungszustand<br />
nicht verschlechtere ist teilweise berechtigt. Hier ist zu differenzieren.<br />
Befindet sich die geschützte Art oder der geschützte Lebensraumtyp in einem<br />
günstigen Erhaltungszustand, so ist zu prüfen, ob dieser stabil bleibt.<br />
Handelt es sich hingegen nicht um einen günstigen Erhaltungszustand, sind<br />
darüber hinaus auch die Auswirkungen des Vorhabens auf potentielle Ent-<br />
wicklungsmaßnahmen zu überprüfen.<br />
Den Hinweis des WWF <strong>und</strong> BUND, bei der FFH- Verträglichkeitsprüfung die<br />
Erhaltungsziele heranzuziehen, die seitens des NLWKN für die durch diese<br />
Maßnahmen betroffenen Gebiete erstellt wurden, hat die Planfeststellungsbehörde<br />
aufgenommen. Für die Bereiche, die noch nicht national durch Verordnungen<br />
geschützt sind, hat ergänzend eine Prüfung der sich im Entwurfs-
746<br />
stadium befindenden <strong>und</strong> durch den NLWKN formulierten Erhaltungsziele<br />
stattgef<strong>und</strong>en. Im Übrigen ist der Schutzzweck maßgeblich, der sich aus der<br />
entsprechenden Verordnung ergibt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die<br />
Ausführungen unter B.III.3.1.5.1 Bezug genommen.<br />
Die Kritik an der Umsetzung des Leitfadens von Lambrecht et al. (2004)<br />
schlägt sich hier nicht nieder, da sich die Planfeststellungsbehörde in der<br />
Bewertung der Auswirkungen auf die Natura 2000 Gebiete nicht auf Lam-<br />
brecht stützt.<br />
Nach Hinweis des BUND <strong>und</strong> WWF ist der beantragte Ausbau nicht Bestandteil<br />
des B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans. Es ist richtig, dass das Vorhaben nicht<br />
im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan verzeichnet ist. Dies ist aber keine Genehmigungsvoraussetzung.<br />
Der Einwand, das Vorhaben sei gr<strong>und</strong>sätzlich unzulässig nach § 34 Abs. 2<br />
BNatSchG (FFH-Verträglichkeit) wegen einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung: "Unterems <strong>und</strong> Außenems",<br />
"Ems", <strong>und</strong> des besonderen Schutzgebietes "V 10 Emsmarsch von Leer bis<br />
Emden"(Kap.9, Abs.1) ist nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde unbe-<br />
rechtigt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Prüfung unter B.III.3.1.5.1<br />
Bezug genommen. Die seitens der Verbände in der Stellungnahme vom 07.<br />
Juni 2007 hierzu angeführten Aspekte sind in die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />
eingeflossen.<br />
Die Verbände bemängeln weiter, dass das Bauzeitenfenster nur für die Erstbaggerung<br />
<strong>und</strong> nicht für die Folgebaggerungen eingerichtet werden soll. Dies<br />
sei nicht sachgerecht, da sich die Folgebaggerungen in Umfang <strong>und</strong> Art nicht<br />
von der Erstbaggerung unterscheiden würden. Die Folgebaggerungen würden<br />
durch ihre Wiederkehr zu einer Dauerhaftigkeit der negativen Auswirkungen<br />
führen <strong>und</strong> somit den Erhaltungszustand des Lebensraumtypes<br />
Ästuarien <strong>und</strong> der Überlebensfähigkeit der Populationen FFH relevanter Arten<br />
nachhaltig gefährden.
747<br />
Die Planfeststellungsbehörde hält die Unterscheidung aus nachfolgend dargestellten<br />
Erwägungen für sachgerecht. Das Bauzeitenfenster dient in erster<br />
Linie zum Schutz laichenden Finten bzw. der Finteneier <strong>und</strong> Larven. Adulte<br />
Fische <strong>und</strong> Neunaugen sind dagegen weniger gefährdet, da sie den Baggerschiffen<br />
ausweichen. Es ist jedoch so, dass die Unterhaltungsbaggerungen<br />
in den Maßnahmenbereichen Weener <strong>und</strong> Leer (die beiden anderen Berei-<br />
che sind für Finteneier <strong>und</strong> Larven nicht relevant) im Vergleich zu den ohnehin<br />
stattfindenden Baggerungen kaum ins Gewicht fallen. Die vorhabensbedingten<br />
Unterhaltungsbaggermehrmengen werden sich laut Diekmann & Mosebach<br />
(2008, S.5) in einer Größenordnung von ca. 30.000 m³ (Maßnahmenbereiche<br />
Leer, Weener, Papenburg) bewegen. Angesichts der gesamten,<br />
ohnehin anfallenden Unterhaltungsbaggermengen, die in den Jahren<br />
2004 bis 2006 zwischen 1,13 Mio m³ <strong>und</strong> 710.000 m³ lagen, ist aufgr<strong>und</strong> der<br />
geringen Baggermengen ein Bauzeitenfenster für die Folgebaggerungen<br />
nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde nicht notwendig.<br />
In der Stellungnahme der Verbände WWF <strong>und</strong> BUND wird darüber hinaus<br />
bemängelt, dass die Verwendung der herangezogenen Makrozoobenthosdaten<br />
nicht sachgerecht sei, weil die Probenahme in einem Zeitraum stattgef<strong>und</strong>en<br />
habe, als die Sohle für die Überführung der „Norwegian Pearl“ bereits<br />
gebaggert war. Das Untersuchungsergebnis eines degradierten Artenspektrums<br />
sei somit auf die Baggerungen zurückzuführen. Die Stellungnehmer<br />
vermuten, dass eine Probenahme über einen längeren, baggerfreien Zeitraum<br />
andere Untersuchungsresultate erzielt hätte.<br />
Die Verwendung der Daten ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde sach-<br />
gerecht. Es ist richtig, dass die Probenahme durch die Baggerungen zur<br />
Überführung der „Norwegian Pearl“ beeinflusst wurde. Jedoch gilt das nur für<br />
die unmittelbare Fahrrinne. Fahrwasserrand <strong>und</strong> Uferbereich, in denen die<br />
Maßnahme durchgeführt werden soll, wurden nach Aussage der Vorhabensträger<br />
nicht angerührt. Die Probenahmen dort, die zur Bewertung des Makrozoobenthos<br />
führten, sind somit unbeeinträchtigt. Außerdem stehen die Ergebnisse<br />
im Einklang mit anderen Erfassungen (z.B. BfG-Ästuarmonitoring),<br />
die das Artenspektrum der Unterems ebenfalls als stark degradiert einstufen.<br />
Ursache dafür ist der hohe Schwebstoffanteil <strong>und</strong> die zeitweilig geringen
748<br />
Sauerstoffwerte. Die Planfeststellungsbehörde geht daher davon aus, dass<br />
der Bestand korrekt beschrieben <strong>und</strong> bewertet wurde<br />
Das Vorbringen des BUND <strong>und</strong> WWF, dass das Vorhaben gegen das Verschlechterungsverbot<br />
gem. Art 4 I EU-WRRL bzw. gem. §§ 25 a I Nr. 1, 25 b<br />
I Nr. 1 WHG verstößt (Bezug: UVU, S. 139 ff; längerfristige Abnahme der<br />
Sauerstoffgehalte), ist unberechtigt. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
steht das Vorhaben in Einklang mit den Vorgaben der WRRL. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.5.3 verwiesen.<br />
Weiter wird seitens des BUND <strong>und</strong> WWF dargelegt, dass die Ausnahmetatbestände<br />
für eine Befreiung von den Verboten des § 28 NNatG nicht vorläge.<br />
Dies wird von der Planfeststellungsbehörde anders bewertet. Durch den Umbau<br />
der Jann-Berghaus-Brücke kam es zu einer temporären Flächeninan-<br />
spruchnahme einschließlich einer Überbauung dort vorhandener Vegetationsstrukturen,<br />
die zum Teil den Status eines geschützten Biotops besitzen<br />
<strong>und</strong> gemäß § 30 BNatSchG geschützt sind (insgesamt ca. 1.466 m 2 ). Es<br />
handelte sich auf einer Fläche von ca. 795 m 2 um Seggen-, Binsen- oder<br />
hochstaudige Nasswiesen <strong>und</strong> bei einer weiteren Fläche von ca. 671 m 2<br />
um Schilf-Land-Röhricht.<br />
Die Planfeststellungsbehörde erachtet die Ausnahmetatbestände entgegen<br />
der Auffassung des BUND <strong>und</strong> des WWF als erfüllt <strong>und</strong> erteilte für das plan-<br />
festgestellte Vorhaben in Bezug auf die Beeinträchtigung der vorstehend beschriebenen<br />
geschützten Biotope in der vorläufigen Anordnung Ausnahmegenehmigungen<br />
damals noch nach § 28a Abs. 5 Nr.2 NNatG. Die Notwen-<br />
digkeit der Ausnahmegenehmigungen ergab sich aus überwiegenden Gründen<br />
des Allgemeinwohls (vgl. dazu auch unter B.II.2 <strong>und</strong> B.II.2.4.1.4). Die<br />
überbauten Biotope sind von sehr großer Bedeutung für die Natur. Es ist jedoch<br />
zu beachten, dass die Beeinträchtigung nur temporär erfolgte <strong>und</strong> sich<br />
die Biotope nach Abschluss der Bauarbeiten <strong>und</strong> einer Regenerationsphase<br />
wieder eingestellt haben, so dass es nicht zu einem dauerhaften Verlust<br />
kam.<br />
Außerdem war die temporäre Überbauung der Biotope aus bautechnischen<br />
Gründen nicht zu vermeiden. Alternativen, die nicht zu einer Beanspruchung
749<br />
ähnlich wertvoller Biotopstrukturen hätten führen können, kamen nicht in Be-<br />
tracht, da eine bereits vorhandene Brücke umgebaut wurde, deren Standort<br />
nicht veränderlich war.<br />
Die temporäre Überbauung der Biotope (Baustelleneinrichtung) war daher<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zur Verwirklichung des Vorhabens<br />
erforderlich. Das Vorhaben entfaltet regional fördernde Wirkungen, die sich in<br />
der Stärkung des Werftenstandortes manifestieren. In der konkreten Wertung<br />
überwiegen die Gründe, die für die Verwirklichung des Vorhabens sprechen,<br />
den Belangen des Naturschutzes, insbesondere wegen des temporären Charakters<br />
der Beeinträchtigung. Nach Bauende erfolgte eine Rekultivierung der<br />
Flächen.<br />
Die Beeinträchtigungen sind aus Sicht der Planfeststellungsbehörde in geeigneter<br />
Weise kompensiert worden. Hinsichtlich der Einzelheiten der Kompensationsmaßnahme<br />
wird auf den LBP Bezug genommen.<br />
Die vorläufige Anordnung, die den Umbau der Brücke vorab genehmigte,<br />
wird nunmehr durch diesen Planfeststellungsbeschluss ersetzt. Die oben<br />
dargestellten Gründe, die seinerzeit eine Ausnahmegenehmigung nach §<br />
28a Abs. 5 Nr.2 NNatG rechtfertigten, erlauben nunmehr die Erteilung einer<br />
Befreiung gem. § 67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG.<br />
Darüber hinaus werden seitens der Verbände die im landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan beschriebenen Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen hinsichtlich<br />
Art <strong>und</strong> Umfang als unzureichend angesehen, da maßgebliche<br />
Auswirkungen des Vorhabens aufgr<strong>und</strong> der modelltechnischen Unzulänglichkeiten<br />
des HN-Modells der BAW, aufgr<strong>und</strong> der Nichtberücksichtigung der<br />
Folgebaggerungen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Nichtberücksichtigung der kumulativen<br />
Auswirkungen mit den Bedarfsbaggerungen nicht erfasst <strong>und</strong> somit auch<br />
nicht in die Kompensationsberechnung eingestellt wurden. Die Planfeststellungsbehörde<br />
ist anderer Auffassung. Zum einen wird aus oben angeführten<br />
Erwägungen kein Gr<strong>und</strong> gesehen, an den Prognosen der BAW zu zweifeln.<br />
Zum anderen hat die Planfeststellungsbehörde die Auswirkungen der vorhabensbedingten<br />
Folgebaggerungen betrachtet <strong>und</strong> bewertet sowie die bereits<br />
aufgr<strong>und</strong> vorangegangener Genehmigungen durchgeführten Baggerungen,<br />
als Vorbelastung des Systems.
750<br />
Die Planfeststellungsbehörde ist im Ergebnis auch der Aufforderung der Verbände,<br />
vom Antragsteller entsprechende Nacharbeiten zu verlangen oder<br />
aber eigene Erhebungen <strong>und</strong> insbesondere eigene Bewertungen zur Erheblichkeit<br />
vorzunehmen teilweise nachgekommen. So wurde u.a. der Aspekt<br />
der Folgebaggerungen nachgearbeitet <strong>und</strong> potentielle Wiederherstellungs-<br />
möglichkeiten für den LRT Ästuar betrachtet. Weiterhin ist an dieser Stelle<br />
darauf hinzuweisen, dass die Planfeststellungsbehörde auch in ökologischer<br />
Hinsicht fachlich unabhängig beraten wird <strong>und</strong> deshalb in der Lage ist, eigene<br />
Bewertungen ökologischer Fragestellungen durchzuführen.<br />
Mit Schreiben vom 18.07.2007 haben die Naturschutzverbände die Durch-<br />
führung eines Erörterungstermins beantragt bzw. eine schriftliche Stellungnahme<br />
zu den mit Schreiben vom 07.07.2007 vorgebrachten Einwendungen.<br />
Das Schreiben ist außerhalb der Einwendungsfrist eingegangen. Der Vortrag<br />
ist somit präkludiert. Dennoch verweist die Planfeststellungsbehörde darauf,<br />
dass gemäß § 14a Nr. 5 WaStrG auf eine Erörterung verzichtet wurde. Die<br />
„Stellungnahme“ der Planfeststellungsbehörde zu den fristgerecht erhobenen<br />
Einwendungen ergibt sich aus den Entscheidungen dieses Beschlusses.<br />
In der Stellungnahme der Verbände vom 15. 10. 2008 wird zum rechtlichen<br />
Status des Gebietes „Außenems <strong>und</strong> Unterems“ vorgetragen. Mit Bezug-<br />
nahme auf das Schreiben vom 18.07.2007 wird eine rechtssichere Zulassung<br />
des Vorhabens aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass das Einvernehmen für die Listung<br />
des Gebietes nicht erteilt wurde, für unmöglich erachtet. Es wird eine<br />
Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens beantragt, bis das Gebiet in die<br />
atlantische Liste der Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen<br />
worden ist. Der Antrag wird abgewiesen. Die Planfeststellungsbehörde hält<br />
die Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens nicht für erforderlich <strong>und</strong> ist<br />
aus nachstehend dargelegten Erwägungen der Auffassung, dass eine<br />
rechtssichere Prüfung des Gebietes möglich ist. Ist ein Gebiet von gemein-<br />
schaftlicher Bedeutung noch nicht gelistet, ist dessen Schutzstatus gegenüber<br />
einem gelisteten Gebiet geringer. Die in Art. 6 Abs.2 bis 4 FFH – RL<br />
vorgesehenen Schutzmaßnahmen müssen noch nicht getroffen werden. Die
751<br />
Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen die<br />
im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind,<br />
die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler<br />
Ebene zukommt, zu wahren (EuGH Urteil vom 13.01.2005, Az.: C-117/03).<br />
Für solche Gebiete stellt die Anlegung der materiell-rechtlichen Maßstäbe<br />
des Art. 6 Abs.3 <strong>und</strong> 4 FFH-RL in aller Regel einen „angemessenen Schutz“<br />
im Sinne des EuGH dar (BVerwG Beschluss vom 7.9.2005, Az.: 4 B 49.05;<br />
EuGH Urteil vom 13.01.2005, Az.: C-117/03). Die Planfeststellungsbehörde<br />
behandelt das Gebiet daher aus Vorsorgegründen wie ein gelistetes Gebiet.<br />
Die Verbände bemängeln ferner, dass die Gutachter eine Beeinträchtigung<br />
ausschließen, obwohl 12.491 m² Fläche zusätzlich als Fahrrinne beansprucht<br />
werden. Dort entstünde eine Entwertung der ökologischen Funktionen des<br />
Ästuars, weil es Unterschiede in der makrozoobenthischen Besiedlung von<br />
Fahrrinne <strong>und</strong> Fahrrinnenrand bzw. Flachwasserzonen gäbe.<br />
Die Fachgutachter haben diesen Aspekt wie folgt weiter aufgeklärt. Für den<br />
Emsabschnitt Friesenbrücke wird seitens der Gutachter ein stark schwankendes<br />
Arteninventar von 25 Arten <strong>und</strong> Artengruppen angegeben. 19 Arten<br />
sind Einmalbeobachtungen. Es dominieren Krebstiere <strong>und</strong> Schlammröhrenwürmer<br />
(Tubificidae, Oligochaeta). Der Flohkrebs Gammarus zaddachi ist die<br />
einzige relativ stetige Art (60% Präsenz) <strong>und</strong> ist durch jahreszeitliche Wanderungen<br />
(Meurs & Zauke 1996) <strong>und</strong> hohe Reproduktionsraten gekennzeich-<br />
net. Die Gruppe der Tubificidae mit der Hauptart Limnodrilus hoffmeisteri<br />
wurden in 50% der Untersuchungsjahre genannt. Die Limnodrilus-Arten sind<br />
weit verbreitet <strong>und</strong> haben keine besonderen Habitatansprüche. Im Bereich<br />
Friesenbrücke wurden die Tubificiden während der in der UVU herangezogenen<br />
Bestandsaufnahmen (1990 – 2007) über den gesamten Gewässerquerschnitt<br />
gef<strong>und</strong>en. Mit einem Höchstwert von ca. 700 Ind./m² ist das<br />
Niveau generell sehr gering. Die höchsten Gesamtab<strong>und</strong>anzen zeigen sich<br />
im Bereich der Fahrwasserränder. Bereiche mit durchgängig sehr geringer<br />
Dichte sind die Fahrwassermitte <strong>und</strong> der linke Gezeitenbereich. Da die Un-<br />
terschiede zwischen Fahrrinne <strong>und</strong> linkem Fahrwasserrand aber nicht ausreichend<br />
sind, um sich in unterschiedlichen Wertstufen widerzuspiegeln, be-<br />
halten die Sublitoralflächen des linken Fahrrinnenbereichs ihre geringe Wer-
752<br />
tigkeit (Wertstufe 2) auch nach Durchführung der Baumaßnahme. Der dau-<br />
erhafte <strong>und</strong> ersatzlose Verlust ist aus gutachterlicher Sicht daher für das<br />
Makrozoobenthos als geringe Beeinträchtigung zu bewerten. Die Planfest-<br />
stellungsbehörde schließt sich dieser Auffassung an.<br />
Die Verbände führen weiterhin aus, dass sich die Unterhaltungsbaggermenge<br />
bezogen auf die Maßnahme deutlich erhöhen würde. Da für die Maßnahme<br />
90.000 m 3 angesetzt sei, kämen bei zwei Schiffsüberführungen<br />
180.000 m 3 , bei vier Überführungen 360.000 m 3 (ab dem Jahr 2015) Mehrbaggermenge<br />
hinzu, was eine signifikante Erhöhung der derzeitigen Unterhaltungsmenge<br />
darstellen würde. Auch die Planfeststellungsbehörde geht<br />
vorhabensbedingt von einer Erhöhung der Baggermenge aus. Jedoch sind<br />
die oben dargestellten Baggermengenangaben der Verbände überschätzt,<br />
da nicht immer die volle Tiefe für die Schiffe hergestellt werden muss. So<br />
musste bei den Überführungen der „Celibrity“-Baureihe in 2009 <strong>und</strong> 2011 nur<br />
oberhalb des Sperrwerkes die maximale Tiefe hergestellt werden, wodurch<br />
zusätzliche vorhabensbedingte Unterhaltungsmengen von ca. 30.000 m 3 anfielen.<br />
Selbst bei einer Überführung von vier Kreuzfahrtschiffen pro Jahr kä-<br />
me es nicht zu der benannten Mehrbaggermenge von 360.000 m 3 , da dies<br />
voraussetzt, dass das eingetragene Material sedimentiert. Dies ist jedoch bei<br />
entsprechenden häufigen Überführungen <strong>und</strong> den verb<strong>und</strong>enen Baggerungen<br />
nicht möglich, so dass deutlich geringere Mengen an Sediment anfallen.<br />
Insofern ist die Planfeststellungsbehörde der Auffassung, dass die zusätzlichen,<br />
vorhabensbedingten Baggermengen in Bezug zur Gesamtunterhaltung<br />
nur einen geringen Teil darstellen.<br />
Darüber hinaus wird seitens der Verbände bemängelt, dass die Abbildung 1<br />
(Unterlage F, S. 5) fehlerhaft sei, da das Sperrwerk bereits seit 2002 in Betrieb<br />
sei <strong>und</strong> dass die verminderten Baggermengen auf veränderte Baggerkonzepte<br />
<strong>und</strong> –berechnungsvarianten der WSV beruhen.<br />
Richtig ist, dass das Sperrwerk bereits 2002 in Betrieb war. Da jedoch keine<br />
Erfahrungen vorlagen, wurde nach Aussage der Vorhabensträger sicherheitshalber<br />
bei den ersten zwei Überführungen mit Sperrwerksbetrieb die<br />
volle Bedarfstiefe gebaggert. Erst danach ging das WSA Emden dazu über,
753<br />
die Baggerungen zu reduzieren. Die Modifikation der Baggermengenberech-<br />
nung war notwendig geworden, um einen Einfluss des Sperrwerks überhaupt<br />
feststellen zu können. Früher konnte die Jahresbaggermenge nicht den einzelnen<br />
Schiffen zugeordnet werden. Mit der Umstellung der Berechnung<br />
wurde dies möglich. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu beanstanden. Außerdem ist der Umfang der Baggermengen<br />
im wesentlichen vom Zeitpunkt der Schiffsführung abhängig. Überführungen<br />
im Sommerhalbjahr erfordern zum Beispiel höhere Baggermengen, da zu<br />
dieser Zeit weniger hoch angestaut werden kann.<br />
Die Verbände prognostizieren eine erhebliche Beeinträchtigung, da Tidenhubveränderungen,<br />
Verschlickungstendenzen <strong>und</strong> Sauerstoffabnahmen, die<br />
aus der Erstausbaggerung resultieren, durch die Unterhaltungsbaggerungen<br />
dauerhaft werden <strong>und</strong> somit erheblich wären. Die Planfeststellungsbehörde<br />
ist hinsichtlich der Bewertung dieser Auswirkungen anderer Auffassung. Aus<br />
den Prognosen der BAW ergibt sich, dass die Änderungen der Tidekennwer-<br />
te so gering sind, dass sie durch Messungen nicht erfasst werden können.<br />
Insofern werden auch verstärkte Verschlickungstendenzen <strong>und</strong> Sauerstoff-<br />
abnahmen, wenn überhaupt, nur in einem sehr geringen Umfang auftreten,<br />
der aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht als erheblich zu bewerten<br />
ist. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.2.2<br />
Bezug genommen.<br />
Die Verbände bemängeln weiterhin, dass durch die Erstbaggerung<br />
20.440 m² Ästuar verloren gingen.<br />
Die Planfeststellungsbehörde bewertet den Sachverhalt anders. Die gebaggerten<br />
Flächen sind auch nach Durchführung der planfestgestellten Maßnahme<br />
dem Lebensraumtyp Ästuar zuzuordnen. Es findet kein Verlust, sondern<br />
eine Beeinträchtigung statt. Der Baggerbereich bei der Friesenbrücke<br />
beträgt 20.691 m². Da jedoch in den Maßnahmenbereichen Leer <strong>und</strong> Papenburg<br />
eine positive Flächenbilanz von 8.200 m² entsteht, wird die beeinträch-<br />
tigte Flächengröße auf 12.491 m² bilanziert.
754<br />
Darüber hinaus legen die Verbände WWF <strong>und</strong> BUND dar, dass die Maß-<br />
nahmen zu einer Verschlechterung der <strong>Wasser</strong>körper nach EU-WRRL führen<br />
würden, da zur Erhaltung eines guten ökologischen Potentials bzw. eines<br />
guten chemischen Zustandes Maßnahmen zur Verbesserung notwendig sei-<br />
en. Durch das Vorhaben würden die hydromorphologischen, chemischen <strong>und</strong><br />
biologischen Qualitätskomponenten negativ verändert, so dass die Durchführung<br />
des Vorhabens gegen das Verschlechterungsgebot nach Art. 4 Abs. 1<br />
verstoßen würde.<br />
Die Planfeststellungsbehörde sieht in dem Vorhaben keinen Verstoß gegen<br />
die Vorgaben der WRRL. In der UVU für das Gesamtvorhaben wurden nur<br />
geringfügig negative Wirkungen des Vorhabens für die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />
mit den Qualitätskomponenten Salzgehalt, Temperatur, Nährstoffe,<br />
Schwebstoffe <strong>und</strong> Sauerstoff prognostiziert. Der Grad der Veränderung wurde<br />
mit „0“ („keine Veränderung“) bewertet. Auch für die biologischen <strong>und</strong><br />
chemischen Qualitätskomponenten sind keine deutlichen Auswirkungen<br />
prognostiziert. Sämtliche Auswirkungen sind kurzzeitig <strong>und</strong> örtlich begrenzt.<br />
Lediglich die Fahrrinnenverbreiterung im Maßnahmenbereich „Friesenbrü-<br />
cke“ führt zu einem dauerhaften Flächenverlust für makrozoobenthische Arten,<br />
die am Fahrwasserrand siedeln (Qualitätskomponente: Makro-<br />
zoobenthos). Betroffen sind Bereiche mit einer geringen Wertigkeit. Die<br />
ehemaligen Randbereiche werden nach der Maßnahme durch die Benthos-<br />
gemeinschaft der Fahrrinne wiederbesiedelt. Bei sämtlichen anderen Qualitätskomponenten<br />
lässt sich in Übereinstimmung mit der Bewertung in der<br />
ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme der Schluss ziehen, dass die<br />
Wirkungen der Maßnahmen zum geplanten Ausbauvorhaben, auch vor dem<br />
Hintergr<strong>und</strong> der bestehenden Belastungen, prognostisch kaum zu quantifizieren<br />
sind. Dies gilt auch für den Sauerstoffgehalt.<br />
Insgesamt kann damit eine nachteilige Veränderung des ökologischen Zustandes/Potenzials<br />
<strong>und</strong> chemischen Zustands des Gewässers durch die vorgesehenen<br />
Maßnahmen ausgeschlossen werden, da die prognostizierten<br />
Auswirkungen insgesamt in der natürlichen Variabilität des Ökosystems un-
755<br />
tergehen bzw. keine messbare weitere Verschlechterung der vorbelasteten<br />
Situation bedeuten.<br />
Eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftungsziele gemäß des niedersächsi-<br />
schen Beitrags zum Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 EG-WRRL <strong>und</strong> nach<br />
§ 184 Niedersächsisches <strong>Wasser</strong>gesetz (NWG) (NLWKN 2009a) sieht die<br />
Planfeststellungsbehörde nicht. Auch die Maßnahmen nach Art. 11 der EG-<br />
<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie bzw. nach § 181 des Niedersächsischen <strong>Wasser</strong>gesetzes,<br />
die für die Flussgebietseinheit Ems erstellt wurden (NLWKN 2009b),<br />
werden nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde nicht erkennbar beeinträchtigt.<br />
Der Hinweis der Verbände, dass das WSA Emden 70 % der Menge der Erst-<br />
baggerung als Größenordnung für die zu erwartenden Unterhaltungsbaggermengen<br />
anzunehmen ist <strong>und</strong> dies nicht mit der Angabe 1/3 in der FFH VS<br />
übereinstimmt, ist korrekt. Die Planfeststellungsbehörde hat bei der Bewertung<br />
der vorhabensbedingten Auswirkungen die vom WSA Emden ermittelte<br />
Größenordnung herangezogen. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf<br />
FFH – relevante Arten wurden auch vor diesem Hintergr<strong>und</strong> bewertet. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf die Prüfung unter B.III.3.1.5.1 Bezug genommen.<br />
In Bezug auf kumulativ zu betrachtende Projekte wurden auf Hinweis der<br />
Verbände noch Nachbetrachtungen durchgeführt. So wurden u. a. auch die<br />
2 x 2,20 Stauereignisse betrachtet. Eine Notwendigkeit zur Einbeziehung der<br />
Auswirkungen des geplanten Vorhabens „Flexibilisierung der Staumöglich-<br />
keiten“ wird seitens der Planfeststellungsbehörde nicht gesehen. Dieses Projekt<br />
hat noch keinen hinreichenden Konkretisierungsgrad erreicht.<br />
Der Hinweis der Verbände hinsichtlich der Sperrzeit der Sperrwerkes ist korrekt.<br />
Nach Darlegung der Fachgutachter kann die Aussage in Bezug auf die<br />
Einschätzung der Vorbelastung des Sperrwerkes als gering negativen Effekt<br />
auf die wandernden Fischarten wegen der geringen Häufigkeit einer langen<br />
Sperrzeit von 52 St<strong>und</strong>en während des Winterzeitraums beibehalten werden.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Bewertung an.
756<br />
Die Kritik der Verbände, die bereits genehmigten Baggerungen als Vorbelastung<br />
zu berücksichtigen, ist aus nachfolgend dargestellten Erwägungen unberechtigt.<br />
Seitens der Planfeststellungsbehörde wurde berücksichtigt, dass<br />
das Planungsgebiet bereits insbesondere durch Baggerungen (aufgr<strong>und</strong> vergangener<br />
Planfeststellungen) in der B<strong>und</strong>eswasserstraße Ems vorbelastet<br />
ist. Für eine am Erhaltungsziel orientierte Beurteilung der projektbedingten<br />
Zusatzbelastung ist die Berücksichtigung von Vorbelastungen unverzichtbar<br />
(BVerwG, Urteil vom 14.04.2010, Az: 9 A 5 /08, zitiert nach juris Rn. 88).<br />
Nach den Ausführungen im Leitfaden FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau<br />
sind Vorbelastungen (durch verbindlich genehmigte bzw. ausgeführte Projekte)<br />
im Rahmen der Ermittlung <strong>und</strong> gebietsspezifischen Bewertung von Beein-<br />
trächtigungen als Bestandteile des Ist-Zustandes des Schutzgebietes zu berücksichtigen<br />
(vgl. S. 37 des Leitfadens FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau).<br />
Obwohl bereits abgeschlossene Pläne <strong>und</strong> Projekte von den in Art. 6 Abs. 3<br />
FFH-RL formulierten Prüfungsanforderungen ausgenommen sind, ist es<br />
dennoch wichtig, diese bis zu einem gewissen Grade in die Verträglichkeitsprüfung<br />
einzubeziehen, wenn sie das Gebiet dauerhaft beeinflussen <strong>und</strong> An-<br />
zeichen für eine fortschreitende Beeinträchtigung des Gebietes bestehen<br />
(EU-Kommission, Natura 2000 - Gebietsmanagement, S. 37). Ein aufgr<strong>und</strong><br />
von Vorbelastungen aktuell ungünstiger Erhaltungszustand rechtfertigt danach<br />
keine zusätzliche Beeinträchtigung, die eine weitergehende Ver-<br />
schlechterung des Erhaltungszustandes nach sich ziehen würde (Leitfaden<br />
FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, S. 37). Nachhaltige Folgen von abgeschlossenen<br />
Vorhaben können prinzipiell auch zu Kumulationseffekten füh-<br />
ren, die im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung als bestehende (irreversible)<br />
Vorbelastungen des Gebietes in die Bewertung einzustellen sind (vgl. Merkblatt<br />
32.2, zum Leitfaden FFH-VP im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau). Nach dem<br />
Leitfaden FFH-VP an B<strong>und</strong>eswasserstraßen (S. 44) können abgeschlossene<br />
Projekte, deren Auswirkungen sich im Ist-Zustand des Schutzgebietes widerspiegeln,<br />
als Vorbelastung behandelt werden. Auch wenn zum Erhalt der<br />
planfestgestellten Fahrrinnentiefe immer wieder gebaggert werden muss,<br />
wird dadurch lediglich der rechtlich genehmigte Ausbauzustand perpetuiert.<br />
Die Wirkungen der Ausbauten inklusive der schon seit vielen Jahren regel-
757<br />
mäßig immer wieder stattfindenden Unterhaltungsbaggerungen spiegeln sich<br />
deshalb schon im Ist-Zustand der FFH-Gebiete wider. Dementsprechend<br />
werden auch die Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen als (irreversible)<br />
Vorbelastungen im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.<br />
Darüber hinaus hat die Planfeststellungsbehörde berücksichtigt, dass der<br />
LRT „Ästuar“ in dem Gebiet „Außenems <strong>und</strong> Unterems“ im Standarddatenbogen<br />
mit C als Erhaltungszustand aufgeführt ist. Wenn der Erhaltungszu-<br />
stand eines Gebietes noch nicht günstig ist (d.h. noch nicht mit A oder B eingestuft<br />
worden ist), ist mit Blick auf die Erhaltungsziele zusätzlich zu prüfen,<br />
ob auch die Wiederherstellungsmöglichkeiten eines günstigen Erhaltungszustandes<br />
(entsprechend der Zielsetzung der FFH-RL) stabil bleiben werden.<br />
Wenn dies der Fall ist, so ist davon auszugehen, dass die Aussichten, ihn in<br />
Zukunft zu verbessern, nicht beeinträchtigt werden (Leitfaden FFH-VP an<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraßen, S. 25). Dies wurde seitens der Planfeststellungsbehörde<br />
– im Übrigen für alle LRT <strong>und</strong> Arten, die sich derzeit in einem ungüns-<br />
tigen Erhaltungszustand befinden – geprüft. Hinsichtlich der Einzelheiten wird<br />
auf die Ausführungen unter B.III.3.1.5.1 verwiesen.<br />
5.1.8 LBU <strong>und</strong> De Dyklopers (N-0009)<br />
Mit Schreiben vom 12.02. 2007 wurde der Mitgliedsverein des LBU „De<br />
Dyklopers e.V.“ bevollmächtigt, alle Belange des Verfahrens für den LBU zu<br />
bearbeiten.<br />
Der Verein fragt, was die Veränderungen infolge der alten <strong>und</strong> der geplanten<br />
Emsausbauten für die Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Bauwerke an der Ems bedeuten.<br />
Ungeachtet dessen, ob es sich hierbei um zulässiges Vorbringen eines Na-<br />
turschutzverbandes handelt, macht die Planfeststellungsbehörde hierzu folgende<br />
Ausführungen: Die vorhandenen Bodenaufschlüsse zeigen, dass die<br />
geologisch leicht angreifbaren Horizonte (Sande/Kiese) erheblich tiefer als<br />
der Maßnahmenhorizont liegen. Die Steigerung einer „Gr<strong>und</strong>bruchgefahr“,<br />
wie von dem Verein befürchtet, ist daher maßnahmebedingt nicht zu erwarten.<br />
Hinsichtlich des Vortrages zu einem erhöhten Materialtransport ist die<br />
seitens der BAW vorgenommene Abschätzung der voraussichtlichen mor-
758<br />
phologischen Entwicklung des Untersuchungsgebietes heranzuziehen: Die<br />
morphologische Entwicklung der Unterems ist geprägt durch die Tideverhält-<br />
nisse <strong>und</strong> durch den Oberwasserzufluss. Die Asymmetrie der Tidekurve<br />
sorgt permanent für einen Nettotransport von Schwebstoffen in die Un-<br />
terems, <strong>und</strong> nur bei einem hohen Oberwasserzufluss wird Material aus der<br />
Unterems in das Emder Fahrwasser eingetragen. Diese Entwicklung wird<br />
auch nach der Herstellung der Überführungstiefen weiter anhalten, <strong>und</strong> zwar<br />
tendenziell sogar noch etwas stärker (nicht nachweisbar), da der Tidenhub<br />
etwas größer wird <strong>und</strong> sich dadurch tendenziell auch die Flut- <strong>und</strong> Ebbestromdauer<br />
<strong>und</strong> –volumina in eine ungünstigere Richtung verändern. In<br />
einigen Teilbereichen wird auch die bestehende Tendenz zum Flutstromtransport<br />
leicht erhöht. Die größten Veränderungen in Form von geringeren<br />
Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> erhöhten Schwebstoffkonzentrationen<br />
wurden direkt im Nahfeld der Ausbaumaßnahmen detektiert, so dass diese<br />
Bereiche einer verstärkten Sedimentation unterliegen werden. Dies entlastet<br />
zunächst die angrenzenden Bereiche, doch diese Entlastung wird nur von<br />
kurzer Dauer sein. Angesichts des extrem hohen Schwebstoffangebotes<br />
auch oberhalb von Papenburg werden die ausgebauten Bereiche wieder ver-<br />
schlicken. Ein Zeitraum dafür kann nicht angegeben werden, da der Oberwasserzufluss<br />
bei diesem Prozess eine entscheidende Funktion hat.<br />
Darüber hinaus macht der Verein Ausführungen zur Vergrößerung der Fließ-<br />
geschwindigkeit. Die ausbaubedingte Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
wird von der Planfeststellungsbehörde nicht als erheblich angesehen.<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter<br />
B.III.3.1.2.2 verwiesen.<br />
Entgegen der Ansicht des Vereines können vorhabensbedingt Einflüsse des<br />
Tidenhubes auf das Gr<strong>und</strong>wasser bei der BAW-prognostizierten Tidenhub-<br />
veränderung ausgeschlossen werden.<br />
Die ausbaubedingten Änderungen des mittleren Tideniedrigwassers in der<br />
Ems treten zwischen dem Wehr Herbrum <strong>und</strong> Emden auf. Sie erreichen Wer-<br />
te bis zu -0,01 m (Abnahme), die Richtung Knock abklingen. Eine Absenkung
759<br />
des mittleren Tideniedrigwassers um bis zu 70 cm, wie von dem Verein dar-<br />
gelegt wurde, ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
Die ausbaubedingten Änderungen des mittleren Tidehochwassers in der<br />
Ems treten zwischen dem Wehr Herbrum <strong>und</strong> Emden auf. Sie erreichen Wer-<br />
te bis zu +0,01 m (Zunahme), die Richtung Knock abklingen. Dies wird als<br />
nicht relevant eingeschätzt.<br />
Die Ausführungen des Vereins in Bezug auf Änderungen der Salinität sind<br />
unrichtig. Unterhalb von Terborg wird die ausbaubedingte Änderung des<br />
Salzgehaltes bei ±0,2 PSU liegen. Diese vorhabensbedingte Änderung des<br />
Salzgehaltes stellt rd. 2 % der natürlichen Schwankungsbreite dar <strong>und</strong> wird<br />
daher nur sehr geringfügige Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung<br />
des Emswassers haben. Dass die Gräben hierdurch alle unbrauchbar<br />
werden, wie durch den Verein vorgetragen, wird von der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht erwartet.<br />
Zum Vortrag des Vereins, dass es durch die weitere Veränderung der Tidedynamik<br />
durch den Ausbau zusätzliche Schäden an Gebäuden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>-<br />
stücken geben wird, sowie Versackungen an Deichen <strong>und</strong> nahegelegenen<br />
Straßen wird auf die Ausführungen unter B.III.5.2.1 verwiesen.<br />
Im Weiteren schließt sich der LBU den Einwendungen des BUND <strong>und</strong> des<br />
WWF an. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.<br />
5.1.9 Niedersächsischer Heimatb<strong>und</strong> e.V. (N-0010)<br />
Die Ermittlung der Eingriffserheblichkeit wird nach Auffassung des Niedersächsischen<br />
Heimatb<strong>und</strong>es den realen Verhältnissen nicht gerecht, da sie<br />
auf eine summarische, groß semiquantitative Zustandsbewertung der<br />
Schutzgüter basiert. So wird u. a. das Makrozoobenthos in Toto im Ist-<br />
Zustand mit der niedrigsten Wertstufe (1) taxiert, weshalb sich rein rechnerisch<br />
dieser Zustand nicht weiter verschlechtern kann, selbst wenn der Ausbau<br />
zur Extinktion der noch vorhandenen charakteristischen Arten führt.<br />
Diese Ansicht beruht offensichtlich auf einem Missverständnis. Für das Makrozoobenthos<br />
wurden 20 Einzelbewertungen mit jeweils fünf Bewertungsas-
760<br />
pekten vorgenommen. Nicht an einer einzigen Stelle wurde die Wertstufe 1<br />
(sehr gering) vergeben. Die Bereiche Papenburg, Friesenbrücke <strong>und</strong> Jann-<br />
Berghaus-Brücke erhielten im Schnitt die Wertstufe 2 (gering), für einzelne<br />
Teilaspekte wurden aber auch Wertstufen von 3 (mittel) <strong>und</strong> 4 (hoch) vergeben<br />
(vgl. S. 402-410, UVU). Der Bereich Emden erzielte im Mittel die Wertstufe<br />
3 (mittel).<br />
Weiter werden Zweifel an der in der UVU <strong>und</strong> weiteren Gutachten attestierten<br />
ökologischen Unbedenklichkeit er geplanten Maßnahmen geäußert. Begründet<br />
wird dies mit wiederholten Fehlprognosen, den komplexen Wirkungsgefügen<br />
<strong>und</strong> der kritischen Belastung des Emsästuars.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat keine Anhaltspunkte, an den für das Verfahren<br />
erstellten gutachterlichen Aussagen zu zweifeln. Die komplexen Wirkungsgefüge<br />
<strong>und</strong> die bereits im Istzustand starke Belastung des Emsästuars<br />
wurden von den Fachgutachtern berücksichtigt. In Bezug auf den Vortrag zu<br />
etwaigen Fehlprognosen ist festzuhalten, dass insoweit der konkrete Vorhabensbezug<br />
fehlt. Der Planfeststellungsbehörde sind hinsichtlich des hier zu<br />
prüfenden Vorhabens in Bezug auf die Umweltauswirkungen keine Fehl-<br />
prognose bekannt. Soweit seitens des NHB andere Vorhaben gemeint sind,<br />
kann dies im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens nicht bearbeitet<br />
werden.<br />
Im Einzelnen haben die Träger des Vorhabens auf die Kritik des NHB folgendes<br />
erwidert:<br />
„In der UVU zum Planfeststellungsverfahren „Geplante bereichsweise An-<br />
passung der Unterems <strong>und</strong> des Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals“ wurde im Rahmen<br />
des Schutzgutes <strong>Wasser</strong> eine gr<strong>und</strong>sätzliche Darstellung der Schwebstoff-<br />
<strong>und</strong> Sauerstoffsituation in der Tideems erarbeitet <strong>und</strong> gleichzeitig – soweit es<br />
die verfügbare Datenbasis zuließ – die Entwicklung über letzten 20 Jahre<br />
beschrieben. Zusammengefasst konnte festgestellt werden, dass die<br />
Schwebstoffgehalte über diesen Zeitraum insbesondere im oberen Abschnitt<br />
der Tideems stark zugenommen haben. Parallel dazu haben sich die Zeiträume<br />
mit sehr niedrigen Sauerstoffkonzentrationen in der <strong>Wasser</strong>säule der<br />
Tideems vergrößert.
761<br />
In diesem Zusammenhang wurden in verschiedenen Stellungnahmen <strong>und</strong><br />
Einwendungen wiederholt zwei Fragestellungen aufgeworfen, deren Beantwortung<br />
für eine gutachterliche Beurteilung der Auswirkungen der geplanten<br />
Ausbaumaßnahmen wichtig ist: Zum einen wurde thematisiert – teilweise<br />
allerdings auch als bereits positiv abgesicherte Tatsache unterstellt – , inwieweit<br />
die Anpassungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Sedimentverlagerungen, hydromorphologischen Änderungen <strong>und</strong><br />
die veränderten Strömungsgeschwindigkeiten des <strong>Wasser</strong>körpers ursächlich<br />
für die bisher beobachteten <strong>und</strong> beschriebenen Veränderungen waren. Zum<br />
anderen stand die Frage im Raum, welche Auswirkungen die unmittelbar<br />
geplanten Anpassungsmaßnahmen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> haben werden.
762<br />
Zum ersten Punkt kann Folgendes festgestellt werden:<br />
Es konnten auf Basis der vorhandenen Daten in der UVU keine eindeutigen<br />
Aussagen darüber gemacht werden, welche Ursachen für die beschriebenen<br />
Veränderungen von Schwebstoffregime <strong>und</strong> Sauerstoffsituation verantwort-<br />
lich sind <strong>und</strong> waren. Ein Einfluss der über zwei Jahrzehnte durchgeführten<br />
Anpassungsmaßnahmen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen regelmäßigen Ausbaggerungen<br />
muss als einer der möglichen Wirkfaktoren in Betracht gezogen<br />
werden (BAW, 2006). Hierbei haben aber die Baggeraktivitäten als solche<br />
offensichtlich keinen direkten Anteil. So konnte die BfG in einer Monitoringstudie<br />
(BfG-Bericht 1488, 2006) während eines baggerungsfreien Zeitraums<br />
von über einem Jahr keine Veränderungen in der Schwebstoffdynamik<br />
der Tideems feststellen. Auch für den Gesamtzeitraum von 2001 bis 2005<br />
konnte ein direkter Einfluss der Unterhaltungsbaggerkampagnen auf die<br />
Schwebstoffsituation in der Unterems nicht beobachtet werden.<br />
Gleichzeitig wurden aber seit den 2000er Jahren auch Veränderungen anderer<br />
Parameter registriert, die Auswirkungen auf die Schwebstoffverteilungen<br />
<strong>und</strong> Sauerstoffkonzentrationen haben. So sanken die Jahresmittelwerte der<br />
Abflussraten bei Papenburg von etwa 150 m 3 /s im Jahre 1999 fast kontinuierlich<br />
auf unter 60 m 3 /s im Jahr 2006. Gleichzeitig konnten Erhöhungen der<br />
Jahresmittelwerte der <strong>Wasser</strong>temperaturen von bis zu 0,5 °C beobachtet<br />
werden (UVU 2006, Kapitel „Schutzgut <strong>Wasser</strong>“). Ob es sich bei dieser Temperaturerhöhung<br />
um einen dauerhaften Anstieg handelte oder um klimatolo-<br />
gische Schwankungen im Dekadenbereich, konnte in diesem Rahmen nicht<br />
diskutiert werden.<br />
In der Konsequenz tragen aber niedrigere Abflussraten zu erhöhten Schweb-<br />
stofffrachten bei. Höhere Schwebstofffrachten, die wie im Fall der Ems einen<br />
relativ hohen organischen Anteil aufweisen, führen ihrerseits zu Sauerstoff-<br />
zehrung <strong>und</strong> damit einer Verminderung der verfügbaren Sauerstoffkonzentration<br />
im <strong>Wasser</strong>. Hinzu kommen die erhöhten Temperaturen, die zum einen<br />
die Löslichkeit des Sauerstoffs im <strong>Wasser</strong> vermindern <strong>und</strong> zum anderen eine<br />
verstärkte bakterielle <strong>und</strong> damit Sauerstoff zehrende Aktivität im Gewässer<br />
zur Folge haben.<br />
Eine Quantifizierung, welchen Anteil diese einzelnen beschriebenen Wirkfaktoren<br />
an der Veränderung von Schwebstofffrachten <strong>und</strong> Sauerstoffgehalten
763<br />
hatten <strong>und</strong> haben, war auf Basis der verfügbaren Daten nicht möglich. Hierzu<br />
müssten umfangreiche Untersuchungen gestützt von Modellrechnungen<br />
durchgeführt werden <strong>und</strong> auf diese Weise die Datenbasis stark erweitert<br />
werden. Angesichts der Tatsache, dass sich die vorhabensbedingten Aus-<br />
wirkungen als vergleichsweise gering darstellen, ist dies aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
jedoch eine unangemessene <strong>und</strong> für die Beurteilung<br />
der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nicht notwendige Vorgehensweise,<br />
zumal auch Überlagerungswirkungen mit anderen Faktoren wahrschein-<br />
lich sind.<br />
Aus den bisherigen Darstellungen dieses Kommentars sowie aus der UVU<br />
lässt sich bezüglich der Ursachen für die Veränderungen beim Schutzgut<br />
<strong>Wasser</strong> in der Tideems während der letzten zwei Dekaden nach Aussage der<br />
Fachgutachter nur eine Schlussfolgerung als gesichert ziehen: Die These,<br />
dass die seit den achtziger Jahren durchführten Ausbaumaßnahmen der Unterems<br />
zum Hauptanteil ursächlich für die beobachteten Veränderungen bei<br />
Schwebstofffrachten <strong>und</strong> Sauerstoffgehalten waren <strong>und</strong> sind, ist nach derzeitigem<br />
Kenntnis- <strong>und</strong> Datenstand wissenschaftlich nicht beweisbar. Es lassen<br />
sich lediglich Indizienketten aufstellen, die auf solche Zusammenhänge hinweisen.<br />
Darüber hinaus dürfen die meteorologischen <strong>und</strong> klimatologischen<br />
Einflüsse bei diesen Veränderungen nicht unterschätzt werden.<br />
Zur Klärung der oben genannten zweiten Frage der Auswirkungen der geplanten<br />
Maßnahmen mussten im Rahmen der UVU zwei Unterscheidungen<br />
vorgenommen werden. Zum einen mussten die baubedingten Auswirkungen<br />
der Anpassungsmaßnahmen beurteilt werden – hierzu gehört insbesondere<br />
die lokale <strong>und</strong> temporäre Beeinträchtigung des Schutzgutes <strong>Wasser</strong> während<br />
der Baggermaßnahmen –, zum anderen sollte eine Einschätzung der betriebsbedingten<br />
Auswirkungen vorgenommen werden. Diese betriebsbedingten<br />
Auswirkungen beziehen sich auf längerfristige Effekte, die etwa durch<br />
permanente morphologische <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en durch hydrodynamische<br />
Veränderungen des Ästuars bedingt werden.<br />
Die baubedingten Auswirkungen der Maßnahmen wurden in der UVU als<br />
gering eingestuft. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der teilweise extrem hohen Schweb-
764<br />
stoffgehalten, die in der Ems bodennah <strong>und</strong> sogar bis zu 2 Meter über der<br />
Sedimentsohle vorhanden sind <strong>und</strong> die in der Fahrrinne großenteils die Charakteristika<br />
von „Fluid Mud“ zeigen (BAW, 2006), haben die durch Baggerungsmaßnahmen<br />
zusätzlich aufgewirbelten <strong>und</strong> resuspendierten Sedimente<br />
lokal <strong>und</strong> temporär nur sehr geringe Auswirkungen <strong>und</strong> sind im Vergleich zur<br />
natürlichen Schwebstoffdynamik zu vernachlässigen. Das wird in einer Studie<br />
der BfG (Bericht 1488, 2006) bestätigt. Eine analoge Einschätzung lässt<br />
sich für die zeitlich <strong>und</strong> örtlich begrenzte Beeinträchtigung des Sauerstoffhaushaltes<br />
vornehmen: In Abhängigkeit von der horizontalen <strong>und</strong> vertikalen<br />
Ausdehnung der „Fluid Mud“-Schicht sind bereits große anoxische Zonen<br />
nahe der Sedimentsohle vorhanden. Eine durch Baggerung mit modernem<br />
Gerät induzierte Aufwirbelung von Sedimenten <strong>und</strong> damit die Resuspension<br />
weiteren anoxischen Materials sind von der Größenordnung her vernachlässigbar<br />
(Lüschow, Hamburg Port Authority, 2006) <strong>und</strong> können darüber hinaus<br />
die bestehenden lokalen anoxischen Zonen nicht nennenswert vergrößern.<br />
Insofern ist ein messbarer Einfluss der Baggermaßnahmen auf die Sohlen<br />
nahe Schwebstoff- <strong>und</strong> Sauerstoffsituation nahezu auszuschließen. Diese<br />
Annahme wird auch in einer Studie von Zauke <strong>und</strong> Jung (2003) bestätigt: Bei<br />
der Überführung eines Werftschiffes kam es zu einer kurzzeitigen Aufwirbelung<br />
von Schwebstoffen. Bereits nach einer St<strong>und</strong>e waren 90% dieser<br />
Schwebstoffe wieder sedimentiert, so dass aufgr<strong>und</strong> dieses sehr kurzen Resuspensionszeitraumes<br />
keine messbare Sauerstoffzehrung in der Ems auf-<br />
trat. Ähnliche Beobachtungen wurden in einer umfangreichen Untersuchung<br />
von Lewis et al. (2001) für Baggerungen in einem vergleichbaren tidebeeinflussten<br />
Flachwasser-Ästuar im Golf von Mexiko dokumentiert. Neben phy-<br />
siko-chemischen Parametern wurde eine Reihe von biologischen Parametern<br />
vor <strong>und</strong> nach Baggerkampagnen analysiert. Die beobachteten Effekte der<br />
Maßnahmen auf pH, Sauerstoff <strong>und</strong> Temperatur waren lokal stark begrenzt<br />
<strong>und</strong> wurden deutlich durch den Tidezyklus <strong>und</strong> die Abflussrate beeinflusst. Im<br />
Vergleich zu einem Referenzgebiet, in dem nicht gebaggert wurden, waren<br />
die Auswirkungen zu vernachlässigen.<br />
Die anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingten <strong>und</strong> damit längerfristigen Auswirkungen<br />
der Anpassungsmaßnahmen sind eine direkte Funktion des Ausmaßes die-<br />
ser Maßnahmen. Für die geplante Vertiefung sollen Baggerungen an ledig-
765<br />
lich vier Stellen der Tideems durchgeführt werden. Die von der BAW (2006)<br />
prognostizierten, aus diesen Maßnahmen resultierenden Änderungen in den<br />
Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> im Salzgehalt liegen nahe der Nachweisgrenze<br />
<strong>und</strong> sind vermutlich vor dem Hintergr<strong>und</strong> der großen Dynamik des<br />
Ästuarsystems nicht zu detektieren. Daher sind messbare Auswirkungen auf<br />
das Schwebstoffregime oder den Sauerstoffhaushalt der Tideems ebenfalls<br />
nicht zu erwarten.“ Diesen fachlichen Aussagen schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
an. Hinsichtlich der Einzelheiten der Bewertung der Planfeststellungsbehörde<br />
wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.2 Bezug genommen.<br />
Darüber hinaus wird seitens des NHB eine belastbare Abschätzung der<br />
(in)direkten Auswirkungen auf amphibische Biotope der Aue (bei Weener) als<br />
auch eine umfassende Betrachtung der kumulierenden Wirkungen zwischen<br />
Vertiefung der Außenems <strong>und</strong> der geplanten Einleitung von Solewasser aus<br />
den Salzkavernen bei Jemgum zur Speicherung von Erdgas vermisst.<br />
Entgegen der Einschätzung des Naturschutzverbandes Niedersächsischer<br />
Heimatb<strong>und</strong> ist die Planfeststellungsbehörde nicht der Auffassung, dass es<br />
durch die Anpassung der Fahrrinne bei Ems-km 7,2 zu Uferabbrüchen oder -<br />
ausbauten <strong>und</strong> dadurch bedingten Verlusten entsprechend wertvoller Biotope<br />
kommen wird.<br />
Das Ufer ist in diesem Bereich bereits mit Steinschüttungen <strong>und</strong> Buhnen ge-<br />
sichert. Die Steinschüttungen <strong>und</strong> die Buhnen schützen die betreffenden Biotope.<br />
Die neu angepasste Fahrrinne verläuft vor dem Buhnenstrich. Eine Beschädigung<br />
der Böschung durch die Anpassungsmaßnahmen kann daher<br />
ausgeschlossen werden. Ein Verlust angrenzender Röhrichtbestände ist daher<br />
auch angesichts der von der BAW prognostizierten geringen Änderung<br />
der Strömungsgeschwindigkeiten nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu erwarten. Hinsichtlich der Einzelheiten der Bewertung der<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf gesetzlich geschützte Biotope wird auf die<br />
Ausführungen unter B.III.3.1.3 Bezug genommen.<br />
In Bezug auf den Vortrag des NHB zu kumulierenden Wirkungen ist auszu-<br />
führen, dass diese im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung berücksich-
766<br />
tigt wurden. Insofern ist auf die entsprechenden Ausführungen unter Ziffer<br />
B.III.3.1.5.1 zu verweisen.<br />
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass andere Vorhaben nur insoweit zu berücksichtigen<br />
sind, als dass sie sich mit dem hier geprüften Vorhaben räum-<br />
lich <strong>und</strong> zeitlich überschneiden <strong>und</strong> bereits eine gefestigte Planreife erreicht<br />
haben. Nicht zu berücksichtigen sind daher Vorhaben, die zwar der Öffentlichkeit<br />
im Sinne eine Projektidee bekannt sind, aber deren Parameter noch<br />
nicht hinreichend klar durch eine Antragstellung oder Anzeige bei der zu-<br />
ständigen Behörde definiert sind. Das gilt für das vom NHB angesprochene<br />
Projekt der geplanten Außenemsvertiefung. Das niederländische Projekt<br />
wurde in die Betrachtung einbezogen, da es inzwischen hinreichend verfestigt<br />
ist. Das deutsche Vorhaben hat jedoch noch keine entsprechende Pla-<br />
nungsreife erreicht. Bislang wurde für das geplante deutsche Vorhaben „Vertiefung<br />
der Außenems“ noch kein Antrag auf Planfeststellung gestellt. Daher<br />
konnten die Auswirkungen des deutschen Projektes nicht als kumulative Wirkungen<br />
berücksichtigt werden. Hier hat das zeitlich spätere Vorhaben der<br />
geplanten Außenemsvertiefung die Wirkungen dieses Vorhabens „Bereichsweise<br />
Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des DEK“ zu berücksichtigen. In Bezug<br />
auf das angesprochene Vorhaben der Aussolung der Salzkavernen bei Jemgum<br />
hat das modifizierte Vorhaben mit der Soleeinleitung bei Rysum Eingang<br />
in die Prüfung gef<strong>und</strong>en.<br />
Zudem hält der NHB die Aussagen des Gutachtens über das Makrozoobenthos<br />
der Unterems wegen der Beschränkung der Beprobung auf den<br />
Herbstaspekt <strong>und</strong> dem Fehlen der Frühjahrs/Sommerbeprobung nicht für<br />
belastbar. Nach Aussage der Fachgutachter wurde der jahreszeitliche Aspekt<br />
zunächst anhand von Literaturdaten im Vergleich mit den aktuellen Ergebnissen<br />
diskutiert. Aber auch bei Einbeziehung der ersten Frühjahrsdaten der<br />
neuesten Benthosuntersuchung (IBL 2007) ergibt sich für die Bewertung des<br />
Ist-Zustandes das gleiche Bild. Die Gesamtab<strong>und</strong>anzwerte des Makrozoobenthos<br />
im Frühjahrsaspekt 2007 erreichen im limnischen Bereich maxi-<br />
mal eine Größe von 291 Ind./m² <strong>und</strong> liegen damit im ökologischen Maßstab<br />
nur geringfügig über den Herbstergebnissen. Es ist nur ein geringfügiger jah-
767<br />
reszeitlicher Aspekt zu beobachten. Das geringe Niveau, auf dem sich die<br />
Ab<strong>und</strong>anz des Makrozoobenthos befindet, ist unverändert geblieben.<br />
Mit Schreiben vom 15.10.2008 wird seitens des NHB dargelegt, dass die<br />
vorstehend behandelten Bedenken des Verbandes aufrecht erhalten werden.<br />
In Bezug auf die Verzögerung im Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-<br />
Berghaus-Brücke wird erwartet, dass die Eingriffe in die für die Fischfauna<br />
sensible Laich- <strong>und</strong> Wanderzeit ausgedehnt werden. Die Unterlagen ent-<br />
sprächen nicht mehr dem Planungsstand <strong>und</strong> bedürften der Überarbeitung.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat die Verlängerung der Bauzeit für die Jann-<br />
Berghaus-Brücke bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens<br />
entsprechend berücksichtigt. Mit Stellungnahme vom 30. Oktober 2008<br />
<strong>und</strong> 20. April 2009 wurde durch die Fachgutachter überprüft, ob sich durch<br />
die Bauverzögerung Änderungen in den gutachtlichen Aussagen ergeben.<br />
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass durch die Verzögerung der Umbaumaßnahme<br />
keine maßgeblichen Aussagen der vorliegenden Gutachten<br />
(UVU, FFH-VS <strong>und</strong> saP) verändert werden, solange weiterhin die projektimmanente<br />
Maßnahme greift, dass wasserseitige Baumaßnahmen im Zeitraum<br />
vom 14.04. bis 15.06. nicht zulässig sind. Eine Überarbeitung der Unterlagen<br />
war daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht erforderlich.<br />
5.1.10 Aktion Fischotterschutz e.V. (N-0011)<br />
Die Aktion Fischotterschutz lehnt das Gutachten Vegetationsk<strong>und</strong>liche <strong>und</strong><br />
faunistische Bestandserfassung „Maßnahmenbereich der Jann-Berghaus-<br />
Brücke sowie das Gutachten zur pflanzensoziologischen Auswertung auf-<br />
gr<strong>und</strong> fachlicher Mängel ab. Hauptkritikpunkte sind:<br />
- Es wurde eine Biotoptypenkartierung <strong>und</strong> keine vegetationsk<strong>und</strong>liche Un-<br />
tersuchung durchgeführt.<br />
- Es wurden veraltete Geländebögen verwendet.<br />
- Die Biotoptypenzuordnung ist fehlerhaft <strong>und</strong> pauschal.<br />
- Es wurde eine falsche Terminologie verwendet.<br />
- Die Vegetationsaufnahmen sind unvollständig, da nur der Herbstaspekt<br />
berücksichtigt wurde.
768<br />
Nach gutachterlicher Aussage ist eine vegetationsk<strong>und</strong>liche Untersuchung<br />
durchgeführt worden. Die Vegetationseinheiten sind als Biotypenkarte darge-<br />
stellt worden, so dass die Bezeichnung als vegetationsk<strong>und</strong>liche Untersuchung<br />
richtig ist. Die Kritik der Verwendung älterer Geländebögen ist im<br />
Gr<strong>und</strong>satz berechtigt, wirkt sich auf das Ergebnis der Untersuchungen aus<br />
folgenden gründen jedoch nicht aus. Es wurde der (damals) aktuelle Kartier-<br />
schlüssel verwendet. Nach gutachterlicher Aussage sind die älteren Bögen<br />
mit den neueren Bögen kompatibel. Abweichungen resultieren aus den Vorgaben<br />
der gesetzlich geschützten Biotoptypen <strong>und</strong> aus der Ausrichtung auf<br />
großmaßstäbliche, flächendeckende Methode. Die Vegetationsaufnahmen<br />
wurden zwischenzeitlich um den Frühjahrs- <strong>und</strong> Sommeraspekt ergänzt,<br />
führten jedoch nicht zu einer Änderung der ursprünglichen Bewertung.<br />
Die Fachgutachter haben sich mit den Hinweisen des Verbandes zu den Biotoptypenzuordnung<br />
auseinandergesetzt <strong>und</strong> für die Planfeststellungsbehörde<br />
nachvollziehbar dargelegt, dass die Hinweise nicht zu einer anderen Bewertung<br />
der Auswirkungen des Vorhabens führen.<br />
Die Aktion Fischotterschutz bemängelt weiterhin, dass der Kavernenumbau<br />
in Jemgum in der UVU nicht als kumulative Auswirkung betrachtet wurde,<br />
obwohl ein entsprechender Detaillierungsgrad seit 2006 erreicht war. Der<br />
Einwand ist unberechtigt. Im Rahmen der UVU ist bei der Betrachtung <strong>und</strong><br />
Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens entsprechend der Vor-<br />
schriften des UVPG der Zustand zu ermitteln <strong>und</strong> zu beschreiben, der unmittelbar<br />
vor Beginn der Vorhabensverwirklichung gegeben sein wird, d.h. es ist<br />
der aktuelle Ist-Zustand zu ermitteln. In diesem Ist-Zustand sind die bereits<br />
realisierten Vorhaben enthalten. Diesen Vorgaben entspricht die seitens der<br />
Träger des Vorhabens vorgelegte UVU.<br />
Die Aktion Fischotterschutz hält das Vorhaben darüber hinaus nicht für wasserrahmenrichtlinienkonform,<br />
da die Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen<br />
<strong>und</strong> Fahrrinnenanpassungen zwar bekannt sind, hinsichtlich ihrer<br />
Bedeutung jedoch nicht bewertet werden. Die Zielsetzung der WRRL sei,<br />
unter Berücksichtigung der derzeitigen Nutzung eine Gewässerentwicklung
769<br />
anzustreben, in der die ökologisch wirksamen Strukturen gestärkt werden<br />
<strong>und</strong> die Vernetzung im Gewässersystem berücksichtigt würde.<br />
Die Planfeststellungsbehörde ist anderer Auffassung. Vorhabensbedingt sind<br />
nur geringfügige negative Wirkungen des Vorhabens für die <strong>Wasser</strong>beschaf-<br />
fenheit mit den Qualitätskomponenten Salzgehalt, Temperatur, Nährstoffe,<br />
Schwebstoffe <strong>und</strong> Sauerstoff prognostiziert. Der Grad der Veränderung wurde<br />
mit „0“ („keine Veränderung“) bewertet. Auch für die biologischen <strong>und</strong><br />
chemischen Qualitätskomponenten sind keine deutlichen Auswirkungen<br />
prognostiziert. Sämtliche Auswirkungen sind kurzzeitig <strong>und</strong> örtlich begrenzt.<br />
Lediglich die Fahrrinnenverbreiterung im Maßnahmenbereich „Friesenbrü-<br />
cke“ führt zu einer dauerhaften Flächenveränderung für makrozoobenthische<br />
Arten, die am Fahrwasserrand siedeln (Qualitätskomponente: Makro-<br />
zoobenthos). Betroffen sind Bereiche mit einer geringen Wertigkeit. Die<br />
ehemaligen Randbereiche werden nach der Maßnahme durch die Benthos-<br />
gemeinschaft der Fahrrinne wiederbesiedelt. Bei sämtlichen anderen Qualitätskomponenten<br />
lässt sich in Übereinstimmung mit der Bewertung in der<br />
ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme der Schluss ziehen, dass die<br />
Wirkungen der Maßnahmen zum Ausbauvorhaben, auch vor dem Hinter-<br />
gr<strong>und</strong> der bestehenden Belastungen, prognostisch kaum zu quantifizieren<br />
sind. Somit bewertet die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben als wasser-<br />
rahmenrichtlinienkonform.<br />
Nach Auffassung des Vereins Aktion Fischotterschutz ergibt sich eine abschließende<br />
Beurteilung, ob das Verfahren WRRL-konform sei erst aus einer<br />
kumulativen Betrachtung aller Maßnahmen an der Ems, die zu einer Ände-<br />
rung des Systemverhaltens <strong>und</strong> somit zur Veränderung der Schwebstoffverhältnisse<br />
führen bzw. geführt haben. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
ist auf Basis der vorgelegten Unterlagen eine abschließende Beurteilung der<br />
Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der WRRL möglich. Bereits<br />
genehmigte vorangegangene Maßnahmen, die das System verändert haben,<br />
wurden in der wasserbaulichen Systemanalyse der BAW berücksichtigt. Sie<br />
spiegeln den Ist-Zustand des Gewässers wieder. Eine Betrachtung zukünftiger<br />
Maßnahmen, die sich noch nicht im Ist- Zustand ausgewirkt haben, ist in
770<br />
diesem Zusammenhang aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht erfor-<br />
derlich. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf B.III.3.1.5.3 Bezug genommen.<br />
Weiter wird seitens des Verbandes gefordert, das Projekt Einlagerung von<br />
Erdgas in Jemgum sowie das Projekt Verbesserung des Fahrwassers Eemshaven<br />
– Nordsee <strong>und</strong> die Vertiefung der Außenems auf kumulierende Wirkungen<br />
zu prüfen. In Bezug auf das letztgenannte Projekt wird die Forderung<br />
abgelehnt, da für die geplante Vertiefung der Außenems noch nicht einmal<br />
ein Antrag auf Planfeststellung gestellt ist <strong>und</strong> das Projekt damit noch nicht<br />
hinreichend konkretisiert ist. Die übrigen Projekte wurden hinsichtlich relevanter<br />
kumulativer Wirkungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
entsprechend berücksichtigt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen<br />
unter Ziffer B.III.3.1.5.1 verwiesen.<br />
Darüber hinaus werden die Schlußfolgerungen des Landkreises Leer, dass<br />
dem Schutz des hier genannten Gebietes im Hinblick auf den überwiegend<br />
schlechten Erhaltungszustand <strong>und</strong> seiner eher geringen Repräsentativität für<br />
den Schutz der in ihm vorkommenden Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen eher ge-<br />
ringe Priorität zukommt <strong>und</strong> es deshalb weder als nötig noch als sinnvoll angesehen<br />
wird, über das Verschlechterungsverbot hinaus Anstrengungen zur<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes zu unternehmen,<br />
kritisiert. Die Einstufung des Lebensraumtyps Ästuarien in den Erhaltungszu-<br />
stand C bedeutet nach Auffassung der Aktion Fischotterschutz gerade ein<br />
Herstellungsgebot. Dabei sei das Erhaltungsziel „Entwicklung“ bzw. „Förderung“<br />
von entscheidender Bedeutung <strong>und</strong> trägt als Wiederherstellungsgebot<br />
der FFH-Richtlinie Rechnung, die bei den Lebensraumtypen <strong>und</strong> Habitaten<br />
von Arten anzuwenden ist, deren Erhaltungszustand ungünstig ( C ) ist. Zur<br />
Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes seien diese Entwicklungsmaßnahmen<br />
notwendig. Die Planfeststellungsbehörde hat die Wiederherstellungsmöglichkeiten<br />
der Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen, die mit C eingestuft<br />
sind, überprüft. Wenn der Erhaltungszustand eines Gebietes noch nicht<br />
günstig ist (d.h. noch nicht mit A oder B eingestuft worden ist), ist mit Blick<br />
auf die Erhaltungsziele zusätzlich zu prüfen, ob auch die Wiederherstellungsmöglichkeiten<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes (entsprechend der
771<br />
Zielsetzung der FFH-RL) stabil bleiben werden. Wenn dies der Fall ist, so ist<br />
davon auszugehen, dass die Aussichten, ihn in Zukunft zu verbessern, nicht<br />
beeinträchtigt werden (Leitfaden FFH-VP an B<strong>und</strong>eswasserstraßen, S. 25).<br />
Dies wurde seitens der Planfeststellungsbehörde geprüft. Hinsichtlich der<br />
Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.5.1 verwiesen. Insofern<br />
wurde der Kritik Rechnung getragen.<br />
5.2 Entscheidung <strong>und</strong> Begründung der Entscheidung über die Ein-<br />
wendungen<br />
Nachfolgend wird über die eingegangenen Einwendungen entschieden, so-<br />
weit sie noch nicht in der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der öffentlichen Belange<br />
Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en haben (vgl. B.III.3).<br />
Soweit die Einwendungsführer/ -innen zu öffentlichen Belangen vortragen,<br />
die offensichtlich keine persönliche Betroffenheit erkennen lassen, wird auf<br />
die entsprechenden Ausführungen hinsichtlich der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung<br />
der öffentlichen Belange (B.III.3) verwiesen. Belange der Allgemeinheit<br />
– wie etwa solche des Naturschutzes-, die gegen das Vorhaben sprechen<br />
könnten, können nur diejenigen Einwender geltend machen, deren Gr<strong>und</strong>eigentum<br />
durch das Vorhaben unmittelbar in Anspruch genommen wird. Diese<br />
Voraussetzung liegt hier nicht vor. Eine unmittelbare Inanspruchnahme von<br />
Gr<strong>und</strong>eigentum der Einwender ist zur Verwirklichung des Vorhabens nicht<br />
erforderlich.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden die Einwände des Einwenders E-0002 sowie<br />
E-0003 zurückgewiesen. Es handelt sich hierbei um Einwände allgemeiner<br />
Art, die offensichtlich keine Betroffenheit eigener Belange erkennen lassen.<br />
5.2.1 Einwendungen hinsichtlich befürchteter Schäden<br />
Zahlreiche Einwender befürchten, dass durch die mit dem planfestgestellten<br />
Vorhaben verb<strong>und</strong>enen Arbeiten wie z.B. Rammungen, Baggerungen oder<br />
sonstige mit den Bauarbeiten im Zusammenhang stehende Maßnahmen<br />
(Baustellen-, Umleitungsverkehr, Schwerlastverkehr) an den im Eigentum
772<br />
befindlichen Gebäuden, Bauwerken bzw. Gr<strong>und</strong>stücken Schäden (Risse,<br />
Absackungen) verursacht werden. Diese Befürchtungen werden aus nach-<br />
folgend dargestellten Erwägungen von der Planfeststellungsbehörde nicht<br />
geteilt.<br />
5.2.1.1 Befürchtete Schäden durch den Umbau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke<br />
5.2.1.1.1 (Rammungen, Sprengungen, zusätzliche verkehrliche Belas-<br />
tung durch Umleitungsverkehre)<br />
Die folgenden Einwender/-innen aus Leerort<br />
E-0001<br />
E-0009<br />
E-0010<br />
E-0011<br />
E-0012<br />
E-0013<br />
E-0014<br />
E-0015<br />
E-0016<br />
E-0017<br />
E-0018<br />
E-0021<br />
E-0022<br />
E-0023<br />
E-0024<br />
E-0025<br />
E-0026<br />
E-0027<br />
E-0028<br />
E-0029<br />
E-0030<br />
E-0032
E-0033<br />
E-0034<br />
E-0035<br />
E-0036<br />
E-0039<br />
E-0040<br />
E-0041<br />
E-0043<br />
E-0044<br />
E-0045<br />
E-0046<br />
E-0047<br />
E-0048<br />
E-0049<br />
E-0050<br />
E-0051<br />
E-0052<br />
E-0053<br />
E-0056<br />
E-0063<br />
E-0064<br />
E-0067<br />
E-0068<br />
E-0073<br />
E-0074<br />
E-0080<br />
E-0081<br />
E-0084<br />
E-0085<br />
E-0087<br />
E-0088<br />
E-0093<br />
E-0094<br />
E-0096<br />
773
E-0097<br />
E-0098<br />
E-0122<br />
E-0123<br />
E-0124<br />
E-0125<br />
E-0126<br />
E-0127<br />
E-0128<br />
E-0129<br />
E-0130<br />
E-0131<br />
E-0133<br />
E-0134<br />
E-0137<br />
E-0138<br />
E-0139<br />
E-0140<br />
E-0141<br />
E-0142<br />
E-0143<br />
E-0144<br />
E-0145<br />
E-0146<br />
E-0147<br />
E-0148<br />
E-0183<br />
E-0184<br />
E-0185<br />
E-0186<br />
E-0189<br />
E-0190<br />
E-0191<br />
E-0192<br />
774
775<br />
<strong>und</strong> die folgenden Einwender/-innen aus Bingum:<br />
E-0020<br />
E-0037<br />
E-0038<br />
E-0071<br />
E-0135<br />
E-0136<br />
wie auch die Stadt Leer (E-0101) (hinsichtlich mehrer in ihrem Eigentum<br />
stehender Gebäude in Leerort <strong>und</strong> Bingum) machen mögliche Schäden an<br />
ihren Immobilien geltend, die aufgr<strong>und</strong> von Rammungen <strong>und</strong> Sprengungen<br />
beim Bau der Brücke mittels Vibrationen <strong>und</strong> Erschütterungen entstehen<br />
könnten. Weiterhin befürchten einige Einwender, dass der Baustellenverkehr<br />
(Schwerlastverkehr) zu Vibrationen <strong>und</strong> Erschütterungen <strong>und</strong> dadurch zu<br />
Schädigungen ihres Eigentums führt. Insoweit wird von den Einwendern eine<br />
Beweissicherung an ihren Gebäuden gefordert, sowie die Überlassung der<br />
dazu gehörigen Protokolle.<br />
Erschütterungen <strong>und</strong> Vibrationen aufgr<strong>und</strong> von Bauarbeiten <strong>und</strong> dem damit<br />
im Zusammenhang stehenden Baustellenverkehr sind ausweislich der Stellungnahme<br />
des Büros Steinfeld <strong>und</strong> Partner vom 11. Juli 2007 nur in der<br />
nächsten Umgebung der Baustelle zu erwarten. Bei mehr als 50 Metern<br />
(Baustellenverkehr) resp. 100 Meter (Vibrations- <strong>und</strong> Rammerschütterungen)<br />
zur nächsten Bebauung sind laut dieser Stellungnahme keine Auswirkungen<br />
zu erwarten. Entsprechend äußert sich auch die Niedersächsische Landesbehörde<br />
für Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr (Schreiben vom 03. Juli 2007), wonach<br />
diese davon ausgeht, dass in einem Abstand von mehr als 26 Metern von<br />
der Rammstelle keine Schäden zu befürchten sind.<br />
Weiterhin liegt der Planfeststellungsbehörde ein erschütterungstechnischer<br />
Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech vom 31.03.2009 vor, der aufgr<strong>und</strong> der<br />
konkret durchgeführten Arbeiten die Einwirkungen auf Gebäude prognosti-<br />
ziert. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Einwirkungen der Schwingungsimmissionen<br />
auf die der Jann-Berghaus-Brücke nächstgelegenen Ge-<br />
bäude (Leerort) die Anhaltswerte der einschlägigen DIN 4150, Teil 3 <strong>und</strong> der
776<br />
Erschütterungsrichtlinie des Landes Niedersachsen sogar in einer Maximalbetrachtung<br />
deutlich unterschritten haben. Schäden an Gebäuden im Sinne<br />
einer Gebrauchswertminderung – hervorgerufen durch die direkte dynamische<br />
Belastung – sind demzufolge nicht zu erwarten(Zech, Erschütterungstechnischer<br />
Bericht LE3509.2/01, S. 18).<br />
Die Bebauung in Leerort beginnt erst in einer Entfernung von mehr als 200<br />
Metern vom neuen Brückenpfeiler. Die Bebauung in Bingum ist noch wesentlich<br />
weiter entfernt, da sich der abzureißende <strong>und</strong> der neuzubauende Brückenpfeiler<br />
in Richtung Leerort befindet. Hier befinden sich die nächstgelegenen<br />
Gebäude in einer Entfernung von mehr als 600 Metern. Auch die auf<br />
der Leerorter Seite gelegene Behelfsbrücke ist an keiner Stelle näher als<br />
170 Meter an die Bebauung in Leerort herangerückt. Neu einzurichtende<br />
Baustraßen auf der Leerorter Seite sind mehr als 50 Meter von der beste-<br />
henden Bebauung entfernt. Auf der Bingumer Seite befinden sich keine<br />
Baustraßen.<br />
Dennoch empfiehlt das Büro Steinfeld <strong>und</strong> Partner in der oben genannten<br />
Stellungnahme die Durchführung einer Beweissicherung an den Gebäuden<br />
der Einwender aus Leerort. Diese Empfehlung hat die Planfeststellungsbe-<br />
hörde in der Anordnung (A.II. 4.2) umgesetzt. Nach vorliegenden Informationen<br />
sind die Einwender/-innen aus Leerort in einer Informationsveranstaltung<br />
am 29.11.2007 über die vorgesehene Beweissicherung an ihren Gr<strong>und</strong>stücken<br />
<strong>und</strong> Gebäuden unterrichtet worden. Die Ist-Bestandsaufnahme der Gebäude<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücke der Einwender/-innen aus Leerort wurde vom Sach-<br />
verständigenbüro-Bauwesen Dipl.- Ing. Wilm Andreesen aus Emden vor Beginn<br />
der Bauarbeiten im Dezember 2007 / Januar 2008 vorgenommen. Inso-<br />
weit wird den Forderungen der genannten Einwendungen aus Leerort <strong>und</strong><br />
der Stadt Leer hinsichtlich der Gebäude in Leerort auf Beweissicherung <strong>und</strong><br />
Übergabe der Protokolle stattgegeben.<br />
Inzwischen ist die Beweissicherung an den Häusern der Einwender in Leerort<br />
vom Sachverständigenbüro-Bauwesen Dipl.- Ing. Wilm Andreesen mit<br />
folgendem Ergebnis abgeschlossen:
777<br />
In Bezug auf die Gebäude nachstehend genannter Einwender hat die Be-<br />
weissicherung ergeben, dass keine Schäden festgestellt wurden:<br />
E-0001<br />
E-0011<br />
E-0012<br />
E-0014<br />
E-0015<br />
E-0016<br />
E-0017<br />
E-0023<br />
E-0024<br />
E-0025<br />
E-0026<br />
E-0027<br />
E-0028<br />
E-0032<br />
E-0033<br />
E-0034<br />
E-0035<br />
E-0036<br />
E-0039<br />
E-0046<br />
E-0047<br />
E-0048<br />
E-0049<br />
E-0050<br />
E-0051<br />
E-0052<br />
E-0056<br />
E-0064<br />
E-0067<br />
E-0068<br />
E-0073
E-0074<br />
E-0087<br />
E-0088<br />
E-0098<br />
E-0122<br />
E-0123<br />
E-0124<br />
E-0125<br />
E-0126<br />
E-0127<br />
E-0128<br />
E-0130<br />
E-0131<br />
E-0137<br />
E-0138<br />
E-0142<br />
E-0143<br />
E-0144<br />
E-0145<br />
E-0146<br />
E-0147<br />
E-0148<br />
E-0189<br />
E-0190<br />
778<br />
Aufgr<strong>und</strong> des durchgeführten Beweissicherungsverfahrens konnten Schäden<br />
an den Gebäuden der vorstehend genannten Einwender durch den Gutach-<br />
ter ausgeschlossen werden, so dass die Einwände als unbegründet zurückgewiesen<br />
werden. Dies gilt auch für die Einwände der Einwendungsführer E-<br />
0093 <strong>und</strong> E-0094. Hier ist eine Nachbegehung durch den Gutachter erfolgt,<br />
die keine Veränderung festgestellt hat <strong>und</strong> für die Rechtsnachfolger der ver-<br />
storbenen Einwenderin E-0018. Das entsprechende Gebäude ist unbewohnt.<br />
Schäden wurden nicht festgestellt.
779<br />
An dem Gebäude des Einwenders E-0013 wurde ein nur geringfügiger<br />
Schaden festgestellt. Der Einwender verzichtete in einem Gespräch mit dem<br />
Vorhabensträger am 19.01.2010 aufgr<strong>und</strong> der Geringfügigkeit auf eine<br />
Schadensregulierung.<br />
Hinsichtlich der Gebäude nachstehender Einwender <strong>und</strong> Einwenderinnen<br />
wurde als Ergebnis der Beweissicherung festgestellt, dass kein kausaler Zusammenhang<br />
des Bauvorhabens mit dem Schaden zu erkennen ist. Insoweit<br />
werden die Einwände der folgenden Einwender ebenfalls mangels Begründetheit<br />
zurückgewiesen.<br />
E-0080<br />
E-0081<br />
E-0133<br />
E-0134<br />
E-0139<br />
E-0183<br />
Die Einwender<br />
E-0029<br />
E-0030<br />
E-0045<br />
E-0063<br />
E-0084<br />
E-0085<br />
E-0129<br />
E-0184<br />
E-0185<br />
E-0186<br />
E-0191<br />
E-0192<br />
haben sich mit dem Landkreis Leer als Träger des Vorhabens für den Umbau<br />
der Brücke hinsichtlich der an ihren Gebäuden vorhandenen Schäden geeinigt<br />
<strong>und</strong> ihre Einwendungen hinsichtlich dieses Vortrages zurückgenommen.
780<br />
Die entsprechenden Schreiben liegen der Planfeststellungsbehörde vor. In-<br />
soweit ist über diese Einwände nicht mehr zu entscheiden.<br />
Mit den nachfolgenden Einwendungsführern hat sich der Landkreis Leer laut<br />
Stellungnahme vom 16.12.2011 ebenfalls geeinigt, so dass die Planfeststellungsbehörde<br />
davon ausgeht, dass sich die Einwände erledigt haben.<br />
E-0010<br />
E-0040<br />
E-0041<br />
Hinsichtlich der Einwender<br />
E-0009<br />
E-0021<br />
E-0022<br />
E-0043<br />
E-0044<br />
E-0053<br />
E-0096<br />
E-0097<br />
E-0140<br />
E-0141<br />
aus Leerort gibt es nach Angabe der Vorhabensträger zum Zeitpunkt des<br />
Erlasses des Beschlusses noch keine endgültige Feststellung des Gutachters<br />
zu etwaigen Schäden bzw. deren Regulierung. Mit Schreiben vom<br />
21.12.2011 hat der Landkreis Leer als Träger des Vorhabens für den Umbau<br />
der Brücke sich verpflichtet, den Sachverhalt weiter aufzuklären <strong>und</strong> Einigungen<br />
mit den Einwendern zu erzielen. Sofern keine Einigung erzielt wird,<br />
ist bei der gutachtlichen Feststellung von Schäden an den Gebäuden der<br />
genannten Einwender durch den Träger des Vorhabens zu ermitteln, ob die<br />
Schäden auf das Vorhaben zurückzuführen sind. Sofern der Umbau der<br />
Jann-Berghaus-Brücke als ursächlich für die Schadensverursachung festge-<br />
stellt wird, hat der Landkreis Leer als Träger des Vorhabens für den Umbau
781<br />
der Brücke, eine angemessene Entschädigung für die Beseitigung der Schä-<br />
den zu leisten. In Zweifelsfällen entscheidet die Planfeststellungsbehörde.<br />
Die Forderung auf Beweissicherung seitens der Bingumer Einwender/-innen<br />
<strong>und</strong> der Stadt Leer hinsichtlich der Gebäude auf der Bingumer Seite wird zurückgewiesen.<br />
Nach den vorliegenden Gutachten, denen sich die Planfest-<br />
stellungsbehörde anschließt, sind Schäden auf dieser Emsseite durch die<br />
Brückenbauarbeiten aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernung auszuschließen.<br />
Den Forderungen der Moormerländer Deichacht (E-0065) in Bezug auf die<br />
Benutzung des Teekabfuhrweges als Baustellenzufahrt für den Bau der<br />
Jann-Berghaus-Brücke wurde in der vorläufigen Anordnung in der Nebenbe-<br />
stimmung Nr.3.6. Rechnung getragen. Auf Nachfrage der Planfeststellungsbehörde<br />
sind alle vor Baubeginn der Jann-Berghaus-Brücke angeordneten<br />
Abstimmungen erfolgt. Soweit die Forderungen der Moormerländer Deichacht<br />
sich auf die Wiederherstellung der durch den Bau der Jann-Berghaus-<br />
Brücke in Anspruch genommenen Flächen der Deichacht <strong>und</strong> der Anlegung<br />
des Lagerplatzes beziehen, wird auf die Anordnung A.II.3.5 verwiesen. Ent-<br />
sprechendes gilt hinsichtlich der Forderung auf Entfernung angespülter Gegenstände.<br />
Die von der Unteren Deichbehörde des Landkreises Leer <strong>und</strong> der Moor-<br />
merländer Deichacht (E-0065) angemahnte Aufstellung eines Hochwasserschutzplanes<br />
wurde durch die Träger des Vorhabens umgesetzt (vgl. Anordnung<br />
A.II.3.6).
782<br />
5.2.1.1.2 Befürchtete Schäden durch Umleitungsverkehr<br />
Die Stadt Leer (E-0101) befürchtet, dass durch die auf Gr<strong>und</strong> des Umlei-<br />
tungsverkehrs eintretenden zusätzlichen verkehrlichen Belastungen Schäden<br />
an der gerade erneuerten Ortsdurchfahrt von Bingum im Bereich der L 15 auf<br />
dem Weg von <strong>und</strong> zum Emstunnel eintreten werden. Die komplett sanierte<br />
Ortsdurchfahrt am Bingumer Deich (Straßenbaulast der Stadt Leer) sei bau-<br />
technisch nicht auf die Umleitungsverkehre ausgelegt; es werde mit Schäden<br />
gerechnet, die die Stadt Leer zu tragen hätte. Daher wird eine Entschädigung<br />
sowie gegebenenfalls ein Beweissicherungsverfahren gefordert.<br />
Diese Forderungen werden zurückgewiesen. Der auf Gr<strong>und</strong> der Sperrung<br />
notwendig gewordene Umleitungsverkehr hat sich im Rahmen der Widmung<br />
der Straße vollzogen <strong>und</strong> ist daher hinzunehmen. Landesstraßen sind für<br />
Lkw-Verkehr ausgelegt. Die Nutzung der Umleitungsstrecken erfolgte im<br />
Rahmen des zulässigen Gemeingebrauchs dieser Straßen. Gemäß § 14<br />
FStrG bzw. 15 a NStrG sind die Träger der Straßenbaulast anderer öffentlicher<br />
Straßen verpflichtet, die Umleitung des Verkehrs auf ihren Straßen zu<br />
dulden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Vorhabensträger als<br />
Vorgabe für ihr Verkehrskonzept ausdrücklich festgehalten haben, dass es<br />
nicht zu einer wesentlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens in Bingum<br />
kommen darf. Als wesentlich wurde dabei eine Steigerung von mehr als 25<br />
% festgelegt. An dieser Forderung orientiert haben die Vorhabensträger die<br />
Umleitungsstrecken ausgewiesen. Im Übrigen ist aber auch darauf hinzuwei-<br />
sen, dass die Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke auch verringernde Wirkung<br />
auf den bestehenden Verkehr in Bingum hatte, da ein ansonsten über<br />
die Brücke nach Bingum einfließender Verkehr durch den Emstunnel geleitet<br />
wurde.<br />
Die<br />
Stadt Leer (E-0101)<br />
sowie die Einwender/-innen<br />
E-0025<br />
E-0026<br />
E-0037
E-0038<br />
E-0140<br />
E-0141<br />
E-0184<br />
E-0185<br />
E-0186<br />
783<br />
haben geltend gemacht, dass der durch den Umleitungsverkehr eintretende<br />
zusätzliche Verkehr auf einigen Straßen Erschütterungen auslösen werde,<br />
die sich negativ auf die anliegende in ihrem Eigentum stehende Bebauung<br />
auswirken würde. Sie fordern daher eine Beweissicherung mit entsprechender<br />
Ersatzverpflichtung.<br />
Die Forderung wird zurückgewiesen. Eine Beweissicherung ist in diesem Zusammenhang<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht erforderlich. Nach<br />
sachverständiger Einschätzung des Gr<strong>und</strong>bauingenieurbüros Steinfeld <strong>und</strong><br />
Partner vom 11.07.2007 sind Schäden an den Gebäuden der Einwender<br />
durch Umleitungsverkehre nicht zu erwarten, da ein möglicher Umleitungsverkehr<br />
nur auf dafür ausgewählten öffentlichen Straßen erfolgt. Es ergeben<br />
sich keine besonderen Erschütterungen/Vibrationen, die über die aus der<br />
zulässigen Straßenbelastung erlaubten Zustände hinausgehen. Ersatzver-<br />
pflichtungen werden daher ebenso abgelehnt.<br />
5.2.1.2 Befürchtete Schäden durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
Durch die wasserbaulichen Maßnahmen werden keine Schäden oder Wertminderungen<br />
an Gr<strong>und</strong>stücken, Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Uferdeckwerken,<br />
Deichen <strong>und</strong> Straßen verursacht, sowie keine zusätzlichen Verschlickungen<br />
eintreten.<br />
Der Hinweis des Einwenders E-0066 in Bezug auf befürchtete Schäden an<br />
Leitungen wird in Anordnung A.II.3.1 umgesetzt.
784<br />
5.2.1.2.1 Befürchtete Schäden an Gr<strong>und</strong>stücken, Gebäuden, Betriebs-<br />
einrichtungen, Uferdeckwerken, Deichen <strong>und</strong> Straßen<br />
Die folgenden Einwender/-innen befürchten durch die geplanten wasserbaulichen<br />
Maßnahmen im Bereich Emden, Ledamündung, Weener <strong>und</strong> Papenburg<br />
Einwirkungen auf ihre oder von ihnen gepachtete Gr<strong>und</strong>stücke oder auf<br />
die in ihrem Eigentum stehenden oder von ihnen gemieteten Gebäude, nebst<br />
Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen. Die Einwendungen sind nach Gemeinden<br />
getrennt zur besseren Übersichtlichkeit von Norden nach Süden sowie West<strong>und</strong><br />
Ostufer aufgeführt.<br />
O s t u f e r<br />
Moormerland – Gandersum<br />
E-0082<br />
E-0083<br />
E-0086<br />
W e s t u f e r<br />
Jemgum<br />
E-0054<br />
E-0055<br />
E-0187 (als Pächter einer Gaststätte)<br />
E-0188 (als Pächter einer Gaststätte)<br />
I-0006<br />
O s t u f e r<br />
Leer- Leerort<br />
E-0001<br />
E-0009<br />
E-0010<br />
E-0011<br />
E-0012<br />
E-0013<br />
E-0014<br />
E-0015
E-0016<br />
E-0017<br />
E-0018<br />
E-0021<br />
E-0022<br />
E-0023<br />
E-0024<br />
E-0025<br />
E-0026<br />
E-0027<br />
E-0028<br />
E-0029<br />
E-0030<br />
E-0032<br />
E-0033<br />
E-0034<br />
E-0035<br />
E-0036<br />
E-0037<br />
E-0038<br />
E-0039<br />
E-0040<br />
E-0041<br />
E-0043<br />
E-0044<br />
E-0045<br />
E-0046<br />
E-0047<br />
E-0048<br />
E-0049<br />
E-0050<br />
E-0051<br />
E-0052<br />
E-0053<br />
785
E-0056<br />
E-0063<br />
E-0064<br />
E-0067<br />
E-0068<br />
E-0073<br />
E-0074<br />
E-0080<br />
E-0081<br />
E-0084<br />
E-0085<br />
E-0087<br />
E-0088<br />
E-0093<br />
E-0094<br />
E-0096<br />
E-0097<br />
E-0098<br />
E-0122<br />
E-0123<br />
E-0124<br />
E-0125<br />
E-0126<br />
E-0127<br />
E-0128<br />
E-0129<br />
E-0130<br />
E-0131<br />
E-0133<br />
E-0134<br />
E-0135<br />
E-0136<br />
E-0137<br />
E-0138<br />
786
E-0139<br />
E-0140<br />
E-0141<br />
E-0142<br />
E-0143<br />
E-0144<br />
E-0145<br />
E-0146<br />
E-0147<br />
E-0148<br />
E-0183<br />
E-0184<br />
E-0185<br />
E-0186<br />
E-0189<br />
E-0190<br />
E-0191<br />
E-0192<br />
W e s t u f e r<br />
Leer – Bingum<br />
E-0020<br />
E-0037<br />
E-0038<br />
E-0071<br />
E-0135<br />
E-0136<br />
W e s t u f e r<br />
Weener<br />
Weener-Kirchborgum<br />
787
E-0099<br />
E-0100<br />
788<br />
Die Einwender werden von der Stadt Weener (B-0011) unterstützt, die sich<br />
inhaltlich den Einwendungen anschließt.<br />
Weener<br />
E-0019<br />
E-0111<br />
E-0165<br />
E-0181<br />
Weener-Stapelmoor<br />
E-0182
O s t u f e r<br />
Westoverledingen<br />
Westoverledingen - Kloster Muhde<br />
E-0179<br />
E-0180<br />
Westoverledingen - Driever<br />
E-0152<br />
E-0153<br />
Westoverledingen – Dorenborg<br />
E-0154<br />
E-0155<br />
E-0156<br />
E-0157<br />
E-0158<br />
Westoverledingen – Weekeborg<br />
E-0159<br />
Westoverledingen – Grotegaste<br />
E-0008<br />
E-0168<br />
Westoverledingen – Coldemüntje<br />
E-0117<br />
E-0118<br />
E-0160<br />
E-0164<br />
E-0169<br />
E-0170<br />
Westoverledingen- Hilkenborg<br />
E-0107<br />
789
E-0108<br />
E-0115<br />
E-0116<br />
E-0150<br />
E-0151<br />
Westoverledingen –Mark<br />
E-0102<br />
E-0103<br />
E-0104<br />
E-0105<br />
E-0109<br />
E-0110<br />
E-0112<br />
E-0113<br />
E-0114<br />
E-0119<br />
E-0120<br />
E-0161<br />
E-0165<br />
Westoverledingen - Mitling<br />
E-0121<br />
790
Westoverledingen – Völlen<br />
E-0106<br />
E-0162<br />
E-0163<br />
E-0166<br />
E-0167<br />
E-0171<br />
E-0172<br />
E-0173<br />
E-0174<br />
E-0175<br />
E-0176<br />
E-0177<br />
E-0178<br />
791<br />
Die folgenden Einwender/-innen befürchten, dass es auf Gr<strong>und</strong> der wasserbaulichen<br />
Maßnahmen zu Schäden an ihren Betriebseinrichtungen (Gebäu-<br />
de, Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> sonstige Betriebseinrichtungen) kommen wird.<br />
Jemgum<br />
E-0006<br />
Von der Gemeinde Jemgum (B-0016) wird eine kostenfreie Beweissicherung<br />
(Umkehr der Beweislast) gefordert. Durch die Emsvertiefungsmaßnahmen<br />
besteht nach Ansicht der Gemeinde die Möglichkeit, dass sich Verände-<br />
rungen (Versackungen) an Hausobjekten ergeben. Die Forderung wird zurückgewiesen.<br />
Nach den vorliegenden gutachtlichen Aussagen können Gebäudeschäden<br />
durch die Verwirklichung dieses Vorhabens zweifelsfrei ausgeschlossen<br />
werden.
Westoverledingen - Völlen<br />
E-0059<br />
E-0062<br />
E-0069<br />
E-0078<br />
E-0089<br />
E-0092<br />
E-0095<br />
792<br />
Auch die Stadt Weener (B-0011) <strong>und</strong> die Gemeinde Westoverledingen<br />
(B-0020) befürchten Schäden für ihre an der Ems gelegenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />
<strong>und</strong> Immobilien durch die wasserbaulichen Maßnahmen. Die Stadt Leer<br />
(E-0101) fordert, dass Schäden, wie z. B. Versackungen an der Festung<br />
Leerort <strong>und</strong> anderen vorhandenen Naturdenkmälern zu vermeiden sind. Die<br />
Befürchtungen sind unbegründet. Die Forderungen werden daher zurückge-<br />
wiesen.<br />
Konkret wird von allen vorstehend genannten Einwender/-innen vorgetragen,<br />
dass durch die wasserbaulichen Maßnahmen Setzungen (Risse) an den in<br />
ihrem Eigentum stehenden oder von ihnen bewohnten bzw. bewirtschafteten<br />
Gebäuden, Betriebseinrichtungen <strong>und</strong> den an ihren Gr<strong>und</strong>stücken angren-<br />
zenden oder in der Nähe sich befindlichen Deichen <strong>und</strong> Uferdeckwerken<br />
hervorgerufen werden. Es wird seitens der Einwender/-innen befürchtet, dass<br />
die vorhabensbedingte Tideveränderung eine negativ wirkende Gr<strong>und</strong>was-<br />
serstandsänderung nach sich ziehe <strong>und</strong> es dadurch zu Versackungen an<br />
Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Gr<strong>und</strong>stücken, Deichen <strong>und</strong> nahe gelege-<br />
nen Straßen kommen werde. Es werden daher Beweissicherungsmaßnahmen<br />
an den Gebäuden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücken sowie eine Aktivierung <strong>und</strong> die<br />
Neueinrichtung von Messstellen <strong>und</strong> Peilbrunnen gefordert, wobei die Auswertung<br />
der dadurch gewonnenen Daten durch eine behördliche oder unabhängige<br />
Stelle (z.B. das NLWKN) erfolgen soll. Des Weiteren wird befürchtet,<br />
dass durch die Maßnahmen eine erhöhte Gr<strong>und</strong>bruchgefahr eintreten werde.<br />
Im Einzelnen wird geltend gemacht, dass durch die Vertiefung <strong>und</strong>/oder Ver-
793<br />
breiterung des Flussbettes neue Bodenschichten angeschnitten bzw. im Bö-<br />
schungsbereich freigelegt werden. Dadurch würden „Widerlager“, die die<br />
Ufer seitlich stützen, weggeräumt. Dieser Effekt werde verstärkt durch<br />
Uferabbrüche, die sich aufgr<strong>und</strong> erhöhter Fließgeschwindigkeit einstellten. All<br />
dies hätte auch Negativauswirkungen auf die Deichsicherheit.<br />
Diese Bedenken werden vom LBU <strong>und</strong> dem Verein De Dyklopers e. V.<br />
(N-0009) geteilt. Seitens des Einwenders I-0005 wird sich der Befürchtung<br />
des vermehrten Uferabbruchs <strong>und</strong> der Auswirkungen auf die Deichsicherheit<br />
angeschlossen.<br />
Soweit von den Einwendern zu bereits bestehenden Schäden vorgetragen<br />
wird, ist der Hinweis zu geben, dass hierzu innerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens<br />
keine Aussage getroffen werden kann, da vorliegend ent-<br />
sprechend der gesetzlichen Voraussetzungen allein die Genehmigungsfähigkeit<br />
der von den Trägern des Vorhabens beantragten Maßnahmen geprüft<br />
wird. Etwaige Auswirkungen früherer Ausbauvorhaben waren in den vorangegangenen<br />
Verfahren darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten. Prüfungsgegenstand<br />
ist, ob das mit diesem Beschluss planfestgestellte Vorhaben die von den<br />
Einwendern dargelegten Schäden verursachen könnte bzw., ob sich bereits<br />
bestehende Schädigungen durch das Vorhaben verschlimmern könnten.<br />
Die von den Trägern des Vorhabens beantragten wasserbaulichen Maßnahmen,<br />
bewirken nach den vorliegenden Gutachten der BAW keine negativen<br />
Veränderungen an Gr<strong>und</strong>stücken, Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Stra-<br />
ßen <strong>und</strong> Deichen. Diese Prognosen der BAW, die von der Planfeststellungsbehörde<br />
geteilt werden, wurden für das Gesamtvorhaben erarbeitet. Sie gel-<br />
ten unabhängig vom jeweiligen Maßnahmebereich, d.h. sowohl für die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen in Weener <strong>und</strong> Leer, als auch für die nun erstmals<br />
überprüften Bereiche in Emden <strong>und</strong> in Papenburg. Der genaue Standort der<br />
Bauwerke ist demzufolge nicht relevant. Die in den aufgeführten Einwendungen<br />
erhobenen Forderungen werden auf Basis der Gutachten insgesamt hinsichtlich<br />
aller gegen die wasserbaulichen Maßnahmen vorgebrachten Bedenken<br />
zurückgewiesen.
794<br />
Hierbei kann auch dahinstehen, ob es sich bei den Einwendern um die Ei-<br />
gentümer der jeweiligen Gr<strong>und</strong>stücke handelt bzw. ob Mieter oder Pächter<br />
entsprechende Rechtspositionen geltend machen können, da eine vorhabensbedingte<br />
Beeinträchtigung der Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> ihrer Aufbauten im Sinne<br />
des Vortrags der Einwendungsführer jedenfalls ausgeschlossen werden<br />
kann. Dies ergibt sich aus nachfolgenden Erwägungen:<br />
Zu den Einzelheiten der Veränderungen der hydrologischen Kenngrößen<br />
wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.1.2 verwiesen.<br />
Vorhabensbedingte Auswirkungen durch veränderten Tidenhub<br />
Im Ergebnis sind für die von den wasserbaulichen Maßnahmen betroffenen<br />
Bereiche für den Tidenhub ausbaubedingte Veränderungen von maximal<br />
1-2 cm von der BAW prognostiziert worden. Die von einzelnen Einwendern/innen<br />
genannte Veränderung von 70 cm ist daher unrichtig.<br />
Welche Auswirkungen diese Veränderung des Tidenhubs auf das Gr<strong>und</strong>-<br />
wasserregime haben wird ist von der BAW in einer ergänzenden Stellungnahme<br />
vom 16.07.2007 beantwortet worden. Es wurde in diesem Schreiben<br />
dargelegt, dass aufgr<strong>und</strong> der prognostizierten Änderung des mittleren Tideniedrigwassers<br />
<strong>und</strong> des mittleren Tidehochwassers um 1 cm die daraus be-<br />
dingten Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen im unmittelbaren Uferbereich maximal<br />
ebenfalls 1 cm betragen können. Mit zunehmender Entfernung zum<br />
Flussufer werden diese minimalen Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen nach<br />
Aussage der BAW in Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen auf Null auslaufen<br />
(Stellungnahme der BAW vom 16.07.2007 S.4). Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen<br />
von weniger als 1 cm können in Gr<strong>und</strong>wassermessstellen unter<br />
Berücksichtigung der natürlichen Gr<strong>und</strong>wasserstandsschwankungen messtechnisch<br />
nicht erfasst werden (Stellungnahme der BAW vom 16.07.2007<br />
S.4). Daher würden Gr<strong>und</strong>wasserstandsmessungen, die teilweise von den<br />
oben genannten Einwendern/-innen gefordert wurden, nach den vorliegenden<br />
Prognosen keinerlei Veränderungen aufzeigen <strong>und</strong> die Forderung auf<br />
spezielle Einrichtung dieser auf den Gr<strong>und</strong>stücken wird daher auch wegen
795<br />
mangelnder Aussagekräftigkeit der so zu gewinnenden Daten zurückgewie-<br />
sen.<br />
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ein sogenanntes Monitoring hin-<br />
sichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen durchgeführt wird. Das <strong>Wasser</strong><strong>und</strong><br />
Schifffahrtsamt Emden hat in Abstimmung mit den von der B<strong>und</strong>esan-<br />
stalt für <strong>Wasser</strong>bau (BAW) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (BfG)<br />
erarbeiteten Vorgaben am 1.11.2007 ein Konzept vorgelegt, in dem vorge-<br />
schlagen wird, vor, während <strong>und</strong> in der Folge der beantragten Anpassungsmaßnahmen<br />
hydrologische Messungen durchzuführen. Hierzu werden in der<br />
Ems beginnend ab Papenburg bis Emden 25 Messstellen betrieben, an denen<br />
die <strong>Wasser</strong>stände, Strömungsgeschwindigkeiten, Salz- <strong>und</strong> Schweb-<br />
stoffgehalte <strong>und</strong> sonstige morphologische Veränderungen erfasst werden<br />
sollen. Die Messungen sind entsprechend der Anordnung A.II.4.1 im Januar<br />
2008 begonnen worden. Sie werden 10 Jahre stattfinden, wobei eine Verlängerung<br />
bzw. Verkürzung möglich ist, wenn sich die Notwendigkeit hierfür aus<br />
der Entwicklung der gemessenen bzw. untersuchten Bedingungen ergibt.<br />
Über diese Verlängerungen oder Verkürzungen entscheidet die Planfeststel-<br />
lungsbehörde im Einvernehmen mit der Projektgruppe „Einvernehmen Jade/Ems“<br />
des NLWKN.<br />
Die vorhabensbedingten Änderungen der Gr<strong>und</strong>wasserstände sind nach<br />
Aussage der BAW derart gering, dass weder flussnah noch in größerer Entfernung<br />
vom Ufer Setzungen des Baugr<strong>und</strong>s zu erwarten sind. Folglich werden<br />
die geplanten Anpassungsmaßnahmen keine Auswirkungen auf die<br />
Bauwerksstabilität, sowie die Deichsicherheit haben (Stellungnahme der<br />
BAW vom 16.07.2007 S.6).<br />
Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der Auffassung der BAW, der sich die Planfeststellungsbehörde<br />
anschließt, sind Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen<br />
oder sonstigen Betrieben, Deichen <strong>und</strong> sonstigen Bauwerken durch veränderten<br />
Tidenhub damit auszuschließen. Auch mit einer Verstärkung des Eintrages<br />
von <strong>Wasser</strong> in die Keller ist daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu rechnen. Von den Trägern des Vorhabens sind auch
796<br />
keine Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen geplant, so dass hieraus keine der befürch-<br />
teten Schäden eintreten können.<br />
Hinsichtlich des Vortrags der befürchteten zusätzlichen Überflutung der<br />
Deichvorlandsflächen wird auf die Ausführungen unter B.III.3.2.4 sowie<br />
B.III.3.2.1 verwiesen.<br />
Veränderungen der Fließgeschwindigkeiten<br />
Veränderungen des Baugr<strong>und</strong>s aufgr<strong>und</strong> veränderter Fließgeschwindigkeit<br />
<strong>und</strong> daraus entstehender Schäden an Baulichkeiten sowie Uferabbrüche sind<br />
aufgr<strong>und</strong> der von der BAW prognostizierten Auswirkungen ebenso nicht zu<br />
befürchten.<br />
Es ist von ausbaubedingten Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten in<br />
einer Größenordnung von ± 0,05 m/s auszugehen, die lokal insbesondere im<br />
Nahbereich des Ausbaus auch Werte von ± 10-15 cm/s erreichen können.<br />
Aus dieser Aussage der BAW ergibt sich, dass die ausbaubedingten Ände-<br />
rungen im Wesentlichen nur im Nahbereich der Baggerflächen auftreten.<br />
Eine Auswaschung von Sanden aus tieferen Bodenschichten oder Schäden<br />
an Deckwerken ist daher nicht zu befürchten.<br />
Auch dadurch, dass durch die wasserbaulichen Maßnahmen<br />
− im Bereich Leer eine Verschiebung der Fahrrinne nach Osten um bis zu<br />
21 m stattfinden wird<br />
− im Bereich Weener die bedarfsweise herzustellende tiefe Fahrrinne um<br />
bis zu ca. 30 m nach Osten verschoben wird <strong>und</strong><br />
− im Bereich Papenburg die Fahrrinne 8 m näher ans Völlener Ufer (Ostufer)<br />
heranreichen wird,<br />
ist kein Deckwerkschaden zu befürchten. Die Veränderung der Fließgeschwindigkeiten<br />
wird sich nicht bis zu den Deckwerken in messbarer Größe<br />
auswirken Im Ergebnis werden alle wasserbaulichen Maßnahmen keine Be-<br />
schädigungen des Deckwerkes nach sich ziehen, so dass auch keine Schäden<br />
an den dahinter liegenden Gr<strong>und</strong>stücken entstehen können.
Gr<strong>und</strong>bruchgefahr<br />
797<br />
Auch eine Steigerung der Gr<strong>und</strong>bruchgefahr (durch Anschneiden neuer Bo-<br />
denschichten, Freilegung von Böschungsbereichen, Verlagerung oder Aus-<br />
waschung von Fließsanden) wie von den oben genannten Einwendern/<br />
-innen aus Weener <strong>und</strong> Westoverledingen sowie Völlen, dem LBU bzw.<br />
dem Verein De Dyklopers (N-009) sowie vom Einwender E-0048 für den<br />
Bereich Leer befürchtet ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht begründet.<br />
Maßnahmebereich Leerort:<br />
Seitens des Einwender E-0048 wird geltend gemacht, dass durch die Verlegung<br />
<strong>und</strong> Vertiefung des Fahrwassers um 21 m in Richtung Leerort der<br />
Leerorter Uferbereich künftig steil abfalle <strong>und</strong> gerade im Falle von Schiffsüberführungen<br />
oder Sturmfluten die Gefahr des Absinkens/Abspaltens von<br />
Land bestehe. Es bestände die Gefahr eines Gr<strong>und</strong>bruches. Zu dieser Befürchtung<br />
hat die Planfeststellungsbehörde die technische Abteilung der<br />
WSD <strong>Nordwest</strong> um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 07.10.2008<br />
ist die Situation im Bereich Leer durch diese folgendermaßen beurteilt wor-<br />
den:<br />
Aus dem Querschnitt C.2.10 der Antragsunterlagen ergibt sich, dass in<br />
die Böschung durch die wasserbauliche Maßnahme nicht eingegriffen<br />
wird. Der geringe Eingriff in die Sohle wird die vorhandenen natürli-<br />
chen Böschungsneigungen nicht verändern <strong>und</strong> die kaum messbaren<br />
punktuell auftretenden Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
könnten keine Bodenumlagerungen auslösen. Gr<strong>und</strong>brüche jeglicher<br />
Art sind auszuschließen. Hydrodynamische Bodenbewegungen sind<br />
nicht zu erwarten. Eine Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserfließgeschwin-<br />
digkeiten <strong>und</strong> damit auch der hydraulischen Gradienten gegenüber<br />
dem Istzustand wird nicht eintreten. Eine erhöhte Gefährdung von<br />
Uferböschungen durch Bodenaustrag ist nicht zu erwarten.<br />
Die Möglichkeit der Übertragung von Schwingungen aus dem Schiffsverkehr<br />
wird für den Bereich Leerort für nicht möglich betrachtet, jedenfalls<br />
würden durch Schiffsverkehr hervorgerufene Schwingungen<br />
nicht zu Veränderungen des Baugr<strong>und</strong>es führen.
798<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat keinerlei Veranlassung an dieser Beurteilung<br />
der Maßnahmen im Bereich Leerort zu zweifeln. Die seitens des Ein-<br />
wender E-0048 geltend gemachten Bedenken werden daher zurückgewiesen.<br />
Maßnahmebereich Weener:<br />
Die Einwendungen aus Weener <strong>und</strong> Westoverledingen (ausgenommen die<br />
Einwendungen aus Völlen, die nachstehend in Zusammenhang mit dem<br />
Maßnahmebereich Papenburg behandelt werden):<br />
E-0008<br />
E-0019<br />
E-0099<br />
E-0100<br />
E-0102<br />
E-0103<br />
E-0104<br />
E-0105<br />
E-0107<br />
E-0108<br />
E-0109<br />
E-0110<br />
E-0111<br />
E-0112<br />
E-0113<br />
E-0114<br />
E-0115<br />
E-0116<br />
E-0117<br />
E-0118<br />
E-0119<br />
E-0120<br />
E-0121<br />
E-0150<br />
E-0151
E-0152<br />
E-0153<br />
E-0154<br />
E-0155<br />
E-0156<br />
E-0157<br />
E-0158<br />
E-0159<br />
E-0160<br />
E-0161<br />
E-0164<br />
E-0165<br />
E-0168<br />
E-0169<br />
E-0170<br />
E-0179<br />
E-0180<br />
E-0181<br />
E-0182<br />
799<br />
N-0009 (LBU & Dyklopers) betreffen konkret den wasserbaulichen Bereich<br />
Weener. Es wird behauptet, dass durch Verlegung des Fahrrinne um 30 m<br />
nach Osten die Gr<strong>und</strong>bruchgefahr steige. Die Planfeststellungsbehörde hat<br />
die technische Abteilung der WSD <strong>Nordwest</strong> zur Frage der Gr<strong>und</strong>bruchgefahr<br />
in diesem Bereich um Stellungnahme gebeten, der sie mit Schreiben<br />
vom 13.09.2007 nachgekommen ist. Dieses Schreiben enthält folgende<br />
Aussagen:<br />
Nach den vorgelegten Querschnitten in den Antragsunterlagen lassen<br />
sich keine Gefährdungen der Uferböschungen vermuten. Es sollen die<br />
gleichen Böschungsneigungen wieder hergestellt werden. Böschungsrutschungen<br />
sind in keinem Bereich der Ems bekannt. Außerdem lie-
800<br />
gen die Baggerstellen so weit weg von der Böschung, dass die tiefere<br />
Sohle keine Auswirkungen auf die Standsicherheit haben wird.<br />
Setzungsschäden infolge von Fließsanden sind an der Unterems nicht<br />
bekannt. Keinesfalls ist ein schluffiger Sand, wie im betreffenden Be-<br />
reich vorhanden, automatisch ein Fließsand. Die Wahrscheinlichkeit<br />
des Auftretens von „Fließsanden“ ist äußerst gering.<br />
Die Strömungsgeschwindigkeiten im Maßnahmenbereich Weener reduzieren<br />
sich nach dem BAW-Gutachten vom Januar 2007, so dass<br />
auch diesbezüglich keine Böschungsrutschungen oder Uferabbrüche<br />
zu befürchten sind.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der mit den Tidenhubänderungen gekoppelten geringsten<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen werden sich die Gr<strong>und</strong>wasserfließ-<br />
geschwindigkeiten <strong>und</strong> damit auch die hydraulischen Gradienten gegenüber<br />
dem Ist-Zustand nicht messbar verändern. Dadurch ist keine<br />
Veränderung hydrodynamischer Bodenbewegungen zu erwarten.<br />
Ebenso werden sich die Gr<strong>und</strong>wasserfließgeschwindigkeiten <strong>und</strong> da-<br />
mit auch die hydraulischen Gradienten gegenüber dem Ist-Zustand<br />
nicht messbar verändern. Daraus ist keine Gefährdung von Uferbö-<br />
schungen durch Bodenaustrag zu erwarten.<br />
Zusammenfassend liegen damit keine Anhaltspunkte für eine erhöhte<br />
Gr<strong>und</strong>bruchgefahr im Maßnahmebereich Weener vor. Mithin werden die ge-<br />
nannten Einwendungen den Bereich Weener betreffend zurückgewiesen.<br />
Maßnahmebereich Papenburg:<br />
Auch für den Maßnahmebereich Papenburg in dem die Fahrrinne 8 m näher<br />
an den Westoverledinger Ortsteil Völlen verlegt wird, werden seitens der Völlener<br />
Einwender<br />
E-0059<br />
E-0062<br />
E-0069<br />
E-0078<br />
E-0089<br />
E-0092
E-0095<br />
E-0106<br />
E-0162<br />
E-0163<br />
E-0166<br />
E-0167<br />
E-0171<br />
E-0172<br />
E-0173<br />
E-0174<br />
E-0175<br />
E-0176<br />
E-0177<br />
E-0178<br />
801<br />
Befürchtungen erhoben, dass es durch die wasserbauliche Maßnahme zu<br />
einer schadensverursachenden Verlagerung oder Auswaschung von Fließsanden<br />
kommen wird. Auch zu diesem Maßnahmebereich hat die Planfest-<br />
stellungsbehörde daher eine ergänzende Stellungnahme der technischen<br />
Abteilung der WSD <strong>Nordwest</strong> eingeholt. Mit Schreiben vom 6.10.2008 ist<br />
von ihr folgende Bewertung der Situation abgegeben worden:<br />
In Völlen steht dem vorhandenem Tidenhub infolge der Anpassungs-<br />
maßnahmen eine Tidenhubänderung von lediglich maximal 1-2 cm<br />
gegenüber (Absenkung des Tideniedrigwassers unter 1 cm).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der mit den Tidenhubänderungen gekoppelten geringsten<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen werden sich die Gr<strong>und</strong>wasserfließgeschwindigkeiten<br />
<strong>und</strong> damit auch die hydraulischen Gradienten gegenüber<br />
dem Ist-Zustand nur nicht messbar verändern. Daraus ist keine<br />
Veränderung hydrodynamisch bedingter Bodenbewegungen zu erwarten.<br />
Ebenso werden sich die Gr<strong>und</strong>wasserfließgeschwindigkeiten <strong>und</strong><br />
damit auch die hydraulischen Gradienten gegenüber dem Ist-Zustand
802<br />
nicht messbar verändern. Daraus ist keine erhöhte Gefährdung von<br />
Uferböschungen durch Bodenaustrag zu erwarten.<br />
Setzungsschäden infolge von Fließsanden sind an der Unterems nicht<br />
bekannt. Keinesfalls ist ein schluffiger Sand, wie im betreffenden Bereich<br />
vorhanden, automatisch ein Fließsand. Die Wahrscheinlichkeit<br />
des Auftretens von „Fließsanden“ ist äußerst gering.<br />
Gemäß Gutachten der BAW werden sich die Strömungsgeschwindigkeiten<br />
im Eingriffsbereich Völlen kaum verändern. Hiernach sind auch<br />
keine Böschungsrutschungen oder Uferabbrüche zu befürchten.<br />
Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an, so dass im<br />
Ergebnis auch für den Bereich Völlen vorhabensbedingt keine erhöhte Ge-<br />
fährdungslage auf Gr<strong>und</strong> verlagerter oder ausgewaschener Fließsande besteht.<br />
Eine Steigerung der Gr<strong>und</strong>bruchgefahr (durch Anschneiden neuer Bo-<br />
denschichten, Freilegung von Böschungsbereichen, Verlagerung oder Auswaschung<br />
von Fließsanden) im Bereich Westoverledingen - Völlen ist nach<br />
Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht begründet. Die Einwendungen<br />
werden zurückgewiesen.<br />
Erhöhung der Sturmflutgefahr<br />
Die von einigen Einwendern/-innen befürchtete Erhöhung der Sturmflutgefahr<br />
ist nicht gegeben. Die B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau hat überprüft, ob <strong>und</strong><br />
wie sich die geplanten Ausbaumaßnahmen auf die Sturmflutscheitelwasserstände<br />
auswirken. Als Ergebnis hat sie in der Planunterlage K festgehalten,<br />
dass durch die hier zu überprüfenden Maßnahmen eine Veränderung der<br />
Sturmflutscheitelwasserstände von ± 2 cm eintreten wird. Eine Veränderung<br />
des bestehenden Hochwasserschutzniveaus tritt dadurch nicht ein. Insge-<br />
samt werden von der BAW die Maßnahmen als hochwasserneutral bewertet.<br />
Dieser Bewertung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Im Übrigen<br />
wird auf die Ausführungen unter B.III.3.1.2.2 verwiesen.
803<br />
Die Gewährleistung der Deichsicherheit wurde bejaht (vgl. entsprechende<br />
Ausführungen unter B.III.3.2.4).<br />
Beweissicherung<br />
Mangels Rechtsgr<strong>und</strong>lage besteht kein Anspruch auf die von den Einwendern/-innen<br />
geforderte Beweissicherung an ihrem Gebäuden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stü-<br />
cken, hierzu gehört auch die geforderte Einrichtung von Mess- <strong>und</strong> Peilbrunnen.<br />
Nach der Rechtsprechung sind Beweissicherungsmaßnahmen nur er-<br />
forderlich, wenn sich aufgr<strong>und</strong> besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit<br />
abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten<br />
werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (BVerwG, Urteil<br />
vom 22.11.2000 – 11 C 2.00; OVG Lüneburg Urteil vom 20.03.2003 – 7 KS<br />
2667/01). Diese Sachlage ist hier aus vorstehend ausgeführten Erwägungen<br />
nicht gegeben. Die Prognosen der BAW werden wie dargelegt durch ein Mo-<br />
nitoring dokumentiert. Die Forderung der Einwender/-innen E-0059, E-0062,<br />
E-0069, E-0078, E-0089, E-0092, E-0095 die Messdaten einer Beweissiche-<br />
rung unaufgefordert über den Entwässerungsverband Völlen zur Verfügung<br />
gestellt zu bekommen wird zurückgewiesen, da keine Beweissicherung<br />
durchgeführt wird.<br />
Schadensersatzansprüche<br />
Soweit von den Einwendern/-innen gefordert wird, schon jetzt Schadenser-<br />
satzansprüche für den Fall doch eintretender negativer Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen<br />
festzulegen, wird auf den Ziffer A.III. verwiesen. Hier ist folgendes<br />
geregelt:<br />
Für den Fall, dass sich die der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses<br />
zugr<strong>und</strong>e liegenden Verhältnisse wesentlich ändern sollten, bleiben weitere<br />
Anordnungen vorbehalten, die erforderlich sind, um eine Beeinträchtigung<br />
des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten oder auszugleichen.<br />
Sollten nicht vorhersehbare nachteilige Wirkungen des Vorhabens oder der<br />
diesem Planfeststellungsbeschluss entsprechenden Anlagen auf das Wohl<br />
der Allgemeinheit oder auf das Recht eines anderen auftreten, bleibt die An-
804<br />
ordnung weiterer Einrichtungen <strong>und</strong> Maßnahmen, welche die nachteiligen<br />
Wirkungen verhüten oder ausgleichen, vorbehalten. Sind solche Einrichtungen<br />
oder Maßnahmen oder die Unterhaltung der Einrichtungen, mit denen<br />
die nachteiligen Wirkungen auf das Recht eines anderen verhütet oder ausgeglichen<br />
werden können, wirtschaftlich nicht gerechtfertigt oder mit dem<br />
Vorhaben nicht vereinbar, so wird zugunsten des Berechtigten eine angemessene<br />
Entschädigung in Geld festgesetzt. Die Entscheidung darüber obliegt<br />
in jedem Einzelfall der Planfeststellungsbehörde.<br />
Darüber hinaus gehende Forderungen werden zurückgewiesen.<br />
Nach Darlegung der Stadt Weener (B-0011) liegen mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />
der Stadt direkt an der Ems. Inwieweit sich die Ausbaggerungsarbeiten auf<br />
die Bausubstanz anliegender Gebäude auswirken, kann zum derzeitigen<br />
Zeitpunkt von der Stadt nicht beurteilt werden. Deshalb meldet die Stadt vorsorgliche<br />
Bedenken an <strong>und</strong> behält sich Schadenersatzforderungen vor. Be-<br />
troffen sind das Freibad (Flurstück 101/25) <strong>und</strong> das Klärwerk (Flurstück<br />
13/27 u. ä.) sowie der Bauhof (Teil aus Flurstück 23/10), alle Gemarkung<br />
Weener. Die Stadt beantragt ein Beweissicherungsverfahren. Der Antrag<br />
wird aus oben angeführten Gründen abgelehnt. Unter Verweis auf das den<br />
Antragsunterlagen beiliegende Gutachten der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau<br />
(BAW) zu möglichen Auswirkungen des Vorhabens sind Schäden an Gr<strong>und</strong>stücken<br />
<strong>und</strong> Gebäuden Dritter auszuschließen. Lt. Gutachten beträgt der<br />
zusätzliche Tidenhub max. 2 cm. Das Erfordernis einer Beweissicherung besteht<br />
somit nicht.<br />
Für die Baulichkeiten der HuT werden vorsorglich Bedenken durch die Stadt<br />
wegen des öffentlichen Interesses erhoben. Auch hier wird Namens <strong>und</strong> im<br />
Auftrag der HuT ein Beweissicherungsverfahren für die Dockschleuse (Flurstücke<br />
16/10 – 16/13, 129/5, 129/11 – 129/14 sowie 101/26), das Betriebsgebäude<br />
(Restaurant) am Sportboothafen (Flurstück 113/8), Gerätehauptdepot<br />
(Flurstück 23/10) beantragt. Schadensersatzansprüche werden vorbehalten.<br />
Auch in diesem Zusammenhang besteht aus Sicht der Planfeststel-<br />
lungsbehörde kein Erfordernis für die Durchführung einer Beweissicherung.
805<br />
Schäden an Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäuden können aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden<br />
Gutachten ausgeschlossen werden. Der Antrag wird daher zurückgewiesen.<br />
Antrag auf Umkehr der Beweislast<br />
Die vom Einwender E-0182 beantragte Festlegung der Umkehr der Beweis-<br />
last wird zurückgewiesen. Da nach den vorliegenden Gutachten keine Schadensverursachung<br />
durch die hier beantragten Ausbaumaßnahmen zu befürchten<br />
sind, sieht die Planfeststellungsbehörde keine Veranlassung von der<br />
allgemeinen Beweislastverteilung abzuweichen. Das gilt auch für die Forderung<br />
des Einwenders E-0182, die Unterlagen um den Aspekt zu ergänzen,<br />
wie Schäden behandelt <strong>und</strong> ausgeglichen werden. Für diese Forderung gibt<br />
es aus oben dargelegten Erwägungen keine Rechtsgr<strong>und</strong>lage. Sie wird zu-<br />
rückgewiesen.<br />
5.2.1.2.2 Befürchtete Schäden durch Verschlickungen<br />
Seitens verschiedener Einwender/-innen wurden Befürchtungen geäußert,<br />
dass sich durch die wasserbaulichen Maßnahmen die bestehende Verschlickungssituation<br />
verschlimmern wird. Teilweise wurde auch schon die bestehende<br />
Verschlickungssituation als unzumutbar kritisiert. Insoweit wird darauf<br />
hingewiesen, dass innerhalb dieses Planfeststellungsbeschlusses nur bewer-<br />
tet werden kann, ob durch die beantragten Maßnahmen Verschlechterungen<br />
eintreten werden. Verschlechterungen durch vergangene Ausbaumaßnah-<br />
men können innerhalb dieses Beschlusses nicht bewertet werden.<br />
Aus systematischen Gründen wurden die erhobenen Einwendungen zu<br />
-.Verschlickungen von landwirtschaftlichen Flächen unter dem Gliederungspunkt<br />
B.III.5.2.4.2<br />
- Fischereigefährdende Verschlickungen unter dem Gliederungspunkt<br />
B.III.5.2.5<br />
- Verschlickungen von Anlagen der Deich-, <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbänden<br />
unter dem Gliederungspunkt B.III.5.2.72<br />
- Verschlickungen von Häfen <strong>und</strong> Schiffen unter dem Gliederungspunkt<br />
B.III.5.2.8.2
ehandelt.<br />
806<br />
Von den Einwender/-innen<br />
E-0187 <strong>und</strong> E-0188<br />
wurde die Erleidung eines wirtschaftlichen Schadens durch erhöhte Tidewasserstände<br />
geltend gemacht. Die Terrasse der von den Einwendern betriebenen<br />
Gaststätte in Jemgum sei in den letzten Jahren mehrfach überspült<br />
worden, so dass kein Gastbetrieb auf der Terrasse möglich sei <strong>und</strong> aufwendige<br />
Reinigungsarbeiten notwendig wurden. Es wird von dem Einwendern<br />
/ der Einwenderin eine Verstärkung dieser Wirkungen durch die beantragten<br />
wasserbaulichen Maßnahmen befürchtet. Daher werden Entschädigungsansprüche<br />
geltend gemacht. Hinsichtlich der ebenfalls geltend gemachten<br />
Befürchtung einer Betriebseinstellung bei Versackung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />
wird auf die vorstehenden Ausführungen zu den vorhabensbedingten<br />
Wirkungen auf Gr<strong>und</strong>stücke verwiesen. Die Befürchtung ist unberechtigt.<br />
Aus den Modellierungen der BAW ist erkennbar, dass durch die Ausbaumaßnahmen<br />
nur Veränderungen eintreten werden, die so geringfügig sind,<br />
dass sie kaum messbar sein werden. Mithin ist für die Gaststätte der Einwender<br />
die in Jemgum liegt, <strong>und</strong> damit außerhalb der unmittelbaren Maß-<br />
nahmebereiche, nicht mit vorhabensbedingten, zusätzlichen Überflutungen<br />
<strong>und</strong> einer damit einhergehenden Verschlickung von Außenanlagen der Gast-<br />
stätte zu rechnen. Die Befürchtungen der Einwender sind insoweit unberechtigt.<br />
Die Einwendung wird zurückgewiesen. Ein Anspruch auf Entschädigung<br />
besteht nicht.<br />
5.2.2 Einwendungen hinsichtlich der Immissionen<br />
Von verschiedenen Einwendern wurden Befürchtungen hinsichtlich unzumutbarer<br />
Immissionen vorgetragen.<br />
Die von den Einwendungsführern/ -innen vorgetragenen <strong>und</strong> von der Planfeststellungsbehörde<br />
geprüften Einwände gebieten die Versagung der Planfeststellung<br />
nicht. Unter Berücksichtigung der von der Planfeststellungsbe-
807<br />
hörde angeordneten Maßnahmen (insbesondere Anordnung A.II.2.2) werden<br />
die Auswirkungen von der Planfeststellungsbehörde als zumutbar bewertet.<br />
5.2.2.1 Schallimmissionen<br />
Die Einwender<br />
E-0010<br />
E-0011<br />
E-0012<br />
E-0013<br />
E-0016<br />
E-0017<br />
E-0021<br />
E-0022<br />
E-0023<br />
E-0024<br />
E-0025<br />
E-0026<br />
E-0027<br />
E-0028<br />
E-0029<br />
E-0030<br />
E-0033<br />
E-0034<br />
E-0035<br />
E-0036<br />
E-0040<br />
E-0041<br />
E-0043<br />
E-0044<br />
E-0045<br />
E-0073<br />
E-0074
E-0080<br />
E-0081<br />
E-0096<br />
E-0097<br />
E-0122<br />
E-0123<br />
E-0133<br />
E-0134<br />
E-0135<br />
E-0136<br />
E-0140<br />
E-0141<br />
E-0142<br />
E-0143<br />
E-0144<br />
E-0145<br />
E-0147<br />
E-0148<br />
E-0184<br />
E-0185<br />
E-0186<br />
808<br />
befürchten, dass sie durch den Lärm (verursacht durch die Rammungen,<br />
den Umleitungsverkehr <strong>und</strong> die Baggerarbeiten) unzumutbare Nachteile hin-<br />
nehmen müssen. Die Einwände werden als unbegründet zurückgewiesen.<br />
Die Befürchtungen der Einwender konnten durch die vorgelegten Gutachten<br />
<strong>und</strong> Untersuchungen entkräftet werden. Die Planfeststellungsbehörde hat die<br />
Schallimmissionen geprüft, die durch den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke<br />
sowie durch die wasserbaulichen Anpassungen der Unterems entstanden<br />
sind bzw. entstehen werden. Erhebliche Belästigungen oder gar Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
konnten nicht festgestellt werden. Die Einwendungen der oben<br />
aufgeführten Einwendungsführer <strong>und</strong> –führerinnen werden insoweit als un-
809<br />
begründet zurückgewiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die nach-<br />
stehenden Ausführungen verwiesen.<br />
Bei der Prüfung, inwieweit durch das planfestgestellte Vorhaben schädliche<br />
Immissionen hervorgerufen werden, ist hinsichtlich des Baulärms zwischen<br />
den Immissionen, die durch den Umbau der Brücke verursacht wurden <strong>und</strong><br />
den Immissionen, die durch die Herstellung der neuen Topografie der <strong>Wasser</strong>straße<br />
entstehen, zu unterscheiden. Anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingt ergeben<br />
sich durch das Vorhaben keine relevanten zusätzlichen Immissionen. Nach<br />
dem Umbau wird die Widmung der Brücke nicht verändert, so dass sich für<br />
die Verkehre auf der Straße keine neue Situation ergibt. Die neue Infrastruktur<br />
der <strong>Wasser</strong>straße erlaubt zwar größeren Schiffsgefäßen, die Ems zu<br />
passieren, dies führt jedoch nicht zu Immissionen, die im Vergleich zur Istsituation<br />
relevant sein könnten (Stellungnahme des TdV Landkreis Leer vom<br />
01.12.2008 – per E-Mail). Relevante anlagebedingte Auswirkungen werden<br />
demgemäß durch das planfestgestellte Vorhaben nicht verursacht. Betriebs-<br />
bedingt sind lediglich die Unterhaltungsbaggerungen betrachtungsrelevant.<br />
Der Betrieb der Brücke wird sich aus oben angeführten Gründen im Vergleich<br />
zur Istsituation nicht verändern.<br />
5.2.2.1.1 Durch den Umbau der Brücke verursachte Schallimmissionen<br />
Lärmemissionen sind durch die Bautätigkeiten an der Brücke <strong>und</strong> den Baustellenverkehr<br />
entstanden. Die Bauarbeiten wurden im Regelfall zwischen<br />
07.00 Uhr <strong>und</strong> 20.00 Uhr ausgeführt. Die besonders schallintensiven Arbeiten<br />
sind explizit auf diesen Tageszeitraum begrenzt worden (vgl. Anordnung<br />
A.II.2.2.).<br />
Zur Ermittlung der Auswirkungen des Baulärms auf die von den Einwendungs-führern/-führerinnen<br />
bewohnten Bereiche, haben die Träger des Vor-<br />
habens durch die Ingenieurgesellschaft Zech eine schalltechnische Prognose<br />
erstellen lassen (Schalltechnischer Bericht Nr. LL3509.1/02). Diese Bau-<br />
schallimmissionsprognose ist Bestandteil der ausgelegten Planunterlagen<br />
(Planunterlage K). Gegenstand der Prognose sind die Geräuschimmissionen<br />
eines exemplarischen Bauablaufs der planfestgestellten Maßnahme. Hin-
810<br />
sichtlich des Einbringens von Sp<strong>und</strong>wandbohlen wurde seitens des Schall-<br />
gutachters sowohl das Verfahren mittels Freifallramme als auch das Verfah-<br />
ren mittels Hochfrequenzrüttler untersucht. Während des Planfeststellungs-<br />
verfahrens wurde der Planfeststellungsbehörde mitgeteilt, dass eine Freifall-<br />
ramme aus schalltechnischen Gründen nicht eingesetzt wurde, sondern man<br />
sich für ein Mischsystem entschieden habe. Hierbei wurden die Pfähle bis<br />
zum <strong>Wasser</strong>spiegel mit einem Hochfrequenzrüttler eingebracht, unter <strong>Wasser</strong><br />
wurde mit einer Dieselramme gerammt. Für die Unterwasserrammung<br />
wurde ein Wert von 50 dB (A) ermittelt. (Mail TdV vom 30.06.2008; Vermerk<br />
Rammarbeiten vom 18.02.2009).<br />
Für die Arbeiten mit dem Hochfrequenzrüttler wurden nach DIN ISO 9613-2<br />
E die Schallimmissionen in der Nachbarschaft als Wirkpegel (unter Berücksichtigung<br />
eines kontinuierlichen Dauerbetriebes) mit dem Berechnungspro-<br />
gramm So<strong>und</strong>PLAN 6.4 ermittelt. Zur Berechnung der Beurteilungspegel hat<br />
der Gutachter gemäß AVV – Baulärm weiterhin eine Zeitkorrektur in Ansatz<br />
gebracht. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Schalltechnischen Bericht<br />
Nr. LL3509.1/02 (Planunterlage K) Bezug genommen.<br />
Die Lärmdaten wurden für die umliegende Wohnnachbarschaft erfasst, um<br />
die Einwirkungen des Baulärms auf den Wohnbereich der Einwendungsführer/<br />
-innen beurteilen zu können. Der Ortsteil Leerort war dabei von dem<br />
Baulärm am Stärksten betroffen, da er die kürzeste Entfernung zur Baumaßnahme<br />
aufweist. Alle anderen Bereiche sind weiter von der Baustelle entfernt<br />
<strong>und</strong> damit dem Baulärm weniger stark ausgesetzt gewesen.<br />
Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Emissionswerte nicht sachgerecht<br />
ermittelt <strong>und</strong> in die Prognose eingestellt wurden oder dass die Ausbreitungsrechnung<br />
nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Vielmehr ist festzustel-<br />
len, dass die in den Planunterlagen enthaltenen Immissionsgutachten nach<br />
Ansicht der Planfeststellungsbehörde methodisch korrekt gefertigt wurden<br />
<strong>und</strong> inhaltlich geeignet sind, um über die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
die Belange der einzelnen Einwender zu entscheiden.
811<br />
Der Umbau der Brücke, der bereits Gegenstand der vorläufigen Anordnung<br />
vom 16. Nov. 2007 war, ist inzwischen abgeschlossen. Die Planfeststellungsbehörde<br />
hatte unter A.III.2.2 angeordnet, dass das Einbringen der<br />
Stahlsp<strong>und</strong>wandbohlen <strong>und</strong> der Stahlpfähle zur Tiefgründung sowie die Betonierarbeiten<br />
auf die Tageszeit von 07.00 bis 20.00 Uhr zu begrenzen sind.<br />
Weiterhin hatte die Planfeststellungsbehörde Lärmreduzierungsmaßnahmen<br />
für ein Arbeiten mit der Freifallramme angeordnet, die aufgr<strong>und</strong> des oben<br />
dargestellten Verzichtes des Arbeitens mit der Freifallramme nicht umgesetzt<br />
werden mussten.<br />
Für die Bewertung der Rammarbeiten, die Gegenstand der Einwendungen<br />
der oben aufgeführten Einwender sind, sind daher die Werte für das Arbeiten<br />
mit einem Hochfrequenzrüttler sowie die Werte der Unterwasserrammung<br />
maßgeblich. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Unterwasserrammung<br />
zieht die Planfeststellungsbehörde die Werte einer Lärmpegelmessung heran.<br />
Für die Rammung unter <strong>Wasser</strong> wurde ein Wert von 50 dB (A) ermittelt<br />
(Vermerk des Ingenieurbüros Grote zu den durchgeführten Rammarbeiten<br />
mit Datum vom 18.02.2009). Hinsichtlich des Arbeitens mit dem Hochfre-<br />
quenzrüttler sind die nachstehend abgedruckten Werte prognostiziert worden:<br />
Bezüglich der Werte, die in der vorstehenden Tabelle abgedruckt sind, ist zu<br />
beachten, dass die Planfeststellungsbehörde in der vorläufigen Anordnung
812<br />
neben der Begrenzung der Arbeiten auf die Tageszeit auch festgelegt hat,<br />
dass die Zeit des tatsächlichen Einbringens der Sp<strong>und</strong>wandbohlen durch den<br />
Hochfrequenzrüttler auf 8 St<strong>und</strong>en täglich zu begrenzen ist. Tatsächlich ist<br />
von einer viel geringeren durchschnittlichen täglichen Einsatzzeit des Hoch-<br />
frequenzrüttlers auszugehen. Laut Vermerk der Firma Grote – Oberbauleitung<br />
Umbau Jann-Berghaus-Brücke – wurde für die Pfahlgründung vom<br />
15.02.2008 bis zum 28.03.2008 ca. 70 x für 1,5 Minuten gerüttelt. Bei 37 Arbeitstagen<br />
entspricht dies einer durchschnittlichen täglichen Einsatzdauer<br />
des Rüttlers von weniger als 3 Minuten. Für die Errichtung des Sp<strong>und</strong>wandkastens<br />
wurde zwischen dem 27.03.2008 <strong>und</strong> dem 01.04.2008 bzw. zwi-<br />
schen dem 07.04.2008 <strong>und</strong> dem 10.04.2008 ca. 72 x 5 Minuten gerüttelt. Bei<br />
9 Arbeitstagen entspricht dies einer durchschnittlichen täglichen Einsatzdau-<br />
er des Rüttlers von ca. 40 Minuten. Ferner wurde am 11.04.2008 für die<br />
Rohrpfähle der Behelfsbrücke insgesamt 55 Minuten gerüttelt. Hieraus ergibt<br />
sich der Ansatz einer Zeitkorrektur von 10 db(A).<br />
Das bedeutet, dass für das Arbeiten mit dem Hochfrequenzrüttler ein Beurteilungspegel<br />
von bis zu 47 dB (A) für den Tageszeitraum maßgeblich ist. Hier-<br />
bei handelt es sich – wie an anderer Stelle bereits ausgeführt wurde - um<br />
den Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung. Die meisten Einwender<br />
waren während der Arbeiten von geringeren Immissionen betroffen, da der<br />
Großteil der Einwender in weiterer Entfernung zur Baustelle lebt. Nachts<br />
wurden wesentlich geringere Emissionen verursacht, da die besonders<br />
schallintensiven Arbeiten für diesen Zeitraum untersagt waren (vgl. Anordnung<br />
A.II.2.2).<br />
Für die Rammarbeiten ist aus nachfolgend dargestellten Gründen ebenfalls<br />
eine Zeitkorrektur von 10 dB (A) zu berücksichtigen. Für die Pfahlgründung<br />
wurde laut Vermerk des Ingenieurbüros Grote vom 15.02.2008 bis zum<br />
28.03.2008 an 37 Arbeitstagen ca. 1993 Minuten gerammt. Dies entspricht<br />
einer durchschnittlichen täglichen Einsatzzeit des Rammgerätes von fast 54<br />
Minuten, also weniger als eine St<strong>und</strong>e am Tag. Hiernach ergibt sich eine<br />
Zeitkorrektur von 10 dB (A).
Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />
813<br />
Wie bereits oben unter Punkt B.3.1.1.2.1 geprüft wurde, waren die Arbeiten<br />
zum Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sowie der baubedingte Umleitungsverkehr<br />
nicht geeignet, Ges<strong>und</strong>heitsgefahren zu verursachen. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Punkt B.3.1.1.2.1 Bezug<br />
genommen.<br />
Die Einwendungsführerinnen <strong>und</strong> –führer kritisieren ausdrücklich die Ramm-<br />
arbeiten <strong>und</strong> den Umleitungsverkehr. Aus diesem Gr<strong>und</strong> geht die Planfeststellungsbehörde<br />
auf diese Aspekte nachfolgend gesondert ein.<br />
Die absolute Grenze der Zulässigkeit <strong>und</strong> Zumutbarkeit der Lärmimmissio-<br />
nen ist überschritten, wenn durch den Baulärm Ges<strong>und</strong>heitsschäden oder<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren für die Einwendungsführer/ -innen entstehen.<br />
Die Rechtsprechung zieht die Grenze zur Ges<strong>und</strong>heitsgefahr bei einem<br />
äquivalenten Dauerschallpegel von 70 bis 75 dB(A) tags <strong>und</strong> 60 bis 65 dB(A)<br />
nachts (BGHZ 179, 24, 127; BGH, Urteil vom 25.03.1993 - Az.: III ZR 60/91,<br />
BGHZ 122, 76, 81). Gemäß Beschluss des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts vom<br />
29. Dezember 1998 (Az.: 11 B 21.98, NVwZ-RR 1999, 365) ist auch bei ei-<br />
nem Dauerschallpegel von 65 dB(A) nachts nicht unbedingt eine Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />
verwirklicht, da eine solche Wirkung nach dem derzeitigen Stand<br />
der Lärmwirkungsforschung nicht gesichert sei. Nach der Einschätzung des<br />
Rates von Sachverständigen für Umweltfragen soll allerdings aus Gründen<br />
des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes als Nahziel ein Immissionswert von<br />
65 dB(A) tags <strong>und</strong> 55 dB(A) nachts (jeweils außen) nicht überschritten werden.<br />
Unter Zugr<strong>und</strong>elegung dieser Maßstäbe kann festgestellt werden, dass unter<br />
Berücksichtigung der Anordnungen der Planfeststellungsbehörde keine Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
für die Einwendungsführer/ -innen zu befürchten waren.<br />
Tagsüber wurden an den Immissionsaufpunkten unter Berücksichtigung der<br />
Zeitkorrektur durch die Rüttelarbeiten in einzelnen Bauphasen Beurteilungspegel<br />
von bis zu 47 dB (A) prognostiziert, für die Betonierarbeiten wurden
814<br />
seitens des Schallgutachters Werte von bis zu 49 dB (A) ermittelt <strong>und</strong> für die<br />
Rammtätigkeiten 40 dB (A). Für die Nachtzeit werden deutlich geringere<br />
Schallimmissionen verursacht, da die besonders schallintensiven Arbeiten<br />
während dieses Zeitraums von der Planfeststellungsbehörde nicht zugelassen<br />
wurden.<br />
In Bezug auf den Ges<strong>und</strong>heitsschutz ist daher festzustellen, dass die nach<br />
Einschätzung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen aus Grün-<br />
den des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes als Nahziel festgelegten Werte<br />
von 65 dB (A) tags <strong>und</strong> 55 dB (A) nachts (jeweils außen) nicht überschritten,<br />
sondern unterschritten wurden.<br />
Durch die Baustellenverkehre ergibt sich keine andere Beurteilung, zumal zu<br />
berücksichtigen ist, dass während der Sperrung der Brücke der Lärm des<br />
durchgehenden Verkehrs entfiel. Die Umleitungsverkehre wurden auf Straßenklassen<br />
geführt, die für die Aufnahme dieser Verkehre geeignet sind, so<br />
dass sich auch aus diesem Aspekt keine andere Beurteilung der Sachlage<br />
ergibt.<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren für die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten<br />
sind durch die baubedingten Schallimmissionen demgemäß auszuschließen.<br />
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass angesichts der deutlichen<br />
Unterschreitung der seitens des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen<br />
aus Gründen des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes als Nahziel formulierten<br />
Grenzwerte Ges<strong>und</strong>heitsgefahren aus Sicht der Planfeststellungs-<br />
behörde selbst für empfindliche Personen mit Vorerkrankungen oder für Kinder<br />
nicht zu erwarten sind.<br />
Die vorgetragenen Einwendungen hinsichtlich des Entstehens von Ges<strong>und</strong>-<br />
heitsgefahren durch den Baulärm werden demgemäß als unbegründet zurückgewiesen.<br />
Der Einwender E-0086 fordert ein Bauverbot für die Nacht sowie für Sonn-<br />
<strong>und</strong> Feiertage, um die Erhaltung der Ges<strong>und</strong>heit zu gewährleisten. Der For-
815<br />
derung wird zum Teil entsprochen. Die Planfeststellungsbehörde hat zum<br />
Schutz der Nachtruhe die besonders schallintensiven Arbeiten auf den Ta-<br />
geszeitraum begrenzt (vgl. Anordnung A.II.2.2). Die übrigen Arbeiten lassen<br />
keine Schallimmissionen erwarten, die Ges<strong>und</strong>heitsgefahren auslösen könn-<br />
ten. Im Übrigen wird die Forderung daher als unbegründet zurückgewiesen.<br />
Die Einwender E-0014, E-0015 haben vorgetragen, dass ihnen die vorgeschlagenen<br />
Dämmungen an den Rammen wenig vertrauenserweckend erscheinen.<br />
Dieser Einwand hat sich dadurch erledigt, dass die Vorhabensträger<br />
keine Freifallramme einsetzt haben.<br />
Von den Einwendern E 0067; E 0068 wird gefordert, die Lärmbelästigung,<br />
verursacht durch den Fährverkehr (laufende Motoren wartender Pkws), gering<br />
zuhalten sowie in der Nachtruhe keinen Fährbetrieb vorzusehen, da ein<br />
24h-Betrieb eine unzumutbare Lärmbelästigung bedeutet (E-0067, E-0068).<br />
Dieser Forderung wurde entsprochen. Die Fähre war von 07.00 bis 23.00<br />
Uhr im Betrieb.<br />
Erhebliche Belästigung<br />
Des Weiteren hat die Planfeststellungsbehörde geprüft, ob die dargestellten<br />
Lärmimmissionen während der Bauphase als schädlich im Sinne des § 22<br />
BImSchG zu bewerten sind, weil sie für die Einwendungsführer/ -innen eine<br />
erhebliche Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG darstellen.<br />
Baulärm führt gemäß § 3 Abs. 1 BImSchG zu schädlichen Umwelteinwirkun-<br />
gen, wenn er nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft herbeizuführen. Die Frage, wann der Baulärm die Schwelle<br />
schädlicher Umwelteinwirkungen überschreitet, ist anhand der diesen unbe-<br />
stimmten Rechtsbegriff konkretisierenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />
zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen- (AVV Baulärm) vom<br />
19. August 1970 zu beurteilen (VGH Mannheim, Urteil vom 07.06.1989 - Az.:<br />
5 S 3040/87, NVwZ-RR 1990, S. 227; Hamburgisches OVG, Beschluss vom<br />
19. Februar 2001 - Az: 2 Bs 370/00, NVwZ 2001, 1173), die gemäß § 66
816<br />
Abs. 2 BImSchG im Rahmen ihres Anwendungsbereichs weiterhin maßge-<br />
bend ist.<br />
Das Einbringen der Stahlsp<strong>und</strong>wandbohlen <strong>und</strong> der Stahlpfähle zur Tiefgründung<br />
sowie die Betonierarbeiten sind auf die Tageszeit von 07.00 bis<br />
20.00 Uhr begrenzt (Anordnung A.III.2.2). Das Durchführen dieser Arbeiten<br />
zur Nachtzeit könnte eine erhebliche Belästigung der Einwendungsführer/ -<br />
innen bedeuten, die ihnen nicht zugemutet werden kann. Gegenüber diesem<br />
Interesse der Einwendungsführer/ -innen am ungestörten Wohnen <strong>und</strong><br />
Schlafen musste das Interesse des Vorhabenträgers am zügigen Baufortschritt<br />
zurückstehen.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben wurden keine Richtwertüberschreitung<br />
prognostiziert. Die Prognose spiegelt die Belastung an dem der Baustel-<br />
le am nächsten gelegenen Ortsteil Leerort wieder. In allen anderen Bereichen,<br />
in denen die Einwender leben, wurde es weniger laut.<br />
Die Bauimmissionsschallprognose ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu beanstanden. Sie wurde auf der Gr<strong>und</strong>lage der AVV Baulärm – Geräuschimmissionen<br />
- erstellt. Entsprechend der Regelung in Nr. 6.1 der AVV<br />
Baulärm – Geräuschimmissionen - ist der Beurteilungspegel für das auf den<br />
Immissionsort einwirkende Geräusch, das von Baumaschinen auf der Bau-<br />
stelle hervorgerufen wird, zu ermitteln <strong>und</strong> anschließend entsprechend Nr.<br />
4.1 der AVV Baulärm mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen. Nach<br />
den Vorschriften der AVV Baulärm werden somit allein die von den Bauma-<br />
schinen auf der Baustelle hervorgerufenen Geräusche betrachtet. Diesen<br />
Vorgaben entsprechen die vorgelegten Untersuchungen. Die den Beurtei-<br />
lungspegeln zugr<strong>und</strong>e liegende Schallimmissionsprognose ist nach Ansicht<br />
der Planfeststellungsbehörde schlüssig <strong>und</strong> überzeugend <strong>und</strong> nicht substan-<br />
tiiert in Frage gestellt.<br />
Weiterhin lagen der Planfeststellungsbehörde konkrete Messungen vor, die<br />
für die Beurteilung herangezogen werden konnten.
817<br />
Hiernach wurden unter Abzug der Zeitkorrektur an den Immissionsaufpunkten<br />
durch die Rüttelarbeiten in einzelnen Bauphasen Beurteilungspegel von<br />
bis zu 47 dB (A) prognostiziert, für die Betonierarbeiten wurden seitens des<br />
Schallgutachters Werte von bis zu 49 dB (A) ermittelt <strong>und</strong> für die Rammtätig-<br />
keiten 40 dB (A). In der Nachtzeit wurden deutlich geringere Schallimmissionen<br />
verursacht, da die besonders schallintensiven Arbeiten während dieses<br />
Zeitraums von der Planfeststellungsbehörde nicht zugelassen wurden (siehe<br />
obige Ausführungen).<br />
Die so ermittelten Immissionswerte sind wie folgt zu beurteilen:<br />
Nach Nr. 4.1 der AVV Baulärm – Geräuschimmissionen – sollen Maßnahmen<br />
zur Minderung der Geräusche angeordnet werden, wenn der Beurteilungs-<br />
pegel den maßgeblichen Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB(A) überschreitet.<br />
Dementsprechend ist eine Überschreitung der Richtwerte um<br />
5 dB(A) noch hinzunehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar<br />
2001 - Az.: 2 Bs 370/00, NVwZ 2001, 1173).<br />
Wie bereits unter B.III.3.1.2.1 festgestellt wurde, werden selbst die niedrig-<br />
sten Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm, die für Gebiete gelten, in denen<br />
ausschließlich Wohnungen untergebracht sind, nicht überschritten. Der für<br />
tags maßgebliche Wert von 50 dB (A) wurde durch alle Bauarbeiten unterschritten.<br />
Für den Nachtzeitraum waren die schallintensiven Arbeiten untersagt,<br />
so dass es hier auch nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der<br />
Anwohner kommen konnte.<br />
Bei den für die Beurteilung der Zumutbarkeit gemäß AVV Baulärm herangezogenen<br />
Beurteilungspegeln handelt es sich um die Prognosen bzw. Ermittlung<br />
für draußen. Innerhalb der Gebäude ist von geringeren Werten auszugehen.<br />
Bei einem Beurteilungspegel von bis zu 49 dB (A) draußen ist bei<br />
geschlossenem Fenster in den Räumen, die die Einwender zum Wohnen<br />
nutzen, mit einer Dämmung von ca. 20 dB (A) auszugehen. Ein gekipptes<br />
Fenster hat noch einen Dämmwert von 10 – 15 dB (A). In den Räumen, die<br />
die Einwender zum Wohnen nutzen ist demgemäß mit Beurteilungspegeln<br />
von 29 bis 39 dB (A) zu rechnen. Kommunikationsbeeinträchtigungen, die
818<br />
stärker noch als Störungen der Ruhe <strong>und</strong> der Entspannung nachteilig auf das<br />
Wohnklima wirken, sind unter Zugr<strong>und</strong>elegung dieser Werte aus Sicht der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht zu erwarten.<br />
In Bezug auf die Einwender, die eine Einschränkung der Nutzung des Gartens<br />
oder der Terrasse geltend gemacht haben ist ergänzend folgendes auszuführen:<br />
Nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts kann die Frage<br />
der Schutzwürdigkeit <strong>und</strong> Schutzbedürftigkeit eines Gr<strong>und</strong>stückes im Hinblick<br />
auf Lärmimmissionen für den Innen- <strong>und</strong> Außenwohnbereich nicht einheitlich<br />
beantwortet werden. Dies folgt bereits daraus, dass das zeitliche Schwergewicht<br />
der häuslichen Lebensgestaltung im Innenwohnbereich liegt. Für die<br />
Frage der Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigungen im Außenbereich ist zu<br />
differenzieren, ob die Außenflächen einem Wohnen im Freien dienen <strong>und</strong> wie<br />
ihre Schutzwürdigkeit konkret zu bestimmen ist (OVG Hamburg, Beschluss<br />
vom 19. Februar 2001 - Az.: 2 BS 370/00; BVerwG Urteil vom 11.11.88 – 4 C<br />
11.87, UPR 1989, 110, 111; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juni<br />
1989 - Az.: 5 S 3040/87). Gartenbereiche, die nicht einem dauernden Auf-<br />
enthalt der Hausbewohner bestimmt sind, sind gr<strong>und</strong>sätzlich nicht schutzwürdig<br />
(BVerwG, Urteil vom 11.11.88, Buchholz 316, § 74 VwVfG Nr. 6).<br />
Aber auch soweit die Außenbereiche dem Wohnen im Freien dienen (wie<br />
etwa Terrassen <strong>und</strong> Balkone), geht das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht von einer<br />
geringeren Schutzwürdigkeit aus, weil für den Außenwohnbereich generell<br />
eine höhere Lärmerwartung bestehe. Dauerschallpegel von 65 dB(A) seien<br />
aufgr<strong>und</strong> der dann bestehenden Kommunikationsbeeinträchtigungen unter<br />
Umständen nicht mehr zumutbar, wobei zusätzlich auf die konkrete tatsächliche<br />
Vorbelastung des Gr<strong>und</strong>stücks <strong>und</strong> der Gebietsstruktur abzustellen sei<br />
(BVerwG, Urteil vom 29.01.1991, BVerwGE 87, 332, 385 f.).<br />
Hiernach stellen die Lärmimmissionen im Außenbereich für keinen Einwendungsführer<br />
eine erhebliche Belästigung dar. An keinem Immissionsort <strong>und</strong><br />
in keiner Bauphase wird ein Dauerschallpegel von 65 dB(A) oder mehr erreicht.<br />
Die seitens der Einwender kritisierten Rammarbeiten verursachten<br />
Werte von bis zu 47 dB (A). Die Betonierarbeiten stellten mit Beurteilungspe-
819<br />
geln von bis zu 49 dB (A) den lautesten Teil der Bauphase dar. Das heißt,<br />
dass es in der Regel Bauphasen gegeben hat, in denen geringere Beurtei-<br />
lungspegel verursacht wurden. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
ist auch bei einem Beurteilungspegel von 47 bzw. 49 dB (A) eine unge-<br />
störte Kommunikation im Außenbereich <strong>und</strong> damit eine Nutzung des Außenwohnbereichs<br />
möglich.<br />
Hinsichtlich der seitens der Einwender vorgetragenen Befürchtungen in Be-<br />
zug auf die durch den Bau des planfestgestellten Vorhabens verursachten<br />
Umleitungsverkehre ist folgendes festzustellen:<br />
Bedingt durch die Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke hat sich eine Verlagerung<br />
der Verkehre sowohl in das nachgeordnete Straßennetz als auch<br />
auf die Autobahn A31 ergeben. Hierzu hat der Landkreis Leer als Träger des<br />
Vorhabens für den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke ein Gutachten des<br />
Ingenieurbüros IST (Dr. Schwerdhelm) vorgelegt, in dem alle erforderlichen<br />
Einzelmaßnahmen ausführlich dargelegt <strong>und</strong> beschrieben wurden. Für die<br />
Ausschilderung von Umleitungsstrecken wurde ausschließlich das klassifizierte<br />
Straßennetz herangezogen, das im Rahmen seiner Widmung dazu<br />
bestimmt ist, öffentlichen Straßenverkehr aufzunehmen. Die Nutzung der<br />
Umleitungsstrecken erfolgt im Rahmen des zulässigen Gemeingebrauchs<br />
dieser Straßen. Gemäß § 14 FStrG bzw. 15 a NStrG sind die Träger der<br />
Straßenbaulast anderer öffentlicher Straßen verpflichtet, die Umleitung des<br />
Verkehrs auf ihren Straßen zu dulden. Ansprüche der Anlieger aufgr<strong>und</strong> der<br />
vorübergehenden Zunahme des allgemeinen Verkehrs bestehen nicht. Zur<br />
Führung des Umleitungsverkehrs wurden im Wesentlichen die Autobahn<br />
A31, die B<strong>und</strong>esstraße B436, die Landesstraße L15 <strong>und</strong> die Kreisstraße K1<br />
herangezogen. Eine von vielen Einwendungsführern <strong>und</strong> -führerinnen befürchtete<br />
Verlagerung des Verkehrs in Wohnsiedlungen war nicht vorgesehen<br />
<strong>und</strong> ist nach Kenntnis der Planfeststellungsbehörde auch im nennenswerten<br />
Umfang nicht eingetreten.<br />
Die seitens der Einwender E-0101 <strong>und</strong> I-0004 vorgetragen Befürchtungen<br />
hinsichtlich unzumutbare Lärmimmissionen für die Ortschaften Bingum <strong>und</strong><br />
Leerort werden demgemäß als unbegründet zurückgewiesen.
820<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Beurteilungspegel, die Maßnah-<br />
men zur Lärmreduzierung, die über das Verbot der besonders schallintensi-<br />
ven Arbeiten während der Nacht hinaus gingen, erforderlich machen, nicht<br />
erreicht wurden. Außerdem stellt die Belästigung durch Lärmimmissionen<br />
während des Baus keine Dauerbelastung dar, sondern ist vorübergehender<br />
Natur. In Bezug auf die Umleitungsverkehre ist zu berücksichtigen, dass die<br />
Verkehre als solche nicht zunehmen, sondern auf andere Bereiche verlagert<br />
werden. Durch die Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke war dieser Bereich<br />
mit Verkehrslärm temporär weniger belastet.<br />
Insgesamt ist das Maß des Zumutbaren in Anbetracht der Nutzung der innerhalb<br />
der Gebäude zum Wohnen bestimmten Räume <strong>und</strong> der Nutzung des<br />
Außenwohnbereichs durch die planfestgestellten Baumaßnahmen <strong>und</strong> die<br />
während der Bauphase notwendigen Umleitungsverkehre nicht überschritten,<br />
so dass die Einwendungsführer auch hinsichtlich ihrer insoweit vorgetragenen<br />
Einwände <strong>und</strong> Forderungen abgewiesen werden.<br />
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass mit dem Umbau der Brücke für die<br />
Einwendungsführer/ -innen regelmäßig keine erheblichen Belästigungen im<br />
Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Die Träger des Vorhabens haben durch die vorgelegten Gutachten nachge-<br />
wiesen, dass der Bau der Maßnahmen den Vorgaben der AVV Baulärm <strong>und</strong><br />
damit auch den Maßgaben des § 22 BImSchG entspricht.<br />
Der Umstand, dass sich der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verzögert<br />
hat, führt aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zu keiner anderen Bewer-<br />
tung des Sachverhaltes. In Bezug auf die seitens der Einwender thematisierten<br />
Rammarbeiten ist festzustellen, dass sich lediglich der Zeitraum der<br />
Rammung durch die eingetretenen technischen Schwierigkeiten nach hinten<br />
verschoben hat, nicht aber die Art des Rammverfahrens verändert wurde. So<br />
dass für die schallintensiven Arbeiten lediglich ein anderer Zeitraum genutzt<br />
wurde, die Arbeiten selbst jedoch durch die Verzögerung nicht verändert<br />
wurden.
821<br />
Die Einwender E-0014, E-0015 tragen vor, die Lärmemissionen lägen sehr<br />
deutlich über den zulässigen Werten für Wohngebiete . Der Vortrag der Ein-<br />
wender ist unrichtig. Der Einwand wird zurückgewiesen. Wie bereits vorste-<br />
hend dargelegt wurde, wurden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte durch<br />
die Maßnahmen nicht unzulässig überschritten.<br />
Seitens der Einwender wurden weiterhin folgende Forderungen gestellt:<br />
Die Belastungen durch die Bauarbeiten wie Lärm <strong>und</strong> Verkehr dürfen nur an<br />
Werktagen in der Zeit von 7.00 - 19.00Uhr stattfinden (E-0025, E-0026, E-<br />
0037, E-0038). Lärmschutzmaßnahmen zur Abmilderung der Lärmeinwirkungen<br />
sind in die Planung mit aufzunehmen (E-0067, E-0068). Lärmauswirkungen<br />
für Leerort sind zumindest nachts zu minimieren (< 55 dB(A) (von der<br />
Fa. Zech festgestellte Werte); Einhaltung Richtwerte für allgemeines Wohngebiet<br />
„WA“ (55 dB(A) tags <strong>und</strong> 40 dB(A) nachts) (L 15) (Nr. 2, E-0101:<br />
Stadt Leer, I-0004: Stadtwerke Leer).<br />
Die Forderungen wurden von der Planfeststellungsbehörde teilweise umge-<br />
setzt. Nach Anordnung Nr. 2.2. sind die besonders schallintensiven Arbeiten<br />
auf die Tageszeit (nach AVV Baulärm von 7.00 bis 20.00 Uhr) begrenzt wor-<br />
den. Gr<strong>und</strong> hierfür ist der Schutz der Anwohner. Die Planfeststellungsbehörde<br />
hat insoweit dem Aspekt der ungestörten Nachruhe den Vorrang vor ei-<br />
nem kontinuierlichen Baubetrieb eingeräumt. Ferner wurden Lärmschutzmaßnahmen<br />
für den Fall des Einsatzes besonders schallintensiver Geräte<br />
(Hydraulikbär) angeordnet (vgl. Anordnung 2.2). Die darüber hinausgehenden<br />
Forderungen sind als unbegründet abzulehnen.<br />
Erhebliche Lärmbelästigungen sind so gering wie möglich zu halten <strong>und</strong> von<br />
Gr<strong>und</strong>stücken fernzuhalten (E-0125, E-0126, E-0127, E-0128, E-0129, E-<br />
0130, E-0131, E-0139, E-0183). Als erheblich zu bewertende Lärmimissionen<br />
wurden durch den Umbau der Brücke aus oben dargelegten Gründen<br />
nicht verursacht. Die Befürchtung der Einwender ist somit gegenstandslos<br />
geworden. Die Einwendungen werden zurückgewiesen.<br />
Weiterhin fordern die Einwender, dass die Regelungen/Anforderungen der<br />
AVV-Baulärm auch nachts <strong>und</strong> an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen einzuhalten <strong>und</strong>
822<br />
erforderlichenfalls zu überwachen sind. Diese Forderung ist insoweit umge-<br />
setzt, als dass bereits durch die vorläufige Anordnung vom 16. November<br />
2007 geregelt war, dass die Träger des Vorhabens die mit den Umbaumaßnahmen<br />
an der Jann-Berghaus-Brücke beauftragten Unternehmen zu verpflichten<br />
hatten, bei allen Arbeiten die Vorgaben der AVV Baulärm einzuhalten.<br />
Alle durch Baustellen- <strong>und</strong> Verkehrsbelastung Betroffenen müssen in den<br />
Untersuchungsrahmen einbezogen werden (E-0086). Die Untersuchungsräume<br />
wurden so gewählt, dass alle Betroffenen - soweit erforderlich - einbezogen<br />
wurden. Insofern wurde der Forderung entsprochen.<br />
5.2.2.1.2 Durch die wasserbaulichen Maßnahmen verursachte Schal-<br />
limmissionen<br />
Die Herstellung der neuen Topografie der Fahrrinne erfolgt mittels Hop-<br />
perbagger (selbst fahrende Laderaumsaugbagger). Im Bereich der Streckenabschnitte<br />
Ems-km 31,0 bis 37,0 <strong>und</strong> Ems-km 40,0 bis 40,5 (Maßnahmebe-<br />
reich Emden) ist vorgesehen, den Hopperbagger durchgängig 24 St<strong>und</strong>en<br />
pro Tag einzusetzen. Im Bereich der übrigen Streckenabschnitte ist eine Be-<br />
triebszeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr vorgesehen.<br />
In den Bereichen Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> Friesenbrücke ist die neue Topografie<br />
auf Basis der vorläufigen Anordnung vom 16. November 2007 be-<br />
reits hergestellt worden. Die Maßnahmebereiche Papenburg <strong>und</strong> Emden sind<br />
von der vorläufigen Anordnung nicht erfasst. Sie sind durch diesen Planfeststellungsbeschluss<br />
erstmals genehmigt.<br />
Die Einwände der unter Ziff. B.III.5.2.2.1 aufgeführten Einwenderinnen <strong>und</strong><br />
Einwender, die sich neben den durch Rammungen <strong>und</strong> Umleitungsverkehre<br />
verursachten Immissionen auch gegen die durch die Baggerarbeiten verursachten<br />
Immissionen wenden, sind unberechtigt <strong>und</strong> werden zurückgewiesen.<br />
Die Träger des Vorhabens haben einen schalltechnischen Bericht der Inge-<br />
nieurgesellschaft Zech (Bericht Nr. LL3509.1/01) vorgelegt, der Bestandteil
823<br />
der ausgelegten Planunterlagen ist (Planunterlage K). Das Untersuchungs-<br />
gebiet umfasst die Strecke zwischen Papenburg <strong>und</strong> Emden <strong>und</strong> berücksich-<br />
tigt die örtlichen <strong>und</strong> topografischen Gegebenheiten. Es wurden Beurteilungspegel<br />
für 24 Punkte entlang der Ems berechnet. Die Verortung der ein-<br />
zelnen Immissionspunkte ergibt sich aus nachfolgender Darstellung:<br />
Zur Ermittlung der zu erwartenden Schallemissionen wurden durch Schallemissionsmessungen<br />
die durch den Hopperbagger anzusetzenden Schallleis-<br />
tungspegel bestimmt. Die Immissionspegel, die sich in der Nachbarschaft der<br />
Baumaßnahmen ergeben, wurden nach DIN ISO 9613-2 E berechnet. Hier-<br />
bei wurde auch die für die Schallausbreitung günstige Witterungsbedingung<br />
berücksichtigt. Bei der Schallausbreitungsberechnung wurde das Berech-
824<br />
nungsprogramm So<strong>und</strong>PLAN 6.4 verwendet. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />
wird auf den schalltechnischen Bericht Nr. LL3509.1/01 Bezug genommen.<br />
Es gibt keine fachlich f<strong>und</strong>ierten Hinweise darauf, dass die Lärmprognose mit<br />
unsachgemäßen Emissionsansätzen durchgeführt worden sei.<br />
Die Immissionsgutachten entsprechen vielmehr den einschlägigen rechtlichen<br />
Regelwerken <strong>und</strong> sind aus Sicht der Planfeststellungsbehörde geeignet,<br />
über die Vorträge der Einwender zu entscheiden.<br />
Die einzelnen Immissionspegel sind in nachfolgend abgedruckter Tabelle im<br />
Dauerbetrieb <strong>und</strong> unter Anrechnung einer Zeitkorrektur dargestellt.
Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />
825<br />
Wie bereits im Hinblick auf den Umbau der Brücke erwähnt, zieht die Recht-<br />
sprechung die Grenze zur Ges<strong>und</strong>heitsgefahr bei einem äquivalenten Dau-<br />
erschallpegel von 70 bis 75 dB(A) tags <strong>und</strong> 60 bis 65 dB(A) nachts (vgl. BGH<br />
Urteil vom 27. 10. 2006 Az.:V ZR 2/06 für Wohngebiete; BVerwG Urteil vom<br />
09. 11. 2006 Az.: 4 A 2001/06; BGHZ 179, 24, 127; BGH Urteil vom 25. März<br />
1993 – Az.: III ZR 60/91, BGHZ 122, 76, 81 für militärischen Fluglärm). Nach<br />
der Einschätzung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen soll aus
826<br />
Gründen des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes ein Immissionswert von<br />
65 dB (A) tags <strong>und</strong> 55 dB (A) nachts nicht überschritten werden.<br />
Aus der Tabelle ergeben sich für den Dauerbetrieb Werte von 29 bis 51 dB<br />
(A), so dass sogar ein Dauerbetrieb – der nicht geplant ist - keine Ges<strong>und</strong>-<br />
heitsgefahren verursachen kann. Selbst die niedrigeren Immissionsrichtwerte,<br />
welche der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen aus Gründen des<br />
vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes setzt, werden an keinem der 24 Punkte,<br />
die von Papenburg bis Emden betrachtet wurden, erreicht.<br />
Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der Zeitkorrektur, die die durchschnittliche tägliche<br />
Betriebsdauer der Baumaschinen berücksichtigt, sind nachts bis zu 43 dB (A)<br />
am IP 24 (Bereich Emden) zu erwarten. Für tags wurden bis zu 46 dB (A) am<br />
IP 12 (Bereich Leerort) ermittelt. Selbst im Dauerbetrieb wären die oben genannten<br />
Werte, die im Rahmen des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />
nicht überschritten werden sollen, mit mindestens 4 dB (A) unterschritten. Am<br />
IP 12 (Bereich Leerort) wurden für den Dauerbetrieb 51 dB (A) berechnet, die<br />
sich jedoch gemäß der Zeitkorrektur nach Punkt 6.7.1 der AVV Baulärm tags<br />
als 46 dB (A) <strong>und</strong> nachts als 41 dB (A) darstellen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass die vom Rat von Sachverständigen für Umwelt-<br />
fragen aus Gründen des vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutzes entwickelten<br />
Werte nachts um mindestens 12 dB (A) <strong>und</strong> tags um mindestens 19 dB (A)<br />
unterschritten werden, sind selbst für besonders empfindlichen Anwohner<br />
dieser Bereiche (wie Kinder, alte <strong>und</strong> kranke Personen) keine Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
durch Lärmimmissionen zu erwarten. Die entsprechend geäußerten<br />
Sorgen der Einwender sind folglich unbegründet.<br />
Erhebliche Belästigung<br />
Wie bereits unter dem Aspekt des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke erläutert<br />
wurde, führt Baulärm gemäß § 3 Abs. 1 BImSchG zu schädlichen Umwelteinwirkungen,<br />
wenn er nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, Gefahren,<br />
erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit<br />
oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Die Frage, wann der Baulärm<br />
die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen überschreitet, ist anhand
827<br />
der diesen unbestimmten Rechtsbegriff konkretisierenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />
zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen-<br />
(AVV Baulärm) vom 19. August 1970 zu beurteilen (VGH Mannheim, Urteil<br />
vom 07.06.1989 - Az.: 5 S 3040/87, NVwZ-RR 1990, S. 227; Hamburgisches<br />
OVG, Beschluss vom 19. Februar 2001 - Az: 2 Bs 370/00, NVwZ 2001,<br />
1173), die gemäß § 66 Abs. 2 BImSchG im Rahmen ihres Anwendungsbereichs<br />
weiterhin maßgebend ist.<br />
Der maßgebliche Immissionsrichtwert beträgt entsprechend Nr. 3.1.1 c) <strong>und</strong><br />
d) der AVV Baulärm – Geräuschimmissionen – für die Immissionspunkte<br />
IP 01, IP 02, IP 03, IP 04, IP 07, IP 08, IP 09, IP 10, IP 11, IP 16, IP 17,<br />
IP 19, IP 20, IP 21, IP 22 <strong>und</strong> IP 24 (Gebiete mit gewerblichen Anlagen <strong>und</strong><br />
Wohnungen, in denen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind)<br />
45 dB (A) nachts sowie an den Immissionspunkten IP 05, IP 06, IP 12, IP 13,<br />
IP 14, IP 15, IP 18, IP 23 (Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht<br />
sind) 40 dB(A) nachts.<br />
Zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist vom Wirkpegel unter Berücksichti-<br />
gung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer der Baumaschinen ein<br />
Zeitkorrekturwert nach folgender Tabelle in Abzug zu bringen (AVV Baulärm<br />
Punkt 6.7.1).<br />
Betriebsdauer in der Zeitkorrektur<br />
Tageszeit Nachtzeit<br />
(07:00 Uhr bis 20:00 Uhr) (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr)<br />
bis 2,5 St<strong>und</strong>en bis 2 St<strong>und</strong>en - 10 dB(A)<br />
über 2,5 St<strong>und</strong>en bis 8 St<strong>und</strong>en über 2 St<strong>und</strong>en bis 6 St<strong>und</strong>en - 5 dB(A)
828<br />
über 8 St<strong>und</strong>en über 6 St<strong>und</strong>en 0 dB(A)<br />
Tabelle 2: Zeitkorrektur zur Bildung des Beurteilungspegels gemäß AVV-Baulärm
829<br />
Damit ergeben sich für die einzelnen Immissionspunkte nachfolgend darge-<br />
stellte Beurteilungspegel.
830<br />
Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben wurden für den Nachtzeitraum die<br />
beiden höchsten Beurteilungspegel am IP 24 <strong>und</strong> am IP 12 berechnet. Am IP<br />
24 wurde ein Pegel von 43 dB (A) prognostiziert. Hier handelt es sich um<br />
einen Immissionspunkt im Bereich Emden, der als Mischgebiet eingestuft<br />
wurde, Der Immissionsrichtwert beträgt hier für den Zeitraum nachts 45 dB<br />
(A). Damit ist keine Richtwertüberschreitung prognostiziert. Der IP 12 spie-<br />
gelt den Bereich in Leerort wieder, der den kürzesten Abstand zur Fahrrinne<br />
aufweist. Hier ist eine Richtwertüberschreitung von 1 dB (A) prognostiziert<br />
worden, da der Bereich als allgemeines Wohngebiet mit einem Immissionsrichtwert<br />
von 40 dB (A) nachts einzustufen ist. In allen anderen Bereichen, in<br />
denen die Einwender leben, wird es weniger laut werden. Neben der geringen<br />
Richtwertüberschreitung am IP 12 ist keine weitere Richtwertüberschreitung<br />
prognostiziert.<br />
Die Richtwertüberschreitung von 1 dB (A) veranlasst jedoch nicht zur Anordnung<br />
von Lärmminderungsmaßnahmen, da solche gem. Punkt 4.1 der AVV<br />
Baulärm angeordnet werden sollen, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert<br />
um mehr als 5 dB (A) überschreitet.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der ermittelten Beurteilungspegel für nachts (draußen) wird auch<br />
die von den Einwendern befürchte Verhinderung der Nachtruhe als unbegründet<br />
abgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Beurteilungspegel<br />
innen noch weit unter den Beurteilungspegeln draußen liegen. Der Dämmwert<br />
eines gekippten Fensters beträgt 10 bis 15 dB (A). Innen wird daher voraussichtlich<br />
ein Schallpegel von weniger als 33 dB(A) zu erwarten sein.<br />
Nach dem Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen<br />
(SRU) aus dem Jahre 1999 (S: 184) wird die Schwelle, bei der sich Beeinträchtigungen<br />
der Schlafstruktur nicht ausschließen lassen, bei Werten<br />
zwischen 35 dB (A) <strong>und</strong> 45 dB (A) überschritten. Diese Einschätzung wird<br />
durch das Umweltgutachten 2004 des SRU bestätigt (BTDrucks 15/3600,<br />
S.327). Diese Schwelle wird auch bei gekippten Fenstern in den Schlafräu-<br />
men der Einwender nicht erreicht werden. Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
die Nachtruhe der Einwender sind damit auszuschließen.
831<br />
Nachts ist daher nicht von erheblichen Belastungen durch die Bauphase<br />
auszugehen. Diese ergeben sich nach Auffassung der Planfeststellungsbe-<br />
hörde auch nicht durch die geringe Überschreitung des Richtwertes am IP<br />
12, da nach der Wertung der AVV Baulärm keine Lärmminderungsmaßnahmen<br />
zu ergreifen sind.<br />
Durch die Nassbaggerarbeiten des planfestgestellten Vorhabens sind somit<br />
zur Nachtzeit keine erheblichen Belästigungen für die Einwendungsführer/ -<br />
führerinnen zu erwarten.<br />
Für die Tagzeit werden in der Bauschallimmissionsprognose auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
des Berechnungs- <strong>und</strong> Beurteilungsverfahrens der AVV Baulärm Beur-<br />
teilungspegel bis zu 46 dB(A) prognostiziert. An allen Immissionspunkten<br />
wird der nach der AVV Baulärm – Geräuschimmissionen – für die Gebiete<br />
maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) bzw. 60 dB (A) unterschritten.<br />
Die den Beurteilungspegeln zugr<strong>und</strong>e liegende Schallimmissionsprognose ist<br />
nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde schlüssig <strong>und</strong> überzeugend <strong>und</strong><br />
nicht substantiiert in Frage gestellt.<br />
Die so ermittelten Immissionswerte sind wie folgt zu beurteilen:<br />
Nach Nr. 4.1 der AVV Baulärm – Geräuschimmissionen – sollen Maßnahmen<br />
zur Minderung der Geräusche angeordnet werden, wenn der Beurteilungspegel<br />
den maßgeblichen Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB(A) über-<br />
schreitet. Dementsprechend ist eine Überschreitung der Richtwerte um 5<br />
dB(A) noch hinzunehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar<br />
2001 - Az.: 2 Bs 370/00, NVwZ 2001, 1173). Aufgr<strong>und</strong> der Feststellungen<br />
des Gutachtens überschreiten die Beurteilungspegel den maßgeblichen<br />
Richtwerte nicht.<br />
Bei einem Beurteilungspegel von bis zu 46 dB (A) draußen ist bei geschlossenem<br />
Fenster in den Räumen, die die Einwender zum Wohnen nutzen, mit<br />
einer Dämmung von ca. 20 dB (A) auszugehen. Ein gekipptes Fenster hat
832<br />
einen Dämmwert von 10 – 15 dB (A). In den Räumen, die die Einwender zum<br />
Wohnen nutzen ist demgemäß mit Beurteilungspegeln von 26 bis 36 dB (A)<br />
zu rechnen. Kommunikationsbeeinträchtigungen, die stärker noch als Stö-<br />
rungen der Ruhe <strong>und</strong> der Entspannung nachteilig auf das Wohnklima wirken,<br />
sind unter Zugr<strong>und</strong>elegung dieser Werte aus Sicht der Planfeststellungsbe-<br />
hörde nicht zu erwarten.<br />
In Bezug auf die Einwender, die eine Einschränkung der Nutzung des Gartens<br />
oder der Terrasse geltend gemacht haben ist ergänzend folgendes auszuführen:<br />
Nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts kann die Frage<br />
der Schutzwürdigkeit <strong>und</strong> Schutzbedürftigkeit eines Gr<strong>und</strong>stückes im Hinblick<br />
auf Lärmimmissionen für den Innen- <strong>und</strong> Außenwohnbereich nicht einheitlich<br />
beantwortet werden. Dies folgt bereits daraus, dass das zeitliche Schwergewicht<br />
der häuslichen Lebensgestaltung im Innenwohnbereich liegt. Für die<br />
Frage der Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigungen im Außenbereich ist zu<br />
differenzieren, ob die Außenflächen einem Wohnen im Freien dienen <strong>und</strong> wie<br />
ihre Schutzwürdigkeit konkret zu bestimmen ist (OVG Hamburg, Beschluss<br />
vom 19. Februar 2001 - Az.: 2 BS 370/00; BVerwG Urteil vom 11.11.88 – 4 C<br />
11.87, UPR 1989, 110, 111; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juni<br />
1989 - Az.: 5 S 3040/87). Gartenbereiche, die nicht einem dauernden Aufenthalt<br />
der Hausbewohner bestimmt sind, sind gr<strong>und</strong>sätzlich nicht schutz-<br />
würdig (BVerwG, Urteil vom 11.11.88, Buchholz 316, § 74 VwVfG Nr. 6).<br />
Aber auch soweit die Außenbereiche dem Wohnen im Freien dienen (wie<br />
etwa Terrassen <strong>und</strong> Balkone), geht das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht von einer<br />
geringeren Schutzwürdigkeit aus, weil für den Außenwohnbereich generell<br />
eine höhere Lärmerwartung bestehe. Dauerschallpegel von 65 dB(A) seien<br />
aufgr<strong>und</strong> der dann bestehenden Kommunikationsbeeinträchtigungen unter<br />
Umständen nicht mehr zumutbar, wobei zusätzlich auf die konkrete tatsächli-<br />
che Vorbelastung des Gr<strong>und</strong>stücks <strong>und</strong> der Gebietsstruktur abzustellen sei<br />
(BVerwG, Urteil vom 29.01.1991, BVerwGE 87, 332, 385 f.).<br />
Hiernach stellen die Lärmimmissionen im Außenbereich für keinen Einwendungsführer<br />
eine erhebliche Belästigung dar. An keinem Immissionsort <strong>und</strong>
833<br />
in keiner Bauphase wird ein Dauerschallpegel von 65 dB(A) oder mehr erreicht.<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist auch bei einem Be-<br />
urteilungspegel von 46 dB (A) eine ungestörte Kommunikation im Außenbereich<br />
<strong>und</strong> damit eine Nutzung des Außenwohnbereichs möglich.<br />
Beurteilungspegel, die die maßgeblichen Richtwerte der AVV Baulärm überschreiten,<br />
werden nicht erreicht. Außerdem stellt die Belästigung durch Lärmimmissionen<br />
während des Baus keine Dauerbelastung dar, sondern ist vorübergehender<br />
Natur.<br />
Insgesamt ist das Maß des Zumutbaren in Anbetracht der Nutzung der innerhalb<br />
der Gebäude zum Wohnen bestimmten Räume <strong>und</strong> der Nutzung des<br />
Außenwohnbereichs durch den Bau des planfestgestellten Vorhabens auch<br />
für die Tagzeit nicht überschritten, so dass die Einwendungsführer auch hinsichtlich<br />
ihrer insoweit vorgetragenen Einwände <strong>und</strong> Forderungen abgewie-<br />
sen werden.<br />
Dies gilt auch für den Vortrag der Einwendungsführerin E-0091, die eine<br />
Hebammenpraxis in Gandersum betreibt <strong>und</strong> auf den sensiblen Bereich der<br />
Frühentwicklung bei Säuglingen verweist. Unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen<br />
Vorgaben bewertet die Planfeststellungsbehörde die<br />
vorhabensbedingte Zunahme von Lärm als nicht erheblich. Nach den einschlägigen<br />
gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen ist hierbei ein objektiver Maßstab anzusetzen,<br />
der jedoch auch besondere Umstände bzw. besondere Empfindlichkeiten<br />
wie z.B. Vorerkrankungen oder ein besonderes Schutzbedürfnis alter<br />
Menschen oder Kinder berücksichtigt. Insofern sind auch die Belange der<br />
Einwendungsführer E-0067 <strong>und</strong> E-0068 Rechung berücksichtigt, die negative<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf sie <strong>und</strong> ihre beiden Kinder geltend ma-<br />
chen.<br />
Auch angesichts dieser Maßstäbe ist die dem planfestgestellten Vorhaben<br />
zuzurechnende Schallimmission nicht als erhebliche Belästigung zu bewerten.<br />
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass mit der Herstellung der neuen Infra-<br />
struktur der B<strong>und</strong>eswasserstraßen Ems <strong>und</strong> Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal für die
834<br />
Einwendungsführer/ -innen regelmäßig keine erheblichen Belästigungen zur<br />
Tagzeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Die Träger des Vorhabens haben durch die vorgelegten Gutachten nachge-<br />
wiesen, dass der Bau des planfestgestellten Vorhabens den Vorgaben der<br />
AVV Baulärm <strong>und</strong> damit auch den Maßgaben des § 22 BImSchG entspricht.<br />
Dies gilt auch für die vorhabensbedingten Unterhaltungsbaggerungen, die<br />
geringere Auswirkungen verursachen werden, als die durch die erstmalige<br />
Herstellung der neuen Topografie verursachten Immissionen (hinsichtlich der<br />
Einzelheiten wird auf Punkt B.III.3.1.1.1 Bezug genommen). Für die bedarfgerechte<br />
Herstellung der mit diesem Beschluss planfestgestellten Tiefen ist<br />
von einem Umfang von ca. 70 % der Erstbaggerarbeiten auszugehen. Die<br />
bei diesen Arbeiten entstehenden Immissionen sind daher ebenso wenig als<br />
schädlich im Sinne des Immissionsschutzgesetzes zu bewerten.<br />
Weiter wird sich die Tatsache, dass die Ems als Schifffahrtsstraße vorhabensbedingt<br />
für größere Schiffsgefäße nutzbar sein wird nach Einschätzung<br />
der Planfeststellungsbehörde nicht relevant auf die bestehende Immissionssituation<br />
auswirken.<br />
Die Einwendungsführer-/innen E-0054 <strong>und</strong> E-0055 befürchten unzumutbare<br />
Lärmbelastungen durch die Baggerarbeiten, besonders in den Nachtst<strong>und</strong>en.<br />
Der Schall werde durch bestimmte Windrichtungen verstärkt. Sie fordern die<br />
Einhaltung der Richtwerte für allgemeine Wohngebiete <strong>und</strong> eine dauerhafte<br />
Kontrolle der Einhaltung der Werte . Die Einwender wohnen in Jemgum <strong>und</strong><br />
daher nicht in der Nähe des Maßnahmebereiches Emden, in dem auch<br />
nächtliche Baggerungen geplant sind. Jemgum liegt in etwa auf Höhe Ems<br />
km 21,5. Der Maßnahmebereich Emden beginnt bei Ems-km 31,0. In anderer<br />
Richtung beginnt die Baggermaßnahme Leer bei Ems-km 14,4. Eine mehr<br />
als unerhebliche Betroffenheit der Einwender kann daher ausgeschlossen<br />
werden. Die Forderung auf dauerhafte Kontrolle der Werte wird demgemäß<br />
abgewiesen. Dies gilt auch für die Einwenderin E-0092 aus Westoverledin-<br />
gen. Der nächstgelegene Maßnahmebereich ist Papenburg. Mehr als uner-
835<br />
hebliche Betroffenheiten sind auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Untersuchun-<br />
gen ausgeschlossen. Die Forderungen werden daher mangels Begründetheit<br />
zurückgewiesen.<br />
Der Einwender E-0086 behauptet, den Lärmgutachten lägen keine realistische<br />
Werte zugr<strong>und</strong>e (eigene Messungen von Baggerschiffen bis zu 63<br />
dBA). Auch von den Einwendungsführern E-0090 <strong>und</strong> E-0091 wird vorgetragen,<br />
dass die Lärmbelästigung bei den geplanten Baggerungen aufgr<strong>und</strong><br />
eigener Erfahrungen deutlich stärker als angegeben (Südwestwind) sei. Die<br />
Einwände sind unbegründet. Die den Beurteilungspegeln zugr<strong>und</strong>e liegende<br />
Schallimmissionsprognose ist nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde<br />
schlüssig <strong>und</strong> überzeugend <strong>und</strong> nicht substantiiert in Frage gestellt. Zur Ermittlung<br />
der zu erwartenden Schallemissionen wurden durch Schallemissionsmessungen<br />
die durch den Hopperbagger anzusetzenden Schallleis-<br />
tungspegel bestimmt. Die Immissionspegel, die sich in der Nachbarschaft der<br />
Baumaßnahmen ergeben, wurden nach DIN ISO 9613-2 E berechnet. Hier-<br />
bei wurde auch die für die Schallausbreitung günstige Witterungsbedingung<br />
berücksichtigt.<br />
Kumulation Schall wasserbauliche Maßnahmen <strong>und</strong> Brücke:<br />
Eine Überlagerungswirkung der Schallquellen der vorstehend geprüften Bereiche<br />
ist überwiegend nicht zu erwarten. Lediglich im Bereich der Jann-<br />
Berghaus-Brücke fielen vom 25.03. bis 26. 03.2008 sowie vom 17.09. bis<br />
18.09.2008 die wasserbaulichen Maßnahmen <strong>und</strong> die Umbaumaßnahme an<br />
der Brücke zeitlich <strong>und</strong> räumlich zusammen. Zusätzliche Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Mensch ergeben sich hieraus jedoch nicht, da die Nassbaggerarbeiten<br />
selbst zum Zeitpunkt der Rammarbeiten als geräuschinten-<br />
sivste Arbeit an der Jann-Berghaus-Brücke nach Aussage des Ingenieurbüros<br />
Zech lärmtechnisch nicht ins Gewicht fallen (Stellungnahme Ingenieurbü-<br />
ro Zech vom 28.11.2008- per E-Mail). Dies gilt entsprechend für die geprüfte<br />
Betroffenheit der Einwendungsführer / -innen.<br />
Die Planfeststellungsbehörde verkennt jedoch nicht, dass die Zunahme des<br />
Lärms unter dieser Schwelle von den Einwendern als Belästigung empfun-
836<br />
den werden kann. Dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des<br />
Vorhabens ist aus den unter B.III.1 angeführten Erwägungen jedoch der Vorzug<br />
zu geben.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat neben den immissionsschutzrechtlichen<br />
Vorgaben auch die Zulässigkeit des Vorhabens unter den Vorgaben des<br />
Gr<strong>und</strong>rechtsschutzes, insbesondere des Art. 2 <strong>und</strong> 14 GG geprüft. Eine Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />
ist durch die dem Vorhaben zuzurechnenden Immissionen<br />
für die Anwohner des untersuchten Bereiches auszuschließen Die Schwelle<br />
des enteignungsgleichen Eingriffs liegt nach der Rechtsprechung bei etwa<br />
70-75 dB(A) am Tage <strong>und</strong> 60-65 dB(A) in der Nacht. Dies besagt, dass Immissionen<br />
ab dieser Größenordnung – je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls<br />
– den Wert einer davon betroffenen Immobilie mindern können. Immissionen<br />
dieser Größenordnung sind in dem untersuchten Bereich nicht zu<br />
erwarten. So dass das Vorhaben auch keinen Eingriff in Art.2 oder Art. 14<br />
des Gr<strong>und</strong>gesetzes darstellt.<br />
Die vorgetragenen Einwände <strong>und</strong> Forderungen in Bezug auf die vorha-<br />
bensbedingte Zunahme von Schallimmissionen werden daher insgesamt<br />
zurückgewiesen.<br />
5.2.2.2. Luftschadstoffe<br />
Neben Lärmimmissionen wenden sich die oben unter B.III.5.2.2.1 genannten<br />
Einwendungsführer/ -innen teilweise auch gegen die durch das Vorhaben<br />
verursachten Luftschadstoffimmissionen.<br />
So befürchten die Einwender E-0073 <strong>und</strong> E-0074 durch den Baustellenverkehr<br />
<strong>und</strong> -betrieb Feinstaub-, Ruß- <strong>und</strong> andere ges<strong>und</strong>heitsschädliche Luftschadstoffimmissionen.<br />
Von den Einwendern E-0090 <strong>und</strong> E-0091 wird eine<br />
Verstärkung der Abgas-Belastung durch Hopperbagger (Hauptwindrichtung -<br />
Südwest) befürchtet.
837<br />
Die vorgetragenen Befürchtungen werden von der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht geteilt. Nach den Maßstäben der TA Luft <strong>und</strong> der 22. BImSchV ist der<br />
Schutz vor Gefahren für die menschliche Ges<strong>und</strong>heit sichergestellt.<br />
Nach den vorliegenden Immissionsmessungen der Station Ostfriesland werden<br />
die Immissionswerte der TA Luft bzw. der 22. BImSchV in der Ist-<br />
Situation überwiegend deutlich unterschritten. Es gibt keine Hinweise darauf,<br />
dass es infolge der in ihrem Umfang begrenzten Luftschadstoffemissionen in<br />
Zusammenhang mit dem Umbau der Jann-Berghaus-Brücke bzw. den was-<br />
serbaulichen Maßnahmen zu Überschreitungen der Immissionswerte der TA<br />
Luft kommen könnte.<br />
Der Schutz vor den von den Einwendern beschriebenen Gefahren ist daher<br />
nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde sichergestellt. Die Einwendungen<br />
werden zurückgewiesen.<br />
Dies gilt auch für die von der Stadt Leer <strong>und</strong> den Einwendern I-0004, E-0133<br />
<strong>und</strong> E-0134 vorgetragenen Befürchtungen zu unzumutbaren Schadstoffimmissionen<br />
durch Umleitungsverkehre. Hinsichtlich dieses Aspektes ist<br />
noch ergänzend anzuführen, dass sich der Umleitungsverkehr im Rahmen<br />
der Widmung der jeweiligen Straßen vollzogen hat. Für die Ausschilderung<br />
von Umleitungsstrecken wurde ausschließlich das klassifizierte Straßennetz<br />
herangezogen, das im Rahmen seiner Widmung dazu bestimmt ist, öffentlichen<br />
Straßenverkehr aufzunehmen. Die Nutzung der Umleitungsstrecken<br />
erfolgte im Rahmen des zulässigen Gemeingebrauchs dieser Straßen. Zur<br />
Führung des Umleitungsverkehrs waren im Wesentlichen die Autobahn A31,<br />
die B<strong>und</strong>esstraße B436, die Landesstraße L15 <strong>und</strong> die Kreisstraße K1 herangezogen<br />
worden, also keine Verlagerung des Verkehrs in Wohnsiedlungen.<br />
5.2.2.3 Vibrationen<br />
Daneben wenden sich die oben unter B.III.5.2.2.1 genannten Einwendungsführer/<br />
-innen teilweise auch gegen die durch das Vorhaben verursachten<br />
Vibrationen.
So wird von den Einwendern<br />
E-0125<br />
E-0126<br />
E-0127<br />
E-0128<br />
E-0129<br />
E-0130<br />
E-0131<br />
E-0139<br />
E-0183<br />
838<br />
gefordert, Belästigungen durch Vibrationen, verursacht durch Sprengungen<br />
<strong>und</strong> Rammungen, so gering wie möglich <strong>und</strong> fern vom Gr<strong>und</strong>stück zu halten<br />
Die Forderungen <strong>und</strong> Einwände sind unbegründet <strong>und</strong> werden zurückgewiesen.<br />
In der vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudie sowie in dem erschütte-<br />
rungstechnischen Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech (Bericht Nr.<br />
LE3509.2/01 vom 31.03.2009) gibt es nach Auffassung der Planfeststel-<br />
lungsbehörde keine Anhaltspunkte für unzulässige Beeinträchtigungen durch<br />
baubedingte Vibrationen bzw. Erschütterungen. Erhebliche Belästigungen<br />
oder schädliche Auswirkungen der planfestgestellten Maßnahme durch das<br />
Einwirken von Erschütterungen können auf Gr<strong>und</strong>lage der vorgelegten Gut-<br />
achten für die benachbarte Wohnbebauung <strong>und</strong> damit für die Menschen, die<br />
dort leben, ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die<br />
Ausführungen unter B.III.3.1.2.1.a).dd) Bezug genommen. Die möglichen<br />
Belästigungen während des Umbaus der Brücke werden von der Planfeststellungsbehörde<br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> der kurzen Bauzeit als zumutbar bewertet.<br />
Den unter B.III.1 dargestellten Erwägungen, die für die Verwirklichung<br />
des Vorhabens sprechen, ist insoweit der Vorzug einzuräumen.
5.2.2.4 Lichtimmissionen<br />
839<br />
Ein Teil der unter B.III.5.2.2.1 genannten Einwendungsführer/ -innen wendet<br />
sich außerdem gegen Lichtimmissionen.<br />
Die Einwender E-0090, E-0091 legen dar, dass die Lichtemissionen durch<br />
die Hopperbagger aufgr<strong>und</strong> der Deckbeleuchtung erheblich störend während<br />
der Nachtzeiten seien.<br />
Von den Einwendern E-0101 <strong>und</strong> I-0004 werden Befürchtungen hinsichtlich<br />
unzumutbarer Lichtimmissionen durch die Umleitungsverkehre (L 15) vorgetragen.<br />
Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen durch Störung des Schlafes usw. wie von<br />
den Einwendern vorgetragen wurde, sind aus nachstehenden Erwägungen<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht zu erwarten. Die Einwendungen<br />
werden daher zurückgewiesen.<br />
Unzulässige, erheblich belästigende Lichtimmissionen sind durch das planfestgestellte<br />
Vorhaben nicht zu erwarten, da überwiegend bei Tageslicht ge-<br />
arbeitet wird bzw. wurde <strong>und</strong> die vorhandenen Deiche als optische Barriere<br />
wirken. Die Baustelle Jann-Berghaus-Brücke <strong>und</strong> die einzelnen Baggerberei-<br />
che befindet sich außerhalb der direkten Bebauung.<br />
Auch durch die baubedingten Umleitungsverkehre ergab sich keine unzumutbare<br />
Beeinträchtigung der Anwohner, da die Verkehrsteilnehmer großräumig<br />
umgeleitet wurden (Westseite ab B 436/Abzweig L 15; Ostseite B<br />
436/Abzeweig Straße "An der Seeschleuse“) <strong>und</strong> die Verkehre auf entspre-<br />
chend klassifizierten Straßen abgeführt wurden.<br />
Von dem Einwender E-0086 wird darüber hinaus vorgetragen, dass die<br />
Lichteinwirkung der Baggerschiffe nicht der Beschreibung der Antragssteller<br />
entspreche; es werde nicht mit Deckbeleuchtung gefahren
840<br />
Neben der Beleuchtung des Schiffes gemäß Schifffahrtsordnung wird zusätz-<br />
lich eine Arbeitsbeleuchtung für die vorschriftsmäßige Sicherheit des Ar-<br />
beitsplatzes an Bord benötigt. Ein bewusstes Wahrnehmen der zusätzlichen<br />
Lichtquellen wird ausgeschlossen. Somit kommt es zu keinen erheblichen<br />
Auswirkungen.<br />
Zusammenfassende Entscheidung in Bezug auf die vorhabensbedingten<br />
Immissionen<br />
Nach alledem ist festzustellen, dass Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen oder<br />
unzumutbare Belästigungen der Einwender durch vorhabensbedingte Immissionen<br />
nicht zu erwarten sind. Die Immissionsbelastung nimmt für die Einwender<br />
dennoch temporär zu. Die Planfeststellungsbehörde hat in einer abwägenden<br />
Betrachtung insoweit den Erwägungen, die für das Vorhaben<br />
sprechen, den Vorzug gegenüber der Zunahme der Immissionsbelastung der<br />
Einwender eingeräumt. Zu den Einzelheiten der für das Vorhaben sprechenden<br />
Erwägungen wird auf die Ausführungen unter B.III.1 Bezug genommen.<br />
Die von den oben genannten Einwendern hinsichtlich der Immissionen vorgetragenen<br />
Einwände <strong>und</strong> Forderungen werden daher abgewiesen.<br />
5.2.3 Einwendungen in Bezug auf die durch die baubedingte Sperrung<br />
der Jann-Berghaus-Brücke notwendigen Verkehrsveränderungen<br />
Durch die 13-monatige Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke konnte es aufgr<strong>und</strong><br />
der seitens der Vorhabensträger in das Verfahren eingebrachten Minimierungsmaßnahmen<br />
nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht<br />
zu unzumutbaren Beeinträchtigungen Dritter kommen. Die zum (durch Art.<br />
14 Abs.1 GG) geschützten Anliegergebrauch gehörende ausreichende Anbindung<br />
der Gebäude <strong>und</strong> Flächen der Landwirte <strong>und</strong> anderer Gewerbetreibender<br />
sowie Privater an das allgemeine Verkehrsnetz ist von den Ausbaumaßnahmen<br />
unberührt geblieben.<br />
Die Träger des Vorhabens haben für die Dauer der baubedingten Sperrung<br />
der Jann-Berghaus-Brücke ein Konzept für die Umleitung der betroffenen<br />
Verkehre erstellt bzw. Ersatzlösungen für den nicht motorisierten Verkehr
841<br />
<strong>und</strong> die landwirtschaftlichen Verkehre entwickelt. Damit wurde auch einer<br />
Forderung der Gemeinde B<strong>und</strong>e (B-0009) entsprochen.<br />
Die Gemeinde B<strong>und</strong>e (B-009) hat die Sicherstellung des nicht motorisierten<br />
<strong>und</strong> des landwirtschaftlichen Verkehrs während der Umbauzeit der Jann-<br />
Berghaus-Brücke gefordert. Dieser Forderung wurde nachgekommen. Der<br />
Landkreis Leer als Träger des Vorhabens für den Umbau der Brücke, hat<br />
während der Zeit des Umbaus eine Fähre in unmittelbarer Nähe zur Brücke<br />
eingesetzt. Hiermit wurden sowohl landwirtschaftliche als auch nicht motorisierte<br />
Verkehre befördert.<br />
Auch die Stadt Weener (B-0011) hat ihre Erwartungshaltung hinsichtlich der<br />
Sicherstellung der Verkehrsverbindung von Weener nach Leer für ihre Bürger,<br />
insbesondere für die Schülerbeförderung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Radfahrer<br />
mit Schreiben vom 31.05.2007 zum Ausdruck gebracht. Dieser Erwartung<br />
wurde durch das Verkehrskonzept <strong>und</strong> den Einsatz der Fähre Rechnung ge-<br />
tragen.<br />
Die seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau <strong>und</strong><br />
Verkehr (B-002) im Zusammenhang mit dem Umbau der Brücke angeregte<br />
Abstimmung wurde von den Vorhabensträgern zugesagt.<br />
Den Bedürfnissen der Gemeinde Jemgum (B-0016) in Bezug auf eine einen<br />
kostenlosen Einsatz einer Fähre für die Zeit des Umbaus der Jann-<br />
Berghaus-Brücke wurde entsprochen.<br />
5.2.3.1 Umleitungsverkehr<br />
Der die Ems querende Kfz-Verkehr wurde durch den Emstunnel (BAB A 31)<br />
geleitet. Dies betrifft auch den per Omnibus erfolgenden Personennahver-<br />
kehr.<br />
Zur Verbesserung des von der Sperrung der Brücke <strong>und</strong> des vom Umleitungsverkehr<br />
betroffenen Verkehrsflusses wurden von den Vorhabensträgern<br />
folgende Baumaßnahmen durchgeführt:
842<br />
• Die Autobahnabfahrt Leer-West wurde an der Deichstraße (Kreis-<br />
straße 1) mit Ampeln geregelt. Diese hat eine Vorrangschaltung in<br />
Richtung Leer, durch die verhindert wurde, dass aus dem Rheiderland<br />
kommende Fahrzeuge sich im Emstunnel stauen.<br />
• Die Auffahrten von der Deichstraße in Leer (K1) auf den Stadtring<br />
(B436) haben jeweils eine eigene Spur für Linksabbieger erhalten,<br />
wodurch es den geradeaus fahrenden Fahrzeugen ermöglicht wird<br />
an den wartenden Linksabbiegern vorbeizufahren.<br />
• Die Kreuzung Ubbo-Emmius-Straße / Blinke hat in beide Richtungen<br />
eine Rechtsabbiegerspur erhalten, was ebenfalls zu Entzerrungen<br />
führt.<br />
Die hierfür erforderlichen Genehmigungen oder Planverzichte wurden von<br />
den dafür zuständigen Fachbehörden ausgesprochen, da diese baulichen<br />
Einrichtungen auch nach Aufhebung der Sperrung der Jann-Berghaus-<br />
Brücke bestehen bleiben sollen.<br />
Des Weiteren wurden die Steuerung der an den verkehrsbedeutsamen Knotenpunkten<br />
bestehenden Lichtsignalanlagen am Verkehrsfluss orientiert fle-<br />
xibilisiert <strong>und</strong> weitere mobile Signalanlagen eingesetzt.<br />
In der vom Landkreis Leer an alle betroffenen Haushalte verteilten Informati-<br />
onsbroschüre wurden des weiteren Tipps gegeben, wie der einzelne Verkehrsteilnehmer<br />
dem erhöhten Verkehrsaufkommen entgegen wirken kann.<br />
Durch diese Maßnahmen wurden die für den Kfz-Verkehr durch die Sperrung<br />
verursachten Beeinträchtigungen minimiert.<br />
Den Forderungen der Stadt Leer auf großräumige Umleitungen <strong>und</strong> entsprechende<br />
Ausschilderungen wurde damit entsprochen.<br />
Insoweit seitens der Stadt Leer gefordert wurde, dass der Ortsteil Bingum<br />
durch den Umleitungsverkehr nicht belastet werden dürfe, ist dem folgendes<br />
entgegen zu halten. Für die Ausschilderung von Umleitungsstrecken wird<br />
ausschließlich das klassifizierte Straßennetz herangezogen, das im Rahmen<br />
seiner Widmung dazu bestimmt ist, öffentlichen Straßenverkehr aufzunehmen.<br />
Die Nutzung der Umleitungsstrecken erfolgt im Rahmen des zulässigen<br />
Gemeingebrauchs dieser Straßen. Gemäß § 14 FStrG bzw. 15 a NStrG sind
843<br />
die Träger der Straßenbaulast anderer öffentlicher Straßen verpflichtet, die<br />
Umleitung des Verkehrs auf ihren Straßen zu dulden. Des Weiteren wird da-<br />
rauf hingewiesen, dass die Vorhabensträger als Vorgabe für ihr Verkehrs-<br />
konzept ausdrücklich festgehalten haben, dass es nicht zu einer wesentli-<br />
chen Steigerung des Verkehrsaufkommens in Bingum kommen darf. Als we-<br />
sentlich wurde dabei eine Steigerung von mehr als 25% festgelegt. An dieser<br />
Forderung orientiert haben die Vorhabensträger die Umleitungsstrecken<br />
ausgewiesen. Im Übrigen ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die Sper-<br />
rung der Jann-Berghaus-Brücke auch verringernde Wirkung auf den bestehenden<br />
Verkehr in Bingum hatte, da ein ansonsten über die Brücke nach<br />
Bingum einfließender Verkehr durch den Emstunnel geleitet wurde. Eine befürchtete<br />
Verlagerung des Verkehrs in Wohnsiedlungen ist nicht vorgesehen<br />
gewesen <strong>und</strong> ist soweit es der Planfeststellungsbehörde bekannt ist auch<br />
nicht eingetreten.<br />
Die von den Einwendern/-innen<br />
E-0025<br />
E-0026<br />
E-0037<br />
E-0038<br />
B-0016<br />
aufgestellte Forderung, die bestehende Wegeverbindung dadurch aufrecht<br />
zu erhalten, dass der Fährverkehr auch für den PKW-Verkehr eröffnet wird,<br />
wird zurückgewiesen. Die Benutzung von Straßen unterliegt dem sogenannten<br />
Gemeingebrauch. Auf die Aufrechterhaltung dieses Gemeingebrauchs<br />
besteht kein Rechtsanspruch (so ausdrücklich § 14 Abs. 2 Niedersächsisches<br />
Straßengesetz). Die für den PKW-Verkehr eingerichtete Umleitungen<br />
werden auch nachträglich von der Planfeststellungsbehörde als ausreichend<br />
angesehen <strong>und</strong> für zumutbar erachtet. Die Einrichtung eines Fährverkehrs<br />
für den PKW-Verkehr wird daher abgelehnt. Die von den genannten Einwendern/-innen<br />
geforderte Errichtung einer Pontonbrücke ist schon deshalb ab-<br />
zulehnen, weil eine solche Brücke ein Querungsbauwerk darstellen würde,<br />
welche den Schiffsverkehr unmöglich machen würde.
844<br />
Die Beeinträchtigungen wie Zeitverluste <strong>und</strong> zusätzliche Kosten durch den<br />
Umleitungsverkehr sind hinzunehmen. Da auf die Aufrechterhaltung des<br />
Gemeingebrauchs kein Anspruch besteht, kann für zeitweilig notwendigen<br />
Umleitungsverkehr kein Entschädigungsanspruch wegen der Zeitverluste<br />
<strong>und</strong> der zusätzlich entstehenden Kosten erwachsen, dies gilt auch wenn vor<br />
der Sperrung berufsbedingt mehrmals täglich die Jann-Berghaus-Brücke<br />
überquert wurde.<br />
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht durch die Verlängerung der<br />
Sperrzeit der Brücke von 4 auf 13 Monate. Diese Sperrzeitverlängerung mag<br />
zwar für den einzelnen PKW-Fahrer höchst unerfreulich <strong>und</strong> auch den Zeitverlust<br />
vergrößert sowie vermehrte zusätzliche Kosten hervorgerufen haben,<br />
ändert aber nichts daran, dass auf die Benutzung einer bestimmten Wegeverbindung<br />
kein Rechtsanspruch besteht. Der einzelne PKW-Nutzer, auch<br />
wenn er aus beruflichen Gründen die Ems queren muss, hat diese unerfreuliche<br />
Verlängerung in Ermangelung einer Anspruchsgr<strong>und</strong>lage hinzunehmen.<br />
Jedenfalls treten die durch den Umleitungsverkehr verursachten Beeinträch-<br />
tigungen hinter den positiven Wirkungen der Ausbaumaßnahme für die Regionen<br />
Emsland <strong>und</strong> Leer zurück.<br />
Die Einwendungen<br />
E-0025<br />
E-0026<br />
E-0037<br />
E-0038<br />
E-0135<br />
E-0136<br />
werden insoweit zurückgewiesen.<br />
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsanbindung Bingums wurde ein zusätzli-<br />
cher Omnibus eingesetzt, so dass der Takt der An- <strong>und</strong> Anfahrtszeiten ein-
845<br />
gehalten werden konnte. Hiermit wurde einer Forderung der Stadt Leer ent-<br />
sprochen.<br />
Da der Emstunnel zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr für Gefahrguttransporte<br />
gesperrt ist, wurden während der Sperrzeiten die Gefahrguttransporte von<br />
der AS17 der BAB31 (Dörpen) über die B401 <strong>und</strong> die B72 nach Filsum bzw.<br />
umgekehrt umgeleitet. Damit wurde einer Forderung der Stadt Leer auf<br />
großzügige Umleitung der Gefahrguttransporte entsprochen. Hinsichtlich der<br />
sich möglicherweise kollidierenden Deckwerkserneuerung der B401 im Bereich<br />
zwischen Börgermoor <strong>und</strong> Bockhorst haben sich die Vorhabensträger<br />
mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr<br />
Geschäftsbereich Lingen (B-0002) abgestimmt, womit einer Forderung der<br />
letztgenannten Behörde entsprochen wurde.<br />
Den Notfalltransporten stand ebenso wie dem Kfz-Verkehr die Umleitung<br />
durch den Emstunnel zur Verfügung. Für den Fall, dass eine Passage des<br />
Tunnels im Einzelfall nicht möglich gewesen wäre, ist eine entsprechende<br />
Koordinierung einzelner Rettungswachen erforderlich. Zu diesem Zwecke ist<br />
ein Notfallplan mit der zuständigen Rettungsleitstelle <strong>und</strong> den umliegenden<br />
Krankenhäusern erarbeitet worden. Dieser Plan ist auch für die eingetretene<br />
Verlängerung der Sperrzeit verlängert worden. Damit wurde einer Forderung<br />
der Stadt Leer entsprochen.<br />
Für alle auf Gr<strong>und</strong> des Umleitungsverkehrs notwendigen Beschilderungen<br />
liegen die verkehrsbehördlichen Genehmigungen nebst Anordnungen der<br />
jeweiligen Fachbehörden vor.<br />
Die vorgesehenen Umleitungen sind mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />
(Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr)<br />
abgestimmt <strong>und</strong> werden von der Planfeststellungsbehörde als zumutbar bewertet<br />
5.2.3.2 Fährverkehr
846<br />
Für den nicht motorisierten Verkehr (Fahrradfahrer <strong>und</strong> Fußgänger), sowie<br />
Motorräder, Mopeds <strong>und</strong> landwirtschaftliche Fahrzeuge haben die Träger des<br />
Vorhabens eine kostenlose Fährverbindung parallel zur Jann-Berghaus-<br />
Brücke eingerichtet, die zwischen Bingum <strong>und</strong> Leerort im 30-Minutentakt von<br />
5.00 Uhr bis 23.00 Uhr verkehrt. Die für die Einrichtung des Fährverkehrs<br />
erforderlichen Genehmigungen wurden vom Vorhabensträger eingeholt <strong>und</strong><br />
sind nicht Gegenstand der Planfeststellung. Durch die Fähre konnte auf Be-<br />
rufspendler sowie auf Schüler, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Ems<br />
überqueren müssen, angemessen reagiert werden, wie auch auf die Bedürfnisse<br />
der Landwirtschaft. Im Falle eines Ausfalles der Fähre aus witterungsbedingten<br />
Gründen ist seitens der Vorhabensträger eine Ersatzkonzeption<br />
mit Bussen entwickelt worden.<br />
Im Ergebnis erachtet die Planfeststellungsbehörde die Auswirkungen der<br />
Sperrung der Brücke auf den nicht motorisierten Verkehr <strong>und</strong> landwirtschaftlichen<br />
Verkehr, die allenfalls in Wartezeiten zu sehen waren, als zumutbar.<br />
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Verlängerung der<br />
Sperrzeit von vier auf 13 Monate. Der Landkreis Leer hat dargelegt, dass<br />
sich seiner Auffassung nach der Fuß- <strong>und</strong> Radverkehr, sowie der landwirtschaftliche<br />
Verkehr in den Wintermonaten erheblich reduzieren werde. Die<br />
Planfeststellungsbehörde teilt die Auffassung des Landkreises Leer insoweit,<br />
dass eine Reduzierung der Verkehre, die auf die Fährverbindung angewie-<br />
sen sind, wahrscheinlich ist. Von einer erheblichen Reduzierung geht die<br />
Planfeststellungsbehörde jedoch nicht aus, da die Landwirte während der<br />
Wintermonate die Flächen für die kommende Saison vorbereiten etc , einige<br />
Radfahrer erfahrungsgemäß den Witterungen trotzen werden <strong>und</strong> Fußgänger<br />
teilweise auch bei widrigsten Witterungsverhältnissen unterwegs sind. Da der<br />
Landkreis Leer jedoch zugesichert hat, das gesamte landwirtschaftlichtechnische<br />
Gerät während der weiteren Sperrzeit der Jann-Berghaus-Brücke<br />
weiterhin entweder über die Fähre oder Speditionsunternehmen über die<br />
Ems zu bringen bzw. den Busersatzverkehr im Falle des Ausfalles der Fähre<br />
für Fuß- <strong>und</strong> Radfahrer aufrecht zu erhalten, geht die Planfeststellungsbehörde<br />
davon aus, dass die Verlängerung der Sperrzeit der Brücke keine
847<br />
neuen oder zusätzlichen Betroffenheiten auslöste, die zusätzlichen Rege-<br />
lungsbedarf verursachen.<br />
Durch die Einrichtung eines kostenlosen Fähreinsatzes im genannten Zeit-<br />
raum für den nichtmotorisierten Verkehrs bzw. motorisierten Zweiradverkehr<br />
wurde einer Forderung<br />
der Stadt Leer (I-004)<br />
der Gemeinde B<strong>und</strong>e (B-0009)<br />
der Stadt Weener (B-0011)<br />
der Gemeinde Jemgum (B-0016)<br />
<strong>und</strong> der Einwender/-innen<br />
E-0025<br />
E-0026<br />
E-0037<br />
E-0038<br />
E-0133<br />
E-0134<br />
I-0002<br />
teilweise entsprochen.<br />
Die Forderung der Einwender/-innen E-0133 <strong>und</strong> E-0134 den Fährverkehr<br />
auf Fußgänger <strong>und</strong> Fahrradfahrer zu beschränken, wird insoweit zurückgewiesen,<br />
als dass die Fähre auch für motorisierte Zweiräder zugänglich gewesen<br />
ist. Diese Erweiterung ist auch angesichts der Befürchtung der genannten<br />
Einwender hinsichtlich eines ihre Kinder gefährdenden erhöhten Verkehrseinkommens<br />
hinnehmbar, da es sich lediglich um Zweiräder handelt,<br />
die nicht so häufig frequentieren wie Pkw´s. Auf einen solchen zusätzlichen<br />
Verkehr können sich spielende Kinder einrichten. Des Weiteren werden<br />
Straßen, die dem allgemeinen Straßenverkehr gewidmet sind, für den Weg<br />
zum Fähranleger genutzt.
848<br />
Soweit der Einwender I-0002 die Einrichtung eines Fährverkehrs r<strong>und</strong> um<br />
die Uhr gefordert hat sowie den Einsatz einer zweiten Fähre um lange War-<br />
tezeiten zu vermeiden, werden diese Forderungen zurückgewiesen. Die Fähre<br />
verkehrte ab 5.00 Uhr morgens bis 23.00 Uhr am späten Abend. Damit ist<br />
auch den Touristen aus Bingum die mit dem Fahrrad nach Leer in den<br />
Abendst<strong>und</strong>en rein fahren wollen eine ausreichende späte Rückkehrmöglichkeit<br />
ermöglicht worden. Die Einrichtung eines 24-St<strong>und</strong>en-Fährverkehrs<br />
stände nicht in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Aufwand. Entsprechendes<br />
gilt hinsichtlich des Einsatzes einer zweiten Fähre. Die Fähre verkehrt nach<br />
den Planungen der Vorhabensträger in einem 30 Minuten-Takt. Aus Sicht der<br />
Planfeststellungsbehörde ist dies ein Takt der allen betroffenen Belangen<br />
ausreichend Rechnung trägt. Gerade Touristen stehen nicht unter ständigen<br />
Termindruck <strong>und</strong> können im Falle einer gerade verpassten Fähre 30 Minuten<br />
warten. Die Wartezeit wird als zumutbar erachtet.<br />
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf das seitens der Vorhabenträ-<br />
ger vorgelegte Verkehrskonzept verwiesen.<br />
5.2.3.3 Allgemeine Einwendungen zum Verkehrskonzept<br />
Die Befürchtung, dass die Stadt Leer während des Brückenumbaus über<br />
Monate hinweg verkehrstechnisch vom Umland abgekoppelt sein würde, wird<br />
seitens der Planfeststellungsbehörde nicht geteilt. Durch das oben dargestellten<br />
Konzept, welches die Vorhabensträger für die Zeit der Sperrung entwickelt<br />
haben, ist sichergestellt, dass eine Querung der Ems in der Nähe der<br />
Jann-Berghaus-Brücke auch während der Sperrung der Brücke möglich gewesen<br />
ist. Der motorisierte Pkw-Verkehr hatte die Möglichkeit, den Emstunnel<br />
oder die Umleitung über Papenburg zu nutzen, für den nicht motorisierten<br />
Verkehr, 2-Räder <strong>und</strong> landwirtschaftliche Fahrzeuge wurde eine Fähre bereitgestellt.<br />
Soweit der Planfeststellungsbehörde ersichtlich ist ein solcher<br />
Abkoppelungseffekt effektiv auch nicht eingetreten. Auch die Verlängerung<br />
der Sperrzeit von 4 auf 13 Monate hat einen solchen Ankoppelungseffekt<br />
nicht bewirkt.
849<br />
Hinsichtlich der von der Stadt Leer erhobenen Befürchtung, der Abriegelung<br />
des Leeraner Hafens durch Sperrzeiten anlässlich der Baumaßnahme Jann-<br />
Berghaus-Brücke wird auf die Ausführungen unter Punkt B.III.5.2.8 verwiesen.<br />
Die Erreichbarkeit des Hafens wird durch den Umbau nicht ausgeschlossen.<br />
Die trotz dieses Umleitungskonzeptes noch bestanden gebliebenen Beeinträchtigungen<br />
für den Verkehr <strong>und</strong> die an den Umleitungsstrecken wohnhaften<br />
Anwohner treten hinter den positiven Wirkungen der Ausbaumaßnahmen<br />
für die Regionen Emsland <strong>und</strong> Leer zurück.<br />
Auch für einen allgemeinen Entschädigungsanspruch der Anlieger aufgr<strong>und</strong><br />
der vorübergehenden Zunahme des allgemeinen Verkehrs, so vorgetragen<br />
von den Einwendern/-innen<br />
E-0140<br />
E-0141<br />
E-0184<br />
E-0185<br />
E-0186<br />
ist keine Rechtsgr<strong>und</strong>lage erkennbar. Zur Führung des Umleitungsverkehrs<br />
werden im Wesentlichen die Autobahn A31, die B<strong>und</strong>esstraße B436, die<br />
Landesstraße L15 <strong>und</strong> die Kreisstraße K1 herangezogen. Eine von den Ein-<br />
wendern befürchtete Verlagerung des Verkehrs in Wohnsiedlungen ist nicht<br />
vorgesehen <strong>und</strong> soweit der Planfeststellungsbehörde bekannt auch nicht<br />
eingetreten.<br />
Soweit die Einwendungen <strong>und</strong> Stellungnahmen sich auf umleitungsbedingte<br />
Immissionen beziehen wird auf Ausführungen unter B.III.5.2.2. verwiesen.
850<br />
5.2.4 Einwendungen zu Belangen der Landwirtschaft<br />
5.2.4.1 Sperrung Jann-Berghaus-Brücke<br />
Durch die insgesamt 13 Monate dauernden Sperrung der Jann-Berghaus-<br />
Brücke ist eine unzumutbare Betroffenheit der landwirtschaftlichen Belange<br />
nicht zu erkennen gewesen.<br />
Abweichend von der der vorläufigen Anordnung zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Konzeption<br />
haben die Träger des Vorhabens für die Zeit der Sperrung der Jann-<br />
Berghaus-Brücke vor der konkreten Bauumsetzung der Planfeststellungsbehörde<br />
ein Konzept vorgelegt, mit dem die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
den landwirtschaftlichen Verkehr minimiert werden konnten. Die Vorhabensträger<br />
haben einen Fährverkehr eingerichtet, der auch die Aufnahme <strong>und</strong><br />
Überquerung der Ems mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen ermöglichte,<br />
womit einer Forderung<br />
der Gemeinde B<strong>und</strong>e (B-0009),<br />
der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer (B-0024,)<br />
sowie der Einwender <strong>und</strong> Einwenderinnen<br />
I-0005<br />
E-0007<br />
E-0031<br />
E-0083<br />
E-0149<br />
entsprochen wurde.<br />
Die durch den Einsatz der Fähre minimierten Beeinträchtigungen für den<br />
landwirtschaftlichen Verkehr haben nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht zu einer Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze geführt. Den<br />
positiven Vorhabenswirkungen war der Vorrang einzuräumen. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten der Bedeutung des Vorhabens für die Regionen Emsland<br />
<strong>und</strong> Leer wird auf die Ausführungen unter B.III.1 verwiesen.<br />
Dies gilt auch für die Sperrung des Fährverkehr für landwirtschaftliche Fahrzeuge<br />
von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr. Diese Sperrung, die dem Berufsverkehr
851<br />
geschuldet war, war zumutbar. Daher wird die Forderung des Einwenders<br />
E-0031 zurückgewiesen.<br />
Bei der Abwägung war insbesondere zu berücksichtigen, dass die minimierten<br />
Auswirkungen nur von temporärer Natur waren.<br />
5.2.4.2. <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Seitens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (B-0024) <strong>und</strong> des<br />
Einwenders I-0005 wird geltend gemacht, dass die Ausbaumaßnahmen zu<br />
einer erheblichen Beeinträchtigung des Deichvorlandes <strong>und</strong> der darauf bestehenden<br />
Nutzflächen führen würde. Konkret wird befürchtet, dass die Tide<br />
so zunehmen werde, dass sowohl mit einer Zunahme der Verschlickung zu<br />
rechnen sei, als auch mit einer konkreten Gefährdung der Flächen <strong>und</strong> der<br />
Deichsicherheit durch größere Strömungsgeschwindigkeiten.<br />
Wie oben unter B.III.3.2.1.2. dargelegt, ist die Planfeststellungsbehörde auf<br />
Gr<strong>und</strong> der vorliegenden Gutachten der Auffassung, dass mit einer für die<br />
Landwirtschaft wahrnehmbaren zusätzlichen Überflutung der Flächen, verur-<br />
sacht durch die Ausbaumaßnahmen nicht zu rechnen ist. Die Änderungen<br />
der Tidekennwerte sind im gesamten Ausbaubereich nicht messbar. In Er-<br />
mangelung relevanter zusätzlicher Überflutungen kann es auch nicht zu vorhabensbedingten<br />
weiteren Verschlickungen der Flächen <strong>und</strong> damit einher-<br />
gehenden Verringerungen der Ertragskraft, Erschwerung der Arbeit <strong>und</strong> Verschmutzung<br />
des Futters kommen. Entschädigungsansprüche kommen daher<br />
schon aus tatsächlichen Gründen nicht in Betracht. Die seitens der Land-<br />
wirtschaftskammer Niedersachsen (B-0024) erhobene Forderungen auf<br />
Durchführung der folgenden Untersuchungen wird folglich mangels Rechts-<br />
gr<strong>und</strong>lage zurückgewiesen:<br />
• Untersuchung der Auswirkung der gehäuften Überflutungen des<br />
Deichvorlandes <strong>und</strong> der Beeinträchtigung der Grünlandnutzung<br />
• Untersuchung der Folgen der Überschlickung, insbesondere im Hinblick<br />
auf Schadstoffgehalte.
852<br />
Da die durch die Ausbaumaßnahmen verursachten Veränderungen nach den<br />
vorliegenden Gutachten keine relevanten Überflutungen <strong>und</strong> damit einherge-<br />
henden Verschlickungen bewirken, zielen die geforderten Untersuchungen<br />
auf die Auswirkungen vorangegangener Ausbaumaßnahmen oder Auswir-<br />
kungen von Stauereignissen. Beides sind nicht die Gegenstände dieses Verfahrens.<br />
Die geforderten Untersuchungen können daher in diesem Verfahren<br />
nicht von der Planfeststellungsbehörde angeordnet werden.<br />
Hinsichtlich der seitens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen<br />
(B-0024) <strong>und</strong> des Einwenders I-0005 vorgetragenen Befürchtung der ausbaubedingten<br />
Zunahme von Uferabbrüchen <strong>und</strong> damit bedingter Flächenverluste<br />
wird auf die Ausführungen unter B.III.3.2.1.2 verwiesen. Die lokal begrenzten<br />
Zunahmen der Strömungsgeschwindigkeiten sind so gering, dass<br />
sie keine Uferabbrüche nach sich ziehen werden. Von einem auf die Landwirte<br />
einwirkenden zusätzlichen Flächenverlust ist nicht auszugehen. Auch<br />
die Deichsicherheit ist nicht, wie von den Genannten befürchtet, gefährdet,<br />
es wird auf die Ausführungen unter B.III.3.2.4. verwiesen.<br />
Der Einwender I-0005 befürchtet, dass durch die Ausbaumaßnahmen eine<br />
Steigerung der Salinität des Emswassers eintreten werde <strong>und</strong> damit die Nut-<br />
zung zur Zuwässerung auf landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. als Tränkewasser<br />
erschwert bzw. völlig unmöglich gemacht werde.<br />
Wie oben unter B.III.3.2.1.2 ausgeführt, wird eine wesentliche Steigerung des<br />
Salzgehaltes verursacht durch die Ausbaumaßnahmen nicht eintreten. Lediglich<br />
im Maßnahmebereich Emden ist von einer Steigerung von 0,2 PSU aus-<br />
zugehen, die wie dargelegt nur 1,2% der im Istzustand bestehenden<br />
Schwankungsbreite ausmacht. Oberhalb von Terborg zur Tidegrenze gerich-<br />
tet werden nach den vorliegenden Prognosen keine ausbaubedingten Veränderungen<br />
des Salzgehaltes eintreten. Eine Verschiebung der Brackwas-<br />
serzone wird vorhabensbedingt nicht eintreten.<br />
Hinsichtlich der von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (B-0024)<br />
<strong>und</strong> dem Einwender E-0031 <strong>und</strong> dem Verein De Dyklopers bzw. LBU<br />
(B-009) erhobenen Befürchtung der Beeinträchtigung der Gräben <strong>und</strong> Siele
853<br />
wird auf die Ausführungen unter B.III.3.2.5 verwiesen. Vorhabensbedingten<br />
weitere Beeinträchtigungen der Gräben <strong>und</strong> Siele werden nicht prognosti-<br />
ziert. Entsprechende Entschädigungsansprüche werden daher mangels<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage zurückgewiesen.<br />
5.2.5 Einwendungen zu Belangen der Fischerei<br />
Der Einwender E-0077 trägt vor, Berufsfischer in dritter Generation zu sein.<br />
Er übt die traditionelle Stellhamen- <strong>und</strong> Hamenfischerei aus. Im Frühjahr<br />
2007 unterhielt er nach eigenen Angaben im Bereich von Ems-km 30 bis 70<br />
sieben Hamenstellen. Für den Herbst plane er zehn Hamenstellen in den<br />
genannten Bereichen zu unterhalten. Er sei Inhaber einer Genehmigung des<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes Emden <strong>und</strong> des staatlichen Fischereiamtes<br />
Bremerhaven.<br />
Der Vertreter des Einwender E-0077 fordert eine angemessene<br />
Entschädigung für seinen Mandanten, die Existenz seines Mandanten als<br />
Emsfischer werde durch das Vorhaben unmöglich gemacht.<br />
Die Forderung wird mangels Rechtsgr<strong>und</strong>lage zurückgewiesen.<br />
Nach § 16 Abs. 1 des Niedersächsischen Fischereigesetzes ist der Fisch-<br />
<strong>und</strong> Krebsfang frei, d. h. es bestehen keine eigenen Fischereirechte. Die<br />
Ems unterhalb der Papenburger Schleuse gilt gemäß § 16 Abs.3<br />
S.1 Niedersächsisches Fischereigesetz (NdsFischG) i.V.m. Anlage I des<br />
NdsFischG als Küstengewässer. Die Fischerei ist damit nach Maßgabe des<br />
Landesrechts jedermann ohne besondere Erlaubnis oder Genehmigung<br />
gestattet. Sie unterfällt dem Gemeingebrauch, auf dessen Aufrechterhaltung<br />
kein Anspruch besteht <strong>und</strong> mit dem besondere Nutzungsrechte nicht<br />
verb<strong>und</strong>en sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.02.2005, Az. 7 ME<br />
289/04, Nr. 13, zitiert nach Juris).<br />
Durch die Strom- <strong>und</strong> Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) des<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes Emden wird die Inanspruchnahme der
854<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraße Ems durch den Einwender in öffentlich-rechtlicher<br />
Hinsicht für zulässig erklärt, wobei ihm lediglich eine schlichte<br />
Sondernutzung an der öffentlichen Sache B<strong>und</strong>eswasserstraße eingeräumt<br />
wurde. Die SSG gewährt kein volles subjektives öffentliches Recht, da sie<br />
nicht lediglich aus Gründen des Allgemeinwohls entzogen werden kann,<br />
sondern bereits dann, wenn es zur Erhaltung der Verkehrsfunktion der<br />
<strong>Wasser</strong>straße oder zum Schutz des Verkehrs nötig ist (vgl. Friesecke,<br />
Kommentar zum WaStrG § 31 Rn. 3).<br />
Auch aus dem privatrechtlichen Nutzungsvertrag des Einwenders über eine<br />
bestimmte <strong>Wasser</strong>fläche mit der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung ergibt<br />
sich nichts anderes. Ein solcher privatrechtlicher Nutzungsvertrag stellt kein<br />
subjektives Recht im Sinne des WaStrG dar (vgl. Friesecke § 14 Rn. 54).<br />
Gemäß § 4 IAbs.1 Ziff. 1 der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung<br />
(NKüFischO) bedarf einer Erlaubnis des Fischereiamtes, wer an Pfählen be-<br />
festigte oder fest mit den Ufern verb<strong>und</strong>ene Hamen aufstellt. Hieraus ergibt<br />
sich kein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Pfahlhamen an den ange-<br />
stammten Plätzen.<br />
Bei der Hamen- <strong>und</strong> Reusenfischerei in der Ems handelt es sich somit um<br />
einen Gemeinbrauch. Im Rahmen dieses Gemeingebrauchs kommt lediglich<br />
ausnahmsweise die Annahme eines drittschützenden Rechts zugunsten der<br />
Berufsfischer in Betracht, wenn eine Maßnahme zu einer Existenzgefährdung<br />
oder Vernichtung eines nach Art. 14 GG geschützten<br />
eingrichteten <strong>und</strong> ausgeübten Gewerbebetriebes führen kann. Soweit dem<br />
Fischer ein Recht am eingerichteten <strong>und</strong> ausgeübten Gewerbebetrieb nach<br />
Art. 14 Abs. 1 Gr<strong>und</strong>gesetz zusteht, schützt dieses Gr<strong>und</strong>recht aber nur vor<br />
Eingriffen in die Substanz der Sach- <strong>und</strong> Rechtsgesamtheit des Betriebs,<br />
also den Betrieb in seinem vorhandenen Bestand. Nicht geschützt werden<br />
dagegen künftige Erwerbsmöglichkeiten, Gewinnaussichten <strong>und</strong> in der<br />
Zukunft liegende Chancen (BVerwG, Urteil vom 22.04.1994, Az. 8 C 29/92,<br />
Nr. 20, zitiert nach Juris). Die Fischer müssen die Veränderungen im Meer<br />
durch Naturgewalten ebenso hinnehmen, wie die erlaubte Benutzung des
855<br />
Meeres durch andere <strong>und</strong> auch sonst das rechtmäßige Vorgehen Dritter<br />
achten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.02.2005, Az. 7 ME 289/04, Nr.<br />
17, zitiert nach Juris).<br />
Ein unmittelbarer Eingriff in den Fischereigewerbebetrieb des Einwenders<br />
durch die vorhabensbedingten Maßnahmen liegt nicht vor. Die geplanten<br />
Bauvorhaben berühren den Fischereibetrieb <strong>und</strong> dessen Bestandteile nicht<br />
unmittelbar.<br />
Nach Kenntnis der Planfeststellungsbehörde ist der Einwender E-0077<br />
Inhaber mehrerer Strom- <strong>und</strong> Schiffahrtspolizeilicher Genehmigungen für den<br />
Betrieb von Hamenstellen, wobei im Jahr 2011 4 Hamenstellen in Betrieb<br />
waren, 10 weitere Hamenstellen waren im jahr 2011 nicht in Betrieb. Die<br />
Hamenstellen (in <strong>und</strong> außer Betrieb) des Einwenders E-0077 befinden sich<br />
allesamt außerhalb der planfestgestellten Maßnahmen. Die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen haben bereits deshalb keinen direkten Einfluss auf die<br />
Fangplätze des Einwenders <strong>und</strong> somit auch nicht auf dessen Fischereibetrieb.<br />
Die Maßnahmen wirken sich auch nicht auf den Rahmen des<br />
Gewerbebetriebs insofern aus, als dass das Vorhandensein der natürlichen<br />
Ressource Fisch <strong>und</strong> deren Gewinnung beeinträchtigt werden. Während der<br />
Bauphase ist mit Auswirkungen auf die Fischfauna zu rechnen, die aufgr<strong>und</strong><br />
der angeordneten Vermeidungsmaßnahmen jedoch als nicht erheblich<br />
bewertet werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Darstellung unter<br />
B.III.3.1.2.5 Bezug genommen.<br />
Die als unerheblich negativ bewerteten Auswirkungen sind dem Einwender<br />
aus Sicht der Plnfeststellungsbehörde zumutbar. Die Fischereibetreibenden<br />
müssen auch vorhabensunabhänig mit erheblichen Schwankungen im<br />
Vorhandensein der frei fangbaren Fisch- <strong>und</strong> Krabbenbestände rechnen. Sie<br />
haben keinen Anspruch auf Schaffung oder Aufrechterhaltung ihnen<br />
günstiger Benutzungsverhältnisse. Die Fanggründe <strong>und</strong> der dortige<br />
Fischreichtum gehören nicht in der Weise zum durch Art. 14 GG geschützten
856<br />
Eigentum, dass ihre bloße – selbst schwere - Beeinträchtigung schon einen<br />
Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen würde. Sie vermitteln vielmehr<br />
bloße Erwerbsmöglichkeiten oder Chancen, die eigentumsrechtlich nicht<br />
gesichert sind. Eine Rechtsbeeinträchtigung läge erst dann vor, wenn die<br />
Chancen objektivrechtlich gesichert sind <strong>und</strong> dem Betroffenen, der darauf<br />
seinen Gewerbebetrieb aufgebaut hat, die Chancen in rechtswidriger Weise<br />
durch Maßnahmen der Verwaltung entzogen werden würde <strong>und</strong> dies zur<br />
Folge hätte, dass sein „Bestand des eingerichteten <strong>und</strong> ausgeübten<br />
Gewerbebetriebes ernsthaft in Frage gestellt“ oder der Gewerbebetrieb<br />
„schwer <strong>und</strong> unerträglich getroffen“ sein würde (BVerwG, Urteil vom<br />
11.11.1970, Az. 4 C 102.67, Rn. 22 f, zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom<br />
01.12.1982, Az.: 7 C 111/81; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.06.1998,<br />
Az: 3 M 2114/98; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.02.2005, Az.: 7 ME<br />
289/04). Eine solche Sachlage ist nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde – nach derzeitigem Kenntnisstand - für den<br />
Einwender nicht gegeben.<br />
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass das Fischen in der Ems frei ist <strong>und</strong><br />
deshalb ohnehin kein Anspruch auf Fortsetzung des Fischens an angestammten<br />
Fangplätzen besteht.<br />
In rechtlicher Hinsicht sei ergänzend noch darauf hingewiesen, dass nach<br />
der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschluss vom 30. September<br />
2004, Az.: 1 Bf 162/04, NUR 2005, 50) eine Existenzgefährdung für einen<br />
Fischereibetrieb erst dann angenommen werden kann, wenn die Erträge als<br />
Folge der Maßnahme in einem die Fortführung des Fischereibetriebes gefährdenden<br />
Umfang zurückgehen <strong>und</strong> die Fischer auch nicht auf andere<br />
Fischgründe ausweichen könnten. Stets ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht,<br />
an anderer Stelle <strong>und</strong> mit guten Ergebnissen dem Fischfang nachgehen<br />
zu können, ein Fischer mithin die zumutbare - auch die eventuelle Notwendigkeit<br />
einer Anpassung an die veränderten Verhältnisse einschließende<br />
- Möglichkeit hätte, seine Existenzgefährdung zu vermeiden (BVerwG, Urteil<br />
vom 01. Dezember 1982, Az.: 7 C 111/81, BVerwGE 66, 307).
857<br />
Sofern durch das Vorhaben tatsächlich Hamenstellen des Einwenders durch<br />
die Veränderung der Strömungsverhältnisse verloren gingen, was aus Sicht<br />
der Planfeststellungsbehörde nicht wahrscheinlich ist, da die Hamenstellen<br />
des Einwenders sich außerhalb der Maßnahmebereiche befinden, dann ist<br />
der Einwender zunächst auf die Suche anderer Plätze zu verweisen. Auf die<br />
Aufrechterhaltung oder gar Herstellung eines natürlichen oder bestimmten<br />
– für die Fischerei günstigen – Gewässerzustandes besteht ebenso wenig<br />
wie auf das Fortsetzen des Fischens an angestammten Fangplätzen ein<br />
Rechtsanspruch (BVerwG, Urt. Vom 25.09.1996, Az.: 11 A 20.96, DVBl.<br />
1997, 706 ff; OVG Lüneburg, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 7 KS 174/06, Glie-<br />
derungspunkt 3.3.4).<br />
Die von dem Einwender vorgetragenen Vorbelastungen wurden im Rahmen<br />
des Abwägungsvorgangs berücksichtigt. Hierzu zählen nicht nur die<br />
Unterhaltungsmaßnahmen, sondern auch die verschiedenen Bau- <strong>und</strong><br />
Ausbaumaßnahmen.<br />
Insgesamt wird den mit dem Ausbau der B<strong>und</strong>eswasserstraße Ems <strong>und</strong> des<br />
DEK verb<strong>und</strong>enen Vorteilen für die Regionen Emsland <strong>und</strong> Leer der Vorrang<br />
gegenüber den aus vorstehend angeführten Gründen als nicht erheblich be-<br />
werteten Auswirkungen auf den Fischereibetrieb des Einwender E-0077 eingeräumt<br />
.Dies gilt auch deshalb, weil aus oben angeführten Gründen in ma-<br />
terielle Rechte des Fischers nicht eingegriffen wird<br />
Der Vortrag der Einwender E-0070, E-0112 <strong>und</strong> E-0113 zu Belangen der<br />
Fischerei wird mangels eigener Betroffenheit der Einwender zurückgewiesen.<br />
Hinsichtlich des öffentlichen Belangs Fischerei wird auf die Darstellung unter<br />
B.III.3.2.2 Bezug genommen.
858<br />
5.2.6 Einwendungen hinsichtlich touristischer Belange<br />
5.2.6.1. Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
Aufgr<strong>und</strong> des seitens der Vorhabensträger vorgelegten <strong>und</strong> umgesetzten<br />
Verkehrskonzeptes werden die Auswirkungen der Ausbaumaßnahmen auf<br />
den Tourismus als nicht erheblich bewertet. Sie treten hinter den positiven<br />
Wirkungen, die die Maßnahmen auf die Regionen Emsland <strong>und</strong> Leer entfalten,<br />
zurück.<br />
Der Tourismus hat eine sehr hohe Bedeutung für die Umlandgemeinden. Der<br />
Fahrradtourismus, der in der Region Ostfriesland eine sehr große Rolle<br />
spielt, ist auf eine Querungsmöglichkeit der Ems angewiesen. Die Träger des<br />
Vorhabens haben für den nicht motorisierten Verkehr bzw. Motorrad- <strong>und</strong><br />
Mopedverkehr in der Nähe der von der Baumaßnahme betroffenen Jann-<br />
Berghaus-Brücke einen kostenlosen Fährverkehr über die Ems eingerichtet,<br />
der von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr im halbstündigen Takt verkehrte. Damit wurde<br />
einer Forderung der Stadt Leer (E-0101) <strong>und</strong> der Einwender I-0002 <strong>und</strong><br />
I-0004 entsprochen.<br />
Dem Bedürfnis des Tourismus ist mit der Einrichtung einer Fährverbindung<br />
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde hinreichend Rechnung getragen. Das<br />
Ausbleiben von Gästen ist daher nicht zu befürchten. Von einigen Touristen<br />
wird die Möglichkeit der Nutzung einer Fähre über die Ems gegebenenfalls<br />
sogar als zusätzliches touristisches Erlebnis wahrgenommen werden. Ein<br />
wirtschaftlicher Schaden ist daher für die Tourismusbranche nach Überzeugung<br />
der Planfeststellungsbehörde nicht zu erwarten.<br />
Eine Beeinträchtigung des Bootstourismusses, wie von der Stadt Leer (E-<br />
0101) <strong>und</strong> dem Einwender I-0004 befürchtet, wird durch den Umbau der<br />
Jann-Berghaus-Brücke nicht oder nicht im größeren Rahmen eintreten. Die<br />
Erreichbarkeit des Hafens Leer ist gr<strong>und</strong>sätzlich auch während der Durchführung<br />
des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke gegeben. Während der Erstel-<br />
lung des Pfeilers 6a erfolgt keine wesentliche Beeinträchtigung der Schifffahrt,<br />
da sich die Baustelle außerhalb des Fahrwassers befindet. Lediglich<br />
durch das Heranbringen <strong>und</strong> das Einrichten der schwimmenden Baustellen-
859<br />
geräte, Schwimmramme, Saugbagger <strong>und</strong> Schuten wird die Schifffahrt im<br />
geringen Maße beeinträchtigt. Anders verhält es sich insbesondere bei den<br />
Abbrucharbeiten für den Pfeiler 6a, da hier die Schiffahrtsrinne direkt berührt<br />
wird. Diese Arbeiten werden so koordiniert <strong>und</strong> organisiert, dass der durchgehenden<br />
Schifffahrt stets Vorrang eingeräumt wird. Darüber hinaus kommt<br />
es zu Berührungen mit der durchgehenden Schifffahrt während der Einschwimm-<br />
<strong>und</strong> Montagevorgänge der vorgefertigten Brückenteile <strong>und</strong> während<br />
des Umbaus der Leit- <strong>und</strong> Schutzdalben. Die Details der Durchführung<br />
dieser Arbeiten waren vorab mit der zuständigen Verkehrsverwaltung, dem<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Emden, abzustimmen (vgl. Anordnungen unter<br />
Ziffer A.II.2.3). Somit war sichergestellt, dass die Beeinträchtigungen der<br />
Schifffahrt auf das unvermeidbar notwendige Maß beschränkt wurden. Im<br />
Ergebnis sind die Beeinträchtigungen als zumutbar zu bewerten. Jedenfalls<br />
treten sie hinter den positiven Wirkungen, die der Ausbau auf den Werften-<br />
standort Papenburg <strong>und</strong> den hier bestehenden Arbeitsplätzen zurück. Der<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeithafen in Bingum sowie der Anleger Leer-Nord sind durch<br />
den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke nicht betroffen.<br />
Weiter verursachte der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke keine Immissionen,<br />
die im Sinne des Immissionsschutzgesetzes als erhebliche Belästigung<br />
zu werten wären. Nachteile Auswirkungen auf den Tourismus können daher<br />
ausgeschlossen werden. Die Befürchtungen der Einwenderin E-0009, die ein<br />
Gästehaus in Leerort betreibt sind daher unbegründet.<br />
5.2.6.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Auch durch die wasserbaulichen Maßnahmen wird eine Beeinträchtigung des<br />
Bootstourismusses nicht eintreten. Die für die Herstellung der wasserbauli-<br />
chen Bereiche notwendigen Baggerungen werden so durchgeführt, dass eine<br />
Beeinträchtigung der Schifffahrt <strong>und</strong> damit des Bootstourismusses nicht ein-<br />
treten wird.<br />
Die Veränderungen der Tidekennwerte, Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong><br />
der Sedimentation bewirken keine den Bootstourismus beeinträchtigende<br />
Wirkung. Hinsichtlich der vorgetragenen Befürchtungen zu den Themen Ver-
860<br />
schlickung der Häfen, Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong><br />
weiterer Ausführungen in Bezug auf die Schifffahrt <strong>und</strong> die Häfen wird auf die<br />
Ausführungen unter B.III.3.2.6 Bezug genommen. Die entsprechenden Einwände<br />
der Einwendungsführer E-0101, I-0004 werden daher zurückgewiesen.<br />
Weiter verursachen die wasserbaulichen Maßnahmen keine Immissionen,<br />
die im Sinne des Immissionsschutzgesetzes als erhebliche Belästigung zu<br />
werten sind. Hinsichtlich der Einzelheiten der Bewertung der vorhabensbedingten<br />
Immissionen auf den Menschen wird auf die Ausführungen unter<br />
B.III. verwiesen. Nachteilige Auswirkungen auf den Tourismus können daher<br />
ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind die Einwände der<br />
Einwender E-0090 <strong>und</strong> E-0091, die eine Ferienwohnung in der Zollhausstraße<br />
in Gandersum betreiben <strong>und</strong> wirtschaftlichen Schaden auf Gr<strong>und</strong> der Be-<br />
lastungen durch die Baggermaßnahmen befürchten, als unbegründet zurückzuweisen.<br />
Hinsichtlich der Einwendungen <strong>und</strong> Stellungnahmen (E-0113, N-0003,<br />
B-0024), welche auf die besondere Bedeutung der Fischerei für die touristisch<br />
bedeutsamen Küstendörfer hingewiesen haben, wird auf die Ausfüh-<br />
rungen unter B.III.3.2.2 (Fischerei) verwiesen. Das Vorhaben wird die Fischerei<br />
nicht unzulässig beeinträchtigen. Auswirkungen auf den Tourismus sind<br />
demnach auch in Bezug auf diesen Aspekt nicht zu erwarten.<br />
5.2.7 Einwendungen zu Belangen der Deichsicherheit /des Küstenschutzes<br />
<strong>und</strong> der <strong>Wasser</strong>wirtschaft<br />
5.2.7.1 Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
Die hinsichtlich des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke vorgetragenen Hinweise<br />
der Moormerländer Deichacht (E-0065) <strong>und</strong> der Unteren Deichbehörde<br />
des Landkreises Leer haben in den Anordnungen der Vorläufigen<br />
Anordnung unter Ziffer A.III.3.7 Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en. Die dort genannten<br />
Abstimmungen vor Beginn der Baumaßnahmen an der Jann-Berghaus-<br />
Brücke sind erfolgt. Im Übrigen erfolgte eine Umsetzung der Forderungen in
861<br />
diesem Beschluss unter A.II.3.6. Im Ergebnis ist die Planfeststellungsbehör-<br />
de der Auffassung, dass auch durch die Baustelleneinrichtungsfläche bzw.<br />
durch die Baustellenzufahrt keine Gefährdung der Deichsicherheit zu befürchten<br />
war.<br />
Die Forderung der Moormerländer Deichacht (E-0065), dass die Träger<br />
des Vorhabens die Unterhaltung des unmittelbar an die Jann-Berghaus-<br />
Brücke angrenzenden Deckwerkes übernehmen sollen, wird mangels<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage zurückgewiesen.<br />
5.2.7.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Soweit Private Bedenken hinsichtlich der Deichsicherheit <strong>und</strong> damit in Zusammenhang<br />
stehender Fragen vorgetragen haben, wird auf die Ausführungen<br />
unter B.III.5.2 verwiesen.<br />
Die Einwender<br />
Rheider Deichacht (E-0061)<br />
Moormerländer Deichacht (E-0065) <strong>und</strong><br />
Overledinger Deichacht (B-0027)<br />
befürchten, dass die Standsicherheit des Deiches <strong>und</strong> damit der Hochwas-<br />
serschutz durch die Ausbaumaßnahmen gefährdet ist. Diesen Bedenken<br />
schließen sich die Stadt Leer (B-0010) <strong>und</strong> die Gemeinde Jemgum<br />
(B-0016) an, sowie der Naturschutzb<strong>und</strong> Niedersachsen (N-0002), der<br />
Verband De Dyklopers (N-0009) <strong>und</strong> das Landvolk Leer (I-0005). Die<br />
Stadt Emden (B-0010) fordert, dass den Belangen der Deichsicherheit <strong>und</strong><br />
des Küstenschutzes ausreichend Rechnung getragen wird.<br />
Die Einwender<br />
Kreisverband der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbände Aschendorf Hümmling<br />
(E-0057)<br />
Entwässerungsverband Völlen (E-0058)<br />
Entwässerungsverband Halte (E-0066)
862<br />
machen geltend dass es durch die Ausbaumaßnahmen zu negativen Änderungen<br />
in Bezug auf die Unterhaltung der Anlagen <strong>und</strong> Gewässer kommen<br />
wird. Hierbei werden teilweise Setzungsschäden <strong>und</strong> Schäden durch Verschlickung<br />
befürchtet. Eine Beweissicherung wird für erforderlich gehalten.<br />
Im Ergebnis können Auswirkungen auf die Standsicherheit der Deiche/ des<br />
Hochwasserschutzes <strong>und</strong> Schäden an den Anlagen der Einwender ausge-<br />
schlossen werden. Die Forderungen der Einwender werden daher mangels<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage abgewiesen.<br />
Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen:<br />
Durch die Veränderung des Tidenhubes wird keine Gefährdung der Standsicherheit<br />
der Deiche <strong>und</strong> der Anlagen der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbände eintreten.<br />
Die BAW hat als Ergebnis ihrer Untersuchung (Gutachten zur Untersuchung<br />
der Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) festgehalten, dass es<br />
maximal zu einer ausbaubedingten Veränderung des Tidenhubes von 1-2cm<br />
kommen wird. Eine solche Tidenhubveränderung hat keine für die Deichsi-<br />
cherheit <strong>und</strong> die Anlagen der Einwender relevante negative Auswirkung. In<br />
der ergänzenden Stellungnahme der BAW vom 16.07.2007 wurde dargelegt,<br />
dass aufgr<strong>und</strong> der prognostizierten Änderung des mittleren Tideniedrigwassers<br />
<strong>und</strong> des mittleren Tidehochwassers um 1 cm die daraus bedingten<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen im unmittelbaren Uferbereich maximal ebenfalls<br />
1 cm betragen können. Mit zunehmender Entfernung zum Flussufer<br />
werden diese minimalen Gr<strong>und</strong>wasserstandsänderungen nach Aussage der<br />
BAW in Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen auf Null auslaufen (Stellungnahme<br />
der BAW vom 16.07.2007 S.4). Die vorhabensbedingten Ände-<br />
rungen der Gr<strong>und</strong>wasserstände sind nach Aussage der BAW derart gering,<br />
dass weder flussnah noch in größerer Entfernung vom Ufer Setzungen des<br />
Baugr<strong>und</strong>s zu erwarten sind. Folglich werden die geplanten Anpassungsmaßnahmen<br />
keine durch die Tideveränderungen hervorgerufenen Auswir-<br />
kungen auf die Bauwerksstabilität <strong>und</strong> damit auch auf die Deichsicherheit<br />
haben (Stellungnahme der BAW vom 16.07.2007 S.6). Unter Zugr<strong>und</strong>ele-<br />
gung dieser Prognose, der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt, sind
863<br />
Auswirkungen auf die Standsicherheit der Deiche <strong>und</strong> der Anlagen der Ent-<br />
wässerungsverbände auf Gr<strong>und</strong> von vorhabensbedingten Änderungen der<br />
<strong>Wasser</strong>stände auszuschließen.<br />
Auch ist nicht mit einer Gefährdung der Standsicherheit der Deiche, ihrer<br />
Deichfußsicherung, ihrer Deckwerke <strong>und</strong> der Anlagen der Einwender auf<br />
Gr<strong>und</strong> von vorhabensbedingten Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
zu rechnen. Nach Prognose der BAW, der sich die Planfeststellungsbe-<br />
hörde anschließt, ergeben sich vorhabensbedingte Veränderung der Fließgeschwindigkeiten<br />
in einer Größenordnung ± 5 cm/s bzw. von ± 10-15 cm/s.<br />
Diese Veränderungen werden von der Planfeststellungsbehörde vor dem<br />
Hintergr<strong>und</strong> der hohen natürlichen Varianz der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
als nicht erheblich bewertet (hinsichtlich der Einzelheiten wird auf B.III.3.1.2.2<br />
Bezug genommen). Negative Auswirkungen auf Deiche, Deckwerke sowie<br />
auf die Anlagen der Einwender sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
aufgr<strong>und</strong> der Geringfügigkeit der vorhabensbedingten Änderungen<br />
auszuschließen.<br />
Die von den Einwendungsführern<br />
Rheider Deichacht (E-0061)<br />
Moormerländer Deichacht (E-0065) <strong>und</strong><br />
Overledinger Deichacht (B-0027)<br />
Entwässerungsverband Völlen (E-0058)<br />
Entwässerungsverband Halte (E-0066)<br />
geforderte Beweissicherung in Bezug auf die Deiche <strong>und</strong> Deckwerke sowie<br />
die Einrichtung <strong>und</strong> Aktivierung von Brunnen <strong>und</strong> Messstellen wird abgelehnt,<br />
dies betrifft auch das geforderte Deichnivellement. Nach der Rechtsprechung<br />
sind solche Beweissicherungsmaßnahmen nur erforderlich, wenn<br />
sich aufgr<strong>und</strong> besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet,<br />
dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr<br />
Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (BVerwG, Urteil vom<br />
22.11.2000 – 11 C 2.00; OVG Lüneburg Urteil vom 20.03.2003 – 7 KS<br />
2667/01). Diese Sachlage ist hier aus vorstehend ausgeführten Erwägungen<br />
nicht gegeben.
864<br />
Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass ein sogenanntes Monitoring<br />
hinsichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen durchgeführt wird. Das <strong>Wasser</strong>-<br />
<strong>und</strong> Schifffahrtsamt Emden hat in Abstimmung mit den von der B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für <strong>Wasser</strong>bau (BAW) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
(BfG) erarbeiteten Vorgaben am 01.11.2007 ein Konzept vorgelegt, in dem<br />
vorgeschlagen wird, an einigen Stellen vor, während <strong>und</strong> in der Folge der<br />
beantragten Anpassungsmaßnahmen hydrologische Messungen durchzufüh-<br />
ren. Hierzu werden in der Ems beginnend ab Papenburg bis Emden 25<br />
Messstellen betrieben, an denen die <strong>Wasser</strong>stände, Strömungsgeschwindig-<br />
keiten, Salz- <strong>und</strong> Schwebstoffgehalte <strong>und</strong> sonstige morphologische Veränderungen<br />
erfasst werden. Die Messungen sind entsprechend der Auflage 4 der<br />
Vorläufigen Anordnung vom 16.11.2007 sowie durch A.II.4.1 dieses Beschlusses,<br />
im Januar 2008 begonnen worden. Sie werden 10 Jahre stattfin-<br />
den, wobei eine Verlängerung bzw. Verkürzung möglich ist, wenn sich die<br />
Notwendigkeit hierfür aus der Entwicklung der gemessenen bzw. untersuch-<br />
ten Bedingungen ergibt. Über diese Verlängerungen oder Verkürzungen entscheidet<br />
die Planfeststellungsbehörde im Einvernehmen mit der Projektgrup-<br />
pe „Einvernehmen Jade/Ems“ des NLWKN.<br />
Darüber hinaus ist mit einer vorhabensbedingten zusätzlichen Überflutung<br />
von Vordeichsflächen wie von dem Einwender<br />
Rheider Deichacht (E-0061) <strong>und</strong><br />
Overledinger Deichacht (B-0027)<br />
befürchtet wird, angesichts der prognostizierten Tideveränderungen im<br />
1-2cm Bereich nicht in einem nachweisbaren Umfang zu rechnen. Dies gilt<br />
gleichermaßen für das Treibselaufkommen. Auch hier wird es vorhabensbedingt<br />
zu keiner relevanten Veränderung kommen.<br />
Die Einwender<br />
Rheider Deichacht E-0061<br />
Overledinger Deichacht B-0027<br />
Kreisverband der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverbände Aschendorf Hümmling<br />
E-0057
Sielacht Rheiderland E-0060<br />
865<br />
vermuten, dass es durch die Ausbaumaßnahmen zu einer zusätzlichen Ver-<br />
schlickung ihrer Anlagen kommt, die die Einwender kostenintensiv beseitigen<br />
müssten. Es wird daher eine Beweissicherung gefordert. Die Forderung wird<br />
aus nachfolgend dargelegten Gründen zurückgewiesen.<br />
Eine zusätzliche vorhabensbedingte Verschlickung der Deichaußen- <strong>und</strong> innenbermegräben,<br />
sowie der Bewässerungsdurchlässe kann ausgeschlossen<br />
werden. An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass sich dieser<br />
Planfeststellungsbeschluss nur mit den Auswirkungen dieses Vorhabens<br />
auseinandersetzten kann. Über den Vortrag der Einwender zu vorangegangenen<br />
Verfahren kann in diesem Verfahren nicht entschieden werden.<br />
Seitens der BAW ist in der Planunterlage K (Gutachten zur Untersuchung der<br />
Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) zur Frage der morpholo-<br />
gischen Entwicklung des Gesamtausbaugebietes ausgeführt worden, dass<br />
die starke Verschlickungstendenz der Ems auch nach der Herstellung der<br />
Überführungstiefen weiter anhalten wird. Tendenziell werde sie durch die hier<br />
zu prüfenden Ausbaumaßnahmen sogar vergrößert, da sich der Tidenhub<br />
<strong>und</strong> die Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> das Flut- <strong>und</strong> Ebbevolumina in<br />
eine ungünstigere Richtung verändere. Da die Zunahme der genannten Wer-<br />
te sich aber in einem nicht messbaren Bereich bewege, sei auch die Zunahme<br />
der Sedimentation nicht nachweisbar. Konkret werde die nicht messbare<br />
Zunahme der Sedimentation in den einzelnen Ausbaubereichen eintreten,<br />
was zunächst zu einer Entlastung der angrenzenden Bereiche führe. Dieser<br />
Effekt wird aber nur kurzfristig sein, da die ausgebauten Bereiche wieder<br />
aufsedimentieren werden. Aus dieser Prognose der BAW schließt die Planfeststellungsbehörde,<br />
dass es durch den Ausbau nicht zu einer messbaren<br />
oder gar wesentlichen Zunahme der Verschlickung kommen wird. Für die<br />
Anlagen <strong>und</strong> Gräben der Einwender wird nicht mit weiteren Verschlickungen<br />
durch die Ausbaumaßnahmen gerechnet. Eine Beweissicherung wird abgelehnt,<br />
da sich entsprechend der vorgenannten Erwägungen nicht die konkrete<br />
Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit
866<br />
eintreten werden <strong>und</strong> nur im letztgenannten Fall von der Rechtsprechung ein<br />
Anspruch auf Beweissicherung bejaht wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom<br />
22.11.2000 – 11 C 2.00; OVG Lüneburg Urteil vom 20.03.2003 – 7 KS<br />
2667/01).<br />
Der Befürchtung der Einwender<br />
<strong>Wasser</strong>versorgungsverbandes Rheiderland (E-0072) <strong>und</strong> der<br />
Sielacht Rheiderland (E-0060),<br />
dass eine Steigerung der Salinität durch den Ausbau eintreten werde, kann<br />
entgegen gehalten werden, dass in den Bereichen Papenburg, Weener <strong>und</strong><br />
Leer nach den Prognosen der BAW keine Zunahme des Salzgehaltes eintreten<br />
wird. Dieser Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein sogenanntes Monitoring angeordnet<br />
wurde, so dass im Falle einer wesentlichen Veränderung der Salinität ent-<br />
sprechend reagiert werden kann. Daher ist es auch nicht erforderlich, wie<br />
vom <strong>Wasser</strong>versorgungsverband Rheiderland (E-0072) gefordert, die vom<br />
Verband bereits benutzten Messstellen zu Lasten der Vorhabensträger weiter<br />
zu beproben.<br />
Die Einwender<br />
Sielacht Stickhausen E-0075<br />
Leda-Jümme-Verband E 0076<br />
fordern, dass wenn sich die Prognosen der BAW als falsch herausstellen<br />
sollten, die Träger des Vorhabens ihnen die maßnahmebedingten Mehrkosten<br />
zu erstatten hätten. Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus,<br />
dass sich die Prognosen der BAW als richtig herausstellen werden. Sollten<br />
entgegen dieser Wertung vorhabensverursachte Schäden an den Anlagen<br />
der Verbände eintreten, dann handelt es sich um unvorhergesehene Wirkungen<br />
des Vorhabens die Entschädigungsansprüche nach sich ziehen können.<br />
Die Stadt Leer <strong>und</strong> der Einwender E-0101 <strong>und</strong> das Landesamt für Berg-<br />
bau, Energie <strong>und</strong> Geologie (B-0026) haben gefordert, dass durch die Maßnahmen<br />
eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung nicht eintreten <strong>und</strong><br />
insbesondere die <strong>Wasser</strong>schutzgebiete nicht beeinträchtigt werden dürfen.
867<br />
Durch die mit diesem Beschluss genehmigten Maßnahmen wird keine Beein-<br />
trächtigung der Trinkwassergewinnung <strong>und</strong> der <strong>Wasser</strong>schutzgebiete eintre-<br />
ten (Vgl. hierzu die Ausführungen unter Schutzgut <strong>Wasser</strong> – Gr<strong>und</strong>wasser).<br />
Die geplanten Maßnahmen liegen im Abstrombereich der Gr<strong>und</strong>wassererfas-<br />
sung. Etwa 300 Meter der Ausbaumaßnahmen im Bereich Weener/Maß-<br />
nahmenbereich Friesenbrücke liegen im Infiltrationsbereich des <strong>Wasser</strong>ge-<br />
winnungsgebiets Weener, jedoch außerhalb des <strong>Wasser</strong>schutzgebietes. Ge-<br />
mäß UVU befindet sich der Ausbauabschnitt im Bereich der unteren Kulmination<br />
der <strong>Wasser</strong>fassung Weener, so dass dort mögliche infiltrierende <strong>Wasser</strong>mengen<br />
als gering abzuschätzen sind. Die Oberflächenentwässerung der<br />
Stadt <strong>und</strong> der Betrieb des Städtischen Klärwerkes der Stadt Leer werden<br />
durch die Baumaßnahmen nicht berührt.<br />
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Untere Deich- <strong>und</strong> Untere<br />
<strong>Wasser</strong>behörde des Landkreises Emsland (Schreiben vom 16.10.2008)<br />
<strong>und</strong> des Landkreises Leer (Schreiben vom 10.09.2007) keine Bedenken<br />
gegen das Vorhaben vorgetragen haben. Die Stadt Emden sieht durch das<br />
Vorhaben Emder Belange nicht berührt (Stellungnahme vom 17.2.2009 – per<br />
E-Mail)<br />
5.2.8 Einwendungen zu Belangen der Schifffahrt / Häfen<br />
5.2.8.1 Umbau Jann-Berghaus-Brücke<br />
Gemäß den Planungen der Vorhabensträger ist keine dauerhafte Abriegelung<br />
des Leeraner Hafens durch die Sperrung der Brücke eingetreten, wie<br />
von der Stadt Leer <strong>und</strong> dem Einwender I-0004, als Betreiberin des Hafens<br />
Leer, befürchtet. Die Erreichbarkeit des Hafens Leer war gr<strong>und</strong>sätzlich auch<br />
während der Durchführung des Umbaus der Jann-Berghaus-Brücke gegeben.<br />
Die Einwendung wird daher als unbegründet zurückgewiesen.<br />
Eine Beeinträchtigung der Schifffahrt durch die Bauarbeiten an der Brücke,<br />
wie von der Stadt Leer <strong>und</strong> dem Einwender I-0004 vorgetragen, wurde auf<br />
das unvermeidbar notwendige Maß beschränkt. Während der Erstellung des<br />
Pfeilers 6a erfolgte keine wesentliche Beeinträchtigung der Schifffahrt, da
868<br />
sich die Baustelle außerhalb des Fahrwassers befand. Lediglich durch das<br />
Heranbringen <strong>und</strong> das Einrichten der schwimmenden Baustellengeräte,<br />
Schwimmramme, Saugbagger <strong>und</strong> Schuten wurde die Schifffahrt im geringen<br />
Maße beeinträchtigt. Bei den Abbrucharbeiten für den Pfeiler 6a wurde die<br />
Schifffahrtsrinne direkt berührt. Darüber hinaus kam es zu Berührungen mit<br />
der durchgehenden Schifffahrt während der Einschwimm- <strong>und</strong> Montagevorgänge<br />
der vorgefertigten Brückenteile <strong>und</strong> während des Umbaus der Leit<strong>und</strong><br />
Schutzdalben. Diese Arbeiten wurden jedoch so koordiniert <strong>und</strong> organisiert,<br />
dass der durchgehenden Schifffahrt stets Vorrang eingeräumt wurde.<br />
Die Träger des Vorhabens haben sich insoweit mit der zuständigen Verkehrsverwaltung,<br />
dem WSA Emden abgestimmt.<br />
5.2.8.2 <strong>Wasser</strong>bauliche Maßnahmen<br />
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für die Prüfung<br />
der Genehmigungsfähigkeit dieses Vorhabens, die Auswirkungen der hier zu<br />
prüfenden Ausbaumaßnahmen betrachtet werden. Schäden durch vergangene<br />
Ausbaumaßnahmen können aus Rechtsgründen nicht innerhalb dieses<br />
Verfahrens geltend gemacht werden, sondern müssen in den dortigen Verfahren<br />
<strong>und</strong> mit den dafür zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumenten gel-<br />
tend gemacht werden.<br />
Da die innerhalb dieses Kapitels Häfen <strong>und</strong> Schifffahrt erhobenen Einwendungen<br />
vornehmlich Fragen der Morphologie zum Thema haben, wird auf die<br />
Ausführungen unter B.III.3.1.1.2 <strong>und</strong> B.III.3.1.2.2 (Schutzgut <strong>Wasser</strong> – Mor-<br />
phologie) Bezug genommen. Klarstellend wird an dieser Stelle nochmals auf<br />
die Ausführungen der BAW in Planunterlage K (Gutachten zur Untersuchung<br />
der Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) hingewiesen:<br />
„Die morphologische Entwicklung der Unterems ist geprägt durch die<br />
Tideverhältnisse <strong>und</strong> durch den Oberwasserzufluss. Die Asymmetrie<br />
der Tidekurve sorgt permanent für einen Nettotransport von Schwebstoffen<br />
in die Unterems, <strong>und</strong> nur bei einem hohen Oberwasserzufluss<br />
wird Material aus der Unterems in das Emder Fahrwasser eingetra-
869<br />
gen. Diese Entwicklung wird auch nach der Herstellung der Überführungstiefen<br />
weiter anhalten, <strong>und</strong> zwar tendenziell sogar noch etwas<br />
stärker (nicht nachweisbar), da der Tidenhub etwas größer wird <strong>und</strong><br />
sich dadurch tendenziell auch die Flut- <strong>und</strong> Ebbestromdauer <strong>und</strong> –<br />
volumina in eine ungünstigere Richtung verändern. Es wird von durchschnittlichen<br />
Veränderungen von ± 1g / l ausgegangen. In einigen<br />
Teilbereichen wird auch die bestehende Tendenz zum Flutstromtransport<br />
leicht erhöht. Die größten Veränderungen in Form von geringeren<br />
Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> erhöhten Schwebstoffkonzentrationen<br />
wurden direkt im Nahfeld der Ausbaumaßnahmen detek-<br />
tiert, so dass diese Bereiche einer verstärkten Sedimentation unterliegen<br />
werden. Dies entlastet zunächst die angrenzenden Bereiche,<br />
doch diese Entlastung wird nur von kurzer Dauer sein. Angesichts des<br />
extrem hohen Schwebstoffangebotes auch oberhalb von Papenburg<br />
werden die ausgebauten Bereiche wieder verschlicken. Ein Zeitraum<br />
dafür kann nicht angegeben werden, da der Oberwasserzufluss bei<br />
diesem Prozess eine entscheidende Funktion hat. Ausbaubedingt wird<br />
sich der langfristige morphologische Trend nur unwesentlich verän-<br />
dern. In allen genannten Bereichen wird auch nach der Realisierung<br />
eine starke Tendenz zur Verschlickung vorherrschen.“<br />
Häfen Pogum, Ditzum, Hatzum, Midlum <strong>und</strong> Jemgum<br />
Die Gemeinde Jemgum (B-0016) befürchtet, dass durch die Ausbaumaßnahmen<br />
der Schlickeintrag in die Ems <strong>und</strong> damit in die gemeindlichen Häfen<br />
Pogum, Ditzum, Hatzum, Midlum <strong>und</strong> Jemgum vermehrt wird. Es werden<br />
daher langjährige Untersuchungen <strong>und</strong> Prüfungen gefordert, ebenso wie die<br />
Erstellung entsprechender Peilpläne. Auch der Einwender I-0006 <strong>und</strong> die<br />
Einwender E-0054 <strong>und</strong> E-0055 fordern Beweissicherungsmaßnahmen hinsichtlich<br />
einer von ihnen erwarteten Zunahme des Schlickeintrages in den<br />
Hafen <strong>und</strong> damit einer einhergehenden zunehmenden Verschlickung der<br />
Bootsliegeplätze des im Jemgumer Hafen ansässigen <strong>Wasser</strong>sportvereins.<br />
Von allen Einwendern wird die Forderung auf Freihaltung der Häfen <strong>und</strong> ihrer<br />
Zufahrten auf Kosten der Vorhabensträger gefordert. Die Forderungen wer-<br />
den mangels Rechtsgr<strong>und</strong>lage zurückgewiesen.
870<br />
Die Befürchtungen, dass es durch den Ausbau zu einer relevanten vorhabensbedingten<br />
Erhöhung des Schlickeintrages in den Häfen Pogum, Ditzum,<br />
Hatzum, Midlum <strong>und</strong> Jemgum bzw. deren Zufahrten kommen wird, sind unbegründet.<br />
Die Forderungen werden daher zurückgewiesen.<br />
Seitens der BAW ist, wie bereits dargestellt, prognostiziert worden, dass die<br />
starke Verschlickungstendenz der Ems auch nach der Herstellung der Überführungstiefen<br />
weiter anhalten wird. Tendenziell werde sie durch die hier zu<br />
prüfenden Ausbaumaßnahmen sogar vergrößert, da sich der Tidenhub <strong>und</strong><br />
die Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> das Flut- <strong>und</strong> Ebbevolumina in eine<br />
ungünstigere Richtung verändere, weswegen rechnerisch von einer ausbau-<br />
bedingten Änderung des mittleren Schwebstoffgehaltes von ± 1 g/l ausgegangen<br />
wird. Dieser Wert ist nach Aussage der BAW jedoch so gering, dass<br />
er tatsächlich nicht messbar sein wird. Aus dieser Prognose der BAW<br />
schließt die Planfeststellungsbehörde, dass es durch den Gesamtausbau<br />
nicht zu einer messbaren oder gar wesentlichen Zunahme der Verschlickung<br />
kommen wird. Dies gilt auch hinsichtlich einer vorhabensbedingten Erhöhung<br />
des Schlickeintrages in die Häfen Pogum, Ditzum, Hatzum, Midlum <strong>und</strong> Jemgum.<br />
Die Häfen Pogum <strong>und</strong> Ditzum liegen zwar gegenüber des Ausbaube-<br />
reiches von Ems-km 31,0 bis 37, für diesen Bereich wird aber laut BAW-<br />
Gutachten sogar mit einer leichten Verringerung (weniger als 0,2 g/l) ausge-<br />
gangen.<br />
Die Häfen Hatzum, Midlum <strong>und</strong> Jemgum liegen nicht in einem direkten Aus-<br />
baubereich, es wird daher von der oben genannten geringfügigen, nicht<br />
messbaren Zunahme der Sedimentation ausgegangen.<br />
Ein Verschleiß der Antriebsmaschinen der Sportboote, wie vom Einwender<br />
I-0006 auf Gr<strong>und</strong> einer zunehmenden Sedimentation befürchtet, wird daher<br />
auch nicht eintreten.<br />
Die Prognosen der BAW werden durch ein entsprechendes Monitoring dokumentiert.<br />
Hierbei wird auch der Schwebstoffgehalt untersucht. Die langfris-<br />
tige Entwicklung der Morphologie wird durch Peilungen erfasst. Sollte entge-
871<br />
gen dieser Prognosen nachweisbar durch die Gesamtausbaumaßnahmen<br />
dennoch eine zunehmende Verschlickung eintreten, wird auf den Vorbehalt<br />
unter Ziffer A.III. verwiesen. Entschädigungen können im Falle aller Voraussetzungen<br />
der dort genannten Anspruchsgr<strong>und</strong>lage nachträglich festgesetzt<br />
werden.<br />
Die Forderung auf Freihaltung der Häfen wird abgewiesen, da nach den vorliegenden<br />
Prognosen, denen sich die Planfeststellungsbehörde anschließt,<br />
nicht mit einer vorhabensbedingten Zunahme der Verschlickung der Häfen<br />
<strong>und</strong> ihrer Zufahrten zu rechnen ist. Auch der Forderung auf Beweissicherungsmaßnahmen<br />
wird nicht stattgegeben, da sich nach den vorliegenden<br />
Gutachten nicht die Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen des<br />
Vorhabens in der Zukunft eintreten werden.<br />
Des Weiteren wird seitens des Einwenders I-0006 behauptet, dass es durch<br />
die vorhabensbedingte Veränderung der Tidekennwerte zu Überschwem-<br />
mungen der vereinseigenen Anlagen kommt, die einen erheblichen Aufwand<br />
zur Beseitigung des dabei aufgelaufenen Schlicks nach sich ziehen. Eine<br />
Erhöhung der vereinseigenen Anlagen sei erforderlich. Darüber hinaus wird<br />
von ihm erwartet, dass sich das Tideniedrigwasser soweit absenken werde,<br />
dass der <strong>Wasser</strong>sport einen Großteil des Tages nicht mehr ausgeübt werden<br />
könne. Die Befürchtungen des Einwenders sind unberechtigt. Die Prognosen<br />
der BAW, der sich die Planfeststellungsbehörde anschließt, haben ergeben,<br />
dass, solange die Ausbaubereiche vertieft sind, eine maximale Abnahme des<br />
mittleren Tideniedrigwassers bis zu 1 cm <strong>und</strong> eine maximale Zunahme des<br />
mittleren Tidehochwasser bis zu 1 cm eintreten wird. Sobald die Ausbaubereiche<br />
durch Nichtbebaggerung wieder aufsedimentieren, was nach den vorliegenden<br />
Erfahrungen innerhalb weniger Monate geschehen kann, werden<br />
diese Veränderungen auch wieder abklingen. Für den Bereich des Hafen<br />
Jemgums, wo keine Ausbaumaßnahmen geplant sind, ist von keinen messbaren<br />
Veränderung der mittleren <strong>Wasser</strong>ständen auszugehen. Die <strong>Wasser</strong>stände<br />
bei extrem hohen Sturmfluten sollen sich laut BAW-Gutachten in diesem<br />
Bereich um ± 4 mm, also nicht messbar, verändern. Angesichts dieser<br />
Ergebnisse wird nicht von einer vorhabensbedingten zusätzlichen Überflu-
872<br />
tungsgefahr der Anlagen des Vereins ausgegangen. Auch die Ausübung des<br />
<strong>Wasser</strong>sports <strong>und</strong> die Sportausbildung werden vorhabensbedingt nicht ein-<br />
geschränkt, da das Tideniedrigwasser nicht in einem behindernden Maße<br />
absinkt.<br />
Seitens der Gemeinde Jemgum (B-0016) wird die Gewährleistung der<br />
Schifffahrt für den Hafen Ditzum <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Infrastruktur auch<br />
bei Niedrigwasser gefordert, dies beträfe insbesondere die Fährverbindung<br />
Ditzum- Petzkum. Da das Niedrigwasser prognostiziert um maximal 1 cm<br />
vorhabensbedingt abnimmt, ist nicht von einer relevanten Einschränkung der<br />
Schifffahrt auszugehen. Auf solche Veränderungen kann die Schifffahrt unproblematisch<br />
reagieren.<br />
Der Einwender I-0006 erwartet, dass es ausbaubedingt zu einer wesentli-<br />
chen Zunahme der Strömungsgeschwindigkeiten kommen wird. Dadurch<br />
würden der Anteil <strong>und</strong> die Ablagerung von Schlick <strong>und</strong> anderen Feststoffen<br />
erhöht werden. Des weiteren führe die Entwicklung der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
dazu, dass die Jugendausbildung mit kleinen Optimistenbooten <strong>und</strong><br />
Jollen nicht mehr möglich sein werde, da diese bei einer Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit<br />
nicht mehr sicher manövriert werden könnten. Auf die<br />
Thematik der ausbaubedingten Änderungen im Sedimentationverhalten wurde<br />
oben schon ausführlich eingegangen. In die Berechnung der vorhabens-<br />
bedingten Änderungen der Morphologie sind die vorhabensbedingten Änderungen<br />
der Strömungsgeschwindigkeiten eingegangen. Die Veränderungen<br />
der Strömungsgeschwindigkeiten betragen im nicht ausbaubeeinflussten<br />
Gebiet der Ems, wo auch der <strong>Wasser</strong>sportverein seine Ausbildungsarbeit<br />
betreibt, maximal maximal ± 5 cm/s. Diese Veränderungen werden von der<br />
Planfeststellungsbehörde vor dem Hintergr<strong>und</strong> der hohen natürlichen Varianz<br />
der Strömungsgeschwindigkeiten als nicht erheblich bewertet (hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf B.III.3.1.2.2 Bezug genommen). Eine Ausbildung<br />
der Jugend auf den genannten Booten wird hierdurch nach Überzeugung der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht behindert. Die Einwände werden entsprechend<br />
zurückgewiesen.
Hafen Leer<br />
873<br />
Seitens der Stadt Leer <strong>und</strong> des Einwenders I-0004, als Betreiberin des<br />
Leeraner Hafens, wird ebenfalls eine vorhabensbedingte Zunahme der Verschlickung<br />
des Hafens <strong>und</strong> seiner Zufahrt über die Leda befürchtet. Es wird<br />
vermutet, dass durch eine Verringerung der Strömungsgeschwindigkeiten im<br />
Bereich der Ledamündung der natürliche Räumungseffekt der Strömung abnehme<br />
<strong>und</strong> es dadurch zu einer weiteren Sedimentierung in der Leda <strong>und</strong> im<br />
Leeraner Hafen kommen wird. Aber auch die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
in der Ems selber würden diesen Prozess noch beschleuni-<br />
gen. Im Übrigen hätten die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeiten nautische<br />
Probleme für die anlegenden Schiffe zur Folge. Daher werden Beweis-<br />
sicherungsmaßnahmen gefordert <strong>und</strong> die Festlegung der Räumungspflicht<br />
auf Kosten des Trägers des Vorhabens. Die Forderungen werden mangels<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage zurückgewiesen.<br />
Nach den vorliegenden Berechnungen der BAW, ergeben sich durch die<br />
Baumaßnahmen im Bereich Leerort Erhöhungen des Schwebstoffgehaltes<br />
von etwa 1g/l. Diese Veränderung ist nach Aussage der BAW so gering,<br />
dass sie nicht messbar sein wird. Aus dieser Prognose der BAW schließt die<br />
Planfeststellungsbehörde, dass es durch den Gesamtausbau nicht zu einer<br />
messbaren oder gar wesentlichen Zunahme der Verschlickung auch für den<br />
Leeraner Bereich kommen wird.<br />
Seitens der BAW ist in der Planunterlage K (Gutachten zur Untersuchung der<br />
Auswirkungen einer bereichsweisen Anpassung der Unterems <strong>und</strong> des<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanals, BAW-Nr. A3955 03 10095) festgehalten, dass sich<br />
die maximalen Flutstromgeschwindigkeiten in der Leda nicht verändern, die<br />
maximalen Ebbestromgeschwindigkeiten ebenso wenig. Der maximale Flutstrom<br />
nimmt direkt an der Ledamündung mittig im Fahrwasser der Ems lokal<br />
um bis zu 4 cm/s zu, der maximale Ebbestrom an dieser Stelle bleibt unverändert.<br />
Im Bereich der Ledamündung befinden sich natürliche Übertiefen, die<br />
zusammen mit den prognostizierten Strömungsgeschwindigkeitsänderungen<br />
nicht zu einem ausbaubedingten Feststoffdepot führen werden, welches bei
874<br />
der nächsten Schleusung in den Leeraner Hafen einschwingen könnte. Die<br />
ausbaubedingten Änderungen der mittleren Schwebstoffkonzentrationen in<br />
der Leda bis zur Seeschleuse werden nicht messbar sein.<br />
Die Forderung nach Beweissicherungsmaßnahmen wird angesichts der<br />
Prognose der BAW, dass keine nachteiligen Vorhabensauswirkungen im<br />
Leeraner Bereich eintreten werden, zurückgewiesen. Die Prognosen der<br />
BAW werden durch ein entsprechendes Monitoring dokumentiert. Hierbei<br />
wird auch der Schwebstoffgehalt untersucht. Die langfristige Entwicklung der<br />
Morphologie wird durch Peilungen erfasst. Sollte entgegen dieser Prognosen<br />
nachweisbar durch die Gesamtausbaumaßnahmen dennoch eine zunehmende<br />
Verschlickung eintreten, wird auf den Vorbehalt unter Ziffer A.III. ver-<br />
wiesen. Entschädigungen können im Falle aller Voraussetzungen der dort<br />
genannten Anspruchsgr<strong>und</strong>lage nachträglich festgesetzt werden.<br />
Seitens der Stadt Leer <strong>und</strong> des Einwenders I-0004 wird die Forderung auf-<br />
gestellt eine Schleuse in das Emssperrwerk einzubauen, da nur auf diese Art<br />
<strong>und</strong> Weise eine weitere Verschlechterung der hydrologischen <strong>und</strong> morpholo-<br />
gischen Verhältnisse sowie der Anlegestellen im Bereich der Stadt Leer verhindert<br />
werden könne. Die Forderung wird zurückgewiesen. Durch das hier<br />
zu prüfende Vorhaben treten nach den vorliegenden Prognosen keine Verschlechterungen<br />
der hydrologischen <strong>und</strong> morphologischen Verhältnisse auf,<br />
die ein solches Vorhaben erfordern würden.<br />
Hafen <strong>und</strong> Schleuse Weener<br />
Auch die Stadt Weener (B-0011) <strong>und</strong> der Einwender I-0003, erwarten eine<br />
Zunahme der Sedimentation für den Hafen Weener <strong>und</strong> die Schleuse Wee-<br />
ner. Diese Erwartung beruhe auf einer Erhöhung der Fließgeschwindigkeit<br />
der Ems <strong>und</strong> einer Verlängerung der Ebbephase seit 1994. Es sei zu befürchten,<br />
dass die Verbreiterung der Fahrrinne im Bereich der Friesenbrücke<br />
nicht nur bedarfsweise erfolge, sondern auf Dauer angelegt sei <strong>und</strong> nicht<br />
rückverbaut werde. Insbesondere diese Fahrrinnenverbreiterung führe zu<br />
einem stärkeren Schlickeintrag in den Hafen Weener. Des Weiteren werden<br />
gegen die Prognoseergebnisse der BAW erfahrungsbedingte Bedenken er-
875<br />
hoben. Es werden Beweissicherungsmaßnahmen gefordert. Die Hafenzu-<br />
fahrt sei durch die Träger des Vorhabens dauerhaft freizuhalten oder anderweitige<br />
Entschädigungen seien zu treffen.<br />
Die Forderungen werden mangels Rechtsgr<strong>und</strong>lage zurückgewiesen. Zunächst<br />
wird seitens der Planfeststellungsbehörde darauf hingewiesen, dass<br />
es nicht möglich ist, im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens Entscheidungen<br />
oder Bewertungen über zurückliegende Verfahren zu treffen.<br />
Hier sind allein die Auswirkungen dieses Vorhabens darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Die von der Stadt Weener in Bezug auf den Planfeststellungsbe-<br />
schluss vom 31.05.1994 vorgetragenen Erwägungen können in diesem Verfahren<br />
daher nicht betrachtet werden, da hier nicht über vorangegangene<br />
Ausbauvorhaben entschieden werden kann.<br />
Die Befürchtungen der Stadt Weener <strong>und</strong> des Einwenders I-0003 sind jedoch<br />
unbegründet. Vorhabensbedingt, dass heißt durch die hier zu überprü-<br />
fenden Anpassungsmaßnahmen, wird keine weitere Verschlechterung der<br />
Sedimentsituation für den Bereich des Hafens Weener eintreten. Die vorha-<br />
bensbedingten Veränderungen befinden sich im dargestellten Rahmen von<br />
± 1 g/l. In diesen Wert sind alle Faktoren einbezogen, die Auswirkungen auf<br />
die Sedimentation haben, wie z. B. Strömungsgeschwindigkeitsveränderungen.<br />
Auch die besondere Lage des Hafens Weener <strong>und</strong> der Schleuse Weener<br />
ändert nichts an dieser Beurteilung. Der Hafen Weener <strong>und</strong> die Schleuse<br />
Weener liegt mit seiner Zufahrt zwar außerhalb der Anpassungsstrecke an<br />
der Friesenbrücke, gleichwohl beginnt die Anpassungsstrecke nur unweit der<br />
bestehenden Hafeneinfahrt. Nach den vorliegenden Prognosen wird erwartet,<br />
dass sich die Strömung auch im Bereich der Hafenzufahrt nicht verändert.<br />
Eine Erhöhung der Schwebstofffrachten <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en eine Verschlechterung<br />
der Zufahrt zum Hafen Weener wird danach nicht messbar<br />
festzustellen sein.<br />
Zur Annahme der Einwender, dass es sich um eine dauerhafte Verbreiterung<br />
der Fahrrinne handele, ist festzustellen, dass die alte Fahrrinne bestehen<br />
bleibt <strong>und</strong> bedarfsweise die nach Osten verschobene Fahrrinne zusätzlich
876<br />
gebaggert wird. Die Aufweitung des Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtsbereiches durch die<br />
Friesenbrücke erfolgt jedoch nur bedarfsweise <strong>und</strong> wird anschließend nicht<br />
unterhalten. Die Erfahrung zeigt <strong>und</strong> es ist davon auszugehen, dass nach<br />
dem Einhängen der Brücke die Fläche wieder in den alten Zustand zurück-<br />
geht.<br />
Die Prognosen der BAW gehen davon aus, welche Veränderungen durch die<br />
Ausbaumaßnahmen eintreten werden, d. h. hier ist der Maximalausbauzu-<br />
stand beurteilt worden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Wiederverlandung,<br />
welche die Wirkungen des Ausbaus zurücknimmt, nicht berücksichtigt<br />
wurden. Es wurde somit der Fall der größten Vorhabensauswirkung beurteilt.<br />
Gegen die Prognosen der BAW bestehen aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
keine Bedenken. Sie hat keinerlei Zweifel an den fachlichen Qualifikationen<br />
der Gutachter <strong>und</strong> der inhaltlichen Richtigkeit der Gutachten.<br />
Da nicht von vorhabensbedingten Verschlechterungen für den Hafen Weener<br />
ausgegangen wird, ist eine Beweissicherung nicht erforderlich. Es wird aber<br />
auf das Monitoring verwiesen, welches seit Januar 2008 läuft. Die Freihaltung<br />
des Hafens durch die Träger des Vorhabens wird ebenfalls nicht ange-<br />
ordnet, da nach den vorliegenden Prognosen wie dargestellt, keine vorhabensbedingte<br />
Verschlechterung der Sedimentsituation im Weener Hafen ein-<br />
treten wird. Im Übrigen wird auf den Vorbehalt unter Ziffer A.III. verwiesen.<br />
Entschädigungen können im Falle aller Voraussetzungen der dort genannten<br />
Anspruchsgr<strong>und</strong>lage nachträglich festgesetzt werden.<br />
Hafen <strong>und</strong> Kastensschleuse Rhede<br />
Seitens der Gemeinde Rhede (B-0013) <strong>und</strong> des Einwenders I-0001 wird<br />
eine vorhabensbedingte Zunahme der Verschlickung der Kastenschleuse<br />
Rhede <strong>und</strong> des Sportboothafens Rhede befürchtet. Als Ursache wird hierbei<br />
die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeiten genannt. Es wird daher eine<br />
Übernahme der Räumungskosten von den Vorhabensträgern <strong>und</strong> eine Beweissicherung<br />
gefordert. Die Befürchtungen der Gemeinde Rhede <strong>und</strong> des
877<br />
Einwenders I-0001 sind unbegründet. Die Forderungen werden daher zu-<br />
rückgewiesen.<br />
Der Hafen Rhede <strong>und</strong> die Kastenschleuse liegt bei Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal km<br />
217 <strong>und</strong> damit nördlich des Wehr Hebrum. Mithin wirken sich die Vorhabensauswirkungen<br />
auch noch in diesem Teil der Ems aus, obwohl das Gebiet in<br />
keinerlei Nähe eines direkten Ausbaugebietes liegt. Im Ergebnis ist aber<br />
nicht von einer vorhabensbedingten Zunahme der Verschlickung auszugehen.<br />
Nach den vorliegenden Gutachten werden die Ausbaumaßnahmen maximal<br />
eine Zunahme der Sedimentation von ± 1 g/l bewirken, dies ist ein Bereich<br />
der nicht messbar ist. Die Veränderungen der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
sind in die Berechnungen der vorhabensbedingten Sedimentation einbezogen<br />
worden. Die Voraussetzungen für Beweissicherungsmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> die Übernahme von Räumkosten sind somit nicht gegeben.<br />
Des Weiteren wird vom Einwender I-0001 eine Beschädigung von im Hafen<br />
Rhede liegenden Booten <strong>und</strong> Fendern durch die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeiten<br />
befürchtet.<br />
Laut BAW-Gutachten verändern sich im Bereich südlich Papenburgs die ma-<br />
ximalen Strömungsgeschwindigkeiten um bis zu ± 5 cm/s. Diese Veränderung<br />
wird von der Planfeststellungsbehörde vor dem Hintergr<strong>und</strong> der hohen<br />
natürlichen Schwankungsbreite <strong>und</strong> in Relation zu den mittleren Werten als<br />
nicht erheblich bewertet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Darstellung<br />
unter B.III.3.1.2.2 verwiesen.<br />
Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde lassen sich hieraus keine relevanten<br />
Einschränkung ableiten. Beschädigungen sind nicht zu befürchten.<br />
Veränderungen der Schleusenzeiten können angesichts der geringfügigen<br />
vorhabensbedingten Änderungen nicht prognostiziert werden.<br />
Eine Verschlechterung der derzeitigen Situation wird aufgr<strong>und</strong> der planfest-<br />
gestellten Maßnahme für den Einwender I-0001 nach Überzeugung der Plan-
878<br />
feststellungsbehörde daher nicht eintreten. Die Forderung nach etwaigen<br />
Zusagen wird zurückgewiesen.<br />
Sonstiges<br />
Hinsichtlich der vom WSA Emden (B-0018) <strong>und</strong> dem WSA Meppen<br />
(B-0030) geforderten Abstimmungen wird auf die Anordnung A.II.2.3 verwie-<br />
sen. Bzgl. der nach Abschluss der wasserbaulichen Bautätigkeiten geforderten<br />
Peilungen siehe Anordnung A.II.2.3.<br />
Der Einwendung B-0004 auf Vorhaltung der Basistiefe über die gesamte<br />
Breite der Trasse im Bereich der Friesenbrücke wird schon durch die Planungen<br />
der Träger des Vorhabens entsprochen. Des Weiteren sind durch die<br />
Herstellung der beantragten Bedarfstiefe am östlichen Trassenrand der Friesenbrücke<br />
negative Auswirkungen auf die allgemein verkehrende Schifffahrt<br />
nicht zu erwarten, da die Basistiefe im gesamten Fahrrinnenbereiche (d.h.<br />
auch westlich des zukünftigen Fahrrinnenkastens vorgehalten wird.<br />
Hinsichtlich der Forderungen auf Berücksichtigung der Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf die Fischerei <strong>und</strong> der damit im Zusammenhang stehenden<br />
Bedeutung der Fischerei für die Häfen vgl. unter B.III.3.2.2.<br />
5.2.9 Einwendungen des NLWKN in Bezug auf das Emssperrwerk<br />
Der Niedersächsische Landesbetrieb für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong><br />
Naturschutz – Betriebsstelle Aurich – (NLWKN) (B-0022) fordert, dass bei<br />
den Baggerungen insbesondere zur Anpassung der Fahrrinne im Bereich der<br />
Tideems von Ems-km 31 bis 40,5 die Belange des Emssperrwerkes berück-<br />
sichtigt werden. Konkret wird befürchtet, dass durch die Baggermaßnahme<br />
größere Sedimentmengen in die Schwebe gebracht bzw. gehalten werden,<br />
welche zu folgenden Beeinträchtigungen des Emssperrwerkes <strong>und</strong> der zu<br />
seinem Betrieb notwendigen Anlagen führen könnten:<br />
• Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit Spülanlagen<br />
• Beeinträchtigung der Schlickpumpen im Strompfeiler 1 <strong>und</strong> 2
879<br />
• Ablagerungen von Sediment in den Hubtornischen <strong>und</strong> in den Ecken<br />
Drempel-Pfeilerwand<br />
• Ablagerungen an den Sp<strong>und</strong>wänden<br />
• Beeinträchtigung der Pegel<br />
• Verschlickung des Schwimmsteges am Anleger Nord<br />
Es werde daher erwartet, dass ein erhöhter Unterhaltungsaufwand an den<br />
genannten Anlagen zumindest während der Baggerarbeiten erforderlich wird,<br />
der zu höheren Abnutzungserscheinungen der Anlagen führe. Daher wird<br />
seitens des NLWKN eine Ausführung der Baggerarbeiten gefordert, durch<br />
die Ablagerungen schon mittels der Methode vermieden werden können. Als<br />
Beispiel wird die Durchführung von Baggerarbeiten auf der Oberstromseite<br />
bei Flutstrom <strong>und</strong> auf die Unterstromseite bei Ebbstrom genannt. Die Träger<br />
des Vorhabens hätten darzustellen, wie die Arbeiten kontrolliert werden sollen.<br />
Sollten Beeinträchtigung im Betrieb oder Mehraufwand in der Unterhal-<br />
tung des Emssperrwerkes auftreten, seien diese durch den TdV auszugleichen.<br />
Nach Abschluss der Bauarbeiten sei die ursprüngliche Tiefe im Bereich<br />
aller Sp<strong>und</strong>wände <strong>und</strong> im Bereich des Schwimmsteges auch die ursprüngliche<br />
Breite des Anlegebereiches um den Schwimmsteg wiederherzustellen.<br />
Des Weiteren sei eine vermehrte Sedimentbeaufschlagung der Emssperrwerkskompensationsmaßnahmen<br />
zu vermeiden bzw. auszugleichen. Im Übrigen<br />
dürfe die Sohlsicherung des Emssperrwerkes durch die Baggerarbeiten<br />
nicht beschädigt werden. Hierzu sei darzustellen, wie die Sicherung der<br />
Sohlsicherung erfolge. Schäden seien durch die Träger des Vorhabens nach<br />
Maßgabe des NLWKN zu beseitigen.<br />
Die Träger des Vorhabens gehen davon aus, dass durch die vorhabensbedingten<br />
Baggerarbeiten keine nachweisbaren Beeinträchtigungen oder ein<br />
auf die Baggerungen zurückzuführender Mehraufwand bei der Unterhaltung<br />
des Emssperrwerkes, seiner Anlagen oder seiner Kompensationsmaßnahmen<br />
auftreten werden.<br />
Die Stellungnahme der Träger des Vorhabens vom 17.07.2007 wurde dem<br />
NLWKN übermittelt. Hierdurch konnten einige Aspekte aufgeklärt werden.<br />
Zum Beispiel, dass der Bereich der Sohlsicherung bei den vorhabensbeding-
880<br />
ten Baggerarbeiten nicht gebaggert <strong>und</strong> zusätzlich noch ein Sicherheitsab-<br />
stand von je 150 m eingehalten wird. Insofern wird auf die Stellungnahme der<br />
Vorhabensträger vom 17.07.2007 <strong>und</strong> die darin enthaltenen Zusagen verwiesen,<br />
die in Anordnung 3.11 enthalten sind.<br />
Mit Schreiben vom 17.08.2007 wird seitens des NLWKN vorgetragen, dass in<br />
Bezug auf das Emssperrwerk an folgenden Punkten festgehalten wird:<br />
a. „Es ist vom Antragsteller darzustellen, wie die Kontrolle der Bagger-<br />
arbeiten durchgeführt wird“.<br />
Dieser Forderung wird entsprochen (vgl. A.II.3.11)<br />
b. „Die Baggerarbeiten sind so auszuführen, dass Ablagerungen im<br />
Bereich des Emssperrwerkes schon durch die Methode vermieden<br />
werden. Zum Beispiel Baggerarbeiten auf der Oberstromseite bei<br />
Flutstrom <strong>und</strong> auf der Unterstromseite bei Ebbstrom.“<br />
c. „Sollten Beeinträchtigungen im Betrieb oder Mehraufwand in der Unterhaltung<br />
des Emssperrwerkes eintreten, sind diese durch den TdV<br />
auszugleichen.“<br />
Diese Forderungen werden zurückgewiesen. Das planfestgestellte Vorhaben<br />
verursacht nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde keinen relevanten<br />
Mehraufwand.<br />
Für den hier zu betrachtenden Ausbaubereich ist vorhabensbedingt mit einer<br />
Unterhaltungsbaggermenge in einer Größenordnung von ca. 60.000m 3 zu<br />
rechnen. Diese Baggerungen sind nur für Schiffe mit einem Tiefgang von<br />
8,50 m notwendig, so dass die planfestgestellte Tiefe in diesem Bereich nicht<br />
dauerhaft hergestellt werden muss. Diese Baggerungen werden dementsprechend<br />
nur temporär durchgeführt. Darüber hinaus geht die Planfeststellungsbehörde<br />
davon aus, dass im Vergleich zum derzeitigen Baggerverfahren<br />
die seitens des NLWKN dargestellte Baggermethodik keine für die bereits<br />
bestehende Verschlickungssituation am Emssperrwerk günstigere Situation<br />
darstellt.
881<br />
Im Hinblick auf die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens wurde<br />
seitens der BAW, wie bereits an anderer Stelle dargestellt wurde, prognostiziert,<br />
dass die starke Verschlickungstendenz der Ems auch nach der Herstellung<br />
der Überführungstiefen weiter anhalten wird. Tendenziell werde sie<br />
durch die hier zu prüfenden Ausbaumaßnahmen sogar vergrößert, da sich<br />
der Tidenhub <strong>und</strong> die Strömungsgeschwindigkeiten <strong>und</strong> das Flut- <strong>und</strong> Ebbevolumina<br />
in eine ungünstigere Richtung verändere, weswegen rechnerisch<br />
von einer ausbaubedingten Änderung des mittleren Schwebstoffgehaltes von<br />
± 1 g/l ausgegangen wird. Dieser Wert ist nach Aussage der BAW jedoch so<br />
gering, dass er tatsächlich nicht messbar sein wird. Aus dieser Prognose der<br />
BAW schließt die Planfeststellungsbehörde, dass es durch den Gesamtausbau<br />
nicht zu einer messbaren oder gar wesentlichen Zunahme der Verschlickung<br />
kommen wird. Hinsichtlich des Ausbaubereiches Emden wird seitens<br />
der BAW sogar eine leichte Verringerung (weniger als 0,2 g/l) prognostiziert.<br />
Dieser Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an, so dass<br />
in Bezug auf die Anlagen des Emssperrwerkes nicht von einer vorhabensbedingten<br />
Zunahme der Sedimentation ausgegangen wird.<br />
Die Festlegung einer bestimmten Methodik ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht erforderlich. Wie bereits dargestellt wurde, werden durch<br />
dieses Vorhaben nur marginale Änderungen verursacht, die die Festlegung<br />
einer bestimmten Baggermethode, die mit zusätzlichen Kosten verb<strong>und</strong>en<br />
ist, nicht rechtfertigen. Die Forderung wird daher abgelehnt.<br />
Ferner wurde seitens des NLWKN vorgetragen, dass es durch die Zunahme<br />
von Sedimentverdriftung im Rahmen der Baggerarbeiten damit gerechnet<br />
werde, dass es zu vermehrter Sedimentbeaufschlagung der Emssperrwerkskompensationsmaßnahmen<br />
komme. Dies ist nicht zu befürchten. Wie bereits<br />
an anderer Stelle ausgeführt wurde, stellen die vorhabensbedingten Baggermengen<br />
im Vergleich zu den bereits vorhandenen Baggerungen nur einen<br />
kleinen Anteil dar. Daraus kann nur ein geringer Einfluss auf die Gesamtsituation<br />
in der Unterems abgeleitet werden. Insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der sehr hohen Schwebstoffkonzentrationen in der Unterems. Die Forderung
882<br />
des NLWKN auf Ausgleich von Nachteilen hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen<br />
wird daher als unbegründet zurückgewiesen.<br />
5.2.10 Einwendungen von Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsunternehmen<br />
Hinsichtlich der Forderung der EWE Netz GmbH (B-0012), der DB Service<br />
Immobilien GmbH Bremen (B-0026), der Deutschen Telekom AG <strong>und</strong> des<br />
Entwässerungsverbandes Halte (E-0066) auf Abstimmung hinsichtlich<br />
möglicher Betroffenheiten ihrer Versorgungsanlagen in der Ems wird auf die<br />
Anordnungen unter Ziffer A.II.3. hingewiesen. Damit wird auch einer Forderung<br />
des Landesamtes für Bergbau, Energie <strong>und</strong> Geologie (B-0028) entsprochen.<br />
Den Bedenken des Landesamtes für Bergbau, Energie <strong>und</strong> Geologie <strong>und</strong><br />
der Einwenderin (B-0033) hinsichtlich der sich am westlichen Ufer bei Ems -<br />
km 31,0 bis 27,9 befindlichen Soleeinleitstelle Nüttermoor der EWE AG kann<br />
insoweit entgegen getreten werden, dass die Einleitstelle gefährdende Berührungspunkte<br />
mit den Ausbaumaßnahmen nicht entstehen werden, da die-<br />
se 300 m von einander entfernt sind. Die Befürchtung der Einwenderin (B-<br />
0033), dass vorhabensbedingt eine die Soleeinleitung gefährdende Ver-<br />
schiebung des Brackwasserbereiches flussaufwärts stattfinden werde, stellt<br />
sich als nicht zutreffend dar. Gemäß den vorliegenden Gutachten der BAW<br />
(Unterlage K) ändert sich durch das hier zu beurteilende Vorhaben der Salzgehalt<br />
flussaufwärts von Terborg nicht, eine Verschiebung der Brackwasserzone<br />
ist vorhabensbedingt nicht gegeben. Auch eine die <strong>Wasser</strong>entnahme in<br />
diesem Bereich gefährdende Verschlechterung des Schwebstoffgehaltes des<br />
Emswassers kann ausgeschlossen werden. Nach dem vorliegenden Gutach-<br />
ten werden die Schwebstoffkonzentrationen nur lokal aufgr<strong>und</strong> einer verstärkten<br />
Akkumulation um weniger als 1 g/l erhöht. Für die Schwebstoffkon-<br />
zentration im Emder Fahrwasser wird sogar eine leichte Verringerung (weniger<br />
als 0,2 g/l) prognostiziert. Dies alles stellt noch keine die <strong>Wasser</strong>entnah-<br />
me in Nüttermoor gefährdende Zunahme dar.<br />
5.2.11 Einwendungen zu naturschutzfachlichen Aspekten
883<br />
Nach Auffassung der Einwender E-0082 <strong>und</strong> E-0083 werden vorhabensbe-<br />
dingt die Vorgaben der Richtlinien zum Erhalt des Naturhaushaltes sowie zur<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung der Gewässergüte nicht eingehalten Dieser<br />
Einwand ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde unbegründet. Aus vorstehender<br />
Prüfung der europarechtlichen Vorgaben (Verträglichkeitsprüfung,<br />
Artenschutzprüfung, Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben<br />
der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie) ist als Ergebnis festzustellen, dass das<br />
Vorhaben gemäß den Richtlinien umgesetzt wird. Der Einwand ist daher zurückzuweisen.<br />
5.2.12 Allgemeine Einwendungen<br />
5.2.12.1 Planrechtfertigung, Planungsziel, Alternativen<br />
Hinsichtlich der Einwendungen zur Planrechtfertigung des Vorhabens wird<br />
auf die obigen Ausführungen hierzu unter B.III.1 verwiesen. Wegen des bestehenden<br />
Sachzusammenhangs wurden diese überwiegend unter diesem<br />
Gliederungspunkt behandelt.<br />
Soweit daneben mit der Einwendung N-0005 vorgetragen wird, das Vorha-<br />
ben diene allein der Förderung eines Einzelunternehmens, steht dies dem<br />
Ergebnis einer bestehenden Planrechtfertigung nicht entgegen. Gleiches gilt<br />
für die Einwendung E-0086, mit der vorgebracht wird, die einzig erkennbare<br />
Bedürftigkeit bestehe bei der Meyer Werft <strong>und</strong> es handele sich um die Be-<br />
günstigung eines Privatunternehmens.<br />
Es ist für die Planrechtfertigung nicht entscheidend, ob <strong>und</strong> in welchem Maße<br />
das Vorhaben der Meyer Werft zugute kommt.<br />
Für die Zulassung gelten für alle Vorhaben im Gr<strong>und</strong>satz dieselben Anforde-<br />
rungen. Auch bei Vorhaben, die privatnützige Elemente aufweisen, sind keine<br />
weiter gehenden Anforderungen an die Planrechtfertigung zu stellen.<br />
Es kommt allein darauf an, ob ein Vorhaben die in dem Fachplanungsgesetz<br />
umschriebenen Merkmale erfüllt, von denen abhängt, ob es der Planfeststellung<br />
bedarf <strong>und</strong> spiegelbildlich damit in dieser Verfahrensart zugelassen
884<br />
werden kann (Bonk/Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, Komm. zum VwVfG,<br />
7. Auflage 2008, § 72 Rn. 28; für das LuftVG: BVerwG, Urt. v. 26.04.2007,<br />
4 C 12/05, Rn. 40 ff. (zitiert nach juris)).<br />
Gerade dies ist, wie oben ausgeführt, vorliegend der Fall, da die im WaStrG<br />
umschriebenen Merkmale erfüllt sind.<br />
In diesem Zusammenhang wird zudem auf die Ausführungen unter B.III.2.<br />
verwiesen, wonach für den hier planfestgestellten Ausbau eine Gemeinnützigkeit<br />
des Vorhabens gegeben ist.<br />
Soweit sich E-0004, E-0005, N-0007 <strong>und</strong> N-0008 gegen die Planungsziele<br />
<strong>und</strong> die Alternativenprüfung wenden bzw. Alternativen zu dem planfestgestellten<br />
Vorhaben vorschlagen, wird auch dies zurückgewiesen.<br />
Die Naturschutzverbände BUND <strong>und</strong> WWF rügen die Prüfung von Vorhabensalternativen<br />
durch die TdV. Die Untersuchungstiefe genüge nicht<br />
rechtsstaatlichen Anforderungen sowie denen des UVPG. Hinsichtlich der<br />
Alternativen Werftverlagerung <strong>und</strong> Standortteilverlagerung (Kombimodell) sei<br />
das Planziel Erhaltung des Werftenstandortes Papenburg zudem zu eng definiert.<br />
Dieses müsse Erhaltung der Wirtschaftskraft der Region Ems-<br />
land/Ostfriesland lauten. Daneben seien die beiden genannten Alternativen<br />
sachlich eingehender zu prüfen. Auch die Einwender E-0004 <strong>und</strong> E-0005<br />
befürworten eine Verlagerung bzw. Standortteilverlagerung.<br />
Schließlich regen die Naturschutzverbände Untersuchungen zur Alternative<br />
der Überführung im „fluid mud“ bzw. nach Durchführung des „in situ conditioning<br />
Verfahrens“ an, um Baggerungen zu reduzieren.<br />
Vorstehend beschriebene Bedenken sind unbegründet. Die Träger des Vorhabens<br />
sind neben den bereits vorhandenen Ausführungen im Erläuterungsbericht<br />
mit Schreiben vom 22.02.2008 sowie auf nochmalige Nachfrage der<br />
Planfeststellungsbehörde ausführlich auf sämtliche in Rede stehende Alternativen<br />
eingegangen. Hinsichtlich der Alternativen Werftverlagerung <strong>und</strong><br />
Standortteilverlagerung wurde zusätzlich das mehrfach zitierte NIW Gutach-
885<br />
ten vorgelegt. Hiermit liegt nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
eine hinreichende Untersuchung, die rechtsstaatlichen Anforderungen <strong>und</strong><br />
denen des UVPG entspricht, als Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage vor. Sämtliche Alternativen<br />
wurden eingehend hinsichtlich ihrer Eignung begutachtet.<br />
Aufgegriffen wurde die von den Naturschutzverbänden aufgestellte Forde-<br />
rung nach einer Untersuchung der Alternative der Überführung im „fluid mud“<br />
bzw. nach Durchführung des „in situ conditioning Verfahrens“.<br />
Soweit behauptet wird, das Planziel Erhaltung des Werftenstandortes Pa-<br />
penburg sei hinsichtlich der Alternativen Werftverlagerung <strong>und</strong> Standortteilverlagerung<br />
zu eng definiert, teilt die Planfeststellungsbehörde dies nicht.<br />
Gegenstand des Planungskonzeptes der Träger des Vorhabens ist die Erhaltung<br />
der Meyer Werft mit ihren regionalökonomischen Wirkungen am Stand-<br />
ort Papenburg durch die Ertüchtigung der <strong>Wasser</strong>straßen. Dies ist, wie oben<br />
dargestellt, gerechtfertigt. Würde dieses Planungskonzept der Forderung der<br />
oben genannten Naturschutzverbände entsprechend in „Erhaltung der Wirtschaftskraft<br />
der Region Emsland/Ostfriesland“ mit der Intention, die Alternati-<br />
ven Werftverlagerung <strong>und</strong> Standortteilverlagerung umzusetzen, umformuliert,<br />
handelte es sich um ein vollkommen verändertes Planungsziel. Denn in die-<br />
sem Fall bedürfte es der Ertüchtigung der <strong>Wasser</strong>straßen nicht, da die<br />
Werftschiffe dann entweder an einem küstennahen Standort gebaut würden<br />
<strong>und</strong> auf eine Überführung gänzlich verzichtet werden könnte oder die Überführungen<br />
der leichteren Schiffe mit weniger Tiefgang im bisherigen Ausbauzustand<br />
bis zu ihrem Endausrüstungsstandort erfolgen könnten. In beiden<br />
Fällen könnte auch auf das vorliegende Planfeststellungsverfahren verzichtet<br />
werden. Dies ist jedoch mit dem Ziel der Antragsteller unvereinbar, durch die<br />
Ertüchtigung der <strong>Wasser</strong>straßen die Wirtschaftskraft vor allem in ihren Landkreisen<br />
zu stärken. Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass das Ziel ent-<br />
gegen der Auffassung der oben genannten Naturschutzverbände nicht weiter<br />
formuliert werden kann, ohne dem Planungskonzept entgegen zu laufen.<br />
Unabhängig hiervon sind die Alternativen, wie oben ausgeführt, jedoch auch<br />
aus praktischen Gründen nicht umsetzbar.
886<br />
Aus vorstehend dargelegten Gründen ist auch das weitere Vorbringen der<br />
Einwender E-0004 <strong>und</strong> E-0005, die im Erläuterungsbericht aufgeführten Al-<br />
ternativen bevorzugten private Belange mehr als öffentliche Belange (Deichsicherheit,<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Lebensqualität), sowie der Vortrag, die Schiffe<br />
könnten auch in einer anderen strukturschwachen Region, etwa in Emden,<br />
gebaut werden <strong>und</strong> die politischen Ebenen der EU, des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des<br />
Landes sollten dies unterstützen, zurückzuweisen.<br />
Wie bereits erörtert, wurden sämtliche in Betracht kommenden Alternativen<br />
geprüft. Solche, welche die mit der Planung angestrebten Ziele unter geringeren<br />
Opfern entgegen stehender öffentlicher <strong>und</strong> privater Belange verwirklichen,<br />
stehen zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde jedoch nicht zur<br />
Verfügung. Es kann daher keine Rede davon sein, dass private Belange bevorzugt<br />
werden. Darüber hinaus besteht hinsichtlich öffentlicher Belange<br />
auch keine Betroffenheit der Einwender. Hierzu zählt auch die gerügte Beein-<br />
trächtigung <strong>und</strong> Zerstörung von Flora <strong>und</strong> Fauna. Eine Verlegung des Schiffbaus<br />
in eine andere Region ist, wie erörtert, nicht möglich. Es kann daher<br />
dahinstehen, ob politische Gremien dies unterstützen. Eine Beurteilung dessen<br />
ist daneben jedoch auch nicht Gegenstand des vorliegenden Planfest-<br />
stellungsverfahrens.<br />
5.2.12.2 Verfahren, Unterlagen<br />
Entgegen der Auffassung der Einwender E-0082 <strong>und</strong> E-0083 ist der seitens<br />
der Landkreise Leer <strong>und</strong> Emsland gestellte Antrag auf Planfeststellung<br />
rechtmäßig. Die von den Einwendungsführern beantragte Abweisung wird<br />
daher zurückgewiesen. Auch ist der Antrag entgegen der Ansicht der Ein-<br />
wenderin E-0082 mit den gesetzlichen Vorgaben des B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetzes,<br />
die vorstehend zur Entscheidung über den Antrag abgeprüft wurden,<br />
zu vereinbaren. Weiterhin ist in dem Vortrag der Einwenderin, der Antrag<br />
sei nicht mit den Wettbewerbsrichtlinien der EU zu vereinbaren, kein<br />
Zusammenhang mit dem Vorhaben zu sehen. Die Vorhabensträger haben<br />
keinen entsprechenden Antrag gestellt. Wettbewerbsfragen sind nicht Ge-<br />
genstand des Planfeststellungsverfahrens. Die Einwendung wird daher zurückgewiesen.
887<br />
Weiter legen die Einwender E-0082 <strong>und</strong> E-0083 in den Einwendungsschrei-<br />
ben vom 07.06.2007 dar, dass sich jede weitere Manipulatíon an dem Flussbett<br />
der Ems verbiete, solange die genauen Auswirkungen der Sturmflut vom<br />
01.11.2007 (die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass die „Allerheiligensturmflut“<br />
vom 01.11.2006 gemeint ist) nicht geklärt seien.<br />
Mit Stellungnahme vom 27.09.2011 hat die BAW erklärt, dass sich aus der<br />
Flut vom 01.11.2006 keine Auswirkungen auf die dem Verfahren zugr<strong>und</strong>e<br />
liegende Prognose ergeben. Die in dem Bericht zur Durchführung einer wasserbaulichen<br />
Systemanalyse der Sturmflut „5. Allerheiligenflut“ vom<br />
01.11.2006 – BAW Nr. A3955 03 10161 dargestellten gr<strong>und</strong>legenden Erkenntnisse<br />
sind in dem Gutachten, das diesem Verfahren zugr<strong>und</strong>e liegt<br />
(BAW-Nr.: A39550310095 – Januar 2007) berücksichtigt.<br />
Die Auswirkungen der Flut vom 01.11.2006 auf das hier zu prüfende Vorhaben<br />
sind demgemäß berücksichtigt worden. Die Kritik der Einwender, die<br />
Deichsicherheit sei nicht beschrieben <strong>und</strong> untersucht wird seitens der Plan-<br />
feststellungsbehörde zurückgewiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die Deichsicherheit wird auf die Ausführungen<br />
unter Ziffer B.III.3.2.4 verwiesen.<br />
Darüber hinaus sehen die Einwender E-0082 <strong>und</strong> E-0083 keinen Gr<strong>und</strong> zur<br />
weiteren Vertiefung der Ems. Eine Flexibilisierung des Verkehrsweges Seeschifffahrts-<br />
<strong>und</strong> B<strong>und</strong>eswasserstraße Ems sei nicht ersichtlich. Die Planfeststellungsbehörde<br />
ist insoweit anderer Auffassung. Die Planrechtfertigung für<br />
das Vorhaben ist gegeben. Hinsichtlich der einzelnen Erwägungen wird auf<br />
die Ausführungen unter B.III.1 Bezug genommen.<br />
Die Einwender E-0014 <strong>und</strong> E-0015 bemängeln, dass bezüglich der Rammungen<br />
keinerlei Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen der Vibrationen<br />
<strong>und</strong> bezüglich der Lärmimmissionen keinerlei Aussagen zu Zeitraum <strong>und</strong><br />
Dauer der zu erwartenden Lärmbelastung in den Planunterlagen getroffen<br />
worden ist. Die Kritik der Einwender hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens<br />
durch Vibrationen/Erschütterungen ist berechtigt. Dieser Aspekt wurde<br />
entsprechend nachgearbeitet. Mit Datum vom 31.03.2009 haben die Vor-
888<br />
habensträger einen Bericht über die erschütterungstechnische Untersuchung<br />
zur Situation im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke in Leer im Zuge der<br />
Baumaßnahmen zur „Anpassung der Unterems“ (Bericht Nr. LE3509.2/01)<br />
vorgelegt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter<br />
B.III.3.1.1.1 dd) verwiesen. In Bezug auf die Prognose der vorhabensbedingten<br />
Lärmbelastung gab es aus Sicht der Planfeststellungsbehörde jedoch<br />
keine Defizite. Die vorgelegten schalltechnischen Berichte waren aus Sicht<br />
der Planfeststellungsbehörde geeignet, die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
die menschliche Ges<strong>und</strong>heit darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten. In diesem Zusammenhang<br />
wird auf die ausführliche Darstellung unter B.III.3.1.1.1 sowie<br />
B.III.3.1.2.1 verwiesen.<br />
Soweit die Einwender Gebäudeschäden befürchten wird auf die Entscheidung<br />
unter B.III.5.2.1 verwiesen.<br />
Auch nach Auffassung des Einwenders E-0077 weisen die Planunterlagen<br />
gravierende Mängel auf (Bauausschlusszeiten Unterhaltungsbaggerungen,<br />
Abwägung der Interessen). Er bittet dringend um Nachbesserung. Die Plan-<br />
feststellungsbehörde ist der Bitte des Einwendungsführers zum Teil nachgekommen.<br />
Hinsichtlich der vorhabensbedingten Unterhaltungsbaggerungen<br />
haben die Vorhabensträger die Unterlagen ergänzt. Die Bauausschlussfristen<br />
sind im Planfeststellungsantrag enthalten. Im Übrigen wird die Einwendung<br />
zurückgewiesen. Die ausgelegten Planunterlagen sind geeignet eine<br />
eventuelle Betroffenheit erkennen zu lassen.<br />
Nach Auffassung der Einwender E-0082, E-0083 ist der Aspekt Deichsicherheit<br />
nicht thematisiert. Dies ist unrichtig. In dem Gutachten der B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für <strong>Wasser</strong>bau, das Bestandteil der ausgelegten Planunterlagen war, wurde<br />
u. a. ausgeführt, dass das Vorhaben hochwasserneutral sei.<br />
Der Einwender E-0086 wohnt in Gandersum. Er ist Nutzer der Ems <strong>und</strong> der<br />
B<strong>und</strong>esstraße B436. Er hält die Anträge für fehlerhaft <strong>und</strong> unvollständig <strong>und</strong><br />
bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Antrages. Er beantragt, dass die Planfest-<br />
stellungsbehörde den Antrag auf Planfeststellung abweist. Dies macht er u.a.<br />
an folgenden Punkten fest:
889<br />
Die Auswirkungen auf Deichsicherheit im Bereich Ems-km 31 bis 40,5 <strong>und</strong><br />
der Sohlsicherung des Emssperrwerks seien nicht beschrieben. Er macht<br />
Erörterungs- <strong>und</strong> Untersuchungsbedarf geltend.<br />
Die Auswirkungen der Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit (Kolkbil-<br />
dung), weitere Verschlickung <strong>und</strong> Gefährdung der Deiche nebst Vorländern<br />
werden aus Sicht des Einwenders nicht behandelt. Weiter fehlen nach Auf-<br />
fassung des Einwenders Gutachten über Auswirkungen der Ramm- <strong>und</strong><br />
Baggerarbeiten auf Gebäude, Mensch, Tier (insbesondere Milchviehhaltung)<br />
durch Erschütterung <strong>und</strong> Lärm. Darüber hinaus sei der Schutz der Anlieger<br />
<strong>und</strong> angrenzender Vogelschutzgebiete vor Belästigungen <strong>und</strong> Behinderungen<br />
durch Schaulustige (Baustellentourismus) <strong>und</strong> Bauarbeiter nicht aufgezeigt.<br />
Er fordert, dies durch bauliche Maßnahmen zu gewährleisten.<br />
Die Anträge <strong>und</strong> Forderungen des Einwenders E-0086 werden mangels<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage abgewiesen.<br />
Soweit der Einwendungsführer zu öffentlichen Belangen vorträgt, die offen-<br />
sichtlich keine persönliche Betroffenheit erkennen lassen, wird auf die entsprechenden<br />
Ausführungen hinsichtlich der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der<br />
öffentlichen Belange (B.III.3) verwiesen. Belange der Allgemeinheit – wie<br />
etwa solche des Naturschutzes -, die gegen das Vorhaben sprechen könn-<br />
ten, können nur diejenigen Einwender geltend machen, deren Gr<strong>und</strong>eigentum<br />
durch das Vorhaben unmittelbar in Anspruch genommen wird. Diese<br />
Voraussetzung liegt hier nicht vor. Eine unmittelbare Inanspruchnahme von<br />
Gr<strong>und</strong>eigentum des Einwenders ist zur Verwirklichung des Vorhabens nicht<br />
erforderlich.<br />
In Bezug auf die Ausführungen des Einwenders zur Verkehrsbezogenheit der<br />
Maßnahme wird auf die entsprechenden Ausführungen unter B.II.1 verwiesen.<br />
Zu dem Vortrag des Einwenders hinsichtlich der vorhabensbedingten<br />
Belastungen durch Immissionen wird auf Ziffer B.III.5.2.2 Bezug genommen.<br />
Nach Auffassung der Einwender E-0101 <strong>und</strong> I-0004 fehlen in den Unterlagen<br />
Ausführungen, wie konkret die Erreichbarkeit des Stadtzentrums von Leer für<br />
die Bewohner von Bingum gewährleistet werden soll. Die Träger des Vorha-
890<br />
bens hatten hierzu ein Verkehrskonzept erarbeitet <strong>und</strong> die Öffentlichkeit vor<br />
Beginn der Sperrung der Brücke hierüber informiert. Dies war aus Sicht der<br />
Planfeststellungsbehörde ausreichend <strong>und</strong> zielführend.<br />
Daneben werden von den Einwendern E-0101 <strong>und</strong> I-0004 die Untersuchungsräume<br />
für das Schutzgut Mensch <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong> für unzureichend gehalten.<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde sind die Untersuchungsräume,<br />
die seitens der Gutachter gewählt wurden, ausreichend um<br />
die Auswirkungen des Vorhabens auf die genannten Schutzgüter darzustellen<br />
<strong>und</strong> zu bewerten. Bereits innerhalb dieser Untersuchungsräume wurden<br />
die vorhabensbedingten Auswirkungen als nicht erheblich bewertet. Mit zunehmender<br />
Entfernung zum Vorhaben verringern sich naturgemäß auch<br />
dessen Wirkungen, so dass außerhalb der Untersuchungsräume erst Recht<br />
nicht mit relevanten Wirkungen auf die genannten Schutzgüter auszugehen<br />
war. Der Einwand ist insofern zurückzuweisen.<br />
Weiter kritisieren die Einwender E-0101 <strong>und</strong> I-0004 eine unzureichende Untersuchung<br />
der umleitungsbedingten Immissionen (Bingum, Leerort), u.a.<br />
weil der Untersuchungsraum zu klein gewählt wurde (Nr. 2 der Einwendung).<br />
Die Umleitung der Verkehre erfolgte für den begrenzten Zeitraum der Sper-<br />
rung der Jann-Berghaus-Brücke auf Strecken im Rahmen des für diese Strecken<br />
zulässigen Gebrauchs. Eine gesonderte Untersuchung der Umleitungs-<br />
strecken war insofern für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens<br />
nicht erforderlich.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass die ausgelegten Unterlagen nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde vollständig <strong>und</strong> umfassend sind. Diese<br />
entsprechen den Anforderungen, nach denen der Plan in seinen Inhalten <strong>und</strong><br />
Wirkungen von Dritten erfasst werden können muss, so dass mögliche Betroffenheiten<br />
erkannt <strong>und</strong> vorgetragen werden können. Er muss eine Gesamtbeurteilung<br />
des Vorhabens <strong>und</strong> seiner Auswirkungen ermöglichen sowie<br />
potentiell Betroffenen Anlass geben können, mögliche Berührungen in eigenen<br />
Rechten oder Belangen festzustellen <strong>und</strong> zu prüfen, ob sie deshalb im<br />
Anhörungsverfahren zur Wahrung ihrer Rechte oder Interessen Einwendun-
891<br />
gen erheben wollen (Anstoßfunktion) (Stelkens/Bonk/Neumann, Kommentar<br />
VwVfG, 6. Aufl., § 73 Rdnr. 17 m.w.N).<br />
Die Planfeststellungsbehörde hält ferner die erstellten Gutachten weder in<br />
ihrer Aussagekraft noch in ihren Gr<strong>und</strong>lagen für erschüttert. Mit einzelnen<br />
Kritikpunkten hat sich die Planfeststellungsbehörde insbesondere auch im<br />
jeweiligen Sachszusammenhang unter den vorstehenden Gliederungspunkten<br />
dieses Beschlusses auseinandergesetzt.<br />
Auch sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde über die insgesamt<br />
im Rahmen dieses Verfahrens erfolgten Untersuchungen <strong>und</strong> Begutachtungen<br />
keine weiteren Erhebungen durchzuführen. Dies gilt auch für den Antrag<br />
der Einwendungsführer E-0067 <strong>und</strong> E-0068, der auf eine gesonderte Bewer-<br />
tung der Wohn- <strong>und</strong> Freizeitsituation in Leerort gerichtet ist, <strong>und</strong> aus oben<br />
genannten Erwägungen abgelehnt wird.<br />
Die diesbezüglichen Forderungen der in diesem Abschnitt aufgeführten Ein-<br />
wendungsführer/-innen werden demgemäß zurückgewiesen.<br />
5.2.13 Sonstige Einwendungen<br />
Dem Hinweis der Zentralen Polizeidirektion Hannover (B-0019) auf mögliche<br />
Bombenblindgänger im Bereich Ems-km 40,0 bis 40,4 wird durch Anordnung<br />
A.II.2.5 Rechnung getragen.<br />
Die Einwendung der DB Services Immobilien GmbH (B-0026) vom<br />
11.06.2007 hinsichtlich der Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahme im<br />
Bereich der Friesenbrücke wurde mit Schreiben vom 10.12.2008 der DB<br />
Services Immobilien GmbH an das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Emden,<br />
welche dieses an die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet hat, zurückgenommen.<br />
Die vormals bestandenen Bedenken gegen die wasserbaulichen<br />
Maßnahmen – negative Auswirkungen auf Standsicherheit <strong>und</strong> Gebrauchstauglichkeit<br />
der Stützpfeiler der Friesenbrücke – haben sich auf<br />
Gr<strong>und</strong> neuerer Begutachtungen erledigt.
892<br />
Der Ausbau des Maßnahmebereiches Friesenbrücke ist auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der Vorläufigen Anordnung vom 16.11.2007 schon erfolgt, so dass die Wirkungen<br />
auf die Friesenbrücke schon beurteilt werden konnten<br />
Dem Abschlussbericht der Prof. Bellmer Ingenieurgruppe vom 22.01.2010 ist<br />
zu entnehmen, dass das Bauwerk durch die Ausbaggerung nicht beeinträchtigt<br />
wurde. Dies konnte durch Messungen nachgewiesen werden. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf den Projektabschlussbericht Prof. Bellmer Ingenieurgruppe<br />
(Projektnummer 3089-08) Bezug genommen.<br />
Nach Hinweis des Einwender E-0086 ist der beantragte Ausbau nicht Be-<br />
standteil des B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans. Es ist richtig, dass das Vorhaben<br />
nicht im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan verzeichnet ist. Dies ist aber keine Ge-<br />
nehmigungsvoraussetzung.<br />
Welche Betroffenheit in eigenen Rechten der Einwender E-0042 mit dem<br />
Vortrag „Da die Ems nicht zu 99% beschädigt wurde, sondern die Ems ist<br />
vom km 0 bis Emden zerstörte Seewasserstraße (Lt Weska Schifffahrtsgesetzbuch).<br />
Die Behauptungen B<strong>und</strong>eswasserstraße gilt nur bis Papenburg<br />
D.E.K (Dortm<strong>und</strong> Ems Kanal) nicht weiter. Lex Speziales (Spezialgesetz hat<br />
Vorrang)! bzw. (Landesrecht bricht B<strong>und</strong>esrecht“ geltend macht, ist der Plan-<br />
feststellungsbehörde nicht ersichtlich. In dem Verfahren wurden alle einschlägigen<br />
gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen berücksichtigt.<br />
Von den Einwendern E-0004 <strong>und</strong> E-0005 wird vorgetragen, dass sich die<br />
Lebensqualität durch unnötige Zerstörung der Flora <strong>und</strong> Fauna des Flussrevieres<br />
mindere. Dies ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht<br />
zu erwarten. Das Vorhaben führt unter Anlegung eines objektiven Maßstabes<br />
nicht zu Einschränkungen der Lebensqualität der Emsanwohner. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten der Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen wird<br />
auf die Ausführungen unter B.III.3.1.1.1 sowie B.III.3.1.2.1 verwiesen. In Bezug<br />
auf die Befürchtungen der Einwender, das Vorhaben habe ungünstige<br />
Auswirkungen für sie als Segler wird auf die Ausführungen unter B.III.5.2.8.2
893<br />
verwiesen. Das Vorhaben verursacht keine gravierenden ungünstigen Veränderungen<br />
im Emsrevier. Die Behauptungen der Einwender sind unrichtig.<br />
Im Übrigen werden von den Einwendern weitgehend politische Ausführungen<br />
gemacht, die keine Beeinträchtigung in subjektiven Rechten erkennen lassen.<br />
5.2.14 Verfristete Einwendungen<br />
Folgende Einwendungen sind nach Ablauf der Einwendungsfrist eingegangen<br />
<strong>und</strong> werden als verfristet abgewiesen:<br />
E 0193<br />
E 0194<br />
E 0195
894<br />
5.2.15 Zurückgenommene Einwendungen<br />
Weiterhin wurden folgende Einwendungen im Laufe des Planfeststellungs-<br />
verfahrens bezüglich des Einwandes zu Gebäudeschäden zurückgenommen:<br />
E-0029<br />
E-0030<br />
E-0045<br />
E-0063<br />
E-0084<br />
E-0085<br />
E-0129<br />
E-0184<br />
E-0185<br />
E-0186<br />
E-0191<br />
E-0192<br />
Über sie wurde dementsprechend nicht entschieden.
895<br />
6. Gesamtabwägung <strong>und</strong> Abwägungsergebnis<br />
Die Planfeststellung für das von den Landkreisen Emsland <strong>und</strong> Leer als Trä-<br />
ger des Vorhabens beantragte Bauvorhaben ist zu erteilen, da Versagungs-<br />
gründe im Sinne des § 14 b Nr. 11 WaStrG nicht vorliegen. Die Genehmi-<br />
gung konnte gem. §§ 14, 14b WaStrG in Verbindung mit § 74 VwVfG nach<br />
Würdigung aller betroffenen öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belange erfolgen.<br />
Das Vorhaben liegt im öffentlichen Interesse <strong>und</strong> es geht den Interessen <strong>und</strong><br />
Rechten Dritter, den Belangen des Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes sowie sonstigen<br />
öffentlichen Belangen vor.<br />
Wie unter B. III. 3 im Einzelnen festgestellt, sind mit dem Vorhaben keine<br />
erheblich negativen Beeinträchtigungen der Umwelt <strong>und</strong> der sonstigen abwägungserheblichen<br />
Belange verb<strong>und</strong>en, die nicht durch angeordnete<br />
Schutzmaßnahmen minimiert <strong>und</strong> ansonsten durch Ersatzmaßnahmenmaßnahmen<br />
kompensiert werden konnten.<br />
Durch die wasserbaulichen Maßnahmen werden keine als erheblich zu be-<br />
wertenden Auswirkungen verursacht. Die hydrologischen <strong>und</strong> morphologischen<br />
Wirkungen werden als nicht erheblich bewertet. Unzulässige oder un-<br />
zumutbare Veränderungen sind damit nicht verb<strong>und</strong>en. Belange des Küstenschutzes<br />
werden gewahrt. Laut Hochwassertestat der BAW wird das Vorha-<br />
ben als hochwasserneutral eingestuft.<br />
Der Umbau der Jann-Berghaus-Brücke hat temporär erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Schutzgüter Pflanzen <strong>und</strong> Boden verursacht. Diese wurden entsprechend<br />
kompensiert.<br />
Das Vorhaben steht im Einklang mit den Vorgaben der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie,<br />
der FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzrichtlinie sowie deren nationaler Umsetzung.<br />
Diese Bewertung wird von den zuständigen Naturschutzbehörden geteilt.
896<br />
Die Landwirtschaft wird allenfalls gering beeinträchtigt. Maßgeblich war in<br />
diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Überquerung der Ems in unmit-<br />
telbarer Nähe der Jann-Berghaus-Brücke. Um die Betroffenheiten für die<br />
Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten, hat der Landkreis Leer als<br />
Träger des Vorhabens für den Umbau der Brücke eine Fährverbindung für<br />
die Dauer der Sperrung der Jann-Berhaus-Brücke eingerichtet, die auch für<br />
landwirtschaftliche Verkehre nutzbar war.<br />
Die Fähre war auch für Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer nutzbar, so dass insoweit<br />
für die Verkehrsteilnehmer, die die Umleitung durch den Tunnel nicht nutzen<br />
konnten, ein Ersatz geschaffen wurde.<br />
Unzulässige oder unzumutbare Beeinträchtigungen Dritter sind nicht erkennbar.<br />
Soweit von den Einwendern Schäden an ihren Gr<strong>und</strong>stücken oder an<br />
Bauwerken durch die wasserbaulichen Maßnahmen befürchtet werden,<br />
konnten diese Befürchtungen gutachtlich ausgeräumt werden. In Bezug auf<br />
das Beweissicherungsergebnis in Leerort hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Umbaus der Brücke, hat der Landkreis Leer als Träger des Vorhabens für<br />
den Umbau der Brücke Einigungen mit den Betroffenen erzielt bzw. sich verpflichtet,<br />
diese zu erzielen.<br />
Daher werden allenfalls geringfügige nachteilige Auswirkungen verbleiben,<br />
die jedoch im Interesse des Vorhabens erforderlich <strong>und</strong> deswegen hinzunehmen<br />
sind.<br />
Den verbleibenden Beeinträchtigungen, die unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
anzusiedeln sind, wie z.B. vorhabensbedingte Immissionen, Beeinträchtigungen<br />
des Verkehrs während der Sperrung der Jann-Berghaus-<br />
Brücke oder die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong><br />
sind die erheblichen positiven Auswirkungen des Bauvorhabens gegenüberzustellen.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat dazu die verschiedenen<br />
Auswirkungen des Ausbauvorhabens <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen unterschiedlichen<br />
Beeinträchtigungen, Nachteile <strong>und</strong> Betroffenheiten in eine Ge-<br />
samtabwägung eingestellt. Die Planfeststellungsbehörde gelangt hierbei zu
897<br />
dem Ergebnis, dass die mit der Verwirklichung des Vorhabens verb<strong>und</strong>enen<br />
positiven Effekte den Vorzug verdienen.<br />
Für das Vorhaben sprechen zunächst die unter B. III. 1 festgestellten positi-<br />
ven Auswirkungen für die Allgemeinheit, insbesondere die Verbesserung der<br />
Verkehrssituation.<br />
Wie bereits unter Ziffer B.III.1.3 dargelegt wurde, sprechen für die Verwirkli-<br />
chung des Vorhabens neben dem verkehrlichen Bedarf auch regionalökonomische<br />
Gründe. Die Verbesserung der Infrastruktur trägt u.a. zum Erhalt<br />
des Werftenstandortes Papenburg bei. Hierdurch ergeben sich positive wirtschaftliche<br />
Effekte auf die Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer. Etwa 49 % der Beschäftigten<br />
der Meyer Werft haben ihren Wohnsitz im Landkreis Leer <strong>und</strong><br />
46 % der Angestellten im Landkreis Emsland. Seit dem Jahre 2000 hat sich<br />
die Beschäftigtenzahl um etwa 20 % erhöht. Die Anzahl der direkten Beschäftigen<br />
beläuft sich dabei fast auf 3000.<br />
Hinzu kommen die indirekt Beschäftigten, die in Zulieferfirmen arbeiten. Die<br />
Werft hat im Jahre 2007 für etwa 803 Mio. € Vorleistungen bezogen. Hiervon<br />
stammten Vorleistungen für 167 Mio. € aus dem Land Niedersachsen, für<br />
r<strong>und</strong> 76 Mio. € aus dem Landkreis Emsland <strong>und</strong> für 17 Mio. € aus dem Landkreis<br />
Leer. Gegenüber 2005 stieg der Wert der Vorleistungen im Jahre 2007<br />
um 50 %.<br />
Aus der Vorleistungsnachfrage der Meyer Werft ergaben sich im Jahre 2008<br />
gut 5.800 Vollzeitarbeitsplätze. Von den in Deutschland wirksam werdenden<br />
Vorleistungen verbleiben nach Schätzung des Gutachters insgesamt 25 % in<br />
Niedersachsen <strong>und</strong> 14 % in den Landkreisen Emsland <strong>und</strong> Leer. Auf die Region<br />
der Landkreise entfallen fast 700 Vollzeitarbeitsplätze aus den Produkti-<br />
onseffekten bei Zulieferern, weitere 860 Vollzeitarbeitsplätze entstehen in<br />
den übrigen Regionen Niedersachsens.<br />
Deutschlandweit können bis zum Jahre 2012 aus der Vorleistungsnachfrage<br />
Produktionseffekte erwartet werden, die einem Beschäftigungsvolumen von
898<br />
etwa 8.200 Vollzeitarbeitsplätzen bei Zulieferunternehmen entsprechen. Auf<br />
die Region Emsland-Leer entfallen 930 Vollzeitarbeitsplätze, was eine Zu-<br />
nahme gegenüber 2008 um 250 Arbeitsplätze bedeutet. Neben einkommens-<br />
induzierten Effekten aus den verausgabten Löhnen <strong>und</strong> Gehältern der Be-<br />
schäftigten der Werft sowie der Zulieferer <strong>und</strong> ihren Vorleistungslieferanten<br />
ergeben sich weitere indirekte Effekte aus den Vorleistungsbezügen der an<br />
die Meyer Werft liefernden Unternehmen <strong>und</strong> den weiteren nachgelagerten<br />
Produktionsstufen.<br />
Die aus der Vorleistungsnachfrage der Zulieferer der Werft sowie den weite-<br />
ren nachgelagerten Produktionsstufen entstehenden Produktionseffekte entsprechen<br />
deutschlandweit noch einmal gut 4.000 Vollzeitarbeitsplätzen. Auf-<br />
gr<strong>und</strong> der geringen regionalen Verbleibquote entfallen hiervon lediglich 50<br />
Vollzeitarbeitsplätze auf die Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer sowie 120 auf das<br />
übrige Niedersachsen.<br />
Insgesamt entsprechen die weiteren indirekten <strong>und</strong> einkommensinduzierten<br />
Produktionseffekte einem Beschäftigungsvolumen von etwa 7.270 Vollzeitar-<br />
beitsplätzen deutschlandweit, von denen 780 in der Region Emsland-Leer<br />
verbleiben (NIW-Gutachten, S. 34 f.).<br />
Darüber hinaus ergeben sich Effekte durch den werftinduzierten Tourismus.<br />
Neben vorbeschriebenen regionalökonomischen Effekten führen die ökonomischen<br />
Aktivitäten der Meyer Werft zu fiskalischen Effekten auf den Gebie-<br />
ten der Gr<strong>und</strong>-, Gewerbe-, Körperschafts-, Lohn- <strong>und</strong> Einkommenssteuer<br />
sowie der Umsatzsteuer.<br />
Die fiskalischen Effekte beliefen sich im Jahre 2008 auf schätzungsweise<br />
10,1 Mio. €. Der größte Teil entfiel mit 7,9 Mio. € auf das Land Niedersach-<br />
sen. Die Städte <strong>und</strong> Gemeinden der Landkreise Emsland <strong>und</strong> Leer erhielten<br />
insgesamt etwa 2,2 Mio. €. Die Landkreise selbst nehmen hiervon 1,1 Mio. €<br />
ein.
899<br />
Mithin besteht sowohl ein hohes regionales als auch überregionales, öffentli-<br />
ches Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens.<br />
Zumutbare Alternativen, den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck an anderer<br />
Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, sind nicht<br />
gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter B.III.2<br />
verwiesen.<br />
Die Träger des Vorhabens haben zur Absicherung der vorliegenden Gutachten<br />
<strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Prognosen zu den wasserbaulichen Maßnahmen<br />
ein umfassendes Monitoring durchzuführen. Soweit im Ergebnis<br />
Abweichungen von den Prognosen feststellbar sein <strong>und</strong> kausal auf das Vorhaben<br />
rückführbare negative Wirkungen eintreten sollten, besteht die Möglichkeit,<br />
dem entgegenwirkende Schutzmaßnahmen oder Vorkehrungen an-<br />
zuordnen, worüber die Planfeststellungsbehörde ggf. zu entscheiden hätte.<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde sind nach alledem keine entgegenstehenden<br />
Belange vorhanden, die einzeln oder in der Summe be-<br />
trachtet ein solches Gewicht haben, dass sie gegenüber dem mit diesem<br />
Planfeststellungsbeschluss genehmigten Vorhaben als vorrangig einzustufen<br />
sind, so dass den für die Verwirklichung des Vorhabens sprechenden Erwägungen<br />
der Vorzug eingeräumt wird.
900<br />
7. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit<br />
Mit Schreiben vom 08.02.2012 hat der Landkreis Emsland für die Träger des<br />
Vorhabens beantragt, den Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 2 S. 1<br />
Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar zu erklären. Dem Antrag wurde stattgege-<br />
ben, da die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses<br />
gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO im besonderen öf-<br />
fentlichen Interesse <strong>und</strong> auch im überwiegenden Interesse der Träger des<br />
Vorhabens geboten ist.<br />
Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses<br />
findet seine Begründung darin, dass erhebliche Nachteile<br />
drohen, wenn die Herstellung der neuen Infrastruktur <strong>und</strong> die damit verbun-<br />
dene Nutzung der B<strong>und</strong>eswasserstraßen für entsprechend große Fahrzeuge<br />
durch die aufschiebende Wirkung möglicher gegen den Planfeststellungsbe-<br />
schluss gerichteter Klagen verzögert werden würde.<br />
Durch eine derartige Verzögerung könnten bereits bestehende Aufträge nicht<br />
fristgerecht abgewickelt werden, was erhebliche Nachteile für den Werften-<br />
standort Papenburg zur Folge hätte. So ist für die hier angesiedelte Meyer<br />
Werft die Termintreue <strong>und</strong> insbesondere die Garantie einer termingerechten<br />
Ablieferung der Kreuzfahrtschiffe einer der maßgeblichen Erfolgsfaktoren der<br />
Werft auf dem Weltmarkt. Termingerechte Ablieferungen sind dabei nach<br />
Angabe der Vohabensträger auch zwingend erforderlich, weil die Reedereien<br />
die neuen Schiffe unmittelbar nach Übergabe fest in ihrem Programm haben.<br />
Die Zahlung fest vereinbarter Vertragsstrafen mit allen sich daraus ergeben-<br />
den wirtschaftlichen Folgen wäre die erste Konsequenz einer nicht termingerechten<br />
Ablieferung. Der sich daraus ergebende Image- <strong>und</strong> Auftragsverlust<br />
für die Werft bis hin zu drohenden Arbeitsplatzverlusten die zweite, weitaus<br />
nachteiligere Konsequenz für die Werft <strong>und</strong> die Region. Diese seitens der<br />
Vorhabensträger vorgetragenen Konsequenzen einer nicht fristgerechten<br />
Übergabe sind aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nachvollziehbar. Die<br />
Zuverlässigkeit einer fristgerechten Ablieferung der Schiffsneubauten ist somit<br />
ein entscheidendes Kriterium für das Fortbestehen der Werft <strong>und</strong> der<br />
werftgeb<strong>und</strong>enen Arbeitsplätze in der Region.
901<br />
Die Vorhabensträger haben in dem Antrag vom 08.02.2012 dargelegt, dass<br />
für Werftneubauten, die im September 2012, in 2013 <strong>und</strong> in 2014 übergeben<br />
werden müssen, die mit diesem Beschluss genehmigten Maßnahmen im Be-<br />
reich Weener <strong>und</strong> Leer erforderlich sind. Diese Bereiche wurden bereits auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Vorläufigen Anordnung vom 16.11.2007 hergestellt. Die Vorläufige<br />
Anordnung verliert ihre Wirksamkeit mit der Feststellung des Planes<br />
durch den Planfeststellungsbeschluss. Die Unwirksamkeit tritt dabei bereits<br />
mit dem Erlass, nicht erst mit der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses<br />
ein. Für die Unterhaltung dieser Bereiche bildet nun der Beschluss<br />
die Rechtsgr<strong>und</strong>lage. Die Planfeststellungsbehörde sieht es daher als notwendig<br />
an, die sofortige Vollziehbarkeit des Beschlusses anzuordnen, um die<br />
oben dargestellten Nachteile, die mit einer Verzögerung der für Herbst 2012<br />
geplanten Überführung einhergingen, abzuwenden.<br />
Auch für die Maßnahmebereiche Papenburg <strong>und</strong> Emden wird eine sofortige<br />
Vollziehbarkeit des Beschlusses für notwendig erachtet. Diese Maßnahmen<br />
sind für Schiffe mit den maximalen Abmessungen des Bemessungsschiffes<br />
dieses Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Für Schiffe dieser Größen-<br />
ordnung liegen nach Angabe der Vorhabensträger für 2014 <strong>und</strong> 2015 Aufträge<br />
vor. Die Nutzer der B<strong>und</strong>eswasserstraßen benötigen aus Sicht der Plan-<br />
feststellungsbehörde auch für diese Zeiträume eine Verlässlichkeit.<br />
Die Gründe, die für die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses<br />
sprechen sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde höher<br />
zu gewichten, als die Interessen möglicher Kläger an der Aufschieben-<br />
den Wirkung. Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Die Auswirkungen<br />
der wasserbaulichen Maßnahmen wurden durch zahlreiche Gutachten be-<br />
schrieben <strong>und</strong> bewertet. Insgesamt ist festzustellen, dass Auswirkungen auf<br />
Rechte Dritter oder erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu erwarten<br />
sind. Laut Aussage der BAW sind die vorhabensbedingten Änderungen<br />
bei allen Tidekennwerten so klein, dass sie nicht eindeutig durch Messungen<br />
bewiesen werden können (BAW-Nr.:A39550310095).
902<br />
Dem gegenüber steht der Erhalt des Wertftenstandortes Papenburg, für den<br />
eine zuverlässige Infrastruktur erforderlich ist. Wie bereits ausgeführt wurde,<br />
ist die Verlässlichkeit der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur von großer Be-<br />
deutung für die werftgeb<strong>und</strong>enen Arbeitsplätze in der Region sowie die regi-<br />
onale Wirtschaftsstruktur. Die Anzahl der direkten Beschäftigen der Meyer<br />
Werft in Papenburg beläuft sich fast auf 3000. Hinzu kommen die indirekt<br />
Beschäftigten, die in Zulieferfirmen arbeiten. Die Werft hat im Jahre 2007 für<br />
etwa 803 Mio. € Vorleistungen bezogen. Hiervon stammten Vorleistungen für<br />
167 Mio. € aus dem Land Niedersachsen, für r<strong>und</strong> 76 Mio. € aus dem Landkreis<br />
Emsland <strong>und</strong> für 17 Mio. € aus dem Landkreis Leer. Gegenüber 2005<br />
stieg der Wert der Vorleistungen im Jahre 2007 um 50 %.<br />
Aus der Vorleistungsnachfrage der Meyer Werft ergaben sich im Jahre 2008<br />
gut 5.800 Vollzeitarbeitsplätze. Von den in Deutschland wirksam werdenden<br />
Vorleistungen verbleiben nach Schätzung des Gutachters insgesamt 25 % in<br />
Niedersachsen <strong>und</strong> 14 % in den Landkreisen Emsland <strong>und</strong> Leer. Auf die Region<br />
der Landkreise entfallen fast 700 Vollzeitarbeitsplätze aus den Produktionseffekten<br />
bei Zulieferern, weitere 860 Vollzeitarbeitsplätze entstehen in<br />
den übrigen Regionen Niedersachsens.<br />
Deutschlandweit können bis zum Jahre 2012 aus der Vorleistungsnachfrage<br />
Produktionseffekte erwartet werden, die einem Beschäftigungsvolumen von<br />
etwa 8.200 Vollzeitarbeitsplätzen bei Zulieferunternehmen entsprechen. Auf<br />
die Region Emsland-Leer entfallen 930 Vollzeitarbeitsplätze, was eine Zunahme<br />
gegenüber 2008 um 250 Arbeitsplätze bedeutet.<br />
In Bezug auf die wasserbaulichen Maßnahmen, die durch die Vorläufige An-<br />
ordnung zugelassen waren, hat bereits eine gerichtliche Überprüfung durch<br />
das OVG Lüneburg hinsichtlich mehrerer Anträge <strong>und</strong> Klagen von Emsanlie-<br />
gern sowie eines Emsfischers stattgef<strong>und</strong>en. Die gerichtliche Prüfung hat die<br />
Vorläufige Anordnung bestätigt. Alle Anträge <strong>und</strong> Klagen wurden seitens des<br />
Gerichtes als unbegründet abgewiesen.
903<br />
Die Gegenüberstellung aller für die sofortige Verwirklichung des Vorhabens<br />
sprechenden Gründe einerseits mit den für die Aufrechterhaltung der auf-<br />
schiebenden Wirkung zu Gunsten möglicher Kläger sprechenden Interessen<br />
andererseits ergibt, dass erstere überwiegen. Die Planfeststellungsbehörde<br />
gelangt nach abwägender Betrachtung zu der Überzeugung, dass das dargestellte<br />
Vollzugsinteresse es rechtfertigt, das Interesse möglicher Kläger an<br />
der aufschiebenden Wirkung zurücktreten zu lassen.<br />
8. Begründung der Kostenentscheidung<br />
Die Träger des Vorhabens (Landkreise Leer <strong>und</strong> Emsland) sind gemäß § 47<br />
Abs. 1 des B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetzes (WaStrG) i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 3<br />
Verwaltungskostengesetz (VwKostG) von der Zahlung der Gebühren befreit.<br />
Für die Erstattung von Auslagen nach § 10 Abs.1 Nr.1, 2 <strong>und</strong> 6 VwKostG<br />
wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung mit den Trägern des Vorhabens<br />
eine Pauschale vereinbart.<br />
9. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />
Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9<br />
VwGO) erhoben werden.<br />
Örtlich zuständig ist:<br />
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht<br />
Uelzener Straße 40<br />
21335 Lüneburg
904<br />
In den Fällen, in denen die Zustellung durch eine öffentliche Bekanntma-<br />
chung ersetzt wird, gilt der Planfeststellungsbeschluss mit Ablauf des letzten<br />
Tages der Auslegungsfrist in den betroffenen Gemeinden als zugestellt. Für<br />
diejenigen Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss individuell zu-<br />
gestellt wird, ist der Tag der Zustellung maßgebend.<br />
Vor dem Oberverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte durch einen<br />
Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten<br />
Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines<br />
anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />
oder der Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt,<br />
als Bevollmächtigten vertreten lassen. Behörden <strong>und</strong> juristische Personen<br />
des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen<br />
Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene<br />
Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit<br />
Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen<br />
des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen<br />
Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Außer-<br />
dem sind die in § 67 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO bezeichneten Personen<br />
<strong>und</strong> Organisationen als Bevollmächtigte zugelassen. Ein Beteiligter, der<br />
zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten (§ 67 Abs. 4 VwGO).<br />
Die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen <strong>und</strong> Beweismittel sind<br />
innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben<br />
(§ 14e Abs. 5 WaStrG).<br />
Das Gericht kann Erklärungen <strong>und</strong> Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser<br />
Frist vorgebracht werden, zurückweisen <strong>und</strong> ohne weitere Ermittlungen entscheiden,<br />
wenn<br />
1. ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung<br />
des Rechtsstreits verzögern würde <strong>und</strong><br />
2. der Beteiligte seine Verspätung nicht genügend entschuldigt.
905<br />
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss<br />
hat keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Wiederherstellung der auf-<br />
schiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO<br />
kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Planfeststellungs-<br />
beschlusses bei dem für die Anfechtungsklage zuständigen Gericht (Niedersächsisches<br />
Oberverwaltungsgericht, Adresse: wie vor) gestellt <strong>und</strong> begrün-<br />
det werden (§ 14e Abs. 3 WaStrG).<br />
Treten später Tatsachen ein, die die Wiederherstellung der aufschiebenden<br />
Wirkung rechtfertigen, so kann ein durch diesen Planfeststellungsbeschluss<br />
Beschwerter einen hierauf gestützten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden<br />
Wirkung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kennt-<br />
niserlangung von diesen Tatsachen bei dem genannten Gericht stellen <strong>und</strong><br />
begründen (§ 14e Abs. 4 WaStrG).<br />
Im Auftrag<br />
Iris Weßeling