KnapsackSPIEGEL 5/2022
Das Magazin des Chemieparks Knapsack
Das Magazin des Chemieparks Knapsack
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Arbeitsschutz-Themen<br />
von und mit Christian Ballion<br />
„Dumm gelaufen?“<br />
Das sollten Sie über Wegeunfälle wissen!<br />
Wer mit der Berufsgenossenschaft zu tun hatte, weiß um<br />
die Formulare: Sie erscheinen endlos – und was die alles<br />
wissen wollen! Viele Arbeitnehmer*innen kapitulieren<br />
vor dem Papierwust, auch aus Unsicherheit etwas „falsch“<br />
zu machen, und melden ihren Wegeunfall nicht. Damit<br />
verzichten sie vorschnell auf mögliche Leistungen.<br />
Christian Ballion leitet den Arbeitsschutz bei YNCORIS,<br />
berät Standortunternehmen und externe Branchen<br />
Unfälle auf dem direkten Weg von zuhause zur Arbeitsstätte und zurück<br />
gelten als Wegeunfälle und sind Arbeitsunfällen rechtlich gleichgestellt.<br />
Die Berufsgenossenschaft erfragt detailliert die genommene Wegstrecke.<br />
Haben Sie Fragen oder Anregungen<br />
zum Thema Arbeitsschutz?<br />
christian.ballion@yncoris.com<br />
Telefon: 0 22 33.48 11 48<br />
WAS ZÄHLT ZUM DIREKTEN WEG?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt und endet an<br />
der Außentür des Wohngebäudes, also bei einem<br />
Hochhaus unten am Haupteingang.<br />
Ob zu Fuß, mit Auto, Rollschuhen oder Zug:<br />
Der Versicherungsschutz umfasst alle gewählten<br />
Transportmittel.<br />
Umwege, die im Rahmen einer Fahrgemeinschaft<br />
zurückgelegt werden, sind legitim. Wenn Sie Ihren<br />
Partner zuerst zur Arbeit fahren und dann weiter zu<br />
Ihrer Arbeitsstätte, ist dies eine Fahrgemeinschaft.<br />
Umwege, die zurückgelegt werden, um Kinder in<br />
die Schule, den Kindergarten oder zu Betreuungspersonen<br />
zu bringen, sind ebenfalls akzeptiert.<br />
Verkehrsbedingte Umleitungen sind erlaubt.<br />
Der direkte Weg darf maximal zwei Stunden<br />
unterbrochen werden.<br />
„Verbotene Wege“ wie abgesperrte Treppen u. ä.<br />
sind nicht versichert.<br />
Anhalten, um zu tanken ist nicht versichert.<br />
Einkaufen gehen auf dem Hin- oder Rückweg ist<br />
nicht versichert, auch nicht der Stop beim Bäcker,<br />
um ein Brötchen für die Frühstückspause zu erstehen.<br />
ABER<br />
In der Mittagspause ist der Gang zum Bäcker, zur Pommesbude<br />
oder nach Hause zum Mittagessen versichert.<br />
Die Zeit des Essens, der konkreten Nahrungsaufnahme,<br />
ist wiederum nicht versichert. „Dumm gelaufen“:<br />
„Während ich das Brötchen aß, rutschte ich aus.“<br />
Versichert ist: „Nachdem ich das Brötchen aufgegessen<br />
hatte, trat ich den Rückweg an und rutschte aus.“<br />
Das Verlassen des Werksgeländes in der Mittagspause<br />
nur zum Spaziergang ist nicht versichert, außer es liegt<br />
dafür eine ärztliche Indikation vor.<br />
Verkehrsuntüchtigkeit von Transportmittel oder<br />
Fahrer (blanke Reifen oder Alkohol) entheben<br />
von Leistungsansprüchen.<br />
FAZIT<br />
Das Thema „Wegeunfall“ ist bürokratisch. Doch es ist ein wichtiger<br />
Baustein zur Absicherung und zum Schutz von Arbeitnehmer*innen.<br />
Über die Anerkennung eines Wegeunfalls entscheidet die Berufsgenossenschaft.<br />
Dem Arbeitgeber entstehen dadurch keine Kosten<br />
oder Nachteile.<br />
Mehr interessante Informationen<br />
zum Arbeitsschutz gibt es auch bei<br />
Service.Wissen, dem YNCORIS-Blog:<br />
https://www.yncoris.com/<br />
servicewissen<br />
KNAPSACKSPIEGEL 5 / <strong>2022</strong> | 31