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REGIOSWISS - 182

Das Freizeit-Magazin der Schweiz

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- Der Zeitpunkt des Rentenbezugs ist<br />

flexibel wählbar. Beide Geschlechter<br />

können ihre Rente frühestens ab 63<br />

und spätestens mit 70 Jahren beziehen.<br />

Frauen der Übergangsgeneration<br />

können die Rente ab 62 Jahren<br />

beziehen und dafür tiefere Kürzungssätze<br />

in Anspruch nehmen, wogegen<br />

sie dann nicht vom Rentenzuschlag<br />

profitieren können. Zudem kann der<br />

Rentenbezug neu schrittweise erfolgen.<br />

Dies einerseits, indem die Erwerbstätigkeit<br />

reduziert und die Rente<br />

nur teilweise vorbezogen oder aufgeschoben<br />

wird. Andererseits kann<br />

der Renteneintritt neu auch in Monats-<br />

statt in Jahresschritten erfolgen.<br />

- ANREIZE ZUR ARBEITSTÄTIGKEIT<br />

ÜBER DAS REFERENZALTER HINAUS:<br />

Wer über das Referenzalter hinaus<br />

arbeitet, zahlt heute bis zu einem<br />

Bruttolohn von 1’400 Schweizer Franken<br />

pro Monat keine AHV-Beiträge.<br />

Löhne über diesem Freibetrag sind<br />

beitragspflichtig, führen aber nicht zu<br />

einer höheren Altersrente, was eine den über eine Anhebung der Mehrwertsteuer<br />

Zahlung soll als Ausgleichsmechanis-<br />

Weiterarbeit über das Rentenalter<br />

von 0,4 Prozentpunkten auf dem mus zum gesenkten Umwandlungssatz<br />

hinaus wenig attraktiv macht. Nach<br />

Inkrafttreten der Reform AHV 21 kann<br />

neu freiwillig auf den Freibetrag verzichtet<br />

werden, zudem werden die<br />

bezahlten AHV-Beiträge nach Alter 65<br />

für die Rentenberechnung berücksichtigt.<br />

Auf diese Weise ist es möglich,<br />

dass zum einen frühere Beitragslücken<br />

geschlossen werden können<br />

und zum anderen mit den bezahlten<br />

Beiträgen die persönliche AHV-Rente<br />

noch erhöht werden kann.<br />

ZUSATZFINANZIERUNG MITHILFE DER<br />

MEHRWERTSTEUER<br />

Einerseits erzielt die Erhöhung des Referenzalters<br />

Einsparungen für die AHV.<br />

Das zweite grosse Standbein der AHV-<br />

Finanzierung bildet die Mehrwertsteuer.<br />

Diese Mehreinnahmen für die AHV wer-<br />

Normalsatz generiert.<br />

Weitere Reformen im Schweizer Vorsorgesystem<br />

sind unerlässlich. Mit der<br />

Reform AHV 21 ist ein erster Schritt in<br />

der Sanierung der Vorsorgewerke getan<br />

– diese sichert die Finanzierung jedoch<br />

nur bis 2030. Danach droht die<br />

AHV erneut in ein Defizit zu geraten.<br />

Auch für die zweite Säule ist eine Reform<br />

in Diskussion: BVG 21. Sie wird<br />

derzeit im Parlament beraten und sieht<br />

folgende Punkte vor:<br />

• Senkung des Mindestumwandlungssatzes<br />

auf 6 Prozent.<br />

• Einführung eines Rentenzugschlags:<br />

Vorgesehen ist bei der Annahme<br />

eine Zuschlagszahlung für die<br />

ersten 15 Übergangsjahrgänge. Diese<br />

dienen.<br />

• Absenkung des Koordinationsabzugs:<br />

Mit der Senkung von 25’095 auf<br />

12’443 Schweizer Franken soll die<br />

Vorsorge von Personen mit geringem<br />

Einkommen verbessert werden.<br />

• Anpassung der Altersgutschriften:<br />

Damit soll der Beitragsunterschied<br />

über verschiedene Altersklassen stärker<br />

angeglichen werden.<br />

Zudem wurden zwei Initiativen eingereicht,<br />

über die in den nächsten ein<br />

bis zwei Jahren abgestimmt wird. Die<br />

eine fordert dabei eine 13. AHV-Rente,<br />

bei der anderen soll das Rentenalter<br />

weiter erhöht werden. Zudem sind mit<br />

der «Motion Ettlin» und der «Parlamentarischen<br />

Initiative Erich Hess» zwei<br />

Vorschläge aus dem Parlament zur Stärkung<br />

der 3. Säule hängig.<br />

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