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BETEILIGEN I PARTIZIPATION IN BIBLIOTHEKEN
Bürgerbeteiligung in
Bibliotheken
Bibliotheken können BürgerInnen an der Entwicklung ihrer Services oder der gesamten Bibliothek beteiligen. Sie können
aber auch öffentliche Orte sein, wo Bürgerbeteiligungsprozesse zu anderen Themen stattfinden.
Von Cornelia Vonhof
Bürgerbeteiligung gewinnt für Bibliotheken an Bedeutung.
Warum eigentlich? Zwei Gründe sollen in diesem
Beitrag beleuchtet werden.
Zum einen ist dies der in den letzten Jahren spürbar
gestiegene Wille von BürgerInnen, sich an Entscheidungen,
die in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld anstehen,
zu beteiligen. Vielerorts wird vor allem in Gemeinden schon
seit den 1990er-Jahren mit informellen Formen der Bürgerbeteiligung
experimentiert.
Der zweite Impuls entsteht aus einem neuen Verständnis
davon, wie heute Produkte und Dienstleistungen entwickelt
werden. Auch im Bibliothekssektor ist angekommen,
dass es ein erfolgreicher Weg ist, aktuelle und potenzielle
KundInnen frühzeitig und aktiv an der Entwicklung neuer
Services zu beteiligen und sie damit zu Co-ProduzentInnen
zu machen. So vorzugehen ist meist ertragreicher, als aus
bibliotheksfachlicher Sicht mit guter Absicht Angebote zu
entwickeln – ohne zu wissen, ob sie die KundInnen tatsächlich
auch so wollen.
Was bedeutet Bürgerbeteiligung?
„Bürgerbeteiligung bedeutet die Möglichkeit aller betroffenen
und interessierten Bürgerinnen und Bürger, ihre Interessen
und Anliegen bei öffentlichen Vorhaben zu vertreten und
einzubringen“, so definiert es das Büro für Zukunftsfragen
der Vorarlberger Landesregierung (siehe Literaturhinweis).
Diese Definition beschreibt ein sehr umfassendes Verständnis
von Bürgerbeteiligung. Für die konkrete Gestaltung
Nutzen und
gestalten: Bibliotheken
laden
zunehmend zur
Beteiligung ein