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REGIOSWISS - 182

Das Freizeit-Magazin der Schweiz

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BUSINESS LINE - BILDUNG UND WISSEN<br />

Consilium Consulting GmbH<br />

Mélanie Baizez-Vlasec & Thomas Vlasec<br />

Schulhausstrasse 10<br />

6048 Horw<br />

T 041 552 08 10<br />

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www.consilium-consulting.ch<br />

STABILISIERUNG DER AHV (AHV 21) –<br />

RESULTATE UND AUSWIRKUNGEN<br />

Am 25. September 2022 haben die<br />

Schweizer Stimmberechtigten über die<br />

Reform zur Stabilisierung der AHV abgestimmt.<br />

Diese Reform bestand aus<br />

zwei Vorlagen, welche miteinander verknüpft<br />

waren. Das Schweizer Stimmvolk<br />

hat entschieden und „Ja“ gesagt<br />

zur Reform AHV 21, die voraussichtlich<br />

per 1. Januar 2024 in Kraft tritt.<br />

Wie bereits im letzten Artikel ausführlich<br />

beschrieben, ging es bei dieser<br />

Reform einerseits um die Zusatzfinanzierung<br />

der AHV durch die Erhöhung der<br />

Mehrwertsteuer und um die Änderung<br />

des Bundesgesetzes über die Altersund<br />

Hinterlassenenversicherung (AHV).<br />

Die wichtigsten Änderungen hier einfach<br />

erklärt.<br />

Die Reform AHV 21 wurde am 25. September<br />

2022 vom Schweizer Stimmvolk<br />

gutgeheissen. Nach jahrzehntelanger<br />

Blockade ist damit ein erster grösserer<br />

Schritt zur Sanierung der Vorsorgewerke<br />

geglückt. Denn mit der Reform AHV<br />

21 verfolgt der Bundesrat zwei wichtige<br />

Ziele: Das Niveau der AHV-Renten<br />

zu halten und das finanzielle Gleichgewicht<br />

der AHV bis 2030 zu sichern.<br />

Die Zustimmung zur Vorlage ist das eine<br />

– was die Umsetzung der Reform für<br />

die Versicherten konkret bedeutet, das<br />

andere. Ein Überblick über die Änderungen<br />

und ihre Auswirkungen auf die<br />

Schweizer Bevölkerung.<br />

- «REFERENZALTER» ist der neue Begriff<br />

und ersetzt den bisher gebrauchten<br />

Begriff «ordentliches Rentenalter».<br />

Das Referenzalter für Frauen wird<br />

auf 65 Jahre angehoben. Dabei erfolgt<br />

die Erhöhung schrittweise um 3 Monate<br />

pro Jahr, wobei der erste Anstieg<br />

für 2025 angedacht ist. Das Referenzalter<br />

von Männern und Frauen<br />

gleicht sich somit erst 2028 vollständig<br />

an. Von dieser Übergangsphase<br />

sind Frauen, die kurz vor der<br />

Pensionierung stehen, besonders betroffen.<br />

Deshalb erhalten neun Jahrgänge<br />

der Übergangsgeneration lebenslange<br />

Rentenzuschläge als Ausgleichsmassnahme.<br />

Anspruch darauf<br />

haben alle Frauen ab dem Jahrgang<br />

1961 bis 1969. Die Rentenzuschläge<br />

fallen je nach Jahrgang unterschiedlich<br />

hoch aus.<br />

- Wissenswert ist ausserdem, dass der<br />

lebenslange Zuschlag für Frauen der<br />

Übergangsgeneration gilt, die ihre<br />

Altersrente nicht vorbeziehen. Des<br />

Weiteren unterliegt die Extrazahlung<br />

nicht der Plafonierung der Altersrente<br />

von Ehepaaren und bewirkt keine EL-<br />

Kürzungen. Auszahlungen erfolgen zudem<br />

über die Maximalrente hinaus.<br />

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