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Moosbrunn, Brunnlust - Naturschutzbund NÖ

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Pflegekonzept <strong>Brunnlust</strong> NATURSCHUTZBUND <strong>NÖ</strong><br />

10.3 Notwendige Managementmaßnahmen<br />

10.3.1 Maßnahmenmatrix aus botanischer und zoologischer Perspektive<br />

Maßnahme Flora Bergeidechse Moor-Wiesenvögelchen<br />

Sicherung einer ausreichenden Grundwasserversorgung<br />

ja ja ja<br />

Errichtung von Sperren an den Drainagegräben ja ja zu überprüfen<br />

Ausweitung und Abpufferung des Schutzgebiets ja ja ja<br />

Verminderung der Isolation des Schutzgebiets ja ja ja<br />

Schaffung eines kleinräumigen Nutzungsmosaiks ja ja ja<br />

Reduktion des Aufwuchses ja ja ja bis indiff.<br />

Jährliche Mahd im Spätherbst ja ja indiff. bis negativ<br />

Winterliches Abbrennen +/- ja indiff. bis negativ<br />

Förderung junger Feuchtwiesenbrachen ja ja ja<br />

Artenschutzprojekt Dickwurzel-Löffelkraut ja indiff. indiff.<br />

Reduktion des Fasanbestandes indiff. ja indiff.<br />

Schaffung von Besonnungsmöglichkeiten indiff. ja indiff.<br />

Die Grundvoraussetzung für alles Schutzanstrengungen und Managementmaßnahmen in<br />

der <strong>Brunnlust</strong> ist die Sicherung eines ausreichenden, permanent hohen Grundwasserstandes.<br />

Alle Schutzgüter benötigen diese Rahmenbedingung. Ebenfalls positiv auf alle Schutzgüter<br />

wirken sich die Ausweitung und Abpufferung des Schutzgebiets, die Verminderung der<br />

Isolation des Schutzgebiets und die Schaffung eines kleinräumigen Nutzungsmosaiks aus.<br />

Alle anderen Maßnahmen zielen vorwiegend auf spezielle Bedürfnisse einzelner Schutzgüter<br />

ab.<br />

10.3.2 Sicherung günstiger hydrologischer Bedingungen<br />

Die FFH-Lebensräume und die spezialisierte Flora und Fauna sind auf permanent hohe<br />

Grundwasserstände angewiesen. Diese sind nur durch einen stetigen Grundwasseranstrom<br />

gewährleistet. Zur Verbesserung der hydrologischen Situation kann auch der Einbau einer<br />

Sperre im Haupt-Drainagegraben der <strong>Brunnlust</strong> beitragen.<br />

10.3.2.1 Gewährleistung einer ausreichenden Grundwasserversorgung<br />

Die Grundwasserstände in der <strong>Brunnlust</strong> dürfen nicht (weiter) abgesenkt werden. Ein regelmäßiger<br />

Pumpbetrieb für die 3. Wiener Wasserleitung, insbesondere aus dem Horizontalfilterbrunnen<br />

II, erscheint daher, nach derzeitiger Kenntnis, mit den Naturschutzzielen nicht<br />

vereinbar. Neben dem Schutzstatus Naturdenkmal ist die <strong>Brunnlust</strong> auch ein wesentliches<br />

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