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KnapsackSPIEGEL 5/2022

Das Magazin des Chemieparks Knapsack

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Arbeitsschutz-Themen<br />

von und mit Christian Ballion<br />

„Dumm gelaufen?“<br />

Das sollten Sie über Wegeunfälle wissen!<br />

Wer mit der Berufsgenossenschaft zu tun hatte, weiß um<br />

die Formulare: Sie erscheinen endlos – und was die alles<br />

wissen wollen! Viele Arbeitnehmer*innen kapitulieren<br />

vor dem Papierwust, auch aus Unsicherheit etwas „falsch“<br />

zu machen, und melden ihren Wegeunfall nicht. Damit<br />

verzichten sie vorschnell auf mögliche Leistungen.<br />

Christian Ballion leitet den Arbeitsschutz bei YNCORIS,<br />

berät Standortunternehmen und externe Branchen<br />

Unfälle auf dem direkten Weg von zuhause zur Arbeitsstätte und zurück<br />

gelten als Wegeunfälle und sind Arbeitsunfällen rechtlich gleichgestellt.<br />

Die Berufsgenossenschaft erfragt detailliert die genommene Wegstrecke.<br />

Haben Sie Fragen oder Anregungen<br />

zum Thema Arbeitsschutz?<br />

christian.ballion@yncoris.com<br />

Telefon: 0 22 33.48 11 48<br />

WAS ZÄHLT ZUM DIREKTEN WEG?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt und endet an<br />

der Außentür des Wohngebäudes, also bei einem<br />

Hochhaus unten am Haupteingang.<br />

Ob zu Fuß, mit Auto, Rollschuhen oder Zug:<br />

Der Versicherungsschutz umfasst alle gewählten<br />

Transportmittel.<br />

Umwege, die im Rahmen einer Fahrgemeinschaft<br />

zurückgelegt werden, sind legitim. Wenn Sie Ihren<br />

Partner zuerst zur Arbeit fahren und dann weiter zu<br />

Ihrer Arbeitsstätte, ist dies eine Fahrgemeinschaft.<br />

Umwege, die zurückgelegt werden, um Kinder in<br />

die Schule, den Kindergarten oder zu Betreuungspersonen<br />

zu bringen, sind ebenfalls akzeptiert.<br />

Verkehrsbedingte Umleitungen sind erlaubt.<br />

Der direkte Weg darf maximal zwei Stunden<br />

unterbrochen werden.<br />

„Verbotene Wege“ wie abgesperrte Treppen u. ä.<br />

sind nicht versichert.<br />

Anhalten, um zu tanken ist nicht versichert.<br />

Einkaufen gehen auf dem Hin- oder Rückweg ist<br />

nicht versichert, auch nicht der Stop beim Bäcker,<br />

um ein Brötchen für die Frühstückspause zu erstehen.<br />

ABER<br />

In der Mittagspause ist der Gang zum Bäcker, zur Pommesbude<br />

oder nach Hause zum Mittagessen versichert.<br />

Die Zeit des Essens, der konkreten Nahrungsaufnahme,<br />

ist wiederum nicht versichert. „Dumm gelaufen“:<br />

„Während ich das Brötchen aß, rutschte ich aus.“<br />

Versichert ist: „Nachdem ich das Brötchen aufgegessen<br />

hatte, trat ich den Rückweg an und rutschte aus.“<br />

Das Verlassen des Werksgeländes in der Mittagspause<br />

nur zum Spaziergang ist nicht versichert, außer es liegt<br />

dafür eine ärztliche Indikation vor.<br />

Verkehrsuntüchtigkeit von Transportmittel oder<br />

Fahrer (blanke Reifen oder Alkohol) entheben<br />

von Leistungsansprüchen.<br />

FAZIT<br />

Das Thema „Wegeunfall“ ist bürokratisch. Doch es ist ein wichtiger<br />

Baustein zur Absicherung und zum Schutz von Arbeitnehmer*innen.<br />

Über die Anerkennung eines Wegeunfalls entscheidet die Berufsgenossenschaft.<br />

Dem Arbeitgeber entstehen dadurch keine Kosten<br />

oder Nachteile.<br />

Mehr interessante Informationen<br />

zum Arbeitsschutz gibt es auch bei<br />

Service.Wissen, dem YNCORIS-Blog:<br />

https://www.yncoris.com/<br />

servicewissen<br />

KNAPSACKSPIEGEL 5 / <strong>2022</strong> | 31

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