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Anzeiger 44-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 44 Freitag, 4. November 2022

10. Verpflichtungskredit Autodrehleiter (ADL)

Feuerwehr Meiringen-Schattenhalb

11. Wahl Rechnungsprüfungsorgan

12. Diverse Informationen

13. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 11 liegen

vom 4. November bis 5. Dezember 2022 in der Gemeindeschreiberei

zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Insbesondere liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz

(GG) auch die anzupassenden Reglemente öffentlich

auf. Informationen zu den Traktanden finden

Sie auch in der Gemeindezeitung „aufwind“ sowie

auf unserer Website www.meiringen.ch.

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt

sind alle in kantonalen Abstimmungen stimmberechtigten

Frauen und Männer, sofern sie mindestens

seit 3 Monaten in der Gemeinde Meiringen

Wohnsitz und das 18. Altersjahr erreicht haben.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind

innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich

und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen

(Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz,

VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften

ist an der Versammlung sofort zu

beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).

Das Protokoll dieser Versammlung liegt spätestens

zehn Arbeitstage nach der Versammlung während

dreissig Tagen bei der Gemeindeschreiberei Meiringen

öffentlich auf und ist auf www.meiringen.ch einsehbar.

Während der Auflage kann schriftlich und

begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben

werden.

Gemeinderat Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Medienmitteilung

Informationen aus dem Gemeinderat

Meiringen

Eingang Referendum gegen das Konzessionsreglement

und das Reglement für die Spezialfinanzierung

Am 19.09.2022 hat der Gemeinderat das Reglement

betreffend die Entschädigungsregelung der

Sondernutzung des öffentlichen Grund und Bodens

für die Zwecke der Elektrizitätsversorgung im

Gemeindegebiet der Einwohnergemeinde Meiringen

(Konzessionsreglement) und das Reglement

für die Spezialfinanzierung „Vorfinanzierung Turn-,

Sport- und Freizeitanlagen“ erlassen. Im Anzeiger

Oberhasli Nr. 39 vom 30.09.2022 wurden diese ordnungsgemäss

publiziert. Es wurde gegen beide

Reglemente das Referendum ergriffen. Die zwei

Referenden wurden fristgerecht und mit genügend

gültigen Unterschriften eingereicht. Die Referenden

sind somit rechtsgültig zustande gekommen.

Gemäss Artikel 38 vom Organisationsreglement

(OgR) werden daher der Gemeindeversammlung

die Vorlagen zum Entscheid vorgelegt. Die Reglemente

liegen zusammen mit den Traktanden zur

Einsichtnahme in der Gemeindeschreiberei und

unter www.meiringen.ch auf.

Einwohnergemeinde Meiringen

Schneeräumung

Aufruf an die Automobilisten und Anwohner

öffentlicher Strassen

Parkieren von Fahrzeugen

Die Motorfahrzeughalter werden ersucht, die Autos

während der Nacht nicht auf öffentlichen Strassen und

Plätzen zu parkieren. Damit der Schnee auch auf den

öffentlich Parkplätzen geräumt werden kann, bitten

wir, wenn immer möglich, die Fahrzeuge während der

Zeit von 03.30 Uhr bis 10.00 Uhr nicht auf den öffentlichen

Parkplätzen abzustellen. Es wird empfohlen, die

Einstellhalle Casinoplatz zu benützen.

Für Schäden an parkierten Fahrzeugen durch die

Schneeräumung wird jede Haftung abgelehnt.

Ebenfalls lehnen die Einwohnergemeinde und die

Schneeräumungsunternehmer jegliche Haftung und

Schadenersatzansprüche für Beschädigungen an deponierten

Gegenständen im Schneeräumungs- perimeter

ab. Für Schäden an Schneeräumungsgeräten,

verursacht durch nicht ordnungsgemäss platzierte Gegenstände

im Schneeräumungsperimeter wird der jeweilige

Eigentümer haftbar gemacht.

Schneeablagerung auf öffentlichem Grund

Schnee, der von privaten Grundstücken auf die Strasse

gestossen wird, behindert den Verkehr und bildet eine

erhebliche Gefahr für Radfahrer und Motorfahrzeuge.

Aus diesem Grund untersagt dies die Strassengesetzgebung

(Art. 73 ff SG). Es ist Aufgabe des privaten

Grundeigentümers, den Schnee am Strassenrand bei

Einfahrten zu entfernen. Dieser Schnee ist auf privatem

Grund zu deponieren oder abzuführen. Er darf keinesfalls

auf die Fahrbahn zurückgestossen werden.

Besten Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Meiringen

Abteilung Infrastruktur

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