REGIOSWISS - 182
Das Freizeit-Magazin der Schweiz
Das Freizeit-Magazin der Schweiz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- Der Zeitpunkt des Rentenbezugs ist<br />
flexibel wählbar. Beide Geschlechter<br />
können ihre Rente frühestens ab 63<br />
und spätestens mit 70 Jahren beziehen.<br />
Frauen der Übergangsgeneration<br />
können die Rente ab 62 Jahren<br />
beziehen und dafür tiefere Kürzungssätze<br />
in Anspruch nehmen, wogegen<br />
sie dann nicht vom Rentenzuschlag<br />
profitieren können. Zudem kann der<br />
Rentenbezug neu schrittweise erfolgen.<br />
Dies einerseits, indem die Erwerbstätigkeit<br />
reduziert und die Rente<br />
nur teilweise vorbezogen oder aufgeschoben<br />
wird. Andererseits kann<br />
der Renteneintritt neu auch in Monats-<br />
statt in Jahresschritten erfolgen.<br />
- ANREIZE ZUR ARBEITSTÄTIGKEIT<br />
ÜBER DAS REFERENZALTER HINAUS:<br />
Wer über das Referenzalter hinaus<br />
arbeitet, zahlt heute bis zu einem<br />
Bruttolohn von 1’400 Schweizer Franken<br />
pro Monat keine AHV-Beiträge.<br />
Löhne über diesem Freibetrag sind<br />
beitragspflichtig, führen aber nicht zu<br />
einer höheren Altersrente, was eine den über eine Anhebung der Mehrwertsteuer<br />
Zahlung soll als Ausgleichsmechanis-<br />
Weiterarbeit über das Rentenalter<br />
von 0,4 Prozentpunkten auf dem mus zum gesenkten Umwandlungssatz<br />
hinaus wenig attraktiv macht. Nach<br />
Inkrafttreten der Reform AHV 21 kann<br />
neu freiwillig auf den Freibetrag verzichtet<br />
werden, zudem werden die<br />
bezahlten AHV-Beiträge nach Alter 65<br />
für die Rentenberechnung berücksichtigt.<br />
Auf diese Weise ist es möglich,<br />
dass zum einen frühere Beitragslücken<br />
geschlossen werden können<br />
und zum anderen mit den bezahlten<br />
Beiträgen die persönliche AHV-Rente<br />
noch erhöht werden kann.<br />
ZUSATZFINANZIERUNG MITHILFE DER<br />
MEHRWERTSTEUER<br />
Einerseits erzielt die Erhöhung des Referenzalters<br />
Einsparungen für die AHV.<br />
Das zweite grosse Standbein der AHV-<br />
Finanzierung bildet die Mehrwertsteuer.<br />
Diese Mehreinnahmen für die AHV wer-<br />
Normalsatz generiert.<br />
Weitere Reformen im Schweizer Vorsorgesystem<br />
sind unerlässlich. Mit der<br />
Reform AHV 21 ist ein erster Schritt in<br />
der Sanierung der Vorsorgewerke getan<br />
– diese sichert die Finanzierung jedoch<br />
nur bis 2030. Danach droht die<br />
AHV erneut in ein Defizit zu geraten.<br />
Auch für die zweite Säule ist eine Reform<br />
in Diskussion: BVG 21. Sie wird<br />
derzeit im Parlament beraten und sieht<br />
folgende Punkte vor:<br />
• Senkung des Mindestumwandlungssatzes<br />
auf 6 Prozent.<br />
• Einführung eines Rentenzugschlags:<br />
Vorgesehen ist bei der Annahme<br />
eine Zuschlagszahlung für die<br />
ersten 15 Übergangsjahrgänge. Diese<br />
dienen.<br />
• Absenkung des Koordinationsabzugs:<br />
Mit der Senkung von 25’095 auf<br />
12’443 Schweizer Franken soll die<br />
Vorsorge von Personen mit geringem<br />
Einkommen verbessert werden.<br />
• Anpassung der Altersgutschriften:<br />
Damit soll der Beitragsunterschied<br />
über verschiedene Altersklassen stärker<br />
angeglichen werden.<br />
Zudem wurden zwei Initiativen eingereicht,<br />
über die in den nächsten ein<br />
bis zwei Jahren abgestimmt wird. Die<br />
eine fordert dabei eine 13. AHV-Rente,<br />
bei der anderen soll das Rentenalter<br />
weiter erhöht werden. Zudem sind mit<br />
der «Motion Ettlin» und der «Parlamentarischen<br />
Initiative Erich Hess» zwei<br />
Vorschläge aus dem Parlament zur Stärkung<br />
der 3. Säule hängig.<br />
REGIO-SWISS.CH | DAS FREIZEIT-MAGAZIN DER SCHWEIZ 5