REGIOSWISS - 182
Das Freizeit-Magazin der Schweiz
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BUSINESS LINE - BILDUNG UND WISSEN<br />
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STABILISIERUNG DER AHV (AHV 21) –<br />
RESULTATE UND AUSWIRKUNGEN<br />
Am 25. September 2022 haben die<br />
Schweizer Stimmberechtigten über die<br />
Reform zur Stabilisierung der AHV abgestimmt.<br />
Diese Reform bestand aus<br />
zwei Vorlagen, welche miteinander verknüpft<br />
waren. Das Schweizer Stimmvolk<br />
hat entschieden und „Ja“ gesagt<br />
zur Reform AHV 21, die voraussichtlich<br />
per 1. Januar 2024 in Kraft tritt.<br />
Wie bereits im letzten Artikel ausführlich<br />
beschrieben, ging es bei dieser<br />
Reform einerseits um die Zusatzfinanzierung<br />
der AHV durch die Erhöhung der<br />
Mehrwertsteuer und um die Änderung<br />
des Bundesgesetzes über die Altersund<br />
Hinterlassenenversicherung (AHV).<br />
Die wichtigsten Änderungen hier einfach<br />
erklärt.<br />
Die Reform AHV 21 wurde am 25. September<br />
2022 vom Schweizer Stimmvolk<br />
gutgeheissen. Nach jahrzehntelanger<br />
Blockade ist damit ein erster grösserer<br />
Schritt zur Sanierung der Vorsorgewerke<br />
geglückt. Denn mit der Reform AHV<br />
21 verfolgt der Bundesrat zwei wichtige<br />
Ziele: Das Niveau der AHV-Renten<br />
zu halten und das finanzielle Gleichgewicht<br />
der AHV bis 2030 zu sichern.<br />
Die Zustimmung zur Vorlage ist das eine<br />
– was die Umsetzung der Reform für<br />
die Versicherten konkret bedeutet, das<br />
andere. Ein Überblick über die Änderungen<br />
und ihre Auswirkungen auf die<br />
Schweizer Bevölkerung.<br />
- «REFERENZALTER» ist der neue Begriff<br />
und ersetzt den bisher gebrauchten<br />
Begriff «ordentliches Rentenalter».<br />
Das Referenzalter für Frauen wird<br />
auf 65 Jahre angehoben. Dabei erfolgt<br />
die Erhöhung schrittweise um 3 Monate<br />
pro Jahr, wobei der erste Anstieg<br />
für 2025 angedacht ist. Das Referenzalter<br />
von Männern und Frauen<br />
gleicht sich somit erst 2028 vollständig<br />
an. Von dieser Übergangsphase<br />
sind Frauen, die kurz vor der<br />
Pensionierung stehen, besonders betroffen.<br />
Deshalb erhalten neun Jahrgänge<br />
der Übergangsgeneration lebenslange<br />
Rentenzuschläge als Ausgleichsmassnahme.<br />
Anspruch darauf<br />
haben alle Frauen ab dem Jahrgang<br />
1961 bis 1969. Die Rentenzuschläge<br />
fallen je nach Jahrgang unterschiedlich<br />
hoch aus.<br />
- Wissenswert ist ausserdem, dass der<br />
lebenslange Zuschlag für Frauen der<br />
Übergangsgeneration gilt, die ihre<br />
Altersrente nicht vorbeziehen. Des<br />
Weiteren unterliegt die Extrazahlung<br />
nicht der Plafonierung der Altersrente<br />
von Ehepaaren und bewirkt keine EL-<br />
Kürzungen. Auszahlungen erfolgen zudem<br />
über die Maximalrente hinaus.<br />
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